1728/2019
Zeitlich begrenzte Nutzung einer Teilfläche des BürgerParks Nord im LSG 10 zur Auslagerung des Dreikönigsgymnasiums in Klassen in Modulbauweise; Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlagen 1 bis 3
4359 Zeichen
"OMBHF Folie 15 8. ÜBERARBEITETE GRÜNDUNGSPLANUNG Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen $QODJH / 2 57 12.03.2019 573/1 Herr Dr. Felauer 33910 262/8 Frau Böhmer Interimsstandorte für das Dreikönigsgymnasium Altablagerung 50703, Fröscher Weg Sehr geehrte Frau Böhmer, in Ihrem Schreiben vom 26.02.2019 baten Sie um eine Einschätzung der aktuellen Planung zu o.g. Maßnahme im Hinblick auf die bodenschutzrechtlichen Belange. Bei der Altablagerung 50703 Fröscher Weg handelt es sich um eine ehemalige bis in den Grundwasserschwankungsbereich (bis 20 m u. GOK) reichende Abgrabung, welche im Zeit- raum zwischen 1970 und 1980 mit Hausmüll, Bauschutt, Aschen, Schlacken etc. verfüllt wurde. Als Abdeckung wurden 0,2 m bis 2 m mächtige schluffig, feinsandige Auffüllungsma- terialien aufgetragen. Die überplante Fläche wird seit Ende der Verfüllung als Grünfläche mit Randbepflanzungen genutzt. Zur Erstellung einer Gefährdungsabschätzung wurden für die Altablagerung Boden-, Boden- luft- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt (GA 1999). Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen spiegeln mit z.T. auffälligen PAK-, EOX- und Schwermetallgehalten für Hausmülldeponien typische Verhältnisse wieder. Bei der derzeiti- gen Nutzung (Grünfläche) besteht trotz der vorgefundenen Schadstoffe nur eine latente Ge- fährdung für Schutzgüter, so dass kein akuter Handlungsbedarf besteht. Die Analysenergebnisse der aus dem Grundwasser entnommenen Proben zeigten keine auffällige Belastung des Grundwassers durch den Deponiekörper. Zur Überwachung wurde ein regelmäßiges Grundwassermonitoring durchgeführt. Die Untersuchung der Bodenluft belegte die Bildung von Deponiegas mit deutlich erhöhten Kohlendioxid- und Methangehalten (bis zu 41 Vol.-%). Bei derzeitiger Geländenutzung kann das Deponiegas aufgrund der unversiegelten Oberfläche ungehindert in die Atmosphäre austreten und ist demnach als unbedenklich einzustufen. Zur Gewährleistung des ungehin- derten Gasaustritts dürfen im Bereich der Altablagerung keine Versiegelungsmaßnahmen ohne weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Im Zuge der Vorerkundung des Interimsstandortes wurden durch das Ingenieurbüro geo- team im Januar und Februar 2019 Baugrund- und Bodenluftuntersuchungen durchgeführt. $QODJH - 2 - Die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen zeigten neben erhöhten Methan- und Kohlen- dioxidgehalten geruchliche Auffälligkeiten sowie lokale Prüfwertüberschreitungen für aroma- tische Kohlenwasserstoffe (BTEX) und TMB mit bis zu 16,5 mg/m³ für die Summe BTEX + TMB. Das Ingenieurbüro geo-team schlägt aufgrund der o.g. Erkenntnisse für die Umsetzung des Interimsstandortes im Hinblick auf die Altlastensituation folgende Vorgehensweise vor: - Aufbringen einer Drainageschicht mit integriertem Gasdrainagenetz; - Abdichtung mit Deponiedichtungsbahnen; - Aufbringen eines Gründungspolsters; - Versiegelung der Fläche mit Asphalt; - Ableitung der Deponieausgasungen über Kamine oberhalb der Interimsbauten; Zu der vorgeschlagenen Planung nimmt 573/1 wie folgt Stellung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich an den abfallrechtlichen Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Aufgrund des Verfüllungszeitraumes fällt die Altablagerung gem. Artikel 2 Nr. 2 des Ge- setzes zum Schutz des Bodens vom 17.03.1998 in den Zuständigkeitsbereich des Bo- denschutzrechts. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist die doppelte Abdichtung der Altablagerung (KDB und Asphalt) nicht notwendig, da eine einfache Unterbindung des Wirkungspfades Boden - Bo- denluft Mensch (z.B. mittels Asphaltversiegelung) ausreichend ist. 573/1 sieht jedoch die vorgeschlagene Passiventgasung mit Ableitung der Deponiegase über Kamine, insbesondere aufgrund des Schadstoffspektrums (BTEX + TMB) sowie der geruch- lichen Auffälligkeiten, als bedenklich an. Im Hinblick auf die geplante sensible Nutzung sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit der Maß- nahme sollte folgende Variante geprüft werden: - Aufbringen einer Drainage- / Gründungsschicht mit integriertem Gasdraina genetz; - Versiegelung der Fläche mit Asphalt; - Unterlüftung der Interimsbauten; - Betreiben einer Gasfackel zur Verbrennung der Deponiegase (Abseits der Interims- bauten); Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Brammen-Petry
Beschlussvorlage Ausschuss
8131 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1728/2019
Freigabedatum 20.05.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Zeitlich begrenzte Nutzung einer Teilfläche des BürgerParks Nord im LSG 10 zur Auslagerung
des Dreikönigsgymnasiums in Klassen in Modulbauweise; hier: Erteilung einer Befreiung von
den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Beschlussorgan
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
Gremium Datum
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung einer Teilfläche des Grundstückes
im BürgerPark Nord als Interimsschule einverstanden.
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu.
Alternative:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.
1 BNatSchG ab.
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Beschreibung der Maßnahmen:
Bereits 2016 wurden Politik und Öffentlichkeit informiert, dass das Gebäude des Dreikönigs-
gymnasiums (DKG) Escher Straße 245 dringend generalsaniert werden muss. Wegen Abplatzungen
in den Fassadenplatten bestand dringender Handlungsbedarf aufgrund der Verkehrssicherungs-
pflicht. Zur Sicherung wurde ein Bauzaun um das Gebäude errichtet. Das Flachdach und die Fenster
sind ebenfalls stark sanierungsbedürftig. Die eingebaute Technik wie unter anderem die Bereiche
Elektro- und Heizungsinstallationen bedürfen einer umfassenden Sanierung. Im Gebäude ist ein ver-
altetes Rohrnetz zur Wasserversorgung vorhanden. Hier wird es zunehmend schwieriger, die Anfor-
derungen der Hygieneverordnung einzuhalten. Die Maßnahme wurde daher auch in das Sonderpro-
gramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden
durch Total- oder Generalunternehmer ("GU/TU-Maßnahmenpaket") zur beschleunigten Umsetzung
von Schulbauprojekten aufgenommen.
Das Flurstück 1143 im BürgerPark Nord liegt in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort. Hier ist ge-
plant, Klassen in Modulbauweise zu errichten. Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt auf maximal 5 Jah-
re geplant. Die von der Schule benötigte Fläche soll eingezäunt werden.
Die vorhandenen Wegführungen bleiben erhalten und sind weiterhin öffentlich nutzbar.
Die Fläche befindet sich im Bereich einer verfüllten Abgrabung, die im Altlastenkataster der Stadt
Köln unter der Altablagerung 50703 geführt wird. Im Zuge von Bodenluftuntersuchungen (2019) wur-
den erhöhte Gehalte der deponietypischen Gase Kohlenstoffdioxid und Methan sowie lokal aromati-
scher Kohlenwasserstoffe (BTEX) ermittelt.
Aufgrund der geplanten Nutzung des Standorts als Interim mit einhergehender Versiegelung der Flä-
che sind Maßnahmen erforderlich, um die Ansammlung von Gasen in geschlossenen Räumen zu
vermeiden und den Wirkungspfad Boden - Bodenluft - Mensch zu unterbinden. Daher sind die nach-
folgend erläuterten Maßnahmen, in Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde, vorgesehen:
Die Gassicherung erfolgt durch eine aktive Entgasung mit anschließender Verbrennung über eine
Gasfackel.
Nach Abtrag des circa 15 cm mächtigen anstehenden Oberbodens wird auf der Fläche ein Planum
geschaffen, um die Geländeunebenheiten auszugleichen. Anschließend wird eine 70 cm mächtige
Drainage- beziehungsweise Gründungsschicht aufgebracht. In diese Schicht wird ein Gasdrainage-
netz in Form von Saugleitungen aus HDPE/PVC (3‘‘) zur aktiven Absaugung der Bodenluft integriert.
Die Infrastrukturleitungen werden ebenfalls durch das Gründungspolster geführt. Der beschriebene
Regelaufbau ist in der Systemskizze in der Anlage dargestellt.
Die abgesaugte Bodenluft wird einer Gasfackel zur Verbrennung der Deponiegase zugeführt.
Die Gasfackelanlage wird in einem umzäunten Container abseits der Interimsbauten untergebracht.
Durch die vorgenannten Maßnahmen wird der Wirkungspfad Boden – Bodenluft - Mensch
unterbunden, sodass keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit bei Nutzung der Fläche als
Interimsstandort besteht.
Variantenprüfung:
Die Sanierungsarbeiten müssen kurzfristig erfolgen, da die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit
des Gebäudes gefährdet ist. Nachdem im November 2018 ersichtlich wurde, dass das ursprünglich
3
vorgesehene Interimsgrundstück Schmiedegasse aus bauplanungsrechtlichen Gründen als Auslage-
rungsstandort nicht umsetzbar ist, wurde unmittelbar mit der Suche nach einer neuen Fläche begon-
nen. Nach Prüfung fünf weiterer Standorte haben sich zwei Standorte als realisierbar heraus-
kristallisiert. Ein Standort, eine Teilfläche des Bürgerpark Nords, würde die Einhaltung des ursprüngli-
chen Zeitplans ermöglichen. Der zweite Standort, die RheinEnergiefläche, würde eine erneute zeitli-
che Verzögerung von mindestens 2 Jahren bedeuten.
Es wird die Nutzung der Teilfläche des BüroParks Nord präferiert, da hier das Interim zeitnah errichtet
werden und die vorliegende Planung aus dem Standort Schmiedegasse übernommen werden kann.
Eingriff / Kompensation:
Ein circa 12.000,00 qm großer Teil des circa 25.500,00 qm großen Grundstückes wird zeitlich
begrenzt umgenutzt. Die Umsetzung ist auf der zentralen Rasenfläche geplant. Die Fläche wird mit
einer zweilagigen Asphaltschicht, die circa 15 cm mächtig ist, versiegelt. Die Interimsbauten werden
unterlüftet.
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Beurteilung der Eingriffserheblichkeit wird nachgereicht.
Nach Abschluss der Nutzung als Interimsstandort wird der gesamte Aufbau zurückgebaut.
Artenschutz:
Eine Artenschutzprüfung wird zur Beurteilung nachgereicht.
Befreiungsvoraussetzungen:
Der Flächennutzungsplan legt hier Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung fest.
Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Die Fläche liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6449/03-3, der hier eine
Öffentliche Grünfläche mit Nutzung Sportanlagen, Dauerkleingärten und Erholungsanlagen festsetzt.
Eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes ist nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Da es sich bei der geplanten
Maßnahme um eine Interimsnutzung handelt und nach Beendigung des Interims das Grundstück
wieder der ursprünglichen Nutzung rückgeführt wird, kann hier eine Befreiung ausgesprochen
werden.
Die zeitlich beschränkte Nutzung des Grundstückes kann zugesichert werden, da eine Genehmigung
für längstens 5 Jahre ausgesprochen werden kann. Bei längerer Standzeit müssten die Anforderun-
gen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) erfüllt wer-
den und diese können beim Modulbau nicht umgesetzt werden.
Nach Komplettrückbau der Interimsschule wird die ursprüngliche Nutzung wertiger wieder hergestellt.
Die Sanierungsarbeiten am Standort des Dreikönigsgymnasiums müssen kurzfristig erfolgen, da die
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit des Gebäudes für weitere 2 Jahre gefährdet ist. Nachdem
das ursprünglich vorgesehene Interimsgrundstück Schmiedegasse aus bauplanungsrechtlichen
Gründen als Auslagerungsstandort nicht umsetzbar ist, bleibt für die zeitnahe Generalinstandsetzung
nur das Grundstück im BürgerPark Nord. Weitere Auslagerungsmöglichkeiten wurden geprüft, stehen
aber frühestens in 2 Jahren beziehungsweise gar nicht zur Verfügung, siehe die
Zeitmaßnahmenpläne in Anlage 4.
Es droht der Verlust von Schülerplätzen. Ihr Erhalt ist jedoch zur Aufrechterhaltung der
Schulversorgung (gesetzliche Pflichtaufgabe) alternativlos.
4
Damit liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.1 BNatSchG vor, da das
öffentliche Interesse überwiegt.
Anlagen:
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 – Lageplan -Vorentwurf-
Anlage 2 – Gründungsplanung
Anlage 3 – Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
Anlage 4 – Präsentation
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
1096 Zeichen
Anlage 0 - Begründung für die Dringlichkeit Die Sanierungsarbeiten am Standort des Dreikönigsgymnasiums müssen kurzfristig erfolgen, da die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit des Gebäudes gefährdet ist. Im November 2018 stellte sich heraus, dass das ursprünglich vorgesehene Interimsgrundstück Schmiedegasse aus bauplanungsrechtlichen Gründen als Auslagerungsstandort nicht umsetzbar ist. Seit Wegfall der Option Schmiedegasse wurde mit Nachdruck nach alternativen Grundstücken gesucht. Nach verschiedenen Variantenprüfungen sind nun 2 Standorte als machbar identifiziert worden. Es soll nun schnellst möglich geklärt werden, ob der Beirat bei der Unteren Natur- schutzbehörde der interimistische Nutzung auf einer Teilfläche des BürgerParks Nord zustimmt. Dies ist die präferierte Variante, da hier der Zeitplan eingehalten und die Planung der Schmiedegasse übernommen werden kann. Die Dringlichkeit begründet sich darin, dass die Entscheidung der finalen Variante in unmittelbarer Abhängigkeit zur Entscheidung des Beirates bei der Unteren Naturschutz- behörde steht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1728/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 15.05.2019 16:25