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0358/2018

Berichtspflicht gemäß § 42 Geschäftsordnung des Rates - Bericht an den Wirtschaftsausschuss

Mitteilung Ausschuss 27.02.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 01.03.2018, TOP 14.3

Anlage 1 zu DS 0358_2018

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 zu DS 0358_2018

20707 Zeichen

Anlage 1

Bericht
an den
Wirtschaftsausschuss
gemäß 8 42 der

Geschäftsordnung des
Rates

Sachstand zum
31.12.2017

Anlage 7

Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 11.07.2017
Vorlagenummer: 0728/2017
Federführung: 111/171

Status: In Bearbeitung

Betreff: Nr. 1 Standortentscheidung Frischezentrum

Beschluss:

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den
regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

1.

den Standort "Am Kalscheurer Hof in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf die
Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes
für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu ver-
zichten.

eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler He-
ckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.

in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf
zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzuset-
zen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Bau-
recht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des not-
wendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des
derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschät-
zung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca.
100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017
für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern 11.1 und Il.2 des Rats-
beschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.

Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner
Großmarkts" wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5
und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.

„Zu 4., 5. und 6.

Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung ei-
nes neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab.
Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen.

Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Ar-
beitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines
Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaft-
lichsten dargestellt werden kann.

Das Gutachten soll - zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste
Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Unter-
suchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können
Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden.
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prü-

fung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.

Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der
gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der Mitteilung
2064/2017)

7. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur
Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rah-
menbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.

Sachstand:

Die Planungen für den Standort Marsdorf werden von der Verwaltung derzeit fortgesetzt mit
dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Er-
stellung eines Frischezentrums zu schaffen.

Der notwendige Instandhaltungsbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen
Großmarktes über 2020 hinaus soll durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Die ent-
sprechende Beauftragung wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Beauftragung soll die Er-
stellung einer Bedarfsanalyse inklusive Feststellung der erforderlichen Maßnahmen mit Kos-
tenschätzungen zum Weiterbetrieb des Großmarktes bis Ende 2023 beinhalten. Mit Ergebnis-
sen, die dann den entsprechenden Gremien vorgelegt werden, ist im I. Quartal 2018 zu rech-
nen.

Die Errichtung eines Frischezentrums wurde unter EU-Beihilferechtlichen Bestimmungen gut-
achterlich geprüft. Der Liegenschaftsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss wurden über
erste Ergebnisse im Herbst 2017 informiert (siehe auch Session Vorlage Nr. 2937/2017).

Wirtschaftlichkeit und Betriebsform eines Frischezentrums sind im Anschluss an die EU-
Beihilfenproblematik zu prüfen. 30 wurde beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu mögli-
chen Betriebsformen erstellen zu lassen.

Ein Gutachten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit wird ebenfalls zeitnah von der Verwaltung be-
auftragt.

Seite 2

Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 02.02.2010
Vorlagenummer: AN/0130/2010
Federführung: Dez. VII/66
Status: In Bearbeitung

Betreff: Nr. 2 - Regionales Logistikkonzept

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für ein regional ausgerichtetes Lo-
gistikkonzept einzuleiten, das alle Verkehrsträger berücksichtigt, und bei Inanspruchnahme
des Verkehrsträgers Straße die damit einhergehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen auf
ein Minimum reduziert.

Dies soll unter folgenden Maßgaben erfolgen:

« Darstellung der Kooperationsmöglichkeiten mit den kommunalen Nachbarn - darunter
Bonn und Neuss/Düsseldorf,

®e Kooperationsmöglichkeiten der HGK AG mit regionalen Logistikpartnern, wie z.B. den
Neuss-Düsseldorfer-Häfen,

e Ausschöpfung bislang anderweitig oder minder genutzter Potenziale im Hafen Niehl I für
den wassergebundenen Container-Umschlag,

«e Ermittlung der Potenziale vorhandener und in Planung befindlicher KLV-Terminals ein-
schließlich GVZ Eifeltor.

Die Verwaltung soll die Einrichtung einer Güterverkehrskonferenz mit den in der Region rele-
vanten Logistikakteuren prüfen.

Die Verwaltung berichtet fortlaufend den zuständigen Fachausschüssen.

Sachstand:

Das Stadtentwicklungskonzept Logistik der Stadt Köln wurde 2015 erstellt. Die darin enthalte-
nen Leitlinien und Handlungsempfehlungen wurden vom Rat der Stadt am 02. Februar 2016
beschlossen.

Die insgesamt 44 Einzelvorhaben sowie deren Zuordnung zu Maßnahmen umfassen sowohl
strategische Ziele als auch konkrete Projekte. Wie im bisherigen Verfahren konsequent prakti-
ziert, soll auch das Handlungsprogramm in einem kooperativen Verfahren gemeinsam mit den
logistikrelevanten Akteuren entwickelt werden.

Die Verwaltung hat hierzu insgesamt drei Ämter-Workshops ausgerichtet. Diese dienten der
Identifikation, Bündelung, Priorisierung und Konkretisierung von Maßnahmen und Einzelvor-
haben.

Im Rahmen der Priorisierung dieser Vorhaben legt die Stadt Köln Wert auf eine kurzfristige
Umsetzbarkeit. Darüber hinaus erfordern die Personalkapazitäten eine thematische Fokussie-
rung.

Aufgrund der hohen Dynamik sowie unterschiedlichsten Herausforderungen bieten sich im
Bereich des städtischen Wirtschaftsverkehrs (Anlieferverkehre) große Chancen zu einer Ver-
besserung der verkehrlichen Situation in der Stadt Köln zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmen-
den.

Bedingt durch personelle und strukturelle Wechsel der Zuständigkeiten innerhalb der Stadt-
verwaltung gab es eine zweijährige Pause des Logistikforums. Der Bereich Wirtschaftsver-
kehr/Logistik ist nun jetzt im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Dezernat für Mobilität und
Verkehrsinfrastruktur angesiedelt.

Die Ergebnisse der Ämterworkshops wurden auf dem 8. Logistikforum vorgestellt, welches am
16. November 2017 tagte.

Nach einer kurzen Rückschau auf die bisherige Arbeit des Logistikforums Köln durch Werner
Geilenkirchen (Herzig), begrüßten Andrea Blome und Klaus Harzendorf die anwesenden Mit-
glieder des Logistik Forums Köln im Spanischen Bau des Rathauses der Stadt Köln.

Beide machten deutlich, dass sich Köln heute und in der Zukunft zahlreichen verkehrlichen
Herausforderungen zu stellen hat. Köln wird in den kommenden Jahren weiter stark wachsen,
die Digitalisierung wird weiter voranschreiten, die Automatisierung wird auch auf den Straßen
sichtbar werden und gleichzeitig kann die vorhandene Verkehrsinfrastruktur nur in Teilberei-
chen erweitert werden. Neben der Bewältigung der infrastrukturellen Herausforderungen ist
eine enge Zusammenarbeit von Stadt und Wirtschaft unverzichtbar, betonte Frau Blome. Sie
setzt sich daher dafür ein, dass das Logistikforum Köln in Zukunft wieder regelmäßig tagt. Herr
Harzendorf erläuterte, dass die Verwaltung daraufhin in einem mehrstufigen Verfahren den
Themenkomplex „Anlieferverkehr“ als prioritär zu bearbeitendes Handlungsfeld identifiziert hat.

In seinem Fachimpuls beleuchtete Dr. Klaus Esser vom Beratungsunternehmen KE Consult
Zahlen, Daten und Fakten rund um das Thema „Urbane Logistik“ mit besonderem Schwer-
punkt auf den Kurier-Express-Paketdienstsektor (KEP). Er wies darauf hin, dass es für das
Verkehrsaufkommen der KEP-Dienstleister (Transporter <3,5 Tonnen) keine quantitativen Er-
hebungen gibt. Herr Dr. Esser konnte allerdings mit Zahlen zum Paketaufkommen in Köln ein-
drucksvoll aufzeigen, dass diese Verkehre durchaus eine wichtige Größe darstellen, denn in
Köln werden derzeit jährlich 45 Millionen KEP-Sendungen zugestellt, davon allein 6 Millionen
in der Innenstadt. Diese Zahlen dürften, aufgrund des prognostizierten Bevölkerungs- und
Marktwachstums im X2C-Bereich, in Zukunft weiter nach oben schnellen.

Im Folgenden gab Herr Dr. Esser einen Überblick über Rahmenbedingungen, Einflussfaktoren
sowie Trends im KEP-Markt und erläuterte, wie diese den Verkehr der letzten Meile sowie
dessen Prozesse und Strukturen beeinflussen werden (vgl. Anlage). Angesichts der vielfältigen
Herausforderungen auf der letzten Meile des KEP-Verkehrs sei es wichtig, unterschiedliche
Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu verfolgen, betonte der Unternehmensberater
und stellte abschließend einige innovative Lösungsbeispiele vor.

Abschließend resümierte Benjamin Klein die nun anstehenden nächsten Schritte. Um konkrete
Projekte im Handlungsfeld „Anlieferverkehr" zeitnah zu entwickeln und umzusetzen, schlägt
die Stadt Köln vor, thematische Facharbeitsgruppen zu bilden.

Geplant sind zunächst vier Fachgruppen (FG):

«FG1: Fahrzeugtechnik
«FG2: Innovative Zustellung
«FG3: Rahmenbedingungen
«FG4: Datenerhebungen

Diese Fachgruppen sollen im ersten Quartal 2018 erstmalig tagen. Die Fachgruppen sollen
sich aus den im Logistikforum vertretenen Unternehmen, Verbänden und Institutionen zuzüg-
lich weiterer für die Themen relevanten Akteure zusammensetzen. Die darin erarbeiteten Er-
gebnisse sollen im Logistikforum Köln vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden.

Es besteht außerdem Einigkeit darüber, dass auch die zahlreichen weiteren Themenfelder des
Stadtentwicklungskonzeptes Logistik weiterverfolgt werden sollen. Sofern andere Themen in
einer Fachgruppe parallel vorantreiben wollen, ist dies auch möglich. Gerne dürfen externe
Akteure auch die Federführung übernehmen. Die Stadt Köln ist bereit, Initiativen und Projekte
aus der Privatwirtschaft aktiv zu unterstützen.

Bis zum 9. Logistikforum Köln, das für das zweite Halbjahr 2018 geplant ist, sollen alle Fach-
gruppen mindestens einmal tagen.

Bericht an den Wirtschaftsausschuss, Stand: 31.12.2017 Seite 2

Gremium: Wirtschaftsausschuss
Sitzungsdatum: 29.04.2010

Vorlagenummer: AN/0355/2010 und AN/0863/2010
Federführung: 32

Status: In Bearbeitung

Betreff: Nr. 3 - Online-Gewerbeanmeldungen

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeit zur An-, Ab- und Ummeldung eines
Gewerbes im Internet zu ermöglichen und öffentlich bekannt zu machen.

Die im städtischen Internet-Auftritt vorgehaltenen Produkte für Gewerbebetriebe sind in Hin-
sicht auf deutlich leichtere Auffindbarkeit und Serviceoptimierung (elektronische Signatur) zu
überprüfen.

Alle relevanten städtischen Dienstleistungen und Angebote - insbesondere in Hinsicht auf
kleine und mittelständische Betriebe - sollen virtuell als leicht auffindbares elektronisches Ser-
vice-Portal gebündelt werden. Dies soll z.B. auch die städtischen Immobilienangebote, Infor-
mationen zu Gewerbegebieten und Existenzgründer etc. umfassen.

Dabei soll berücksichtigt und dargestellt werden, wie ein solches Kompaktangebot unter Nut-
zung der „EUGO-Seiten“ (einheitlicher Ansprechpartner) realisierungsfähig wäre.

Die Verwaltung soll die Möglichkeit einer zeitlich schrittweisen, modularen Realisierung und
des dafür notwendigen Aufwands (Haushaltsmittel) darstellen.

Sachstand:

Das Programm-Modul zur Durchführung der elektronischen Gewerbemeldung, sog. „eMel-
dung“ befindet sich derzeit im Test. Es soll nach Zustimmung des Personalrates, der Ge-
samtschwerbehindertenvertretung und des Datenschutzbeauftragten sowie nach Schulung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei 321 in den Echtbetrieb übernommen werden.

Gremium: Wirtschaftsausschuss
Sitzungsdatum: 05.11.2012
Vorlagenummer: AN/1682/2012

Federführung Dez. OB/803

Status Erledigt

Betreff: Nr. 4 - Zwischennutzungen
Beschluss: -

In seiner Sitzung am 05.11.2012 hat der Wirtschaftsausschuss zum Antrag der Fraktionen SPD
und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Zwischennutzungen als Instrument der Wirtschafts-
förderung und Stadtentwicklung" folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie ein Verfahren zur Vermittlung und
Vermietung von Gewerbe- und Büroflächen sowie Brachflächen für Zwischennutzungen
eingerichtet werden kann, das Ergebnis ist dem Wirtschaftsausschuss vorzulegen.

Folgende Ziele und Kriterien sind in die Prüfung einzubeziehen:

e Nutzern, die befristet Gewerbe- und Büroraum zu erschwinglichen Konditionen nachfragen,
sollen Nutzungsangebote zugänglich gemacht werden, um solche Objekte und Flächen, die
in der Regel nicht mehr uneingeschränkt vermarktbar sind, für Zwischennutzungen zu
aktivieren.

e Das Angebot soll Leerstände und Büroflächen von privaten und öffentlichen Eigentümern
umfassen, somit auch städtische Liegenschaften.

e Leere Gebäude, Räume und Brachflächen sollen so nach beendeter Nutzung und vor
weiterer längerfristiger Wiedernutzung für eine Nutzung auf Zeit aktiviert werden.

e Es ist sicherzustellen, dass vorgesehene Nachnutzungen ohne Einschränkungen realisiert
werden können.

«e Vorhandene Förderprogramme des Landes und des Bundes, wie z.B. Stadtumbau West,
sollen genutzt werden.

Die Ausschüsse Stadtentwicklung, Liegenschaften, Kunst- und Kultur sowie Umwelt und Grün
sollen über den Beschluss und seine Bearbeitung durch die Verwaltung in Form von
Mitteilungen informiert werden.

Sachstand:

Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 den Abschlussbericht zur
Kenntnis genommen und das Projektende zum Ende des Pilotzeitraumes 31.12.2017
beschlossen.

Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 30.04.2013
Vorlagenummer: 1141/2013

Federführung Dez. 111/801

Status In Bearbeitung
Betreff: Nr. 5 - Markenprozess
Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung

1. den Markenprozess Köln zunächst als befristete Aufgabe der Wirtschaftsförderung zu
implementieren und fordert die Verwaltung auf, die erforderlichen Strukturen für das
Marken-Managementsystem einzurichten.

2. die Einrichtung einer für zwei Jahre befristeten Mehrstelle in der Wertigkeit städtischer
Verwaltungsrat, BGr. A13 h. D. vergleichbar VA, Vgr. Il, Fg. 1a BAT für das operative
Management des Markenprozesses beim Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung
Standortmarketing.

Für die unterjährige Aufgabenwahrnehmung wird eine verwaltungsinterne Verrechnung zur
Verfügung gestellt.

Die entsprechenden Aufwendungen werden im Teilergebnisplan 1501 — Wirtschaft und
Tourismus aus Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - in
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen - im Rahmen der Bewirtschaftung umgeschichtet.

3. Die Verwaltung wird gebeten, vor Ablauf von 2 Jahren einen detaillierten Erfahrungsbericht
vorzulegen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen.

Sachstand:

In der Ratssitzung vom 15.03.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die unterschiedlichen
Aktivitäten für Stadtmarketing und Außenkommunikation zu bündeln und neu zu ordnen, um ein
zukunftsträchtiges und abgestimmtes Gesamtkonzept für ein international ausgerichtetes
einheitliches Stadtmarketing und eine darauf basierende Außenkommunikation zu entwickeln
und umzusetzen. Bewährte im Rahmen des „Markenprozesses" etablierte Marketing-
Instrumente sollten fortgeführt und weiter entwickelt werden. (Ergänzung zur Beschlussvorlage
3383/2015

Im Rahmen des Markenprozesses wurden 2017 u.a. ein überregionales Standortportrait „Köln —
Lebendige Metropole“ am 04.03.2017 in einer Auflage von 538.000 Exemplaren der
Gesamtausgabe der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Das Magazin wurde auch zur
Standortwerbung auf der ITB, der Internationalen Tourismusmesse in Berlin (08.-12.03.2017)
genutzt. Des Weiteren wurde das Kongressformat „Tag der Weltmarktführer der Region Köln“
zum dritten Mal erfolgreich gemeinsam mit der WirtschaftsWoche in der Kölner Flora
durchgeführt.

Durch die aktuelle Entscheidung, das Amt für Wirtschaftsförderung in eine GmbH zu
überführen, ruhen derzeit die Gremien Markenbeirat und Lenkungsgruppe. Die geforderte
Neuausrichtung des Markenprozesses wird bei der Etablierung der Wirtschaftsförderungs-
gesellschaft einfließen.

Gremium: Wirtschaftsausschuss
Sitzungsdatum: 09.06.2016
Vorlagenummer: AN/1038/2016
Federführung: V115

Status: In Bearbeitung

Betreff: Nr. 6 - Strategisches Flächenmanagement

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine konkrete Übersicht über die Bereitstellung von Gewerbe-
und Industrieflächen als essentieller Baustein eines strategischen Flächenmanagemenits fort-
laufend aktualisiert zu führen und dem Wirtschafts-, Stadtentwicklungs- und Liegenschaftsaus-
schuss halbjährlich vorzulegen.

Die Übersicht soll alle Flächenreserven für eine GE/GI-Nutzung auf Basis des Flächennut-
zungsplans - geordnet nach Stadtteil - nach folgenden Kriterien aufführen:
= Flächen, die für GE- oder GI-Nutzungen baureif sind und vermarktet werden können,
" Flächen, für die eine Bauleitplanung und Erschließung erforderlich ist,
"= Brachflächen,
"  Mindernutzungen mit vorhandenem Gewerbebestand,
"  Betriebserweiterungsflächen.

Für jede Fläche ist die Größe (ha), der Eigentumsstatus (privat/städtisch etc.) und der Pla-
nungsstand sowie der Zeitpunkt der voraussichtlichen Baureife darzustellen.

Sachstand:

Strategisches Flächenmanagement ist ein Instrument zur planvollen Zuführung von Flächen zu
gewünschten Nutzungen. Es verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz von der strategischen Ziel-
ebene über die informelle und formelle Planungsebene bis hin zur konkreten Flächenbereitstel-
lung mit Sicherstellung der erforderlichen Infrastruktur. Flankiert werden soll es durch eine Lie-
genschaftspolitik, die sich auch als Instrument der Stadtentwicklung versteht, sowie ein umfas-
sendes Flächeninformationssystem, das die digitale Basis für Flächenplanungen liefert. Das
strategische Flächenmanagement beschreibt somit vor allem eine Vorgehensweise, die in ei-
nem transparenten Verfahren mit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu verbindlichen Fest-
legungen und Flächenentwicklungen kommt.

Die Einführung eines umfassenden strategischen Flächenmanagements in dem beschriebe-
nen Rahmen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, an der zurzeit noch gearbeitet wird. Einzelne
Bausteine wie ein Wohnungsbau- und Gewerbeflächenprogramm, das Kooperative Bauland-
modell, eine aktive Bodenvorratspolitik, die Einrichtung einer Wohnungsbauleitstelle sowie
wesentliche Teile eines Flächenmonitorings liegen bereits vor. Die Einbindung in ein ganzheit-
liches System steht allerdings noch aus. Vorgesehen ist das im Rahmen des Prozesses zur
strategischen Stadtentwicklung, der mit den „Kölner Perspektiven 2030“ angelaufen ist und
noch bis 2019 andauern wird.

Das aus den „Kölner Perspektiven 2030“ zu entwickelnde räumliche Leitbild wird sich mit der
Frage befassen, wie die vielfältigen — aus dem Einwohnerwachstum der Stadt Köln - resultie-
renden Ansprüche und Herausforderungen an die zukünftige Stadtentwicklung miteinander in
Einklang gebracht werden können. Es wird intensiv die Teilräume der Stadt beleuchten, die für
die Kölner Stadtentwicklung in den kommenden 15 bis 20 Jahren von besonderer Bedeutung
sind und dabei gleichzeitig die Gesamtstadt und die Bedeutung dieser Teilräume für die Ge-
samtstadt in den Blick nehmen. Die Umsetzung soll dann auf der Grundlage des bis dahin fer-
tig zu stellenden strategischen Flächenmanagement erfolgen.

Mitteilung Ausschuss

1866 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/80/80/1 
 
Vorlagen-Nummer  27.02.2018 
 0358/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 01.03.2018 
 
Berichtspflicht gemäß § 42 Geschäftsordnung des Rates - Bericht an den 
Wirtschaftsausschuss 
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2013 geändert. Die Berichtspflicht 
gegenüber den Fachausschüssen wird durch die Dezernate wahrgenommen. Für jeden Ausschuss 
(ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den jeweiligen Ausschüssen 
zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände zu allen öffentlichen Be-
schlüssen des Gremiums. Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beant-
wortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt. 
 
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, sind der folgenden Tabelle 
zu entnehmen: 
 
Berichte an den Wirtschaftsausschuss    
       
lfd. 
Nr. Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. 
Feder-
füh-
rung Status 
1 
Standortentscheidung 
Frischezentrum Rat 11.07.2017 0728/2017 III/III/1 in Bearbeitung 
2 Regionales Logistikkonzept Rat 02.02.2010 AN/0130/2010 VIII/66 in Bearbeitung 
3 
Online-Gewerbeanmeldung 
auch in Köln WiA 29.04.2010 
AN/0355/2010 
AN/0863/2010 I/32 in Bearbeitung 
4 Zwischennutzungen WiA 05.11.2012 AN/1682/2012 OB/80 erledigt 
5 Markenprozess Köln Rat 30.04.2013 1141/2013 OB/80 in Bearbeitung 
6 
Strategisches Flächenma-
nagement WiA 09.06.2016 AN/1038/2016 VI/15 in Bearbeitung 
 
 
Zu Nr. 1: Aufgrund der veränderten Beschlusslage wird an dieser Stelle nicht länger über die Vorlage 
2531/2016 berichtet, sondern über den Ratsbeschluss 0728/2017 aus dem letzten Jahr. 
 
Die Sachstandsberichte zu diesen sechs Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

01.03.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0358/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.02.2018
Erstellt
29.01.2018 16:15