V/0346/2009
Reitplatzsanierung Reitsportanlage RFV Münster-Sprakel
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Beschlussvorlage
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V/0346/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Reitplatzsanierung Reitsportanlage RFV Münster-Sprakel hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 07.05.2009 Sportausschuss Entscheidung 16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster Nord genehmigt die Stadt Münster RFV Münster-Sprakel e. V. für die geplante Sanierung seines Reitplat- zes den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach der Sportförderrichtli- nie. 2. Die Stadt Münster genehmigt RFV Münster-Sprakel e. V. den förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parla- mentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss voll- ständig unbeeinflusst, die RFV Münster-Sprakel e. V. am 16.02.2009 beantragt hatte. 2.2 RFV Münster-Sprakel e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die bei anderen Stellen mögliche Förderung für seine Aufwendungen für die bezeichnete Reitplatzsanierung zu erhalten. 2.3 RFV Münster-Sprakel e. V. wird bei der sachgemäßen Durchführung der Reitplatz- sanierung die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fach- bezogener Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die Stadt Münster verbindet RFV Münster-Sprakel e. V. gegenüber mit ihrer Geneh- migung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keinerlei Hinweise dar- auf, wie sie den Vereinsantrag auf Förderung der Reitplatzsanierung vom 16.02.2009 bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukosten- zuschuss aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den RFV Münster-Sprakel e. V. für die genannte Reitplatzsanierung beantragte, ist offen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Vorlagen-Nr.: V/0346/2009 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0346/2009 den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die Baumaßnahme des RFV Münster-Sprakel Zur vereinseigenen Reitanlage des RFV Münster-Sprakel gehört ein Reitplatz, der u. a. für Turnie- re genutzt wird. Der Verein beantragte am 05.02.2009, Eingang am 16.02.2009, einen städtischen Baukostenzu- schuss zu seinem Aufwand für die Sanierung des Reitplatzes. Mit dem Antrag beantragte der Ver- ein auch die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil er den Reit- platz schon im März 2009 sanieren wollte. 2. Die städtische Sportförderung RFV Münster-Sprakel kann grundsätzlich zu seinem Aufwand für die Reitplatzsanierung Sportför- derung nach der städtischen Sportförderrichtlinie erhalten; evtl. kommt ein Baukostenzuschuss aus dem Sportetat in Frage. Beantragen die Münsteraner Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die Sportförderung der Reitplatzsanierung des RFV Münster-Sprakel e. V. ist frühestens 2010 eine Entscheidung der Stadt Münster möglich. Bis dahin muss der Verein mit der Reitplatzsanierung warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung dürfte RFV Münster-Sprakel die geplante Reitplatzsanie- rung vor der Zuschussentscheidung starten. 3. Das Anliegen des RFV Münster-Sprakel Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hatte RFV Münster-Sprakel für die geplante Reitplatzsanierung einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit nicht begonnen. Um den Reitplatz bedarfsgerecht so zeitig als möglich ordnungsgemäß nutzen zu können, insbe- sondere mit Blick auf das jährliche Reitturnier im Juni, möchte RFV Münster-Sprakel den Reitplatz zügig fachgerecht sanieren. Damit er die Reitplatzsanierung möglichst ohne Zeitverzug umsetzen kann, beantragte er die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 4. Der Baubeginn und die städtische Sportförderung Die Verwaltung unterstützt die Vereinsantrag zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn, weil RFV Münster-Sprakel damit in die Lage versetzt wird, nach seinem Zeitplan, der u. a. vom Turnierplan für dieses Jahr beeinflusst wird, unabhängig vom Beratungsgang für den bean- tragten Baukostenzuschuss aktiv zu werden. - 3 - V/0346/2009 RFV Münster-Sprakel bringt die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginns erhebliche Vorteile bezüglich der am Bedarf orientierten ordnungsgemäßen Reitplatznutzung und wirtschaftlichen Platzauslastung. Der Stadt Münster entstehen aus der Entscheidung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keine Nachteile. Mit der Entscheidung der Stadt Münster zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn kommt sie RFV Münster-Sprakel allein bezogen auf den Baubeginn entgegen. Die Stadt Münster signalisiert damit keineswegs einen Zusammenhang zur möglichen Förderung der geplanten Reit- platzsanierung aus dem Sportetat. Über den beantragten Baukostenzuschuss wird die Stadt Müns- ter unabhängig von ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen Baubeginn entscheiden. Sie wird RFV Münster-Sprakel über diese Regelungen informieren und sich schriftlich vom zeich- nungsberechtigten Vereinsvorstand bestätigen lassen, dass er sie zur Kenntnis nahm. Damit RFV Münster-Sprakel vor dem Reitturnier im Juni bezogen auf die Reitplatzsanierung zeit- lich so frei als möglich wird, trägt die Verwaltung sein Anliegen dem Sportausschuss vor, obwohl die anhörungsberechtigte Bezirksvertretung Münster-Nord erst nach dem Sportausschuss im Juni tagen wird. Die Verwaltung schlägt eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Nord vor. Solch eine Vorbehaltsentscheidung haben in der Vergan- genheit wiederholt politische Gremien im Vereinsinteresse einvernehmlich getroffen. Der Bezirks- vertretung Münster-Nord ist die Sachlage bekannt. RFV Münster-Sprakel ist über die Wirkungen des Vorbehaltsbeschlusses informiert. i. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0346/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37