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AN/1688/2018

Ost-West-Achse: Entscheidung über die Vorzugsvariante und Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (3211/2018)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 22.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 29.11.2018

Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-1688-2018

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Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-1688-2018

8862 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com 
 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 22.11.2018 
 AN/1688/2018 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018, 
zu TOP 8.2.3 
 
Ost-West-Achse: Entscheidung über die Vorzugsvariante und Vorbereitung eines 
Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (3211/2018) 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2018 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. 3211/2018 wird 
wie folgt ersetzt: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Einwohner*innenbefragung analog zur Ein-
wohner*innenbefragung zum Ausbau Godorfer Hafen vorzubereiten und durchzu-
führen. Hierbei werden die beiden folgenden Varianten vorgestellt und die Ein-
wohner*innen schließlich zu einer der beiden Varianten gefragt: „Soll die Stadt 
Variante X umsetzen?“. In den Erläuterungen ist zu erklären, dass, wenn die zur 
Abstimmung stehende Variante keine Mehrheit erhält, die jeweils andere umge-
setzt wird. 
 
Variante 1 
1. Der Rat berücksichtigt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung.

2 
2. Der Rat spricht sich für eine U-Bahn-Variante zwischen Heumarkt bis Molt-
kestraße/Eisenbahnring mit unterirdischer Anbindung des Abzweiges der Li-
nie 9 am Neumarkt aus.  
 
 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zur Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse einen Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den 
gesamten Streckenverlauf von Weiden-West bis Bensberg (Linie 1) sowie 
den gesamten Streckenverlauf von Universität bis Königsforst (Linie 9) 
für den Einsatz von Langzügen vorzulegen.  
3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Variantenprüfung zu 
untersuchen, ob es aus baulicher und verkehrlicher Sicht nicht sinnvol-
ler ist, dass die Linie 9 ab Neumarkt die bisherige Strecke der Linie 7 
befährt und umgekehrt. Dementsprechend wäre dann ein Planungs- 
und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den gesamten Streckenverlauf 
von Frechen bis Königsforst (Linie 9) für den Einsatz von Langzügen 
vorzulegen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Variantenprüfung zu unter-
suchen, ob eine U-Bahnrampe in der Jahnstraße oder im Mauritiussteinweg 
platziert werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob und wie bauliche 
Vorsorgemaßnahmen für eine Fortführung der U-Bahn nach Deutz, in die 
Dürener Straße und in Richtung Weiden berücksichtigt werden können.  
5. Die Außenäste (Universitätsstraße bis Weiden-West und Deutzer Frei-
heit bis Bensberg, sowie Deutzer Freiheit bis Königsforst und je nach 
Prüfergebnis aus 3a entweder von Moltkestraße bis Frechen oder ab 
Jahnstraße/Mauritiussteinweg bis Sülz) sind für den Einsatz von Lang-
zügen zu ertüchtigen. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, stadträumliche und städtebauliche Qualifizie-
rungsprozesse parallel zur technischen Planung der beschlossenen Variante 
zur Ost-West-Achse durchzuführen.  
 
Variante 2 
1. Der Rat berücksichtigt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung.  
2. Der Rat spricht sich für eine oberirdische Variante zwischen Heumarkt und 
Moltkestraße/Eisenbahnring aus.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zur Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse einen Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den 
gesamten Streckenverlauf von Weiden-West bis Bensberg (Linie 1) sowie 
den gesamten Streckenverlauf von Universität bis Königsforst (Linie 9) 
oberirdisch für den Einsatz von Langzügen vorzulegen.  
3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Variantenprüfung zu 
untersuchen, ob es aus baulicher und verkehrlicher Sicht nicht sinnvol-
ler ist, dass die Linie 9 ab Neumarkt die bisherige Strecke der Linie 7 
befährt und umgekehrt. Dementsprechend wäre dann ein Planungs- 
und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den gesamten Streckenverlauf 
von Frechen bis Königsforst (Linie 9) für den Einsatz von Langzügen 
vorzulegen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, stadträumliche und städtebauliche Qualifizie-
rungsprozesse parallel zur technischen Planung der beschlossenen Variante 
zur Ost-West-Achse durchzuführen.

3 
 
 
 
 
5. Die Außenäste (Universitätsstraße bis Weiden-West und Deutzer Frei-
heit bis Bensberg, sowie Deutzer Freiheit bis Königsforst und je nach 
Prüfergebnis aus 3a entweder von Moltkestraße bis Frechen oder ab 
Jahnstraße/Mauritiussteinweg bis Sülz) sind für den Einsatz von Lang-
zügen zu ertüchtigen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln verpflichtet sich selbst, das Ergebnis der Einwoh-
ner*innenbefragung zu akzeptieren und durch einen Beschluss umzusetzen. 
 
 
Begründung: 
 
Eine Entscheidung dieser Tragweite darf nicht vom Rat und den Bezirksvertretungen 
allein getroffen werden. Die so genannte Bürgerbeteiligung konnte zu keinem ein-
deutigen Ergebnis führen, da sie weder repräsentativ war, noch eine Abstimmung 
enthielt. Die Interpretation des Ergebnisses obliegt anscheinend allein der Verwal-
tung. 
Die eindeutige öffentliche Festlegung auf Tunnellösungen, wie die der Oberbürger-
meisterin, sowie der Beigeordneten für Verkehr erweckte zudem den Eindruck, dass 
das Verfahren leider nicht "ergebnisoffen" war.  
 
Die Stadt Köln und ihre politischen Institutionen schreiben sich in Verlautbarungen 
stets Transparenz und Einwohner*innenbeteiligung auf die Fahne.  Bei der konkreten 
Umsetzung jedoch hapert es. Der Ausbau der Ost-West-Achse einmal quer durch die 
Stadt, wird ein Thema sein, dass die Stadtgesellschaft über Jahrzehnte begleiten 
wird und wie uns der Bau der Nord-Süd-Bahn lehrt, mit teilweise erheblichen Auswir-
kungen auf Anwohner*innen und Geschäftsleute. Auch finanziell könnte es zu Aus-
wirkungen kommen, da öffentliche Gelder zur Finanzierung gebunden werden. Wenn 
in der teureren Variante rund 1.000.000.000 € verbaut werden wird, so ist dieses 
Geld, egal ob es vom Bund, vom Land oder von der Stadt kommt, Steuergeld, dass 
für andere Projekte nicht mehr zur Verfügung steht. Da haben die Menschen ein 
Recht darauf, dass sie mit entscheiden. 
 
Laut Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nr. 3587/2018) an den Verkehrsausschuss 
am 13.11.2018 beschreibt die Verwaltung zwar die Bürgerbefragung, obwohl im 
Ratsbeschluss die Einwohnerbefragung  gefordert war, aber juristisch macht das für 
die Durchführung kaum einen Unterschied.  
 
Eine Bürgerbefragung ist gesetzlich nicht geregelt. Es sollte sich daher an den Vor-
gaben des § 26 GO NRW orientiert und ein Quorum (für die Stadt Köln gilt 10% ge-
mäß GO § 26 Abs. 7.) festgelegt werden. […] 
Der Rat kann also die Durchführung einer Befragung der Bürgerschaft beschließen 
und darüber seitens der zu befragenden Einwohnerinnen bzw. Bürger diese um eine 
Empfehlung bzw. ein Meinungsbild zu einem bestimmten Vorhaben bitten. 
Letztlich kann das Ergebnis einer Bürger- bzw. Einwohnerbefragung nicht die Ent-
scheidung des Rates ersetzen.  
 
Fazit daraus ist, dass der Rat die Bevölkerung um Rat bitten darf und das unseres 
Erachtens auch tun sollte. Nicht zuletzt, um die Akzeptanz für die anschließende Lö-
sung zu steigern.

4 
 
 
 
Die aufgelisteten Varianten mussten gegenüber der Ratsvorlage leicht modifiziert 
und angepasst werden. Dies ist durch Fettdruck gekennzeichnet. Sowohl die Be-
schlussvorlage für den unterirdischen Ausbau als auch die Alternative für den oberir-
dischen Ausbau der Ost-West-Achse sehen eine Kapazitätserweiterung auf der Li-
nie 9 nicht vor. Eine mehrfach geforderte Taktverdichtung der Linie 9 wurde seitens 
der Verwaltung und der KVB stets abgelehnt, zum einen wegen Kapazitätsengpäs-
sen im Deutzer Tunnel und im weiteren Verlauf auf dem Neumarkt und zum anderen 
weil diese den Auto-, Fuß- und Radverkehr an der neuralgischen Kreuzung Rös-
rather Straße/Ostheimer Straße/Frankfurter Straße fast vollständig zum Erliegen 
brächte. Engagierten Anwohnern und der Bezirksvertretung Kalk wurde stets mitge-
teilt, dass sie das Problem durch den Einsatz von Langzügen zumindest eindämmen 
ließe. Ein solcher Einsatz scheint aber von der Verwaltung nun nicht mehr vorgese-
hen zu sein, obwohl sie in ihrer Begründung auf diese Problematik verweist (Seite 3 
letzter Absatz) Dies kann und darf die Bezirksvertretung Kalk nicht unverändert pas-
sieren lassen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
HP Fischer   Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzender    Stellv. Fraktionsvorsitzende 
der Fraktion DIE LINKE.   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Jahnstraße
  • Dürener Straße
  • Universitätsstraße
  • Moltkestraße
  • Mauritiussteinweg
  • Frankfurter Straße
  • Deutzer Freiheit
  • Ostheimer Straße
  • Rather Straße
  • Heumarkt
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
AN/1688/2018
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
22.11.2018
Erstellt
22.11.2018 09:19