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2770/2023

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zu TOP 10.2.18 aus der BV Sitzung am 14.08.2023

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 29.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 18.09.2023, TOP 7.1.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2427 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 
 2770/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zu TOP 10.2.18 aus der BV Sitzung am 
14.08.2023 
Die Mitteilung 1864/2023 nimmt die Bezirksvertretung Mülheim in seiner Sitzung am 
14.08.2023 zur Kenntnis. Im weiteren Verlauf werden mündliche Fragen an die Verwaltung 
gerichtet. Auf Nachfrage richten sich die Fragen auf die Gewinnung ausländischer Fachkräfte: 
 
Herr Krüger (CDU-Fraktion) hinterfrage das Anwerben von Fachkräften für Kindertagesstät-
ten. Er bitte um Mitteilung, wie die Stadt Köln es schaffen werde, dass diese Fachkräfte mit 
den Kindern in Kommunikation kämen. 
 
Rau Kranz (SPD-Fraktion) berichtet, dass das Erlernen der Muttersprache zum Erlernen an-
derer Sprachen besonders wichtig seien. 
 
Herr Lünenbach (SPD-Fraktion) führt aus, dass der gewählte Ansatz durchaus dem Fachkräf-
temangel entgegenwirken könne. Er halte es aber ebenso für sinnvoll, die Umsetzung ge-
nauer zu erläutern. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Arbeitsgruppe hat in der Sitzung am 26.05.2023 Ideen und Vorschläge zum Umgang mit 
der Personalsituation zusammengetragen, die nun im weiteren Verlauf weiter geprüft werden 
und in einer anstehenden Beschlussvorlage konkretisiert werden.  
 
Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte bedarf dabei einer guten Vorbereitung und Strate-
gie, damit die Fachkräfte nicht nur gewonnen, sondern auch nachhaltig im Kita-System der 
Stadt beschäftigt bleiben. Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel über Institute und Firmen, 
die sich auf die Akquise von pädagogischen Fachkräften aus dem Ausland spezialisiert haben 
und mit den Auftraggebern einen Leistungskatalog vereinbaren. Hinsichtlich des Sprachni-
veaus sind erforderliche Leistungsnachweise im europäischen Referenzrahmen Grundvoraus-
setzung, also Deutschkenntnis auf dem Niveau B1 oder B2, die in der Regel durch die Ver-
tragspartner je nach Vereinbarung sichergestellt werden. Darüber hinaus wäre natürlich die 
Weiterführung von Sprachkursen in Deutschland notwendig und viele weitere Faktoren wie die 
Anerkennung der ausländischen Abschlüsse, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnah-
men, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Integration, etc. zu organisieren 
bzw. durch die Verwaltung zu begleiten.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2770/2023
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
29.08.2023
Erstellt
28.08.2023 16:11