0705/2025
Sachstandsbericht Festungsanlagen
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Anlage II Fort VI (Deckstein)
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Stadt Köln Mittelpunkt: 351722, 5642390 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1 Anlage II Fort VI (Deckstein) Stadt Köln Mittelpunkt: 351783, 5642496 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Anlage IV Fort XI (Piccolomiistraße)
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Stadt Köln Mittelpunkt: 361356, 5648496 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1 Anlage IV Fort XI (Piccoloministraße) Stadt Köln Mittelpunkt: 361378, 5648527 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23 230/1 Vorlagen-Nummer 12.06.2025 0705/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Sachstandsbericht Festungsanlagen Der Bestand der preußischen Festungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln um- fasst die nachfolgend aufgeführten, insgesamt zehn Forts, neun Zwischenwerke sowie eine Lünette. Im Eigentum der Stadt Köln befinden sich 17 dieser Anlagen, darunter sieben Forts, alle neun Zwischenwerke sowie die Lünette. Das Fort V (Zülpicher Straße) befindet sich im Eigentum des Landes, das Fort VII (Oberer Komarweg) im Eigentum der Deutsche Bahn AG und das Fort IX rechtsrhei- nisch (Porzer Ringstraße) im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Fort I, Erbgroßherzog Paul von Mecklenburg Lage: Oberländer Wall, nördlich der Auffahrt zur Südbrücke (Eisenbahnbrücke). Baudaten: 1825 als Rheinschanze erstellt durch Major vom Platze Jachnik und Bauin- spektoren Elsner und Buschius; 1841-1847 zum Fort I umgebaut; 1882-1891 in die Umwallung mit einbezogen. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Jugendzentrum Köln GmbH. Fort IV (Innerer Festungsring) Lage: Eifelwall/Eifelstraße 39 im südwestlichen Teil des Volksgartens. Baudatum: um 1822-1825 erbaut durch Major vom Platze Jachnik und Bauinspekto- ren Elsner und Buschius. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Drei bildende Künstler haben dort ihre Ateliers; sie veranstalten regelmäßig Ausstellungen. Fort V Lage: Zülpicher Straße 41, nahe dem Südbahnhof. Baudatum: 1841-1847. Eigentum: Land NRW. Verwaltende Dienststelle: Universität Köln. Nutzung: Geographisches Institut der Universität Köln. Fort X, Prinz Wilhelm von Preußen (Innerer Festungsring) 2 Lage: Neusser Wall 33/Hülchrather Straße. Baudatum: erbaut um 1819-1825 durch Major vom Platze Jachnik und Bauinspekto- ren Elsner und Buschius, 1882-1891 in die Umwallung mit einbezogen. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Der überwiegende Teil des Forts ist an diverse Karnevalsvereine vermietet. Innerhalb der Festungsanlage ist bereits in der Vergangenheit der so genannte Ro- senpark entstanden, der auch heute noch vom Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen gepflegt wird und der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Lünette 3 – Volksgarten Orangerie Lage: im Volksgarten nahe der Volksgartenstraße / Kleingedankstraße. Baudatum: 1841. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Erbbaurecht an den Orangerie-Theater im Volksgarten e.V. Zwischenwerk III b Lage: zwischen Militärringstraße, Buschweg und Am Nüssenberger Hof nördlich von Bocklemünd-Mengenich. Baudatum: 1875-77. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Waldschule, Vereinsräume Fort IV (Äußerer Festungsring) Lage: Freimersdorfer Weg (Bocklemünd). Baudatum: 1873-76. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Sportvereine, Probe- und Vereinsräume. Zwischenwerk V a Lage: Belvederestraße, nördlich der Eisenbahnlinie und des Hauses Belvedere (Mün- gersdorf). Baudatum: 1875-77. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Freiluga (Freie Luft- und Gartenschule). Fort VI (Fort Deckstein) Lage: Militärringstraße nördlich der Gleueler Straße etwa gegenüber der Kreuzung Mi- litärringstraße / An der Decksteiner Mühle (Lindenthal). Baudatum: 1873-76. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Sportvereine im Zusammenhang mit der benachbarten Bezirkssportanlage. Zwischenwerk VI b Lage: im Sportpark des 1. FC Köln zwischen Decksteiner Weiher und Militärringstraße in Sülz. Baudatum: 1875-77. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Erbbaurecht zugunsten des 1. FC Köln (Vereinsheim). Fort VII Lage: zwischen Militärringstraße, Oberer Komarweg, Autobahn A4 und Bundesbahn in Zollstock. Baudatum: 1875-1878. Eigentum: Bahn AG. 3 Nutzung: keine. Gelände wird genutzt von einem Hundesportverein, Kleingärten, Be- helfsheime. Zwischenwerk VIII b Lage: Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Heinrich-Lübke-Ufer (Marienburg). Baudatum: 1876-78. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Kölner Festungsmuseum e.V., Restaurierung und Erhaltung des ursprüngli- chen Zustandes. Zwischenwerk IX a Lage: In der Westhovener Aue zwischen Rhein und Kölner Straße (Westhoven). Baudatum: 1877-80. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: keine, Retentionsraum. Fort IX Lage: Porzer Ringstraße nahe Am Blauen Stein nördlich Kölner Straße (Westhoven). Baudatum: 1877-81. Eigentum: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) Nutzung: unbekannt. Zwischenwerk IX b Lage: im erweiterten Gremberger Wäldchen nordöstlich des Autobahnkreuzes Grem- berg und südlich der Eisenbahnlinie. Baudatum: 1877-80. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: keine. Fort X (Äußerer Festungsring) Lage: Nohlenweg (Ostheim). Baudatum: 1877-1881. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Vereinsheime, Übungsräume für Musik- und Theatergruppen sowie Lager- räume; Nutzer: Förderverein zur kulturellen Erhaltung und Nutzung der Fort X-Anlage e.V. Zwischenwerk X c Lage: im Norden der Merheimer Heide, südlich des Schlagbaumsweges, westlich der Autobahn Buchheim. Baudatum: 1877-1881. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Erbbaurecht für den Ländlichen Reitverein e.V. Köln ausgelaufen; das ZW ist nur noch rudimentär vorhanden und teilweise in die Aufbauten des Reitvereins inte- griert gewesen. Zwischenwerk XI a Lage: Herler Ring zwischen Gauweg und Bergisch Gladbacher Straße, westlich der Autobahn A3 in Buchheim. Baudatum: 1877-1881. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: MTV Köln 1850. 4 Fort XI Lage: Piccoloministraße, östlich des Mülheimer Rings, südlich der S-Bahnlinie in Buchheim Baudatum: 1877-1881. Eigentum: Stadt Köln. Nutzung: Keine. Zwischenwerk XI b Lage: Cottbuser Straße, südöstlich der Berliner Straße südwestlich der Autobahn A3 in Mülheim. Baudatum: 1877-1881. Eigentum: Stadt Köln.. Nutzung: Musikzug Köln-Holweide 1967 e.V. als Vereinslokal / Probenräume. Von den 17 Anlagen im Bestand der Stadt Köln werden aktuell 13 genutzt. 4 Anlagen sind ohne Nutzung. Dies sind das Fort XI, Piccoloministraße sowie die Zwischenwerke IX a, Westhovener Aue, IX b, Gremberger Wäldchen und X c, Schlagbaumsweg. Die heute noch erhaltenen Festungswerke, mit Ausnahme des Zwischenwerkes X c, sind einschließlich ihrer Grüngestaltung in die Denkmälerliste der Stadt Köln eingetragen. Nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) Nordrhein-Westfalen, § 8. Abs. 1, sind die Baudenkmäler so zu nutzen, dass der Erhalt der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Aufgrund ihrer Lage, überwiegend landschaftlich eingebettet im Äußeren Grüngürtel, gibt es für die Bereiche der preußischen Festungsanlagen in der Regel kein verbindli- ches Planungsrecht (Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne), so dass die Zulässig- keit von Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Dies ist ein stark eingeschränkter Zulässigkeitsrahmen, insbesondere wenn der Flächennutzungs- plan eine Flächennutzung darstellt, die einer baulichen Nutzung entgegensteht – bei- spielhaft im Fall des Fort XI an der Piccoloministraße mit der Darstellung „Grünfläche“. Auch der Landschafsplan stellt für Nutzungskonzepte häufig eine planerische Anfor- derung dar. Die Mehrheit der Festungsanlagen liegt innerhalb von Landschaftsschutz- gebieten. Gegenstand einer Konzeption muss daher auch eine intensive Auseinander- setzung mit den bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sein. Im Einzel- fall gilt es dann abzuwägen, ob es sinnvoll ist, den erwähnten planerischen Anforde- rungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu begegnen. Um Festungsanlagen nutzbar zu machen hat die Verwaltung Anfang 2024 einen äm- terübergreifenden Prozess gestartet. Ziel ist es, dem Verfall der Festungsanlagen durch eine Konzeption zur Sicherung und zukünftigen gemeinwohlorientierten Nut- zung entgegenzuwirken. Zunächst wurde ermittelt, ob kurzfristige Nutzungsmöglichkeiten unter den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden können. Im Ergebnis wird die Verwaltung, die Ziele der Beschlüsse „Ehemalige Festungsanlagen im Äußeren Grün- gürtel; hier: Schaffung von Planungsrecht als Grundlage zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung der Anlagen“ (0724/2000) sowie „123. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: ehemalige Festungsanlagen im Äußeren Grüngürtel; hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss“ (1250/2002) zunächst auf andere Weise realisieren. Hintergrund: Die damaligen Beschlüsse zielten darauf ab, Bebauungsplanverfahren für potenzielle Investoren zu schaffen. Die Begründungen zu den Beschlüssen legen jedoch auch dar, dass der Denkmalwert der Forts sowie die Qualität des Äußeren Grüngürtels ein zentrales Anliegen waren. Gleichzeitig sollte eine bessere Nutzung 5 der Forts ermöglicht werden, um so den Verfall aufzuhalten. Bebauungsplanverfahren sind sowohl für Investoren als auch für die Stadt dann sinn- voll, wenn eine deutliche städtebauliche Veränderung und Wertentwicklung möglich ist. Sie sind nicht optimal geeignet, um eine Nutzung zu ermöglichen, die auf einen Bestandserhalt ausgerichtet ist und sich behutsam in den Grüngürtel einfügt. Wie bereits dargelegt, werden 13 von 17 der städtischen Festungsanlagen schon heute genutzt. Diese Nutzungen sind niedrigschwellig und richten sich vor allem an Vereine und lokale Organisationen. Die Nutzungen konnten ohne gesonderte Bebau- ungsplanverfahren ermöglicht werden. Die Verwaltung strebt daher an, auch für die noch vakanten Festungsanlagen nied- rigschwellige Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen, die im Rahmen des bestehen- den Planrechts umgesetzt werden können. Das größte Potential bieten hierbei die Festungsanlagen Fort VI (Deckstein), Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen) und Fort XI, sodass der primäre Fokus auf diese drei An- lagen gerichtet wird. Fort VI (Deckstein): Das Fort VI wird derzeit durch diverse Sportvereine genutzt. Der Aufbau aus den 1980er Jahren muss aufgrund von Schimmelbildung kurzfristig abgerissen werden. Hierfür sind temporär mobile Interimsbauten für Umkleiden/Sanitärräume für die Sportvereine im versiegelten Außenbereich des Forts notwendig. Langfristig ist eine Generalsanierung der gesamten Fortanlage unumgänglich. Bei ei- ner Projektlaufzeit von drei bis fünf Jahren werden die Gesamtkosten hierfür auf ca. 8,5 Mio. Euro geschätzt (Stand 2020). Die Kosten liegen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre heute vermutlich deutlich höher. Finanzielle Mittel für eine Generalsanierung stehen aktuell nicht zur Verfügung. Aktuell entwickelt die TH Köln im Fachbereich Architektur einen übergeordneten Mas- terplan und individuelle Projektentwürfe in der Master-Vertiefungsrichtung Denkmal- pflege / Planen im Bestand. Eine Bestandsaufnahme des Forts und die Dokumentation des Erhaltungszustandes sind aus denkmalpflegerischer Sicht als erster Schritt sinnvoll. Darauf aufbauend kann ein Konzept zur Sanierung des Forts entwickelt werden. In allen Fortbereichen sind weitergehende Schadstoffuntersuchungen erforderlich. Im Hinblick auf den bestehen- den Denkmalschutz sind umfangreiche Planungsarbeiten erforderlich. In Folge der Erweiterung des „Geißbockheims“ zu einem modernen Nachwuchsleis- tungszentrum benötigt der 1. FC Köln Sportplatzflächen im Außenbereich des Fort VI. Für die Phase einer Sanierung des Forts besteht daher der Bedarf für die Errichtung von temporären Interimsbauten, damit dem 1. FC Köln und dem Breitensport weiterhin Umkleiden und Duschen zur Verfügung stehen. Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen): Nahe der Inneren Kanalstraße und der Neusser Straße in der Kölner Neustadt-Nord 6 gelegen, gehört das Fort X am Neusser Wall zu den ursprünglich elf um das linksrhei- nische Köln angelegten Festungsanlagen. Das Fort X wurde zwischen 1819 und 1825 errichtet. Die städtische Fortanlage Fort X, Neusser Wall 33, befindet sich inzwischen in einem sehr schlechten baulichen und teilweise nur noch bedingt verkehrssicheren Zustand. Die vermietbaren Räumlichkeiten sind durch die Stadt Köln an Kölner Ver- eine wie z. B. die Kölner Ratsbläser, die Fidele Kölsche, die Tanzgruppe „De Höppe- mötzjer“, zwei Pfadfindergruppen etc. vermietet. Darüber hinaus werden im Zusam- menhang mit der Pflege des Rosengartens einige Räume im Fort vom Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen genutzt. Damit das Gebäude künftig nicht nur vor dem Verfall geschützt wird, sondern auch dauerhaft genutzt werden kann, bedarf es einer umfangreichen Sanierung zur Substanzerhaltung sowie Aufrechterhaltung der Ver- kehrssicherheit. Das aufgrund des Beschlusses des Liegenschaftsausschusses vom 22.11.2021 durchgeführte Interessenbekundungsverfahren musste aufgehoben werden, da nach verwaltungsinterner Abstimmung das eingereichte Konzept "Fort X als Ort der Zivilge- sellschaft“ inhaltlich und auch gestalterisch zwar in hohem Maße überzeugt, sich auf- grund bestehender landschaftsschutz- und bauplanungsrechtlicher Vorgaben und denkmalpflegerischer Bewertungen jedoch nicht umsetzen lässt. Das Fort befindet sich im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Innerer Grüngür- tel“. Bauplanungsrechtliche Beurteilungsgrundlage sind die für das Objekt geltenden qualifizierten Bebauungspläne Nr. 67470.03.002.00 und 67470.03.002.02. Der Bebau- ungsplan 67470.03.002.00 vom 12.08.2012 setzt für den Bereich eine öffentliche Grünfläche mit Erholungsanlage fest. Dies schließt eine Nutzung durch Initiativen und Vereine zwar grundsätzlich nicht aus, eine bauliche Erweiterung über den Bestand hinaus ist jedoch nicht möglich. Eine bauliche Aufstockung des Gebäudes um ein Ge- schoss ist daher rechtlich nicht realisierbar. Eine Nutzung durch Gastronomie mit Au- ßengastronomie und öffentlichen Veranstaltungsräumen ist ebenfalls nach den Fest- setzungen nicht zulässig. Eine Erweiterung der Stellflächen der mit B-Plan 67470.03.002.02 festgesetzten Parkplatzfläche wäre ebenfalls ohne Änderung des Bebauungsplans nicht möglich. Die Verwaltung prüft unter Beteiligung der betroffenen Fachämter, wie und in welchem Zeitraum die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung geschaffen werden können, die eine Ausschreibung nach den vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Vorgaben ermöglicht. Es scheint sich dabei abzuzeichnen, dass ohne Änderung des Planungs- rechts eine untergeordnete wirtschaftliche Nutzung in Ergänzung zu den o.g. Vermie- tungen denkbar ist. Auf dieser Basis plant die Verwaltung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und Priorisierung von Projekten ein neues Konzeptvergabeverfahren durchzuführen. Fort XI: Das Fort XI unterliegt derzeit keiner Nutzung. Im Rahmen der verwaltungsinternen Ab- stimmung zur Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur Sicherung und Nutzung der Festungsanlagen wurde eine Nutzung des Außenbereichs des Fort XI forciert. Ge- plant war im Jahr 2025 bis zu fünf Open-Air-Veranstaltungen zu ermöglichen, die dann ausgeschrieben werden können. Unter anderem die Lage des Fort XI im Landschaftsschutzgebiet ist bei der Umset- zung dieser anvisierten Ausschreibung zu berücksichtigen. Die beteiligten Fachämter schaffen die notwendigen Grundlagen, um dies zu ermöglichen. Mit dem Ergebnis ei- nes erforderlichen Artenschutzgutachtens ist Ende 2025 zu rechnen. Zudem ist das Fort in den Bereichen Fassadensicherung, Stromversorgung sowie der Herrichtung 7 eines zweiten Rettungsweges zu ertüchtigen, um eine ordnungsgemäße Durchfüh- rung von Open-Air-Veranstaltungen zu gewährleisten. Aus den vorgenannten Grün- den ist das Vorhaben, eine gewisse Anzahl an Open-Air-Veranstaltungen in 2025 stattfinden zu lassen, nicht umsetzbar. Auf Basis der Ergebnisse des Artenschutzgut- achtens und sich daraus weiterer ergebender Erfordernisse (z.B. für die Fassadensi- cherung) wird eine Open-Air-Nutzung für 2026 angestrebt. Langfristig muss auch für das Fort XI eine Gesamtnutzungskonzeption erstellt werden. Die Verwaltung befindet sich im Kontakt mit der TH Köln, um interessierten Stu- dent*innen, zum Beispiel des Fachbereichs Architektur oder ähnlich, die Entwicklung eines solchen Konzeptes im Rahmen der Masterarbeit zu ermöglichen. Bei einer erfolgreichen Kooperation lässt sich diese Vorgehensweise auch auf weitere (Fach-)Hochschulen und die übrigen Festungsanlagen der Stadt Köln ausweiten. Gez. Wolfgramm Anlage Anlage I (Lageplan aller noch vorhanden Festungsanlagen) Anlage II (Lageplan Fort VI – Deckstein) Anlage III (Lageplan Fort X – Prinz Wilhelm von Preußen) Anlage IV (Lageplan Fort XI – Piccoloministraße)
Anlage I Lageplan alle Forts
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Stadt Köln Mittelpunkt: 357807, 5645194 1:60000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1 Eigentum externEigentum Stadt Köln Anlage I
Anlage V, Beantwortung von Zusatzfragen aus der Sitzung am 30.06.2025
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Anlage 5 In der Sondersitzung des Liegenschaftsausschusses am 30.06.2025 bittet Frau Sommer für die geplante weitere Sondersitzung um einen Sachstandsbericht (Zeit- Maßnahme-Plan) für das Fort X und ferner für alle weiteren Forts. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Vergabe des Fort X im Wege der Bestellung eines Erbbaurechtes an. Aufgrund der mit diesem und anderen Objekten gemachten Erfahrungen soll zunächst eine Markterkundung vorgeschaltet werden, um die Bedürfnisse und Möglichkeiten potenzieller späterer Nutzer abzufragen und so aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine maßgeschneiderte Vergabe vorzubereiten. Die Markterkundung wird noch in 2025 durchgeführt. Im 1. Quartal 2026 erfolgt dann die Auswertung und Erarbeitung des Vergabeverfahrens. Im 2. Quartal 2026 ist ein Bericht an den Liegenschaftsausschuss und dessen Beschluss über das weitere Vergabeverfahren vorgesehen. Parallel zur Markterkundung und der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens soll der Innenhof des Fort X wieder bespielbar gemacht werden. Dazu wurden erste Schritte in die Wege geleitet. Die Überlegungen zur Aktivierung der übrigen Festungsanlagen werden fortgesetzt. Die Erfahrungen aus dem Verfahren zu Fort X werden hier einfließen. Maßnahme Zeitraum Markterkundungsverfahren zur Analyse der Vergabekriterien Q4 2025 Auswertung Markterkundung und Vorbereitung Vergabeverfahren Q1 2026 Beschluss Vergabeverfahren Liegenschaftsausschuss Q2 2026
Anlage VI, Beantwortung von Zusatzfragen aus der Sitzung am 04.09.2025
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Anlage 6 zu 0705/2025 Sachstand Fort X - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Liegenschaftsausschuss am 04.09.2025 In der Sondersitzung des Liegenschaftsausschusses am 04.09.2025 bitten Frau Roß-Belkner und Frau Dr. Börschel um Mitteilung über das weitere Vorgehen zu Fort X und Beantwortung der Frage, was die Verwaltung in der Zwischenzeit in Bezug auf den Substanzerhalt unternehme. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Vergabe des Fort X im Wege der Bestellung eines Erbbaurechtes an. Aufgrund der mit diesem und anderen Objekten gemachten Erfahrungen soll zunächst eine Markterkundung vorgeschaltet werden, um die Bedürfnisse und Möglichkeiten potenzieller späterer Nutzer abzufragen und so aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine maßgeschneiderte Vergabe vorzubereiten. Die Markterkundung wird im 1. Quartal 2026 durchgeführt. Im 2. Quartal 2026 erfolgt dann die Auswertung und Erarbeitung des Vergabeverfahrens. Nach der Sommerpause 2026 ist ein Bericht an den Liegenschaftsausschuss und dessen Beschluss über das weitere Vergabeverfahren vorgesehen: Maßnahme Zeitraum Markterkundungsverfahren zur Analyse der Vergabekriterien Q1 2026 Auswertung Markterkundung und Vorbereitung Vergabeverfahren Q2 2026 Beschluss Vergabeverfahren Liegenschaftsausschuss Q3 2026 Parallel zur Markterkundung und der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens soll der Innenhof des Fort X wieder bespielbar gemacht werden. Dazu wurden erste Schritte in die Wege geleitet. Das Fort X befindet sich überwiegend in Nutzung. Besondere Maßnahmen zum Substanzerhalt sind daher nicht erforderlich. Alle notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt und bei Bedarf um zusätzliche Instandhaltungen/Reparaturen ergänzt.
Anlage III Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen)
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Stadt Köln Mittelpunkt: 356819, 5647084 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1 Anlage III Fort X (Prinz Wilhelm von Preußen) Stadt Köln Mittelpunkt: 356813, 5647096 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.03.2025Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (35)
- Piccoloministraße
- Zülpicher Straße 41
- Porzer Ringstraße
- Volksgartenstraße
- Kleingedankstraße
- Militärringstraße
- Belvederestraße
- Gleueler Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Kölner Straße
- Cottbuser Straße
- Berliner Straße
- Neusser Straße
- Oberer Komarweg
- Buschweg
- Freimersdorfer Weg
- Nohlenweg
- Herler Ring
- Schlagbaumsweg
- Am Nüssenberger Hof
- Am Blauen Stein
- In der Westhovener Aue
- Bergisch Gladbacher Straße
- Hülchrather Straße
- Heinrich-Lübke-Ufer
- Oberländer Wall
- Merheimer Heide
- Eifelstraße 39
- Neusser Wall 33h
- Eifelwall
- Fort VI
- Fort VII
- Südbrücke
- Straße 4
- Gauweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0705/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 07.03.2025 09:39