Mandari Insight

V/0529/2015

Bürgerhaus Kinderhaus

Vorlagen 13.07.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 25.08.2015, TOP 3.1

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

28821 Zeichen

V/0529/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaus Kinderhaus  
- Bericht über die bevorstehende Sanierung 
- konzeptionelle Ausrichtung des Hauses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
I. Rückblick 
 
1) Errichtung/Status Quo des Hauses  
 
Vor über 30 Jah ren wurde im Stadtteil Kinderhaus mit dem Bürgerhaus Kinderhaus ein Zentrum 
für verschiedenste freizeitorientierte sozial -kulturelle Angebote geschaffen. Nachdem in der U r-
sprungskonzeption des Hauses eine Gesamtleitung für alle Bereiche vorgesehen war, stellte sich 
im Laufe der Zeit heraus, dass diese angesichts der unterschiedlichen Aufgabenstellung und 
Zielsetzung der einzelnen Bereiche so nicht realisierbar war. Im Laufe der Zeit gab es daher i m-
mer wieder Anpassungen und Entwicklungen hinsichtlich der An gebotspalette und der konzept i-
onellen Ausrichtung des Hauses.  
 
Zurzeit halten folgende Ä mter der Stadt Münster stadtteilorientierte Angebote in ihnen dafür zu-
geordneten Räumlichkeiten vor:   
 
- das Amt für Bürger - und Ratsservice mit der Bezirksverwaltung Nord und dem Bürgerbü-
ro, 
- das Kulturamt mit dem Kap.8, 
- die Stadtbücherei mit der Stadtteilbücherei,  
- das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  mit dem Kinder - und Jugendzentrum 
WUDDI sowie 
- das Sportamt mit dem Hallenbad Kinderhaus 
 
Die Musikschule nutzt darüber hinaus Räumlichkeiten des Kap.8 für die musikpädagogischen 
Angebote im Stadtteil. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0529/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder 02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.08.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0529/2015 
 
2) Jahrhundertunwetter 
 
Durch das Starkregenereignis vom 28.07.2014 wurde der Gebäudekomplex des Bürgerhauses 
stark getroffen. Insgesamt sind durch das Starkregenere ignis ca. 63,5% der Gesamtfläche des 
Bürgerzentrums (incl. Hallenbad) beschädigt worden:  
 
Alle Nutzungsbereiche im Untergeschoss (Bücherei, zentrale WC -Anlagen, Schießstand, Kegel-
bahnen, Werkstätten und Café sowie die zentrale Haustechnik) wurden flächendeckend zerstört 
und sind bis heute nicht nutzbar. Der Totalausfall der sich im Untergeschoss befindenden Hau s-
technik wirkte sich auch auf die anderen Geschosse des Hauses aus, sodass alle Nutzer v o-
rübergehend Übergangsquartiere beziehen mussten:  
 
- Amt für Bürger- und Ratsservice: 
Das Bürgerbüro hat seine Sprechzeiten im Bürgerbüro Coerde am Hamannplatz abgehal-
ten, sodass Bürgerinnen und Bürger dort die üblichen Dienstleistungen erhalten konnten. 
Alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirksverwa ltung erhielten in den 
Räumen des Jobcenters/des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) am Idenbrockplatz 26 
ein provisorisches Quartier zur Zwischennutzung. Angesichts des zu diesem Zeitpunkt 
schon vorbereiteten Umzuges des KSD an den neuen Standort Kristiansand straße 141 
war insoweit eine vorübergehende Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten, die nunmehr 
durch das Jobcenter genutzt werden, möglich. Mitte November 2014 konnte die Bezirk s-
verwaltung wieder vollständig in die Räumlichkeiten des Bürgerhauses zurückkeh ren und 
den Bürgerinnen und Bürgern am bewährten Standort den üblichen Service bieten.  
 
 
- Kulturamt: 
Die Beschäftigten des Kap.8 zogen vorübergehend in das Kulturamt bzw. in Büroräu m-
lichkeiten des KSD am Idenbrockplatz 26 um. Als Ersatz für das Information sbüro wurde 
zudem vor dem Bürgerhaus ein Bauwagen aufgestellt mit regelmäßigen Präsenzzeiten 
und Serviceleistungen der Mitarbeiter innen des Kap.8. Bis zur schrittweisen Wiederau f-
nahme des Betriebes  in den nicht unmittelbar wassergeschädigten Bereichen des Ge-
bäudes ab Oktober 2014 wurden aufwändige Alternativplanungen zur Realisierung des 
Kurs- und Veranstaltungsprogramms vorgen ommen. Im Ergebnis konnten ca. 65% der 
Kurse, Gruppen und offenen Angebote vorübergehend an andere Orte im Stadtteil verlegt 
werden.  
 
Die Agora war bis Ende 2014 nicht nutzbar. Für die dort geplanten, in der Regel gr ößeren 
Veranstaltungen wurden ebenfalls z. T. Ausweichquartiere gefunden, allerdings meist in 
für Großveranstaltungen geeigneten Räumlichkeiten in anderen Stadtteilen. Aus stel-
lungsvorhaben sowie an den Stadtteil Kinderhaus gebundene Veranstaltungen wurden 
nach Rücksprache mit den Veranstaltern abgesagt.  
 
Im Januar wurde der Spielbetrieb – zunächst bis zum Frühjahr noch mit kleineren Ei n-
schränkungen - im Kap.8 wieder vollständig aufgenommen.  
 
 
- Stadtbücherei: 
Ein vorübergehender Betrieb der Bücherei nur im Obergeschoss des Bürgerhauses war 
nicht denkbar. Die Mitarbeiter der Stadtteilbücherei sind seit Ende September 2014 in der 
Mediothek des Schulzentrums Kinderhaus untergeb racht, wo sie mit eingeschränktem 
Platz- und Medienangebot und bei reduzierten Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bü r-
gern des Stadtteils zur Verfügung stehen. Die Abgabe und Ausleihe von Medien kann 
auch in den anderen Zweigstellen oder aber in der Hauptst elle der Stadtbücherei erfo l-
gen.

3 
V/0529/2015 
 
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Das WUDDI musste kurzfristig seine Bereiche schließen und konnte die Angebote tei l-
weise verlagern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten vorübergehend in den B ü-
ros des KSD am Idenbrockplatz 26 untergebracht werden. Am Feez wurde kurzfristig ein 
Container als Anlaufstelle für die Jugendarbeit installiert und das Betreuungsangebot für 
Kinder am Feez mit den Wuddi -Mitarbeitern personell verstärkt. Die Ganztagsbetreuung 
für Kinder (Herbstferien 2014) verlagerte das Wuddi in die Paul-Schneider-Schule.  
 
Ende Oktober 2014 wurden die bis dahin gesperrten Bereiche des Obergeschosses mit 
Gruppenräumen, dem kinderpädagogischen Bereich und den Büros wieder in Betrieb g e-
nommen. Der Juge ndtreff und das Wuddi -Café starteten Anfang November 2014 ihr A n-
gebot wieder im Ausweichquartier an der Westhoffstraße 134 in stark eingeschränkten 
Umfang. 
 
Derzeit können Kreativ- und Werkangebote, sowie alle Großveranstaltungen und weitere 
Angebote von T heater bis Disco nicht stattfinden. Auch kann der Hausaufgabenraum im 
Erdgeschoss für die OGS der Grundschule am Kinderbach nicht genutzt werden. Die 
Schlagzeugkurse sind weiterhin ins Schulzentrum ausgelagert. 
 
 
- Sportamt: 
Der dramatische Wassereinbruch hat die gesamte Technik des Bades vollständig zerstört 
und insbesondere auch in der Schwimmhalle schwere Schäden hinterlassen. Nach dem 
Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Wiederherrichtung des Bades wurde unverzüglich das 
notwendige VOF-Verfahren für die Vergabe des Planungsauftrages eingeleitet, das Ende 
April 2015 mit der Beauftragung des Architekturbüros Janßen Bär aus Bad Zwischenahn 
abgeschlossen wurde. Im Mai wurden die Detail -Planungen unverzüglich aufgenommen;  
der Baubeginn ist nach den laufenden Ausschreibungsverfahren für Mitte August geplant. 
Die Gesamtmaßnahme, die neben der Wiederherstellung der Gebäudetechnik auch die 
komplette Instandsetzung der Schwimmhalle und der Becken sowie die Erneuerung der 
vollständigen Dachkonstruktion und der Glasfassad e umfasst, wird sich über ca. 1 Jahr 
ziehen. Das Bad wird nach derzeitiger Planung nach den Sommerferien 2016 runderne u-
ert wieder zur Verfügung stehen. In die Gesamtsanierung werden ca. 3,95 Mio. € netto in-
vestiert. 
 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Nord am 30.09.2014 gab das Amt für Immobilie n-
management einen ersten mündlichen Bericht über die Unwetterschäden und den Sanierung s-
fortschritt am Bürgerhaus und Hallenbad. In einem Ortster min Anfang Oktober konnten die Mi t-
glieder der Bezirksvertretung Münster -Nord sich über das Ausmaß der Schäden noch einmal 
persönlich ein Bild machen. 
 
In der Zwischenzeit waren die Nutzer des Hauses aufgefordert, ihre bisherige Aufteilung und 
Nutzung der R äumlichkeiten zu prüfen und evtl. geänderte Bedarfe nach entsprechender A b-
stimmung mit den anderen Nutzern an das Amt für Immobilienmanagement zurückzumelden. 
Hierbei ergaben sich zusätzlich gewünschte Optimierungsbedarfe im nicht wassergeschädigten 
Erdgeschoss (Büros Bezirksverwaltung, Bürgerberatung, Büroräume Kap.8 etc.). Zu diesen A n-
regungen wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die ggf. Grundlage für weitere B e-
schlüsse durch die politischen Gremien sein könnte.  
 
 
Im November 2014 wurde mit der Vorlage V/0839/2014 ein umfassender Bericht zum Unwetter 
auch der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Kenntnis gegeben.  
 
In derselben Sitzung am 18.11.2014 wurden verschiedene Anträge durch die Politik in Bezug auf 
das Bürgerhaus gestellt:

4 
V/0529/2015 
 
- A-N/0017/2014 „Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Ki n-
derhaus“, gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90  / Die Grü-
nen / GAL 
- A-N/0019/2014 „Neukonzeptionierung des Bürgerhauses auch unter Berücksichtigung e i-
ner Gastronomie als Bürger-Bistro“, FDP-Antrag 
- A-N/0022/2014 „Erstellung eines räumlichen Konzeptes für das Bürgerhaus Kinderhaus“, 
Antrag der CDU-Fraktion 
 
Darüber hinaus sind in der Zwischenzeit folgende Anregungen im Sinne des § 24 Gemeindeor d-
nung des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen:  
 
- Anregung Nr. 2015 -00016 „Bürgerbeteiligung an den Planungen und Konzeptentwic k-
lungen zum Bürgerhaus Kinderhaus“ 
- Anregung Nr. 2015 -00078 „Instandsetzung des Bürgerhauses und des Hallenbades z ü-
gig umsetzen“ 
 
Am 24.03.2015 wurde auf Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord eine moderierte Ideen-
börse zum Bürgerhaus Kinde rhaus durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu 
geben, ihre Wünsche und Vorstellungen zu Nutzungsmöglichkeiten des Bürgerhauses einzubri n-
gen. Die dort geäußerten Vorschläge, die o. g. politischen Anträge und formellen Bürgeranregun-
gen sind in den weiteren Prozess eingeflossen.  
 
 
II. Weiteres Verfahren/Ausblick 
 
 
1) finanzielles Ausmaß der Schäden  
 
Nachdem zunächst die groben Kosten für das Bürgerhaus K inderhaus mit 2,2 5 Mio. € und für 
das Hallenbad Kinderhaus mit weiteren 2,25 Mio. € beziffert wurden (V/0839/2014), konnten i n-
zwischen Schadenshöhen für die einzelnen Funktionsbereiche des Hauses detaillierter ermittelt 
werden. Diese sollen im Folgenden einmal dargestellt werden:  
 
 
Bauabschnitt Bürgerhaus Kosten brutto 
1. BA Instandsetzung Baukonstruktionen im Bereich der   
zentralen Haustechnik 
126.500 € 
2. BA Instandsetzung Bücherei und zentrale WC-Anlage 795.000 € 
3. BA Wuddi und Kreativbereich 1.430.000 € 
4. BA Bereich Schießstand, Kegelbahn, Lager 610.000 € 
  
Summe Bürgerhaus 2.961.500 € 
 
 
Bauabschnitt Hallenbad Kosten netto 
Instandsetzung Schwimmhalle und Becken  1.500.000 € 
Instandsetzung technische Anlagen 1.000.000 € 
Dachsanierung (separat im Haushalt finanziert) 1.450.000 € 
  
Summe Hallenbad 3.950.000 €

5 
V/0529/2015 
 
2) Finanzielle Förderung 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 04.02.2015 einstimmig, einen Antrag auf Stä d-
tebauförderung für die energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funktionsverbes serungen 
des Bürgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzierungen des Ressourcen - und Energiever-
brauchs sowie Optimierung der baulichen Strukturen an das Land Nordrhein -Westfalen zu ste l-
len. Dieser Antrag wurde sodann im Februar innerhalb der vorgesehenen Frist durch die Verwal-
tung gestellt. Gleichzeitig wurde beantragt, einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zuz u-
lassen, der für die Aufnahme von Bautätigkeiten zwingend erforderlich ist. 
 
Diesem Antrag wurde Ende Juni 2015 –zumindest für den Teilbereich H allenbad- entsprochen 
und damit eine Förderung in Höhe von 3.192.000 € durch das Land NRW bewilligt.  
 
Gleichzeitig wurde auch für die Teilmaßnahmen „Stadtteilbücherei“ sowie „Sanitäranlagen im 
UG“ ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn genehmigt, obschon  für diesen Bereich eine 
Förderung selbst (noch) nicht durch das Land genehmigt worden ist.  
 
 
3) Sanierungsschritte, anstehende Maßnahmen  
 
Die massiven Beschädigungen des Gebäudes durch das Unwetter erfordern eine umfangreiche 
Sanierung des Bürgerhauses im Untergeschoss.  
 
Die Sanierung findet in 2-3 Bauabschnitten statt, die aber ineinander übergehen werden. 
 
Im Hallenbad wird die komplette Schwimmhalle (Boden, Becken, Dach und Fassade) incl. der 
Dusch- und Sanitärbereiche erneuert. Der Eingangs - und Umkleidebereich kann in wesentlichen 
Teilen erhalten werden. Die komplette technische Gebäudeausstattung des Hallenbades muss 
ersetzt werden. Die Chlorgasräume werden aus ihrer Tieflage auf Bodengleiche erhöht, um he u-
tigen Sicherheitsanforderungen zu entsprec hen. Die ehemalige Hausmeisterwohnung (zuletzt 
A(r)telier) wird für Personalzwecke des Bades sowie für einen erforderlichen separaten Sanität s-
raum umgebaut und direkt mit der Schwimmmeisteraufsicht verbunden. Die bereits vor dem U n-
wetterschaden vorgesehene Dachsanierung wird in die Maßnahme integriert und bei gleichzeit i-
gem Fassadenaustausch zur Verbesserung des Energieverbrauchs sowie zur Beseitigung ba u-
physikalischer Probleme der Hülle beitragen. Die Dachterrasse wird instandgesetzt. 
 
Die Bücherei wird an bisheriger Stelle wieder hergerichtet und optimiert. Im UG wird durch Verl a-
gerung der Zugangstreppe ein multifunktionaler Raum für Kleingruppen direkter mit der Hauptfl ä-
che verbunden sein. Zudem wird ein kleiner separater Büroraum für die Büchereileitung geschaf-
fen. Böden und Mobiliar werden vollständig ersetzt. Die Verglasungen werden zur Reduktion des 
Energieverbrauchs ausgetauscht, die Beleuchtung wird erneuert und auf LED -Technik umg e-
stellt. Die zentrale WC -Anlage der Agora wird instandgesetzt sowie du rch ein zentraleres barri e-
refreies WC ergänzt. 
 
Die weiteren Bereiche des Untergeschosses sind vollständig entkernt und werden in allen Bautei-
len (Boden, tlw. Wände, Türen, Decken und Fassaden) und der Gebäudetechnik erneuert und 
ersetzt. 
 
Das Wuddi-Café wird im Grundrisszuschnitt optimiert und notwendige Personalbere iche werden 
erstellt. Ein bisheriger Lagerraum wird zum Musikproberaum umgebaut. Die Fläche nanteile des 
Wuddi bleiben dadurch, trotz „Einschieben“ des A(r)teliers, weitgehend unverä ndert. Funktionale 
Abläufe werden durch Raumnutzungsveränderungen optimiert. 
 
Das A(r)telier wird am Ostzugang des Innenhofes neu positioniert und erhält einen eigenen A u-
ßenbereich.

6 
V/0529/2015 
 
Der Schießstand und die Kegelbahn(en) könnten wiederhergestellt werden, da für diese  großen 
Raumbereiche ohne Tageslicht und nur mit künstlicher Belüftung sich kaum Alternativnutzu ngen 
aufdrängen. Es besteht im Bürgerhaus aber erheblicher Lagerflächenbedarf, dem auch schon in 
den Vorjahren 2 der ehemals 4 Kegelbahnen „geopfert“ wurden. 
 
Die unterschiedlichen Nutzer des Hauses und ihre jeweiligen Bedürfnisse an die künftigen Räum-
lichkeiten stellen die anstehenden, umfassenden Planungs - und Baumaßnahmen unter zusätzl i-
che besondere Herausforderungen.  
 
Im Rahmen der Planungen des Amtes für Im mobilienmanagement sowie des Architekturbüros 
wurden bei den Nutzern die jeweiligen Bedürfnisse an inhaltliche Konzeption und den daraus 
resultierenden Raumbedarf abgefragt.  
 
Gleichzeitig flossen auch die Vorschläge aus der Ideenbörse oder die im direkten Kontakt mit den 
jeweiligen Funktionsbereichen geäußerten Wünsche in die Planungen mit ein.  
 
Im Konsens mit allen Nutzern konnten so bei den Planungen einige Optimierungen der bisher i-
gen räumlichen Gegebenheiten erreicht werden. Diese sind nachfolgend noch einmal dargestellt:   
 
a) Kulturamt/Kap. 8/Mokido 
 
- Sinnesraum:  
Der Sinnesraum soll für Gymnastik - und Bewegungsangebote, für Musikunterricht und 
Chorproben sowie Ausstellungen und Märkte wiederhergerichtet und beibehalten werden, 
da ein alternatives Rauman gebot im Gebäude nicht zur Verfügung steht. Da er regelm ä-
ßig genutzt wird, wurde dieser bereits mit einem Parkettboden wiederhergerichtet. Ins o-
weit werden auch die in der Ideenbörse geäußerten Vorschläge umgesetzt.  
 
- Schießstand: 
Der Schießstand wird an 4 Abenden pro Woche genutzt. Im Stadtteil selbst ist nur ein 
kleiner, weiterer Schießstand vorhanden, sodass die Wiederherstellung befürwortet wird. 
Auch dieser Wunsch wurde in der Ideenbörse sowie durch verschiedene Vereine vorg e-
tragen und konnte insoweit berücksichtigt werden.  
 
- Kegelbahn:  
Wiederherstellung einer Kegelbahn im Untergeschoss, da diese einen wichtigen Baustein 
der Stadtteilarbeit darstellt. Die Nutzer sind überwiegend Schulen, Institutionen der Woh l-
fahrtspflege, soziokulturell ausgerichtete Vereine und Gruppen sowie finanziell benachtei-
ligte Familien des Stadtteils  
 
- A(r)telier:  
Zur Wiederherstellung eines A(r)teliers ist festzustellen, dass die ursprünglichen Räu m-
lichkeiten künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, da dort Sozialräume für die  
Schwimmmeister des Hallenbades angesiedelt werden. Als Ersatz steht allerdings ein ca. 
110 qm großer Bereich zur Verfügung, der flexibel gestaltet werden kann. In Kommunik a-
tion mit den künftigen Nutzergruppen wurde herausgearbeitet, dass der Raum 10 – 15 
Personen Platz bieten soll. Die verschiedenen Arbeitsbereiche (Bildhauerei/Malerei) so l-
len voneinander getrennt werden und auch der erforderliche Lagerbereich soll räumlich 
abgetrennt sein. Die Fensterfront an der Ostseite des Hauses soll insgesamt mit bod en-
tiefen Fenstern transparenter werden und  in einem vorgelagerten separierten Außenb e-
reich auch Arbeiten an der frischen Luft ermöglichen. Entsprechende Wünsche wurden 
auch bereits in der Ideenbörse geäußert und damit umgesetzt. 
 
- Gastronomieangebot/Mokido:  
Hinsichtlich der geäußerten Wünsche in Bezug auf ein (erweitertes) Gastronomieangebot 
im Gebäude vertritt die Fachverwaltung die folgende Auffassung:

7 
V/0529/2015 
 
 
Die in den Anfängen des Bürgerhauses Kinderhaus untergebrachte professionelle Gas t-
ronomie war wirtscha ftlich nicht erfolgreich und kollidierte auch mit den Veranstaltungen 
im großen Saal. Das jetzige Mokido ist als Multifunktionsraum ein zentraler Ort für die 
Kommunikation im Stadtteil und eng verzahnt mit dem Gesamtprogramm des Kap. 8. Es 
dient als öffentlicher Begegnungsort für Bürgerschaft, Gruppen und Vereine. Das Mokido 
dient als Eingangs - und Cateringbereich für Hausnutzungen nach 18 Uhr sowie bei Ve r-
anstaltungen im Saal, wird aber gleichzeitig auch selbst für Kleinveranstaltungen bzw. als 
Kleinkunstbühne genutzt.  
 
Sofern man die jetzigen Öffnungszeiten erweitern will und/oder eine Gastronomie mit e i-
nem professionellen Anbieter vorhalten will, sind dabei folgende Aspekte zu berücksicht i-
gen:  
 
o keine parallele Nutzung von Veranstaltungssaal und Stadtteiltreff möglich 
o Mitfinanzierung von Kulturveranstaltungen und der Personalkosten für den Aben d-
dienst über den Getränkeverkauf 
o Nutzung ohne Verzehrzwang 
o Raumvergabe an Gruppen/Vereine des Stadtteils 
o beschränkte Zugänglichkeit bei Veranstaltungen mit Eintritt 
 
Bisherige Gespräche mit professionellen Anbietern scheiterten unter Berücksichtigung der 
obigen Voraussetzungen an geringer wirtschaftlicher Attraktivität. Da die Vergabe der 
Räumlichkeiten an einen externen Pächter darüber hinaus den Wegfall einer trage nden 
Säule der Stadtteilkulturarbeit nach sich ziehen würde und diese ebenfalls nur unter e r-
heblichen baulichen Veränderungen zu realisieren wäre, soll diesem Vorschlag nicht g e-
folgt werden.  
 
Eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Mokido (Öffnung in den Sommerferien, in den 
Abendstunden) würde Mehrkosten durch zusätzliches Personal verursachen, die derzeit 
nicht gedeckt sind. In einem einjährigen Probelauf mit erweiterten Öffnungszeiten und 
Angeboten könnte zunächst der tatsächliche Bedarf ermittelt werde n. Dies wurde auch 
bereits im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2014 (Vorschlag Nr. 298) so angeboten.  
 
Hinsichtlich des Wunsches nach Einrichtung einer Küche für Kochkurse ist festzustellen, 
dass die vorhandene Küche nur als Bedarfsküche genutzt werden kann un d daher di e-
sem Wunsch aus der Ideenbörse nicht entsprochen werden kann. Die Schaffung eines 
Ersatzes für den ehemaligen Clubraum ist nicht erkennbar. Das Angebot von Compute r-
kursen für Seniorinnen und Senioren ist mangels technischer Ausstattung nicht umzu set-
zen.  
 
Die Ermöglichung einer Außengastronomie ist in Planung; die Anschaffung von entspr e-
chendem Mobiliar ist angedacht.  
 
 
b) Stadtteilbücherei: 
 
In der Ideenbörse sind keine Vorschläge in Bezug auf die Stadtteilbücherei genannt worden.  Je-
doch gab es den Vorschlag 129 aus dem Bürgerhaushalt 2014 (Angebote erweitern und ortsnahe 
Bildung für Alle ermöglichen : Das Medien - und Platzangebot sollte erweitert werden). Dem wird 
im Zuge der anstehenden Sanierung mit einigen Optimierungen hinsichtlich der Räumlichk eiten 
und der Angebotspalette Rechnung getragen. 
 
Durch die Versetzung der Treppe zum Untergeschoss kann die Grundfläche im Obergeschoss 
erweitert und somit Platz geschaffen werden für

8 
V/0529/2015 
 
- die Einrichtung eines Veranstaltungsraumes z.B. für Schulklassen im ehemaligen Bürobe-
reich 
- die Schaffung eines neuen Zugangs von den Ausleihräumen zu dem Veranstaltungsraum  
- die Einrichtung eines Internetplatzes im Untergeschoss für Kinder und Jugendliche sowie 
eines weiteren Internetplatzes im Obergeschoss für Erwachsene  
 
Gleichzeitig kann durch den Wegfall der Leseinsel mit dem Bilderbuchpodest eine bessere Tre n-
nung der Kinder- und Jugendliteratur erreicht werden. Auch durch die Versetzung des Zeitung s-
lesebereichs sowie Änderungen bei der Angebotspalette [Zeitschriften hinter separaten Klappen 
im Sachbuchregal; viele Medien (CDs, DVDs) im Regal  in integrierten Trögen in angemessener 
Höhe] können Änderungen in der Stadtteilbücherei erreicht werden.  
 
 
c) WUDDI:  
 
Der Wunsch aus der Ideenbörse nach einer Klimaanlage in den Räumlichkeiten des WUDDI wird 
als nicht erforderlich angesehen. Ein Lärmschutz für das WUDDI-Café ist bereits jetzt vorhanden 
und wird auch künftig als erforderlich angesehen. Hinsichtlich des Vorschlages, das Café zu ve r-
kleinern wird durch die Fachverwaltu ng die Auffassung vertreten, dass das Programm der J u-
gendarbeit schon jetzt eingeschränkt ist. Hinsichtlich einer Öffnung des Cafés nur für Jugendliche 
ist festzustellen, dass es hierzu keine konzeptionelle Vereinbarung gibt und generationsübergre i-
fende A ngebote konzeptioneller Bestandteil der Kinder - und Jugendarbeit sind. Ferner würde  
dies zu einer mangelnden Auslastung des Cafés und damit zu Mindereinnahmen führen. Der 
Vorschlag zur Einrichtung einer Fahrradwerkstatt für die Jugendarbeit soll ebenfalls n icht aufge-
griffen werden, da hierzu nur eine geringe Nachfrage besteht und stattdessen eine Kooperation 
mit einem Fahrradladen in unmittelbarer Nachbarschaft genutzt wird. Darüber hinaus wurde das 
Angebot in Teilen in das Feez verlagert. Die vorgeschlagen e Verlagerung des Eltern -Kind-
Bereichs zum WUDDI  ist nicht geplant und auch nicht mit der bisherigen Nutzung vereinbar. 
Zeitweise nutzen bereits Kinderbetreuungsgruppen die kinderpädagogischen Bereiche am Vo r-
mittag.  
 
Insgesamt ist festzustellen, dass eine Neupositionierung verschiedener Funktionsbereiche im 
Gebäude erfolgt und Schall - und Lärmschutzmaßnahmen in einzelnen Raumbereichen umg e-
setzt werden. Im Bereich des WUDDI -Café/der Küche werden die bisherigen Raumzuschnitte 
durch Begradigungen der Fassade und schräger Wände optimiert.  
 
 
d) Hallenbad: 
 
Die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Wünsche nach einem Rutschenturm mit gr o-
ßer Rutsche werden bei der anstehenden Sanierung des Bades nicht berücksichtigt, da der Rat 
der Stadt Münster am 10.12.2014  entschieden hat, das Bad auf den Stand des Jahres 2008 zu 
sanieren (V/0791/2014).   
 
Bezüglich der Erhöhung der Wassertemperatur ist festzustellen, dass es (wie in anderen städt i-
schen Hallenbädern auch) einen wöchentlichen Warmbadetag gibt. Eine Ausweitung dieses An-
gebotes widerspräche den Nutzungsanforderungen des Schul- und Vereinsschwimmens. 
 
Hinsichtlich des Wunsches nach „mehr Komfort für Behinderte“ ist festzustellen, dass dieses b e-
reits bei der Sanierung 2008 umfassend und in Abstimmung mit der K ommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurde. 
 
Die Hauptbecken sind, wenn auch nicht auf kurzem Weg, barrierefrei erreichbar. Die Akustik in 
der Schwimmhalle wird zum Nutzen aller Besucher im Rahmen der konstruktiv en Möglichkeiten 
optimiert.

9 
V/0529/2015 
 
Im Übrigen lässt die vorhandene Baustruktur aus vielen unterschiedlichen Bereichen auf differi e-
renden Höhenlagen keine normgerechte barrierefreie Erschließung aller Bereiche zu.  
 
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme Hallenbad sind die Personalräume an einem anderen Stand-
ort so herzustellen, dass sie den Ansprüchen des Arbeitsschutzes entsprechen. 
 
 
4) Zeitplan  
 
Der Beginn aller Baumaßnahmen war vom Bescheid der Bezirksregierung über den „förderu n-
schädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn “ abhängig. Dieser liegt für das Hallenbad und den 
Teilbereich Bücherei seit Ende Juni 2015 vor. Vorbereitete Ausschreibungen wu rden kurzfristig 
versandt, sodass nach ersten Auftragsvergaben ein Baubeginn unmittelbar nach den Sommerf e-
rien erfolgen kann.  
 
Die nachfolgende Übersicht gibt einen groben Überblick über die anstehenden Maßnahmen: 
 
Termin Maßnahme  
 
ggf. Dauer der Maßnahme 
Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme in der Bücherei 
 
3 – 4 Monate  
Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme im Hallenbad  
 
1 Jahr 
4. Quartal 2015 Baubeschluss für die Planungen im Unter-
geschoss des Bürgerhauses einholen; da-
nach Bauantrag erforderlich 
 
6 Monate 
2./3. Quartal 2016 Baubeginn für die abschließenden Maß-
nahmen im Untergeschoss  
 
9 Monate  
 
 
 
III. (Mögliche) Weitere Maßnahmen: 
 
Gesamtgebäude:  
 
Insgesamt ist im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen im Bürgerhaus Kinderhaus geplant, 
durch bauliche Maßnahmen eine Entkopplung der unterschiedlichen Ebenen des Bürgerhauses 
zu erreichen. Bisher konnten (größere) Veranstaltu ngen nicht oder nur selten gleichzeitig in den 
unterschiedlichen Ebenen abgehalten werden, da die bestehende akustische Verbindung aller 
Bereiche des Hauses angesichts der jeweiligen Geräuschentwicklung eine gleichzeitige und u n-
abhängige Nutzung der Teilbereiche verhinderte. Um den Wunsch sämtlicher Nutzer des Gebäu-
des nach Schließung der geschossübergreifenden Lufträume aufgreifen zu können, w erden die 
dafür entstehenden Kosten, die  u.a. abhängig sind von den damit verbundenen brandschut z-
rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Baubeschluss für den 3. und 4. B auab-
schnitt detailliert dargestellt. 
 
Hinsichtlich der in Bezug auf das gesamte Gebäude/den Außenbereich genannten Wünsche aus 
der Ideenbörse ist festzustellen, dass diese eine nachrangige Priorität haben und insoweit erst zu 
einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung erfahren sollen/können. Dies gilt insbesondere für die 
Verbesserung der Wegweisung sowie den Wunsch nach einer automatischen Türöffnung.  
 
Bezirksverwaltung/Bürgerbüro:  
 
Im Rahmen der Ideenbörse wurde unter anderem als Vorschlag genannt , dass die Bezirksve r-

10 
V/0529/2015 
 
waltung/das Bürgerbüro aus dem Bürgerhaus ausziehen bzw. in eine andere zentrale Lage u m-
ziehen soll. Aus Sicht der Verwaltung haben sich das Bürgerbüro bzw. die Bezirksverwaltung am 
Standort Idenbrockplatz etabliert, sodass diese am bisherigen Standort verbleiben sollen.  
 
Hinsichtlich einer Verbesserung des Wartebereiches ist festzustellen, dass die Fachverwaltung 
ebenfalls (bauliche) Maßnahmen befürwortet, um die Situat ion für die Wartenden bürgerfreundl i-
cher zu gestalten und damit mehr dem Anspruch an eine serviceorientierte Verwaltung zu en t-
sprechen.  
 
Möglich könnte ein gegenseitiger Tausch von Räumen zwischen dem Kap. 8 und der Bezirk s-
verwaltung sein. So könnten glei chzeitig Arbeitsabläufe in beiden Ämtern optimiert werden. Da 
zunächst die Sanierung des Bürgerhauses oberste Priorität hat, sollen im Laufe des Jahres 2015 
Pläne zu entsprechenden baulichen Optimierungen für die Bereiche der Bezirksverwaltung/des 
Bürgerbüros erarbeitet und die dafür erforderlichen Finanzmittel ermittelt werden. Alternative 
Möglichkeiten für räumliche Optimierungen sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls erarbeitet 
werden. 
 
Es ist festzustellen, dass derzeit keine finanziellen Mittel für et waige bauliche Maßnahmen zur 
Verfügung stehen, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung des 
Gebäudes aufgrund der Unwetterschäden besteht.  
 
 
i. V. 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westhoffstraße 134
  • Idenbrockplatz 26
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0529/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37