Mandari Insight

0705/2025

Sachstandsbericht Festungsanlagen

Mitteilung Ausschuss 12.06.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 01.12.2025, TOP 6.1

Anlage II Fort VI (Deckstein)

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Ansehen

Anlage IV Fort XI (Piccolomiistraße)

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage I Lageplan alle Forts

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Ansehen

Anlage V, Beantwortung von Zusatzfragen aus der Sitzung am 30.06.2025

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Ansehen

Anlage VI, Beantwortung von Zusatzfragen aus der Sitzung am 04.09.2025

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Ansehen

Anlage III Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen)

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Ansehen

Anlage II Fort VI (Deckstein)

298 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 351722, 5642390
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Anlage II
Fort VI (Deckstein)

Stadt Köln
Mittelpunkt: 351783, 5642496
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1

Anlage IV Fort XI (Piccolomiistraße)

306 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 361356, 5648496
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Anlage IV
Fort XI (Piccoloministraße)

Stadt Köln
Mittelpunkt: 361378, 5648527
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1

Mitteilung Ausschuss

16602 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
230/1 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 0705/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
 
Sachstandsbericht Festungsanlagen 
Der Bestand der preußischen Festungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln um-
fasst die nachfolgend aufgeführten, insgesamt zehn Forts, neun Zwischenwerke sowie 
eine Lünette. Im Eigentum der Stadt Köln befinden sich 17 dieser Anlagen, darunter 
sieben Forts, alle neun Zwischenwerke sowie die Lünette. 
Das Fort V (Zülpicher Straße) befindet sich im Eigentum des Landes, das Fort VII 
(Oberer Komarweg) im Eigentum der Deutsche Bahn AG und das Fort IX rechtsrhei-
nisch (Porzer Ringstraße) im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. 
 
Fort I, Erbgroßherzog Paul von Mecklenburg 
Lage: Oberländer Wall, nördlich der Auffahrt zur Südbrücke (Eisenbahnbrücke). 
Baudaten: 1825 als Rheinschanze erstellt durch Major vom Platze Jachnik und Bauin-
spektoren Elsner und Buschius; 1841-1847 zum Fort I umgebaut; 1882-1891 in die 
Umwallung mit einbezogen. 
Eigentum: Stadt Köln.  
Nutzung: Jugendzentrum Köln GmbH. 
 
Fort IV (Innerer Festungsring) 
Lage: Eifelwall/Eifelstraße 39 im südwestlichen Teil des Volksgartens. 
Baudatum: um 1822-1825 erbaut durch Major vom Platze Jachnik und Bauinspekto-
ren Elsner und Buschius. 
Eigentum: Stadt Köln.  
Nutzung: Drei bildende Künstler haben dort ihre Ateliers; sie veranstalten regelmäßig 
Ausstellungen. 
 
Fort V 
Lage: Zülpicher Straße 41, nahe dem Südbahnhof. 
Baudatum: 1841-1847. 
Eigentum: Land NRW. Verwaltende Dienststelle: Universität Köln.  
Nutzung: Geographisches Institut der Universität Köln. 
 
Fort X, Prinz Wilhelm von Preußen (Innerer Festungsring)

2 
 
Lage: Neusser Wall 33/Hülchrather Straße. 
Baudatum: erbaut um 1819-1825 durch Major vom Platze Jachnik und Bauinspekto-
ren Elsner und Buschius, 1882-1891 in die Umwallung mit einbezogen. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Der überwiegende Teil des Forts ist an diverse Karnevalsvereine vermietet. 
Innerhalb der Festungsanlage ist bereits in der Vergangenheit der so genannte Ro-
senpark entstanden, der auch heute noch vom Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen gepflegt wird und der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. 
 
Lünette 3 – Volksgarten Orangerie 
Lage: im Volksgarten nahe der Volksgartenstraße / Kleingedankstraße. 
Baudatum: 1841. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Erbbaurecht an den Orangerie-Theater im Volksgarten e.V. 
 
Zwischenwerk III b 
Lage: zwischen Militärringstraße, Buschweg und Am Nüssenberger Hof nördlich von 
Bocklemünd-Mengenich. 
Baudatum: 1875-77. 
Eigentum: Stadt Köln.  
Nutzung: Waldschule, Vereinsräume 
 
Fort IV (Äußerer Festungsring) 
Lage: Freimersdorfer Weg (Bocklemünd). 
Baudatum: 1873-76. 
Eigentum: Stadt Köln.  
Nutzung: Sportvereine, Probe- und Vereinsräume. 
 
Zwischenwerk V a 
Lage: Belvederestraße, nördlich der Eisenbahnlinie und des Hauses Belvedere (Mün-
gersdorf). 
Baudatum: 1875-77. 
Eigentum: Stadt Köln.  
Nutzung: Freiluga (Freie Luft- und Gartenschule). 
 
Fort VI (Fort Deckstein) 
Lage: Militärringstraße nördlich der Gleueler Straße etwa gegenüber der Kreuzung Mi-
litärringstraße / An der Decksteiner Mühle (Lindenthal). 
Baudatum: 1873-76. 
Eigentum: Stadt Köln.  
Nutzung: Sportvereine im Zusammenhang mit der benachbarten Bezirkssportanlage. 
 
Zwischenwerk VI b 
Lage: im Sportpark des 1. FC Köln zwischen Decksteiner Weiher und Militärringstraße 
in Sülz. 
Baudatum: 1875-77. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Erbbaurecht zugunsten des 1. FC Köln (Vereinsheim). 
 
Fort VII 
Lage: zwischen Militärringstraße, Oberer Komarweg, Autobahn A4 und Bundesbahn 
in Zollstock. 
Baudatum: 1875-1878. 
Eigentum: Bahn AG.

3 
 
Nutzung: keine. Gelände wird genutzt von einem Hundesportverein, Kleingärten, Be-
helfsheime. 
 
Zwischenwerk VIII b 
Lage: Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Heinrich-Lübke-Ufer 
(Marienburg). 
Baudatum: 1876-78. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Kölner Festungsmuseum e.V., Restaurierung und Erhaltung des ursprüngli-
chen Zustandes. 
 
Zwischenwerk IX a 
Lage: In der Westhovener Aue zwischen Rhein und Kölner Straße (Westhoven). 
Baudatum: 1877-80. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: keine, Retentionsraum. 
 
Fort IX 
Lage: Porzer Ringstraße nahe Am Blauen Stein nördlich Kölner Straße (Westhoven). 
Baudatum: 1877-81. 
Eigentum: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) 
Nutzung: unbekannt. 
 
Zwischenwerk IX b  
Lage: im erweiterten Gremberger Wäldchen nordöstlich des Autobahnkreuzes Grem-
berg und südlich der Eisenbahnlinie. 
Baudatum: 1877-80. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: keine. 
 
Fort X (Äußerer Festungsring) 
Lage: Nohlenweg (Ostheim). 
Baudatum: 1877-1881. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Vereinsheime, Übungsräume für Musik- und Theatergruppen sowie Lager-
räume; Nutzer: Förderverein zur kulturellen Erhaltung und Nutzung der Fort X-Anlage 
e.V. 
 
Zwischenwerk X c 
Lage: im Norden der Merheimer Heide, südlich des Schlagbaumsweges, westlich der 
Autobahn Buchheim. 
Baudatum: 1877-1881. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Erbbaurecht für den Ländlichen Reitverein e.V. Köln ausgelaufen; das ZW 
ist nur noch rudimentär vorhanden und teilweise in die Aufbauten des Reitvereins inte-
griert gewesen. 
 
Zwischenwerk XI a 
Lage: Herler Ring zwischen Gauweg und Bergisch Gladbacher Straße, westlich der 
Autobahn A3 in Buchheim. 
Baudatum: 1877-1881. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: MTV Köln 1850.

4 
 
Fort XI 
Lage: Piccoloministraße, östlich des Mülheimer Rings, südlich der S-Bahnlinie in 
Buchheim 
Baudatum: 1877-1881. 
Eigentum: Stadt Köln. 
Nutzung: Keine.  
 
Zwischenwerk XI b 
Lage: Cottbuser Straße, südöstlich der Berliner Straße südwestlich der Autobahn A3 
in Mülheim. 
Baudatum: 1877-1881. 
Eigentum: Stadt Köln.. 
Nutzung: Musikzug Köln-Holweide 1967 e.V. als Vereinslokal / Probenräume. 
 
 
Von den 17 Anlagen im Bestand der Stadt Köln werden aktuell 13 genutzt. 4 Anlagen  
sind ohne Nutzung. Dies sind das Fort XI, Piccoloministraße sowie die Zwischenwerke 
IX a, Westhovener Aue, IX b, Gremberger Wäldchen und X c, Schlagbaumsweg. 
 
Die heute noch erhaltenen Festungswerke, mit Ausnahme des Zwischenwerkes X c, 
sind einschließlich ihrer Grüngestaltung in 
die Denkmälerliste der Stadt Köln eingetragen. Nach dem Denkmalschutzgesetz 
(DSchG) Nordrhein-Westfalen, § 8. Abs. 1, sind die Baudenkmäler so zu nutzen, 
dass der Erhalt der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. 
 
Aufgrund ihrer Lage, überwiegend landschaftlich eingebettet im Äußeren Grüngürtel, 
gibt es für die Bereiche der preußischen Festungsanlagen in der Regel kein verbindli-
ches Planungsrecht (Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne), so dass die Zulässig-
keit von Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Dies ist ein 
stark eingeschränkter Zulässigkeitsrahmen, insbesondere wenn der Flächennutzungs-
plan eine Flächennutzung darstellt, die einer baulichen Nutzung entgegensteht – bei-
spielhaft im Fall des Fort XI an der Piccoloministraße mit der Darstellung „Grünfläche“. 
Auch der Landschafsplan stellt für Nutzungskonzepte häufig eine planerische Anfor-
derung dar. Die Mehrheit der Festungsanlagen liegt innerhalb von Landschaftsschutz-
gebieten. Gegenstand einer Konzeption muss daher auch eine intensive Auseinander-
setzung mit den bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sein. Im Einzel-
fall gilt es dann abzuwägen, ob es sinnvoll ist, den erwähnten planerischen Anforde-
rungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu begegnen. 
 
Um Festungsanlagen nutzbar zu machen hat die Verwaltung Anfang 2024 einen äm-
terübergreifenden Prozess gestartet. Ziel ist es, dem Verfall der Festungsanlagen 
durch eine Konzeption zur Sicherung und zukünftigen gemeinwohlorientierten Nut-
zung entgegenzuwirken. 
Zunächst wurde ermittelt, ob kurzfristige Nutzungsmöglichkeiten unter den jetzigen 
rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden können. Im Ergebnis wird die 
Verwaltung, die Ziele der Beschlüsse „Ehemalige Festungsanlagen im Äußeren Grün-
gürtel; hier: Schaffung von Planungsrecht als Grundlage zur Erhaltung und sinnvollen 
Nutzung der Anlagen“ (0724/2000) sowie „123. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Arbeitstitel: ehemalige Festungsanlagen im Äußeren Grüngürtel; hier: Einleitungs- und 
Offenlagebeschluss“ (1250/2002) zunächst auf andere Weise realisieren. 
 
Hintergrund: Die damaligen Beschlüsse zielten darauf ab, Bebauungsplanverfahren 
für potenzielle Investoren zu schaffen. Die Begründungen zu den Beschlüssen legen 
jedoch auch dar, dass der Denkmalwert der Forts sowie die Qualität des Äußeren 
Grüngürtels ein zentrales Anliegen waren. Gleichzeitig sollte eine bessere Nutzung

5 
 
der Forts ermöglicht werden, um so den Verfall aufzuhalten.  
 
Bebauungsplanverfahren sind sowohl für Investoren als auch für die Stadt dann sinn-
voll, wenn eine deutliche städtebauliche Veränderung und Wertentwicklung möglich 
ist. Sie sind nicht optimal geeignet, um eine Nutzung zu ermöglichen, die auf einen 
Bestandserhalt ausgerichtet ist und sich behutsam in den Grüngürtel einfügt. 
 
Wie bereits dargelegt, werden 13 von 17 der städtischen Festungsanlagen schon 
heute genutzt. Diese Nutzungen sind niedrigschwellig und richten sich vor allem an 
Vereine und lokale Organisationen. Die Nutzungen konnten ohne gesonderte Bebau-
ungsplanverfahren ermöglicht werden. 
  
Die Verwaltung strebt daher an, auch für die noch vakanten Festungsanlagen nied-
rigschwellige Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen, die im Rahmen des bestehen-
den Planrechts umgesetzt werden können. 
 
Das größte Potential bieten hierbei die Festungsanlagen Fort VI (Deckstein), Fort X 
(Prinz Wilhelm von Preußen) und Fort XI, sodass der primäre Fokus auf diese drei An-
lagen gerichtet wird. 
 
 
Fort VI (Deckstein): 
 
Das Fort VI wird derzeit durch diverse Sportvereine genutzt. Der Aufbau aus den 
1980er Jahren muss aufgrund von Schimmelbildung kurzfristig abgerissen werden. 
Hierfür sind temporär mobile Interimsbauten für Umkleiden/Sanitärräume für die 
Sportvereine im versiegelten Außenbereich des Forts notwendig.  
 
Langfristig ist eine Generalsanierung der gesamten Fortanlage unumgänglich. Bei ei-
ner Projektlaufzeit von drei bis fünf Jahren werden die Gesamtkosten hierfür auf ca. 
8,5 Mio. Euro geschätzt (Stand 2020). Die Kosten liegen aufgrund der wirtschaftlichen 
Entwicklungen der vergangenen Jahre heute vermutlich deutlich höher. Finanzielle 
Mittel für eine Generalsanierung stehen aktuell nicht zur Verfügung. 
 
Aktuell entwickelt die TH Köln im Fachbereich Architektur einen übergeordneten Mas-
terplan und individuelle Projektentwürfe in der Master-Vertiefungsrichtung Denkmal-
pflege / Planen im Bestand. 
 
Eine Bestandsaufnahme des Forts und die Dokumentation des Erhaltungszustandes 
sind aus denkmalpflegerischer Sicht als erster Schritt sinnvoll. Darauf aufbauend kann 
ein Konzept zur Sanierung des Forts entwickelt werden. In allen Fortbereichen sind 
weitergehende Schadstoffuntersuchungen erforderlich. Im Hinblick auf den bestehen-
den Denkmalschutz sind umfangreiche Planungsarbeiten erforderlich. 
 
In Folge der Erweiterung des „Geißbockheims“ zu einem modernen Nachwuchsleis-
tungszentrum benötigt der 1. FC Köln Sportplatzflächen im Außenbereich des Fort VI. 
Für die Phase einer Sanierung des Forts besteht daher der Bedarf für die Errichtung 
von temporären Interimsbauten, damit dem 1. FC Köln und dem Breitensport weiterhin 
Umkleiden und Duschen zur Verfügung stehen. 
 
 
Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen): 
 
Nahe der Inneren Kanalstraße und der Neusser Straße in der Kölner Neustadt-Nord

6 
 
gelegen, gehört das Fort X am Neusser Wall zu den ursprünglich elf um das linksrhei-
nische Köln angelegten Festungsanlagen. Das Fort X wurde zwischen 1819 und 1825 
errichtet. Die städtische Fortanlage Fort X, Neusser Wall 33, befindet sich inzwischen 
in einem sehr schlechten baulichen und teilweise nur noch bedingt verkehrssicheren 
Zustand. Die vermietbaren Räumlichkeiten sind durch die Stadt Köln an Kölner Ver-
eine wie z. B. die Kölner Ratsbläser, die Fidele Kölsche, die Tanzgruppe „De Höppe-
mötzjer“, zwei Pfadfindergruppen etc. vermietet. Darüber hinaus werden im Zusam-
menhang mit der Pflege des Rosengartens einige Räume im Fort vom Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen genutzt. Damit das Gebäude künftig nicht nur vor dem 
Verfall geschützt wird, sondern auch dauerhaft genutzt werden kann, bedarf es einer 
umfangreichen Sanierung zur Substanzerhaltung sowie Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit. 
 
Das aufgrund des Beschlusses des Liegenschaftsausschusses vom 22.11.2021 
durchgeführte Interessenbekundungsverfahren musste aufgehoben werden, da nach 
verwaltungsinterner Abstimmung das eingereichte Konzept "Fort X als Ort der Zivilge-
sellschaft“ inhaltlich und auch gestalterisch zwar in hohem Maße überzeugt, sich auf-
grund bestehender landschaftsschutz- und bauplanungsrechtlicher Vorgaben und 
denkmalpflegerischer Bewertungen jedoch nicht umsetzen lässt. 
Das Fort befindet sich im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Innerer Grüngür-
tel“. Bauplanungsrechtliche Beurteilungsgrundlage sind die für das Objekt geltenden 
qualifizierten Bebauungspläne Nr. 67470.03.002.00 und 67470.03.002.02. Der Bebau-
ungsplan 67470.03.002.00 vom 12.08.2012 setzt für den Bereich eine öffentliche 
Grünfläche mit Erholungsanlage fest. Dies schließt eine Nutzung durch Initiativen und 
Vereine zwar grundsätzlich nicht aus, eine bauliche Erweiterung über den Bestand 
hinaus ist jedoch nicht möglich. Eine bauliche Aufstockung des Gebäudes um ein Ge-
schoss ist daher rechtlich nicht realisierbar. Eine Nutzung durch Gastronomie mit Au-
ßengastronomie und öffentlichen Veranstaltungsräumen ist ebenfalls nach den Fest-
setzungen nicht zulässig. Eine Erweiterung der Stellflächen der mit B-Plan 
67470.03.002.02 festgesetzten Parkplatzfläche wäre ebenfalls ohne Änderung des 
Bebauungsplans nicht möglich. 
Die Verwaltung prüft unter Beteiligung der betroffenen Fachämter, wie und in welchem 
Zeitraum die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung geschaffen werden können, die 
eine Ausschreibung nach den vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Vorgaben 
ermöglicht. Es scheint sich dabei abzuzeichnen, dass ohne Änderung des Planungs-
rechts eine untergeordnete wirtschaftliche Nutzung in Ergänzung zu den o.g. Vermie-
tungen denkbar ist. 
Auf dieser Basis plant die Verwaltung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und 
Priorisierung von Projekten ein neues Konzeptvergabeverfahren durchzuführen. 
 
 
Fort XI: 
 
Das Fort XI unterliegt derzeit keiner Nutzung. Im Rahmen der verwaltungsinternen Ab-
stimmung zur Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur Sicherung und Nutzung der 
Festungsanlagen wurde eine Nutzung des Außenbereichs des Fort XI forciert. Ge-
plant war im Jahr 2025 bis zu fünf Open-Air-Veranstaltungen zu ermöglichen, die 
dann ausgeschrieben werden können. 
 
Unter anderem die Lage des Fort XI im Landschaftsschutzgebiet ist bei der Umset-
zung dieser anvisierten Ausschreibung zu berücksichtigen. Die beteiligten Fachämter 
schaffen die notwendigen Grundlagen, um dies zu ermöglichen. Mit dem Ergebnis ei-
nes erforderlichen Artenschutzgutachtens ist Ende 2025 zu rechnen. Zudem ist das 
Fort in den Bereichen Fassadensicherung, Stromversorgung sowie der Herrichtung

7 
 
eines zweiten Rettungsweges zu ertüchtigen, um eine ordnungsgemäße Durchfüh-
rung von Open-Air-Veranstaltungen zu gewährleisten. Aus den vorgenannten Grün-
den ist das Vorhaben, eine gewisse Anzahl an Open-Air-Veranstaltungen in 2025 
stattfinden zu lassen, nicht umsetzbar. Auf Basis der Ergebnisse des Artenschutzgut-
achtens und sich daraus weiterer ergebender Erfordernisse (z.B. für die Fassadensi-
cherung) wird eine Open-Air-Nutzung für 2026 angestrebt. 
 
Langfristig muss auch für das Fort XI eine Gesamtnutzungskonzeption erstellt werden. 
Die Verwaltung befindet sich im Kontakt mit der TH Köln, um interessierten Stu-
dent*innen, zum Beispiel des Fachbereichs Architektur oder ähnlich, die Entwicklung 
eines solchen Konzeptes im Rahmen der Masterarbeit zu ermöglichen.  
Bei einer erfolgreichen Kooperation lässt sich diese Vorgehensweise auch auf weitere 
(Fach-)Hochschulen und die übrigen Festungsanlagen der Stadt Köln ausweiten. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage 
 
Anlage I  (Lageplan aller noch vorhanden Festungsanlagen) 
Anlage II (Lageplan Fort VI – Deckstein) 
Anlage III (Lageplan Fort X – Prinz Wilhelm von Preußen) 
Anlage IV (Lageplan Fort XI – Piccoloministraße)

Anlage I Lageplan alle Forts

178 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 357807, 5645194
1:60000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Eigentum externEigentum Stadt Köln Anlage I

Anlage V, Beantwortung von Zusatzfragen aus der Sitzung am 30.06.2025

1507 Zeichen

Anlage 5 
 
In der Sondersitzung des Liegenschaftsausschusses am 30.06.2025 bittet Frau 
Sommer für die geplante weitere Sondersitzung um einen Sachstandsbericht (Zeit-
Maßnahme-Plan) für das Fort X und ferner für alle weiteren Forts. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
 
Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Vergabe des Fort X im Wege der Bestellung 
eines Erbbaurechtes an. Aufgrund der mit diesem und anderen Objekten gemachten 
Erfahrungen soll zunächst eine Markterkundung vorgeschaltet werden, um die 
Bedürfnisse und Möglichkeiten potenzieller späterer Nutzer abzufragen und so 
aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine maßgeschneiderte Vergabe 
vorzubereiten. Die Markterkundung wird noch in 2025 durchgeführt. Im 1. Quartal 
2026 erfolgt dann die Auswertung und Erarbeitung des Vergabeverfahrens. Im 2. 
Quartal 2026 ist ein Bericht an den Liegenschaftsausschuss und dessen Beschluss 
über das weitere Vergabeverfahren vorgesehen. 
 
 
Parallel zur Markterkundung und der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens soll der 
Innenhof des Fort X wieder bespielbar gemacht werden. Dazu wurden erste Schritte 
in die Wege geleitet. 
Die Überlegungen zur Aktivierung der übrigen Festungsanlagen werden fortgesetzt. 
Die Erfahrungen aus dem Verfahren zu Fort X werden hier einfließen. 
 
Maßnahme Zeitraum 
Markterkundungsverfahren zur Analyse 
der Vergabekriterien 
Q4 2025 
Auswertung Markterkundung und 
Vorbereitung Vergabeverfahren  
Q1 2026 
Beschluss Vergabeverfahren 
Liegenschaftsausschuss 
Q2 2026

Anlage VI, Beantwortung von Zusatzfragen aus der Sitzung am 04.09.2025

1804 Zeichen

Anlage 6  
zu 0705/2025 
 
Sachstand Fort X - Beantwortung einer Nachfrage aus dem 
Liegenschaftsausschuss am 04.09.2025 
 
In der Sondersitzung des Liegenschaftsausschusses am 04.09.2025 bitten Frau 
Roß-Belkner und Frau Dr. Börschel um Mitteilung über das weitere Vorgehen zu Fort 
X und Beantwortung der Frage, was die Verwaltung in der Zwischenzeit in Bezug auf 
den Substanzerhalt unternehme. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
 
Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Vergabe des Fort X im Wege der Bestellung 
eines Erbbaurechtes an. Aufgrund der mit diesem und anderen Objekten gemachten 
Erfahrungen soll zunächst eine Markterkundung vorgeschaltet werden, um die 
Bedürfnisse und Möglichkeiten potenzieller späterer Nutzer abzufragen und so 
aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine maßgeschneiderte Vergabe 
vorzubereiten. Die Markterkundung wird im 1. Quartal 2026 durchgeführt. 
Im 2. Quartal 2026 erfolgt dann die Auswertung und Erarbeitung des 
Vergabeverfahrens. Nach der Sommerpause 2026 ist ein Bericht an den 
Liegenschaftsausschuss und dessen Beschluss über das weitere Vergabeverfahren 
vorgesehen: 
 
Maßnahme Zeitraum 
 
Markterkundungsverfahren zur Analyse 
der Vergabekriterien 
 
Q1 2026 
 
Auswertung Markterkundung und 
Vorbereitung Vergabeverfahren 
 
Q2 2026 
 
Beschluss Vergabeverfahren 
Liegenschaftsausschuss 
 
Q3 2026

Parallel zur Markterkundung und der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens soll der 
Innenhof des Fort X wieder bespielbar gemacht werden. Dazu wurden erste Schritte 
in die Wege geleitet. 
 
Das Fort X befindet sich überwiegend in Nutzung. Besondere Maßnahmen zum 
Substanzerhalt sind daher nicht erforderlich. Alle notwendigen 
Unterhaltungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt und bei Bedarf um 
zusätzliche Instandhaltungen/Reparaturen ergänzt.

Anlage III Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen)

314 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 356819, 5647084
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Anlage III
Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen)

Stadt Köln
Mittelpunkt: 356813, 5647096
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (3)

24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (35)

  • Piccoloministraße
  • Zülpicher Straße 41
  • Porzer Ringstraße
  • Volksgartenstraße
  • Kleingedankstraße
  • Militärringstraße
  • Belvederestraße
  • Gleueler Straße
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Kölner Straße
  • Cottbuser Straße
  • Berliner Straße
  • Neusser Straße
  • Oberer Komarweg
  • Buschweg
  • Freimersdorfer Weg
  • Nohlenweg
  • Herler Ring
  • Schlagbaumsweg
  • Am Nüssenberger Hof
  • Am Blauen Stein
  • In der Westhovener Aue
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Hülchrather Straße
  • Heinrich-Lübke-Ufer
  • Oberländer Wall
  • Merheimer Heide
  • Eifelstraße 39
  • Neusser Wall 33h
  • Eifelwall
  • Fort VI
  • Fort VII
  • Südbrücke
  • Straße 4
  • Gauweg

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Details

Aktenzeichen
0705/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.06.2025
Erstellt
07.03.2025 09:39