V/0618/2024
Parkraumuntersuchung zum Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße
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Anlage 1: Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße
55031 Zeichen
PARKRAUMUNTERSUCHUNG BEWOHNERPARKEN
IM QUARTIER HITTORFSTRASSE
Auftraggeber: Stadt Münster
Amt für Mobilität und Tiefbau
48127 Münster
Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH
Vordere Schöneworth 18
30167 Hannover
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Heinz Mazur
Svea Coerdt, B.Sc.
Dipl.-Geogr. Dirk Lauenstein
Florian Makowski, B.A.
Grafik: Dipl.-Geogr. Reiner Nöllgen
Hannover, 09.10.2024
P3587-T-241009_Hittorfstraße Bewohnerparken.docx
Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße
I
Hinweis Genderklausel
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwe n-
dung der männlichen und weiblichen Sprachform verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Die
männliche Form und die weibliche Form der in dem Bericht verwendeten
Personenbezeichnungen sind miteinander gleichgestellt.
Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße
II
INHALTSVERZEICHNIS
1 Ausgangslage ................................ ................................ ................. 1
2 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen ................................ .. 2
Rechtliche Anforderungen ................................ ............................... 2 2.1
Anordnungsprinzipien ................................ ................................ ..... 5 2.2
Integriertes Parkraumkonzept ................................ ......................... 7 2.3
3 Vorgehen ................................ ................................ ........................ 9
4 Heutige Situation ................................ ................................ ........... 11
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ .... 11 4.1
Anbindung ................................ ................................ ..................... 13 4.2
5 Verkehrserhebungen und Auswertungen ................................ ...... 15
Kapazität, Zugänglichkeit und Bewirtschaftung ............................. 15 5.1
Auslastung ................................ ................................ .................... 20 5.2
Parkdauer ................................ ................................ ..................... 22 5.3
Kfz-Besatz ................................ ................................ .................... 23 5.4
6 Bewertung ................................ ................................ ..................... 26
Parkraumanalyse ................................ ................................ .......... 26 6.1
Bewohnerparken ................................ ................................ ........... 32 6.2
Verkehrliche Gesamtsituation ................................ ....................... 33 6.3
7 Ergänzende Lösungswege ................................ ............................ 35
8 Fazit ................................ ................................ .............................. 37
ANHANG ................................ ................................ ...................... 38
Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße
III
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 5.1 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen ...................... 19
Tab. 5.2 Auslastung Kfz -Stellplätze in v ier Umläufen nach
Zugänglichkeit ................................ ................................ ....... 21
Tab. 5.3 Einordnung Parkdruck ................................ ........................... 21
Tab. 5.4 Anzahl Kfz nach Parkdauer im Untersuchungsgebiet ............ 23
Tab. 6.1 Überprüfung rechtlicher Anforderungen ans Bewohnerparken 33
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1.1 Untersuchungsgebiet ................................ ............................... 1
Abb. 2.1 Fußläufige Erreichbarkeit von Stellplätzen – Beispiele ............. 4
Abb. 2.2 Beschilderungsvorschlag Bewohnerparken im Integrierten
Parkraumkonzept ................................ ................................ ..... 5
Abb. 4.1 Untersuchungsgebiet im Detail ................................ .............. 11
Abb. 4.2 Hittorfstraße nach erfolgtem Umbau zur Fahrradstraße (Foto)13
Abb. 4.3 Fahrradnetz 2.0 der Stadt Münster – in Planung .................... 14
Abb. 5.1 Zugänglichkeit von Kfz-Stellplätzen ................................ ....... 15
Abb. 5.2 Parkbereiche und Kapazität ................................ ................... 17
Abb. 5.3 Beschilderung ................................ ................................ ........ 18
Abb. 5.4 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen ...................... 20
Abb. 5.5 Kfz-Dichte ................................ ................................ .............. 24
Abb. 6.1 Zugelassene Kfz je Stellplatzangebot ................................ .... 29
Abb. 6.2 Zugelassene Kfz je privates Stellplatzangebot ....................... 30
Abb. 0.1 Zugänglichkeit ................................ ................................ ....... 38
Abb. 0.2 Bewirtschaftung ................................ ................................ ..... 39
Abb. 0.3 Auslastung Kfz-Stellplätze um 8 Uhr ................................ ...... 40
Abb. 0.4 Auslastung Kfz-Stellplätze um 12 Uhr ................................ .... 41
Abb. 0.5 Auslastung Kfz-Stellplätze um 16 Uhr ................................ .... 42
Abb. 0.6 Auslastung Kfz-Stellplätze um 22 Uhr ................................ .... 43
Abb. 0.7 Auslastung Parkbereiche um 8 Uhr................................ ........ 44
Abb. 0.8 Auslastung Parkbereiche um 12 Uhr ................................ ...... 45
Abb. 0.9 Auslastung Parkbereiche um 16 Uhr ................................ ...... 46
Abb. 0.10 Auslastung Parkbereiche um 22 Uhr ................................ ...... 47
Abb. 0.11 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 22 Uhr belegt) ............. 48
Abb. 0.12 Auslastung durch Dauerparken (12 bis 22 Uhr belegt) ........... 49
Abb. 0.13 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 16 Uhr belegt) ............. 50
1
Ausgangslage
1 Ausgangslage
Das Quartier Hittorfstraße befindet sich am westlichen Rand des Schlos s-
viertels, östlich der Bundesstraße 54. Das Quartier wird durchzogen von
der namensgebenden Hittorfstraße, die entsprechend der Qualitätssta n-
dards in Münster als Fahrradstraße 2.0 (einseitiges Parken, Roteinfärbung)
umgebaut wurde.
Abb. 1.1 Untersuchungsgebiet
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Fahrradstraße sind die Stell-
plätze auf der Westseite der Hittorfstraße entfallen. Vor diesem Hintergrund
soll nun die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für das Quartier Hittor f-
straße geprüft werden.
Um ein Bewohnerparkkonzept bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und nac h-
haltig zu entwickeln werden gleichzeitig die bedarfsorientierte Einrichtung
von Behindertenstellplätzen und die Umwandlung von Kfz- in Lastenra d-
stellplätze mit sicherer Anschlussmöglichkeit geprüft.
2
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
2 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Rechtliche Anforderungen 2.1
Bewohnerparken ist eine Form der Sonderparkberechtigung, die Bewo h-
nern eines abgegrenzten Quartiers gegenüber anderen Kfz-Nutzern Vortei-
le bei der Stellplatzsuche verschaffen soll. Die Bewohner beantragen dazu
einen Bewohnerparkausweis bei der Kommune. Für die Ausstellung von
Bewohnerparkausweisen werden Gebühren erhoben – in Münster liegen
diese seit dem 1. Februar 2024 bei 260 € pro Jahr.
Der Bewohnerparkausweis gewährt keine Garantie auf einen Stellplatz,
sondern berechtigt lediglich bei freien Kapazitäten zur Nutzung der für B e-
wohner ausgewiesenen Stellplätze entsprechend der geltenden Beschild e-
rung.
In hochverdichteten Bestandslagen mit einem Mangel an privaten Stellplät-
zen besteht ein berechtigtes Interesse der Bewohner , einen Kfz-Stellplatz
im öffentlichen Straßenraum in zumutbarer Entfernung zum Wohnsitz zu
finden. Die Anordnung des Bewohnerparkens dient dazu, das Parken quar-
tiersfremder Kfz-Nutzer aus dem betroffenen Quartier zu verdrängen und
demensprechend Parkraum für Anwohner freizuhalten.
Die rechtlichen Anforderungen an die Ausweisung von Bewohnerparkz o-
nen werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung beschrieben. Es gelten folgende Voraussetzungen (vgl. VwV -
StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e):
Es liegt ein Mangel an privaten Stellplätzen vor (ausgenommen
Fremdnutzungen von privaten Stellplätzen).
Der allgemeine Parkdruck im Quartier ist erheblich.
Bewohner finden in zumutbarer Entfernung zur ihrer Wohnung rege l-
mäßig keinen Kfz-Stellplatz.
Die maximale Ausdehnung der Bewohnerparkzone beträgt nicht mehr
als 1.000 Meter.
Werktags von 09:00 bis 18 :00 Uhr dürfen nicht mehr als 50 % der
Parkflächen für Bewohner reserviert sein , in der übrigen Zeit nicht
mehr als 75 %.
3
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Maximal 5 % der nicht -reservierten Flächen dürfen für Carsharing -
Fahrzeuge ausgewiesen werden.
Die Voraussetzung „Bewohner können in zumutbarer Entfernung keine
freien Stellplätze erreichen“, ist dabei zu konkretisieren. Welche maximale
Entfernung noch als zumutbar gilt, ist rechtlich nicht definiert. Die Abschät-
zung eines geeigneten Richtwertes ori entiert sich daher an Festlegungen
zu übertragbaren Sachverhalten:
Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Münster müssen notwendige Stel l-
plätze auf dem Baugrundstück oder „in der näheren Umgebung“ des
Grundstücks hergestellt werden. Die Stellplätze müssen fußlä ufig in
maximal 300 m Entfernung erreichbar sein.1
Für die Entfernung zwischen Wohnsitz und Kfz-Stellplatz sollten min-
destens dieselben Kriterien für die Zumutbarkeit gelten wie für die Ent-
fernung zwischen Wohnsitz und nächstgelegener ÖPNV-Haltestelle.
Entsprechend der Empfehlungen für Planung und Betrieb des öffentli-
chen Personennahverkehrs gelten 300 bis 500 m (Luftlinie) als Rich t-
wert für Haltestelleneinzugsbereiche in Oberzentren .2 Dies deckt sich
mit den Aussagen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans für die Stadt
Münster.3
Zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Anordnung von Bewohne r-
parken entsprechend § 45 Abs. 1 bis 1e wird daher eine Entfernung von
maximal 300 m zwischen Wohnsitz und Kfz -Stellplatz als zumutbar ang e-
nommen. Beispielhafte Entfernungen im Quartier, die als zumutbar gelten,
sind in Abb. 2.1 dargestellt.
1 Stadt Münster (2019): Stellplatzsatzung der Stadt Münster vom 16.12.2019, § 4 Abs. 1.
Verfügbar unter: https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/sat
zungsnummer/63.13
2 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2 010): Empfehlungen für Pl a-
nung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs. Ausgabe 2010, S. 8.
3 Stadt Münster (2016): Nahverkehrsplan Stadt Münster, S. 88. Verfügbar unter:
https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/mit-bus-und-bahn/nahverkehrsplan
4
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Abb. 2.1 Fußläufige Erreichbarkeit von Stellplätzen – Beispiele
Die Ausweisung einer Bewohnerparkzone stellt eine Sonderparkregelung
dar. Aus diesem Grund erfolgt die Prüfung im Einzelfall. Allgemein gilt in
der StVO der Grundsatz der Gleichbehandlung, von dem nur bei begründe-
ten Interessen einzelner Nutzergruppen abgewichen wird, bspw. zur Au s-
weisung von Behinderten- oder Eltern-Kind-Parkplätzen. Auch im Falle von
5
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Bewohnerparkzonen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung aufg e-
weicht, um Bewohnern die Parkplatzsuche zu erleichtern.
Die Gebühren für das Bewohnerparken werden von der zuständigen Ko m-
mune festgelegt, in diesem Fall also von der Stadt Münster. Nach Anpa s-
sung der Gebührenverordnung beträgt die Gebühr für einen Bewohne r-
parkausweis in Münster seit dem 1. Februar 2024 260 Euro pro J ahr. Bei
der Antragstellung ist in Münster zudem ein Nachweis zu erbringen, dass
dem Antragsteller keine privaten Stellplätze oder Garagen zur Verfügung
stehen.
Bewohnerparkzonen setzen eine zonale Abgrenzung voraus. Für die B e-
schilderung stehen unterschi edliche Möglichkeiten zur Auswahl, bspw. als
Halteverbotszone oder als Parkzone. Im Falle der Ausweisung des Qua r-
tiers Hittorfstraße sollte sich die Beschilderung der Bewohnerparkzone an
den Empfehlungen des Integrierten Park raumkonzeptes orientieren. Dort
wird eine Vereinheitlichung der Beschilderung als Parkzone auf der Basis
der Verkehrszeichen VZ 314.1 und 314.2 sowie beschränkenden Zusat z-
zeichen VZ 1020 -32 („Bewohner mit Parkausweis Nr. |||||||| frei“) und VZ
1053-30 („Parken in gekennzeichneten Fläche n erlaubt“) gemäß StVO
empfohlen (vgl. Abb. 2.2).
Anordnungsprinzipien 2.2
Die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen (vgl. Kap. 2.1) vorausgesetzt,
wird bei der Umsetzung von Bewohnerparkzonen zwischen unterschiedl i-
Abb. 2.2 Beschilderungsvorschlag Bewohnerparken
im Integrierten Parkraumkonzept
6
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
chen planerischen Ansätzen unterschieden, den sogenannten Anor d-
nungsprinzipien. Die im Folgenden vorgestellt en Möglichkeiten der Anor d-
nung von Bewohnerparken wirken sich unterschiedlich auf die Parksituation
für Bewohner mit Parkausweis und die übrigen Nutzergruppen aus. Es wird
zwischen dem Trenn-, Misch - und Wechselprinzip unterschieden. Das
Wechselprinzip stellt eine Unterform des Mischprinzips dar und wird daher
in den folgenden Ausführungen unter diesem subsumiert.
In Bewohnerparkzonen, die nach dem Trennprinzip eingerichtet sind, wird
ein Teil der Stellplätze im Straßenraum ausschließlich für Bewohner rese r-
viert. Für andere Nutzergruppen stehen diese Stellplätze nicht mehr zur
Verfügung. Eine zeitliche oder monetäre Bewirtschaftung der übrigen ö f-
fentlich zugänglichen Stellplätze ist möglich, aber nicht zwingend erforde r-
lich. Denn der Vorteil für die Bewohne r mit Parkausweis besteht schon d a-
rin, nicht mehr mit anderen Nutzergruppen, sondern nur noch untereina n-
der um Stellplätze zu konkurrieren.
Beim Bewohnerparken im Mischprinzip stehen die Stellplätze innerhalb
der Bewohnerparkzone weiterhin allen Nutzergru ppen zum Parken offen.
Die Bewohner mit Parkausweis profitieren im Mischprinzip davon, dass sie
von den ausgewiesenen Parkregelungen ausgenommen sind. Sie zahlen
im Falle einer monetären Bewirtschaftung der Stellplätze also keine weit e-
ren Parkgebühren oder parken im Falle einer zeitlichen Bewirtschaftung
unbegrenzt lange. Dies setzt voraus, dass alle Stellplätze in einer Bewo h-
nerparkzone zeitlich oder monetär bewirtschaftet sind.
Das Wechselprinzip funktioniert wie das Mischprinzip, jedoch mit dem Un-
terschied, dass die Befreiung der Bewohner von den geltenden Parkreg e-
lungen nicht ganztägig, sondern nur temporär gilt. Außerhalb des Ge l-
tungszeitraums unterliegen die Bewohner trotz Parkausweis denselben
Regelungen wie externe Kfz-Nutzer. Dieses Prinzip ist besonders für Quar-
tiere mit wechselnder Parkraumnachfrage im Tagesverlauf geeignet, bspw.
hohe Nachfrage der Bewohner abends und nachts und hohe Nachfrage
von Berufstätigen und Besuchern von morgens bis nachmittags.
Die beschriebenen Anordnungsprinzipien wir ken sich unterschiedlich auf
die Parkraumsituation in einem Quartier aus. Dies ist bei der Auswahl des
geeigneten Anordnungsprinzips zu berücksichtigen:
7
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Das Trennprinzip bringt im Vergleich zum Mischprinzip eine stärkere Priv i-
legierung des Bewohnerparkens mit sich, da Stellplätze exklusiv für B e-
wohner reserviert werden, was die Konkurrenz um Stellplätze erheblich r e-
duziert. Folglich ist das Trennprinzip eher dazu geeignet, die Stellplat z-
nachfrage von Berufstätigen und Besuchern aus umliegenden Quartieren in
einer Bewohnerparkzone zu reduzieren. Der Vorteil besteht in der Abschot-
tung des Quartiers von Parknutzungen durch andere Nutzergruppen als
Bewohner.
Gleichwohl übersteigt in hoch verdichteten Quartieren , wie z.B. der Inne n-
stadt von Münster , die Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise
oftmals die Anzahl der für die Bewohnenden reservierten Stellplätze.
Der Nachteil des Trennprinzips und Vorteil des Mischprinzips besteht in der
Effizienz der Parkraumnutzung. In hochverdichteten Stadtquar tieren, wie
sie in Münster in innenstadtnaher Lage zu finden sind, besteht ein allg e-
mein sehr hoher Parkdruck. Trotz berechtigter Interessen von Bewohnern
sollte im Sinne des Allgemeinwohls eine Verschwendung freier Kapazitäten
möglichst vermieden werden. Das Mischprinzip ermöglicht eine effizientere
Parkraumausnutzung als das Trennprinzip, indem auch die Bewohner -
Stellplätze für alle Nutzergruppen verfügbar bleiben.
Bei der Ausweisung von Bewohnerparkzonen sind unabhängig von dem
gewählten Anordnungsprinzip die Auswirkungen auf benachbarte Quartiere
zu berücksichtigen. Das Bewohnerparken führt zwar im betroffenen Qua r-
tier selbst zu einer Entlastung der Parkraumsituation. Der zugrunde liege n-
de Parkdruck von außen wird dadurch jedoch nicht gelöst, sondern hä ufig
in umliegende Quartiere verlagert. Dort kann die erhöhte Parkraumnac h-
frage von außen zu neuen Problemen führen oder bestehende Probleme
verschärfen.
Integriertes Parkraumkonzept 2.3
Das in 2024 beschlossene Integrierte Parkraumkonzept der Stadt Münster
räumt dem Bewohnerparken eine hohe Priorität ein. Es wird empfohlen, die
Ausweisung von Bewohnerparkzonen in den innenstadtnahen Wohnqua r-
tieren weiter zu verfolgen. Aktuell werden neben dem Quartier Hittorfstraße
weitere potenzielle Bewohnerparkzonen, in Pluggendorf, auf der Sentruper
Höhe, im Erphoviertel und im Hansa-/ Hafenviertel geprüft. Im Bestand sind
8
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
bereits weite Teile des Münsteraner Stadtgebietes als Bewohnerparkzone
ausgewiesen, bspw. in der Innenstadt, im Bahnhofs-, Süd-, Hansa- und Er-
phoviertel.
In Bezug auf das Anordnungsprinzip schlägt das Integrierte Parkraumko n-
zept vor, das Trennprinzip für Bewohnerparken „in der Innenstadt und in
Wohnquartieren mit teilräumig ausgeprägter Geschäftsnutzung“ und das
Mischprinzip „in Wohnquartieren“ anzuwen den. In Straßen mit ausgeprä g-
ter Geschäftsnutzung sollten Möglichkeiten zum Kurzzeitparken vorgeha l-
ten werden.
9
Vorgehen
3 Vorgehen
Die Erhebung der Kfz - und Fahrradstellplätze sowie der Beschilderung e r-
folgte im Rahmen von zwei Begehungen. In einer ersten Begehung am
08.03.2023 wurde die Lage, Zugänglichkeit und Bewirtschaftung der Kfz -
und Fahrradstellplätze im Untersuchungsgebiete sowie die Beschilderung
(Parkverbote, Halteverbote etc.) standortgenau erhoben und durch Fotos
dokumentiert. Dabei wurden auch private Kfz -Stellplätze erhoben, soweit
sie einsehbar waren.
Bei der Bestandserhebung sind mehrere Baustellen im Untersuchungsg e-
biet festgestellt worden, die erst im Herbst 2023 abgeschlossen wurden.
Um die Parkraumsituation möglichst authentisch ohne Verzerrungen durch
die Baustellensituationen erfassen zu können, ist die eigentliche Par k-
raumerhebung in Abstimmung mit der Stadt Münster deshalb auf den
Herbst/Winter 2023 verschoben worden. Diese wurde am 14.12.2023 im
Rahmen einer zweiten Begehung mit Auslastungserhebung der öffentlichen
Stellplätze durchgeführt. Dabei wurde auch die Parkdauer der öffentlichen
Stellplätze mittels Kennzeichenerfassung in vier Umläufen um 08:00,
12:00, 16:00 und 22:00 Uhr erhoben.
Das gewählte Erhebungsdesign stellt sicher, dass öffentliches Parken
durch Bewohner und Berufstätige oder Besucher identifiziert werden kann.
Öffentliches Parken durch Berufstätige sowie Besucher lässt sich über die
Parkdauer im Tageszeitraum ableiten. Die Auslastungserhebung um 22:00
Uhr zeigt – unter Berücksichtigung der erhobenen Parkdauer – das öffentli-
che Parken durch Bewohner.
Maßgeblich für die Beurteilung des Bewohnerparkens sind die öffentlichen
Stellplätze, die in Bezug auf Auslastung und Parkdauer untersucht werden.
Die Erhebung der privaten Stellplätze dient dazu, den Kfz -Besatz zu ermit-
teln. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob ein Mangel an privaten
Stellplätzen ursächlich für einen möglichen Parkdruck im Untersuchung s-
gebiet ist. Dies stellt eine Voraussetzung für die Anordnung von Bewohner-
parken dar (vgl. Kap. 2.1).
10
Vorgehen
Die erhobenen Stellplätze wurden in Parkbereiche eingeteilt, um Aussagen
zur Auslastung, Parkdauer und zum Kfz -Besatz im Quartier Hittorfstraße
anhand aggregierter Daten für Teile des Quartiers treffen zu können.
Auf Basis der Bewertung der Erhebungsergebnisse und der F estlegung
von Zielsetzungen wurde ein Handlungskonzept zur Verbesserung der B e-
wohnerparksituation erarbeitet.
11
Heutige Situation
4 Heutige Situation
Untersuchungsgebiet 4.1
Das Untersuchungsgebiet ist durch die Einsteinstraße im Norden, den
Schlosspark im Osten, die Hüfferstraße im Süden und den Rishon-Le-Zion-
Ring im Westen abgegrenzt (vgl. Abb. 4.1).
Abb. 4.1 Untersuchungsgebiet im Detail
12
Heutige Situation
Die zu prüfende Bewohnerparkzone schließt die Straßenabschnitte der
Einstein- und Hüfferstraße im Untersuchungsgebiet nicht ein. Aufgrund ih-
rer räumlichen Nähe und Anbindungsfunktion für das Quartier sind die
Parknutzungen in der Einstein - und Hüfferstraße jedoch relevant für die
Bewertung der Parkraumsituation und somit Teil des Untersuchungsgebie-
tes.
Im Untersuchungsgebiet leben etwa 1.250 Menschen, davon knapp 400 in
der Hittorfstraße (Stand 2021). Es ist in erster Linie durch Wohnnutzungen
geprägt. In den Straßen westlich und östlich der Hittorfstraße überwiegen
Ein- und Mehrfamilienhäuser in offener Bauweise. Die Hittorfstraße selbst
weist eine vorwiegend zwei - bis dreigeschossige, geschlossene Bebauung
auf. Neben Wohnnutzungen gibt es vereinzelt Geschäftsnutzungen im süd-
lichen Bereich der Hittorfstraße und an der Hüfferstraße. Einrichtungen der
Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sind im nordöstl i-
chen Bereich des Untersuchungsgebietes vorhanden und prägen darüber
hinaus das Gebiet nördlich der Einsteinstraße. Westlich und südlich des
Untersuchungsgebietes liegt das Universitätsklinikum Münster mit mehr e-
ren Einrichtungen der Medizinischen Fakultät. Südöstlich gibt es zudem ein
Gebäude der Fachhochschule Münster.
Die Einrichtung der Fahrradstraße Hittorfstraße begann im Juli 2020 mit
ersten baulichen Maßnahmen und wurde im September 2021 abgeschlo s-
sen. In der Hittorfstraße hat sich das Stellplatzangebot d urch den Fah r-
radstraßenumbau um ca. 40 Stellplätze reduziert.
13
Heutige Situation
Quelle: Stadt Münster / Patrick Schulte
Abb. 4.2 Hittorfstraße nach erfolgtem Umbau zur Fahrradstraße (Foto)
Zusätzlich zur Beschilderung der Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfah r-
zeuge und Krafträder (vgl. Abb. 4.2) ist ein Durchfahrtsverbot für alle moto-
risierten Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrszeichen (VZ) 260 und dem
Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (VZ 1020-30) an allen Zufahrten zum
Quartier angeordnet worden. Diese „doppelte“ Beschilderung des Einfahrt-
verbotes für quartiersfremde motorisierte Verkehrsteilnehmer an der Hi t-
torfstraße (vgl. Kap. 6.3) reichte nicht, um die Durch gangs-/ Schleichver-
kehre zwischen Hüfferstraße und Einsteinstraße zu unterbinden. Daher
wurde im Juli 2022 die Durchfahrt für alle Kfz durch Sperrpfosten in der Hit-
torfstraße südlich der Einmündung Rottendorffweg unterbunden. Radfahrer
sind von der Sperrung nicht betroffen, da sie durch den Modalfilter hi n-
durchfahren können.
Anbindung 4.2
Die Anbindung des Quartiers durch den Kfz-Verkehr an die Innenstadt ist
im Norden über die Einsteinstraße (K 4) und im Süden über die Hüfferstr a-
ße gesichert. Überregional besteht über den Rishon -Le-Zion-Ring (B 54) in
14
Heutige Situation
Richtung Norden Anschluss an die A 1 sowie in Richtung Süden über die B
51 an die A 43.
Die Anbindung des Quartiers an den ÖPNV ist über mehrere Linien, die
südlich, westlich und nördlich des Untersuchungsgebietes verkehren , gesi-
chert. Die Wege zu den Haltestellen betragen max. 300 bis 500 m. Alle L i-
nien laufen am Coesfelder Kreuz zusammen, das als Nahverkehrsknote n-
punkt von besonderer Bedeutung über das Untersuchungsgebiet hinaus ist.
Am westlichen und südlichen Rand des Quartiers liegen die Haltestellen
Domagkstraße, Jungeblodtplatz und Hüfferstiftung, die jeweils von fünf
bzw. sechs Linien angefahren werden. Somit bes teht in fußläufiger Entfe r-
nung Anschluss an die Linien 1, 2, 5, 11, 12, 13 und 22. Stadteinwärts
ergibt sich durch die Liniendichte ein Takt von wenigen Minuten in die I n-
nenstadt und zum Hauptbahnhof.
Durch das Untersuchungsgebiet verläuft die Fahrradstra ße Hittorfstraße,
welche im Fahrradnetz 2.0 als Basisroute klassifiziert ist. Die gesamtörtl i-
che Anbindung des Quartiers Hittorfstraße mit dem Fahrrad in die Inne n-
stadt ist über verschiedene Velo - und Hauptrouten gesichert (vgl. Abb. 4.3
– Hinweis: das dargestellte Netz stellt nicht den IST-Zustand, sondern das
perspektivisch geplant Fahrradnetz dar.). Ferner besteht eine Rad - und
Fußwegeverbindung zwischen Am Schlossgarten und dem Schlosspark.
Quelle: Stadt Münster, Beschlussvorlage V/0249/2022 Fahrradnetz 2.0, verändert
Abb. 4.3 Fahrradnetz 2.0 der Stadt Münster – in Planung
Untersuchungs-
gebiet
15
Verkehrserhebungen und Auswertungen
5 Verkehrserhebungen und Auswertungen
Kapazität, Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 5.1
5.1.1 Kfz-Parken
Die Kfz-Stellplätze im Untersuchungsgebiet unterscheiden sich in ihrer Z u-
gänglichkeit, d. h. in der Art ihrer Ausweisung und Nutzbarkeit für verschi e-
dene Nutzergruppen. Es wird zwischen öffentlich zugänglichen, privat zu-
gänglichen und nicht zugänglichen Stellplätzen unterschieden: Im Untersu-
chungsgebiet gibt es insgesamt 328 öffentlich zugängliche Stellplätze , da-
von 306 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum und 22 Kundenstellplätze
(vgl. Abb. 5.1). Im Rahmen der Erhebung wurden zudem knapp 300 Stell-
plätze auf Privatgrundstücken (inkl. Stellplätze in Garagen) gezählt. Nur
wenige Stellplätze waren aufgrund von Bautätigkeiten zum Zeitpunkt der
Erhebung nicht zugänglich.
Abb. 5.1 Zugänglichkeit von Kfz-Stellplätzen
Das Parken im öffentlichen Straßenraum erfolgt im Untersuc hungsgebiet in
der Regel als Parken am Fahrbahnrand. Buchten und Markierungen finden
sich u. a. im nördlichen Teil der Hittorfstraße, an der Einsteinstraße und
Hüfferstraße. Im nördlichen Teil der Hittorfstraße ist das halbhohe Parken
auf den Gehwegen entsprechend der Beschilderung und Markierungen ge-
boten (vgl. Abb. 5.3). Tatsächlich parken die meisten Kfz trotzdem au s-
16
Verkehrserhebungen und Auswertungen
schließlich auf der Fahrbahn, was die nutzbare Fahrbahnbreite im Zuge der
Fahrradstraße aber nur geringfügig einschränkt.
Das Parken in öffentlichen Fahrbahnen ist in den meisten Straßen des U n-
tersuchungsgebietes auf eine Seite beschränkt. Parken auf beiden Seiten
findet sich ausschließlich in der Hüf ferstraße (beidseitig Parkbuchten) und
im oberen Drittel der Hittorfstraße (auf der Westseite halbhohes Gehwe g-
parken, auf der Ostseite Parkbuchten ). Südlich davon ist das Parken am
östlichen Fahrbahnrand im Rahmen des Umbaus zur Fahrradstraße entfal-
len.
Nur wenige Kundenparkplätze im Untersuchungsgebiet liegen im südlichen
Quartier vor den dortigen Geschäften. Die während der Erhebung aufgrund
von Bautätigkeiten nicht zugänglichen Stellplätze befinden sich auf der
Nordseite der Einsteinstraße.
Zeitlich bzw. monetär bewirtschaftete Stellplätze gibt es im Untersuchungs-
gebiet nicht (vgl. Anhang, Abb. 0.2).
Die erhobenen Stellplätze sind zu Parkbereichen zusammengefass t wo r-
den, um räumlich differenzierte Aussagen im Untersuchungsgebiet treffen
zu können. Die Parkbereiche inkl. der aggregierten Kapazitäten sind in
Abb. 5.2 dargestellt.
17
Verkehrserhebungen und Auswertungen
Abb. 5.2 Parkbereiche und Kapazität
Die vorhandene B eschilderung wurde standortgenau erhoben (vgl. Abb.
5.3). In der Hittorfstraße (mit Ausnahme des nördlichen Drittels), Einstei n-
straße, Hüfferstraße und Am Schlossgarten sind einseitig absolute Halt e-
verbotsbereiche ausgeschildert. Im Rottendorffweg und in der Sertürne r-
straße sind temporär Halteverbote (immer donnerstags zwischen 7 und 10 /
18
Verkehrserhebungen und Auswertungen
13 Uhr) angeordnet. In der Hüfferstraße ist das Parken in einer Parkbucht
auf der Nordseite nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr auf das Halten zum
Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen beschränkt. Außerhalb dieses
Zeitraums sind die Stellplätze dauerhaft nutzbar.
Abb. 5.3 Beschilderung
19
Verkehrserhebungen und Auswertungen
5.1.2 Fahrradparken
Im Untersuchungsgebiet sind insgesamt 212 Fahrrad stellplätze in Abstel l-
anlagen erhoben worden (vgl. Tab. 5.1). Davon stehen 60 % in Reihenpa r-
kern mit Vorderradhaltern zur Verfügung. Anlehnbügel, die eine komfortab-
lere und sicherere Parkmöglichkeit für Fahrräder darstellen, machen nur
einen geringen Anteil von 12 % aus. Im gesamten Quartier gibt es zwei
Stellplätze für Lastenfahrräder. Diese befinden sich in der Hittorfstraße auf
Höhe der Sertürnerstraße (vgl. Abb. 5.4).
Die meisten Fahrradstellplätze befinden sich auf Privatgrundstücken, nur
18 % der Stellplätze hingegen auf öffentlichen Flächen. Dabei fällt auf,
dass es vor Mehrfamilienhäusern tendenziell eher Reihenparker mit Vo r-
derradhaltern und V orderradhalter ohne Bügel gibt. Dies betrifft vorrangig
die Sertürnerstraße , den Paul -Wulf-Weg und den Möserweg. Öffentliche
Fahrradstellplätze außerhalb der Hittorfstraße gibt es im Untersuchungsg e-
biet kaum.
Arten von Fahrradabstellanlagen
Kapazität
öffentlich privat gesamt
Anlehnbügel 18 8 26 bzw. 13 Bügel
Reihenparker mit Vorderradhaltern 9 118 127
Vorderradhalter ohne Bügel 10 37 47
Lastenfahrrad 2 - 2
Fahrradkäfig - 10 10
gesamt 39 173 212
Tab. 5.1 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen
20
Verkehrserhebungen und Auswertungen
Abb. 5.4 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen
Auslastung 5.2
Die Auslastung der Kfz-Stellplätze ist in vier Umläufen um 8, 12, 16 und
22 Uhr erhoben worden. Die Ergebnisse zeigen eine Auslastung der öffent-
lich zugänglichen Stellplätze im Tagesgang von 60 % bis 65 % (vgl. Tab.
ö öffentlich zugänglich
21
Verkehrserhebungen und Auswertungen
5.2). Straßenbezogen unterscheiden sich die ermittelten Auslastungen a l-
lerdings teils erheblich (vgl. Abb. 0.7). Dies gilt sowohl für di e durchschnitt-
liche Auslastung im Tagesgang als auch für die Veränderung der Ausla s-
tungen zwischen den Umläufen.
Zugäng-
lichkeit
Kapa-
zität Auslastung absolut Auslastung prozentual
8
Uhr
12
Uhr
16
Uhr
22
Uhr
8
Uhr
12
Uhr
16
Uhr
22
Uhr
öffentlich
zugänglich 328 208 213 197 205 63 % 65 % 60 % 63 %
Straßen-
parken 306 196 203 188 191 64 % 66 % 61 % 62 %
Kunden-
parken 22 12 10 9 14 55 % 45 % 41 % 64 %
privat 297 - - - - - - - -
nicht zu-
gänglich 6 0 0 0 0 0 % 0 % 0 % 0 %
Tab. 5.2 Auslastung Kfz-Stellplätze in vier Umläufen nach Zugänglichkeit
Die erhobenen Auslastungen werden entsprechend der Empfehlungen für
Verkehrserhebungen wie folgt in Bezug auf den Parkdruck ausgewertet:
Parkdruck Einordnung
> 90 % sehr hoher Parkdruck
80 bis 90 % hoher Parkdruck
70 bis 80 % mittlerer Parkdruck
60 bis 70 % geringer Parkdruck
< 60 % kein Parkdruck
Tab. 5.3 Einordnung Parkdruck4
Entsprechend dieser Einordnung ist die Auslastung bezogen auf das g e-
samte Quartier Hittorfstraße mit einer Auslastung von 60 % bis 65 % im
Tagesgang insgesamt als gering einzustufen. Dies gilt für alle vier Umläufe.
Parksuchverkehre treten bei diesem geringen Parkdruck nicht auf. In ei n-
zelnen Straßenabschnitten , vorrangig in der Hittorfstraße, werden alle r-
dings auch sehr hohe Auslastungen mit bis zu 100 % erreicht, die teilräu-
mig zu Parksuchverkehren führen . Der Parkdruck lässt sich rechnerisch
über die freien Kapazität en an Stellplätzen in den umliegenden Straßen
4 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2012). Empfehlungen für Ve r-
kehrserhebungen, S. 42
22
Verkehrserhebungen und Auswertungen
auffangen. Die Auswertung der Auslastungser hebung nach Parkbereichen
ist im Anhang dargestellt (Abb. 0.7 bis Abb. 0.10).
Die Hittorfstraße ist im gesamten Tagesgang die am stärksten ausgelastete
Straße im Quartier. Morgens sind 80 % bis 90 % der Stellplätze be legt.
Auch mittags un d nachmittags werden Auslastungen über 90 % erreicht,
wenn auch in Teilräumen zu diesen Zeiten Kapazitäten wieder freiwerden.
Spitzenauslastungen werden nachts mit 95 % bis 100 % Auslastung e r-
reicht. Generell fällt die Auslastung im südlichen und mittleren Parkbereich
der Hittorfstraße höher aus als im nördlichen Parkbereich.
In der Einsteinstraße und Am Schlossgarten sind die Stellplätze morgens
und mittags höher ausgelastet als nachmittags und abends. Dabei werden
mit Ausnahme des südlichen Parkbereichs Am Schlossgarten mittags im
gesamten Tagesgang mindestens 10 % der Stellplätze nicht ausgelastet. In
den übrigen Parkbereichen im Rottendorffweg und an der Hüfferstraße ist
die Situation überwiegend entspannt. Hier stehen in der Regel mindestens
40 % der öffentlichen Stellplätze zum Parken zur Verfügung.
Parkdauer 5.3
Die Parkraumsituation im Quartier wird nicht nur durch die Auslastung der
vorhandenen Stellplätze, sondern auch durch die Dauer der Belegung b e-
stimmt. Die durchgeführte Parkdauererhebung ermögl icht Rückschlüsse
auf die vorwiegenden Nutzungsprofile der öffentlichen Stellplätze.
Zur Ermittlung der Parkdauer w urden die Kennzeichen der parkenden Kfz
in vier Umläufen um 08:00, 12:00, 16:00 und 22:00 Uhr erfasst. Steht da s-
selbe Fahrzeu g in zwei aufei nanderfolgenden Umläufen auf demselbe n
Stellplatz, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug seit dem vorherigen
Umlauf nicht bewegt wurde. Die Parkdauer wird dementsprechend über die
Anzahl an Umläufen, die ein Fahrzeug mit demselben Kennzeichen auf e i-
nem Stellplatz erfasst wurde, ausgewertet (vgl. Tab. 5.4).
23
Verkehrserhebungen und Auswertungen
Tab. 5.4 Anzahl Kfz nach Parkdauer im Untersuchungsgebiet
Kfz-Besatz 5.4
Die in bestimmten Straßenabschnitten erhöhte Auslastung ist vor dem Hin-
tergrund des Kfz-Besitzes der Haushalte einzuordnen. Dazu wurde die Kfz-
Dichte, definiert als Anzahl zugelassener Kfz je 1.000 Einwohner, abgefragt
(vgl. Abb. 5.5). Die straßenbezogene Kfz-Dichte im Quartier zeigt, dass die
Bewohner Am Schlossgarten und im Rottendorffweg die meisten Kfz je
Bewohner aufweisen. In der Hittorfstraße liegt die Kfz-Dichte bei 54 %, also
bei 0,54 Kfz je Bewohner. Dies entspricht in etwa der Kfz-Dichte in Nor d-
rhein-Westfalen im Jahr 2022.5
5 Statistisches Bundesamt (05.09.2023). Pkw -Dichte im Jahr 2022 erneut a uf Rekordhoch.
Pressemitteilung Nr. N048 vom 5. September 2023. Verfügbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_N048_46.html
24
Verkehrserhebungen und Auswertungen
Abb. 5.5 Kfz-Dichte
Neben der Kfz -Dichte, die den Kfz -Besatz nachfrageseitig beschreibt, sind
weitere angebotsbezogene Auswertungen hinzuzuziehen. Dazu sind die
zugelassenen Kfz ins Verhältnis zum gesamten (öffentlichen und privaten)
bzw. nur zum privaten Stellplatzangebot im Untersuchungsgebiet gesetzt
worden (vgl. Anhang, Abb. 6.1, Abb. 6.2). In der Hittorfstraße und Hüffe r-
25
Verkehrserhebungen und Auswertungen
straße stehen insgesamt weni ger Stellplätze als zugelassene Kfz zur Ve r-
fügung. Berücksichtigt man nur die privaten Stellplätze, zeigt sich auch Am
Schlossgarten und in der Sertürnerstraße ein solches Missverhältnis.
26
Bewertung
6 Bewertung
Parkraumanalyse 6.1
Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen und Auswertungen (vgl. Kap. 5)
werden im Folgenden bewertet:
6.1.1 Auslastung
Die nächtlich en Auslastungen der öffentlich zugänglichen Kfz -Stellplätze
sind auf die Nachfrage von Bewohnern zurückzuführen. Es fällt auf, dass in
diesem Zeitrau m nur die Hittorfstraße teilräumig hoch ausgelastet ist. In
den umliegenden Parkbereichen stehen freie Stellplätze zur Verfügung.
Insbesondere die Einsteinstraße, der nördliche Parkbereich Am Schlos s-
garten und der südliche Parkberei ch im Rottendorffweg werden nachts
kaum von Bewohnern genutzt. Insgesamt stehen nachts ca. 105 freie Stel l-
plätze im Quartier zur Verfügung, davon ca. 70 Stellplätze Am Schlossga r-
ten und im Rottendorffweg. Diese liegen auch für die Bewohner der Hittor f-
straße in fußläufiger Entfernung zum Wohnort.
Tagsüber überlagert sich die Nachfrage der Bewohner nach Stellplätzen
mit der Nachfrage von Berufstätigen und Besuchern umliegender Quarti e-
re. Dies erklärt die höhere Auslastung der Einsteinstraße insbesondere
morgens, da sich an der Einsteinstraße (universitäre) Einrichtungen befi n-
den. Auch im südlichen Parkbereich Am Schlossgarten scheinen morgens
und mittags die Stellplätze im Straßenraum durch Gewerbetreibende der
umliegenden Geschäfte in der Hüfferstraße genutz t zu werden, was die
höhere Auslastung von etwa 90 % erklärt.
Trotz dieser Überlagerung der Anforderungen unterschiedlicher Nutze r-
gruppen an den öffentlichen Parkraum im Quartier gibt es auch morgens
noch etwa 110 freie Stellplätze, insbesondere in den Parkbereichen im Rot-
tendorffweg, im nördlichen Parkbereich Am Schlossgarten sowie im Umfeld
der Hüfferstraße.
Die Radabstellanlagen in der Hittorfstraße waren zum Zeitpunkt der Erh e-
bung nur moderat ausgelastet. Folglich scheint das Stellplatzangebot für
Fahrräder der Nachfrage mehr als entsprechen zu können. Anders stellt
sich die Situation in den privaten Abstellanlagen in der Sertürnerstraße, im
27
Bewertung
Paul-Wulf-Weg und Möserweg dar, wo die bestehenden privaten Abstellan-
lagen häufig hoch- oder sogar überausgelastet sind.
6.1.2 Parkdauer
Die Parkdauer ermöglicht eine Differenzierung der Stellplatznachfrage nach
Nutzergruppen im Tagesgang. Generell besteht über den gesamten T a-
gesverlauf eine Nachfrage nach Stellplätzen durch Bewohner. Insbesond e-
re nachts ist die Nachfrag e dieser Nutzergruppe erfahrungsgemäß am
höchsten. Zur Beurteilung der Stellplatznachfrage werden daher die Au s-
lastungen der Stellplätze durch Dauerparker, die aufeinanderfolgend in a l-
len vier Umläufen sowie in den drei Umläufen um 12, 16 und 22 Uhr erfasst
wurden, herangezogen (vgl. Anhang, Abb. 0.11, Abb. 0.12). Gemäß Tab.
5.4 gibt es demnach ca. 100 Bewohner, die im Tagesverlauf einen öffentl i-
chen Stellplatz im Untersuchungsgebiet nachfragen.
Hohe Auslastungen durch bewohnerbezogenes Dauerparker sind im nör d-
lichen und südlichen Parkbereich der Hittorfstraße sowie in geringerem
Maße im südlichen Rottendorffweg und im Parkbereich Hüfferstraße fes t-
zustellen (vgl. Abb. 0.12). In den anderen Parkbereichen ist die Auslastung
vergleichsweise gering.
Im Gegensatz zum Anforderungsprofil von Bewohnern beschränkt sich die
Stellplatznachfrage der Berufstätigen gemäß der üblichen Geschäfts - und
Bürozeiten überwiegend auf den Zeitraum zwischen 6 und 18 Uhr. Daher
gibt die Auslastung der Dauerparker, die in drei Umläufen um 8, 12 und 16
Uhr erfasst worden sind, die Auslastu ng der öffentlichen Stellplätze durch
Berufstätige näherungsweise wieder (vgl. Anhang, Abb. 0.13). Sonderfälle
für bestimmte Berufsgruppen mit abweichenden Arbeitszeiten und nur kurz-
fristig parkende Berufstätige im Außendienst werden dadurch allerdings
nicht abgedeckt.
Die höchsten Auslastungen an Dauerparken zwischen 8 und 16 Uhr treten
mit 46 % im südlichen Parkbereich Am Schlossgarten auf. Dies deutet auf
Parken durch Berufstätige hin. In geringerem Maße sind davon auch der
nördliche und südliche Parkbereich in der Hittorfstraße betroffen (vgl. Abb.
0.13).
Die Parkdauererhebung zeigt eine Überlagerung von Dauerparken durch
Bewohner und Berufstätige /Besucher in den nördlichen und südlichen
Randbereichen des Wohnquartiers, insbesondere in der Hittorfstraße. Die
28
Bewertung
Spitzenauslastungen in der Hittorfstraße (vgl. Kap. 5.2) sind folglich auf die
inkompatible Doppelanforderung an die öffentlichen Stellplätze im Straße n-
raum durch unterschiedliche Nutzergruppen zurückzuführen.
6.1.3 Kfz-Besatz
Es besteht ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen dem Kfz -Besatz
und der Stellplatz nachfrage innerhalb eins Quartiers. Dies trifft auch im
Quartier Hittorfstraße zu, allerdings muss hier weiter differenziert werden.
Die hochausgelastete Hittorfstraße weist im Vergleich zu den umliegenden
Straßen eine moderate Kfz-Dichte auf (vgl. Abb. 5.5). Die Ursache für die
hohe Auslastung liegt also nicht in einem überdurchschn ittlichen Kfz -
Besatz begründet.
Die potenzielle Nachfrage nach Stellplätzen erklärt nicht, warum die Hittor f-
straße st ärker ausgelastet ist als bspw. der Rottendorffweg oder Am
Schlossgarten, wo die Kfz -Dichte höher ist. Daher besteht Grund zu der
Annahme, dass die räumlichen Unterschiede in der Auslastung der Stel l-
plätze auf das Stellplatzangebot zurückzuführen sind. Dazu sind zwei theo-
retische Auslastungen auf Basis der im Quartier straßenbezogen zugela s-
senen Stellplätze berechnet worden:
Wie die theoretische Auslastung aller vorhandenen Stellplätze (inkl. pri-
vate Stellplätze) bei einer gleichzeitigen Stellplatznachfrage für alle zug e-
lassenen Kfz zeigt, liegt in der Hittorfstraße und in der Hüfferstraße ein
Mangel an Stellplätzen vor (vgl. Abb. 6.1): In der Hittorfstraße entfallen auf
jeden Stellplatz 1,6 zugelassene Kfz. In der Hüfferstraße könnte nur jedes
zweite zugelassene Kfz geparkt werden. Im Rottendorffweg und Am
Schlossgarten wären in diesem Szenario hingegen noch freie Kapazitäten
verfügbar. Insgesamt stehen etwa 550 zugelassene Kfz im Quartier Hittor f-
straße etwa 630 öffentlichen und privaten Stellplätzen gegenüber.
29
Bewertung
Abb. 6.1 Zugelassene Kfz je Stellplatzangebot
Unter Berücksichtigung ausschließlich privater Stellplätze zeigt sich,
dass insbesondere in der Hittorfstraße ein Missverhältnis zwischen zug e-
lassenen Kfz und privaten Stellplätzen b esteht (vgl. Abb. 6.2). Den 205 zu-
gelassenen Kfz stehen hier nur 25 private Stellplätze gegenüber. Folglich
gibt es über achtmal mehr zugelassene Kfz als private Stell plätze in der
30
Bewertung
Hittorfstraße. Die Hauptursache für die Spitzenauslastungen in der Hittor f-
straße ist also ein Mangel an privaten Stellplätzen. In der Hittorfstraße
könnten rechnerisch nur etwa 12 % aller zugelassenen Kfz auf privaten
Stellplätzen geparkt wer den. Im gesamten Quartier beträgt dieser Anteil
hingegen 54 %.
Abb. 6.2 Zugelassene Kfz je privates Stellplatzangebot
31
Bewertung
Zusammenfassend ist in der Hittorfstraße ein Mangel an privaten und ö f-
fentlichen S tellplätzen festzustellen. Da die Erhebung der Stellplätze auf
privatem Grund nur soweit einsehbar erfolgt ist, könnte die tatsächliche An-
zahl der privaten Stellplätze leicht höher ausfallen. In den anderen Straßen
des Quartiers besteht mit wenigen Ausnahm en kein erheblicher Mangel an
privaten oder öffentlichen Stellplätzen. Im Gegenteil stehen sogar freie K a-
pazitäten auf öffentlichen Stellplätzen zur Verfügung, die den Mangel an
privaten und öffentlichen Stellplätzen in der Hittorfstraße überkompensi e-
ren. Daher kann die Parkraumsituation über das gesamte Quartier als u n-
problematisch angesehen werden.
In Bezug auf Motorisierung und Verkehrsmittelwahl sind verschiedene Va-
rianten für die zukünftige Mobilität in Münster im Betrachtungshorizont bis
2035 möglich. Laut Prognose des Masterplan Mobilität Münster 2035+ ist
unter Berücksichtigung des aktuellen Trends für das Stadtgebiet Münster
bis 2035 u. a. mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens bei allen Ve r-
kehrsmitteln zu rechnen. Dies ist auf die wachse nde Bevölkerung und die
positive Arbeitsplatzentwicklung in Münster zurückzuführen.6
Abhängig von der Entwicklung des Kfz -Besatzes könnte sich die Stellplatz-
situation im Quartier Hittorfs traße durch eine entsprechende Veränderung
der Verkehrsmittelzusammensetzung zukünftig aber auch entspannen. Das
ambitionierte Vorgehen der Stadt Münster „auf dem Weg zu einer klim a-
neutralen und stadtverträglichen Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe
garantiert“7, lässt langfristig eine entsprechende Entwicklung erwarten.
6.1.4 Zusammenfassung
Die Ergebnisse der Parkraumanalyse (vgl. Kap. 5) lassen sich zusamme n-
fassend wie folgt bewerten:
Bei allen vier Umläufen sind etwa 60 % bis 65 % der Kfz -Stellplätze im
gesamten Untersuchungsgebiet belegt. Der Parkdruck ist folglich ge-
ring, da zu jeder Zeit über 100 freie Stellplätze im Straßenraum zur
Verfügung stehen.
Abhängig von der Tageszeit ist in einzelnen Straßenabschnitten eine
Auslastung über 90 % und somit ein lokal sehr hoher Parkdruck fes t-
zustellen. Nachts betrifft dies die gesa mte Hittorfstraße, tagsüber die
6 Stadt Münster / PTV Transport Consult GmbH (2024): Masterplan Mobilität Münster
2035+, S. 23. Verfügbar unter: https://mobil-in-muenster.de/masterplan-mobilitaet/
7 ebenda, S. 37
32
Bewertung
Hittorfstraße, Einsteinstraße und Am Schlossgarten im nördlichen und
südlichen Randbereich des Untersuchungsgebietes.
Die Auswertung des Kfz -Besatzes zeigt einen signifikanten Mangel an
privaten Stellplätzen in der Hittorfst raße sowie teilweise Am Schlos s-
garten.
In den Randbereichen ist über die Parkdauererhebung eine Überlag e-
rung der Nutzungsanforderungen von Bewohnern und quartiersfre m-
den Nutzern (z. B. Beschäftigte, Besucher) festzustellen.
Bewohnerparken 6.2
Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Quartier
Hittorfstraße sind nicht gegeben, da im Untersuchungsgebiet kein erhebl i-
cher Parkdruck festzustellen ist und in zumutbarer Entfernung zu den höher
ausgelasteten Straßenabschnitten freie Stellplätze z ur Verfügung stehen
(vgl. Tab. 6.1, Abb. 2.1). Die Stellplatznachfrage von quartiersfremden Be-
rufstätigen und Besuchern im nördlichen und südlichen Randbereich des
Quartiers belastet den Parkraum im Untersuchungsgebiet messbar. Der
Mangel an privaten Stellplätzen in der Hittorfstraße und Am Schlossgarten,
der ebenfalls ursächlich für die abschnittsweise hohe Auslastung der öffent-
lichen Stellplätze ist, kann durch das Stellplatzangebot in den weniger au s-
gelasteten Straßen des Quartiers kompensiert werden. Auch nachts stehen
trotz nahezu Vollauslastung der Hittorfstraße südlich des Modalfilters ca.
105 freie Stellplätze im gesamten Quartier zur Verfügung.
Aus den oben genannten Gründen ist nicht nur das Bewohnerparken an
sich gegenüber anderen Nutzergruppen zu stärken, sondern auch eine
gleichmäßigere Ausnutzung des Stellplatzangebots anzustreben, um die
hohe Auslastung in der Hittorfstraße und Am Schlossgarten zu reduzieren.
33
Bewertung
Voraussetzung (VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e) Bewertung
Mangel an privaten Stellplätzen (✓)
nur straßenbezogen
gegeben
allgemein erheblicher Parkdruck nein
Bewohner finden in zumutbarer Entfernung zur
ihrer Wohnung regelmäßig keinen Kfz-Stellplatz
nein, wenn zumutbare
Entfernung ≤ 300 m
maximale Ausdehnung der Zone < 1.000 m ✓
Ausdehnung
max. 600 x 350 m
werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr dürfen nicht mehr
als 50 % der Parkflächen für Bewohner reserviert
sein, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 %
(✓) bei Umsetzung
maximal 5 % der nicht-reservierten Flächen für
Car-Sharing
(✓) bei Umsetzung
Tab. 6.1 Überprüfung rechtlicher Anforderungen ans Bewohnerparken
Verkehrliche Gesamtsituation 6.3
Angesichts der bestehenden Beschilderung stellt sich die Frage, wie die
Ausweisung einer Bewohnerparkzone im Quartier Hittorfstraße die (rechtl i-
che) Situation für die Bewohner verbessern kann. Schon heute dürfen näm-
lich ausschließlich Anlieger in das Quartier einfahren . Im Zuge der Par k-
dauererhebung sind jedoch quartiersfremde Kfz -Nutzer nachgew iesen
worden, die vor dem Hintergrund der vorhandenen Geschäftsnutzungen
nicht ausschließlich Anlieger sein können. Die geltenden Regelungen we r-
den also nicht eingehalten.
Unter der Voraussetzung, dass die geltenden Zufahrts - und Parkregelun-
gen im Untersuchungsgebiet eingehalten würden, wären die Anwohner b ei
der Stellplatzsuche im Quartier stärker privilegiert als im Falle einer B e-
wohnerparkzone. Aktuell dürfen nämlich ausschließlich An lieger im Quar-
tier parken, ohne einen Teil der Stellplätze zur öffentlichen Nutzung durch
Dritte bereitzustellen. Der Großt eil der vorhandenen Geschäftsnutzung en
im Quartier befindet sich an der Hüfferstraße, also außerhalb der nur für
Anlieger freigegebenen Straßen . Daher dürften fast alle parkberechtigten
Anlieger Anwohner sein, was das Quartier schon heute zu einer „faktischen
Bewohnerparkzone“ macht . Da die Regelungen für alle Anwohner una b-
34
Bewertung
hängig vom Besitz eines Parkausweises gelten, fallen zudem keine Gebüh-
ren an.
Darüber hinaus wird empfohlen, die Beschilderung auf Sinnhaftigkeit und
Eindeutigkeit zu überprüfen. Die Beschilderung der Hittorfstraße als Fahr-
radstraße schließt nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h und das Einfahrtverbot für alle motorisierten Kraftfahrzeuge ein. Ei n-
zig das Zusatzschild „Anwohner frei“ (VZ 1020 -30) genügt, um Durc h-
gangsverkehren die Einfahrt z u verbieten. Es ist eine Beschilderung zu
wählen, die sowohl verständlich und eindeutig ist als auch durch Kontrollen
durchgesetzt werden kann.
35
Ergänzende Lösungswege
7 Ergänzende Lösungswege
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist unter den aktuellen Bedingun-
gen aus verkehrlicher Sicht nicht notwendig. Die rechtlichen Anforderungen
an das Bewohnerparken sind im Untersuchungsgebiet nur eingeschränkt
erfüllt (vgl. Tab. 6.1).
Aufgrund des nachgewiesenen Parkdrucks in der Hittorfstraße , stellt sich
die Frage nach ergänzenden Lösungswegen zur Verbesserung der Par k-
raumsituation für die Bewohner. Ziel sollte sein die Stellplatznachfrage der
Bewohner aus der Hittorfstraße heraus in umliegende Straßen des Quar-
tiers, mit geringerer Auslastung , zu verlagern und Parksuchverkehre zu
verringern.
Es wird empfohlen, in der Hittorfstraße bis zu drei Stellplätze für Kurzzeit-
parken mit VZ 286 („eingeschränktes Halteverbot“) gemäß StVO einzurich-
ten, die Bewohnern das Be - und Entladen ihrer Fahrzeuge (bspw. für Ei n-
käufe, Urlaubsvorbereitung etc.) ermöglichen soll. Alternativ ist eine Au s-
weisung dieser Stellplätze als Lade-/ Lieferzonen entsprechend der Emp-
fehlungen des Integrierten Parkraumkonzeptes zu Lade -/ Lieferzonen in
Wohnquartieren zu prüfen. Auf diese Weise stehen allen Bewohnern für
den Bedarfsfall Stellplätze in direkter Nähe zum Wohnsitz zur Verfügung.
Die Wirksamkeit der Maßnahme hängt jedoch entscheidend davon ab, ob
die Einhaltung des Kurzzeitparkens regelmäßig kontrolliert wird.
Ergänzend sollen ein bis zwei quartiersbezogene Mobilpunkte im Unter-
suchungsgebiet mit Verleihangeboten für Fahrradanhänger, Lastenfahrr ä-
der und Carsharing entsprechend der Empfehlungen des Integrierten Park-
raumkonzeptes eingerichtet werden. Dazu werden je Mobilpunkt zwei ö f-
fentliche Stellplätze im Straßenraum umgenutzt. Die Mobilpunkte sollten
vorzugsweise im Norden und Süden der Hittorfstraße eingerichtet werden.
Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind bedarfsorientiert nach A b-
sprache zwischen Betroffenen und der Verwaltung auszuweisen, da eine
willkürliche Einrichtung von Behinderten stellplätzen in Wohnstraßen aus
verkehrlicher Sicht nicht sinnvoll ist. In der Hüfferstraße hingegen wir d auf-
grund der Geschäftsnutzungen di e Ausweisung eines Behindertens tellplat-
zes befürwortet.
36
Ergänzende Lösungswege
Bezogen auf die Parkraumsituation für Fahrräder besteht kein zwingender
Handlungsbedarf zur Einrichtung weitere Radabstellanlagen im öffentlichen
Straßenraum. Als radverkehrsfördernde Maßnahme sollten dennoch unab-
hängig der aktuellen Nachfrage in der nördlichen Hittorfstraße und im Ro t-
tendorffweg zwei zusätzliche Stellplätze für Lastenräder angeboten we r-
den.
Darüber hinaus sollten die Bewohner der Hittorfstraße für die ungleiche
Verteilung der Auslastung im Quartier sensibilisiert werden. Dazu bieten
sich unterschiedliche Formate der Öffentlichkeitsarbeit an, bspw. Bürger-
gespräche, Workshops oder Aushänge an zentralen Anlaufstellen im Quar-
tier. Dabei muss besonders betont werden, dass ausreichend freie Stel l-
plätze im Rottendorffweg und Am Schlossgarten in zumutbarer Entfernung
mit einer attraktiven Fußwegeverbindung zur Verfügung stehen . Auf diese
Weise kann erreicht werden, dass einige Bewohner ihre Verhaltensmuster
dementsprechend ändern, was mittel- bis langfristig zu einer Entlastung der
Hittorfstraße führen kann.
37
Fazit
8 Fazit
Die Ergebnisse der Park raumerhebung zeigen derzeit keinen Handlungs-
bedarf zur Ausweisung ein er Bewohnerparkzone im Quartier Hittorfstraße .
Nichtsdestotrotz bestehen Potenziale zur Verbesserung der Parkraumsitua-
tion. Die dargestellten Lösungswege zeigen diesbezüglich vielfältige Mög-
lichkeiten auf. Einen Weg zur Lösung aller vorhandenen den Parkraum b e-
treffenden Mäng el im Untersuchungsgebiet gibt es aus gutachterlicher
Sicht nicht. Daher kommt es nun auf eine verträgliche Umsetzung ausg e-
wählter Maßnahmen an, die in einem iterativen Prozess evaluiert und su k-
zessive ergänzt werden müssen.
38
ANHANG
ANHANG
Zugänglichkeit und Bewirtschaftung
Abb. 0.1 Zugänglichkeit
39
ANHANG
Abb. 0.2 Bewirtschaftung
40
ANHANG
Auslastung Kfz-Stellplätze nach Umläufen
Abb. 0.3 Auslastung Kfz-Stellplätze um 8 Uhr
41
ANHANG
Abb. 0.4 Auslastung Kfz-Stellplätze um 12 Uhr
42
ANHANG
Abb. 0.5 Auslastung Kfz-Stellplätze um 16 Uhr
43
ANHANG
Abb. 0.6 Auslastung Kfz-Stellplätze um 22 Uhr
44
ANHANG
Auslastung Parkbereiche nach Umläufen
Abb. 0.7 Auslastung Parkbereiche um 8 Uhr
45
ANHANG
Abb. 0.8 Auslastung Parkbereiche um 12 Uhr
46
ANHANG
Abb. 0.9 Auslastung Parkbereiche um 16 Uhr
47
ANHANG
Abb. 0.10 Auslastung Parkbereiche um 22 Uhr
48
ANHANG
Auslastung durch Dauerparken
Abb. 0.11 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 22 Uhr belegt)
49
ANHANG
Abb. 0.12 Auslastung durch Dauerparken (12 bis 22 Uhr belegt)
50
ANHANG
Abb. 0.13 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 16 Uhr belegt)
Anlage A
2968 Zeichen
Anlage A zur V/0618/2024 Kurzüberblick Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hittorfstraße zur Fahrradstraße 2.0 sind auf der westlichen Straßenseite mehrere Kfz-Stellplätze entfallen. Vor diesem Hintergrund sollte in der nun vorliegenden Untersuchung die Parksituation im Quartier Hittorfstraße geprüft werden, um ggf. durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone dem vermeintlich gestiegenen Parkdruck ent- gegen zu wirken (Anlage 1: Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße). Mit der Verkehrsuntersuchung wurde das Planungsbüro PGT Umwelt + Verkehr betraut, das schon das integrierte Parkraumkonzept für Münster erarbeitet hat. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone unter den aktuellen Bedingungen aus verkehrlicher Sicht nicht notwendig ist. Die rechtlichen Anforde- rungen an das Bewohnerparken sind im Untersuchungsgebiet nicht bzw. nur eingeschränkt er- füllt. Der Parkdruck ist tagsüber gering und wird nachts im Quartier ausschließlich von Bewohnern verursacht. Folglich würde sich die Parkraumsituation für Bewohner nicht verbessern. Es zeigt sich derzeit kein Handlungsbedarf zur Ausweisung einer Bewohnerparkzone. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige, stadtverträgliche und innovative Verkehrsentwicklung herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Umdenkprozess beim Thema Parken zwingend erforderlich. Um die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, ist es notwendig, die begrenzt zur Verfügung stehende öffentliche Fläche – insbesondere in (erweiterten) Innenstadt- bereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. Das bereits beschlossene integrierte Parkraumkonzept orientiert sich an den übergeordneten städtischen Zielen aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+. Mit seinen Maßnahmen zur Senkung des Pkw-Bestands und Förderung von nicht-motorisierten Verkehrs leistet das Konzept einen Beitrag zur Erreichung von allgemeinen und städtischen Klimazielen. Die Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen bzw. die Neuordnung bestehender Bewohnparkzo- nen nimmt einen Schwerpunkt des Parkraumkonzeptes auf. Neben der Ordnung des Parkens stehen dabei insbesondere die Schaffung von lebenswerten Straßenräumen, inklusive deren An- sprüche an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, im Vordergrund. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen bzw. die Neuordnung bereits bestehender Bewohner- parkzonen fördert durch seine Maßnahmen zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssi- cherheit. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen sondern letztlich der gesamten Stadtgesellschaft zu Gute und sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsquali- tät.
Berichtsvorlage
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V/0618/2024 V/0618/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Parkraumuntersuchung zum Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße Beratungsfolge 12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hittorfstraße zur Fahrradstraße 2.0 sind auf der westli- chen Straßenseite mehrere Kfz-Stellplätze entfallen. Vor diesem Hintergrund sollte in der nun vorlie- genden Untersuchung die Parksituation im Quartier Hittorfstraße untersucht und insbesondere die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone geprüft we rden (Anlage 1: Parkraumun- tersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße). Mit der Verkehrsuntersuchung wurde das Planungsbüro PGT Umwelt + Verkehr betraut, das schon das integrierte Parkraumkonzept für Müns- ter erarbeitet hat. Bewohnerparken stellt im Sinne der StVO eine Sonderparkregelung dar, die im Einzelfall zu prüfen ist. Allgemein gilt in der StVO der Grundsatz der Gleichbehandlung, von dem nur begründet abgewi- chen werden darf um die Interessen einzelner Nutzergruppen wie beispielweise die Ausweisung von Behinderten- und Eltern-Kind-Parkplätzen oder Zonen für Laden und Liefern, etc. zu reservieren. De- taillierte Erläuterungen zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie zu Formen der Parkraumbewirt- schaftung unter dem Aspekt des Bewohnerparkens legt d ie Vorlage V/0552/2024 „Neue Bewohner- parkzonen“ dar. Quartier Hittorfstraße Das untersuchte Quartier Hittorfstraße befindet sich am westlichen Rand des Schlossviertels, östlich des Rishon-Le-Zion-Rings. Das Quartier wird durchzogen von der namensgebenden Hittorfstraße, die entsprechend der Qualitätsstandards in Münster als Fahrradstraße 2.0 (einseitiges Parken, Rotein- färbung) umgebaut wurde. Amt für Mobilität und Tiefbau 22.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr König Telefon: 492-6501 KoenigD@stadt-muenster.de - 2 - V/0618/2024 Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Maßgeblich für die Beurteilung des Bewohnerparkens sind die öffentlichen Stellplätze, die in Bezug auf Auslastung und Parkdauer untersucht werden. Die Erhebung der privaten Stellplätze dient dazu, den Kfz-Besatz zu ermitteln. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob ein Mangel an privaten Stell- plätzen ursächlich für einen möglichen Parkdruck im Untersuchungsgebiet ist. Dies stellt eine Vo- raussetzung für die Anordnung von Bewohner -parken dar. Das gewählte Erhebungsdesign stellt si- cher, dass öffentliches Pa rken durch Bewohner über die Auslastungserhebung um 22:00 Uhr und ganztägiges Dauerparken identifiziert werden kann. Öffentliches Parken durch Berufstätige lässt sich über die Auslastungen und das Dauerparken im Tageszeitraum ableiten. Ergebniszusammenfassung der Parkraumanalyse Anlage 1; Kapitel 6): Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Anlage 1, Kapitel 6.1.4): Bei allen vier Umläufen sind etwa 60 % bis 65 % der Kfz -Stellplätze im Untersuchungsgebiet belegt. Der Parkdruck ist folglich gering, da zu jeder Zeit über 100 freie Stellplätze im Straßen- raum zur Verfügung stehen. Abhängig von der Tageszeit ist in einzelnen Straßenabschnitten eine Auslastung über 90 % und somit ein lokal sehr hoher Parkdruck festzuste llen. Nachts betrifft dies die gesamte Hittorf- straße, tagsüber die Hittorfstraße, Einsteinstraße und Am Schlossgarten im nördlichen und südli- chen Randbereich des Untersuchungsgebietes. Die Auswertung des Kfz -Besatzes zeigt einen gravierenden Mangel an priv aten Stellplätzen in der Hittorfstraße sowie teilweise Am Schlossgarten. In den Randbereichen ist über die Parkdauererhebung eine Überlagerung der Nutzungsanforde- rungen von Bewohnern und quartiersfremden Nutzern (z. B. Beschäftigte, Besucher) festzustel- len. - 3 - V/0618/2024 Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist unter den aktuellen Bedingungen aus verkehrlicher Sicht nicht möglich. Die rechtlichen Anforderungen an das Bewohnerparken sind im Untersuchungsgebiet nicht bzw. nur eingeschränkt erfüllt. Der Parkdruck ist tagsüber gering und wird nachts im Quartier ausschließlich von Bewohnern verursacht. Folglich würde sich die Parkraumsituation für Be wohner nicht verbessern. Es zeigt sich derzeit kein Handlungsbedarf zur Ausweisung einer Bewohnerparkzo- ne. Voraussetzung (Vw V-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e) Bewertung Mangel an privaten Stellplätzen straßenbezogen gegeben allgemein erheblicher Parkdruck nein Bewohner finden in zumutbarer Entfernung zur ihrer Wohnung regelmäßig keinen Kfz-Stellplatz nein, wenn zumutbare Entfer- nung ≤ 300 m maximale Ausdehnung der Zone < 1.000 m Ausdehnung max. 600 x 350 m Tabelle 1: Überprüfung rechtlicher Anforderungen an das Bewohnerparken Verkehrliche Gesamtsituation: In die Gesamtbewertung ist einzubeziehen, dass gemäß Beschilderung schon heute ausschließlich Anlieger in das Quartier einfahren dürfen und somit die Bewohner bei der Stellplatzsuche stärker pri- vilegiert sind als im Falle einer Bewohnerparkzone. Im Zuge der Parkdauererhebung konnte jedoch festgestellt werden, dass diese geltende Regelung nennenswert häufig nicht eingehalten werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Hittorfstraße
- Einsteinstraße
- Hüfferstraße
- Domagkstraße
- Sertürnerstraße
- Jungeblodtplatz
- Rottendorffweg
- Möserweg
- Am Schlossgarten
- Rishon-Le-Zion-Ring
- Sentruper Höhe
- Paul-Wulf-Weg
- Pluggendorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0618/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 11:37