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1355/2023

Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern: Beschilderungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 09.05.2023, TOP 4.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1445 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  04.05.2023 
 1355/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 
 
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern: Beschilderungen 
 
In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 29.09.2022 merkte Herr 
Bauer-Dahm im Rahmen der Behandlung der Vorlage 3096/2022 (Barrierefreiheit in Kölner 
Schwimmbädern) an, es fehle in der Darstellung der KölnBäder GmbH der Bereich der einfa-
chen und leichten Sprache. 
Er fragt, ob der KölnBäder GmbH das Anliegen bekannt sei, Beschilderungen nach Möglich-
keit in einfacher Sprache vorzunehmen.  
 
Die KölnBäder GmbH hat hierzu gegenüber der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: 
 
 „Die Beschilderungen bei den Köln Bädern sind ohnehin kurzgehalten, sodass diese für die 
Gäste leicht verständlich sind. Oftmals werden auch Piktogramme genutzt.  
 
Die KölnBäder GmbH wird diese Anfrage jedoch zum Anlass nehmen, die Beschilderungen in 
den Bädern zu überprüfen und - wo notwendig - Schilder auszutauschen bzw. zu ergänzen.“ 
 
Ferner bat Herr Kluwig um Auskunft, warum das Schwimmbad in Deutz nicht umgebaut wer-
den kann. In Deutz befindet sich kein von der KölnBäder GmbH betriebenes Schwimmbad. 
Daher kann diese Frage weder seitens der Verwaltung noch der KölnBäder GmbH beantwor-
tet werden. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

09.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1355/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.05.2023
Erstellt
21.04.2023 16:34