AN/1688/2018
Ost-West-Achse: Entscheidung über die Vorzugsvariante und Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (3211/2018)
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Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-1688-2018
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Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: 22.11.2018 AN/1688/2018 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018, zu TOP 8.2.3 Ost-West-Achse: Entscheidung über die Vorzugsvariante und Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (3211/2018) Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. 3211/2018 wird wie folgt ersetzt: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Einwohner*innenbefragung analog zur Ein- wohner*innenbefragung zum Ausbau Godorfer Hafen vorzubereiten und durchzu- führen. Hierbei werden die beiden folgenden Varianten vorgestellt und die Ein- wohner*innen schließlich zu einer der beiden Varianten gefragt: „Soll die Stadt Variante X umsetzen?“. In den Erläuterungen ist zu erklären, dass, wenn die zur Abstimmung stehende Variante keine Mehrheit erhält, die jeweils andere umge- setzt wird. Variante 1 1. Der Rat berücksichtigt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung. 2 2. Der Rat spricht sich für eine U-Bahn-Variante zwischen Heumarkt bis Molt- kestraße/Eisenbahnring mit unterirdischer Anbindung des Abzweiges der Li- nie 9 am Neumarkt aus. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse einen Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den gesamten Streckenverlauf von Weiden-West bis Bensberg (Linie 1) sowie den gesamten Streckenverlauf von Universität bis Königsforst (Linie 9) für den Einsatz von Langzügen vorzulegen. 3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Variantenprüfung zu untersuchen, ob es aus baulicher und verkehrlicher Sicht nicht sinnvol- ler ist, dass die Linie 9 ab Neumarkt die bisherige Strecke der Linie 7 befährt und umgekehrt. Dementsprechend wäre dann ein Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den gesamten Streckenverlauf von Frechen bis Königsforst (Linie 9) für den Einsatz von Langzügen vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Variantenprüfung zu unter- suchen, ob eine U-Bahnrampe in der Jahnstraße oder im Mauritiussteinweg platziert werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob und wie bauliche Vorsorgemaßnahmen für eine Fortführung der U-Bahn nach Deutz, in die Dürener Straße und in Richtung Weiden berücksichtigt werden können. 5. Die Außenäste (Universitätsstraße bis Weiden-West und Deutzer Frei- heit bis Bensberg, sowie Deutzer Freiheit bis Königsforst und je nach Prüfergebnis aus 3a entweder von Moltkestraße bis Frechen oder ab Jahnstraße/Mauritiussteinweg bis Sülz) sind für den Einsatz von Lang- zügen zu ertüchtigen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, stadträumliche und städtebauliche Qualifizie- rungsprozesse parallel zur technischen Planung der beschlossenen Variante zur Ost-West-Achse durchzuführen. Variante 2 1. Der Rat berücksichtigt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung. 2. Der Rat spricht sich für eine oberirdische Variante zwischen Heumarkt und Moltkestraße/Eisenbahnring aus. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse einen Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den gesamten Streckenverlauf von Weiden-West bis Bensberg (Linie 1) sowie den gesamten Streckenverlauf von Universität bis Königsforst (Linie 9) oberirdisch für den Einsatz von Langzügen vorzulegen. 3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Variantenprüfung zu untersuchen, ob es aus baulicher und verkehrlicher Sicht nicht sinnvol- ler ist, dass die Linie 9 ab Neumarkt die bisherige Strecke der Linie 7 befährt und umgekehrt. Dementsprechend wäre dann ein Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den gesamten Streckenverlauf von Frechen bis Königsforst (Linie 9) für den Einsatz von Langzügen vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, stadträumliche und städtebauliche Qualifizie- rungsprozesse parallel zur technischen Planung der beschlossenen Variante zur Ost-West-Achse durchzuführen. 3 5. Die Außenäste (Universitätsstraße bis Weiden-West und Deutzer Frei- heit bis Bensberg, sowie Deutzer Freiheit bis Königsforst und je nach Prüfergebnis aus 3a entweder von Moltkestraße bis Frechen oder ab Jahnstraße/Mauritiussteinweg bis Sülz) sind für den Einsatz von Lang- zügen zu ertüchtigen. 2. Der Rat der Stadt Köln verpflichtet sich selbst, das Ergebnis der Einwoh- ner*innenbefragung zu akzeptieren und durch einen Beschluss umzusetzen. Begründung: Eine Entscheidung dieser Tragweite darf nicht vom Rat und den Bezirksvertretungen allein getroffen werden. Die so genannte Bürgerbeteiligung konnte zu keinem ein- deutigen Ergebnis führen, da sie weder repräsentativ war, noch eine Abstimmung enthielt. Die Interpretation des Ergebnisses obliegt anscheinend allein der Verwal- tung. Die eindeutige öffentliche Festlegung auf Tunnellösungen, wie die der Oberbürger- meisterin, sowie der Beigeordneten für Verkehr erweckte zudem den Eindruck, dass das Verfahren leider nicht "ergebnisoffen" war. Die Stadt Köln und ihre politischen Institutionen schreiben sich in Verlautbarungen stets Transparenz und Einwohner*innenbeteiligung auf die Fahne. Bei der konkreten Umsetzung jedoch hapert es. Der Ausbau der Ost-West-Achse einmal quer durch die Stadt, wird ein Thema sein, dass die Stadtgesellschaft über Jahrzehnte begleiten wird und wie uns der Bau der Nord-Süd-Bahn lehrt, mit teilweise erheblichen Auswir- kungen auf Anwohner*innen und Geschäftsleute. Auch finanziell könnte es zu Aus- wirkungen kommen, da öffentliche Gelder zur Finanzierung gebunden werden. Wenn in der teureren Variante rund 1.000.000.000 € verbaut werden wird, so ist dieses Geld, egal ob es vom Bund, vom Land oder von der Stadt kommt, Steuergeld, dass für andere Projekte nicht mehr zur Verfügung steht. Da haben die Menschen ein Recht darauf, dass sie mit entscheiden. Laut Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nr. 3587/2018) an den Verkehrsausschuss am 13.11.2018 beschreibt die Verwaltung zwar die Bürgerbefragung, obwohl im Ratsbeschluss die Einwohnerbefragung gefordert war, aber juristisch macht das für die Durchführung kaum einen Unterschied. Eine Bürgerbefragung ist gesetzlich nicht geregelt. Es sollte sich daher an den Vor- gaben des § 26 GO NRW orientiert und ein Quorum (für die Stadt Köln gilt 10% ge- mäß GO § 26 Abs. 7.) festgelegt werden. […] Der Rat kann also die Durchführung einer Befragung der Bürgerschaft beschließen und darüber seitens der zu befragenden Einwohnerinnen bzw. Bürger diese um eine Empfehlung bzw. ein Meinungsbild zu einem bestimmten Vorhaben bitten. Letztlich kann das Ergebnis einer Bürger- bzw. Einwohnerbefragung nicht die Ent- scheidung des Rates ersetzen. Fazit daraus ist, dass der Rat die Bevölkerung um Rat bitten darf und das unseres Erachtens auch tun sollte. Nicht zuletzt, um die Akzeptanz für die anschließende Lö- sung zu steigern. 4 Die aufgelisteten Varianten mussten gegenüber der Ratsvorlage leicht modifiziert und angepasst werden. Dies ist durch Fettdruck gekennzeichnet. Sowohl die Be- schlussvorlage für den unterirdischen Ausbau als auch die Alternative für den oberir- dischen Ausbau der Ost-West-Achse sehen eine Kapazitätserweiterung auf der Li- nie 9 nicht vor. Eine mehrfach geforderte Taktverdichtung der Linie 9 wurde seitens der Verwaltung und der KVB stets abgelehnt, zum einen wegen Kapazitätsengpäs- sen im Deutzer Tunnel und im weiteren Verlauf auf dem Neumarkt und zum anderen weil diese den Auto-, Fuß- und Radverkehr an der neuralgischen Kreuzung Rös- rather Straße/Ostheimer Straße/Frankfurter Straße fast vollständig zum Erliegen brächte. Engagierten Anwohnern und der Bezirksvertretung Kalk wurde stets mitge- teilt, dass sie das Problem durch den Einsatz von Langzügen zumindest eindämmen ließe. Ein solcher Einsatz scheint aber von der Verwaltung nun nicht mehr vorgese- hen zu sein, obwohl sie in ihrer Begründung auf diese Problematik verweist (Seite 3 letzter Absatz) Dies kann und darf die Bezirksvertretung Kalk nicht unverändert pas- sieren lassen. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Manuela Grube Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (12)
- Kalker Hauptstraße 247
- Jahnstraße
- Dürener Straße
- Universitätsstraße
- Moltkestraße
- Mauritiussteinweg
- Frankfurter Straße
- Deutzer Freiheit
- Ostheimer Straße
- Rather Straße
- Heumarkt
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1688/2018
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 22.11.2018
- Erstellt
- 22.11.2018 09:19