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0525/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des AVR vom 29.01.2024 betreffend "Silvesterfeuerwek 2023/2024" (AN/0143/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6142 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2024 
 0525/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Volt-Fraktion 
aus der Sitzung des AVR vom 29.01.2024 betreffend "Silvesterfeuerwek 2023/2024" 
(AN/0143/2022) 
Gemäß der Anfrage (AN/0143/2024) bitten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die 
Volt- Fraktion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationa-
les (AVR) um die Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
Die Fraktionen bitten um Darstellung folgender Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Ab-
brennen des Feuerwerks zum Jahreswechsel 2023/2024 in Köln:  
(a) Alle Verletzungen  
(b) Rettungseinsätze  
(c) Einsätze von Ordnungsamt und Polizei  
(d) Müllaufkommen 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu (a) alle Verletzungen 
Eine Aussage über Verletzungen im Zusammenhang mit dem Abrennen von Feuerwerkskör-
pern ist nicht möglich, da keine differenzierte Betrachtung der Verletzungsart stattfindet.  
 
Zu (b) Rettungseinsätze 
Zur Beantwortung ist die Summe aller Einsatzfahrten von Rettungswagen (RTW) und Notfall-
Krankentransportwagen (N-KTW) innerhalb des Auswertezeitraum berücksichtigt. Der Aus-
wertezeitraum ist vom 31.12.2023 – 08:00 Uhr bis 01.01.2024 – 08:00 Uhr definiert. Als Refe-
renzwert sind die Einsatzfahrten vom Silvester 2021/2022 sowie Silvester 2022/2023 beige-
fügt.

2 
 
Zum Zwecke einer sinnstiftenden Bewertung wurde die Auswertung zum einen stadtweit, zum 
anderen nur für den Bereich Altstadt (Stadtteile Altstadt-Nord und Altstadt-Süd) durchgeführt. 
 
 Silvester 2021/2022 Silvester 2022/2023 Silvester 2023/2024 
Stadtweit 
Einsatzfahrten 
von RTW und 
N-KTW 
553 
 
619 
+11,93 % zum Vorjahr  
 
646 
+4,36 % zum Vorjahr 
  
Altstadt 
Einsatzfahrten 
von RTW und 
N-KTW 
63 
 
103 
+36,49 % zum Vorjahr  
 
78 
-24,27 % zum Vorjahr  
 
Bei der stadtweiten Betrachtung der Anzahl der Einsatzfahrten ist in diesem Jahr ein Anstieg 
von +4,36 % zu verzeichnen. Der Anstieg um +4,36 % obliegt den statistische Schwankungen 
im rettungsdienstlichen Bereich und stellt keine statistisch relevante Steigerung dar. 
In dem Bereich der Altstadt ist dagegen eine Reduktion der Einsatzfahrten auf -24,27 % fest-
zustellen. Die reduzierte Anzahl an Einsatzfahrten in dem Bereich Altstadt kann unter ande-
rem durch ein geringeres Besucher*innen-Aufkommen begründet werden. 
 
Zu (c) Einsätze von Ordnungsamt und Polizei 
 
Art des Ereignis-
ses Silvester 21/22 Silvester 22/23 Silvester 23/24 
Einsätze inkl. fest-
gestellte Verstöße 
bzgl. Feuerwerk 
und Böllerverbot 
des Ordnungs-
dienstes 
5 91 81* 
Bemerkung / Re-
gelung 
Abbrennverbot von 
20:00 - 3:00 Uhr (All-
gemeinverfügung 
Coronaschutz-Verord-
nung) 
Schutzzone Dom: Si-
cherstellung Feuer-
werkskörper und Ju-
gendliche mit Feuer-
werk (SprengVO) 
Schutzzone Dom und 
Böllerverbotszone: 
Feuerwerk Jugendliche, 
Maßnahmen in der Böl-
lerverbotszone, Sicher-
stellungen in der Schutz-
zone Dom 
 
* Zum Jahreswechsel 2023/2024 fanden zusätzlich zu den festgestellten Verstößen insgesamt 
152 Präventionsgespräche in der „Schutzzone Dom“ und Böllerverbotszone statt. 
 
Ein direkter Vergleich der Auswirkungen der diesjährigen Böllerverbotszone (linksrheinisch in-
nerhalb der Ringe, einschließlich der Ringe) zu den Vorjahren ist nur erschwert möglich, da 
zum Jahreswechsel 2021/2022 die Coronaschutzverordnung sowohl die Ansammlung von 
Personengruppen (§ 6 Abs. 1 und 2 CoronaSchVO) sowie Pyrotechnik und Feuerwerk (§ 5 
Abs. 2 CoronaSchVO) untersagte. Dieses Abbrennverbot von 20:00 Uhr bis 3:00 Uhr in der 
Silvesternacht von 2021 auf 2022 führte zu einer sehr geringen Anzahl von festgestellten Ver-
stößen im Zusammenhang mit Feuerwerk. 
 
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln mit beson-
derer Priorität Feuerwerkskörper von Jugendlichen innerhalb der „Schutzzone Dom“ sicherge-
stellt. Dies entspricht etwa der gleichen Anzahl an festgestellten Verstößen zum Jahreswech-
sel 23/24. Hier ist zu beachten, dass sich die festgestellten Verstöße auf die gesamte Böller-
verbotszone beziehen. 
 
An Silvester 2023/2024 ist grundsätzlich ein geringeres Aufkommen der festgestellten Ver-
stöße im Zusammenhang mit den Schutz- und Böllerverbotszonen in der Innenstadt wahrzu-
nehmen.

3 
 
Eine effektive flächendeckende Kontrolle des Böllerverbotes war für den Ordnungsdienst nicht 
umsetzbar. Eine Ahndung bei Verstößen ist ausschließlich in wenigen Fällen möglich, da es 
sich bei dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 um eine soge-
nannte „Sekundentat“ handelt. Das bedeutet, dass eine Ahndung nur möglich ist, wenn die 
Knallkörper in Gegenwart des städtischen Ordnungsdienstes oder der Polizei abgebrannt wer-
den, dies beobachtet wurde und einer verursachenden Person eindeutig zugeordnet werden 
kann.  
 
Nach Wahrnehmung und Aussagen der Ordnungsdienstkräfte wurden jedoch in diesen Berei-
chen deutlich weniger Böller abgebrannt. Die positive Auswirkung der Böllerverbotszone spie-
gelt sich auch in den Bürgerbeschwerden wider. In der Silvesternacht gingen in der Leitstelle 
des Ordnungsdienstes und im Koordinierungsstab keine Bürger*innenbeschwerden im Zu-
sammenhang mit Feuerwerk ein.  
 
Die Einsatzzahlen der Polizei liegen der Verwaltung nicht vor. 
 
Zu (d) Müllaufkommen 
 
Art des Ereignisses Silvester 21/22 Silvester 22/23 Silvester 23/24 
Müllaufkommen 70,64 Tonnen 79,96 Tonnen 80,85 Tonnen 
 
Die bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) angefallenen Abfallmengen sind ge-
genüber den Vorjahren stabil geblieben. Darüber hinaus konnten keine deutlich veränderten 
Mengen an Verschmutzungen durch Böller/Feuerwerk im Vergleich zu den Vorjahren festge-
stellt werden. 
 
Bei den in der Tabelle aufgeführten Abfallmengen ist zu berücksichtigen, dass auch Glas und 
sonstige Abfälle inkludiert sind. Eine genaue Differenzierung kann durch die AWB nicht vorge-
nommen werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0525/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.03.2024
Erstellt
05.02.2024 15:06