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V/0618/2024

Parkraumuntersuchung zum Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße

Vorlagen 07.10.2024

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Anlage 1: Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1: Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße

55031 Zeichen

PARKRAUMUNTERSUCHUNG BEWOHNERPARKEN 
IM QUARTIER HITTORFSTRASSE 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber: Stadt Münster 
 Amt für Mobilität und Tiefbau 
 48127 Münster 
 
Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH 
 Vordere Schöneworth 18 
 30167 Hannover 
 
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Heinz Mazur 
 Svea Coerdt, B.Sc. 
 Dipl.-Geogr. Dirk Lauenstein 
 Florian Makowski, B.A. 
 
Grafik: Dipl.-Geogr. Reiner Nöllgen 
 
 
Hannover, 09.10.2024 
P3587-T-241009_Hittorfstraße Bewohnerparken.docx

Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße 
 
 
 
I 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinweis Genderklausel 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwe n-
dung der männlichen und weiblichen Sprachform verzichtet. Sämtliche 
Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Die 
männliche Form und die weibliche Form der in dem Bericht verwendeten 
Personenbezeichnungen sind miteinander gleichgestellt.

Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße 
 
 
 
II 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 Ausgangslage ................................ ................................ ................. 1 
2 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen ................................ .. 2 
 Rechtliche Anforderungen ................................ ...............................  2 2.1
 Anordnungsprinzipien ................................ ................................ ..... 5 2.2
 Integriertes Parkraumkonzept ................................ ......................... 7 2.3
3 Vorgehen ................................ ................................ ........................ 9 
4 Heutige Situation ................................ ................................ ........... 11 
 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ .... 11 4.1
 Anbindung ................................ ................................ ..................... 13 4.2
5 Verkehrserhebungen und Auswertungen ................................ ...... 15 
 Kapazität, Zugänglichkeit und Bewirtschaftung ............................. 15 5.1
 Auslastung ................................ ................................ .................... 20 5.2
 Parkdauer ................................ ................................ ..................... 22 5.3
 Kfz-Besatz ................................ ................................ .................... 23 5.4
6 Bewertung ................................ ................................ ..................... 26 
 Parkraumanalyse ................................ ................................ .......... 26 6.1
 Bewohnerparken ................................ ................................ ........... 32 6.2
 Verkehrliche Gesamtsituation ................................ ....................... 33 6.3
7 Ergänzende Lösungswege ................................ ............................ 35 
8 Fazit ................................ ................................ ..............................  37 
 ANHANG ................................ ................................ ...................... 38

Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße 
 
 
 
III 
TABELLENVERZEICHNIS 
 
Tab. 5.1 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen ...................... 19 
Tab. 5.2 Auslastung Kfz -Stellplätze in v ier Umläufen nach 
Zugänglichkeit ................................ ................................ ....... 21 
Tab. 5.3 Einordnung Parkdruck ................................ ........................... 21 
Tab. 5.4 Anzahl Kfz nach Parkdauer im Untersuchungsgebiet ............ 23 
Tab. 6.1 Überprüfung rechtlicher Anforderungen ans Bewohnerparken 33 
 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
 
Abb. 1.1 Untersuchungsgebiet ................................ ...............................  1 
Abb. 2.1 Fußläufige Erreichbarkeit von Stellplätzen – Beispiele ............. 4 
Abb. 2.2 Beschilderungsvorschlag Bewohnerparken im Integrierten 
Parkraumkonzept ................................ ................................ ..... 5 
Abb. 4.1 Untersuchungsgebiet im Detail ................................ .............. 11 
Abb. 4.2 Hittorfstraße nach erfolgtem Umbau zur Fahrradstraße (Foto)13 
Abb. 4.3 Fahrradnetz 2.0 der Stadt Münster – in Planung .................... 14 
Abb. 5.1 Zugänglichkeit von Kfz-Stellplätzen ................................ ....... 15 
Abb. 5.2 Parkbereiche und Kapazität ................................ ................... 17 
Abb. 5.3 Beschilderung ................................ ................................ ........ 18 
Abb. 5.4 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen ...................... 20 
Abb. 5.5 Kfz-Dichte ................................ ................................ .............. 24 
Abb. 6.1 Zugelassene Kfz je Stellplatzangebot ................................ .... 29 
Abb. 6.2 Zugelassene Kfz je privates Stellplatzangebot ....................... 30 
Abb. 0.1 Zugänglichkeit ................................ ................................ ....... 38 
Abb. 0.2 Bewirtschaftung ................................ ................................ ..... 39 
Abb. 0.3 Auslastung Kfz-Stellplätze um 8 Uhr ................................ ...... 40 
Abb. 0.4 Auslastung Kfz-Stellplätze um 12 Uhr ................................ .... 41 
Abb. 0.5 Auslastung Kfz-Stellplätze um 16 Uhr ................................ .... 42 
Abb. 0.6 Auslastung Kfz-Stellplätze um 22 Uhr ................................ .... 43 
Abb. 0.7 Auslastung Parkbereiche um 8 Uhr................................ ........ 44 
Abb. 0.8 Auslastung Parkbereiche um 12 Uhr ................................ ...... 45 
Abb. 0.9 Auslastung Parkbereiche um 16 Uhr ................................ ...... 46 
Abb. 0.10 Auslastung Parkbereiche um 22 Uhr ................................ ...... 47 
Abb. 0.11 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 22 Uhr belegt) ............. 48 
Abb. 0.12 Auslastung durch Dauerparken (12 bis 22 Uhr belegt) ........... 49 
Abb. 0.13 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 16 Uhr belegt) ............. 50

1 
 Ausgangslage 
1 Ausgangslage 
 
 
Das Quartier Hittorfstraße befindet sich am westlichen Rand des Schlos s-
viertels, östlich der Bundesstraße 54. Das Quartier wird durchzogen von 
der namensgebenden Hittorfstraße, die entsprechend der Qualitätssta n-
dards in Münster als Fahrradstraße 2.0 (einseitiges Parken, Roteinfärbung) 
umgebaut wurde. 
 
 
Abb. 1.1 Untersuchungsgebiet 
 
 
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Fahrradstraße sind die Stell-
plätze auf der Westseite der Hittorfstraße entfallen. Vor diesem Hintergrund 
soll nun die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für das Quartier Hittor f-
straße geprüft werden. 
 
Um ein Bewohnerparkkonzept bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und nac h-
haltig zu entwickeln werden gleichzeitig die bedarfsorientierte Einrichtung 
von Behindertenstellplätzen und die Umwandlung von  Kfz- in Lastenra d-
stellplätze mit sicherer Anschlussmöglichkeit geprüft.

2 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
2 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
 
 
 Rechtliche Anforderungen 2.1
 
Bewohnerparken ist eine Form der Sonderparkberechtigung, die Bewo h-
nern eines abgegrenzten Quartiers gegenüber anderen Kfz-Nutzern Vortei-
le bei der Stellplatzsuche verschaffen soll.  Die Bewohner beantragen dazu 
einen Bewohnerparkausweis bei der Kommune.  Für die Ausstellung von 
Bewohnerparkausweisen werden Gebühren erhoben – in Münster liegen 
diese seit dem 1. Februar 2024 bei 260 € pro Jahr. 
 
Der Bewohnerparkausweis gewährt keine Garantie auf einen Stellplatz, 
sondern berechtigt lediglich bei freien Kapazitäten zur Nutzung der für B e-
wohner ausgewiesenen Stellplätze entsprechend der geltenden Beschild e-
rung. 
 
In hochverdichteten Bestandslagen mit einem Mangel an privaten Stellplät-
zen besteht ein  berechtigtes Interesse der Bewohner , einen Kfz-Stellplatz 
im öffentlichen Straßenraum in zumutbarer Entfernung zum Wohnsitz  zu 
finden. Die Anordnung des Bewohnerparkens dient dazu, das Parken quar-
tiersfremder Kfz-Nutzer aus dem betroffenen Quartier zu verdrängen und 
demensprechend Parkraum für Anwohner freizuhalten. 
 
Die rechtlichen Anforderungen an die Ausweisung von Bewohnerparkz o-
nen werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung beschrieben. Es gelten folgende Voraussetzungen (vgl. VwV -
StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e): 
 Es liegt ein Mangel an privaten Stellplätzen vor (ausgenommen 
Fremdnutzungen von privaten Stellplätzen). 
 Der allgemeine Parkdruck im Quartier ist erheblich. 
 Bewohner finden in zumutbarer Entfernung zur ihrer Wohnung rege l-
mäßig keinen Kfz-Stellplatz. 
 Die maximale Ausdehnung der Bewohnerparkzone beträgt nicht mehr 
als 1.000 Meter. 
 Werktags von 09:00 bis 18 :00 Uhr  dürfen nicht mehr als 50 %  der 
Parkflächen für  Bewohner reserviert sein , in der übrigen Zeit nicht 
mehr als 75 %.

3 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
 Maximal 5 % der nicht -reservierten Flächen  dürfen für Carsharing -
Fahrzeuge ausgewiesen werden. 
 
Die Voraussetzung „Bewohner können in zumutbarer Entfernung keine 
freien Stellplätze erreichen“, ist dabei zu konkretisieren. Welche maximale 
Entfernung noch als zumutbar gilt, ist rechtlich nicht definiert. Die Abschät-
zung eines geeigneten Richtwertes ori entiert sich daher an Festlegungen 
zu übertragbaren Sachverhalten: 
 Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Münster müssen notwendige Stel l-
plätze auf dem Baugrundstück oder „in der näheren Umgebung“ des 
Grundstücks hergestellt werden. Die Stellplätze müssen fußlä ufig in 
maximal 300 m Entfernung erreichbar sein.1 
 Für die Entfernung  zwischen Wohnsitz und  Kfz-Stellplatz sollten min-
destens dieselben Kriterien für die Zumutbarkeit gelten wie für die Ent-
fernung zwischen Wohnsitz und nächstgelegener  ÖPNV-Haltestelle. 
Entsprechend der Empfehlungen für Planung und Betrieb des  öffentli-
chen Personennahverkehrs gelten 300 bis 500 m (Luftlinie) als Rich t-
wert für Haltestelleneinzugsbereiche in Oberzentren .2 Dies deckt sich 
mit den Aussagen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans  für die Stadt 
Münster.3 
 
Zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Anordnung von Bewohne r-
parken entsprechend § 45 Abs. 1 bis 1e wird daher eine Entfernung von 
maximal 300 m zwischen Wohnsitz und Kfz -Stellplatz als zumutbar ang e-
nommen. Beispielhafte Entfernungen im Quartier, die als zumutbar gelten, 
sind in Abb. 2.1 dargestellt. 
 
                                                
1 Stadt Münster (2019): Stellplatzsatzung der Stadt Münster vom 16.12.2019, § 4 Abs. 1. 
Verfügbar unter: https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/sat 
zungsnummer/63.13  
2 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2 010): Empfehlungen für Pl a-
nung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs. Ausgabe 2010, S. 8. 
3 Stadt Münster (2016): Nahverkehrsplan Stadt Münster, S. 88. Verfügbar unter: 
https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung/mit-bus-und-bahn/nahverkehrsplan

4 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
 
Abb. 2.1 Fußläufige Erreichbarkeit von Stellplätzen – Beispiele 
 
 
Die Ausweisung einer Bewohnerparkzone stellt eine Sonderparkregelung 
dar. Aus diesem Grund erfolgt die Prüfung im Einzelfall. Allgemein gilt in 
der StVO der Grundsatz der Gleichbehandlung, von dem nur bei begründe-
ten Interessen einzelner Nutzergruppen abgewichen wird, bspw. zur Au s-
weisung von Behinderten- oder Eltern-Kind-Parkplätzen. Auch im Falle von

5 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
Bewohnerparkzonen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung aufg e-
weicht, um Bewohnern die Parkplatzsuche zu erleichtern. 
 
Die Gebühren für das Bewohnerparken werden von der zuständigen Ko m-
mune festgelegt, in diesem Fall also von der Stadt Münster. Nach Anpa s-
sung der Gebührenverordnung beträgt die Gebühr für einen Bewohne r-
parkausweis in Münster seit dem 1. Februar 2024  260 Euro pro J ahr. Bei 
der Antragstellung ist in Münster zudem ein Nachweis zu erbringen, dass 
dem Antragsteller  keine privaten Stellplätze oder Garagen zur Verfügung 
stehen. 
 
Bewohnerparkzonen setzen eine zonale Abgrenzung voraus. Für die B e-
schilderung stehen unterschi edliche Möglichkeiten zur Auswahl, bspw. als 
Halteverbotszone oder als Parkzone. Im Falle der Ausweisung des Qua r-
tiers Hittorfstraße sollte sich die Beschilderung  der Bewohnerparkzone an 
den Empfehlungen des Integrierten Park raumkonzeptes orientieren. Dort  
wird eine Vereinheitlichung der Beschilderung als Parkzone auf der Basis 
der Verkehrszeichen VZ 314.1 und 314.2 sowie beschränkenden Zusat z-
zeichen VZ 1020 -32 („Bewohner mit Parkausweis Nr. |||||||| frei“) und VZ 
1053-30 („Parken in gekennzeichneten Fläche n erlaubt“) gemäß StVO 
empfohlen (vgl. Abb. 2.2). 
 
 
 
 
 Anordnungsprinzipien 2.2
 
Die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen (vgl. Kap. 2.1) vorausgesetzt, 
wird bei der Umsetzung von Bewohnerparkzonen zwischen unterschiedl i-
Abb. 2.2 Beschilderungsvorschlag Bewohnerparken 
im Integrierten Parkraumkonzept

6 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
chen planerischen Ansätzen unterschieden, den sogenannten Anor d-
nungsprinzipien. Die im Folgenden vorgestellt en Möglichkeiten der Anor d-
nung von Bewohnerparken wirken sich unterschiedlich auf die Parksituation 
für Bewohner mit Parkausweis und die übrigen Nutzergruppen aus. Es wird 
zwischen dem  Trenn-, Misch - und Wechselprinzip unterschieden. Das 
Wechselprinzip stellt eine Unterform des Mischprinzips dar und wird daher 
in den folgenden Ausführungen unter diesem subsumiert. 
 
In Bewohnerparkzonen, die nach dem Trennprinzip eingerichtet sind, wird 
ein Teil der Stellplätze im Straßenraum ausschließlich für Bewohner rese r-
viert. Für andere Nutzergruppen stehen diese Stellplätze nicht mehr zur 
Verfügung. Eine zeitliche oder monetäre Bewirtschaftung der übrigen ö f-
fentlich zugänglichen Stellplätze ist möglich, aber nicht zwingend erforde r-
lich. Denn der Vorteil für die Bewohne r mit Parkausweis besteht schon d a-
rin, nicht mehr mit anderen Nutzergruppen, sondern nur noch untereina n-
der um Stellplätze zu konkurrieren. 
 
Beim Bewohnerparken im Mischprinzip stehen die Stellplätze innerhalb 
der Bewohnerparkzone weiterhin allen Nutzergru ppen zum Parken offen. 
Die Bewohner mit Parkausweis profitieren im Mischprinzip davon, dass sie 
von den ausgewiesenen Parkregelungen ausgenommen sind. Sie zahlen 
im Falle einer monetären Bewirtschaftung der Stellplätze also keine weit e-
ren Parkgebühren oder  parken im Falle einer zeitlichen Bewirtschaftung 
unbegrenzt lange. Dies setzt voraus, dass alle Stellplätze in einer Bewo h-
nerparkzone zeitlich oder monetär bewirtschaftet sind. 
 
Das Wechselprinzip funktioniert wie das Mischprinzip, jedoch mit dem Un-
terschied, dass die Befreiung der Bewohner von den geltenden Parkreg e-
lungen nicht ganztägig, sondern nur temporär gilt. Außerhalb des Ge l-
tungszeitraums unterliegen die Bewohner trotz Parkausweis denselben 
Regelungen wie externe Kfz-Nutzer. Dieses Prinzip ist besonders für Quar-
tiere mit wechselnder Parkraumnachfrage im Tagesverlauf geeignet, bspw. 
hohe Nachfrage der Bewohner abends und nachts und hohe Nachfrage 
von Berufstätigen und Besuchern von morgens bis nachmittags. 
 
Die beschriebenen Anordnungsprinzipien wir ken sich unterschiedlich auf 
die Parkraumsituation in einem Quartier aus. Dies ist bei der Auswahl des 
geeigneten Anordnungsprinzips zu berücksichtigen:

7 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
Das Trennprinzip bringt im Vergleich zum Mischprinzip eine stärkere Priv i-
legierung des Bewohnerparkens  mit sich, da Stellplätze exklusiv für B e-
wohner reserviert werden, was die Konkurrenz um Stellplätze erheblich r e-
duziert. Folglich ist das Trennprinzip eher dazu geeignet, die Stellplat z-
nachfrage von Berufstätigen und Besuchern aus umliegenden Quartieren in 
einer Bewohnerparkzone zu reduzieren. Der Vorteil besteht in der Abschot-
tung des Quartiers von Parknutzungen durch andere Nutzergruppen  als 
Bewohner. 
Gleichwohl übersteigt in hoch verdichteten Quartieren , wie z.B. der Inne n-
stadt von Münster , die Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise 
oftmals die Anzahl der für die Bewohnenden reservierten Stellplätze. 
 
Der Nachteil des Trennprinzips und Vorteil des Mischprinzips besteht in der 
Effizienz der Parkraumnutzung. In hochverdichteten Stadtquar tieren, wie 
sie in Münster in innenstadtnaher Lage zu finden sind, besteht ein allg e-
mein sehr hoher Parkdruck. Trotz berechtigter Interessen von Bewohnern 
sollte im Sinne des Allgemeinwohls eine Verschwendung freier Kapazitäten 
möglichst vermieden werden. Das Mischprinzip ermöglicht eine effizientere 
Parkraumausnutzung als das Trennprinzip, indem auch die Bewohner -
Stellplätze für alle Nutzergruppen verfügbar bleiben. 
 
Bei der Ausweisung von Bewohnerparkzonen sind unabhängig von dem 
gewählten Anordnungsprinzip die Auswirkungen auf benachbarte Quartiere 
zu berücksichtigen. Das Bewohnerparken führt zwar im betroffenen Qua r-
tier selbst zu einer Entlastung der Parkraumsituation. Der zugrunde liege n-
de Parkdruck von außen wird dadurch jedoch nicht gelöst, sondern hä ufig 
in umliegende Quartiere verlagert. Dort kann die erhöhte Parkraumnac h-
frage von außen zu neuen Problemen führen oder bestehende Probleme 
verschärfen. 
 
 
 Integriertes Parkraumkonzept 2.3
 
Das in 2024 beschlossene Integrierte Parkraumkonzept der Stadt Münster  
räumt dem Bewohnerparken eine hohe Priorität ein. Es wird empfohlen, die 
Ausweisung von Bewohnerparkzonen in den innenstadtnahen Wohnqua r-
tieren weiter zu verfolgen. Aktuell werden neben dem Quartier Hittorfstraße 
weitere potenzielle Bewohnerparkzonen, in Pluggendorf, auf der Sentruper 
Höhe, im Erphoviertel und im Hansa-/ Hafenviertel geprüft. Im Bestand sind

8 
 Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
bereits weite Teile des Münsteraner Stadtgebietes als Bewohnerparkzone 
ausgewiesen, bspw. in der Innenstadt, im Bahnhofs-, Süd-, Hansa- und Er-
phoviertel. 
 
In Bezug auf das Anordnungsprinzip schlägt das Integrierte Parkraumko n-
zept vor, das Trennprinzip für Bewohnerparken „in der Innenstadt und in 
Wohnquartieren mit teilräumig ausgeprägter Geschäftsnutzung“ und das 
Mischprinzip „in Wohnquartieren“ anzuwen den. In Straßen mit ausgeprä g-
ter Geschäftsnutzung sollten Möglichkeiten zum Kurzzeitparken vorgeha l-
ten werden.

9 
 Vorgehen 
3 Vorgehen 
 
 
Die Erhebung der Kfz - und Fahrradstellplätze sowie der Beschilderung e r-
folgte im Rahmen von zwei Begehungen. In einer ersten Begehung am 
08.03.2023 wurde die Lage, Zugänglichkeit und Bewirtschaftung der Kfz - 
und Fahrradstellplätze im Untersuchungsgebiete sowie die Beschilderung 
(Parkverbote, Halteverbote etc.) standortgenau  erhoben und durch Fotos 
dokumentiert. Dabei wurden auch private Kfz -Stellplätze erhoben, soweit 
sie einsehbar waren. 
 
Bei der Bestandserhebung sind mehrere Baustellen im Untersuchungsg e-
biet festgestellt worden, die erst im Herbst 2023 abgeschlossen wurden. 
Um die Parkraumsituation möglichst authentisch ohne Verzerrungen durch 
die Baustellensituationen erfassen zu können, ist die eigentliche Par k-
raumerhebung in Abstimmung mit der Stadt Münster deshalb auf den 
Herbst/Winter 2023 verschoben worden. Diese wurde am 14.12.2023 im 
Rahmen einer zweiten Begehung mit Auslastungserhebung der öffentlichen 
Stellplätze durchgeführt. Dabei wurde auch die Parkdauer der öffentlichen 
Stellplätze mittels Kennzeichenerfassung in vier Umläufen um 08:00, 
12:00, 16:00 und 22:00 Uhr erhoben. 
 
Das gewählte Erhebungsdesign stellt sicher, dass öffentliches Parken 
durch Bewohner und Berufstätige oder Besucher identifiziert werden kann. 
Öffentliches Parken durch Berufstätige  sowie Besucher lässt sich über die 
Parkdauer im Tageszeitraum ableiten. Die Auslastungserhebung um 22:00 
Uhr zeigt – unter Berücksichtigung der erhobenen Parkdauer – das öffentli-
che Parken durch Bewohner. 
 
Maßgeblich für die Beurteilung des Bewohnerparkens sind die öffentlichen 
Stellplätze, die in Bezug auf Auslastung und Parkdauer untersucht werden. 
Die Erhebung der privaten Stellplätze dient dazu, den Kfz -Besatz zu ermit-
teln. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob ein Mangel an privaten 
Stellplätzen ursächlich für einen möglichen Parkdruck im Untersuchung s-
gebiet ist. Dies stellt eine Voraussetzung für die Anordnung von Bewohner-
parken dar (vgl. Kap. 2.1).

10 
 Vorgehen 
Die erhobenen Stellplätze wurden in Parkbereiche eingeteilt, um Aussagen 
zur Auslastung, Parkdauer und zum Kfz -Besatz im Quartier Hittorfstraße 
anhand aggregierter Daten für Teile des Quartiers treffen zu können. 
 
Auf Basis der Bewertung der Erhebungsergebnisse und der F estlegung 
von Zielsetzungen wurde ein Handlungskonzept zur Verbesserung der B e-
wohnerparksituation erarbeitet.

11 
 Heutige Situation 
4 Heutige Situation 
 
 
 Untersuchungsgebiet 4.1
 
Das Untersuchungsgebiet ist durch die Einsteinstraße im Norden, den 
Schlosspark im Osten, die Hüfferstraße im Süden und den Rishon-Le-Zion-
Ring im Westen abgegrenzt (vgl. Abb. 4.1). 
 
 
Abb. 4.1 Untersuchungsgebiet im Detail

12 
 Heutige Situation 
Die zu prüfende Bewohnerparkzone schließt die Straßenabschnitte der 
Einstein- und Hüfferstraße im Untersuchungsgebiet nicht ein. Aufgrund ih-
rer räumlichen Nähe und Anbindungsfunktion für das Quartier sind die 
Parknutzungen in der Einstein - und Hüfferstraße  jedoch relevant für die 
Bewertung der Parkraumsituation und somit Teil des Untersuchungsgebie-
tes. 
 
Im Untersuchungsgebiet leben etwa 1.250 Menschen, davon knapp 400 in 
der Hittorfstraße (Stand 2021).  Es ist in erster Linie durch Wohnnutzungen 
geprägt. In den Straßen westlich und östlich der Hittorfstraße überwiegen 
Ein- und Mehrfamilienhäuser in offener Bauweise. Die Hittorfstraße selbst 
weist eine vorwiegend zwei - bis dreigeschossige, geschlossene Bebauung 
auf. Neben Wohnnutzungen gibt es vereinzelt Geschäftsnutzungen im süd-
lichen Bereich der Hittorfstraße und an der Hüfferstraße. Einrichtungen der 
Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sind im nordöstl i-
chen Bereich des Untersuchungsgebietes vorhanden und prägen darüber 
hinaus das Gebiet nördlich der Einsteinstraße. Westlich und südlich des 
Untersuchungsgebietes liegt das Universitätsklinikum Münster mit mehr e-
ren Einrichtungen der Medizinischen Fakultät. Südöstlich gibt es zudem ein 
Gebäude der Fachhochschule Münster. 
 
Die Einrichtung der Fahrradstraße Hittorfstraße begann im Juli 2020 mit 
ersten baulichen Maßnahmen und wurde im September 2021 abgeschlo s-
sen. In der Hittorfstraße  hat sich das Stellplatzangebot d urch den Fah r-
radstraßenumbau um ca. 40 Stellplätze reduziert.

13 
 Heutige Situation 
 
Quelle: Stadt Münster / Patrick Schulte 
Abb. 4.2 Hittorfstraße nach erfolgtem Umbau zur Fahrradstraße (Foto) 
 
 
Zusätzlich zur Beschilderung der Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfah r-
zeuge und Krafträder (vgl. Abb. 4.2) ist ein Durchfahrtsverbot für alle moto-
risierten Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrszeichen (VZ) 260 und dem 
Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (VZ  1020-30) an allen  Zufahrten zum 
Quartier angeordnet worden. Diese „doppelte“ Beschilderung des Einfahrt-
verbotes für quartiersfremde motorisierte Verkehrsteilnehmer an der Hi t-
torfstraße (vgl. Kap. 6.3) reichte nicht, um die Durch gangs-/ Schleichver-
kehre zwischen Hüfferstraße und Einsteinstraße zu unterbinden. Daher 
wurde im Juli 2022 die Durchfahrt für alle Kfz durch Sperrpfosten in der Hit-
torfstraße südlich der Einmündung Rottendorffweg unterbunden. Radfahrer 
sind von der Sperrung nicht betroffen, da sie durch den Modalfilter hi n-
durchfahren können. 
 
 
 Anbindung 4.2
 
Die Anbindung des Quartiers durch den Kfz-Verkehr an die Innenstadt ist 
im Norden über die Einsteinstraße (K 4) und im Süden über die Hüfferstr a-
ße gesichert. Überregional besteht über den Rishon -Le-Zion-Ring (B 54) in

14 
 Heutige Situation 
Richtung Norden Anschluss an die A 1 sowie in Richtung Süden über die B 
51 an die A 43. 
 
Die Anbindung des Quartiers an den ÖPNV ist über mehrere Linien, die 
südlich, westlich und nördlich des Untersuchungsgebietes verkehren , gesi-
chert. Die Wege zu den Haltestellen betragen max. 300 bis 500 m. Alle L i-
nien laufen am Coesfelder Kreuz zusammen, das als Nahverkehrsknote n-
punkt von besonderer Bedeutung über das Untersuchungsgebiet hinaus ist. 
Am westlichen und südlichen Rand des Quartiers liegen die Haltestellen 
Domagkstraße, Jungeblodtplatz und Hüfferstiftung, die jeweils von fünf 
bzw. sechs Linien angefahren werden. Somit bes teht in fußläufiger Entfe r-
nung Anschluss an die Linien 1, 2, 5, 11, 12, 13 und 22. Stadteinwärts 
ergibt sich durch die Liniendichte ein Takt von wenigen Minuten in die I n-
nenstadt und zum Hauptbahnhof. 
 
Durch das Untersuchungsgebiet verläuft die Fahrradstra ße Hittorfstraße, 
welche im Fahrradnetz 2.0 als Basisroute klassifiziert ist. Die gesamtörtl i-
che Anbindung des Quartiers Hittorfstraße mit dem Fahrrad in die Inne n-
stadt ist über verschiedene Velo - und Hauptrouten gesichert (vgl. Abb. 4.3 
– Hinweis: das dargestellte Netz stellt nicht den IST-Zustand, sondern das 
perspektivisch geplant Fahrradnetz  dar.). Ferner besteht eine Rad - und 
Fußwegeverbindung zwischen Am Schlossgarten und dem Schlosspark. 
 
 
Quelle: Stadt Münster, Beschlussvorlage V/0249/2022 Fahrradnetz 2.0, verändert 
Abb. 4.3 Fahrradnetz 2.0 der Stadt Münster – in Planung 
Untersuchungs- 
gebiet

15 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
5 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
 
 
 Kapazität, Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 5.1
 
5.1.1 Kfz-Parken 
Die Kfz-Stellplätze im Untersuchungsgebiet unterscheiden sich in ihrer Z u-
gänglichkeit, d. h. in der Art ihrer Ausweisung und Nutzbarkeit für verschi e-
dene Nutzergruppen. Es wird zwischen öffentlich zugänglichen, privat zu-
gänglichen und nicht zugänglichen Stellplätzen unterschieden: Im Untersu-
chungsgebiet gibt es insgesamt 328 öffentlich zugängliche Stellplätze , da-
von 306 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum  und 22 Kundenstellplätze 
(vgl. Abb. 5.1). Im Rahmen der Erhebung wurden zudem knapp 300 Stell-
plätze auf Privatgrundstücken (inkl. Stellplätze in Garagen)  gezählt. Nur 
wenige Stellplätze waren aufgrund von Bautätigkeiten zum Zeitpunkt der 
Erhebung nicht zugänglich. 
 
 
Abb. 5.1 Zugänglichkeit von Kfz-Stellplätzen 
 
 
Das Parken im öffentlichen Straßenraum erfolgt im Untersuc hungsgebiet in 
der Regel als Parken am Fahrbahnrand.  Buchten und Markierungen finden 
sich u. a. im nördlichen Teil der Hittorfstraße, an der Einsteinstraße und 
Hüfferstraße. Im nördlichen Teil der Hittorfstraße  ist das halbhohe Parken 
auf den Gehwegen entsprechend der Beschilderung und Markierungen ge-
boten (vgl. Abb. 5.3). Tatsächlich parken die meisten Kfz trotzdem au s-

16 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
schließlich auf der Fahrbahn, was die nutzbare Fahrbahnbreite im Zuge der 
Fahrradstraße aber nur geringfügig einschränkt. 
 
Das Parken in öffentlichen Fahrbahnen ist in den meisten Straßen des U n-
tersuchungsgebietes auf eine Seite beschränkt. Parken auf beiden Seiten 
findet sich ausschließlich in der Hüf ferstraße (beidseitig Parkbuchten) und 
im oberen Drittel der Hittorfstraße  (auf der Westseite halbhohes Gehwe g-
parken, auf der Ostseite Parkbuchten ). Südlich davon ist das Parken am 
östlichen Fahrbahnrand im Rahmen des Umbaus zur Fahrradstraße entfal-
len. 
 
Nur wenige Kundenparkplätze im Untersuchungsgebiet liegen im südlichen 
Quartier vor den dortigen Geschäften. Die während der Erhebung aufgrund 
von Bautätigkeiten  nicht zugänglichen Stellplätze  befinden sich auf der 
Nordseite der Einsteinstraße. 
 
Zeitlich bzw. monetär bewirtschaftete Stellplätze gibt es im Untersuchungs-
gebiet nicht (vgl. Anhang, Abb. 0.2). 
 
Die erhobenen Stellplätze sind zu Parkbereichen zusammengefass t wo r-
den, um räumlich differenzierte Aussagen im Untersuchungsgebiet treffen 
zu können. Die Parkbereiche inkl. der aggregierten Kapazitäten sind in 
Abb. 5.2 dargestellt.

17 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
 
Abb. 5.2 Parkbereiche und Kapazität 
 
 
Die vorhandene B eschilderung wurde standortgenau erhoben (vgl. Abb. 
5.3). In der Hittorfstraße (mit Ausnahme des nördlichen Drittels), Einstei n-
straße, Hüfferstraße und Am Schlossgarten sind einseitig absolute Halt e-
verbotsbereiche ausgeschildert. Im Rottendorffweg und in der Sertürne r-
straße sind temporär Halteverbote (immer donnerstags zwischen 7 und 10 /

18 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
13 Uhr) angeordnet. In der Hüfferstraße ist das Parken in einer Parkbucht 
auf der Nordseite nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr auf das Halten zum 
Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen beschränkt. Außerhalb dieses 
Zeitraums sind die Stellplätze dauerhaft nutzbar. 
 
 
Abb. 5.3 Beschilderung

19 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
5.1.2 Fahrradparken 
Im Untersuchungsgebiet sind insgesamt 212 Fahrrad stellplätze in Abstel l-
anlagen erhoben worden (vgl. Tab. 5.1). Davon stehen 60 % in Reihenpa r-
kern mit Vorderradhaltern zur Verfügung. Anlehnbügel, die eine  komfortab-
lere und sicherere Parkmöglichkeit für Fahrräder darstellen, machen nur 
einen geringen Anteil von 12 % aus. Im gesamten Quartier gibt es zwei 
Stellplätze für Lastenfahrräder. Diese befinden sich in der Hittorfstraße auf 
Höhe der Sertürnerstraße (vgl. Abb. 5.4). 
 
Die meisten Fahrradstellplätze befinden sich auf Privatgrundstücken, nur 
18 % der Stellplätze hingegen auf öffentlichen Flächen. Dabei fällt auf, 
dass es vor Mehrfamilienhäusern  tendenziell eher Reihenparker mit Vo r-
derradhaltern und V orderradhalter ohne Bügel gibt.  Dies betrifft vorrangig 
die Sertürnerstraße , den Paul -Wulf-Weg und den Möserweg. Öffentliche 
Fahrradstellplätze außerhalb der Hittorfstraße gibt es im Untersuchungsg e-
biet kaum. 
 
Arten von Fahrradabstellanlagen 
Kapazität 
öffentlich privat gesamt 
Anlehnbügel 18 8 26 bzw. 13 Bügel 
Reihenparker mit Vorderradhaltern 9 118 127 
Vorderradhalter ohne Bügel 10 37 47 
Lastenfahrrad 2 - 2 
Fahrradkäfig - 10 10 
gesamt 39 173 212 
Tab. 5.1 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen

20 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
 
Abb. 5.4 Art und Zugänglichkeit von Radabstellanlagen 
 
 
 Auslastung 5.2
 
Die Auslastung der Kfz-Stellplätze ist in vier Umläufen um 8, 12, 16 und 
22 Uhr erhoben worden. Die Ergebnisse zeigen eine Auslastung der öffent-
lich zugänglichen Stellplätze im Tagesgang von 60 % bis 65 %  (vgl. Tab. 
ö   öffentlich zugänglich

21 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
5.2). Straßenbezogen unterscheiden sich die ermittelten Auslastungen a l-
lerdings teils erheblich (vgl. Abb. 0.7). Dies gilt sowohl für di e durchschnitt-
liche Auslastung im Tagesgang als auch für die Veränderung der Ausla s-
tungen zwischen den Umläufen. 
 
Zugäng-
lichkeit 
Kapa-
zität Auslastung absolut Auslastung prozentual 
8 
Uhr 
12 
Uhr 
16 
Uhr 
22 
Uhr 
8 
Uhr 
12 
Uhr 
16 
Uhr 
22 
Uhr 
öffentlich 
zugänglich 328 208 213 197 205 63 % 65 % 60 % 63 % 
Straßen-
parken 306 196 203 188 191 64 % 66 % 61 % 62 % 
Kunden-
parken 22 12 10 9 14 55 % 45 % 41 % 64 % 
privat 297 - - - - - - - - 
nicht zu-
gänglich 6 0 0 0 0 0 % 0 % 0 % 0 % 
Tab. 5.2 Auslastung Kfz-Stellplätze in vier Umläufen nach Zugänglichkeit 
 
Die erhobenen Auslastungen werden entsprechend der Empfehlungen für 
Verkehrserhebungen wie folgt in Bezug auf den Parkdruck ausgewertet: 
 
Parkdruck Einordnung 
> 90 % sehr hoher Parkdruck 
80 bis 90 % hoher Parkdruck 
70 bis 80 % mittlerer Parkdruck 
60 bis 70 % geringer Parkdruck 
< 60 % kein Parkdruck 
Tab. 5.3 Einordnung Parkdruck4 
 
Entsprechend dieser Einordnung ist die Auslastung bezogen auf das g e-
samte Quartier Hittorfstraße mit einer Auslastung von 60  % bis 65 % im 
Tagesgang insgesamt als gering einzustufen. Dies gilt für alle vier Umläufe. 
Parksuchverkehre treten bei diesem geringen Parkdruck  nicht auf. In ei n-
zelnen Straßenabschnitten , vorrangig in der Hittorfstraße,  werden alle r-
dings auch sehr hohe Auslastungen mit bis zu 100 %  erreicht, die teilräu-
mig zu Parksuchverkehren führen . Der Parkdruck lässt sich rechnerisch 
über die freien Kapazität en an Stellplätzen in den umliegenden Straßen 
                                                
4 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2012). Empfehlungen für Ve r-
kehrserhebungen, S. 42

22 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
auffangen. Die Auswertung der Auslastungser hebung nach Parkbereichen 
ist im Anhang dargestellt (Abb. 0.7 bis Abb. 0.10). 
 
Die Hittorfstraße ist im gesamten Tagesgang die am stärksten ausgelastete 
Straße im Quartier. Morgens sind 80  % bis 90 % der Stellplätze be legt. 
Auch mittags un d nachmittags werden Auslastungen über 90 % erreicht, 
wenn auch in Teilräumen zu diesen Zeiten Kapazitäten wieder freiwerden. 
Spitzenauslastungen werden  nachts mit 95 % bis 100 %  Auslastung e r-
reicht. Generell fällt die Auslastung im südlichen und mittleren  Parkbereich 
der Hittorfstraße höher aus als im nördlichen Parkbereich. 
 
In der Einsteinstraße und Am Schlossgarten sind die Stellplätze morgens 
und mittags höher ausgelastet als nachmittags und abends. Dabei werden 
mit Ausnahme des südlichen Parkbereichs Am Schlossgarten mittags im 
gesamten Tagesgang mindestens 10 % der Stellplätze nicht ausgelastet. In 
den übrigen Parkbereichen im Rottendorffweg und an der Hüfferstraße ist 
die Situation überwiegend entspannt. Hier stehen in der Regel mindestens 
40 % der öffentlichen Stellplätze zum Parken zur Verfügung. 
 
 
 Parkdauer 5.3
 
Die Parkraumsituation im Quartier  wird nicht nur durch die Auslastung der 
vorhandenen Stellplätze, sondern auch durch die Dauer der Belegung b e-
stimmt. Die durchgeführte Parkdauererhebung ermögl icht Rückschlüsse 
auf die vorwiegenden Nutzungsprofile der öffentlichen Stellplätze. 
 
Zur Ermittlung der Parkdauer w urden die Kennzeichen der parkenden Kfz 
in vier Umläufen um 08:00, 12:00, 16:00 und 22:00 Uhr erfasst. Steht da s-
selbe Fahrzeu g in zwei aufei nanderfolgenden Umläufen auf demselbe n 
Stellplatz, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug seit dem vorherigen 
Umlauf nicht bewegt wurde. Die Parkdauer wird dementsprechend über die 
Anzahl an Umläufen, die ein Fahrzeug mit demselben Kennzeichen auf e i-
nem Stellplatz erfasst wurde, ausgewertet (vgl. Tab. 5.4).

23 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
 
Tab. 5.4 Anzahl Kfz nach Parkdauer im Untersuchungsgebiet 
 
 
 Kfz-Besatz 5.4
 
Die in bestimmten Straßenabschnitten erhöhte Auslastung ist vor dem Hin-
tergrund des Kfz-Besitzes der Haushalte einzuordnen. Dazu wurde die Kfz-
Dichte, definiert als Anzahl zugelassener Kfz je 1.000 Einwohner, abgefragt 
(vgl. Abb. 5.5). Die straßenbezogene Kfz-Dichte im Quartier zeigt, dass die 
Bewohner Am Schlossgarten und im Rottendorffweg  die meisten Kfz je 
Bewohner aufweisen. In der Hittorfstraße liegt die Kfz-Dichte bei 54 %, also 
bei 0,54 Kfz je Bewohner. Dies entspricht in etwa der Kfz-Dichte in Nor d-
rhein-Westfalen im Jahr 2022.5 
 
                                                
5 Statistisches Bundesamt (05.09.2023). Pkw -Dichte im Jahr 2022 erneut a uf Rekordhoch. 
Pressemitteilung Nr. N048 vom 5. September 2023.  Verfügbar unter: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_N048_46.html

24 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
 
Abb. 5.5 Kfz-Dichte 
 
 
Neben der Kfz -Dichte, die den Kfz -Besatz nachfrageseitig beschreibt, sind 
weitere angebotsbezogene Auswertungen hinzuzuziehen. Dazu sind die 
zugelassenen Kfz ins Verhältnis zum  gesamten (öffentlichen und privaten) 
bzw. nur zum privaten  Stellplatzangebot im Untersuchungsgebiet gesetzt 
worden (vgl. Anhang, Abb. 6.1, Abb. 6.2). In der Hittorfstraße und Hüffe r-

25 
 Verkehrserhebungen und Auswertungen 
straße stehen insgesamt weni ger Stellplätze als zugelassene Kfz zur Ve r-
fügung. Berücksichtigt man nur die privaten Stellplätze, zeigt sich auch Am 
Schlossgarten und in der Sertürnerstraße ein solches Missverhältnis.

26 
 Bewertung 
6 Bewertung 
 
 
 Parkraumanalyse 6.1
 
Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen und Auswertungen (vgl. Kap. 5) 
werden im Folgenden bewertet: 
 
6.1.1 Auslastung 
Die nächtlich en Auslastungen der öffentlich zugänglichen Kfz -Stellplätze 
sind auf die Nachfrage von Bewohnern zurückzuführen. Es fällt auf, dass in 
diesem Zeitrau m nur die Hittorfstraße teilräumig hoch ausgelastet ist. In 
den umliegenden Parkbereichen stehen freie Stellplätze zur Verfügung. 
Insbesondere die Einsteinstraße, der nördliche Parkbereich Am Schlos s-
garten und der südliche Parkberei ch im Rottendorffweg werden nachts 
kaum von Bewohnern genutzt. Insgesamt stehen nachts ca. 105 freie Stel l-
plätze im Quartier zur Verfügung, davon ca. 70 Stellplätze Am Schlossga r-
ten und im Rottendorffweg. Diese liegen auch für die Bewohner der Hittor f-
straße in fußläufiger Entfernung zum Wohnort. 
 
Tagsüber überlagert sich die Nachfrage der Bewohner nach Stellplätzen 
mit der Nachfrage von Berufstätigen und Besuchern umliegender Quarti e-
re. Dies erklärt die höhere Auslastung der Einsteinstraße insbesondere 
morgens, da sich an der Einsteinstraße (universitäre) Einrichtungen befi n-
den. Auch im südlichen Parkbereich Am Schlossgarten scheinen morgens 
und mittags die Stellplätze im Straßenraum durch Gewerbetreibende der 
umliegenden Geschäfte in der Hüfferstraße genutz t zu werden, was die 
höhere Auslastung von etwa 90 % erklärt. 
 
Trotz dieser Überlagerung der Anforderungen unterschiedlicher Nutze r-
gruppen an den öffentlichen Parkraum im Quartier gibt es auch morgens 
noch etwa 110 freie Stellplätze, insbesondere in den Parkbereichen im Rot-
tendorffweg, im nördlichen Parkbereich Am Schlossgarten sowie im Umfeld 
der Hüfferstraße. 
 
Die Radabstellanlagen in  der Hittorfstraße waren zum Zeitpunkt der Erh e-
bung nur moderat ausgelastet. Folglich scheint das Stellplatzangebot für 
Fahrräder der Nachfrage mehr als entsprechen zu können. Anders stellt 
sich die Situation in den privaten Abstellanlagen in der Sertürnerstraße, im

27 
 Bewertung 
Paul-Wulf-Weg und Möserweg dar, wo die bestehenden privaten Abstellan-
lagen häufig hoch- oder sogar überausgelastet sind. 
 
6.1.2 Parkdauer 
Die Parkdauer ermöglicht eine Differenzierung der Stellplatznachfrage nach 
Nutzergruppen im Tagesgang. Generell besteht über den gesamten T a-
gesverlauf eine Nachfrage nach Stellplätzen durch Bewohner. Insbesond e-
re nachts ist die Nachfrag e dieser Nutzergruppe erfahrungsgemäß am 
höchsten. Zur Beurteilung der Stellplatznachfrage werden daher die Au s-
lastungen der Stellplätze durch Dauerparker, die aufeinanderfolgend in a l-
len vier Umläufen sowie in den drei Umläufen um 12, 16 und 22 Uhr erfasst 
wurden, herangezogen (vgl.  Anhang, Abb. 0.11, Abb. 0.12). Gemäß Tab. 
5.4 gibt es demnach ca. 100 Bewohner, die im Tagesverlauf einen öffentl i-
chen Stellplatz im Untersuchungsgebiet nachfragen. 
 
Hohe Auslastungen durch bewohnerbezogenes Dauerparker sind im nör d-
lichen und südlichen Parkbereich der Hittorfstraße sowie in geringerem 
Maße im südlichen Rottendorffweg und im Parkbereich Hüfferstraße fes t-
zustellen (vgl. Abb. 0.12). In den anderen Parkbereichen ist die Auslastung 
vergleichsweise gering. 
 
Im Gegensatz zum Anforderungsprofil von Bewohnern beschränkt sich die 
Stellplatznachfrage der Berufstätigen gemäß der üblichen Geschäfts - und 
Bürozeiten überwiegend auf den Zeitraum zwischen 6 und 18 Uhr. Daher 
gibt die Auslastung der Dauerparker, die in drei Umläufen um 8, 12 und 16 
Uhr erfasst worden sind, die Auslastu ng der öffentlichen Stellplätze durch 
Berufstätige näherungsweise wieder (vgl.  Anhang, Abb. 0.13). Sonderfälle 
für bestimmte Berufsgruppen mit abweichenden Arbeitszeiten und nur kurz-
fristig parkende Berufstätige im Außendienst werden dadurch  allerdings 
nicht abgedeckt. 
 
Die höchsten Auslastungen an Dauerparken zwischen 8 und 16 Uhr treten 
mit 46 % im südlichen Parkbereich Am Schlossgarten auf. Dies deutet auf 
Parken durch Berufstätige hin. In geringerem Maße sind davon auch der 
nördliche und südliche Parkbereich in der Hittorfstraße betroffen (vgl. Abb. 
0.13). 
Die Parkdauererhebung  zeigt eine Überlagerung von Dauerparken durch 
Bewohner und Berufstätige /Besucher in den nördlichen und südlichen 
Randbereichen des Wohnquartiers, insbesondere in der Hittorfstraße. Die

28 
 Bewertung 
Spitzenauslastungen in der Hittorfstraße (vgl. Kap. 5.2) sind folglich auf die 
inkompatible Doppelanforderung an die öffentlichen Stellplätze im Straße n-
raum durch unterschiedliche Nutzergruppen zurückzuführen. 
 
6.1.3 Kfz-Besatz 
Es besteht ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen dem Kfz -Besatz 
und der Stellplatz nachfrage innerhalb eins Quartiers. Dies trifft  auch im 
Quartier Hittorfstraße zu, allerdings muss hier weiter differenziert werden.  
Die hochausgelastete Hittorfstraße weist im Vergleich zu den umliegenden 
Straßen eine moderate Kfz-Dichte auf (vgl. Abb. 5.5). Die Ursache für die 
hohe Auslastung liegt also nicht in einem überdurchschn ittlichen Kfz -
Besatz begründet. 
 
Die potenzielle Nachfrage nach Stellplätzen erklärt nicht, warum die Hittor f-
straße st ärker ausgelastet ist als bspw. der Rottendorffweg oder Am 
Schlossgarten, wo die Kfz -Dichte höher ist. Daher besteht Grund zu der 
Annahme, dass die räumlichen Unterschiede in der Auslastung der Stel l-
plätze auf das Stellplatzangebot zurückzuführen sind. Dazu sind zwei theo-
retische Auslastungen auf Basis der im Quartier straßenbezogen zugela s-
senen Stellplätze berechnet worden: 
 
Wie die theoretische Auslastung aller vorhandenen Stellplätze (inkl. pri-
vate Stellplätze) bei einer gleichzeitigen Stellplatznachfrage für alle zug e-
lassenen Kfz zeigt, liegt in der Hittorfstraße und in der Hüfferstraße ein 
Mangel an Stellplätzen vor (vgl.  Abb. 6.1): In der Hittorfstraße entfallen auf 
jeden Stellplatz 1,6 zugelassene Kfz. In der Hüfferstraße könnte nur jedes 
zweite zugelassene Kfz geparkt werden. Im Rottendorffweg und Am 
Schlossgarten wären in diesem Szenario hingegen noch freie Kapazitäten 
verfügbar. Insgesamt stehen etwa 550 zugelassene Kfz im Quartier Hittor f-
straße etwa 630 öffentlichen und privaten Stellplätzen gegenüber.

29 
 Bewertung 
 
Abb. 6.1 Zugelassene Kfz je Stellplatzangebot 
 
 
Unter Berücksichtigung ausschließlich privater Stellplätze  zeigt sich, 
dass insbesondere in der Hittorfstraße ein Missverhältnis zwischen zug e-
lassenen Kfz und privaten Stellplätzen b esteht (vgl. Abb. 6.2). Den 205 zu-
gelassenen Kfz stehen hier nur 25 private Stellplätze gegenüber. Folglich 
gibt es über achtmal mehr zugelassene Kfz als private Stell plätze in der

30 
 Bewertung 
Hittorfstraße. Die Hauptursache für die Spitzenauslastungen in der Hittor f-
straße ist also ein Mangel an privaten Stellplätzen. In der Hittorfstraße 
könnten rechnerisch nur etwa 12 % aller zugelassenen Kfz auf privaten 
Stellplätzen geparkt wer den. Im gesamten Quartier beträgt dieser Anteil 
hingegen 54 %. 
 
 
Abb. 6.2 Zugelassene Kfz je privates Stellplatzangebot

31 
 Bewertung 
Zusammenfassend ist in der Hittorfstraße ein Mangel an privaten und ö f-
fentlichen S tellplätzen festzustellen. Da die Erhebung der Stellplätze auf 
privatem Grund nur soweit einsehbar erfolgt ist, könnte die tatsächliche An-
zahl der privaten Stellplätze leicht höher ausfallen. In den anderen Straßen 
des Quartiers besteht mit wenigen Ausnahm en kein erheblicher Mangel an 
privaten oder öffentlichen Stellplätzen. Im Gegenteil stehen sogar freie K a-
pazitäten auf öffentlichen Stellplätzen zur Verfügung, die den Mangel an 
privaten und öffentlichen Stellplätzen in der Hittorfstraße überkompensi e-
ren. Daher kann die Parkraumsituation über das gesamte  Quartier als u n-
problematisch angesehen werden. 
 
In Bezug auf Motorisierung und Verkehrsmittelwahl sind verschiedene Va-
rianten für die zukünftige Mobilität in Münster im Betrachtungshorizont bis 
2035 möglich. Laut Prognose des Masterplan Mobilität Münster 2035+ ist 
unter Berücksichtigung des aktuellen Trends für das Stadtgebiet Münster 
bis 2035 u. a. mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens bei allen Ve r-
kehrsmitteln zu rechnen. Dies ist auf die wachse nde Bevölkerung und die 
positive Arbeitsplatzentwicklung in Münster zurückzuführen.6 
 
Abhängig von der Entwicklung des Kfz -Besatzes könnte sich die Stellplatz-
situation im Quartier Hittorfs traße durch eine entsprechende Veränderung 
der Verkehrsmittelzusammensetzung zukünftig aber auch entspannen. Das 
ambitionierte Vorgehen der Stadt Münster „auf dem Weg zu einer klim a-
neutralen und stadtverträglichen Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe 
garantiert“7, lässt langfristig eine entsprechende Entwicklung erwarten. 
 
6.1.4 Zusammenfassung 
Die Ergebnisse der Parkraumanalyse (vgl. Kap. 5) lassen sich zusamme n-
fassend wie folgt bewerten: 
 Bei allen vier Umläufen sind etwa 60 % bis 65 % der Kfz -Stellplätze im 
gesamten Untersuchungsgebiet belegt. Der Parkdruck ist folglich ge-
ring, da zu jeder Zeit über 100 freie Stellplätze im Straßenraum zur 
Verfügung stehen. 
 Abhängig von der Tageszeit ist in einzelnen Straßenabschnitten eine 
Auslastung über 90 % und somit ein lokal sehr hoher Parkdruck fes t-
zustellen. Nachts betrifft dies die gesa mte Hittorfstraße, tagsüber die 
                                                
6 Stadt Münster / PTV Transport Consult GmbH (2024): Masterplan Mobilität Münster 
2035+, S. 23. Verfügbar unter: https://mobil-in-muenster.de/masterplan-mobilitaet/ 
7 ebenda, S. 37

32 
 Bewertung 
Hittorfstraße, Einsteinstraße und Am Schlossgarten im nördlichen und 
südlichen Randbereich des Untersuchungsgebietes. 
 Die Auswertung des Kfz -Besatzes zeigt einen signifikanten Mangel an 
privaten Stellplätzen in der Hittorfst raße sowie teilweise Am Schlos s-
garten. 
 In den Randbereichen ist über die Parkdauererhebung eine Überlag e-
rung der Nutzungsanforderungen von Bewohnern und quartiersfre m-
den Nutzern (z. B. Beschäftigte, Besucher) festzustellen. 
 
 
 Bewohnerparken 6.2
 
Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Quartier 
Hittorfstraße sind nicht gegeben, da im Untersuchungsgebiet kein erhebl i-
cher Parkdruck festzustellen ist und in zumutbarer Entfernung zu den höher 
ausgelasteten Straßenabschnitten  freie Stellplätze z ur Verfügung stehen 
(vgl. Tab. 6.1, Abb. 2.1). Die Stellplatznachfrage von quartiersfremden Be-
rufstätigen und Besuchern  im nördlichen und südlichen Randbereich des 
Quartiers belastet den Parkraum im Untersuchungsgebiet messbar. Der 
Mangel an privaten Stellplätzen in der Hittorfstraße und Am Schlossgarten, 
der ebenfalls ursächlich für die abschnittsweise hohe Auslastung der öffent-
lichen Stellplätze ist, kann durch das Stellplatzangebot in den weniger au s-
gelasteten Straßen des Quartiers kompensiert werden. Auch nachts stehen 
trotz nahezu Vollauslastung der Hittorfstraße südlich des  Modalfilters ca. 
105 freie Stellplätze im gesamten Quartier zur Verfügung. 
 
Aus den oben genannten Gründen  ist nicht  nur das Bewohnerparken an 
sich gegenüber anderen Nutzergruppen zu stärken, sondern auch eine 
gleichmäßigere Ausnutzung des Stellplatzangebots anzustreben, um die 
hohe Auslastung in der Hittorfstraße und Am Schlossgarten zu reduzieren.

33 
 Bewertung 
Voraussetzung (VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e) Bewertung 
Mangel an privaten Stellplätzen (✓) 
nur straßenbezogen 
gegeben 
allgemein erheblicher Parkdruck  nein 
Bewohner finden in zumutbarer Entfernung zur 
ihrer Wohnung regelmäßig keinen Kfz-Stellplatz 
 
nein, wenn zumutbare 
Entfernung ≤ 300 m 
maximale Ausdehnung der Zone < 1.000 m ✓ 
Ausdehnung 
max. 600 x 350 m 
werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr dürfen nicht mehr 
als 50 % der Parkflächen für Bewohner reserviert 
sein, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % 
(✓) bei Umsetzung 
maximal 5 % der nicht-reservierten Flächen für 
Car-Sharing 
(✓) bei Umsetzung 
Tab. 6.1 Überprüfung rechtlicher Anforderungen ans Bewohnerparken 
 
 
 Verkehrliche Gesamtsituation 6.3
 
Angesichts der bestehenden Beschilderung  stellt sich  die Frage, wie die 
Ausweisung einer Bewohnerparkzone im Quartier Hittorfstraße die (rechtl i-
che) Situation für die Bewohner verbessern kann. Schon heute dürfen näm-
lich ausschließlich Anlieger in das Quartier einfahren . Im Zuge der Par k-
dauererhebung sind jedoch  quartiersfremde Kfz -Nutzer nachgew iesen 
worden, die vor dem Hintergrund  der vorhandenen  Geschäftsnutzungen 
nicht ausschließlich Anlieger sein können. Die geltenden Regelungen we r-
den also nicht eingehalten. 
 
Unter der Voraussetzung, dass die geltenden Zufahrts - und Parkregelun-
gen im Untersuchungsgebiet eingehalten würden, wären die Anwohner b ei 
der Stellplatzsuche im Quartier stärker privilegiert als im Falle einer B e-
wohnerparkzone. Aktuell dürfen nämlich ausschließlich An lieger im Quar-
tier parken, ohne einen Teil der Stellplätze zur öffentlichen Nutzung durch 
Dritte bereitzustellen.  Der Großt eil der vorhandenen Geschäftsnutzung en 
im Quartier befindet sich an der Hüfferstraße, also außerhalb der nur für 
Anlieger freigegebenen Straßen . Daher dürften fast alle parkberechtigten 
Anlieger Anwohner sein, was das Quartier schon heute zu einer „faktischen 
Bewohnerparkzone“ macht . Da die Regelungen für alle Anwohner una b-

34 
 Bewertung 
hängig vom Besitz eines Parkausweises gelten, fallen zudem keine Gebüh-
ren an. 
 
Darüber hinaus wird empfohlen, die Beschilderung auf Sinnhaftigkeit und 
Eindeutigkeit zu überprüfen. Die Beschilderung der Hittorfstraße als Fahr-
radstraße schließt nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h und das Einfahrtverbot für alle motorisierten Kraftfahrzeuge ein. Ei n-
zig das Zusatzschild „Anwohner frei“ (VZ 1020 -30) genügt, um Durc h-
gangsverkehren die Einfahrt z u verbieten.  Es ist eine Beschilderung zu 
wählen, die sowohl verständlich und eindeutig ist als auch durch Kontrollen 
durchgesetzt werden kann.

35 
 Ergänzende Lösungswege 
7 Ergänzende Lösungswege 
 
 
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist unter den aktuellen Bedingun-
gen aus verkehrlicher Sicht nicht notwendig. Die rechtlichen Anforderungen 
an das Bewohnerparken sind im Untersuchungsgebiet nur eingeschränkt 
erfüllt (vgl. Tab. 6.1). 
 
Aufgrund des nachgewiesenen Parkdrucks in der Hittorfstraße , stellt sich 
die Frage nach ergänzenden Lösungswegen zur Verbesserung der Par k-
raumsituation für die Bewohner. Ziel sollte sein die Stellplatznachfrage der 
Bewohner aus der Hittorfstraße heraus in umliegende Straßen  des Quar-
tiers, mit geringerer Auslastung , zu verlagern  und Parksuchverkehre zu 
verringern. 
 
Es wird empfohlen, in der Hittorfstraße bis zu  drei Stellplätze für Kurzzeit-
parken mit VZ 286 („eingeschränktes Halteverbot“) gemäß StVO einzurich-
ten, die Bewohnern das Be - und Entladen ihrer Fahrzeuge (bspw. für Ei n-
käufe, Urlaubsvorbereitung etc.) ermöglichen soll.  Alternativ ist eine Au s-
weisung dieser Stellplätze als Lade-/ Lieferzonen entsprechend der Emp-
fehlungen des Integrierten Parkraumkonzeptes zu Lade -/ Lieferzonen in 
Wohnquartieren zu prüfen.  Auf diese Weise stehen allen Bewohnern für 
den Bedarfsfall Stellplätze in direkter Nähe zum Wohnsitz zur Verfügung.  
Die Wirksamkeit der Maßnahme hängt jedoch entscheidend davon ab, ob 
die Einhaltung des Kurzzeitparkens regelmäßig kontrolliert wird. 
 
Ergänzend sollen ein bis zwei quartiersbezogene Mobilpunkte im Unter-
suchungsgebiet mit Verleihangeboten für Fahrradanhänger, Lastenfahrr ä-
der und Carsharing entsprechend der Empfehlungen des Integrierten Park-
raumkonzeptes eingerichtet werden. Dazu werden je Mobilpunkt zwei ö f-
fentliche Stellplätze im Straßenraum  umgenutzt. Die Mobilpunkte sollten 
vorzugsweise im Norden und Süden der Hittorfstraße eingerichtet werden. 
 
Stellplätze für Menschen mit  Behinderung sind bedarfsorientiert nach A b-
sprache zwischen Betroffenen und der Verwaltung auszuweisen, da eine 
willkürliche Einrichtung von Behinderten stellplätzen in Wohnstraßen aus 
verkehrlicher Sicht nicht sinnvoll ist.  In der Hüfferstraße hingegen wir d auf-
grund der Geschäftsnutzungen di e Ausweisung eines Behindertens tellplat-
zes befürwortet.

36 
 Ergänzende Lösungswege 
Bezogen auf die Parkraumsituation für Fahrräder besteht kein zwingender 
Handlungsbedarf zur Einrichtung weitere Radabstellanlagen im öffentlichen 
Straßenraum. Als radverkehrsfördernde Maßnahme sollten dennoch unab-
hängig der aktuellen Nachfrage in der nördlichen Hittorfstraße und im Ro t-
tendorffweg zwei zusätzliche Stellplätze für Lastenräder angeboten we r-
den. 
 
Darüber hinaus  sollten die Bewohner der Hittorfstraße für die ungleiche 
Verteilung der Auslastung im Quartier sensibilisiert werden.  Dazu bieten 
sich unterschiedliche Formate der Öffentlichkeitsarbeit an, bspw. Bürger-
gespräche, Workshops oder Aushänge an zentralen Anlaufstellen im Quar-
tier. Dabei muss besonders betont werden, dass ausreichend freie Stel l-
plätze im Rottendorffweg und Am Schlossgarten in zumutbarer Entfernung  
mit einer attraktiven Fußwegeverbindung  zur Verfügung stehen . Auf diese 
Weise kann erreicht werden, dass einige Bewohner  ihre Verhaltensmuster 
dementsprechend ändern, was mittel- bis langfristig zu einer Entlastung der 
Hittorfstraße führen kann.

37 
 Fazit 
8 Fazit 
 
 
Die Ergebnisse der Park raumerhebung zeigen derzeit  keinen Handlungs-
bedarf zur Ausweisung ein er Bewohnerparkzone im Quartier Hittorfstraße . 
Nichtsdestotrotz bestehen Potenziale zur Verbesserung der Parkraumsitua-
tion. Die dargestellten Lösungswege  zeigen diesbezüglich vielfältige Mög-
lichkeiten auf. Einen Weg zur Lösung aller vorhandenen den Parkraum b e-
treffenden Mäng el im Untersuchungsgebiet gibt es aus gutachterlicher 
Sicht nicht. Daher kommt es nun auf eine verträgliche Umsetzung ausg e-
wählter Maßnahmen an, die in einem iterativen Prozess evaluiert und su k-
zessive ergänzt werden müssen.

38 
 ANHANG 
ANHANG 
 
 
Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 
 
Abb. 0.1 Zugänglichkeit

39 
 ANHANG 
 
Abb. 0.2 Bewirtschaftung

40 
 ANHANG 
Auslastung Kfz-Stellplätze nach Umläufen 
 
 
Abb. 0.3 Auslastung Kfz-Stellplätze um 8 Uhr

41 
 ANHANG 
 
Abb. 0.4 Auslastung Kfz-Stellplätze um 12 Uhr

42 
 ANHANG 
 
Abb. 0.5 Auslastung Kfz-Stellplätze um 16 Uhr

43 
 ANHANG 
 
Abb. 0.6 Auslastung Kfz-Stellplätze um 22 Uhr

44 
 ANHANG 
Auslastung Parkbereiche nach Umläufen 
 
 
Abb. 0.7 Auslastung Parkbereiche um 8 Uhr

45 
 ANHANG 
 
Abb. 0.8 Auslastung Parkbereiche um 12 Uhr

46 
 ANHANG 
 
Abb. 0.9 Auslastung Parkbereiche um 16 Uhr

47 
 ANHANG 
 
Abb. 0.10 Auslastung Parkbereiche um 22 Uhr

48 
 ANHANG 
Auslastung durch Dauerparken 
 
 
Abb. 0.11 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 22 Uhr belegt)

49 
 ANHANG 
 
Abb. 0.12 Auslastung durch Dauerparken (12 bis 22 Uhr belegt)

50 
 ANHANG 
 
Abb. 0.13 Auslastung durch Dauerparken (8 bis 16 Uhr belegt)

Anlage A

2968 Zeichen

Anlage A zur V/0618/2024 
Kurzüberblick 
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hittorfstraße zur Fahrradstraße 2.0 sind auf der 
westlichen Straßenseite mehrere Kfz-Stellplätze entfallen. Vor diesem Hintergrund sollte in der 
nun vorliegenden Untersuchung die Parksituation im Quartier Hittorfstraße geprüft werden, um 
ggf. durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone dem vermeintlich gestiegenen Parkdruck ent-
gegen zu wirken (Anlage 1: Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße). 
Mit der Verkehrsuntersuchung wurde das Planungsbüro PGT Umwelt + Verkehr betraut, das 
schon das integrierte Parkraumkonzept für Münster erarbeitet hat. 
 
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone unter 
den aktuellen Bedingungen aus verkehrlicher Sicht nicht notwendig ist. Die rechtlichen Anforde-
rungen an das Bewohnerparken sind im Untersuchungsgebiet nicht bzw. nur eingeschränkt er-
füllt. Der Parkdruck ist tagsüber gering und wird nachts im Quartier ausschließlich von Bewohnern 
verursacht. Folglich würde sich die Parkraumsituation für Bewohner nicht verbessern. Es zeigt 
sich derzeit kein Handlungsbedarf zur Ausweisung einer Bewohnerparkzone.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige, stadtverträgliche und innovative 
Verkehrsentwicklung herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Umdenkprozess beim 
Thema Parken zwingend erforderlich. Um die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster 
zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, ist es notwendig, die 
begrenzt zur Verfügung stehende öffentliche Fläche – insbesondere in (erweiterten) Innenstadt-
bereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. 
 
Das bereits beschlossene integrierte Parkraumkonzept orientiert sich an den übergeordneten 
städtischen Zielen aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+. Mit seinen Maßnahmen zur 
Senkung des Pkw-Bestands und Förderung von nicht-motorisierten Verkehrs leistet das Konzept 
einen Beitrag zur Erreichung von allgemeinen und städtischen Klimazielen.  
 
Die Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen bzw. die Neuordnung bestehender Bewohnparkzo-
nen nimmt einen Schwerpunkt des Parkraumkonzeptes auf. Neben der Ordnung des Parkens 
stehen dabei insbesondere die Schaffung von lebenswerten Straßenräumen, inklusive deren An-
sprüche an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, im Vordergrund. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen bzw. die Neuordnung bereits bestehender Bewohner-
parkzonen fördert durch seine Maßnahmen zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssi-
cherheit. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen sondern letztlich 
der gesamten Stadtgesellschaft zu Gute und sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsquali-
tät.

Berichtsvorlage

5449 Zeichen

V/0618/2024 
V/0618/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Parkraumuntersuchung zum Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hittorfstraße zur Fahrradstraße 2.0 sind auf der westli-
chen Straßenseite mehrere Kfz-Stellplätze entfallen. Vor diesem Hintergrund sollte in der nun vorlie-
genden Untersuchung die Parksituation im Quartier Hittorfstraße untersucht und insbesondere die 
Voraussetzungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone geprüft we rden (Anlage 1: Parkraumun-
tersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße). Mit der Verkehrsuntersuchung wurde das 
Planungsbüro PGT Umwelt + Verkehr betraut, das schon das integrierte Parkraumkonzept für Müns-
ter erarbeitet hat.  
 
Bewohnerparken stellt im Sinne der StVO eine Sonderparkregelung dar, die im Einzelfall zu prüfen 
ist. Allgemein gilt in der StVO der Grundsatz der Gleichbehandlung, von dem nur begründet abgewi-
chen werden darf um die Interessen einzelner Nutzergruppen wie beispielweise die Ausweisung von 
Behinderten- und Eltern-Kind-Parkplätzen oder Zonen für Laden und Liefern, etc. zu reservieren. De-
taillierte Erläuterungen zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie zu Formen der Parkraumbewirt-
schaftung unter dem Aspekt des Bewohnerparkens legt d ie Vorlage V/0552/2024 „Neue Bewohner-
parkzonen“ dar. 
 
Quartier Hittorfstraße 
 
Das untersuchte Quartier Hittorfstraße befindet sich am westlichen Rand des Schlossviertels, östlich 
des Rishon-Le-Zion-Rings. Das Quartier wird durchzogen von der namensgebenden Hittorfstraße, die 
entsprechend der Qualitätsstandards in Münster als Fahrradstraße 2.0 (einseitiges Parken, Rotein-
färbung) umgebaut wurde. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
22.10.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr König 
Telefon: 492-6501 
KoenigD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0618/2024 
 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet 
 
Maßgeblich für die Beurteilung des Bewohnerparkens sind die öffentlichen Stellplätze, die in Bezug 
auf Auslastung und Parkdauer untersucht werden. Die Erhebung der privaten Stellplätze dient dazu, 
den Kfz-Besatz zu ermitteln. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob ein Mangel an privaten Stell-
plätzen ursächlich für einen möglichen Parkdruck im Untersuchungsgebiet ist. Dies stellt eine Vo-
raussetzung für die Anordnung von Bewohner -parken dar. Das gewählte Erhebungsdesign stellt si-
cher, dass öffentliches Pa rken durch Bewohner über die Auslastungserhebung um 22:00 Uhr und 
ganztägiges Dauerparken identifiziert werden kann. Öffentliches Parken durch Berufstätige lässt sich 
über die Auslastungen und das Dauerparken im Tageszeitraum ableiten. 
 
Ergebniszusammenfassung der Parkraumanalyse Anlage 1; Kapitel 6): 
 
Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Anlage 1, 
Kapitel 6.1.4): 
 
 Bei allen vier Umläufen sind etwa 60 % bis 65 % der Kfz -Stellplätze im Untersuchungsgebiet 
belegt. Der Parkdruck ist folglich gering, da zu jeder Zeit über 100 freie Stellplätze im Straßen-
raum zur Verfügung stehen. 
 Abhängig von der Tageszeit ist in einzelnen Straßenabschnitten  eine Auslastung über 90 % 
und somit ein lokal sehr hoher Parkdruck festzuste llen. Nachts betrifft dies die gesamte Hittorf-
straße, tagsüber die Hittorfstraße, Einsteinstraße und Am Schlossgarten im nördlichen und südli-
chen Randbereich des Untersuchungsgebietes. 
 Die Auswertung des Kfz -Besatzes zeigt einen gravierenden Mangel an priv aten Stellplätzen in 
der Hittorfstraße sowie teilweise Am Schlossgarten. 
 In den Randbereichen ist über die Parkdauererhebung eine Überlagerung der Nutzungsanforde-
rungen von Bewohnern und quartiersfremden Nutzern (z. B. Beschäftigte, Besucher) festzustel-
len.

- 3 - 
V/0618/2024 
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist unter den aktuellen Bedingungen aus verkehrlicher Sicht 
nicht möglich. Die rechtlichen Anforderungen an das Bewohnerparken sind im Untersuchungsgebiet 
nicht bzw. nur eingeschränkt erfüllt. Der Parkdruck ist tagsüber gering und wird nachts im Quartier 
ausschließlich von Bewohnern verursacht. Folglich würde sich die Parkraumsituation für Be wohner 
nicht verbessern. Es zeigt sich derzeit kein Handlungsbedarf zur Ausweisung einer Bewohnerparkzo-
ne.  
 
Voraussetzung (Vw V-StVO zu § 
45 Abs. 1 bis 1e) 
 
Bewertung 
 
Mangel an privaten Stellplätzen 
 
straßenbezogen 
gegeben 
 
 
allgemein erheblicher Parkdruck 
 
nein 
  
Bewohner finden in zumutbarer 
Entfernung zur ihrer Wohnung 
regelmäßig keinen Kfz-Stellplatz 
 
nein, wenn zumutbare Entfer-
nung ≤ 300 m 
  
maximale Ausdehnung der Zone 
< 1.000 m 
 
Ausdehnung 
max. 600 x 350 m 
 
 
Tabelle 1: Überprüfung rechtlicher Anforderungen an das Bewohnerparken 
 
 
Verkehrliche Gesamtsituation: 
 
In die Gesamtbewertung ist einzubeziehen, dass gemäß Beschilderung schon heute ausschließlich 
Anlieger in das Quartier einfahren dürfen und somit die Bewohner bei der Stellplatzsuche stärker pri-
vilegiert sind als im Falle einer Bewohnerparkzone. Im Zuge der Parkdauererhebung konnte jedoch 
festgestellt werden, dass diese geltende Regelung nennenswert häufig nicht eingehalten werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: Anlage A 
  Parkraumuntersuchung Bewohnerparken im Quartier Hittorfstraße

Beratungsverlauf (2)

19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hittorfstraße
  • Einsteinstraße
  • Hüfferstraße
  • Domagkstraße
  • Sertürnerstraße
  • Jungeblodtplatz
  • Rottendorffweg
  • Möserweg
  • Am Schlossgarten
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Sentruper Höhe
  • Paul-Wulf-Weg
  • Pluggendorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0618/2024
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2024
Erstellt
07.10.2024 11:37