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0981/2017

Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Paffrather Straße - Dellbrück

Beschlussvorlage Ausschuss 12.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.05.2017, TOP 10.2.9

Anlage 1 - Starenkasten Paffrather Str

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Starenkasten Paffrather Str

872 Zeichen

14 /2 .03.2017 = _
14212 z# en E

Die Oberbürgermeist,
Amt für öffentli nn
50 gennlche Ordnung

Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Paffrather Str. in
Köln-Dellbrück

hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: rd. 150.000 EUR brutto/126.000 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 07.03.2017 bestehen keine Bedenken (RPA-
Nr.: 142/23/41/17).

Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass in der Paffrather Str. in Köln-Dellbrück aufgrund der
festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen die Errichtung einer stationären Geschwin-
digkeitsmessanlage erforderlich ist.

Nach Ihrer ergänzenden Mitteilung sollen die Leistungen national nach der VOL/A ausge-
schrieben werden. Die aus der Bedarfsfeststellung folgende Vergabe bitte ich mir zur Prü-
fung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

na

Beschlussvorlage Ausschuss

13526 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0981/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Paffrather Straße - 
Dellbrück 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt: 
 
1. Der Bedarf in Höhe von 150.000 Euro (brutto) wird anerkannt. 
 
2. Die investive Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 – Verkehrs-
überwachung – Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3200-
0205-1-2100 in Höhe von 150.000 EUR. 
 
 
 
Alternative: 
 
Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur Bekämpfung der Raserszene und zur Er-
höhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Köln wird nicht umgesetzt. 
 
 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   15.000    € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Erträge    156.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
I. Aufgrund massiver Bürgerbeschwerden an Polizei und Verwaltung (Amt für Straßen und Ver-
kehrstechnik, Ordnungsamt) hinsichtlich zu schnell fahrender Fahrzeuge in der Paffrather 
Straße in Köln-Dellbrück hat der Verkehrsdienst der Stadt Köln im Oktober 2016 intensiv die 
Paffrather Straße mit Seitenradarmessgeräten kontrolliert. Bei Seitenradarmessgeräten han-
delt es sich um ein fest installiertes Gerät, das neben der Straße platziert wird. Dieses misst 
die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die in die Richtung des Radars fahren. Somit können die 
Geschwindigkeitsdaten der Fahrzeuge, die sich auf einer bestimmten Strecke bewegen, leicht 
erfasst und aufgezeichnet werden, ohne das der Autofahrer hiervon Kenntnis erlangt. Diese 
Messungen liefern ein authentisches Bild des realen Geschwindigkeitsniveaus aller Verkehrs-
teilnehmer. Eine Bilddokumentation und Ahndung ist mit diesen Geräten nicht möglich. 
II. Die Messungen ergaben folgende Ergebnisse: 
 
Erläuterung: 
V85:      85% der Fahrzeuge fuhren diese Geschwindigkeit 
Verstoßquote:   Geschwindigkeitsüberschreitung in Prozent 
 
Paffrather Straße 
Hier fanden in Höhe Hausnr. 35 die Messungen statt, hier gilt Tempo 30  
Fahrtrichtung Bergisch-Gladbach 
 
Höchstgeschwindigkeit              90 km/h  
V85                                             49 km/h

3 
Verstoßquote                             62,4%  
 
Fahrtrichtung Bergisch-Gladbacher-Straße 
 
Höchstgeschwindigkeit              86 km/h  
V85                                             46 km/h  
Verstoßquote                             40,5%  
 
Die Polizei Köln und die Verwaltung befürworten den Aufbau einer stationären Geschwindig-
keitsmessanlage. Die Einrichtung einer mobilen Messstelle mit Radar scheidet aus, da der 
Fahrbahnverlauf aufgrund einer Fahrbahnverschwenkung nicht gerade ist und somit der Ein-
satz von Radartechnik nicht möglich ist. Darüber hinaus lassen es die baulichen Begebenhei-
ten nicht zu, Radarwagen am Straßenrand abzustellen. 
III. Derzeit eingesetzte Technik 
 
In der Vergangenheit wurden stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen ausschließlich mit im 
Fahrbahnbelag eingelassenen Messsensoren beschafft. Diese Technik hat jedoch Nachteile, 
auf die im Folgenden eingegangen wird: 
Nachteile sensorgesteuerter Geschwindigkeitsmessanlagen (derzeitiges Messsystem) 
Die derzeitigen stationären Messanlagen bedienen sich zur Messung der Geschwindigkeit der 
Piezotechnik. Bei dieser Technik werden zwei Sensoren bzw. Kabel, in einem Abstand von 1,5 
Meter in die Fahrbahn verlegt. Durchfährt ein Fahrzeug die Straße bzw. die Sensoren, werden 
die von den Sensoren ermittelten Informationen jeweils an den Rechner weitergeleitet. Dieser 
rechnet die Geschwindigkeit in km/h im Rahmen einer Weg-Zeit-Analyse aus. Es werden zwei 
Messungen ermittelt, die unabhängig voneinander sind. Wenn die gemessenen Werte mitei-
nander übereinstimmen, schießt das Gerät ein Foto. 
Damit die Messungen fehlerfrei verlaufen, muss der Fahrbelag im Umkreis des Messbereichs 
makellos sein. Schlaglöcher, Risse oder sonstige Unebenheiten können die Messung verfäl-
schen, da die Piezo-Kristalle dann möglicherweise ungenaue elektronische Impulse weiterge-
ben könnten, und ein Fahrzeug fehlerhaft als zu schnell eingeordnet wird.  
Aufgrund der Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) müssen piezoge-
steuerte Geschwindigkeitsmessanlagen alle 6 Monate durch eine zertifizierte Fachfirma (Her-
steller) gewartet werden. Diese Wartung ist kostenpflichtig und die Höhe der Kosten richtet 
sich nach der Anzahl der Fahrspuren. Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, darf die 
Messanlage bis zur Fehlerbehebung nicht weiter betrieben werden und ist unverzüglich stillzu-
legen. Bei den Wartungen werden häufig Probleme mit dem Fahrbahnbelag bzw. mit den 
Sensoren erkannt. Damit die Anlagen weiter betrieben werden können, ist es bei den Wartun-
gen sehr häufig erforderlich, sowohl die Messsensoren als auch den Asphalt zu erneuern. Je 
nach Standort (ein-, zwei, oder dreispurig) können Kosten in Höhe von bis zu 30.000 EUR an-
fallen. Da die Standorte bis zur endgültigen Reparatur auch nicht weiterbetrieben werden dür-
fen und damit keine verkehrserzieherische Wirkung mehr entfalten, entstehen neben den Re-
paraturkosten auch nicht unerhebliche Einnahmeverluste bei Verwarnungs- und Bußgeldern. 
Neben den eigentlichen Reparaturkosten sind bei Neuasphaltierungen bzw. Sensorerneue-
rungen auch Eichgebühren zu zahlen, da stillgelegte Anlagen und reparierte Anlagen für den 
Betrieb wieder zu eichen sind. Ohne Eichung dürfen Anlagen nicht betrieben werden. 
Des Weiteren hemmen Asphaltierungsarbeiten und/oder der Einbau von Messsensoren im 
Fahrbahnbelag den Verkehrsfluss und führen nicht selten zu langen Staus mit den daraus re-
sultierenden Nachteilen.

4 
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die sensorgestützten Geschwindigkeitsmessanlagen 
aufgrund der halbjährlichen Wartung sowie der regelmäßig anfallen Asphaltierungsarbeiten 
und der regelmäßig erforderlichen Sensorenerneuerung (im Schnitt alle 1½-2 Jahre) im Be-
trieb sehr zeit- und kostenintensiv sind. Folgende Zahlen sollen als Beispiel dienen: 
a) Austausch von Piezosensoren pro Fahrbahn ohne Asphaltierungsarbeiten 
Die Kosten für den Austausch von Messsensoren in einer Fahrbahn liegen bei rund 5.500,- 
EUR 
b) Asphaltierungsarbeiten 
Die Kosten für eine Neuasphaltierung liegen bei rund 7.000,- EUR pro Fahrspur, die Nachtzu-
schläge sind hierbei berücksichtigt. 
IV. Alternativen 
 
Seit wenigen Jahren sind Alternativsysteme auf dem Markt, die ohne Messsensoren im Fahr-
bahnbelag auskommen. Folgende stationäre Alternativsysteme sind auf dem Markt verfügbar: 
 
Lasermesstechnik: 
Bei stationären Anlagen überwachen fächerförmige Laserstrahlen den gesamten Verkehr auf 
bis zu drei Fahrspuren. Sobald ein Fahrzeug in den erfassten Bereich, der zirka 75 Meter vor 
der Lasersäule beginnt, einfährt, erhält es vom System eine Identifikationsnummer. Der Wa-
gen wird dann quasi von den Laserimpulsen verfolgt, auch bei Spurwechseln und dichtem 
Verkehr.  
Wird bei einem Fahrzeug eine zu hohe Geschwindigkeit festgestellt, erfolgt eine fotografische 
Dokumentation. In Lasersäulen sind mehrere Kameras installiert, so dass die elektronische 
Steuerung den Fotobefehl an die jeweils ideal auf das zu schnelle Fahrzeug gerichtete Kame-
ra aktivieren kann. 
Das Lasersystem erfasst die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge, ohne dass dafür Einbauten 
in den Fahrbahnbelag wie Induktionsschleifen oder Piezosensoren nötig sind. Das spart teure 
Erdarbeiten und Fahrbahnsperrungen. 
Des Weiteren kann ein Lasersystem uneingeschränkt auch in Kurven, an unübersichtlichen 
Straßen und in Tunneln eingesetzt werden. Unterscheidungen von PKW und LKW sind eben-
so technisch möglich wie das Einstellen von fahrstreifenbezogenen, unterschiedlichen Foto-
auslösegrenzwerten für diese Fahrzeugklassen (z.B. Tempo 30 für LKW und Tempo 50 für 
PKW). 
Radartechnik 
Um die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos zu ermitteln, senden die Geräte elektro-
magnetische Wellen aus (Primärsignale), die dann von den Fahrzeugen reflektiert und als so-
genannte Sekundärsignale wieder beim Sensor des Radargeräts ankommen. Dass sich dar-
aus die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs errechnen lässt, liegt am Doppler-
Effekt, der die zeitliche Stauchung oder Dehnung eines Signals beschreibt, während sich der 
Abstand zwischen Sender und Empfänger verändert. 
Sobald das Radargerät eine Geschwindigkeit des herannahenden Autos ermittelt hat, die 
oberhalb eines zuvor festgelegten Toleranzbereichs liegt, wird der Fotoblitz ausgelöst und ein 
Bild vom vorbeifahrenden Auto erstellt.  
Das Radarsystem erfasst die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge, ohne dass dafür Einbauten 
in den Fahrbahnbelag wie Induktionsschleifen oder Piezosensoren nötig sind. Das spart teure 
Erdarbeiten und Fahrbahnsperrungen. Radartechnik lässt sich jedoch aufgrund der Messtech-
nik (elektromagnetische Wellen) nicht im Kurvenbereich und an unübersichtlichen Straßenver-
läufen installieren. Stationäre Anlagen mit Radartechnik liefern nur dann korrekte Ergebnisse, 
wenn sie in einem bestimmten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt wurden, der überwachte Wa-

5 
gen die Fahrtrichtung beibehält (also nicht die Spur wechselt) und keine Knickstrahlenreflekti-
onen auftreten (etwa durch Verkehrsschilder). 
Unterscheidungen von PKW und LKW sind ebenso machbar wie das Einstellen von fahrstrei-
fenbezogenen, unterschiedlichen Fotoauslösegrenzwerten für diese Fahrzeugklassen. 
PTB-Zulassung 
Beide Verfahren (Laser- als auch Radarmessungen) verfügen über eine innerstaatliche Bau-
artzulassung der zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und können 
somit in Deutschland zur gerichtsfesten Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. 
Aufgrund der vorgenannten Nachteile bisher eingesetzter Geschwindigkeitsmessanlagen sol-
len neue Anlagen grundsätzlich nur noch in non-invasiver Technik (sensorlos) ausgeschrieben 
und in Betrieb genommen. 
V. Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse kann nur ein Gehäuse mit zwei Messeinrichtungen (1 
Messsystem für jede Fahrtrichtung) im Bereich der Fahrbahnverschwenkung aufgestellt wer-
den.  
 
Der Einsatz von Radartechnik scheidet aufgrund des Fahrbahnverlaufes aus. Darüber hinaus 
bietet der Hersteller der Radartechnik kein Gehäuse an, dass zur Aufnahme von zwei Radar-
Messeinrichtungen von der PTB zugelassen ist. Somit kommt in diesem speziellen Fall nur der 
Einsatz von Lasermesssystemen in Frage. 
 
VI. Aufwand 
Für die geplante Anlage in non-invasiver Laser-Technik fallen gemäß durchgeführter Kosten-
schätzung Einmalkosten in Höhe von rund 126.000,- EUR netto (Brutto rund 150.000,- EUR) 
an. Weitergehende Kosten fallen nur für Reparaturen an. Kosten für die Wartung, für den Aus-
tausch von Piezoschleifen sowie für Asphaltierungsarbeiten entfallen komplett. 
VII. Erlöse 
Werden die Erfahrungswerte bei anderen stationären Geschwindigkeitsmessanlagen zugrun-
de gelegt, so kann mit durchschnittlich rund 4.000 Verstößen je Anlage gerechnet werden, bei 
zwei Messanlagen ergeben sich somit rund 8.000 Verstöße pro Jahr. 
 
Durch die ständige optische Präsenz entfalten die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen 
ihre nachhaltige Wirksamkeit. Damit einhergehend sinken nach den vorliegenden Erfahrungen 
mit vorhandenen Anlagen die Verstoßzahlen wie folgt: 
 
2019 um 32% (Rückgang um rund 2.560 Fälle) 
2020 um weitere 23% (Rückgang um weitere rund 1.250 Fälle) 
 
In den Folgejahren bleiben nach den Erfahrungen mit den vorhandenen Anlagen die Fallzah-
len auf gleichbleibendem Niveau, d.h. für die zwei Anlagen wird dann mit rund 4.200 Fällen 
pro Jahr gerechnet. 
8.000 Verstöße entsprechen einem Ertrag von insgesamt rund 156.000 EUR für alle zwei An-
lagen im Haushaltsjahr 2018, 106.000 EUR in 2019 und 82.000 EUR ab 2020. 
Für 2017 wird mit keinen Erträgen gerechnet. 
 
Die nachhaltige Wirksamkeit von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen schlägt sich auch in 
den Erträgen nieder, so dass in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 die Erträge sinken wer-
den. Ab 2021 werden konstante Erträge prognostiziert. 
 
 
VIII. Finanzierung 
 
Die investive Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 – Verkehrs-

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überwachung – Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3200-
0205-1-2100 in Höhe von 150.000 EUR. 
 
IX. Ausgehend vom Gesamtauftragsvolumen wird die Maßnahme national nach VOL/A ausge-
schrieben. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 17.03.2017 (RPA 
142/23/41/17) anerkannt (siehe Anlage 1).

Beratungsverlauf (3)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.05.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0981/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27