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Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2014/2015
Mitteilung Hauptausschuss 1115/2017 vom 07.04.2017
Stand: Am 24.04.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 1115/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.04.2017 Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2014/2015 Als erste deutsche Großstadt hat Köln im Jahre 2004 einen “Leitfaden für Ratsmitglieder im Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen” erstellt und damit u. a. Regelungen über Nachweis- und Anzeige- pflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie zum Umgang mit Einladungen und sons- tigen Vorteilen getroffen. Der nachfolgende Bericht des Ältestenrates wird dem Hauptausschuss im Auftrag des Vorsitzenden des Ältestenrates, Herrn Prof. Dr. Schmitz-Valckenberg, Notar a. D., zur Kenntnis gegeben. Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2014/2015 Der im Jahr 2014 gewählte Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 den Leit- faden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln in aktualisierter Form über- nommen. Als Kontrollgremium zu Nachweis- und Anzeigepflichten zum Umgang mit Vorteilen hat er einen Ältestenrat unter Vorsitz eines Notars a. D. eingesetzt. Der Ältestenrat berichtet in anonymisierter Form an den Hauptausschuss. Der Ältestenrat hat im Jahr 2015 einmal getagt. Dabei hat er die Novellierung des Tatbestandes des § 108 e StGB und die entsprechende Ergänzung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beraten. Von den kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sind für das Jahr 2014 insge- samt 86 Meldungen und für das Jahr 2015 insgesamt 65 Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfa- dens an den Ältestenrat abgegeben worden. In seiner Sitzung am 5. September 2016 hat der Ältestenrat diese Mitteilungen sowie die Auf- tragsvergabe durch städtische Beteiligungsgesellschaften an aktuelle und ehemalige Mandats- träger in den Jahren 2014 und 2015 erörtert. Zudem hat der Ältestenrat Vorschläge zur Ergän- zung des Leitfadens beraten. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbar- keit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträgers/der Mandatsträgerin näher erörtert. Für das Jahr 2014 wurden keine Beanstan- dungen oder Hinweise an die Mandatsträger nach § 15 der Geschäftsordnung des Ältestenrates beschlossen. Für 2015 hat der Ältestenrat in zwei Fällen angeregt, die mitteilenden Mandatsträgerin- nen/Mandatsträger auf die Vorgaben des Leitfadens hinzuweisen. Dies ist erfolgt. Beanstan- dungen nach § 15 der Geschäftsordnung des Ältestenrates wurden nicht beschlossen. gez. Reker
Beratungsverlauf
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