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V/0346/2009

Reitplatzsanierung Reitsportanlage RFV Münster-Sprakel

Vorlagen 06.05.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 16.06.2009, TOP 3.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6651 Zeichen

V/0346/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Reitplatzsanierung Reitsportanlage RFV Münster-Sprakel 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2009 Sportausschuss Entscheidung
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
 
 
1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster Nord genehmigt die 
Stadt Münster RFV Münster-Sprakel e. V. für die geplante Sanierung seines Reitplat-
zes den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach der Sportförderrichtli-
nie. 
  
2. Die Stadt Münster genehmigt RFV Münster-Sprakel e. V. den förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
  
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parla-
mentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss voll-
ständig unbeeinflusst, die RFV Münster-Sprakel e. V. am 16.02.2009 beantragt hatte.
  
2.2 RFV Münster-Sprakel e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum 
bemühen, die bei anderen Stellen mögliche Förderung für seine Aufwendungen für 
die bezeichnete Reitplatzsanierung zu erhalten. 
  
2.3 RFV Münster-Sprakel e. V. wird bei der sachgemäßen Durchführung der Reitplatz-
sanierung die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich über 
Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fach-
bezogener Austausch problemlos möglich ist. 
  
2.4 Die Stadt Münster verbindet RFV Münster-Sprakel e. V. gegenüber mit ihrer Geneh-
migung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keinerlei Hinweise dar-
auf, wie sie den Vereinsantrag auf Förderung der Reitplatzsanierung vom 16.02.2009 
bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukosten-
zuschuss aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den RFV Münster-Sprakel e. V. 
für die genannte Reitplatzsanierung beantragte, ist offen. 
  
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach 
Vorlagen-Nr.: 
V/0346/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0346/2009 
den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 
  
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahme des RFV Münster-Sprakel 
 
Zur vereinseigenen Reitanlage des RFV Münster-Sprakel gehört ein Reitplatz, der u. a. für Turnie-
re genutzt wird. 
 
Der Verein beantragte am 05.02.2009, Eingang am 16.02.2009, einen städtischen Baukostenzu-
schuss zu seinem Aufwand für die Sanierung des Reitplatzes. Mit dem Antrag beantragte der Ver-
ein auch die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil er den Reit-
platz schon im März 2009 sanieren wollte.  
 
2. Die städtische Sportförderung 
 
RFV Münster-Sprakel kann grundsätzlich zu seinem Aufwand für die Reitplatzsanierung Sportför-
derung nach der städtischen Sportförderrichtlinie erhalten; evtl. kommt ein Baukostenzuschuss aus 
dem Sportetat in Frage.  
 
Beantragen die Münsteraner Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit 
ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung 
entschieden hat. Für die Sportförderung der Reitplatzsanierung des RFV Münster-Sprakel e. V. ist 
frühestens 2010 eine Entscheidung der Stadt Münster möglich. Bis dahin muss der Verein mit der 
Reitplatzsanierung warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung dürfte RFV Münster-Sprakel die geplante Reitplatzsanie-
rung vor der Zuschussentscheidung starten. 
 
3. Das Anliegen des RFV Münster-Sprakel  
 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hatte RFV Münster-Sprakel 
für die geplante Reitplatzsanierung einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit nicht 
begonnen.  
 
Um den Reitplatz bedarfsgerecht so zeitig als möglich ordnungsgemäß nutzen zu können, insbe-
sondere mit Blick auf das jährliche Reitturnier im Juni, möchte RFV Münster-Sprakel den Reitplatz 
zügig fachgerecht sanieren. Damit er die Reitplatzsanierung möglichst ohne Zeitverzug umsetzen 
kann, beantragte er die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
4. Der Baubeginn und die städtische Sportförderung  
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsantrag zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn, weil RFV Münster-Sprakel damit in die Lage versetzt wird, nach seinem Zeitplan, der u. a. 
vom Turnierplan für dieses Jahr beeinflusst wird, unabhängig vom Beratungsgang für den bean-
tragten Baukostenzuschuss aktiv zu werden.

- 3 - 
V/0346/2009 
RFV Münster-Sprakel bringt die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginns erhebliche Vorteile bezüglich der am Bedarf orientierten ordnungsgemäßen Reitplatznutzung 
und wirtschaftlichen Platzauslastung. Der Stadt Münster entstehen aus der Entscheidung über den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keine Nachteile. 
Mit der Entscheidung der Stadt Münster zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
kommt sie RFV Münster-Sprakel allein bezogen auf den Baubeginn entgegen. Die Stadt Münster 
signalisiert damit keineswegs einen Zusammenhang zur möglichen Förderung der geplanten Reit-
platzsanierung aus dem Sportetat. Über den beantragten Baukostenzuschuss wird die Stadt Müns-
ter unabhängig von ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen Baubeginn entscheiden. Sie 
wird RFV Münster-Sprakel über diese Regelungen informieren und sich schriftlich vom zeich-
nungsberechtigten Vereinsvorstand bestätigen lassen, dass er sie zur Kenntnis nahm. 
Damit RFV Münster-Sprakel vor dem Reitturnier im Juni bezogen auf die Reitplatzsanierung zeit-
lich so frei als möglich wird, trägt die Verwaltung sein Anliegen dem Sportausschuss vor, obwohl 
die anhörungsberechtigte Bezirksvertretung Münster-Nord erst nach dem Sportausschuss im Juni 
tagen wird. Die Verwaltung schlägt eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung 
der Bezirksvertretung Münster-Nord vor. Solch eine Vorbehaltsentscheidung haben in der Vergan-
genheit wiederholt politische Gremien im Vereinsinteresse einvernehmlich getroffen. Der Bezirks-
vertretung Münster-Nord ist die Sachlage bekannt. RFV Münster-Sprakel ist über die Wirkungen 
des Vorbehaltsbeschlusses informiert.  
 
 
 
 
i. V. 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

07.05.2009 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0346/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37