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4221/2016

Beitritt zum Bündnis "Kommunen für Biologische Vielfalt e.V."

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5789 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 4221/2016 
Freigabedatum 
27.01.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beitritt zum Bündnis "Kommunen für Biologische Vielfalt e.V." 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 08.12.2016 empfohlen, dem Bündnis 
„Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten. 
 
Der Rat der Stadt Köln folgt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Grün und beschließt 
den Beitritt der Stadt Köln zum Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“. 
 
Der Jahresbeitrag für 2017 in Höhe von 5.000 € steht im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung und 
-vorsorge, bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Aufgrund des be-
stehenden Bewirtschaftungsvermerks beschließt der Rat der Stadt Köln gleichzeitig die Mittelfreigabe 
in entsprechender Höhe. Der künftige Jahresbeitrag ab 2018 wird bei der Haushaltsplanung 2018 ff. 
berücksichtigt. 
 
 
Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln lehnt den Beitritt der Stadt Köln zum Bündnis „Kommunen für Biologische Viel-
falt e.V.“ ab. Er verzichtet auf die damit verbundene Öffentlichkeitswirksamkeit und überregionale 
Unterstützung bei Projekten zur Förderung der Biodiversität. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    5.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Erhalt der Biodiversität stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft dar. Artenreiche Ökosys-
teme tragen nicht nur wesentlich zur Verbesserung der Ökosystemdienstleistungen bei, sie erhöhen 
auch wesentlich die Lebensqualität für den Menschen und nicht zuletzt stellt der Arterhalt auch eine 
moralische Verpflichtung dar. Durch die zunehmende Nutzungsintensivierung ist jedoch ein immer 
stärkerer Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen. Das erreichte Ausmaß lässt sich deutlich daran 
messen, dass selbst ehemalige Allerweltsarten, wie der Haussperling inzwischen auf der Vorwarnstu-
fe der Roten Liste geführt werden. Zwar ist dieses Problem erkannt und schlägt sich in der Biodiversi-
tätsstrategie des Landes auch nieder, jedoch fehlt es an konkreter Umsetzung vor Ort. Dabei darf 
sich Förderung der Artenvielfalt nicht nur auf Schutzgebiete konzentrieren. Vielmehr ist Natur vor al-
lem hinsichtlich der Nature based solutions im Rahmen zunehmender Umweltbelastungen auch direkt 
vor der Haustür dringend erforderlich. Erst im Jahr 2016 hat Umweltministerin Hendricks den Wert der 
Stadtnatur herausgehoben, da dem Klimawandel und der Schadstoffbelastungen von Boden und Luft 
durch stabile Ökosysteme besser entgegengewirkt werden kann. Die Wichtigkeit des Themas wurde 
von Seiten der Stadt Köln auch bereits in 2010 durch die Unterzeichnung der Deklaration „Biodiversi-
tät in Kommunen“ bekundet. Mit der Beteiligung am Wettbewerb „Bundeshauptstadt Biodiversität“ in 
2011 wurde jedoch durch die Platzierung (Platz 79 von 124) offenbar, dass in Köln ein großer Hand-
lungsbedarf besteht. Das größte Defizit lag dabei mit Rang 109 von 124 im Bereich „Natur in der 
Stadt“. 
Durch die Aufnahme der Thematik der Artenvielfalt in das Umweltbildungskonzept und der Umset-
zung erster Projekte (Spatzenprojekt, Naturforscherkiste, ökologische Nischen im Wohnumfeld, 
Schulgartenprojekt) wird der Artenvielfalt inzwischen eine höhere Priorität beigemessen. Allerdings 
sind die personellen und finanziellen Ressourcen hierfür begrenzt. 
Daher hat der Ausschuss für Umwelt und Grün in der Sitzung vom 08.12.2016 den Antrag 
AN/1982/2016 der Fraktion „Die Linke“ zum Bündnisbeitritt befürwortet. 
Durch einen Bündnisbeitritt würden sich folgende neue Möglichkeiten ergeben:

3 
 Durch den Informationsaustausch können Erfahrungen anderer Kommunen in die eigenen 
Projekte einfließen, aber auch die eigenen Projekte anderen als Vorbild dienen. Dadurch kön-
nen die eigenen Projekte effektiver gestaltet werden und gute Ideen erlangen eine weitere 
Verbreitung. 
 Durch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit wird der Biodiversität in den Kommunen ein 
stärkeres Gewicht verliehen.  
 Durch ein gemeinsames Auftreten der Kommunen kann den Forderungen der Städte und 
Gemeinden gegenüber dem Bund und den Ländern ein anderes Gewicht verliehen werden. 
 Durch eine engere Zusammenarbeit lassen sich Kooperationsprojekte und Forschungsprojek-
te einfacher realisieren. 
Aus den oben genannten Gründen wird der Beitritt auch seitens der Verwaltung befürwortet. Den poli-
tischen Gremien wird daher ein Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ vorge-
schlagen. Er ist auch bereits Bestandteil des Umweltbildungskonzeptes. 
Der Jahresbeitrag für 2017 in Höhe von 5.000 € steht im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung und 
-vorsorge, bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen als gesperrter Ansatz zur Verfü-
gung. Um den Mitgliedsbeitrag auszahlen zu können, ist gleichzeitig die Freigabe der Mittel zu be-
schließen. Der künftige Jahresbeitrag ab 2018 wird bei der Haushaltsplanung 2018 ff. berücksichtigt.

Beratungsverlauf (3)

16.03.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4221/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27