1000/2024
Beantwortung von Einwohneranfragen zur Sitzung der BV 5 vom 25.01.2024 betreffend Johannes-Giesberts-Park
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
76321 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
1000/2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach
§ 39 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024
Beantwortung von Einwohneranfragen zur Sitzung der BV 5 vom 25.01.2024 betreffend
Johannes-Giesberts-Park
Die Verwaltung beantwortet die Einwohneranfragen betreffend Johannes-Giesberts-Park über
die beigefügte Anlage 1 sowie nachfolgend:
Einwohneranfrage 0208/2024
Ist der Masterplan Stadtgrün (2279/2022) als Vorgabe bei den Plänen berücksichtigt
worden?
Antwort: Der Masterplan Stadtgrün ist eine Analyse der vorhandenen Freiflächen in Köln.
Das daraus abgeleitete strategische Leitbild soll die Sicherung und Weiterentwicklung der grü-
nen Infrastruktur abbilden und sichern. Der Masterplan Stadtgrün macht darüber hinaus keine
konkreten Vorgaben für Grünanlagen.
Im ersten Halbjahr 2024 steht die Beteiligung des Stadtbezirkes Nippes im Rahmen des ver-
tiefenden Programms Masterplan Stadtgrün – Programm Stadtgrün an. Dieser Prozess, be-
stehend aus einem Onlinedialog und einer Workshop Veranstaltung, bietet den Bürger*innen
die Möglichkeit entlang von Kategorien ihre Ideen für mehr Grün und Vorschläge zu vorhande-
nen Grünflächen zu geben. Das Ziel ist die Verbesserung der Erreichbarkeit/Verteilung von
Grün für alle Bürger*innen, die Nutzungsangebote zu qualifizieren und die Artenvielfalt zu er-
höhen sowie vorhandene Konflikte abzubauen.
Wird der vorhandene Bolzplatz derzeit tatsächlich ganztägig genutzt, was einer Vergrö-
ßerung der Fläche bzw. der Versetzung der vorhandenen Tore entgegenstünde?
Antwort: Aus der Auswertung der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geht der Wunsch
hervor, dass der Bolzplatz ertüchtigt und die Fläche des Bolzplatzes vergrößert wird. Der vor-
handene Bolzplatz, zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Amsterdamer
Straße gelegen, hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Vergrößerung
ist aufgrund von Auflagen des Lärmschutzes nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen
einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben.
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.
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Welche Erkenntnisse liegen der Bezirksvertretung Nippes aus der Öffentlichkeitsbeteili-
gung hinsichtlich der Nutzung des Bolzplatzes und der Versiegelung von Flächen vor?
Antwort: Diese Frage richtet sich an die Bezirksvertretung Nippes und nicht an die Verwal-
tung der Stadt Köln.
Wurden Alternativen zum vorgeschlagenen Flächentausch unter Einbeziehung des na-
hegelegenen Nordpark geprüft?
Antwort: Das skizzenhafte Gesamtkonzept bezieht sich nur auf die Grundsatzentscheidun-
gen der Flächenaufteilung/-nutzung des Johannes-Giesberts-Park.
Welche konkreten Maße hat der bestehende Bolzplatz im Nordpark?
Antwort: Die Tore des Bolzplatzes im Nordpark stehen 39m voneinander entfernt. Das Spiel-
feld ist insgesamt 44m lang und 14m breit.
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Einwohneranfrage 0211/2024
Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, im Stadtbezirk Nip-
pes insgesamt und in den an den Johannes-Giesberts-Park grenzenden Stadtteilen seit
Beginn der Pandemie entwickelt?
Antwort: Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes. Die angrenzenden
Stadtteile sind Neustadt-Nord, Riehl, Niehl, Weidenpesch, Mauenheim, Bilderstöckchen,
Neuehrenfeld. Die Entwicklung der Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde für den Stadtbe-
zirk Nippes ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Stadtbezirk Nippes (Stadtteile: Nippes, Riehl, Niehl, Weidenpesch, Longerich, Mauenheim,
Bilderstöckchen)
2020
Stadtbezirk 31.03.2020 01.04.2020 –
31.12.2020
2021 2022 2023 16.01.2024
Nippes 2.700
176 Neuanmeldun-
gen
3.055 3.150 3.503 3.189
gesamt: 2.876
Die Entwicklung der Anzahl der Hunde für den Stadtbezirk Nippes und die an den Stadtbezirk
angrenzende Stadtteile (Neustadt/Nord, Neuehrenfeld) ist der nachfolgenden Tabelle zu ent-
nehmen:
2020
31.03.2020 01.04.2020 –
31.12.2020
2021 2022 2023 16.01.2024
3.643 275 Neuanmeldun-
gen
4.216 4.374 4.500 4.456
gesamt: 3.918
Wie haben sich die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk
Nippes prozentual dazu entwickelt?
Antwort: Die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Nippes haben
sich seit 2016 nicht verändert.
Wie viele Hunde waren vor Beginn der Pandemie und wie viele Hunde sind aktuell im
Stadtbezirk Nippes und in den angrenzenden Stadtteilen angemeldet?
Antwort: Vor der Pandemie – Stichtag 31.03.2020 - waren im Stadtbezirk Nippes 2.700
Hunde steuerlich gemeldet. Aktuell (16.01.2024) beläuft sich die Anzahl im Stadtbezirk Nippes
auf 3.189 Hunde.
Die Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde in den angrenzenden Stadtbezirken ist der nach-
gestellten Tabelle zu entnehmen:
2020
Stadtbezirk 31.03.2020 01.04.2020 –
31.12.2020
2021 2022 2023 16.01.2024
Chorweiler 3.664 150 Neuanmeldun-
gen
3.997 4.140 4.183 4.142
gesamt: 3.814
Ehrenfeld 3.350 225 Neuanmeldun-
gen
3.856 4.080 4.197 4.169
gesamt: 3.575
Innenstadt 1.258 85 Neuanmeldun-
gen
1.478 1.676 1.797 1.781
gesamt: 1343
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Wie viele der gemeldeten Hunde sind große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern
und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm)?
Antwort: Nach den vorliegenden Angaben im Steueramt der Stadt Köln sind aktuell (Stichtag
16.01.2024) 8.230 große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körperge-
wicht von 20 Kilogramm) im gesamten Stadtgebiet gemeldet. Im Stadtbezirk Nippes sind es
633 Hunde.
Welche Einnahmen wurden durch die Hundesteuer erzielt und wie wurden diese Ein-
nahmen im Stadtbezirk verwendet?
Antwort: Die Hundesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2019 (vor Beginn der Pandemie)
auf 5.750.096,86 Euro und im Jahr 2023 auf 6.677.535,58 Euro.
Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht.
Jede steuerliche Einnahme, unabhängig von der Steuerart, fließt in den Gesamthaushalt, aus
dem wiederum alle städtischen Ausgaben finanziert werden. Steuern sind daher nicht zweck-
gebunden. Eine Verwendung für den Stadtbezirk Nippes kann somit nicht aufgeschlüsselt
werden.
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Einwohneranfrage 0216/2024
Sind den Planungen für die Neugestaltung des Parks seitens der Stadt Untersuchungen
darüber vorausgegangen, wieviel Hundehalter und Vierbeiner die Hundefreilauffläche
regelmäßig nutzen?
Antwort: Eine Auszählung der täglichen Nutzer*innen vor Ort im Johannes-Giesberts-Park
hat weder für Hundebesitzer*innen mit Vierbeiner noch für Spaziergänger*innen, Sportler*in-
nen oder ähnlichem stattgefunden.
Hat die Stadt ausreichend untersucht, welchen Gefahren Radfahrer und Autofahrer auf
der angrenzenden Amsterdamer Straße mit der Verlegung der Hundefreilauffläche auf
den jetzigen Bolzplatz ausgesetzt werden, wenn Hunde sich, ob der verkleinerten Be-
wegungsfläche, verlaufen?
Antwort: Im angesprochenen Bereich der Amsterdamer Straße gilt die Straßenverkehrsord-
nung § 1. Demnach gelten folgende Grundregeln: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr er-
fordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich
so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Bereits durch die bestehende Hundefreilauffläche gab es angrenzend einen Fuß- und Rad-
weg.
Grundsätzlich gilt im Johannes-Giesberts-Park die Kölner Stadtordnung (kurz KSO).
Gemäß §24 Abs. 5 der KSO ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein-
spurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen.
Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fah-
ren.“
Ferner dienen gem. §28 Abs. 1 KSO: „Hundefreilaufflächen (…) neben allgemeinen Erho-
lungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden (…) .“ Außerhalb der Hundefreilaufflä-
chen sind gem. §27 Abs. 1 der KSO Hunde „… in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an
der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den Umständen
nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“
Darüber hinaus ist gem. §27 Abs. 2 KSO „das Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von
Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – (…) auf öffentlichen Spiel- und Bolzplät-
zen“ verboten.
Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Hat die Stadt bezüglich einer Verlegung des Bolzplatzes und der zusätzlichen Schaf-
fung von Sportflächen auf die jetzige Hundefreilauffläche, ein Schall- Emissionsgutach-
ten in ihre Planung einbezogen? (wg. Auswirkungen u.a. auf die dann nah angrenzen-
den Wohnhäuser des Clouth-Quartiers)
Antwort: In der Beschlussvorlage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park (0117/2024) fin-
den sie folgende Erläuterung:
„Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Ams-
terdamer Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Ver-
größerung ist aufgrund von Lärmschutz nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen ei-
nem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben.
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.“
Ein Schall- und Emissionsgutachten ist für die Erarbeitung der bisherigen Skizze nicht erstellt
worden.
Hat die Stadt bzl. der dringend erforderlichen Toiletten im Park andere Möglichkeiten,
als die Aufstellung der unsäglich hässlichen Plastikklosetts geprüft?
Antwort: Jede öffentliche Toilette wird bei jedem Standort einer technischen Prüfung unterzo-
gen. Bei Toiletten in Grünanlagen ist es aufgrund der Versorgungsleitungen wie Frischwasser,
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Abwasser und Strom und aufgrund des Untergrunds (Aufstellung mit schwerem Kran plus Ge-
wicht der Toilette, Befahrbarkeit) nicht immer möglich, ein City-WC zu realisieren. Einige
Parks in Rheinnähe müssen zwecks Hochwasserschutz saisonal abgebaut und wiederaufge-
baut werden, welches nur mit mobilen WCs umsetzbar ist. Die mobilen WCs sind mit Einhau-
sungen versehen, um ein kohärentes und ansprechenderes Stadtbild darzustellen. Aktuell
sind zahlreiche WC-Anlagen in Planung. Falls Sie als ortskundige Bürger*in konkrete Stand-
ortvorschläge haben, nehmen wir diese gerne auf via toilettenkonzept@stadt-koeln.de. Unter
toiletten.koeln können Sie nach allen öffentlichen Toiletten suchen, die stadtweit verfügbar
sind.
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Einwohneranfrage 0218/2024
Wie wird vermieden, dass mein Hund zB nicht aus Angst auf die stark befahrene Ams-
terdamer Straße rennt und womöglich einen Unfall verursacht?
Antwort: Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Tier-
besitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich ist.
Wie wird vermieden, dass Fahrräder die den Berg runterrasen nicht so dicht an die Flä-
che kommen und eben auch solches verursachen?
Antwort: Gemäß §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein-
spurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen.
Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fah-
ren.“
Ferner dienen gem. §28 Abs. 1 KSO: „Hundefreilaufflächen (…) neben allgemeinen Erho-
lungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden (…)“ Außerhalb der Hundefreilaufflä-
chen sind gem. §27 Abs. 1 der KSO Hunde „(…) in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an
der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den Umständen
nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“
Darüber hinaus ist gem. §27 Abs. 2 KSO „das Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von
Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – (…) auf öffentlichen Spiel- und Bolzplät-
zen“ verboten. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Wie wird eine Trennung zu dem jetzigen Bolzplatz gewährleistet so dass keine Konfron-
tation mit den Spielern etc. besteht?
Antwort: Ergänzend zu unter Frage 2 aufgeführten Antwort und Verweis auf §§28 und 27 der
KSO gilt §27 KSO Abs. 1. Dieser regelt wie folgt: „Hunde sind in öffentlichen Grünflächen und
Wildparks an der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den
Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“
Insofern ist eine bauliche Trennung eines Bolzplatzes von z.B. einer Hundefreilauffläche nicht
erforderlich. Eine Trennung von Flächen kann durch Wege und Abstände zwischen den Flä-
chen erfolgen. Eine Verpflichtung der Stadt Köln besteht hierzu nicht.
In den Gebüschen hausen Hasen- mein Hund rennt evtl. aus Neugier hin und ist bei ei-
nem schreckhaften Geräusch auch schnell auf der Straße. Wie wird dies gelöst?
Antwort: § 1 und 2 des Tierschutzgesetzes bezieht sich auch auf die Jagd von Hasen oder
Kaninchen. Ein Hund darf nicht jagen, es sei denn, er wird von einem Jäger abgerichtet und
zur Jagd gezielt eingesetzt.
Zusatzfragen
Zudem möchte ich noch hinzufügen, dass der Park nachts vor allem im Sommer eine
Oase für jugendlich ist die Müll auf den Wiesen dalassen, Alkohol konsumieren, Kiffen
etc.. Da ich im Clouth Viertel dahinter wohne sehe ich dies TÄGLICH bei meinen abend-
lichen Hunde-Gassi-Runden.
Die Jugendlichen halten sich vor allem an der einzigen Tischtennisplatte auf.
Wir die Wiese umgestalten und zwar so dass mehr Sport und Verweilmöglichkeiten ge-
schaffen werden führt dies demzufolge zu vermehrtem ‚Abhängen‘ solcher Gruppen in-
klusive Müll bei. Der Müll wird vor allem am Wochenende von UNS Hundebesitzer weg-
gemacht das diese Leute nicht die Mülleimer daneben nutzen.
Wie wird sowas gelöst?
Antwort: Im Rahmen der Personalkapazitäten kann durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln
die Örtlichkeit aufgesucht und ordnungsbehördlich überwacht werden. In den Sommermona-
ten erfolgt dies auf Grund der Aufgabenschwerpunkte intensiver, sodass eine stetige Präsenz
erfolgt.
Eine verstärkte Vermüllung konnte durch die Einsatzkräfte in den letzten Jahren allerdings
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nicht festgestellt werden. Im Ergebnis kann der Ordnungsdienst nur einschreiten, wenn diese
zum Zeitpunkt der Kontrolle Störer*innen bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten ermit-
teln. Hinzu erfolgen regelmäßig präventive Ansprachen als auch eine Informationsweitergabe
an die AWB.
Zusätzlich kann der Ordnungsdienst bei akuten Situationen über die Leitstelle (Rufnummer:
0221/221-32000) kontaktiert werden.
Werden Putzkolonen Samstag früh und Sonntag früh den Park säubern? Wer macht
den Müll weg?
Antwort: Der Johannes- Giesberts-Park wird regulär 1 x in der Woche von der AWB angefah-
ren. Hierbei werden die Papierkörbe geleert und auch die Grünflächen von Streumüll befreit.
In den Sommermonaten fährt die AWB den Park mehrfach in der Woche zur sogenannten Be-
darfsreinigung an, da der Bedarf durch die vielen Menschen die im Park verweilen erhöht ist.
Dies findet in der Regel an einem Werktag statt.
Wird das Ordnungsamt Freitag Abend und Samstag Abend den Park aufsuchen?
Antwort: Im Rahmen der möglichen Kapazitäten wird die Ordnungsbehörde den Johannes-
Giesberts-Park verstärkt kontrollieren. Im Bedarfsfall können Einsatzkräfte über die Leitstelle
des Ordnungsdienstes hinzugezogen werden.
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Einwohneranfrage 2019/2024
Ich habe erfahren, dass auch an die Errichtung einer Basketballfläche (mit ein oder
zwei Basketballkörben) gedacht ist, mit einem versickerungsfähigen Boden ausgestat-
tet, der dann sicher auch von Freizeitsportlern genutzt werden könnte.
Unterstützt die Verwaltung diesen Vorschlag?
Antwort: Die Ausgestaltung des zusätzlichen Sportangeboten wird bei positivem Entscheid
Teil der Entwurfsplanung sein. Mit der Bearbeitung wird nach der Grundsatzentscheidung
durch die Bezirksvertretung Nippes zur Beschlussvorlage Flächennutzung Johannes-Gies-
berts-Park (0711/2024) begonnen.
Können um den Platz herum Bänke für Zuschauer, Reservespieler oder schlicht als Ab-
lage für die Bekleidung installiert werden?
Antwort: Die Einrichtung weiterer Bankstandorte wird im Rahmen der Entwurfsplanung ge-
prüft, welche nach einer Entscheidung durch die Bezirksvertretung Nippes beginnt.
Ist die Installation einer intelligenten Platzbeleuchtung (die sich selbsttätig bei Benut-
zung einschaltet) möglich, so dass in den Wintermonaten eine Nutzung von 17 bis 22
Uhr möglich ist?
Antwort: Im Johannes-Giesberts-Park ist eine Beleuchtung zwischen den südlichen Wegean-
bindungen des Clouth-Quartiers und der KVB-Haltestelle „Kinderkrankenhaus“ an der Amster-
damer Straße vorhanden. Dies stellt bereits eine Ausnahme zum Beschluss des Ausschusses
für Umwelt und Grün vom 29.01.2004 dar. Park- und Grünanlagen in Köln sind demnach
grundsätzlich beleuchtungsfrei zu belassen.
Eine zusätzliche Beleuchtung wird aus Rücksicht auf Flora und Fauna im Johannes-Gies-
berts-Park nicht vorgesehen. Gemäß Kölner Stadtordnung § 23 Abs. 3 besteht „in öffentlichen
Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen (…) keine Verpflichtung der Stadt Köln zur Be-
leuchtung...“.
Kann in der Nähe ein Trinkbrunnen installiert werden?
Antwort: Die Installation eines Trinkwasserbrunnens wird in der weiteren Planung geprüft.
Kann in der Nähe eine Toilette installiert werden?
Antwort: Jede öffentliche Toilette wird bei jedem Standort einer technischen Prüfung unterzo-
gen. Bei Toiletten in Grünanlagen ist es aufgrund der Versorgungsleitungen wie Frischwasser,
Abwasser und Strom und aufgrund des Untergrunds (Aufstellung mit schwerem Kran plus Ge-
wicht der Toilette, Befahrbarkeit) nicht immer möglich, ein City-WC zu realisieren. Im Zuge der
Entwurfsplanung wird die Installation einer Toilette geprüft. Falls Sie als ortskundige Bürger*in
konkrete Standortvorschläge haben, nehmen wir diese gerne auf via toilettenkonzept@stadt-
koeln.de. Unter toiletten.koeln können Sie nach allen öffentlichen Toiletten suchen, die stadt-
weit verfügbar sind.
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Einwohneranfrage 0244/2024
Inwiefern werden die Transparenz- und Compliance-Regelungen und die Korruptions-
prävention der Stadt zur geplanten Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks im en-
geren Sinne und auch der geplante Eingriff in das gesamte Landschaftsschutzgebietes
Johannes-Giesberts-Park hinsichtlich folgender Punkte bereits im Vorfeld berücksich-
tigt bzw. sollen noch berücksichtigt werden, betreffend
- Zusammenarbeit mit Tochtergesellschaften der Stadt Köln im Vorfeld von Be-
schlußvorlagen, Planungen und Ausführungen/Umsetzungen von Maßnahmen und
Finanzierung von Spiel- und Sportstätten
- Zusammenarbeit mit der Kölner Grün Stiftung im Vorfeld von Beschlußvorlagen,
Planungen und Ausführungen/Umsetzungen von Maßnahmen und Finanzierung,
auch in Form von Spenden, von Spiel- und Sportstätten
- Potentielle Verbindungen zwischen Sponsoren juristischer Personen (Unterneh-
men) der juristischen Person Kölner Grün Stiftung und Unternehmen, die an be-
schränkten und/ oder unbeschränkten Ausschreibungen und/ oder Auftragsverga-
ben beteiligt sind/oder noch werden, auch hinsichtlich von bestehenden und/ oder
späteren regelmäßig erforderlichen Service-, Pflege-, Instandhaltungsarbeiten zu
Spiel- und Sportstätten (interne und externe Aufträge, Outsourcing)
- falls beschränkte Ausschreibungen erfolgen, hinsichtlich der dafür vorliegenden
Begründungen
- Prüfung der finanziellen Gesamtsicht, also Gesamtinvestitionen der Gesamtumge-
staltung (Gesamtkonzept) und daraus folgende, nicht-investive, wiederkehrende
Kostenbelastungen und deren Finanzierung und deren negativen Auswirkungen auf
bereits bestehende Spiel- und Sportstätten in Nippes
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage 0244/2024 gesammelt wie folgt:
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und der Köl-
ner Grün Stiftung ist seit 2007 so gestaltet, dass Projekte und Maßnahmen durch die Stiftung
finanziert und umgesetzt werden. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt
dabei die Planung der jeweiligen Maßnahme sowie die Bauleitung. Die Vergabe der Maßnah-
men erfolgt grundsätzlich durch die Kölner Grün Stiftung. Wie im Jahr 2007 dem Fachaus-
schuss mitgeteilt, werden diese Investitionen als Schenkung angenommen. Es handelt sich
hierbei nicht um Maßnahmen, die der Sponsoring Richtlinie der Stadt Köln unterliegen (vgl.
allgemeine Antwort an den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023
(2667/2023)).
In der Unterlage zur Sitzung vom 25.01.2007 wurde die Zusammenarbeit der Stadt Köln und
der Kölner Grün Stiftung wie folgt beschrieben. „Zur Umsetzung der Maßnahme ist vorgese-
hen, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als grundstücksverwaltende
Dienststelle die Planung […] übernehmen wird. Die Vergabe der Maßnahme erfolgt durch die
Stiftung selbst. In diesem Sinne sollen auch künftige Maßnahmen, die heute noch nicht defi-
niert und beziffert werden können, durchgeführt werden. Das Zentrale Vergabeamt hat aus
vergaberechtlicher Sicht keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise formuliert.“
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Einwohneranfrage 0269/2024
1. Wurde - wie im Beteiligungskonzept vom 17.10.2022 vorgesehen - eine abschlie-
ßende Evaluation des Beteiligungsverfahrens auf der Grundlage der vom Rat der
Stadt Köln beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt und falls ja, mit welchem Ergebnis?
2. Inwieweit wurden die Qualitätsstandards eingehalten?
3. Falls eine entsprechende Evaluation noch nicht durchgeführt wurde, für wann ist
diese geplant und wann ist mit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zu
rechnen?“
Antwort: Die Beschlussvorlage „Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes Xantener
Straße/Johannes-Gisberts-Park in Köln Nippes“ (1215/2023) bezieht sich auf die Spielplatzflä-
che im Johannes-Giesberts-Park. Die mit dem Beschluss vorgelegte Spielplatzplanung bein-
haltet keine planerischen und baulichen Veränderungen der Hundefreilauffläche.
Im Begründungstext zur Beschlussvorlage 1215/2023 wird bereits auf die Erarbeitung eines
Konzeptes für die Gesamtparkanlage verwiesen: „Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen entwickelt derzeit ein Konzept für die ökologische Revitalisierung des gesamten Johan-
nes-Giesberts-Parks. (…) Der Spielplatz ist Teil des Gesamtkonzepts.“
Für die Gestaltung des Spielplatzes ist eine separate Kinder- und Jugendbeteiligung durchge-
führt worden. Die hier erfassten Rückmeldungen bezogen sich lediglich auf die Spielplatzflä-
che. Die Ergebnisse der Evaluation aus der Kinder- und Jugendbeteiligung sind in die Gestal-
tung des Spielplatzes eingeflossen.
Im April 2023 ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Johannes-Giesberts-Park für alle Köl-
ner*innen durchgeführt worden. Die Zusammenfassung der Ergebnisse sind der Beschluss-
vorlage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park (0117/2024) als Anlage 2 Zusammenfas-
sung Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung beigefügt. Der Beantwortung der Einwohneran-
frage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0269/2024, 0319/2024) betreffend Johannes-
Giesberts-Park ist in der Anlage 2 die Evaluation zu der Öffentlichkeitsbeteiligung aus April
2023 zum Johannes-Giesberts-Park angehängt.
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Einwohneranfrage 0270/2024
Wie wird für den Schutz der dort freilaufenden Hunde gesorgt? (zB : Zaun oder Ge-
büsch zur Straße und Radweg?)
Antwort: In der Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes geht es um die Grundsatzent-
scheidung der Flächenaufteilung/-nutzung. Die Abgrenzung durch einen Zaun oder ähnliches
zur Straße wird erst im weiteren Planungsverfahren behandelt. Nach der Erstellung des Ent-
wurfes wird dieser zur Entscheidung erneut der Politik zur Entscheidung vorgelegt.
Wie ist bei einer steigenden Anzahl von Hunden eine Verkleinerung der Freilauffläche
zu rechtfertigen?
Antwort: Aus der Auswertung der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geht der Wunsch
hervor, dass der Bolzplatz ertüchtig und die Fläche des Bolzplatzes vergrößert wird. Eine Ver-
größerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbebauung
nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 67480-02 vor.
Sollte es zur Verkleinerung der Fläche kommen, wird es dann eine Ersatzfläche in ei-
nem anderen Bereich geben? zB: in Weidenpesch (dort ist keine Freilauffläche vorhan-
den)
Antwort: Das skizzenhafte Gesamtkonzept bezieht sich nur auf die Grundsatzentscheidun-
gen der Flächenaufteilung/-nutzung des Johannes-Giesberts-Park. Bei Neuanlagen von öf-
fentlichen Grünflächen werden auch die Hundefreilaufflächen mit betrachtet.
Warum werden nicht die Bäume und Blumenwiese in den Bereich der Straße verlegt o-
der der Kletterpark dort gebaut und die Freilauffläche im mittleren Teil des Parks belas-
sen?
Antwort: In der Beschlussvorlage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park (0117/2024) fin-
den sie folgende Begründung:
„Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Ams-
terdamer Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Ver-
größerung ist aufgrund von Lärmschutz nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen ei-
nem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben.
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.“
Warum wird der Wunsch der Bürgerbefragung ignoriert, der eindeutig den Erhalt der
Freilauffläche wünscht?
Antwort: Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Bezirksvertretung Nippes als
Grundlage für Ihre Grundsatzentscheidung über die Flächenaufteilung im Park.
In der Beschlussvorlage sind zwei Varianten für die Flächenaufteilung dargestellt. Eine Park-
anlage dient allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Interessen der Erholung und Freizeitge-
staltung. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen Interessen der Teilneh-
menden abzulesen. Die Ergebnisse finden sie hier:
https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
Eine Entscheidung über die Flächenverteilung obliegt der Bezirksvertretung Nippes.
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Einwohneranfrage 0273/2024
Laut Beschlussvorlage 0117/2024 gehen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zwei Wün-
sche ganz besonders hervor, und zwar
- der Wunsch nach einem großen Fußball-/Bolzplatz
- der Wunsch nach einer Trennung zwischen Hundefreilauffläche und Spielplatz.
Diese Behauptung ist anhand der im Beteiligungsportal veröffentlichten Auswertung
nicht nachvollziehbar. Auf welcher Auswertungsbasis gründet die o.g. Einschätzung
der Verwaltung?
Antwort: Die Antworten der Öffentlichkeitsbeteiligung sind sowohl quantitativ als auch qualita-
tiv ausgewertet worden.
Hier ist zu beachten, dass es sich um eine freiwillige (nicht gesetzlich vorgeschriebene) Öf-
fentlichkeitsbeteiligung handelt, welche keinen Anspruch auf Repräsentativität hat.
Die Auswertung bezieht sich auf die Antworten der Personen, welche an der Beteiligung im
entsprechenden Zeitraum teilgenommen und Rückmeldungen gegeben haben. Eine reine Ge-
genüberstellung der Zahlen ist nicht sinnvoll oder zielführend.
Ziel einer Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht die repräsentative Darstellung, sondern die Be-
rücksichtigung aller relevanter Perspektiven. Dies ist bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Jo-
hannes-Giesberts-Parks erfolgt.
Es konnten Hinweise und Meinungen von Anwohner*innen, Nutzer*innen, Mitgliedern von
Bürgervereinen, Mitglieder von Umwelt-, Kinder- und Jugend- und Sportverbänden eingeholt
werden. Es erfolgte eine Clusterung aller Rückmeldungen nach folgenden Kategorien: Aus-
stattung, Bewegungsparcours, Flora und Fauna, Hunde, Spielplatz, Sport (außer Bewegungs-
parcours), Wege, Sonstiges.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung bilden einen Bestandteil der Grundlagen, auf
welchen die politischen Gremien ihre Beschlüsse fassen. Die Auswertungsbasis für die beiden
dargestellten Beschlussvarianten sind die Rückmeldungen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus
dem Jahre 2023. Diese sind auf der Beteiligungsplattform der Stadt Köln veröffentlicht:
Johannes-Giesberts-Park | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln)
Sind dabei die „Gefällt mir“-Wertungen aus dem Online-Dialog berücksichtigt worden?
Antwort: Die Bewertungen der Beiträge aus dem Kartendialog wurden nicht quantitativ aus-
gewertet. Auch hier wird noch einmal darauf verweisen, dass eine freiwillige Öffentlichkeitsbe-
teiligung keinen Anspruch auf Repräsentativität erhebt.
Vielmehr werden diese als Anhaltspunkt genutzt um zu erkennen, welche Themen für eine
Vielzahl von Nutzer*innen relevant sind. Ein Beispiel sind die fünf Beiträge, welche die meis-
ten positiven Bewertungen erhalten haben. Diese beziehen sich alle auf das Thema Hunde-
freilauffläche bzw. Konflikte, welche zu diesem Thema bestehen. Die Beiträge sind aus unter-
schiedlichen Perspektiven verfasst (bspw. Kinder, Radfahrende etc.) und thematisieren ver-
schiedene Konflikte.
Dies soll keine Bewertung der Thematik darstellen, sondern macht deutlich, dass es sich um
ein Thema handelt, welches für viele verschiedene Gruppen bedeutsam ist und daher von der
Verwaltung und der Politik entsprechend berücksichtigt werden sollte.
In der Auswertung, welche der Beschlussvorlage „Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park“
(0117/2024) angehängt ist, sind die „Gefällt mir“ -Wertungen aus dem Kartendialog nicht be-
rücksichtigt. Diese Daten sind nicht quantitativ ausgewertet worden. Hier sind die pro/contra-
Argumente ablesbar und aussagekräftig, zu welchen Antworten positive Bewertungen abge-
geben wurden. Auch sind hier mehrfache Positiv-Likes möglich.
Die Tendenzen der Antworten sind ähnlich wie unter Frage 1 beantwortet. Die Aussagen mit
den fünf meisten Positivwertungen lauten wie folgt:
- „Hunde-Freilauffläche viel zu groß - eine Halbierung dieser Freilauffläche und Einzäu-
nung wie im Volksgarten wäre mehr als geboten. Das funktioniert dort doch sehr gut
und die Kommunikation der Hundebesitzer ist stressfrei. Niemand käme auf die Idee,
mitten im Volksgarten als zentralen Kern eine Hundefläche einzurichten. Den Kern des
Nippeser Parks damit in Beschlag zu nehmen für eine kleine Gruppe der Bevölkerung,
ist nicht mehr zeitgemäß.“ Diese Äußerung erhielt 23 Positiv-Wertungen.
14
- „Hundefreilauffläche vom Fahrradweg und Spielbereich abgrenzen - Die Hundefreilauf-
fläche sollte
a) nach Westen vom Fahrradweg geeignet abgetrennt werden (zB niedrige Stange wie
in Parks), da es häufiger zu gefährlichen Situationen mit Fahrradfahrern kommt,
b) nach Norden optisch sichtbar begrenzt werden, wenn dort wieder ein Spielbereich
entsteht (keine Hunde auf Spielflächen) und
c) Insgesamt klarer markiert werden, da im gesamten Park (westlich und südlich der
eigentlichen Fläche) sehr viele Hunde ohne Leine rumlaufen und daher auch die übri-
gen Flächen nicht richtig genutzt werden können.“ Diese Äußerung erhielt 17 Positiv-
Wertungen.
- „angemessene Anpassung der Größe der Freilauffläche mit baulicher Abgrenzung -
Leider besteht der größte Teil des Parks aus Hundefreilauffläche. Die restlichen Flä-
chen sind auch nicht nutzbar, da auch hier Hunde frei laufen und diese als Hundetoi-
lette genutzt werden. Eine Begrenzung der Hundefreilaufläche, insbesondere zum
Spielplatz und den Wegen, ist unbedingt erforderlich. Ich bin selbst als Fahrradfahrer
schon von einem Hund, der von der Freilauffläche angerast kam, angegriffen worden.
Eine rücksichtvolle Nutzung für Alle und nicht nur für Hundebesitzer wäre wünschens-
wert. Die Größe der Hundefreilauffläche steht in keinem Verhältnis zu den unterschied-
lichen Nutzergruppen (Familien, Sport, Durchgangsverkehr, Natur, Hundebesitzer)“
Diese Äußerung erhielt 17 Positiv-Wertungen.
- „Halbierung und Einzäunung der Hundefläche - Die Hundefläche nimmt den schönsten
Bereich des Parks ein und ist sehr groß, eine Verkleinerung finde ich sinnvoll. Eine
Einzäunung macht es für Kinder oder Menschen mit Angst vor Hunden leichter, die
Wiese auch zu nutzen. In der Regel laufen die Hunde auch im Rest des Parks ohne
Leine.“ Diese Äußerung erhielt 16 Positiv-Wertungen.
- „Hundeklo - Der Park ist aktuell ein großes Hundeklo. Daher sollte es mehr Flächen
geben, die für Hinde tabu sind, wo man sich gefahrlos mal hinlegen und Kinder spielen
lassen kann.“ Diese Äußerung erhielt 16 Positiv-Wertungen.
Die fünf am häufigsten gelikten Antworten beziehen sich alle auf die Konfliktlage Hundefrei-
lauffläche. Die unterschiedlichen Argumente und Perspektiven zum Thema Hund (z.B.: Kon-
flikt mit anderen Parknutzenden, wie Fahrradfahrende, mit Familien mit Kinder, Menschen mit
Angst vor Hunden, der Park als Hundetoilette / Hundekot im Park, Größe der Hundefreilaufflä-
che) sind hier ablesbar. Es wird deutlich, dass es hier vielfältige Perspektiven auf dieses
Thema gibt und es keinesfalls ein Konflikt aus einer Perspektive mit den Hundebesitzer*innen
gibt. Die Auswertung des Onlinedialoges sind auf der Beteiligungsplattform der Stadt Köln ver-
öffentlicht https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
15
Einwohneranfrage 0243/2024
Warum steht im Fokus die Verkleinerung der Hundefreilauffläche?
Antwort: Eine Parkanlage dient allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Interessen der Erho-
lung und Freizeitgestaltung. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen Inte-
ressen der Teilnehmenden abzulesen. Die Ergebnisse finden sie hier:
https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
In der Beschlussvorlage (0117/2024) sind daher zwei Varianten für die Flächenaufteilung dar-
gestellt. Eine Entscheidung über die Flächenverteilung obliegt der Bezirksvertretung Nippes.
Warum wird ein Kletterpark für Kinder geplant wenn es bereits so viele Kinderspiel-
plätze in der unmitterlbaren Nähe gibt (Beispiel Luftschiftplatz im Clouth Quartier)?
Antwort: Der zwischen dem Nordpark und dem Inneren Grüngürtel gelegene Johannes-Gies-
berts-Park ist bei den Bürger*innen sehr beliebt und dadurch stark frequentiert. Der beste-
hende Spielplatz im Park ist zur Zeit nicht ausgebaut. Gerade während und nach der Corona
Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig informelle Spiel- und Bewegungsangebote für
Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum sind. Aktuell verfügt Nippes über 117.867 Ein-
wohner*innen, davon 18.543 Kinder und Jugendliche. Laut der aktuellen Spielraumplanung
ergibt sich daraus im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen von insgesamt 120.806 m².
Anhand der demografischen Entwicklung lässt sich ablesen, dass Nippes ein stark wachsen-
der Stadtteil ist. Der Grund ist der Zuzug von Familien mit Kindern und Jugendlichen und die
Realisierung von Um- und Neubaugebieten.
Das machen auch die zahlreichen Neubauprojekte deutlich, wie zum Beispiel das in 2021 fer-
tiggestellte Clouth Quartier. Allein bei diesem Bauprojekt sind 1200 neue Wohnungen hinzu-
gekommen. Die Größe des Bauprojektes löste einen neuen Bedarf an Spielplatzfläche aus, da
neue Bewohner*innen hinzugezogen sind. In diesem Zuge musste der Bauhabenvorträger ei-
nen öffentlichen Spielplatz erreichten bzw. ausbauen, dabei entstand der Spielplatz auf dem
Luftschiff Platz. Durch die stärkere Verdichtung des Stadtraums müssen fußläufig erreichbar
attraktive, altersgerechte und bedarfsgerechte Spielräume für Kinder und Jugendliche errich-
tet werden. Um diesen Mangel zu begegnen müssen auch bestehende Spielplatzflächen mit
einem hohen Spielwert ausgebaut oder neugebaut werden
Die zentrale Lage und Größe, sowie die Nähe zum Kinderkrankenhaus, des Johannes-Gies-
berts-Park stellt ein beliebtes Ausflugsziel für Familien dar. Der Ausbau der vorhandenen
Spielplatzfläche bietet Kindern und Jugendlichen, sowie Familien, eine hohe Aufenthaltsquali-
tät und einen gesteigerten Spielwert. Vor diesem gesamten Hintergrund wird die Notwendig-
keit des Ausbauens der vorhandenen Spielplatzfläche im Johannes-Giesberts-Park deutlich.
Darüber hinaus könnte durch eine Trennung der Hundefreilauffläche und der Spielplatzfläche
das subjektive Sicherheitsgefühl der spielenden Kinder und Jugendliche erhöht und ein unbe-
schwertes Spielen ermöglicht werden.
Warum werden keine Sitzbänke und generell Sitzgelegenheiten in den Park eingesetzt?
Antwort: Als Basis der Öffentlichkeitsbeteiligung diente die Skizze die auf dem Beteiligungs-
portal der Stadt Köln zu finden ist:
https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Bezirksvertretung Nippes als Grund-
lage für Ihre Grundsatzentscheidung über die Flächenaufteilung im Park.
Die Planung der Parkanlage erfolgt auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung. Ent-
sprechend liegt derzeit noch keine Planung vor. Das Einplanen von Parkbänken erfolgt im
Planungsprozess durch die Stadtverwaltung. Die Planung selbst wird anschließend der Be-
zirksvertretung Nippes erneut vorgelegt.
Warum kann man nicht einen Hundparcour mit Trinkstationen & Agility Stationen für
Hunde einrichten?
Antwort: Im Park wird die Installation eines Trinkbrunnens von der Stadtverwaltung Köln ge-
prüft. Mit diesem Trinkwasserbrunnen können Hundebesitzer über selbst mitgebrachte Utensi-
16
lien wie bspw. Trinkbehälter Ihre Hunde mit Wasser versorgen. So profitieren alle Nutzer*in-
nen vom Wasserangebot.
Hundefreilaufflächen dienen neben dem allgemeinen Erholungszwecken dem unangeleinten
Auslauf von Hunden. Weiterhin gilt das Verbot von Verunreinigung durch Tiere.
Entsprechend dieser Vorgaben der Stadtverordnung Köln stellt die Errichtung eines Hunde-
parcours oder einer Agility-Station eine Einschränkung des allgemeinen Erholungszweckes für
alle Nutzer*innen dar.
Warum kann man nicht eine Fontaine in den Park einsetzen?
Antwort: Wasserelemente erfreuen sich einer großen Beliebtheit im Kölner Stadtgebiet. Die
Entwurfsplanung wird auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. In
dem Zuge wird die Thematik des Wasserelementes durch die Stadtverwaltung Köln geprüft.
17
Einwohneranfrage 0271/2024
1. warum soll ein Bolzplatz in die Mitte des Parks verlegt werden, obwohl er allenfalls
am Wochenende etwas frequentiert wird. Ich wohne seit 30 Jahren im Viertel und sehe
ihn höchstens am Wochenende belebt. Aus meiner Sicht verschandelt er damit den
Park, was vll kein Argument für viele ist?
2. warum fällt ihnen nach all den vielen Jahren plötzlich auf, das der Bolzplatz an der
bisherigen Stelle die Nachbarn stört?
Der Lärm von Bolzplatz bespielenden Menschen könnte ja auch ruhesuchende Men-
schen stören. Wo sollen diese Menschen eigentlich hin?
Z.B. Vom Nordpark spielende Menschen auf dem Bolzplatz ist so laut, das im anliegen-
den Schrebergarten nur noch abends gemütlich ist.
3. Warum werden die Parks in Nippes als Park in seiner Ursprünglichkeit so verschan-
delt, so das ich sie nur noch als zweckentfremdeten Sportpark sehen kann, der nichts
mehr an Schönheit und Ästhetik aufweist?
4. Muss nur wie der Trend es verlangt, in jedem Park ein Sportpark entstehen? Es ist
sicher sinnvoll, alle Interessen zu verfolgen wie die der Kinder, Jugendlichen, Freizeit-
sportler, Hundebesitzer und Senioren. Was ich sehe ist eine sehr einseitige Gestaltung
der Parks.
5. Das die Hundefläche nicht mit dem Bolzplatz getauscht werden kann, verstehe sogar
ich als nicht Hundebesitzer. Selbst ich verstehe, das die Gefahr, das die Hunde auf die
Straße laufen zu groß ist. Es sei denn, es liegt ihnen daran, das die Hunde versterben.
6. warum werden solche Bolzplätze nicht an andere Stellen, auch außerhalb der Parks
angelegt? Vll am Rhein? Dann müssen die Jugendlichen und Freizeitsportler zwar et-
was mit dem Rad fahren, aber als sportlich fitteste Gruppe halte ich das für denkbar.
Kinder sehe ich eher in der Nähe vom Wohnort und Senioren haben auch mal etwas
Ruhe im Park verdient, nachdem die Stadt immer stressiger wird und an Hundebesitzer
sollte auch gedacht werden.
Gibt es eine Bedarfserhebung? Ich sehe sehr viele Hundebesitzer, mehr als Kinder und
Jugendliche. „
Die Verwaltung beantwortet die Fragen 1, 3 bis 6 der Mitteilung 0271/2024 gesammelt
wie folgt:
Die Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johannes-Gies-
berts-Park gemäß dem skizzenhaften Gesamtkonzept beauftragt (3020/2022). Aus dem Be-
schluss der Bezirksvertretung Nippes geht hervor, dass anhand einer durchzuführenden Öf-
fentlichkeitsbeteiligung die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung
der Parkanlage miteinbezogen werden sollen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom 10. bis
30. April 2023 durchgeführt worden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgte das Ziel, Bedarfe, Ansprüche und Wünsche der Ziel-
gruppen zu erfahren und die Akzeptanz, Identifikation sowie Nutzungsvielfalt zu maximieren.
Dazu soll die Beteiligung an folgenden Zielen ausgerichtet werden:
breite Information der Anwohner*innen und damit potentiellen Nutzer*innen aus dem
Umfeld des Standortes
zielgruppengerechte Ansprache der verschiedenen Nutzer*innengruppen
Um dieses Ziel zu erreichen wurde die Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung vom 3. April
2023 und einen Beitrag auf der städtischen Instagram-Seite vom 14. April 2023 über die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung informiert. Darüber hinaus gab es eine umfangreiche Information der
Öffentlichkeit, da innerhalb des Beteiligungszeitraums auch die Themenwoche Öffentlichkeits-
beteiligung stattgefunden hat. Hier wurde sowohl auf dem städtischen Beteiligungsportal, den
Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung als auch über Plakate auf das Thema Öffentlich-
keitsbeteiligung generell und laufende Projekt im Speziellen aufmerksam gemacht.
18
Darüber hinaus hat der WDR in der Lokalzeit aus Köln über die Möglichkeit der Beteiligung
berichtet und einige Zeitungen haben das Thema aufgegriffen. Es folgt eine nicht abschlie-
ßende Übersicht der Artikel:
Grünzug soll schöner werden, Kölnische Rundschau, 5. April 2023
Johannes-Giesberts-Park wird schöner, Radio Köln, 12. April 2023
Bis Ende April mitbestimmen, Kölner Stadt Anzeiger, 19.04.2023
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks liegt auch in Bürgerhand, Kölner Stadt
Anzeiger, 22.04.2023
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Teilnehmenden ihre Meinung analog
per Fragebogen (Beteiligungsbriefkasten im Park) oder digital über den Online-Dialog auf dem
städtischen Beteiligungsportal mitteilen. Darüber hinaus fand am 17. April 2023 eine Informati-
onsveranstaltung vor Ort statt.
Die o.g. Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Johannes-Giesberts-Parks sind erreicht wor-
den. Es konnten Hinweise und Meinungen von Anwohner*innen, Nutzer*innen, Mitgliedern
von Bürgervereinen, Mitglieder von Umwelt-, Kinder- und Jugend- und Sportverbänden einge-
holt werden.
Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung finden sie in der Beantwortung einer Einwohneranfrage
nach § 39 der Geschäftsordnung ausführliche Ausführungen zum Thema Öffentlichkeitsbetei-
ligung: in der Vorlagen-Nummer 0319/2024 und 0356/2024.
Aus der Auswertung der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geht der Wunsch hervor,
dass der Bolzplatz ertüchtigt und die Fläche des Bolzplatzes vergrößert wird. Unter folgendem
Link finden sie die Informationen zu durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung: https://mei-
nungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
Grundsätzlich dient eine öffentliche Parkanlage allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Inte-
ressen der Erholung und Freizeitnutzung. Am 25.01.2024 entschied die Bezirksvertretung Nip-
pes über die Beschlussvorlage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park (0117/2024). Hier
finden Sie folgende Erläuterung:
„Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Ams-
terdamer Straße hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Vergrößerung
ist aufgrund von Auflagen des Lärmschutzes nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen
einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100m Abstand
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben.
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.“
Im weiteren Planungsprozess wird die Gestaltung, Sicherheit der Nutzer*innen geprüft. Nach
Erstellung des Entwurfes wird dieser zur Entscheidung erneut der Politik vorgelegt.
Zur Frage 2:
Am 30.01.2014 nahm die Bezirksvertretung Nippes mit der Beschlussvorlage „Johannes-Gies-
berts-Park in Köln Nippes“ (3344/2013) das Konzept zur Grünplanung zur Kenntnis und be-
auftragte „…die Verwaltung die neu ausgewiesenen Wege sukzessive und nach gesicherter
Finanzierung auszubauen.“ Es wird weiter folgendes gefordert: „Wenn die Kinderspielbereiche
ausgebaut werden, muss eine andere Flächenausweisung für den Hundefreilauf erfolgen, um
Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die neue Hundewiese wird der Bezirksvertretung Nippes zur
Beschlussfassung vorgelegt, sobald ein Zeitpunkt für die Realisierung der Kinderspielbereiche
absehbar ist.“
Die Planung des Spielplatzes im Johannes-Giesberts-Park ist am 26.10.2023 vom Rat be-
schlossen worden (1215/2023).
Des Weiteren wird für die Beantwortung dieser Anfrage zu den Fragen 1 und 3-6 verwiesen.
Hier wird ausführlich die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung und die Hundefreilauffläche
mit Lärmthematik erläutert.
19
Einwohneranfrage 0272/2024
Wie gedenken Sie die Hundewiese zur angrenzenden Amsterdamer Straße und den di-
rekt an der Wiese entlanglaufenden Weg/Radweg abzutrennen?
Antwort: In der Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes geht es um die Grundsatzent-
scheidung der Flächenaufteilung/-nutzung. Eine Möglichkeit zur Abgrenzung zur Amsterdamer
Straße hin wird erst in der Entwurfsplanung behandelt. Nach der Erstellung des Entwurfes
wird dieser der Politik erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Bei meiner zweiten Frage geht es um die Frequenz der Nutzungen von Hundewiese und
Fußballplatz.
In meiner Wahrnehmung ist die Hundefreilauffläche täglich voller Menschen und
Hunde. Die Hundehalter kommen aus den umliegenden Stadtteilen zum Teil mit dem
Auto angereist.
Ich selbst bin täglich bis zu viermal auf dieser Wiese und sehe auf dem angrenzenden
Sportplatz nicht jede Woche ein Team spielen.
Wir Hundehalter müssen täglich unsere Hunde auspowern und sind auf Freilaufflächen
angewiesen.
Wenn der Bedarf eines Fußballplatzes den Bedarf an der Hundefreilauffläche übertrifft,
wundere ich mich darüber, dass der aktuelle Bolzplatz in der Regel nicht bespielt wird.
Ich bin mir sehr sicher, dass ein größerer und luxuriöserer Fußballplatz nicht relevant
mehr Menschen auf die Wiese bringt als die aktuellen Nutzer der Hundewiese.
Das wäre eine deutliche Verringerung der Nutzung des Parks, was ich als Nippesserin
mehr als schade finde.
Antwort: Eine Parkanlage dient allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Interessen der Frei-
zeitgestaltung und Erholung. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen In-
teressen der Teilnehmenden abzulesen. Die Ergebnisse finden Sie hier:
https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
In der Beschlussvorlage (0117/2024) der Bezirksvertretung Nippes sind daher zwei Varianten
für die Flächenaufteilung dargestellt. Eine Entscheidung über die Flächenverteilung obliegt der
Bezirksvertretung Nippes.
20
Einwohneranfrage 0274/2024
Wie soll die Situation bezüglich der Trennung von Hundefreilaufläche und der übrigen
Parknutzung (in allen Parkbereichen) verbessert / sicherer werden, sofern die Hunde-
freilaufläche nicht verlagert wird?
Antwort: Die Ausgestaltung und Trennung der Parknutzungen ist Teil der Entwurfsplanung.
Mit der Bearbeitung wird nach der Grundsatzentscheidung durch die Bezirksvertretung Nippes
zur Beschlussvorlage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park (0117/2024) begonnen.
Wie wird die Anleinpflicht kontrolliert? Wie wird das Problem mit dem Hundekot redu-
ziert?
Antwort: Im Rahmen der Personalkapazitäten kann durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln
die Örtlichkeit aufgesucht und ordnungsbehördlich überwacht werden. In den Sommermona-
ten erfolgt dies auf Grund der Aufgabenschwerpunkte intensiver, sodass eine stetige Präsenz
erfolgt.
Das Aufstellen von Mülleimern und Hundekotbeuteln wird in der Entwurfsplanung überprüft
und mit der AWB abgestimmt. Allgemein gilt auch auf Hundefreiflächen das Verbot der Verun-
reinigung durch Tiere. Verunreinigungen durch Tiere sind von der sie führenden Person un-
verzüglich zu beseitigen.
Wie sollen im Speziellen der Spielplatz, die Sportflächen und der Fahrradweg gegen-
über den Hunden abgesichert werden?
Antwort: Gemäß §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein-
spurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen.
Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fah-
ren.“
Ferner dienen gem. §28 Abs. 1 KSO: „Hundefreilaufflächen (…) neben allgemeinen Erho-
lungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden (…) .“ Außerhalb der Hundefreilaufflä-
chen sind gem. §27 Abs. 1 der KSO Hunde „… in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an
der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den Umständen
nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“
Darüber hinaus ist gem. §27 Abs. 2 KSO „das Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von
Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – (…) auf öffentlichen Spiel- und Bolzplät-
zen“ verboten.
Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Insofern ist eine bauliche Trennung eines Bolzplatzes von z.B. einer Hundefreilauffläche nicht
erforderlich. Eine Trennung von Flächen kann durch Wege und Abstände zwischen den Flä-
chen erfolgen. Eine Verpflichtung der Stadt Köln besteht hierzu nicht.
21
Einwohneranfrage 0276/2024
Warum werden maximalinvasive Umgestaltungen im Johannes-Giesberts-Park geplant,
wenn eine minimalinvasive Umgestaltung den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteili-
gung Rechnung trägt?
Antwort: Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens
Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Die Entscheidungsvorlage zur
Flächennutzung ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage
(0117/2024) beigefügt ist. Diese Vorlage wird einer Entwurfsplanung als Grundsatzentschei-
dung vorgezogen. Die dann entstehende Entwurfsplanung wird der Politik entsprechend des
bereits getroffenen Beschlusses (3020/2022) erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Inwieweit gedenkt die Bezirksvertretung mit den signifikanten Abweichungen von den
Ergebnissen der Bürgerbeteiligung das politische Interesse der Bürgerinnen und Bür-
ger sowie die Akzeptanz der politisch Verantwortlichen zu steigern?
Antwort: Diese Frage richtet sich an die Vertreter der Bezirksvertretung Nippes und kann da-
her inhaltlich nicht von der Verwaltung beantwortet werden.
22
Einwohneranfrage 0278/2024
Wann hat die letzte Aufforstung im Park stattgefunden, und wann wird die nächste er-
folgen? Der Johannes-Giesberts Park lebt von seiner Weitläufigkeit und den Naturflä-
chen. Daher frage ich, ob die Bäume, die bei dem Bau der Clouth Siedlung geschädigt
wurden oder gefällt wurden, wieder erneuert wurden oder noch werden? Zudem fehlen
Schattenplätze, die durch eine Aufforstung ja gegeben werden können ( Auch ein Punkt
der Bürgerbeteiligung)
Antwort: Die Historie der Parkanlage und der Gehölzpflanzungen sind in der Beschlussvor-
lage „Johannes-Giesberts-Park in Köln Nippes“ (3344/2013) skizziert worden:
„(…) bisher war der Park hier durch eine geschlossene mehrere Meter hohe Fabrikmauer be-
grenzt. Zur Abgrenzung dieser Mauer zum Park wurde in den 1960er Jahren eine dichte Ge-
hölzbepflanzung vorgenommen, die sich zu einem waldartigen Gehölzriegel im Johannes-
Giesberts-Parks entwickelt hat.“
Im Bereich Obstbaumwiese sind 44 Obstgehölze im Nordosten bzw. westlich der Kleingarten-
anlage gepflanzt worden. Der erste Teil wurde im November 2020, der zweite Teil im Novem-
ber 2022 gepflanzt. Pflanzungen in Form von Einzelstandorten auf den Wiesenbereichen, ins-
gesamt 15 Stück, wurden zwischen 2015 und 2017 durchgeführt. Ersatzpflanzungen (Auffors-
tungen) im Gehölzbestand zum Clouth-Gelände wurden bisher nicht durchgeführt um eine na-
türliche Entwicklung des Gehölzrandes zu fördern.
Der Gehölzstreifen ist gemäß Landschaftsplan geschützt und ist zu erhalten. Planerische
Maßnahmen wie Nachpflanzungen bzw. Nachverdichtungen des Gehölzstreifens werden im
Zuge der Entwurfsplanung geprüft.
Die Beschlussvorlage zur Verlegung der Hundefreilauffläche und dem Tausch mit dem
Bolzplatz hat ein "Ja" bezüglich der Auswirkungen auf den Klimaschutz erhalten. Inwie-
weit ist der Tausch der Flächen klimafreundlich?
Antwort: Das skizzierte Gesamtkonzept für den Johannes-Giesberts-Park beinhaltet insge-
samt eine ökologische und klimatische Aufwertung, z.B. durch Nachpflanzung von Bäumen
entlang des Gehölzstreifens am Clouth-Quartier.
Die als positive auf das Klima bewerteten Auswirkungen beziehen sich nicht nur auf den Flä-
chentausch Hundewiese mit dem Bolzplatzes, sondern auf die skizzierten Maßnahmen (siehe
Beschlussvorlage 0117/2024) insgesamt.
Die Beurteilung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt durch
Einschätzung der grob zu erwartenden baulichen Veränderungen, z.B. durch Nachpflanzung
von Bäumen entlang des Gehölzstreifens am Clouth-Quartier gegenüber zu erwartenden neu
versiegelten Flächen. Es wird für die Umsetzung des skizzierten Gesamtkonzeptes für den Jo-
hannes-Giesberts-Park insgesamt eine ökologische und klimatische Aufwertung erwartet. Je-
doch steht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finale Planung fest. Die Entwurfsplanung wird
auf Grundlage der Entscheidung der BV Nippes vom 25.01.2024 erarbeitet (0117/2024) und
anschließend erneut der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Zu einem späteren
Zeitpunkt wird im Rahmen der folgenden Genehmigungsplanung auf der Basis der hier betref-
fenden Entwurfsplanung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung behandelt.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine verbal-argumentative Auseinandersetzung mit
dem Bestandteil des Naturhaushaltes „Klima“, aus der auch Maßnahmen mit klimatischen
Funktionen resultieren und dargestellt werden (wie beispielsweise Entsiegelungen oder
Pflanzmaßnahmen).
Der Plan des Kletterparks / Spielplatz, der veröffentlicht wurde, zeigt einen Teilab-
schnitt der Fläche, auf dem Sportgeräte auf die bestehende Blumenwiese gesetzt sind.
Ebenfalls sind auf der Planung keine Obstbäume mehr zu finden. Ist geplant, die Blu-
menwiese zu mähen und die bestehenden Obstbäume zu entfernen?
Antwort: Die vorhandenen Obstgehölze und artenreiche Wiese sind von der Umplanung und
Erweiterung des Spielplatzes nicht betroffen.
Die Planung des Spielplatzes im Johannes-Giesberts-Park ist am 26.10.2023 vom Rat be-
schlossen worden (1215/2023). Der Eingriff in die vorhandene Fettwiese, der durch diese
Baumaßnahme entsteht, wird ökologisch vollständig ausgeglichen.
23
Es werden 5 neue heimische und klimaresistente Bäume gepflanzt, die Schatten spenden, als
Bienenweide dienen und im Herbst attraktiv färben. Teile der im Bearbeitungsraum liegenden
vorhandenen Fettwiese und die vorhandene Plattenfläche unter den Tischtennisplatten wer-
den in eine artenreiche Blumenwiese umgewandelt.
Warum wurde keine Gesamtplanung des Parks erstellt, die die Bürgerbeteiligung abbil-
det, auch in Bezug auf die Krankenhausfläche, die bald frei werden wird?
Antwort: Der Plan aus dem Jahr 2023 stellt das skizzenhafte Gesamtkonzept bzw. den Vor-
entwurf dar. In die nachfolgende Entwurfsplanung werden alle Wünsche der Bürger aufge-
nommen und fachlich abgewogen. Das Klinikgelände ist derzeit nicht im Eigentum der Stadt
Köln und wird deshalb in der Entwurfsplanung zur Parkanlage nicht mitbetrachtet.
Ein Plan aus April 2023 zeigt bei dem jetzigen Bolzplatz einen Weg zu den Schrebergär-
ten. Ist dieser Weg weiterhin geplant, und wie lange werden die Schrebergärten dort
noch bestehen bleiben? Sollte der Weg weiterhin gewünscht sein, würde dieser mitten
durch die neu geplante Hundefreilauffläche gehen?
Antwort: Der Plan aus dem Jahr 2023 stellt das skizzenhafte Gesamtkonzept bzw. den Vor-
entwurf dar. Auf Basis der Entscheidung der BV Nippes wird anschließend die Entwurfspla-
nung erarbeitet. Im Zuge der Entwurfsplanung werden die Wegebeziehungen geprüft. Die Ent-
wurfsplanung wird anschließend erneut der Politik zur Entscheidung vorgelegt.
Die Dauerkleingartenanlage ist nicht Teil des skizzenhaften Gesamtkonzepts und wird somit
nicht bearbeitet.
24
Einwohneranfrage 0280/2024
Bitte schildern Sie die Veränderungen und / oder Anpassungen der Hundefreilauffläche
89 seit Installation der Hundefreilauffläche im Johannes- Giesberts- Park. Die Wiese
wurde bereits in der Größe angepasst, wann ist dies passiert und warum?
Antwort: Die die heutige Hundefreilauffläche 89, welche im Johannes-Giesberts-Park liegt,
gilt seit dem Jahr 2005 als Hundefreilauffläche. Seitdem hat sich die Fläche nicht verschoben
oder verändert. Die Fläche hat aktuell eine Größe von 22.244 m².
Warum wurde bereits 2005 und 2014 versucht die Hundefreilauffläche zu verlegen?
Was sind die Gründe und warum ist dies dann doch nicht erfolgt?
Antwort: Auf Basis der Beschlussvorlage (3344/2013) „Johannes-Giesberts-Park in Köln Nip-
pes“ sollte die Hundefreilauffläche verlegt werden, wenn der Kinderspielbereich ausgebaut
wird. Hierzu heißt es in der Beschlussvorlage: „Bereiche des Johannes-Giesberts-Parks sind
als Hundefreilauffläche ausgewiesen. Es handelt sich um die Wiesen östlich des Hauptverbin-
dungsweges bis zum Verbindungsweg Amsterdamer Straße. Wenn die Kinderspielbereiche
ausgebaut werden, muss eine andere Flächenausweisung für den Hundefreilauf erfolgen, um
Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die neue Hundewiese wird der Bezirksvertretung Nippes zur
Beschlussfassung vorgelegt, sobald ein Zeitpunkt für die Realisierung der Kinderspielbereiche
absehbar ist.“ Mit dem Beschluss aus dem Jahre 2023 (1215/2023) „Neugestaltung und Er-
weiterung des Spielplatzes Xantener Straße/Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes“ wurde
die Entwurfsplanung für den Spielplatz vorgelegt. Entsprechend dem Beschluss aus dem Jahr
2013 wurde nun das Thema Hundewiese wiederaufgenommen und die Gelegenheit genutzt
alle Nutzer*innengruppe bei der Planung der Grünfläche zu beteiligen (0117/2024). Sachver-
halte der Hundewiese aus den vorhergehenden Jahren waren nicht Gegenstand der Be-
schlussvorlage am 25.01.2024 (0117/2024).
Hat die Hundefreilauffläche Bestandsschutz?
Antwort: Die Hundefreilauffläche im Johannes-Giesberts-Park hat keinen Bestandsschutz.
Am 30.01.2014 wurde bereits von der Bezirksvertretung Nippes beschlossen, dass eine an-
dere Flächenausweisung der Freilauffläche erfolgen muss, wenn die Kinderspielbereiche aus-
gebaut werden. Nur so können Nutzungskonflikte vermieden werden (3344/2013).
Welche Beschlussvorlage liegt für die Hundefreilauffläche vor und von wann und was
besagt diese?
Antwort:
- 2799/2009 Markierung von Hundewiesen in Köln
- 3344/2013 Johannes-Giesberts-Park in Köln Nippes: Verlegung der Hundefreilaufflä-
che, wenn der Kinderspielbereich ausgebaut wird.
- 3020/2022 Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park: Umgestaltung des Johannes-
Giesberts-Parks gemäß Gesamtkonzept. Einbeziehung der Bürger*innen bei der Um-
gestaltung durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Erhalt der Hundefreilauffläche.
- 1215/2023 „Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes Xantener Straße/Johan-
nes-Giesberts-Park in Köln-Nippes“: „Die Hundefreilauffläche im Park ist vom Vorha-
ben nicht betroffen.“
- 0117/2024 Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park: Flächentausch Hundefreilaufflä-
che und Bolzplatz. neuen Bereich "Hundewiese" in Richtung Westen (zum Clouth-Ge-
lände hin) bis zum westlich liegenden Weg in Nord-Süd-Richtung zu verlängern und
den Bereich "Hundewiese" zu vergrößern. Die Nordseite des neuen Bereiches soll da-
bei mit niedrigem Buschwerk (Höhe bis ungefähr 1 oder 1,20 m) abgegrenzt werden.
Welche Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Nippes wurden seit 2010 verkleinert und /
oder angepasst oder entfernt? Der Plan der online zur Verfügung steht, ist leider nicht
aktuell.
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Antwort: Seit 2010 wurde im Stadtteil Nippes keine Hundefreilauffläche verkleinert, ange-
passt oder entfernt. Im Jahr 2016 entstand am Merheimer Platz sogar eine neue Freilaufflä-
che mit einer Größe von 4.524m². Die Freilauffläche im Johannes-Giesberts-Park besteht seit
2005. Die Freilaufflächen im Nippeser Tälchen und im Nordpark seit 2003.
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Einwohneranfrage 0285/2024
Wie wird die Hundefreilauffläche gepflegt? Ich habe beobachtet, dass die Löcher auf
der Wiese von privaten Personen ausgebessert wurden. Sollte dies nicht die Stadt im
Zuge der Parkpflege übernehmen?
Antwort: Die Freilaufflächen in den Kölner Grünanlagen werden durch die Pflegeabteilung
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen gepflegt. Bodenlöcher, welche im Zuge der
Pflege auffällig werden und für die Pflege hinderlich sind oder ein erhebliches Unfallrisiko dar-
stellen werden durch die Pflegeabteilung geschlossen. Das Schließen kleinerer Unebenheiten
und Löcher kann durch die Pflegeabteilung aufgrund fehlender Personalressourcen nicht ga-
rantiert werden.
Darf ich meinen Hund (mit Leine) in den Sandkasten zum Spielen lassen, da kein Schild
darauf hinweist, dass es sich um einen Kinderspielplatz handelt?
Antwort: Die Sandkastenfläche nördlich der Hundefreilauffläche ist eine ausgewiesene Kin-
derspielfläche. Auf Kinderspielflächen ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet.
Für welche Bebauung/Wohngebiet ist der neue Spielplatz gedacht, und wie viele Meter
führen von dem Wohngebiet dann zum Spielplatz?
Antwort: Der Spielplatz wird reaktiviert auf Grund des Bedarfs der gesamten umliegenden
Wohngebiete und der Ablösesumme von der Amsterdamer Straße. Laut der aktuellen Spiel-
raumplanung besteht im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen von insgesamt 120.806
m².
Wie groß ist der Spielplatz, und welche Kosten wurden dafür kalkuliert?
Antwort: Die Größe beträgt 1.000 m². Kalkuliert sind 995.000 EUR brutto.
Warum wurde der Spielplatz bereits geplant, kalkuliert und möglicherweise schon be-
stellt, obwohl die Gesamtbetrachtung und die Bürgerbeteiligung noch nicht in einer Ge-
samtplanung berücksichtigt wurden?
Antwort: Der Spielplatz ist in seiner Lage fest und wurde gemäß den Ergebnissen der Kinder-
und Jugendbeteiligung geplant. Die Einbindung in den Park und die erforderlichen ökologi-
schen Ausgleiche wurden mit der Gesamtplanung für den Park intensiv abgewogen und abge-
stimmt.
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Einwohneranfrage 0287/2024
Mir erschließt sich leider nicht, wieso man die Hundefreilauffläche verkleinern und/oder
verlegen muss. Abgesehen davon, dass es im unmittelbarem Umfeld des Parks viele
Spielplätze gibt (Clouth-Gelände, Nordpark, Eingang zum JGP (Kühnstraße Ecke Adam-
Wrede-Straße), gibt es viele freie Flächen im Park, auf denen Sportgeräte und ein Klet-
terpark Platz hätten. Ein Bolzplatz ist bereits vorhanden.
Meine Frage: Wieso soll dafür die Hundefreilauffläche weichen?
Antwort: Die Bezirksvertretung Nippes hat am 03.11.2022 die Verwaltung mit der Umgestal-
tung des Johannes-Giesberts-Park gemäß dem skizzenhaften Gesamtkonzept beauftragt.
(3020/2022).
Aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes geht hervor, dass anhand einer durchzufüh-
renden Öffentlichkeitsbeteiligung die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Um-
gestaltung der Parkanlage miteinbezogen werden sollen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist
vom 10. bis 30. April 2023 durchgeführt worden. Aus der Auswertung der durchgeführten Öf-
fentlichkeitsbeteiligung geht der Wunsch hervor, dass der Bolzplatz ertüchtigt und die Fläche
des Bolzplatzes vergrößert wird.
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung finden sie hier:
https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119260
Der zwischen dem Nordpark und dem Inneren Grüngürtel gelegene Johannes-Giesberts-Park
ist bei den Bürger*innen sehr beliebt und dadurch stark frequentiert. Aktuell verfügt Nippes
über 117.867 Einwohner*innen, davon 18.543 Kinder und Jugendliche. Laut der aktuellen
Spielraumplanung ergibt sich daraus im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen von insge-
samt 120.806 m². Anhand der demografische Entwicklung lässt sich ablesen, dass Nippes ein
stark wachsender Stadtteil ist. Der Grund ist der Zuzug von Familien mit Kindern und Jugend-
lichen und die Realisierung von Um- und Neubaugebieten. Durch die stärkere Verdichtung
des Stadtraums müssen fußläufig erreichbar attraktive, altersgerechte und bedarfsgerechte
Spielräume für Kinder und Jugendliche erhalten und aufgewertet werden. So führt zum Bei-
spiel die Errichtung von Wohnungen am Kinderkrankenhaus an der Amsterdamer Straße zu
einem weiter erhöhten Bedarf an öffentlicher Spielfläche. Dieser Bedarf wurde seitens des
Vorhabenträgers regelkonform durch eine Einmalzahlung zu Gunsten des Spielplatzes Johan-
nes- Giesberts- Park abgelöst.
So hat der Rat in der Sitzung am 26.10.2023 (1213/2023) den Ausbau der bestehenden Spiel-
platzfläche im Johannes-Giesberts-Park beschlossen.
Am 25.01.2024 hat die BV Nippes die Beschlussvorlage Flächennutzung Johannes-Giesberts-
Park (0117/2024) ausführlich besprochen und einen geänderten Beschluss gefasst. Die Aus-
wertung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung war als Anlage beigefügt.
In der Begründung zur Beschlussvorlage finden Sie folgende Erläuterung:
„Der vorhandene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Ams-
terdamer Straße hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Vergrößerung
ist aufgrund von Auflagen des Lärmschutzes nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen
einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100m Abstand
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben.
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.“
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Parkanlage allen Kölner*innen mit unterschiedlichen
Interessen der Erholung und Freizeitnutzung dient. Im weiteren Planungsprozess wird die Ge-
staltung, Sicherheit der Nutzer*innen durch die Verwaltung geprüft. Nach Erstellung des Ent-
wurfes wird dieser zur Entscheidung erneut der Politik vorgelegt.
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Einwohneranfrage 0288/2024
Worin genau besteht die positive Auswirkung auf den Klimaschutz beim Tausch der
Hundefreilauffläche mit dem Bolzplatz?
Dazu bestehen die folgenden Unterfragen:
- Mit welcher Methodik wird die Auswirkung auf den Klimaschutz bewertet?
- Welche Zahlen beziehungsweise Werte aus welchen Quellen fließen in die Bestim-
mung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ein?
- Welche Stelle beziehungsweise welche Abteilung analysiert beziehungsweise be-
rechnet die Auswirkung auf den Klimaschutz?
- Wie sieht die konkrete Herleitung des Ergebnisses zur Analyse der Auswirkung auf
den Klimaschutz aus und was sind die konkreten Ergebnisse (quantitativ und quali-
tativ)?
Die als positiv auf das Klima bewerteten Auswirkungen beziehen sich nicht nur auf die Maß-
nahme zur Aufwertung und Errichtung eines Bolzplatzes, sondern beziehen sich auf die skiz-
zierten Maßnahmen (siehe Beschlussvorlage 0117/2024) insgesamt.
Die Beurteilung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt durch
Einschätzung der grob zu erwartenden baulichen Veränderungen, z.B. durch Nachpflanzung
von Bäumen entlang des Gehölzstreifens am Clouth-Quartier gegenüber zu erwartenden neu
versiegelten Flächen. Es wird für die Umsetzung des skizzierten Gesamtkonzeptes für den Jo-
hannes-Giesberts-Park insgesamt eine ökologische und klimatische Aufwertung erwartet. Je-
doch steht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finale Planung fest. Die Entwurfsplanung wird
auf Grundlage der Entscheidung der BV Nippes vom 25.01.2024 erarbeitet (0117/2024) und
anschließend erneut der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Zu einem späteren
Zeitpunkt wird im Rahmen der folgenden Genehmigungsplanung auf der Basis der hier betref-
fenden Entwurfsplanung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung behandelt.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine verbal-argumentative Auseinandersetzung mit
dem Bestandteil des Naturhaushaltes „Klima“, aus der auch Maßnahmen mit klimatischen
Funktionen resultieren und dargestellt werden (wie beispielsweise Entsiegelungen oder
Pflanzmaßnahmen). Klimabezogene Bewertungsverfahren finden hier allerdings keine An-
wendung, da das gängige Bewertungsverfahren (Ludwig) im Zusammenhang der naturschutz-
rechtlichen Eingriffsregelung ausschließlich die Biotopfunktionen betrachtet.
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Einwohneranfrage 0290/2024
Wie bereits vor einigen Jahren steht nun wieder einmal eine Planung zur starken Redu-
zierung der Hundefreilauffläche des Johannes-Giesberts-Parks an. Für mich als An-
wohner und Hundebesitzer völlig abstrus und unverständlich warum die Stadt unbe-
dingt und wiederholt versucht die Hundehalter von einer der letzten großen Hundewie-
sen zu vertreiben. Für mich gleicht es einer schickane und zeigt nur wie sehr die Ver-
waltung scheinbar einen Hass auf Hunde und deren Halter haben muss.
Meine Frage lautet daher Warum wird so rücksichtslos gehandelt?
Antwort: Eine Parkanlage dient allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Interessen der Erho-
lung und Freizeitgestaltung. In 2023 ist daher eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung für
den Johannes-Giesberts-Park durchgeführten worden. Hier wurden die unterschiedlichen Inte-
ressen der Teilnehmenden ermittelt. Die Ergebnisse finden sie hier: https://mei-
nungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
Weitere ausführliche Erläuterungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden sie in den Antworten
der Verwaltung zu folgenden Einwohneranfragen: 0319/2024, 0353/2024, 0356/2024.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden
zwei Varianten erarbeitet, wie die Flächen im Park aufgeteilt werden könnten (vgl. 0117/2024).
Die Bezirksvertretung Nippes entschied am 25.01.2024 über die Aufteilung der Flächen im Jo-
hannes-Giesberts-Park.
Warum muss das Landschaftsschutzgebiet unter dieser schikane leiden?
Antwort: Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Köln
und ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festgesetzt. Der Johannes-Gies-
berts-Park bzw. das Landschaftsschutzgebiet L8 haben gemäß der Schutzzweckformulierung
des Landschaftsplans unter anderem eine besondere Bedeutung für die Erholung und die Er-
holungsnutzung.
Er bildet die Grünverbindung zwischen Nordpark und Innerem Grüngürtel. Im Osten gelangt
man über die Amsterdamer Straße zur Flora, zum Botanischen Garten, zum Zoo und zum
Rheinufer.
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist die Grün-
fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Im Be-
reich der heutigen Hundewiese setzt der B-Plan die Zweckbestimmung Sportplatz fest. Der
Flächentausch von Bolzplatz und Hundewiese berichtigt den heutigen und von städtischer
Seite bisher geduldeten Zustand. Die Anlage des Bolzplatzes auf der heutigen Hundewiese
entspricht den Festsetzungen des B-Planes, ist dadurch zulässig
Haben sie sich ein Sicherheitskonzept überlegt bei dem Hunde auf der geplanten Flä-
che sicher spielen können? Diese ist nämlich gerade einmal einen guten Ballwurf lang ,
zudem von vielen Kaninchen bewohnt wird und soll eben an besagter gefährlicher
Straße liegen. Zudem sind nicht alle Hunde miteinander verträglich und brauchen genü-
gend Platz um sich aus dem Weg zugehen.
Antwort: In der Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes (0117/2024) ging es um die
Grundsatzentscheidung der Flächenaufteilung/-nutzung. Eine Möglichkeit zur Abgrenzung zur
Amsterdamer Straße hin wird erst in der Entwurfsplanung behandelt. Nach der Erstellung des
Entwurfes wird dieser der Politik erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Darüber hinaus ist gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz der Mensch verantwortlich, für das Tier
als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass der
Tierbesitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich ist.
§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes bezieht sich auch auf die Jagd von Hasen oder Kaninchen.
Ein Hund darf nicht jagen, es sei denn, er wird von einem Jäger abgerichtet und zur Jagd ge-
zielt eingesetzt.
Warum soll unbedingt die Hundewiese zerstört und an eine der gefährlichsten straßen
Kölns verlegt werden wo doch soviel platz im Park für einen Spielplatz und den Sport-
platz wäre?
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Antwort: Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist
die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt.
Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der B-Plan die Zweckbestimmung Sportplatz fest.
Der Flächentausch von Bolzplatz und Hundewiese berichtigt den heutigen und von städtischer
Seite bisher geduldeten Zustand. Die Anlage des Bolzplatzes auf der heutigen Hundewiese
entspricht den Festsetzungen des B-Planes, ist dadurch zulässig
In der Beschlussvorlage Flächenaufteilung Johannes-Giesberts-Park (0117/2024) sind der
Bezirksvertretung Nippes zwei Varianten zur Entscheidung vorgelegt worden. Die Entschei-
dung ist am 25.01.2024 von den Mitgliedern der BV getroffen worden.
Und warum wird von seiten der Stadt immer wieder eine Verringerung der Hundefrei-
lauffläche entgegen dem willen der Bürger gefordert?
Antwort: Die Kölner Grünflächen sind für alle Menschen da. Aus der in 2023 durchgeführten
Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen Interessen der Teilnehmenden abzule-
sen. Die Ergebnisse finden sie hier auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln: https://mei-
nungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden
zwei Varianten erarbeitet, wie die Flächen im Park aufgeteilt werden könnten (vgl. 0117/2024).
Die Bezirksvertretung Nippes entschied am 25.01.2024 über die Aufteilung der Flächen im Jo-
hannes-Giesberts-Park. Eine Grundlage der Entscheidung stellte die Auswertung der Öffent-
lichkeitsbeteiligung dar, welche der Beschlussvorlage beigefügt war. Darüber hinaus waren
die Ergebnisse und Einzelantworten auf der Beteiligungsplattform der Stadt Köln vor der Sit-
zung veröffentlicht.
Anlage 2 - Evaluation Johannes-Giesberts-Park Stand Januar 2024
4762 Zeichen
Anlage 2 Evaluation: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Johannes-Giesberts-Park Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteiligung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt II genannten Zielen: - Wurden die Zielgruppen erreicht? - Fühlen sich die Anwohner*innen gut informiert? Die umfassende Evaluation findet im Rahmen eines Abschlussgespräches zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Dieses Gespräch wird noch terminiert. Wurden die Zielgruppen erreicht? Zielgruppen Nutzer*innen sowie Betroffene: Anwohner*innen aus dem Umfeld des Standorts wie bspw. Nippes, darunter Kinder und Jugendliche, Senior*innen, Familien, junge Erwachsene, Menschen mit Migrationshintergrund oder körperlicher Einschränkung, Hundehalter*innen. Die zuvor genannten Zielgruppen konnten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden. Die eingeplanten und durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen werden bei der Beantwortung der zweiten Frage detailliert dargestellt. Die Teilnehmenden wurden gebeten bei der Beantwortung der Fragebögen sowie des Webformulars auf dem Beteiligungsportal aus folgenden Perspektiven auszuwählen: Anwohner*in, Nutzer*in des Parks, Mitglied eines Bürgervereins, Mitglied eines Umwelt-, Kinder- und Jugend- oder Sportverbandes und keine Angabe. Hier ist zu beachten, dass eine Mehrfachnennung möglich war. Angaben der Teilnehmenden zu den Perspektiven Perspektive Anzahl der Teilnehmenden Anwohner*in 345 Nutzer*in des Parks 214 Mitglied eines Bürgervereins 16 Mitglied eines Umwelt-, Kinder- und Jugend- oder Sportverbandes 19 Keine Angabe 11 Fühlen sich die Anwohner*innen gut informiert? Beteiligungsziele Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt das Ziel, Bedarfe, Ansprüche und Wünsche der Zielgruppen zu erfahren und die Akzeptanz, Identifikation sowie Nutzungsvielfalt zu maximieren. Dazu soll die Beteiligung an folgenden Zielen ausgerichtet werden: - breite Information der Anwohner*innen und damit potentiellen Nutzer*innen aus dem Umfeld des Standortes - zielgruppengerechte Ansprache der verschiedenen Nutzer*innengruppen Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Teilnehmenden ihre Meinung analog per Fragebogen (Beteiligungsbriefkasten im Park) oder digital über den Online-Dialog auf dem städtischen Beteiligungsportal mitteilen. Darüber hinaus fand am 17. April 2023 eine Informationsveranstaltung vor Ort statt. Kommunikationsmaßnahmen Die Öffentlichkeit wurde durch eine Pressemitteilung vom 3. April 2023 und einen Beitrag auf der städtischen Instagram-Seite vom 14. April 2023 über die Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Darüber hinaus gab es in diesem Fall eine verhältnismäßig umfangreiche Information der Öffentlichkeit, da innerhalb des Beteiligungszeitraums auch die Themenwoche Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. Hier wurde sowohl auf dem städtischen Beteiligungsportal, den Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung als auch über Plakate auf das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung generell und laufende Projekt im Speziellen aufmerksam gemacht. Darüber hinaus hat der WDR in der Lokalzeit aus Köln über die Möglichkeit der Beteiligung berichtet und einige Zeitungen haben das Thema aufgegriffen. Es folgt eine nicht abschließende Übersicht der Artikel: • Grünzug soll schöner werden, Kölnische Rundschau , 5. April 2023 • Johannes-Giesberts-Park wird schöner, Radio Köln , 12. April 2023 • Bis Ende April mitbestimmen , Kölner Stadt Anzeiger, 19.04.2023 • Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks liegt auch in Bürgerhand , Kölner Stadt Anzeiger, 22.04.2023 Auch die Anzahl der Anwohner*innen an den Teilnehmenden lässt vermuten, dass diese Zielgruppe durch die gewählten Kommunikationswege erreicht wurde. Darüber hinaus liegen keine Beschwerden der Anwohner*innen zu fehlender Information vor. Auf eine quantitative Befragung der Anwohner*innen muss aus Kapazitätsgründen verzichtet werden.
Anllage 1 - Allgemeine Antwort
1850 Zeichen
Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 3020/2022 ). Mit diesem Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. „Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der Wildblumenwiese sein.“ Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage ( 0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt. Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ ( 3020/2022 ) ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks. Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf https://meinungfuer.koeln/Johannes- Giesberts-Park dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Amsterdamer Straße
- Luftschiff-Platz
- Merheimer Platz
- Adam-Wrede-Straße
- Xantener Straße
- Nippeser Tälchen
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 1000/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 13.03.2024
- Erstellt
- 13.03.2024 08:12