2962/2017
Einrichtung eines Absoluten Halteverbotes auf dem Volkhovener Weg zwischen Pingenweg und Militärringstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1597 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 2962/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 Einrichtung eines Absoluten Halteverbotes auf dem Volkhovener Weg zwischen Pingenweg und Militärringstraße hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 07.09.2017, TOP 7.2.2 Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage: „In der letzten Sitzung der Bezirksverwaltung wurde diese Anfrage zwar schon einmal abgelehnt, mit der Begründung, die Straße wäre breit genug, dass auf beiden Seiten geparkt werden kann. Täglich wird von einem Mitglied der Fraktion festgestellt, dem kann so nicht sein. Wenn zwei LKW mit 2,50 m Breite dort auf jeder Seite stehen, wird es schon für PKW-Fahrer sehr eng. Wie sollen dann noch zwei LKW´s mit oben angeführter Breite aneinander vorbei kommen, wenn sie sich auf diesem Stra- ßenzug begegnen. Deshalb wird erneut die Anfrage gestellt, ob nicht doch aus Sicherheitsgründen auf dem Volkhovener Weg ein absolutes Halteverbot auf einer Straßenseite eingerichtet werden kann, bzw. sollte. Dies bezieht sich ausschließlich auf den Bereich zwischen Pingenweg/Militärringstraße.“ Antwort der Verwaltung: Auf dem Volkhovener Weg befinden sich auf beiden Seiten Buslinien. Von Seiten der KVB AG beste- hen in diesem Bereich keine Probleme mit dem Begegnungsverkehr bzw. parkenden Fahrzeugen. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht weiterhin kein Handlungsbedarf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2962/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 22.09.2017 14:28