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2836/2023

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der JHA-Sitzung vom 29.08.2023 zu Refinanzierung der Personalkosten in Kindertageseinrichtungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.09.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.09.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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PM Land

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
51 14 00 
Vorlagen-Nummer 25.09.2023 
 2836/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der JHA-Sitzung vom 
29.08.2023 zu Refinanzierung der Personalkosten in Kindertageseinrichtungen 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.08.2023, TOP 6.2.1, wurde folgende An-
frage beraten: 
 
Seit dem Frühjahr 2023 weist die Freie Wohlfahrtspflege NRW die Landesregierung auf die 
drohende Unterfinanzierung des Kindertagesstättensystems als Folge der massiven Tarifkos-
tensteigerungen im TVÖD hin. Die Steigerungsrate liegt durch kommunale Zusammen-
schlüsse bereits bestätigt bei ca. 10% bei Fachkräften im Erziehungsdienst. Im vergangenen 
Dezember wurde für die Personalkosten eine Steigerungsrate von 3,0% für das aktuell lau-
fende Kita-Jahr 2023/2024 mitgeteilt. Bislang war als Tenor in öffentlichen Verlautbarungen zu 
hören gewesen, dass Kita-Träger (zu denen auch die städtischen Kitas, KölnKitas gGmbH wie 
auch Elterninitiativen zählen) sich keine Sorgen zu machen bräuchten. Dem Vernehmen nach 
ist in den vergangenen Tagen sowohl der Freien Wohlfahrtspflege als auch den kommunalen 
Zusammenschlüssen mitgeteilt worden, dass die Tarifkostensteigerung nicht komplett refinan-
ziert wird, sondern max. 40% der wohl benötigten 590.000.000 € zur Verfügung gestellt 
würde, was dem üblichen Schlüssel entspräche. Die Kommunen müssten damit zusätzlich zu 
den Eigenanteilen der Träger sowie der Elternbeiträge, ebenfalls eine solche Summe gemein-
sam stemmen. Die Stadt Köln selbst hat den Anteil der Träger aus kommunalen Mitteln be-
reits 2022 gesenkt. 
  
Vor diesem dringlichen Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen 
 
1. Kann die Jugendverwaltung diesen Informationsstand durch das Land bzw. den Städ-
tetag bestätigen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass diese Än-
derungen wirksam werden? 
2. Wie beurteilt die Jugendverwaltung die Vorgehensweise vom Land NRW in der aktuel-
len finanziellen Krisensituation und die Positionierung des Städtetags? 
3. Welchen Finanzierungsanteil (prozentual/absolut) erwartet die Stadt Köln an dieser 
Kostensteigerung und wie plant sie, mit den zusätzlich zu erwartenden Kosten umzu-
gehen?  
4. Bereits im zurückliegenden Kita-Jahr 2022/2023 ist es zu erheblichen Kostensteigerun-
gen gekommen, die massiv Wirkung auf die Liquiditätslage der Träger haben (z. B. 
Zahlung der Inflationsausgleichsprämie). Wie beurteilt die Jugendverwaltung die aktu-
elle Situation der Träger inkl. Elterninitiativen sowie die Wahrscheinlichkeit, dass diese 
Kosten noch durch die öffentliche Hand refinanziert werden bzw. wie können hier Trä-
ger ggf. anderweitig unterstützt werden?

2 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Zu 1 und 2: 
Konkrete Finanzierungskonzepte des Landes liegen der Verwaltung bislang nicht vor. Es hat 
im August/September Vorgespräche seitens des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbän-
den gegeben, denen ein Fördersystem folgen sollte.  
 
Ohne konkrete Vorschläge ist eine Beurteilung nicht möglich. 
 
Zu 3: 
Aktualisierter Sachstand 20.09.2023: 
Mit Pressemitteilung vom 19.09.2023 (siehe Anlage) teilt das Land mit, dass die Kindpauscha-
len ab 1.8.2024 um 10% erhöht werden. Für die Monate 1-7/2024 sollen 100 Mio. € Landes-
mittel für freie Träger und Kirchen zur Verfügung gestellt werden, ausdrücklich jedoch nicht für 
kommunale Kitas. Für 2023 plant das Land keine Ausgleichszahlungen. Verfahren und Re-
chenweg sind noch nicht bekannt. Hierüber und die finanziellen Auswirkungen wird die Ver-
waltung nach Beschlussfassung des Landes berichten. 
 
Aus dem KiBiz geregelten Verteilung der Betriebskosten ergeben sich folgende Prozentsätze: 
Trägerart Anteil Land Anteil Stadt Anteil Träger 
Kommunal 37,20% 62,80%   
Kirchen 40,30% 49,40% 10,30% 
Elterninitiativen 42,30% 54,30% 3,40% 
andere Träger 40% 52,20% 7,80% 
 
Ausgehend von der in der Anfrage genannten Steigerungsrate von 10 % der Personalkosten 
geht die Verwaltung von einer Deckungslücke in Kita-Betriebskostensystem von etwa 6,4 % 
aus, da die Kindpauschalen zum 01.08.2023 um 3,6 % erhöht wurden. Voraussichtlich werden 
alle Träger in etwa dieselben Erhöhungsbeträge für ihre Beschäftigten übernehmen, um ange-
sichts des Fachkraftmangels am Markt bestehen zu können. 
 
Der Anteil der Personalkosten an den Kindpauschalen liegt bei etwa 90 %. 
 
Mit einer landeseinheitlichen Vorgabe zu zusätzlichen Zahlungen an Träger im Haushaltsjahr 
2023 ist aktuell nicht zu rechnen. Wenn die Stadt Köln hierfür einspringen und Zuschüsse leis-
ten will, muss ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden, in dem dann auch die haushaltsmäßi-
gen Auswirkungen benannt werden. 
 
Ob und welche Mehrbelastung auf die Stadt für die Kitas der anderen Träger für die Monate 
Januar bis Juli 2024 zukommen, kann erst nach Beschluss durch das Land berechnet werden, 
mit dem dann Rechen- und Verteilweg bestimmt werden.  
Mit höheren Landeszuschüssen für die kommunalen Kitas ist weder in 2023 noch in diesem 
Zeitraum zu rechnen, die höheren Personalkosten müssen daher ohne Landesbeteiligung fi-
nanziert werden. 
 
Die Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2024 ff sind anhand der angekündigten höheren 
Steigerung der Kindpauschalen neu zu berechnen und fließen in die Planung ein. 
 
Zu 4: 
Konkrete Meldungen von Trägern, dass sie aufgrund gestiegener Kosten den Betrieb nicht 
aufrechterhalten können, liegen der Verwaltung nicht vor.  
 
Seit August 2022 übernimmt die Stadt Köln einen Anteil der Kindpauschalen von 1,46 % über 
die gesetzlichen Zuschüsse hinaus (Ratsbeschluss 08.12.2022, Vorlagen-Nummer 
3869/2022). 
 
Gez. Voigtsberger

PM Land

5164 Zeichen

20.09.23, 07:27 Landesregierung unterstützt die freien Kita-Träger mit Überbrückungshilfe und erhöht Ansatz für KiBiz-Pauschalen | Chancen …
https://www.mkjfgfi.nrw/landesregierung-unterstuetzt-die-freien-kita-traeger-mit-ueberbrueckungshilfe-und-erhoeht-ansatz 1/3
chancen.nrw
Landesregierung unterstützt die freien Kita-Träger mit Überbrü-ckungshilfe und erhöht Ansatz für KiBiz-Pauschalen
Für die Landesregierung ist dies Anlass zum Handeln. Sie wird – vorbehaltlich der Zustimmung des
Haushaltsgesetzgebers – im Rahmen der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 den Ansatz der für
2024/25 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf
2024 auf dann fast zehn Prozent erhöhen. Damit erhalten die kommunalen und freien Träger ab der
©MKJFGFI NRW / S. Schürmann
Landesregierung unterstützt die freien Kita-Träger mit
Überbrückungshilfe und erhöht Ansatz für KiBiz-Pauschalen
Ministerin Josefine Paul: Kinder und Familien stehen im Zentrum unserer Politik
Für die Landesregierung ist die frühkindliche Bildung ein zentrales Anliegen. Sie nimmt ihre
Verantwortung in der Gemeinschaft mit Trägern und Kommunen sehr ernst. Ende April 2023 haben
Bund, Kommunen und Gewerkschaften eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die
Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Das Land ist zwar nicht Mitglied dieser
Tarifgemeinschaft und war daher nicht an den Verhandlungen beteiligt, sieht aber selbstverständlich,
dass der Tarifabschluss Auswirkungen auf die Situation vieler Kitas hat: Unabhängig von der Bedeutung
für die Beschäftigten, stellt das Ergebnis die Träger vor eine große finanzielle Belastung, die besonders
die freien Träger herausfordert.
19.09.2023


20.09.23, 07:27 Landesregierung unterstützt die freien Kita-Träger mit Überbrückungshilfe und erhöht Ansatz für KiBiz-Pauschalen | Chancen …
https://www.mkjfgfi.nrw/landesregierung-unterstuetzt-die-freien-kita-traeger-mit-ueberbrueckungshilfe-und-erhoeht-ansatz 2/3
nächsten gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung des KiBiz für das Kindergartenjahr 2024/25 fast zehn
Prozent mehr Mittel für die Kindpauschalen. So unterstützt das Land alle Träger dabei, die finanziellen
Belastungen der Tarifsteigerung zu tragen.
 
Bis die Entlastung durch die Dynamisierung der KiBiz-Pauschale greift, unterstützt die Landesregierung
die freien Träger zudem mit einer einmaligen Überbrückungshilfe. Mit der Ergänzungsvorlage zum
Haushalt 2024 gibt die Landesregierung – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers –
weitere 100 Millionen Euro als einmalige finanzielle Überbrückungshilfe ins System der frühkindlichen
Bildung, um die Freien Träger zu entlasten. Diese 100 Millionen Euro helfen den freien Trägern, die
bereits vor August 2024 spürbaren finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses abzufedern. Sie
werden ab Anfang 2024 ausgezahlt. Die Überbrückungshilfe für die freien Träger unterstützt mittelbar
auch die Kommunen, die für die Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zuständig
sind und daher bei einem Rückzug freier Träger die Kitas übernehmen müssten.
 
Mit dem geplanten Aufwuchs im KiBiz – hier sprechen wir neben den geplanten Dynamisierungen im
Bereich der Kindpauschalen und der Überbrückungshilfe auch von weiteren Mitteln beispielsweise für
Mietkostensteigerungen –  gibt das Land nächstes Jahr insgesamt mehr als 550 Millionen Euro
zusätzlich ins System. Darüber hinaus setzt die Landesregierung mit weiteren Maßnahmen, die das
System der frühkindlichen Bildung entlasten, einen besonderen Schwerpunkt:
 
·         Nach dem Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der Sprach-Kitas hat das Land erfolgreich das
Bundesprogramm übernommen, verstetigt und darüber noch einmal 38 Millionen Euro ins System
gegeben.
·         Hinzu kommen weitere 140 Millionen Euro, die das Land in das von allen Seiten hochgelobte Kita-
Helfer-Programm investiert. Mit dessen Verstetigung haben auch die Beschäftigten eine klare
Perspektive.
 
Mit dem Haushalt 2024 stehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – damit
mehr als fünf Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung zur Verfügung.
 
Als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten hatte die Landesregierung bereits zu Jahresbeginn
allen KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und Angeboten der Kindertagespflege 60,2 Millionen
Euro zur Abfederung der Kostensteigerung zur Verfügung gestellt.
 
Kinder- und Familienministerin Josefine Paul: „Die Landesregierung macht deutlich: Kinder und Familien
stehen im Zentrum unserer Politik. Trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen leisten wir
unseren Beitrag und geben zusätzlich noch einmal mehr als 550 Millionen Euro ins System, um das
System der frühkindlichen Bildung nachhaltig zu stabilisieren und die Träger auch angesichts der
herausfordernden Situation durch die Umsetzung des Tarifabschlusses zu unterstützen.“ 

20.09.23, 07:27 Landesregierung unterstützt die freien Kita-Träger mit Überbrückungshilfe und erhöht Ansatz für KiBiz-Pauschalen | Chancen …
https://www.mkjfgfi.nrw/landesregierung-unterstuetzt-die-freien-kita-traeger-mit-ueberbrueckungshilfe-und-erhoeht-ansatz 3/3
© 2023 Chancen NRW


Beratungsverlauf (1)

26.09.2023 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2836/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.09.2023
Erstellt
01.09.2023 10:03