2770/2023
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zu TOP 10.2.18 aus der BV Sitzung am 14.08.2023
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2427 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 2770/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zu TOP 10.2.18 aus der BV Sitzung am 14.08.2023 Die Mitteilung 1864/2023 nimmt die Bezirksvertretung Mülheim in seiner Sitzung am 14.08.2023 zur Kenntnis. Im weiteren Verlauf werden mündliche Fragen an die Verwaltung gerichtet. Auf Nachfrage richten sich die Fragen auf die Gewinnung ausländischer Fachkräfte: Herr Krüger (CDU-Fraktion) hinterfrage das Anwerben von Fachkräften für Kindertagesstät- ten. Er bitte um Mitteilung, wie die Stadt Köln es schaffen werde, dass diese Fachkräfte mit den Kindern in Kommunikation kämen. Rau Kranz (SPD-Fraktion) berichtet, dass das Erlernen der Muttersprache zum Erlernen an- derer Sprachen besonders wichtig seien. Herr Lünenbach (SPD-Fraktion) führt aus, dass der gewählte Ansatz durchaus dem Fachkräf- temangel entgegenwirken könne. Er halte es aber ebenso für sinnvoll, die Umsetzung ge- nauer zu erläutern. Antwort der Verwaltung: Die Arbeitsgruppe hat in der Sitzung am 26.05.2023 Ideen und Vorschläge zum Umgang mit der Personalsituation zusammengetragen, die nun im weiteren Verlauf weiter geprüft werden und in einer anstehenden Beschlussvorlage konkretisiert werden. Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte bedarf dabei einer guten Vorbereitung und Strate- gie, damit die Fachkräfte nicht nur gewonnen, sondern auch nachhaltig im Kita-System der Stadt beschäftigt bleiben. Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel über Institute und Firmen, die sich auf die Akquise von pädagogischen Fachkräften aus dem Ausland spezialisiert haben und mit den Auftraggebern einen Leistungskatalog vereinbaren. Hinsichtlich des Sprachni- veaus sind erforderliche Leistungsnachweise im europäischen Referenzrahmen Grundvoraus- setzung, also Deutschkenntnis auf dem Niveau B1 oder B2, die in der Regel durch die Ver- tragspartner je nach Vereinbarung sichergestellt werden. Darüber hinaus wäre natürlich die Weiterführung von Sprachkursen in Deutschland notwendig und viele weitere Faktoren wie die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnah- men, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Integration, etc. zu organisieren bzw. durch die Verwaltung zu begleiten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2770/2023
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 29.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 16:11