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Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern: Beschilderungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1355/2023 vom 04.05.2023

Stand: Am 09.05.2023 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 04.05.2023 1355/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern: Beschilderungen In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 29.09.2022 merkte Herr Bauer-Dahm im Rahmen der Behandlung der Vorlage 3096/2022 (Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern) an, es fehle in der Darstellung der KölnBäder GmbH der Bereich der einfa- chen und leichten Sprache. Er fragt, ob der KölnBäder GmbH das Anliegen bekannt sei, Beschilderungen nach Möglich- keit in einfacher Sprache vorzunehmen. Die KölnBäder GmbH hat hierzu gegenüber der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: „Die Beschilderungen bei den Köln Bädern sind ohnehin kurzgehalten, sodass diese für die Gäste leicht verständlich sind. Oftmals werden auch Piktogramme genutzt. Die KölnBäder GmbH wird diese Anfrage jedoch zum Anlass nehmen, die Beschilderungen in den Bädern zu überprüfen und - wo notwendig - Schilder auszutauschen bzw. zu ergänzen.“ Ferner bat Herr Kluwig um Auskunft, warum das Schwimmbad in Deutz nicht umgebaut wer- den kann. In Deutz befindet sich kein von der KölnBäder GmbH betriebenes Schwimmbad. Daher kann diese Frage weder seitens der Verwaltung noch der KölnBäder GmbH beantwor- tet werden. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 4.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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