V/0529/2015
Bürgerhaus Kinderhaus
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Berichtsvorlage
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V/0529/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bürgerhaus Kinderhaus - Bericht über die bevorstehende Sanierung - konzeptionelle Ausrichtung des Hauses Beratungsfolge 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: I. Rückblick 1) Errichtung/Status Quo des Hauses Vor über 30 Jah ren wurde im Stadtteil Kinderhaus mit dem Bürgerhaus Kinderhaus ein Zentrum für verschiedenste freizeitorientierte sozial -kulturelle Angebote geschaffen. Nachdem in der U r- sprungskonzeption des Hauses eine Gesamtleitung für alle Bereiche vorgesehen war, stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass diese angesichts der unterschiedlichen Aufgabenstellung und Zielsetzung der einzelnen Bereiche so nicht realisierbar war. Im Laufe der Zeit gab es daher i m- mer wieder Anpassungen und Entwicklungen hinsichtlich der An gebotspalette und der konzept i- onellen Ausrichtung des Hauses. Zurzeit halten folgende Ä mter der Stadt Münster stadtteilorientierte Angebote in ihnen dafür zu- geordneten Räumlichkeiten vor: - das Amt für Bürger - und Ratsservice mit der Bezirksverwaltung Nord und dem Bürgerbü- ro, - das Kulturamt mit dem Kap.8, - die Stadtbücherei mit der Stadtteilbücherei, - das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Kinder - und Jugendzentrum WUDDI sowie - das Sportamt mit dem Hallenbad Kinderhaus Die Musikschule nutzt darüber hinaus Räumlichkeiten des Kap.8 für die musikpädagogischen Angebote im Stadtteil. Vorlagen-Nr.: V/0529/2015 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 492-1650 oder 02534/5885410 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 10.08.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0529/2015 2) Jahrhundertunwetter Durch das Starkregenereignis vom 28.07.2014 wurde der Gebäudekomplex des Bürgerhauses stark getroffen. Insgesamt sind durch das Starkregenere ignis ca. 63,5% der Gesamtfläche des Bürgerzentrums (incl. Hallenbad) beschädigt worden: Alle Nutzungsbereiche im Untergeschoss (Bücherei, zentrale WC -Anlagen, Schießstand, Kegel- bahnen, Werkstätten und Café sowie die zentrale Haustechnik) wurden flächendeckend zerstört und sind bis heute nicht nutzbar. Der Totalausfall der sich im Untergeschoss befindenden Hau s- technik wirkte sich auch auf die anderen Geschosse des Hauses aus, sodass alle Nutzer v o- rübergehend Übergangsquartiere beziehen mussten: - Amt für Bürger- und Ratsservice: Das Bürgerbüro hat seine Sprechzeiten im Bürgerbüro Coerde am Hamannplatz abgehal- ten, sodass Bürgerinnen und Bürger dort die üblichen Dienstleistungen erhalten konnten. Alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirksverwa ltung erhielten in den Räumen des Jobcenters/des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) am Idenbrockplatz 26 ein provisorisches Quartier zur Zwischennutzung. Angesichts des zu diesem Zeitpunkt schon vorbereiteten Umzuges des KSD an den neuen Standort Kristiansand straße 141 war insoweit eine vorübergehende Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten, die nunmehr durch das Jobcenter genutzt werden, möglich. Mitte November 2014 konnte die Bezirk s- verwaltung wieder vollständig in die Räumlichkeiten des Bürgerhauses zurückkeh ren und den Bürgerinnen und Bürgern am bewährten Standort den üblichen Service bieten. - Kulturamt: Die Beschäftigten des Kap.8 zogen vorübergehend in das Kulturamt bzw. in Büroräu m- lichkeiten des KSD am Idenbrockplatz 26 um. Als Ersatz für das Information sbüro wurde zudem vor dem Bürgerhaus ein Bauwagen aufgestellt mit regelmäßigen Präsenzzeiten und Serviceleistungen der Mitarbeiter innen des Kap.8. Bis zur schrittweisen Wiederau f- nahme des Betriebes in den nicht unmittelbar wassergeschädigten Bereichen des Ge- bäudes ab Oktober 2014 wurden aufwändige Alternativplanungen zur Realisierung des Kurs- und Veranstaltungsprogramms vorgen ommen. Im Ergebnis konnten ca. 65% der Kurse, Gruppen und offenen Angebote vorübergehend an andere Orte im Stadtteil verlegt werden. Die Agora war bis Ende 2014 nicht nutzbar. Für die dort geplanten, in der Regel gr ößeren Veranstaltungen wurden ebenfalls z. T. Ausweichquartiere gefunden, allerdings meist in für Großveranstaltungen geeigneten Räumlichkeiten in anderen Stadtteilen. Aus stel- lungsvorhaben sowie an den Stadtteil Kinderhaus gebundene Veranstaltungen wurden nach Rücksprache mit den Veranstaltern abgesagt. Im Januar wurde der Spielbetrieb – zunächst bis zum Frühjahr noch mit kleineren Ei n- schränkungen - im Kap.8 wieder vollständig aufgenommen. - Stadtbücherei: Ein vorübergehender Betrieb der Bücherei nur im Obergeschoss des Bürgerhauses war nicht denkbar. Die Mitarbeiter der Stadtteilbücherei sind seit Ende September 2014 in der Mediothek des Schulzentrums Kinderhaus untergeb racht, wo sie mit eingeschränktem Platz- und Medienangebot und bei reduzierten Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bü r- gern des Stadtteils zur Verfügung stehen. Die Abgabe und Ausleihe von Medien kann auch in den anderen Zweigstellen oder aber in der Hauptst elle der Stadtbücherei erfo l- gen. 3 V/0529/2015 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Das WUDDI musste kurzfristig seine Bereiche schließen und konnte die Angebote tei l- weise verlagern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten vorübergehend in den B ü- ros des KSD am Idenbrockplatz 26 untergebracht werden. Am Feez wurde kurzfristig ein Container als Anlaufstelle für die Jugendarbeit installiert und das Betreuungsangebot für Kinder am Feez mit den Wuddi -Mitarbeitern personell verstärkt. Die Ganztagsbetreuung für Kinder (Herbstferien 2014) verlagerte das Wuddi in die Paul-Schneider-Schule. Ende Oktober 2014 wurden die bis dahin gesperrten Bereiche des Obergeschosses mit Gruppenräumen, dem kinderpädagogischen Bereich und den Büros wieder in Betrieb g e- nommen. Der Juge ndtreff und das Wuddi -Café starteten Anfang November 2014 ihr A n- gebot wieder im Ausweichquartier an der Westhoffstraße 134 in stark eingeschränkten Umfang. Derzeit können Kreativ- und Werkangebote, sowie alle Großveranstaltungen und weitere Angebote von T heater bis Disco nicht stattfinden. Auch kann der Hausaufgabenraum im Erdgeschoss für die OGS der Grundschule am Kinderbach nicht genutzt werden. Die Schlagzeugkurse sind weiterhin ins Schulzentrum ausgelagert. - Sportamt: Der dramatische Wassereinbruch hat die gesamte Technik des Bades vollständig zerstört und insbesondere auch in der Schwimmhalle schwere Schäden hinterlassen. Nach dem Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Wiederherrichtung des Bades wurde unverzüglich das notwendige VOF-Verfahren für die Vergabe des Planungsauftrages eingeleitet, das Ende April 2015 mit der Beauftragung des Architekturbüros Janßen Bär aus Bad Zwischenahn abgeschlossen wurde. Im Mai wurden die Detail -Planungen unverzüglich aufgenommen; der Baubeginn ist nach den laufenden Ausschreibungsverfahren für Mitte August geplant. Die Gesamtmaßnahme, die neben der Wiederherstellung der Gebäudetechnik auch die komplette Instandsetzung der Schwimmhalle und der Becken sowie die Erneuerung der vollständigen Dachkonstruktion und der Glasfassad e umfasst, wird sich über ca. 1 Jahr ziehen. Das Bad wird nach derzeitiger Planung nach den Sommerferien 2016 runderne u- ert wieder zur Verfügung stehen. In die Gesamtsanierung werden ca. 3,95 Mio. € netto in- vestiert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Nord am 30.09.2014 gab das Amt für Immobilie n- management einen ersten mündlichen Bericht über die Unwetterschäden und den Sanierung s- fortschritt am Bürgerhaus und Hallenbad. In einem Ortster min Anfang Oktober konnten die Mi t- glieder der Bezirksvertretung Münster -Nord sich über das Ausmaß der Schäden noch einmal persönlich ein Bild machen. In der Zwischenzeit waren die Nutzer des Hauses aufgefordert, ihre bisherige Aufteilung und Nutzung der R äumlichkeiten zu prüfen und evtl. geänderte Bedarfe nach entsprechender A b- stimmung mit den anderen Nutzern an das Amt für Immobilienmanagement zurückzumelden. Hierbei ergaben sich zusätzlich gewünschte Optimierungsbedarfe im nicht wassergeschädigten Erdgeschoss (Büros Bezirksverwaltung, Bürgerberatung, Büroräume Kap.8 etc.). Zu diesen A n- regungen wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die ggf. Grundlage für weitere B e- schlüsse durch die politischen Gremien sein könnte. Im November 2014 wurde mit der Vorlage V/0839/2014 ein umfassender Bericht zum Unwetter auch der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Kenntnis gegeben. In derselben Sitzung am 18.11.2014 wurden verschiedene Anträge durch die Politik in Bezug auf das Bürgerhaus gestellt: 4 V/0529/2015 - A-N/0017/2014 „Zeitgemäßes und verbessertes Raumkonzept für das Bürgerhaus Ki n- derhaus“, gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grü- nen / GAL - A-N/0019/2014 „Neukonzeptionierung des Bürgerhauses auch unter Berücksichtigung e i- ner Gastronomie als Bürger-Bistro“, FDP-Antrag - A-N/0022/2014 „Erstellung eines räumlichen Konzeptes für das Bürgerhaus Kinderhaus“, Antrag der CDU-Fraktion Darüber hinaus sind in der Zwischenzeit folgende Anregungen im Sinne des § 24 Gemeindeor d- nung des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen: - Anregung Nr. 2015 -00016 „Bürgerbeteiligung an den Planungen und Konzeptentwic k- lungen zum Bürgerhaus Kinderhaus“ - Anregung Nr. 2015 -00078 „Instandsetzung des Bürgerhauses und des Hallenbades z ü- gig umsetzen“ Am 24.03.2015 wurde auf Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord eine moderierte Ideen- börse zum Bürgerhaus Kinde rhaus durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche und Vorstellungen zu Nutzungsmöglichkeiten des Bürgerhauses einzubri n- gen. Die dort geäußerten Vorschläge, die o. g. politischen Anträge und formellen Bürgeranregun- gen sind in den weiteren Prozess eingeflossen. II. Weiteres Verfahren/Ausblick 1) finanzielles Ausmaß der Schäden Nachdem zunächst die groben Kosten für das Bürgerhaus K inderhaus mit 2,2 5 Mio. € und für das Hallenbad Kinderhaus mit weiteren 2,25 Mio. € beziffert wurden (V/0839/2014), konnten i n- zwischen Schadenshöhen für die einzelnen Funktionsbereiche des Hauses detaillierter ermittelt werden. Diese sollen im Folgenden einmal dargestellt werden: Bauabschnitt Bürgerhaus Kosten brutto 1. BA Instandsetzung Baukonstruktionen im Bereich der zentralen Haustechnik 126.500 € 2. BA Instandsetzung Bücherei und zentrale WC-Anlage 795.000 € 3. BA Wuddi und Kreativbereich 1.430.000 € 4. BA Bereich Schießstand, Kegelbahn, Lager 610.000 € Summe Bürgerhaus 2.961.500 € Bauabschnitt Hallenbad Kosten netto Instandsetzung Schwimmhalle und Becken 1.500.000 € Instandsetzung technische Anlagen 1.000.000 € Dachsanierung (separat im Haushalt finanziert) 1.450.000 € Summe Hallenbad 3.950.000 € 5 V/0529/2015 2) Finanzielle Förderung Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 04.02.2015 einstimmig, einen Antrag auf Stä d- tebauförderung für die energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funktionsverbes serungen des Bürgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzierungen des Ressourcen - und Energiever- brauchs sowie Optimierung der baulichen Strukturen an das Land Nordrhein -Westfalen zu ste l- len. Dieser Antrag wurde sodann im Februar innerhalb der vorgesehenen Frist durch die Verwal- tung gestellt. Gleichzeitig wurde beantragt, einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zuz u- lassen, der für die Aufnahme von Bautätigkeiten zwingend erforderlich ist. Diesem Antrag wurde Ende Juni 2015 –zumindest für den Teilbereich H allenbad- entsprochen und damit eine Förderung in Höhe von 3.192.000 € durch das Land NRW bewilligt. Gleichzeitig wurde auch für die Teilmaßnahmen „Stadtteilbücherei“ sowie „Sanitäranlagen im UG“ ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn genehmigt, obschon für diesen Bereich eine Förderung selbst (noch) nicht durch das Land genehmigt worden ist. 3) Sanierungsschritte, anstehende Maßnahmen Die massiven Beschädigungen des Gebäudes durch das Unwetter erfordern eine umfangreiche Sanierung des Bürgerhauses im Untergeschoss. Die Sanierung findet in 2-3 Bauabschnitten statt, die aber ineinander übergehen werden. Im Hallenbad wird die komplette Schwimmhalle (Boden, Becken, Dach und Fassade) incl. der Dusch- und Sanitärbereiche erneuert. Der Eingangs - und Umkleidebereich kann in wesentlichen Teilen erhalten werden. Die komplette technische Gebäudeausstattung des Hallenbades muss ersetzt werden. Die Chlorgasräume werden aus ihrer Tieflage auf Bodengleiche erhöht, um he u- tigen Sicherheitsanforderungen zu entsprec hen. Die ehemalige Hausmeisterwohnung (zuletzt A(r)telier) wird für Personalzwecke des Bades sowie für einen erforderlichen separaten Sanität s- raum umgebaut und direkt mit der Schwimmmeisteraufsicht verbunden. Die bereits vor dem U n- wetterschaden vorgesehene Dachsanierung wird in die Maßnahme integriert und bei gleichzeit i- gem Fassadenaustausch zur Verbesserung des Energieverbrauchs sowie zur Beseitigung ba u- physikalischer Probleme der Hülle beitragen. Die Dachterrasse wird instandgesetzt. Die Bücherei wird an bisheriger Stelle wieder hergerichtet und optimiert. Im UG wird durch Verl a- gerung der Zugangstreppe ein multifunktionaler Raum für Kleingruppen direkter mit der Hauptfl ä- che verbunden sein. Zudem wird ein kleiner separater Büroraum für die Büchereileitung geschaf- fen. Böden und Mobiliar werden vollständig ersetzt. Die Verglasungen werden zur Reduktion des Energieverbrauchs ausgetauscht, die Beleuchtung wird erneuert und auf LED -Technik umg e- stellt. Die zentrale WC -Anlage der Agora wird instandgesetzt sowie du rch ein zentraleres barri e- refreies WC ergänzt. Die weiteren Bereiche des Untergeschosses sind vollständig entkernt und werden in allen Bautei- len (Boden, tlw. Wände, Türen, Decken und Fassaden) und der Gebäudetechnik erneuert und ersetzt. Das Wuddi-Café wird im Grundrisszuschnitt optimiert und notwendige Personalbere iche werden erstellt. Ein bisheriger Lagerraum wird zum Musikproberaum umgebaut. Die Fläche nanteile des Wuddi bleiben dadurch, trotz „Einschieben“ des A(r)teliers, weitgehend unverä ndert. Funktionale Abläufe werden durch Raumnutzungsveränderungen optimiert. Das A(r)telier wird am Ostzugang des Innenhofes neu positioniert und erhält einen eigenen A u- ßenbereich. 6 V/0529/2015 Der Schießstand und die Kegelbahn(en) könnten wiederhergestellt werden, da für diese großen Raumbereiche ohne Tageslicht und nur mit künstlicher Belüftung sich kaum Alternativnutzu ngen aufdrängen. Es besteht im Bürgerhaus aber erheblicher Lagerflächenbedarf, dem auch schon in den Vorjahren 2 der ehemals 4 Kegelbahnen „geopfert“ wurden. Die unterschiedlichen Nutzer des Hauses und ihre jeweiligen Bedürfnisse an die künftigen Räum- lichkeiten stellen die anstehenden, umfassenden Planungs - und Baumaßnahmen unter zusätzl i- che besondere Herausforderungen. Im Rahmen der Planungen des Amtes für Im mobilienmanagement sowie des Architekturbüros wurden bei den Nutzern die jeweiligen Bedürfnisse an inhaltliche Konzeption und den daraus resultierenden Raumbedarf abgefragt. Gleichzeitig flossen auch die Vorschläge aus der Ideenbörse oder die im direkten Kontakt mit den jeweiligen Funktionsbereichen geäußerten Wünsche in die Planungen mit ein. Im Konsens mit allen Nutzern konnten so bei den Planungen einige Optimierungen der bisher i- gen räumlichen Gegebenheiten erreicht werden. Diese sind nachfolgend noch einmal dargestellt: a) Kulturamt/Kap. 8/Mokido - Sinnesraum: Der Sinnesraum soll für Gymnastik - und Bewegungsangebote, für Musikunterricht und Chorproben sowie Ausstellungen und Märkte wiederhergerichtet und beibehalten werden, da ein alternatives Rauman gebot im Gebäude nicht zur Verfügung steht. Da er regelm ä- ßig genutzt wird, wurde dieser bereits mit einem Parkettboden wiederhergerichtet. Ins o- weit werden auch die in der Ideenbörse geäußerten Vorschläge umgesetzt. - Schießstand: Der Schießstand wird an 4 Abenden pro Woche genutzt. Im Stadtteil selbst ist nur ein kleiner, weiterer Schießstand vorhanden, sodass die Wiederherstellung befürwortet wird. Auch dieser Wunsch wurde in der Ideenbörse sowie durch verschiedene Vereine vorg e- tragen und konnte insoweit berücksichtigt werden. - Kegelbahn: Wiederherstellung einer Kegelbahn im Untergeschoss, da diese einen wichtigen Baustein der Stadtteilarbeit darstellt. Die Nutzer sind überwiegend Schulen, Institutionen der Woh l- fahrtspflege, soziokulturell ausgerichtete Vereine und Gruppen sowie finanziell benachtei- ligte Familien des Stadtteils - A(r)telier: Zur Wiederherstellung eines A(r)teliers ist festzustellen, dass die ursprünglichen Räu m- lichkeiten künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, da dort Sozialräume für die Schwimmmeister des Hallenbades angesiedelt werden. Als Ersatz steht allerdings ein ca. 110 qm großer Bereich zur Verfügung, der flexibel gestaltet werden kann. In Kommunik a- tion mit den künftigen Nutzergruppen wurde herausgearbeitet, dass der Raum 10 – 15 Personen Platz bieten soll. Die verschiedenen Arbeitsbereiche (Bildhauerei/Malerei) so l- len voneinander getrennt werden und auch der erforderliche Lagerbereich soll räumlich abgetrennt sein. Die Fensterfront an der Ostseite des Hauses soll insgesamt mit bod en- tiefen Fenstern transparenter werden und in einem vorgelagerten separierten Außenb e- reich auch Arbeiten an der frischen Luft ermöglichen. Entsprechende Wünsche wurden auch bereits in der Ideenbörse geäußert und damit umgesetzt. - Gastronomieangebot/Mokido: Hinsichtlich der geäußerten Wünsche in Bezug auf ein (erweitertes) Gastronomieangebot im Gebäude vertritt die Fachverwaltung die folgende Auffassung: 7 V/0529/2015 Die in den Anfängen des Bürgerhauses Kinderhaus untergebrachte professionelle Gas t- ronomie war wirtscha ftlich nicht erfolgreich und kollidierte auch mit den Veranstaltungen im großen Saal. Das jetzige Mokido ist als Multifunktionsraum ein zentraler Ort für die Kommunikation im Stadtteil und eng verzahnt mit dem Gesamtprogramm des Kap. 8. Es dient als öffentlicher Begegnungsort für Bürgerschaft, Gruppen und Vereine. Das Mokido dient als Eingangs - und Cateringbereich für Hausnutzungen nach 18 Uhr sowie bei Ve r- anstaltungen im Saal, wird aber gleichzeitig auch selbst für Kleinveranstaltungen bzw. als Kleinkunstbühne genutzt. Sofern man die jetzigen Öffnungszeiten erweitern will und/oder eine Gastronomie mit e i- nem professionellen Anbieter vorhalten will, sind dabei folgende Aspekte zu berücksicht i- gen: o keine parallele Nutzung von Veranstaltungssaal und Stadtteiltreff möglich o Mitfinanzierung von Kulturveranstaltungen und der Personalkosten für den Aben d- dienst über den Getränkeverkauf o Nutzung ohne Verzehrzwang o Raumvergabe an Gruppen/Vereine des Stadtteils o beschränkte Zugänglichkeit bei Veranstaltungen mit Eintritt Bisherige Gespräche mit professionellen Anbietern scheiterten unter Berücksichtigung der obigen Voraussetzungen an geringer wirtschaftlicher Attraktivität. Da die Vergabe der Räumlichkeiten an einen externen Pächter darüber hinaus den Wegfall einer trage nden Säule der Stadtteilkulturarbeit nach sich ziehen würde und diese ebenfalls nur unter e r- heblichen baulichen Veränderungen zu realisieren wäre, soll diesem Vorschlag nicht g e- folgt werden. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Mokido (Öffnung in den Sommerferien, in den Abendstunden) würde Mehrkosten durch zusätzliches Personal verursachen, die derzeit nicht gedeckt sind. In einem einjährigen Probelauf mit erweiterten Öffnungszeiten und Angeboten könnte zunächst der tatsächliche Bedarf ermittelt werde n. Dies wurde auch bereits im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2014 (Vorschlag Nr. 298) so angeboten. Hinsichtlich des Wunsches nach Einrichtung einer Küche für Kochkurse ist festzustellen, dass die vorhandene Küche nur als Bedarfsküche genutzt werden kann un d daher di e- sem Wunsch aus der Ideenbörse nicht entsprochen werden kann. Die Schaffung eines Ersatzes für den ehemaligen Clubraum ist nicht erkennbar. Das Angebot von Compute r- kursen für Seniorinnen und Senioren ist mangels technischer Ausstattung nicht umzu set- zen. Die Ermöglichung einer Außengastronomie ist in Planung; die Anschaffung von entspr e- chendem Mobiliar ist angedacht. b) Stadtteilbücherei: In der Ideenbörse sind keine Vorschläge in Bezug auf die Stadtteilbücherei genannt worden. Je- doch gab es den Vorschlag 129 aus dem Bürgerhaushalt 2014 (Angebote erweitern und ortsnahe Bildung für Alle ermöglichen : Das Medien - und Platzangebot sollte erweitert werden). Dem wird im Zuge der anstehenden Sanierung mit einigen Optimierungen hinsichtlich der Räumlichk eiten und der Angebotspalette Rechnung getragen. Durch die Versetzung der Treppe zum Untergeschoss kann die Grundfläche im Obergeschoss erweitert und somit Platz geschaffen werden für 8 V/0529/2015 - die Einrichtung eines Veranstaltungsraumes z.B. für Schulklassen im ehemaligen Bürobe- reich - die Schaffung eines neuen Zugangs von den Ausleihräumen zu dem Veranstaltungsraum - die Einrichtung eines Internetplatzes im Untergeschoss für Kinder und Jugendliche sowie eines weiteren Internetplatzes im Obergeschoss für Erwachsene Gleichzeitig kann durch den Wegfall der Leseinsel mit dem Bilderbuchpodest eine bessere Tre n- nung der Kinder- und Jugendliteratur erreicht werden. Auch durch die Versetzung des Zeitung s- lesebereichs sowie Änderungen bei der Angebotspalette [Zeitschriften hinter separaten Klappen im Sachbuchregal; viele Medien (CDs, DVDs) im Regal in integrierten Trögen in angemessener Höhe] können Änderungen in der Stadtteilbücherei erreicht werden. c) WUDDI: Der Wunsch aus der Ideenbörse nach einer Klimaanlage in den Räumlichkeiten des WUDDI wird als nicht erforderlich angesehen. Ein Lärmschutz für das WUDDI-Café ist bereits jetzt vorhanden und wird auch künftig als erforderlich angesehen. Hinsichtlich des Vorschlages, das Café zu ve r- kleinern wird durch die Fachverwaltu ng die Auffassung vertreten, dass das Programm der J u- gendarbeit schon jetzt eingeschränkt ist. Hinsichtlich einer Öffnung des Cafés nur für Jugendliche ist festzustellen, dass es hierzu keine konzeptionelle Vereinbarung gibt und generationsübergre i- fende A ngebote konzeptioneller Bestandteil der Kinder - und Jugendarbeit sind. Ferner würde dies zu einer mangelnden Auslastung des Cafés und damit zu Mindereinnahmen führen. Der Vorschlag zur Einrichtung einer Fahrradwerkstatt für die Jugendarbeit soll ebenfalls n icht aufge- griffen werden, da hierzu nur eine geringe Nachfrage besteht und stattdessen eine Kooperation mit einem Fahrradladen in unmittelbarer Nachbarschaft genutzt wird. Darüber hinaus wurde das Angebot in Teilen in das Feez verlagert. Die vorgeschlagen e Verlagerung des Eltern -Kind- Bereichs zum WUDDI ist nicht geplant und auch nicht mit der bisherigen Nutzung vereinbar. Zeitweise nutzen bereits Kinderbetreuungsgruppen die kinderpädagogischen Bereiche am Vo r- mittag. Insgesamt ist festzustellen, dass eine Neupositionierung verschiedener Funktionsbereiche im Gebäude erfolgt und Schall - und Lärmschutzmaßnahmen in einzelnen Raumbereichen umg e- setzt werden. Im Bereich des WUDDI -Café/der Küche werden die bisherigen Raumzuschnitte durch Begradigungen der Fassade und schräger Wände optimiert. d) Hallenbad: Die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Wünsche nach einem Rutschenturm mit gr o- ßer Rutsche werden bei der anstehenden Sanierung des Bades nicht berücksichtigt, da der Rat der Stadt Münster am 10.12.2014 entschieden hat, das Bad auf den Stand des Jahres 2008 zu sanieren (V/0791/2014). Bezüglich der Erhöhung der Wassertemperatur ist festzustellen, dass es (wie in anderen städt i- schen Hallenbädern auch) einen wöchentlichen Warmbadetag gibt. Eine Ausweitung dieses An- gebotes widerspräche den Nutzungsanforderungen des Schul- und Vereinsschwimmens. Hinsichtlich des Wunsches nach „mehr Komfort für Behinderte“ ist festzustellen, dass dieses b e- reits bei der Sanierung 2008 umfassend und in Abstimmung mit der K ommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurde. Die Hauptbecken sind, wenn auch nicht auf kurzem Weg, barrierefrei erreichbar. Die Akustik in der Schwimmhalle wird zum Nutzen aller Besucher im Rahmen der konstruktiv en Möglichkeiten optimiert. 9 V/0529/2015 Im Übrigen lässt die vorhandene Baustruktur aus vielen unterschiedlichen Bereichen auf differi e- renden Höhenlagen keine normgerechte barrierefreie Erschließung aller Bereiche zu. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme Hallenbad sind die Personalräume an einem anderen Stand- ort so herzustellen, dass sie den Ansprüchen des Arbeitsschutzes entsprechen. 4) Zeitplan Der Beginn aller Baumaßnahmen war vom Bescheid der Bezirksregierung über den „förderu n- schädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn “ abhängig. Dieser liegt für das Hallenbad und den Teilbereich Bücherei seit Ende Juni 2015 vor. Vorbereitete Ausschreibungen wu rden kurzfristig versandt, sodass nach ersten Auftragsvergaben ein Baubeginn unmittelbar nach den Sommerf e- rien erfolgen kann. Die nachfolgende Übersicht gibt einen groben Überblick über die anstehenden Maßnahmen: Termin Maßnahme ggf. Dauer der Maßnahme Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme in der Bücherei 3 – 4 Monate Mitte August 2015 Beginn der Baumaßnahme im Hallenbad 1 Jahr 4. Quartal 2015 Baubeschluss für die Planungen im Unter- geschoss des Bürgerhauses einholen; da- nach Bauantrag erforderlich 6 Monate 2./3. Quartal 2016 Baubeginn für die abschließenden Maß- nahmen im Untergeschoss 9 Monate III. (Mögliche) Weitere Maßnahmen: Gesamtgebäude: Insgesamt ist im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen im Bürgerhaus Kinderhaus geplant, durch bauliche Maßnahmen eine Entkopplung der unterschiedlichen Ebenen des Bürgerhauses zu erreichen. Bisher konnten (größere) Veranstaltu ngen nicht oder nur selten gleichzeitig in den unterschiedlichen Ebenen abgehalten werden, da die bestehende akustische Verbindung aller Bereiche des Hauses angesichts der jeweiligen Geräuschentwicklung eine gleichzeitige und u n- abhängige Nutzung der Teilbereiche verhinderte. Um den Wunsch sämtlicher Nutzer des Gebäu- des nach Schließung der geschossübergreifenden Lufträume aufgreifen zu können, w erden die dafür entstehenden Kosten, die u.a. abhängig sind von den damit verbundenen brandschut z- rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Baubeschluss für den 3. und 4. B auab- schnitt detailliert dargestellt. Hinsichtlich der in Bezug auf das gesamte Gebäude/den Außenbereich genannten Wünsche aus der Ideenbörse ist festzustellen, dass diese eine nachrangige Priorität haben und insoweit erst zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung erfahren sollen/können. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Wegweisung sowie den Wunsch nach einer automatischen Türöffnung. Bezirksverwaltung/Bürgerbüro: Im Rahmen der Ideenbörse wurde unter anderem als Vorschlag genannt , dass die Bezirksve r- 10 V/0529/2015 waltung/das Bürgerbüro aus dem Bürgerhaus ausziehen bzw. in eine andere zentrale Lage u m- ziehen soll. Aus Sicht der Verwaltung haben sich das Bürgerbüro bzw. die Bezirksverwaltung am Standort Idenbrockplatz etabliert, sodass diese am bisherigen Standort verbleiben sollen. Hinsichtlich einer Verbesserung des Wartebereiches ist festzustellen, dass die Fachverwaltung ebenfalls (bauliche) Maßnahmen befürwortet, um die Situat ion für die Wartenden bürgerfreundl i- cher zu gestalten und damit mehr dem Anspruch an eine serviceorientierte Verwaltung zu en t- sprechen. Möglich könnte ein gegenseitiger Tausch von Räumen zwischen dem Kap. 8 und der Bezirk s- verwaltung sein. So könnten glei chzeitig Arbeitsabläufe in beiden Ämtern optimiert werden. Da zunächst die Sanierung des Bürgerhauses oberste Priorität hat, sollen im Laufe des Jahres 2015 Pläne zu entsprechenden baulichen Optimierungen für die Bereiche der Bezirksverwaltung/des Bürgerbüros erarbeitet und die dafür erforderlichen Finanzmittel ermittelt werden. Alternative Möglichkeiten für räumliche Optimierungen sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls erarbeitet werden. Es ist festzustellen, dass derzeit keine finanziellen Mittel für et waige bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung des Gebäudes aufgrund der Unwetterschäden besteht. i. V. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Westhoffstraße 134
- Idenbrockplatz 26
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0529/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37