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3195/2022

Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 12.1

Anlage 7.3 DH BP Infrastrukturplan_Blatt3

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Anlage 8.1 DH BP Festsetzungen

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Anlage 2.1 DH Niederschrift FÖB §3(1) BauGB

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Anlage 8.2 DH BP Anlage Pflanzliste

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Anlage 5 DH Stellungnahmen TÖB §3(2) BauGB

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 13, Auszug BV 1 (Innenstadt) 01.12.2022

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Anlage 0- Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 17_DH_Beantwortung Fragen und Anregungen_BV

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 15, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

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Anlage 14, Auszug BV Porz 01.12.2022 TOP 7.5 (3195_2022)

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Anlage 9 DH Lageplan Planfall 2+8

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Anlage 4 DH Stellungnahmen TÖB §4(2) BauGB

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Anlage 6 DH BP DeutzerHafen Begruendung UB

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Anlage 3 DH Stellungnahmen TÖB §4(1) BauGB

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Anlage 8.3 DH BP Anl Sortimentsliste

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Anlage 12 Auszug aus Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Verkehrsausschuss 22.11.2022 Deutzer Hafen

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Anlage 7.1 DH BP Infrastrukturplan_Blatt1

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Anlage 7.2 DH BP Infrastrukturplan_Blatt2

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Anlage 10 DH Verkehrsuntersuchung

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Anlage 11 DH Mobilitätskonzept

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Anlage 2.2 DH Stellungnahmen FÖB §3(1 )BauGB

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Anlage 1 DH Geltungsbereich

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Anlage 18_DH_Stellungnahmen_außerhalb Frist

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Anlage 19_Auszug Beschlussprotokoll gemeinsame Sondersitzung Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss 19.01.2023

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Anlage 20_Beschluss zum Deutzer Hafen - Stadtbahn

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Anlage 16_DH_Beantwortung Anfragen Stadtentwicklungsausschuss

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Anlage 7.3 DH BP Infrastrukturplan_Blatt3

36026 Zeichen

050100 MeterMaßstab 1:1 0000
Deutzer Hafen - Teilplan Infrastrukturin Köln-DeutzBlatt 3 von 3   - Textliche Festsetzungen -
Bebauungsplan68439/03
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlageden Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZVentspricht.            (Stand 27.04.2022)Vermessungsbüro KDSÖffentlich bestellte VermessungsingenieureGraf-Geßler-Straße 550679 Köln
Öffentlich bestellter VermessungsingenieurKöln, den 19.05.2022
Für den PlanentwurfStadtplanungsamt
Stv. AmtsleiterinKöln, den 19.05.2022
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunghat am 09.04.2019 nach § 3 Abs. 1 BauGBstattgefunden.
Bezirksbürgermeister/inKöln, den 25.05.2022
Der Stadtentwicklungsausschuss hat diePlanaufstellung am 15.11.2018 nach§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.Der Beschluss wurde am 06.02.2019ortsüblich bekannt gemacht.
gez. RekerOberbürgermeisterinKöln, den 24.01.2019BeigeordneterKöln, den 23.05.2022
Für den PlanentwurfDezernat VI, Planen und Bauen
Der Planentwurf hat in der Zeitvom 09.06.2022 bis 11.07.2022nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründungöffentlich ausgelegen.
Die OberbürgermeisterinStadtplanungsamtIm AuftragKöln, denOberbürgermeisterinKöln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGBdurch Beschluss des Rates amgeändert worden.
OberbürgermeisterinKöln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seinerSitzung am                nach § 10 Abs. 1 BauGBals Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8BauGB beschlossen.
OberbürgermeisterinKöln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über denBeschluss des Bebauungsplanes durch denRat einschließlich des Hinweises nach§ 10 Abs. 3 BauGB ist amerfolgt.
Siegelgez. Schultgez. Lena Zlonickygez. Markus Greitemanngez. A. Hupke
Blatt 1Blatt 2
ITextliche Festsetzungen1.Art der baulichen NutzungFür das Gewerbegebiet GE Hafenamt werden folgende Festsetzungen getroffen:1.1.1Zulässig sind Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die das Wohnen nichtwesentlich stören.1.1.2Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigenLagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig.1.1.3Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Bordelle undbordellartige Betriebe nicht zulässig.1.1.4Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Anlagen, dieeinen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchenBetriebsbereiches darstellen, nicht zulässig.1.1.5Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweisezulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie fürBetriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO,  die demGewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasseuntergeordnet sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplans.1.1.6Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweisezulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht Bestandteil desBebauungsplans.Für das Gewerbegebiet GE BF Ost04 werden folgende Festsetzungen getroffen:1.2.1Zulässig sind Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die das Wohnen nichtwesentlich stören.1.2.2Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigenLagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig,ausgenommen hiervon sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge.1.2.3Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Bordelle undbordellartige Betriebe nicht zulässig.1.2.4Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE)Einzelhandelsbetriebe unzulässig.Abweichend hiervon können ausnahmsweise zugelassen werden:-an den Endverbraucher gerichtete Verkaufsstätten von Gewerbebetrieben, indenen zentrenrelevante Sortimente im Sinne der als Anlage beigefügten KölnerSortimentsliste angeboten werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichenund funktionalen Zusammenhang mit den Gewerbebetrieben stehen sowie derenSumme an Verkaufs- und Ausstellungsfläche nur einen untergeordneten Teil derGeschossfläche des Gewerbebetriebs einnimmt.-Bäckereien mit Café, Convenience-Stores oder Kiosks, die der Versorgung deskurzfristigen Bedarfs im Quartier Deutzer Hafen dienen.1.2.5Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Anlagen, dieeinen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchenBetriebsbereiches darstellen, nicht zulässig.1.2.6Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweisezulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie fürBetriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihmgegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, nicht Bestandteil desBebauungsplans.1.2.7Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweisezulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht Bestandteil desBebauungsplans.2.Maß der baulichen Nutzung2.1Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden die in der Planzeichnung festgesetztenGebäudehöhen (GH) in Meter (m) über Normalhöhennull (m ü. NHN) alsHöchstgrenze (GH max.) und/oder Mindesthöhe (GH min.) festgesetzt. Als obererBezugspunkt gilt die Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird,die Oberkante des Gebäudes.2.2Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Mindesthöhenausnahmsweise durch Anlagen der Energieversorgung im GE BF Ost 04 umhöchstens 5 m unterschritten werden.2.3Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen innerhalbdes Gewerbegebiets GE BF Ost04 durch aufgeständerte Solaranlagen fürSolarthermie oder Photovoltaik auf Dachflächen überschritten werden. Dashöchstzulässige Maß der Überschreitungen beträgt 1,50 m in der Höhe. DieseAnlagen müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkantenzurücktreten.3.Überbaubare Grundstücksfläche3.1Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstückflächeinnerhalb der Gewerbegebiete GE BF Ost 04 folgende Ausnahme festgesetzt:Im Erdgeschoss darf die Baugrenze straßenseitig durch Vordächer bis maximal1,50 m überschritten werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 4,50 meingehalten wird.3.2Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstückflächeinnerhalb der Gewerbegebiete GE Hafenamt folgende Ausnahme festgesetzt:Im Erdgeschoss darf die Baugrenze straßenseitig durch Vordächer bis maximal1,50 m überschritten werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 3,00 meingehalten wird.4.Verkehrsflächen4.1Die festgesetzte Verkehrsfläche mit der Bezeichnung Brücke darf durch konstruktiveElemente der Brückenkonstruktion die Straßenbegrenzungslinie wasserseitig um biszu 4 m überschreiten.4.2Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der BezeichnungPromenade Ost zwischen Drehbrücke und der nördlichen Hafenbrücke dürfen anihrer östlichen Seite um bis zu 7,00 m durch Vordächer der angrenzendenMühlengebäude überbaut werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 4,50 meingehalten wird.5.Öffentliche Grünflächen5.1Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park III ist innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung überdachte Sportfläche die Errichtung von Freiluftgastronomie sowie Versorgungs- und Nebenanlagen, die in Zusammenhang mit der Gastronomie, der Parkanlage, den Spiel- und Sportflächen oder dem Freibad stehen, zulässig. Die Fläche der Versorgungs- und Nebenanlagen inkl. der Flächen für die Außengastronomie darf eine Grundfläche von insgesamt höchstens 300 m² nicht überschreiten.6. Wasserflächen6.1Die Wasserflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB mit den Zweckbestimmungen -nicht-motorisierter Wassersport 1 und 2 - dienen Wassersportnutzungen, die dasWohnen nicht erheblich stören. Ausgenommen hiervon sind motorisierteWasserfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs und derWasserschutzpolizei.6.2Bauliche Anlagen sind ausschließlich in Form von Anlegestellen für nicht motorisierteWasserfahrzeuge sowie Anlegestellen für den öffentlichen Personennahverkehr unddie Wasserschutzpolizei zulässig.6.3Ausnahmsweise ist in Fällen von Schifffahrtssperren auf dem Rhein der Zugang derWasserfläche mit der Zweckbestimmung - nicht-motorisierter Wassersport 1 - fürmotorisierte Schiffe zulässig.6.4Innerhalb der Wasserfläche mit der Zweckbestimmung - Freibad - ist der Betriebeines Freibades inklusive der nutzungsspezifischen Infrastrukturanlagen zulässig.6.5In den Bereichen mit dem Hinweis 'Überbauung Hafenbecken' befindet sich dieWasserfläche unter den überbauten Bereichen. Dabei handelt es sich umaufgeständerte oder schwimmende Bauteile in Form von Steg-/Treppenanlagen oderPlattformen.7.Festsetzungen über die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastenden Flächen7.1Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist die festgesetzte Fläche mit einem Fahrrecht zugunsten des Anliegerverkehrs zu belasten.
8. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen8.1Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 a) BauGB wird festgesetzt, dass in Verbrennungsanlagen,die neu errichtet, erweitert oder umgebaut werden, feste Brennstoffe, Öl sowieAbfälle aller Art weder zu Heiz- und Feuerungszwecken noch zum Zwecke derBeseitigung verbrannt werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist die Verwendungvon Holzpellets zu Heizzwecken. Die vorgenannte Festsetzung gilt nicht, wenn inWohnungen einzelne Räume mit Feuerstätten (beispielsweise Kaminöfen) zusätzlichbeheizt werden.9.Passiver Schallschutz9.1Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmenentsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) anden Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfürsind die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau,Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin).Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und denmaßgeblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-WerteDie Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig,wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischenUntersuchung ein niedrigerer Lärmpegelbereich oder ein niedrigerer maßgeblicherAußenlärmpegel an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumennachgewiesen wird.Bei Unterrichtsräumen ist bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel > 60 dB(A) imTageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durchschallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen beigeschlossenen Fenstern und Türen sicher zu stellen.10.Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgendeBegrünungsmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten:10.1Innerhalb der festsetzten öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park I sind insgesamt mindestens 35 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Eswird die Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme vonPlatz- und Wegeflächen sind die übrigen Flächen auf mind. 60 % der Fläche alsRasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern undSträuchern zu bepflanzen.10.2Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Bezeichnung Park II sind insgesamt mindestens 45 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen.Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme vonPlatz- und Wegeflächen sind die übrigen Flächen auf mind. 65 % der Fläche alsRasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern undSträuchern zu bepflanzen.10.3Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park III sind mindestens 85 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird dieVerwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- undWegeflächen, Flächen für Sportanlagen, auch überdachte Anlagen, sind die übrigenFlächen auf mind. 50 % der Fläche als Rasenflächen (EA31/LW41112) anzulegenoder mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu bepflanzen.10.4Innerhalb der festsetzten Grünfläche - Allee - sind begleitend zum RadwegRasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern undSträuchern zu bepflanzen.10.5Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 1 sind mindestens 20 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.6Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 2 sind mindestens 5 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 19 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.7Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 3 sind mindestens 7 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.8Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 5 sind mindestens 18 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.9Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 6 sind mindestens 15 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 15 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.10Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 7 sind mindestens 4 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.11Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Platz 8 sind mindestens 4 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Bempfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsernoder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.10.12Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Promenade Ost sind mindestens 58 mittel- bis großkronigeLaubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten derPflanzliste C empfohlen.10.13Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Promenade West sind mindestens 30 mittel- bis großkronigeLaubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten derPflanzliste C empfohlen.10.14Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Siegburger Straße sind straßenbegleitend insgesamt mindestens 30 großkronige Laubbäume (BF41/GH742)zu pflanzen. Bestandsbäume werden auf die Gesamtzahl angerechnet. Es wird dieVerwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen.10.15Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Am Schnellert sind straßenbegleitend insgesamt mindestens 32 großkronige Laubbäume (BF41/GH742)zu pflanzen. Bestandsbäume werden auf die Gesamtzahl angerechnet. Es wird dieVerwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen.10.16Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Mühlenstraße sind straßenbegleitend mindestens 10 mittel- bis großkronige Laubbäume (BF41/GH742)zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen.10.17Im Bereich der Straßenverkehrsflächen mit der Bezeichnung Poller Kirchweg sind straßenbegleitend insgesamt mindestens 48 mittel- bis großkronige Laubbäume(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste Dempfohlen.10.18Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Quartiersstraße sind straßenbegleitend mindestens 27 klein- bis mittelkronige Laubbäume (BF41/GH742)zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste E empfohlen.10.19Im Bereich der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit derBezeichnung Grüne Gasse sind jeweils mindestens 3 klein- bis mittelkronige
Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten derPflanzliste E empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden,Ziergräsern oder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnetwerden.10.20Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sindmit einer mindestens extensiven Dachbegrünung DC1/DC3 (NB6243/NB6344) zubepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cmzuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sindtechnische Aufbauten oder die Nutzung als Parkplatzflächen (Parkdeck Parkhaus)sowie Dachterrassen, Spiel- und Sportflächen. Photovoltaik- oderSolarthermieanlagen sind über der Dachbegrünung zulässig.10.21Die geschlossenen Fassaden im festgesetzten Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sindan den Südost- und Südwestseiten auf ein Viertel der Fassadenlänge zu begrünen.Je laufender Meter sind 2 Rank- oder Schlingpflanzen an geeigneten Kletterhilfen zupflanzen.10.22Die Flachdächer der Gebäude in der festgesetzten Fläche für den Gemeindarf sindmit einer mindestens extensiven Dachbegrünung DC1/DC3 (NB6243/NB6344) zubepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cmzuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sindtechnische Aufbauten oder die Nutzung als Dachterrasse (Schulhof). Photovoltaik-oder Solarthermieanlagen sind über der Dachbegrünung zulässig.10.23Die begrünbaren Baumscheiben der gem. Ziffer 8.5 bis 8.19 festgesetztenBaumpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsflächen dürfen eine Mindestgröße von6,0 m² nicht unterschreiten.11.Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Bäume,Sträucher und sonstige Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zuersetzen:11.1Innerhalb der festsetzten Grünfläche - Allee - an der Alfred-Schütte-Allee sind dievorhandenen Alleebäume (Winterlinden), dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zuersetzen. Zum Anschluss an das neue Wegenetz sind insgesamt neun teilversiegelteWegeflächen ohne Randeinfassung mit je maximal 2,00 m Breite zulässig.12.Bedingte Festsetzung12.1Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung - Schule - festgesetzt, dass die bauliche Nutzung bis zur endgültigen Einstellung des Betriebs des vorhandenen Asphalt-Mischwerks auf demFlurstück 432, Flur 36, Gemarkung Poll, unzulässig ist. 13.Höhenlage13.1Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB wird die Mindesthöhe der Straßenverkehrsflächen undVerkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung im Endausbau in der Planzeichnungfestgesetzt zur Sicherstellung einer hochwassersicheren Erschließung.Unterschreitungen sind nicht zulässig.13.2Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB ist innerhalb der Verkehrsfläche besondererZweckbestimmung mit der Bezeichnung Platz 7 eine hochwassersichereErschließung der Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Mindesthöhe im Endausbaumit 47,19 m ü.NHN vorzusehen. Die lichte Breite der hochwassersicherenErschließung muss 14 m betragen.IIGestalterische FestsetzungenGemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018werden folgende gestalterische Festsetzungen getroffen:1.Werbeanlagen1.1Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und an Gebäuden zulässig.1.2Werbeanlagen sind nur bis zur Vollgeschossdecke des ersten Obergeschosseszulässig.1.3Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächensowie akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustischeWerbeanlagen sind nicht zulässig.2.Dachform/Dachaufbauten2.1Die Einhausungen von Technikaufbauten auf der Fläche für Gemeinbedarf sindallseitig geschlossen auszuführen. Die Abdeckung der Einhausung kann nach obenhin offen sein, wenn die dortige Oberfläche mit einem einheitlichen ebenenSichtschutz (Gitterrost, Pergola, Lochblech o.ä.) versehen ist.2.2Gebäude innerhalb des Gewerbegebietes GE Hafenamt sind mit gleichseitigemSatteldach zu errichten.IIIKennzeichnungenGemäß § 9 Abs. 5 BauGB werden folgende Flächen im Bebauungsplangekennzeichnet:1.Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffenbelastet sindIm Bereich des Bebauungsplanes liegen die Altstandorte bzw. Altablagerungen Nr.10509, 10509_001, 10510, 105126, 105131, 105167, 105173, 105178, 10518,105182, 105183, 105184, 105184_001, 105185, 105186, 105188, 105189, 105190,105191, 105192, 105193, 10520. Der Boden innerhalb der gekennzeichnetenFlächen ist mit Schadstoffen belastet.Zur gefahrlosen Nutzung des gekennzeichneten Areals sind Sanierungs- undSicherungsmaßnahmen erforderlich. Die ordnungsgemäße Sanierung sowie dieEntsorgung des Bodenmaterials sind unter fachgutachterlicher Aufsicht und unterBeteiligung der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, durchzuführen.IVNachrichtliche ÜbernahmenGemäß § 9 Abs. 6 und 6a BauGB werden die nach anderen gesetzlichenVorschriften getroffenen Festsetzungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss-und Benutzungszwang sowie Denkmäler nach Landesrecht nachrichtlich in denBebauungsplan übernommen:1.Baulicher Hochwasserschutza)Die auf der Grundlage des § 68 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindungmit dem Landeswassergesetz (LWG) planfestgestellte Hochwasserschutzanlageund die Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Neufassungder Verordnung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagenan den Gewässern erster Ordnung und deren Rückstaubereichen an denGewässern erster Ordnung im Regierungsbezirk Köln vom 26. Oktober 2001Deichschutzverordnung (DSchVO), Erste Änderungsverordnung vom 30.November 2004).
b)Die nach Landeswassergesetz (LWG) festgesetzten Deichschutzzonen I - III. Esgilt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neufassung der Verordnung zumSchutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässernerster Ordnung und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnungim Regierungsbezirk Köln vom 26. Oktober 2001 Deichschutzverordnung(DSchVO), Erste Änderungsverordnung vom 30. November 2004).c)Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichenSicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen aufdem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll - Rheinpark Deutz(Hochwasserschutzzonenverordnung Poll - Rheinpark Deutz, vom 30.08.2017).2.Natur- und LandschaftsschutzDas gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzteLandschaftsschutzgebiet Nr. L 13 'Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittardbis Rodenkirchen'.Die gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) geschützteBaumallee der Alfred-Schütte-Allee mit der Objektkennung AL-K- 6003.3.DenkmalschutzDie nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmälerder Drehbrücke (nordöstlich des Gebäudes Alfred-Schütte-Allee 2), der Auermühle(Siegburger Straße 104) und der Ellmühle (Siegburger Straße 108) sowie dasGartendenkmal Alfred-Schütte-Allee (Nr. 523 der Denkmalliste).Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte BodendenkmalFort Rauch (Siegburger Straße 114, 225, 227, 229).4.ÜberschwemmungsgebietDas gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzteÜberschwemmungsgebiet des Rheins für ein 100-jährliches Hochwasserereignisentsprechend 11,3 m Kölner Pegel.5.HochwasserrisikogebietDas Hochwasserrisikogebiet (HQ1000) außerhalb von Überschwemmungsgebietendes Rheins im Sinne des § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).6.KegelschiffeIm Bereich zwischen den Rhein-Kilometern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechtenUfer eine Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, inklusive einer Liegestelle für einSchiff mit einem Kegel im Sinne des Europäischen Übereinkommens vom 26. Mai2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern aufBinnenwasserstraßen - ADN (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt - ZKR2017). Diese Liegestellen befinden sich in einer Entfernung von überwiegendmindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten tangiert der100 m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. DieAbgrenzung des 100 m-Puffers ist nachrichtlich übernommen. In diesem Bereichdürfen keine geschlossenen Wohngebiete, Ingenieurbauwerke und Tanklagerangesiedelt werden.7.Bau- und AnlagenschutzbereicheDas Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn sowieim Anlagenschutzbereich "Bauwerke"/"Windkraft" gemäß § 18a LuftVG (BAF).VHinweise1.Rechtsgrundlagena)Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).b)Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017(BGBl. I S. 3786).c)Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990(BGBl. I S. 58).d)Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung2018 - (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421).e)Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung.2.LärmimmissionenDas Plangebiet ist durch die Lärmimmissionen des Straßen- und Schienenverkehrssowie durch Lärmimmissionen aus der Schifffahrt vorbelastet.3.DenkmalschutzInnerhalb des Plangebietes ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen.Gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist vor Aufnahme vonBaumaßnahmen mit Bodeneingriffen die Archäologische Bodendenkmalpflege beider Stadt Köln einzuschalten.Für die folgenden baulichen Anlagen ist eine Unterschutzstellung nach § 3Denkmalschutzgesetz (DSchG) vorgesehen:·Hafenbecken mit: Wasserfläche und Kaimauern,·Gleisanlagen der Hafenbahn,·Kran- und Verladeanlagen.4.Versickerung von NiederschlagswasserGemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht keine Pflicht zur Versickerung desanfallenden Niederschlagswassers.Hinweis: Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelderund Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung wird über Regenwasserkanälegesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet.5.KampfmittelbeseitigungsdienstIm Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahmevon Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst derBezirksregierung Düsseldorf unter der Benennung der Aktenzeichen22.5-3-5315000-388/12 vom 01.08.2012, 22.5-3-5315000-477/13 vom 05.09.2013,22.5-3-5315000-293/14 vom 23.04.2014, 22.5-3-5315000-632/14 vom 10.09.2014,22.5-3-5315000-287/15 vom 02.06.2015 und 22.5-3-5315000-440/17 vom21.07.2017 sowie der Bebauungsplan-Nummer einzuschalten.6.StraßenprofilDas Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur Informationdargestellt.
7.RetentionsraumkontoZur Bilanzierung des Retentionsvolumens innerhalb des festgesetztenÜberschwemmungsgebiets wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einRetentionsraumkonto für das gesamte Gebiet des Deutzer Hafens im Auftrag derStadtentwässerungsbetriebe Köln geführt.8.BaumschutzsatzungGemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der imZusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläneim Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 01. August 2011(Amtsblatt Nr. 34 vom 17. August 2011) sind Ersatzpflanzungen bzw.Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällendeBäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bereits im Bebauungsplanverfahren beider Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungnach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB berücksichtigt wurden.9.Satzung zur Erhebung von KostenerstattungsbeiträgenDie verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich aufdie Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgengemäß §§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt KölnNr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzelnallgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Kölnformuliert.10.ArtenschutzDie Artenschutzrechtliche Prüfung (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert folgendeMaßnahmen, die zu berücksichtigen sind, um artenschutzrechtliche Verbotsverstößezu vermeiden:·ASP-V1 Beschränkung des Zeitraums für Fällung, Rodung, Räumung. Gehölzeund andere pflanzliche Strukturen. Die Inanspruchnahme dieserVegetationsbestände sollte zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar undsomit außerhalb der „gesetzlichen Brutzeit“ durchgeführt werden.·ASP-V2 Kontrolle von Gehölzen und Kletterpflanzen auf aktuell bebrütete Nester.Beschränkung der Entnahme von Gehölzen und Kletterpflanzen auf den Zeitraum1. Oktober bis 28. Februar. Wenn nicht möglich, kann die Inanspruchnahme vonVegetationsbeständen nur nach vorheriger Kontrolle durch eine fachkundigePerson auf aktuell bebrütete Nester von Vogelarten erfolgen.·ASP-V3 Kontrolle der rück- und umzubauenden Gebäudestrukturen aufVorkommen von Gebäudebrütern und Fledermausarten (v.a. Zwergfledermaus)·ASP-V5 Schutz der Zwergfledermaus durch Vermeidung einer Beleuchtung derunmittelbar umliegenden Park- und Sportanlagen in der Wochenstubenzeit derZwergfledermaus (15. April bis 15. August, vgl. DIETZ et al. 2007, MKULNV2015), um den Erhalt der Wochenstube zu gewährleisten.·ASP-V7 mobiler Sperrzaun zum Schutz weiterer planungsrelevanter Arten, wieder Mauereidechse (Maßnahme). Um zu verhindern, dass Mauereidechsen überdie im Plangebiet vorhandenen Gleisanlagen in zukünftige Baufelder gelangen,sollte südlich der Straße „Am Schnellert“ während der Bauzeit ein Zaun errichtetwerden.·ASP-V11: Vermeidung von Vogelschlag. Der Einsatz von Glaselementen und diedavon ausgehende Gefahr für Vögel ist durch eine fachkundige Person(Faunist/-in) zu überprüfen, wenn eine konkrete Planung für dieFassadengestaltung vorliegt. Sollten Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbauvon Glas in Ecksituationen oder aufgrund des Einbaus spiegelnder Gläser, sindentsprechende Konfliktpunkte durch den Einsatz von Vogelschutzglas zuentschärfen.Die Artenschutzrechtliche Prüfung (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert weitereVermeidungsmaßnahmen zu Abriss- und Bautätigkeiten. Diese sind im Rahmen derAbrissanzeigen zu berücksichtigen oder als Nebenbestimmungen in dieBaugenehmigungen aufzunehmen.Zusätzlich wird folgende CEF-Maßnahme formuliert:·ASP-CEF3 Installation von Nisthilfen für den Turmfalken. Zur Kompensation deseventuellen Verlustes einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Brutplatz) desTurmfalken aufgrund der zu erwartenden Störwirkungen sollen anGebäudestrukturen oder technischen Einrichtungen im Plangebiet oder seinemnäheren Umfeld künstliche Nisthilfen installiert werden. Im Plangebiet sind dazudie höheren Gebäudestrukturen geeignet, die dauerhaft oder temporär erhaltenwerden und evtl. geringeren Störwirkungen unterliegen (z.B. Essigfabrik, Halleder Holzhandlung) sowie nach Abschluss der Gesamtplanung vor allem dieGebäudestrukturen der Mühlen.11.DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende RegelwerkeDIN-Vorschriften sowie sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichenFestsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlassdieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt fürLiegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während derÖffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.Die Kölner Sortimentsliste sowie die Pflanzliste, auf die in den textlichenFestsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind dem Bebauungsplan alsAnlage beigefügt. 12.HochwasserschutzDie baulichen Anlagen sowie die zur Versorgung dieser Anlagen erforderlichenVersorgungsleitungen sind hochwasserangepasst für ein 200-jährliches Hochwasser(Kölner Pegel bis 11,90 m) und nach aktuellem Stand der Technik auszuführen.Weitere Einzelheiten zur baulichen Vorsorge sind in der Hochwasserschutzfibel desBundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu finden.·Höhenlage der Gebäude (Oberkante Erdgeschossfußboden höher HQ200)·Hohes Eigengewicht der Gebäude/Bodenplatte oder eine entsprechendeSicherung gegen Auftrieb·Wasserdichte Kellerwanne (schwarze oder weiße Wanne)·Rückstausicherung der Abwasserleitungen·Baustoffe entsprechend ihrer Wasserbeständigkeit auswählen·Verbot von Heizölverbraucheranlagen in festgesetztenÜberschwemmungsgebieten gemäß § 78c WHG·Eindringen von Wasser in Gebäude ist bei einem 100-jährlichen Hochwasserdurch konstruktive Maßnahmen wirksam zu verhindernEin Informations- und Warnsystem für den Hochwasserfall wird in enger Abstimmungmit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln) / Hochwasserschutzzentralesukzessive mit dem Baufortschritt angepasst.Individuelle Alarm- und Einsatzpläne für die Baufelder regeln genau, ab welchemWasserstand welche Maßnahmen durchzuführen sind.
13.Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien aufoder in den BodenIm Rahmen der Planung und der späteren Bauvorhaben sind die Belange § 12BBodSchV zu berücksichtigen.14.Überbauung öffentlicher StraßenverkehrsflächenFür die Überbauung öffentlicher Straßenverkehrsflächen ist eine straßenrechtliche,kostenpflichtige Gestattung durch das Bauverwaltungsamt der Stadt Kölnerforderlich.15.GrundwasserDas Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbausbedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungenwerden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, nochüber einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung derGrundwasserstände im Planungs-/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nachheutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung derbergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auchbei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingteBodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationenzu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen derGrundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten beiPlanungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.16.ErdbebengefährdungDas Plangebiet ist der Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse Stadt Köln,Gemarkung Poll: 1 / T zuzuordnen.17.BaugrundDer Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen. Sollten auf der Gründungsohlenicht ausreichend tragfähige Untergründe angetroffen werden, so sind diese zuentfernen und durch geeignetes Material zu ersetzen oder es sind andere geeigneteMaßnahmen zur Gründungsverbesserung zu ergreifen.18.NebenanlagenFür Standorte der technischen Infrastruktur (z.B. Trafo-Stationen) sind durchzukünftige Grundstückseigentümer geeignete Flächen/Räumlichkeiten bereit zuhalten. Diese sind durch Planvereinbarungen in Verbindung mit derNiederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den technischenAnschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu sichern.19.Höhenlage der BaumstandorteDie bestehenden topographischen Höhenlagen an den Standorten der zuerhaltenden Bäume sind zu beizubehalten. Insbesondere in der Bauphase sind dieRegelungen der DIN 18920 zu berücksichtigen.

Anlage 8.1 DH BP Festsetzungen

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1 
 
Anlage 8.1 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
I Textliche Festsetzungen  
1. Art der baulichen Nutzung  
1.1 Für das Gewerbegebiet GE Hafenamt werden folgende Festsetzungen getroffen: 
1.1.1 Zulässig sind Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören. 
1.1.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigen 
Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig.  
1.1.3 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Bordelle und 
bordellartige Betriebe nicht zulässig. 
1.1.4 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Anlagen, die 
einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen 
Betriebsbereiches darstellen, nicht zulässig. 
1.1.5 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für 
Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, die dem 
Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse 
untergeordnet sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 
1.1.6 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. 
1.2 Für das Gewerbegebiet GE BF Ost04 werden folgende Festsetzungen getroffen: 
1.2.1 Zulässig sind Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören. 
1.2.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigen 
Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig, 
ausgenommen hiervon sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge. 
1.2.3 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Bordelle und 
bordellartige Betriebe nicht zulässig. 
1.2.4 Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) 
Einzelhandelsbetriebe unzulässig.  
Abweichend hiervon können ausnahmsweise zugelassen werden:

2 
 
- an den Endverbraucher gerichtete Verkaufsstätten von Gewerbebetrieben, in denen 
zentrenrelevante Sortimente im Sinne der als Anlage beigefügten Kölner Sortiments-
liste angeboten werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen und funktiona-
len Zusammenhang mit den Gewerbebetrieben stehen sowie deren Summe an Ver-
kaufs- und Ausstellungsfläche nur einen untergeordneten Teil der Geschossfläche 
des Gewerbebetriebs einnimmt. 
- Bäckereien mit Café, Convenience-Stores oder Kiosks, die der Versorgung des kurz-
fristigen Bedarfs im Quartier Deutzer Hafen dienen. 
1.2.5 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Anlagen, die 
einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen 
Betriebsbereiches darstellen, nicht zulässig. 
1.2.6 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für 
Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm 
gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. 
1.2.7 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. 
2. Maß der baulichen Nutzung  
2.1 Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden die in der Planzeichnung festgesetzten 
Gebäudehöhen (GH) in Meter (m) über Normalhöhennull (m ü. NHN) als Höchstgrenze 
(GH max.) und/oder Mindesthöhe (GH min.) festgesetzt. Als oberer Bezugspunkt gilt die 
Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird, die Oberkante des 
Gebäudes.  
2.2 Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Mindesthöhen ausnahmsweise 
durch Anlagen der Energieversorgung im GE BF Ost 04 um höchstens 5 m 
unterschritten werden. 
2.3 Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen innerhalb des 
Gewerbegebiets GE BF Ost04 durch aufgeständerte Solaranlagen für Solarthermie oder 
Photovoltaik auf Dachflächen überschritten werden. Das höchstzulässige Maß der 
Überschreitungen beträgt 1,50 m in der Höhe. Diese Anlagen müssen mindestens um 
das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten. 
3. Überbaubare Grundstücksfläche 
3.1 Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstückfläche 
innerhalb der Gewerbegebiete GE BF Ost 04 folgende Ausnahme festgesetzt:  
Im Erdgeschoss darf die Baugrenze straßenseitig durch Vordächer bis maximal 1,50 m 
überschritten werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 4,50 m eingehalten wird. 
3.2 Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstückfläche 
innerhalb der Gewerbegebiete GE Hafenamt folgende Ausnahme festgesetzt:

3 
 
Im Erdgeschoss darf die Baugrenze straßenseitig durch Vordächer bis maximal 1,50 m 
überschritten werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 3,00 m eingehalten wird. 
4. Verkehrsflächen  
4.1 Die festgesetzte Verkehrsfläche mit der Bezeichnung Brücke darf durch konstruktive 
Elemente der Brückenkonstruktion die Straßenbegrenzungslinie wasserseitig um bis zu 
4 m überschreiten. 
4.2 Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Bezeichnung Promenade 
Ost zwischen Drehbrücke und der nördlichen Hafenbrücke dürfen an ihrer östlichen 
Seite um bis zu 7,00 m durch Vordächer der angrenzenden Mühlengebäude überbaut 
werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 4,50 m eingehalten wird. 
5. Öffentliche Grünflächen 
5.1 Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park III ist innerhalb der 
festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung überdachte 
Sportfläche die Errichtung von Freiluftgastronomie sowie Versorgungs- und 
Nebenanlagen, die in Zusammenhang mit der Gastronomie, der Parkanlage, den Spiel- 
und Sportflächen oder dem Freibad stehen, zulässig. Die Fläche der Versorgungs- und 
Nebenanlagen inkl. der Flächen für die Außengastronomie darf eine Grundfläche von 
insgesamt höchstens 300 m² nicht überschreiten. 
6. Wasserflächen  
6.1 Die Wasserflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB mit den Zweckbestimmungen – 
nicht-motorisierter Wassersport 1 und 2 – dienen Wassersportnutzungen, die das 
Wohnen nicht erheblich stören. Ausgenommen hiervon sind motorisierte 
Wasserfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs und der Wasserschutzpolizei.  
6.2 Bauliche Anlagen sind ausschließlich in Form von Anlegestellen für nicht motorisierte 
Wasserfahrzeuge sowie Anlegestellen für den öffentlichen Personennahverkehr und die 
Wasserschutzpolizei zulässig. 
6.3 Ausnahmsweise ist in Fällen von Schifffahrtssperren auf dem Rhein der Zugang der 
Wasserfläche mit der Zweckbestimmung – nicht-motorisierter Wassersport 1 – für 
motorisierte Schiffe zulässig. 
6.4 Innerhalb der Wasserfläche mit der Zweckbestimmung – Freibad – ist der Betrieb eines 
Freibades inklusive der nutzungsspezifischen Infrastrukturanlagen zulässig. 
6.5 In den Bereichen mit dem Hinweis ‚Überbauung Hafenbecken‘ befindet sich die 
Wasserfläche unter den überbauten Bereichen. Dabei handelt es sich um

4 
 
aufgeständerte oder schwimmende Bauteile in Form von Steg-/Treppenanlagen oder 
Plattformen. 
7. Festsetzungen über die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der 
Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten 
Personenkreises zu belastenden Flächen 
7.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist die festgesetzte Fläche mit einem Fahrrecht 
zugunsten des Anliegerverkehrs zu belasten. 
8. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht 
oder nur beschränkt verwendet werden dürfen 
8.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 a) BauGB wird festgesetzt, dass in Verbrennungsanlagen, die 
neu errichtet, erweitert oder umgebaut werden, feste Brennstoffe, Öl sowie Abfälle aller 
Art weder zu Heiz- und Feuerungszwecken noch zum Zwecke der Beseitigung verbrannt 
werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung von Holzpellets zu 
Heizzwecken. Die vorgenannte Festsetzung gilt nicht, wenn in Wohnungen einzelne 
Räume mit Feuerstätten (beispielsweise Kaminöfen) zusätzlich beheizt werden. 
9. Passiver Schallschutz 
9.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend 
den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den 
Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die 
maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 
Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin). 
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen 
Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel 
La 
dB 
IV 70 
V 75 
VI 80 
VII > 80a 
a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der 
örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 
Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte

5 
 
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn 
im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein 
niedrigerer Lärmpegelbereich oder ein niedrigerer maßgeblicher Außenlärmpegel an den 
Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. 
Bei Unterrichtsräumen ist bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel > 60 dB(A) im Tages-
zeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte 
Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und 
Türen sicher zu stellen. 
10. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Begrünungs-
maßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten: 
10.1 Innerhalb der festsetzten öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park I sind 
insgesamt mindestens 35 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird 
die Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- und 
Wegeflächen sind die übrigen Flächen auf mind. 60 % der Fläche als Rasenflächen 
(EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu 
bepflanzen. 
10.2 Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Bezeichnung Park II sind 
insgesamt mindestens 45 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird 
die Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- und 
Wegeflächen sind die übrigen Flächen auf mind. 65 % der Fläche als Rasenflächen 
(EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu 
bepflanzen. 
10.3 Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park III sind 
mindestens 85 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die 
Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- und 
Wegeflächen, Flächen für Sportanlagen, auch überdachte Anlagen, sind die übrigen 
Flächen auf mind. 50 % der Fläche als Rasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder 
mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu bepflanzen. 
10.4 Innerhalb der festsetzten Grünfläche – Allee – sind begleitend zum Radweg 
Rasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern und 
Sträuchern zu bepflanzen.  
10.5 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 1 sind mindestens 20 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.  
10.6 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 2 sind mindestens 5 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B

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empfohlen. Auf mind. 19 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.7 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 3 sind mindestens 7 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.8 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 5 sind mindestens 18 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.9 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 6 sind mindestens 15 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 15 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.10 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 7 sind mindestens 4 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.11 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 8 sind mindestens 4 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.12 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Promenade Ost sind mindestens 58 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste C 
empfohlen. 
10.13 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Promenade West sind mindestens 30 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste C 
empfohlen. 
10.14 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Siegburger Straße sind 
straßenbegleitend insgesamt mindestens 30 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu 
pflanzen. Bestandsbäume werden auf die Gesamtzahl angerechnet. Es wird die 
Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen. 
10.15 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Am Schnellert sind 
straßenbegleitend insgesamt mindestens 32 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu

7 
 
pflanzen. Bestandsbäume werden auf die Gesamtzahl angerechnet. Es wird die 
Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen. 
10.16 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Mühlenstraße sind 
straßenbegleitend mindestens 10 mittel- bis großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu 
pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen. 
10.17 Im Bereich der Straßenverkehrsflächen mit der Bezeichnung Poller Kirchweg sind 
straßenbegleitend insgesamt mindestens 48 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste D 
empfohlen. 
10.18 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Quartiersstraße sind 
straßenbegleitend mindestens 27 klein- bis mittelkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu 
pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste E empfohlen. 
10.19 Im Bereich der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Grüne Gasse sind jeweils mindestens 3 klein- bis mittelkronige 
Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der 
Pflanzliste E empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, 
Ziergräsern oder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet 
werden. 
10.20 Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sind mit 
einer mindestens extensiven Dachbegrünung DC1/DC3 (NB6243/NB6344) zu 
bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm 
zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind 
technische Aufbauten oder die Nutzung als Parkplatzflächen (Parkdeck Parkhaus) sowie 
Dachterrassen, Spiel- und Sportflächen. Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen sind 
über der Dachbegrünung zulässig. 
10.21 Die geschlossenen Fassaden im festgesetzten Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sind an 
den Südost- und Südwestseiten auf ein Viertel der Fassadenlänge zu begrünen. Je 
laufender Meter sind 2 Rank- oder Schlingpflanzen an geeigneten Kletterhilfen zu 
pflanzen. 
10.22 Die Flachdächer der Gebäude in der festgesetzten Fläche für den Gemeindarf sind mit 
einer mindestens extensiven Dachbegrünung DC1/DC3 (NB6243/NB6344) zu 
bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm 
zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind 
technische Aufbauten oder die Nutzung als Dachterrasse (Schulhof). Photovoltaik- oder 
Solarthermieanlagen sind über der Dachbegrünung zulässig. 
10.23 Die begrünbaren Baumscheiben der gem. Ziffer 10.5 bis 10.19 festgesetzten 
Baumpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsflächen dürfen eine Mindestgröße von 6,0 
m² nicht unterschreiten. 
11. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Bäume, 
Sträucher und sonstige Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen:

8 
 
11.1 Innerhalb der festsetzten Grünfläche – Allee – an der Alfred-Schütte-Allee sind die 
vorhandenen Alleebäume (Winterlinden), dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu 
ersetzen. Zum Anschluss an das neue Wegenetz sind insgesamt neun teilversiegelte 
Wegeflächen ohne Randeinfassung mit je maximal 2 m Breite zulässig. 
12. Bedingte Festsetzung  
12.1 Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung – Schule – festgesetzt, dass die bauliche Nutzung bis zur 
endgültigen Einstellung des Betriebs des vorhandenen Asphalt-Mischwerks auf dem 
Flurstück 432, Flur 36, Gemarkung Poll, unzulässig ist. 
13. Höhenlage  
13.1 Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB wird die Mindesthöhe der Straßenverkehrsflächen und 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung im Endausbau in der Planzeichnung 
festgesetzt zur Sicherstellung einer hochwassersicheren Erschließung. 
Unterschreitungen sind nicht zulässig. 
13.2 Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB ist innerhalb der Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung mit der Bezeichnung 'Platz 7' eine hochwassersichere Erschließung 
der Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Mindesthöhe im Endausbau mit 47,19 m 
ü.NHN vorzusehen. Die lichte Breite der hochwassersicheren Erschließung muss 14 m 
betragen. 
II Gestalterische Festsetzungen  
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden 
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 
1. Werbeanlagen 
1.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und an Gebäuden zulässig.  
1.2 Werbeanlagen sind nur bis zur Vollgeschossdecke des ersten Obergeschosses zulässig. 
1.3 Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächen sowie 
akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustische Werbeanlagen sind 
nicht zulässig. 
2. Dachform/Dachaufbauten 
2.1 Die Einhausungen von Technikaufbauten auf der Fläche für Gemeinbedarf sind allseitig 
geschlossen auszuführen. Die Abdeckung der Einhausung kann nach oben hin offen

9 
 
sein, wenn die dortige Oberfläche mit einem einheitlichen ebenen Sichtschutz 
(Gitterrost, Pergola, Lochblech o.ä.) versehen ist. 
2.2 Gebäude innerhalb des Gewerbegebietes GE Hafenamt sind mit gleichseitigem 
Satteldach zu errichten. 
III Kennzeichnungen  
Gemäß § 9 Abs. 5 BauGB werden folgende Flächen im Bebauungsplan gekennzeichnet: 
1. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 
Im Bereich des Bebauungsplanes liegen die Altstandorte bzw. Altablagerungen Nr. 
10509, 10509_001, 10510, 105126, 105131, 105167, 105173, 105178, 10518, 105182, 
105183, 105184, 105184_001, 105185, 105186, 105188, 105189, 105190, 105191, 
105192, 105193, 10520. Der Boden innerhalb der gekennzeichneten Flächen ist mit 
Schadstoffen belastet. 
Zur gefahrlosen Nutzung des gekennzeichneten Areals sind Sanierungs- und Sicherungs-
maßnahmen erforderlich. Die ordnungsgemäße Sanierung sowie die Entsorgung des Bo-
denmaterials sind unter fachgutachterlicher Aufsicht und unter Beteiligung der Stadt Köln, 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, durchzuführen.  
IV Nachrichtliche Übernahmen  
Gemäß § 9 Abs. 6 und 6a BauGB werden die nach anderen gesetzlichen Vorschriften ge-
troffenen Festsetzungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungs-
zwang sowie Denkmäler nach Landesrecht nachrichtlich in den Bebauungsplan übernom-
men: 
1. Baulicher Hochwasserschutz 
a) Die auf der Grundlage des § 68 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit 
dem Landeswassergesetz (LWG) planfestgestellte Hochwasserschutzanlage und die 
Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Neufassung der Verord-
nung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den Gewäs-
sern erster Ordnung und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung 
im Regierungsbezirk Köln vom 26. Oktober 2001 Deichschutzverordnung (DSchVO), 
Erste Änderungsverordnung vom 30. November 2004). 
b) Die nach Landeswassergesetz (LWG) festgesetzten Deichschutzzonen I - III. Es gilt 
die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neufassung der Verordnung zum Schutz der 
Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern erster Ordnung 
und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung im Regierungsbezirk 
Köln vom 26. Oktober 2001 Deichschutzverordnung (DSchVO), Erste Änderungsver-
ordnung vom 30. November 2004).

10 
 
c) Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-
cherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Ge-
biet der Stadt Köln, Ortslage Poll – Rheinpark Deutz (Hochwasserschutzzonenverord-
nung Poll – Rheinpark Deutz, vom 30.08.2017). 
2. Natur- und Landschaftsschutz 
Das gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzte Landschaftsschutz-
gebiet Nr. L 13 'Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen'. 
Die gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) geschützte Baumallee 
der Alfred-Schütte-Allee mit der Objektkennung AL-K- 6003. 
3. Denkmalschutz 
Die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler der 
Drehbrücke (nordöstlich des Gebäudes Alfred-Schütte-Allee 2), der Auermühle (Siegbur-
ger Straße 104) und der Ellmühle (Siegburger Straße 108) sowie das Gartendenkmal Alf-
red-Schütte-Allee (Nr. 523 der Denkmalliste). 
Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte Bodendenkmal Fort 
Rauch (Siegburger Straße 114, 225, 227, 229). 
4. Überschwemmungsgebiet 
Das gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzte Überschwemmungs-
gebiet des Rheins für ein 100-jährliches Hochwasserereignis entsprechend 11,3 m Kölner 
Pegel. 
5. Hochwasserrisikogebiet 
Das Hochwasserrisikogebiet (HQ1000) außerhalb von Überschwemmungsgebieten des 
Rheins im Sinne des § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). 
6. Kegelschiffe 
Im Bereich zwischen den Rhein-Kilometern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer 
eine Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, inklusive einer Liegestelle für ein Schiff mit 
einem Kegel im Sinne des Europäischen Übereinkommens vom 26. Mai 2000 über die in-
ternationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen – ADN (Zent-
ralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR 2017). Diese Liegestellen befinden sich in 
einer Entfernung von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nord-
westen tangiert der 100 m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-
Allee. Die Abgrenzung des 100 m-Puffers ist nachrichtlich übernommen. In diesem Be-
reich dürfen keine geschlossenen Wohngebiete, Ingenieurbauwerke und Tanklager ange-
siedelt werden.

11 
 
7. Bau- und Anlagenschutzbereiche 
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn sowie im 
Anlagenschutzbereich "Bauwerke"/"Windkraft" gemäß § 18a LuftVG (BAF). 
V Hinweise 
1. Rechtsgrundlagen 
a)  Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-
vember 2017 (BGBl. I S. 3634). 
b)  Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). 
c)  Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58). 
d)  Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 - 
(BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421). 
e)  Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung. 
2. Lärmimmissionen 
Das Plangebiet ist durch die Lärmimmissionen des Straßen- und Schienenverkehrs sowie 
durch Lärmimmissionen aus der Schifffahrt vorbelastet. 
3. Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Gemäß 
§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit 
Bodeneingriffen die Archäologische Bodendenkmalpflege bei der Stadt Köln einzuschal-
ten. 
Für die folgenden baulichen Anlagen ist eine Unterschutzstellung nach § 3 Denkmal-
schutzgesetz (DSchG) vorgesehen: 
 Hafenbecken mit: Wasserfläche und Kaimauern,  
 Gleisanlagen der Hafenbahn,  
 Kran- und Verladeanlagen. 
4. Versickerung von Niederschlagswasser 
Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) besteht keine Pflicht zur Versickerung des anfallenden Niederschlags-
wassers.  
Hinweis: Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder und 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung wird über Regenwasserkanäle gesam-
melt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet.

12 
 
5. Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von 
Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung 
Düsseldorf unter der Benennung der Aktenzeichen 22.5-3-5315000-388/12 vom 
01.08.2012, 22.5-3-5315000-477/13 vom 05.09.2013, 22.5-3-5315000-293/14 vom 
23.04.2014, 22.5-3-5315000-632/14 vom 10.09.2014, 22.5-3-5315000-287/15 vom 
02.06.2015 und 22.5-3-5315000-440/17 vom 21.07.2017 sowie der Bebauungsplan-Num-
mer einzuschalten. 
6. Straßenprofil 
Das Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur Information dar-
gestellt. 
7. Retentionsraumkonto 
Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens innerhalb des festgesetzten Überschwem-
mungsgebiets wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Retentionsraum-
konto für das gesamte Gebiet des Deutzer Hafens im Auftrag der Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln geführt. 
8. Baumschutzsatzung 
Gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt 
Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 01. August 2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17. Au-
gust 2011) sind Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung 
des Bebauungsplanes zu fällende Bäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bereits im 
Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB be-
rücksichtigt wurden. 
9. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen 
Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die 
Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen gemäß 
§§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 
04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln allgemein gültige 
Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert. 
10. Artenschutz 
Die Artenschutzrechtliche Prüfung (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert folgende Maß-
nahmen, die zu berücksichtigen sind, um artenschutzrechtliche Verbotsverstöße zu ver-
meiden:

13 
 
 ASP-V1 Beschränkung des Zeitraums für Fällung, Rodung, Räumung. Gehölze und 
andere pflanzliche Strukturen. Die Inanspruchnahme dieser Vegetationsbestände 
sollte zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar und somit außerhalb der „ge-
setzlichen Brutzeit“ durchgeführt werden. 
 ASP-V2 Kontrolle von Gehölzen und Kletterpflanzen auf aktuell bebrütete Nester. Be-
schränkung der Entnahme von Gehölzen und Kletterpfla nzen auf den Zeitraum 1. 
Oktober bis 28. Februar. Wenn nicht möglich, kann die Inanspruchnahme von Vege-
tationsbeständen nur nach vorheriger Kontrolle durch eine fachkundige Person auf 
aktuell bebrütete Nester von Vogelarten erfolgen. 
 ASP-V3 Kontrolle der rück- und umzubauenden Gebäudestrukturen auf Vorkommen 
von Gebäudebrütern und Fledermausarten (v.a. Zwergfledermaus)  
 ASP-V5 Schutz der Zwergfledermaus durch Vermeidung einer Beleuchtung der un-
mittelbar umliegenden Park- und Sportanlagen in der Wochenstubenzeit der Zwerg-
fledermaus (15. April bis 15. August, vgl. DIETZ et al. 2007, MKULNV 2015), um den 
Erhalt der Wochenstube zu gewährleisten. 
 ASP-V7 mobiler Sperrzaun zum Schutz weiterer planungsrelevanter Arten, wie der 
Mauereidechse (Maßnahme). Um zu verhindern, dass Mauereidechsen über die im 
Plangebiet vorhandenen Gleisanlagen in zukünftige Baufelder gelangen, sollte süd-
lich der Straße „Am Schnellert“ während der Bauzeit ein Zaun errichtet werden.  
 ASP-V11: Vermeidung von Vogelschlag. Der Einsatz von Glaselementen und die da-
von ausgehende Gefahr für Vögel ist durch eine fachkundige Person (Faunist/-in) zu 
überprüfen, wenn eine konkrete Planung für die Fassadengestaltung vorliegt. Sollten 
Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbau von Glas in Ecksituationen oder aufgrund 
des Einbaus spiegelnder Gläser, sind entsprechende Konfliktpunkte durch den Ein-
satz von Vogelschutzglas zu entschärfen.  
Die Artenschutzrechtliche Prüfung (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert weitere Ver-
meidungsmaßnahmen zu Abriss- und Bautätigkeiten. Diese sind im Rahmen der Abriss-
anzeigen zu berücksichtigen oder als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen 
aufzunehmen. 
 
Zusätzlich wird folgende CEF-Maßnahme formuliert: 
 ASP-CEF3 Installation von Nisthilfen für den Turmfalken. Zur Kompensation des 
eventuellen Verlustes einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Brutplatz) des Turmfal-
ken aufgrund der zu erwartenden Störwirkungen sollen an Gebäudestrukturen oder 
technischen Einrichtungen im Plangebiet oder seinem näheren Umfeld künstliche 
Nisthilfen installiert werden. Im Plangebiet sind dazu die höheren Gebäudestrukturen 
geeignet, die dauerhaft oder temporär erhalten werden und evtl. geringeren Störwir-
kungen unterliegen (z.B. Essigfabrik, Halle der Holzhandlung) sowie nach Abschluss 
der Gesamtplanung vor allem die Gebäudestrukturen der Mühlen. 
11. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke 
DIN-Vorschriften sowie sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzun-
gen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-

14 
 
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehal-
ten. 
Die Kölner Sortimentsliste sowie die Pflanzliste, auf die in den textlichen Festsetzungen 
des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt. 
12. Hochwasserschutz 
Die baulichen Anlagen sowie die zur Versorgung dieser Anlagen erforderlichen Versor-
gungsleitungen sind hochwasserangepasst für ein 200-jährliches Hochwasser (Kölner Pe-
gel bis 11,90 m) und nach aktuellem Stand der Technik auszuführen. Weitere Einzelhei-
ten zur baulichen Vorsorge sind in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums 
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu finden. 
 Höhenlage der Gebäude (Oberkante Erdgeschossfußboden höher HQ200) 
 Hohes Eigengewicht der Gebäude/Bodenplatte oder eine entsprechende Sicherung 
gegen Auftrieb 
 Wasserdichte Kellerwanne (schwarze oder weiße Wanne) 
 Rückstausicherung der Abwasserleitungen 
 Baustoffe entsprechend ihrer Wasserbeständigkeit auswählen 
 Verbot von Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten 
gemäß § 78c WHG 
 Eindringen von Wasser in Gebäude ist bei einem 100-jährlichen Hochwasser durch 
konstruktive Maßnahmen wirksam zu verhindern 
Ein Informations- und Warnsystem für den Hochwasserfall wird in enger Abstimmung mit 
den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln)/Hochwasserschutzzentrale sukzes-
sive mit dem Baufortschritt angepasst. Individuelle Alarm- und Einsatzpläne für die Baufel-
der regeln genau, ab welchem Wasserstand welche Maßnahmen durchzuführen sind. 
13. Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den 
Boden 
Im Rahmen der Planung und der späteren Bauvorhaben sind die Belange § 12 BBodSchV 
zu berücksichtigen. 
14. Überbauung öffentlicher Straßenverkehrsflächen 
Für die Überbauung öffentlicher Straßenverkehrsflächen ist eine straßenrechtliche, kosten-
pflichtige Gestattung durch das Bauverwaltungsamt der Stadt Köln erforderlich. 
15. Grundwasser 
Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten 
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt 
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren 
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im 
Planungs-/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht

15 
 
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen 
ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei ei-
nem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen 
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Ta-
gesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit 
von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 
16. Erdbebengefährdung 
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse Stadt Köln, Gemar-
kung Poll: 1 / T zuzuordnen.  
17. Baugrund 
Der Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen. Sollten auf der Gründungsohle nicht aus-
reichend tragfähige Untergründe angetroffen werden, so sind diese zu entfernen und durch 
geeignetes Material zu ersetzen oder es sind andere geeignete Maßnahmen zur Grün-
dungsverbesserung zu ergreifen. 
18. Nebenanlagen 
Für Standorte der technischen Infrastruktur (z.B. Trafo -Stationen) sind durch zukünftige 
Grundstückseigentümer geeignete Flächen/Räumlichkeiten bereit zu halten. Diese sind 
durch Planvereinbarungen in Verbindung mit der Niederspannungsanschlussverordnung 
(NAV) sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu sichern. 
19. Höhenlage der Baumstandorte 
Die bestehenden topographischen Höhenlagen an den Standorten der zu erhaltenden 
Bäume sind zu beizubehalten. Insbesondere in der Bauphase sind die Regelungen der DIN 
18920 zu berücksichtigen.

Anlage 2.1 DH Niederschrift FÖB §3(1) BauGB

45507 Zeichen

A N L A G E  2 . 1  
 
   
 
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 
BauGB  
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin 19.06.2019 
61/Stadtplanungsamt Frau Trinks 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus  
50679 Köln  
 
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
– Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – 
 
 
Veranstaltungsort: Essigfabrik, Siegburger Straße 110, 50679 Köln 
 
Termin: 09.04.2019 
 
Beginn: Veranstaltung: 18:00 Uhr, Austellung: 16:30 Uhr 
 
Ende: 21:15 Uhr 
 
Besucher: circa 400 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende/r: 
 Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innen-
stadt 
 
 Verwaltung: 
 Herr Greitemann, Beigeordneter des Dezernates  
Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
 Frau Müller, Leitung des Stadtplanungsamts 
 Herr Harzendorf, Leitung des Amts für Straßen und Verkehrsent-
wicklung 
 Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt,  
Leitung Planungsteam  Innenstadt 
 Frau Trinks, Stadtplanungsamt 
 Frau Wagner, Stadtplanungsamt 
 Frau Hillebrand, Stadtplanungsamt 
 
 Moderation: 
 Herr Luchterhandt, büro luchterhandt 
 
 Themenbetreuer Verkehr: 
 Herr Carls, RK GmbH 
 Frau Pollok, RK GmbH 
 Frau Wagner, Stadt Köln

Frau Prien, büro luchterhandt 
 Frau Unzner, büro luchterhandt 
 Herr Porschen, BKR Aachen Noky & Simon 
 
 Themenbetreuer Planung: 
 Frau Trinks, Stadt Köln 
 Herr Günther, büro luchterhandt 
 Herr Hamacher, BKR Aachen Noky & Simon 
 
 Themenbetreuer Verfahren: 
 Frau Hillebrand, Stadt Köln 
 Frau Zlonicky, Stadt Köln 
 Herr Senger, büro luchterhandt 
 Herr Noky, BKR Aachen Noky & Simon 
 Herr Simon, BKR Aachen Noky & Simon 
 
 
 Niederschrift: 
 Herr Hamacher, BKR Aachen Noky & Simon 
 Herr Porschen, BKR Aachen Noky & Simon  
 Herr Simon, BKR Aachen Noky & Simon 
 Frau Trinks, Stadtplanungsamt

Ablauf der Veranstaltung 
 
1. Ausstellung der Planung 
 
2. Aktive Information der Öffentlichkeit 
2.1 Begrüßungen 
2.2 Vorstellung des Stands der Planung 
 TOP 1 Verfahren  
 TOP 2 Verkehr 
 TOP 3 Planung 
 TOP 4 Ausblick  
 
3. Arbeit in Themenkojen 
3.1 Themenkoje: Verkehr 
3.2 Themenkoje: Verfahren 
3.3 Themenkoje: Planung 
 
4. Zusammenfassung und Diskussion 
4.1 Koje Verkehr 
4.2 Kojen Planung und Verfahren

Dokumentation 
 
1. Ausstellung der Planung 
Die Bürger*Innen können sich bereits zwischen 16.30 und 18.00 Uhr über die Planung informie-
ren, sich die ausgehängten Pläne in den Kojen anschauen und mit Mitarbeiter*Innen des Stadt-
planungsamtes, des Straßen- und Verkehrsamts sowie weiterer Fachämter sowie Fachplaner*In-
nen diskutieren und Fragen stellen.  
 
2. Aktive Information der Öffentlichkeit 
 
2.1 Begrüßungen  
Herr Bezirksbürgermeister Hupke begrüßt die Anwesenden. Er bedankt sich für die Organisa-
tion der Veranstaltung und zeigt sich erfreut über die hohe Anzahl an Teilnehmer*Innen. 
Herr Greitemann stellt die Entwicklung des Deutzer Hafens unter das Motto "Beziehungen auf-
bauen". Er verdeutlicht das Ziel der Planung, ein lebendiges und gemischtes Viertel zum Wohnen 
und Arbeiten mit allem zu schaffen, was zu einem attraktiven Leben in der Stadt gehört: urbane 
Dichte, Kultur, Vielfalt sowie besondere Naturräume wie der Rhein mit den Poller Wiesen. Geplant 
ist ein Viertel für 6.900 neue Einwohner*Innen und mit 6.000 Arbeitsplätzen.  
Er betont, dass der Verkehr eines der zentralen Themen der künftigen Entwicklung des Deutzer 
Hafens ist. Gerade zu diesem Themenkomplex wünscht er sich eine offene und konstruktive Dis-
kussion. Die bisherigen Betriebe im Deutzer Hafen haben bereits überwiegend einen neuen 
Standort gefunden, mit den noch ansässigen werden konstruktive Gespräche geführt.  
Herr Greitemann verweist auf den Integrierten Plan von  COBE, der die Basis für die künftige 
Entwicklung und Bauleitplanung bildet. Er dankt Frau Müller für ihr Engagement und den Wissen-
stransfer.  
Herr Luchterhandt erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Er macht darauf aufmerksam, dass 
während der Veranstaltung Fotos und Tonaufnahmen gemacht werden. Er verweist auf den for-
mellen Charakter der Veranstaltung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 
1 Baugesetzbuch im Rahmen der Bauleitplanung für den Deutzer Hafen in Köln -Deutz. Er 
wünscht sich für den Abend eine sachliche und wertschätzende Diskussion auf Augenhöhe, um 
die Planung für den Deutzer Hafen in ein abgewogenes Maß zu bringen. Er betont die besondere 
Herausforderung der Planung, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Akteure zu-
sammenzubringen und die Aufgabe der Stadt, eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen 
zu bewerkstelligen.  
 
2.2 Vorstellung des Stands der Planung 
Frau Müller gibt einen kurzen Einblick in die Planung sowie den bisherigen und geplanten Pro-
zess zur Entwicklung des Deutzer Hafens. Der Deutzer Hafen wird im Masterplan Innenstadt 
(2009) als einer von 7 Interventionsräumen beschrieben. In 2016 fand ein kooperatives Verfahren 
statt, an dem 5 renommierte Planungsteams teilnahmen. Der COBE-Entwurf wurde einstimmig 
als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen. Das von COBE entworfene Gerüst aus 
Bebauung und Freiraum bildete die Basis für die Erarbeit ung des Integrierten Plans (2017 – 
2018), der nah am ursprünglichen Konzept geblieben ist. Sowohl kooperatives Verfahren als auch 
die Ausarbeitung des Integrierten Plans wurden von einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung 
begleitet.

Ziel der Planung ist ein gemischtes urbanes lebendiges Quartier zum Leben und Arbeiten mit 
Wohnungen für 6.900 Menschen, davon mindestens 30  % öffentlich gefördert. 6.000 Arbeits-
plätze entstehen, daneben Angebote für Kultur und Nahversorgung. Im Gebiet werden 7 Kitas 
und eine Grundschule gebaut.  
Der Integrierte Plan bildet die Grundlage für die Bauleitplanung. Parallel laufen Qualifizierungs-
verfahren, u. a. für die Baufelder und den Freiraum. 2021 wird die Baureifmachung des Areals 
starten. 
Frau Zlonicky erläutert, dass die Bauleitplanung die Änderung des Flächennutzungsplanes und 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes umfasst. Beide Planverfahren stehen am Anfang: Einlei-
tungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurden gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und 
Dienststellen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch hat stattgefunden. Die Eingaben aus der derzeit 
laufenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden dem Stadtentwicklungsausschuss 
zur Entscheidung vorgelegt (Vorgabenbeschluss). Mit der Offenlage beider Pläne findet eine er-
neute Öffentlichkeits-Beteiligung statt.  
Der Flächennutzungsplan soll gemischte Bauflächen darstellen. Zurzeit wird diskutiert, diese Dar-
stellung im Süden um gewerbliche Bauflächen und auf der westlichen Halbinsel um Wohnbauflä-
chen zu ergänzen. Darüber hinaus werden die geplanten Freiräume und der Schulstandort gesi-
chert.  
Es bestehen viele Abhängigkeiten im Deutzer Hafen. Die Wohnnutzungen setzen z. B. den Bau 
der Schule voraus, zugleich müssen die Wohnungen gegenüber Bahnlärm geschützt werden. 
Der gesamte Hafen muss hochwasserangepasst geplant werden. Dafür werden die künftigen 
Straßen auf ein 200-jährliches Hochwasser ausgelegt und damit bis zu drei Meter über der heu-
tigen Hafenkante liegen. Zugleich ist die Barrierefreiheit sicherzustellen. Die  Vorgaben des 
COBE-Entwurfes müssen in den Bebauungsplan übernommen werden, z.  B. die Höhen des 
Deutzer Blocks. Dazu sind weitere qualifizierende Planungen erforderlich.  
Vor diesem Hintergrund werden mehrere Bebauungspläne für den Deutzer Hafen aufgestellt. Der 
erste Teilbebauungsplan Infrastruktur sichert die öffentlichen Flächen (Hafenbecken, Straßen, 
Brücken, Grünflächen) und den Schulstandort. Weitere Bebauungspläne sichern die Umsetzung 
der einzelnen Baufelder. Als Art der Nutzung wird zurzeit das Urbane Gebiet diskutiert, aber auch 
Gewerbe im Süden oder Allgemeine Wohngebiete auf der westlichen Halbinsel.  
Die Anregungen der Öffentlichkeit aus der Veranstaltung im März 2018 wurden dokumentiert und 
– sofern möglich – im Planverfahren berücksichtigt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erbrachte Stellungnah-
men vor allem zu den Aspekten Erschließung, Umwelt, soziale Infrastruktur und Nutzungen. Da-
raus resultieren Gutachten, die bereits beauftragt sind oder noch beauftragt werden (z. B. zu Mo-
bilität, Umwelt, Freiraum, Nutzungsmischung und Denkmalschutz).  
Herr Harzendorf stellt die Lage des Deutzer Hafens am Wasser und nahe der Innenstadt heraus. 
Die geplante hohe Dichte erzeugt ein hohes Mobilitätsbedürfnis, das gelöst we rden muss und 
kann. Er erläutert Rahmenbedingungen sowie Ziele. Er verdeutlicht, dass am heutigen Abend ein 
nicht abgeschlossener Arbeitsstand vorgestellt wird. Im weiteren Verfahrensverlauf können auf-
bauend auf diesen Zwischenstand Änderungen, Konkretisierungen und Ergänzungen vorgenom-
men werden.  
Aus verkehrlicher ist der Standort Deutzer Hafen gut gewählt. Eine vergleichbare Entwicklung am 
Stadtrand oder im Kölner Umland würde eine Zunahme der Pendlerverkehre nach sich ziehen. 
Zugleich ist ein kluges Konzept zu entwickeln, um ein autoarmes Quartier zu entwickeln.

Ziel der Stadt Köln insgesamt ist eine Reduzierung des Anteils Autoverkehr am Modal Split auf 
33 % in 2025 (Stand 2017: 35 %). Das Mobilitätskonzept Deutzer Hafen bearbeitet vor diesem 
Hintergrund drei wichtige Themen. Neben einer Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV hat 
die Nutzungsmischung eine entscheidende Bedeutung.  
Zur besseren Nachvollziehbarkeit regt eine Bürgerin an, in Bezug auf die Abgaben zum Modal 
Split neben prozentualen auch absolute Zahlen zu den jeweiligen Verkehrsteilnehmern zu be-
nennen. 
Herr Luchterhandt  erläutert, dass die Präsentation der Veranstaltung unter www.stadt -
koeln.de/deutzer-hafen veröffentlicht wird.  
Herr Carls präsentiert die geplante Vorgehensweise zum Verkehrsk onzept. Neben einer Be-
standserfassung wird in einem Prognose-Nullfall betrachtet, wie sich die Verkehre ohne die Um-
setzung der Planungen Deutzer Hafen bis 2035 entwickeln. Weiterhin wird eine Prognose 2035 
gerechnet, die die Verkehre aus der Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt.  
Das Konzept setzt sich mit unterschiedlichen Verkehrsarten auseinander. Vorgesehen sind u.a.: 
Fußgänger: Umbau der Alfred-Schütte-Allee zu einem Fuß- und Radweg, Promenade als Fuß- 
und Radweg um das Hafenbecken, neue Querungsmöglichkeiten Siegburger Straße 
Radfahrer: Umbau der Alfred-Schütte-Allee zu einem Fuß- und Radweg, Promenade als Fuß- 
und Radweg um das Hafenbecken, barrierefreier Zugang zur Südbrücke, neue Radwegeverbin-
dung in Richtung Hochschulcampus 
Im Bereich ÖPNV ist ab 2020/21 eine neue Buslinie 150 (Elektrobusse) durch den Deutzer Hafen 
vorgesehen. Ein mögliches Wassertaxi wird zurzeit von der Stadt Köln gemeinsam mit den Nach-
barkommunen geprüft. 
Für die Stadtbahnlinie 7 werden Taktverdichtungen untersucht. Diese beinhalten eine Verlänge-
rung der Linie bis zum Deutzer Bahnhof, eine Betrachtung möglicher Fahrgastpotenziale sowie 
die Möglichkeiten der Integration in den Fahrplan. Die geplante S16 wiederum ist von Vorteil für 
den gesamten Stadtteil. 
Die Nutzung der HGK-Trasse wurde geprüft. Grundsätzlich sind die Gleise für die HGK nach 
Aufgabe des Bahnverkehrs im Deutzer Hafen südlich der Straße Am Schnellert betriebsnotwen-
dig. Wenn diese Nutzungen später entfallen, ist eine Nutzung für das Fuß - und Radwegenetz 
vorgesehen. Eine Nutzung als Stadtbahntrasse ist nicht machbar, da ein hoher Flächenbedarf für 
erforderliche Radien besteht, die veränderte Höhenlage der Straße "Am Schnellert" eine Durch-
führung unter der Bahntrasse verhindert und eine parallele Führung von 2 Stadtbahnlinien fahr-
plantechnisch nicht machbar ist.  
Für die MIV-Erschließung des Deutzer Hafens entstehen drei neue Zufahrten in das Gebiet. Für 
den ruhenden Verkehr ist ein Parkraumkonzept incl. Parkraumbewirtschaftung vorgesehen.  
Das Mobilitätsangebot wird durch 6 Mobilstationen unterschiedlicher Größe vor allem an den 
ÖPNV-Haltepunkten ergänzt.  
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen führt zu einer Reduzierung des vorhabenbedingten 
MIV (Wohnen, Arbeiten und Freizeit) von 23.900 auf 19.900 neue Kfz-Fahrten pro Tag. Die heu-
tigen 6.300 Fahrten fallen mit Aufgabe der Nutzungen weg, die neuen Fahrten werden kontinu-
ierlich mit den neuen Nutzungen entstehen (bis 2032). Diese langjährige Entwicklung ermöglicht 
eine jeweils angemessene Reaktion im Verkehrsbereich, u. a. mit Umbaumaßnahmen im Stra-
ßenbereich. Dazu gehört der noch in der Konzeption und Diskussion befindliche Umbau der Sieg-
burger Straße, der keine negativen Einflüsse auf den ÖPNV erwarten lässt, aber eine Reduzie-
rung der Durchgangsverkehre. Weitere Maßnahmen sind eine neue Verbindung vom Knoten-

punkt Rolshover Kirchweg/Am Grauen Stein bis zum Knotenpunkt Rolshover Straße/Poll-Vings-
ter-Straße, ein zusätzliches Rampenbauwerk zum Vollausbau der Anschlussstelle Am Grauen 
Stein sowie der Ausbau der bestehenden Porzer Ringstraße zwischen Kölner Straße und dem 
östlichen Zubringer und Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs bzw. die Schaffung einer 
Über-/ Unterführung. 
Abschließend gibt Herr Carls einen Ausblick auf die weiteren Schritte: 
Berücksichtigung der neuen Mobilitätskennwerte für die Stadt Köln (u. a. aus der Umfrage MID – 
Mobilität in Deutschland) 
Neuberechnung der Prognose-Planfälle 
Berechnung sinnvoller Kombinationen der Planfälle und deren Wirkungen 
Detaillierung der vorliegenden Planungsvorhaben 
Fertigstellung der Verkehrsuntersuchung 
 
Frau Zlonicky erläutert weitere Themenbereiche, die im letzten Jahr bearbeitet wurden bzw. 
noch bearbeitet werden. 
Die Mühlen im Deutzer Hafen sollen weitgehend erhalten und umgenutzt werden. Dazu waren 
Fragestellungen bspw. zur Statik, zu möglichen Nutzungen und zum Denkmalschutz zu klären. 
Zu diesem Zweck wurde ein Werkstattverfahren durchgeführt, in dem sich die Büros Anderhalten 
(rote Mühle) und Astoc (weiße Mühle) mit einer umfangreichen Bestandsaufnahme und einem 
Nutzungskonzept (Wohnen, Gewerbe, Kultur) auseinandergesetzt haben. Das Werkstattverfah-
ren wurde zum einen vom Stadtkonservator begleitet, zum anderen von einem externen Begleit-
gremium. Die Ergebnisse des Verfahrens sind zurzeit in der Abstimmung. Für Mai ist eine Mittei-
lung im Stadtentwicklungsausschuss vorgesehen. Damit werden die Unterlagen auch im Ratsin-
formationssystem veröffentlicht.  
Für das Hafenbecken wird ein Konzept erstellt, um die Möglichkeiten der Freizeit- und Wasser-
sportnutzungen zu prüfen. Zugleich sollen die Bewohner*Innen an das Wasser gelangen können. 
Zu prüfen ist auch der von COBE vorgesehene Pool. 
Für die geplanten Brücken sind Wettbewerbsverfahren vorgesehen. 
Für Grünflächen und Plätze sind weitere Qualifizierungen und ein Grünordnungsplan erforderlich. 
Die Verteilung von Kinderspiel- und Sportflächen muss geprüft werden. Der Natur- und Umwelt-
gedanke soll dabei Berücksichtigung finden. 
Ein Konzept zur Nutzungsmischung beinhaltet verschiedene Aspekte. Zum einen ist sicherzustel-
len, dass in jedem Baufeld eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen (geförderter und preis-
gedämpfter Wohnungsbau, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen) entsteht. Zum anderen ist 
eine Mischung aus Wohnen sowie Gewerbe, Einzelhandel, Kultur und Gastronomie herzustellen.  
Im Bereich der sozialen Infrastruktur sind neben der Grundschule sieben Kindertagesstätten incl. 
der Außenspielbereiche zu schaffen.  
Der Vorgabenbeschluss soll im Herbst 2019 gefasst werden, parallel werden Fachgutachten und 
Qualifizierungen / Wettbewerbe bearbeitet. Nach einer weiteren Behördenbeteiligung sollen die 
Flächennutzungsplan-Änderung und der erste Teilbebauungsplan Infrastruktur offengelegt wer-
den. Für Ende 2020 ist ein Beschluss sowohl der FNP-Änderung als auch des ersten Teilbebau-
ungsplans vorgesehen. Weitere Bebauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder werden pa-
rallel vorbereitet und durchgeführt. Die weitere Zeitplanung gestaltet sich wie folgt: 
Laufzeit Miet-/Nutzungsverträge bis Ende 2020 
Baureifmachung ab 2021 
Herstellung Infrastruktur ab 2021/22 
Vermarktung ab ca. 2022 
Baubeginn (Hochbau) ab ca. 2024

Frau Zlonicky geht auf die Vergabeverfahren ein. Ausschreibungseinheit ist das Baufeld, die je-
weiligen Vergaben erfolgen nach Konzeptkriterien. Diese Kriterien (Konzeptinhalte, Preis) werden 
zurzeit noch diskutiert, auch die Gewichtung der einzelnen Kriterien.  
Frau Zlonicky wünscht sich abschließend eine weitere Unterstützung durch die Bürger*Innen.  
Herr Luchterhandt verdeutlicht, dass alle Stellungnahmen, Anregungen und Fragen schriftlich 
gemacht werden müssen, d. h. entweder auf Kärtchen an den Stellwänden in den Themenkojen 
oder per Post oder E-Mail. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich zum 30. April 
2019 an den Bezirksbürgermeister gerichtet werden. 
 
3. Arbeit in Themenkojen 
Herr Luchterhandt leitet zu den Themenkojen über. Die Kojen befassen sich mit den Themen-
bereichen Verkehr, Verfahren und Planung. Den Bürger*Innen wird zwischen 19.00 und 20.00 
Uhr weitere Gelegenheit geboten, sich vertieft zu informieren, mit den Planer*Innen zu diskutieren 
sowie Anregungen, Fragen und Stellungnahmen abzugeben.  
Die Fragen und Anregungen der Öffentlichkeit sind nach Themen und Inhalt im Folgenden zu-
sammengefasst: 
 
3.1 Themenkoje: Verkehr 
Öffentlicher Verkehr 
 Erst S-Bahn fertig, dann bebauen, um MIV zu vermeiden 
 S-Bahnhof Poll frühzeitig planen 
 Einbeziehung der Seilbahn-Planungen  
 Früh genug klären, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist  
Anregungen Straßenbahn/Stadtbahn  
 Linie 7 täglich im Stau ab Südbrücke 
 Linie 7 autark von Straßenverkehr 
 Straßenbahn oder Durchgangsverkehr MIV braucht dringend andere Trassen 
 Linie 7 auf Siegburger Straße als U-Bahn 
 Verlängerung Linie 7 bis Messe/Deutz 
 Linie 7 weiterführen bis Bahnhof Messe/Deutz 
 Wie wird die Linie 7 angebunden? 
 Deutzer Hafen als regionaler Bürostandort mit Stadtbahn an Bahnhof Deutz anschließen 
 Direkte Verbindung zum Bahnhof Deutz machbar machen  
 Stadtbahn Poll-Deutzer Hafen – Deutzer Bahnhof – Mülheim, am besten von Siegburger 
Str. über Gotenring 
 Stadtbahnführung zwischen Poll-Salmstraße und Deutzer Freiheit sollte unterirdisch ge-
führt werden, um oberirdisch Platz zu schaffen für MIV + ungehinderter Verkehr der Stra-
ßenbahn + höhere Frequenz 
 Bus wird nicht genutzt, wenn es Parallelverbindung mit Straßenbahn gibt, Straßenbahn-
kapazitäten ausbauen 
 Warum kann ich vom Deutzer Hafen aus mit der KVB den Chlodwigpatz nicht erreichen?  
 Wie kann man die Möglichkeit der Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise so starr 
ignorieren?  
 Straßenbahn oder Durchgangsverkehr MIV braucht dringend andere Trassen

Aktive Mobilitätsformen 
 Breite Radschnellwege auch zum Bahnhof Messe/Deutz 
 Rampe zur Südbrücke möglichst schnell realisieren 
 Rampe zur Südbrücke so früh wie möglich realisieren 
 Rampe von Südbrücke linksrheinisch dringend mit einplanen 
 Anbindung für Fußgänger an die Severinsbrücke verbessern, um weitere Rheinbrücke 
einzusparen 
 Konzept für Radabstellplätze sowohl für Private, Besucher und Shared. Überdacht, be-
leuchtet, sicher  
Erschließung  
 Verkehrsanbindung in die südliche Alfred-Schütte-Allee sichern 
 Für zu- und abfließenden Verkehr müssen auch die neuen Gewerbeflächen Kaltenborn-
weg und Dr.-Simon-Straße berücksichtigt werden 
 Verlängerung des Rolshover Kirchwegs: Anwohner berücksichtigen  
 Verkehrslösungen sollen teils als Vorleistung erbracht werden, damit Nutzen geprüft/ be-
wiesen werden kann 
 Wohin soll der Verkehr, wenn die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rolsho-
ver Straße mündet, dann abfließen? 
Siegburger Straße 
 Staugefahr Siegburger Straße: bei Sperrung A4 fahren alle KFZ durch diese Straße, auch 
SL7 betroffen 
 Kein Mischverkehr (KFZ& Bahn) auf der Siegburger Straße 
 Begrüntes Rasengleis an der Siegburger Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hinsicht-
lich Schall und Optik. Mehr Bäume  
 Siegburger Str. nur noch eine Spur je Richtung, mehr Raum für andere Verkehre. Ge-
schwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h zwischen Raiffeisenstraße und Auf dem Sandberg 
 Falls die Beruhigung der Siegburger Str. erfolgt, sind Sorgen weg 
Ruhender Verkehr 
 Reduzierung Stellplätze bei gefördertem Wohnungsbau 
 Parksituation tagsüber auf dem Poller Kirchw eg ist heute schon sehr angespannt! Wie 
werden die wegfallenden Parkmöglichkeiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen? 
 Wo werden die Besucher parken, die auf den Poller Wiesen grillen wollen?  Parken 
bisher teilweise auf den Brachflächen die jetzt bebaut werden sollen 
 Parksituation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Bürogebäude östlich der Siegburger 
Straße ? 
Weitere Aspekte 
 Warum bei der Innenstadtlage nicht als autofreie Siedlung konzipieren? 
 Wo ist die Brücke über den Rhein geblieben? 
 
3.2 Themenkoje: Verfahren 
 Wann werden die Fachgutachten beauftragt? 
 Antworten von März 2018 veröffentlichen 
Festsetzungen der Bauleitplanung 
 Kein reines & allgemeines Wohngebiet, sondern MU

 Festsetzung von Höhen anstelle von Vollgeschossen 
 Keine Baugrenzen nach "innen" festsetzen 
 Sind Dichte und Höhe nicht zu hoch?  
 Wie viele Geschosse sind geplant? Sehe ich von Poll aus noch den Dom? 
Umsetzung und Vermarktung 
 Wie wird die Qualität von COBE in die Umsetzung gebracht? 
 Wie wird die Qualität von COBE sichergestellt? 
 Große Investoren mit "kleinen" Interessenten frühzeitig zusammenbringen (Koordinie-
rung) 
 Nicht komplettes Baufeld an einen Investor/Bauträger à Uneinheitlichkeit fördern / Früh-
zeitig Kooperationen auf einem Baufeld einrichten 
 Vermarktung GE-Flächen: Könnte der Bund mit einem kreativen Konzept ein geeigneter 
Investor sein? 
 Was heißt Vermarktung ab 2022? Baufelder oder Wohnungen?  
 Wie und wann laufen die Vergaben der Baufelder? Konzeptvergaben? 
 Wer ist für die Vermarktung zuständig? An wen bei Interesse wenden?  
 Ist eine Mitwirkung im Rahmen der Umsetzung (2022) möglich? 
 Wie läuft die Vermarktung? 
Gestaltung 
 Ist mit der Gestaltung der Bestandsgebäude (Mühle) jemand vertraut? 
 Ist eine ausreichende Belichtung/Besonnung sichergestellt?  
 Architektonisches Highlight am Wasser schaffen 
 Uneinheitlichkeit planen: lebendiges Quartier (Nutzungen & Baugestalt) 
 Erdgeschosszonen durchgehend beleben 
Kultur und Sport 
 Weiterführende Schule 
 "Essigfabrik" als kulturelle Identität rechtzeitig Verlängerung des Mietvertrages zur Ver-
meidung eines Kulturstaus in Deutz 
 Hafennutzung für Kanupolosport 
 Möglichkeit von hochgelegenen Wasserflächen für Wildwasserparcours zur Belebung des 
Quartiers 
 Bleibt die Essigfabrik? 
 Wo bleibt die Kultur? 
 Werden öffentliche Toiletten im Bereich der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt? 
 Was gibt es für Angebote für junge Leute? Was sichert die Lebensqualität?  
Nachhaltigkeit 
 Nachhaltigkeitsaspekte integrieren  
 Werden im B-Plan die Ansätze zum nachhaltigen Quartier aufgenommen? Und wird der 
B-Plan systematische Vorgaben zur nachhaltigen Bebauung und Quartiersentwicklung 
aufnehmen? 
Sozialer Wohnungsbau 
 Anteil Sozialer Wohnungsbau? 
 Nicht nur sozialer Wohnungsbau / Bezahlbare Wohnungen für Paare und Familien

Lärm 
 Schallreflektion in Richtung Poll mit berücksichtigen 
 Schallreflektion der Bahn in Zusammenhang mit hoher Bebauung im Süden berücksichti-
gen 
 Wie lässt sich der bauliche Schallschutz entlang der Bahn langfristig sichern? Was pas-
siert, wenn der Lärmschutz (auch die Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird? 
Verkehrsinfrastruktur 
 Warum keine Gondel über Rhein Richtung Altstadt? 
 Prüfung der Überregionalen Bereitstellung von Ladekapazitäten für E-Mobilität 
 Anbindung für Fuß- und Radverkehr 
 MobilitätsHub einrichten? 
 Wie sieht die Planung für Besucherparkplätze aus?  
 Haupterschließung nicht als Rennstrecke ausbilden 
 Begleitgremium für barrierefreie Ausgestaltung der Freiräume  Einbindung von Betroffe-
nen 
Weitere Aspekte 
 Wer ist Träger der Planung? 
 Weiße Flecken zur Entwicklung lassen 
 Betriebliches Gesundheits-Management konzeptübergreifend 
 Fällt der Lidl an der Siegburger Str. weg?  
 
 
3.3 Themenkoje: Planung 
Gestaltung 
 Hohe, dichte, dunkle Bebauung stellt "Angstraum" dar (außerhalb der Bürozeiten) 
 Erlebbarkeit Hafenbecken sollte durch Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden 
 Domblick muss genießbar sein / Balkone und Terrassen mitplanen / nicht zu nüchterne 
Fassaden 
 Silos der Mühlen ersetzen oder grundlegend ändern 
 Abwechslungsreiche Fassaden 
Verkehrsinfrastruktur  
 Fahrradgaragen mit Anfahrt über Rampen (autofreie Siedlung) 
 Möglichkeiten Fahrräder auch anzuschließen 
 Barrierefreier Zugang zur Südbrücke  
 Barrierefreie Fahrradkeller in Wohngebäuden & ausreichend Fahrradstellplätze auf Ge-
lände 
 Bei KFZ-Brücke Option für Bahnverbindung zum Rheinhafen offenhalten / Stadtbahn oder 
zukünftig autonome Mobilität denkbar 
Umweltaspekte 
 Gebäude im Passivhaus oder Plusenergie-Standard bauen 
 Gibt es ökologische Ideen im Bereich W asser? (Regenwassernutzung, Energie-Gewin-
nung) 
 Ist ein autarkes Energiekonzept eine Möglichkeit?

Kultur und Sport 
 Wie kann es sein, dass ein modernes Stadtviertel keine Theaterräume oder Spielstätten 
beinhaltet? 
 Industriecharme für kulturelle Angebote oder kulturelles Abendprogramm nutzen 
 Forderung nach kulturellen Angeboten 
 Kunst; Tanz; Theater; Veranstaltungsstätten 
 Anspruchsvolles Bildungsprogramm für breites Publikum 
 Atelierhäuser für bildende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen 
 Berücksichtigung Fußball- und Sportplätze 
 Trimm-Pfad für Kinder und Erwachsene 
 "weiße Flecken" berücksichtigen  Sport, Kultur, Jugend 
 Pool unbedingt weiterentwickeln. Zu wenige Freibäder in Köln 
Lärm 
 Lärmpegel Unterschied zwischen geschlossen – und fast geschlossener Blockrandbebau-
ung  
 Mehr Lärm im Norden von Poll durch Schallreflektion von der hohen Bebauung im Süden 
des Hafens? 
 Lärmschutz durch Lärmschutzwände direkt an der Zugtrasse? 
Umsetzung und Vermarktung 
 Wunsch nach höherem Anteil an Baugruppen (unmittelbare Mitges taltung/moderne 
Wohnkonzepte) 
 Offene Wohnkonzepte berücksichtigen (modernes Wohnen) 
 Kooperationen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten und sozialen – und kulturellen Trä-
gern prüfen und fördern 
 Werden bei der Vergabe des Wohnraums anteilig Kölner Bürger bevorzugt? 
Weitere Aspekte 
 Vergleich zu München: kooperative Quartiersentwicklung durch Verpflichtung der Inves-
toren (1€/qm BGF) 
 Werden Co-Working-Spaces berücksichtigt? 
 Beide Blöcke zwischen Rheinwiesen und Hafenbecken stehen zu eng zusammen und 
verbauen Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke 
 
4. Zusammenfassung und Diskussion 
Den Abschluss des Abends bildet ein Gesprächskreis zu den Themen der Kojen. Im Fishbowl-
Format wird in einem Stuhlkreis ein gemeinsames Gespräch zwischen Expert*Innen und Bür-
ger*Innen geführt. Herr Hupke, Herr Greitemann, Frau Zlonicky und Herr Röhrig besetzen die 
Plätze in der Bowl dauerhaft, Herr Harzendorf und Herr Carls kommen für das Thema Verkehr 
hinzu, Herr Noky für die Themen Planung und Verfahren. Die Bürger*Innen sind eingeladen, sich 
dazu zu setzen und Fragen an die Expert*Innen zu stellen sowie dem Gespräch zu folgen.  
Die Ansprechpartner*Innen aus den Kojen tragen im Plenum einleitend eine kurze Zusammen-
fassung aus den Kojen vor. Im Rahmen der Abwägung wird eine vollständige Behandlung aller 
Eingaben erfolgen.

4.1 Koje Verkehr 
Zusammenfassung aus der Koje: Herr Dörkes 
Das Konzept und die angedachten Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens tref-
fen grundsätzlich auf Zustimmung. Eine Vielzahl der Anregungen betreffen die Straßen-/Stadt-
bahnlinien und im Speziellen die Linie 7. Es wird eine Anbindung an den Bahnhof Köln 
Messe/Deutz gewünscht. Außerdem soll die Bahn möglichst u nabhängig vom Straßenverkehr 
geführt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Umsetzung der S -Bahn 16 und der damit 
verbundene Ausbau der Südbrücke. Der grundsätzlichen Hierarchie der inneren Erschließung 
des Plangebietes wird zugestimmt. Hinsichtlich des Radverkehrs wird eine frühzeitige Umsetzung 
der Auffahrt zur Südbrücke gewünscht, die Umgestaltung der Alfred -Schütte-Allee wird positiv 
gesehen.  
Stellungnahme Bürgerin 1 
Die Bürgerin verweist hinsichtlich der Situation des Radverkehrs in der Gesamtstadt Köln auf die 
Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests und der dort dargestellten negativen Entwicklung. Sie 
bemängelt fehlende Rheinquerungen und fehlende Verbindungen mit dem Umland. Für das Plan-
gebiet äußert sie konkret den Wunsch nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der Gestal-
tung von Geh- und Radwegen. Im Besonderen sieht sie ein hohes Konfliktpotenzial bei Interakti-
onen zwischen Radfahren und Fußgängern, verstärkt durch die wachsende Pedelec -Nutzung. 
Als Positivbeispiel werden die Niederlande angeführt. Ein weiterer Aspekt ist die Anpassung der 
Lichtsignalanlagen-Schaltung auf den Radverkehr. 
Herr Hupke nennt als Manko in der Innenstadt die wenigen Brücken für Fußgänger und Radfah-
rer über den Rhein. Er nennt mögliche Vorhaben, die aktuell geprüft werden, wie etwa die Fuß-
gängerbrücke in der Parkstadt Süd, eine Verbindung zum Rheinauhafen und die südliche Ver-
breiterung Hohenzollernbrücke. Als positives Beispiel für den Radverkehr nennt er Kopenhagen. 
In Bezug auf Querungsmöglichkeiten ist sich Herr Hupke sicher, dass der Vorschlag einer Seil-
bahn für Furore sorgen wird. 
Herr Carls nennt einige Beispiele, wie die Belange des Fuß- und Radverkehrs bei der Planung 
berücksichtigt werden, etwa durch die Umsetzung eines Boulevards auf der Alfred Schütte-Allee, 
einer Fußgängerbrücke über das Hafenbecken und Verbesserungen auf der Siegburger Straße. 
Stellungnahme Bürger 2 
Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssituation auf der Siegburger Straße. Als Probleme 
sieht er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und Autoverkehr. Er wünscht sich eine Ent-
zerrung des Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunnelung oder eine Führung eines Teils 
des Verkehrs östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor. Neben dem Mischverkehr sieht er 
den Parkraum als großes Problem, da auch bei einer Entwicklung zu umweltfreundlichen Verhal-
tensweisen im Verkehr der heutige Bestand der Autos noch über Jahre erhalten bleibt. 
Herr Carls erläutert, dass für die Siegburger Straße verschiedene Varianten geprüft werden. Zu-
nächst ist eine Durchplanung von "Am Schnellert" bis "Auf dem Sandberg" notwendig, um bauli-
che und betriebliche Maßnahmen zur Ordnung der Verkehre vorzusehen. Der Durchgangsver-
kehr über die Siegburger Straße soll erschwert werden, etwa durch betriebliche Maßnahmen an 
der Lichtsignalanlage "Auf dem Sandberg". Herr Carls erläutert, dass sich die Planungen im An-
fangsstadium befinden. Als Endresultat wird es ein Verkehrskonzept für die Siegburger Straße 
geben, welches die Verkehre in Zukunft deutlich verbessern wird.

Stellungnahme Bürger 2 
Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ruhenden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten 
entstehen, da durch den ruhenden Verkehr wertvoller Verkehrsraum genommen wird. Der Bürger 
kritisiert die Begrifflichkeit "bezahlbarer Wohnraum". In Bezug auf den geförderten Wohnungsbau 
fordert er, dass diesem kein Stellplatz zugestanden werden soll, da in dieser Lage das Privileg 
besteht, alles zu Fuß erreichen zu können.  
Herr Greitemann erklärt den Unterschied zwischen bezahlbarem Wohnraum und öffentlich ge-
fördertem Wohnraum. Der bezahlbare Wohnraum ist oberhalb des öffentlich geförderten Wohn-
raums angesiedelt. Die vorgesehenen 30 % öffentlich geförderter Wohnraum sind das Minimum, 
welches umgesetzt werden soll. Bezahlbarer Wohnraum ist ein Zusatz, um den gekämpft werden 
muss.  
Herr Röhrig macht deutlich, dass der Deutzer Hafen ein gemischtes Quartier für die Breite der 
Bevölkerung werden soll. Er berichtet aus anderen Quartiersentwicklungen mit besonderer Kon-
zeptvergabe, wo gemeinsam zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und der Kölner Lebens-
hilfe ein Café errichtet wurde, welches an zentraler Stelle für eine Platzbelebung sorgt. Darüber 
hinaus wird es dort eine Beratungsstelle für mobiles Wohnen für Menschen mit Einschränkungen 
geben. Solche Dinge können funktionieren, wenn die Vergaben zusammen mit einer Stadtent-
wicklungsgesellschaft erfolgen. So ist es auch im Deutzer Hafen vorgesehen.  
Wohnen in zentraler Lage ist ein wichtiges Thema. Wird der Standort dem freien Markt überlas-
sen, führt die Lage zu Höchstpreisen. Das kooperative Baulandmodell gilt und bietet Regulie-
rungsansätze im Deutzer Hafen. Da neues Baurecht geschaffen wird, sind 30 % geförderter Woh-
nungsbau vorgeschrieben. Grundsätzlich ist auch bei sozialem Wohnungsbau eine Konzept-
vergabe möglich.  
Hinsichtlich des bezahlbaren Wohnraums gilt, dass Neubau teuer ist und dieser auch refinanziert 
werden muss. Zugleich bringt dieser Neubau Qualität und Volumen in den Markt. Aktuell liegen 
die Neubaumieten in Köln bei etwa 14 – 16 €/m². Es gibt bereits Initiativen mit Mieten von unter 
10 €/m², womit weitere Einkommensgruppen erreicht werden können.  
Abschließend erläutert Herr Röhrig, dass es beim Stellplatzschlüssel keine Unterschiede nach 
Art des Wohnungsbaus geben wird.  
Herr Harzendorf verweist bezüglich der Stellplätze auf den neuen Spielraum der Kommunen 
durch die neue Bauordnung NRW (kommunale Stellplatzsatzungen). Bei der Anzahl der Stell-
plätze besteht ein schmaler Grat zwischen Überlastung des öffentlichen Raums und Unteraus-
lastung der gebauten Stellplatzanlagen. Aktuell gibt es einen Prozess zur Erweiterung der Stell-
platzsatzung durch weitere Aspekte, wie etwa die Versorgungsqualität des Standortes. Auch ver-
weist er auf die starken räumlichen Unterschiede innerhalb der Stadt bezüglich des Stellplatzbe-
darfs. 
Stellungnahme Bürger 3 
Der Bürger äußert sich zunächst zur Tatsache, dass für die S16 eine neue Brücke benötigt wird 
und zweifelt an einer raschen Umsetzung. Er äußert Zustimmu ng zur baulichen Lösung des 
neuen Brückenzugangs, kritisiert aber die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des Bahndamms 
als Auffahrt. Dies stellt für ihn die pragmatischste Lösung dar. Der Bürger kann sich eine Umset-
zung der "Öhrchen" nicht vorstellen, wenngleich die Querung der Alfred-Schütte-Allee aus Grün-
den des Denkmalschutzes nicht möglich ist.  
Herr Harzendorf antwortet, dass es Überlegungen zur Nutzung des Bahndamms gibt bzw. ge-
geben habe, die geplante Spindel aber auch aus gestalterischen Aspekten als Blickfang gedacht 
ist.

Herr Hupke benennt die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Stadt und Bahn als Hindernis. 
In Bezug auf das neue Viertel verweist er auf die Demonstrationen zu Mietpreisen und geht von 
einer veränderten Diskussion in Bevölkerung und Politik aus. Außerdem fordert er die Förderung 
und Planung hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität. 
Herr Röhrig erläutert, dass der Ausbau des Bahnknotens im Bundesverkehrswegeplan in den 
vordringlichen Bedarf eingeordnet wurde. Dies macht die Realisierung einer S-Bahn am Deutzer 
Hafen erst möglich. 
Stellungnahme Bürger 4 
Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken an, um dem Konzept "Stadt der kurzen Wege" 
gerecht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für eine Verbindung zur Südstadt aus.  
Frau Zlonicky verdeutlicht, dass die im Masterplan dargestellten Brücken nicht Gegenstand der 
Planung zum Deutzer Hafen sind. Allerdings können diese weiter ermöglicht werden. Zurzeit lau-
fen im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Vorbereitungen für eine Machbarkeitsstudie 
zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung. 
Stellungnahme Bürger 5 
Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 0,7 für zu hoch. Der Bürger ist grundsätzlich 
gegen die vorgesehene Nutzung. Er gibt zu bedenken, dass Tiefgaragenplätze die Kosten des 
Wohnungsbaus erhöhen.  
Herr Harzendorf verweist auf die Stellplatzsatzung, welche die Zahl der notwendigen Stellplätze 
im Wesentlichen auf Basis der ÖV-Lagegunst bestimmt. Diese Satzung soll um weitere Aspekte 
ergänzt werden. Je nachdem, welche Maßnahmen getroffen werden, ergeben sich bestimmte 
Abminderungsfaktoren. Der Stellplatzschlüssel von 0,7 ist nicht abschließend, zum jetzigen Zeit-
punkt kann aber noch keine konkrete Zahl genannt werden.  
Frau Zlonicky ergänzt, dass neben der Diskussion um die notwendigen Stellplätze in Tiefgara-
gen der Hochwasserschutz zu beachten ist (vorgesehene Rückhaltefunktion der Tiefgaragen im 
Hochwasserfall). 
Stellungnahme Bürgerin 6 
Die Bürgerin äußert sich zum Thema Barrierefreiheit und wünscht sich ein Einbeziehen von Be-
troffenen als "Expert*Innen in eigener Sache". Damit lässt sich verhindern, dass im Nachhinein 
Änderungen notwendig werden, wie es bei anderen Projekten häufig der Fall gewesen ist.  
Herr Harzendorf versichert, dass der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet wird. Allerdings sind 
die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass konkrete Bausteine genannt und verortet 
werden können. Die vorgegebenen Standards werden jedoch umgesetzt. Eine Beratung durch 
Gruppen, eigenes Wissen und ein Beteiligungsverfahren werden in die Planungen einfließen. Er 
berichtet, dass sich die Definition von Barrierefreiheit in einer stetigen Entwicklung befindet.  
Herr Hupke stellt die Wichtigkeit der Verbände heraus, die sich für Barrierefreiheit einsetzen und 
fordert diese auf, sich weiterhin zu äußern. Nach der Bebauung ist auch bei der Nutzung, etwa 
durch Geschäfte, weiter auf die Barrierefreiheit zu achten.  
Stellungnahme Bürger 7 
Der Bürger fragt, ob die Straße "Im Hasental" für eine verbesserte Anbindung an den Zubringer 
ertüchtigt wird, auch mit Verweis auf häufige Unfälle. Eine Verkehrsentlastung durch Verbindung 
über den Vingster Ring erachtet er als geeignet. Er gibt allerdings zu bedenken, dass eine Ver-
bindung über den Vingster Ring eine Querung der Güterverkehrstrasse erfordert.

Herr Carls äußert, dass verschiedene Varianten geprüft werden. Neben einer Ertüchtigung der 
Straße "Im Hasental" wird eine Variante zur Entlastung bzw. keiner weiteren Belastung der Straße 
geprüft. Zusätzlich stellt er noch einmal die bisherige Ergebnisoffenheit heraus.  
Einer Ertüchtigung der Verbindung über den Vingster Ring steht Herr Harzendorf kritisch gegen-
über, da dies zu einer unerwünschten Verlagerung von Verkehren der Autobahn auf städtische 
Straßen führt. 
Herr Hupke äußert, dass das Fehlen einer attraktiven Querung des Rheins zu vielen Umwegen 
im motorisierten Verkehren führt. Eine Verbesserung der Rheinquerung werde die Nutzung an-
derer Verkehrsmittel attraktiver machen und den Verkehr auf der Siegburger Straße reduzieren.  
Stellungnahme Bürger 8  
Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche Seilbahn berücksichtigt wird. 
Herr Harzendorf erläutert, dass die Seilbahn der Verwaltung erst seit kurzer Zeit als Prüfantrag 
vorliegt und daher noch nicht Gegenstand der Planung sein kann.  
 
4.2 Kojen Planung und Verfahren 
Zusammenfassung aus der Koje Planung: Frau Trinks 
In der Koje Planung wird ein großes Spektrum an Themen angesprochen:  
 Wohnen: Es sollen Baugruppen und moderne Wohnkonzepte berücksichtigt werden. 
 Arbeiten: Die Errichtung von Co-Working-Spaces wird angeregt. 
 Kultur und Bildung: Insbesondere in den Abendstunden soll kein "totes" Viertel entstehen. 
Dem kann durch die Schaffung eines kulturellen Angebots und Bildungsprogramms be-
gegnet werden. Darüber hinaus wird der Wunsch geäußert, Atelierhäuser, Theater und 
Spielstätten zu berücksichtigen. Neben der Grundschule soll auch über eine weiterfüh-
rende Schule im Viertel nachgedacht werden. 
 Freiraum: Bei der Freiraumplanung sollen auch die Bedürfnisse von Jugendlichen mitge-
dacht werden. Es wird angeregt Sport- und Fußballplätze sowie einen Trimm-Dich-Pfad 
zu schaffen. Außerdem gilt es, An gsträume zu verhindern (Bereich Am Schnellert zwi-
schen den hohen Gebäuden und Bahndamm). 
 Energie: Ein Konzept zur ökologischen Energiegewinnung und weiterführend zur autarken 
Energieversorgung soll von Beginn an mitgedacht werden. Nach Möglichkeit sollen Pas-
sivhäuser entstehen. 
 Architektur: Es besteht der Wunsch nach Abwechslung insbesondere in der Fassadenge-
staltung. Außerdem sollen Balkone und Terrassen geplant werden. 
 Mobilität: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Tiefgaragen sind erwünscht, ebenso wie 
eine Rampe an der Südbrücke für den Radverkehr.  
Zusammenfassung aus der Koje Verfahren: Herr Noky 
Zentrale Forderung ist die Verstetigung der Beteiligung, auch bei der Umsetzung nach Abschluss 
des formellen Verfahrens. Großes Interesse besteht an der Frage, wie es weiter geht und wie 
zentrale Aspekte des COBE-Entwurfs in der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Auch zur 
Umnutzung der Mühlen gibt es eine Vielzahl von Fragen. In der Koje werden auch viele Aspekte 
aus dem Themenkomplex Verkehr sowie dem Thema Kultur thematisiert. 
Herr Hupke äußert noch einmal das Ziel eines lebendiges Viertels. Bezüglich des Themas Sport 
sagt er, dass die vielen Kinder und Jugendlichen, die im Viertel wohnen werden, sich am besten 
über den Sport integrieren lassen. Er schlägt vor, Flächen im Besitz der Stadt in der Nähe des 
Vereins Deutz 05 für den Sport vorzuhalten.

Stellungnahme Bürger 9 
Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr 
plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare Ankermieter gibt. Er fragt weiterhin, in welchem 
Maße Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Planungsprozess berücksichtigt werden. Auf der 
anderen Seite hat er die Befürchtung einer Überfrachtung der Planung.  
Herr Röhrig verweist auf den Wunsch der Befris tung der schriftlichen Vereinbarung mit der 
REWE, um noch genügend Zeit zur Alternativensuche zu haben. Beim Vergleich der Zielplanung 
bezüglich der Zahl der Beschäftigten und den Anforderungen der REWE lässt sich sagen, dass 
der Standort zu klein für die Konzernzentrale ist. Generell ist ein belebtes Quartier gewünscht.  
Frau Zlonicky verweist auf die Liste der Fachgutachten, die durchgeführt werden sollen. Insge-
samt sollen etwa 30 Fachgutachten erstellt werden. Im weiteren Planungsverlauf ist u. a. ein Kli-
magutachten als Basis für den Umweltbericht vorgesehen. 
Stellungnahme Bürger 7 
Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbeckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. 
Er gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich belebt und aufwertet, und dass nicht der gleiche 
Fehler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll. Er wünscht sich weitere Informationen zum 
Sportkonzept. 
Herr Greitemann versichert, dass die Sportnutzung des Hafenbeckens weiterhin möglich sein 
soll. Nicht gewollt sind hingegen Partyschiffe und Hausboote. Zum Sportentwicklungsplan äußert 
er, dass die Erstellung eines Entwicklungsplans Deutzer Hafen für den Sport als Leuchtturmpro-
jekt beschlossen wurde. Insgesamt soll auf die Bedarfe des Sportes geachtet werden. Im schuli-
schen Bereich im Westen des Plangebiets besteht die Herausforderung der Durchwegung. 
Stellungnahme Bürger 10 
Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstaltungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der 
Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur gibt.  
Herr Hupke verdeutlicht, dass der Erhalt der Essigfabrik durch den Nichtbesitz des Grundstücks 
erschwert wird. Er empfiehlt die rechtzeitige Einholung guter Beratung und rechtlicher Unterstüt-
zung. 
Herr Greitemann fügt hinzu, dass die Stadt grundsätzlich immer für Gespräche zur Verfügung 
steht. Es werden intensive Gespräche über Kulturbausteine in verschiedenen Formen geführt. 
Mit Bildung sind nicht zwingend nur Schulen gemeint. Die Umsetzung dieser Bausteine wird einen 
großen Beitrag zur Belebung des Viertels leisten.  
Stellungnahme Bürger 7  
Der Bürger äußert, dass im Sportentwicklungsplan die Vision einer Wildwasserstrecke für den 
Kanusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche Stre-
cke werde für eine hohe Belebung sorgen. 
Stellungnahme Bürgerin 6 
Die Bürgerin fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit geplant ist. Sie nennt im Besonderen 
den Bereich Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten in Köln gibt.  
Herr Greitemann erläutert, dass neben dem Begleitgremium Masterplan aktuell kein weiteres 
Gremium geplant ist. Er sichert aber eine Einbindung der Fachgruppen und Verbände für Barrie-
refreiheit in die weiteren Prozesse zu, insbesondere auch bei der Umsetzung. Gleiches gilt für 
die weitere Entwicklung in Bezug auf den Sportentwicklungsplan.

Herr Röhrig berichtet über Überlegungen zur Aufstellung einer Quartiersmanagementgesell-
schaft. Von dieser kann auch das Thema Barrierefreiheit betrachtet werden. 
 
 
Herr Luchterhandt schließt die Fishbowl und bedankt sich für die rege Diskussion. Herr Röhrig 
und Herr Gr eitemann bedanken sich abschließend für die umfangreiche Beteiligung. Herr 
Hupke bedankt sich ebenfalls und stellt insbesondere die Beteiligung von Bürger*Innen umlie-
gender Bezirke als positiv heraus. 
Die Veranstaltung endet um 21.15 Uhr.  
 
 
Gez. Hupke gez. Trinks 
____________________ ____________________ 
Andreas Hupke Katharina Trinks 
(Bezirksbürgermeister (Stadtplanungsamt) 
des Stadtbezirks Innenstadt)

Anlage 8.2 DH BP Anlage Pflanzliste

5587 Zeichen

1 
 
Anlage zu den Textlichen Festsetzungen  
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
Pflanzliste 
 
Die nachfolgenden Pflanzlisten der Gehölzarten für die Begrünungsmaßnahmen sind 
Vorschläge für Leitarten und nicht abschließend. Zur Neupflanzung oder als Ersatz-
bäume werden auch Baumarten vorgeschlagen, die als Zukunftsbäume (Klimaanpas-
sung) gelten und über die Liste der bodenständigen Gehölze (Baumschutzsatzung) hin-
ausgehen. 
In einem zusammenhängenden Straßenzug sollte jeweils nur eine oder (zur Minimierung 
von Monokultureffekten) noch eine weitere Baumart gemischt gepflanzt werden. 
Weitere Baumarten entsprechend Straßenbaumliste Stadt Köln oder GALK - Straßen-
baumliste sind möglich. 
Die Einteilung der Kronen erfolgt nach maximalen Wuchshöhen: 
 Kleinkronige Bäume = 7-15m 
 Mittelkronige Bäume = 15-20 m 
 Großkronige Bäume = > 20 m 
Je nach Standort und Sorten können diese von den Angaben abweichen. 
Pflanzliste A - mittel- und großkronige Bäume, Parkanlagen 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer campestre  
Feldahorn 
mittel anpassungsfähig, , *E, *STR, *KLAM  
Alnus spaethii  
Schwarzerle 
mittel *E 
Castanea sativa  
Esskastanie 
mittel *E, *KLAM 
Carpinus betulus  
Hainbuche 
mittel *E,*STR, 
Fraxinus excelsior 'Westhofs Glory ' 
Straßenesche 
groß *STR, *KLAM 
Paulownia tomentosa  
Blauglockenbaum 
mittel  
Prunus avium  
Vogelkirsche 
mittel *E;*KLAM 
Quercus petraea  
Flaumeiche 
groß *E 
Quercus rubra  
Rot-Eiche 
groß *STR, 
Anlage 8.2

2 
 
Quercus frainetto  
Ungarische Eiche  
groß *E, *KLAM 
Robinia pseudoaccacia, in Sorten 
Robinie 
groß *KLAM, *STR 
Pinus nigra 'Austriaca'  
Österreichische Schwarzkiefer 
groß *KLAM 
Salix alba  
Silberweide 
groß *E 
Tilia cordata  
Winterlinde 
groß *E, *STR, *KLAM  
Ulmus Hybride 'New Horizon'  
Hybrid-Ulme 
groß *STR 
 
Pflanzliste B - mittel- und großkronige Bäume für die Plätze 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer platanoides 'Cleveland'  
Spitz-Ahorn 
mittel *STR, *KLAM 
Acer x freemanii 'Autumn Blaze'  
Herbst-Flammen-Ahorn 
groß *STR, *KLAM 
Alnus spaethii  
Erle Spaethii 
mittel *STR, *KLAM 
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'  
Säulen- Hainbuche 
mittel, 
schmal 
für beengte Räume, *STR, *KLAM,  
Celtis australis  
Australischer Zürgelbaum 
mittel *KLAM 
Fraxinus angustifolius 'Raywood'  
schmalblättrige Esche  
mittel *STR, *KLAM 
Liquidambar styraciflua  
Amberbaum 
groß *STR, 
Liriodendron tulipifera 'Fastigiata'  
Säulen-Tulpenbaum 
mittel; 
schmal 
für beengte Räume, *STR  
Prunus avium 'Plena'  
Gefülltbl. Vogelkische 
mittel *STR;*KLAM 
Quercus robur 'Fastigiata Koster'  
Säulen-Eiche-Koster 
groß, 
schmal 
für beengte Räume, *E,*STR  
Tilia cordata 'Rancho' 
Kleinkronige Winterlinde  
mittel *STR, *KLAM 
 
Pflanzliste C - mittel- und großkronige Bäume für die Promenade 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer rubrum 'Frank Jr. Redpoint'  
Rot-Ahorn-Redpoint 
mittel *KLAM 
Alnus spaethii  
Erle Spaethii 
mittel *STR, *KLAM 
Celtis australis  
Südlicher Zürgelbaum 
mittel *KLAM

3 
 
Gleditsia triacanthos Shademaster  
Gleditschie 
mittel *STR,*KLAM 
Liquidambar styraciflua, in Sorten  
Amberbaum 
groß *STR 
Quercus frainetto  
Ungarische Eiche  
groß *E, *KLAM 
Quercus robur 'Fastigiata Koster'  
Säulen-Eiche-Koster 
groß, 
schmal 
für beengte Räume, *E,*STR,  
Robinia pseudoaccacia 'Bessoniana'  
Kegelakazie 
groß *STR, *KLAM 
Styphnolobium japonicum (Sophora)  
Schnurbaum 
groß *STR, KLAM 
Pflanzqualitäten: Hochstamm Alleebaum Aufastung 3,0 m, Stammumfang 25-30,4xv., mDB 
Pflanzliste D - mittel- und großkronige Bäume für Straßen 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer platanoides 'Emerald Queen'  
Spitz-Ahorn 
 *STR, *KLAM 
Acer x freemanii 'Autumn Blaze'  
Herbst-Flammen-Ahorn 
groß *STR, *KLAM 
Alnus spaethii  
Erle Spaethii 
mittel *STR, *KLAM 
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'  
Säulen- Hainbuche 
mittel, 
schmal 
für beengte Räume, *STR, *KLAM,  
Celtis australis 
Südlicher Zürgelbaum 
mittel *KLAM 
Liquidambar styraciflua  
Amberbaum 
groß *STR 
Quercus robur 'Fastigiata Koster'  
Säulen-Eiche-Koster 
groß, 
schmal 
für beengte Räume, *E,*STR,  
Quercus frainetto  
Ungarische Eiche 
groß *E, *KLAM 
Quercus cerris  
Zerreiche 
groß *KLAM 
Tilia tomentosa (in Sorten)  
Silber-Linde 
groß *STR, *KLAM 
Pflanzqualitäten: Hochstamm Alleebaum Aufastung 3,0 m, Stammumfang 25-30,4xv., mDB  
Pflanzliste E - kleinkronige Bäume für Quartierstraße und Grüne Gassen 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer buergerianum  
Dreispitz-Ahorn 
klein *STR, *KLAM 
Acer platanoides Columnare  
Säulen-Spitz-Ahorn 
klein *KLAM 
Acer opalus  
Schneeball-Ahorn 
klein *KLAM 
Crataegus x mordensis 'Toba'  
Rot-Dorn-Toba 
klein *STR

4 
 
Fraxinus ornus 'Mczek'  
Kugel-Blumen-Esch 
klein *STR, *KLAM 
Parrotia persica 'Vanessa'  
Schmaler Eisenholzbaum 
klein *STR, KLAM 
Platanus acerifolia 'Alphens Globe'  
Kugelform-Platane 
klein -  
kugelform  
*STR, *KLAM 
Pflanzqualitäten: Hochstamm Alleebaum Aufastung 3,0 m, Stammumfang 25-30,4xv., mDB

Anlage 5 DH Stellungnahmen TÖB §3(2) BauGB

227262 Zeichen

A N L A G E  5  
 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren  
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - in Köln-Deutz – eingegan-
genen Stellungnahmen aus der Offenlage  
 
1. Öffentlichkeit 
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 01.06.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtpla-
nungsamt (Stadthaus Deutz) vom 09.06.2022 bis zum 11.07.2022 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 15 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1    
1.1 im Rahmen des laufenden Öffentlichkeitsbeteiligungsver-
fahrens nehmen wir Stellung zum vorbezeichneten Ent-
wurf eines Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 
Die städtebaulich im Grundsatz zu begrüßende Entwick-
lung des Deutzer Hafens berührt unsere Belange als süd-
lich des Plangebiets liegender Industriebetrieb. Wir wir-
ken auf das Plangebiet ein, insbesondere durch die von 
unserem Betrieb einschließlich des notwendigen Ver-
kehrs verursachten Geräuschemissionen, was zukünfti-
gen Konflikten führen kann. Zudem ist die im Plangebiet 
liegende Straße „Am Schnellert" die wesentliche und für 
den notwendigen LKW-Verkehr einzige Erschließungs-
verbindung zur Belieferung unseres Betriebes. Unzu-
reichende Verkehrsqualitäten haben hier unmittelbare 
Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb und unsere 
Kunden. Hinzu kommen mögliche Beschränkungen der 
Nutzbarkeit eines nördlich unseres Werks gelegenen Er-
weiterungsbereichs. 
Ja Bei der Planung der Erschließung (Anpassung der Straße Am 
Schnellert) und bei der gutachterlichen Untersuchung des Ver-
kehrslärms wurden die Belange des Eingebenden berücksichtigt. 
Die Ausführungsplanung sieht eine Nutzung der Straße Am 
Schnellert auch während der Umbauphase vor. Die Straße ist für 
die Aufnahme des Lkw-Verkehrs ausreichend dimensioniert.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.2 Bereits mit Stellungnahmen vom 29. April 2019 und vom 
11. Juli 2019 trugen wir Ihnen unsere durch Ihr Planungs-
vorhaben berührten Belange und unsere diesbezüglichen 
Bedenken vor. Diese Belange und Bedenken bestehen 
weiterhin und werden hiermit auch in das Verfahren zu 
dem im Betreff genannten Bebauungsplanentwurf einge-
führt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir 
insofern auf die nochmals beigefügten Stellungnahmen, 
die wir hiermit vollumfänglich auch als Stellungnahme 
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 68439/03 und zur Be-
rücksichtigung im weiteren Verfahren sowie im Rahmen 
der Abwägung einreichen. 
Ja Die Stellungnahme vom 29. April 2019 ist in der Abwägungsta-
belle zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit berücksichtigt 
worden. Das Schreiben vom 11.07.2019 wird im vorliegenden 
Dokument unter der lfd. Nr. 1a behandelt. 
1.3 Ergänzend weisen wir auf die folgenden Aspekte hin und 
nehmen hierzu gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellung: 
Die zukünftige industrielle Nutzung des nördlich unseres 
Werks gelegenen Erweiterungsbereichs, der regionalpla-
nerisch als GIB-Bereich dargestellt wird, kann ausweis-
lich der im aktuellen Verfahren vorgelegten schaltechni-
schen Untersuchung der Fa. ADU cologne und des dort 
tätigen Lärmgutachters im Plangebiet zu Überschreitun-
gen relevanter nächtlicher Immissionsrichtwerte, die für 
das dort bisher vorgesehene urbane Gebiet gelten, füh-
ren. Die Meinung des Schallgutachters, ein Konflikt sei 
aber nicht gegeben, weil in den betreffenden Bereichen 
konkret kein Wohnen vorgesehen sei, halten wir unter 
Berufung auf die Rechtsprechung des OVG NRW bei 
Beibehaltung des planerischen Konzepts der Festset-
zung eines urbanen Gebiets für unrichtig. Wir verweisen 
insofern auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 
30. Januar 2018 - 2 D 102/14.NE. Danach sind in den be-
treffenden Bereichen Festsetzungen zu treffen, die jegli-
che Überschreitungen relevanter Immissionsrichtwerte 
nach der TA Lärm ausschließen, auch bei schutzbedürfti-
gen gewerblichen Nutzungen. Bei allem Verständnis für 
Ja Der Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur trifft für den relevanten 
Bereich keine Festsetzungen. Diese werden im Zuge der Aufstel-
lung eines Bebauungsplans für die südlichen Baufelder (07, 08, 
09a und 09b) entwickelt, die dem Erweiterungsbereich des Werks 
am nächsten liegen. In den betreffenden Baufeldern ist Gewerbe, 
aber kein Wohnen vorgesehen. Sie stellen durch ihre dichte und 
hohe Bauweise außerdem einen abschirmenden Lärmschutz für 
die nördlich angrenzenden Baufelder dar.  
Der Flächennutzungsplan stellt nach der 227. Änderung für die-
sen Bereich eine Gewerbefläche dar. Die Entwicklungsmöglich-
keiten und -bedürfnisse des Eingebenden werden im Rahmen 
des entsprechenden Teil-Bebauungsplan berücksichtigt. 
Hinsichtlich der konkreten Fragestellung zum Lärmschutz wurde 
durch den Gutachter festgestellt, dass die Schalltechnische Un-
tersuchung zeigt, dass die Vorgaben der TA Lärm durch die vor-
liegende Planung und die Festsetzungen im Bebauungsplan ein-
gehalten werden. Dabei wurde auf die LAI Hinweise zur Ausle-
gung der TA Lärm (März 2017, Nr.2.3) und auf eine diesbezügli-
che Aussage des LANUV NRW für Anlagenlärm im Land NRW 
zurückgegriffen. Demzufolge bleiben in Gebieten, in denen Woh-
nen generell – also inkl. sog. privilegiertem Wohnen, wie Haus-
meisterwohnungen – ausgeschlossen sind, einzig öffenbare

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die lnvestoreninteressen am Deutzer Hafen bitten wir bei 
den Lärmgutachten die TA Lärm regelkonform zu beach-
ten. 
Bitte teilen Sie uns das abschließende Ergebnis Ihrer 
Prüfung unserer Stellungnahme mit. 
Fenster von Büroräumen (o.ä.) als Immissionsorte nach TA Lärm 
übrig. Da für das Arbeiten zur Nachtzeit kein besonderer Schutz 
der Nachtruhe besteht, ist daher in diesem Sonderfall auch für 
die Nachtzeit der jeweilige Tag-Richtwert heranzuziehen. 
1a    
1a.1 [Stellungnahme vom 11. Juli 2019] 
Berücksichtigung der Pendlerverkehre 
Das Mobilitätskonzept der Stadt Köln richtet sich nach 
den Leitzielen des Strategiepapiers „Köln mobil 2025". 
Ziel des Strategiepapiers ist es, den Anteil des MIVs auf 
33% zu reduzieren. Ausweislich der Präsentation der Ru-
dolf Keller Verkehrsingenieure GmbH zur Berechnung 
der durch die Entwicklung des Deutzer Hafens zu erwar-
tenden Neuverkehre soll der MIV-Anteil aufgrund des 
Mobilitätskonzepts von heute 30% auf 25% in 2035 zu-
rückgehen (Folie S. 53 der Präsentation der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung). 
Grundlage dieser Berechnung bildet jedoch lediglich der 
Wegezweck „Wohnen". Der Wegezweck gibt Aufschluss 
darüber, für welchen Zweck eine Person einen Weg zu-
rücklegt. Das bedeutet, dass der Wegezweck „Wohnen" 
lediglich diejenigen Verkehrsströme berücksichtigt, die 
die Bewohner des Plangebiets zukünftig zurücklegen 
werden, um zu ihren Wohnungen zu gelangen. Keine Be-
rücksichtigung findet derzeit jedoch der Pendlerverkehr, 
d.h. die Verkehrswege derjenigen Personen, die außer-
halb Kölns wohnen und ihre Arbeitsstelle in der Stadt ha-
ben. Ausweislich der Aussage des Verkehrsplaners im 
Besprechungstermin liegen die Daten der Pendlerver-
kehre derzeit noch nicht vor, so dass diese aus diesem 
Grund bisher keine Berücksichtigung bei den Berechnun-
gen finden konnten. 
Ja Das Mobilitätskonzept wurde seit dem Verfassen der Stellung-
nahme fortgeschrieben. Es bezieht sich explizit auf das Vorhaben 
der Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens und stellt die Leitli-
nien und Grundsätze für die Erarbeitung des konkreten Verkehrs-
gutachtens dar. 
Neben den aufgeführten Wohnverkehren wurden auch Pendler- 
und gewerbliche Verkehre berücksichtigt. Nutzungen in und au-
ßerhalb des Gebiets des Deutzer Hafens wurden zum einen 
durch das Verkehrsmodell der Stadt Köln und zum anderen auf 
Basis konkreter Erhebungen und weiterführenden Prognosen auf 
Basis der erhobenen Zahlen berücksichtigt.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Nach Angaben des online abrufbaren Pendleratlas NRW 
(www.pendleratlas.nrw.de) pendelten in 2017 täglich 
337.359 Personen nach Köln, um dort zu arbeiten. Ein 
Vergleich dieser Anzahl zu der Einwohneranzahl Kölns 
von 1.077.611 (2017) verdeutlicht, wie hoch der Anteil 
der Pendler ist. Es ist daher davon auszugehen, dass 
auch die Verkehrswege einer großen Anzahl an Pendlern 
das Plangebiet rund um den Deutzer Hafen queren wer-
den, da dieses aufgrund der Nähe zur A4 und A559 eine 
beliebte Route der Pendler zur Innenstadt ist. Diese Ver-
kehrswege müssen daher im Verkehrsgutachten eben-
falls unbedingt berücksichtigt werden. 
Wie in unserer Stellungnahme vom 29. April 2019 bereits 
dargelegt, kommt das von uns in Auftrag gegebene Ver-
kehrsgutachten zu dem Ergebnis, dass allein die von der 
Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG verursachten Ver-
kehrsströme in den kommenden Jahren zunehmen wer-
den. Die Anzahl der Kfz wird demnach von 940 auf 1541 
am Tag steigen. Hinzu kommt die erhebliche Verkehrszu-
nahme durch die wohnliche und gewerbliche Nutzung 
des neuen Stadtquartiers. Darüber hinaus wird auch die 
Anzahl an Pendlern, die durch das neue Stadtquartier 
fahren werden, erheblich steigen. 
Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie diese Verkehrsströme 
zukünftig planerisch bewältigt werden sollen. Eine bauge-
bietsübergreifende Auseinandersetzung mit der Ver-
kehrsproblematik muss aber zwingend erfolgen, soll eine 
sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Interesse un-
seres Hauses an einer ungehinderten verkehrlichen Er-
schließung unseres Werkes erfolgen. 
1a.2 Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen 
Das Verkehrsgutachten sieht ein Erschließungskonzept 
mit mehreren Um- und Ausbaumaßnahmen des beste-
henden Verkehrsnetzes rund um das Planungsgebiet vor. 
Ja Mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans – Teilplan Inf-
rastruktur erfolgt gleichzeitig auch ein Planungsbeschluss für die 
Verkehrsmaßnahmen der äußeren Erschließung. Damit soll si-
chergestellt werden, dass die Verkehrsmaßnahmen rechtzeitig

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die bisherige Planung geht davon aus, dass die verkehr-
liche Erschließung des neuen Quartiers sowie die Sicher-
heit und Leichtigkeit des zukünftig durchquerenden Ver-
kehrs diese Maßnahmen erfordern. 
Unberücksichtigt lässt die Planung hingegen bisher, wie 
die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen sicherge-
stellt wird. Bauleitplanerische Festsetzungen dahinge-
hend, dass die in dem Verkehrsgutachten vorgeschlage-
nen Maßnahmen umgesetzt werden, sind zwingend er-
forderlich. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass das 
neue Quartier am Deutzer Hafen errichtet wird und das 
Verkehrsnetz nicht bzw. nicht in dem im Verkehrskonzept 
vorgesehenen Umfang ausgebaut wird. In diesem Fall 
wäre die Zuwegung unseres Werksgeländes erheblich 
gefährdet. Wir haben erhebliche Zweifel daran, ob die 
Verwirklichung der für notwendig erachteten Verkehrs-
maßnahmen einem zukünftigen Bebauungsplan ausrei-
chend genug sichergestellt sein wird. 
Darüber hinaus bleibt in der bisherigen Planung unbe-
rücksichtigt, was passiert, wenn die Ziele des Strategie-
papiers „Köln mobil 2025" nicht wie erwartet erreicht wer-
den. In diesem Fall würden, wie auf der Folie S. 53 der 
Präsentation zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
dargestellt, bis zu 4.000 zusätzliche Kfz-Verkehre rund 
um das Planungsgebiet auftreten. Die bisherige Planung 
sieht jedoch keine Maßnahmen dazu vor, wie die Er-
schließung des Gebietes rund um den Deutzer Hafen 
auch in diesem Fall gewährleistet werden soll. 
Das Planungskonzept der Stadt Köln beruht bisher allein 
auf der Annahme des tatsächlichen Eintretens der prog-
nostizierten Auswirkungen des Mobilitätskonzepts. Das 
Strategiepapier hierzu beinhaltet jedoch lediglich Leitge-
danken. Wie in seiner Präambel richtig ausgeführt wird, 
hängt die Verwirklichung der Ziele des Strategiepapiers 
umgesetzt werden. Der Teilplan Infrastruktur selbst erzeugt noch 
keine Verkehre. Erst mit der Aufstellung der Teil-Bebauungspläne 
für die Baufelder und deren sukzessiver Umsetzung, werden 
Mehrverkehre erzeugt. Mit jedem Teil-Bebauungsplan ist zu prü-
fen, ob die bis dahin umgesetzten Verkehrsmaßnahmen die Neu-
verkehre abwickeln können. 
Wesentlicher Bestandteil der Verkehrsplanungen sind die im Ver-
kehrsgutachten beschriebenen Maßnahmen, die auf den Annah-
men des Mobilitätskonzepts aufbauen. Einer Zunahme des Indivi-
dualverkehrs wird durch entsprechende Mobilitätsangebote ent-
gegengesteuert. Die verkehrliche Entwicklung im Plangebiet und 
dessen Umgebung wird durch die Stadt Köln – wie im übrigen 
Stadtgebiet – laufend beobachtet. Auf Entwicklungen kann adä-
quat reagiert werden.

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/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
von der Mitwirkung der Einwohner Kölns ab. Offen bleibt 
hingegen, wie diese Mitwirkung planerisch gewährleistet 
werden soll. Wie in unserer Stellungnahme vom 29. April 
2019 bereits ausgeführt wurde, sind Maßnahmen zur pla-
nerischen Sicherstellung der Erreichung der Ziele des 
Strategiepapiers „Köln mobil 2025" bisher nicht zu erken-
nen. Es ist daher ungewiss, ob die Anwohner tatsächlich 
zur Erreichung der Ziele beitragen und sich deren Mobili-
tätsverhalten tatsächlich ändert. In unserer Stellung-
nahme vom 29. April 2019 hatten wir diesbezüglich be-
reits betont, dass aktuelle Statistiken eher auf das Ge-
genteil hindeuten. Danach ist davon auszugehen, dass 
der MIV trotz weit verbreiteter Carsharing-Angebote wei-
ter zunimmt. Denn auch eine Vielzahl an Personen, die 
die Carsharing-Angebote in Anspruch nehmen, haben 
daneben noch einen eigenen PKW. 
 
1a.3 Zudem lässt sich dem bisherigen Planungskonzept nicht 
entnehmen, dass LKW auch nach Veränderung der Hö-
henlage der Straße „Am Schnellert" die Südbrücke noch 
unterfahren können. Die Straße soll an die hochwassersi-
chere Nutzungsebene von 47,20 m ü.N.N. angepasst 
werden. Ausweislich des Besprechungstermins vom 26. 
Juni 2019 wird bislang lediglich „davon ausgegangen", 
dass ein Durchfahrtsverkehr auch der LKW weiterhin 
möglich sein wird. Dies ist aus unserer Sicht weiter zu 
untersuchen und planerisch auch sicherzustellen. 
Ja Die Straße Am Schnellert wird zwischen Poller Kirchweg und 
neuer Quartiersstraße auf ein hochwassersicheres Niveau von 
47,23 m ü. NHN angehoben. Zwischen Quartiersstraße und Alf-
red-Schütte-Allee fällt die Höhe dann auf einer Länge von etwa 
80 m wieder auf das ursprüngliche Straßenniveau ca. 46,48 m ü. 
NHN. Die Höhenlage der Straßenkreuzung Am Schnellert/Alfred-
Schütte-Allee ändert sich also nicht. Eine Unterfahrung der Süd-
brücke durch LKW bleibt daher uneingeschränkt möglich. 
1a.4 Erschließung während der Bauphase 
Die bisherige Planung sieht nicht vor, wie die ungehin-
derte verkehrliche Erschließung unseres Werkes wäh-
rend der Bauphase sichergestellt werden soll. 
Ja Die Befahrbarkeit der Straße Am Schnellert ist während (und 
nach) der gesamten Umbauphase gewährleistet. Im künftigen, 
umgestalteten Straßenraum ist die Fahrgasse nördlich des beste-
henden Straßenverlaufs vorgesehen. Insofern kann die vorhan-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Wie in der Stellungnahme vom 29. April 2019 bereits dar-
gelegt, erreicht eine Vielzahl unserer Mitarbeiter das Be-
triebsgelände über die Straßen „Am Schnellert" und die 
Alfred-Schütte-Allee. Über diese Straßen führt zudem der 
An- und Abfahrtsverkehr der LKW. Unser Betrieb ist da-
her auf eine gesicherte und qualifizierte Erschließung an-
gewiesen. 
Aus den Ergebnissen unseres Verkehrsgutachtens wird 
ersichtlich, dass insbesondere die LKW-Verkehre (zu 
81%) die nördliche Richtung nutzen und somit über die 
Straßen „Am Schnellert" und Alfred-Schütte-Allee verkeh-
ren. Die südliche Richtung ist für den LKW-Verkehr recht-
lich und faktisch unmöglich zu durchqueren, da er dann 
durch das Wohngebiet erfolgen müsste. Wohngebiete - 
insbesondere der Stadtteil Poll - kennzeichnen sich typi-
scherweise durch schmale und kurze Straßen aus. Die 
LKW müssten somit mehrere Richtungswechsel vorneh-
men, um an ihr Ziel zu kommen. Zudem stehen in Wohn-
gebieten meist abgestellte PKW am Straßenrand. Dies 
macht ein Durchfahren der LKW schwierig bzw. unmög-
lich. 
Um die im Verkehrskonzept vorgesehenen Maßnahmen 
umzusetzen, bedarf es umfassender und langwieriger 
Baumaßnahmen. Insbesondere die zukünftig veränderte 
Höhenlage der Straße „Am Schnellert" wird eine zumin-
dest vorrübergehende Beeinträchtigung der Nutzung und 
ggf. auch die zeitweilige Sperrung dieser Straße erfor-
dern. Die bisherige Planung lässt nicht erkennen, wie 
während dieser Maßnahme eine qualitative und ausrei-
chende Erschließung unseres Werksgeländes insbeson-
dere für die LKW sichergestellt werden soll, zumal die 
Überquerung des Deutzer Hafens über die Drehbrücke 
politisch nicht gewollt ist und faktisch wegen der begrenz-
dene Erschließung so lange erhalten bleiben, bis die neue Fahr-
gasse gemäß Verkehrsanlagenplanung für den öffentlichen Ver-
kehr genutzt werden kann. 
Die verkehrstechnischen Randbedingungen für die Erschließung 
der südlich der Südbrücke gelegenen Nutzungen über die Straße 
Am Schnellert sind insofern auch unter Berücksichtigung der Ent-
wicklung des Deutzer Hafens gegeben.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ten Höhe bedingt durch die Brückenkonstruktion unmög-
lich ist. Wir bitten Sie daher im weiteren Planungsverlauf 
die Erforderlichkeit der verkehrlichen Erschließung unse-
res Werksgeländes auch während der Bauphase zu be-
rücksichtigen. 
2    
 „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 
Hauptsatzung (§24 GO) 
hier: Anlegen von Schutzstreifen an Hochspannungslei-
tungen in bewohnten Bereichen, vorrangig in Köln-Poll 
und am Deutzer Hafen 
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der 
Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW fol-
gende Anregung: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prü-
fen, inwieweit in Köln Schutzbereiche mit mindestens 1 m 
je KV (plus einem Sicherheitszuschlag), d.h. insbeson-
dere in Poll und am Deutzer Hafen mindestens 110 m, 
am Boden an Hochspannungsleitungen angelegt werden 
können, damit dort nicht – aus welchen Gründen auch 
immer - dauerhaft genutzte Einrichtungen oder Bauten 
entstehen und dadurch die Gesundheit von Personen ge-
fährdet wird. 
Da z.B. die Bahnstromverstärkungsleitung entlang der 
Süd-Westtrasse – Südbrücke / Gremberghoven - der Ei-
senbahn in Poll meist nicht direkt als Hochspannungslei-
tung erkannt wird, sollte dies vorrangig geschehen und 
auch bei der Bebauung des Deutzer Hafens berücksich-
tigt werden. 
Hier sollte auch der zukünftige Ausbau der Strecke, d.h. 
Verbreiterung der Strecke und Nutzung durch Personen-
ja Grundsätzlich ist die rechtliche Position für Genehmigungs- bzw. 
Planverfahren mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung 
bundesweit geregelt. Diese enthält sowohl Grenz- als auch Vor-
sorgewerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische 
Flussdichte von Niederfrequenzanlagen. In NRW liegen mit dem 
Abstandserlass (6. Juni 2007, MBl. NRW S. 659) in Anlage 4 Vor-
gaben zu Schutzabständen bei Hochspannungsfreileitungen vor, 
die über diese Regelung hinausgehen. Für die elektrischen und 
magnetischen Felder für die zweigleisige elektrifizierte Bahnstre-
cke sowie die dazu parallel verlaufende 110-kV-Bahnstromfreilei-
tung der DB Energie GmbH in Köln -Poll wäre dementsprechend 
ein Abstand von 10 Metern zu beachten. 
Das Bundesamt für Strahlenschutz schließt sich den Empfehlun-
gen der WHO an, angemessene Maßnahmen zur Minimierung der 
Exposition elektrischer und magnetischer Felder vorzusehen. Ein 
Mindestabstand in Abhängigkeit der Spannung der Hochspan-
nungsleitungen geht aus den nachgereichten Quellen nicht hervor. 
 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine gut-
achterliche Untersuchung erstellt. Dabei wurden die Belastungen 
durch die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am 
südöstlichen Rand des Planungsgebietes erzeugten magneti-
schen Felder ermittelt. Die Grenzwerte nach 26. BImSchV wer-
den sehr deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren 
für die Allgemeinbevölkerung aus.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
züge berücksichtigt werden. Durch eine geänderte Po-
lung besteht derzeit auf der Strecke eine zu hohe Belas-
tung für Personenzüge… 
Begründung 
Unbestritten bestehen an Hochspannungsleitungen Ge-
fahren und Gefährdungen durch elektromagnetische 
Strahlung, wobei eine untere Grenze nicht wissenschaft-
lich festgelegt werden kann. 
Nachdem wir uns 2002 in Poll als „IG Bahnbetroffene“ 
speziell gegen diese 110-KV- DB-Hochspannungsleitung 
Kerpen-Sindorf-Gremberghoven engagierten, konnten 
durch ein dankenswerterweise von den „GRÜNEN“ in 
Auftrag gegebenes Gutachten erhöhte Messwerte und 
somit Gefährdungen nachgewiesen werden. Die DB än-
derte daraufhin dankenswerterweise die Polung und ver-
ringerte dadurch die Gefährdung von Anliegern, insbe-
sondere Kindergärten (erhöhte aber zugleich die Strah-
lung auf der Fahrstrecke, was zu diesem Zeitpunkt aber 
relativ unbedeutend war, da dies eine reine Güterzugstre-
cke war). 
Beim Bahnstrom sind im Gegensatz zu normalen Hoch-
spannungsleitungen Fehlströme über das Erdreich mög-
lich. Von Bahntrassen, Hochspannungsleitungen der 
Bahn, aber auch von Umspannwerken sollte man wegen 
dieser Strahlung einen noch größeren Abstand einhalten. 
Bei den bestehenden angrenzenden Altbauten wurden 
2002 zwar die gesetzlichen Grenzwerte einbehalten, 
diese liegen aber weit über den Empfehlungen der WHO. 
Bei neueren Sozialbauten in Poll habe ich Zweifel, ob 
hier nicht Gefährdungen, insbesondere für Kinder, vor-
handen sind.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Entsprechend den Empfehlungen von WHO und diversen 
Experten – das Bundesamt für Strahlenschutz ist gering-
fügig „toleranter“ - sollte ein Abstand von 1 m je KV ein-
gehalten werden: 
Am Deutzer Hafen beträgt der Abstand nur zwischen ca. 
30 m und 190 m, am Rolshover Kirchweg/Altenberger 
Kreuz nur ca. 18 m, 
am Kindergarten Altenberger Kreuz nur ca. 15 m 
Da aber eine Änderung der Polung, höhere Stromflüsse 
oder sogar eine Verlegung im Rahmen der geplanten S- 
Bahn nicht auszuschließen sind, sollten großzügige 
Schutzzonen eingerichtet werden. 
Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit dies Auswir-
kungen auf Personen, elektronische Anlagen etc. im 
Neubaugebiet Deutzer Hafen haben kann 
3    
3.1 Der „Deutzer Hafen“ war und ist eine Sportstätte für Was-
sersport. 
Dies belegen auch historische Unterlagen, wie aus der 
Chronik der RTK Germania zu ihrem 100-jährigen Beste-
hen aus 2005 zu entnehmen ist: 
„Des Klubs zweite Station war, nachdem man den Ho-
denhoppen verlassen hat, das ehemalige schwimmende 
Bootshaus des Krefelder Rudervereins, dass im Deutzer 
Industriehafen, das später aus als Winterliegeplatz 
diente, vor Anker lag. Es wurde 1916 an den Schülerru-
derverein des Deutzer Gymnasiums weitergegeben 
(S.21).“ 
 
Ziel: 
-Entstehung „Wassersportstätte Rechtsrheinisch“ 
Ja Mit der Festsetzung des Hafenbeckens als „Wasserfläche mit der 
Zweckbestimmung nicht-motorisierter Wassersport“ wird dem 
Wassersport in seinen unterschiedlichen Ausprägungen im Ha-
fenbecken Vorrang eingeräumt. Dazu gehört auch der über Ver-
eine abgedeckte Wassersport wie Rudern und Kanu etc. Mit der 
Festsetzung Freibad ist ein Teil des Hafenbeckens für eine 
Schwimmnutzung vorgesehen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
-Schulsport und Vereinssport im Innenstadtbereich ver-
binden 
-Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten erschließen 
und erhalten 
-Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein attraktives 
Sportangebot auf dem Wasser zu machen. 
 
Wassersport 
-Breiten- und Parasport betreiben 
-Kanusport: Freizeitsport, Kanuslalom. Kanupolo. Dra-
chenboot. Kanu- Freestyle. Kanumarathon, SUP 
-Rudersport: Freizeitsport, Wanderrudern, in Gig- und 
Rennbooten 
-Angebot für den Schulsport erweitern und ermöglichen: 
Lehrplan Fach Sport, Schulsportgemeinschaften, Schul-
sportfeste/Sport im Rahmen von Schulfesten, Schulsport-
wettkämpfe und Schulsporttage/Schulfahrten mit sportli-
chem Schwerpunkt. 
 
Befahrende Gewässer: 
-Stehendes Gewässer: Fühlinger See, Mülheimer Hafen, 
Deutzer Hafen 
-Fließendes Gewässer: Rhein, umliegende Nebenflüsse 
 
Situation 
-Köln ist eine wachsende Stadt. 
-Das rechtsrheinische Köln entwickelt sich von einem in-
dustriellen Standort zu einem Dienstleistungsort. 
-südöstlicher Rand des rechtsrheinischen Innenstadtbe-
reichs (Deutz, Poll, etc.) 
-verschiedene Schulen im Einflussbereich: Grundschu-
len, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufs-
kolleg, bis hin zur TH Köln.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
-Verschiedene Sportanlagen, fehlende Schulsportüber-
greifende Angebote 
 
Planung „Deutzer Hafen“ 
-Lebendiges neues Veedel 
-Gemischte Bebauung u. a. Schulen 
-Fünf Themenschwerpunkte sind von besonderer Bedeu-
tung: 
öffentlich und privat – Lage, Anbindung, Freiräume 
sicher und geschützt – Hochwasser und Lärm 
vernetzt und verträglich – Mobilität, Verkehr, Nachhaltig-
keit 
dicht und gemischt – Wohnen, Dienstleistung, Gewerbe, 
Kultur, Bildung, Freizeit 
vielfältig und bunt – Wohnformen, Typologien, Träger-
schaften 
… und Wassersport?! 
3.2 Erforderliche Infrastruktur für den Wassersport 
1.Möglichkeit zur Lagerung und Wartung der Boote und 
eine Steganlage 
-Bootshaus an Land mit Steganlage an der Kaimauer 
-Bootshaus auf dem Wasser mit umgebender Steganlage 
-Unterbringung in einem anderen Gebäude, z. B. Boots-
keller in geplanter Grundschule, in den Hallen der ehe-
maligen Holzfirma an der Alfred-Schütte- Allee, im ehe-
maligen „Hafenamt“, evtl. mit zusätzlicher Bootshalle 
-Steganlage, jeweils in Abhängigkeit des gewählten Stan-
dortes, (Ausführung entsprechend den gültigen Vorschrif-
ten) 
 
2.Anbindung von Strom, Wasser, Abwasser, Zufahrt mit 
PKW plus Bootsanhänger 
In dem „Bootshaus“ sollen die notwendigen Boote (Ka-
nus, Ruderboote) und Zubehör gelagert und gewartet 
Kenntnisnahme Im Bebauungsplan wird kein explizites Bootshaus festgesetzt. Im 
weiteren Planungsprozess wird untersucht, wo und wie Infra-
struktur für den Wassersport integriert werden kann.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
(Werkstatt) werden können. Ebenso ist eine Umkleide-
möglichkeit (Frauen, Männer) mit Toiletten und 
Duschmöglichkeiten notwendig. Darüber hinaus wäre ein 
Schulungsraum sinnvoll. 
 
Für unsere Überlegungen haben wir die Hinweise aus 
dem Handbuch für Ruderanlagen, Boote und Reparatu-
ren des Deutschen Ruderverbandes genutzt. Insbeson-
dere für die Maße des Bootshauses und der Steganlagen 
(s: Anlage 4. Das Bootshaus 4.1 Maße und Anregungen 
für Ruderanlagen und 4.2 Steganlagen, DRV). 
 
In einem Bootshaus dieser Größe ließen sich z. B. auf je-
der Hallenseite 2 Vierer hintereinander über 4 Etagen un-
terbringen bzw. auf der gegenüberliegenden Seite eine 
große Anzahl von Kajaks, jeweils inkl. Zubehör wie Skulls 
und Paddel, etc. Für die Unterbringung von kleineren 
Booten ergibt sich entsprechend mehr Platz für eine grö-
ßere Anzahl von Booten. 
4    
 Bitte reduzieren sie den Verkehr auf dem Sandberg in Alt 
Poll. 
Diese kleine Straße ist das Nadelöhr sämtlichen Ver-
kehrs vom Rheinufer und alt Poll. Es werden selten 30 
km/h eingehalten, viele Kinder spielen dort, der Lärm 
macht krank. Umleiten übers Wasserfeld oder Poller 
Damm oder Alt Poll für Autos sperren. Bitte ändern sie et-
was. 
Ja Im Verkehrsgutachten zum Gesamtvorhaben Deutzer Hafen wird 
in der Planfallkombination Planfall 2 (Umgestaltung Siegburger 
Straße im Ortsteil Köln-Poll) + Planfall 8 (Ertüchtigung Im Hasen-
tal/Östlicher Zubringer) eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf 
der Siegburger Straße und der Alfred-Schütte-Allee festgestellt. 
Dies betrifft auch das dazwischenliegende Verkehrsnetz von Alt-
Poll. 
Der Nachweis der Umsetzbarkeit des Planfalls 2 wurde im Ver-
kehrsgutachten rechnerisch erbracht. Hierbei wurde auch die ge-
plante Umgestaltung der Knotenpunkte entlang der Siegburger 
Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse u.a. in der 
Straße Am Sandberg durch die Stadt Köln berücksichtigt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Insofern ist mit Umsetzung des Integrierten Plans und der emp-
fohlenen Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept eine Entlastung 
von Alt-Poll verbunden. 
5    
 Die Poller Bürgerinnen und Bürger bitten darum, im vorn-
herein zu berücksichtigen, dass im Falle der Verkehrsbe-
ruhigung der Siegburger Straße, die Nebenstrecken: Am 
Schnellert, Poller Kirchweg, Alfred Schütte Allee und die 
Poller Hauptstraße als Ausweichrouten genutzt werden. 
Diese Straßen, liegen mitten im Wohngebiet mit Schulen 
und Kindergärten. Hier kommt es heute schon, zu erhöh-
tem Verkehrsaufkommen, Rücksichtslosem fahren und 
überhöhter Geschwindigkeit. Zudem sind diese Straßen 
für noch mehr Verkehr nicht ausgelegt. 
Vielen Dank 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 4 verwiesen. 
6    
6.1 Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie über die Siegbur-
ger Straße auf werktäglich 5-Minuten. Die Stadtbahn ist 
schon jetzt teilweise zu voll, so dass Fahrgäste an der 
Haltestelle Deutzer Freiheit stehen bleiben müssen. Ein 
solcher Zustand ist in Bezug auf attraktiven Nahverkehr 
nicht haltbar. 
Zusätzliche Stadtbahnverbindung über die Deutzer Frei-
heit in Richtung Bahnhof Köln Messe/Deutz und nach 
Möglichkeit weiter nach Mülheim. 
Ja Die Taktverdichtung der Stadtbahnlinie sowie die Planung des Li-
nienverlaufes sind bereits Bestandteil der vorliegenden Planun-
gen. 
6.2 Erhalt der Hafenbahntrasse als Schienenverbindung und 
Anpassung der Flächen entlang der Hafenpromenade, 
um eine Stadtbahnverbindung über die Hafenbahntrasse 
führen zu können. Dazu sind am Ende der Hafenmole auf 
Nein Die Nutzung der Hafenbahntrasse als Stadtbahntrasse wurde im 
Planungsprozess geprüft. Aufgrund des Hochwasserschutzes ist 
die Anhebung der Straße Am Schnellert erforderlich, so dass 
eine unmittelbare Verbindung der Gleiskörper des Hafens mit den 
Gleisen jenseits der Südbrücke nicht möglich ist. Jenseits der

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/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Höhe der Drehbrücke entsprechende Flächen zur Einfä-
delung der Stadtbahn in die bestehende Trasse der KVB-
Linie 7 vorzusehen. Hierfür bedarf es entsprechender Än-
derungen besonders im Bereich der Kartendarstellung 
Blatt 1. 
Südbrücke wird die Trasse außerhalb des Wohnsiedlungsbe-
reichs geführt. Darüber hinaus ist eine Integration in das stadt-
bahnnetz aus geometrischen und betrieblichen Gründen nicht 
möglich. Zurzeit wird die Trasse noch für den Güterverkehr ge-
nutzt. 
6.3 Bedarfsgerechte Dimensionierung der Quartiersstraße im 
Bereich der Querung des Hafenbeckens, um eine Que-
rung der Linie 15 vom Ubierring über den Deutzer Hafen 
zu ermöglichen. Entsprechende Trassen sind freizuhalten 
und mit einzuplanen. In den entsprechenden Gebieten 
sind keine großkronigen Bäume zu pflanzen, sondern re-
versible Grünanlagen vorzusehen. 
Teilweise Die Brücke der Quartiersstraße über das Hafenbecken wird ent-
sprechend den vorgesehenen Nutzungen ausgeführt. Diese ori-
entiert sich primär an den erforderlichen Breiten und Radien für 
den Linienbusverkehr. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen be-
rücksichtigen den Raumbedarf der vorgesehenen Nutzungen. 
Eine Querung der Linie 15 vom Ubierring ist nicht vorgesehen 
und nicht realistisch umsetzbar. Zzt. wird die Einrichtung einer S-
Bahnlinie S 16 über die Südbrücke geprüft. 
6.4 Eine Rheinquerung nur für den Umweltverbund (Stadt-
bahn, Fuß- und Radverkehr) in Höhe des Ubierrings, ent-
sprechend dem städtebaulichen Masterplan für Köln aus 
2009. Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung für die 
Führung der Linie 15 über den Rhein. 
Kenntnisnahme / 
nein 
Die mögliche Querung des Rheins über die im Masterplan vorge-
sehene Brücke für den Fuß- und Radverkehr ist im Integrierten 
Plan berücksichtigt. Eine Querung für den ÖPNV ist durch die 
Einrichtung der S-Bahn-Linie S16 über die Südbrücke vorgese-
hen. Der Teilplan Infrastruktur enthält keine Festsetzungen, die 
diesen Planungen entgegenstehen.  
Die konkreten Planungen sind jedoch nicht Teil des vorliegenden 
Bebauungsplanverfahrens. 
Die Führung der Linie 15 über den Rhein ist derzeit nicht Gegen-
stand der weiteren Prüfungen. 
6.5 Vorsorgliche Berücksichtigung der Idee eines Rheinpen-
dels (Seilbahn), um im Falle der geprüften Machbarkeit 
im Deutzer Hafen eine entsprechende Freifläche für eine 
spätere Station zur Verfügung stellen zu können. 
Kenntnisnahme Die Planung einer Seilbahn über den Rhein ist nicht hinreichend 
konkret, um sie im vorliegenden Bauleitplanverfahren berücksich-
tigen zu können. Gleichwohl ist der Platzbedarf für die Infrastruk-
tur einer Seilbahn so gering, dass er auch zu einem späteren 
Zeitpunkt im Bereich des Deutzer Hafens erfüllt werden könnte. 
Eine spätere Umsetzung dieser Maßnahmen steht insofern nicht 
im Widerspruch zu der vorliegenden Planung. 
6.6 Vorsorgliche Einplanung einer entsprechenden Fläche für 
die Einbindung des Deutzer Hafens in die Linienstrecke 
Ja Die Festsetzungen des Teilplans Infrastruktur erlauben die Er-
richtung von Anlagestellen für den ÖPNV. Weitergehende Fest-
setzungen sind nicht erforderlich.

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/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Wasserbusse in Fährenform nach erfolgreichem Vor-
laufbetrieb. 
6.7 Eine schnelle Umsetzung der S-Bahnlinie S 16, auch im 
Vorlaufbetrieb, also ohne weiteren Brückenbogen. Diese 
Verbindung sollte mit Start der Bebauung stehen, um den 
neuen Bewohner:innen des Quartiers von Anfang an eine 
Alternative zum MIV zu bieten. 
Mittelfristig ist ein zweiter Brückenbogen für die Südbrü-
cke aber notwendig. Entsprechende Flächen sind im Teil-
plan Blatt 2 auf der Straße Am Schnellert in Rücksprache 
mit der DB Netz AG vorzuhalten und bereits jetzt auszu-
weisen. 
Kenntnisnahme Die für die Einrichtung der S-Bahnlinie S 16 erforderlichen Flä-
chen liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans Infra-
struktur, da für diesen Vorgang ein gesondertes Verfahren erfor-
derlich wäre. Der Platzbedarf einer möglichen Erweiterung wurde 
jedoch berücksichtigt.  
Eine Realisierung der S-Bahnlinie vor Umsetzung des Deutzer 
Hafens wird von städtischer Seite sehr unterstützt, kann aufgrund 
der voneinander unabhängigen Verfahren und Bauträger nicht 
zugesichert werden. 
6.8 Zur Feinerschließung im Deutzer Hafen und Poll befür-
worte ich einen Expressbus (Linie 150), der den Bahnhof 
in Deutz über den Deutzer Hafen mit der Siedlung In der 
Kreuzau verbindet. Im Teilplan Infrastruktur ist die soge-
nannte Quartiersstraße so zu planen, dass künftig auch 
Gelenkbusse das Quartier befahren können, entspre-
chende Bereiche sind in Kurven vorzuhalten und die KVB 
AG in die Planungen einzubeziehen. 
Ja Die Einrichtung der Buslinie 150 zur Anbindung des Bahnhofs 
Deutz gehört zu den kurzfristigen Maßnahmen des Mobilitätskon-
zeptes. Die Einrichtungsplanung erfolgt zzt. in Abstimmung mit 
den Kölner Verkehrsbetrieben. 
6.9 Fortsetzung des Radschnellweges von der Südbrücke 
kommend, weiterführend bis zur Technischen Hoch-
schule in Deutz. 
Entsprechende Flächen für Rampenbauwerke sind vor-
zusehen und mit der DB Netz AG abzustimmen, um nicht 
in Konkurrenz zum geplanten Ausbau der S-Bahnlinie 16 
zu geraten. 
Im Bebauungsplan sind entlang der Siegburger Str. re-
gelkonforme und sichere Radwege vorzusehen, entspre-
chend zu schützen und zeitnah umzusetzen. 
Kenntnisnahme Die Planung eines Radschnellweges ist nicht Teil des vorliegen-
den Bebauungsplan-Verfahrens. Eine Anbindung der Südbrücke 
an den Radverkehr ist vorgesehen. Die dafür erforderlichen Flä-
chen liegen außerhalb des Geltungsbereichs.  
Die Siegburger Straße wird entsprechend den Anforderungen der 
RASt und EAR beidseitig mit Radfahrstreifen ausgebaut.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.10 Für den Bereich des Schutzhafens bei Hochwasser ist 
entsprechende Elektroladeinfrastruktur für die Binnen-
schifffahrt wie an den linksrheinischen Anlegestellen vor-
zusehen, um einen Dauerbetrieb von Dieselmotoren zu 
vermeiden. 
Nein Das Hafenbecken des Deutzer Hafens kann gemäß den Festset-
zungen des Bebauungsplans in besonders gelagerten Fällen, die 
eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, temporär 
und für eine eng begrenzte Zeit den betroffenen Schiffen Zugang 
zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewähren. 
Festmacheinrichtungen und die damit verbundene Infrastruktur 
(z.B. auch eine Elektroladeinfrastruktur) sind nicht vorgesehen, 
da die Nutzung zeitlich eingeschränkt ist. 
6.11 Da gerade Schüler:innen aus Poll täglich zu den Gymna-
sien in Deutz mit dem Fahrrad anreisen, ist die Route 
über die Straße „Alter Mühlenweg“ besonders zu betrach-
ten und entsprechende Verbesserungen der Querungs-
möglichkeiten der Straße „Im Hasental“ intensiv zu prü-
fen. Dabei dürfen die Interessen der Anwohner:innen der 
dortigen Straßen nicht unberücksichtigt bleiben und be-
sonders eine Tieferlegung der Straße ist zu prüfen. So ist 
durch die verstärkte Nutzung der Straße mit erhöhten 
Lärm- und Schadstoffemissionen zu rechnen, die einer 
Tieferlegung örtlich für die Anwohner:innen reduziert. 
Ja  Im Zuge der Ausbauplanungen für die im Verkehrsgutachten er-
mittelte Planfallkombination Planfall 2 (Umgestaltung Siegburger 
Straße im Ortsteil Köln-Poll) + Planfall 8 (Ertüchtigung Im Hasen-
tal/Östlicher Zubringer) werden die Anforderungen an die regel-
gerechte Ausführung beachtet. Dabei werden sichere Querungs-
möglichkeiten für Fuß- und Radverkehr – insbesondere des 
Schulverkehrs – berücksichtigt. Dies gilt auch für die Querung Im 
Hasental. 
6.12 Durch die Kombination von wohnortnahen Arbeitsplätzen, 
einem attraktiven, verbesserten ÖPNV-Angebot sowie 
guter Fuß- und Radinfrastruktur – schon im Vorfeld der 
Baumaßnahmen – muss die Bedeutung des motorisier-
ten Individualverkehrs (MIV) reduziert werden. 
Ja Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobi-
litätskonzept erarbeitet, das die wesentlichen Grundsätze und 
Leitlinien für die Entwicklung der Mobilität und des Verkehrs für 
das Gebiet Deutzer Hafen aufzeigt und entsprechend im Ver-
kehrsgutachten berücksichtigt. Es soll ein nachhaltiges Mobilitäts-
angebot zur Minimierung der Wege im motorisierten Individual-
verkehr (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit 
den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes sowie einem gut aus-
gebauten ÖPNV-, Fuß- und Radwegenetz geschaffen werden. 
6.13 Die Haupterschließung des Deutzer Hafens für den MIV 
soll über die Autobahn (Östliche Zubringerstraße) und die 
Straße „Im Hasental“, die in Höhe der Drehbrücke auf die 
Siegburger Straße mündet, abgewickelt werden. Bauliche 
Maßnahmen sind daher zwingend erforderlich, um den 
Ja Bei der beschriebenen Erschließung handelt es sich um die im 
Verkehrsgutachten empfohlene Planfallkombination 2+8 - Planfall 
2 (Umgestaltung der Siegburger Straße zwischen Am Schnellert 
und Auf dem Sandberg) + Planfall 8 (Ertüchtigung Im Hasen-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Verkehr über diesen Anschluss zu lenken. Im Plan sind 
entsprechende Flächen für den linksabbiegenden Ver-
kehr vorzuhalten. 
tal/Östlicher Zubringer). Die entsprechenden baulichen Maßnah-
men werden in diesem Zuge umgesetzt und stellen Vorausset-
zungen für die Entwicklung des Deutzer Hafens dar. 
6.14 Weiterhin ist bei der Erörterung näher auszuführen, wa-
rum eine Reduzierung des Verkehrs auf der Siegburger 
Straße anzunehmen ist, wenn doch die geplante neue 
Verkehrsführung deutlich länger sein wird als die altbe-
kannte Strecke über die Siegburger Straße (im Vergleich: 
7,4 km bei der Strecke über „Im Hasental“ und ca. 2,8 km 
bei der Strecke über die „Siegburger Str.“). 
In der Erörterung ist näher auszuführen, inwieweit durch 
bauliche Maßnahmen die Siegburger Straße unattraktiv 
für den Durchgangsverkehr werden soll und welche Ver-
besserungen für Poll entstehen sollen. Die zukünftige 
Verkehrsführung im Bereich Poll geht aus dem Teilplan 
nicht eindeutig hervor. Entsprechende verkehrsein-
schränkende Maßnahmen sind zwingend durchzuführen. 
Für die Anwohner:innen von Poll ist eine Einschränkung 
der Durchfahrt lediglich durch Ampelschaltung nicht hin-
nehmbar, weil dies zu erheblichen Staus an der Straße 
„Auf dem Sandberg“ führen wird. 
Der MIV-Durchgangsverkehrs vom Deutzer Hafen in 
Richtung der Autobahn über Alt-Poll (Poller Hauptstraße) 
ist mit entsprechenden Maßnahmen (Busschleusen) zu 
unterbinden. 
Kenntnisnahme Die Verkehrserhebungen und Verkehrsdaten ergeben im Bestand 
für den Bereich der Siegburger Straße in Köln-Poll einen hohen 
Anteil an Durchgangsverkehren. Unter anderem handelt es sich 
hierbei insbesondere um Durchgangsverkehre in und aus Rich-
tung Porz, also Verkehren mit Nord–Süd Richtung. Für Durch-
gangsverkehre mit dieser Ausrichtung wird mit dem Ausbau der 
Straßen Im Hasental, B 55a und östlicher Zubringer eine für die-
sen Verkehr attraktive alternative Route mit kürzeren Reisezeiten 
angeboten.  
Die angestrebten Verkehrsverlagerungen werden durch die Um-
baumaßnahmen und die damit verbundene Attraktivierung der 
neu geplanten Haupterschließung in Verbindung mit der Verrin-
gerung der Aufnahmekapazitäten im Bereich der Siegburger 
Straße zur Reduzierung des Verkehrs forciert. Die Maßnahmen 
werden im Planfall 2 näher beschrieben.  
Grundlegend für die Routenwahl – und damit die Wirksamkeit der 
Maßnahme – ist die Fahrzeit. Diese ist bei der Route über die 
östliche Zubringerstraße bereits im Bestand mindesten äquivalent 
zur Route über die Siegburger Straße. Durch die beschriebenen 
Maßnahmen wird die Routenwahl über die östliche Zubringer-
straße zukünftig noch attraktiver. Neben der Länge der Strecke 
sind hier weitere Faktoren, wie z.B. der Verkehrsfluss und die Ka-
pazitäten maßgeblich. Diese bestimmen in der Summe auch die 
umweltbezogenen Auswirkungen der Maßnahme.  
Durch die Modellrechnungen im Rahmen des Verkehrsgutach-
tens wird die Wirksamkeit der Planfallkombination 2+8 bestätigt. 
Der Verkehr wird auf das übergeordnete Netz verlagert und nicht 
in den Siedlungsschwerpunkten belassen. Es wird eine Reduzie-
rung der Verkehrsmenge auf der Siegburger Straße und der Alf-
red-Schütte-Allee festgestellt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Mit dem Planungsbeschluss der Verkehrsmaßnahmen wird die 
Umsetzung der Planfallkombination 2+8 in die Wege geleitet. 
6.15 Eine Verlängerung des Rolshover Kirchwegs bis zur 
Rolshover Straße sowie den Vollausbau der Anschluss-
stelle „Am Grauen Stein“ lehne ich aus verkehrlichen und 
städtebaulichen Gründen ab. Beide Optionen (Planfall 3) 
attraktiveren den MIV und führen zu einem erhöhten Ver-
kehrsaufkommen auf dem Rolshover Kirchweg. Ich 
glaube, dass dadurch Poll nicht entlastet, sondern mit zu-
sätzlichem Durchgangsverkehr belastet wird. 
Ja Die genannten Maßnahmen werden nicht weiterverfolgt. Es ist 
die Umsetzung der Planfallkombination 2+8 – Planfall 2 (Umge-
staltung Siegburger Straße im Ortsteil Köln-Poll) + Planfall 8 (Er-
tüchtigung Im Hasental/Östlicher Zubringer) vorgesehen. Das 
Verkehrsgutachten attestiert dieser Planfallkombination eine posi-
tive verkehrliche Wirkung und prognostiziert eine Entlastung der 
Siegburger Straße in Poll-Zentrum sowie eine Verlagerung der 
Durchgangsverkehre auf das übergeordnete Straßennetz. 
7    
 Die Stellungnahme ist im Wortlaut deckungsgleich mit 
Stellungnahme Nr. 6. 
 Für die Beantwortung der Stellungnahme wird auf die laufende 
Nummer 6 verwiesen. 
7    
7.1 Das Verkehrsgutachten ist sehr qualifiziert und umfang-
reich, ich halte es für sehr gut, habe noch nie so ein gu-
tes in Poll erlebt. 
Allerdings scheinen zu wenig lokale Spezialitäten unter-
sucht worden sein, was erklärlich ist, da Poll schon im-
mer ein Stiefkind für Köln war und daher nur wenig per-
sönliche Erfahrungswerte vorliegen 
Kenntnisnahme Grundlage für das Verkehrsgutachten sind makroskopische und 
mikroskopische Untersuchungen der prognostizierten Verkehrssi-
tuation, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und 
deren Verwendung und Verlässlichkeit allgemein anerkannt ist. 
Neben den im Rahmen des Verkehrsgutachtens durchgeführten 
Erhebungen bildet das Verkehrsmodell der Stadt Köln eine we-
sentliche Grundlage des Gutachtens. Dieses beinhaltet – wie in 
der Verkehrsuntersuchung zum Prognose-Nullfall aufgeführt –
Maßnahmen aus diversen Verkehrsuntersuchungen, die auf 
rechtsrheinischer Seite durchgeführt wurden. Dieses Vorgehen 
entspricht dem aktuellen Stand der Technik und hat sich in Köln 
bewährt. 
7.2 Warum wurde die Verkehrssituation Deutz nicht unter-
sucht? 
Ja Der Untersuchungsraum des Verkehrsgutachtens geht über das 
Plangebiet und die unmittelbar angrenzenden Straßen hinaus.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
a. Warum wurde die Verkehre Richtung Deutz nicht un-
tersucht? 
b. Viele fahren über Gotenring nach Kölner Nord-Westen 
bzw. Autobahnauffahrten Messe Deutz Richtung A3 oder 
Richtung Innere Kanalstraße 
c. Viele fahren über Mindener Str. nach Deutzer Brücke, 
Kölner Nord-Westen bzw. Autobahnauffahrten Messe 
Deutz Richtung A3 oder Richtung Innere Kanalstraße 
Die Verkehrssituation der Stadtteile Deutz und Poll (siehe lfd. Nr. 
7.1) wurde im Verkehrsgutachten berücksichtigt. 
7.3 Es wurde angeblich nur eine Verkehrserhebung an der 
Ecke Schnellert Richtung Alfred-Schütte- Allee gemacht 
– wann? Warum nur eine? 
Wie ist die Verteilung über 24 Stunden? 
Warum keine aktuelle? Die genutzte Erhebung ist von 
2016/17 
Ja Es wurden zu verschiedenen Zeitpunkten Verkehrserhebungen 
an einer Vielzahl von Knotenpunkten im Bereich des Deutzer Ha-
fens und weiterer für die übergeordnete Erschließung relevanter 
Bereiche durchgeführt. Diese bilden die Grundlage für die Simu-
lationsberechnungen des Verkehrsgutachtens. Als Ausgangszu-
stand des Gutachtens wurde die Phase der bestehenden Hafen-
nutzung definiert. Insofern ist der Erhebungszustand 2016/17 kor-
rekt.  
Der Erhebungszeitraum dokumentiert bewusst den Strukturwan-
del und die damit verbundenen verkehrlichen Änderungen. Die 
prognostizierten Neuverkehre des Prognose-Nullfalls und des 
Prognose-Planfalls geben unabhängig vom Jahr der Bestander-
hebung die künftige Situation ohne bzw. mit Entwicklung des 
Deutzer Hafens wieder. 
7.4 Ein angeblich hoher Durchgangsverkehr auf der Siegbur-
ger Str. durch Poll Richtung Porz ist kein Argument für 
eine Verlagerung des Verkehrs auf den Östlichen Zubrin-
ger / Flughafenautobahn – eher ein Gegenargument, 
denn die Autofahrer kennen sich aus und nutzen die für 
sie beste Route, u.a. weil die Flughafenautobahn meist 
hochbelastet ist…. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.14 verwiesen. 
7.5 In die Verkehrsuntersuchung wurde u.a. auch die frühere 
Untersuchung zum Projekt Bebauung Poller Damm ge-
nommen, obwohl sich diese nach Meinung der Bevölke-
rung als unrealistisch gezeigt hat. 
Kenntnisnahme Die verkehrliche Untersuchung des Gutachters erfolgt auf der 
Grundlage des Prognose-Nullfalls. In dem Prognose-Nullfall sind 
die Verkehrserzeugungen aus sämtlichen Bauvorhaben, welche

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sich in der Realisierung oder für die ein Planungsbeschluss vor-
liegt, enthalten. 
7.6 Es ist m.E. unrealistisch, dass nur 30% über die Siegbur-
ger Str. durch Poll fahren. 
Kenntnisnahme Die Annahmen beruhen auf der Auswertung des Verkehrsmo-
dells der Stadt Köln. Zur weiteren Erläuterung des Verkehrsmo-
dells wird auf die lfd. Nr. 7.1 verwiesen. 
7.7 Warum wurde der Gewerbeverkehr von ca. 6.000 Ar-
beitsplätzen nicht näher untersucht. Ver- und Entsorger 
werden die kürzeste Route benutzen, d.h. Siegburger 
Str.. Da helfen Beschilderungen, Verbote und Polizeikon-
trollen nur begrenzt, wie die aktuellen Probleme mit dem 
– verbotenen – Schwerverkehr auf der Siegburger Str. 
zeigen. 
Ja Es wurden alle Neuverkehre des geplanten Vorhabens und damit 
auch der neu entstehende Gewerbeverkehr in der Verkehrsunter-
suchung berücksichtigt. 
7.8 In der Prognose 2035 wird der Verkehr auf dem Schnel-
lert mit 6400 Fahrten prognostiziert, aber die attraktive 
Schnellverbindung über die Alfred Schütte nicht erwähnt. 
Die Attraktivität der Fahrten durch Alt-Poll zeigt sich 
werktäglich zu Beginn und Ende der Arbeit bei Schütte… 
Ja In der Planfallkombination 2+8 wird eine Verkehrsbelastung von 
8.000 Kfz/24h für die Straße Am Schnellert ermittelt. Dies ent-
spricht einer Zunahme von 6.400 Kfz/24h im Vergleich zum Prog-
nose-Nullfall (= allgemeine Verkehrsentwicklung ohne Verwirkli-
chung des Deutzer Hafens). Für die Alfred-Schütte-Allee wird 
eine Belastung mit 2.500 Kfz/24h (entsprechend eine Abnahme 
um 1.200 Kfz/24h im Vergleich zum Prognose-Nullfall) und für 
den Poller Kirchweg eine Belastung mit 2.400 Kfz/24h ermittelt 
(entsprechend eine Abnahme um 200 Kfz/24h im Vergleich zum 
Prognose-Nullfall). Die stärkere Belastung der Straße Am Schnel-
lert resultiert primär aus dem Zielverkehr in das Gebiet des Deut-
zer Hafens, der über das (im Planfall 8) ertüchtigte, übergeord-
nete Straßennetz abgewickelt wird. Aufgrund der im Verkehrsgut-
achten vorgeschlagenen Maßnahmen ist mit einer umfassenden 
Entlastung der Alfred-Schütte-Allee und einer moderarten Entlas-
tung des Poller Kirchwegs zu rechnen. 
7.9 Das Bild von der Siegburger Str. zur Prognose 2 ist nicht 
aussagekräftig, wenn nicht sogar unsinnig, denn par-
kende Autos ragen in den Radfahr-Schutzstreifen hinein, 
Ja Der Ausbau der Siegburger Straße wird dem aktuellen Stand der 
Technik entsprechen und die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer 
berücksichtigen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zudem können die vorgeschriebenen Abstände von Stra-
ßenbahn und Autos zu Radfahrern nicht eingehalten wer-
den, d.h. hier muss evtl. im Schleichverkehr gefahren 
werden. 
Im Bestand weist der Straßenraum sehr ungeordnete Verhält-
nisse auf. Der Streckenzug ist geprägt von wechselnden Nutzun-
gen im Querschnitt und der Längsrichtung. 
Zukünftig sollen die Nutzungsverhältnisse und Querschnittsauftei-
lungen über die gesamte Länge klar strukturiert und geordnet 
sein. 
7.10 Ist die die aktuell vorgeschlagene Umgestaltung der Köl-
ner Straße für Radfahrer berücksichtigt? 
Ja Die Umgestaltung der Kölner Straße ist im Verkehrsmodell der 
Stadt Köln berücksichtigt. 
7.11 Eine Verkehrsplanung für die Zukunft muss auch Rad-
wege, insbesondere eine Radschnellverbindung Porz-
Köln berücksichtigen. Dies wird versäumt! 
Kenntnisnahme Die Radverkehrsplanung liegt im Aufgabenbereich der Stadt 
Köln. Alle relevanten Planungen für das vorliegende Vorhaben 
sind nach Abstimmung mit der Stadt Köln berücksichtigt. 
7.12 Die Annahme, dass durch einen weiteren Umbau der 
Siegburger Str. der Durchgangsverkehr verringert wird, 
ist strittig, da der Verkehr bereits durch ähnliche Maßnah-
men im Geschäftsbereich gebremst wird und spätestens 
am Zebrastreifen bzw. an der Kreuzung Auf dem Sand-
berg. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.14 verwiesen. 
7.13 Es ist gut, dass nur die Varianten 2 und 8 bevorzugt wer-
den, alle anderen sind unrealistisch. 
Kenntnisnahme  
7.14 Warum sollen Anwohner erst nördlich fahren über Hasen-
tal und dann im Bogen um Poll herum südlich fahren, 
wenn Siegburger Str. und Alfred-Schütte-Allee 4 km kür-
zer und schneller? Prognosen, dass der Verkehr auf der 
Siegburger Str. und auf der Alfred-Schütte-Allee sogar im 
Vergleich zu heute geringer wird, sind sehr kritisch zu be-
trachten… 
Einen derart großen Umweg zu empfehlen, ist umweltpo-
litisch sehr bedenklich… 
Die Variante über Hasental, Östlichen Zubringer und A4 
ist unrealistisch, da sich der Verkehr regelmäßig zwi-
schen Gremberg und Poll wegen der vielen Auffahrten 
von Autos aus Porz staut. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.14 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
7.15 Warum wurden keine Verbindungen über den Rhein un-
tersucht? Z.B. Wasserbus ab NATO-Rampe nach Porz o-
der nach Raderthal / Südstadt? 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.6 verwiesen. 
7.16 Warum wurden keine Fähr- oder Brückenverbindungen 
(über Südbrücke oder Severinsbrücke) zur Südstadt über 
den Rhein untersucht? 
Ja Die bestehenden Brücken sind in der vorliegenden Untersuchung 
berücksichtigt. Eine Fährverbindung erübrigt sich aufgrund der 
bestehenden Brückenverbindungen. Die im Masterplan Innen-
stadt vorgesehene Brückenverbindung zwischen Ubierring und 
Deutzer Hafen ist im Integrierten Plan berücksichtigt und wird in 
einem gesonderten Planverfahren untersucht. Entsprechende 
Festsetzungen im Teilplan Infrastruktur sind nicht erforderlich. 
7.17 Ich schlage für die Alfred-Schütte-Allee eine „Unechte 
Einbahnstraße“ – evtl. mit Zeitfenster – ab Müllergasse 
vor, d.h. Verbot der Durchfahrt nach Poll 
 
Ich schlage für die Alfred-Schütte-Allee eine Pförtner-Am-
pel – evtl. mit Zeitfenster – an der Südbrücke vor. 
Nein  Die Alfred-Schütte-Allee hat eine Erschließungsfunktion für die 
Schütte Werk den ÖPNV und die Anwohner. Diese Funktion 
könnte sie als unechte Einbahnstraße nicht mehr erfüllen.  
Hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsverhältnisse wird auf die 
lfd. Nr. 7.8 verwiesen. 
Eine relevante Zunahme des Verkehrs auf der Alfred-Schütte-Al-
lee ist nicht zu erwarten. Insofern sind die vorgeschlagenen Maß-
nahmen nicht erforderlich. 
7    
 Die Stellungnahme ist im Wortlaut deckungsgleich mit 
Stellungnahme Nr. 6. 
 Für die Beantwortung der Stellungnahme wird auf die laufende 
Nummer 6 verwiesen. 
9    
 Das vorgestellte Verkehrskonzept scheint gerade in Be-
zug auf die Siegburger Str. vorw. Auf das Prinzip Hoff-
nung zu setzen. Die Siegburger Str. ist heute schon am 
Limit und kann nicht noch zwei weitere „Autoquellen“ ver-
tragen (den Deutzer Hafen und den Ausbau der A4). Lei-
der scheint es so, als wenn die Stadt Köln den Stadtteil 
 Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.14 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Poll mal wieder zum Wohle von Deutz und Porz vernach-
lässigt. 
10    
10.1 Wir möchten dieser Stellungnahme voranstellen, dass die 
Poller BürgerInnen die geplante Transformation des 
Deutzer Hafens sehr begrüßen und sich auf die damit 
einhergehende neue Nachbarschaft freuen. 
 
Gleichwohl können die Planunterlagen dieser 1. Offen-
lage des B-Plan Entwurfes noch nicht die Bedenken ge-
gen erhebliche nachteilige Planungsauswirkungen in der 
Nachbarschaft ausraumen. Die Poller BurgerInnen sind 
unmittelbar und umfänglich von solchen nachteiligen 
Auswirkungen betroffen. 
 
Das Gesamtkonzept Deutzer Hafen ist über Jahre entwi-
ckelt worden. Zu diesem Zweck wurden sehr viele Unter-
lagen und Gutachten erstellt, die von uns in der knappen 
Offenlagefrist nicht detailliert geprüft werden können. Je-
doch mochten wir verschiedene Aspekte zum Verkehrs-
konzept und zum Lärm-Immissionsschutz aufgreifen, von 
denen wir meinen, dass diese noch nicht hinreichend be-
rücksichtigt wurden. 
Die Planung Deutzer Hafen geht von etwa 7.000 Einwoh-
nern und zusätzlichen 7.000 Arbeitskräften aus. Im Ver-
gleich zahlt Poll etwa 11.000 Einwohner und das heutige 
Deutz etwa 15.500 Einwohner1. 
Aufgrund der Dimension des Planvorhabens sind um-
fangreiche Auswirkungen in der umliegenden schutzbe-
dürftigen Nachbarschaft insbesondere in Poll und Deutz 
zu erwarten. 
Kenntnisnahme Die Verwaltung dankt für die ausführliche Auseinandersetzung 
mit der Thematik.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Viele vergleichbare Planungen in Städten wie Offenbach, 
Neuss und Hamburg haben gerichtlichen Kontrollen teils 
nicht Stand gehalten. Mit diesen Erkenntnissen sollte die 
Planung zum Deutzer Hafen kritisch geprüft und das Ab-
wägungsmaterial sachgerecht fortentwickelt werden. 
 
Für die gesamte Planung gilt, dass gemäß § 1 Abs. 7 
BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegenei-
nander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Das 
Abwägungsgebot umfasst als Verfahrensnorm gem. § 2 
Abs. 3 BauGB das Gebot zur Ermittlung und Bewertung 
des Abwägungsmaterials. Es stellt inhaltlich Anforderun-
gen an den Abwägungsvorgang und an das Abwägungs-
ergebnis. Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine 
sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, 
wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, 
die nach Lage der Dinge hatten eingestellt werden müs-
sen, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange ver-
kannt oder wenn der Ausgleich, zwischen den von der 
Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenom-
men wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Be-
lange außer Verhältnis steht. 
 
A Verkehrsuntersuchung, Ergebnisbericht Stand Januar 
2022 und Mobilitätskonzept Deutzer Hafen, Stand Juni 
2021  
Die Verkehrsuntersuchung der Rudolf Keller Verkehrsin-
genieure GmbH, Ergebnisbericht Stand Januar 2022 ist 
Teil des Abwägungsmaterials. Sie enthält sehr umfang-
reiche Betrachtungen für das Plangebiet selbst und für 
bestimmte Verkehrswege in der Nachbarschaft. 
Die Verkehrsuntersuchung baut auf dem Mobilitätskon-
zept Stand Juni 2021 auf, welches ebenfalls von der Ru-
dolf Keller Verkehrsingenieure GmbH erstellt wurde und

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Teil des Abwägungsmaterials ist. Beide Untersuchungen 
sind gut strukturiert und die Sachverhalte sind verständ-
lich beschrieben. 
Hierzu fuhren wir aus: 
10.2 Untersuchungsbereiche in Poll und Deutz 
 
Aus den Verkehrszahlen wird erkennbar, dass die Pla-
nung ein hohes Konfliktpotenzial für die schutzbedürftige 
Nachbarschaft in Poll und Deutz birgt. Beide Stadtteile 
sind bereits ohne Planung des Deutzer Hafens heute und 
auch im Prognosefall 2035 („Nullfall“) in Teilen erheblich 
verkehrs- und lärmbelastet. Die Verkehrsuntersuchung 
stellt bei der Betrachtung der Verkehrsbelastungen für 
den Prognose-Nullfall und Planfall 1 auf Seite 26 kenn-
zeichnend fest: „Die im Prognose-Nullfall und im Prog-
nose-Planfall ermittelte Mehrbelastung der südlichen 
Siegburger Straße (südlich der Straße Am Schnellert) 
kann das bestehende Straßennetz nicht aufnehmen.“ 
Nach Umsetzung der Planung Deutzer Hafen („Planfall 
1“) ist für beide Stadtteile eine erhebliche Veränderung 
der Verkehrssituation und damit auch der Verkehrslärm-
situation zu erwarten. Dies betrifft nicht nur die unmittel-
bar angrenzenden Nachbargrundstucke zum Plangebiet, 
sondern auch weiter entfernt liegende Bereiche mit 
schutzbedürftigen Nutzungen. Seitens Poller BürgerInnen 
wird bemängelt, dass in der Verkehrsuntersuchung eine 
ausführliche Darstellung zum Verkehrsaufkommen in 
Deutz und Poll nicht offengelegt wird. Insbesondere für 
gravierend betroffene Straßen in Alt-Poll, wie z.B. Alfred-
Schutte-Allee, Maifischgasse, Poller Hauptstraße und 
Poller Damm, oder auch Am Altenberger Kreuz und in 
Deutz am Gotenring und auf der Mindener Straße liegen 
keine Verkehrszahlen für den Prognose-Nullfall, Planfall 
Ja Die genannten Straßen sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens 
auf Basis des Verkehrsmodells der Stadt Köln untersucht worden 
(vgl. lfd. Nr. 7.1). Die Untersuchung hat keine relevanten, vorha-
benbedingten Einflüsse auf die genannten Straßen ergeben. Die 
Zahlen sind in den Abbildungen des Verkehrsgutachtens (z.B. 
Planfallkombination 2+8 – absolute Zahlen Abb. 42, Differenzen 
zum Prognose-Nullfall Abb. 43) dargestellt. Sind in den Abbildun-
gen der Differenzen zum Prognose-Nullfall keine Zahlen enthal-
ten, ist die Veränderung i.d.R. nicht erheblich. 
Der Untersuchungsraum der makroskopischen Simulation um-
fasst gesamten rechtsrheinischen Bereich sowie an das Pla-
nungsgebiet angrenzende linksrheinische Bereiche des Kölner 
Straßenverkehrsnetzes.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 und Planfall 2+8 vor. Das Konfliktpotenzial einerseits 
und die Raumbedeutsamkeit der Planung andererseits 
sind hinreichend bekannt. Daher gehört auch eine ent-
sprechend umfassende Betrachtung und Darstellung der 
Verkehrssituation in der Nachbarschaft zum erforderli-
chen Abwägungsmaterial des Bebauungsplanverfahrens 
gem. §2 Absatz 3 BauGB, welches in dem Fall nicht vor-
liegt. Die Poller BürgerInnen regen an, den Untersu-
chungsbereich des Verkehrsgutachtens auszudehnen, so 
dass (mindestens) die angrenzenden Stadtteile in Poll 
und Deutz mit allen wesentlichen Verkehrsstraßen voll-
ständig erfasst und dargestellt sind. 
10.3 Ermittlung der planbedingten motorisierten Individualver-
kehre (MIV) 
 
In der Verkehrsuntersuchung wird lt. Anhang 1 der MIV-
Anteil bei Bewohnern mit 26% angesetzt. Als Quelle wird 
die Studie Mobilität in Deutschland (MiD) von 2017 er-
wähnt. Die Poller BurgerInnen bezweifeln, dass dieser 
Ansatz für das Planvorhaben geeignet ist. Das Verkehrs-
gutachten lehnt die Wohnbebauungsschlüssel für Ver-
kehr an die Wohnbebauung in Deutz an. Diese Anleh-
nung ist nach unserer Ansicht nicht gerechtfertigt. Die 
Anwohner in dem sehr verwinkelten Deutz haben ein 
sehr großes OPNV-Angebot und verfügen über ein sehr 
dichtes Einkaufsangebot für den täglichen Bedarf mit kur-
zen Verkehrswegen. Dieser Umstand führt zu einem 
stark reduzierten Bedarf an motorisiertem Verkehr. Der 
Gebietscharakter des geplanten Deutzer Hafens ent-
spricht nicht dem des heutigen Stadtteils Deutz, vielmehr 
ist die Planung aufgrund des hohen Wohn- und Freizeit-
werts und der recht großzügigen Platzverhältnisse eher 
mit dem Gebietscharakter des benachbarten Stadtteils 
Ja Die verwendeten Eingangsdaten wurden im Rahmen der bundes-
weiten Studie Mobilität in Deutschland (MiD) erhoben, sind je-
doch ausdrücklich auf das Kölner Stadtgebiet bezogen. Somit ge-
ben diese konkret das Verkehrsverhalten der Kölner Bürger wie-
der. 
Im Deutzer Hafen ist eine dichte Wohnbebauung vorgesehen, 
welche auf ein dichtes Versorgungsnetz für Waren des täglichen 
Bedarfes innerhalb des Quartiers zurückgreifen kann. Somit sind 
hier auch durch das engmaschig geplante Fuß- und Radwege-
netz kurze Wegelängen gewährleistet. Ebenso wird durch die neu 
geplante Buslinie durch das Quartier, die Nähe zur Stadtbahn 
und die geplante S-Bahn ein umfassendes ÖPNV-Angebot ge-
schaffen. Der weniger dicht besiedelte Stadtteil Poll eignet sich 
insofern nicht als Referenz für den Deutzer Hafen. 
Der Anteil des MIV gibt nicht den Anteil des Pkw-Besitzes wieder, 
sondern den prozentualen Anteil der Kfz-Fahrten am Verkehrs-
aufkommen. Die verwendeten MIV-Anteile beruhen ebenfalls auf 
den Erhebungsdaten der Stadt Köln, welche im Rahmen der MiD 
2017 ermittelt wurden.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Poll vergleichbar. Lt. den Kölner statistischen Nachrich-
ten von 1/20192 waren in Köln in 2017 im Schnitt 363 Pri-
vat- PKW je 1.000 Einwohner zugelassen Das entspricht 
einem MIV-Anteil von 36,3% in Gesamt-Köln. Im Stadtteil 
Deutz lag der MIV-Anteil bei unter 30%, in Poll bei 40% - 
50%. 
Der angesetzte MIV-Anteil von 26% weicht von den vor-
liegenden Tatsachen erheblich ab. Die vorgenommene 
Anlehnung ist nicht geeignet, um eine sichere Prognose 
zu erzeugen. Die Abweichung ist gravierend und hat un-
mittelbar Einfluss auf das Ergebnis der Verkehrsuntersu-
chung. Die Poller Bürgerinnen regen an, alle MIV An-
sätze in der Verkehrsuntersuchung zu überprüfen und 
den Tatsachen entsprechend zu korrigieren. 
10.4 Modal-Split Szenarien 
 
In dem Mobilitätskonzept sind drei Modal-Split Szenarien 
erarbeitet, in denen die Annahme verankert ist, dass ein 
von der Wegelange abhängiger Anteil an Wegen des mo-
torisierten Individualverkehrs (MIV), aufgrund der Umset-
zung der für die einzelnen Verkehrsmittel erarbeiteten 
Maßnahmen Konzepte, auf Verkehrsmittel des Umwelt-
verbundes (Fus- und Radverkehr sowie OPNV) verlagert 
werden kann. Zur Ermittlung der maßgebenden Ver-
kehrsmengen in der Verkehrsuntersuchung wurde das 
Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar) verwendet. 
Szenario 1 sieht die Umsetzung der Maßnahmen aus 
dem Mobilitätskonzept und die Erschließung des Deutzer 
Hafens durch eine neue Buslinie 150 vor, aber keine Ver-
änderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss 
an die S-Bahn. Man erwartet dadurch 
- Verlagerung von 20% der sehr kurzen MIV-Wege (<2 
km) zum Fußverkehr, 
Ja Die genannten Ansätze zur Reduzierung des MIV-Anteils beru-
hen auf dem Maßnahmenkonzept des Mobilitätskonzeptes für 
den Deutzer Hafen. Die Maßnahmen sind im Mobilitätskonzept 
getrennt nach jeweiligem Verkehrsträger erläutert. 
Die gewählten Kennwerte beruhen auf gängigen wissenschaftli-
chen Annahmen und sind entsprechend der Planung des Quar-
tiers gewählt. In der Regel wurden Maximalwerte verwendet, um 
in der Berechnung „auf der sicheren Seite“ zu stehen. 
 
Die Ansätze und Kennwerte sind in Abstimmung mit den 
Fachämtern der Stadt Köln als Grundlage für die weiteren Prog-
nosen festgelegt worden.

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/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Verlagerung von 15% der kurzen MIV-Wege (<5 km) 
zum Radverkehr, 
- Verlagerung von 5% der langen MIV-Wege (>5 km) 
zum OV. 
Die Poller Bürgerinnen begrüßen die anvisierte Reduzie-
rung des motorisierten Individualverkehrs. 
Die Grundlagen und Annahmen im Mobilitätskonzept und 
in der Verkehrsuntersuchung werden nach unserer Auf-
fassung jedoch nicht nachvollziehbar hergeleitet und sind 
nicht plausibel. Es finden sich im Mobilitätskonzept und 
auch in der Verkehrsuntersuchung keine konkreten Aus-
führungen, wie diese %-Zahlen der Verlagerung tatsach-
lich erreicht werden sollen. Auch fehlen Angaben zur 
Prognosesicherheit. 
 
Kennwerte der Verkehrserzeugung  
 
Auch sind die angesetzten Kennwerte der Verkehrser-
zeugung des Deutzer Hafens lt. Anhang 1 der Verkehrs-
untersuchung nicht nachvollziehbar und fuhren nach Ein-
schätzung der Poller Bürgerinnen zu einer Unterschat-
zung des tatsachlich zu erwartenden Verkehrsaufkom-
mens. Zum Beispiel werden in Anhang 1, Seite 102 bei 
der Kategorie Gewerbe (Buro) für den Wirtschaftsverkehr 
Ansätze gewählt, die von der Tendenz eher die untere 
Grenze der dort genannten Bandbreiten widerspiegeln. 
Die Untersuchung kommt mit diesen Ansätzen auf 4962 
Kfz-Fahrten je Werktag. Wurde man hingegen die Mittel-
werte der Bandbreiten ansetzen, resultieren daraus be-
reits 8300 Kfz-Fahrten, bei Verwendung der Maximal-
werte wurden sich sogar 13354 Kfz-Fahrten ergeben. Bei 
vielen weiteren Kategorien sind die Ansätze ebenfalls 
nicht hergeleitet und spiegeln eher eine untere Abschät-
zung der zu erwartenden Fahrbewegungen wieder, was

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/ 31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
eine entsprechend hohe Prognoseunsicherheit nach sich 
zieht. 
10.5 Verkehrsverteilung 
 
Zur Verkehrsverteilung wird in der Planfallvariante 1 der 
Verkehrsuntersuchung angenommen, dass der Deutzer-
Hafen-Verkehr überwiegend in Richtung Norden abfließt 
und nur ca. 30% in Richtung Süden durch Poll. Auch 
diese Annahme wird in dem Abwägungsmaterial nicht 
ausreichend hergeleitet und begründet und kann daher 
von den Poller Bürgerinnen nicht nachvollzogen werden. 
Zwar ist erkennbar, dass sich die Ansätze an den heuti-
gen Fahrbeziehungen des Stadtteils Deutz und am Nach-
bargewerbe des Deutzer Hafens orientieren. Es fehlt 
aber eine konkrete Herleitung, weshalb diese Daten für 
den Deutzer Hafen geeignet sein sollen und welche Kor-
rekturwerte im Sinne der Prognosesicherheit ggf. in An-
satz zu bringen sind. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 7.1 verwiesen. 
10.6 Verkehrseingangsdaten insgesamt 
 
Gerade wenn ein einheitlicher anerkannter wissenschaft-
licher Standard nicht existiert, sind die Annahmen und die 
Berechnungsmethodik – insbesondere in komplexen Ab-
hängigkeitsgeflechten wie im vorliegenden Fall – in ge-
eigneter Weise darzustellen und zu begründen. Wenn 
sich ein Plangeber auf die Ergebnisse einer vorgelegten 
Untersuchung stützt und darauf die weitere Planung aus-
richtet, muss diese Untersuchung in sich klar, nachvoll-
ziehbar und hinreichend transparent sein. Sowohl das 
Mobilitätskonzept als auch die Verkehrsuntersuchung lei-
den nach Auffassung der Poller Bürgerinnen an solcher 
Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Selbst 
fachkundige Personen der Poller Bürgerinnen können auf 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 10.2 verwiesen.

- 31 - 
 
/ 32 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Basis der Angaben im Abwägungsmaterial die entspre-
chenden Sachverhalte nicht plausibel nachvollziehen. 
Beispielhaft fehlen für den Analyse-Fall belastbare Zahl-
werte für die Alfred-Schutte-Allee, Maifischgasse, Poller 
Hauptstraße, Poller Damm, Auf dem Sandberg und für 
die Auf- und Abfahrten an der Autobahnanschlussstelle 
Poll.  
10.7 Insgesamt steht somit in Zweifel, dass mit den Ausgangs-
werten und Annahmen des Mobilitätskonzeptes und der 
Verkehrsuntersuchung vom Plangeber eine qualifizierte 
und belastbare Verkehrsplanung aufgebaut werden kann. 
Vielmehr sieht es so aus, dass sich mit den gewählten 
Ansätzen für Poll eher eine untere Abschätzung der zu 
erwartenden Verkehrsaufkommen ergibt. Da auch die 
Verkehrslärmprognose der Fa. ADU Cologne auf die Da-
ten des Verkehrsgutachtens aufbaut, hat dies in der 
Folge auch eine Unterschatzung der planbedingten Ver-
kehrslärmauswirkungen und der daraus abgeleiteten 
Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz im 
Plangebiet und in der Nachbarschaft zum Plangebiet zur 
Folge. Die Poller Bürgerinnen regen an, das Mobilitäts-
konzept und das Verkehrsgutachten nachzubessern. Die 
Herleitung der Verkehrsaufkommen und der Verkehrsauf-
teilung ist transparent und nachvollziehbar darzustellen. 
Auch sollten die Maßnahmen zur Sicherstellung der Ein-
haltung der Modal-Split Szenarien konkreter beschrieben 
und entsprechende Maßnahmen festgesetzt werden. Da-
bei ist im Hinblick auf die Planungssicherheit auch zu un-
tersuchen, was passiert, wenn die getroffenen Annahmen 
nicht oder nur teilweise eintreten werden. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 10.4 verwiesen. 
10.8 Prognose-Nullfall 
 
Ja Der Prognose-Nullfall beruht auf dem Verkehrsmodell der Stadt 
Köln. In diesem sind die gennannten Maßnahmen auf Basis von

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/ 33 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Prognose-Planfalle bauen auf dem Prognose-Nullfall 
auf. Es werden verschiedene Entwicklungen im Umfeld 
des Plangebietes namentlich genannt, die für den Prog-
nose-Nullfall berücksichtigt wurden. Jedoch fehlen hierzu 
nachvollziehbare Zahlen, sodass die Eingangsdaten für 
den Prognose-Nullfall nicht auf Plausibilität geprüft wer-
den können. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar. 
Die Poller Bürgerinnen regen an, die Eingangsdaten für 
die in Kapitel 4.2.1 auf Seite 20 genannten Entwicklun-
gen im Umfeld des Bauvorhabens offenzulegen, damit 
eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden kann. 
Einzelgutachten berücksichtigt, welche einen maßgebenden Ein-
fluss auf das Verkehrsgeschehen im Umfeld vor Fertigstellung 
des Planvorhabens haben. Die Maßnahmen sind im Verkehrsgut-
achten aufgeführt, deren jeweilige verkehrliche Auswirkungen 
sind den entsprechenden Gutachten zu entnehmen und können 
aufgrund des einzelnen Umfangs im Verkehrsgutachten zum ge-
planten Vorhaben nicht aufgelistet werden. 
10.9 Prognose-Planfall 1 
 
Das Verkehrsgutachten geht im Prognose-Planfall 1 da-
von aus, dass der Bau eines neuen Stadtteils mit ca. 
7.000 Bewohnern und 7.000 Arbeitsplatzen bereits ohne 
jegliche Verkehrsmaßnahmen zu einer ungewöhnlichen 
Reduktion von 1.500 Fahrten/Tag auf der Alfred- Schutte-
Allee (unmittelbar südlich Am Schnellert) führen wird, ob-
wohl diese Strecke (Alt-Poll) die zweit kürzeste und wo-
möglich zweitattraktivste Strecke zwischen Deutzer Ha-
fen und Autobahnanschlussstelle Poll darstellt. Das Gut-
achten präsentiert diesen unerklärlichen Verkehrsruck-
gang von 1.500 Fahrzeugen/Tag als Ergebnis einer 
„schwarzen Box“. Die Basis dafür wird nicht mit konkre-
ten Zahlen belegt, sodass auch hier die Eingangsdaten 
und die Ergebnisse nicht nachvollziehbar sind und auch 
nicht theoretisch von einem dritten Fachexperten kontrol-
lierbar oder rekonstruierbar sind. Hinzu kommt, dass die 
Ergebnisse des Planfalls 1 der Logik und allen veröffent-
lichten und offengelegten Daten und Sachverhalten er-
heblich widersprechen. Wir regen an, auch für den Prog-
nose-Planfall 1 nachvollziehbare und plausible Daten of-
fen zu legen und eine entsprechend ausreichende Frist 
Ja Der Prognose-Planfall 1 beinhaltet lediglich die Entwicklung des 
Deutzer Hafens ohne begleitende Maßnahmen im umliegenden 
Straßenverkehrsnetz. Die Verkehrsverteilung erfolgt anhand des 
Verkehrsmodells der Stadt Köln. 
Die genannten Verkehrsreduktionen beruhen auf der Sperrung 
der Drehbrücke sowie auf einer steigenden Verkehrsbelastung im 
Bereich des Plangebietes. Diese beiden Punkte führen zu einer 
Verringerung der Verkehrsbelastung auf dieser Route, da das 
überregionale Verkehrsnetz (Im Hasental/Deutzer Ring) gestärkt  
und somit attraktiver wird.

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/ 34 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
anzubieten, in der die Anwohner mit ihren Fachleuten 
das Zahlenmaterial und die Ergebnisse analysieren und 
bewerten können. 
10.10 Wirksamkeit der Planfallvariante 2+8 
 
In der Verkehrsuntersuchung werden Planfallkombinatio-
nen betrachtet mit dem Ziel, die Siegburger Straße im 
Bereich der Ortsdurchfahrt Poll vom Durchgangsverkehr 
merklich zu entlasten. Laut Verkehrsuntersuchung wird 
die Planfallvariante 2+8 als Vorzugsvariante weiterver-
folgt. Diese Variante ist eine Kombination aus Umgestal-
tung der Siegburger Straße in Poll (Planfall 2) verbunden 
mit der Ertüchtigung Im Hasental / Östlicher Zubringer 
(Planfall 8). Vereinfacht gesagt soll die Durchfahrt über 
die Siegburger Straße zur A4 unattraktiver werden und 
die Durchfahrt über Hasental / Östlicher Zubringer zur A4 
soll attraktiver werden. Nach Auffassung der Poller Bür-
gerinnen wird in der Verkehrsuntersuchung nicht ausrei-
chend nachvollziehbar hergeleitet und begründet, wieso 
die Planfallvariante 2+8 zu den genannten Verkehrszah-
len fuhren sollte. Wir haben aufgrund unserer Ortskennt-
nis erhebliche Zweifel, dass die gesetzten Ziele mit den 
dargestellten Maßnahmen auch nur annähernd erreicht 
werden können. Es durfte unstrittig sein, dass Verkehrs-
teilnehmer als Durchfahrtstrecke zwischen Plangebiet 
Deutzer Hafen und A4 diejenige Fahrstrecke wählen wer-
den, die nach Lage der Dinge am attraktivsten erscheint. 
Dabei spielen u.a. die Fahrzeit, die Wegstreckenlange 
und auch bekannte Stauzonen eine wesentliche Rolle für 
die Wahl oder Abwahl bestimmter Fahrstrecken. 
Die Verkehrsuntersuchung verkennt nach Auffassung der 
Poller Bürgerinnen die tatsachlichen Verhältnisse vor Ort. 
Sie unterstellt, dass die Verkehrsteilnehmer nach Umset-
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.14 verwiesen.

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/ 35 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zung der Planfallvariante 2+8 bevorzugt über Im Hasen-
tal / Östlicher Zubringer die Verbindung zur A4 aufsuchen 
werden. Jeder ortskundige Anwohner weiß, dass sich auf 
der A4 an Werktagen morgens und abends der Verkehr 
rund um die Rodenkirchener Brucke staut. Daher besteht 
ein großes Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese 
Staustrecke soweit wie möglich abzukürzen. Dies hat zur 
Folge, dass auch nach Umsetzung der Planfallvariante 
2+8 die Strecken a) Siegburger Straße und b) Alt-Poll 
über die Alfred-Schutte-Allee ff. und c) Kaltenbornweg 
weiterhin als attraktive Fahrstrecken berücksichtigt wer-
den. Darauf geht die Verkehrsuntersuchung nicht ein. Die 
Stausituation rund um die Rodenkirchener Brucke ist in 
der Verkehrsuntersuchung nicht erwähnt und dargestellt. 
Die Verkehrsuntersuchung geht vielmehr nur von den 
DTV-Werten aus, also von durchschnittlichen täglichen 
Verkehrsstarken über 24h, welche Verkehrsspitzen und 
Verkehrsstaus in keiner Weise berücksichtigen. Somit 
werden in der Verkehrsuntersuchung die tatsachlichen 
örtlichen Verhältnisse und damit der spezifische Einzelfall 
nicht reflektiert. Das angestrebte Ziel der Planfallkombi-
nation 2+8 kann nicht erreicht werden, da die Strecke Im 
Hasental / Östlicher Zubringer durch die Staus im Bereich 
Rodenkirchener Brucke nicht die gewünschte Attraktivität 
erreichen kann. Es steht daher in Zweifel, dass sich die 
vorliegende Untersuchung als zuverlässige Progno-
segrundlage für die planbedingten Verkehrsauswirkun-
gen und die damit einhergehende, prognostizierte Lärm-
belastung eignet. 
Daran ändert auch nichts, dass bereits ein Ausbau der 
A4 im Bereich der Rodenkirchener Brucke diskutiert wird, 
da zum heutigen Zeitpunkt weder eine finale Planung 
noch die Umsetzung, die Art der Ausführung oder der 
Zeithorizont dieses Vorhabens feststehen. Die Planung

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/ 36 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Deutzer Hafen muss daher planerische Lösungen entwi-
ckeln, die auch unabhängig vom Ausbau der Rodenkir-
chener Brucke funktionieren. Auch wird von den Poller 
Bürgerinnen angezweifelt, dass die geplanten verkehrli-
chen und baulichen Maßnahmen an der Siegburger 
Straße lt. Planfall-2 ausreichen, damit die Verkehrsteil-
nehmer diese Strecke in dem in der Verkehrsuntersu-
chung skizzierten Umfang meiden werden. Denn speziell 
der Planfall 2 stellt keine wesentliche Veränderung ge-
genüber der heutigen Situation auf der Siegburger Straße 
dar. Vielmehr soll die heutige Situation durch wenige 
bauliche Maßnahmen in Verbindung mit intelligenten Am-
peln mit Vorrangschaltung für den OPNV ergänzt wer-
den. Dabei wird aber übersehen, dass sich schon heute 
die Radfahrer, der OPNV und die Kfz auf der engen Stre-
cke arrangieren und insbesondere der OPNV faktisch be-
reits eine Bevorrechtigung geniest. Aus der Verkehrsun-
tersuchung lasst sich nicht nachvollziehen, 
- weshalb die Siegburger Straße nach Umsetzung von 
Planfall 2 derart unattraktiv werden sollte, dass ein gro-
ßer Teil der Verkehrsteilnehmer vom/zum Plangebiet lie-
ber eine ca. 4,5 km längere Fahrstrecke und eine zusätz-
liche Staustrecke auf der A4 in Kauf nehmen sollten, ver-
bunden mit einem erheblichen Zeitverlust, 
- warum es trotz des erheblichen Verkehrsaufkommens 
vom Deutzer Hafen von ca. 22.800 Kfz-Fahrten pro 
Werktag durch die Maßnahmen lt. Planfallkombination 
2+8 gar zu einer deutlichen Verkehrsreduzierung von 
über 20% auf der Siegburger Straße in Poll gegenüber 
dem Prognose-Nullfall kommen sollte. Die Verkehrsunter-
suchung verkennt nach Ansicht der Poller Bürgerinnen 
auch hier die tatsachlichen örtlichen Verhältnisse. In der 
Folge werden die Auswirkungen der Planfallmaßnahmen

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/ 37 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2 und 8 stark überschätzt. Nach Ansicht der Poller Bürge-
rinnen handelt sich bei den Ergebnissen der Verkehrsun-
tersuchung eher um ein Wunschdenken. Eine beachtli-
che Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB liegt nach § 214 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor, wenn die von der Pla-
nung berührten Belange, die dem Plangeber bekannt 
sind oder hatten bekannt sein müssen, in wesentlichen 
Punkten nichtzutreffend ermittelt oder bewertet worden 
sind und der Mangel ganz offensichtlich für das Ergebnis 
des Bebauungsplanverfahrens von relevantem Einfluss 
ist. Dies ist vorliegend der Fall, denn die örtlichen und 
verkehrlichen Verhältnisse inkl. Stauzonen sind hinrei-
chend bekannt und werden schon in den Medien regel-
mäßig diskutiert. Trotz dieser Kenntnis sind sie in der 
Verkehrsuntersuchung unzureichend reflektiert. Eine 
Prognose hat sich immer an den jeweiligen konkreten 
Umständen zu orientieren, die für den jeweils vorherzu-
sagenden Wert bedeutsam sind. Dies gilt auch für die 
Bestimmung des ungünstigsten Falles, den die Prognose 
gegebenenfalls abbilden muss, um auf der sicheren Seite 
zu liegen. Vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2017 
– 10 D 97/15.NE Nach Auffassung der Poller BürgerIn-
nen verfehlt das vorliegende Verkehrsgutachten diese 
Anforderungen. Die Fehler sind offensichtlich und auf das 
Ergebnis von Einfluss. Daher steht in Zweifel, dass die 
Verkehrsuntersuchung mit der dort vorgestellten Prog-
nose und Planung als Abwägungsmaterial für den Be-
bauungsplan geeignet ist. Die Poller BürgerInnen regen 
an, die Verkehrsuntersuchung umfangreich nachzubes-
sern, damit eine sachgerechte Abwägung stattfinden 
kann. Dabei sind die Planfalle 2 und 8 genauer zu defi-
nieren und zu untersuchen. Es ist im Detail transparent 
und nachvollziehbar herzuleiten, wie sich die genannten 
Verkehrszahlen für den Prognose-Planfall ergeben. Die

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/ 38 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
verkehrsbaulichen Maßnahmen für die Planfalle 2 und 8 
sind zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen und fest-
zusetzen. Ziel der Maßnahmen muss es sein, die ge-
wünschte Verkehrsreduzierung auf der Siegburger 
Straße auch tatsachlich sicherzustellen und keine neuen 
Schleichwege wie z.B. über Alt-Poll entstehen zu lassen. 
10.11 Verkehrsentwicklung in Alt-Poll 
 
Mit Alt-Poll ist in dieser Stellungnahme das Poller Stadt-
gebiet zwischen Siegburger Straße und der Alfred-
Schutte-Allee bzw. den Rheinanlagen gemeint. Die Ver-
kehrsuntersuchung enthalt keine detaillierten Ausführun-
gen für Alt-Poll. Aus den wenigen Daten im Kartenmate-
rial der Verkehrsuntersuchung last sich ablesen, dass die 
Planer nach Umsetzung der Planvariante 2+8 von einer 
Verkehrsreduzierung auf der Alfred-Schutte-Allee und an-
grenzende Straßen in Alt-Poll ausgeht. Die Poller Burge-
rInnen haben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser 
Prognose. Es ist ohne Weiteres für jedermann erkennbar, 
dass ein Vorhaben von der Dimension des Deutzer Ha-
fens mit geplanten 7.000 Einwohnern und zusätzlichen 
7.000 Arbeitskräften mit erheblichen nachbarschaftlichen 
Auswirkungen in der direkt angrenzenden Nachbarschaft 
Alt-Poll verbunden sein wird. Daher gehört zunächst eine 
entsprechend detaillierte Betrachtung zum erforderlichen 
und unverzichtbaren Abwägungsmaterial eines solchen 
raumbedeutsamen Bebauungsplanverfahrens. Dies fehlt 
in der Verkehrsuntersuchung. Seitens der Poller Bürge-
rinnen besteht große Sorge, dass Alt-Poll nach Realisie-
rung des Plangebietes Deutzer Hafen verstärkt als 
Durchfahrtstrecke zwischen dem Plangebiet und der A4, 
sowie den weiter südlich gelegenen Stadtteilen genutzt 
wird. Die teilweise engen Straßen des ehemaligen Fi-
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 10.2 verwiesen.

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/ 39 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
scherdorfs Alt-Poll werden bereits heute von vielen Auto-
fahrern als Schleichweg oder zur Umfahrung von Ver-
kehrsstaus genutzt. Für die Anwohner und auch für die 
Kinder auf dem Weg zur Alt-Poller Schule und zum Kin-
dergarten ist das eine hohe Belastung und auch Gefahr-
dung. Die Verkehrsuntersuchung verkennt offenbar das 
verkehrliche Dilemma, mit dem die Alt-Poller Anwohner 
bereits heute konfrontiert sind. Trotz der engen Straßen 
scheint Alt-Poll für viele Verkehrsteilnehmer eine attrak-
tive Fahrstrecke zu sein und es ist zu befürchten, dass 
nach Umsetzung des Planvorhabens Deutzer Hafen viele 
weitere Verkehrsteilnehmer hinzukommen werden. Auf-
grund der Ortskenntnis der Poller BürgerInnen ist sehr 
wahrscheinlich, dass Alt-Poll gerade nach Realisierung 
der Planvariante 2+8 (= beabsichtigte Unattraktivität der 
Siegburger Straße) nochmals attraktiver wird als 
Schleichweg zwischen Deutzer Hafen und Autobahn. 
Weder dieser Umstand wird in der Verkehrsuntersuchung 
reflektiert noch die vorstehend beschriebene Stauproble-
matik auf der Rodenkirchener Brücke. Dadurch kommt 
die Verkehrsuntersuchung erkennbar fehlerhaft zu dem 
Ergebnis, dass in Alt-Poll das Verkehrsaufkommen beim 
Planfall 2+8 gegenüber dem Prognose Nullfall sogar sin-
ken soll. Für die Alfred-Schütte-Allee wird eine Reduzie-
rung um 1200 Fahrbewegungen prognostiziert. Nach An-
sicht der Poller BürgerInnen weist die Verkehrsuntersu-
chung für Alt-Poll insgesamt ein erhebliches Ermittlungs- 
und Bewertungsdefizit auf. Die Ergebnisse sind nicht 
plausibel. Die Poller BürgerInnen regen an, die Verkehrs-
untersuchung zu erweitern und zu verbessern. Die Ver-
kehrsauswirkungen in Alt-Poll sind im Detail zu untersu-
chen. Dabei sollte eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, die 
den tatsachlichen örtlichen und verkehrlichen Verhältnis-
sen in Alt-Poll und im weiteren Verkehrsumfeld gerecht

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/ 40 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wird. Eine ‚reguläre‘ Verkehrsprognose mit DTV-Werten 
über 24h und ohne die Berücksichtigung der konkreten 
örtlichen Verhältnisse und Stauzonen ist nicht ausrei-
chend und wird zu keinen tragfähigen Ergebnissen fuh-
ren können.  
10.12 11 Erholungsraume Poller Wiesen / Alfred-Schutte-Allee 
 
Poll mit den Poller Wiesen entlang der Alfred-Schutte-Al-
lee dient den Anwohnern seit jeher als Ruckzugs- und Er-
holungsraum. Die Poller Wiesen gelten ohnehin als Nah-
erholungsgebiet für den gesamten Kölner Raum. Wäh-
rend im Plangebiet Deutzer Hafen lt. Planung die Alfred-
Schutte-Allee vorbildhaft für den motorisierten Verkehr – 
und damit insbesondere für motorisierte Besucher aus 
ganz Köln – gesperrt wird, um die Poller Wiesen entlang 
des Hafengebiets optimal als Erholungsraum nutzen zu 
können, sollen die Poller Anwohner auf ihrem Abschnitt 
der Alfred-Schutte-Allee künftig den gesamten motorisier-
ten Wiesen-Besucherandrang aus ganz Köln ausgesetzt 
werden, der sich bisher auf die gesamte Strecke der Alf-
red-Schutte-Allee verteilt hatte. Diese eigennützige Ver-
schiebung der Verkehrsbelastungen aus dem Deutzer 
Hafen nach Poll, um den eigenen Bereich der Wiesen 
„faktisch“ zu einer nahezu privaten Idylle und Vorzeige-
landschaft für die eigenen Anwohner und Mieter zu ma-
chen, widerspricht jeglichem gerechten Abwägungsge-
bot. Die Poller BürgerInnen regen an, ein Gesamtkonzept 
zur Sicherung und Aufwertung der Poller Wiesen am 
Deutzer Hafen und in Poll zu erstellen. Es sind Lösungen 
zu erarbeiten, die die gesamten Poller Wiesen behan-
deln, statt eigene Interessen selektiv durchzusetzen. 
Ja Es erfolgen keine Verkehrsverlagerungen zu Erholungszwecken 
aus dem Deutzer Hafen in die südliche Alfred-Schütte-Allee. Viel-
mehr werden auch im Plangebiet öffentliche Stellplätze entlang 
der Erschließungsstraßen, in Parkhäusern und Tiefgaragen an-
gelegt, welche für den Besuch der Poller Wiesen genutzt werden 
können. Jedoch ist dieses Angebot nachrangig gegenüber dem 
verbesserten Angebot der ÖPNV-Erschließung sowie dem Ange-
bot für den Rad- und Fußverkehr zu sehen. Insgesamt ist hier mit 
einer Verkehrsreduktion des Kfz-Verkehrs zu rechnen. 
10.13 Schleichweg Alfred-Schutte-Allee, Poller Hauptstraße 
 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 7.8 verwiesen.

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/ 41 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das Verkehrsgutachten berücksichtigt nichtzutreffend die 
zu erwartenden Verkehrsbelastungen auf den nahelie-
genden Schleichwegen durch Alt-Poll. Zwar ist zur Redu-
zierung von Verkehren aus dem Plangebiet Deutzer Ha-
fen nach Alt-Poll vorgesehen, dass es von der Quartier-
straße zur Straße Am Schnellert nur eine Linksabbieger-
spur geben soll. Diese Maßnahme kann aber nicht dar-
über hinwegtauschen, dass die weiteren Verbindungen 
nach Alt-Poll über den Poller Kirchweg und über die Alf-
red-Schutte-Allee erhalten bleiben sollen. Damit fallt es 
den Verkehrsteilnehmern leicht, bei Bedarf jederzeit über 
Alt-Poll zu fahren. Hinzu kommt, dass im Plangebiet 
Deutzer Hafen nur begrenzt Parkplatze zur Verfügung 
stehen werden. Somit werden viele Besucher versuchen, 
entlang der Alfred-Schutte-Allee in Poll Parkplatze zu fin-
den. Auch dies wird in der Verkehrsuntersuchung ver-
nachlässigt und es finden sich keine Ableitungen und pla-
nerische Empfehlungen, um diesem Umstand zu begeg-
nen. Die Poller BürgerInnen regen an, dem historischen 
Rückzugs- und Erholungsräume in Alt-Poll nachhaltig zu 
sichern und negative planbedingte Auswirkungen vom 
Deutzer Hafen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Selbst 
bei moderaten Verkehrsbelastungen lt. Verkehrsprog-
nose sollten trotzdem Nachbar schützende Maßnahmen 
entwickelt werden, die einen Durchgangsverkehr zwi-
schen dem Plangebiet und der A4 wirksam unterbinden. 
Dafür bieten sich beispielsweise verkehrsbeschrankende 
Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr im 
Bereich der Alfred-Schütte-Alle, Poller Damm und Im 
Wasserfeld an. Nur der ÖPNV und Radfahrer sollten wei-
terhin die genannten Strecken nutzen können. Wir regen 
auch an, diese Maßnahmen bereits jetzt zu entwickeln 
und frühzeitig umzusetzen und nicht abzuwarten, bis in 
Alt-Poll erst erhebliche negative Verkehrseinwirkungen

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/ 42 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
eingetreten sind, die ein Einschreiten erforderlich ma-
chen. Als Positiv-Referenzbespiel sei hier die Milchmäd-
chensiedlung in Poll genannt. Dort hat man durch ver-
kehrsbeschränkende Maßnahmen den Durchgangsver-
kehr unterbunden und gute Wohnverhältnisse und Erho-
lungsräume sichergestellt. 
10.14 ÖPNV-Verbindungen 
 
Das Mobilitätskonzept und die Verkehrsuntersuchung 
nennen für den Deutzer Hafen gute ÖPNV 
Ansätze, die von den Poller BürgerInnen sehr begrüßt 
werden. Wir denken aber, dass es noch einige Optimie-
rungsmöglichkeiten gibt. Wir regen an, dass die guten 
ÖPNV Ansätze für den Deutzer Hafen in ein gesamtheitli-
ches, Stadtteil übergreifendes ÖPNV-Konzept überführt 
werden, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu nutzen und das 
ÖPNV Angebot für die BürgerInnen insgesamt zu verbes-
sern. Das Deutzer Hafen Projekt bietet eine großartige 
Chance, als Katalysator für eine weitreichende OPNV 
Stärkung zu dienen. Diese OPNV Stärkung sehen wir als 
sehr wichtig an, damit die im Mobilitätskonzept genann-
ten Modal-Split-Szenarien mit den dort angegebenen %-
Zahlen der Verlagerung sowohl im Deutzer Hafen als 
auch darüber hinaus erreicht werden können und die mo-
torisierten Individualverkehre mittel- und langfristig spür-
bar abnehmen. Wir halten es für sehr wünschenswert, 
wenn im Zusammenhang mit der Planung Deutzer Hafen 
auch eine gute OPNV Anbindung an die linke Rheinseite 
realisiert wird. Nach unserer Erfahrung ist das bisherige 
Fehlen einer solchen Verbindung ein wesentlicher Grund 
für die Erzeugung von hohem motorisiertem Individual-
verkehr. Es gibt kaum eine Möglichkeit, die linksrheini-
schen gegenüberliegenden Stadtteile, beispielsweise die 
Kenntnisnahme Die Umsetzung der im Mobilitätskonzept aufgeführten Maßnah-
men wird im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gesamtge-
biets Deutzer Hafen erfolgen. Die hier vorgeschlagenen über das 
Plangebiet hinausgehenden Maßnahmenvorschläge werden zur 
Kenntnis genommen und an die zuständigen Stellen weitergelei-
tet.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Südstadt und Bayenthal mittels OPNV komfortabel zu er-
reichen. Daher wird die Fahrt mit dem eigenen Kfz vorge-
zogen. Auch für die Buslinien regen wir eine Gesamtbe-
trachtung an, die über den Deutzer Hafen hinausgeht. Im 
Mobilitätskonzept ist ausgeführt, dass die Buslinie 150 ei-
nen neuen Verlauf erhalten soll, mit drei neuen Haltestel-
len im Quartier Deutzer Hafen. Die Buslinie soll dabei 
eine direkte Verknüpfung zum Bahnhof Köln-
Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mül-
heim sowie zur Buslinie 159 im Bereich Schüttewerk her-
stellen. Wie die künftige Streckenführung der Buslinien 
150 und 159 genau vorgesehen wird, ist nicht erkennbar. 
In Poll verkehrt derzeit nur die Buslinie 159 und verbindet 
Poll mit Kalk und Mülheim. Nach Ansicht der Poller Bür-
gerInnen wäre eine Verbesserung des Angebotes sehr 
wünschenswert, um auch andere Stadtteile und Ziele wie 
z.B. den Bf Deutz komfortabel zu erreichen. Gleichzeitig 
sind die derzeitigen Gelenkbusse der Linie 159 proble-
matisch für Alt-Poll. Diese sind in Alt-Poll nur mit sehr we-
nigen Fahrgasten besetzt, für die auch ein normaler Bus 
vollumfänglich ausreichen wurde. Sie verkehren tagsüber 
im 10 min Takt und befahren die Poller Hauptstraße teils 
in beide Fahrtrichtungen. Die Gelenkbusse bleiben in den 
engen Straßen von Alt-Poll oft stecken. Teils fahren sie 
über die Burgersteige, so z.B. an der Ecke Maifischgasse 
/ Weingartengasse, was zu einer Gefahrdung für die Fuß-
gänger fuhrt und zu Erschütterungen in den angrenzen-
den Häusern. Zudem durfte es höchst unwirtschaftlich 
und wenig nachhaltig sein, fast leere Gelenkbusse in Alt-
Poll verkehren zu lassen. Daher regen wir insgesamt an: 
- Überführung der OPNV Ansätze für den Deutzer Hafen 
in ein gesamtheitliches, stadtteilübergreifendes OPNV-
Konzept

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/ 44 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Prüfung einer guten OPNV Anbindung an die linke 
Rheinseite, ggf. nochmalige Betrachtung ob innerhalb der 
nächsten 10 Jahre eine neue Rheinbrücke auch mit KVB-
Verbindung realisiert werden kann. 
- Einbeziehung der alten Hafenbahn-Trasse in die lang-
fristigen OPNV Überlegungen, z.B. als Bus-Trasse, falls 
eine Nutzung als Stadtbahn-Trasse nicht möglich sein 
sollte. 
- Erstellung eines Gesamtkonzepts Bus mit optimal syn-
chronisierten Fahrstrecken der Buslinien 150 und 159. 
Einbeziehung der engen Straßenverhältnisse und ggf. 
Durchfahrtbeschränkungen in Alt-Poll. 
- Prüfung, die Buslinie 159 künftig nicht mehr über die 
Salmstraße in Richtung Alfred- Schutte-Allee zu fuhren, 
sondern über die Siegburger Straße und Am Schnellert 
zur Alfred- Schutte-Allee. Das hatte den Vorteil, dass das 
Plangebiet Deutzer Hafen an beide Buslinien 150 und 
159 angebunden wäre und gleichzeitig in Alt-Poll auf den 
teils engen Straßen eine Entlastung stattfindet. 
- Alternative Prüfung, die Buslinie 150 (keine Gelenk-
busse) über Alt-Poll zu fuhren und dafür die Buslinie 159 
(Gelenkbusse) hier herauszunehmen. Die Zusammenfüh-
rung der beiden Buslinien konnte dann z.B. im Bereich 
der Umsteigehaltestelle Salmstraße erfolgen. 
10.15 Schalltechnische Untersuchung der ADU Cologne – Insti-
tut für Immissionsschutz GmbH, 
Stand Februar 2021; inkl. Anhängen 
  
Auch die schalltechnische Untersuchung enthält sehr um-
fangreiche Betrachtungen für das Plangebiet und für die 
angrenzende Nachbarschaft. Es ist gut strukturiert und 
die Sachverhalte sind verständlich beschrieben. Die 
schalltechnische Untersuchung ist auf dem Stand vom 
Kenntnisnahme

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/ 45 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Februar 2021, während die Verkehrsuntersuchung den 
Stand Januar 2022 enthalt. Hierzu führen wir aus: 
10.16 Straßenverkehrslärm 
 
In der schalltechnischen Untersuchung wird der Straßen-
verkehrslärm nach der Richtlinie für den Lärmschutz an 
Straßen, RLS-90 ermittelt. Diese war zum Zeitpunkt der 
Erstellung des schalltechnischen Gutachtens noch in 
Kraft. Am 1. Marz 2021 wurde die RLS-90 durch die RLS-
19 ersetzt. Die Ermittlung des Straßenverkehrslärms in 
der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung erfolgt 
somit auf einer (inzwischen) ungültigen Grundlage. Im 
Vergleich der DTV-Eingangswerte (durchschnittliche täg-
liche Verkehrsstarke) weichen die Straßenverkehrslär-
muntersuchung und die Verkehrsuntersuchung voneinan-
der ab, beispielsweise 
- Streckenabschnitt Siegburger Straße direkt südlich der 
Eisenbahnbrücke 
Prognose-Nullfall 
Lärmuntersuchung: 13.600 Kfz/Tag 
Verkehrsuntersuchung: 15.500 Kfz/Tag 
Prognose-Planfall 
Lärmuntersuchung: 11.300 Kfz/Tag (Planfallkombination 
2+8) 
Verkehrsuntersuchung: 12.200 Kfz/Tag 
Bei vielen weiteren Streckenabschnitten im Untersu-
chungsbereich zeigen sich ebenfalls Abweichungen. Da 
die Verkehrslärmberechnung auf keiner aktuellen Richtli-
nie basiert und auch nicht auf aktuellen Verkehrsdaten, 
ist sie folglich nicht (mehr) als Abwägungsmaterial für 
den Bebauungsplanentwurf geeignet. Auch die darauf 
aufbauenden Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet 
Ja  Für den Teilbebauungsplan Infrastruktur ist laut Übergangsver-
ordnung noch die RLS-90 anzuwenden, da der Aufstellungsbe-
schluss vor dem Stichtag 1. März 2021 veröffentlicht wurde. 
Die Angaben zu Verkehrszahlen in der Verkehrsuntersuchung 
und der schalltechnischen Untersuchung sind aufgrund unter-
schiedlicher Berechnungen nicht vergleichbar. So wird in der Ver-
kehrsuntersuchung der DTVw (durchschnittlicher täglicher Ver-
kehr an Werktagen), in der schalltechnischen Untersuchung der 
DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr an allen Tagen) ver-
wendet.

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/ 46 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
und die Anspruchsermittlung für Schallschutzmaßnah-
men an Immissionsorten in der Nachbarschaft sind in der 
Folge nicht mehr aktuell. Wir verweisen in diesem Zu-
sammenhang auch auf die vorstehenden Ausführungen 
unter Ziffer A. zum Verkehrsgutachten. Es bestehen ins-
gesamt Zweifel an der Plausibilität der Ausgangswerte 
und Annahmen des Mobilitätskonzeptes und der Ver-
kehrsuntersuchung. Mit den gewählten Ansätzen ergibt 
sich unseres Erachtens eher eine untere Abschätzung 
der zu erwartenden Verkehrsaufkommen. Dies führt in 
der Folge auch zu einer Unterschatzung der Verkehrs-
lärmauswirkungen und der daraus abgeleiteten Maßnah-
men. Wir regen an, zunächst die Verkehrsuntersuchung 
und anschließend die Straßenverkehrslärmuntersuchung 
zu aktualisieren. 
10.17 Schienenverkehrslärm 
 
In der Schienenverkehrslärmbetrachtung wurden u.a. die 
KVB-Linien und die DB Strecken 2641 (Abschnitt Köln 
Südbrücke – Köln-Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Süd-
brücke – Köln Gremberg-Nord) berücksichtigt. Seitens 
der Poller BürgerInnen besteht die Sorge, dass nach Re-
alisierung der bis zu 80 m hohen Gebäude im südlichen 
Bereich des Plangebiets der Schienenverkehrs lärm aus-
gehend von den DB Strecken reflektiert wird und zu einer 
Überhöhung der Geräuscheinwirkungen in Köln-Poll 
fuhrt. Betroffen sind insbesondere die nahen Wohnberei-
che im Poller Kirchweg, Raiffeisenstraße, Kruckelstraße, 
Allerseelenstraße, An den Maien ff. Diese Nachbarn ha-
ben allesamt ein Schutz würdiges Interesse. In der Unter-
suchung wird zwar pauschal für alle Lärmarten gesagt, 
dass ein Geländemodell erstellt wurde und auch Reflexi-
onen berücksichtigt werden. Diese pauschale Angabe 
Ja Der Einfluss durch künftige Geräuschreflexionen nach Süden 
durch die Plangebäude sind selbst im obersten Geschoss der 
nächstgelegenen Bestandswohnbebauung (Raiffeisenstraße) mit 
0,1 dB und an einigen Orten max. 0,2 dB gegenüber dem Direkt-
schall vernachlässigbar gering. Der Direktschall ist pegelbestim-
mend.

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/ 47 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
reicht aber hier nicht aus, um eine zutreffende und voll-
ständige Ermittlung dieses erheblichen Sachverhalts vor-
zunehmen und in nachvollziehbarer Weise abzuwägen. 
In der schalltechnischen Untersuchung fehlt eine kon-
krete Untersuchung und Darstellung der oben genannten 
Lärmreflexionen. Denn es ist aufgrund der Gebäudehö-
hen und damit einhergehender Reflexionen nicht auszu-
schließen, dass durch die Planung ein Konflikt erzeugt o-
der ein bereits bestehender Konflikt weiter verschärft 
werden konnte. Die Poller BürgerInnen regen an, den 
Sachverhalt zu untersuchen und zu prüfen, ob und wel-
che Maßnahmen zum Schutz gegen überhöhte Schie-
nenverkehrslärmeinwirkungen nach dem Grundsatz der 
Verhältnismäßigkeit getroffen werden können. Dabei 
kommen vorzugsweise emissionsseitige Lärmschutz-
maßnahmen (z.B. absorbierende Lärmschutzwände seit-
lich des Schienenverkehrsweges) in Betracht und ggf. er-
gänzend oder alternativ immissionsseitige Maßnahmen 
(z.B. Schallschutzfenster an Gebäuden in Verbindung mit 
fensterunabhängigen Lüftungsanlagen). 
10.18 Gewerbelärm 
 
Die Untersuchungen zum Gewerbelärm sind nach An-
sicht der Poller BürgerInnen unvollständig. Aufgrund der 
Nähe des Plangebietes zur Wohnnachbarschaft ist eine 
Ermittlung und Beurteilung der anlagenbedingten Ver-
kehrs Geräusche auf öffentlichen Straßen gem. Ziffer 7.4 
TA Lärm erforderlich. Diese Betrachtung fehlt in der 
schalltechnischen Untersuchung. Da die Planung Deut-
zer Hafen von etwa 7.000 Arbeitskräften ausgeht, wird 
unmittelbar erkennbar, dass hierdurch entsprechender 
Gewerbelärm erzeugt wird und eine Betrachtung der an-
lagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Stra-
ßen nicht entbehrlich ist. Vielmehr ist eine ausführliche 
Ja In der TA Lärm, Pkt. 7. 4, heißt es: 
„Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Ver-
kehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem 
Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nr. 6.1 Buchstaben c bis g 
sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie mög-
lich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der 
Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um 
mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übri-
gen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Ver-
kehrslärmschutzverordnung (16. BimSchV) erstmals oder weiter-
gehend überschritten werden.“ 
Maßnahmen organisatorischer Art sind demnach erforderlich, 
wenn durch den anlagenbezogenen Verkehr Immissionsorte in-
nerhalb eines Radius von 500 m vom Betriebsgrundstück tangiert

- 47 - 
 
/ 48 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Berechnung und Beurteilung vorzunehmen. Die Poller 
BürgerInnen regen an, die Gewerbelärmuntersuchung zu 
vervollständigen und entsprechend Ziffer 7.4 TA Lärm zu 
prüfen, wie hoch die anlagenbedingten Verkehrs Geräu-
sche auf öffentlichen Straßen sind und durch welche 
Maßnahmen sie auf ein Mindestmaß reduziert werden 
können. 
werden, die in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c – g lie-
gen und alle drei der oben genannten Voraussetzungen erfüllt 
sind (siehe dazu auch LAI Hinweise zur Auslegung der TA Lärm 
von März 2017). 
Im vorliegenden Fall ist von einer unmittelbaren Vermischung des 
An- und Abfahrtverkehrs zu bzw. von den gewerblichen Flächen 
mit dem übrigen Kfz-Verkehr auf den öffentlichen Verkehrsflä-
chen auszugehen. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung 
und die Ermittlung von Lärmimmissionen durch anlagenbezogene 
Fahrzeugbewegungen im öffentlichen Verkehrsbereich gemäß 
Pkt. 7.4 der TA Lärm nicht erforderlich. 
10.19 Zukunftsfähigkeit des Kölner Verkehrskonzepts 
 
Dem aktuellen Entwurf des Bebauungsplans fehlt es an 
einem weitsichtigen Stadtteil übergreifenden, nachhalti-
gen Verkehrskonzept. Mit der aktuell ungünstigen Pla-
nung der Überbauung des Plangebietes werden Verhin-
derungstatsachen geschaffen, die bereits bekannte und 
vielversprechende Verkehrsoptionen in der Zukunft aus-
schließlich Unter anderem ist mit dem aktuellen Bebau-
ungsplan ein rheinquerender OPNV kaum mehr möglich, 
da die benötigten Freiraume um wenige Meter zu eng be-
baut werden.  
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.4 verwiesen. 
10.20 Auch eine künftige Überlegung zur Nutzung der „HGK-
Trasse“ für Bahnverkehr ist mit dem aktuellen Bebau-
ungsplan nicht mehr möglich, da die benötigten Radien 
auf der Strecke „Am Schnellert“ durch geplante Bauob-
jekte um wenige Meter verhindert werden. Die Poller Bür-
gerinnen regen an, das Verkehrskonzept weiter zu fas-
sen und im Plangebiet Optionen offen zu lassen, die in 
den kommenden Jahrzehnten weiterhelfen werden, alle 
Möglichkeiten von moderner Mobilität zu nutzen. Diese 
Nein Es wird auf die lfd. Nr. 6.2 verwiesen.

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/ 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Forderung steht nicht dem Interesse entgegen, das Plan-
gebiet optimal und profitabel zu überbauen. Das Plange-
biet sollte vorausschauend so entwickelt werden, dass 
die Zukunftsfähigkeit des Kölner Verkehrskonzepts nicht 
eingeschränkt wird. 
10.21 Die Poller Bürgerinnen bekennen sich ausdrücklich ‚Pro 
Deutzer Hafen‘ und sind an einer konstruktiven M itgestal-
tung interessiert. Uns ist bewusst, dass der Vorhabens-
träger M oderne Stadt und die Stadt Köln die gesetzten 
Zeit- und Budgetvorgaben einhalten mochten. Gleicher-
maßen haben wir das Ziel, negative planbedingte Auswir-
kungen für Köln-Poll auf ein vertragliches M indestmaß zu 
reduzieren und positive Synergieeffekte für den Deutzer 
Hafen und Poll zu fordern. Wir sind uns sicher, dass uns 
dies gemeinsam gelingen wird. Dabei setzen wir auf eine 
offene Kommunikation und ein M iteinander. Wir wurden 
uns freuen mit allen beteiligten Akteuren weiterhin in ei-
nem engen losungsorientierten Dialog bleiben zu können 
Kenntnisnahme  
11    
11.1 Zunächst möchten wir sagen, dass wir es sehr begrüßen 
weiteren Wohnraum zentrumsnah zu bauen. Allerdings 
haben wir große Sorge, ob des besonderen Verkehrsaus-
maß, das auf die Poller Bevölkerung zu kommen wird. 
Der Individualverkehr, der sich durch Poll über die Sieg-
burgerstr. „ergießt“, ist jetzt schon in den Rush Hour Zei-
ten unerträglich. Viele Kinder queren die Siegburgerstr., 
um zu den Kitas und Grundschulen zu kommen und hier 
entstehen, lt. einiger besorgten Poller Eltern und Poller 
Bürger*innen, häufig Schwierigkeiten mit der sicheren 
Überquerung der Siegburgerstr., da der Individualverkehr 
sich in einer Art “Vorrecht“ sieht. Des Weiteren wird die 
Ja Im Zuge der Umsetzung des Integrierten Plans sind Umbaumaß-
nahmen im übergeordneten Erschließungssystem vorgesehen. 
Diese Maßnahmen werden im Verkehrsgutachten in der Planfall-
kombination 2+8 beschrieben. Der Planfall 2 beinhaltet Umbau-
maßnahmen der Siegburger Straße, die zu einer Verlagerung der 
Verkehre auf die im Planfall 8 beschriebenen Routen führen. 
Die geforderten Umbauten im Bereich der Siegburger Straße ent-
sprechen den Maßnahmen des Planfalls 2 (Umgestaltung Sieg-
burger Straße). 
Die verkehrlichen Anforderungen im Bereich der Haltestelle Raiff-
eisenstraße werden im Zuge der Ausführungsplanung berück-
sichtigt.

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/ 50 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Siegburgerstr. Von vielen Poller Kindern als Radweg zu 
den weiterführenden Schulen nach Deutz genutzt. Dieser 
Radweg ist in einem desolaten Zustand. Wir schlagen 
vor, dass eine PKW Spur der Siegburgerstr. Zum Fahr-
radweg ab der Drehbrücke bis zur Autobahnauffahrt der 
A 4 durchgängig entsteht, eventuell wird dem Individual-
verkehr dadurch die Route „Hasental“ schmackhaft ge-
macht. Die Abbildung 15 (Umgestaltung der Siegbur-
gerstr mit Fahrradschutzstreifen) funktioniert so an der 
KVB Haltestelle Raiffeisenstr, nicht, da es dort einen 
Engpass gibt. Eventuell könnte durch die Verlegung der 
KVB Haltestelle Platz für die Fahrradfahrer*innen ge-
schaffen werden. wir haben Sorge, dass der Individual-
verkehr über die Alfred Schütte Allee und damit durch Alt 
Poll eine geeignete Ausweichstrecke entdecken wird. 
Hierzu hatten wir Herr Dörkes bereits im Januar 2022 an-
geschrieben. 
11.2 Zudem halten wir es für mehr als überfällig eine neue 
Rheinquerung für den ÖPNV zu schaffen, gerne in Höhe 
der Südbrücke um die linksrheinische Seite in Höhe des 
Ubierrings. 
Wir wünschen uns eine stärkere Einbindung als Bürger-
verein Köln Poll e.V. in die zukünftige Verkehrsführung im 
Bereich Poll. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.4 verwiesen. 
12    
12.1 Zum Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur in Köln-Deutz“ nehme ich wie folgt Stellung zu 
den Aspekten des Verkehrs. 
Seit einigen Jahren beobachte ich den Prozess. Wie viele 
war ich von den Entwürfen begeistert. In so einem mo-
dernen und hoffentlich nachhaltigen Quartier zu leben, 
wäre für mich und viele ein Traum. 
Kenntnisnahme Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhal-
tiges umwelt- und stadtverträgliches Mobilitätsangebot geschaf-
fen werden. Ziel ist es, den Anteil des motorisierten Individualver-
kehrs (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit 
den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes sowie einem gut aus-
gebauten ÖPNV-, Fuß- und Radwegenetz zu minimieren. Zu die-
sem Zweck wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Lösungen

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/ 51 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Nachdem nun Details zur verkehrlichen Erschließung of-
fenbart wurden, muss ich sagen: Dieser Traum ist ausge-
träumt. Wer jetzt noch ein neues Quartier und den MIV 
herum plant, schafft keine nachhaltige Stadt der Zukunft, 
sondern betoniert die alten Strukturen, die uns in die ge-
genwärtige geopolitische und klimatische Katastrophe 
geführt haben. 
Der Rat der Stadt Köln sollte vor diesem Hintergrund und 
dem beschlossenen Klimanotstand den Fokus der Pla-
nungen hinterfragen und auf ein völlig neues Gerüst stel-
len. Grundsätzliche Anmerkungen zum Ablauf des Pla-
nungsprozesses und den Schwerpunkten 
Ich kritisiere, dass bei derartigen Prozessen der Fokus 
immer auf dem MIV liegt. Der MIV wird in der Ausgangs-
lage (zu Recht) als Problem erkannt, welches man lösen 
muss. Daran ist nichts auszusetzen. Jedoch erfolgt die 
Lösung dieses Problems in altbewährter Manier dadurch, 
dass der MIV ausgebaut wird bzw. alle Maßnahmen sich 
daran orientieren, den MIV möglichst bequem und 
schnell von A nach B zu bringen. 
Die anderen Mobilitätsformen tauchen in den Unterlagen, 
was konkrete, absehbare Maßnahmen betrifft, nur am 
Rande auf. Beim ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr 
heißt es z.B. nicht: „Wie kann man den 
ÖPNV/Radverkehr/Fußverkehr maximal attraktiv gestal-
ten, so dass es zu von Anfang an zu weniger MIV 
kommt?“ Vielmehr heißt es sinngemäß: 
„Der ÖPNV/Radverkehr/Fußverkehr wird sich schon ir-
gendwie etablieren, auch wenn wir nach wie vor in unse-
ren alten Denkmustern verbleiben. Daher prüfen wir hier 
alle Maßnahmen, um dem MIV im Planungsgebiet zu er-
möglichen.“ 
aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. 
Modifizierung des Mobilitätsverhaltens, Probleme im zukünftigen 
Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und Verkehrsange-
bote künftig gestaltet werden können. 
Ein Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs in dem ge-
forderten Maße entspricht weder den aktuellen fachlichen Anfor-
derungen noch ist er realistisch umsetzbar. 
Der Bebauungsplan beschränkt sich in seinen Festsetzungen auf 
den unmittelbaren räumlichen Geltungsbereich und die im Rah-
men des Baugesetzbuches eröffneten Möglichkeiten mit Bezug 
auf konkrete Flächen. 
Die jenseits dieser Möglichkeiten erforderlichen Maßnahmen aus 
dem Mobilitätskonzept werden in Zusammenarbeit der Stadtver-
waltung, der Kölner Verkehrsbetriebe und weiterer Akteure um-
gesetzt.

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/ 52 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Dieser Gedanke des „Ermöglichens“ findet sich nicht 
beim ÖPNV/Radverkehr/Fußverkehr. Denn mit den Ge-
dankengängen aus dem B-Plan sind alle Maßnahmen für 
einen bequemen MIV bereits zu Ende gedacht. Von der 
Autobahn bis in die Tiefgarage. Inklusiver detaillierter, 
statistischer Darlegungen, dass der MIV es zu jeder Ta-
geszeit bequem haben wird und statistisch nie im Stau 
stehen muss. 
Hingegen muss der gesamte Prozess für den ÖPNV und 
Radverkehr quasi hintenanstehen. Beim ÖPNV verweist 
man einfach auf die Schwierigkeiten, eine Stadtbahn 
durch das Gebiet fahren zu lassen. Der Ausbau des 
ÖPNV, egal ob direkte Anbindung an Messe/Deutz oder 
der Ausbau der S- Bahn, Wasserbus oder Seilbahn, 
bleibt im Grunde genommen Wunschdenken. 
Besonders fällt dies auf, wenn die Radien der Stadtbahn-
haltestellen einfach als ausreichend dargestellt werden, 
obwohl ein guter Teil der Neubauten am Rande dieser 
Radien oder sogar außerhalb liegen wird. Jedes Baufeld 
soll hingegen über eine eigene Tiefgarage verfügen. Eine 
moderne Verkehrspolitik würde solche Diskrepanzen und 
systematischen Benachteiligungen des Aber auch bei 
den Maßnahmen, die unmittelbar in den Verantwortungs-
bereich der Stadt fallen, bleibt es bei Ankündigungen und 
Wunschdenken: Wo sind die konkreten Planungen für 
neue Rheinbrücken für Fuß/Radverkehr? Wo sind die 
Planungen für die Rampen an der Südbrücke? Diese 
Prozesse müssten JETZT mit Hochdruck angegangen 
werden. 
Es ist eine Farce, dass der Gutachter mit Stolz behaup-
tet, sogar bereits die Fahrstreifen an den Autobahnkreu-
zen zu Ende geplant zu haben, während Planungen für 
die oben genannte Projekte für den Radverkehr, Fußver-
kehr und ÖPNV noch nicht einmal begonnen haben.

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/ 53 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Nach den Planungen der Stadt werden am Ende die Bau-
felder samt Tiefgaragen und Straßen für den MIV fertig 
sein, während wahrscheinlich keine wesentlichen Maß-
nahmen für den ÖPNV und Radverkehr erbracht sein 
werden. 
Mein Eindruck ist zudem auch, dass durch das ehren-
werte, bürgerschaftliche Engagement aus Poll sich der 
Planungsfokus stark auf die umliegenden Gebiete ver-
schoben hat und gar nicht mehr im Fokus steht, wie eine 
möglichst nachhaltige, verkehrliche Erschließung des 
Deutzer Hafens aussehen könnte. 
12.2 Anmerkungen zu Details 
 
Mir ist bewusst, dass einzelne Details aus den Unterla-
gen noch nicht der finale Stand sind. Jedoch lässt sich an 
diesen Details festmachen, dass an jeder Ecke der Fokus 
auf dem MIV liegt. Jede Straße, jede Kreuzung, jede Er-
schließung ist primär vom MIV hergedacht: 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 12.1 verwiesen. 
12.3 Siegburger Straße 
Der Fuß und Radverkehr an Siegburger Straße (Abbil-
dungen 52 und 53) wird an den Rand gedrängt: Geplant 
ist z.T. Mischverkehr in der Mühlenstraße (immerhin Ein-
bahnstraße), Richtung Deutz teilweise „unverändert zur 
Bestandsituation im Gehwegbereich“. Allein diese gut-
achterlichen Formulierungen belegen meine oben getä-
tigten Aussagen: Der Denkprozess fängt beim MIV an 
und hört beim MIV auf. Alles andere (Rad- und Fußver-
kehr) wird an den Rand gedrängt. Eine vertiefte Betrach-
tung des ÖPNV findet nicht statt. Stattdessen wird ein-
fach auf eine Buslinie verwiesen. Das ist in einem Neu-
baugebiet einer Millionenstadt schlicht zu wenig. 
Bezüglich der Radverkehrsinfrastruktur erfolgt keinerlei 
Befassung damit, dass selbst in der Kölner Verwaltung 
Ja Die Planung der Erschließungsanlagen entspricht den Anforde-
rungen der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RASt) und folgt 
dem gängigen Stand der Technik. 
Die im Mobilitätskonzept vorgesehenen Maßnahmen und somit 
die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer werden durch die Pla-
nung berücksichtigt. 
Verkehrsordnende Maßnahmen können situationsbedingt und 
bedarfsgerecht angeordnet werden, sind jedoch nicht Bestandteil 
des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mittlerweile angekommen ist, dass es ein „weiter so“ 
nicht geben kann. Trotzdem werden alte Planungsmuster 
ausgegraben und wiederverwendet. 
12.4 Quartiersstraße /Grundschule 
 
Für die Quartiersstraße (Abbildung 54) ist keinerlei Rad-
infrastruktur vorgesehen. Obwohl hier die Grundschule 
liegen wird. Die Quartierstraße wird dutzende Tiefgara-
gen anbinden. Wie soll das zusammengehen? Warum 
wird am Reißbrett eine neue Straße geplant und sie sieht 
jedenfalls an den Kreuzungen aus, wie die Fehlplanun-
gen der vergangenen Jahrzehnte? 
Das Konzept „Mischverkehr“ und das Konzept „Maximale 
Beschleunigung des MIV an Kreuzungen“ kann nicht 
kombiniert werden. Wer das plant, gefährdet den Radver-
kehr, der ja an den Kreuzungen nicht einfach verschwin-
det. 
Vielleicht hatte der Gutachter unterstellt, dass der Rad-
verkehr (und ich spreche hier beim Radverkehr auch Kin-
dern) nie auf der Quartiersstraße fahren wird. Aber da 
frage ich mich: Wo ist dann das lückenlose Radverkehrs-
netz für den Deutzer Hafen festgehalten? Wo ist darge-
legt, dass die Grundschule von jedem Ort im Deutzer Ha-
fen und den umliegenden Stadtteilen sicher und bequem 
für den Fuß- und Radverkehr zu erreichen ist? 
Ja Für die Quartiersstraße ist im Mobilitätskonzept eine Geschwin-
digkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorgesehen. Der Radverkehr 
kann daher auf sichere Weise im Mischverkehr geführt werden. 
Die Quartiersstraße wird entsprechend ausgebaut. Gemäß StVO 
müssen Kinder bis zum 8. Geburtstag den Gehweg benutzen. 
Die Gehwegbreiten sind ausreichend breit konzipiert, Querungs-
hilfen werden eingeplant.  
Darüber hinaus sind in Form der Promenaden, Plätze und der 
Alfred-Schütte-Allee sowie der Grünen Gassen als Querverbin-
dungen weite Abschnitte der Verkehrsflächen dem Geh- und 
Radverkehr vorbehalten. Auf Wunsch kann die Nutzung der 
Quartiersstraße durch den Fuß- und den Radverkehr überwie-
gend vermieden werden.  
Die Schule ist durch den Platz 7 von der Quartiersstraße ge-
trennt. Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr sind auf ein Mini-
mum beschränkt. Eine geordnete Lenkung der unvermeidlichen 
Hol- und Bringverkehre dient außerdem der Verkehrssicherheit. 
12.5 Auch die Planungen des Schwimmunterrichts irritieren et-
was. So ist eine Schwimmbushaltestelle hunderte Meter 
entfernt von der Grundschule vorgesehen. Für den MIV 
wird die Grundschule hingegen mit Tiefgarage und El-
terntaxen geplant. Zudem unterstellt der Gutachter ein-
fach, die Kinder könnten 600 m zum Schwimmhalle lau-
fen, ohne sich ansatzweise mit dem Fußweg dorthin über 
die Siegburger Straße zu befassen. 
Ja Die Haltestelle für den Schwimmbus ist für Schüler/innen anderer 
Schulen vorgesehen, die das Schulschwimmbecken der Schule 
im Deutzer Hafen mitbenutzen. Die Haltestelle der KVB kann 
nicht für den Schwimmbus genutzt werden, da dieser z.T. wäh-
rend des Schwimmunterrichts auf die Schüler/innen wartet. Die 
genaue Verortung der Schwimmbushaltestelle erfolgt in der wei-
teren Planung. Sie wird max. 60-100 m von der Schule entfernt 
liegen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12.6 Stand jetzt dient die Quartiersstraße allein der möglichst 
schnellen und bequemen Erschließung der Tiefgaragen. 
Die Quartiersstraße ist aber verkehrsberuhigt auszuge-
stalten. Auch an den Kreuzungen! Zudem sollte die Quar-
tiersstraße in der Mitte für den MIV gekappt werden (freie 
Durchfahrt nur für Busverkehr). Es ist auch Schade, dass 
die Unterlagen nicht den vergrößerten Bereich in der 
Mitte der Quartiersstraße erläutern. 
Nein  Hinsichtlich des Ausbaus der Quartiersstraße wird auf die lfd. Nr. 
12.4 verwiesen. 
Die Quartiersstraße dient der inneren Erschließung des Deutzer 
Hafens. Eine Unterbrechung für den motorisierten Verkehr ist 
nicht sinnvoll umsetzbar. Mit den Promenaden, Plätzen und grü-
nen Gassen besteht ein ausreichender Verkehrsraum für den 
nicht-motorisierten Verkehr. 
12.7 Besonders irritiert die Denkweise bei der Grundschule. 
Auch hier liegt der Fokus allein auf der möglichst beque-
men Erschließung für Elterntaxen. Es ist ein Schlag ins 
Gesicht, dass die Verwaltung hier dem Gutachter sogar 
die möglichst bequeme Erschließung für Elterntaxen in 
das Pflichtenheft schreibt. Das Wort „Schulstraße“ kommt 
in den Unterlagen nicht vor und die Erschließung der 
Grundschule für Fuß- und Radverkehr scheint so exo-
tisch zu sein, dass sie nicht mal erwähnt wird. 
Ja Die Schule ist über die Promenade, den Platz 7 und die Alfred-
Schütte-Allee unmittelbar an das autofreie Fuß- und Radver-
kehrsnetz angebunden. Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr 
sind auf ein Minimum beschränkt. Die Tiefgarage erfüllt die Anfor-
derungen hinsichtlich des im Baugenehmigungsverfahren zu er-
bringenden Stellplatznachweises. Die Anbindung der Tiefgarage 
erfolgt nicht über den Schulvorplatz (Platz 7), sondern direkt von 
der Quartiersstraße aus, so dass die Schule nicht unmittelbar an-
gefahren werden muss. 
12.8 Radstreifen in Mittellage 
 
Ich spreche mit vehement gegen jegliche „Radstreifen in 
Mittellage aus“. Wer so etwas plant, fährt nicht selber 
Fahrrad. Ich habe schlicht und ergreifend keine Lust, tat-
täglich mein Leben durch so eine Fehlplanung gefährden 
zu lassen und mich hier links und rechts von PKW und 
LKW ohne Sicherheitsabstand überholen zu lassen. 
Diese Infrastruktur fördert aber exakt dieses Fehlverhal-
ten des MIV. Es gibt keine Radfahrende, die Radstreifen 
in Mittellage gut finden würden. Dieses Konstrukt ist eine 
Erfindung, um dem MIV in einer Kreuzung Platz zu geben 
und das Geradeausfahren und Abbiege des MIV mög-
lichst bequem zu machen. 
Kenntnisnahme Die Einrichtung von Radfahrstreifen in Mittellage (RIM) richtet 
sich nach den gängigen Vorschriften (Allgemeine Verwaltungs-
vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Richtlinien 
für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), Empfehlungen für Rad-
verkehrsanlagen (ERA), Hinweise zur Signalisierung des Radver-
kehrs (HSRa), Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)) 
und dem Stand der Technik. Die vorliegende Planung stellt einem 
ersten Ansatz der Ausführungsplanung dar und wird noch weiter-
entwickelt. 
Darüber hinaus wird auf die lfd. Nr. 12.3 verwiesen.

- 55 - 
 
/ 56 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Auch die Kreuzungen ohne Radstreifen in Mittellage sind 
eine Fehlplanung. Hier ist z.B. die Erschließung von tau-
senden Arbeitsplätzen, Hoch- und Tiefgaragen geplant 
und als Radfahrer darf man sich zum Linksabbiegen ir-
gendwie durch den MIV quetschen bzw. hoffen, dass 
man nicht überfahren wird. 
Schließlich möchte ich am Ende auf ein Detail am Ende 
der Quartiersstraße hinweisen. Wie erörtert, ist diese ver-
kehrsberuhigt auszugestalten. Am Ende ist geplant, das 
Rechtabbiegen zu verbieten mit Ausnahme des Busses. 
Hier ist aber eine ganz normale Kreuzung geplant und 
wahrscheinlich nur ein einfaches Schild. Die Erfahrung 
zeigt aber, dass solche Schilder ignoriert werden, insb. 
wenn der MIV hierdurch wegen Stau etc. Zeit gewinnt. 
Dementsprechend fordere ich, dass in Köln endlich ein 
System von versenkbaren Pollern angegangen wird, die 
auf Anforderung von Bussen usw. automatisch runterfah-
ren. 
12.9 Erschließung ÖPNV 
 
Ich kritisiere, dass das gesamte Gebiet mangelhaft über 
die Stadtbahn erschlossen sein wird. Gemäß der Abbil-
dung auf S. 26 des Mobilitätskonzeptes wird sich der ge-
samte Süd-West-Bereich des Gebietes sogar außerhalb 
des 400 m (!) Radius der Stadtbahn befinden. Damit ist 
bereits jetzt klar, dass durch lange Fußwege oder Um-
steigezeiten der MIV hier gerade für die gewerbliche Nut-
zung massiv bevorzugt und gefördert wird durch wohnort-
nahe bzw. arbeitsstättennahe Parkmöglichkeiten. 
Ja Weite Teile des Gebietes liegen im direkten Einzugsbereich der 
Stadtbahn und sind somit an das Kölner Stadtbahnnetz ange-
schlossen. Ergänzend dazu wird die Buslinie 150 über die Quar-
tierstraße geführt. Durch die zwei Haltestellen ebendieser Busli-
nie wird eine direkte Verknüpfung an die Stadtbahn sowie an den 
Deutzer Bahnhof gewährleistet. Langfristig profitieren die Gebiete 
außerhalb der 400m Radien der Stadtbahn durch die dann nah-
gelegene S-Bahn Haltestelle. 
Durch das dichte Rad- und Fußwegenetz ist eine umwegfreie An-
bindung der Haltestellen gewährleistet. 
12.10 Eine Verbesserung des ÖPNV bzw. dieser Radien ist bis 
auf eine Buslinie nicht geplant. Denkbare Maßnahmen 
wären Radschnellverbindungen, Schnellbusse und ein 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.6 verwiesen.

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/ 57 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
konzentrierter Ausbau der Rheinquerungen für Fuß/Rad-
verkehr. Es kann nicht einfach auf einen S-Bahn-Ausbau 
verwiesen werden, der noch Jahrzehnte Bauzeit haben 
könnte. Vielmehr müssen jetzt Maßnahmen wie die Was-
serbusse angegangen werden, die in der Hand der Stadt 
Köln liegen, z.B. eine Schnellverbindung Deutzer-Ha-
fen/Messe-Deutz/Hauptbahnhof per Wasserbus und 
Wassertaxi nach dem Vorbild von Rotterdam. 
12.11 Auch die Seilbahn muss verstärkt angegangen werden. 
Bereits in wenigen Jahren könnte Bonn eine innerstädti-
sche Seilbahn u.a. zur Rheinquerung fertiggestellt haben, 
weil diese jetzt konkret geplant wird. In Köln rangiert die 
Seilbahn unter „Sonstiges“ und wird gerade einmal rudi-
mentär erwähnt. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.5 verwiesen. 
12.12 Daher meine Frage: Wo sollen denn im Deutzer Hafen 
die Masten und Stationen stehen? Wo soll der Wasser-
bus anlanden? Wo werden die Rampen für die Südbrü-
cke platziert? Wo die Bauwerke für die neue Rheinque-
rung? 
Ja Die angeführte Infrastruktur ist im Integrierten Plan berücksichtigt, 
liegt z.T. jedoch außerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans 
Infrastruktur. 
Hinsichtlich des Platzbedarfs der Seilbahn wird auf die lfd. Nr. 6.5 
verwiesen. 
Hinsichtlich der Anlegestellen für wassergebundenen ÖPNV wird 
auf die lfd. Nr. 6.6 verwiesen. 
Hinsichtlich der Anbindung der Südbrücke wird auf die lfd. Nr. 6.9 
verwiesen. 
Hinsichtlich der Rheinquerung wird auf die lfd. Nr. 6.4 verwiesen. 
12.13 Rad- und Fußverkehrsnetz 
 
Das Mobilitätskonzept erwähnt zwar ein Radverkehrsnetz 
und ein Fußverkehrsnetz. Dieses wird aber in den Pla-
nungen nicht erkennbar. Bezüglich des Radverkehrsnet-
zes begnügt man sich mit dem Hinweis auf die neue au-
tofreie Brücke über den Hafen und den Radweg entlang 
des Rheins. Im Übrigen wird einfach auf „Mischverkehr“ 
verwiesen. Inwiefern das ein Radverkehrsnetz sein soll, 
Ja Die Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr sind im Mobilitäts-
konzept erläutert. Im Bebauungsplan sind alle Bereiche, die nur 
dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind als Verkehrsflächen 
besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radweg) festgesetzt. 
Es ergibt sich ein feinmaschiges Netz aus autofreien Verbindun-
gen durch das gesamte Quartier, konkret sind das u.a. die Hafen-
promenade, die neue Fuß- und Radwegbrücke, die Grünen Gas-
sen, die Alfred-Schütte-Allee. Ergänzt wird dieses Netz durch die 
Mischverkehrsnutzung der Erschließungsstraßen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
erschließt sich mir nicht. 
Die Planungen zum Kreuzfeld zeigen hingegen, wie eine 
echte Planung von solchen Netzen aussieht. Erst mit sol-
chen Netzen kann von einem lebedigenen und lebens-
werten Quartier gesprochen werden. Die Stückelung in 
Baufelder, Tiefgaragen und Erschließungsstraßen erin-
nert an Fehlplanungen wie z.B. das Kalker Feld. 
Die genannten Maßnahmen werden im Zuge der Umsetzungspla-
nungen konkretisiert.  
12.14 Fehlende Möglichkeit für autofreie Bereiche 
Aufgrund der Planungsprämissen mit Tiefgaragen in allen 
Baufeldern ist die Entwicklung von autofreien Bereichen 
blockiert. Bereits jetzt existieren zahlreiche Initiativen, die 
z.B. als Genossenschaft entsprechend gemeinsam 
bauen möchte. Daher fordere, dass mehrere Baufelder 
komplett autofrei geplant werden und dort keine Tiefgara-
gen vorgesehen werden. 
Sollte der Hochwasserschutz Tiefgaragen erfordern, ist 
dies durch die Baufelder zu leisten, die nicht auf den MIV 
verzichten möchte, z.B. durch größere oder tiefe rei-
chende Tiefgaragen 
Kenntnisnahme Die Tiefgaragen der Baufelder liegen außerhalb des Geltungsbe-
reichs des Teilplans Infrastruktur. Der Stellplatznachweis inner-
halb der Tiefgaragen ermöglicht die Umsetzung der geltenden 
Stellplatzsatzung und zeigt eine Möglichkeit zur Schaffung des 
erforderlichen Retentionsraums auf. Die entsprechenden Nach-
weise sind im nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu erbrin-
gen.  
Für die Art der Nutzung der Tiefgaragen können individuelle Lö-
sungen im Rahmen der Baufeldentwicklung berücksichtigt wer-
den, sofern das Retentionsraumvolumen sichergestellt wird. Das 
Retentionsraumkonto wird baufeldübergreifend geführt. Es muss 
zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass ein ausreichender Retenti-
onsraum zur Verfügung steht. 
Der Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur trifft diesbezüglich 
keine Festsetzungen. 
12.15 Fehlende weiterführende Schulen 
Schließlich ist mir absolut schleierhaft, wieso die Verwal-
tung ein komplettes neues Stadtgebiet plant und für 
3.000 Wohnungen nicht eine einzige weiterführende 
Schule vorsieht. Das Kölner Schulsystem steht in den 
nächsten Jahren vor dem Kollaps. Es hätte die Chance 
gegeben, hier durch den Bau einer weiterführenden 
Schule Entlastung zu schaffen. Wie sollen die völlig über-
füllten umliegenden Schulen die noch mehr werdenden 
Schüler*innen aufnehmen? Bereits jetzt sind weite Schul-
Kenntnisnahme Die durch den Deutzer Hafen neu entstehenden Bedarfe an 
Schulplätzen in den Sekundarstufen I und II werden aufgrund der 
räumlichen Nähe in erster Linie durch eine neue Gesamtschule 
„Im Hasental“ in Deutz gedeckt. Diese wird 4 Züge in der Sekun-
darstufe I und in der Sekundarstufe II umfassen und voraussicht-
lich zum Schuljahr 2027/28 an den Start gehen. Allerdings ist da-
von auszugehen, dass Schüler*innen auch weiterführende Schu-
len ihrer Wahl im Umkreis besuchen werden, z.B. die bestehende 
Realschule Im Hasental.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wege vorprogrammiert. Dies in Verbindung mit der man-
gelhaften ÖPNV-Erschließung ist eigentlich jetzt schon 
eine Farce. 
Aufgrund des allgemeinen Bevölkerungswachstums in der Stadt 
Köln finden aktuell intensive Verhandlungen zu weiteren Möglich-
keiten statt, die den Ausbau des Schulplatzangebots (unabhängig 
vom Deutzer Hafen) forcieren. Kommen solche Möglichkeiten in 
der Innenstadt, Deutz sowie angrenzenden Stadtteilen zur Um-
setzung, werden diese sich wiederum positiv auf die Schulplatzsi-
tuation am Deutzer Hafen auswirken. 
13    
13.1 Untergeschosse der Gebäude (Retentionsraum) – Nut-
zungen 
 
Zur Sicherung der Retentionsfähigkeit im Überflutungsbe-
reich des Rheines sind flutbare Untergeschosse für die 
Gebäude im Deutzer Hafen vorgesehen. Das ist sinnvoll 
und voll zu unterstützen. Nicht sinnvoll ist jedoch, dass in 
diesem Zusammenhang ausschließlich einer Nutzung als 
Tiefgaragen erwähnt wird. Zum Beispiel auf Seite 12 der 
Begründung: „In den künftigen Baufeldern sollen flutbare 
Tiefgaragen bei Hochwasser zusätzlichen Retentions-
raum bieten.“ Oder in der Mittelung für den Ausschuss: 
„Der … Retentionsraum, wird durch Tiefgaragen ... aus-
geglichen". Auch wenn die Verknüpfung des Retentions-
raumes mit der Nutzung als flutbare Tiefgarage nicht in 
den Festsetzungen selbst geschieht, sondern in den ver-
schiedenen Begleittexten und deshalb ggf. keine direkte, 
rechtliche Wirksamkeit entstehen sollte, ist trotzdem eine 
Leitwirkung durch diese ausschließliche Verknüpfung der 
Untergeschosse mit einer Nutzung als Tiefgarage gege-
ben. Potenzielle Hausherren werden durch sie im Sinne 
eines Zwangs zum Bau von Tiefgaragen unsachgemäß 
in ihrer Gestaltungsfreiheit eingeschränkt, die Retentions-
räume anderen oder auch keiner Nutzung zuzuführen. So 
Kenntnisnahme Die vorgesehenen Tiefgaragen liegen außerhalb des Geltungsbe-
reichs des Teilplans Infrastruktur. Es handelt sich um flutbare Un-
tergeschosse, die nur eingeschränkt für die Aufnahme fester Ein-
bauten geeignet sind. Darüber hinaus sind sie in der Regel erfor-
derlich, um in zukünftigen Bebauungsplänen der Baufelder die 
Nachweise des Stellplatzbedarfs zu führen. Sofern der notwen-
dige Retentionsraum sichergestellt wird, ist auch eine anderwei-
tige Nutzung denkbar.  
 
Es wird auf die lfd. Nr. 12.14 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
könnten Untergeschosse im Bereich des Hafenbeckens, 
zum Beispiel das der Grundschule, alternativ auch für die 
Lagerung von Wassersportgeräten der auf den Wasser-
flächen aktiven Gruppen und Vereine verwendet werden. 
Hinzu kommt, das "entsprechend dem Ziel der Reduktion 
des MIV-Anteils" die Bindung der Retentions-Unterge-
schosse an eine Nutzung als Tiefgarage über die ge-
samte Lebensdauer des Bebauungsplanes hinweg nicht 
zielführend ist. Außerdem kann es geboten sein, Berei-
che der Untergeschosse keiner weiteren Nutzung als der 
des offenen Retentionsraums zu widmen, um die Bau-
kosten möglichst gering zu halten. Also: Alle Formulierun-
gen bezüglich der "Tiefgaragen" sind insofern offener zu 
fassen, zum Beispiel als "Tiefgaragen oder andere Flut 
bare, bauliche Einrichtungen".  
13.2 Erschließungsplanung der Grundschule und der Kita 
 
Die aktuelle Erschließungsplanung sieht Stellplätze für 
Hol- und Bringeverkehr an der Grundschule und der Kita 
vor. Diese Planung widerspricht allen Konzepten für eine 
nachhaltige, gesunde und selbstständige Entwicklung der 
Schulkinder und sie zieht unnötigen, zusätzlichen MIV 
(motorisierter Individualverkehr) in das Quartier. Insbe-
sondere auch für eine solche "Bewegungsschule" ist es 
deshalb notwendig, dass der Hol- und Bringeverkehr so 
weit wie möglich unterbunden wird. Deshalb sind ent-
sprechende Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum ab-
zulehnen. Allenfalls können einzelne Stellplätze für den 
Hol- und Bringeverkehr für SchülerInnen mit Bewegungs-
einschränkungen sinnvoll sein. Dann sollten sie sich aber 
im nicht-öffentlichen Verkehrsraum befinden - zum Bei-
spiel integriert in einen der nahen Retentionsräume. Stell-
plätze für einen Schwimmbus sind nicht notwendig, wenn 
das Lehrschwimmbecken in 600m Entfernung oder das 
Teilweise Bei der Planung sind zum aktuellen Zeitpunkt die Vorgaben der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln zu berücksichtigen. Dies erfolgt 
in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachämtern. Die 
Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr sind auf das absolut 
mögliche Minimum reduziert.  
Es wird auf die lfd. Nr. 12.4 verwiesen. 
Hinsichtlich des Schwimmbusses wird auf die lfd. Nr. 12.5 verwie-
sen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Freibad um die Ecke liegt. Der Weg dorthin kann gleich-
zeitig für die Verkehrserziehung mit verwendet werden.  
Die Schaffung von Stellplätzen für Lehrpersonal und/oder 
Sporttreibende ist so weit wie möglich zu verhindern oder 
auf das notwendige Maß einzuschränken, "entsprechend 
dem Ziel der Reduktion des MIV-Anteils". Diese Retenti-
onsräume können besser genutzt werden - zum Beispiel 
als "Möglichkeitsräume" für den Lehrbetrieb oder zur La-
gerung von Wassersportgeräten. Also: Planen Sie eine 
vorbildliche Bewegungsschule. Vermeiden Sie Hol- und 
Bringeverkehr, ob individuell oder für den Schwimmunter-
richt. Planen Sie für den vorbildlichen Lehrkörper einer 
Bewegungsschule, der ohne MIV zur Arbeit kommt. 
13.3 Quartierserschließung nicht als bevorrechtigte Straße 
 
Die Erschließung des Quartiers durch bevorrechtigte 
Straßen, insbesondere die der Quartiersstraße westlich 
des Hafenbeckens und der großen Brücke, stellt eine Be-
vorrechtigung des MIV dar. Das hat eine zerschneidende 
Wirkung für das Quartier, die mit den allgemeinen Ent-
wicklungszielen für den Deutzer Hafen nicht übereinstim-
men. Der Integrierte Plan verspricht: "Im Deutzer Hafen 
wird ein lebendiges und gemischtes Viertel zum Wohnen 
und Arbeiten entstehen, mit allem, was zu einem attrakti-
ven Leben in der Stadt gehört. Urbane Dichte mit Vielfalt, 
Lebendigkeit und Kultur sowie besondere Naturräume 
wie der Rhein und die Poller Wiesen prägen das neue 
Veedel." Um diese Ziele zu erreichen ist eine Gleichbe-
rechtigung aller am Verkehrs Teilnehmenden anzustre-
ben. Dafür bieten sich fortschrittliche Verkehrskonzepte 
an, die keine zerteilende, sondern eine integrierende Wir-
kung auf die nutzenden Personen und Verkehrsarten ha-
ben - auch für die Quartiersstraßen. Insbesondere kön-
nen das Gemeinschaftsstraßen (Shared Spaces) sein, 
Ja  Die Planung der Quartierstraße erfolgt als Erschließungsstraße. 
Sie kann der Straßenkategorie ES IV (Sammelstraße laut Richtli-
nie für die Anlage von Stadtstraßen) zugeschrieben werden. 
Diese stellt den Mindestausbaustandard dar, der für die Auf-
nahme von Linienbusverkehr geeignet ist. In der weiterführenden 
Straßenplanung werden Straßenquerschnitte und -aufteilung prä-
zisiert. Dabei wird auf eine verbindende Wirkung beider Straßen-
seiten wert gelegt, z.B. durch eine Minimierung von Stellplätzen 
im öffentlichen Raum und besonders gestaltete Querungsberei-
che. 
Weite Teile des Hafengebiets (Promenaden, Plätze, Grüne Gas-
sen) sind für den motorisierten Verkehr nicht zugänglich.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Planungen nach dem Berner Modell oder nach dem 
Woonerf-Konzept aus den Niederlanden. Aus den beige-
stellten Expertisen ist leider nicht ersichtlich, dass solche 
Konzepte einfließen werden, sie würden den Herausfor-
derungen unserer Zeit und denen des Projektes im Deut-
zer Hafen viel eher gerecht. Also: Planen Sie ein Quartier 
für die Menschen und nicht für den MIV. 
13.4 Erschließungskonzept (Äußere Erschließung) 
 
Das Mobilitätskonzept berücksichtigt "die zukünftige Ent-
wicklung des Modal Split und die Förderung alternativer 
Mobilitätsangebote". Im Gegensatz dazu erfolgte aber 
nur eine "Erarbeitung eines übergeordneten Erschlie-
ßungskonzepts für den motorisierten Verkehr". (Begrün-
dung, Seite 19, 4.5) Die anderen Verkehrsarten, insbe-
sondere die Erschließung für den Fahrradverkehr werden 
im übergeordneten Erschließungskonzept nicht betrach-
tet. Es kommt heute schon in den Pendler-Zeiten zu star-
ken Überlastungen der Fahrrad- Infrastruktur in Köln und 
dadurch auch zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilneh-
mern, insbesondere Fußgängern und Autofahrenden. Ein 
zukunftsfähiges Erschließungskonzept muss diese fort-
schreitende Entwicklung berücksichtigen. Das geschieht 
aber leider nicht. Die Schlüsse aus dem Konzept sind 
also nicht zu verwenden, zum Beispiel was die Bemes-
sung der Verkehrsflächen für den Fahrradverkehr gegen-
über dem MIV-Verkehr angeht. Also: Der vorliegende Inf-
rastrukturplan basiert auf einem unvollständigen überge-
ordneten Erschließungskonzept und muss entsprechend 
überarbeitet werden. 
Ja Bei der Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurden alle angren-
zenden Radverkehrsplanungen der Stadt Köln berücksichtigt.  
Ebenso wurden insbesondere die Verknüpfungspunkte zwischen 
innerer und äußerer Erschließung in der Verkehrsuntersuchung 
betrachtet (z.B. Alfred-Schütte-Allee, Siegburger Straße, Timur-
Icelliler-Weg oder Kaltenbornweg). Die Planung der Erschlie-
ßungsanlagen – soweit von den Umbaumaßnahmen im Zuge der 
Umsetzung des Gesamtgebiets Deutzer Hafen betroffen – ent-
spricht den Anforderungen der RASt und folgt dem gängigen 
Stand der Technik. 
Weite Teile des Hafengebiets (Promenaden, Plätze, Grüne Gas-
sen) sind für den motorisierten Verkehr nicht zugänglich und ste-
hen somit ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr zur Verfü-
gung. Die Alfred-Schütte-Allee erhält einen separaten Radweg. 
Die im Mobilitätskonzept vorgesehenen Maßnahmen und somit 
die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer werden durch die Pla-
nung berücksichtigt. 
13.5 Fehlendes Handbuch Nachhaltigkeit und fehlende Studie 
Nachhaltige Energieversorgung 
 
Nein Das Handbuch Nachhaltigkeit liegt zwischenzeitlich in einer ers-
ten Fassung vor, wird jedoch im weiteren Planungsprozess fort-
geschrieben. Es gibt insbesondere Hinweise für die Baufelder,

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Weder das Handbuch Nachhaltigkeit noch die Studie 
Nachhaltige Energieversorgung sind öffentlich verfügbar, 
obwohl lange angekündigt und in diesem Bebauungs-
plan, beziehungsweise der Begründung mehrfach refe-
renziert. Die Auswirkungen auf den Infrastruktur-Teilplan 
sind somit nicht erkennbar und es ist unklar, ob der Teil-
plan die Anforderungen der nachhaltigen Energieversor-
gung erfüllt. Also: Insofern ist der Plan unvollständig of-
fengelegt. 
die außerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur 
liegen.  Es stellt keine unmittelbare Grundlage für den Bebau-
ungsplan Teilplan Infrastruktur dar, insofern war die Offenlage 
des Handbuchs nicht erforderlich. Das EnergyHub mit Umspann-
werk und Energiezentrale ist an das Fernwärmenetz angeschlos-
sen. Darüber hinausgehende nachhaltige Energieerzeugung wie 
u.a. Photovoltaik wird in den Teil-Bebauungsplänen der Baufelder 
präzisiert. 
13.6 Für das Freibad ausgewiesene Wasserflächen 
 
Um sicherzustellen, dass bei einer Nichtnutzung oder nur 
teilweisen Ausnutzung der für das Freibad ausgewiese-
nen Wasserflächen die freibleibenden Wasserflächen 
durch nicht- motorisierten Wassersport genutzt werden 
kann, sollte die Widmung im Bebauungsplan freilassen-
der formuliert werden. Also: Vorschlag einer Ergänzung 
in Blatt 3, 6.4: Wasserflächen der Zweckbestimmung 
Freibad, die nicht als Freibad genutzt werden, haben die 
Zweckbestimmung nicht- motorisierter Wassersport. 
Nein Die Planung des Freibades ist Bestandteil des Integrierten Plans, 
der durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde.  
Die konkrete Festsetzung Freibad im Bebauungsplan Teilplan Inf-
rastruktur stellt eine Zonierung auf der Ebene des Planungs-
rechts dar und sichert eine Freibadnutzung in diesem Bereich. 
Die Detailplanung des Freibads und der angrenzenden Bereiche 
erfolgt in weiteren Planungsschritten 
13.7 Ausblick/weitere Planungsschritte 
 
In der Begründung, Kapitel 9.3, wird davon ausgegan-
gen, dass alle Baufelder, für die in der Folge noch Bau-
recht geschaffen werden muss, privat genutzt werden. 
Diese Formulierung ist nicht sinnvoll, da sie ausschließt, 
dass auf den gemeinten Baufeldern zum Beispiel Wohn-
bebauung in öffentlicher Hand stattfindet. Zum Beispiel 
könnte das Geschehen, indem Bauträger in öffentlicher 
Hand die Grundstücke über ein Vorkaufsrecht oder über 
eine Konzeptvergabe erwerben. 
Ja Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt kein Aus-
schluss von öffentlichen Bauträgern. 
14

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
14.1 Wir begrüßen ausdrücklich die Entwicklung im Deutzer 
Hafen. Neuer und innenstadtnaher Wohnraum kann da-
mit endlich entstehen und somit ein wenig zur Entspan-
nung des Wohnungsmarktes in Köln beitragen. Als Poller 
Bürger: innen sind wir von dieser Entwicklung in beson-
derem Ausmaß betroffen, weil der Deutzer Hafen direkt 
an Poll grenzt. Mit größtem Interesse haben wir das Pro-
jekt somit von Beginn an verfolgt und möchten mit die-
sem Schreiben wie schon mit unseren Einwendungen zur 
Bauleitplanung im Jahre 2019 die Möglichkeit wahrneh-
men, Anregungen und konstruktive Kritik an der weiteren 
Planung auf den Weg zu geben. 
Um weiteren MIV-Quell- und Zielverkehr zu vermeiden, 
sollte der Umweltverbund (ÖPNV, Radfahrende und zu 
Fußgehende) gestärkt werden. 
Daher sind folgende Punkte für uns besonders wichtig: 
Kenntnisnahme  
14.2 Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie über die Siegbur-
ger Straße auf werktäglich 5-Minuten. Die Stadtbahn ist 
schon jetzt teilweise zu voll, so dass Fahrgäste an der 
Haltestelle Deutzer Freiheit stehen bleiben müssen. Ein 
solcher Zustand ist in Bezug auf attraktiven Nahverkehr 
nicht haltbar. 
Zusätzliche Stadtbahnverbindung über die Deutzer Frei-
heit in Richtung Bahnhof Köln Messe/Deutz und nach 
Möglichkeit weiter nach Mülheim. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.1 verwiesen. 
14.3 Erhalt der Hafenbahntrasse als Schienenverbindung und 
Anpassung der Flächen entlang der Hafenpromenade, 
um eine Stadtbahnverbindung über die Hafenbahntrasse 
führen zu können. Dazu sind am Ende der Hafenmole auf 
Höhe der Drehbrücke entsprechende Flächen zur Einfä-
delung der Stadtbahn in die bestehende Trasse der KVB-
Nein Es wird auf die lfd. Nr. 6.2 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Linie 7 vorzusehen. Hierfür bedarf es entsprechender Än-
derungen besonders im Bereich der Kartendarstellung 
Blatt 1. 
14.4 Bedarfsgerechte Dimensionierung der Quartiersstraße im 
Bereich der Querung des Hafenbeckens, um eine Que-
rung der Linie 15 vom Ubierring über den Deutzer Hafen 
zu ermöglichen. Entsprechende Trassen sind freizuhalten 
und mit einzuplanen. In den entsprechenden Gebieten 
sind keine großkronigen Bäume zu pflanzen, sondern re-
versible Grünanlagen vorzusehen.  
Teilweise Es wird auf die lfd. Nr. 6.3 verwiesen. 
14.5 Eine Rheinquerung nur für den Umweltverbund (Stadt-
bahn, Fuß- und Radverkehr) in Höhe des Ubierrings, ent-
sprechend dem städtebaulichen Masterplan für Köln aus 
2009. Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung für die 
Führung der Linie 15 über den Rhein. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.4 verwiesen. 
14.6 Vorsorgliche Berücksichtigung der Idee eines Rheinpen-
dels (Seilbahn), um im Falle der geprüften Machbarkeit 
im Deutzer Hafen eine entsprechende Freifläche für eine 
spätere Station zur Verfügung stellen zu können. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.5 verwiesen. 
14.7 Vorsorgliche Einplanung einer entsprechenden Fläche für 
die Einbindung des Deutzer Hafens in die Linienstrecke 
der Wasserbusse in Fährenform nach erfolgreichem Vor-
laufbetrieb. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.6 verwiesen. 
14.8 Eine schnelle Umsetzung der S-Bahnlinie S 16, auch im 
Vorlaufbetrieb, also ohne weiteren Brückenbogen. Diese 
Verbindung sollte mit Start der Bebauung stehen, um den 
neuen Bewohner: innen des Quartiers von Anfang an 
eine Alternative zum MIV zu bieten. Mittelfristig ist ein 
zweiter Brückenbogen für die Südbrücke aber notwendig. 
Entsprechende Flächen sind im Teilplan Blatt 2 auf der 
Straße Am Schnellert in Rücksprache mit der DB Netz 
AG vorzuhalten und bereits jetzt auszuweisen. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.7 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
14.9 Zur Feinerschließung im Deutzer Hafen und Poll befür-
worten wir einen Expressbus (Linie 150), der den Bahn-
hof in Deutz über den Deutzer Hafen mit der Siedlung In 
der Kreuzau verbindet. 
Im Teilplan Infrastruktur ist die sogenannte Quartiers-
straße so zu planen, dass künftig auch Gelenkbusse das 
Quartier befahren können, entsprechende Bereiche sind 
in Kurven vorzuhalten und die KVB AG in die Planungen 
einzubeziehen. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.8 verwiesen. 
14.10 Fortsetzung des Radschnellweges von der Südbrücke 
kommend, weiterführend bis zur Technischen Hoch-
schule in Deutz. Entsprechende Flächen für Rampenbau-
werke sind vorzusehen und mit der DB Netz AG abzu-
stimmen, um nicht in Konkurrenz zum geplanten Ausbau 
der S-Bahnlinie 16 zu geraten. 
Im Bebauungsplan sind entlang der Siegburger Str. re-
gelkonforme und sichere Radwege vorzusehen, entspre-
chend zu schützen und zeitnah umzusetzen. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.9 verwiesen. 
14.11 Neben den sechs E-Ladestationen fordern wir zur Redu-
zierung des Individualverkehrs zusätzlich auch eine Mo-
bilstation in Poll. 
Kenntnisnahme Die Einrichtung der Mobilitätsstationen ist nicht Gegenstand des 
Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Teilplan Infrastruk-
tur. Die Forderung wird an die zuständigen Stellen weitergege-
ben. 
14.12 Im Falle der Ansiedlung von Großunternehmen an der 
Straße „Am Schnellert“ sollen diese Firmen dabei unter-
stützt werden, Werkswohnungen im Quartier Deutzer Ha-
fen einzurichten, um so Pendlerströme zu reduzieren. 
Kenntnisnahme Die Errichtung von Werkswohnungen entlang der südlichen Bau-
felder ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens für den Be-
bauungsplan Teilplan Infrastruktur. Die Anregung wird an die zu-
ständigen Stellen weitergegeben. 
14.13 Für den Bereich des Schutzhafens bei Hochwasser ist 
entsprechende Elektroladeinfrastruktur für die Binnen-
schifffahrt wie an den linksrheinischen Anlegestellen vor-
zusehen, um einen Dauerbetrieb von Dieselmotoren zu 
vermeiden. 
Nein Es wird auf die lfd. Nr. 6.10 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
14.14 Da gerade Schüler: innen aus Poll täglich zu den weiter-
führenden Schulen in Deutz mit dem Fahrrad anreisen, 
ist die Route über die Straße „Alter Mühlenweg“ beson-
ders zu betrachten und entsprechende Verbesserungen 
der Querungsmöglichkeiten der Straße „Im Hasental“ in-
tensiv zu prüfen. Dabei dürfen die Interessen der Anwoh-
ner: innen der dortigen Straßen nicht unberücksichtigt 
bleiben und besonders eine Tieferlegung der Straße ist 
zu prüfen. Da eine höhere Frequentierung mit erhöhten 
Lärm- und Schadstoffemissionen einhergeht, entlastet 
eine Tieferlegung die Anwohner: innen. Zudem kann sie 
die Querung für Rad- und Fußverkehr - auch im Hinblick 
auf die geplante RadPendlerRoute - deutlich verbessern. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.11 verwiesen. 
14.15 Durch die Kombination von wohnortnahen Arbeitsplätzen, 
einem attraktiven, verbesserten ÖPNV- Angebot sowie 
guter Fuß- und Radinfrastruktur - schon im Vorfeld der 
Baumaßnahmen - muss die Bedeutung des motorisierten 
Individualverkehrs reduziert werden. 
 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.12 verwiesen. 
14.16 Die Haupterschließung des Deutzer Hafens für den MIV 
soll über die Autobahn (Östliche Zubringerstraße) und die 
Straße „Im Hasental“, die in Höhe der Drehbrücke auf die 
Siegburger Straße mündet, abgewickelt werden. Bauliche 
Maßnahmen sind daher zwingend erforderlich, um den 
Verkehr über diesen Anschluss zu lenken. Im Plan sind 
entsprechende Flächen für den linksabbiegenden Ver-
kehr vorzuhalten. 
 Es wird auf die lfd. Nr. 6.13 verwiesen. 
14.17 Weiterhin ist bei der Erörterung näher auszuführen, wa-
rum eine Reduzierung des Verkehrs auf der Siegburger 
Straße anzunehmen ist, wenn doch die geplante neue 
Verkehrsführung deutlich länger sein wird als die altbe-
kannte Strecke über die Siegburger Straße zur An-
schlussstelle Poll BAB 4 (im Vergleich: 7,4 km bei der 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 6.14 verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Strecke über „Im Hasental“ und ca. 2,8 km bei der Stre-
cke über die „Siegburger Str.“). 
In der Erörterung ist näher auszuführen, inwieweit durch 
bauliche Maßnahmen die Siegburger Straße unattraktiv 
für den Durchgangsverkehr gestaltet werden, soll und 
welche Verbesserungen für Poll entstehen sollen. Die zu-
künftige Verkehrsführung im Bereich Poll geht aus dem 
Teilplan nicht eindeutig hervor. Entsprechende verkehrs-
einschränkende Maßnahmen sind zwingend durchzufüh-
ren. Für die Anwohner:innen von Poll ist eine Einschrän-
kung der Durchfahrt lediglich durch Ampelschaltung nicht 
hinnehmbar, weil dies zu erheblichen Staus an der 
Straße „Auf dem Sandberg“ führen wird. 
Der MIV-Durchgangsverkehr vom Deutzer Hafen über 
Alt-Poll (Poller Hauptstraße) in Richtung BAB 4 ist mit 
entsprechenden Maßnahmen (Busschleusen) zu unter-
binden. 
14.18 Eine Verlängerung des Rolshover Kirchwegs bis zur 
Rolshover Straße sowie den Vollausbau der Anschluss-
stelle „Am Grauen Stein“ lehnen wir aus verkehrlichen 
und städtebaulichen Gründen ab. Beide Optionen (Plan-
fall 3) attraktiveren den MIV und führen zu einem erhöh-
ten Verkehrsaufkommen auf dem Rolshover Kirchweg. 
Wir gehen davon aus, dass dadurch Poll nicht entlastet, 
sondern mit zusätzlichem Durchgangsverkehr belastet 
wird. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 6.15 verwiesen. 
14.19 Darüber hinaus regen wir an, die Infrastrukturplanungen 
flexibel zu halten, da sich der Mobilitätssplit der Zukunft 
nicht vorhersehen lässt. Wir bitten daher um die Vorlage 
einer Planung, die die Stadtverwaltung auch in Zukunft 
entsprechend anpassen kann.  
Ja Das Mobilitätskonzept kann im weiteren Planungsprozess des 
Deutzer Hafens fortlaufend an neue Erkenntnisse und Bedürf-
nisse angepasst werden.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
14.20 Kritisieren möchten wir noch einmal ausdrücklich, dass 
eine Bürgerbeteiligung erst im Nachgang am 27. Septem-
ber geplant ist und dies nach der Einreichung von Stel-
lungnahmen erfolgt. Wir erwarten eine Beteiligung der 
Öffentlichkeit vor und während der Offenlegung solcher 
weitreichender Pläne, damit möglichst viele Bürger:innen 
ihr Recht auf Stellungnahme wahrnehmen können. Ver-
anstaltungen, auf denen nicht mit den Projektverantwortli-
chen diskutiert, Anregungen und Beschwerden ausge-
tauscht werden können, lehnen wir ab. Zusätzlich erwar-
ten wir von der Stadt grundsätzlich früher eingeladen zu 
werden. Wir hoffen auf eine weitere Beteiligung im lau-
fenden Verfahren und freuen uns, wenn unsere Anregun-
gen in die aktuellen Planungen einbezogen werden. 
Kenntnisnahme Die Veranstaltung am 27.9.2022 bietet einen Ausblick auf den 
weiteren Planungsprozess und ist nicht expliziter Bestandteil der 
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB. 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung vom 07.09.2021 
wurden die Themenstellungen des Teilplans Infrastruktur (Ver-
kehr und öffentlicher Raum) vorgestellt. Zum Thema Verkehr 
wurde eine zusätzliche Öffentlichkeitsveranstaltung im Onlinefor-
mat parallel zur Offenlage am 20.6.2022 durchgeführt. In der Ver-
anstaltung wurde auf die laufende Offenlage hingewiesen. Das 
Video steht insgesamt 6 Monate online zur Verfügung. 
Die Offenlage des Teilplans Infrastruktur hat vom 9.6.-11.7.2022 
stattgefunden. 
Auf Veranstaltungen und Beteiligungsformate wird rechtzeitig 
(insbesondere unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen 
Fristen) in u.a. Zeitungen und Internet hingewiesen. 
15    
15.1 Verkehrsfläche 
Bei der Gestaltung der Plätze ist zwingend darauf zu ach-
ten, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Das gilt auch 
für die Freitreppe über nahezu die gesamte Breite des 
Hafenbeckens zu diesem hinab geführt werden soll und 
für die als schwimmendes Element ausgeführte Plattform 
im Bereich des Parks II 
Ja  Der öffentliche Raum inkl. der Plätze ist barrierefrei geplant. Eine 
barrierefreie Erreichbarkeit aller wesentlichen Ziele sowie die 
Barrierefreiheit von Wegeverbindungen sind sichergestellt. Die 
genaue Detaillierung der Planung erfolgt in den weiteren Pla-
nungsschritten/Ausführungsplanung.  
15.2 Grünflächen 
Für die Grünflächen wird ein Gesamtdefizit von 15.000 
m² festgestellt. Die Ablösesumme beträgt 450.000 Euro. 
Diese Gelder sollen „im Umfeld zur Neuanschaffung oder 
Aufwertung von Grünflächen eingesetzt werden“. 
Der Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ist nicht als Umfeld 
des Deutzer Hafens anzusehen. Die dortige Planung ist 
zudem ohne Verwendung der Ablösesumme aus dem 
Grünflächendefizit des Deutzer Hafens zu finanzieren. 
Nein  Im unmittelbaren Umfeld des Deutzer Hafens stehen keine Grün-
flächen zur Verfügung, in denen Aufwertungsmaßnahmen im 
Umfang des Defizits sinnvoll umzusetzen sind. Die Stadt Köln 
strebt an, Aufwertungsmaßnahmen von Grünflächen primär in-
nerhalb des Stadtbezirks umzusetzen, in dem das ermittelte Defi-
zit entsteht. Soweit dies – wie im vorliegenden Fall – nicht mög-
lich ist, sollen die Aufwertungsmaßnahmen möglichst im unmittel-
baren Umfeld des Stadtbezirks erfolgen. Der Grünzug Parkstadt

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Ablösesumme ist tatsächlich im Umfeld des Deutzer 
Hafens, also in den angrenzenden Bereichen der Stadt-
teile Poll oder Deutz zu verwenden. 
Süd/Eifelwall grenzt unmittelbar südlich an den Stadtbezirk In-
nenstadt an. Das Aufwertungspotenzial ist geeignet, das im Deut-
zer Hafen entstehende Defizit aufzunehmen. Der geplante Grün-
zug Parkstadt Süd/Eifelwall ist über die Südbrücke auch vom 
Deutzer Hafen gut erreichbar und ergänzt so die Versorgung mit 
Grün- und Freiflächen der künftigen Bewohner/innen des Deutzer 
Hafens. 
15.3 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege 
Auf die Umsetzung eines vollständigen naturschutzrecht-
lichen Ausgleichs wird verzichtet und das verbleibende 
Ausgleichsdefizit im Rahmen der Abwägung hingenom-
men. 
Die dargelegten Gründe sind nicht ausreichend, um die-
sen Verzicht zu begründen. Der naturschutzrechtliche 
Ausgleich ist vollständig umzusetzen. 
Nein Der Eingriffsbereich ist hinsichtlich seines planungsrechtlichen 
Ausgangszustands differenziert zu betrachten.  
Weite Teile der aktuell gewerblich-industriell genutzten Flächen 
liegen im Innenbereich gem. § 34 BauGB oder innerhalb des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69430/05. Durch den Bebau-
ungsplan Teilplan Infrastruktur wird insofern in diesen Bereichen 
bestehendes Baurecht überplant. Ohne die Überplanung wäre 
eine gewerblich-industrielle Nutzung unmittelbar genehmigungs-
fähig. Da gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB „ein Ausgleich […] 
nicht erforderlich [ist], soweit die Eingriffe bereits vor der planeri-
schen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“, sind diese 
Bereiche von der Ausgleichspflicht ausgenommen. Insofern sind 
– über die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen 
hinaus – keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 
 
Das Hafenbecken und die Flächen westlich der Alfred-Schütte-Al-
lee sind nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurtei-
len. Für die bilanzierte Abwertung der Wasserflächen kann im 
Planverfahren kein adäquater funktioneller Ausgleich geschaffen 
werden. Weder ist eine Aufwertung des Hafenbeckens an ande-
rer Stelle im Deutzer Hafen aus Gründen des Denkmal- und Ar-
tenschutzes sinnvoll umzusetzen noch stehen andere Gewässer 
für Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet oder seiner unmittel-
baren Umgebung zur Verfügung. Auch die Neuanlage einer Was-
serfläche an anderer Stelle im Stadtgebiet als funktionaler exter-
ner Ausgleich ist wegen fehlender Flächenverfügbarkeit keine

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Option. Externe Ausgleichsmaßnahmen z.B. einer landwirtschaft-
lich genutzten Fläche außerhalb des Plangebiets würden zwar 
rechnerisch das extern zu bewältigende Ausgleichsdefizit de-
cken, stellen aus ökologischer Sicht aber im vorliegenden Fall 
keinen sinnvollen Ausgleich dar. Zum einen besteht kein funktio-
naler Zusammenhang zwischen einer Beeinträchtigung des Ha-
fenbeckens und der Aufwertung einer Ackerfläche, zum anderen 
kann aufgrund der innerstädtischen Lage des Deutzer Hafens 
auch kein räumlicher Zusammenhang zu einer Ausgleichsfläche 
weit außerhalb des Plangebiets hergestellt werden. Auch würde 
dies eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bedeu-
ten, die gem. § 1a Abs. 2 BauGB nur im notwendigen Umfang 
umgenutzt werden sollen. Darüber hinaus erfolgt durch die Um-
wandlung eines Industriehafens und die damit einhergehende 
Einstellung des regelmäßigen Schiffsverkehrs in einen Freizeitha-
fen für den nicht-motorisierten Wassersport eine Aufwertung des 
Landschaftsbildes und eine Verbesserung des Naturraums der 
Wasserfläche, die sich auf der Ebene der Eingriffsbilanzierung 
nicht summieren lässt. Die Wasserflächen stellen einen wichtigen 
Bestandteil des erlebbaren Freiraums im Deutzer Hafen dar. 
Durch die Zweckbestimmung der Wasserfläche für nicht-motori-
sierten Wassersport, das Freibad sowie die Möglichkeit zur Er-
richtung von Anlegestellen, eröffnen sich zudem die Möglichkeit 
einer Nutzung der Wasserfläche für Freizeit und Erholung. 
Aus vorgenannten Gründen wird auf die Umsetzung eines voll-
ständigen Ausgleichs der ermittelten Differenz der Biotopwert-
punkte zur Kompensation der Eingriffe im Außenbereich in die-
sem speziellen Einzelfall verzichtet und das verbleibende Aus-
gleichsdefizit im Rahmen der Abwägung hingenommen. Die Be-
lange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden in ei-
nem ausreichenden Maße berücksichtigt und durch die weiterge-
henden Festsetzungen und Regelungen gewahrt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15.4 Klimaschutz 
Das Handbuch Nachhaltigkeit ist weder auf den Seiten 
der Stadt Köln noch auf den Seiten der moderne Stadt 
auffindbar. Die in der Begründung erwähnten Anregun-
gen für nachhaltige Lösungen und Maßnahmen für die 
Themenbereiche Klima, Lebensqualität, Mobilität, Ener-
gie und Ressourceneffizienz sind daher nicht nachvoll-
ziehbar. 
Kenntnisnahme Es wird auf die Beantwortung der Stellungnahme unter der lfd. 
Nr. 13.5 verwiesen.

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2.  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) 
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 BauGB wurden die TöB über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes ergänzend zur bereits erfolgten Beteiligung nach § 
4 Absatz 2 BauGB schriftlich benachrichtigt. Im Zeitraum der Offenlage sind 18 Stellungnahmen der TöB eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln   
2 Bezirksregierung Köln 
Höhere Landschaftsbehörde Köln 
  
3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP 
und ÖPNV) 
  
 Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung 
Köln bestehen weiterhin keine grundsätzlichen Bedenken 
gegen die o.g. Maßnahme. 
Der Hinweis in der Begründung, dass das Entwidmungs-
verfahren (heutige korrekte Bezeichnung „Freistellungs-
verfahren“) für die Hafengleise im Plangebiet gemäß § 23 
Allgemeines Eisenbahngesetz seit 2021 abgeschlossen 
ist, wird von unserer Seite bestätigt. Der Freistellungsbe-
scheid erging am 18.11.2021 in unserem Hause. 
Die Einschätzung, dass mehrere Altanlagen des Deutzer 
Hafens – darunter die ehemaligen Anlagen der Hafen-
bahn und die zugehörigen Verladeanlagen – als denkmal-
wert betrachtet werden und diese erhalten werden und 
weitestgehend sichtbar bleiben sollen, wird hier zur Kennt-
nis genommen. 
Ansonsten verweise ich auf meine Stellungnahme vom 
03.09.2021. 
Kenntnisnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. In der Stel-
lungnahme vom 03.09.2021 wurden keine Bedenken geäußert. 
4 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmal-
schutz)

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und 
Landschaftsschutz, Fischerei) 
  
6 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirt-
schaft u. Bodenschutz- einschl. anlagenbezogener 
Umweltschutz) 
  
7 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 – (Immissions-
schutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
  
8 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – (Wasserwirt-
schaft – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
  
8.1 Wasserwirtschaftliche Anforderungen zum vorbeugenden 
Hochwasserschutz 
 
Planungsrechtliche Situation 
Die Umnutzung des Plangebietes von einem Industrie-
standort in ein gemischt genutztes Quartier mit Gewerbe- 
und Wohnnutzung, liegt vollständig im gesetzlich festge-
setzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Grundsätz-
lich ist es nach § 78 Absatz 1 Satz 1 WHG untersagt, in 
festgesetzten Überschwemmungsgebieten neue Bauge-
biete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen 
Satzungen nach dem Baugesetzbuch auszuweisen. 
Dieser Verbotstatbestand des § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG 
greift nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 
(4CN6.12) vom 03.06.2014 hingegen nicht, wenn eine 
bloße Änderung der Gebietsart eines bereits bisher fest-
gesetzten oder faktischen Baugebietes, durchgeführt wer-
den. Da für den Bereich des Deutzer Hafens nach Anga-
ben der Stadt Köln bereits Baurecht besteht, greift der § 
78 Abs. 1 Satz 1 WHG für den Bereich Deutzer Hafen 
nicht. 
Kenntnisnahme  
8.2 Aufgrund der Verordnung vom 19.08.2021 über die 
Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden 
Ja Die Ziele und Grundsätze des länderübergreifenden Raumord-
nungsplan für den Hochwasserschutz werden im Rahmen der

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hochwasserschutz, muss darüber hinaus aber geprüft 
werden, inwieweit die neue Verordnung Einfluss auf die 
laufenden Verfahren (Aufstellung des FNP´s und Ände-
rung des B-Plans) für den Deutzer Hafen hat und ob die 
hierin verschärften Regelungen die oben beschriebene 
Ausnahme eventuell aushebeln. (s. Anlage I) 
Aufstellung des Bebauungsplans Teilplan Infrastruktur beachtet. 
Die inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt primär auf der Ebene 
der zzt. im Verfahren befindlichen 227. Änderung des Flächen-
nutzungsplans der Stadt Köln zum Deutzer Hafen.  
Bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie westlich der Sieg-
burger Straße liegt der Änderungsbereich innerhalb des gesetz-
lich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bereits 
im Rahmen der 25. Änderung des Regionalplans für den Bereich 
des Deutzer Hafens konnte festgestellt werden, dass die Umnut-
zung des Hafenareals nicht die Ausweisung eines neuen Bauge-
bietes darstellt und somit nicht unter das bauliche Entwicklungs-
verbot nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fällt. Die rechtli-
chen Vorgaben des WHG zur Vermeidung nachteiliger Auswir-
kungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung einer Beein-
trächtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und zur hoch-
wasserangepassten Errichtung von Bauvorhaben werden bei der 
Umsetzung der Planung eingehalten und damit die Ziele und 
Grundsätze des Raumordnungsplans im Rahmen der Bauleit-
planverfahren für den Deutzer Hafen beachtet.  
8.3 Sofern die oben genannten planungsrechtlichen Frage-
stellungen positiv beschieden werden können, sind weiter-
hin die Hinweise aus meiner Stellungnahme vom 
07.09.2021 zu beachten. 
Ja Die eingegangene Stellungnahme vom 03.09.2021 wird im Rah-
men der Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
lange gem. § 4 Abs. 2 BauGB behandelt. Die Hinweise und Anre-
gungen wurden zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt. 
8.4 Da auch in den aktuellen Unterlagen die genaue Planung 
für die Aus-, bzw. Einfahrten aus dem Gebiet noch nicht 
ersichtlich sind, möchte ich im speziellen noch einmal da-
rauf hinweisen, dass sofern hierfür Änderungen an der be-
stehenden Hochwasserschutzanlage erforderlich werden, 
ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird, welches 
durch die Bezirksregierung Köln durchgeführt werden 
muss. 
Ja Die Hochwasserschutzanlagen wurden nachrichtlich in den Be-
bauungsplan übernommen. In der Begründung wurde ein ent-
sprechender Hinweis aufgenommen, in Abschnitt 4.3 heißt es: 
Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage bedürfen 
einer Einzelfallprüfung und Abstimmung mit der Bezirksregierung, 
ob eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig 
ist. Konkrete Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell 
noch nicht vor. Diese werden erst im Rahmen der Ausführungs-
planung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, be-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
reits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans entspre-
chende Anträge zu stellen. Dies erfolgt in nachgelagerten Verfah-
ren in Abstimmung mit der Bezirksregierung. 
8.5 Am 01. September 2021 ist die Verordnung über die 
Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden 
Hochwasserschutz (BRPHV) vom 19. August 2021 des 
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 
in Kraft getreten (abrufbar unter: 
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundes-
anzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s371 2.pdf) 
 
Das übergreifende Ziel dieses Raumordnungsplans ist es, 
das Hochwasserrisiko in Deutschland für Siedlungs- und 
Verkehrsflächen sowie kritische Infrastrukturen zu mini-
mieren und dadurch mögliche Schadenspotenziale einzu-
grenzen. Die in der Anlage der Verordnung aufgeführten 
Ziele (Z) und Grundsätze (G) sind daher im Rahmen des 
Verfahrens zur Aufstellung/Änderung des Flächennut-
zungsplans zu berücksichtigen. 
 
Grundsätzliches 
 
Mit der Einführung dieses Raumordnungsplans führt der 
Bund u. a. einen risikobasierten Ansatz in der Raumpla-
nung ein, um Empfindlichkeiten und Schutzwürdigkeiten in 
den durch Hochwasser bedrohten Gebieten im Raumpla-
nungsprozess stärker zu berücksichtigen. 
Die Wasserwirtschaft unterstützt die Kommunalplanung 
hierbei durch die Übermittlung der erhobenen Daten zu 
den Grundlagen der Wasserwirtschaft. 
Die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben 
unberührt; es erfolgt eine weitgehende Bezugnahme auf 
die Definitionen und die Gebietskulissen des Fachrechts. 
Kenntnisnahme Es wird auf die lfd. Nr. 8.2 verwiesen.

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/ 77 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verordnung nimmt eine verstärkte Berücksichtigung 
von Flächen außerhalb von festgesetzten Überschwem-
mungsgebieten in den Blick; diese Flächen weisen statis-
tisch ein zunehmendes Schadenspotential auf. 
Der kommunalen Bauleitplanung obliegt die Konkretisie-
rung des BRPHV und eine Auseinandersetzung mit den 
einzelnen Zielen und Grundsätzen. 
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht gebe ich hierzu folgende 
Hinweise: 
8.6 Zu I.1.1. (Z) 
Ich weiße darauf hin, dass die Risiken von Hochwasser in 
dem Planungsraum zu prüfen sind. Neben der Eintritts-
wahrscheinlichkeit und der räumlichen und zeitlichen Aus-
wirkung im Hochwasserfall sind auch die Wassertiefe und 
Fließgeschwindigkeit für eine Risikoabschätzung zu be-
trachten. Die amtlichen Hochwassergefahrenkarten und 
Hochwasserrisikokarten können unter 
https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwassergefahrenkarte
n-und-hochwasserrisikokarten-8406 abgerufen werden. 
Kenntnisnahme Bei einem HQ100 wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu 
der gesamte Deutzer Hafen überflutet, bei einer Überflutungs-
höhe von wenigen Zentimetern bis ca. 2,00 m in einigen Berei-
chen der Kaikanten des Hafenbeckens. Bei einem 200-jährlichem 
Hochwasser (HQ200) steht bei derzeitigem Geländeniveau das 
gesamte Hafenareal unter Wasser, es ergeben sich Überflu-
tungstiefen von bis zu 4,00 m. Die Fließgeschwindigkeiten liegen 
sowohl bei einem HQ100 als auch bei einem HQ200 bei unter 2,0 
m/s. Zu berücksichtigen ist, dass der Deutzer Hafen ein Rück-
stauhafen ist, der entgegen der Fließrichtung zum Rhein ange-
ordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden Alf-
red-Schütte-Allee im westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen 
und Poller Wiesen, die Überflutungsflächen im Deutzer Hafen 
entstehen nur durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen Hoch-
wasserabfluss wird die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zen-
timetern überströmt. Erst beim HQ200 wird die Alfred-Schütte-Al-
lee komplett überflutet und das Wasser fließt auf diesem Weg in 
den Deutzer Hafen. 
8.7 Zu I.2.1. (Z) 
Bei der Einschätzung des Risikos aus Starkregenereignis-
sen können die vom Bundesamt für Kartographie und Ge-
odäsie (BKG) veröffentlichte Starkregengefahrenhinweis-
karte für NRW (abzurufen unter www.klimaanpassung-
karte.nrw.de im Handlungsfeld Hochwasserschutz) eine 
Kenntnisnahme Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren 
durch Starkregenereignisse. Die Starkregengefährdung wird je-
doch selbst bei einem 200-jährlichen Regenereignis überwiegend 
als mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung 
vor.

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/ 78 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
hilfreiche Grundlage bieten. Ebenso können die kommu-
nalen Starkregenrisikomanagementkonzepte hinzugezo-
gen werden, insoweit diese für den angebenden Pla-
nungsraum erstellt wurden. 
8.8 Zu II.1.2 (Z), II.1.4 (G), II.1.5 (G), II.1.6 (G) und II.2.3. (Z) 
Es ist zu prüfen, ob in dem angegeben Planungsraum 
nachfolgende Maßnahmen derzeit in Abstimmung sind o-
der/und zukünftig geplant werden sollten: 
Freihaltung von Flächen für eine Verstärkung von Hoch-
wasserschutzanlagen oder zur Deichrückverlegung 
Gewässerausbauverfahren mit Auswirkungen auf den 
Hochwasserschutz 
Hochwasserschutzmaßnahmen zur Sicherung der Maß-
nahmenliste des Nationalen Hochwasserschutzprogramm 
Es ist im Einzelfall zu prüfen und abzustimmen, ob der an-
gegebene Planungsraum gegen eine dieser beabsichtig-
ten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen spricht. Auskunft 
hierüber können bei den Unterhaltungs- und Ausbau-
pflichtigen oder den zuständigen Wasserbehörden einge-
holt werden. 
Ja  Gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes muss Re-
tentionsraum, der durch Baumaßnahmen im Überschwemmungs-
gebiet verloren geht, zeit- umfang- und funktionsgleich in relativer 
Nähe ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck stehen neben den 
Freiräumen (Parkanlagen und Plätze) im Hafengebiet flutbare 
Tiefgaragen in den Baufeldern zur Verfügung. Darüber hinaus 
wird durch die Modellierung der Freiflächen sichergestellt, dass 
diese im Hochwasserfall oder bei Starkregenereignissen neben 
der Funktion als Retentionsraum als Notwasserwege in Richtung 
Hafenbecken und/oder Rhein dienen können. Die Tiefgaragenge-
schosse werden spätestens ab einem Wasserstand von 
11,20 mKP durch das ansteigende Rheinhochwasser geflutet.  
Der Retentionsraum innerhalb des Plangebiets wird durch die 
Entwicklung des Deutzer Hafens vergrößert. Die Retentionsraum-
bilanz für das Gesamtvorhaben ist sowohl für den Fall HQ100 als 
auch HQ200 positiv. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens 
während der Umsetzungsphase wird im Auftrag der Stadtentwäs-
serungsbetriebe (als Betreiber der Hochwasserschutzanlagen) 
ein Retentionsraumkonto für das Gesamtgebiet des Deutzer Ha-
fens geführt und fortlaufend aktualisiert.  
Die Lage der Hochwasserschutzlinie sowie die erforderliche 
Höhe der Schutzanlagen werden nicht verändert. Die Schutzbe-
stimmungen des Überschwemmungsgebiets des Rheins, die 
Deichschutzverordnung sowie die Sperr- und Gefahrenzonenver-
ordnung bleiben innerhalb des Plangebiets weiterhin gültig und 
werden im Planverfahren berücksichtigt. 
Durch die aufgeführten Maßnahmen werden die Vorgaben des 
§ 78 Abs. 3 WHG, im Einzelnen die Vermeidung nachteiliger Aus-
wirkungen auf Ober- und Unterlieger, die Vermeidung einer Be-
einträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und die

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben berücksich-
tigt. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen vor dem Hintergrund des 
Hochwasserschutzes sind nicht vorgesehen. 
8.9 Zu II.2.2 (G) 
Insbesondere weise ich auf die Prüfung der unter Satz 2 
Nummer 1 genannten „Rücknahme von in Flächennut-
zungsplänen für die Bebauung dargestellten Flächen“ und 
Satz 2 Nummer 2 genannten „Umplanung und Umbau 
vorhandener Siedlungen und Siedlungsstrukturen“ hin. 
Ja Eine Neudarstellung von Baugebieten ist mit der Planung nicht 
verbunden, da bestehende Darstellungen von Industrie-, Ge-
werbe- und Sondergebieten in Wohnbauflächen, Gemischte Bau-
flächen und Gewerbegebiete geändert werden sollen. Der Ände-
rungsbereich ist in die vorhandene Siedlungsstruktur der Stadt 
Köln eingebunden. Eine Rücknahme der Bauflächen oder eine 
Umplanung der Siedlungsstruktur ist vor dem Hintergrund der Be-
deutung des Deutzer Hafens für die Entwicklung der Stadt Köln 
nicht sinnvoll oder realistisch umsetzbar. Darüber hinaus wurde 
der Deutzer Hafen bereits auf der Ebene des Städtebaulichen 
Masterplans Innenstadt und im Stadtentwicklungskonzept Woh-
nen als Flächenpotenzial mit Alleinstellungsmerkmal aufgrund 
der Größe und Lage identifiziert. 
8.10 Zu II.3 (G) 
Insbesondere weise ich auf das Planungs- und Genehmi-
gungsverbot von in Satz 1 Nummer 3 genannten bauli-
chen Anlagen in Risikogebieten außerhalb von Über-
schwemmungsgebieten hin. 
Ja Kritische Infrastrukturen wie z.B. sog. Störfallbetriebe sollen im 
Plangebiet nicht angesiedelt werden. Die Vorgaben für die hoch-
wasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben werden im Rah-
men der Ausführungsplanung beachtet. 
Empfindliche und schützenswerte Nutzungen werden in hoch-
wasserangepasster Bauweise umgesetzt. Die hochwasserange-
passte Nutzungsebene wird auf dem Höhenniveau des bestehen-
den planfestgestellten Hochwasserschutzes entlang von Siegbur-
ger Straße/Poller Kirchweg und somit oberhalb des Wasser-
stands eines 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ200) ausge-
führt. 
8.11 Ansonsten erkenne ich keine Betroffenheit in den Zustän-
digkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln 
(Obere Wasserbehörde). 
Kenntnisnahme

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/ 80 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir für die Beteili-
gungsverfahren, die sich an das Dezernat 54 von der Be-
zirksregierung Köln richten, ein Funktionspostfach einge-
richtet haben. 
Ich möchte Sie daher bitten Ihre Beteiligungsschreiben in 
Zukunft nur noch digital an folgendes Postfach senden: 
dezernat54-toeb@bezreg-koeln.nrw.de 
 
Durch die Zusendung per Post kommt es oftmals zu unnö-
tigen erheblichen Verzögerungen. 
9 Handwerkskammer zu Köln   
10 Industrie- und Handelskammer zu Köln   
10.1 Der Deutzer Hafen ist ein innerstädtischer Standort von 
großer Attraktivität. Die geplante Umwandlung zu einem 
urbanen Wohn- und Büroquartier ist eine Konsequenz des 
voranschreitenden Strukturwandels. Von dieser Entwick-
lung sind auch gewerbliche und industrielle Unternehmen 
betroffen, die im Deutzer Hafen angesiedelt sind. Der vor-
liegende Teilplan Infrastruktur umfasst die im Plangebiet 
verorteten Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den 
Gemeinbedarf, die Wasserflächen, ein erforderliches Um-
spannwerk inklusive eines Parkhauses, sowie das ehema-
lige Hafenamt und eine Schule als Gemeinbedarfseinrich-
tung. Der hiesige Teilplan trifft darüber hinaus keine weite-
ren Festsetzungen zu den Nutzungen der geplanten Bau-
felder. 
Kenntnisnahme Die Festsetzungen zu den Nutzungen der geplanten Baufelder 
erfolgt in separaten Teil-Bebauungsplänen. 
10.2 Die Bewertung der infrastrukturellen Auswirkungen des 
hiesigen Planvorhabens erfolgt auf der Grundlage des in 
den Planunterlagen enthaltenen Mobilitätskonzepts und 
der Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen. Die nachfol-
gende Stellungnahem erfolgt daher auf Grundlage des ak-
tuellen Sach- und Arbeitsstandes Juli 2022. 
 
Kenntnisnahme

- 80 - 
 
/ 81 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Grundsätzlich steht die IHK Köln den Zielen des Mobili-
tätskonzeptes, das die Minimierung der Wege mit dem 
motorisierten Individualverkehr (MIV) und die Förderung 
des Umweltverbundes vorsieht, positiv gegenüber. Bei der 
Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen müssen je-
doch veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt wer-
den. 
10.3 So fehlen konkrete Aussagen darüber, wie Lieferverkehre 
in dem Gebiet künftig abgewickelt werden sollen. Das 
KEP-Sendungsvolumen in Köln lag 2019 bei 25 Sendun-
gen pro Einwohner. Pandemiebedingt war 2020 mit rund 
30 Sendungen je Einwohner ein merklicher Anstieg zu 
verzeichnen. Bis 2030 ist eine weitere Zunahme von bis 
zu 60% möglich. Die Annahme zugrunde gelegt, dass der 
Deutzer Hafen Wohnraum für rund 6,900 Menschen bie-
ten soll und der Bedarf bei 30 Sendungen pro Einwohner 
und Jahr bleibt, wird ein Logistikkonzept für mindestens 
200,000 Paketsendungen pro Jahr benötigt. Bei einer 
Fortschreibung der Wachstumsraten im Paketsektor bis 
2030 eher für 320,000 Sendungen pro Jahr. Dazu kom-
men Infrastrukturen für Umschlag und Anlieferung für Pa-
ketsendungen und palettierte Waren für gewerbliche An-
lieger und logistische Spezialdienstleistungen wie zum 
Beispiel Tankfahrzeuge zur Leerung von Fett Abschnei-
dern in der Gastronomie. 
Ja Das Mobilitätskonzept wurde auf Basis der Stellungnahme der In-
dustrie- und Handelskammer zu Köln, die im Rahmen der Beteili-
gung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ein-
ging, ergänzt. 
Für die Quartierslogistik und den Wirtschaftsverkehr im Deutzer 
Hafen bestehen konzeptionelle Planungen, welche mit fortschrei-
tender Planungstiefe weiter konkretisiert werden. In Abhängigkeit 
der konkreten Nutzungen in den jeweiligen Baufeldern werden 
Anforderungsprofile entwickelt und entsprechend angepasste Lö-
sungen (z.B. Ladezonen) eingerichtet. 
Der Lieferverkehr für die Zustellung von Post und Paketsendun-
gen kann auf der „letzten Meile“ verkehrsreduzierend und emissi-
onsarm durch z.B. Lastenräder gestaltet werden. Ergänzend 
dazu ist ein flächendeckendes Angebot von Paketfach- oder Pa-
ketschließanlagen denkbar. Zur Flächenreduzierung empfiehlt es 
sich, hier ein anbieterneutrales Konzept zu etablieren, so dass 
verschiedene teilnehmende Lieferpartner eine gemeinsame An-
lage nutzen können. 
Intensive gewerbliche Lieferverkehre müssen auf das jeweilige 
Baufeld verlagert werden. Hierbei können bei der Planung des 
Baufeldes die dadurch auftretenden Randbedingungen (z.B. die 
Befahrbarkeit der Grundstückszufahrten) berücksichtigt werden. 
Auch Lösungsansätze in der Anpassung betriebliche Abläufe, wie 
beispielsweise die Anlieferung von Waren in Großfahrzeugen an 
zentralen Stellen im Randbereich des Quartiers sind denkbar. Die

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
anschließende Belieferung innerhalb des Quartiers kann mit klei-
nen Lieferfahrzeugen auch emissionsfrei durch Elektrofahrzeuge 
bedarfsgerecht erfolgen. 
10.4 Des Weiteren müssen auch ausreichend Parkfläche für 
Handwerk, technische Dienstleister und Pflegedienste 
vorgehalten werden, die ganztägig zugänglich und explizit 
als solche ausgewiesen sein müssen, um Falschparker 
abzuschrecken.  
Ja Im Bereich der Quartiersstraße, der Mühlenstraße und des Poller 
Kirchwegs sind Parkplätze im öffentlichen Raum vorgesehen. Der 
überwiegende Teil der Baublöcke im Deutzer Hafen wird von die-
sen Straßen unmittelbar erschlossen. Insofern besteht die Mög-
lichkeit, öffentliche Parkplätze im Hafengebiet außerhalb von 
Tiefgaragen und Parkhäusern durch Werkstattfahrzeuge des mo-
bilen Handwerks zu nutzen. Eine explizite Ausweisung ist nicht 
Bestandteil der Regelungen des Bebauungsplans. 
10.5 Darüber hinaus muss dem gewerblichen Kraftverkehr Zu-
gang zum nach Konzept für den MIV gesperrten Abschnitt 
zwischen Drehbrücke und Südbrücke gewährt werden.  
Nein Die Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrücke er-
füllt im künftigen Quartier keine Erschließungsfunktion für den 
motorisierten Individualverkehr. Sämtliche an der Alfred-Schütte-
Allee gelegenen Baufelder können von Osten über die geplante 
Quartiersstraße erreicht werden 
10.6 Die Aufstellung eines Logistik Konzepts mit innovativen 
Ansätzen für die Abwicklung der Liefer- und Dienstleister-
verkehren im Plangebiet ist daher dringend erforderlich, 
die ersten Ansätze in Kap.4.9 werden von uns daher sehr 
begrüßt. 
Ja Es wird auf die lfd. Nr. 10.3 verwiesen. 
10.7 Die Elektromobilität ist ein Schlüssel für eine nachhaltige 
und zukunftsorientierte Verkehrsentwicklung. Vorausset-
zung ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Wir be-
grüßen die geplante Einrichtung von Mobilstationen mit E-
Ladesäulen. Allerdings sind die insgesamt zehn geplanten 
Ladestationen der Mobilstation mit je zwei Plätzen, in Tei-
len davon auch reserviert für Carsharing-Fahrzeuge, aus 
unserer Perspektive nicht ausreichend, um den Bedarf zu 
decken. 
Kenntnisnahme Die Anzahl der geplanten Stationen wird durch den Teilplan Infra-
struktur nicht vorgegeben. Hier kann im Zuge der weiteren Pla-
nungen für die einzelnen Baufelder – aber auch unabhängig von 
den Bauleitplanverfahren individuell auf veränderte Anforderun-
gen reagiert werden. Im Rahmen der folgenden Bauleitplanver-
fahren für die einzelnen Baufelder wird der Bedarf von Ladeinfra-
struktur in den Tiefgaragen ermittelt.

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/ 83 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10.8 Die vorliegende Verkehrsuntersuchung zur Bewertung der 
vorhandenen und zukünftigen Verkehrsabläufe beinhaltet 
im Prognose-Nullfall die allgemeine Verkehrsentwicklung 
sowie alle im Untersuchungsgebiet geplanten Vorhaben 
bis 2035. 
Die aktuell favorisierte Planfallkombination 2+8 beinhaltet 
u.a. die Umgestaltung der Siegburger Straße im Bereich 
„Am Schnellert“ und „Rolshover Straße“. Die gemeinsame 
Führung vom MIV und Stadtbahn im Mischverkehr, der 
durchgehende Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und die 
Neuordnung der Stellplätze sollen zu einer Beschleuni-
gung des ÖPNV und zur Reduzierung des Durchgangs-
verkehres führen. Wie es bei parallel bis zu 15,100 Kfz-
Fahrten pro Tag zu einer Beschleunigung des ÖPNV 
kommen soll, müsste genauer begründet werden, auch 
vor dem Hintergrund der geplanten neuen Stadtbahnlinie 
8 zwischen Porz und Sülz, die mit der Linie 7 zu einer 
Taktverdichtung führen soll. Die Optimierungsmaßnah-
men auf den Straßen Hasental und der L124 östlicher Zu-
bringer sind darüber hinaus zu begrüßen. 
Ja Das Verkehrskonzept sieht vor, dass eine Umgestaltung der 
Siegburger Straße im Bereich zwischen den Straßen Am Schnel-
lert und Auf dem Sandberg in Kombination mit Anpassungen im 
Bereich der Straße Im Hasental und des Deutzer Rings (B 55) 
eine Abwicklung der durch die Entwicklung des gesamten Deut-
zer Hafens erzeugten Verkehre erfolgen kann. Durch diese Maß-
nahmen werden die neu entstehenden Verkehre auf den Deutzer 
Ring und im weiteren Verlauf auf den östlichen Zubringer (L 124) 
verdrängt. Diese Straßen sind aufgrund ihres überregionalen 
Charakters als Landes- bzw. Bundesstraße für die Aufnahme der 
zusätzlichen Verkehre prädestiniert. Die prognostizierten Ver-
kehrsmengen können in diesem Planfall in den maßgebenden 
Spitzenstunden mindestens mit einer ausreichenden Verkehrs-
qualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt wer-
den. 
10.9 Die verkehrliche Anbindung des Unternehmens Alfred 
Schütte AG muss während und nach der Umbauphase si-
chergestellt sein. Die Straße „Am Schnellert“ muss so er-
tüchtigt sein, dass sie weiterhin als Erschließung für das 
Unternehmen Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG dienen 
kann. Für das Unternehmen dürfen keine Einschränkun-
gen in der Straßenqualität,- breite und -belastbarkeit ent-
stehen. Insbesondere auch dann nicht, wenn es zu An-
passungen der Straße an eine hochwassersichere Nut-
zungsebene kommt. Im Verkehrskalender der Stadt Köln 
ist die Straße als LKW-Verbindung eindeutig klassifiziert 
und muss als solche berücksichtigt werden. Die Unterfüh-
rung der Südbrücke für LKW muss weiterhin gesichert 
Ja  Die Befahrbarkeit der Straße Am Schnellert ist während (und 
nach) der gesamten Umbauphase gewährleistet. Im künftigen, 
umgestalteten Straßenraum ist die Fahrgasse nördlich des beste-
henden Straßenverlaufs vorgesehen. Insofern kann die vorhan-
dene Erschließung so lange erhalten bleiben, bis die neue Fahr-
gasse gemäß Verkehrsanlagenplanung für den öffentlichen Ver-
kehr genutzt werden kann. 
Die verkehrstechnischen Randbedingungen für die Erschließung 
der Fa. Schütte sind insofern auch unter Berücksichtigung der 
Entwicklung des Deutzer Hafens gegeben.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sein. Hier muss auch die Stra0en- Verkehrslärmproblema-
tik betrachtet werden. Zudem muss dem Unternehmen 
früh kommuniziert werden, wie der Verkehr während der 
Umbauphase abgewickelt werden soll. Viele LKw fahren 
über die Straße „Am Schnellert“ im Norden. Die Durch-
querung der Wohngebiete in Richtung Süden ist nicht 
möglich. 
10.10 Die geplante Erschließung des Areals mit dem ÖPNV 
durch die Verlängerung der Buslinie 150, der Einführung 
der Stadtbahnlinie 8 ergänzend zur Linie 7 und der neuen 
S-Bahn Linie S16 bewerten wir grundlegend als positiv. 
Auch die mögliche Anbindung des Areals an den Kölner 
Wasserbus befürworten wir. Wir weisen an dieser Stelle 
nur darauf hin, dass diese Maßnahmen im Kontext der 
Großprojekte Knoten Köln, Ost Weste Achse und 
Sustainable Urban Mobility Plan sorgfältig abgestimmt er-
folgen müssen. 
Kenntnisnahme Die Planung der Maßnahmen ist in einen umfangreichen Abstim-
mungsprozess eingebunden. 
10.11 Darüber hinaus bitten wir aber noch um Klärung, inwiefern 
die Nothafenfunktion des Deutzer Hafens langfristig si-
chergestellt werden soll und ob im Bereich des Hafens bis 
zur Severinsbrücke langfristig Anlegeplätze für Binnen-
schiffe und Anschlüsse zur Landstromversorgung vorge-
sehen sind. 
Schließlich entfällt durch den Wegfall der Hafenfunktion 
des Deutzer Hafens nicht seine Funktion als Schutzhafen. 
Die Binnenschifffahrt muss über eine ausreichende Kapa-
zität an Schutzhäfen verfügen. Diese wäre mit dem Weg-
fall des Schutzhafens im Deutzer Hafen nicht mehr ge-
währleistet, vor allem da ein Alternativstandort im Kölner 
Raum nicht vorhanden ist. Dies steht im Wiederspruch zu 
den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW (LEP 
NRW), der unter Punkt 8.1-10 eine „bedarfsgerechte Infra-
Ja Das Hafenbecken des Deutzer Hafens kann gemäß den Festset-
zungen des Bebauungsplans in besonders gelagerten Fällen, die 
eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, temporär 
und für eine eng begrenzte Zeit den betroffenen Schiffen Zugang 
zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke dienen. Die 
rechtliche Einschätzung als möglicher Schutzhafen wurde im Vor-
feld mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-
des erörtert. Diese äußert hinsichtlich dieses Vorgehens keine 
Bedenken (siehe lfd. Nr. 21). 
Die Versorgung der Liegeplätze nördlich der Drehbrücke – also 
außerhalb des Geltungsbereichs der Bauleitpläne des Deutzer 
Hafens – mit Ladestrom ist nicht Gegenstand des aktuellen Ver-
fahrens.

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/ 85 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
struktur für die Binnenschifffahrt“ vorschreibt. Die städte-
bauliche Neuplanung muss mit der Schutzhafenfunktion 
harmonisiert werden, da auch aufgrund der klimatischen 
Veränderungen Schiffe immer häufiger auf einen Hafen-
platz angewiesen sind. 
10.12 Eine Versorgung der – in den Planunterlagen aufgeführ-
ten-Liegestellen für die Binnenschifffahrt mit Landstrom 
sollte insbesondere zur Vermeidung künftiger Nutzungs-
konflikte mit den geplanten Nutzungen im Deutzer Hafen 
mitgeplant werden. Dies liegt darin unbegründet, dass die 
Binnenschifffahrt überwiegend eine gewerbliche Nutzung 
dargestellt. Bei einer konventionellen Stromversorgung an 
den Liegeplätzen - wie in den Planunterlagen beschrieben 
u.a. mit Dieselgeneratoren - kommt es zu nicht unerhebli-
chen Lärmemissionen, die möglicherweise einen Konflikt 
mit den vorgesehenen Nutzungen auf den umliegenden 
Baufeldern hervorrufen. Dadurch kann für die als gewerb-
lich einzustufenden Nutzung des Rheines durch die 
Schifffahrt die Problematik der heranrückenden Wohnbe-
bauung entstehen. Diese Problematik kann durch eine 
mitgeplante Versorgung durch Landstrom vermeiden wer-
den, da dabei deutlich weniger Lärmemissionen entste-
hen. 
Kenntnisnahme Liegestellen für die Binnenschifffahrt, die über die temporäre Nut-
zung im Fall von Schifffahrtsperren des Rheins hinausgehen, 
sind innerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur 
ausgeschlossen. Die Emissionen der Liegeplätze nördlich der 
Drehbrücke sowie möglicher Nutzung des Hafenbeckens im Fall 
von Schifffahrtssperren wurden in der schalltechnischen Untersu-
chung (Kapitel 8.5 und 8.9) berücksichtigt. 
Die Beurteilungspegel der Schiffsliegestellen liegen im Plangebiet 
tags und nachts in großen Teilen unter 35 dB(A). In der Umge-
bung der Schiffsliegestellen sind vor den rheinzugewandten Fas-
saden der Plangebäude im ungünstigsten Fall Beurteilungspegel 
von 51 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts zu erwarten. Dies gilt 
auch für die Immissionsbelastung der geplanten Grünflächen. 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Infrastruktur des 
Vorhafens ist jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Bauleitplan-
verfahrens des Teilplans Infrastruktur. 
10.13 Auch wenn das in den hiesigen Planunterlagen erwähnte 
neue Nutzungskonzept für die Essigfabrik noch nicht Teil 
dieses Teilplanes ist, so weist die IHK Köln bereits jetzt 
daraufhin, dass durch die -ausweislich der Planunterla-
gen- künftig geplante Wohnnutzung im direkten Umfeld 
der Essigfabrik (Eventlokation) die Problematik der heran-
rückenden Wohnbebauung entsteht, da damit möglicher-
weise eine nicht unerhebliche Beschränkung der Betriebs-
möglichkeiten einhergeht, um Nutzungskonflikte zu ver-
meiden, Dadurch wird die Attraktivität dieser Eventlokation 
Kenntnisnahme Die Essigfabrik wird in die weitere Entwicklung des Deutzer Ha-
fens einbezogen. Zurzeit wird in Abstimmung mit dem Betreiber 
ein Nutzungsprofil entwickelt, das einen Betrieb im Einklang mit 
den künftig angrenzenden Nutzungen (u.a. Wohnen) ermöglicht. 
Eine entsprechende planungsrechtliche Absicherung erfolgt im 
Rahmen der Aufstellung der Teil-Bebauungspläne für die Baufel-
der.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
für Musikveranstaltungen und ähnliches erheblich gemin-
dert. 
10.14 Die zur Vermeidung von Nutzungskonflikten in Kapitel 
5.10 getroffenen bedingte Festsetzung wird grundsätzlich 
begrüßt. Das betroffene Unternehmen muss allerdings bei 
einem eventuellen Standortwechsel von Seiten der Ver-
waltung unterstützt und begleitet werden. 
Ja Eine Einigung mit dem Betreiber erfolgt außerhalb des aktuellen 
Bauleitplanverfahrens unter Mitwirkung der Stadt Köln und dem 
Entwicklungsträger SWK-ET. Eine Betriebsaufgabe des derzeiti-
gen Standorts und eventuelle Betriebsverlagerung wird innerhalb 
der nächsten Jahre angestrebt. 
10.15 Nach all dem hat die IHK Köln Bedenken gegen den oben 
genannten Bebauungsplan. Zudem besteht auf Seiten der 
IHK Köln weiterer Informationsbedarf hinsichtlich der Was-
serfläche zwischen der Drehbrücke und der Severinsbrü-
cke im Hinblick auf deren Schutzhafenfunktion. 
Kenntnisnahme Hinsichtlich der Einschätzung des Deutzer Hafens als Schutzha-
fen wird auf die lfd. Nr. 10.11 verwiesen. 
11 KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH   
12 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland   
12.1 Leider wurden wir in diesem Verfahren nicht gem. § 3 
Abs. 2 Satz 3. über die öffentliche Auslegung benachrich-
tigt und haben nur zufällig davon erfahren. Wir bekamen 
bis 31.7. die Möglichkeit uns zu äußern. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Offenlage wurde durch das Stadtplanungsamt 
ein Schreiben per Post an den LVR- Amt für Denkmalpflege ver-
sandt. 
12.2 An unserer Stellungnahme vom 03.9.2021 halten wir voll-
umfänglich fest, da von der o.g. Maßnahme die Belange 
der Denkmalpflege betroffen sind. Im Plangebiet befindet 
sich der Deutzer Hafen – gemäß § 2 DSchG NRW ein 
Baudenkmal – mit den zugehörigen baulichen Anlagen 
des Industriehafens, der Hafenbahn, der Kran- und Verla-
deanlagen mit zugehörigen Kranbahnen, außerdem die 
nach § 3 DSchG NRW eingetragene Ellmühle und die 
Drehbrücke von 1907/1908. Die Denkmäler mit allen ihren 
Bestandteilen sind nicht nur substanziell und in ihrem Er-
scheinungsbild, sondern auch in ihrem Wirkungsraum 
(„Umgebungsschutz“) zu schützen. 
Ja Die Belange des Denkmalschutzes sowie der Umgebungsschutz 
der genannten Denkmäler wird in der Planung berücksichtigt. So 
werden zum Beispiel Sichtachsen freigehalten und eine Frei-
raumgestaltung angestrebt, die den industriellen Charakter des 
Ortes erhält.

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/ 87 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12.3 Der aktuelle Plan der öffentlichen Auslegung weist Unter-
schiede zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 von Au-
gust 2021 auf: 
Die historischen Gleisanlagen um das Hafenbecken sind 
im aktuellen Plan nicht mehr dargestellt. Wir regen die 
zeichnerische Darstellung der historischen Gleisanlagen 
und deren Kennzeichnung als Denkmal an. 
Ja Die Darstellung der topographischen Elemente der Kartengrund-
lage ist im Zuge der Aktualisierung des Katasters entfallen. 
12.4 Ob weiterhin eine Bepflanzung geplant ist, lässt sich nicht 
entnehmen, da der entsprechende Plan aus der Beteili-
gung im September 2021 (Anlage 4 Integrierter Plan 
Deutzer Hafen), der diese Bepflanzung darstellt, kein 
Äquivalent in der öffentlichen Auslegung hat. Im aktuellen 
Plan sind keine Bäume eingezeichnet, im Plan 2021 wa-
ren sie dies noch. Laut Pflanzliste sind aber für die Pro-
menade „mittel- und großkronige Bäume“ geplant. Eine 
umfassende Bepflanzung der historischen Gleisanlagen 
mit – laut Pflanzliste mittel- und großkronigen – Bäumen 
lehnen wir weiterhin ab. Auch diese stellt eine grundle-
gende Beeinträchtigung des Denkmals – sowohl im Er-
scheinungsbild als auch ggf. substantiell (Wurzelbildung, 
Anheben der Gleise) – dar. 
Nein Der Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur setzt keine konkreten 
Standorte für Baumpflanzungen fest. Diese werden im Rahmen 
der Ausführungsplanung mit dem Stadtkonservator abgestimmt. 
Eine Betroffenheit der historischen Gleisanlagen kann nicht 
grundsätzlich ausgeschlossen werden. vor dem Hintergrund der 
Anpassung an den Klimawandel ist für die Verschattung von Frei-
flächen und Fassadenteilen Sorge zu tragen. Die Eingriffe in die 
historischen Gleisanlagen werden so weit wie möglich minimiert. 
12.5 Zudem regen wir erneut die Umrandung der denkmalge-
schützten Grünanlagen und Sportflächen an der Alfred-
Schütte-Allee mit einer roten Kästchenlinie zur Darstellung 
der Ausdehnung an. 
Nein Der im Plangebiet liegende Teil der als Gartendenkmal geschütz-
ten Baumallee an der Alfred-Schütte-Allee ist als Einzelanlage 
nachrichtlich übernommen. Eine Umgrenzung ist aufgrund der in 
diesem Bereich überlagernden Signaturen (Landschaftsschutzge-
biet, Hochwasserrisikogebiet, Überschwemmungsgebiet, Stra-
ßenbegrenzungslinie) nicht sinnvoll darstellbar. Darüber hinaus 
erfolgt eine Sicherung der Allee durch die Festsetzung der einzel-
nen Bäume zum Erhalt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b). Die Sportanla-
gen liegen außerhalb des im B-Plan dargestellten Planaus-
schnitts. 
12.6 Bezüglich der zahlreichen Einbauten in das Hafenbecken 
empfehlen wir denkmalfachlich weiterhin eine Reduktion, 
Teilweise Das Hafenbecken wird, soweit dies mit dem Ziel der Entwicklung 
des Deutzer Hafens zu einem gemischten urbanen Quartier für

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
um den denkmalprägenden zusammenhängenden Cha-
rakter des Hafenbeckens nicht zu beeinträchtigen. 
Wohnen und Arbeiten möglich ist, von Einbauten freigehalten. 
Die beiden das Hafenbecken querenden Brücken sind elemen-
tare Bestandteile der Erschließung des Gebiets und folgen der 
Grundidee der Stadt der kurzen Wege. Darüber hinaus sollen in 
einigen gekennzeichneten Bereichen Einbauten in das Hafenbe-
cken ermöglicht werden. Die Umsetzung der Einbauten wird in 
enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen, um ein sen-
sibles Einfügen unter Erhalt des Charakters des Hafenbeckens 
zu gewährleisten. So sollen die Erlebbarkeit und Nutzbarkeit der 
Wasserfläche (z.B. durch kulturelle und sportliche Nutzungen) er-
möglicht werden. 
13 Landschaftsverband Rheinland   
 hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme 
darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf 
Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Beden-
ken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden. 
Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR Amt für Denk-
malpflege im Rheinland in Pulheim und das LVR- Amt für 
Bodendenkmalpflege im Rheinland in Bonn; es wird da-
rum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuho-
len. 
Ich bedanke mich vielmals für ihre Bemühungen und ver-
bleibe 
Kenntnisnahme Das LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Pulheim wurde 
im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB um die Ab-
gabe einer Stellungnahme gebeten. 
Das LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat im Rahmen 
der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute Stellung-
nahme abgegeben (siehe lfd. Nr. 12). 
Bodendenkmäler im Kölner Stadtgebiet liegen nicht im Zuständig-
keitsbereich des LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 
in Bonn, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtar-
chäologie Köln, Archäologische Bodendenkmalpflege am Rö-
misch-Germanischen Museum, Köln (Amt 4512). Dieses wurde 
im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB 
beteiligt und hat Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Trä-
ger öffentlicher Belange (§ 4(1) BauGB) eine Stellungnahme ab-
gegeben. 
14 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-
stellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
15 Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Niederlassung Köln

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Seitens der Straßenbauverwaltung bestehen grundsätz-
lich keine Bedenken, da die Belange des Landesbetriebes 
nicht betroffen sind. Sämtliche betroffenen B/L liegen in-
nerhalb der Ortsdurchfahrt. 
Kenntnisnahme  
16 Nahverkehr Rheinland GmbH   
16.1 Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist 
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und 
fördert Investitionen in den ÖPNV bzw. SPNV und wirkt in 
Abstimmung mit seinen Mitgliedern auf eine integrierte 
Verkehrsgestaltung im ÖPNV hin. 
Kenntnisnahme  
16.2 Zu dem Teilplan Infrastruktur in Köln Deutz – Deutzer Ha-
fen nehmen wir wie folgt Stellung: 
Der NVR weist darauf hin, dass bei den Planungen am 
Deutzer Hafen die bereits heute bestehende Nähe vom 
Bahndamm zur Straße „Am Schnellert“ zu beachten ist, 
welche nicht weiter verringert werden sollte. 
Ja Die Ausbauplanung für die Straße „Am Schnellert“ sieht kein Her-
anrücken der Verkehrsfläche an den Bahndamm vor. Mögliche 
Erweiterungsmöglichkeiten durch die Einrichtung einer neuen S-
Bahnlinie über die Südbrücke wurden bei der Planung berück-
sichtigt.  
16.3 Des Weiteren möchten wir Sie für Ihre weiteren Planun-
gen auf die von uns verwendete Definition des Begriffs 
„Mobilstation“ gem. Handbuch Mobilstationen des Zu-
kunftsnetzes Mobilität NRW aufmerksam machen: ZNM- 
Handbuch-Mobilstationen-3.-Auflage.pdf (nrw.de) 
Mobilstationen sind multimodale Verknüpfungspunkte, an 
denen mindestens zwei Verkehrsmittel verknüpft werden. 
Dabei ist die Verknüpfung so gestaltet, dass ein Wechsel 
zwischen den Verkehrsmitteln durch räumliche Konzentra-
tion der Angebote (städtebauliche Einheit) und entspre-
chende Gestaltungsmaßnahmen mit einem Wiedererken-
nungswert für die Nutzer*innen ermöglicht wird. Die Mobi-
litätsangebote sind dabei Nutzer*innenfreundlich und bar-
rierefrei gestaltet. Das Rückgrat von Mobilstationen stellen 
in der Regel Haltestellen des ÖPNV/SPNV dar. Die Aus-
stattung kann je nach Standort variieren. Über die reine 
Ja Die Angebotsplanung für das Gebiet Deutzer Hafen sieht derzeit 
an strategisch bedeutsamen Stellen insgesamt sechs Mobilitäts-
stationen vor. Diese sind modular aufgebaut und können je nach 
Größe und Standort folgende Ausstattungselemente enthalten: 
 
 Elektroladesäulen für Pkw  
 Car-Sharing-Standort 
 Fahrradabstellanlagen für „normale" Fahrräder, E-Bikes 
und Lastenräder  
 Fahrradboxen mit kombinierten Lademöglichkeiten für E-
Bikes  
 Anbieter unabhängige Paketstationen 
 Informationseinrichtungen wie z.B.:  
o Infosäule (Stele) über die Angebote der jeweiligen 
Mobilstation  
o Dynamische Fahrgastinformation für den ÖPNV

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Funktion als Verkehrsknotenpunkt hinaus können Mobil-
stationen zum Treffpunkt werden, an dem Menschen 
gerne Zeit verbringen. 
 Abstellflächen für E-Scooter 
 Optional sind weitere Serviceangebote möglich (z.B. WC, 
Kiosk)  
17.1  Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln   
17.2 Deutsche Bahn AG 
Eigentumsmanagement, Eigentümervertretung  
  
17.2.1 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB 
Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet 
Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: 
Folgende Punkte bitten wir zu berücksichtigen, bzw. mit 
aufzunehmen: 
Kein Anspruch auf Schutz vor Immissionen aus dem 
Bahnbetrieb; 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Be-
triebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsan-
sprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnah-
men können gegen die DB AG nicht geltend gemacht wer-
den, da die Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. 
Spätere Nutzer sind frühzeitig und in geeigneter Weise 
auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. 
Kenntnisnahme  
17.2.2 In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die 
Lärmsanierung West im Rahmen des Projektes SSW Köln 
rechtsrheinisch an der Strecke 2641 ab ca. km 3,9 ei- ne 
Lärmschutzwand, also unmittelbar im Anschluss an das 
Gebiet aus dem Flächennutzungsplan „Deutzer Hafen“ 
plant. 
Da es hier durch die räumliche Nähe zu Überschneidun-
gen kommen kann, sind weitere Abstimmungen zwischen 
den Bauvorhaben notwendig. 
 
Kenntnisnahme Die Information wird an den Erschließungsplaner des Deutzer 
Hafens weitergegeben.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
17.2.3 Ferner gibt es im Planungsbereich „Bebauungsplan-Ent-
wurf 68439/03“ eine Ausbauplanungen im Bereich der Zu-
fahrt Südbrücke – Bf Gremberg mit den Planungen zum 
neuen „Überwerfungsbauwerk Gremberg“ inkl. der Neu-
planung der parallel verlaufenden 110 kv-Bahnstromlei-
tung (Tel des Bedarfsplanes, Maßnahme im vordringli-
chen Bedarf). 
Des Weiteren bestehen Planungsüberlegungen zum Aus-
bau der Südbrücke um einen weiteren Brückenzug im Zu-
sammenhang mit dem weiteren S-Bahnausbau (S16, Köl-
ner Südbahn) von Köln Süd kommend, über die Südbrü-
cke in Richtung Köln Poll / Gremberg. 
Insoweit sind alle Aktivitäten, welche einen späteren 
Bahnausbau verunmöglichen bzw. erschweren zu verhin-
dern. 
In vorgenanntem Zusammenhang mit den o. g. Planungen 
kann es sogar zu einem Flächenbedarf über die eigentli-
chen Bahnflächen hinauskommen (Grunderwerb erforder-
lich). 
Ja Die Ausbauplanung für die Straße „Am Schnellert“ sieht kein Her-
anrücken der Verkehrsfläche an den Bahndamm vor. Mögliche 
Erweiterungsmöglichkeiten durch die Einrichtung einer neuen S-
Bahnlinie über die Südbrücke wurden bei der Planung berück-
sichtigt. 
17.2.4 Weiterhin weisen wir vorsorgliche auf die sich infolge der 
verkehrlichen Entwicklung verändernde Schallimmissio-
nen hin. 
Kenntnisnahme  
17.2.5 Grundsätzlich gilt, dass bei konkreten Bauvorhaben zur 
Bahntrasse die DB Netz AG zu beteiligen ist. Die Bauan-
träge (Baubeschreibung, maßstabsgetreue / prüfbare 
Pläne, Querschnitte, etc.) sind der Deutschen Bahn AG, 
DB Immobilien, Region West, Kompetenzteam Baurecht 
einzureichen. 
Eine Einbindung in die Planung bezugnehmend auf die 
Aufstellung und Einsatz von Kranen muss frühzeitig erfol-
gen. Insbesondere die Vorgaben zu Schutzabständen ggf. 
Bahnerdung sind einzuhalten. Im Rahmen der Beteiligung 
Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
innerhalb von Bauantragsverfahren wird sodann geson-
dert Stellung genommen. 
Hier behalten wir uns die Geltungsmachung weiterge-
hende Auflagen und Hinweis ausdrücklich vor 
 
18 Bezirksregierung Düsseldorf 
Untere Luftfahrtbehörde – Dezernat 26 
  
19 DFS  
Deutsche Flugsicherung 
  
20 Flughafen Köln/Bonn GmbH   
21 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein (WSV)   
 Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Hinsicht bestehen 
grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan 
Nr. 68439/03. 
Die Ergänzungen / Anregungen aus meinem Schreiben 
vom 15.09.2021 wurden in den Unterlagen berücksichtigt 
und eingearbeitet. 
Kenntnisnahme  
22 Erzbistum Köln – Generalvikariat –  
Hauptabteilung Recht 
  
23 Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf   
24 Ev. Stadtkirchenamt   
25 Polizeipräsidium Köln / Direktion Verkehr, Direktions-
führungsstelle  
  
26 Polizeipräsidium Köln 
Kriminalkommissariat

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
27 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 
Dienstleistungen der Bundeswehr 
  
 Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher 
beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr 
berührt, jedoch nicht beeinträchtigt. 
Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechts-
lage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als 
Träger öffentlicher Belange keine Einwände. 
Kenntnisnahme  
28 Deutsche Telekom AG 
Netzproduktion GmbH 
TI NL West, PTI 22 
  
29 Flughafen Köln / Bonn    
30 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen – Referat 226. –  
  
 Auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Über-
prüfung des o. g. Gebiets auf Beeinträchtigungen von 
technischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken sowie 
Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) durch-
geführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Betreiber in 
die weitere Planung sollen Störungen vermieden werden. 
Mit Stand von heute sind dort folgende Betreiber aktiv:  
 
Richtfunk 
E-Plus Service GmbH 
E-Plus-Straße 1 
40472 Düsseldorf 
 
Ericsson Services GmbH Prinzenallee 21 
40549 Düsseldorf 
 
Med 360° AG 
Marie-Curie-Straße 12 
Kenntnisnahme Es werden keine Bedenken vorgetragen. Im Zuge der Entwick-
lung des Gesamtgebiets wird es zu Veränderungen der Höhen-
verhältnisse durch Neubauten kommen. 
Die genannten Betreiber werden im Rahmen der folgenden Be-
bauungsplanverfahren der Baufelder in die Planung einbezogen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
51377 Leverkusen 
 
REWE Systems GmbH Domstraße 20 
50668 Köln 
 
STRABAG BRVZ GmbH & Co. KG 
Siegburger Straße 241 
50679 Köln 
 
Technische Hochschule Köln Claudiusstraße 1 
50678 Köln 
 
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-
Ring 50 
80992 München 
 
Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1 
40549 Düsseldorf 
 
Funkmessstellen der BNetzA 
Die von Ihnen angefragte Standortplanung befindet sich 
im Schutzbereich einer/mehrerer Messeinrichtung/en des 
Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. Das Re-
ferat 511 wurde darüber informiert und untersucht, ob die 
notwendigen Schutzabstände zu den vorhandenen funk-
technischen Messeinrichtungen der Bundesnetzagentur 
eingehalten werden. Bei zukünftigen Planungen in diesem 
Bereich beteiligen Sie bitte: 
Canisiusstr. 21 
55122 Mainz 
mailto: 511.Bauleitplanung@BNetzA.de 
Beachten Sie bitte für Ihr geplantes Vorhaben auch die 
Hinweise auf unserer Internetseite http://www.bundes-
netzagentur.de/bauleitplanung.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
31 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – AöR –  
Hauptstelle Dortmund 
 – Sparte Portfoliomanagment –  
Träger öffentlicher Belange (NRW) 
Nebenstelle Düsseldorf 
  
 Bezugnehmend auf die Offenlage des o.a. Bauleitplanes 
für den Deutzer Hafen möchte ich Ihnen mitteilen, dass 
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) Dienst-
liegenschaften für nahezu alle Bundesressorts (Einheitli-
ches Immobilienmanagement), Wohnraum für Bundesbe-
dienstete (Wohnungsfürsorge) sowie Dritten zur Verfü-
gung stellt. Am Standort Köln besteht an allen drei Nut-
zungen ein erhöhter Bedarf. 
In dem vorgelegten Teilplan Infrastruktur - Deutzer Hafen 
liegen u_a, die bundeseigenen Flurstücke 225/4 und 
225/5, die zur Siegburger Straße 112 gehören. Als Eigen-
tümerin dieser vg. Flächen nehme ich zu Ihrem vorgeleg-
ten Teilplan Infrastruktur- Deutzer Hafen wie folgt Stel-
lung: 
Die vorliegende Planung beansprucht Teilflächen dieser 
anstaltseigenen Flurstücke für eine Verkehrsfläche beson-
derer Zweckbestimmung (Geh- und Radweg). Diese ge-
plante Promenade Ost ist im Bereich des bundeseignen 
Grundstücks (Siegburger Str. 112) breiter als auf Höhe 
der nördlich gelegenen EIlmühie. Zudem befindet sich 
nördlich angrenzend an das bundeseigene Flurstück 
225/4 mit dem geplanten Platz 2 eine mehr als großzü-
gige Verkehrsfläche derselben Zweckbestimmung. Das 
bundeseigene Grundstück wird durch diese Festsetzung 
stärker als erforderlich beansprucht. Durch diese Inan-
spruchnahme reduziert sich das Nettobauland und damit 
die realisierbare Nutzfläche für die vg. Aufgaben der BImA 
bzw. die Zahl möglicher Wohneinheiten. 
Nein Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine an-
gestammte Rolle weitgehend verloren hat, ist ein wichtiger Bau-
stein, um die Herausforderungen des starken Wachstums der 
Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeits-
plätzen zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der 
Stadt Köln im April 2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, die 
bisherige Hafennutzung aufzugeben und den Standort als inner-
städtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln (Vor-
lagen-Nr. 0255/2015). Zur Sicherung der städtebaulichen Ent-
wicklung wurde das Areal des Deutzer Hafens als städtebauli-
chen Entwicklungsbereich gemäß § 165 ff. Baugesetzbuch 
(BauGB) festgelegt. 
Als Grundlage für die Umsetzung wurde in einem kooperativen 
Verfahren der Integrierte Plan entwickelt – der Teilplan Infrastruk-
tur ist ein erster Baustein dessen Umsetzung. 
Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen für 
6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu 
entstehen. Das Projekt gibt damit als Wohn- und Wirtschafts-
standort einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des 
rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der 
gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadt-
quartier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit den angren-
zenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
Insofern dient die Inanspruchnahme von Teilflächen der ange-
führten Flurstücke der Umsetzung des Gesamtkonzepts. Auch 
wenn in Teilbereichen die realisierbare Nutzfläche verringert wird, 
erfolgt in der Gesamtbetrachtung durch die Umsetzung des Inte-
grierten Plans ein deutlicher Zuwachs an Nutzfläche.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das bundeseigene Grundstück ist Teil des Wohnungsbau-
paktes zwischen der BlmA und der Stadt Köln. Dort heißt 
es in § 2: „Ziel ist es, in kurzer Zeit viele neue Wohnungen 
[...] zu schaffen.“ Durch die Reduzierung des Nettobaulan-
des kann das Ziel möglichst viele Wohnungen zu bauen 
nicht erreicht werden. Da sich das größte Vorhaben aus 
dem Wohnungsbaupakt (Lager Lind) zwischenzeitlich 
nicht mehr für Wohnraumzwecke realisierbar ist, sollte das 
Potential der übrigen Objekte in Köln eher ausgebaut als 
verkleinert werden. Wir regen daher an, die geplante Pro-
menade im Bereich des bundeseigenen Grundstücks zu 
verschmälern und das bundeseigene Grundstück für ei-
nen Geh- und Radweg nicht zu beanspruchen. 
32 Bau- und Liegenschaftsbetrieb 
NRW Köln 
  
33 Stadtwerke Köln GmbH 
Abteilung Liegenschaften 
  
34 RheinEnergie AG / Rheinische Netzgesellschaft mbH   
35 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR   
35.1 Hiermit nehmen wir zum o.g. Bebauungsplan-Entwurf wie 
folgt Stellung: 
zu Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB), Punkt 3.6 
„Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwas-
serereignis (11,90 m Kölner Pegel) ausgelegt. Die Schutz-
höhe von 11,90 m Kölner Pegel entspricht an Rhein-km 
ca. 686,9 (Be- reich Hafeneinfahrt/Drehbrücke) einer geo-
dätischen Höhe von etwa 47,07 m und an Rhein- km ca. 
685,7 (Bereich Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von 
etwa 47,40 m jeweils über Normalhöhennull im 
DHHN2016 (im Folgenden „m ü.NHN“).“ 
Ja Die Höhenangaben in der Begründung werden entsprechend der 
Stellungnahme angepasst. Festsetzungen sind nicht betroffen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Anm.: Die final abgestimmten Höhen (s. Tabelle) unter-
scheiden sich von den im Text angegebenen Höhen um 1 
cm. In der untenstehenden Tabelle sind die Höhen in m 
NHN (DHHN92) angegeben. Diese sind in m NHN 
(DHHN2016) umzurechnen. Es ergeben sich Höhen von 
47,08 mNHN (DHHN2016) an Rhein-km 686,9 und von 
47,41 mNHN (DHHN2016) an Rhein-km 685,7. 
 
35.2 Bebauungsplanentwurf 68439/03 Plan Blatt 1 und Blatt 2 
 
In den Plänen fehlen z.T. die Hochwasserschutztore der 
StEB Köln. 
Zudem werden die dargestellten Hochwasserschutztore in 
der Legende als „Hochwasserschutzzone“ bezeichnet. 
Der Begriff Hochwasserschutzzone ist kein rechtlich fest-
gelegter Begriff und bezeichnet ein Flächenelement und 
keine Linie. 
Zudem fehlt die Darstellung der Hochwasserschutzlinie im 
Bereich des Bahndammes „Am Schnellert“. 
Es wird vorgeschlagen eine durchgehende Linie, welche 
die Hochwasserschutzmauer, die Hochwasserschutztore 
und den Bahndamm umfasst, darzustellen. 
Bebauungsplanentwurf 68439/03 Plan Blatt 2 
Die „Am Schnellert“ dargestellte Deichschutzzone II be-
trägt weniger als 20 m gemessen vom Bahndammfuß. Die 
Deichschutzzone I (4 m) und II (insgesamt 20 m) ist ent-
sprechend zu korrigieren. Zudem fehlt die Darstellung der 
Deichschutzzone I und II im Bereich der Hochwasser-
schutztore im Bahndamm. 
ja Die nachrichtliche Übernahme der Hochwasserschutzanlagen so-
wie der Deichschutzzonen wird entsprechend der Anregungen 
angepasst. 
35.3 Bebauungsplanentwurf 68439/03 Plan Blatt 3 Textliche 
Festsetzung Zu I, Punkt 13 Höhenlage: 
„Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB ist innerhalb der Verkehrsflä-
che besonderer Zweckbestimmung mit der Bezeichnung 
Teilweise Die festgesetzte Mindesthöhe bezieht sich explizit auf den Platz 7 
und wurde in Zusammenarbeit zwischen den Stadtentwässe-
rungsbetrieben, dem Gutachter, dem Erschließungsplaner und ei-
nem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ermittelt. Bei

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Platz 7 eine hochwassersichere Erschließung der Fläche 
für den Gemeinbedarf mit einer Mindesthöhe im Endaus-
bau mit 47,19 m ü.NHN vorzusehen.“ 
Hier sind die o.g. Höhen zwischen Rhein-km 686,9 und 
685,7 anzugeben. Die Angabe des Höhensystems auf 
den Blättern 1, 2 und 3 fehlt. 
dem Höhenbezugssystem handelt es sich um das aktuell gültige 
und in der Bauleitplanung etablierte Deutsche Haupthöhennetz 
2016. In der Begründung wird dies erläutert. In der Legende der 
Planzeichnung wird die Nennung des Höhensystems in der Plan-
zeichnung ergänzt.  
35.4 Zu V, Punkt 12 Hochwasserschutz: 
„Das Flut-Informations- und Warnsystem Köln (FLIWAS) 
wird in enger Abstimmung mit den Stadtentwässerungs-
betrieben Köln (StEB Köln) / Hochwasserschutzzentrale 
sukzessive mit dem Baufortschritt angepasst. Individuelle 
Alarm- und Einsatzpläne für die Baufelder regeln genau, 
ab welchem Wasserstand welche Maßnahmen durchzu-
führen sind.“ 
Das System FLIWAS wird in naher Zukunft ersetzt. Es 
sollte daher in „das von der Stadt Köln verwendete IT-
Einsatz-Tool“ umbenannt werden. 
Ja Die Formulierung in den Hinweisen wird angepasst. Es wird eine 
neutrale Beschreibung verwendet, die mit den Stadtentwässe-
rungsbetrieben abgestimmt wurde. 
35.5 Gutachten „Deutzer Hafen_TP-
IF_06_Wasser_Hochwasser_STN_Wasserwirtschaftliche 
Anforderungen“ 
Das Gutachten stellt einen alten Stand dar. Es gibt einen 
neueren mit den StEB Köln abgestimmten Stand. 
Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. 
Ja Bei dem offengelegten Gutachten handelt es sich nicht um den 
aktuellen Stand. Das Gutachten bzw. die Stellungnahme wurde in 
Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben angepasst. 
Dabei handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen 
sowie eine Klarstellung hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit 
eines HQ200. Die Ergänzungen haben keine Änderungen in der 
Bewertung des Sachstands sowie der Begründung zum Bebau-
ungsplan zur Folge. 
Die finale Version der Stellungnahme liegt den weiteren Pla-
nungsschritten zugrunde. 
36 Kölner Verkehrs-Betriebe AG   
37 Häfen und Güterverkehr Köln AG   
39 GVG Rhein-Erft GmbH   
40 Westnetz Gmb H 
DRW-S-LK

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
41 RWE Power AG Zentrale   
42 Rhein-Main-Rohrleitungstransport   
 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhan-
dene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planun-
gen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-
GmbH betroffen. 
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitun-
gen stattfindet. 
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen wer-
den, bitten wir um erneute Beteiligung. 
Kenntnisnahme Es sind keine externen Ausgleichsmaßnahmen geplant, mit de-
nen eine Beeinträchtigung der angeführten Schutzstreifen ver-
bunden ist. 
43 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft 
Fremdplanungsbearbeitung 
  
44 GASCADE Gastransport GmbH   
 Wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g. 
Vorhaben. 
Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag 
der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport 
GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beein-
trächtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass un-
sere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof-
fen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit 
ein. 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anfragen zu Lei-
tungsauskünften, Schachtgenehmigungen, TÖB-
Beteiligungen etc. an die oben genannten Anlagenbetrei-
ber ab sofort ausschließlich über das kostenfreie BIL-
Onlineportal unter https://portal.bil-leitungsauskunft.de 
einzuholen sind. 
Kenntnisnahme  
45 Thyssengas GmbH

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Abteilung Netzbetrieb 
46 Nord-West-Ölleitung GmbH   
47 Amprion GmbH   
 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. 
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Be-
reich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versor-
gungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt ha-
ben. 
Bitte beteiligen Sie uns zukünftig digital unter leitungsaus-
kunft@amprion.net an Ihren Bauleitplanungen. 
Kenntnisnahme  
48 YNCORIS GmbH & Co. KG 
Abteilung Recht 
  
49 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH 
 – Fernleitungen Rhein-Ruhr –  
  
50 Evonik Technology & Infrastructure GmbH   
51 N.V. Rotterdam-Rijn 
Pijpleiding – Maatschappij 
Abteilung Wegerechte 
  
52 Echo Tankstellen GmbH   
53 Bundesforstamt Wahner Heide 
Forsthaus Schauenberg 
  
54 Bergamt Düren und 
Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 
Bergbau und Energie in NRW 
  
55 Geologischer Dienst NRW 
-Landesbetrieb- 
  
56 Stadtverwaltung Monheim

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Mit Ihrem Schreiben, eingegangen am 15.06.2022 (AZ: 
61/611/2) haben Sie die Stadt Monheim am Rhein über 
Ihre Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 
68439/03 mit dem Arbeitstitel „Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur“ in Köln-Deutz informiert und um Stellung-
nahme gebeten. 
Zum genannten Planverfahren werden seitens der Stadt 
Monheim am Rhein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 
Abs. 2 BauGB keine städtebaulichen Anregungen vorge-
bracht. Es bestehen auch keine Bedenken. 
Ich bitte um weitere Beteiligung im Planverfahren. 
Kenntnisnahme  
57 Stadtverwaltung Leverkusen 
Stadtplanungsamt 
  
58 Stadtdirektor Bergisch Gladbach   
59 Stadtverwaltung Troisdorf   
 Zum o.g. Verfahren werden keine Bedenken vorgebracht, 
die Stadt Troisdorf ist nicht betroffen. 
Jedoch möchte ich der Vollständigkeit halber den Hinweis 
geben, dass uns das Schreiben erst am 17.06.22 er-
reichte. Beginn der Offenlage war der 09.06.22. 
Ferner war im Schreiben die falsche Frist benannt mit Ab-
gabe 01.07.22 statt 11.07.22. 
Kenntnisnahme  
 
Stand 17.11.22 
 
Folgende Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 aufgefordert, haben jedoch 
keine Stellungnahme abgegeben: 
Bezirksregierung Köln - Höhere Landschaftsbehörde Köln  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmalschutz) 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirtschaft u. Bodenschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 – (Immissionsschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)  
Handwerkskammer zu Köln  
KölnBusiness Wirtschaf tsförderung GmbH

- 101 - 
 
 
 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen 
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln  
Bezirksregierung Düsseldorf, Untere Luftfahrtbehörde – Dezernat 26 
DFS Deutsche Flugsicherung 
Flughafen Köln/B onn GmbH 
Erzbistum Köln – Generalvikariat – Hauptabteilung Recht  
Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf  
Ev. Stadtkirchenamt  
Polizeipräsidium Köln / Direktion Verkehr, Direktionsführungsstelle  
Polizeipräsidium Köln, Kriminalkommissariat  
Deutsche Telekom AG, Ne tzproduktion GmbH  
 
Flughafen Köln / Bonn  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln  
Stadtwerke Köln GmbH, Abteilung Liegenschaften  
RheinEnergie AG / Rheinische Netzgesellschaft mbH  
Kölner Verkehrs-Betriebe AG  
Häfen und Güterverkehr Köln AG  
GVG Rhein-Erft GmbH  
Westnetz Gmb H  
DRW-S-LK 
RWE Power AG Zentrale 
PLEdoc GmbH Leitungsauskunft, Fremdplanungsbearbeitung  
Thyssengas GmbH, Abteilung Netzbetrieb  
Nord-West-Ölleitung GmbH  
YNCORIS GmbH & Co. KG, Abteilung Recht  
AIR LIQUIDE Deutschland GmbH – Fernleitungen Rhein -Ruhr –  
Evonik Technology & Infrastructure GmbH  
N.V. Rotterdam-Rijn, Pijpleiding – Maatschappij, Abteilung Wegerechte  
Echo Tankstellen GmbH  
Bundesforstamt Wahner Heide, Forsthaus Schauenberg  
Bergamt Düren und, Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW  
Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- 
Stadtverwaltung Leverkusen, Stadtplanungsamt  
Stadtdirektor Bergisch Gladbach

Beschlussvorlage Rat

40125 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
611/2 Trin Az 
Vorlagen-Nummer 
 3195/2022 
Freigabedatum 
 17.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-
Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss 
über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der Drehbrücke im Nor-
den, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güterbahntrasse im Süden 
und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur - abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5; 
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Sat-
zung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
3.  nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. Mobilitätskonzept 
(Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort definierten Maßnahmen zu Planfall 2 
plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastrukturmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für 
den B-Plan-Infrastruktur im Umfeld des Deutzer Hafens. 
4.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 für das überordne-
te Netz: 
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und 
- Überplanung des Östlichen Zubringers.  
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die für den Östli-
chen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu vereinbaren. 
5.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangverkehrs auf der Sieg-
burger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf dem Sandberg im Sinne von Plan-
fall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10). 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 
Rat 08.12.2022

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
Begründung 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Plangebiet des Deutzer Hafens befindet sich in innerstädtischer Lage in Sichtweite des Doms, direkt 
am Rhein. In seiner Mitte liegt das Hafenbecken. Seine Rolle als Industriehafen hat der Deutzer Hafen 
weitestgehend verloren, dort finden sich vor allem hafenfremde Betriebe, Leerstände und Mindernutzun-
gen. 
Der Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen in Köln ist ungebrochen hoch. Die Neuentwicklung des 
etwa 40 ha großen Hafengebiets einschließlich 8,1 ha Wasserfläche bietet die einmalige Gelegenheit, in 
dieser besonderen Lage ein einzigartiges und unverwechselbares dichtes urbanes und gemischtes 
Stadtquartier in gut angebundener Innenstadtlage entstehen zu lassen. 
Bereits 2009 wurde im Zuge der Aufstellung des Masterplans Innenstadt Köln das Entwicklungspotential 
des Deutzer Hafens erkannt. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts 2014 zum Planen 
und Bauen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten, wurde eine städtebauliche Entwicklung des 
Gebiets möglich. Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens 
am 23.06.2015 (Vorlagen-Nummer 0255/2015) wurde daraufhin die Entwicklung eines innerstädtischen 
Quartiers für Wohnen und Arbeiten am Deutzer Hafen in die Wege geleitet. 2016 folgte unter intensiver 
Beteiligung der Öffentlichkeit ein kooperatives Werkstattverfahren. Basierend auf dem Ergebnis hat das 
Gewinnerteam um das dänische Architekturbüro Cobe unter weiterer Beteiligung der Öffentlichkeit und 
in enger Abstimmung mit der Entwicklungsgesellschaft moderne stadt, der Stadt Köln sowie verschiede-
nen Fachgutachtern einen Rahmenplan für den Deutzer Hafen, den sog. Integrierten Plan entwickelt. 
Dieser wurde am 27.09.2018 vom Rat beschlossen. Der Integrierte Plan Deutzer Hafen ist Grundlage für 
die Bauleitplanung und liegt diesem Bebauungsplan zugrunde. 
Ziel des Integrierten Plans und der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens ist die Schaffung 
eines lebendigen gemischten Viertels zum Wohnen und Arbeiten, das sich gut in die bestehenden Quar-
tiersstrukturen integriert und mit ihnen vernetzt. Geplant sind Wohnungen für ca. 6.900 Menschen und 
etwa 6.000 neue Arbeitsplätze, außerdem mehrere Kitas, eine Grundschule, Einzelhandel, soziale und 
kulturelle Infrastruktur sowie attraktive öffentliche Freiräume wie drei neue Parks, die Hafenpromenade 
um das Hafenbecken und mehrere Stadtplätze. Dabei sind Klimaschutz und Anpassungen an den Kli-
mawandel ebenso wie nachhaltige Mobilität und eine hochwasserangepasste Planung von besonderer 
Bedeutung.  
Flankierend zum Integrierten Plan hat der Rat mit dem Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Un-
tersuchungen nach § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) am 22.09.2016 die Durchführung einer 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eingeleitet.  
Mit dem Beschluss der Entwicklungssatzung nach § 165 Abs. 6 BauGB am 03.05.2018 hat der Rat die 
förmliche Festsetzung des Entwicklungsbereichs festgelegt.

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Die planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Änderung des Flächennutzungs-
plans sowie die Aufstellung mehrerer Teil-Bebauungspläne.  
Am 20.09.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur 227. Änderung des Flächennut-
zungsplans und am 15.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz be-
schlossen. Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans läuft zeitlich parallel zum Bebauungs-
planverfahren. 
Aufgrund der hohen Komplexität der Entwicklung eines so großen und dichten neuen Quartiers, das 
zudem in einer bereits verkehrlich belasteten Situation an der Schnittstelle zwischen Deutz und Poll liegt 
und zusätzlich die Anforderungen an den Hochwasserschutz und eine hochwassersichere Erschließung 
sicherstellen muss, wurde der Bebauungsplan mit dem Vorgabenbeschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses am 19.09.2019 in Teil-Bebauungspläne unterteilt.  
Ziel des vorliegenden ersten Teil-Bebauungsplan - Teilplan Infrastruktur – ist die Sicherung der Er-
schließung und öffentlichen Flächen sowie der Infrastruktur des Gesamtgebiets. Die Baufelder werden in 
weiteren Teil-Bebauungsplänen in anschließenden Verfahren festgesetzt. Die Bearbeitung dieser Teil-
Bebauungspläne erfolgt nach Durchführung von qualifizierenden Verfahren wie Konzeptvergaben und 
Architektenwettbewerben. 
Die verkehrlichen Maßnahmen stellen die übergeordnete Erschließung, auch über das Plangebiet hin-
aus, sicher. Das Verkehrsgutachten bezieht sich dabei auf die Datengrundlage des Integrierten Plans, 
das heißt die Verkehre werden nach Art und Maß der Nutzungen, die der Integrierte Plan vorsieht, beur-
teilt. Für das Plangebiet wurde außerdem ein Mobilitätskonzept erstellt mit dem Ziel, dem umweltgerech-
ten Verkehr durch geeignete Maßnahmen Vorrang einzuräumen und die Belastungen durch zusätzlichen 
motorisierten Individualverkehr zu begrenzen. 
Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur umfasst die Verkehrsflächen inkl. Verkehrsflä-
chen besonderer Zweckbestimmung wie Plätze, Promenade, Fuß- und Radwege sowie die Grünflächen, 
die Wasserfläche des Hafenbeckens und eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 
Schule. Es sind außerdem zwei kleinere Gewerbegebiete festgesetzt. Dabei handelt es sich um das 
ehemalige Hafenamt, was einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. Das zweite Gewerbegebiet im 
Südosten (BF Ost 04) ist das zukünftige EnergyHub, was aus einem Umspannwerk, einer Energiezent-
rale, einem Parkhaus für PKW und Fahrräder sowie einer Mobilitätsstation besteht.  
Damit sichert der Teilplan Infrastruktur zum einen die Erschließung des gesamten Plangebiets und fes-
tigt zum anderen die Grundvoraussetzungen für eine hohe Lebensqualität mit der Bereitstellung von 
öffentlichen Grün- und Freiräumen Spielplätzen, einer hohen Durchgrünung, sowie von sozialer Infra-
struktur in Form einer fünfzügigen Grundschule. Er sichert mit dem EnergyHub außerdem die Energie-
versorgung. 
Der Teilplan Infrastruktur berücksichtigt zudem den Hochwasserschutz insbesondere die Sicherstellung 
einer hochwassersicheren Erschließung bis zu einem 200-jährlichen Hochwasser (HQ 200) und der 
dauerhaften Sicherung des Retentionsraumvolumens. Er trifft Festsetzungen für eine hohe Begrünung 
des öffentlichen Raums und sorgt damit für angenehme stadtklimatische Verhältnisse. Die Nutzung der 
Wasserfläche wird dem nicht-motorisierten Wassersport sowie einer Freibadnutzung vorbehalten. Eine 
Nutzung durch den motorisierten Schiffsverkehr ist künftig nur in Notfällen oder durch den ÖPNV (Was-
serbus) möglich. 
Dem Bebauungsplan liegt des Weiteren ein umfassendes Mobilitätskonzept zugrunde, welches einer-
seits Vorgaben für das Verkehrsgutachten erarbeitet hat und andererseits auf diesem aufbaut. Ziele der 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind, den Umweltverbund zu fördern und damit kurze Wege und 
eine gute Anbindung an den ÖPNV zu ermöglichen, ein praktikables Radwegenetz zu etablieren und mit

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den übergeordneten Verbindungen zu vernetzen, das ÖPNV-Angebot zu verstärken sowie von Mobili-
tätsstationen car- und bike-sharing Angebote bedarfsgerecht zu planen und räumlich festzulegen. Ziel ist 
außerdem, eine gute Vernetzung mit den angrenzenden Stadtteilen und die Gewährleistung eines mög-
lichst ungehinderten Verkehrsflusses aller Verkehrsteilnehmer*innen, auch mit den zukünftigen Neuver-
kehren zu gewährleisten. 
Baufelder 
Die Baufelder, die im Teilplan Infrastruktur außerhalb des Geltungsbereichs liegen, werden in weiteren 
Planverfahren umgesetzt. Die Festsetzungen der baulichen Nutzung für die Baufelder erfolgen in eige-
nen Teil-Bebauungsplänen. Dabei wird der Ratsbeschluss (Flächen für die Pflege – AN/1928/2022) be-
rücksichtigt, und die Errichtung von Einrichtungen der stationären Pflege, von Einrichtungen mit der Ziel-
gruppe Seniorinnen und Senioren, als auch von Einrichtungen, die pflegebedürftige Menschen mit Be-
hinderung - gleich welchen Alters – versorgen, in die künftigen Planverfahren aufgenommen. 
 
Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten – Äußere Erschließung: 
Im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurden drei Modal-Split Szenarien erstellt (vgl. Mobi-
litätskonzept Deutzer Hafen, Anlage 11).  
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden Vorschläge zur Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität 
erarbeitet. Die Maßnahmen basieren auf den in der Bestandsanalyse identifizierten Defiziten, wurden mit 
den an der Planung Beteiligten abgestimmt und sind Grundlage der Verkehrsuntersuchung.  
 
Die Verkehrsuntersuchung erfolgte in einem Drei-Stufen-Modell. Es wurden folgende Stufen untersucht:  
 
• Analyse (Bestand 2017)  
• Prognose-Nullfall (allgemeine Verkehrsentwicklung ohne Deutzer Hafen)  
• Prognose-Planfälle (Vollaufsiedlung Deutzer Hafen)  
 
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgebietes wurde die Verkehrsuntersuchung zunächst mit 
einem makroskopischen Simulationsmodell durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte mit dem Programm 
VISUM der PTV AG, welches Analysen sowie Prognosen für den Individualverkehr ermöglicht.  
Um die verkehrlichen Auswirkungen von Veränderungen im Untersuchungsgebiet hinsichtlich der verän-
derten Strukturdaten und des Straßenraums möglichst realitätsgetreu abbilden zu können, wurde das 
vorhandene Verkehrsmodell der Stadt Köln in einem ersten Schritt auf der Grundlage vorhandener Ver-
kehrsdaten, u.a. aktueller Zählungen, kalibriert.  
 
Das kalibrierte Simulationsnetz bildet zugleich das Analysenetz und die erste Ebene des Drei-Stufen-
Modells ab.  
 
Aufbauend auf dem Analysefall wurde der Prognose-Nullfall (zweite Stufe) erarbeitet. Im Prognose-
Nullfall sind die allgemeine Verkehrsentwicklung sowie alle im Untersuchungsgebiet (welches weit über 
den Bereich des Deutzer Hafens hinausgeht) geplanten Vorhaben bis zum Prognosejahr 2035, mit Aus-
nahme der Entwicklung des Deutzer Hafens, eingearbeitet. 
Der Prognose-Planfall enthält die Verkehrsmengen des Prognose-Nullfalls und zusätzlich die Neuver-
kehre, die aus den städtebaulichen Entwicklungen für den Deutzer Hafen resultieren. Für die geplanten 
Bauvorhaben wurden die Verkehrserzeugung und darauf aufbauend die Verkehrsverteilung ermittelt und 
abgestimmt. Basierend auf dem Mobilitätskonzept wurden Annahmen für die Modal Split-Aufteilung ge-
troffen und plausibilisiert. Bei der Bewertung der Prognosefälle wurde festgestellt, dass ohne verkehrli-
che Maßnahmen durch die städtebaulichen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet (Prognose-Nullfall 
und -Planfall) eine unverträgliche Verkehrszunahmen in der Siegburger Straße (südlich der Straße Am 
Schnellert) zu erwarten wären. 
Aus diesem Grund wurden mehrere mögliche Maßnahmen entwickelt, um die Siegburger Straße im Be-
reich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. Die Wirkungen der entwickelten Maßnahmen wurden mittels 
einer makroskopischen Simulation überprüft. Es wurden verschiedene Netzvarianten unter Berücksichti-
gung einer vollständigen Realisierung aller im Deutzer Hafen vorgesehenen Nutzungen entwickelt.

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Folgende Varianten (Planfälle) wurden erarbeitet und bewertet:  
 
• Planfall 1 – Entwicklung Deutzer Hafen (ohne weitere verkehrliche Maßnahmen) 
• Planfall 2 – Umgestaltung Siegburger Straße im Ortsteil Köln-Poll (Reduzierung Durchgangsver-
kehr) 
• Planfall 3 – Verlängerung des Rolshover Kirchwegs  
• Planfall 4 – Ausbau der AS Am Grauen Stein (Östlicher Zubringer) zum Vollanschluss 
• Planfall 5 – Ausbau Poller Holzweg Variante «Im Wasserfeld»  
• Planfall 6 – Ausbau Poller Holzweg Variante «Gremberger Ring»  
• Planfall 7 – Ausbau Poller Holzweg Variante «Porzer Ringstraße»  
• Planfall 8 – verkehrliche Ertüchtigung Im Hasental/Östlicher Zubringer  
  
Bei der Simulation zeigte sich, dass nur eine Kombination des Planfalls 2 mit anderen Planfällen zu einer 
gewünschten verkehrlichen Wirkung führt. 
Die Planfallkombinationen 2+3 und 2+8 weisen dabei die verkehrlich besten Wirkungen einer Entlastung 
der Siegburger Straße in Poll auf. Der wesentliche Unterschied in der Wirkung besteht darin, dass die 
Planfallkombination 2+3 das kommunale Verkehrsnetz und zum Teil bewohnte Bereiche belastet und 
eine neue Verbindungsstraße erfordert, während die Planfallkombination 2+8 eine Verkehrsverlagerung 
des Kfz-Verkehrs auf das übergeordnete Straßennetz (Deutzer Ring/Östliche Zubringerstraße) bewirkt. 
Daher wurde die Planfallkombination 2+8 als Vorzugsvariante für die Maßnahmen zur Sicherstellung der 
äußeren Erschließung des Deutzer Hafens  ausgewählt.  
 
Mit der anschließenden mikroskopischen Untersuchung wurde die favorisierte Planfallkombination 2+8 
verkehrstechnisch bewertet. Hierbei wurden die jeweils prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie die 
verkehrsplanerischen, verkehrstechnischen und infrastrukturellen Änderungen auf ihre Auswirkungen 
auf die Verkehrsabläufe im angrenzenden Verkehrsnetz untersucht.  
 
Die Steuerung der Lichtsignalanlagen in der mikroskopischen Verkehrsflusssimulation erfolgt zum der-
zeitigen Planungsstand, unter Berücksichtigung von Freigabezeiten für den ÖPNV auf der Siegburger 
Straße in Festzeit. Dies ist dadurch begründet, dass sich die Straßenplanung, wie einige andere Rand-
bedingungen auch, noch in einem frühen Planungsstadium befindet und im weiteren iterativen Pla-
nungsprozess eine weitere Schärfung und Konkretisierung erfolgt.  
 
In der Planfallkombination 2+8 erfolgt die Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz über 
die Straße Im Hasental und den Deutzer Ring auf den östlichen Zubringer. Aufgrund den in dieser Plan-
fallkombination enthaltenen baulichen Maßnahmen können die Rückstaulängen trotz der höheren Ver-
kehrsbelastung am Knotenpunkt Siegburger Straße/ Im Hasental reduziert werden. Insgesamt kann in 
den maßgebenden Spitzenstunden auf der Siegburger Straße ein mittleres Geschwindigkeitsniveau von 
30 bis 50 km/h nachgewiesen werden. Unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Pro-
jektstandes kann davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser 
Planfallkombination in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit einer ausreichenden Ver-
kehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt werden können.  
Durch die Planfallkombination 2+8 in Verbindung mit dem Ausbau der Knotenpunkte der Siegburger 
Straße von Im Hasental bis Am Schnellert ist somit eine leistungsfähige Erschließung des Planvorha-
bens sichergestellt, wobei die Ortslage Poll gleichzeitig keine Mehrbelastung erfährt.  
Die Entwicklung der verkehrsabhängigen Signalsteuerung der Lichtsignalanlagen für die mikroskopische 
Verkehrsflusssimulation erfolgt nach Beschluss des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur, im Zuge der weiteren Objektplanung für den Straßenbau. 
 
Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und des Mobilitätskonzeptes wurden den interessierten Bür-

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ger*innen am 20.06.2022 im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellt.  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplans hat negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Über folgende 
Maßnahmen wird im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur eine Reduzierung der negativen Aus-
wirkungen erreicht: 
 Begrünung: 
o Starke Durchgrünung des Quartiers und Festsetzung von insgesamt min. 506 neu zu 
pflanzenden Bäumen 
o Anlegen von drei neuen Parks 
o Alleebäume an allen Erschließungsstraßen 
o Baumpflanzungen auf Plätzen, Promenade und Grünen Gassen 
o Anlegen von Pflanzbeeten zur Reduzierung der versiegelten Flächen im Bereich der Plät-
ze, der Promenade und der Grünen Gassen 
o Schutz und Erhalt der denkmalgeschützten Allee an der Alfred-Schütte-Allee 
o Mindestens extensive Dachbegrünung auf Flachdächern 
o Fassadenbegrünung im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 
 
 
 
 
 Mobilität: 
o Verkehrliche Maßnahmen zur Reduzierung von Durchgangsverkehr in der Ortslage Poll 
o Geschwindigkeitsreduzierung auf den Erschließungsstraßen 
o Autofreie Grüne Gassen 
o Entfall des Autoverkehrs auf Alfred-Schütte-Allee und Drehbrücke 
o Neue Buslinie durch das Quartier 
o Perspektivisch Verdichtung des Angebots der Stadtbahnlinie 7 (nach Einführung von 
Langzügen auf der Ost-West-Achse) 
o Langfristig: neue S-Bahnlinie 
o Umsetzung des Prinzips „Stadt der kurzen Wege“ 
o Förderung von Fuß- und Radverkehr 
o Neue Fuß- und Radwegbrücke 
o Sechs Mobilitätsstationen im Quartier 
o E-Lade-Stationen 
o Car- und Bike-Sharing 
 
 Energie: 
o Fernwärmeanschluss 
o Photovoltaik-Anlagen 
 
 Wasserfläche (Hafenbecken): 
o Festsetzung als Wasserfläche mit der Zweckbestimmung "nicht-motorisierter Wasser-
sport"  
o Nutzung durch motorisierten Schiffsverkehr nur im Notfall und für ÖPNV möglich 
 
 
Verfahrensverlauf

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Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 die Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens – Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz sowie die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Versammlung) be-
schlossen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB hat in der Zeit vom 20.06.2018 bis 08.08.2018 stattgefunden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 
44 Stellungnahmen eingegangen. 
Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Ab-
satz 1 BauGB in der Tagespresse sowie am 27.03.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht 
und durch eine Abendveranstaltung am 09.04.2019 in der Essigfabrik, Siegburger Straße 110 in Köln-
Deutz durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 30.04.2019 einschließlich an den Be-
zirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rahmen 
dieser Beteiligung sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Die während der Abendveranstaltung einge-
gangenen Stellungnahmen  sind ebenfalls in die Abwägung eingeflossen. Thematisiert wurden u.a. die 
Verkehrssituation der Siegburger Straße und der angrenzenden Stadtgebiete, Nachhaltigkeitsthemen, 
Sport- und Spielplätze, Lärmschutz zur Bahntrasse sowie bezahlbarer Wohnraum. 
Daraufhin beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss mit seinem Beschluss vom 19.09.2019 die Ver-
waltung auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszuar-
beiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigt worden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat 
die Verwaltung außerdem beauftragt, den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan „Infra-
struktur“, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen 
umfasst, vorgezogen zu bearbeiten. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wur-
de vom 05.08.2021 bis zum 06.09.2021 durchgeführt. Die Ergebnisse aus dieser Beteiligung wurden in 
die weitere Bearbeitung des Verfahrens eingestellt. 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68439/03, Arbeitstitel: Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur sowie der Begründung erfolgte vom 09.06.2022 bis zum 11.07.2022, nach Be-
kanntmachung am 01.06.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln, im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) 
sowie im Internet. Im Zeitraum der Offenlage sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegan-
gen. Diese greifen insbesondere Verkehrsthemen auf, aber auch Themen wie Barrierefreiheit, Klima- 
und Umweltschutz. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls über die 
Offenlage informiert, worauf 18 Stellungnahmen eingingen.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kann nun als Satzung beschlossen werden. 
 
Vorberatungen 
Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens (Vorlagen-Nummer 0255/2015) 
WiA 28.05.2015 TOP 6.1 ungeändert beschlossen 
BV 7 02.06.2015 TOP 7.2.8 ungeändert empfohlen 
AUG  02.06.2015 TOP 5.1 ungeändert empfohlen 
VA  09.05.2015 TOP 5.2 ungeändert beschlossen 
StEA 18.06.2015 TOP 4.1.1 mit Änderungen empfohlen 
     Empfohlene Änderung: 
      (…) 
4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, 
mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen 
werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge 
über 2020 hinaus abschließt, wird vorerst bis 2020  bis auf

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weiteres  verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt 
noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen 
ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die 
Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die 
Umplanung integriert. 
BV 1 18.06.2015 TOP 8.3 ungeändert empfohlen 
Rat 23.06.2015 TOP 15.1 geändert beschlossen 
     Geänderter Beschluss: 
      (…) 
4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, 
mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen 
werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge 
über 2020 hinaus abschließt, wird bis auf weite-
res verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im 
Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- 
und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle 
kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umpla-
nung integriert. 
 
Kooperatives Verfahren Deutzer Hafen; Hier: Ergebnis des kooperativen Verfahrens und Beschluss über 
die Erarbeitung eines integrierten Planes (Vorlagen-Nummer 3302/2016) 
BV 7 06.12.2016 TOP 7.2.2 mit Änderungen empfohlen 
     Empfohlene Ergänzung: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, bei der weite-
ren Planung des Deutzer Hafens die direkten und indirekten Auswir-
kungen auf die angrenzenden Bezirke und Veedel zu berücksichti-
gen und mit in die weiteren Planungen aufzunehmen. Auf dem Ge-
biet des Stadtbezirks Porz wird insbesondere der Stadtteil Poll von 
den Veränderungen betroffen sein. Insbesondere sollen die folgen-
den Punkte geprüft werden: 
 Berücksichtigung der Verkehrssituation, insbesondere in Be-
zug auf den Kfz-Verkehr in Richtung Autobahn, und mögli-
che Reduzierung bzw. Vermeidung von Kfz-Verkehr durch 
Poll auf die Autobahn; 
 Vermeidung eben dieses Verkehrs insbesondere schon wäh-
rend der Bauphase des „Deutzer Hafens“ – Führung von 
LKW statt dessen über den Anschluss „Im Hasental“; 
 Ausweitung des Nahversorgungsbereichs in Poll entlang der 
Siegburger Straße in nördlicher Richtung, um die Bedarfe 
auch des neu entstehenden Wohngebiets ggf. mit abdecken 
zu können; 
 Erhöhung des Anteils von günstigem bzw. gefördertem 
Wohnraum, um dadurch auch die angespannte Situation auf 
dem Wohnungsmarkt in Poll zu entspannen. 
BV 1 08.12.2016 TOP 3.5 mit Änderungen empfohlen 
     Empfohlene Ergänzung: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, bei der 
weiteren Planung des Deutzer Hafens die direkten und indirekten 
Auswirkungen auf die angrenzenden Bezirke und Veedel zu berück-
sichtigen und mit in die weiteren Planungen aufzunehmen. Auf dem 
Gebiet des Stadtbezirks Porz wird insbesondere der Stadtteil Poll 
von den Veränderungen betroffen sein. Insbesondere sollen die fol-

9 
genden Punkte geprüft werden: 
 Berücksichtigung der Verkehrssituation, insbesondere in Bezug 
auf den Kfz-Verkehr in Richtung Autobahn, und mögliche Redu-
zierung bzw. Vermeidung von Kfz-Verkehr durch Poll auf die Au-
tobahn; 
 Vermeidung eben dieses Verkehrs insbesondere schon wäh-
rend der Bauphase des „Deutzer Hafens“ – Führung von LKW 
statt dessen über den Anschluss „Im Hasental“; 
 Ausweitung des Nahversorgungsbereichs in Poll entlang der 
Siegburger Straße in nördlicher Richtung, um die Bedarfe auch 
des neu entstehenden Wohngebiets ggf. mit abdecken zu kön-
nen; 
 Erhöhung des Anteils von günstigem bzw. gefördertem Wohn-
raum, um dadurch auch die angespannte Situation auf dem 
Wohnungsmarkt in Poll zu entspannen. 
StEA  15.12.2016 TOP 5.3 ungeändert beschlossen 
 
Beschluss Integrierter Plan Deutzer Hafen (Vorlagen-Nummer 1512/2018) 
StEA 28.06.2018 TOP 4.1.2 ohne Votum in nachfolgende Gremien 
BV 7 11.09.2018 TOP 7.5 ungeändert empfohlen 
BV 1 17.09.2018 TOP 3.4 ungeändert empfohlen 
StEA 20.09.2018 TOP 4.1.1 ungeändert empfohlen 
Rat 27.09.2018 TOP 15.1 ungeändert beschlossen 
 
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Sicherung der städtebaulichen Neuordnung des Deutzer Hafens (Vorlagen-Nummer 2039/2016) 
BV1 15.09.2016 TOP 3.2 ungeändert empfohlen 
BV 7 15.09.2016 TOP 7.2.14 ungeändert empfohlen 
StEA 15.09.2016 TOP 6.4 ungeändert empfohlen 
Rat 22.09.2016 TOP 15.1 ungeändert beschlossen 
 
Förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Deutzer Hafen“ (Vorlagen-Nummer 
0507/2018) 
StEA 15.03.2018 TOP 6.4 ungeändert beschlossen 
BV 7 15.03.2018 TOP 7.3 mit Änderungen empfohlen 
     Empfohlene Ergänzung: 
Die Bezirksvertretung bittet um die eingehende Untersuchung bzw. 
Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen im Bereich Verkehr: 
 Verlängerung der Stadtbahn-Linie 7 bis zum Deutzer Bahn-
hof und ggf. darüber hinaus in Richtung Mülheim bzw. Kalk. 
 Umsetzung eines Fünf-Minuten-Takts auf der Linie 7. 
 Prüfung einer parallelen und zusätzlichen Linienführung der 
Linie 7 über die zukünftig nicht mehr genutzten Gleise der 
Hafenbahn (HGK-Trasse), um in Stoßzeiten für Entlastung 
zu sorgen. Die Haltestelle Raiffeisenstraße soll erhalten blei-
ben, eine Zusammenführung ist in Höhe der Straße „Am 
Schnellert“ möglich – hier könnte auch eine neue Haltestelle 
mit direktem Umstieg von S-Bahn und Stadtbahn entstehen. 
 Die neue S-Bahn-Linie (S 16) und die Station an der Süd-
brücke sind zwingende Voraussetzungen für die Entwicklung 
des Deutzer Hafens. 
 Die Anbindung des neuen Wohngebiets „Deutzer Hafen“ 
über eine Expressbuslinie wird begrüßt. Diese soll innerhalb 
des neuen Veedels verkehren, aber auch über die Alfred-

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Schütte-Allee Alt-Poll und das Wohngebiet „In der Kreuzau“ 
anbinden, ggf. als „Minibus“. 
 Die Siegburger Straße im Ortsteil Poll muss für den zukünfti-
gen Verkehr baulich ertüchtigt werden. Dazu ist der ruhende 
wie fließende Verkehr neu zu ordnen. Das mit der Zielset-
zung, zusätzlichen Durchgangsverkehr von und zur BAB 4 
(Anschlussstelle Poll) zu reduzieren bzw. zu vermeiden. 
 Für den Baustellenverkehr ist zu gewährleisten, dass dieser 
das Fahrverbot auf der Siegburger Straße in Poll einhält und 
das Gebiet ausschließlich über die Straße Im Hasental an-
fährt. 
 Zudem ist eine barrierefreie Verbindung über den Rhein 
dringend erforderlich, ggf. auch als neue Brücke für Fußgän-
ger und Radfahrer. 
 Es sind Planungen für den Car- und Bike-Sharing mit ent-
sprechenden Stellplätzen vorzusehen. 
 Der Hafen soll in Teilen als öffentlicher Yachthafen mit ent-
sprechender Infrastruktur ausgebaut werden. 
 Im Hafen soll eine Anlegestelle für den Wasserbus vorgese-
hen werden. 
 Die laut dem genannten Verkehrsgutachten (Anlage 3, Seite 
62) zu erwartenden Auswirkungen auf den Norden des 
Stadtbezirks Porz – hauptsächlich auf Poll – sind der Be-
zirksvertretung in der nächsten Sitzung in einem Fachvortrag 
vorzustellen. 
 Die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung der von der Bezirks-
vertretung angeregten Vorschläge und Prüfungen sind der 
BV vor Abschluss der Planungen vorzustellen. 
LA 12.04.2018 TOP 1.1 ungeändert empfohlen 
BV 1 19.04.2018 TOP 3.5 ungeändert empfohlen 
WiA 19.04.2018 TOP 6.1 ungeändert empfohlen 
StEA 26.04.2018 TOP 6.5 ungeändert beschlossen 
Rat  03.05.2018 TOP 6.1.3 ungeändert beschlossen 
 
Bauleitplanung: 
Deutzer Hafen; Einleitungsbeschluss; 227. FNP-Änderung (Vorlagen-Nummer 1504/2018) 
StEA 28.06.2018 TOP 7.1 geändert beschlossen 
     Geänderter Beschluss: 
     Der Stadtentwicklungsausschuss (…) 
3.         verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretun-
gen Innenstadt und Porz ohne Einschränkung zustimmen. 
BV 7 11.09.2018 TOP 7.3 ungeändert empfohlen 
BV 1 17.09.2018 TOP 3.2 ungeändert empfohlen 
StEA 20.09.2018 TOP 7.1 ungeändert beschlossen 
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung, Deutzer Hafen in Köln-Deutz (Vorlagen-Nummer 3357/2018) 
StEA 15.11.2018 TOP 10.5 ungeändert beschlossen 
     Hinweis bzw. Ergänzung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet um die eingehende Untersu-
chung bzw. Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen im Bereich 
Verkehr: 
 Umsetzung eines Fünf-Minuten-Takts auf der Linie 7. 
 Einrichtung einer zusätzlichen Linie als Verlängerung der 
Streckenführung der Linie 7 von der Haltestelle Deutzer

11 
Freiheit zum Deutzer Bahnhof und darüber hinaus in Rich-
tung Mülheim bzw. Kalk. 
 Prüfung einer parallelen und zusätzlichen Linienführung der 
Linie 7 über die zukünftig nicht mehr genutzten Gleise der 
Hafenbahn (HGK-Trasse), um in Stoßzeiten für Entlastung 
zu sorgen. Die Haltestelle Raiffeisenstraße soll erhalten blei-
ben, eine Zusammenführung ist in Höhe der Straße „Am 
Schnellert“ möglich – hier könnte auch eine neue Haltestelle 
mit direktem Umstieg von S-Bahn und Stadtbahn entstehen. 
 Die neue S-Bahn-Linie (S 16) und die Station an der Süd-
brücke sind zwingende Voraussetzungen für die Entwicklung 
des Deutzer Hafens. 
 Die Anbindung des neuen Wohngebiets „Deutzer Hafen“ 
über eine Expressbuslinie wird begrüßt. Diese soll innerhalb 
des neuen Veedels verkehren, aber auch über die Alfred-
Schütte-Allee Alt-Poll und das Wohngebiet „In der Kreuzau“ 
anbinden, ggf. als „Minibus“. 
 Die Siegburger Straße im Ortsteil Poll muss für den zukünfti-
gen Verkehr baulich ertüchtigt werden. Dazu ist der ruhende 
wie fließende Verkehr neu zu ordnen. Das mit der Zielset-
zung, zusätzlichen Durchgangsverkehr von und zur BAB 4 
(Anschlussstelle Poll) zu reduzieren bzw. zu vermeiden. 
 Für den Baustellenverkehr ist zu gewährleisten, dass dieser 
das Fahrverbot auf der Siegburger Straße in Poll einhält und 
das Gebiet ausschließlich über die Straße Im Hasental an-
fährt. 
 Zudem ist eine barrierefreie Verbindung über den Rhein 
dringend erforderlich, ggf. auch als neue Brücke für Fußgän-
ger und Radfahrer vom Ubierring zum Deutzer Hafen und 
zur Siegburger Straße. Zu prüfen ist auch, ob diese Verbin-
dung auch um eine Verlängerung der Stadtbahn auf dem 
Ubierring über den Rhein oder durch einen people mover 
erweitert werden kann. 
 Es sind Planungen für den Car- und Bike-Sharing mit ent-
sprechenden Stellplätzen vorzusehen. 
 Der Hafen soll in Teilen als öffentlicher Yachthafen mit ent-
sprechender Infrastruktur ausgebaut werden. 
 Im Hafen soll eine Anlegestelle für den Wasserbus vorgese-
hen werden. 
 Die laut dem genannten Verkehrsgutachten (Anlage 3, Seite 
62) zu erwartenden Auswirkungen auf den Norden des 
Stadtbezirks Porz – hauptsächlich auf Poll – sind der Be-
zirksvertretung in der nächsten Sitzung in einem Fachvortrag 
vorzustellen. 
Die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung der von der Bezirksvertretung 
angeregten Vorschläge und Prüfungen sind der BV vor Abschluss 
der Planungen vorzustellen. 
BV 1 06.12.2018 TOP 3.6 ungeändert empfohlen 
BV 7 11.12.2018 TOP 7.4 ungeändert empfohlen 
StEA 13.12.2018 TOP 10.1 Sache ist erledigt 
 
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz Anhörung der Bezirksvertretungen In-
nenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (Vorlagen-Nummer 2545/2019)

12 
BV 7 10.09.2019 TOP 7.3 mit Änderungen empfohlen 
     Empfohlene Ergänzung:  
Die Bezirksvertretung Porz verweist auf ihre Anträge zum dringen-
den Bedarf an verkehrlichen Lösungen und die entsprechenden 
Vorschläge. Die von der Verwaltung vorgelegten Vorschläge reichen 
bei Weitem nicht aus. 
BV 1 12.09.2019 TOP 3.8 ungeändert empfohlen 
StEA 19.09.2019 TOP 9.3  geändert beschlossen 
     Geänderter Beschluss: 
      Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebauli-
chen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungs-
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlage 3.1) –jedoch ohne die Stellungnahme zum Verkehr 
(Anlage 3.3) - zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den 
Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, 
Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflä-
chen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu be-
arbeiten. 
 
227. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel: „Deutzer Hafen" in Köln-Deutz; Hier: Anhörung 
der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung, Beschluss über die Vorgaben zur 227. Flächennutzungsplanänderung (Vorlagen-Nummer 
2549/2019) 
BV 7 10.09.2019 TOP 7.2  mit Änderungen empfohlen 
     Empfohlene Ergänzung: 
Die Bezirksvertretung Porz verweist auf ihre Anträge zum dringen-
den Bedarf an verkehrlichen Lösungen und die entsprechenden 
Vorschläge. Die von der Verwaltung vorgelegten Vorschläge reichen 
bei Weitem nicht aus. 
BV 1 12.09.2019 TOP 3.7 ungeändert empfohlen 
StEA 19.09.2019 TOP 7.1 geändert beschlossen 
     Geänderter Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 
Planung zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf 
Grundlage des Planungskonzeptes Deutzer Hafen fortzuführen 
(siehe Anlage 5). Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) –jedoch 
ohne die Stellungnahme zum Verkehr (Anlage 3.3) - zu berück-
sichtigen. 
 
Mitteilung über die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68439/03, 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz (Vorlagen-Nummer 1677/2022) 
StEA 02.06.2022 TOP 17.4 Kenntnis genommen 
BV 1 02.06.2022 TOP 9.11 Kenntnis genommen 
BV 7 09.06.2022 TOP 10.2.9 Kenntnis genommen 
VA  23.08.2022 TOP 7.2.3 Kenntnisgenommen 
Die Offenlage erfolgte vom 09.06. bis zum 11.07.2022. 
 
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Hier: Anpassung des Beschlusses über

13 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans 
Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks (Vorlagen-Nummer 2608/2021 )  
BV 7 02.09.2021 TOP 7.9  geändert beschlossen 
BV 1 02.09.2021 TOP 3.17 ungeändert beschlossen 
StEA 09.09.2021 TOP 5.3 zurückgestellt 
StEA 28.10.2021 TOP 5.1  geändert beschlossen 
     Geänderter Beschluss: 
      Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Anpassung des Beschlusses vom 19.09.2019 
(vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die Fortschreibung des 
städtebaulichen Planungskonzepts im Bereich des Ostdrei-
ecks zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg ge-
mäß Anlage 2 umzusetzen. 
2. beauftragt die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren 
"Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage voranzutreiben. 
3. beschließt zunächst keine Höhenentwicklung. Die Ver-
waltung wird beauftragt ein Modell mit den verschiede-
nen Höhenvarianten zu erstellen. 
4. beschließt, dass die verkehrliche Entwicklung dem 
Stadtentwicklungsausschuss, dem Verkehrsausschuss 
sowie der Bezirksvertretung Innenstadt und der Be-
zirksvertretung Porz auf Basis der Verfahrensschritte 
des Baugesetzbuches vorgestellt wird. 
 
Ergänzender Beschluss der baulichen Höhenentwicklung im Bereich des Ostdreiecks im Rahmen der 
Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen (Vorlagen-Nummer 3080/2022) 
BV 1 27.10.2022  noch offen 
StEA 27.10.2022 noch offen 
 
 
Beteiligungen/Fachgespräche 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans haben neben den Beteiligungsformaten nach Bauge-
setzbuch mehrere informelle Informations- und Beteiligungsformate sowie Fachgespräche stattgefun-
den, unter anderem: 
 01/2021 Werkstattbericht Deutzer Hafen (statt Öffentlichkeitsveranstaltung) 
 07.09.2021  Informationsveranstaltung: Öffentlicher Raum, Verkehr 
 07.02.2022 Fachgespräch mit politischen Gremien: Verkehrsuntersuchung und  
Mobilitätskonzept Deutzer Hafen 
 20.06.2022 Digitale Informationsveranstaltung: Verkehrsgutachten Deutzer Hafen 
 21.06.2022 Fachgespräch mit politischen Gremien: Machbarkeitsstudie  
Verlängerung der Stadtbahn vom Deutzer Hafen bis zum Deutzer Bahnhof 
 27.09.2022 Öffentlichkeitsveranstaltung „Hafentag“: Baufeldentwicklung, Mobilität,  
Energie

14 
Anlagen 
Anlagen zum Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2.1 Niederschrift über die Abendveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung am 09.04.2019 
Anlage 2.2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 
BauGB 
Anlage 3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB 
Anlage 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 
BauGB 
Anlage 5 Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB 
Anlage 6 Satzungsbegründung nach § 9 Absatz 8 BauGB 
Anlage 7.1  Bebauungsplan 68439/03, Blatt 1 
Anlage 7.2 Bebauungsplan 68439/03, Blatt 2 
Anlage 7.3 Bebauungsplan 68439/03, Blatt 3 
Anlage 8.1  Textliche Festsetzungen 
Anlage 8.2 Pflanzliste 
Anlage 8.3 Sortimentsliste 
 
Anlagen zu den verkehrlichen Maßnahmen 
Anlage 9  Lageplan Planfall 2+8 
Anlage 10 Verkehrsgutachten 
Anlage 11  Mobilitätskonzept

Anlage 13, Auszug BV 1 (Innenstadt) 01.12.2022

4170 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum:  02.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 01.12.2022  
öffentlich 
3.7 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Be-
bauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
3195/2022 
Ergänzter Beschluss: 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der Drehbrücke 
im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güter-
bahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in Köln -Deutz —Arbeitstitel: 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anla-
gen 2.2, 3, 4 und 5; 
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 in der Fassung der Bekanntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfa-
len (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV 
NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung 
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
3.  nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. Mobilitäts-
konzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort definierten Maßnah-
men zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastrukturmaßnahmen und als Be-
standteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur im Umfeld des Deutzer Hafens. 
4.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 für das 
überordnete Netz:  
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und  
- Überplanung des Östlichen Zubringers.  
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die für 
den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu vereinbaren. 
5.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangverkehrs auf 
der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf dem Sandberg im 
Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10). 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im weiteren Verlauf des Verfahrens die Quar-
tiersstraße sowie den Poller Kirchweg im Plangebiet als Einbahnstraßen geplant werden 
können.

Die Kombinationen der verschiedenen Richtungen sollen dabei als Varianten geprüft 
werden.  
Als eine Zusatzvariante soll auch eine Aus- / Einleitung des Verkehrs über die Stich-
straße ggü. Siegburger Straße 235 sowie eine autofreie Zone / Fahrradstraße zwischen 
der Stichstraße und der Siegburger Straße geplant werden. Der Bereich der zu prüfenden 
autofreien Zone / Fahrradstraße soll frei von Tiefgaragenausfahrten gehalten werden. 
Die Ausweisung sind im Rahmen der im Bebauungsplan festgelegten Verkehrsflächen 
möglich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP. 
 
3.7.1 Einbahnstraßen im Quartier - ÄA zu 'Beschluss über Stellungnahmen sowie Sat-
zungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan -Entwurf Nr. 68439/03', Ände-
rungsantrag Grüne zu 3195/2022 
AN/2257/2022 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im weiteren Verlauf des Verfahrens die Quartiers-
straße sowie den Poller Kirchweg im Plangebiet als Einbahnstraßen geplant werden können.  
 
Die Kombinationen der verschiedenen Richtungen sollen dabei als Varianten geprüft werden.  
 
Als eine Zusatzvariante soll auch eine Aus- / Einleitung des Verkehrs über die Stichstraße ggü. 
Siegburger Straße 235 sowie eine autofreie Zone / Fahrradstraße zwischen der Stichstraße und 
der Siegburger Straße geplant werden. Der Bereich der zu prüfenden autofreien Zone / Fahr-
radstraße soll frei von Tiefgaragenausfahrten gehalten werden. 
 
Die Ausweisung sind im Rahmen der im Bebauungsplan festgelegten Verkehrsflächen möglich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, Die Linke, FDP, Die Partei und KlimaFreunde 
gegen die Stimmen der CDU zugestimmt.

Anlage 0- Begründung der Dringlichkeit

2168 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen 
verkehrlichen Maßnahmen 
 
Vorlagen-Nummer 3195/2022 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung 
         in den Sitzungen des Verkehrsausschusses am 22.11.2022, des Stadtentwicklungs-
ausschusses sowie der Bezirksvertretungen 1 und 7 am 01.12.2022 sowie 
in der Sitzung des Rats am 08.12.2022 
 
 
 
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur und der Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwen-
digen verkehrlichen Maßnahmen bilden zusammen die Grundlage für alle weiteren Planungsschrit-
te in der städtebaulichen Entwicklung des Hafengebiets. Mit diesem Beschluss wird die Erschlie-
ßung gesichert und das planungsrechtliche Grundgerüst für die weitere Entwicklung gelegt.  
 
 
Als nächste Schritte im Bereich Städtebau sind die Ausschreibung, Vermarktung und Qualifizie-
rung der einzelnen Baufelder sowie die Umsetzung der Teil-Bebauungspläne vorgesehen. 
Mit dem Planungsbeschluss über die Erschließungsmaßnahmen wird der Verwaltung der Auftrag 
erteilt, die Verkehrsmaßnahmenplanung zu konkretisieren und damit die innere sowie äußere Er-
schließung zu sichern und dementsprechend auch die bezirksübergreifende Verkehrsmaßnahmen 
auszuarbeiten. 
Erst nach Beschlussfassung können diese Planungsschritte eingeleitet werden. 
 
Langfristiges Ziel ist, den Deutzer Hafen zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohnungen für 
ca. 6.900 Menschen sowie etwa 6.000 Arbeitsplätzen zu entwickeln. Der Satzungsbeschluss sowie 
der Planungsbeschluss stellen einen wesentlichen Meilenstein in der städtebaulichen Entwicklung 
dar. 
Zur Erreichung dieses Ziels ist die Beschlussfassung dringend erforderlich  
 
Aufgrund der umfangreichen Beschlussvorlage, des hohen Abstimmungsbedarfs und eines daraus 
resultierenden längeren Mitzeichnungslaufs, konnte die Vorlage erst verspätet eingereicht werden.

Anlage 17_DH_Beantwortung Fragen und Anregungen_BV

11417 Zeichen

1 
 
Anlage 17 
Beantwortung von Fragen und Anregungen zum Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen (Session-Nr. 3195/2022) 
hier: Beantwortung von Fragen und Anregungen aus verschiedenen Gremien:  
Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 01.12.2022 sowie  
Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.12.2022 
 
Bezirksvertretung Innenstadt  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im weiteren Verlauf des Verfahrens die 
Quartiersstraße sowie der Poller Kirchweg im Plangebiet als Einbahnstraßen geplant 
werden können. 
Die Kombinationen der verschiedenen Richtungen sollen dabei als Varianten geprüft 
werden. 
Im Verlauf der Verkehrsuntersuchung wurden bereits verschiedene Szenarien mit 
Einbahnstraßenlösungen im Bereich des Poller-Kirchwegs geprüft. Durch die 
Einbahnstraßen kommt es zu Umwegfahrten im Quartier. Insgesamt konnte mittels 
Einbahnstraßen keine leistungsfähige Erschließung erreicht werden. 
Als eine Zusatzvariante soll auch eine Aus- / Einleitung des Verkehrs über die 
Stichstraße gegenüber Siegburger Straße 235 sowie eine autofreie Zone / 
Fahrradstraße zwischen der Stichstraße und der Siegburger Straße geplant werden. 
Der Bereich der zu prüfenden autofreien Zone / Fahrradstraße soll frei von 
Tiefgaragenausfahrten gehalten werden. 
Wie bereits bei dem Ansatz eines Einbahnstraßensystems würde der Wegfall der 
Erschließung zu Verkehrsverlagerungen auf angrenzende Erschließungsstraßen bzw. 
Knotenpunkte führen. Hierbei ist zu erwarten, dass diese Verkehrsverlagerungen nicht 
leistungsfähig an den entsprechenden Knotenpunkten abgewickelt werden könnten. Die 
Baufelder BF03 und BF04 sowie die geplante Mobilstation im Bereich der Haltestelle Poller 
Kirchweg sind bei der vorgeschlagenen Lösung nicht für den Kfz-Verkehr erschlossen. 
Die Ausweisung der Straße Poller Kirchweg als Fahrradstraße ist möglich, sofern Kfz-
Verkehr zugelassen wird. Der Vorschlag kann im fortlaufenden Planungsverfahren geprüft 
werden. 
 
Bezirksvertretung Porz 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Überarbeitung des oder die Erstellung eines 
neuen Verkehrsgutachtens unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte: 
1. Individualverkehr 
Für die Berechnung des Individualverkehrs muss eine realistische Annahme getroffen 
werden. Im derzeitigen Gutachten eine Rheinquerung unterhalb des Kölner Südens als 
existent vorausgesetzt worden, von der zum heutigen Zeitpunkt niemand weiß, ob sie 
überhaupt kommt. 
Das Verkehrsmodell der Stadt Köln berücksichtigt für den Prognosehorizont alle 
Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Untersuchung als realistisch umsetzbar eingestuft 
wurden, unter anderem die südliche Rheinquerung als vordringliches Projekt des 
Bundesverkehrswegeplans. Die Auswirkungen dieses Bauvorhabens bzw. ein Wegfall dieser

2 
 
Brücke haben jedoch untergeordnete Auswirkungen auf die Verkehrsmengen im Bereich der 
Siegburger Straße und des Deutzer Hafens, so dass die Relevanz der Aussagen nicht 
tangiert wird, wenn die Verbindung nicht gebaut wird. 
Das Thema der Zukunft der Rodenkirchener Brücke ist überhaupt nicht berücksichtigt. 
Der im Verkehrsmodell der Stadt Köln versorgte Ausbauzustand (Bestand) entspricht nach 
dem derzeitigen Kenntnisstand auch der zukünftigen Infrastruktur. Für einen Ausbau der 
Brücke gibt es kein Planverfahren. Durch eine mögliche Kapazitätserhöhung der Autobahn 
ist auch von keinen höheren Leistungsfähigkeiten / Verkehrsaufkommen im Bereich der 
Siegburger Straße auszugehen. 
Die Hoffnung, den KFZ-Verkehr über eine ausgebaute Straße ‚Im Hasental‘ auf die 
Autobahn ableiten zu können, ist unrealistisch, denn wer will sich bereits auf dem 
Autobahnzubringer in den Stau zur A4 stellen wenn er diesen durch die Fahrt auf der 
Siegburger Straße in Poll zur Autobahn weitestgehend umgehen kann. 
Durch den Ausbau des Knotenpunktes Deutzer Ring/ Östliche Zubringer Straße kommt es zu 
einer Steigerung der Leistungsfähigkeit. Durch das Vorhaben werden Durchgangsverkehre 
insbesondere in Nord-Süd Ausrichtung vom städtischen Straßennetz auf das anbaufreie 
übergeordnete Netz verlagert. Die Kapazitäten der Siegburger Straße sind nicht ausreichend 
und sollen daher nicht diese Verbindungsfunktion übernehmen. 
Des Weiteren sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 
Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, um 
zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Straße zu verhindern oder vorhandenen 
Verkehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
Randbedingung der Planungen an der Siegburger Straße ist ein größtmöglicher Erhalt des 
Baumbestandes. Dies ist Bestandteil der weiteren Planungen zum Planfall 2. 
Im Mobilitätskonzept sind mögliche Schleichwege durch Poll zu unterbinden. 
Diesbezügliche Änderungen im Konzept sind der Politik vorzustellen. 
Das Verkehrsmodell der Stadt Köln gibt keine Hinweise auf mögliche Schleichverkehre durch 
die Wohngebiete von Poll. Durch verkehrstechnische und verkehrsplanerische Maßnahmen 
werden die Verkehre gezielt auf das übergeordnete Netz geleitet. Innerstädtische Fahrten 
werden mittels Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept überwiegend auf die Verkehrsträger 
des Umweltverbundes verlagert. Sollten sich bei der schrittweisen Entwicklung des Deutzer 
Hafens wider Erwarten Verkehrszunahmen im Bereich der Erschließungsstraßen von Poll 
ergeben, werden Maßnahmen ergriffen, um diese zu verhindern. Dies können z.B. Modale 
Filter (Diagonalsperren, Abbiegeverbote, Quersperren o.a.), Einbahnstraßen- oder 
Sackgassenregelungen sein. 
Eine durchgängige Befahrbarkeit des Poller Kirchweges über die Str. „Im Schnellert“ 
ist sicherzustellen. 
Der Poller Kirchweg ist gemäß den derzeitigen Planungen durchgängig befahrbar. 
2. ÖPNV 
(…) 
In einem ersten Schritt (nach Einführung der neuen Bahnen auf der Linie 1 und somit 
Verfügbarkeit der alten Niederflurwagen) Einführung einer Linie 8 von Zündorf bis 
Deutzer Freiheit mit Taktverdoppelung im Vergleich zu heute. 
Der Einwand entspricht der Empfehlung aus der Machbarkeitsstudie „Verlängerung der 
Stadtbahn vom Deutzer Hafen bis zum Deutzer Bahnhof“ und ist damit Bestandteil der

3 
 
derzeitigen Planungen. Voraussetzung hierfür ist zumindest auf der Linie 1 der Einsatz von 
Langzügen. Durch die damit verbundene Kapazitätsausweitung auf der Ost-West-Achse 
besteht die Möglichkeit, die heute am Bahnhof Deutz endenden Verstärkerfahrten der Linie 9 
als Linie 8 in Richtung Siegburger Straße zu verschwenken. Die Fahrtenhäufigkeit auf der 
Ost-West-Achse bleibt somit unverändert.   
Die Vorlage der Machbarkeitsstudie in den politischen Gremien erfolgt vermutlich im März 
2023. 
Vor Fertigstellung des Deutzer Hafens ebenerdiger Umbau der Gleise auf der 
Brückenabfahrt Deutzer Brücke mit dem Ziel, dass die Linie 8 in den Tunnel 
mindestens bis zum Deutzer Bahnhof fahren kann. 
Gemäß den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie einer Gleisverbindung an der Deutzer 
Freiheit besteht auch künftig die deutlich höhere Verkehrsnachfrage in Richtung Deutzer 
Brücke und linksrheinischer Innenstadt. Die Anbindung des Deutzer Bahnhofs durch die 
Buslinie 150 ist demnach ausreichend und angemessen. (Siehe Bewertung und Empfehlung 
aus Machbarkeitsstudie „Verlängerung der Stadtbahn vom Deutzer Hafen bis zum Deutzer 
Bahnhof“) 
Eine direkte Verbindung der Gleise der Linie 7 zur Tunnelstrecke in Richtung Kalk ist, falls 
technisch überhaupt realisierbar, nur unter größten fahrdynamischen und damit betrieblichen 
Einschränkungen denkbar, da zum einen der Wegfall der Gleisüberhöhung für die Linien 1 
und 9 mit einer erheblichen Verringerung der möglichen Geschwindigkeiten einhergeht und 
darüber hinaus durch das Kreuzen sämtlicher Fahrtbeziehungen auch die betriebliche 
Leistungsfähigkeit rapide abnimmt. Die in der Machbarkeitsstudie enthaltene Variante 1.2 hat 
vergleichbare negative Auswirkungen und wurde daher entsprechend negativ bewertet. 
Es ist zu prüfen, wie die Linie 7 in höherer Taktfrequenz über die Deutzer Brücke 
geführt werden kann. 
Voraussetzung hierfür ist zumindest auf der Linie 1 der Einsatz von Langzügen, weil die 
damit verbundene Kapazitätsausweitung auf der Ost-West-Achse das Verschwenken der 
heute am Bahnhof Deutz endenden Verstärkerfahrten der Linie 9 als Linie 8 in Richtung 
Siegburger Straße bei gleichbleibender Fahrtenhäufigkeit auf der Ost-West-Achse erlaubt 
(s.o. Fragen StEA). 
Perspektivisch ist seitens der Stadt Köln geplant, die Linie 7 im Kölner Süden in einem 
ersten Schritt bis Langel und in einem zweiten Schritt mit der neuen Bahnverbindung 
von Bonn über den Rhein-Sieg-Kreis ins Linksrheinische zu verknüpfen. Dies bedeutet 
automatisch mehr Fahrgäste auf der Linie 7 Richtung Köln und Deutz und somit einen 
noch größeren Bedarf an Fahrgastkapazität. 
Durch die geplante Rheinquerung entsteht eine zusätzliche Nachfrage durch die verbesserte 
Anbindung von Langel und Niederkassel an das Kölner Stadtbahnnetz. Des Weiteren kommt 
es jedoch zu einer Entlastung der bestehenden Rheinbrücken durch verlagerte Relationen 
im Kölner Süden, die bislang über die Kölner Innenstadt führen und nun den Umstieg am 
neuen Verknüpfungspunkt Langel-Süd nutzen (z.B. Porz – Rodenkirchen oder Porz – 
Wesseling). Ebenso kommt es zu einer Entlastung durch Verlagerung von Relationen 
zwischen Niederkassel und Köln-Innenstadt, die heute über Bus und Linie 7 verlaufen, auf 
die neue Linie 17 mit linksrheinischem Zulauf auf die Innenstadt.  
Somit ist insgesamt davon auszugehen, dass sich die zusätzliche Nachfrage mit den zu 
erwartenden Entlastungen ausgleicht. (vgl. Standardisierte Bewertung Stadtbahn Bonn–
Niederkassel-Köln, Rhein Sieg Kreis)

4 
 
Die S-Bahn Linie S16 ist im Vorlaufbetrieb zu starten. Hierfür sind unverzüglich 
entsprechende Verhandlungen mit NVR aufzunehmen. 
Zurzeit erfolgt die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie im Auftrag des NVR. Die 
Verwaltung steht diesbezüglich in ständigem Kontakt mit dem NVR. Für die Realisierung der 
S16 sind allerdings der Bau der Westspange (aktuell in Planung) und der Neubau einer 
Brücke parallel zur Südbrücke Voraussetzungen, weshalb der Zeithorizont der Realisierung 
absehbar nach der Entwicklung des Deutzer Hafens liegen wird. Für die Verkehrserzeugung 
wird daher ein Modal-Split noch ohne den Einsatz der S16 angenommen.  
3. Fuß- und Radverkehr 
Der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs ist völlig oberflächlich und im Wesentlichen 
reduziert auf das eigentliche Plangebiet dargestellt. Die bisher bekannt gewordenen 
Pläne sehen für Porz keine Verbesserung zum Status Quo vor, insbesondere der 
immer wieder geforderte Ausbau des Leipfades (getrennte Führung Fuß- und Radweg) 
wird mit keinem Wort erwähnt.  
Dieser ist ebenso umzusetzen wie eine Fortführung des Radschnellwegs nach Kalk. 
An der Südbrücke muss beidseitig eine Rampe für eine schnelle Radwegeverbindung 
vorgesehen werden. 
Diese Aufgabe ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans Deutzer Hafen. Für alle 
Stadtbezirke wurden Radverkehrskonzepte erstellt und von den Bezirksvertretungen 
beschlossen, deren Umsetzung zu einer Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr 
beitragen soll. Ein Ausbau inklusive Rampen an der Südbrücke erfolgt mit Ausbau der 
Südbrücke und Ergänzung eines Gleises für die künftige S-Bahn.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2941 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
611/2 Trin Az 
 
Vorlagen-Nummer 
3195/2022
Stand: 09.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Ratsbeschluss 09.02.2023 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen Infrastruktur Nr. 68439/03 befindet sich in der Umsetzung. 
Im Folgenden werden die Sachstände zu den Teilbereichen kurz dargestellt: 
Öffentliche Freiflächen: 
Die Entwurfsplanung für die öffentlichen Freiflächen (Parks, Plätze und Promenade) wurde im 
Dezember 2024 beschlossen (V 3233/2024). Aktuell wird die Ausführungsplanung für den 1. 
Bauabschnitt der Promenade sowie für den Hafenpark (Park III) ausgearbeitet.  
Innere Erschließung: 
Erste Kanalbauarbeiten unter anderem im Bereich der Mühlenstraße befinden sich in der Um-
setzung. Bereits begonnene Rückbauarbeiten werden fortgesetzt. Zudem steht die Ausschrei-
bung für die KFZ- und die Fuß- und Radwegebrücke im Herbst 2025 bevor. 
Baufelder: 
Für das Baufeld Ost 04 wurde für das Umspannwerk ein Bauantrag eingereicht, so dass die 
Umsetzung nach erfolgter Genehmigung beginnen kann.  
Das Baufeld 12 wird weiterhin wie im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur festgesetzt als 
Schulstandort geplant.  
Äußere Erschließung: 
Planfall 2:                                                                                                                                  
Die Umsetzung des Teilprojektes erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Auf-
grund der prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen wird mit der 
Bearbeitung im Anschluss an die Planung zum Planfall 8 begonnen. 
Planfall 8:

2 
 
Da die Finanzierung der äußeren Erschließung außerhalb der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme abgebildet wird, ist für die Planung und Realisierung des Planfalls 8 ein Bedarfs-
feststellungsbeschluss erforderlich. Die Beschlussvorlage (V 2425/2025) wird am 04.09.2025 
dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Rates kann moderne stadt 
auf Basis einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der Steuerung der Planungsleistun-
gen beauftragt werden. Hiermit erfolgt die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen 
Leistungen zur Planung als Grundlage für das erforderliche Planfeststellungsverfahren. 
 
Nächste Schritte: 
Der Umsetzungsbeginn für die öffentlichen Freiräume (Park III) ist für Anfang 2026 geplant.  
Der Umsetzungsbeginn der beiden Brücken ist für Ende 2025/Anfang 2026 geplant.  
Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung zur äußeren Erschließung sind gestartet, das 
Planfeststellungsverfahren soll 2026 beginnen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
3. Quartal 2026

Anlage 15, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2213 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:   louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum:  06.12.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 
öffentlich 
6.5 Beschlussvorlage Rat betreffend "Beschluss über Stellungnahmen sowie Sat-
zungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitsti-
tel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für 
die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen" 
3195/2022 
Der Stadtentwicklungausschuss diskutiert den Tagesordnungspunkt.  
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reicht folgende Fragen während der Sitzung ein und bittet 
um Beantwortung zur gemeinsamen Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschuss und des 
Verkehrsausschusses am 19.01.2023: 
 
 
- Werden die Bahnsteige auf der Linie 7 / Siegburger Straße im Zuge des Umbaus verbrei-
tert? 
Welche Auswirkungen hat es auf die Kapazität, wenn nicht? 
 
- Ist der Ausbau des Hasentals zwingend notwendig? Welche MIV-Verkehrsmengen wur-
den insgesamt hinterlegt? 
 
- Wie lassen sich Schleichverkehre (aus / nach Poll) durch das Gebiet des Deutzer Hafens 
vermeiden? 
 
- Wie lassen sich Schleichverkehre (aus / nach Neubaugebiet Deutzer Hafen) durch Poll 
vermeiden? 
 
- Welche Auswirkungen hat es, dass die Führung der Linie 7 Richtung Deutzer Bahnhof 
aktuell sehr schwierig zu realisieren ist? 
 
- Welche Maßnahmen werden für die Bauphase geplant, insbesondere während der Hö-
herlegung der Straße „Am Schnellert“? 
 
- Wie verhält sich die Höhe der Wasserschutzmauer an der Siegburger Straße zu den 
Straßen: Am Schnellert / Quartiersstraße?

Die FDP-Fraktion bemängelt die Verkehrsplanung und kündigt Änderungsvorschläge an.   
   
Die Verwaltung beantwortet Fragen der VOLT- Fraktion zum Bebauungsplanverfahren und zur 
Klimaneutralität.  
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 
22.11.2022, gemäß Anlage 12, mit Terminierung der gemeinsamen Sondersitzung am Don-
nerstag, 19.01.2023, an.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 14, Auszug BV Porz 01.12.2022 TOP 7.5 (3195_2022)

10019 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum:  02.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
01.12.2022 
öffentlich 
7.5 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbes chluss betreffend den Be- 
bauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infra- 
struktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
3195/2022 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.5, Deut- 
zer Hafen, 3195/2022" 
AN/2250/2022 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Änderungsantrag AN/2250/2022 und 
danach über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/2250/2022:  
Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Punkten 1. und 2. der o.g. Vorlage zu und lehnt die 
Punkte 3., 4., und 5 ab. 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Überarbeitung des oder die Erstellung eines neuen Ver- 
kehrsgutachtens unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte: 
1. Individualverkehr 
Für die Berechnung des Individualverkehrs muss eine realistische Annahme getroffen werden. 
So ist im derzeitigen Gutachten eine Rheinquerung unterhalb des Kölner Südens als existent 
vorausgesetzt worden, von der zum heutigen Zeitpunkt niemand weiß, ob sie überhaupt kommt. 
Das Thema der Zukunft der Rodenkirchener Brücke ist überhaupt nicht berücksichtigt. Die Hoff- 
nung, den KFZ-Verkehr über eine ausgebaute Straße ‚Im Hasental‘ auf die Autobahn ableiten 
zu können, ist unrealistisch, denn wer will sich bereits auf dem Autobahnzubringer in den Stau 
zur A4 stellen wenn er diesen durch die Fahrt auf der Siegburger Straße in Poll zur Autobahn 
weitestgehend umgehen kann. Und die Aussagen des Gutachters, die Verkehre in Poll grund- 
sätzlich wie heute zu belassen, aber für eine Verdrängung des MIV zu sorgen, lassen nur das 
schlimmste für die anliegenden Wohnstraßen befürchten. Wir können nicht einer solchen Pla- 
nung pauschal zustimmen, deren Auswirkungen für Porz wir nicht kennen. 
Des Weiteren sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

- Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu v ermeiden. Alle Maßnahmen, um zu- 
sätzlichen Verkehr auf der Siegburger Str. zu verhindern oder vorhandenen Verkehr zu 
reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
- Im Mobilitätskonzept sind mögliche Schleichwege du rch Poll zu unterbinden. Diesbezüg- 
liche Änderungen im Konzept sind der Politik vorzustellen. 
- Eine durchgängige Befahrbarkeit des Poller Kirchwe ges über die Str. „Im Schnellert“ ist 
sicherzustellen. 
2. ÖPNV 
Die in einer Videokonferenz von den Gutachtern dargestellten Ergebnisse waren ernüchternd. 
Derzeit ist der Sachstand, dass sich der Ausbau des ÖPNV im Wesentlichen auf die Weiterfüh- 
rung der Buslinie 150 von Mülheim über den Deutzer Bahnhof, Deutzer Hafen bis nach Poll be- 
schränkt. Ein Bus im 10 Minuten Takt für 6000 Einwohner und 6000 Arbeitsplätze! Wenn der 
ÖPNV das Rückgrad der Verkehrserschließung des Deutzer Hafens sein soll – und dies unter- 
stützt die BV Porz – ist ein massiver Ausbau des Stadtbahnverkehrs erforderlich. 
Und das bedeutet für uns u.a. 
- In einem ersten Schritt (nach Einführung der neuen  Bahnen auf der Linie 1 und somit 
 Verfügbarkeit der alten Niederflurwagen) Einführun g einer Linie 8 von  Zündorf bis 
Deutzer Freiheit mit Taktverdoppelung im Vergleich zu heute. 
-  Vor Fertigstellung des Deutzer Hafens ebenerdiger  Umbau der Gleise auf der Brücken- 
abfahrt Deutzer Brücke mit dem Ziel, dass die Linie 8 in den Tunnel mindestens bis zum 
Deutzer Bahnhof fahren kann. 
- Außerdem ist zu prüfen, wie die Linie 7 in höherer  Taktfrequenz über die Deutzer Brücke 
geführt werden kann. 
Perspektivisch ist seitens der Stadt Köln geplant, die Linie 7 im Kölner Süden in einem ersten 
Schritt bis Langel und in einem zweiten Schritt mit der neuen Bahnverbindung von Bonn über 
den Rhein-Sieg-Kreis ins Linksrheinische zu verknüpfen. Dies bedeutet automatisch mehr 
Fahrgäste auf der Linie 7 Richtung Köln und Deutz und somit einen noch größeren Bedarf an 
Fahrgastkapazität. Dieser Aspekt hat offensichtlich in die bisherigen Überlegungen keinen Nie- 
derschlag gefunden.  
Ferner ist die S-Bahn Linie S16 ist im Vorlaufbetrieb zu starten. Hierfür sind unverzüglich ent- 
sprechende Verhandlungen im NVR aufzunehmen. 
3. Fuß- und Radverkehr 
Der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs ist völlig oberflächlich und im Wesentlichen reduziert 
auf das eigentliche Plangebiet dargestellt. Die bisher bekannt gewordenen Pläne sehen für 
Porz keine Verbesserung zum Status Quo vor, insbesondere der immer wieder geforderte Aus- 
bau des Leipfades (getrennte Führung Fuß- und Radweg) wird mit keinem Wort erwähnt. 
Dieser ist ebenso umzusetzen wie eine Fortführung des Radschnellwegs nach Kalk. An der 
Südbrücke muss beidseitig eine Rampe für eine schnelle Radwegeverbindung vorgesehen 
werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf fü r das Gebiet zwischen der Drehbrücke 
im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güter- 
bahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anla- 
gen 2.2, 3, 4 und 5;

2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 in der  Fassung der Bekanntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass die ser Satzung geltenden Fassung— 
als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.  
 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Überarbeitung des oder die Erstellung eines neuen 
Verkehrsgutachtens unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte: 
1. Individualverkehr 
Für die Berechnung des Individualverkehrs muss eine realistische Annahme getroffen 
werden. So ist im derzeitigen Gutachten eine Rheinquerung unterhalb des Kölner Südens 
als existent vorausgesetzt worden, von der zum heutigen Zeitpunkt niemand weiß, ob sie 
überhaupt kommt. Das Thema der Zukunft der Rodenkirchener Brücke ist überhaupt 
nicht berücksichtigt. Die Hoffnung, den KFZ-Verkehr über eine ausgebaute Straße ‚Im 
Hasental‘ auf die Autobahn ableiten zu können, ist unrealistisch, denn wer will sich be- 
reits auf dem Autobahnzubringer in den Stau zur A4 stellen wenn er diesen durch die 
Fahrt auf der Siegburger Straße in Poll zur Autobahn weitestgehend umgehen kann. Und 
die Aussagen des Gutachters, die Verkehre in Poll grundsätzlich wie heute zu belassen, 
aber für eine Verdrängung des MIV zu sorgen, lassen nur das schlimmste für die anlie- 
genden Wohnstraßen befürchten. Wir können nicht einer solchen Planung pauschal zu- 
stimmen, deren Auswirkungen für Porz wir nicht kennen. 
Des Weiteren sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 
- Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, um 
zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Str. zu verhindern oder vorhandenen Ver- 
kehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
- Im Mobilitätskonzept sind mögliche Schleichwege durch Poll zu unterbinden. 
Diesbezügliche Änderungen im Konzept sind der Politik vorzustellen. 
- Eine durchgängige Befahrbarkeit des Poller Kirchweges über die Str. „Im Schnel- 
lert“ ist sicherzustellen. 
2. ÖPNV 
Die in einer Videokonferenz von den Gutachtern dargestellten Ergebnisse waren ernüch- 
ternd. Derzeit ist der Sachstand, dass sich der Ausbau des ÖPNV im Wesentlichen auf 
die Weiterführung der Buslinie 150 von Mülheim über den Deutzer Bahnhof, Deutzer Ha- 
fen bis nach Poll beschränkt. Ein Bus im 10 Minuten Takt für 6000 Einwohner und 6000 
Arbeitsplätze! Wenn der ÖPNV das Rückgrad der Verkehrserschließung des Deutzer Ha- 
fens sein soll – und dies unterstützt die BV Porz – ist ein massiver Ausbau des Stadt- 
bahnverkehrs erforderlich. 
Und das bedeutet für uns u.a. 
- In einem ersten Schritt (nach Einführung der neuen Bahnen auf der Linie 1 und 
somit Verfügbarkeit der alten Niederflurwagen) Einführung einer Linie 8 von 
 Zündorf bis Deutzer Freiheit mit Taktverdoppelung im Vergleich zu heute. 
-  Vor Fertigstellung des Deutzer Hafens ebenerdiger Umbau der Gleise auf der Brü- 
ckenabfahrt Deutzer Brücke mit dem Ziel, dass die Linie 8 in den Tunnel mindes- 
tens bis zum Deutzer Bahnhof fahren kann. 
- Außerdem ist zu prüfen, wie die Linie 7 in höherer Taktfrequenz über die Deutzer 
Brücke geführt werden kann. 
Perspektivisch ist seitens der Stadt Köln geplant, die Linie 7 im Kölner Süden in einem 
ersten Schritt bis Langel und in einem zweiten Schritt mit der neuen Bahnverbindung 
von Bonn über den Rhein-Sieg-Kreis ins Linksrheinische zu verknüpfen. Dies bedeutet 
automatisch mehr Fahrgäste auf der Linie 7 Richtung Köln und Deutz und somit einen

noch größeren Bedarf an Fahrgastkapazität. Dieser Aspekt hat offensichtlich in die bis- 
herigen Überlegungen keinen Niederschlag gefunden.  
Ferner ist die S-Bahn Linie S16 ist im Vorlaufbetrieb zu starten. Hierfür sind unverzüglich 
entsprechende Verhandlungen im NVR aufzunehmen. 
3. Fuß- und Radverkehr 
Der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs ist völlig oberflächlich und im Wesentlichen re- 
duziert auf das eigentliche Plangebiet dargestellt. Die bisher bekannt gewordenen Pläne 
sehen für Porz keine Verbesserung zum Status Quo vor, insbesondere der immer wieder 
geforderte Ausbau des Leipfades (getrennte Führung Fuß- und Radweg) wird mit keinem 
Wort erwähnt. 
Dieser ist ebenso umzusetzen wie eine Fortführung des Radschnellwegs nach Kalk. An 
der Südbrücke muss beidseitig eine Rampe für eine schnelle Radwegeverbindung vor- 
gesehen werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Anlage 9 DH Lageplan Planfall 2+8

47 Zeichen

Untersuchte Kombination
Planfall 2+8
Anlage 9
N

Anlage 4 DH Stellungnahmen TÖB §4(2) BauGB

121539 Zeichen

A N L A G E  4  
 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren  
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan -Entwurf – Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 05.08.2021 bis zum 06.09.2021 durch-
geführt Im Zeitraum der Beteilig ung sind  39 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im we iteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln   
2 Bezirksregierung Köln 
Höhere Landschaftsbehörde Köln 
  
3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP 
und ÖPNV) 
  
3.1 Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung 
Köln bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 
o.g. Maßnahme. 
Kenntnisnahme  
3.2 Hinweise Schienenverkehr: 
Von der Maßnahme sind auch die bestehenden Gleisanla-
gen der Hafenbahn betroffen, die beidseitig entlang des 
Hafenbeckens verlaufen. Aus diesem Grunde sind auch 
die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) an diesem 
Bauleitplanverfahren zu beteiligen, wenn noch nicht ge-
schehen. 
ja Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG wurde im Rahmen der Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Diese wird unter 
der laufenden Nummer 37 behandelt. 
3.3 Ihre Aussage in der Begründung (zur FNP-Änderung, 
Seite 10 bzw. zum BP, Seite 3) bezüglich des erfolgten 
Abschlusses des Stilllegungsverfahrens gemäß § 11 All-
gemeines Eisenbahngesetz (AEG) haben wir zur Kenntnis 
genommen. Ihren Hinweis an gleicher Stelle (zur FNP-
ja Der Antrag für das Freistellungsverfahren wurde parallel zur Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
bei der Bezirksregierung eingereicht. Zwischenzeitlich wurde das 
Verfahren abgeschlossen. Innerhalb des Plangebiets sind keine

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Änderung, Seite 10 bzw. zum BP, Seite 3), dass das Ent-
widmungs- bzw. Freistellungsverfahren gemäß § 23 AEG 
zurzeit durchgeführt werde, können wir nicht bestätigen. 
Ein Antrag für dieses Freistellungsverfahren ist bei uns 
noch nicht eingetroffen. Dieses Verfahren nach § 23 AEG 
ist bei uns zu führen, wenn es sich um öffentliche Be-
triebsanlagen einer Nichtbundeseigenen Eisenbahn (NE) 
handelt. 
gewidmeten Bahnflächen mit planfestgestellten Bahnanlagen 
mehr vorhanden. 
3.4 Hinweis Straßenverkehr:  
Im Umfeld des Plangebietes sind verschiedene verkehrli-
che Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Verkehrs-
abläufe im angrenzenden Verkehrsnetz im Rahmen eines 
Mobilitätskonzeptes untersucht worden. Hierbei wurde 
grundsätzlich festgestellt, dass die Verkehrsmengen an 
allen betrachteten Knotenpunkten entlang der Siegburger 
Straße mindestens mit einer ausreichenden Verkehrsqua-
lität bei bestimmten Planfallkombinationen abgewickelt 
werden können. Die Untersuchungen werden weiterge-
führt und in Abstimmung mit den anderen zuständigen Be-
hörden erfolgt eine Festlegung der notwendigen straßen-
verkehrlichen Maßnahmen. 
ja Die weitere Planung der verkehrlichen Entwicklung in den folgen-
den Bauleitplanverfahren für die Baufelder erfolgt in enger Ab-
stimmung mit dem Dezernat 25 bei der Bezirksregierung und den 
anderen zuständigen Behörden. 
3.5 Hinweis Hafenangelegenheiten: 
Auf dem Hafengelände findet heute vereinzelt noch Güter-
umschlag statt. Dieser wird aber wegfallen, sobald der 
Hafen umgestaltet ist. 
Kenntnisnahme  
3.6 Der Deutzer Hafen sollte als Schutzhafen erhalten blei-
ben, dies ist hier schon im Vorfeld kommuniziert worden. 
Dieser Aspekt ist insbesondere für die Bundeswasserstra-
ßenverwaltung von Interesse. 
ja Die rechtliche Einschätzung als möglicher Schutzhafen wurde im 
Vorfeld mit der Bundeswasserstraßenverwaltung erörtert. Es 
wurde vereinbart, durch entsprechende Festsetzungen sicherzu-
stellen, dass in besonders gelagerten Fällen, die eine Schiff-
fahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, temporär und für 
eine eng begrenzte Zeit den betroffenen Schiffen Zugang zum 
Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt wird.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Bundeswasserstraßenverwaltung wurde im Rahmen der Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Diese wird unter 
der laufenden Nummer 21 behandelt. 
4 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmal-
schutz) 
  
5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und 
Landschaftsschutz, Fischerei) 
  
6 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirt-
schaft u. Bodenschutz- einschl. anlagenbezogener 
Umweltschutz) 
  
6.1 a) Anlagenüberwachung (BImSchG) 
Im Plangebiet befindet sich die Arbeitsstätte der Theo 
Steil GmbH. Der Betreiber beabsichtigt die Umsiedlung 
des Betriebs in den Godorfer Hafen. Das Genehmigungs-
verfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-
SchG) für die dortige Betriebsfläche ist jedoch noch nicht 
abgeschlossen. Insofern ist bisher noch keine Stillle-
gungsanzeige gemäß § 15.3 BImSchG für den Betrieb im 
Deutzer Hafen eingereicht worden. Der Betreiber wurde 
jedoch (zuletzt am 07.04.2021) darauf hingewiesen, dass 
mit der Stilllegung der Betriebsstätte die Pflichten gemäß 
§ 5 Abs. 3 BImSchG zu erfüllen sind. Das bedeutet unter 
anderem, dass von der Anlage wie vom Anlagengrund-
stück keine konkret schädlichen Einwirkungen ausgehen 
dürfen, die auf das Errichten, Betreiben oder Stilllegen der 
Anlage zurückzuführen sind. Da das Stilllegungsverfahren 
noch nicht begonnen wurde, ist die zeitliche Abwicklung 
des Verfahrens derzeit nicht absehbar.  
Kenntnisnahme Der neue Standort des Betriebs im Godorfer Hafen wurde zwi-
schenzeitlich gem. BImSchG genehmigt. Die Einstellung des Be-
triebs ist bis Ende des Jahres 2022 geplant.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.2 b) Bodenschutz 
Das Gebiet des in Aufstellung befindlichen B-Plans/FNPs 
weist fast ausschließlich Flächen auf, die im Altlastenka-
taster der Stadt Köln geführt werden. Zudem liegt als sog. 
Zaunanlage in Landeszuständigkeit die Fa. Theo Steil im 
Plangebiet, deren Stilllegung im Jahr 2021 erwartet wird. 
Zu der Fa. Theo Steil sind der Oberen Bodenschutzbe-
hörde keine Schadensfälle, Havarien etc. bekannt, zu de-
nen das Sachgebiet Bodenschutz seitens der Anlagen-
überwachung hinzugezogen worden ist. Planungen und 
sonstige Maßnahmen, die für die städtebauliche Entwick-
lung und Ordnung des Gebietes i.S.d. o.g. Schreiben des 
Stadtplanungsamtes bedeutsam sein könnten, bestehen 
seitens des Sachgebietes Bodenschutz nicht. 
Kenntnisnahme Die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführten Flächen wurden 
orientierend untersucht. Flächen, deren Böden erheblich mit um-
weltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden gemäß § 9 
Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet.  
7 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 – (Immissions-
schutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
  
7.1 Allgemeines 
Es wird darauf hingewiesen, dass für die in den Plange-
bieten derzeit ansässige Firma Theo Steil GmbH, Alfred-
Schütte-Allee 20, 50679 Köln das hiesige Dezernat 52 
(Abfallwirtschaft einschließlich anlagenbezogenem Um-
weltschutz) zuständige immissionsschutzrechtliche Ge-
nehmigungs- und Überwachungsbehörde ist und dass 
durch das Dezernat 53 keine hausinterne Beteiligung von 
Dezernat 52 oder Koordination von Stellungnahmen er-
folgt. 
 
Kenntnisnahme Hinsichtlich der Firma Theo Steil GmbH wird auf die lfd. Nr. 6.1 
verwiesen. 
7.2 In den Planunterlagen wird auch auf die Ankermöglich-
keit/Liegeplätze von Gefahrgutschiffen (sogenannten Ke-
gelschiffen) sowie den daraus resultierenden Abstand zu 
bestimmten Nutzungen eingegangen. Diesbezüglich be-
steht seitens des Dezernates 53 keine fachliche Zustän-
digkeit. 
Kenntnisnahme Schützenswerte Nutzungen im Bereich des Deutzer Hafens lie-
gen außerhalb des erforderlichen 100 m-Abstands zu einem Lie-
geplatz für Schiffe mit Kegel.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Eine Prüfung der entsprechenden Ausführungen in den 
Planunterlagen erfolgt daher nicht. 
7.3 Die vorgesehene Grundschule unterliegt nach hiesiger 
Auffassung dem Anwendungsbereich von § 3 ZustVU. 
Kenntnisnahme  
7.4 Luftverunreinigende Stoffe 
Teile des Hafenbeckens können gemäß den Planbegrün-
dungen bei Schifffahrtssperren als Liegeplätze genutzt 
werden. Auf evtl. Immissionen an luftverunreinigenden 
Stoffen im Plangebiet durch den notwendigen Betrieb von 
z. B. Maschinen und Aggregaten zur Stromversorgung der 
Schiffe wird in den Planunterlagen nicht eingegangen. 
ja Zunächst ist zu beachten, dass die Nutzung des Hafens als Lie-
geplätze bei Schifffahrtssperren ein nicht regelmäßig vorkom-
mendes, sondern ein außergewöhnliches und sehr seltenes Er-
eignis darstellt. Dieses stellt nicht die regelhafte Nutzung des 
Deutzer Hafens dar. Entsprechend unterliegen Auswirkungen 
dieses Notfalls, wie die Auswirkungen anderer Notfälle auch, 
nicht den Betrachtungs- und Regelungsmöglichkeiten der Bauleit-
planung. 
Bei Hochwasser wird am Pegel Köln ab der Marke II (ab 8,3m) 
die Schifffahrt eingestellt. In dem zurückliegenden Zeitraum 
2009-2018 wurde dieser Pegel an insgesamt 7 Tagen überschrit-
ten (in 2011 an 4 Tagen und in 2018 an 3 Tagen). 
Zu sonstigen Sperrungen durch Havarie etc. liegen keine Infor-
mationen vor. Diese sind auch nur schwer für die Zukunft vorher-
sagbar. 
Eine Sperrung der Schifffahrt stellt somit eine nicht vorherseh-
bare Notsituation dar, bei der es ggfs. zu erhöhten Emissionsfrei-
setzungen im Hafenbecken kommen kann. 
Die sich daraus ergebende Immissionssituation beeinflusst je-
doch aufgrund der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit 
die Grenzwerte für die Jahresmittel wenn überhaupt nur geringfü-
gig. 
Hinsichtlich der Kurzzeitwerte gibt es für NO2 den Grenzwert von 
200 µg/m³ für das Stundenmittel, der max. 18 mal im Kalender-
jahr überschritten werden darf. Eine Einschätzung kann aufgrund 
der nicht bekannten Emissionsorte und der unbekannten Emissi-
onsmenge und Dauer nicht erfolgen. 
Für PM10 darf der 24h-Mittelwert von 50µg/m³ max. 35 mal im 
Kalenderjahr überschritten werden. Aufgrund der zu erwartenden

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
geringen Auftretenshäufigkeit ist ein Erreichen der 35 Überschrei-
tungstage recht unwahrscheinlich. 
7.5 Lärm 
Die in den Planbegründungen enthalten Angaben zur zu-
künftigen Lärmsituation in den Plangebieten berücksichti-
gen die schalltechnische Untersuchung der Firma ADU 
cologne (Bericht Nr. B1910004_01(1)_ver12Feb2021 vom 
12.02.2021), in der gemäß der Nr. 5.8.1 der Bebauungs-
planbegründung nicht nur die Auswirkungen des vorlie-
genden Teilplan "Infrastruktur", sondern die gesamte Um-
setzung des sogenannten Integrierten Plans berücksich-
tigt werden. Zu dieser schalltechnischen Untersuchung er-
geben sich die nachfolgenden Anmerkungen, die evtl. 
auch noch zu Überprüfungsbedarf bei den Planbegrün-
dungen führen: 
ja Die Hinweise wurden eingearbeitet. 
7.6 Verkehrslärm 
Die Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurde 
mittlerweile durch die RLS-19 ersetzt. Auf evtl. Über-
gangsregelungen wird im Rahmen dieser Stellungnahme 
nicht eingegangen. 
Kenntnisnahme Für den Teilbebauungsplan Infrastruktur ist laut Übergangsver-
ordnung noch die RLS-90 anzuwenden, da der Aufstellungsbe-
schluss vor dem Stichtag 31. März 2021 veröffentlicht wurde. 
7.7 Für den Standort der geplanten Schule (Baufeld BF 12) 
erfolgen auf den Seiten 53/54, 71/72 sowie 86/87 geson-
derte Auswertungen und Abbildungen. Dazu wird eine 
Überprüfung der Übereinstimmung der jeweiligen textli-
chen Angaben (Beurteilungspegel/Werte) mit den Abbil-
dungen 6-4, 7-2 bzw. 8-3 angeregt.  
Weiterhin wird angeregt, den Orientierungswert für das 
Baufeld BF 12 in Tabelle 8-11 unter Berücksichtigung der 
zugehörigen Anmerkungen (siehe **) zu überprüfen. 
ja Eine entsprechende Überprüfung hat stattgefunden.  
Der Orientierungswert für das Baufeld 12 wurde angepasst. 
7.8 Für die sogenannte "Nothafenfunktion" wurden geson-
derte Berechnungen durchgeführt. Im Hinblick auf die ge-
plante Schule erfolgt dazu aber keine entsprechende Aus-
wertung bzw. Beurteilung. 
ja Der Anhang C des Lärmgutachtens enthält dazu die Abb. C08 
und C09.

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
7.9 Freizeitlärm/Sportlärm 
Zu den in Kap. 2 enthaltenen Angaben zu /9/ bzw. /22/ 
wird eine Überprüfung angeregt. Weiterhin wird eine ein-
heitliche Begriffverwendung (Freizeitlärmerlass) angeregt. 
Auf die Verwendung von "/22/" auf Seite 103 für einen an-
deren Sachverhalt wird hingewiesen. 
ja Die Angaben und Begriffsverwendungen wurden angepasst bzw. 
vereinheitlicht. 
7.10 Die Beurteilung der sogenannten Halle Steil, die als über-
dachte Sportfläche genutzt werden soll, erfolgt nach Frei-
zeitlärmerlass NRW und nicht nach 18. BImSchV, ohne 
dass dies erläutert wird. Auch wird der für diese Halle be-
rücksichtigte Schallleistungspegel nicht begründet. Bei 
den in den Tabellen 13-1 und 13-2 verwendeten Bezeich-
nungen für Quelle/Vorgang handelt es sich vermutlich um 
redaktionelle Unstimmigkeiten. 
ja Diese sportliche Vielzweckflache ist für die Allgemeinheit und 
nicht für Sportvereine vorgesehen, sodass eine Beurteilung nach 
der Freizeitlärmerlass NRW durchzuführen ist. Das Gutachten 
wurden entsprechend ergänzt.  
Die flächenbezogene Schallleistung Lw“ für die Fläche „Halle 
Steil“ wurde analog der flächenbezogenen Schallleistung für eine 
Liegewiese (62 dB(A)) angesetzt. Die Halle besitzt wegen der 
nicht geschlossenen Wände keine nennenswerte Schalldäm-
mung. 
Die Bezeichnungen in den Tabellen wurden geändert. 
7.11 Für das geplante Freibad wird eine Überprüfung angeregt, 
ob hier nicht die Anwendung der 18. BImSchV und nicht 
der Freizeitlärmerlass zutreffend ist (siehe auch Begrün-
dung zum Bebauungsplan, danach Nutzung des Freiba-
des auch für die geplante Schule). 
ja Das Freibad und Hafenbecken Wasserspiele sind primär für die 
Allgemeinheit und nicht für Sportvereine vorgesehen, sodass 
eine Beurteilung nach der Freizeitlärmerlass NRW durchzuführen 
ist. Das Gutachten wurden entsprechend ergänzt. 
7.12 Für die in Kap. 13 genannten Einwirkzeiten wird eine 
Überprüfung angeregt (Einwirkzeiten an Werktagen tat-
sächlich länger als an Sonntagen?). 
ja Die Tabellen im Bericht und Berechnungen sind korrekt. Es sind 
die Einwirkzeiten im jeweiligen Beurteilungszeitraum zu untersu-
chen. Es wurde im Sinne eines Worst-case-Ansatzes von einer 
Vollbelegung in den Beurteilungszeiträumen (tags, tags innerhalb 
der Ruhezeit, nachts) ausgegangen. 
7.13 Auf Geräuschspitzen (Spitzenpegel) wird nicht eingegan-
gen. 
ja Angaben zu den Geräuschspitzen (Spitzenpegel) wurden er-
gänzt. 
7.14 Nördlich der Schule sind nach dem "Integrierten Plan" ne-
ben der Halle Steil noch weitere Sport- bzw. Freizeitflä-
chen vorgesehen. In der schalltechnischen Untersuchung 
wurden diese Flächen als Liegewiese berücksichtigt. 
ja Da derzeit noch keine konkrete Nutzung vorgegeben werden 
kann, wurde hilfsweise eine flächenbezogene Schallleistung ana-
log einer Liegewiese (62 dB(A) pro qm zur Tagzeit) angesetzt. Es

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/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ist anzumerken, dass gemäß Beiblatt der DIN 18005 für die Pla-
nung einer Gewerbefläche ei-ne im Vergleich dazu geringere flä-
chenbezogene Schallleistung von 60 dB(A) pro qm zur Tagzeit 
herangezogen werden sollte. 
7.15 Der Schulstandort befindet sich unmittelbar angrenzend 
an der Halle Steil, dem geplanten Freibad sowie sonstigen 
geplanten Sport- und Freizeitflächen. Daher wird für den 
Schulstandort eine gesonderte Auswertung bzw. Beurtei-
lung vergleichbar wie beim Verkehrslärm angeregt. 
nein Der Sport- und Freizeitlärm wurde für die ungünstigsten Fälle, 
d.h. Vollbelegung innerhalb der Ruhezeiten tags und lauteste 
volle Stunde nachts, berechnet. Diese Zeiträume liegen außer-
halb der gewöhnlichen Schulunterrichtszeiten, so dass die mit 
Straßenverkehrslärm in ihrer Höhe vergleichbaren Pegel in den 
Karten bereits eine Überzeichnung der tatsächlichen Geräuschsi-
tuation für den Schulstandort innerhalb der gewöhnlichen Schul-
unterrichtszeiten wiedergibt. 
7.16 Nach Kap. 13.2 Abs. 5 sind die Freizeitlärmimmissionen 
bei der Auslegung des passiven Schallschutzes zu be-
rücksichtigen. In Kap. 14 wird auf den Freizeitlärm aber 
offenbar nicht eingegangen. 
nein In der DIN 4109 sind die Freizeitlärmgeräusche nicht aufgeführt 
und deshalb nicht bei der Berechnung der maßgeblichen Außen-
lärmpegel zu berücksichtigen. 
Im Bebauungsplan wird der passive Schallschutz aufgrund aktu-
eller Rechtsprechung für den Fall einer freien Schallausbreitung 
im Plangebiet festgesetzt (Kapitel 14). 
Aufgrund der hohen Verkehrslärmimmissionen würde eine Be-
rücksichtigung des Freizeitlärms ohnehin nicht zu einer Erhöhung 
der maßgeblichen Außenlärmpegel bei freier Schallausbreitung 
für die Festsetzung führen. 
7.17 Gewerbelärm 
Unklar ist, ob und wie gewerbliche Nutzungen im Plange-
biet selber (z. B. Einzelhandel oder Parkhäuser) sowie 
haustechnische Anlagen berücksichtigt wurden (siehe 
auch Ausführungen auf Seite 8 Abs. 5). 
nein Derzeit noch nicht näher spezifizierte gewerbliche Nutzungen im 
Plangebiet, wie beispielsweise Nah-, Energieversorgung sowie 
gemäß den textlichen Festsetzungen zulässigen gewerblichen 
Nutzungen inklusive Haustechnik und Tiefgaragen, etc. in den 
MU- und GE-Gebieten können in dieser Untersuchung zum Infra-
strukturplan noch nicht betrachtet werden. Es ist künftig für diese 
gewerblichen Nutzungen Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der 
TA Lärm eingehalten werden.

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
7.18 Aus den Ausführungen zur Firma Schütte wird nicht klar, 
ob und wie die Firma Schütte bei der Ermittlung der Im-
missionen im Plangebiet konkret (zahlenmäßig) berück-
sichtigt wurde. 
ja Im Sinne einer Worst-case-Abschätzung werden typische flä-
chenbezogene Schallleistungen pro m² für GI-Gebiete über den 
gesamten Beurteilungszeitraum tags/nachts der TA Lärm für die 
gesamte Betriebsfläche der Fa. Schütte auf eine relative Höhe 
von 8 m angesetzt.  
7.19 Nach Seite 101 Abs. 2 ist im Plangebiet zukünftig nur 
nicht störendes Gewerbe vorhanden. Dies entspricht nicht 
den vorgesehenen textlichen Festsetzungen Nr. 1.1.1 und 
Nr. 1.2.1. Auf Geräuschspitzen (Spitzenpegel) wird nicht 
eingegangen. 
ja In den textlichen Festsetzungen Nr. 1.1.1 und 1.2.1 werden Ge-
werbebetriebe eingeschränkt, so dass diese nur zulässig sind, 
wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören. 
7.20 Vorsorglich wird im Hinblick auf evtl. passive Schallschutz-
maßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm auf die 
Kommentierung Feldhaus Rn 21 zu Nr. 6 TA Lärm hinge-
wiesen. 
Kenntnisnahme Zum Schutz vor Gewerbelärm sind keine passiven Schallschutz-
maßnahmen erforderlich bzw. sind solche auch nicht festgesetzt. 
7.21 26. BImSchV 
Das Dezernat 53 ist als Obere Immissionsschutzbehörde 
zuständig für Niederfrequenzanlagen zur Fortleitung von 
Elektrizität einschließlich Bahnstromfernleitungen nach § 
1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über elektromagnetische 
Felder (26. BImSchV) mit einer Spannung von 110.000 
Volt (110 kV) oder mehr und somit auch für die südlich der 
Plangebiete verlaufende Bahnstromfreileitung (110 kV). 
Für die ebenfalls südlich der Plangebiete verlaufenden 
Bahnstromoberleitungen besteht für das Dezernat 53 
keine immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit, jedoch 
sind diese Leitungen im Hinblick auf die Einhaltung von 
Grenzwerten mit zu berücksichtigen. 
Die Ausführungen in den Planbegründungen zu den v. g. 
Leitungen basieren im Wesentlichen auf dem Bericht Nr. 
20/021 der Firma EM-Institut GmbH vom 17.08.2021 zu 
Messungen der magnetischen Felder am Rand der Plan-
gebiete. Danach ist durch die Bahnstromfreileitung und 
die Bahnstromoberleitung insgesamt von einer deutlichen 
Kenntnisnahme Eine zusätzliche Beteiligung des LANUV ist nicht notwendig, da 
der südliche Rand des Planungsgebietes "Deutzer Hafen" (nörd-
lich der Straße "Am Schnellert") mindestens 50 Meter vom äuße-
ren Leiter der Bahnstromfreileitung bzw. den Oberleitungen der 
Bahnstrecke entfernt ist. Gemäß den angesprochenen "Hinwei-
sen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische 
Felder" des LAI (Stand 22.10.2014) ist bei Freileitungen mit einer 
Spannung von 110 kV bzw. Bahnoberleitungen der Bereich, in 
dem sich maßgebliche Immissionsorte befinden (d.h. den Be-
reich, in dem die Anlage einen signifikanten von der Hintergrund-
belastung abhebenden Immissionsbeitrag verursachen kann), auf 
einen Streifen der maximalen Breite von zehn Meter neben dem 
äußeren Leiterseil der Leitung begrenzt. Daher kann auch ohne 
ausführliche Messungen davon ausgegangen werden, dass im 
Plangebiet die Vorgaben der 26. BImSchV bezüglich niederfre-
quenter elektrischer und magnetischer Felder eingehalten wer-
den. 
Die detaillierte Beurteilung des geplanten 110 kV-Umspannwerks 
war nicht Gegenstand der bisherigen Untersuchungen. Hier liegt

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Unterschreitung des Grenzwertes der 26. BImSchV für 
magnetische Felder auszugehen. Eine Messung der 
elektrischen Felder wurde gemäß dem o. a. Bericht auf-
grund der örtlichen Situation (Entfernung) nicht für erfor-
derlich gehalten. 
Von hier wird darauf hingewiesen, dass seitens des De-
zernates 53 keine fachliche Prüfung des o. a. Berichtes 
möglich ist. Dazu wäre eine entsprechende Beteiligung 
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz NRW (LANUV NRW) notwendig. Sofern dies Ihrer-
seits für notwendig erachtet wird, bitte ich um entspre-
chende Mitteilung. 
Die von der vorliegenden Bauleitplanung erfassten Flä-
chen bzw. Baugebiete, bei denen von einem nicht nur vo-
rübergehenden Aufenthalt von Menschen auszugehen ist, 
befinden sich bezogen auf die Bahnstromfreileitung au-
ßerhalb des Bereiches, der seitens der Bund/Länder Ar-
beitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) in ihrem 
Fachbericht „Hinweise zur Durchführung der Verordnung 
über elektromagnetische Felder“ (Stand 22.10.2014) für 
solche Niederfrequenzanlagen als Bereich für maßgebli-
che Immissionsorte (siehe Ausführungen im Abschnitt 
II.3.1) definiert wurde. Der v. g. Fachbericht kann auf der 
Homepage des LAI unter folgendem Link in der Rubrik 
„Physikalische Einwirkungen“ heruntergeladen werden: 
https://www.lai-immissionsschutz.de/Veroeffentlichungen-
67.html 
In diesem Fachbericht wird für die Bahnstromfreileitung 
ein anderer Abstand und eine andere Bemessung des Ab-
standes (Bezug auf den äußeren Leiter) genannt als im 
Abstandserlass des MUNLV NRW aus 2007. 
Im Hinblick auf das vorgesehene Umspannwerk wird von 
hier davon ausgegangen, dass dieses Umspannwerk 
nicht durch die Stadt Köln selber oder die Stadtwerke Köln 
es letztlich in der Verantwortung des Anlagenbetreibers (Stadt-
werke Köln), die Umspannanlage so zu errichten, dass an den 
maßgeblichen Immissionsorten in der Umgebung der Anlage 
(diese befinden sich nach LAI in einem an die Anlage angrenzen-
der Streifen der Breite von fünf Meter) die Vorgaben der 26. BIm-
SchV eingehalten werden. Aufgrund der einschlägigen Erfahrun-
gen des Energieversorgers auf diesem Gebiet kann jedoch er-
wartet werden, dass dieser die Einhaltung sicherstellen kann. Im 
Rahmen der hier dokumentierten Untersuchungen wurden zum 
Vergleich exemplarische Messungen an zwei im Stadtgebiet von 
Köln bereits in Betrieb befindlichen 110-kV-Umspannwerken vor-
genommen. Die Messungen zeigten, dass auch unmittelbar an 
den Außenmauern der Anlagengebäude die Vorgaben der 26. 
BImSchV deutlich eingehalten werden.

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/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
errichtet oder betrieben wird und sich somit auch unter 
Berücksichtigung von § 3 ZustVU keine immissionsschutz-
rechtliche Zuständigkeit für das Dezernat 53 ergibt. 
Nach dem Bericht Nr. 20/021 der Firma EM-Institut GmbH 
vom 19.08.2021 erfolgt die Anbindung des Umspannwer-
kes an das 110 kVNetz. 
Für diese Netzanbindung besteht aufgrund der genannten 
Spannung eine immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit 
für das Dezernat 53. Weitere Angaben zu dieser Netzan-
bindung enthalten die Planunterlagen nicht, so dass keine 
Beurteilung erfolgt. Eine Beteiligung des LANUV NRW 
zum Bericht Nr. 20/021 der Firma EM-Institut GmbH vom 
19.08.2021 ist von hier nicht erfolgt. 
7.22 Berücksichtigung § 50 BImSchG i. V. mit Betriebsberei-
chen nach § 3 Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe") 
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass in den Planbe-
gründungen teilweise noch der Begriff "Seveso-II-RL" ver-
wendet wird. 
Für die Gewerbegebiete GE 1 und GE 2 ist mit den textli-
chen Festsetzungen Nr. 1.1.4 und Nr. 1.2.4 vorgesehen, 
Anlagen, die einen Betriebsbereich bilden oder einen Teil 
eines solchen Betriebsbereiches darstellen, auszuschlie-
ßen. In diesem Zusammen wird auf das von der Kommis-
sion für Anlagensicherheit beim Bundesumweltministe-
rium (KAS) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten "Erar-
beitung und Formulierung von Festsetzungsvorschlägen 
für die Umsetzung der Abstandsempfehlungen für Anla-
gen, die einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BIm-
SchG bilden, nach den Vorgaben des BauGB und der 
BauNVO" der Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs hin-
gewiesen, das sich zusammen mit dem Leitfaden „Emp-
fehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach 
der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten 
ja Die Begründung wurde entsprechend angepasst. 
Sogenannte Störfallbetriebe wurden im Bereich des Deutzer Ha-
fens ausgeschlossen. Die Festsetzungen entsprechen den in 
Bauleitplänen der Stadt Köln verwendeten Musterfestsetzungen. 
Diese wurden unter Beachtung des angeführten Rechtsgutach-
tens erarbeitet.

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/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BIm-
SchG“ (KAS-18, 2. überarbeitete Fassung aus Nov. 2010) 
unter www.kas-bmu.de/kas-leitfaeden-arbeits-und-voll-
zugshilfen.html findet. 
7.23 Sonstiges 
Teilweise enthalten die Planbegründungen redaktionelle 
Unstimmigkeiten bei Verweisen (z. B. Verweis zum Luft-
reinhalteplan auf Kapitel Nr. 1.5.17, Verweis zu "Störfall-
betrieben" auf Kapitel 1.5.19). Dazu wird eine Überprü-
fung bzw. Korrektur angeregt. 
ja Die redaktionellen Unstimmigkeiten in der Begründung wurden 
angepasst. 
8 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – (Wasserwirt-
schaft – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
  
 Hochwasserschutz  
Zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Deut-
zer Hafen -Teilplan Infrastruktur“ bestehen aus dem Be-
reich Hochwasserschutz folgende Anmerkungen:  
  
8.1 Retentionsraum 
Die Flächen des Plangebiets liegen vollständig im gesetz-
lich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins.  
Sich daraus ergebende Bauvorhaben bedürfen folglich in 
jedem Einzelfall neben einer bauordnungsrechtlichen 
Baugenehmigung vor einer Umsetzung zugleich einer 
wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 Abs. 3 Was-
serhaushaltsgesetz (WHG), für die das Dezernat 54 der 
Bezirksregierung Köln zuständig ist.  
Diese Genehmigung kann nur in Aussicht gestellt werden, 
wenn gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG: 
1. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und 
der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum (bezo-
gen auf das 100-jährliche Bemessungshochwasser) zeit- 
und wertgleich ausgeglichen wird, 
2. der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser 
nicht nachteilig verändert werden, 
Kenntnisnahme Die Ausführungen zur Genehmigungssituation werden zur Kennt-
nis genommen. Die Anforderungen gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 
WHG wurden bereits gutachterlich untersucht, in Teilen als Hin-
weise in den Bebauungsplan übernommen und werden im weite-
ren Genehmigungsverfahren berücksichtigt. 
Der Rückhalteraum für den Hochwasserfall wird mittels eines Re-
tentionsraumkontos laufend überprüft und sichergestellt.

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/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträch-
tigt wird und 
4. das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt 
wird. 
8.2 Um die Einhaltung der Retentionsraumbilanz im Plange-
biet sicherzustellen, ist die Führung des, in den Unterla-
gen beschriebene Retentionsraumkontos, im Bebauungs-
plan nach Möglichkeit mit festzusetzten. 
nein Die Bezirksregierung Köln ist die Genehmigungsbehörde für 
sämtliche wasserrechtlichen Fragestellungen zum Bauen im ge-
setzlichen Überschwemmungsgebiet und stimmt sich mit der 
StEB Köln als Betreiberin der Hochwasserschutzanlagen in Köln 
ab. In Abstimmung mit beiden Behörden wurde ein Retentions-
raumkonto erstellt, welches von einem externen Fachbüro über 
die gesamte Bauzeit im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe 
(als Betreiber der Hochwasserschutzanlagen) geführt und fortlau-
fend aktualisiert wird. Bei der späteren Bauausführung wird da-
rauf geachtet, dass das Retentionsvolumen im Projektgebiet 
Deutzer Hafen im Vergleich zum IST-Zustand immer positiv 
bleibt, das bedeutet, dass zuerst Rückbaumaßnahmen zur Schaf-
fung von zusätzlichem Retentionsvolumen umgesetzt werden, 
bevor durch Neubauten Retentionsvolumen verdrängt wird. Das 
Retentionsraumkonto ist jederzeit durch die StEB und die BZR 
Köln einsehbar und dient als Grundlage für die Einzelbaugeneh-
migungen. Eine Festsetzung zur Führung des Retentionsraum-
kontos ist jedoch mit den Mitteln des Planungsrechts nicht mög-
lich. Zurzeit wird geprüft, in welcher Form eine öffentlich-rechtli-
che Sicherung möglich ist. 
8.3 Hochwasserschutzanlagen: 
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt innerhalb 
des Planfeststellungsabschnitts 16 (Deutz bis Stamm-
heim); innerhalb dieses Planfeststellungsabschnitts reali-
sieren stationäre Schutzmauern und zum Teil mobile Ele-
mente den Hochwasserschutz.   
ja Die Hinweise bezüglich der Notwendigkeit von Planfeststellungs-
verfahren für Änderungen an der Hochwasserschutzanlage wer-
den zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren be-
rücksichtigt. Die Wahl des Planverfahrens (Plangenehmigung o-
der Planfeststellung) erfolgt nach Einschätzung der Bezirksregie-
rung.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Für alle Änderungen an der planfestgestellten Hochwas-
serschutzanlage ist ein Planfeststellungsverfahren erfor-
derlich, welches durch die Bezirksregierung Köln durchge-
führt werden muss. 
8.4 Entlang der Hochwasserschutzeinrichtung gilt die Deich-
schutzverordnung (DSchVO) des Regierungsbezirks Köln 
und die damit verbundenen Einschränkungen und Verbote 
innerhalb der Schutzzonen I (4m) und II (20m).  
Die Verbote innerhalb der Schutzzone I für sonstige Hoch-
wasserschutzanlagen gem. § 5 Abs.3 DSchVO beinhalten 
sowohl das Herstellen von baulichen Anlagen, Leitungen, 
Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung, 
die Entnahme von Bodenmaterial als auch das Vertiefen 
der Erdoberfläche sowie das Bepflanzen mit Bäumen und 
Sträuchern. Innerhalb der Schutzzone II für sonstige 
Hochwasserschutzanlagen ist die dauerhafte Schädigun-
gen von deckenden Auelehmschichten verboten und die 
Entnahme von Bodenmaterial, das Vertiefen der Erdober-
fläche, die Verlegung von unterirdischen Leitungen sowie 
die Schaffung von Dränanlagen und Anlagen mit entspre-
chender Wirkung, das Herstellen, wesentliche Ändern o-
der Beseitigen von Zier- oder Gartenteichen und Abzugs-
gräben, sowie das Errichten, wesentliche Ändern oder Be-
seitigen von baulichen Anlagen bedarf der Genehmigung.  
Auch das Pflanzen von Bäumen innerhalb der Schutzzone 
II bedarf der Genehmigung.  
Von den Verboten kann die Bezirksregierung Köln auf An-
trag eine Befreiung erteilen, wenn das Vorhaben mit dem 
Hochwasserschutz und der Sicherheit der Hochwasser-
schutzanlage vereinbar ist und überwiegende Gründe des 
Wohls der Allgemeinheit die Abweichung erfordern. 
ja Die Deichschutzverordnung wurde nachrichtlich in den Bebau-
ungsplan übernommen und deren Maßgaben im Umweltbericht 
gewürdigt. Die Vorgaben für Bau- und Pflanzmaßnahmen im Be-
reich der Deichschutzverordnung werden zur Kenntnis genom-
men.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
8.5 Baukonstruktive Hochwasservorsorge  
Wie unter Punkt 6.3 der Begründung aufgeführt, müssen 
alle Straßen auf einem bis HQ 200 hochwassersicherem 
Niveau von 47,20 m ü.NHN verlaufen, sodass alle wichti-
gen Funktionen (Wohnen, Büros, Geschäfte) auch bei ei-
nem 200-jährlichen Hochwasser mit allen Verkehrsmitteln 
erreichbar bleiben.  
Hinweis: Die Aus-, bzw. Einfahrten aus dem Gebiet wur-
den bisher noch nicht geplant. Hierfür wird voraussichtlich 
eine Änderung an der Hochwasseranlage erforderlich. 
ja Die Erschließungsmaßnahmen werden aus einer Hand in enger 
Abstimmung mit der Stadt Köln umgesetzt. Die Höhe der Er-
schließungsstraßen wird auf ein hochwassersicheres Niveau, 
ausgerichtet auf ein HQ 200 festgesetzt. Die Mindesthöhe liegt 
zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN – je nach Lage im Plange-
biet. Die Detailplanung der Aus- und Einfahrten erfolgt nicht auf 
der Ebene des Bebauungsplans. Wo die vorhandenen Hochwas-
serschutzanlagen betroffen sind, erfolgt eine Abstimmung mit der 
Bezirksregierung und ggf. eine Planfeststellung oder -genehmi-
gung. 
8.6 WRRL-Grundwasser:  
Zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Deut-
zer Hafen -Teilplan Infrastruktur“ bestehen aus dem Be-
reich WRRL-Grundwassers keine Bedenken.  
Das Planungsgebiet des BP und des FNP „Deutzer Ha-
fen“ der Stadt Köln liegt im Grundwasserkörper (GWK) 
27_25 „Niederung des Rheins“. Dieser GWK ist in der 2. 
Zustandsbewertung gemäß EG-WRRL bezüglich des 
mengenmäßigen Zustandes mit „gut“ und im chemischen 
Zustand mit „schlecht“ bewertet. In der 3. Zustandsbewer-
tung gemäß EG-WRRL ist dieser GWK sowohl bezüglich 
des mengenmäßigen als auch des chemischen Zustandes 
mit „schlecht“ bewertet.  
Die negative Veränderung des mengenmäßigen Zustan-
des des GWK 27_25 sind auf die Grundwasserabsenkung 
durch den Braunkohlenabbau zurückzuführen. Gemäß 
den im „Entwurf des Hintergrundpapiers Braunkohle“ dar-
gestellten Ausführungen liegen die Voraussetzung für 
eine Festlegung abweichender, weniger strenger Bewirt-
schaftungsziele gemäß § 30 WHG für den GWK 27_25 
vor. 
Der GWK 27_25 ist auf Grund von erhöhten Pflanzen-
schutzmittel- und Tri+Per-Werten in einem schlechten 
ja Die Aussagen zum mengenmäßigen und chemischen Zustand 
des Grundwasserkörpers werden im Umweltbericht zum Bebau-
ungsplan ergänzt.

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/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
chemischen Zustand, sowohl in der 2. Zustandsbewertung 
als auch in der 3. Zustandsbewertung. 
8.7 Ansonsten erkenne ich keine Betroffenheit in den Zustän-
digkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln 
(Obere Wasserbehörde) 
Kenntnisnahme  
9 Handwerkskammer zu Köln   
9.1 Seitens der Handwerkskammer zu Köln bestehen im 
Grundsatz gegen die Festsetzungen des o.g. Bebauungs-
planes keine Einwände.  
Kenntnisnahme  
9.2 Allerdings ist mit Blick auf das grundsätzliche Gewerbeflä-
chendefizit der Verlust der aktuell gesicherten zusammen-
hängenden innerstädtischen gewerblichen Baufläche 
hoch.  
Kenntnisnahme Die Entwicklung des Deutzer Hafens, der seine angestammte 
Rolle weitgehend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein der Köl-
ner Stadtentwicklung, um die Herausforderungen eines starken 
Wachstums mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeits-
plätzen zu bewältigen. 
Der vorliegende Bebauungsplan „Deutzer Hafen - Teilplan Infra-
struktur“ setzt noch keine Baugebiete fest, sondern lediglich öf-
fentliche Flächen, insb. Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflä-
chen und Flächen für den Gemeinbedarf. Baugebiete mit Festset-
zungen zur Art der Nutzung werden in weiteren Teilbebauungs-
plänen festgesetzt. Geplant sind mehrere rein gewerbliche Bau-
felder im Süden des Plangebiets sowie gemischte Bauflächen in 
großen Teilen des Plangebiets, die eine Ansiedlung von Gewer-
bebetrieben ermöglichen, die das Wohnen nicht wesentlich stö-
ren. Diese Entwicklungsmöglichkeiten bieten durch neu zu schaf-
fende Arbeitsplätze eine Kompensation des Verlustes bestehen-
der Gewerbestrukturen. 
Aufgrund von FNP-Änderungen wurden in den letzten zehn Jah-
ren eine Vielzahl an Gewerbeflächen im Kölner Stadtgebiet pla-
nungsrechtlich vorbereitet. Im Deutzer Hafen sind mit der 227. 
FNP-Änderung ca. 50.000 m² Gewerbeflächen sowie ca. 164.000 
m² Gemischte Bauflächen vorgesehen. Damit werden etwa 6.000 
neue Arbeitsplätze im Deutzer Hafen geschaffen.

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/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
9.3 Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass es für die 
Handwerksbetriebe südöstlich des Plangebietes nicht zu 
nachträglichen Auflagen oder Einschränkungen kommt.   
ja Die angrenzenden Gewerbebetriebe wurden im Lärmgutachten 
berücksichtigt. Aufgrund der hohen Lärmbelastungen durch die 
Bahntrasse südlich des Plangebiets, sind im südlichen Geltungs-
bereich Gewerbegebiete geplant. Nachträgliche Einschränkun-
gen oder Auflagen für vorhandene benachbarte Handwerksbe-
triebe südöstlich des Plangebiets sind daher nicht zu erwarten. 
9.4 Unsere Einwände richten sich gegen das Mobilitätskon-
zept, insbesondere gegen die Pläne für den MIV und den 
ruhenden Verkehr. Zum einen ist die Einrichtung einer 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als innerörtli-
che Regelgeschwindigkeit nach unserer Ansicht weder 
aus Sicherheits- noch aus Umweltgründen zielführend. Im 
Gegenteil: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen führt zu 
erhöhtem Ausweichverkehr in Wohngebieten mit uner-
wünschten Folgewirkungen. 
nein Für die Haupterschließung im Bereich des Deutzer Hafens – die 
Siegburger Straße sowie die Straße Am Schnellert – ist zurzeit 
keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgesehen. Eine Ge-
schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist lediglich für die 
Quartiersstraßen sowie die Kfz-Brücke– und damit die interne Er-
schließung des Plangebiets vorgesehen. Aufgrund der Lage und 
der geplanten Verkehrsstruktur können Ausweichverkehre in be-
nachbarte Wohngebiete ausgeschlossen werden. 
9.5 Zum anderen kritisieren wir, dass die Alfred-Schütte-Allee 
zwischen Drehbrücke und Südbrücke für den MIV ge-
sperrt werden soll. Hier muss für unsere Handwerksbe-
triebe die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vor-
gesehen werden, damit unsere Mitglieder zu ihrem poten-
ziellen Einsatzort gelangen können. 
nein Die Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrücke er-
füllt im künftigen Quartier keine Erschließungsfunktion für den 
motorisierten Individualverkehr. Sämtliche an der Alfred-Schütte-
Allee gelegenen Baufelder können von Osten über die geplante 
Quartiersstraße erreicht werden. 
9.6 Des Weiteren sehen die Pläne vor, den ruhenden Verkehr 
größtenteils in Tiefgaragen und Parkhäusern unterzubrin-
gen. Auch den gewerblichen Nutzungen sollen entspre-
chende Stellplätze zugewiesen werden. Diese geplante 
Abschaffung von Parkplätzen im öffentlichen Raum macht 
das Parken in Kundennähe und damit am Einsatzort für 
unsere Handwerksbetriebe praktisch unmöglich. Die Er-
bringung von handwerklichen Dienstleistungen für die Be-
wohner des beplanten Gebiets wird somit unnötigerweise 
wesentlich erschwert. Man muss berücksichtigen, dass 
ein Fahrzeug im Handwerk nicht nur ein Transportvehikel, 
um eine Person oder einen Gegenstand von „A“ nach „B“ 
ja Im Bereich der Quartiersstraße, der Mühlenstraße und des Poller 
Kirchwegs sind Parkplätze im öffentlichen Raum vorgesehen. Der 
überwiegende Teil der Baublöcke im Deutzer Hafen wird von die-
sen Straßen unmittelbar erschlossen. Für Handwerker mit über-
durchschnittlich großen Fahrzeugen, welche Arbeiten im Quartier 
des Deutzer Hafens auszuführen haben, besteht somit die Mög-
lichkeit öffentliche Parkplätze im Hafengebiet außerhalb von Tief-
garagen zu nutzen. Handwerker mit gewöhnlichen Fahrzeugen 
können die Tiefgaragen der jeweiligen Baufelder nutzen.

- 18 - 
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zu befördern, ist. Das Handwerksfahrzeug ist vielmehr ein 
Arbeitsgerät mit multifunktionaler Ausstattung, das im 
Laufe eines Arbeitstages als „Transporter“, „mobile Werk-
statt“, „fahrbares Ersatzteillager“ oder „Maschinenstand-
ort“ dient. Eine „letzte Meile“, die separat über Logistiksys-
teme organisierbar wäre, gibt es daher im Handwerk in al-
ler Regel nicht.   
Und auch dem Einsatz von Lastenfahrrädern oder der 
Nutzung von Sharing Systemen sind gewerkespezifische 
Grenzen gesetzt. Ein Glaser, der die Balkontür ersetzen 
muss, wird schlechterdings auf ein gewöhnliches Sharing-
Angebot zurückgreifen können.  
Die Werkstattfahrzeuge des mobilen Handwerks müssen 
baustellennah in unmittelbarem Zugriff stehen und sind 
deshalb auf im gesamten Stadtgebiet gut verteilte Park-
plätze angewiesen, und zwar im öffentlichen Raum. Tief-
garagen und Parkhäuser sind schon allein aufgrund der 
Tatsache, dass die Nutzfahrzeuge des Handwerks von ih-
ren Maßen her nicht einfahren und abgestellt werden kön-
nen, ungeeignet. Oft ist auch die Lage dieser Einstell-
plätze zu weit vom Einsatzort entfernt.  
Anders als Logistikbetriebe brauchen Handwerksunter-
nehmen Abstellflächen, auf denen sie ihre Fahrzeuge 
über einen längeren Zeitraum bis hin zu einem Arbeitstag 
– parken können. 
Im Sinne unserer Mitgliedsbetriebe fordern wir, den gene-
rellen Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum zu 
überprüfen beziehungsweise zu stoppen und die hier an-
gesprochenen Bedürfnissen unserer Handwerksbetriebe 
bei Ihren Planungen zu berücksichtigen, denn nachhaltige 
Mobilitätspolitik darf nicht die Funktionsfähigkeit der Stadt 
gefährden. Kurz- und mittelfristig wird es für viele Einsatz-
bereiche im Handwerk kaum Alternativen zum Kfz geben. 
Deshalb braucht es aus Sicht des Handwerks integrierte,

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
inklusive und pragmatische Mobilitätskonzepte mit Augen-
maß und Weitsicht. Die gute Erreichbarkeit von Kunden 
und Baustellen mit dem eigenen Kfz bleibt für die meisten 
Handwerks-betriebe dauerhaft eine wesentliche Voraus-
setzung für die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung. 
Dies gilt auch für stationäre Betriebe. Sie müssen für Kun-
den, Lieferanten und Beschäftigte erreichbar bleiben.  
10 Industrie- und Handelskammer zu Köln   
10.1 Der Deutzer Hafen ist ein innerstädtischer Standort von 
großer Attraktivität. Die geplante Umwandlung zu einem 
urbanen Wohn- und Büroquartier ist eine Konsequenz des 
voranschreitenden Strukturwandels. Von dieser Entwick-
lung sind auch gewerbliche und industrielle Unternehmen 
betroffen, die im Deutzer Hafen angesiedelt sind. 
Im gegenwärtig geltenden Flächennutzungsplan (FNP) 
sind die Flächen des hier gegenständlichen Areals fast 
ausschließlich als Gewerbeflächen (GE) und Industrieflä-
chen (GI) ausgewiesen. Im Zuge der hiesigen Änderung 
des FNP sollen die Nutzungen dieser Flächen in weiten 
Teilen in Form eines Mischgebiets (MI) und in Teilen als 
Wohngebiet (W) ausgestaltet werden.  
Ausweislich der Planunterlagen führt die oben genannte 
FNP-Änderung zu einem Verlust an Gewerbe- und Indust-
rieflächen von ca. 23,6 ha im Kölner Stadtgebiet. Die Ver-
fügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen stellt für an-
siedlungswillige oder auch expansionswillige Unterneh-
men einen äußerst wichtigen Standortfaktor dar. Daher ist 
es für den Standort Köln von enormer Wichtigkeit, dass 
der hiesige Verlust einem adäquaten Ausgleich zugeführt 
wird. Am Wirtschaftsstandort Köln herrscht ein nicht uner-
heblicher Mangel an Wirtschaftsflächen. Nicht nur im Be-
stand, sondern auch an Flächen die das Potential zur 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. 9.2

- 20 - 
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Neuausweisung als wirtschaftlich genutzte Fläche aufwei-
sen. 
10.2 Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der IHK Köln 
im hiesigen Verfahren vom 8. August 2018 weist die IHK 
erneut darauf hin, dass die Höhenentwicklung im Plange-
biet einer transparenteren Kommunikation bedarf. Auf 
Grund seiner flächigen Darstellung, sind aus dem inte-
grierten Plan weder die Verteilung (fast jeder Baublock 
weist einen Hochpunkt von 14 bis max. 20 Geschossen 
auf), noch die Häufigkeit der Häuser mit mehr als zehn 
Geschossen (17 im Plangebiet) ersichtlich. 
Kenntnisnahme 
 
Die Höhenentwicklung ist im Integrierten Plan Deutzer Hafen 
durch Einschrieb von Gebäudehöhen und Geschosszahlen dar-
gestellt. Dieser wurde in mehreren Öffentlichkeitsveranstaltungen 
vorgestellt, er steht zum Download zur Verfügung und wurde mit 
seinen Höhen vom Rat beschlossen.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur be-
schränkt sich im Wesentlichen auf die Festsetzung der Verkehrs-
flächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Was-
serflächen. Bestandteile dieses Teilplans Infrastruktur sind außer-
dem ein erforderliches Umspannwerk inklusive eines Parkhauses 
sowie das ehemalige Hafenamt. Jenseits der vorgenannten Nut-
zungen werden keine Festsetzungen zu den einzelnen Baufel-
dern vorgenommen. Diese sind aus dem Geltungsbereich des 
Teilplans Infrastruktur ausgenommen. Die planungsrechtliche 
Umsetzung erfolgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplänen, 
in denen entsprechend eine Festsetzung der zulässigen Höhen-
entwicklung erfolgen wird. Ändern sich die ursprünglich geplanten 
Höhen, wird der Integrierte Plan fortgeschrieben und erneut vom 
Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, wie derzeit die Ge-
bäudehöhen des „Ostdreiecks“ zwischen Siegburger Straße, Pol-
ler Kirchweg und Am Schnellert. 
10.3 Die Bewertung der infrastrukturellen Auswirkungen des 
hiesigen Planvorhabens erfolgt auf der Grundlage des in 
den Planunterlagen enthaltenen Mobilitätskonzepts. Die-
ses stellt die Grundlage für ein Verkehrsgutachten dar, 
welches Maßnahmen für eine kurzfristige leistungsfähige 
und verkehrssichere Abwicklung aller Verkehrsarten ablei-
ten soll. Das Verkehrsgutachten ist noch nicht fertigge-
stellt. Die nachfolgende Stellungnahme erfolgt daher auf 
Grundlage des aktuellen Sach- und Arbeitsstandes De-
zember 2020. 
Kenntnisnahme Das Verkehrsgutachten war zum Zeitpunkt der TÖB-Beteiligung 
nach § 4 Abs. 2 BauGB bis auf die endgültige Aussage zum 
Planfall „Am Grauen Stein“ weitestgehend fertig gestellt. Das 
Gutachten wurde nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb vor 
der Offenlage finalisiert.

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10.4 Grundsätzlich steht die IHK Köln den Zielen des Mobili-
tätskonzeptes, das die Minimierung der Wege mit dem 
motorisierten Individualverkehr (MIV) und die Förderung 
des Umweltverbundes vorsieht, positiv gegenüber. Bei der 
Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen müssen je-
doch veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt wer-
den. 
Kenntnisnahme  
10.5 So fehlen konkrete Aussagen darüber, wie Lieferverkehre 
in dem Gebiet künftig abgewickelt werden sollen. Die Zu-
nahme des Online-Handels und die damit verbundene Zu-
nahme des Lieferverkehrs finden in diesem Konzept keine 
Erwähnung. Das KEP-Sendungsvolumen in Köln lag 2019 
bei 49 Mio. Sendungen. Pandemiebedingt ist 2020 mit 
rund 54. Mio. Sendungen ein starker Anstieg zu verzeich-
nen. Für den Transport der Sendungen sind 2019 in Köln 
täglich rund 10.000 Lieferfahrzeuge unterwegs, Tendenz 
steigend1. Die Aufstellung eines Lieferkonzeptes mit inno-
vativen Ansätzen für die Abwicklung der Lieferverkehre in 
dem Plangebiet ist dringend erforderlich. (Siehe Studie 
IHK Köln, „Laden und Liefern im Kölner IHK-Bezirk“, Juni 
2021) 
ja Für die Quartierslogistik und den Wirtschaftsverkehr im Deutzer 
Hafen bestehen konzeptionelle Planungen, welche mit fortschrei-
tender Planungstiefe weiter konkretisiert werden. In Abhängigkeit 
der konkreten gewerblichen Nutzungen in den jeweiligen Baufel-
dern werden Anforderungsprofile entwickelt und entsprechend 
angepasste Lösungen (z.B. Ladezonen) eingerichtet. Intensive 
Lieferverkehre müssen auf das jeweilige Baufeld verlagert wer-
den. Hierbei können bei der Planung des Baufeldes die dadurch 
auftretenden Randbedingungen (z.B. die Befahrbarkeit der 
Grundstückszufahrten) berücksichtigt werden. Auch Lösungsan-
sätze in der Anpassung betriebliche Abläufe, wie beispielsweise 
die Anlieferung von Waren in Großfahrzeugen an zentralen Stel-
len im Randbereich des Quartiers sind denkbar. Die anschlie-
ßende Belieferung innerhalb des Quartiers kann mit kleinen Lie-
ferfahrzeugen auch emissionsfrei durch Elektrofahrzeuge be-
darfsgerecht erfolgen. 
Ein vergleichbares Prinzip ist auch für die Zustellung von Post 
und Paketsendungen denkbar. Der Lieferverkehr kann auf der 
„letzten Meile“ verkehrsreduzierend und emissionsarm durch z.B. 
Lastenräder gestaltet werden. Ergänzend dazu ist ein flächende-
ckendes Angebot von Paketfach- oder Paketschließanlagen 
denkbar. Zur Flächenreduzierung empfiehlt es sich, hier ein an-
bieterneutrales Konzept zu etablieren, so dass verschiedene teil-
nehmende Lieferpartner eine gemeinsame Anlage nutzen kön-
nen. 
Das Mobilitätskonzept wurde entsprechend ergänzt.

- 22 - 
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10.6 Die Elektromobilität ist ein Schlüssel für eine nachhaltige 
und zukunftsorientierte Verkehrsentwicklung. Vorausset-
zung ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Das Mo-
bilitätskonzept macht hierzu keine Aussagen. Es fehlen 
konkrete Angaben über mögliche Standorte für öffentliche 
Lademöglichkeiten. Diese müssen in das Konzept aufge-
nommen werden. 
ja Im Teilplan Infrastruktur wird mit der Festsetzung der Energiezent-
rale in Verbindung mit dem Parkahaus im Baufeld Ost04 ein erster 
Schritt zur Bereitstellung einer flächendeckenden Ladeinfrastruk-
tur vollzogen. Vor diesem Hintergrund wurden Ladestationen für 
Elektrofahrzeuge im Baufeld Ost04 ausdrücklich als zulässig fest-
gesetzt. Im Rahmen der folgenden Bauleitpla nverfahren für die 
einzelnen Baufelder wird der Bedarf von Ladeinfrastruktur in den 
Tiefgaragen ermittelt. Im Mobilitätskonzept sind außerdem weitere 
Mobilitätsstationen, verbunden mit Ladeinfrastruktur für E-Mobili-
tät, vorgesehen, die sich gleichmäßig über das gesamte Plange-
biet verteilen. 
10.7 Die vorliegende Verkehrsuntersuchung zur Bewertung der 
vorhandenen und zukünftigen Verkehrsabläufe beinhaltet 
im Prognose-Nullfall die allgemeine Verkehrsentwicklung 
sowie alle im Untersuchungsgebiet geplanten Vorhaben 
bis 2035. Inwieweit auch die Daten der Pendlerverkehre 
eingearbeitet wurden, ist unklar. Da die Pendlerzahlen seit 
Jahren stetig steigen, sollten diese Zahlen berücksichtig 
werden. 
ja Die Pendlerverkehre wurden in der Verkehrsuntersuchung be-
rücksichtigt. 
10.8 Die aktuell favorisierte Planfallkombination beinhaltet u. a. 
die Umgestaltung der Siegburger Straße im Bereich „Am 
Schnellert“ und „Rolshover Straße“. Die gemeinsame Füh-
rung vom MIV und Stadtbahn im Mischverkehr, der durch-
gehende Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und die Neu-
ordnung der Stellplätze sollen zu einer Beschleunigung 
des ÖPNV und zur Reduzierung des Durchgangsverkeh-
res führen. Die Annahme beruht darauf, dass die meisten 
Neuverkehre aus dem Deutzer Hafen über Norden abge-
wickelt werden und lediglich 30 % in Richtung Süden 
durch Poll fahren. Nicht berücksichtigt wird, dass bereits 
heute die Siegburgerstraße durch Poll als direkter Weg 
zur Autobahnauffahrt A 4 genutzt wird. Hierdurch kommt 
ja Das Verkehrskonzept sieht vor, dass eine Umgestaltung der 
Siegburger Straße im Bereich zwischen den Straßen Am Schnel-
lert und Auf dem Sandberg in Kombination mit Anpassungen im 
Bereich der Straße Im Hasental und des Deutzer Rings (B 55) 
eine Abwicklung der durch die Entwicklung des gesamten Deut-
zer Hafens erzeugten Verkehre erfolgen kann. Durch diese Maß-
nahmen werden die neu entstehenden Verkehre auf den Deutzer 
Ring und im weiteren Verlauf auf den östlichen Zubringer (L 124) 
verdrängt. Diese Straßen sind aufgrund ihres überregionalen 
Charakters als Landes- bzw. Bundesstraße für die Aufnahme der 
zusätzlichen Verkehre prädestiniert. Die prognostizierten Ver-
kehrsmengen können in diesem Planfall in den maßgebenden

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
es im Berufsverkehr zu Rückstaus auf der Siegburger-
straße und damit zu Behinderungen der im Mischverkehr 
fahrenden Straßenbahnlinie 7. Wie es zu einer Beschleu-
nigung des ÖPNV kommen soll, müsste genauer begrün-
det werden, auch vor dem Hintergrund der geplanten 
neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz und Sülz, die mit 
der Linie 7 zu einer Taktverdichtung führen soll.  
Spitzenstunden mindestens mit einer ausreichenden Verkehrs-
qualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt wer-
den. 
10.9 Alternativkonzepte, wie die Reaktivierung der Gleise der 
Hafenbahn für den Stadtbahn- und Logistikverkehr, sollten 
in die Untersuchung mit einbezogen und geprüft werden. 
Dies könnte insbesondere zur Entlastung der Siegburger-
straße führen. 
nein Die Gleise der HGK südlich des Deutzer Hafens sind zunächst 
weiterhin betriebsnotwendig. Die perspektivische Nutzung der 
HGK-Trasse als Stadtbahntrasse wurde im Rahmen der Ver-
kehrsuntersuchung betrachtet. Eine Umsetzung scheitert an der 
Höhenlage der Straßen nördlich des Bahndamms, da diese hoch-
wassergeschützt ausgeführt werden und entsprechend über dem 
heutigen Niveau liegen. Eine Durchführung unter der Bahntrasse 
ist damit nicht möglich. Zusätzlich ist ein Verschwenk von der 
Trasse auf die Straße Am Schnellert aufgrund des Flächenbe-
darfs durch die erforderlichen Radien nicht möglich. Darüber hin-
aus ist ein paralleler Betrieb auf der HGK-Trasse und der Sieg-
burger Straße fahrplantechnisch für die KVB nicht umsetzbar. 
Die südlich der Südbrücke verlaufenden Gleise der Hafenbahn 
sind aufgrund des Trassenverlaufs abseits der Siedlungsschwer-
punkte nicht zweckmäßig für den ÖPNV nutzbar. Eine langfristige 
Umnutzung der Trasse z.B. als Radweg ist denkbar. Der be-
troffene Bereich liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Be-
bauungsplans. 
10.10 Die Optimierungsmaßnahmen auf den Straßen im Hasen-
tal, der B55 Deutzer Rind und der L124 östlicher Zubrin-
ger sind zu begrüßen. 
Kenntnisnahme  
10.11 Die verkehrliche Anbindung des Unternehmens Alfred 
Schütte AG muss während und nach der Umbauphase si-
chergestellt sein. Die Straße „Am Schnellert“ muss so er-
tüchtigt sein, dass sie weiterhin als Erschließung für das 
Unternehmen Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG dienen 
ja Die Befahrbarkeit der Straße Am Schnellert ist während (und 
nach) der gesamten Umbauphase gewährleistet. Im künftigen, 
umgestalteten Straßenraum ist die Fahrgasse nördlich des beste-
henden Straßenverlaufs vorgesehen. Insofern kann die vorhan-

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
kann. Für das Unternehmen dürfen keine Einschränkun-
gen in der Straßenqualität, -breite und -belastbarkeit ent-
stehen. Insbesondere auch dann nicht, wenn es zu An-
passungen der Straße an eine hochwassersichere Nut-
zungsebene kommt. Die Unterführung der Südbrücke für 
Lkw muss weiterhin gesichert sein. Hier muss auch die 
Straßen-Verkehrslärmproblematik betrachtet werden. Zu-
dem muss dem Unternehmen früh kommuniziert werden, 
wie der Verkehr während der Umbauphase abgewickelt 
werden soll. Viele Lkw fahren über die Straße „Am 
Schnellert“ im Norden. Die Durchquerung der Wohnge-
biete in Richtung Süden ist nicht möglich. 
dene Erschließung so lange erhalten bleiben, bis die neue Fahr-
gasse gemäß Verkehrsanlagenplanung für den öffentlichen Ver-
kehr genutzt werden kann. 
Die verkehrstechnischen Randbedingungen für die Erschließung 
der Fa. Schütte sind insofern auch unter Berücksichtigung der 
Entwicklung des Deutzer Hafens gegeben. 
10.12 In der durch die 227. Änderung des FNP beabsichtigten 
Darstellung (Anlage 3) ist auf der östlichen Seite des 
Plangebietes ein Sondergebiet für großflächigen Einzel-
handel vorgesehen. Im – den Planunterlagen beiliegen-
den – integrierten Plan wird für die auf das Sondergebiet 
entfallende Fläche eine Nutzung als Markthalle festge-
setzt. Die IHK Köln weist darauf hin, dass sich die vorge-
sehene Nutzung als Markthalle nicht mit der üblichen Art 
der Nutzung durch großflächigen Einzelhandel in Einklang 
bringen lässt. 
Kenntnisnahme Das Baufeld 04, das im FNP als SO dargestellt wird, liegt außer-
halb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Deutzer Hafen 
– Teilplan Infrastruktur“. Im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens für den entsprechenden Teilplan, findet eine Beteiligung 
nach § 4 Abs. 2 BauGB statt, bei dem dieses Baufeld im Fokus 
steht.  
Im Integrierten Plan ist ein sogenannter „Suchraum Einzelhandel“ 
vorgesehen, der die Baufelder 03, 04, 05 sowie Ost 01 und Ost 
02 umfasst. In diesem Bereich ist ein Stadtteilzentrum vorgese-
hen, in dem auch großflächiger Einzelhandel möglich sein wird. 
Eine Präzisierung der Nutzungen erfolgt in den Planverfahren der 
Teilbebauungspläne zu den jeweiligen Baufeldern. 
10.13 Die IHK Köln hat zur Kenntnis genommen, dass für das 
Plangebiet eine Bewertung der Hochwasserrisikolage vor-
genommen wurde. Bei der Flutkatastrophe vom 14./15. 
Juli 2021 kam es verbreitet zu massivsten Schäden. In ei-
nigen Gebieten wurden die Grenzwerte, die in der Ver-
gangenheit zur Bewertung des Hochwasserrisikos prog-
nostiziert wurden, um bis zu dem Dreifachen übertroffen. 
Aus diesem Grunde regt die IHK Köln an, die gegenwär-
ja Die Bewertung des Hochwasserrisikos im Gesamtgebiet Deutzer 
Hafen orientiert sich am vorhandenen Hochwasserschutzkonzept 
der Stadt Köln (Beschluss zum Hochwasserschutz im Planfest-
stellungsabschnitt 16 durch den Rat der Stadt Köln am 
23.04.1998, Ds-Nr. 1690/097). In diesem Schutzkonzept wurden 
auf Basis von Risikobewertungen und Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tungen für das gesamte Kölner Stadtgebiet Schutzgrade definiert, 
welche in den letzten Jahren auch umgesetzt wurden. Im Plan-
feststellungsabschnitt (PFA) 16, in welchem das Gesamtgebiet

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
tige Bewertung der Hochwasserrisikolage im Deutzer Ha-
fen auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Flutkata-
strophe entsprechend anzupassen. 
Deutzer Hafen liegt, ist das Schutzziel auf ein 200-jährliches 
Rheinhochwasser ausgelegt. Diese Schutzhöhe auf Basis der be-
stehenden Hochwasserschutzlinie im Bereich des Deutzer Ha-
fens bildet nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und 
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln die Maßgabe für die hoch-
wasserangepasste Bauweise im gesetzlichen Überschwem-
mungsgebiet. Da in den letzten Jahren am Rhein basierend auf 
dem Aktionsplan Hochwasser eine Vielzahl von Hochwasserpol-
dern umgesetzt wurden, welche bei mittleren (HQ100 gem. StEB 
Köln) und seltenen Hochwasserereignissen (HQ200 gem. StEB 
Köln) geflutet werden können, verändert sich entsprechend die 
Hochwasserstatistik. Die Eintretenswahrscheinlichkeit wird – in 
Abhängigkeit des konkreten Hochwasserfalls – zum Teil geringer. 
In der Folge kann die real erforderliche Schutzhöhe als niedriger 
angenommen werden. Demnach ist liegt gewählte Schutzhöhe 
für die hochwasserangepasste Bauweise auf bzw. über dem Ni-
veau des aktuellen HQ200. 
10.14 Schließlich entfällt durch den Wegfall der Hafenfunktion 
des Deutzer Hafens nicht seine Funktion als Schutzhafen. 
Die Binnenschifffahrt muss über eine ausreichende Kapa-
zität an Schutzhäfen verfügen. Diese wäre mit dem Weg-
fall des Schutzhafens im Deutzer Hafen nicht mehr ge-
währleistet, vor allem da ein Alternativstandort im Kölner 
Raum nicht vorhanden ist. Dies steht im Widerspruch zu 
den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW (LEP 
NRW), der unter Punkt 8.1-10 eine „bedarfsgerechte Infra-
struktur für die Binnenschifffahrt“ vorschreibt. Die städte-
bauliche Neuplanung muss mit der Schutzhafenfunktion 
harmonisiert werden, da auch aufgrund der klimatischen 
Veränderungen Schiffe immer häufiger auf einen Hafen-
platz angewiesen sind. 
ja Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur laufenden 
Nummer 3.6 verwiesen. 
Der Deutzer Hafen wird seit dem Landesentwicklungsplan NRW 
(LEP) von 08/2019 nicht mehr als landesbedeutsamer Hafen ein-
gestuft.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10.15 Nach all dem bestehen bei der IHK Köln erhebliche Be-
denken, sowohl gegen die 227. Änderung des Flächen-
nutzungsplans als auch gegen den o.g. vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan. 
Kenntnisnahme Die vorgenannten Aspekte werden geprüft bzw. ergänzt und wei-
testgehend berücksichtigt. 
11 KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH   
11.1 Der Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur umfasst 
eine Fläche von 27,8 ha einschließlich 8,1 ha Wasserflä-
che. Er umfasst die Straßenverkehrsflächen des vorhan-
denen Verkehrsnetzes (Siegburger Straße, Am Schnellert, 
Alfred-Schütte-Allee), sowie des geplanten Straßennetzes 
einschließlich Plätze und Hafenpromenade, außerdem die 
Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens. 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit der Nr. 
68439/03 wird der Anstoß gegeben, das Hafengelände zu 
einem gemischt genutzten urbanen Quartier für Wohnen 
und Arbeiten zu entwickeln. Parallel zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes wird durch die 227. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für 
die Entwicklung des Deutzer Hafens gelegt. 
Kenntnisnahme  
11.2 Insgesamt entfallen im Plangebiet 16,8 ha Industriegebiet 
und 6,8 ha Gewerbegebiet. Eine für den Wirtschaftsstand-
ort Köln wünschenswerte flächenmäßige Kompensation 
der wegfallenden 16,8 ha GI- und 6,8 ha GE-Flächen ist 
nicht bekannt. 
ja Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur laufenden 
Nummer 9.2 verwiesen. 
11.3 Die Firma Schütte liegt rund 300 m südlich des Plangebie-
tes. Zwar geht das Lärmgutachten von ADU cologne 2021 
davon aus, dass die Richtwerte der TA Lärm im Plange-
biet durch die Gewerbelärmimmissionen der Fa. Schütte 
in der heutigen Ausprägung eingehalten werden, potenzi-
elle Betriebserweiterungen, wurden hier jedoch nicht be-
rücksichtigt. Südlich des Plangebietes sieht der Flächen-
nutzungsplan eine industrielle Nutzung vor. Die im FNP 
als GI-Gebiet dargestellte Fläche wird nicht bis in den 
ja Das Industriegebiet, in dem die Firma Schütte liegt, wird von den 
geplanten schutzwürdigen (Wohn-)Nutzungen im Bereich des 
Deutzer Hafens durch den Bahndamm sowie ein geplantes Ge-
werbegebiet getrennt (siehe auch 227. Flächennutzungsplanän-
derung). Die südlichen Baufelder dienen mit ihrer hohen und 
dichten Bauweise als schallmindernd für die nördlich angrenzen-
den Nutzungen. 
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungs-
plan entstehen durch die Entwicklung des Deutzer Hafens keine

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nördlichen Bereich ausgenutzt, würde sich aber für Be-
triebserweiterungen oder Neuansiedlungen anbieten. Eine 
solche Betriebserweiterung oder Neuansiedlung dürfte 
durch die heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt 
werden. Entsprechend sind die gewerblichen Betriebe 
durch aktive Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet zu 
schützen. 
Einschränkungen für eine Betriebserweiterung der Firma Schütte 
bzw. die weiteren, im Flächennutzungsplan dargestellten gewerb-
lichen und industriellen Bauflächen südlich der Bahntrasse. 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Deutzer Hafen – Teil-
plan Infrastruktur“ werden keine schützenswerten Wohnnutzun-
gen festgesetzt. Die Notwendigkeit passiver Schallschutzmaß-
nahmen wird in den folgenden Planverfahren baufeldweise unter-
sucht. Dabei wird das vorhandene Planungsrecht und die Erwei-
terungsmöglichkeiten der Firma Schütte berücksichtigt. 
11.4 Im Bereich des Deutzer Hafens sind diverse Gewerbe- 
und Industrienutzungen angesiedelt, welche mit in Kraft 
treten des vorliegenden Bebauungsplanes weitestgehend 
verlagert oder aufgegeben sein werden. Für Betriebe wie 
das Asphalt-Mischwerk konnte bis heute, auch aufgrund 
des Mangels an verfügbaren GE- und GI-Flächen im 
Stadtgebiet Köln, kein Alternativstandort gefunden wer-
den. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen der im 
Bebauungsplan dargestellten Fläche für Gemeinbedarf 
und dem Asphalt-Mischwerk wird keine langfristige Fort-
führung des Betriebs der Mischwerke möglich sein. Ent-
sprechend könnten Arbeitsplätze verloren gehen. 
ja Durch eine bedingte Festsetzung zur Nutzungsaufnahme der 
Grundschule wird im Teilplan Infrastruktur sichergestellt, dass die 
weitere Entwicklung erst nach Aufgabe und Rückbau des As-
phalt-Mischwerks erfolgen wird. Eine Einigung mit dem Betreiber 
erfolgt außerhalb des aktuellen Bauleitplanverfahrens, eine Be-
triebsaufgabe des derzeitigen Standorts und eventuelle Betriebs-
verlagerung wird innerhalb der nächsten Jahre angestrebt. 
Insgesamt sind im Deutzer Hafen langfristig rund 6.000 neue Ar-
beitsplätze geplant. 
11.5 Insgesamt sieht die KölnBusiness den großflächigen Ver-
lust von GE- und GI-Flächen vor dem Hintergrund des 
ausgeprägten Gewerbeflächenmangels kritisch. Im Rah-
men des Regionalplanüberarbeitungsverfahrens wird 
deutlich, dass weniger GIB-Flächen auf Kölner Gemar-
kung verortet werden können, als Bedarf besteht. Daher 
sollte unbedingt an den vorhandenen Gewerbeflächen 
festgehalten werden beziehungsweise der Verlust durch 
Neuausweisung an anderer Stelle ausgeglichen werden. 
Darüber hinaus gilt es, die bestehenden Betriebe in der 
Umgebung des Plangebietes zu schützen. Es muss si-
chergestellt werden, dass die bestehenden Betriebe durch 
teilweise Es wird auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den laufenden 
Nummern 9.2 und 11.3 verwiesen. 
Für den überwiegenden Teil der industriellen Nutzungen (Mühlen, 
Metallentsorgungsunternehmen) konnten bereits andere Stand-
orte gefunden werden. Der Schutz bestehender Betriebe in der 
Umgebung ist in der Planung berücksichtigt und wurde gutachter-
lich überprüft. Durch die Entwicklung des Deutzer Hafens sind 
keine Einschränkungen zu erwarten.

- 28 - 
 
/ 29 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die beabsichtigte Planung langfristig in keiner Weise be-
schränkt werden. Generell begrüßt die KölnBusiness die 
beabsichtigte Planung am Deutzer Hafen, da sie den Wirt-
schaftsstandort Köln nachhaltig aufwerten kann. Trotzdem 
müssen die Betriebe sowie die Möglichkeit von Betriebs-
erweiterungen gesichert und der Verlust von GE- und GI-
Flächen durch Neuausweisungen an anderer Stelle aus-
geglichen werden. 
12 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland   
12.1 Von der o.g. Maßnahme sind – wie auch in unserem 
Schreiben zu den vorbereitenden Untersuchungen vom 
10.08.2017 dargelegt – die Belange der Denkmalpflege 
betroffen. Im Plangebiet befindet sich der Deutzer Hafen, 
gemäß § 2 DSchG NRW ein Baudenkmal mit den zugehö-
rigen baulichen Anlagen des Industriehafens, der Hafen-
bahn, der Kran- und Verladeanlagen mit zugehörigen 
Kranbahnen, außerdem die nach § 3 DSchG NRW einge-
tragene Ellmühle und die Drehbrücke von 1907/1908.  
Kenntnisnahme  
12.2 Die beiden letztgenannten sind in den Planwerken gemäß 
PlanZV Nr. 14.3. (Einzelanlage) mit einem D im Quadrat 
als Baudenkmal zu kennzeichnen. Die grundrissgenaue 
Umfahrung des Denkmals mit der roten Kästchenlinie ist 
ebenfalls zur Kennzeichnung geeignet. Um die Ausdeh-
nung der denkmalgeschützten Grünanlagen und Sportflä-
chen an der Alfred-Schütte-Allee darzustellen, ist eine ent-
sprechende Umrandung ebenfalls sinnvoll.  
ja Die eingetragenen Denkmäler Ellmühle und Drehbrücke sind – 
soweit innerhalb des Teilplans Infrastruktur gelegen – als Ge-
samtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in den Bebau-
ungsplan nachrichtlich übernommen  
Der im Plangebiet liegende Teil der als Gartendenkmal geschütz-
ten Baumallee an der Alfred-Schütte-Allee ist als Einzelanlage 
nachrichtlich übernommen. Eine Umgrenzung ist aufgrund der in 
diesem Bereich überlagernden Signaturen (Landschaftsschutzge-
biet, Hochwasserrisikogebiet, Überschwemmungsgebiet, Stra-
ßenbegrenzungslinie) nicht sinnvoll darstellbar. Darüber hinaus 
erfolgt eine Sicherung der Allee durch die Festsetzung der einzel-
nen Bäume zum Erhalt. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b). 
12.3 Die denkmalwerten Anlagen sollten durch ein E im Kreis 
gemäß PlanZV Nr. 14.1. (Erhaltungsbereiche) und durch 
nein Das Planzeichen Nr. 14.1 bezieht sich nur auf Gebiete, in denen 
eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB aufgestellt wurde.

- 29 - 
 
/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
eine korrespondierende rote Kästchenlinie gekennzeich-
net sein. 
Eine entsprechende Bezeichnung der denkmalwerten Anlagen 
als Erhaltungsbereich ist nicht vorgesehen.  
12.3 Die textliche Würdigung der Denkmale unter Pkt. 3.5 in 
Anlage 3 A begrüßen wir, jedoch machen wir darauf auf-
merksam, dass die Ablesbarkeit der historischen Eigen-
ständigkeit der beiden Großmühlen (S. 6) von Seiten des 
LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland keine denk-
malpflegerische Zielsetzung war. Vielmehr wird durch den 
Abbruch des Getreidesilos und die Schaffung eines öffent-
lichen Platzes zwischen Ellmühle und Auermühle Sub-
stanz, Wirkungsraum und Funktionszusammenhang der 
historischen Anlagen erheblich beeinträchtigt. Eine Ab-
stimmung mit dem Stadtkonservator über die genannte 
Ausführung liegt jedoch wie im Text angeführt vor.  
Kenntnisnahme Wesentlicher Grund für die Schaffung eines Platzes im Bereich 
des ehemaligen Getreidesilos ist die städtebauliche Struktur und 
die erhebliche Barrierewirkung der Mühlen im Stadtgefüge. Es 
wird daher eine neue, funktional notwendige Verbindung zwi-
schen Hafenbecken und Siegburger Straße geschaffen, die eine 
urbane Vernetzung und Nutzung des gesamten Areals gewähr-
leistet und eine städtebauliche Aufwertung des Gebiets mit sich 
bringt. Der Abbruch des relativ neuen und schwer umzunutzen-
den Getreidesilos ist daher hinnehmbar. 
12.5 Bezüglich der zahlreichen Einbauten in das Hafenbecken 
fordern wir denkmalfachlich wie bereits ausgeführt eine 
Reduktion, um den denkmalprägenden zusammenhän-
genden Charakter des Hafenbeckens nicht zu beeinträch-
tigen. Eine Bepflanzung der historischen Gleisanlagen mit 
Bäumen oder Büschen lehnen wir weiterhin ab, da auch 
diese eine grundlegende Beeinträchtigung des Denkmals 
darstellt. 
nein Das Hafenbecken wird, soweit dies mit dem Ziel der Entwicklung 
des Deutzer Hafens zu einem gemischten urbanen Quartier für 
Wohnen und Arbeiten möglich ist, von Einbauten freigehalten. 
Die beiden das Hafenbecken querenden Brücken sind elemen-
tare Bestandteile der Erschließung des Gebiets und folgen der 
Grundidee der Stadt der kurzen Wege. Bei der Bewertung der 
eingegangenen Vorschläge im Rahmen des Wettbewerbs für die 
KFZ- sowie Fuß- und Radwegbrücke, waren der Erhalt des in-
dustriellen Charakters, das Freihalten von Blickachsen sowie die 
Vermeidung von Eingriffen in die Kaimauern wesentliche Bewer-
tungskriterien, die mit dem Stadtkonservator abgestimmt wurden. 
Der ausgewählte Entwurf überzeugte durch seine Schlichtheit 
und sein gutes Einfügen in den prägenden Charakter des Ortes. 
In einigen gekennzeichneten Bereichen sollen Einbauten in das 
Hafenbecken ermöglicht werden, diese befinden sich am Hafen-
kopf (Freitreppe) sowie im Bereich der geplanten Parkanlagen 
Park II (Plattform) und Park III (Freibad). Die Umsetzung der Ein-
bauten wird in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfol-
gen, um ein sensibles Einfügen unter Erhalt des Charakters des

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/ 31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hafenbeckens zu gewährleisten. So sollen die Erlebbarkeit und 
Nutzbarkeit der Wasserfläche (z.B. durch kulturelle und sportliche 
Nutzungen) ermöglicht werden. 
Private Nutzungen, wie z.B. Hausboote werden ausgeschlossen.  
Die geplante Bepflanzung sichert die Aufenthaltsqualität in den 
Freiräumen des Deutzer Hafens und ist insbesondere klimatisch 
wirksam, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Deutzer 
Hafen sicherstellen zu können. Im Bereich der Mühlen werden 
aus Gründen des Denkmalschutzes keine Baumpflanzungen vor-
genommen. Die Schienenanlagen werden erhalten. Baumpflan-
zungen zwischen den Schienenanlagen sollen in Abstimmung mit 
dem Stadtkonservator möglich sein. 
13 Landschaftsverband Rheinland   
14 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-
stellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
15 Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Niederlassung Köln 
  
16 Nahverkehr Rheinland GmbH   
16.1 Wir weisen darauf hin, dass im Bereich Deutzer Hafen vo-
raussichtlich zukünftig die Linie S 16 geführt wird. Die 
Trassenführung wurde noch nicht final abgeschlossen. Es 
besteht die Möglichkeit eines weiteren Gleises, für das der 
entsprechende Platz berücksichtigt werden sollte. 
ja Die Festsetzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Am 
Schnellert berücksichtigt den Platzbedarf eines möglichen weite-
ren Gleises auf dem südlich des Plangebiets gelegenen Bahn-
damm. 
17.1  Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln   
17.1.1 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme  
17.2 Deutsche Bahn AG 
Eigentumsmanagement, Eigentümervertretung

- 31 - 
 
/ 32 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
17.2.1 Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken, 
wenn die nachfolgenden Auflagen und Hinweise beachtet 
werden: 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahn-
anlagen entstehen Emissionen insbesondere Luft- und 
Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch 
Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magneti-
sche Felder etc., die zu Immissionen an benachbarter Be-
bauung führen können. Entschädigungsansprüche oder 
Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können 
gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die 
Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. Spätere 
Nutzer der Flächen sind frühzeitig und in geeigneter 
Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. 
Wie in Kapitel 2.6 des Verkehrsgutachtens beschrieben, 
wird die angrenzende Strecke 2641 einen Verkehrszu-
wachs erfahren, um unter anderem dieses Areal besser 
an den SPNV anzubinden. Aus diesem Grund ist bei der 
Flächenplanung richtigerweise die Zunahme der Schall-
Emission berücksichtigt worden.  
ja Die Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen des Plangebiets 
durch den Eisenbahnbetrieb werden zur Kenntnis genommen.  
Zum Bauleitplanverfahren wurden mehrere Gutachten erstellt, die 
sich mit möglichen Auswirkungen der Bahnanlagen auseinander-
setzen. 
Die von der Bahntrasse ausgehenden Erschütterungen über-
schreiten die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwir-
kungen auf Menschen in Gebäuden für Gewerbegebiete nicht. 
Weiter ist nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude zu 
rechnen, da auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten 
werden. 
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung erzeugten 
magnetischen Felder unterschreiten die Grenzwerte nach 26. 
BImSchV sehr deutlich. 
Die Schallimmissionen der Strecke 2641 wurden im Gutachten 
berücksichtigt und führen zur Festsetzung passiver Schallschutz-
maßnahmen im Bereich des Teilplans Infrastruktur und den fol-
genden Teilplänen für die einzelnen Baufelder. 
17.2.2 Zu berücksichtigen ist im Schallgutachten aber zwingend 
die geänderte Höhenlage der Strecken 2641 und 2656 im 
Abzweig Köln Südbrücke, die derzeit im Rahmen des 
Bundesverkehrswegeplan-Projektes Überwerfungsbau-
werk Gremberg Nord mit geplant wird. 
nein Die Planung des Überwerfungsbauwerks Gremberg Nord und die 
daraus resultierenden Höhenänderungen sind noch nicht hinrei-
chend konkretisiert, um sie im Schallgutachten berücksichtigen 
zu können. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten wird derzeit 
nicht mit einer Veränderung der Höhenlage gerechnet, die einen 
maßgeblichen Einfluss auf das Schallgutachten haben könnte. 
17.2.3 Eine geänderte Flächennutzung darf nicht dazu führen, 
dass die geplante höhenfreie Ausfädelung der Strecke 
2641 aus Schallschutzgründen nicht mehr möglich wird! 
ja Die vorhandene Lärmbelastung wird im Rahmen der Bauleitplan-
verfahren für den Deutzer Hafen bzw. die einzelnen Baufelder 
berücksichtigt. Für die Baufelder entlang der Straße Am Schnel-
lert bzw. der Bahntrasse sind bauliche Nutzungen mit einem ver-
minderten Schutzbedürfnis vorgesehen, so dass eine Beeinträch-
tigung der Planung weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

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/ 33 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Wohnnutzungen oder andere empfindliche Nutzungen werden 
voraussichtlich ausgeschlossen. 
18 Bezirksregierung Düsseldorf 
Untere Luftfahrtbehörde – Dezernat 26 
  
19 DFS  
Deutsche Flugsicherung 
  
19.1 Das Plangebiet liegt ca. 11 km von unseren Flugsiche-
rungsanlagen am Flughafen Köln/Bonn entfernt. Auf-
grund der Art und der Höhe der Bauvorhaben werden 
Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüg-
lich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. Es 
werden daher unsererseits weder Bedenken noch Anre-
gungen vorgebracht. Eine weitere Beteiligung am Ver-
fahren ist nicht notwendig. 
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der 
Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt. 
Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von unserer Stellungnahme informiert. 
Kenntnisnahme  
20 Flughafen Köln/Bonn GmbH   
20.1 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme  
21 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein (WSV)   
21.1 Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Hinsicht bestehen 
grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan 
Nr. 68439/03. 
Kenntnisnahme

- 33 - 
 
/ 34 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
21.2 Zu der Begründung bzw. den Gutachten gebe ich wie folgt 
Ergänzungen / Anregungen: 
Sowohl in der Begründung (Seite 87 unter dem Punkt Ver-
kehrslärm) als auch in dem Schallgutachten B1910004-
01(1) ver12Feb2021 von ADU cologne, (Seite 79 unter 
Punkt 8.6.) wird der Begriff „Nothafen" verwendet. Dies 
sollte durch die Bezeichnung „Schutzhafen" ersetzt wer-
den. 
teilweise In einer gemeinsamen Abstimmung zwischen dem Wasser- und 
Schifffahrtsamt Köln, der Stadt Köln sowie der modernen stadt 
als Eigentümerin des Hafenbeckens, wurde in den textlichen 
Festsetzungen eine Formulierung mit Bezug auf mögliche Fälle 
von Schifffahrtssperren auf dem Rhein verwendet. Es wird auf die 
Stellungnahmen der Verwaltung zur laufenden Nummer 3.6 ver-
wiesen. Die abgestimmte Formulierung, die inhaltlich mit den An-
forderungen und Bedarfen des Schiffsverkehrs in Notsituationen 
übereinstimmt, wird in die Begründung und das Schallgutachten 
übernommen. 
21.3 Unter Punkt 8.5. (Seite 78) des Schallgutachtens wird be-
schrieben, dass im Bereich des Vorhafens die Möglichkeit 
des Anlegens für Kegelschiffe besteht. Da es sich hier 
nicht um fiskalische Flächen handelt, ist dem Wasserstra-
ßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein nicht bekannt ob 
das liegen von Kegelschiffen hier gestattet ist, weshalb 
das überprüft werden sollte. 
Im gleichen Schallgutachten werden unter Punkt 11.1. 
„Wasserschifffahrtsamt (WSA) Liegestellen für Ein- und 
Zwei-Kegelschiffe“ die Liegestellen beschrieben. Hier han-
delt es sich um fünf Liegestellen, von denen die Liege-
stelle für ein Schiff mit lediglich einem Kegel vorgehalten 
wird. Für diese Liegestelle ist der Abstand zu der Bebau-
ung ausreichend (100 m). 
Für Schiffe mit zwei Kegeln ist an Liegestellen ein Schutz-
radius von 300 m vorgeschrieben. In dem untersuchten 
Bereich ist keine Zwei-Kegel-Liegestelle ausgezeichnet. 
ja Im Bereich des Vorhafens stehen keine Liegestellen für Kegel-
schiffe zur Verfügung. 
Die Formulierungen im Schallgutachten werden in beiden Fällen 
angepasst. 
22 Erzbistum Köln – Generalvikariat –  
Hauptabteilung Recht 
  
23 Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf   
24 Ev. Stadtkirchenamt

- 34 - 
 
/ 35 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
25 Polizeipräsidium Köln / Direktion Verkehr, Direktions-
führungsstelle  
  
25.1 Grundsätzlich bestehen gegen das im Betreff genannte 
Planungskonzept keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
25.2 Allerdings wird um Überprüfung hinsichtlich der Zufahrt-
möglichkeiten der dortigen Wasserschutzpolizei gebeten. 
In einem Passus zum Mobilitätskonzept 4.4 steht unter 
dem Punkt 4.4.4 – Maßnahmen für den Radverkehr: 
„Die Alfred-Schütte-Allee wird zwischen der Drehbrücke 
und der Straße Am Schnellert als qualitativ hochwertige 
Wegeverbindung nur noch den Radfahrern und Fußgän-
gern vorbehalten sein.“ 
Am Ende der Alfred-Schütte-Allee befindet sich das Ge-
bäude samt Anleger der Wasserschutzpolizei. 
In einem Telefonat mit Beamten der dortigen Wasser-
schutzpolizei erkundigten wir uns, wie die Beamten der 
Wasserschutzpolizei zu ihrer Wache kommen. 
Hierbei wurde uns mitgeteilt, dass diese ihre Gebäude 
verlassen müssten. 
Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Anhörungsver-
fahrens das Konzept durch unsere Dienststelle am 
10.08.21 mitgezeichnet. 
 
Im Nachgang wurden wir vom Wachleiter der Behörde 
Wasserschutz Duisburg, 
Herrn EPHK Kersten Klophaus 
0203-2800 
kontaktiert. 
Er machte darauf aufmerksam, dass die Wasserschutzpo-
lizei trotz einer möglichen Räumung ihres jetzigen Gebäu-
des unbedingt Zugang mit Einsatzfahrzeugen über die Alf-
red-Schütte-Allee benötigt, da sich dort der Anlieger der 
ja Die Zugänglichkeit und Zufahrt des Anlegers der Wasserschutz-
polizei und des Vorhafens wird für die Fahrzeuge der Wasser-
schutzpolizei durch die Festsetzungen des Bebauungsplans dau-
erhaft gesichert. Der Bereich ist über die Drehbrücke an die Sieg-
burger Straße angebunden.  
Sollte aufgrund von Sanierungsmaßnahmen o.ä. die Erreichbar-
keit des Vorhafens über die Drehbrücke temporär eingeschränkt 
sein, kann durch verkehrsordnende Maßnahmen ein Zugang 
über den Radweg Alfred-Schütte-Allee sichergestellt werden. 
Dieser wird im Zuge der Umsetzung für die Nutzung durch Ret-
tungsfahrzeuge ausgebaut. 
Die Erschließung des Vorhafens durch die Einsatzfahrzeuge der 
Wasserschutzpolizei ist im Ausnahmefall sowie im Bedarfsfall ge-
währleistet. Dies muss jedoch nicht planungsrechtlich gesichert 
werden, da verkehrsordnende Maßnahmen – insbesondere für 
Ausnahmefälle – nicht Gegenstand von Bauleitplanverfahren 
sind.

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/ 36 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Wasserschutzpolizei befindet und dieser u.a. mit Streifen-
wagen bzw. LT (3,5t)- Werkstattwagen angefahren wer-
den muss. 
Aus o.g. Gründen muss die o.g. beschriebene Anfahrsitu-
ation der Wasserschutzpolizei mit in die Planungen einflie-
ßen. 
Eine reine Wegeverbindung nur für Radfahrer und Fuß-
gänger wäre dadurch nicht möglich, die Beschilderung 
müsste entsprechend angepasst werden. 
26 Polizeipräsidium Köln 
Kriminalkommissariat 
  
26.1 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Betreff 
genannte Bauvorhaben keine Bedenken. Da jedoch auch 
eine Vielzahl von städtebaulichen und technischen krimi-
nalpräventiven Aspekten zu berücksichtigen sind (z.B. 
Tiefgarage, Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit 
der Gebäude) sei auf Folgendes hingewiesen:  
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Be-
ratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention 
sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von 
Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrich-
tungen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, 
Beleuchtung etc.) an.  
Ich bitte Sie, die Vorhabenträger, Bauherren oder Investo-
ren, frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinzuweisen.   
Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von 
Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und 
dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer durch-
geführt. 
Kenntnisnahme Die Hinweise werden Vorhabenträgern, Bauherren oder Investo-
ren zur Verfügung gestellt. 
27 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 
Dienstleistungen der Bundeswehr

- 36 - 
 
/ 37 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
27.1 Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher 
beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr-
berührt, jedoch nicht beeinträchtigt. 
Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechts-
lage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als 
Träger öffentlicher Belange keine Einwände. 
Kenntnisnahme  
28 Deutsche Telekom AG 
Netzproduktion GmbH 
TI NL West, PTI 22 
  
28 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom 
genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte 
i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Tech-
nik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und 
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle 
Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dement-
sprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. 
Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:  
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien 
der Telekom. Aufwendungen der Telekom bei der Durch-
führung des geplanten Vorhabens sollen möglichst ver-
mieden werden.  
Der Vorhabenträger hat einen Bauablaufzeitenplan aufzu-
stellen und unter Berücksichtigung der Belange der Tele-
kom abzustimmen, damit Bauvorbereitung, Materialbestel-
lung, Verlegungsarbeiten, Ausschreibung von Tiefbauleis-
tungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können.  
Aus den uns übermittelten Unterlagen ist nicht erkennbar, 
wie sich die beabsichtigte Maßnahme auf die bestehende 
Telekommunikationslinie der Telekom auswirkt. Es ist da-
her unerlässlich, dass uns die konkretisierte Planung vor-
gelegt wird, damit die Auswirkungen auf die Planungsal-
ternative dargestellt werden können. Für ein Abstim-
mungsgespräch stehen wir gern zur Verfügung.  
Kenntnisnahme Die Hinweise werden Vorhabenträgern, Bauherren und Investo-
ren zur Verfügung gestellt.

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/ 38 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati-
onsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung 
neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außer-
halb des Plangebiets erforderlich. 
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, wel-
che eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im 
Bereich stattfinden werden. 
29 Flughafen Köln / Bonn    
 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme  
30 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen – Referat 226. –  
  
31 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – AöR –  
Hauptstelle Dortmund 
 – Sparte Portfoliomanagment –  
Träger öffentlicher Belange (NRW) 
Nebenstelle Düsseldorf 
  
31.1 Analog zu der Stellungnahme zum Flächennutzungsplan 
bestehen auch hinsichtlich des Bebauungsplans keine Be-
denken. 
Kenntnisnahme  
32 Bau- und Liegenschaftsbetrieb 
NRW Köln 
  
32.1 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme  
33 Stadtwerke Köln GmbH 
Abteilung Liegenschaften 
  
33.1 im Auftrag unserer Konzerngesellschaften, der Rhein-
Energie AG in Verbindung mit der Rheinischen NETZGe-
sellschaft mbH, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und der 
Häfen und Güterverkehr Köln AG, teilen wir Ihnen mit, 
Kenntnisnahme Die Stellungnahmen der Konzerngesellschaften werden unter 
den laufenden Nummern 34 (RheinEnergie AG / Rheinische 
Netzgesellschaft mbH), 36 (Kölner Verkehrsbetriebe AG) und 37 
(Häfen und Güterverkehr Köln AG) behandelt.

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/ 39 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dass gegen die 227. Änderung des Flächennutzungspla-
nes sowie den o. g. Be­bauungsplan-Entwurf keine grund-
sätzlichen Bedenken bestehen. Der Stadtwerke Konzern 
unterstützt die Entwicklung des Deutzer Hafens. Im Rah-
men der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
nach§ 4 Abs. 2 BauGB möchten wir auf folgende Sach-
verhalte – aufgegliedert nach den Belangen der einzelnen 
Konzerngesellschaften – hinweisen und darum bitten, sie 
bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. 
34 RheinEnergie AG / Rheinische Netzgesellschaft mbH   
34.1 Umspannwerk+Energiezentrale: 
Wir begrüßen die Festsetzung des Gewerbegebiets "GE2" 
im Baufeld Ost 04, welches gemäß Kapitel 5.1 der Be-
gründung insbesondere den zentralen Einrichtungen der 
Energieversorgung (u.a. Umspannwerk) vorbehalten ist. 
Dieser Standort spiegelt den aktuellen Stand der Abstim-
mungen mit der Projektentwicklerin "moderne stadt" und 
der Stadt Köln als gegenwärtige Flächeneigentümerin wi-
der. Dennoch ergänzen wir hiermit in Bezug auf das Um-
spannwerk und die Energiezentrale, über die der Deutzer 
Hafen gemäß den gegenwärtigen Planungen u.a. fernwär-
mebasiert und damit möglichst emissionsfrei, versorgt 
werden soll, einige wichtige Punkte: 
 
Die Errichtung eines Umspannwerkes auf dem Baufeld 
Ost 04 ist für die Versorgung des Plangebiets, inklusive 
der umgebenden Bebauung und der benachbarten Stadt-
teile unabdingbar, denn nur so kann die insbesondere 
durch die neue Bebauung des Deutzer Hafens ausgelöste 
Steigerung des Stromleistungsbedarfs gedeckt werden. 
Um die gegenwärtige Zeitplanung in Bezug auf die voll-
ständige Bebauung des Plangebiets aufrechterhalten zu 
ja Die Rahmenbedingungen für eine zügige Umsetzung werden si-
chergestellt. 
Der Eigentumsübergang des Grundstücks kann in Abstimmung 
mit dem Liegenschaftsamt (Amt 23) und der Kämmerei (Amt 20) 
entweder als Veräußerung oder Übertragung oder mittels eines 
Konzessionsvertrags zügig erfolgen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
können, ist daher ein zügiger Baubeginn des Umspann-
werks anzustreben. Neben der Schaffung von Baurecht ist 
die Klärung der eigentumsrechtlichen Situation eine we-
sentliche Voraussetzung für einen zügigen Baubeginn des 
Umspannwerks. Dieser Tatsache geschuldet, weisen wir 
hiermit auf die Dringlichkeit des Eigentumsübergangs des 
Grundstücks von der Stadt Köln auf die RheinEnergie hin. 
Die diesbezüglichen Gespräche sind dementsprechend zu 
starten bzw. zu intensivieren.  
34.2 Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam machen, dass 
die in Kapitel 5.1 genannten Abmessungen des Baukör-
pers des Umspannwerks nicht finaler Natur sind, sondern 
nur den gegenwärtigen Planungsstand wiedergeben. 
Diesbezügliche Details können erst im Zuge bzw. im An-
schluss an den Hochbauwettbewerb, den die Rheinische 
NETZGesellschaft gemeinsam mit der RheinEnergie aus-
loben wird, kommuniziert werden. Aktuell sind die Vorbe-
reitungen für diesen Wettbewerb, der nicht nur das Um-
spannwerk, sondern auch die Energiezentrale, die seitens 
der RheinEnergie zur Wärme- und Kälteversorgung vor-
gesehen ist, zum Inhalt hat, gestartet. Zur Abstimmung 
von Wettbewerbsdetails wird der beauftragte Wettbe-
werbsmanager in Kürze auf das Stadtplanungsamt zu-
kommen. Wettbewerbsergebnisse sowie ein Juryent-
scheid sind jedoch nicht vor Ende des 1. Quartals 2022 zu 
erwarten. 
ja Die Angaben in der Begründung zur Kubatur des Umspannwerks 
haben nur erläuternden Charakter, eine Festsetzung folgt daraus 
nicht. 
34.3 Darüber hinaus haben wir dem Maßnahmenplan Grünord-
nung entnommen, dass im Baufeld Ost 04, das für die 
zentralen Einrichtungen der Energieversorgung vorgese-
hen ist, die Maßnahme M19 "Dach- und Fassadenbegrü-
nung" umgesetzt werden soll. Grundsätzlich stehen wir 
Dach- und Fassadenbegrünungen positiv gegenüber. 
nein Die Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung sind so 
definiert, dass im Rahmen der Hochbauplanung genügend Ge-
staltungsspielräume bestehen. So ist die Fassadenbegrünung auf 
ein Viertel der Länge geschlossener Fassaden an Südost- und 
Südwestseiten begrenzt. Die Festsetzungen zur Dachbegrünung 
beinhalten Ausnahmeregelungen für technische Aufbauten oder 
die Nutzung als Parkplatzflächen (Parkdeck Parkhaus) sowie

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Dies wird u.a. an der Gründung des Startup-Unterneh-
mens "Rheinklima" ersichtlich, welches aus dem Innovati-
onsmanagement der RheinEnergie hervorgegangen ist, 
und auf das wir hiermit gerne verweisen.  
Dennoch können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 
keine Aussagen dazu treffen, ob bzw. inwiefern Dach- 
und/oder Fassadenbegrünungen für das Umspannwerk o-
der die Energiezentrale der RheinEnergie in Frage kom-
men. Ggf. wird der bereits o.a. Hochbauwettbewerb hierzu 
Informationen liefern. 
Dachterrassen, Spiel- und Sportflächen. Diese Maßgaben kön-
nen Teil der Auslobung für den Hochbauwettbewerb werden. 
34.4 Weiterhin sind im Maßnahmenplan Grünordnung zukünf-
tige Baumstandorte skizziert. Diesbezüglich weisen wir 
darauf hin, dass das Umspannwerk zur Einbringung der 
Transformatoren mit Schwertransporten erreichbar sein 
muss. Auch Baumstandorte dürfen diese Zugänglichkeit 
nicht beeinträchtigen. Ebenso darf es zu keinen Konflikten 
zwischen den Baumstandorten und den unterirdischen 
Leitungstrassen kommen. Dies gilt sowohl für Strom-, als 
auch für Rohrleitungen (Wasser, Wärme, Kälte). Dement-
sprechend bitten wir darum, zukünftige Baumstandorte im 
Vorfeld mit uns abzustimmen. 
ja Auf die Festsetzung konkreter Baumstandorte wurde im Teilplan 
Infrastruktur bewusst verzichtet, um im weiteren Planungs- und 
Genehmigungsverfahren die erforderliche Abstimmung hinsicht-
lich der technischen Erschließung zu vereinfachen. Im Bebau-
ungsplan wird lediglich die Anzahl der zu pflanzenden Bäume 
festgesetzt. 
34.5 Ansonsten bitten wir in Bezug auf das Umspannwerk le-
diglich darum, in Punkt 2.2. der Begründung "Stadtwerke 
Köln" durch "RheinEnergie" zu ersetzen, da letztere Ei-
gentümerin des (bestehenden) Umspannwerks ist. 
ja Die Bezeichnung unter Punkt 2.2 der Begründung wird ange-
passt. 
34.6 Innere technische Erschließung: 
 
In Bezug auf die innere technische Erschließung möchten 
wir betonen, dass der Teil-Bebauungsplan "Infrastruktur" 
richtigerweise keine Standorte für weitere Versorgungsan-
lagen, wie z.B. Trafo-Stationen festsetzt. Dies bedeutet je-
doch nicht, dass innerhalb des Plangebietes keine Trafo-
Stationen benötigt werden. Denn es zeichnet sich schon 
Kenntnisnahme Aus planungsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit einer 
expliziten Festsetzung von Trafo-Stationen, da diese gem. § 14 
Abs. 2 BauNVO in den jeweiligen Baugebieten bereits zulässig 
sind.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
jetzt ab, dass eine größere Anzahl an Trafo-Stationen zur 
Versorgung des Deutzer Hafens erforderlich ist. Genau 
beziffern lässt sich die Anzahl jedoch noch nicht. Ursäch-
lich hierfür ist zum einen, dass erst Art und Maß der bauli-
chen Nutzung der einzelnen Baufelder erste Indizien für 
den zu erwartenden Stromleistungsbedarf liefern. Diese 
sind jedoch explizit nicht Bestandteil des vorliegenden 
Teil-Bebauungsplans "Infrastruktur", sondern werden erst 
Inhalt nachfolgender Teil-Bebauungspläne sein. Zum an-
deren resultiert die benötigte Anzahl an Trafo-Stationen 
aus den Versorgungsanfragen der späteren Bauträger 
und/oder Endkunden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
noch nicht bekannt sind.  
Dementsprechend müssen im weiteren Verfahrensverlauf 
noch Gespräche über die Positionierung von Trafo-Statio-
nen geführt und deren Ergebnisse in einer Planvereinba-
rung fixiert werden. Eine entsprechende Projektgruppe mit 
der modernen stadt bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro 
wurde bereits eingerichtet. Da wir derzeit davon ausge-
hen, dass viele Trafo-Stationen in Gebäude / Baufelder in-
tegriert werden müssen, erachten wir es zusätzlich als 
sinnvoll schon im Bebauungsplan darauf hinzuweisen, 
dass (zukünftige) Grundstückseigentümer ggf. geeignete 
Flächen/ Räumlichkeiten zur Positionierung von 
Trafo­Stationen bereitzustellen haben, damit der Strombe-
darf gedeckt werden kann. Die Positionierung erfolgt auf 
Basis der zu erarbeitenden Planvereinbarung in Verbin-
dung mit der Niederspannungsanschlussverordnung 
(NAV) sowie den technischen Anschlussbedingungen 
(TAB) des Netzbetreibers. 
34.7 Daher bitten wir darum, in den textlichen Festsetzungen 
dieses sowie auch der nachfolgenden Bebauungspläne 
explizit auf die Anwendung der beiden letztgenannten 
ja Ein Hinweis auf die erforderlichen Einrichtungen wird in den aktu-
ellen Teilplan Infrastruktur sowie in die kommenden Bebauungs-
pläne für die Baufelder aufgenommen.

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/ 43 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Vorgaben und bestehenden gesetzlichen Grundlagen hin-
zuwiesen.  
34.8 Unabhängig vom Bebauungsplan scheint es darüber hin-
aus sinnvoll zu sein, die späteren Bauträger / Endkunden 
schon im Zuge der Kaufverträge zu verpflichten, ggf. ent-
sprechend geeignete Flächen / Räumlich­keiten für Trafo-
Stationen bereitzustellen. 
ja Entsprechende Hinweise werden im Rahmen der Veräußerungs-
verfahren übermittelt. 
34.9 E-Tankstelle:  
Weiterhin haben wir Punkt 5.1. der Begründung entnom-
men, dass innerhalb des dem Umspannwerk benachbar-
ten Parkhauses ggf. eine "größere" E-Tankstelle installiert 
werden soll. Sobald ein diesbezüglicher Betreiber fest-
steht, bitten wir darum, den Kontakt zu uns herzustellen, 
damit der daraus resultierende voraussichtliche Stromleis-
tungsbedarf in den weiteren Planungen berücksichtigt 
werden kann.  
ja Eine Ladestation für Elektrofahrzeuge wird durch die Festsetzun-
gen des Bebauungsplans ermöglicht.  
Die Abstimmung, ob und wie Ladestationen umgesetzt wird, er-
folgt außerhalb des Bauleitplanverfahrens 
34.10 In Bezug auf die im Parallelverfahren durchzuführende 
Änderung des Flächennutzungsplanes haben wir keine 
Anregungen und/oder Hinweise vorzubringen, sondern 
begrüßen die Darstellung als Gewerbefläche mit dem Sig-
net "Umspannwerk" sehr. 
Kenntnisnahme  
35 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR   
35.1 Bebauungsplanentwurf 68439/03  
Im B-Plan sind nur die Hochwasserschutzmauern enthal-
ten, hingegen fehlen die mobilen Hochwasserschutzele-
mente. Die Schutzzonenverordnung findet jedoch entlang 
der gesamten Hochwasserschutzlinie Anwendung. 
Vorschlag wäre eine durchgehende Hochwasserschutzli-
nie darzustellen, da in diesen Bereichen auch die Deich-
schutzzonenverordnung gilt. 
Entlang der Straße „Am Schnellert“ muss der Bereich der 
Deichschutzzone ebenfalls eingezeichnet werden. 
ja Die nachrichtliche Übernahme der Hochwasserschutzanlagen so-
wie der Deichschutzverordnung wird angepasst.

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/ 44 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
35.2 B-Plan Anlage 2.3 Textliche Festsetzung  
Punkt 7 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sons-
tige Bepflanzungen  
Bei den Anpflanzungen von Bäumen sind die Deich-
schutzzonen gem. DSchVO zu beachten 
ja Die Deichschutzzonen wurden bei der Ermittlung der festzuset-
zenden Anzahl von Bäumen berücksichtigt. 
35.3 Punkt 10 Höhenlage  
10.2  
An Rhein-km ca. 686,9 (Bereich Hafeneinfahrt) entspricht 
dies einem Wert von 47,19 m NHN. Die geplante Ver-
kehrsflächenhöhe von mind. 47,23 m NHN ist hierfür aus-
reichend. Auf Grund der Länge des Baugebietes weisen 
wir darauf hin, dass die Höhenänderungen durch das 
Rheingefälle ggf. zu beachten sind.  
Kenntnisnahme Der Hinweis wird in die Begründung der Festsetzungen übernom-
men. Die Festsetzung der Höhenlage wird angepasst. 
35.4 Punkt IV Nachrichtliche Übernahme  
Hier fehlt der der Hinweis auf die Ordnungsbehördliche 
Verordnung  
c) Es gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die 
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf 
dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll – Rheinpark 
Deutz (Hochwasserschutzverordnung Poll – Rheinpark 
Deutz, vom 30.08.2017). 
ja Die nachrichtlichen Übernahmen wurden ergänzt. 
35.5 Punkt 12 Hochwasserschutz  
Die vorgegebene Erdgeschoßhöhe von 47,23 m NHN ent-
spricht einem Kölner Pegel 11,90 m plus 10 cm Freiboard 
an Rhein-km ca. 686,9 (Bereich Hafeneinfahrt).  
B-Plan Anlage 3 Begründung nach § 9 Absatz 8 Bauge-
setzbuch (BauGB)  
Punkt 3.6 Hochwasserschutz  
„Die Schutzhöhe von 11,90 m Kölner Pegel entspricht ei-
ner geodätischen Höhe von etwa 46,75 m über Normalnull 
(NHN).“ Diese Angabe stimmt nicht und müsste ersetzt 
ja Die Begründung sowie Höhenfestsetzungen werden entspre-
chend angepasst, so dass im gesamten Plangebiet eine ausrei-
chende Schutzhöhe besteht, d.h. die Höhenlage der hochwasser-
sicheren Erschließung auf eine 200-jährliches Hochwasser aus-
gelegt ist.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden und zwar mit „an Rhein-km ca. 686,9 (Bereich Ha-
feneinfahrt) und mind. 47,19 m NHN“.  
Seite 11: Für eine hochwassersichere Erschließungs-
ebene von 11,90 m Kölner Pegel für den Bereich zu erhal-
ten muss die geodätische an der Mündung Deutzer Hafen 
plus Freibord mindestens 47,19 m NHN betragen. Auf 
Grund der Länge des Baugebietes weisen wir darauf hin, 
dass die Höhenänderungen durch das Rheingefälles ggf. 
zu beachten sind. 
Seite 61: Hochwasserschutzlinie ist in den Abbildungen 
nicht richtig dargestellt, und sollte wie auf Seite 64 darge-
stellt werden. 
Seite 64: Bei den Abbildungen steht in den Legenden bei-
der Mals HQ100. Im unteren Bild müsste HQ200 stehen. 
Hinweise: Bei Eingriffen in die HWS Anlagen oder inner-
halb der Deichschutzzonen: Enge Abstimmung mit StEB 
und BR Köln, DSchVO beachten 
35.6 Zu der Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch 
(BauGB) und § 2a BauGB zur 227. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt Ar-
beitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz  
Im Hinblick auf die Hochwassersituation verlaufen die 
Straßen auf einem hochwassersicherem Niveau von 
mind. 47,20 m NHN, so dass alle wichtige Funktionen 
auch bei einem Hochwasser (11,90 m KP an Rhein-km 
ca. 686,9) mit allen Verkehrsmitteln erreichbar bleiben. 
Kenntnisnahme  
36 Kölner Verkehrs-Betriebe AG   
36.1 Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bestehen eben-
falls keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorha-
ben. Die enthaltenen Festlegungen entsprechen inhaltlich 
den erfolgten Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung, 
Projektentwickler und KVB. Insofern sind die infrastruktu-
Kenntnisnahme Die Angaben in der Begründung haben erläuternden Charakter 
und erleichtern das Verständnis. Es erfolgt keine verbindliche 
Festlegung durch den Bebauungsplan.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
rellen Voraussetzungen zur künftigen optimalen Erschlie-
ßung des Plangebietes im Sinne des vorliegenden Mobili-
tätskonzeptes gegeben.  
Bezüglich des Detaillierungsgrades der Inhalte im Kapitel 
4. 4. 5 "Maßnahmen für den Öffentlichen Personennah-
verkehr" weisen wir darauf hin, dass die Angabe von Li-
niennummern und Linienverläufen außerhalb des Plange-
bietes im Bebauungsplan keinen verbindlichen Charakter 
haben kann. Der Umfang des ÖPNV-Angebotes zur Be-
dienung der Mobilitätsbedürfnisse aus dem Plangebiet ist 
Konsens unter allen Beteiligten und als solcher zu be-
schreiben. Dagegen unterliegt die konkrete Linienplanung 
kontinuierlichen und fortlaufenden Abstimmungen mit der 
Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV. In-
folge dieser Abstimmungen kann es zu Änderungen im 
Detail kommen, die durch verbindliche Beschlüsse des 
Stadtrates bzw. seines Verkehrsausschusses legitimiert 
werden. 
37 Häfen und Güterverkehr Köln AG   
37.1 Für die Häfen und Güterverkehr Köln AG bitten wir um 
Berücksichtigung der folgenden Punkte im weiteren Ver-
fahren:  
Es ist vorgesehen, die Alfred-Schütte-AIIee zukünftig als 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für den Au-
toverkehr zu sperren und als Rad- und Fußgängerweg zu 
nutzen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die 
Durchfahrt sowohl für Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei 
und der Feuerwehr sowie für die Häfen und Güterverkehr 
Köln AG sowie für die Betreiberin des Vorhafens, die 
RheinCargo GmbH & Co.KG, jederzeit, auch bei Sperrun-
gen der Drehbrücke, ungehindert möglich ist. Die Zugäng-
lichkeit muss insbesondere auch für die Möglichkeit der 
Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Uferanlagen im 
ja Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur laufenden 
Nummer 25.2 verwiesen. 
Durch den Umbau der Alfred-Schütte-Allee als Fuß- und Radweg 
wird die als Rettungsweg berücksichtigt. Eine ausreichende 
Breite und Belastbarkeit der Fahrspur sowie eine entsprechende 
Beschilderung stellen die Befahrbarkeit durch die Wasserschutz-
polizei, Feuerwehr und Rettungswagen sicher.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Vorhafen sowie der angrenzenden Molenfläche – ggf. 
auch für größere Baufahrzeuge – gewährleistet sein.  
37.2 ln Absatz 5.7 "Wasserflächen" der Begründung wird aus-
geführt, dass in besonderen Fällen, wie z.B. Schifffahrts-
sperren ausnahmsweise Schiffe im nördlichen Teil des 
Hafenbeckens anlegen dürfen. Sollte dies der Fall sein, 
sind folgende Punkte zu berücksichtigen:  
1.  Die Festmachereinrichtungen müssen erhalten blei-
ben und in regelmäßigen Abständen geprüft werden 
2.  Es müssen Möglichkeiten für einen sicheren Land-
gang gegeben sein.  
3. Im Bereich der Liegestellen sind Beschilderungen 
gem. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung anzubringen. 
4. Sofern auch Gefahrgutschiffe im Hafen anlegen dür-
fen, sind entsprechende Beschilderungen auch hier erfor-
derlich. 
5. Erläuterung, wie die Einfahrt bzw. das ordnungsge-
mäße Anlegen der Schiffe überwacht wird. 
nein Nach Abstimmung mit der Häfen- und Güterverkehr Köln AG so-
wie dem Wasser- und Schifffahrtsamt Köln lässt sich feststellen, 
dass für den Fall von Schifffahrtssperren weder Festmacheinrich-
tungen noch Möglichkeiten für einen sicheren Landgang erforder-
lich sind. Darüber hinaus kann auf Beschilderungen verzichtet 
werden, da die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung nicht auf den 
Deutzer Hafen anzuwenden ist. Auf Basis einer gesonderten Ver-
einbarung erfolgt die Überwachung künftig durch die Hafenmeis-
terei der Stadt Köln. Eine Nutzung des Hafens durch Gefahrgut-
schiffe kann auf diesem Wege ausgeschlossen werden. Für 
diese existieren im Falle von Schifffahrtssperren Festmachein-
richtungen außerhalb des Deutzer Hafens. 
Es wird außerdem auf die Stellungnahme der Verwaltung zur lau-
fenden Nummer 3.6 verwiesen. 
37.3 Nachrichtlich teilen wir mit, dass mit Herausnahme des 
Hafenbeckens aus der Hafenverordnung die bisher von 
der Häfen- und Güterverkehr Köln AG als Hafenbehörde 
im Auftrag von der Stadt Köln übernommenen hafenbe-
hördlichen Tätigkeiten entfallen.  
Ferner wird in Absatz 5.7 erläutert, dass für den öffentli-
chen Personennahverkehr im Bereich der Wasserfläche 
mit der Zweckbestimmung „nicht-motorisierter Wasser-
sport" die Einrichtung einer Fähre, Wasserbus o.ä. mög-
lich ist. ln diesem Zusammenhang weisen wir vorsorglich 
darauf hin, dass der Schiffsverkehr / Betrieb im Vorhafen 
hierdurch weder beeinträchtigt noch gestört werden darf. 
ja Eine Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs im Vorhafen wird 
durch die Einrichtung einer Fähre oder eines Busses nicht erwar-
tet. Sobald konkretere Planungen diesbezüglich vorliegen, wer-
den Abstimmungen mit den betroffenen Nutzern des Vorhafens 
erfolgen. 
39 GVG Rhein-Erft GmbH

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
39.1 Der Bereich gehört nicht zum Konzessionsgebiet der 
GVG. Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme  
40 Westnetz GmbH 
DRW-S-LK 
  
40.1 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken 
Kenntnisnahme  
41 RWE Power AG Zentrale   
42 Rhein-Main-Rohrleitungstransport   
42.1 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhan-
dene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planun-
gen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-
GmbH betroffen. 
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitun-
gen stattfindet. 
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen wer-
den, bitten wir um erneute Beteiligung. 
Kenntnisnahme Plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgese-
hen. 
43 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft 
Fremdplanungsbearbeitung 
  
43.1 Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen 
Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsan-
lagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Be-
treiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen wer-
den: 
• OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen 
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen 
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg 
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH 
(MEGAL), Essen 
Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Essen 
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH 
& Co. KG (NETG), Dortmund 
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deut-
scher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Stra-
elen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc 
GmbH) 
44 GASCADE Gastransport GmbH   
44.1 Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag 
der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport 
GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beein-
trächtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass un-
sere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof-
fen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit 
ein. 
Für externe Kompensationsmaßnahmen muss sicherge-
stellt sein, dass diese unsere Anlagen nicht beeinträchti-
gen und nicht im Schutzstreifen unserer Anlagen stattfin-
den werden. Sollten externe Flächen zur Deckung des 
Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind uns diese 
ebenfalls mit entsprechenden Planunterlagen zur Stel-
lungnahme vorzulegen. Eine Auflistung der Flurstücke in 
der Begründung oder im Umweltbericht ist nicht ausrei-
chend. 
Wir bitten Sie daher, uns am weiteren Verfahren zu betei-
ligen. 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anfragen zu Lei-
tungsauskünften, Schachtgenehmigungen, TÖB-
Kenntnisnahme Plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgese-
hen.

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/ 50 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Beteiligungen etc. an die oben genannten Anlagenbetrei-
ber ab sofort ausschließlich über das kostenfreie BIL-
Onlineportal unter: 
https://portal.bil-leitungsauskunft.de 
einzuholen sind. 
45 Thyssengas GmbH 
Abteilung Netzbetrieb 
  
46 Nord-West-Ölleitung GmbH   
46.1 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme  
47 Amprion GmbH   
47.1 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. 
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Be-
reich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Kenntnisnahme  
48 YNCORIS GmbH & Co. KG 
Abteilung Recht 
  
49 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH 
 – Fernleitungen Rhein-Ruhr –  
  
49.1 Gegen das im Betreff genannte Vorhaben bestehen keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme  
50 Evonik Technology & Infrastructure GmbH   
 An den in Ihrer Anfrage bezeichneten Stellen verlaufen 
keine der durch uns betreuten Fernleitungen  
Kenntnisnahme  
51 N.V. Rotterdam-Rijn 
Pijpleiding – Maatschappij 
Abteilung Wegerechte 
  
52 Echo Tankstellen GmbH   
53 Bundesforstamt Wahner Heide

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Forsthaus Schauenberg 
54 Bergamt Düren und 
Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 
Bergbau und Energie in NRW 
  
54.1 Das o.a. Plangebiet liegt außerhalb verliehener Bergbau-
berechtigungen. Ein Abbau von Bodenschätzen ist für die-
sen Bereich in den hier vorliegenden Unterlagen nicht ver-
zeichnet. 
Das Plangebiet ist nach den hier vorliegenden Unterlagen 
(Differenzenpläne mit Stand: 01.10 .2018 aus dem Revier-
bericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsen-
kung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 -2000-1 -) 
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenberg-
baus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für 
die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter 
(nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrach-
tet: Oberes Stockwerk, 98, 8, 7, 6D, 68, 2 - 5, 09, 07 Köl-
ner Scholle, 05 Kölner Scholle. 
Kenntnisnahme  
54.2 Folgendes sollte berücksichtigt werden: 
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den 
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch 
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zu-
nahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Pla-
nungs-/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach 
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist 
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnah-
men ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den 
Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grund-
wasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbe-
wegungen möglich. Diese können bei bestimmten geolo-
gischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche 
ja Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufge-
nommen und im Umweltbericht ergänzt.

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/ 52 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände so-
wie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei 
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 
54.3 Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die 
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für 
konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erft-
verband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 
Darüber hinaus bestehen zu der Planung keine Anregun-
gen oder Bedenken. 
 Die RWE Power AG wurde im Rahmen der Beteiligung der Be-
hörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 
um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Eine Rückmeldung 
ist nicht erfolgt. 
55 Geologischer Dienst NRW 
-Landesbetrieb- 
  
55.1 Erdbebengefährdung  
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung 
hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher 
Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmun-
gen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in 
deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.  
Die Erdbebengefährdung wird in DIN 4149:2005 durch 
die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen 
Untergrundklassen eingestuft, die anhand der Karte der 
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen 
der Bundesrepublik Deutschland 1: 350 000, Bundes-
land Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 
2006) bestimmt werden. In den Technischen Baube-
stimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf 
die Verwendung dieser Kartengrundlage explizit hinge-
wiesen.  
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbe-
benzone / geologischer Untergrundklasse zuzuordnen:  
Stadt Köln, Gemarkung Poll: 1 / T  
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelset-
zer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 
Kenntnisnahme Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufge-
nommen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regel-
werk ist jedoch bislang bauaufsichtlich nicht eingeführt. 
Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt 
werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. 
Dies betrifft hier insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 
„Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische As-
pekte“.  
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für 
Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. Bedeutungs-
klassen der relevanten Teile von DIN EN 1998 und der 
jeweils entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird aus-
drücklich hingewiesen. Dies gilt insbesondere z. B. für 
große Wohnanlagen, Verwaltungsgebäude, Schulen, 
Versammlungshallen, kulturelle Einrichtungen, Kauf-
häuser etc. 
55.2 Baugrund  
Im Projektgebiet wurden durch erste orientierende Unter-
suchungen, flächendeckende Auffüllungen mit Mächtigkei-
ten von bis zu 6,5 m angetroffen. Diese stellen, wie im 
Gutachten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH ausgeführt, 
aufgrund ihrer inhomogenen Zusammensetzung und Ver-
dichtung keinen ausreichend tragfähigen Untergrund für 
das Bauvorhaben dar. Zudem wurden bspw. Hochflutsedi-
mente angetroffen, die ebenfalls nicht ausreichend tragfä-
hig sind.  
Sollten auf der Gründungsohle nicht ausreichend tragfä-
hige Untergründe angetroffen werden, so sind diese zu 
entfernen und durch geeignetes Material zu ersetzen oder 
es sind andere geeignete Maßnahmen zur Gründungsver-
besserung zu ergreifen.  
Durch den östlichen Teil des Plangebietes verläuft in 
Nordwest / Südost - Richtung eine tektonische Störung, 
ja Entsprechende Hinweise zur Tragfähigkeit des Untergrundes 
werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Baugrund der 
jeweiligen Bauvorhaben wird vorab entsprechend untersucht. 
Die Hinweise auf die tektonische Störung konnten bei den gut-
achterlichen Untersuchungen im Untersuchungsgebiet nicht be-
stätigt werden.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Kölner Sprung. Die Störung ist nach dem Kenntnis-
stand des Geologischen Dienstes (GD) NRW nicht seis-
misch aktiv. Da der exakte Verlauf der Störung nicht be-
kannt ist, wird vom GD NRW generell ein Bereich von je-
weils 100 m rechts und links der jeweiligen Störungslinie 
für den möglichen Störungsverlauf ausgewiesen.  
Der Baugrund des jeweiligen Bauvorhabens ist objektbe-
zogen zu untersuchen und zu bewerten. 
56 Stadtverwaltung Monheim   
56.1 Zum genannten Planverfahren werden seitens der Stadt 
Monheim am Rhein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 
Abs. 2 BauGB keine städtebaulichen Anregungen vorge-
bracht. Es bestehen auch keine Bedenken. 
Ich bitte um weitere Beteiligung im Planverfahren. 
Kenntnisnahme  
57 Stadtverwaltung Leverkusen 
Stadtplanungsamt 
  
57.1 Die Stadt Köln beabsichtigt das Areal des Deutzer Hafens 
im Umfang von ca. 40 ha zu einem gemischten urbanen 
Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Es sol-
len rund 3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Bü-
roflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. So soll 
dem starken Wachstum der Stadt Köln und dem damit 
verbundenen hohen Wohnraum- und Arbeitsplatzbedarf 
Rechnung getragen werden. 
 
Die Belange der Stadt Leverkusen werden durch die Pla-
nung nicht berührt, sodass keine Bedenken gegen das 
Verfahren erhoben werden. 
Kenntnisnahme  
58 Stadtdirektor Bergisch Gladbach   
59 Stadtverwaltung Troisdorf   
59.1 Das gewählte Verfahren, die Erschließungsanlagen und 
die Infrastruktur ohne die festgesetzten Baugebiete einer 
Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
eigenständigen formellen Bebauungsplanung zuzuführen, 
stößt nach diesseitigem Planungsverständnis auf grund-
sätzliche Bedenken, da die Baufelder mit den Erschlie-
ßungsanlagen eine Einheit bilden. Gleichwohl sind Be-
lange der Stadt Troisdorf durch den Bebauungsplan nicht 
betroffen  
 
Folgende Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs atz 2 aufgefordert, haben jedoch 
keine Stellungnahme abgegeben: 
 
Bezirksregierung Köln – Höhere Landschaftsbehörde Köln  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmalschutz) 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)  
Landschaftsverband Rheinland  
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen 
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Niederlassung Köln  
Bezirksregierung Düsseldorf – Untere Luftfahrtbehörde – Dezernat 26 
Erzbistum Köln – Generalvikariat – Hauptabteilung Recht  
Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf  
Ev. Stadtkirchenamt  
Bundesnetzagentur für Elektr izität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Referat 226. – 
RWE Power AG Zentrale 
Thyssengas GmbH – Abteilung Netzbetrieb 
YNCORIS GmbH & Co. KG – Abteilung Recht 
N.V. Rotterdam-Rijn – Pijpleiding – Maatschappij – Abteilung Wegerechte  
Echo Tankstellen GmbH 
Bundesforstamt Wahner Heide  
Forsthaus Schauenberg 
Stadtdirektor Bergisch Gladbach

Anlage 6 DH BP DeutzerHafen Begruendung UB

476915 Zeichen

1 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
zum Bebauungsplan 68439/03; 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz  
 
A Planung 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend 
verloren hat, ist ein wichtiger Baustein der Kölner Stadtentwicklung, um die Herausforderungen 
eines starken Wachstums mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewälti-
gen.  
Es ist vorgesehen, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren als eines der zent-
ralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und 
Arbeiten zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen rund 3.000 Wohnungen für 
6.900 Einwohner und Büroflächen für rund 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt 
damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, 
sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes 
Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Akzente setzt und mit den angrenzenden 
Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
Grundlage für die Entwicklung des Deutzer Hafens stellt der Integrierte Plan von Cobe archi-
tects/Kopenhagen dar, der in einem kooperativen Verfahren entwickelt und in einem umfangrei-
chen Abstimmungsprozess zwischen moderne stadt, der Stadt Köln, Fachämtern sowie Fach-
planern vertieft überarbeitet wurde. Innerhalb des Planungsprozesses wurden zudem Anregun-
gen, die im Rahmen der Beteiligungen der Bürgerschaft eingebracht wurden, in die Planung 
eingearbeitet. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 den Integrierten Plan als städtebauli-
ches Konzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Integrierten Plans im 
Wege der notwendigen Bauleitplanungs- und Qualifizierungsverfahren beauftragt (Vorlagen-Nr. 
1512/2018). 
Die planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Änderung des Flächennut-
zungsplans sowie die Aufstellung mehrerer Teil-Bebauungspläne.  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.09.2018 den Einleitungsbeschluss zur 227. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes und am 15.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen“ in Köln Deutz gefasst. Am 19.09.2019 folgte der Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs sowie zur 227. Flächennutzungs-
planänderung (sog. „Vorgabenbeschluss“). Teil dieser Beschlussfassung war, den Bebauungs-
plan zu teilen und den Teilbebauungsplan „Infrastruktur“, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, 
Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, vorgezogen zu bearbeiten. Be-
standteile dieses Teilplans Infrastruktur sind außerdem eine Schule als Gemeinbedarfseinrich-
tung, ein erforderliches Umspannwerk inklusive eines Parkhauses sowie das ehemalige Hafen-
amt. Jenseits der vorgenannten Nutzungen werden keine Festsetzungen zu den einzelnen Bau-
feldern vorgenommen. Diese sind aus dem Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausge-
nommen. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplä-
nen, wenn die jeweilige Planung durch begleitende qualifizierende Verfahren konkretisiert 
wurde. Das FNP-Änderungsverfahren wird zeitgleich für das Gesamtgebiet weitergeführt. 
Anlage 6

2 
 
2. Plangebiet und Verfahren 
2.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Gebiet des Deutzer Hafens liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Die 
Flächengröße des Geltungsbereichs für das gesamte Hafengebiet (im Folgenden „Gesamtge-
biet“) beträgt 41,3 ha einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. 
Das 1.100 m lange und bis zu 475 m breite Gesamtgebiet des Deutzer Hafens umfasst das im 
Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit über-
wiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Das Gesamtgebiet wird im Norden 
durch die historische Drehbrücke, im Osten durch Teile der Siegburger Straße, im Süden durch 
die Straße Am Schnellert und im Westen durch die westlich der Alfred-Schütte-Allee gelegene 
Baumallee abgegrenzt. 
Der Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur (im Folgenden „Plangebiet“) umfasst eine Flä-
che von 27,8 ha einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. Er umfasst die Straßenverkehrsflächen des 
vorhandenen Verkehrsnetzes (Siegburger Straße, Am Schnellert, Alfred-Schütte-Allee) sowie 
des geplanten Straßennetzes einschließlich Plätze und Hafenpromenade, außerdem die Grün-
flächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens.  
Darüber hinaus werden der Standort für eine Grundschule im Norden der Halbinsel als Fläche 
für Gemeinbedarf, sowie das ehemalige Hafenamt neben der Drehbrücke und das geplante 
Umspannwerk mit angrenzendem Parkhaus als Gewerbegebiete in den Geltungsbereich aufge-
nommen. Für die übrigen Baufelder wird in folgenden Verfahren mittels weiterer Teil-Bebau-
ungspläne Planungsrecht geschaffen.  
2.2 Vorhandene Struktur 
Die derzeitige Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen 
(engerer Hafenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 wie folgt dar: 
 Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen- und Stahlhandel, Asphalt-Mischwerk) 
(rd. 60 % der Fläche) 
 Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % 
der Fläche) 
 Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche) 
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten 
für Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine 
Ausnahme bilden allein die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Mühlen-
betrieb, das WAW-Asphaltmischwerk und ein Metallentsorgungsunternehmen betreiben im 
Deutzer Hafen Anlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs-
pflichtig sind. Die Mühle hat im Januar 2021 den Betrieb eingestellt. Die für eine Verlagerung 
des Metallentsorgungsunternehmens erforderliche Genehmigung gemäß Bundesimmissions-
schutzgesetz wurde für den neuen Standort im Januar 2022 durch die Bezirksregierung Köln 
erteilt. Entlang der Siegburger Straße findet sich eine untergeordnete Bürobebauung einge-
streut an den Rändern. 
Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nut-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche ‘Am Schnellert’, die derzeit als Parkplatz genutzt 
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jah-
ren. Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem

3 
 
Mehrfamilienhaus (zzt. als Flüchtlingsunterkunft genutzt), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein 
Umspannwerk der RheinEnergie an. Eine Tankstelle schließt den Bereich im Norden ab.  
2.3 Erschließung 
Äußere Verkehrserschließung:  
Das Hafenareal ist gut an das örtliche und überörtliche Hauptstraßennetz angebunden. Dazu 
dienen die örtlichen Hauptstraßen Siegburger Straße und die Straße Im Hasental, die zum Öst-
lichen Autobahnzubringer (örtlicher Hauptverkehrszug) und darüber hinaus zum Kölner Auto-
bahnring (Autobahnkreuz Köln-Gremberg mit A 4 und A 559) führt. Die Anbindung an das links-
rheinische Gebiet und das nördliche Stadtgebiet ist über die Severinsbrücke, die Deutzer Brü-
cke bzw. den Deutzer Ring, den Walter-Pauli-Ring und die Straße des 17. Juni zur Zoobrücke 
möglich. Diese Verbindungen bleiben gemäß dem am 05.11.2013 beschlossenen Lkw-Füh-
rungskonzept auch zukünftig für den Lkw-Verkehr geöffnet (Ausnahme Deutzer Brücke).  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen-Benzelrath – Porz-Zündorf) 
in der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen innerstädti-
schen Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienenpersonenver-
kehrs (S-Bahnen/Regionalzüge/Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder Hauptbahnhof) be-
steht indessen nicht. Das Hafengelände befindet sich im 400 m-Einzugsradius (Luftlinie) um die 
Stadtbahn-Haltestellen ‚Drehbrücke’, ‚Poller Kirchweg’ und ‚Raiffeisenstraße’ und gilt damit ge-
mäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans Köln als erschlossen. 
Langfristig ist durch Ertüchtigung der Südbrücke eine neue S-Bahnlinie (S 16) mit einem Halte-
punkt in Höhe der Siegburger Straße geplant, die die Erschließungsqualität des Hafenareals 
durch die Anbindung an die andere Rheinseite und damit an die Innenstadt sowie an den Flug-
hafen Köln/Bonn im Süden erheblich verbessert. Weitere Möglichkeiten wie die Anbindung 
durch Wassertaxis oder -busse werden im Zuge der weiteren Entwicklung des Deutzer Hafens 
geprüft. 
Fuß- und Radverkehr 
Die rheinseitige Teilfläche des Deutzer Hafens grenzt direkt an die Euro-Velo-Route 15, den 
Rhein-Radweg, der auf der rechten Rheinseite als kombinierter Geh-/Radweg über den Poller 
Damm, die Alfred-Schütte-Allee und die Drehbrücke des Hafens sowie weiter an der Deutzer 
Brücke vorbei rheinabwärts bis in die Niederlande führt.  
Die östliche Seite des Hafens wird von dem straßenbegleitenden Radweg entlang der Siegbur-
ger Straße erschlossen. Die Anbindung des Deutzer Hafens an die Stadtteile Deutz und Poll ist 
mit Radwegen im Verlauf der Siegburger Straße grundsätzlich gegeben. 
Gleisanlagen 
Im Geltungsbereich liegen Gleisanlagen der ehemaligen Hafenbahn. Diese Gleisanlagen ver-
laufen beidseitig über die gesamte Länge des Hafenbeckens und wurden durch im Hafen an-
sässige Gewerbebetriebe genutzt. Zwischenzeitlich haben diese Unternehmen ihren Betrieb im 
Hafenareal eingestellt. Eine Nutzung der Gleise wurde aufgegeben, die Gleisanlagen sind vom 
Netz getrennt. Das Stilllegungsverfahren gem. § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie 
das Entwidmungsverfahren gem. § 23 AEG wurden 2021 abgeschlossen.

4 
 
2.4 Entwässerung 
Die Entwässerung des Hafenareals erfolgt aktuell im Mischsystem. Beidseitig des Hafenbe-
ckens verlaufen Kanäle, die in den Mischwasserkanal in der Straße Am Schnellert münden. Von 
dort wird das anfallende Mischwasser zum Pumpwerk in der Alfred-Schütte-Allee geleitet. Über 
eine Druckleitung ist dieses an den Mischwasserhauptsammler am Poller Kirchweg angeschlos-
sen. Die weitere Ableitung erfolgt in der Siegburger Straße in nördliche Richtung. 
Ein vom Poller Kirchweg kommender Entlastungskanal mündet direkt in den Rhein. Das anfal-
lende Regenwasser der beiden Mühlen wird über Auslässe in das Hafenbecken geleitet. 
2.5 Altlasten 
Weite Teile des Deutzer Hafens werden im Altlastenkataster der Stadt Köln als Altlast/Altstand-
ort oder Grundwasserschaden geführt. Eine gutachterliche Untersuchung1 des Plangebiets hat 
mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der 
geplanten Nutzung unbedenklich sind. Relevante Bodenverunreinigungen wurden primär im 
westlichen Teil des Plangebiets festgestellt. Der Bebauungsplan kennzeichnet die im Altlasten-
kataster enthaltenen Flächen. 
2.6 Planungsrechtliche Situation 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von 
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – einzustufen. Eine Nutzung des 
Hafenbeckens ist nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Lediglich für Teil-
bereiche liegen rechtskräftige Bebauungspläne vor. Dabei handelt es sich um den Bebauungs-
plan Nr. 69430/05 vom 18.06.2008 für den Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller 
Kirchweg. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung überwiegend ein Gewerbegebiet (GE) ge-
mäß § 8 BauNVO fest. Eine Teilfläche im nördlichen Bereich ist als Fläche für Versorgungsanla-
gen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk, die umgebenden Straßen sind als Straßenver-
kehrsflächen festgesetzt. Das Gewerbegebiet ist hinsichtlich zulässiger Betriebsarten einge-
schränkt. Zulässig sind lediglich Betriebsarten der Abstandsklasse VII gem. Anhang 1 des Ab-
standserlasses NRW. Einzelhandelsbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Ver-
gnügungsstätten sind nicht zulässig, Schank und Speisewirtschaften nur insofern sie der Ver-
sorgung des Gebietes dienen. Die Gebäudehöhen sind auf 15 m und vier Vollgeschosse be-
schränkt, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) entsprechen mit 0,8 
bzw. 2,4 den Obergrenzen der BauNVO für Gewerbegebiete. Aufgrund des auf das Plangebiet 
des Bebauungsplans Nr. 69430/05 einwirkenden Straßenverkehrslärms sind passive Lärm-
schutzmaßnahmen erforderlich. 
Darüber hinaus werden innerhalb des Plangebiets durch mehrere Bebauungspläne Verkehrsflä-
chen festgesetzt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um den Bebauungsplan Nr. 68449/09 vom 
23.11.1998 (Bereich der Drehbrücke inkl. der angrenzenden Alfred-Schütte-Allee) sowie die Be-
bauungspläne Nr. 68439/02 Blätter 1 u. 2, 69439/04, und 69439/04 1. Änderung. 
Innerhalb des Plangebiets gilt die Ortssatzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Stadt 
Köln Gebiet „Deutzer Hafen“ und die Entwicklungssatzung „Deutzer Hafen“, die am 30.11.2016 
bzw. 20.06.2018 im Amtsblatt veröffentlicht wurden. 
                                                 
1  Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ - Beschrei-
bung des Gesamtareals; Dr. Tillmanns & Partner GmbH; Bergheim; September 2020

5 
 
2.7 Bebauungsplanverfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 die Einleitung des Be-
bauungsplanverfahrens – Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz sowie die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 
2 (Versammlung) beschlossen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 20.06.2018 bis 08.08.2018 stattgefunden. Im Rahmen die-
ser Beteiligung sind 44 Stellungnahmen eingegangen. 
Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 
3 Absatz 1 BauGB in der Tagespresse sowie am 27.03.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln be-
kannt gemacht und durch eine Abendveranstaltung am 09.04.2019 in der Essigfabrik, Siegbur-
ger Straße 110 in Köln-Deutz durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 
30.04.2019 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, Herrn An-
dreas Hupke, gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 23 Stellungnahmen einge-
gangen. Die während der Abendveranstaltung eingegangenen Stellungnahmen sind ebenfalls 
in die Abwägung eingeflossen. Thematisiert wurden u.a. die Verkehrssituation der Siegburger 
Straße und der angrenzenden Stadtgebiete, Nachhaltigkeitsthemen, Sport- und Spielplätze, 
Lärmschutz zur Bahntrasse sowie bezahlbarer Wohnraum. 
Daraufhin beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss mit seinem Beschluss vom 19.09.2019 
die Verwaltung auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-
Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigt worden. Der 
Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung außerdem beauftragt, den Bebauungsplan zu 
teilen und den Teil-Bebauungsplan „Infrastruktur“, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flä-
chen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, vorgezogen zu bearbeiten. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 
BauGB wurde vom 05.08. bis zum 06.09.2021 durchgeführt. Die Ergebnisse aus dieser Beteili-
gung wurden in die weitere Bearbeitung des Verfahrens eingestellt. 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68439/03, Arbeitstitel: Deutzer Ha-
fen – Teilplan Infrastruktur sowie der Begründung erfolgte vom 09.06. bis zum 11.07.2022 nach 
Bekanntmachung am 01.06.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln im Stadtplanungsamt (Stadthaus 
Deutz) sowie im Internet. Im Zeitraum der Offenlage sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlich-
keit eingegangen. Diese greifen insbesondere Verkehrsthemen auf, aber auch Themen wie z.B. 
Barrierefreiheit, Klima- und Umweltschutz Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange wurden ebenfalls über die Offenlage informiert, worauf 18 Stellungnahmen eingingen.

6 
 
3. Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regional-
plans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Demnach ist der vormals ausgewiesene 
Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Siedlungsbereich 
(ASB) umgewandelt worden. Die Regionalplan-Änderung ist der Landesplanungsbehörde ge-
mäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. Durch Bekanntmachung im 
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplan-Änderung wirk-
sam. 
3.2 Raumordnungsplan Hochwasserschutz 
Die Ziele und Grundsätze des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasser-
schutz sind im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Der Plan ist auf die Konkretisierung in 
Raumordnungsplänen und kommunalen Bauleitplänen angelegt. Bis zur vorhandenen Hoch-
wasserschutzlinie westlich der Siegburger Straße liegt der Änderungsbereich innerhalb des ge-
setzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bereits im Rahmen der 25. Än-
derung des Regionalplans konnte festgestellt werden, dass die Umnutzung des Hafenareals 
nicht die Ausweisung eines neuen Baugebietes darstellt und somit nicht unter das bauliche Ent-
wicklungsverbot nach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fällt. Die rechtlichen Vorga-
ben des WHG zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Ver-
meidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und zur hochwasseran-
gepassten Errichtung von Bauvorhaben gemäß § 78 Abs. 3 S. 1 WHG werden bei der Umset-
zung der Planung eingehalten und damit die Ziele und Grundsätze des Raumordnungsplans im 
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ebenso wie bei der 227. Änderung des Flächen-
nutzungsplans beachtet (siehe auch Abschnitte 3.7 sowie 4.3). 
3.3 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt innerhalb des Gesamtgebiets westlich und im südlichen 
Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die 
GI-Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegbur-
ger Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, 
ebenso die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße 
Am Schnellert. Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise 
ist eine Fläche als Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als 
Wasserfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den mit der Entwicklung des 
Deutzer Hafens verbunden Zielen der Stadt Köln. Insofern besteht die Notwendigkeit, den Flä-
chennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. 
Durch die 227. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln wird angestrebt, die mit der 
Entwicklung des Gesamtgebiets geplanten Nutzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bau-
leitplanung in ihren Schwerpunkten darzustellen. Der überwiegende Teil des Hafenareals – öst-
lich des als Wasserfläche dargestellten Hafenbeckens – soll als Gemischte Baufläche darge-
stellt werden. Westlich des Hafenbeckens erfolgt die Darstellung von drei Parkanlagen als 
Grünflächen. Im nördlichen Bereich der Halbinsel ist der Standort der Schule als Fläche für Ge-
meinbedarf und südlich daran angrenzend ist eine zusammenhängende Wohnbaufläche vorge-
sehen. Im südlichen Bereich der Halbinsel, erfolgt hier eine weitere Darstellung einer Gemisch-
ten Baufläche, die von zwei Parks umfasst wird. Für den südlichen Bereich des Hafenkopfes

7 
 
und der angrenzenden Flächen entlang der Straße Am Schnellert ist die Darstellung eines Ge-
werbegebietes vorgesehen. Das im östlichen Bereich geplante Umspannwerk findet durch ein 
entsprechendes Symbol Eingang in den Flächennutzungsplan. Die geplanten Verkehrsflächen, 
inklusive der Kfz- und der Rad-/Gehwegbrücke sollen als Bestandteile der umgebenden bauli-
chen Nutzungen dargestellt werden.  
Das im Plangebiet enthaltene Erschließungssystem geht in den umgebenden Nutzungen auf, 
da es nicht Bestandteil der im Flächennutzungsplan der Stadt Köln dargestellten Flächen für 
den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge ist. Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Deutzer Hafen - Teilplans Infrastruktur umfasst die im FNP dargestellten Grün-
flächen, die Fläche für Gemeinbedarf sowie den Standort des Umspannwerks. 
3.4 Landschaftsplan 
Das Plangebiet des Teilplans Infrastruktur ragt im Westen minimal in den Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln hinein. Für diesen Bereich (sog. Poller Wiesen) sieht der 
Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener 
Grünanlagen“ vor. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Überschneidung keine Änderung 
dieses Ziels vor und auch keine Festsetzungen, die den Zielen des Landschaftsplans wider-
sprechen. 
Der Landschaftsplan setzt ferner für die Poller Wiesen und damit für einen Teilbereich des Infra-
strukturbebauungsplans entlang der Alfred-Schütte-Allee das Landschaftsschutzgebiet L 13 
‘Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen’ fest. 
3.5 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu einem 
urbanen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Erschließungs- und flächendeckende 
Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Herstellung einer hochwassersicheren Erschließung 
(Höherlegung des Geländes in Bezug auf ein 200-jährliches Ereignis – HQ 200 entsprechend 
11,90 m Kölner Pegel), die Erfordernisse aufgrund der Lärmbelastungen, die Beseitigung vor-
handener Altlasten, die Berücksichtigung landschaftsschutzrechtlicher Belange sowie die Maß-
nahmen zur verkehrlichen Erschließung erfordern eine geschlossene städtebauliche Gesamt-
maßnahme zur Entwicklung des Gebietes. Deshalb hat der Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 
einen Beschluss zur Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ‘Deutzer Hafen’ 
nach § 165 Absatz 6 des BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018) gefasst. Mit Beschluss vom 
23.03.2021 erfolgte eine Ergänzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 214 
BauGB (Vorlagen-Nr. 0082/2021). Zur Durchführung der Städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme hat die Stadt Köln die Stadtwerke Köln GmbH als treuhänderisch handelnden Entwick-
lungsträger i. S. d. § 167 BauGB beauftragt. 
3.6 Denkmalschutz 
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens befinden sich innerhalb des 
Plangebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische 
Bauwerke und Strukturen. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in § 2 Denkmalschutz-
gesetz (DSchG NRW) aufgeführten Kriterien nachgewiesen. 
In der Denkmalliste gem. § 3 DSchG NRW der Stadt Köln werden die Drehbrücke von 
1907/1908 sowie die Gebäudekomplexe der Ellmühle geführt. Die Ellmühle entstand 1975

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durch die Fusion der ehemaligen Auer-Mühle und der ehemaligen Walzenmühle der Fa. Ley-
sieffer & Uetzmann. Es handelt sich um einen stadtbildprägenden Mühlenkomplex, der maß-
geblich die Rheinsilhouette bestimmt, bestehend aus dem Verwaltungsgebäude mit Pförtner 
und dem Mühlengebäude der ehemaligen Fa. Leysieffer & Lietzmann, den Mühlen I-IV der 
ehem. Auer-Mühle und ihrem Schornstein mit Fuchs, Kessel- und Maschinenbaus sowie Pum-
penhaus, mehreren Silobauten, Getreidesauganlagen und Mehlmagazinen, teilweise mit Logos 
und Schriftzügen.  
Das innerhalb des Plangebietes gelegene Mühlengebäude wird im Bereich des ehemaligen Ge-
treidesilos abgebrochen. Mit der neuen Fuge zwischen Ellmühle und Auermühle wird ein kleiner 
öffentlicher Platz (Platz 6) geschaffen. Mit dem Abbruch des Getreidesilos erhält das Müh-
lenareal eine plausible städtebauliche Maßstäblichkeit im Gesamtkontext des Quartiers. Das 
Mühlenareal bindet sich so, bezogen auf die Erschließung, in das neue Quartier ein und schafft 
gleichermaßen die erforderliche städtebauliche Verbindung zur vorhandenen Bebauung in 
Deutz zu Gunsten einer räumlichen und gesellschaftlichen Integration in den Stadtteil insge-
samt. Eine bauliche Trennung der Mühlen verbessert die Verknüpfung von Siegburger Straße 
und Hafenpromenade und macht die historische Eigenständigkeit der beiden Großmühlen wie-
der ablesbar. Durch die geplante Fuge werden außerdem die Tageslichtverhältnisse in den Ge-
bäuden der Mühlen verbessert. Darüber hinaus gibt die Fuge die Ansicht auf das Bunkersilo frei 
und macht dessen Höhe und Volumen wieder erlebbar, ohne die städtebauliche Ensemblewir-
kung der Mühlen zu schwächen. Durch die Trennung der beiden Mühlen entstehen zwei Baufel-
der in der Größenordnung der restlichen Baufelder des Deutzer Hafens, so dass sich die beiden 
Mühlenbaukörper stimmig in das städtebauliche Gesamtensemble des neuen Quartiers einfü-
gen. In den frei gewordenen Flächen der Mühlenfuge werden attraktive Aufenthaltsmöglichkei-
ten und Begegnungsflächen geschaffen sowie stadtklimatische Verbesserungen erreicht. 
Der Abbruch des Getreidesilos ist städtebaulich begründet und mit dem Stadtkonservator sowie 
dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt.  
Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen, dazu gehören Ha-
fenbecken einschließlich Wasserfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kaimauern mit Basalt-
verblendungen und allen historischen Elementen wie Sacktreppen mit eisernen Stufen und 
Handlauf, Poller, Ringe, Mauervorsprünge für Getreide-Elevatoren und Verladeanlagen, 
Dalben, sowie die Gleistrassen der Hafenbahn am West- und Ostkai des Industriehafens, die 
durch den Damm der Südbrücke zum Verschiebebahnhof Poll führen und die Kran- und Verla-
deanlagen mit zugehörigen Kranbahnen.  
Die denkmalwerten Anlagen werden weitestgehend sichtbar erhalten und stellen künftig we-
sentliche Strukturelemente im Bereich des Deutzer Hafens dar. Der Charakter des Industrieha-
fens soll weiterhin erlebbar bleiben. Die Freiraumplanung berücksichtigt die Belange des Denk-
malschutzes. Eingriffe in die historischen Gleisanlagen im Rahmen der Gestaltung der Hafen-
promenaden werden so weit wie möglich minimiert. Einbauten in das Hafenbecken erfolgen nur 
in geringem Umfang ohne maßgebliche Inanspruchnahme der Kaimauern, so dass der zusam-
menhängende, industrielle Charakter des Hafenbeckens nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 
Der ursprünglich im Integrierten Plan vorgesehene Pool am Hafenkopf wird nicht weiterverfolgt. 
In diesem Bereich ist eine Erweiterung der Hafenpromenade in das Hafenbecken durch ein auf-
geständertes Deck mit einer zum Wasserniveau führenden Freitreppe vorgesehen. Eine Bade-
möglichkeit soll im nördlichen Bereich des Hafenbeckens angrenzend an den geplanten Park III 
vorgesehen werden.

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An der Alfred-Schütte-Allee sind die Allee sowie Grünanlagen mit Sportflächen in der Denkmal-
liste der Stadt Köln als Gartendenkmal unter der Nummer 523 geführt. 
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort 
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war. Ende der 1950er Jahre erfolgte 
ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. 
Die innerhalb des Plangebiets liegenden eingetragenen Bau-, Garten- und Bodendenkmäler 
werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Außerhalb des Plangebietes befinden sich westlich im Bereich der Poller Wiesen drei Boden-
denkmäler. Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wir-
kungsraum das Plangebiet. 
3.7 Hochwasserschutz 
Das gesamte Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzan-
lage, welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und 
dort an den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Über-
schwemmungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserer-
eignis (11,90 m Kölner Pegel) ausgelegt. Die Schutzhöhe von 11,90 m Kölner Pegel entspricht 
an Rhein-km ca. 686,9 (Bereich Hafeneinfahrt/Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von etwa 
47,08 m und an Rhein-km ca. 685,7 (Bereich Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von etwa 
47,41 m jeweils über Normalhöhennull im DHHN2016 (im Folgenden „m ü.NHN“). Die Hoch-
wasserschutzlinie im Bereich des Deutzer Hafens ist als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler 
Elemente im Bereich von Hof-, Tor- und Straßenquerungen planfestgestellt. Diese Hochwasser-
schutzanlagen zählen zum Planfeststellungsbeschluss 16 (Poll bis Rheinpark Deutz) und wer-
den nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz, ist die städtebauliche 
Konversion des Hafenareals grundsätzlich möglich. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Ha-
fens können nur unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwas-
serschutzes und entsprechender hochwasserangepasster Bauweisen erfolgen. Das Planungs-
verbot des § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) greift jedoch nicht. Wegen der vorhan-
denen Bebauung im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 
03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) kein ‘neues Baugebiet’ vor. Dies wurde im Rahmen der 25. Ände-
rung des Regionalplans bestätigt. Vorausgesetzt wird eine an die jeweilige Planungssituation 
angepasste Berücksichtigung des Hochwasserschutzes. Die rechtlichen Vorgaben des WHG 
zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung einer 
Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und zur hochwasserangepassten Er-
richtung von Bauvorhaben können bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens eingehalten wer-
den (siehe Abschnitt 4.3). 
Deichschutzverordnung 
Bei Maßnahmen im Umfeld der Hochwasserschutzanlage sind die Ge- und Verbote der Deich-
schutzverordnung zu beachten. Aus diesem Grund werden im Bebauungsplan ebenso die 
Deichschutzzonen I und II nachrichtlich dargestellt. Für „sonstige Hochwasserschutzanlagen“ – 
wie im vorliegenden Fall – beträgt die Breite der Schutzzonen 20 m jeweils beiderseits der 
Hochwasserschutzanlage (Deichschutzzone I und II). In Bezug auf Deichschutzzone I bedeutet 
dies beispielhaft, dass im Bereich von 4 m (gemessen jeweils von der äußeren Begrenzung der 
Hochwasserschutzmauer) das Herstellen von baulichen Anlagen, zu denen unter anderem

10 
 
auch Stellplatzanlagen gehören, verboten ist. Entsprechende Genehmigungen und Befreiungen 
(dazu zählen zum Beispiel das Errichten, wesentliche Ändern oder Beseitigen von baulichen 
Anlagen, das Anpflanzen mit Bäumen und Sträuchern) sind im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Infolge geplanter Maßnahmen 
dürfen keine zusätzlichen Lasten auf die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen einwirken. 
Dies gilt insbesondere beim Bau einer Tiefgarage. Die entsprechenden Nachweise sind im Rah-
men des Baugenehmigungsverfahrens beziehungsweise bei Anträgen auf Befreiungen von der 
Deichschutzverordnung zu führen. Vor diesem Hintergrund ist ein entsprechender Hinweis in 
den Bebauungsplan aufgenommen worden. 
Sperr- und Gefahrenzonenverordnung 
Die Sperr- und Gefahrenzonen sowie die zugehörigen Verbote und Gebote werden in der „Ord-
nungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll 
- Rheinpark Deutz“ vom 30. August 2017 festgeschrieben. Die Verordnung enthält Bestimmun-
gen insbesondere zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung des geordneten und stö-
rungsfreien Auf- und Abbaus der Hochwasserschutzanlagen durch die Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln, AöR. 
Anfahrbarkeit der Hochwasserschutzanlagen 
Im Planbereich sind im Hochwasserfall mehrere Durchgänge mit mobilen Elementen zu ver-
schließen. Der Aufbau muss entsprechend den Geländehöhen abgeschlossen sein. Die Anfahr-
barkeit der Hochwasserschutzanlagen mit schweren Fahrzeugen muss jederzeit gewährleistet 
sein.  
Überschwemmungsgebiet des Rheins 
Für die Bereiche im Plangebiet, die sich gemäß der Überschwemmungsgebietsverordnung 
„Rhein“ im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins befinden, gelten besondere 
Schutzbestimmungen. Die Flächen des Überschwemmungsgebiets sind in die Planzeichnung 
nachrichtlich übernommen. 
3.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Zur Sicherung der Versorgung erfolgt nach der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes (Entwurf 2020) perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer 
Hafen auf der östlichen Hafenseite rund um den Platz 3. Neben der Versorgung des Deutzer 
Hafens soll das neue Stadtteilzentrum die Versorgung im südlichen Siedlungsbereich des 
Stadtteils Deutz verbessern. Mit Blick auf die Funktionszuweisung als Stadtteilzentrum können 
zukünftig ein bis zwei Lebensmittelmärkte, ein Drogeriemarkt, ergänzende Einzelhandelsge-
schäfte und. Komplementärnutzungen im zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden. 
Die Steuerungsregeln und der Kriterienkatalog des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes (Entwurf 2020) sind hier maßgeblich zu beachten. Das im Entwurf vorliegende 
Konzept ist behördenverbindlich und wird in der Bauleitplanung umgesetzt. Die Festsetzung 
von Einzelhandelsbetrieben spielt im vorliegenden Teilplan Infrastruktur nur eine untergeord-
nete Rolle. Mögliche bauliche Nutzungen innerhalb des neuen Stadtteilzentrums bzw. des ge-
planten zentralen Versorgungsbereichs liegen nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Teil-
plans Infrastruktur.

11 
 
4. Planungskonzept  
4.1 Städtebauliches Konzept 
Ziel des Integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein leben-
diges und gemischtes Viertel zum Wohnen und Arbeiten zu schaffen. Das geplante Stadtquar-
tier soll dabei in das städtebauliche Umfeld integriert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt 
werden. Das Konzept bietet einerseits vielfältige Wohnformen (öffentlich gefördert, preisge-
dämpft und frei finanziert, Eigentum und Miete; Baugemeinschaften und genossenschaftliches 
Wohnen; Sonderwohnformen), die eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft fördern. 
Zum anderen soll das neue Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleistungs- und Büronutzun-
gen, für Handel, Nahversorgung und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur und soziale Infrastruk-
tur sein. Die aus dem kooperativen Verfahren abgeleitete städtebauliche Struktur des Integrier-
ten Plans von Cobe architects/Kopenhagen schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraus-
setzung für eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und 
Magneten.  
Der vorliegende Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur – stellt einen ersten 
Baustein der Bauleitplanung für die Entwicklung des Deutzer Hafens dar, der neben der Siche-
rung der Infrastruktur des Gebietes durch die Festsetzung der Verkehrs- und Grünflächen die 
oben beschriebene städtebauliche Struktur vorbereitet. Für die Baufelder werden nach weiteren 
vertiefenden Qualifizierungsverfahren nachfolgende Teilbebauungspläne erstellt, mit denen für 
die Baublöcke das Planungsrecht hergestellt wird. Städtebauliches Leitmotiv des Integrierten 
Plans ist eine Blockrandbebauung, die sich an dem rechtwinklig auf das Hafenbecken ausge-
richteten Gebäuderaster der Bestandsbebauung orientiert. Der im Plangebiet vorgesehene 
Blocktypus – der so genannte `Deutzer Block’ – kombiniert die gründerzeitliche Deutzer Block-
randbebauung mit geschütztem Innenhof mit einer differenzierten Höhenentwicklung, die sich 
aus den bestehenden Mühlenbetrieben ableitet. Ein wichtiges Element der Blöcke ist darüber 
hinaus jeweils eine Öffnung zum angrenzenden Freiraum in Form des Hafenbeckens, Parks o-
der einem Platz. 
Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen entlang der Ostseite des Hafenbe-
ckens und Parks auf der Westseite des Hafenbeckens aufgelockert, die durch eine das Hafen-
becken begleitende Promenade verbunden sind. Die Auer- und die Ellmühle sollen als den Ha-
fen prägende Bauten weitestgehend erhalten bleiben. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz 
wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung Konzepte zur Umnutzung der Mühlen erarbeitet, die 
im Rahmen der weiteren Entwicklung des Hafens qualifiziert werden. 
Die denkmalwerten Anlagen des Industriehafens, der Hafenbahn und der zugehörigen Verlade-
anlagen werden erhalten und weitestgehend sichtbar in die Planung integriert. Sie stellen künf-
tig wesentliche Strukturelemente im Bereich des Deutzer Hafens dar. Der Charakter des Indust-
riehafens soll weiterhin erlebbar bleiben. Die Freiraumplanung berücksichtigt im Wesentlichen 
die Belange des Denkmalschutzes. Einbauten in das Hafenbecken erfolgen nur in geringem 
Umfang ohne maßgebliche Inanspruchnahme der Kaimauern, so dass der zusammenhän-
gende, industrielle Charakter des Hafenbeckens nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 
4.2 Freiraumkonzept 
Die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers in der angestrebten Dichte erfordert eine 
besondere Qualität des öffentlichen Raums. Das städtebauliche Konzept bietet in dieser Hin-

12 
 
sicht große Potenziale durch das Hafenbecken und die angrenzenden Flächen in Form von Ha-
fenpromenade und Plätzen sowie drei Parkanlagen, die auf der westlichen Halbinsel einen 
Übergang zwischen Hafenbecken und den am Rhein gelegenen Poller Wiesen bieten.  
Neben der unmittelbaren Funktion für die künftigen Bewohner und Arbeitsplätze bietet der Deut-
zer Hafen auch Anknüpfungspunkte zu den umliegenden Stadtquartieren. Der Deutzer Hafen 
soll sich als Teil von Deutz und Poll in die bestehende Stadtstruktur einbinden. Er stellt für die 
angrenzenden Stadtbereiche eine wichtige Erweiterung bis an den Rhein dar. Bei der Lage und 
Ausgestaltung der Plätze wurden bereits auf der Ebene des Integrierten Plans die Belichtung, 
die Bepflanzung, die Anordnung von Funktionen und die Wahl von Materialien in den Freiräu-
men durch übergeordnete Rahmenbedingungen berücksichtigt, die durch die Empfehlungen 
des Grünordnungsplans Eingang in das Bauleitplanverfahren bzw. die anschließende Umset-
zung finden, um eine größtmögliche Aufenthaltsqualität zu erreichen.  
Die in Nord-Süd verlaufenden Straßenräume sollen mit Alleen und Baumreihen bepflanzt wer-
den. Die sogenannten ‚Grünen Gassen’ stehen mit einer Bepflanzung aus kleinen Bäumen, 
Baumgruppen, Sträuchern und Beeten im Kontrast dazu. Über sie erfolgt eine Einbindung der 
westlich angrenzenden Poller Wiesen in das Gebiet des Deutzer Hafens. Die Ostseite des Ha-
fenbeckens ist stark besonnt. Durch Baumanpflanzungen entlang der Promenade und auf den 
Plätzen wird Schatten geschaffen. Der direkt vor den Mühlengebäuden liegende Teil der Pro-
menade wird aus Gründen des Denkmalschutzes baumfrei gehalten. 
Die Plätze werden offengehalten und durch Baumgruppen und Pflanzbeete gestaltet. In den 
Parks bieten große Wiesenflächen Platz für Aufenthalt, Baumgruppen bieten verschattete Be-
reiche und Struktur. 
In den unterschiedlichen Freiräumen werden verschiedene Nutzungsschwerpunkte gesetzt. Die 
Plätze werden offen gestaltet und bieten Raum für temporäre Funktionen wie Märkte und kultu-
relle Veranstaltungen. Es sind Gestaltungselemente, wie z.B. Wasserelemente vorgesehen, die 
der Regenrückhaltung dienen und das Mikroklima bei Hitze verbessern. Die Parks bieten Sport- 
und Spielangebote und bilden einen Übergang zu den westlich gelegenen Freiräumen der Pol-
ler Wiesen und des Rheins. 
4.3 Hochwasserschutzkonzept 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens ist aufgrund seiner Nähe zum Rhein einerseits lokal von 
Hochwasserereignissen betroffen. Andererseits ist im Verlauf des Rheinstroms der Belang der 
Sicherung und Entwicklung von Retentionsraum für Hochwasserereignisse des Rheins in der 
Abwägung zu berücksichtigen. Insofern kommt den Belangen des vorbeugenden Hochwasser-
managements bei der Entwicklung des Deutzer Hafens eine besondere Bedeutung zu.  
Abgeleitet aus diesen planerischen Anforderungen wurde für das Gesamtgebiet ein Hochwas-
serschutzkonzept entwickelt, das präventive bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Hochwas-
serereignissen vorsieht – beispielhaft sind hier die Festlegung eines hochwassersicheren Er-
schließungsniveaus und der Erhalt vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen zu nennen. 
Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass dem Rhein mit der Flächenentwicklung wichtige Retentions-
räume für Hochwasserfälle verloren gehen und sich somit die von solchen Ereignissen ausge-
henden Gefahren vergrößern. Zu diesem Zweck sieht das Hochwasserschutzkonzept vor, durch 
Doppelnutzung von Flächen, z.B. durch Schaffung von Rückhaltevolumen innerhalb der Grün-
flächen, oder bauliche Maßnahmen durch die Gebäude- und Tiefgaragenplanung dem Rhein 
keinen Retentionsraum zu entziehen. Darüber hinaus dienen die vorgesehenen Maßnahmen

13 
 
gleichzeitig dem Schutz im Falle von Starkregenereignissen. Die genannten Belange sind wie 
folgt in dem Bebauungsplan – Teilplan Infrastruktur integriert: 
Die vorhandene Hochwasserschutzanlage – bestehend aus festen Hochwasserschutzwänden, 
mobilen Hochwasserschutzanlagen und dem Bahndamm – entlang der Siegburger Straße und 
der Straße Am Schnellert bleibt hinsichtlich Lage und Schutzfunktion erhalten. Die Anlage liegt 
im öffentlichen Raum – i.d.R. innerhalb der Straßenverkehrsflächen. Mit der Umsetzung des In-
tegrierten Plans sind unter Umständen Änderungen oder Eingriffe in die Hochwasserschutzan-
lagen verbunden. Bei der Herstellung der technischen Infrastruktur und der Anhebung von Tei-
len des Erschließungssystems auf ein hochwassersicheres Niveau sind punktuell bauliche An-
passungen der Hochwasserschutzmauer erforderlich. Zudem ist vereinzelt vorgesehen, Ge-
bäude unmittelbar an der Hochwasserschutzmauer zu errichten. Eingriffe in die bestehende 
Hochwasserschutzanlage bedürfen einer Einzelfallprüfung und Abstimmung mit der Bezirksre-
gierung, ob eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig ist. Konkrete Planun-
gen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell noch nicht vor. Diese werden erst im Rahmen der 
Ausführungsplanung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, bereits im Zuge der 
Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Anträge zu stellen. Dies erfolgt in nachgela-
gerten Verfahren in Abstimmung mit der Bezirksregierung.  
Die hochwassersichere Erschließungsebene im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen ist auf 
einer Mindesthöhe – je nach Lage im Plangeiet – zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN geplant. 
Dies entspricht dem Höhenniveau des bestehenden Hochwasserschutzes entlang Siegburger 
Straße/Poller Kirchweg und liegt somit oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen Hoch-
wasserabflusses (HQ200 zwischen 47,08 und 47,41 m ü.NHN im Verlauf des Rheins entlang 
des Deutzer Hafens). Die Ausbauhöhen werden voraussichtlich über die Mindesthöhen hinaus-
gehen. 
Die Bewertung des Hochwasserrisikos im Gesamtgebiet Deutzer Hafen orientiert sich am vor-
handenen Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln (Beschluss zum Hochwasserschutz im 
Planfeststellungsabschnitt 16 durch den Rat der Stadt Köln am 23.04.1998, Ds -Nr. 1690/097). 
In diesem Schutzkonzept wurden auf Basis von Risikobewertungen und Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtungen für das gesamte Kölner Stadtgebiet Schutzgrade definiert, welche in den letzten 
Jahren auch umgesetzt wurden. Im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16, in welchem das Ge-
samtgebiet Deutzer Hafen liegt, ist das Schutzziel auf ein 200-jährliches Rheinhochwasser aus-
gelegt. Diese – 1996 ermittelte – Schutzhöhe auf Basis der bestehenden Hochwasserschutzli-
nie im Bereich des Deutzer Hafens bildet nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und 
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln die Maßgabe für die hochwasserangepasste Bauweise 
im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Da in den letzten Jahren am Rhein basierend auf 
dem Aktionsplan Hochwasser eine Vielzahl von Hochwasserpoldern umgesetzt wurden, welche 
bei mittleren und seltenen (HQ100 bzw. HQ200 gem. StEB Köln) Hochwasserereignissen geflu-
tet werden können, verändert sich entsprechend die Hochwasserstatistik. Die Eintrittswahr-
scheinlichkeit wird – in Abhängigkeit des konkreten Hochwasserfalls – zum Teil geringer. In der 
Folge kann die real erforderliche Schutzhöhe als niedriger angenommen werden. Demnach 
liegt die gewählte Schutzhöhe für die hochwasserangepasste Bauweise auf bzw. über dem Ni-
veau des aktuellen HQ200.  
Ein erhöhtes Hochwasserrisiko aufgrund von Starkregenereignissen vergleichbar der Flutkata-
strophe im Sommer 2021 ist laut Gutachter am Deutzer Hafen nicht gegeben, da das Abfluss-
verhalten des Rheins aufgrund seiner Größe grundsätzlich anders ist als das kleinerer Flüsse. 
Das Wasservolumen kann sich im Hochwasserfall aufgrund des zur Verfügung stehenden Rau-

14 
 
mes anders verteilen. Darüber hinaus treten Hochwasserereignisse am Rhein mit einer gewis-
sen Zeitverzögerung ein, so dass eine ausreichende Vorwarnzeit zur Ergreifung von Schutz-
maßnahmen besteht. 
Im vorliegenden Bebauungsplan – Teilplan Infrastruktur werden für die Erschließung der späte-
ren Baufelder erforderliche Verkehrsflächen mit einer entsprechenden Höhenlage in Form einer 
Mindesthöhe festgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch im 200-jährlichen Hochwasserfall 
die Erschließung sichergestellt ist. Aufgrund der Ausdehnung des Hafengebiets sind die Höhen-
änderungen durch das Rheingefälle zu berücksichtigen. Die Erschließungsanlagen werden so 
geplant, dass im Hochwasserfall oder bei Starkregenereignissen an den angrenzenden Gebäu-
den keine Schäden entstehen können. 
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Parks und Plätze im Deutzer Hafen so angelegt werden, 
dass sie im Hochwasserfall als Retentionsraum dienen. In den künftigen Baufeldern sollen flut-
bare Tiefgaragen bei Hochwasser zusätzlichen Retentionsraum bieten. Durch die Modellierung 
der Freiflächen und Verkehrsflächen wird sichergestellt, dass diese im Hochwasserfall oder bei 
Starkregenereignissen die Funktion von Notwasserwegen sowohl für die eigene Entwässerung 
als auch für die Entwässerung der Baufelder in Richtung Hafenbecken und/oder Rhein über-
nehmen können. Trotz des hohen Versiegelungsgrades des Gesamtgebiets, werden durch die 
Parkanlagen, aber auch durch Grünflächen (z.B. Beete, Baumscheiben) im Straßenraum sowie 
einem hohen Anteil von Dachbegrünung, Versickerungs- bzw. Rückhaltemöglichkeiten geschaf-
fen. Diese sollen – insbesondere bei Starkregenereignissen – den auftretenden Wasserabfluss 
regulieren. 
Für den Hochwasserfall werden auf der Genehmigungsebene Alarmpläne inklusive eines Eva-
kuierungskonzepts erstellt. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich das beste-
hende Retentionsvolumen durch die Umsetzung des Integrierten Plans nicht verringert und 
während der Umsetzungsphase und darüber hinaus permanent zur Verfügung steht.  
Sofern es während der Baumaßnahmen zu Veränderungen des Retentionsvolumens kommt, ist 
nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz über das gesamte Plangebiet und den gesamten 
Umsetzungszeitraum positiv ausfällt. Da der Teilplan Infrastruktur nur einen Teilbereich des 
Deutzer Hafens und den ersten Entwicklungsabschnitt abdeckt, ist dieser Nachweis nicht auf 
Ebene des einzelnen Bebauungsplans möglich. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und 
zur Unterstützung der Einzelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde wird daher in Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Retentionsraumkonto für das Gesamtgebiet über 
die gesamte Bauzeit des Deutzer Hafens geführt und fortlaufend aktualisiert. In diesem Konto 
kann die jeweilige Zu- und Abnahme von Retentionsraum in Teilflächen zueinander in Relation 
gesetzt werden, um einen Nachweis über ein zu jedem Zeitpunkt, auch während der Bauphase, 
ausreichendes Retentionsvolumen zu führen. Dabei werden primär Bereiche – z.T. auch außer-
halb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur, jedoch innerhalb des Gesamtgebietes – vorbe-
reitet, die einen positiven Effekt auf die Bilanz haben, um spätere bauliche Eingriffe mit negati-
vem Effekt auf die Bilanz zu ermöglichen, so dass sich das Retentionsvolumen zu keinem Zeit-
punkt verringert. Entsprechende Nachweise werden auf der Ebene des jeweiligen Bauantrags 
erbracht. Das Retentionsraumkonto wird im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (als Betrei-
ber der Hochwasserschutzanlagen) durch einen externen Gutachter (Ruiz Rodriguez - Zeisler - 
Blank, Wiesbaden) geführt, es ist jederzeit durch die Bezirksregierung Köln (als Genehmigungs-
behörde für sämtliche wasserrechtlichen Fragestellungen zum Bauen im gesetzlichen Über-
schwemmungsgebiet) einsehbar und dient als Grundlage für die Einzelbaugenehmigungen.

15 
 
4.4 Mobilitätskonzept 
Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Lö-
sungen aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobi-
litätsverhaltens, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und 
Verkehrsangebote künftig gestaltet werden können.2 Ziel des Mobilitätskonzepts ist  eine Grund-
lage für die weiteren Planungsentscheidungen zu allen Verkehrsmitteln zu schaffen und gezielt 
Chancen und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand oder der Planung ergeben kön-
nen. 
Ausgehend von den städtebaulichen Rahmenbedingungen, den Ansprüchen aller Verkehrsteil-
nehmer/innen an das Mobilitätsangebot und die Erreichbarkeit der wichtigen Angebote der Um-
gebung sowie den Konflikten der Verkehrsmittel untereinander, wurde ein Leitbild entwickelt, 
das einheitliche Grundsätze und Ziele für weitere Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität 
darstellt. 
Für die Entwicklung des Deutzer Hafens wurden folgende Ziele definiert: 
Ziel 1: Mobilität barrierefrei gestalten 
Ziel 2: Verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer 
Ziel 3: Förderung der Nahmobilität 
Ziel 4: Förderung alternativer Mobilität und des Umweltverbunds 
Ziel 5: Mobilität Naherholung/Sport/Freizeit 
Ziel 6: Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes 
Ziel 7: Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
Ziel 8: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung 
Ziel 9: Imageverbesserung alternativer Mobilitätsangebote und des Umweltverbunds 
Ziel 10: Stadtverträglichkeit 
Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhaltiges umwelt- und stadtverträg-
liches Mobilitätsangebot geschaffen werden. Ziel ist es, den Anteil des motorisierten Individual-
verkehrs (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des Um-
weltverbundes sowie einem gut ausgebauten ÖPNV-, Fuß- und Radwegenetz zu minimieren. 
Dafür wurden drei Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, dass 
ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an MIV-Wegen, aufgrund der für die einzelnen Ver-
kehrsmittel erarbeiteten Maßnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß- 
und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. 
 Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Busli-
nie 150, keine Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn 
 Szenario 2 (mittelfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch die taktverdich-
tete Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
kein Anschluss an die S-Bahn 
 Szenario 3 (langfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch die taktverdich-
tete Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
Anschluss an die geplante S-Bahn S16 
                                                 
2  Mobilitätskonzept Deutzer Hafen – Ergebnisbericht; Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH ; 2022

16 
 
Alle drei Szenarien führen durch eine Verlagerung der MIV-Wege zu Verkehrsmitteln des Um-
weltverbunds jeweils zu einer Reduzierung des MIV-Anteils der Neuverkehre. 
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden die folgenden Maßnahmen zur Schaffung einer nach-
haltigen Mobilität erarbeitet.  
4.4.1 Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) 
Um den bestehenden Straßenverkehr im Umfeld des Gebiets Deutzer Hafen auch zukünftig ab-
wickeln zu können, sowie auf die neuen Belange durch die Gebietsentwicklung eingehen zu 
können, werden zusammenfassend folgende Maßnahmen im Straßenverkehr empfohlen: 
 Interne Erschließung über eine Ringerschließung als neue Hauptsammelstraße zur Quar-
tierserschließung über Poller Kirchweg, der Straße Am Schnellert und neuer Quartiers-
straße auf der Halbinsel, die mit einer neuen Brücke über das Hafenbecken an die Siegbur-
ger Straße im Osten anschließt. 
 Die Quartierserschließung soll als bevorrechtigte Straße geführt werden, um den Verkehrs-
fluss aufrecht zu erhalten. Die anliegenden Stichstraßen (‚Grüne Gassen’) sollen als Geh- 
und Radweg gestaltet werden. 
 Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird auch mit Blick auf 
die Auswirkungen auf die anderen Verkehrsteilnehmer/innen empfohlen. Die vorgesehene 
Geschwindigkeitsbeschränkung erhöht die Verkehrssicherheit. 
 Die Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrücke wird für den MIV gesperrt. 
4.4.2 Maßnahmen für den ruhenden Verkehr 
Ziel ist eine flächendeckende Parkraumregelung, um eine gute Erreichbarkeit des Gebiets für 
Anwohner/innen und Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten sowie den ruhenden Verkehr größ-
tenteils in Tiefgaragen und Parkhäusern unterzubringen, um ausreichend Raum für Nahmobili-
tät im Straßenraum zur Verfügung zu stellen. 
Im Bereich der Quartiersstraße, der Mühlenstraße und des Poller Kirchwegs sind Stellplätze im 
öffentlichen Raum vorgesehen. Der überwiegende Teil der Baublöcke im Deutzer Hafen wird 
von diesen Straßen unmittelbar erschlossen. Für Handwerker mit überdurchschnittlich großen 
Fahrzeugen, welche Arbeiten im Quartier des Deutzer Hafens auszuführen haben, besteht so-
mit die Möglichkeit, öffentliche Stellplätze im Hafengebiet außerhalb von Tiefgaragen zu nutzen. 
Handwerker mit gewöhnlichen Fahrzeugen können die Tiefgaragen der jeweiligen Baufelder 
nutzen. 
Für den Hol- und Bringverkehr werden an der geplanten Grundschule Stellplätze in der Tiefga-
rage der Grundschule, sowie im unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden Bereich der 
Quartiersstraße angeboten. Der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kitas wird auf den Flä-
chen der jeweiligen Baufelder in den Tiefgaragen abgewickelt. 
Private Stellplätze sind primär in den Tiefgaragen der einzelnen Baufelder vorgesehen. Die Zu-
fahrten befinden sich entlang der Quartiersstraße sowie dem Poller Kirchweg. Weitere, vorwie-
gend den gewerblichen Nutzungen zugewiesene Stellplätze befinden sich in Tiefgaragen und 
Parkhäusern, welche unmittelbar über die Straßen Am Schnellert, Poller Kirchweg und der 
Quartierstraße erschlossen werden. 
Im Südosten des Gebiets ist ein Parkhaus auf Baufeld Ost 04 vorgesehen.

17 
 
Entsprechend dem Ziel der Reduktion des MIV-Anteils sollen die zukünftigen Nutzer motiviert 
werden, Anfahrt und Wege im Gebiet des Deutzer Hafens ohne das Kfz zu bestreiten. In die-
sem Zusammenhang sind an geeigneten Stellen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfü-
gung zu stellen (siehe Abschnitt 4.4.4). Ebenso ist die Einrichtung von Behindertenstellplätzen, 
Ladezonen für den Lieferverkehr oder speziell ausgewiesenen Flächen für das Abstellen von E-
Scootern (z.B. an Mobilitätsstationen) zu berücksichtigen. 
4.4.3 Maßnahmen für den Fußgängerverkehr 
Fußgänger sind besonders schutzwürdig. Aus diesem Grund sind ausreichend bemessene Ver-
kehrsanlagen (betrieblich und baulich) – sowohl entlang neuer Straßen und Wege als auch que-
rend zu diesen – ein wesentliches Planungselement in der Entwicklung des Deutzer Hafens und 
der Entwicklung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Fußgänger/innen und Radfah-
rer/innen. Insbesondere ist dabei – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und 
der Inklusion – die Umsetzung einer barrierefreien Erschließung zu beachten. Es sind die fol-
genden Maßnahmen für ein zukünftig ausreichendes und verkehrssicheres Fußwegenetz im 
Deutzer Hafen vorgesehen: 
 Straßenbegleitende und ausreichend breite Fußwege entlang der Quartiersstraße. 
 Fußgänger-Promenade entlang der Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrü-
cke. 
 Fuß- und Radwegbrücke über das Hafenbecken. 
 Öffnung der Drehbrücke primär für Fußgänger und Radfahrer. 
 Brücke der Quartierstraße über das Hafenbecken für Kfz-, Rad- und Fußgänger-Verkehr. 
 Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen (vor allem Siegburger 
Straße) und Verbindungen aus beziehungsweise in das Quartier. 
 Barrierefreie Zugänge in Form von Aufzügen oder Rampen an der Südbrücke im Bereich 
der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer. (Nicht im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans.)  
Barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der Severinsbrücke im Bereich der Siegburger Straße 
im Bereich des Deutzer Hafens und dem linksrheinischen Rheinauhafen. (Nicht im Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans.) 
 Schaltung ausreichender Grünzeiten an signalisierten Fußgängerfurten. 
Darüber hinaus ist als langfristiges Ziel – laut Masterplan Innenstadt Köln – eine neue Fuß- und 
Radwegbrücke über den Rhein vorgesehen. Diese im Masterplan vorgesehene Option wird 
durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. 
Es ist beabsichtigt, die Fußwege einladend und barrierefrei zu gestalten und die Anforderungen 
aller Zielgruppen zu beachten. Entlang des Hauptnetzes im Quartier sollen in angemessenem 
Abstand Ruheplätze geschaffen werden, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen ohne 
Probleme zu Fuß unterwegs sein können. Für Kinder können zusätzlich an diesen Ruheplätzen 
geeignete Aufmerksamkeitsobjekte installiert sein, so dass die Wegeverbindungen im Plange-
biet attraktiver werden. Dieses wird unterstützt durch die vorgesehenen Parkanlagen und Quar-
tiersplätze. 
Durch die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerhalb des Quartiers 
wird die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität deutlich erhöht.

18 
 
4.4.4 Maßnahmen für den Radverkehr 
Der Fahrradverkehr im Deutzer Hafen soll angebotsorientiert entwickelt werden. Eine Stärkung 
des Radverkehrs wird vor allem durch ein lückenloses, sicheres und qualitativ hochwertiges An-
gebot von Radverkehrsinfrastruktur erreicht. Ergänzt wird dieses durch ausreichend dimensio-
nierte und ausgestattete Fahrradabstellanlagen, insbesondere in Bereichen von ÖPNV-Ver-
knüpfungspunkten. In diesen Bereichen lassen sich durch die Installation von Mobilitätsstatio-
nen attraktive Angebote wie Radvermietung, E-Bike-Ladestationen sowie Reparaturservices er-
gänzen. 
Vorgesehene Maßnahmen für den Radverkehr im Bereich Deutzer Hafen sind nachfolgend auf-
gelistet. 
 Radfahrer werden innerhalb des Gebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstärke im 
Mischverkehr geführt. Durch die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für Kfz auf 
30 km/h auf den Quartiersstraßen ist eine ausreichende Sicherheit für den Radfahrer gege-
ben. 
 Mit zwei neuen Brücken soll die Barrierewirkung des Hafenbeckens zukünftig verringert wer-
den. 
 Die Alfred-Schütte-Allee wird zwischen der Drehbrücke und der Straße Am Schnellert als 
qualitativ hochwertige Wegeverbindung nur noch den Radfahrern und Fußgängern vorbe-
halten sein. 
 Im gesamten Bereich des Deutzer Hafens sollen an geeigneter Stelle öffentliche Fahrradab-
stellmöglichkeiten hergestellt werden (z.B. im Bereich der Stadtbahn-Haltestellen entlang 
der Siegburger Straße, entlang der Alfred-Schütte-Allee in direkter Lage zu den Freizeit- 
und Erholungsanlagen am Rheinufer). Diese sind fester Bestandteil der Mobilitätsstationen 
im Plangebiet. Radboxen sollen mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden, um die Nut-
zung von E-Bikes zu fördern. 
 Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen für den Radverkehr – insbe-
sondere die Siegburger Straße – und der Verbindungen ins Quartier. 
Durch die Umgestaltung der Alfred-Schütte-Allee als reiner Fuß- und Radweg, kann der Deutzer 
Hafen in das Radschnellwegenetz der Stadt Köln mit Anschluss an die Region Bonn/Rhein-
Sieg-Kreis im Süden, an den Innerstädtischen Rad-schnellweg in Richtung Norden sowie über 
die Südbrücke in Richtung Westen integriert werden. Die Stadt Köln sowie benachbarte Städte 
und Kreise planen den Radverkehr durch die Errichtung zusätzlicher oder Optimierung vorhan-
dener Radwege zu hochwertigen Radwegeverbindungen deutlich zu verbessern. Vorschläge 
dafür werden u.a. in der dazu erstellten Machbarkeitsstudie ‘Leistungsfähige RadPendlerRou-
ten im Rechtsrheinischen’ dargestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in den 
Planungen zum Deutzer Hafen berücksichtigt.  
Die Beschleunigung stellt einen wichtigen Punkt eines attraktiven Radverkehrs dar. Eine Maß-
nahme hierfür ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen (LSA) durch ge-
eignete Markierungen von z.B. Fahrradtaschen oder vorgezogenen Aufstellbereichen. Bei einer 
zukünftigen Umstellung bzw. Änderung des Signalprogramms an lichtsignalgeregelten Kreuzun-
gen könnte auch eine Bedarfsanforderung für Radfahrer in Betracht gezogen werden, die zu-
mindest außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu einer kürzeren Wartezeit führt. 
Darüber hinaus sind weitere langfristige Maßnahmen außerhalb der Bauleitplanverfahren zur 
Entwicklung des Deutzer Hafens vorgesehen. Es sollen barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der

19 
 
Südbrücke im Bereich der Alfred-Schütte-Allee sowie der Severinsbrücke im Bereich der Sieg-
burger Straße geschaffen werden. Ein zusätzlicher qualitativ hochwertiger Radweg soll in Ver-
längerung der Südbrücke bis zur Technischen Hochschule entlang des Timur-Incelliler-Weges 
und Walter-Kasper-Weges eingerichtet werden. Mit Realisierung der S-Bahn Linie 16 ist eine 
höhenfreie Führung des Radweges entlang der Gleisanlagen zu prüfen. Der Anschluss des 
rechtsrheinischen Gebietes im Bereich des Deutzer Hafens in Richtung Innenstadt würde mit 
der bereits im Masterplan Innenstadt Köln vorgeschlagenen Brücke über den Rhein verbessert.  
4.4.5 Maßnahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 
Im Hinblick auf die angestrebte Entlastung des Deutzer Hafens vom motorisierten Individualver-
kehr (MIV) ist der ÖPNV als Alternative zum Kfz unverzichtbar. Für das neue Quartier Deutzer 
Hafen liegt ein besonderer Aufgabenschwerpunkt in der Erreichbarkeit des Areals für zukünftige 
Bewohner/innen und Beschäftigte mittels ÖPNV. Das Mobilitätskonzept zeigt verschiedene Al-
ternativen auf. 
Folgende Maßnahmen sind u.a. zur Attraktivierung des ÖPNV vorgesehen: 
 Modifikation der Buslinie 150 mit Verlauf durch den Deutzer Hafen sowie drei neuen Halte-
stellen im Quartier. Die Buslinie bietet eine Anbindung über die Siegburger Straße und Am 
Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist eine Führung über die Quartiersstraße und die 
Brücke über das Hafenbecken angedacht. Es soll dabei eine direkte Verknüpfung zum 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mülheim sowie zur Buslinie 
159 im Bereich Schüttewerk herstellen. Mittelfristig ist eine Taktverdichtung für die Buslinie 
150 geplant. 
 Einrichtung einer neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz–Sülz, die zwischen Neumarkt und 
Porz mit der Linie 7 zu einer Taktverdichtung auf einen angenäherten Takt von ca. 6 Minu-
ten in den Spitzenstunden im Bereich des Deutzer Hafens führt. 
 Ergänzend dazu wird in einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Stadtbahnführung der Li-
nie 8 mit umsteigefreier Durchbindung zum Bahnhof Köln-Messe/Deutz geprüft. 
 Die Stadtbahnlinie 7 bleibt unverändert. 
 Die neue S-Bahn-Linie 16, deren Realisierung die Stadt Köln gemeinsam mit dem NVR 
plant, dient zur Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren Erreich-
barkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für das neue Quartier Deutzer Hafen. Sie soll den 
innerstädtischen Abschnitt in einem 20-Minuten-Takt bedienen. Das Projekt ist im Nahver-
kehrsplan als Zukunftsmaßnahme beschlossen. Durch die neue S-Bahn-Station „Deutzer 
Hafen/Poll” ergeben sich für das Gebiet Deutzer Hafen neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 
Die Einführung der S-Bahnlinie 16 wird mittelfristig erfolgen und somit nicht in den Entwick-
lungsmaßnahmen des Deutzer Hafens vorausgesetzt. 
Darüber hinaus ist mittelfristig vorgesehen, dass Angebot des öffentlichen Personennahver-
kehrs auf den Rhein auszuweiten. Der Bebauungsplan lässt zu diesem Zweck öffentliche Anle-
gestellen im Bereich des Hafenbeckens zu. 
4.4.6 Geplante Mobilitätsstationen 
Die Angebotsplanung für den Deutzer Hafen sieht derzeit an strategisch bedeutsamen Stellen 
insgesamt 6 Mobilitätsstationen vor, die größtenteils in Tiefgaragen und teilweise im öffentlichen 
Raum verortet werden. Diese sind modular aufgebaut und können je nach Größe und Standort 
folgende Ausstattungselemente enthalten:

20 
 
 Elektroladesäulen für Pkw 
 Car-Sharing-Standort 
 Fahrradabstellanlagen für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder 
 Fahrradboxen mit kombinierten Lademöglichkeiten für E-Bikes 
 Anbieter unabhängige Paketstationen 
 Informationseinrichtungen wie z.B. Infosäulen (Stelen) über die Angebote der jeweiligen Mo-
bilstation, dynamische Fahrgastinformation für den ÖPNV u.a. 
 Optional sind weitere Serviceangebote möglich (z.B. WC, Kiosk) 
4.4.7 Quartierslogistik 
Für die Quartierslogistik und den Wirtschaftsverkehr im Deutzer Hafen bestehen konzeptionelle 
Planungen, welche mit fortschreitender Planungstiefe weiter konkretisiert werden. In Abhängig-
keit der konkreten gewerblichen Nutzungen in den jeweiligen Baufeldern werden Anforderungs-
profile entwickelt und entsprechend angepasste Lösungen (z.B. Ladezonen) eingerichtet. Inten-
sive Lieferverkehre müssen auf das jeweilige Baufeld verlagert werden. Hierbei können bei der 
Planung des Baufeldes die dadurch auftretenden Randbedingungen (z.B. die Befahrbarkeit der 
Grundstückszufahrten) berücksichtigt werden. Auch Lösungsansätze in der Anpassung betrieb-
liche Abläufe, wie beispielsweise die Anlieferung von Waren in Großfahrzeugen an zentralen 
Stellen im Randbereich des Quartiers sind denkbar. Die anschließende Belieferung innerhalb 
des Quartiers kann mit kleinen Lieferfahrzeugen auch emissionsfrei durch Elektrofahrzeuge be-
darfsgerecht erfolgen. 
Ein vergleichbares Prinzip ist auch für die Zustellung von Post und Paketsendungen denkbar. 
Der Lieferverkehr kann auf der „letzten Meile“ verkehrsreduzierend und emissionsarm durch 
z.B. Lastenräder gestaltet werden. Ergänzend dazu ist ein flächendeckendes Angebot von Pa-
ketfach- oder Paketschließanlagen denkbar. Zur Flächenreduzierung werden anbieterneutrale 
Konzepte empfohlen, so dass verschiedene teilnehmende Lieferpartner eine gemeinsame An-
lage nutzen können. 
4.5 Erschließungskonzept (Äußere Erschließung) 
Auf Basis der im Mobilitätskonzept getroffenen Annahmen zur Umsetzung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, wie die verbesserte Anbindung an den ÖPNV, die zu-
künftige Entwicklung des Modal Split und die Förderung alternativer Mobilitätsangebote, erfolgte 
eine Verkehrsuntersuchung der Auswirkungen auf das übergeordnete Straßenverkehrsnetz, die 
durch die Entwicklung des Gesamtgebiets des Deutzer Hafens bedingt sind. Mit der Verkehrs-
untersuchung einher ging die Erarbeitung eines übergeordneten Erschließungskonzepts für den 
motorisierten Verkehr, das Empfehlungen für die Einbindung des Deutzer Hafens in das städti-
sche Straßenverkehrsnetz ausspricht und Maßnahmen zur äußeren Erschließung aufzeigt.  
Die Verkehrsuntersuchung betrachtet die vollständige Entwicklung des Deutzer Hafens, wie sie 
im Integrierten Plan vorgesehen ist. Damit wird die mit der Entwicklung des Gesamtgebiets be-
dingte Verkehrserzeugung und -verteilung in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt, auch 
wenn der vorliegende Teilplan Infrastruktur diese noch nicht in Gänze planungsrechtlich um-
setzt. Durch den Teilplan Infrastruktur erfolgt keine Verkehrszunahme. Die festgesetzten bauli-
chen Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle bei der Verkehrserzeugung. Durch die 
Aufgabe bestehender gewerblicher Nutzungen erfolgt zunächst sogar eine Reduktion der Ver-
kehre. Erst mit der planungsrechtlichen Umsetzung der Baufelder erfolgt eine Steigerung des

21 
 
Verkehrsaufkommens durch Nutzungen im Gebiet des Deutzer Hafens. Im Zuge der Verkehrs-
untersuchung werden Maßnahmen der inneren sowie äußeren Erschließung aufgezeigt, die 
nachweisen, dass die vollständige Entwicklung des Deutzer Hafens verkehrstechnisch umsetz-
bar und in das Kölner Gesamtverkehrsnetz integrierbar sein wird.  
Die Erschließung des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur ist bereits ohne die in der 
Verkehrsuntersuchung geprüften Maßnahmen zur äußeren Erschließung gesichert. 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden drei grundsätzliche Planfälle betrachtet: 
 Analysefall (aktuelle Situation) 
 Prognose-Nullfall 2035 (allgemeine Verkehrsentwicklung ohne die Umsetzung des Integrier-
ten Plans Deutzer Hafen unter Berücksichtigung der aktuell im Hafengebiet noch vorhande-
nen Nutzungen und Entwicklungen im Umfeld des Deutzer Hafens) 
 Prognose Planfall 2035 (Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der Umsetzung des 
Integrierten Plans Deutzer Hafen) 
Im Analysefall wurde für die Siegburger Straße am östlichen Rand des Gesamtgebiets eine 
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung von – je nach Lage – 12.700 bis 17.500 
Kfz/24h ermittelt. Die sonstigen, im Gesamtgebiet befindlichen Straßen weisen deutlich gerin-
gere Verkehrsbelastungen auf (Alfred-Schütte-Allee 2.400–3.300 Kfz/24h, Am Schnellert 
1.700–3.000 Kfz/24h, Poller Kirchweg 1.500 Kfz/24h). 
Im Prognose-Nullfall erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf der Siegburger Straße auf 14.800 
bis 20.100 Kfz/24h. Die übrigen im Gesamtgebiet liegenden Straßen weisen geringere Verän-
derungen auf (Alfred-Schütte-Allee 2.700–3.600 Kfz/24h, Am Schnellert 1.600–2.800 Kfz/24h, 
Poller Kirchweg 1.400 Kfz/24h). 
Für den Prognose-Planfall wurden unterschiedliche Lösungsszenarien für die großräumige Er-
schließung entwickelt und verglichen. Gegenstand der Untersuchungen war dabei die Untersu-
chung hinsichtlich einer leistungsfähigen Abwicklung alle Verkehre sowie Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der Verkehrsknotenpunkte im Umfeld des Hafens. Basierend auf dem Mobili-
tätskonzept wurde für die im Integrierten Plan vorgesehenen Nutzungen ein Verkehrsaufkom-
men von etwa 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag ermittelt. Für einen ersten Prognose-Planfall 
wurde auf dieser Basis eine Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße von 27.300 Kfz/24h 
ermittelt. Der überwiegende Teil der Neuverkehre orientiert sich in Richtung Norden (Deutzer 
Ring und Severinsbrücke), etwa 30 % orientieren sich auf der Siegburger Straße südlich in 
Richtung Poll. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden weitere Planfälle entwickelt, mit dem Ziel, 
die Siegburger Straße in Richtung Poll zu entlasten. 
Im Ergebnis sieht das Verkehrskonzept vor, dass eine Umgestaltung der Siegburger Straße im 
Bereich zwischen den Straßen Am Schnellert und Auf dem Sandberg in Kombination mit An-
passungen im Bereich der Straße Im Hasental und des Deutzer Rings (B 55) eine Abwicklung 
der durch die Entwicklung des gesamten Deutzer Hafens erzeugten Verkehre erfolgen kann. 
Durch diese Maßnahmen werden die neu entstehenden Verkehre auf den Deutzer Ring und im 
weiteren Verlauf auf den östlichen Zubringer (L 124) verdrängt. Diese Straßen sind aufgrund ih-
res überregionalen Charakters als Landes- bzw. Bundesstraße für die Aufnahme der zusätzli-
chen Verkehre prädestiniert.  
Die Siegburger Straße weist in diesem Planfall nördlich der Quartiersstraße eine Verkehrsbelas-
tung von 27.000 Kfz/24h auf (+ 6.900 Kfz/24h im Vergleich zum Prognose-Nullfall). Südlich der 
Quartiersstraße reduzieren sich die Verkehrsmengen auf 16.400–18.500 Kfz/24h (+ 1.200–
1.600 Kfz/24h), südlich der Südbrücke wird eine Reduzierung der Verkehrsbelastung um

22 
 
3.600–4.300 Kfz/24h prognostiziert. Die Verkehrsbelastung Am Schnellert wird auf 8.000–
11.800 Kfz/24h steigen, im Bereich der Poller Kirchwegs nördlich der Südbrücke wird sie auf 
300 Kfz/24h sinken. Südlich der Südbrücke ist sowohl für den Poller Kirchweg (- 200 Kfz/24h) 
als auch für die Alfred-Schütte-Allee (- 1.200 Kfz/24h) mit Entlastungen zu rechnen. Die Ver-
kehrsbelastungen im Bereich der Straße Im Hasental (17.600 Kfz/24h) und des Deutzer Rings 
(B 55, 72.900–89.400 Kfz/24h) steigen um 4.500–7500 Kfz/24h. 
Insgesamt kann in den maßgebenden Spitzenstunden auf der Siegburger Straße ein mittleres 
Geschwindigkeitsniveau von 30 bis 50 km/h nachgewiesen werden. Die prognostizierten Ver-
kehrsmengen können in diesem Planfall in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit 
einer ausreichenden Verkehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt wer-
den.  
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch einen Planungsbeschluss des Rats der Stadt Köln 
eingeleitet. 
5. Planinhalte 
5.1 Art der baulichen Nutzung / Nutzungskonzept 
Der Bebauungsplan dient der Sicherung der Infrastruktur des Gesamtgebiets. Primär werden 
Straßenverkehrsflächen (siehe Abschnitt 5.5), Grünflächen (siehe Abschnitt 5.6) und eine Ge-
meinbedarfseinrichtung in Form einer Schule (siehe Abschnitt 5.4) sowie die Wasserfläche des 
Hafenbeckens (siehe Abschnitt 5.7) festgesetzt. Bauliche Nutzungen spielen innerhalb des Gel-
tungsbereichs des vorliegenden Teilplans nur eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich um 
zwei Bereiche des Deutzer Hafens, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbege-
biet GE BF Ost 04 festgesetzt werden. 
Gewerbegebiet GE Hafenamt 
Der Bereich des ehemaligen Hafenamts ist als Gewerbegebiet GE Hafenamt festgesetzt. Die 
bestehende Kubatur soll als Ensemble mit der Drehbrücke erhalten bleiben. Hier ist eine öffent-
liche Nutzung angedacht, die in weiteren Planungsschritten konkretisiert wird. Aufgrund der ex-
ponierten Lage westlich der historischen Drehbrücke und am nördlichen Ende einer öffentlichen 
Grünfläche (Park III), kommt  der Fläche im städtebaulichen Kontext des Deutzer Hafens eine 
besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Nähe zu Wohnbebauung sowie Freizeitnutzungen in 
Park III, ist eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung durch einen möglicherweise erheblich 
emittierenden Betrieb nicht Ziel der Planung. Die Nutzung des Gewerbegebiets wird daher auf 
Betriebe beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit sind Betriebe im Sinne des 
§ 6 BauNVO gemeint, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären.  
Das Gewerbegebiet umfasst lediglich knapp 400 m² und ist für den motorisierten Verkehr nur 
eingeschränkt zugänglich. Entsprechend werden die gem. § 9 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs-
sigen Nutzungen Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen im Bebauungsplan ausgeschlos-
sen. Diese Nutzungen gehen mit einem erheblichen Flächenbedarf einher und müssen für den 
motorisierten Verkehr gut erreichbar sein. Zudem entsprechen sie aufgrund ihrer Eigenarten 
nicht dem Ziel, ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Bordelle und bordellartige Einrichtungen sind Bestandteil der in Gewerbegebieten allgemeinzu-
lässigen Betriebsarten. Sie werden ausgeschlossen, um eine städtebauliche Fehlentwicklung 
im Bereich des Deutzer Hafens zu vermeiden. Betriebe dieser Art würden die geplante Nut-

23 
 
zungsstruktur des Gesamtgebietes nachteilig beeinflussen und möglicherweise zu einer negati-
ven Umstrukturierung oder Trading-Down-Effekten führen. Der Ausschluss der Vergnügungs-
stätten folgt dem Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Einrichtungen im Gewerbegebiet 
– auch hiermit wären eine negative Umstrukturierung, eine Verschlechterung der Wohnverhält-
nisse oder Trading-Down-Effekte im Umfeld des Gewerbegebiets zu befürchten. 
Aufgrund der im Deutzer Hafen künftig vorgesehenen Wohnnutzungen sind Anlagen, die einen 
Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches 
wären (sog. Störfallbetriebe), im Gewerbegebiet GE Hafenamt ausgeschlossen Im Zuge der 
weiteren Planung und Umsetzung der einzelnen Baufelder im Deutzer Hafen wird künftig ein 
hochverdichteter Nutzungsmix aus Wohnen und Arbeiten im Plangebiet entstehen. Die Entwick-
lung insbesondere schutzbedürftiger Wohnnutzungen, schulischer Einrichtungen, Gastronomie 
und Naherholungsflächen im Freien ist mit der Ansiedlung potenzieller Störfallbetriebe unter 
dem Gebot des Trennungsgrundsatzes nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
nicht vereinbar. Die nächstgelegenen, geplanten schützenswerten Nutzungen liegen in einem 
Abstand von etwa 100 m zum Gewerbegebiet GE Hafenamt, die Abstandsempfehlungen des 
KAS-Leitfadens (Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der 
Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umset-
zung § 50 BImSchG“ – KAS-18, 2. überarbeitete Fassung aus Nov. 2010) können innerhalb des 
Deutzer Hafens somit nicht eingehalten werden. Für die Ansiedlung von Störfallbetrieben ste-
hen im Stadtgebiet Köln andere Flächen zur Verfügung, die sich im Siedlungszusammenhang 
von schützenswerten Nutzungen weiter absetzen. 
Betriebsleiterwohnungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Eine Wohnnutzung im 
Gewerbegebiet GE Hafenamt würde aufgrund der geringen Gebietsgröße unmittelbar dazu füh-
ren, dass die Eigenart des Gewerbegebiets nicht gewahrt bleiben kann. Die Wohnnutzung 
würde mutmaßlich mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Geschossfläche einneh-
men, eine gewerbliche Nutzung könnte somit nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Dar-
über hinaus entspricht die Entwicklung einer Wohnnutzung in diesem Bereich des Hafens nicht 
den im Integrierten Plan dargelegten Zielen zur räumlichen Anordnung von Wohngebieten be-
ziehungsweise gemischt genutzten Gebieten im Deutzer Hafen. 
Gewerbegebiet GE BF Ost 04 
Im südöstlichen Bereich des Deutzer Hafens, an der Kreuzung des Poller Kirchwegs mit der 
Straße Am Schnellert (Baufeld Ost 04), sollen bauliche Nutzungen der Versorgungsinfrastruktur 
entstehen. Der Integrierte Plan sieht an dieser Stelle ein öffentlich nutzbares Parkhaus in Ver-
bindung mit zentralen Einrichtungen der Energieversorgung (u.a. ein Umspannwerk) vor.  
Im nördlich an das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 angrenzenden Bereich zwischen Siegburger 
Straße und Poller Kirchweg befindet sich ein bestehendes Umspannwerk Deutz der RheinEner-
gie AG, das die Versorgung weiter Bereiche der Stadtteile Deutz und Poll sicherstellt. Aufgrund 
des Umfangs der Entwicklung im Deutzer Hafen sowie des künftigen Mehrbedarfs für u.a. Elekt-
romobilität ist ein Neubau des Umspannwerks erforderlich. Das Baufeld Ost 04 wurde aufgrund 
seiner zentralen Lage innerhalb des Versorgungsbereichs sowie seiner Nähe zum bestehenden 
Umspannwerk als künftiger Standort des Umspannwerks ermittelt. Ein Umspannwerk ist als 
Einrichtung der Energieversorgung als öffentlicher Betrieb im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 
BauNVO einzuschätzen und insofern in einem Gewerbegebiet zulässig. Der aktuelle Planungs-
stand zur Realisierung des Umspannwerks geht von einem Baukörper mit einer Länge von etwa 
40 m, einer Breite von etwa 15 m und einer Gesamthöhe von etwa 25 m aus. Das Umspann-
werk kann auf den Flächen im Eigentum der Stadt Köln frühzeitig realisiert werden.

24 
 
In einem späteren zweiten Bauabschnitt erfolgt die Umsetzung des Parkhauses inklusive mögli-
cher weiterer Einrichtungen, wie kleinerer, mobilitäts- und energieaffiner Gewerbebetriebe oder 
Dienstleister. Die Zulässigkeit wird als Garage im Sinne des § 12 BauNVO beurteilt. Da Gara-
gen in Gewerbegebieten nicht von der Einschränkung des § 12 Abs. 2 BauNVO betroffen sind, 
kann das Parkhaus auch für den Stellplatzbedarf außerhalb des Gewerbegebiets in Anspruch 
genommen werden. Es dient der Bereitstellung von Stellplätzen für den quartiersbezogenen 
Parkraumbedarf und im Zusammenhang mit der hier vorgesehenen Mobilitätsstation (siehe Ab-
schnitt 4.4.6). Die Zuordnung baurechtlich notwendiger Stellplätze der umgebenden Baufelder 
ist aktuell nicht vorgesehen. 
Die Zulässigkeit der Nutzungen im Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO wird analog zu den Fest-
setzungen für das Gewerbegebiet GE Hafenamt planerisch gesteuert. Im Rahmen der weiteren 
Entwicklung des Deutzer Hafens sollen in den benachbarten Baufeldern auch Wohnnutzungen 
verortet werden. Um künftige Beeinträchtigungen möglichst auszuschließen, wird die Zulässig-
keit von Gewerbebetrieben auf solche beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören, das 
heißt Betriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären. Die 
künftigen gewerblichen Nutzungen im Deutzer Hafen sollen sich primär auf Büronutzungen kon-
zentrieren. Die Ansiedlung von erheblich emittierendem Gewerbe ist in diesem Zusammenhang 
nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen innerhalb des 
Gewerbegebietes GE BF Ost 04 ausgeschlossen. Zwar umfasst das Baufeld Ost 04 eine grö-
ßere Fläche und ist durch die Lage besser für den motorisierten Verkehr erreichbar, gleichwohl 
stehen diese Nutzungen aufgrund ihrer hohen Flächenbedarfe den für den Deutzer Hafen for-
mulierten Zielen entgegen, ein dichtes, gemischtes Stadtquartier für Wohnen und Arbeiten zu 
entwickeln. Der ruhende Verkehr soll im Deutzer Hafen überwiegend in Tiefgaragen und Park-
häusern untergebracht werden, um ausreichend Raum für Nahmobilität im Straßenraum zur 
Verfügung zu stellen und die städtebauliche Qualität des Freiraums zu sichern. Innerhalb des 
Gewerbegebietes GE BF Ost 04 soll vor diesem Hintergrund ein Parkhaus in Verbindung mit 
einer Einrichtung der Energieversorgung errichtet werden. Die ausgeschlossenen Nutzungen 
der Lagerhäuser und Lagerplätze stehen aufgrund ihres erheblichen Platzbedarfs der Umset-
zung der angestrebten Dichte in Verbindung mit den Qualitäten des Freiraums entgegen. Die 
Erschließung des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 soll über den Poller Kirchweg erfolgen. Dieser 
dient primär der Quartierserschließung. Die mit dem Betrieb einer regulären Tankstelle verbun-
denen Verkehrsmengen sind auf dem Poller Kirchweg als Quartiersstraße nicht gewollt. Der 
Poller Kirchweg erfüllt lediglich eine interne Erschließungsfunktion innerhalb eines gemischten 
Gebiets mit einem hohen Anteil an Wohnnutzung. Gebietsfremde Verkehre, die lediglich der 
Nutzung einer Tankstelle dienen, sollen verhindert werden. Von dem oben genannten Aus-
schluss von Tankstellen sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausdrücklich ausgenommen. 
Ein entsprechendes Angebot kann im geplanten Parkhaus vorgesehen werden. Auch wenn La-
destationen in die Nutzungskategorie Tankstellen einzuordnen sind, sind diese hinsichtlich ihres 
Störgrades nicht mit herkömmlichen Tankstellen vergleichbar. Aufgrund der Dauer des dort 
stattfindenden Ladevorgangs ist nicht mit einem wesentlichen, durch Kunden hervorgerufenen 
zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Vielmehr ist vorgesehen, dass der Ladevorgang 
gemeinsam mit der Nutzung des Parkhauses oder der Mobilitätsstation erfolgen wird. Aufgrund 
der unmittelbaren Lage an einem Umspannwerk ist die Versorgungssituation für die Einrichtung 
einer Ladestation innerhalb des Gewerbegebietes GE BF Ost 04 optimal und liefert einen wich-
tigen Beitrag zur Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsangebote. 
Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 liegt außerhalb des in der Fortschreibung des Einzelhan-
delskonzepts der Stadt Köln perspektivisch vorgesehenen Stadtteilzentrums „Deutz, Deutzer

25 
 
Hafen“. Aufgrund der Lage im Gesamtzusammenhang des Deutzer Hafens, der Neuauswei-
sung des Stadtteilzentrums Deutzer Hafens, und um die Schwächung umliegender Stadtteilzen-
tren zu verhindern, werden Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen. Kleinere Einzelhandels-
nutzungen in Form von Verkaufsstätten im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben (z.B. der 
Verkauf von Fahrrädern oder Ersatzteilen im Zusammenhang mit einer Fahrradwerkstatt) sind 
ausnahmsweise zulässig. Die Verkaufsstätten müssen dabei in räumlich-funktionalem Zusam-
menhang zu einem Gewerbebetrieb stehen, die Verkaufs- und Aufstellungsfläche muss diesem 
räumlich untergeordnet sein. Durch die spezifische Zuordnung der Verkaufsstätte zu einem Ge-
werbebetrieb, wird der Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten beschränkt. Angebot und Ver-
kaufsfläche möglicher Betriebe und damit die zu erwartenden Kundenverkehre und Umsätze 
werden auf diese Weise reguliert. Nachteilige Auswirkungen für die umliegenden, schützens-
werten Stadtteilzentren sollen so ausgeschlossen werden. 
Darüber hinaus sind Einzelhandelsnutzungen in Form von Bäckereien mit Café, Convenience-
Stores oder Kiosks denkbar. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 befindet sich in unmittelbarer 
Nachbarschaft der geplanten S-Bahn-Station „Deutzer Hafen/Poll“ an der Kreuzung Siegburger 
Straße/Am Schnellert. In diesem Zusammenhang soll die Ansiedlung kleiner Einzelhandelsbe-
triebe zur Versorgung des kurzfristigen Bedarfs z.B. durch Nutzer des ÖPNV als frequenzmit-
nehmender Handel ermöglicht werden.  
Der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben, Vergnügungsstätten sowie Störfall-
betrieben erfolgt aus den gleichen Gründen, wie in der Begründung des Ausschlusses dieser 
Nutzungen im Gewerbegebiet GE Hafenamt. Der Abstand zu möglichen schützenswerten 
Wohnnutzungen liegt in diesem Bereich deutlich unter 100 m, so dass auch hier die Abstands-
empfehlungen des KAS-Leitfadens nicht eingehalten werden können.  
Der Ausschluss der Betriebsleiterwohnungen erfolgt vor dem Hintergrund der hohen Lärmbelas-
tung in diesem Bereich des Deutzer Hafens. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung3 
wurden für das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 Beurteilungspegel für den Verkehrslärm von bis 
zu 75 dB(A) für den Tages- und den Nachtzeitraum ermittelt. Da im Deutzer Hafen an anderer 
Stelle Bereiche für Wohnnutzungen vorgesehen sind, ist es sinnvoll, diese Nutzungen auszu-
schließen, um die Lärmbelastungen zu begrenzen und dem Gebot der Rücksichtnahme Rech-
nung zu tragen. 
5.2 Maß der baulichen Nutzung 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird innerhalb der Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF 
Ost 04 mit 1,0 festgesetzt. Damit ist in beiden Gewerbegebieten eine vollflächige Versiegelung 
des Baugrundstücks zulässig. 
Für das Gewerbegebiet GE Hafenamt begründet sich die Festsetzung des Versiegelungsgra-
des darin, dass dieses ausschließlich ein bestehendes Gebäude der Hafeninfrastruktur (ehema-
liges Hafenamt) bzw. ein Neubau in ähnlicher Kubatur umfasst. Das Gebäude und seine unmit-
telbare Umgebung sind bereits im Bestand vollflächig versiegelt. Eine Freiraumnutzung im Zu-
sammenhang mit dem Hafenamt ist aufgrund der geringen Größe des Gewerbegebiets nicht 
angedacht. Durch das angrenzende Hafenbecken und die neu entstehende öffentliche Grünflä-
                                                 
3  Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immission en aus Straßen-, Schienen-, Wasser und 
Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm im Rahmen des Infrastrukturplanes zum B -Plan „Deutzer Hafen“ in 
Köln; ADU cologne; Februar 2021

26 
 
che (Park III) stehen Freiraumstrukturen in der Umgebung zur Verfügung, relevante Beeinträch-
tigungen gesunder (Wohn- und) Arbeitsverhältnisse sind durch das festgesetzte Maß der bauli-
chen Nutzung nicht zu befürchten. 
Innerhalb des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 wird ebenfalls eine Grundflächenzahl von 1,0 
festgesetzt. Abgeleitet aus dem Integrierten Plan ist eine Bebauung überwiegend bis an die 
Grenzen der Straßenverkehrsflächen vorgesehen. Die für den Baublock Ost 04 angestrebte 
Hauptnutzung als Parkhaus erfordert entsprechend eine vollflächige Überbauung; Freiraumbe-
reiche innerhalb des Baublocks sind nicht vorgesehen. Im Deutzer Hafen sind aufgrund der im 
Umfeld geplanten Begrünung von Blockinnenbereichen hinaus Freiräume in Form öffentlicher 
Grünflächen vorgesehen. Mit den zwischen dem Deutzer Hafen und dem Rhein gelegenen Pol-
ler Wiesen stehen auch außerhalb des Bebauungsplangebiets großflächige Freiraumbereiche 
zur Verfügung; zudem stellt das Hafenbecken mit einer Größe von 8,1 ha einen großen – wenn 
auch unmittelbar nur eingeschränkt nutzbaren, gleichwohl vollumfänglich erlebbaren – Freiraum 
dar. Insofern ist eine Überschreitung der Orientierungswerte des § 17 BauNVO nicht mit einer 
erheblichen Beeinträchtigung gesunder Arbeitsverhältnisse verbunden. 
Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ) ist lediglich im Gewerbegebiet GE BF 
Ost 04 erforderlich. Mit dem Deutzer Hafen soll ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein 
entwickelt werden. Der angestrebte hohe Verdichtungsgrad geht vielfach mit einer Überschrei-
tung der Orientierungswerte der BauNVO einher. Im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 wird eine 
GFZ von 6,0 festgesetzt. Diese ermöglicht in Verbindung mit der maximal zulässigen Gebäude-
höhe die Umsetzung der im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubatur. Vorgesehen ist 
eine fünf-, z.T. sieben-geschossige Bebauung. Die angestrebte Dichte ermöglicht eine Unter-
bringung für das Quartier notwendiger Nutzungen (Energiezentrale, Parkhaus) auf relativ gerin-
ger Fläche. Die Höhe bietet zugleich Lärmschutz der nördlich angrenzenden Baufelder gegen-
über der im Süden befindlichen Bahntrasse. Aufgrund dessen sowie der vorgesehenen vollflä-
chigen Überbauung des Baufelds, wird der Orientierungswert für die GFZ in Gewerbegebieten 
von 2,4 überschritten. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden mit der Entwicklung des 
Gewerbegebiets und in Verbindung mit dem oben beschriebenen Freiraumangebot im Gewer-
begebiet selbst sowie seinem Umfeld gewahrt. Die Abstandsflächen der Landesbauordnung für 
Gewerbegebiete können unter Berücksichtigung der festgesetzten Gebäudehöhen eingehalten 
werden. Aus einer – aufgrund der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung – höchst-
möglichen Gebäudehöhe von 28 m resultieren erforderliche Abstandsflächen von 5,6 m. Die 
das GE BF Ost 04 umgebenden Verkehrsflächen sind regelhaft mehr als doppelt so breit. Auf-
grund seiner Lage zwischen Bahndamm, Poller Kirchweg und Platz 7 treten in diesen Berei-
chen keine negativen Auswirkungen durch Verschattung auf. Eventuell notwendige Maßnah-
men durch Verschattung des nördlich angrenzenden Baufelds, sind in der weiteren Bearbeitung 
der Teilbebauungspläne Baufelder, die außerhalb des Geltungsbereichs Teilplan Infrastruktur 
liegen, zu prüfen. 
Über die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen wird im Gewerbegebiet GE 
Hafenamt sichergestellt, dass ein möglicher Neubau anstelle des Hafenamtes sich in die städte-
bauliche Struktur einfügt und in seiner Kubatur nicht maßgeblich über den Bestand hinausgeht 
und dementsprechend die Ensemble-Wirkung mit der denkmalgeschützten Drehbrücke erhalten 
bleibt. Die Festsetzung orientiert sich am bestehenden Gebäude, das eine wahrnehmbare First-
höhe von etwa 10,5 m über künftigem Gelände aufweist. Dies führt zur Festsetzung einer abso-
luten Höhe von 56 m ü.NHN. So bleiben auch die Blickbeziehungen auf die denkmalgeschütz-
ten Mühlengebäude gewahrt.

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Im Bereich des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 sind Gebäudehöhen von 22 bis zu 27,5 m vor-
gesehen. Diese Höhen bieten zum einen die erforderliche bauliche Abschirmung gegen Schie-
nenlärm für die nördlich angrenzenden Baufelder (s.u.). Zum anderen ermöglichen diese Höhen 
eine sinnvolle Ausnutzung der Gebäudekubatur durch die angestrebten Nutzungen für das Bau-
feld Ost 04. Die vorgesehenen Gebäudehöhen setzt der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet 
GE BF Ost 04 mit einer maximalen Höhe baulicher Anlagen von 75 m ü.NHN fest, was einer 
Höhe von etwa 27,5 m über dem für die Bebauung angenommenen hochwassersicheren 
Grundniveau von 47,23 m ü.NHN entspricht.  
Das Gebiet des Deutzer Hafens wird durch Verkehrslärm, ausgehend von der südlich angren-
zenden Bahntrasse beeinträchtigt. Die in diesem Bereich gelegenen Baufelder sind hinsichtlich 
ihrer angedachten Nutzung und Kubatur als Bestandteil der Schallschutzmaßnahmen zur Ge-
währleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Aus diesem Grund wird für 
das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 eine Mindesthöhe baulicher Anlagen von 69 m ü.NHN fest-
gesetzt. Die Festsetzung orientiert sich an den im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudehö-
hen, die aufgrund ihrer Lage im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung auch als lärm-
mindernd für die nördlich gelegenen Baufelder angenommen wurden. Einrichtungen der Ener-
gieversorgung dürfen diese Festsetzung um höchstens 5 m unterschreiten. Im Gewerbegebiet 
GE BF Ost 04 ist die Errichtung u.a. eines Umspannwerks vorgesehen, das aus technischen 
Gründen – zumindest für Gebäudeteile – eine geringere Höhe aufweisen kann. Das Umspann-
werk wird voraussichtlich in einem ersten Bauabschnitt vor Errichtung des Parkhauses herge-
stellt werden. Da das Parkhaus hinsichtlich seiner Kubatur den überwiegenden Teil des Gewer-
begebiets GE BF Ost 04 in Anspruch nehmen wird, werden trotz dieser Ausnahme die o.a. Be-
lange des Schallschutzes berücksichtigt. 
Innerhalb des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 können die festgesetzten Gebäudehöhen durch 
Solaranlagen für Solarthermie oder Photovoltaik auf Dachflächen überschritten werden. Beein-
trächtigungen des städtebaulichen Erscheinungsbilds im Plangebiet sollen weitestgehend ver-
mieden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Überschreitung auf 2 m beschränkt. Die Anla-
gen müssen um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten.  
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sportnutzungen zur Verfügung stehen (siehe Ab-
schnitt 5.6). Für den Standort der Halle wird eine überbaubare Grundstücksfläche (siehe Ab-
schnitt 5.3) und eine maximale Höhe baulicher Anlagen festgesetzt. Die vorhandene Halle hat 
eine Höhe von etwa 12,5 m über Grund, was einer absoluten Höhe von 58 m ü.NHN entspricht. 
Durch die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen von 58,5 m wird die Halle in 
ihrem Bestand gesichert. 
5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird im Teilplan Infrastruktur verzichtet. Die vorgesehenen 
baulichen Nutzungen in den Gewerbegebieten GE Hafenamt und GE BF Ost 04 werden oder 
sind als Solitärbauten umgesetzt. Insofern ist eine Festsetzung der Bauweise nicht erforderlich. 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen gebildet. Das städtebauli-
che Leitmotiv innerhalb des Deutzer Hafens – der sog. Deutzer Block – zeichnet sich durch eine 
Bebauung bis an die Grenzen der umgebenden Verkehrsflächen aus. Daher umfassen die 
durch Baugrenzen gebildeten überbaubaren Grundstücksflächen die gesamten Baugrundstü-
cke.

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Es wird eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, um geringfü-
gige Vorsprünge durch Vordächer zu ermöglichen. Die Festsetzung des Ausmaßes des Vor-
sprungs erfolgt, um den Eingriff in den öffentlichen Straßenraum auf das notwenige Maß zu be-
schränken. Mit der Festsetzung der lichten Durchgangshöhe wird die Nutzbarkeit der durch das 
Vordach überdeckten Flächen sichergestellt. Das Gewerbegebiet GE Ost 04 grenzt unmittelbar 
an die interne Haupterschließung des Deutzer Hafens, insofern wird durch die festgesetzte 
lichte Höhe von 4,5 m eine Unterfahrbarkeit durch Kraftfahrzeuge sichergestellt. Das ehemalige 
Hafenamt liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, die lichte Höhe wird auf den 
Raumbedarf von Fußgängern und Radfahrern begrenzt. In der unmittelbaren Umgebung des 
Hafenamts besteht ein ausreichender Bewegungsraum für Kraftfahrzeuge. 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sportnutzungen zur Verfügung stehen (siehe Ab-
schnitt 5.6). Zur Sicherung des baulichen Bestandes für mögliche Instandhaltungsmaßnahmen 
wird innerhalb der Grünfläche eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festge-
setzt. Die Baugrenzen orientieren sich am Gebäudebestand, Erweiterungen sind nicht vorgese-
hen. Ziel ist der wesentliche Erhalt der baulichen Anlage zur Sichtbarmachung der Industriege-
schichte sowie die Integration der Halle in die künftige Nutzung als Spiel- und Sportanlage in-
nerhalb der öffentlichen Grünfläche. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind auf 
einer Fläche von bis zu 300 m² Freiluftgastronomie sowie Versorgung- und Nebenanlagen, die 
in Zusammenhang mit der Gastronomie, sowie den multifunktionalen Nutzungen der Halle und 
des Parks stehen (u.a. Sport- und Spielnutzungen), zulässig. 
5.4 Flächen für den Gemeinbedarf 
Die Grundschulkapazitäten im Stadtteil Deutz sind aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. Laut 
der aktuellen Bedarfseinschätzung können bis zum Jahr 2023 alle Kinder in Deutz an den bei-
den bestehenden Grundschulstandorten aufgenommen werden. Insofern besteht bereits ein 
kurzfristiger, rechnerischer Bedarf für die Erweiterung der Grundschulkapazitäten. Auf Grund-
lage des durch die Entwicklung des Hafenareals bedingten künftigen Bevölkerungszuwachses 
ergibt sich ein weiterer Bedarf von rechnerisch 108 Grundschulplätzen pro Jahr. Dies entspricht 
fünf Grundschulzügen. Dieser Bedarf wurde auf der Ebene des Integrierten Plans durch einen 
Schulstandort auf der westlichen Halbinsel berücksichtigt. Die geplante Grundschule liegt unmit-
telbar an der Quartiersstraße in der Nähe der Kfz-Brücke und ist insofern sehr gut erschlossen. 
Sie grenzt unmittelbar an die Grünflächen des Parks III sowie die Promenade am Hafenbecken. 
Daraus ergeben sich Synergien zwischen der Grundschule, die im Sportentwicklungsplan als 
Bewegungsschule konzipiert ist, sowie der im Park III vorgesehenen Freizeit- und Sportanlagen 
inkl. des Freibads im Hafenbecken. Außerhalb der Öffnungszeiten der Schule soll der Schulhof 
für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die geringere Höhe des Schulgebäudes im Vergleich zur 
übrigen Baustruktur des Deutzer Hafens, sichert außerdem Sichtbeziehungen auf das denkmal-
geschützte Mühlenensemble auf der gegenüberliegenden Seite des Hafenbeckens. 
Im Bebauungsplan wird der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestim-
mung Schule festgesetzt. 
5.5 Erschließung 
Die innerhalb des Plangebiets vorgesehenen und – soweit planungsrechtlich möglich – auch 
festgesetzten Erschließungsanlagen dienen überwiegend der Vorbereitung der angestrebten 
Entwicklung im Deutzer Hafen, die durch weitere Teilbebauungspläne der Baufelder fortgeführt

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wird. Die Dimensionierung der Erschließungsanlagen basiert insofern auf den Inhalten des Inte-
grierten Plans, sowie den darauf basierenden Erkenntnissen des Mobilitätskonzepts (siehe Ab-
schnitt 4.4). 
5.5.1 Verkehrsflächen  
Als Straßenverkehrsfläche werden die Siegburger Straße (soweit im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans gelegen), die Straße Am Schnellert, die Quartiersstraße auf der Halbinsel, die 
Mühlenstraße sowie der Poller Kirchweg festgesetzt.  
Die Siegburger Straße, die in Deutz eine überörtliche Verbindungsfunktion für den Verkehr ein-
nimmt, stellt zugleich die Haupterschließung an den Deutzer Hafen dar. Ihr Straßenverlauf 
bleibt überwiegend erhalten. Lediglich die Kreuzungsbereiche der in das Plangebiet führenden 
Straßen sowie die westlich der Straße verlaufenden Fuß- und Radwege sollen im Zuge der Um-
setzung des Teilplans Infrastruktur baulich angepasst werden. Die lichte Breite der neu anzule-
genden Radwege wird 2,5 m, die der Fußwege mindestens 3 m betragen.  
Die Straße Am Schnellert, inklusive des Kreuzungsbereichs Siegburger Straße, wird grundle-
gend umgebaut. Sie dient sowohl als Haupterschließung für die südlichen Gewerbebaufelder 
und die Halbinsel als auch der Anbindung des südlich gelegenen Stadtteils Poll. Für die Erwei-
terung des Bahndamms mit einer neuen S-Bahnlinie werden Flächen vorgehalten und der Ver-
lauf der Straße entsprechend nach Norden verlegt. Die damit entstehende Reservefläche bleibt 
vorläufig als Hang bestehen, bis der künftige Bahnkörper im Zuge der Errichtung einer neuen S-
Bahnlinie durch eine Mauer abgestützt wird. Die Breite der Fahrspur beträgt i.d.R. 6,5 m, sie 
wird flankiert durch beidseitige Fuß- und Radwege, die ebenfalls (Mindest-)breiten von jeweils 3 
bzw. 2,5 m aufweisen. 
Die Quartiersstraßen übernehmen wesentliche Erschließungsfunktionen für die östlich und 
westlich des Hafenbeckens liegenden Baufelder. Die Quartierserschließung verläuft ausgehend 
von der Siegburger Straße über den Poller Kirchweg, die Straße Am Schnellert sowie die neue 
Quartiersstraße auf der Halbinsel. Ein Ringschluss an die Siegburger Straße erfolgt durch eine 
neue Kfz-Brücke über das Hafenbecken. Für die Quartiersstraße sowie den Poller Kirchweg 
sind ebenfalls Querschnitte von 6,5 m mit flankierenden Fußwegen vorgesehen. Aufgrund einer 
angestrebten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann auf separate Radwege verzichtet 
werden. Die Mindestbreite der Fußwege beträgt 2,5 m; die Gesamtbreite der beiden straßenbe-
gleitenden Fußwege liegt immer bei mindestens 5,5 m, so dass ein ausreichender Bewegungs-
raum sichergestellt ist. Im Bereich der Schule sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass Hol- 
und Bringverkehre – primär für Schulbusse, aber auch für den Individualverkehr – innerhalb des 
Straßenraums abgewickelt werden können. Darüber hinaus wird die Tiefgarage unter der 
Schule auch für den schulbezogenen Individualverkehr zur Verfügung stehen. Um eine Über-
fahrung des an die Schule angrenzenden Platzes 7 zu vermeiden, wird geprüft, ob die Zufahrt 
der Tiefgarage der Schule aus dem Baufeld 11f heraus realisiert werden kann. 
Für die das Hafenbecken überspannende Kfz-Brücke ist auf einer Länge von etwa 90 m eine 
Breite der Straßenverkehrsfläche von 18 m vorgesehen. Die Breite der Fahrbahn beträgt inklu-
sive des Radwegs 9 m, so dass hier ein ausreichender Bewegungsraum für den Radverkehr 
gegeben ist. Beidseitig sind Fußwege mit einer Breite vom 2 bzw. 4,4 m vorgesehen. Die 
Grenze der Verkehrsfläche darf für die konstruktiven Elemente der Brücke um weitere 4 m über-
schritten werden. Unterhalb der Brücke befinden sich die Wasserflächen des Hafenbeckens.

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Als Ergänzung der quartiersinternen Erschließung, entsteht eine Geh- und Radwegbrücke, die 
die Plätze 5 („Quartiersplatz“) und 6 („Marktplatz“) miteinander verbindet und eine direkte Anbin-
dung der Halbinsel an das neue Stadtteilzentrum schafft. 
Darüber hinaus stehen die Mühlenstraße sowie der Poller Kirchweg für den motorisierten Ver-
kehr zur Verfügung. Beide verlaufen im Wesentlichen parallel zur Siegburger Straße. Die Müh-
lenstraße ist als Einbahnstraße in Richtung Süden mit einer Fahrbahnbreite von 3,5 m geplant 
und bietet eine östliche Erschließung der ehemaligen Ell- und Auermühle zwischen den Kreu-
zungen Im Hasental und Kaltenbornweg. Zwischen Fahrbahnkante und Mühlenfassade liegen 
mindestens 7,5 m.  
Der bestehende Poller Kirchweg wird an zwei Kreuzungen neu an die Siegburger Straße ange-
bunden und mündet im Süden in die Straße Am Schnellert. Im nördlichen Teil weist er – analog 
zur Mühlenstraße einen Querschnitt von 3,5 m auf und soll als Einbahnstraße ausgeführt wer-
den. Im weiteren Verlauf wird er, wie die Quartiersstraße auf eine Breite von 6,5 m aufgeweitet 
und bietet beidseitig Fußwege mit einer Mindestbreite von je 3 m an. 
Im Sinne eines autoarmen Quartiers, werden öffentliche Stellplätze im Straßenraum nur einge-
schränkt angeordnet. Erforderliche Pkw-Stellplätze werden künftig in Tiefgaragen innerhalb der 
noch zu entwickelnden Baufelder zur Verfügung gestellt. Weitere Parkmöglichkeiten sind in 
Parkhäusern von unterschiedlicher Größe und Kapazität mit Anschluss an die Hauptverkehrs-
straßen vorgesehen. Innerhalb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur soll im Gewerbege-
biet GE BF Ost 04 ein erstes Parkhaus errichtet werden (siehe Abschnitt 5.1). 
Im Mobilitätskonzept ist überdies eine Stärkung der Verkehrsarten des sog. Umweltverbundes 
(ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger) sowie Mobilitätsstationen (mit Bike- und Carsharing-Angeboten) 
und Angebote zur Elektromobilität im Deutzer Hafen vorgesehen. In diesem Zusammenhang 
sollen Fuß- und Radwege auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbindungen bieten 
und barrierefrei ausgeführt werden. 
Für einen Teil des Erschließungssystems wird aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Min-
desthöhe der Straßenverkehrsfläche festgesetzt (siehe Abschnitt 5.11), so dass deren Überflu-
tung im Hochwasserfall ausgeschlossen ist.  
Die übrigen Verkehrsflächen im Geltungsbereich werden als Verkehrsflächen mit besonderer 
Zweckbestimmung festgesetzt. Die Zweckbestimmungen orientieren sich eng an der im Inte-
grierten Plan vorgesehenen Nutzung der Verkehrsflächen. Dabei handelt es sich im Einzelnen 
um  
 die sog. ‘Grünen Gassen’ zwischen den Baublöcken,  
 die Hafenpromenade,  
 die Geh- und Radwegbrücke, 
 die Plätze sowie  
 den Radweg im Bereich der Alfred-Schütte-Allee.  
Grüne Gassen 
Die untergeordnete Erschließung der Baublöcke für den nicht motorisierten Verkehr erfolgt über 
die sog. ‚Grünen Gassen’. Diese weisen eine Mindestbreite von 12 m auf. Sie verlaufen in Ost-
West-Richtung und bilden Verbindungen zwischen dem Hafenareal, dem Rhein und dem Ha-
fenbecken. Der grüne Charakter wird durch Festsetzungen von Pflanzmaßnahmen (siehe Ab-
schnitt 5.9) sichergestellt. Für die Grünen Gassen wird die Zweckbestimmung – Geh- und Rad-
weg – festgesetzt. Die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wird durch die Festsetzung nicht

31 
 
eingeschränkt. Ausnahmen (z.B. Umzugswagen) können bedarfsgerecht durch Sondergeneh-
migungen gestattet werden, sofern die Flächen für die Feuerwehr freigehalten werden können. 
Hafenpromenade 
Das Ufer des Hafenbeckens ist als fußläufige Promenade konzipiert. Die östliche Seite des Ha-
fenbeckens wird künftig durch die in den Baufeldern geplanten und durch weitere Teilbebau-
ungspläne zu entwickelnden angrenzenden Geschäfts- und Büronutzungen geprägt. Die Pro-
menade weist hier je nach Standort eine Breite zwischen 10 und 15 m auf. Im Bereich der Auer- 
und Ellmühle ist die öffentliche Verkehrsfläche z.T. durch Vordächer der denkmalgeschützten 
Mühlenfassade überkragt. Die unter den Vordächern liegende Verkehrsfläche soll jedoch öffent-
lich genutzt werden. Insofern erstreckt sich die Festsetzung der Verkehrsfläche auch auf diesen 
Bereich. Die Zulässigkeit der Vordächer der Mühlen wird durch eine textliche Festsetzung gesi-
chert. Auf der westlichen Seite des Hafenbeckens grenzen überwiegend Wohnnutzungen an 
die Promenade an. Aufgrund der damit einhergehenden geringeren Nutzungsintensität wird hier 
eine Breite der Promenade von überwiegend 6 m als ausreichend angesehen. Die Hafenprome-
naden werden mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. 
Geh- und Radwegbrücke 
Zwischen den beiden Ufern des Hafenbeckens bzw. den Plätzen 3 und 5 ist eine weitere, aus-
schließlich für den Fuß-- und Radverkehr konzipierte Brücke vorgesehen, die der engen Verma-
schung des Verkehrsnetzes dient, eine wichtige Querverbindung im Deutzer Hafen darstellt und 
somit die Barrierewirkung des Hafenbeckens überwindet. Die Breite der festgesetzten Fläche 
für die Geh- und Radweg-Brücke beträgt 11,5 m. Analog zur Kfz-Brücke ist eine Überschreitung 
der Grenze der Verkehrsfläche für die konstruktiven Elemente der Brücke um weitere 4 m zu-
lässig. Unterhalb der Brücke befinden sich die Wasserflächen des Hafenbeckens.  
Die Geh- und Radwegbrücke wird mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. 
Plätze 
Ein weiteres, wesentliches Element der Freirauminfrastruktur im Plangebiet stellen die unter-
schiedlichen Platzflächen dar. Entlang der Hafenpromenade sind insgesamt sechs Plätze ange-
bunden, vier auf der Ostseite des Hafenbeckens, ein Platz am Hafenkopf im Süden sowie zwei 
Plätze auf/an der westlichen Halbinsel. Weitere Plätze liegen südlich der Fläche für den Ge-
meinbedarf sowie östlich des Gewerbegebiets GE BF Ost 04.  
Zwischen Drehbrücke und Siegburger Straße liegt Platz 1, der von Norden kommend den Auf-
takt der Plätze bildet, die sich entlang der Hafenpromenade aufreihen. Auf diesem Platz ist die 
Errichtung eines Infopavillons vorgesehen, der während des Umsetzungszeitraums über die 
Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens informiert. Der Infopavillon steht mit dem Nutzungs-
zweck des Platzes und seiner Gestaltung in Einklang und kann in Teilen auch im Folgezeitraum 
als Unterstand weiter genutzt werden. 
Der Platz 4 am Hafenkopf überbaut das südliche Ende des Hafenbeckens. Durch ein aufge-
ständertes Deck wird die Promenade zum sog. Hafenplatz erweitert. Eine Freitreppe über na-
hezu die gesamte Breite des Hafenbeckens führt zu diesem hinab. Im Bereich des Parks II 
(siehe Abschnitt 5.6) wird eine weitere Überbauung des Hafenbeckens ermöglicht, die als 
schwimmendes Element auf dem Wasser oder als aufgeständertes Bauteil in Form einer Steg-
anlage oder Plattform realisiert werden soll. Ein wesentlicher baulicher Eingriff in das Hafenbe-

32 
 
cken ist nicht vorgesehen, allenfalls erfolgen punktuelle Befestigungsmaßnahmen in der Hafen-
mauer oder dem Untergrund. Auch unterhalb der Überbauungen des Hafenbeckens befindet 
sich die Wasserfläche des Hafenbeckens.  
Im Bereich des Gebäudekomplexes zwischen Auermühle (BF 01b) und Ellmühle (BF 02) wird 
ein Platz (Platz 6), geschaffen, der eine neue Verbindung zwischen Hafenpromenade und Sieg-
burger Straße herstellt. Das dort gelegene ehemalige Getreidesilo wird abgebrochen (siehe Ab-
schnitt 3.6). Vor dem Hintergrund der erheblichen Barrierewirkung des bestehenden Mühlen-
komplexes im Stadtgefüge sowie dem hohen Mehrwert der neuen Platzsituation, ist der Ab-
bruch des relativ neuen und schwer umzunutzenden Getreidesilos aus Sicht des Denkmal-
schutzes hinnehmbar. Das Mühlenareal erhält durch die Fuge eine plausible städtebauliche 
Maßstäblichkeit im Gesamtkontext des Deutzer Hafens und wird so in das Quartier eingebun-
den. Es wird eine städtebauliche Verbindung zur vorhandenen Bebauung in Deutz zu Gunsten 
einer räumlichen und gesellschaftlichen Integration in den Stadtteil insgesamt geschaffen. Die 
bauliche Trennung der Mühlen verbessert die Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafen-
promenade und macht die historische Eigenständigkeit der beiden Großmühlen wieder ables-
bar. Darüber hinaus werden durch die geplante Fuge die Tageslichtverhältnisse in den Gebäu-
den der Mühlen verbessert und die Ansicht auf das Bunkersilo freigegeben. In den frei gewor-
denen Flächen der Mühlenfuge werden attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und Begegnungsflä-
chen geschaffen sowie stadtklimatische Verbesserungen erreicht. 
Die Plätze werden in der Regel mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. Der 
Platz 4 am Hafenkopf sowie die Steganlage/Plattform vor dem Park II werden mit der Zweckbe-
stimmung Fußgängerbereich festgesetzt, da eine Zugänglichkeit für den Radverkehr nicht ge-
geben ist. 
Alfred-Schütte-Allee 
Die Alfred-Schütte-Allee wird künftig für den Autoverkehr gesperrt und entsprechend ihrer be-
sonderen Zweckbestimmung als Radweg zwischen dem Hafenareal und den angrenzenden 
Poller Wiesen genutzt. Der 4 m breite Radweg wird im Norden von der Siegburger Straße über 
die Drehbrücke angebunden und endet im Süden an der Kreuzung mit der Straße Am Schnel-
lert. Der Radweg steht der Nutzung durch Rettungsfahrzeuge im Alarmfall zur Verfügung, dies 
wird in der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt. Unter der denkmalgeschützten 
Baumallee verläuft ein Fußweg, der im Bebauungsplan Teil der Grünfläche ist. 
Im Bereich der Drehbrücke und der angrenzenden Flächen beidseits des Hafenbeckens zwi-
schen Siegburger Straße und Alfred-Schütte-Allee wird die Zweckbestimmung – Geh- und Rad-
weg festgesetzt. Zusätzlich wird für diesen Bereich ein Fahrrecht zugunsten des Anliegerver-
kehrs festgesetzt. Anliegerverkehr ist der Verkehr einer Straße oder eines Straßenzuges, des-
sen Fahrtquellen oder Fahrtziele innerhalb dieser Straße oder dieses Straßenzuges liegen. Die 
im Bereich des Vorhafens gelegenen Standorte der Feuerlöschbootstation sowie der Wasser-
schutzpolizei sollen auch künftig für die Belegschaft und den Anlieferverkehr erreichbar sein. 
Die Festsetzung beschränkt die Zufahrt über den Fußgänger- und Radverkehr hinaus auf Anlie-
ger der Flächen. Dieser fest umrissene Kreis von Personen darf die Flächen auch mit Kraftfahr-
zeugen nutzen. Da die sich anschließende Alfred-Schütte-Allee nur als Geh- und Radweg fest-
gesetzt wird, ist motorisierter Durchgangsverkehr nicht zu erwarten. Die Nutzung beschränkt 
sich auf die Angestellten/Beamten bzw. den Anlieferverkehr der Feuerwehr und Wasserschutz-
polizei, ggf. des Gewerbegebiets GE Hafenamt, so dass keine maßgebliche Verkehrsbelastung 
die Nutzung als Geh- und Radweg beeinträchtigt. Flankierend kann dies durch verkehrsord-
nende Maßnahmen gesichert werden.

33 
 
Sollte aufgrund von Sanierungsmaßnahmen o.ä. die Erreichbarkeit des Vorhafens über die 
Drehbrücke temporär eingeschränkt sein, kann durch verkehrsordnende Maßnahmen die Zu-
fahrt über den Radweg der Alfred-Schütte-Allee sichergestellt werden.  
5.5.2 ÖPNV 
Innerhalb des Plangebiets sind an der Quartiersstraße und in der Mühlenstraße Bushaltestellen 
vorgesehen. Diese wurden bei der Bemessung der Erschließungsanlagen berücksichtigt. Wei-
tergehende Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die vorhandenen Haltestellen der Stadtplan 
bleiben unverändert. Der zukünftige S-Bahn-Halt (S16) liegt außerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans. 
5.5.3 Ver-/Entsorgung 
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen.  
Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über Regenwas-
serkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Die Entwässerung der Hafen-
promenade erfolgt auf beiden Seiten des Hafenbeckens direkt über die Schulter in das Hafen-
becken. Das belastete Niederschlagswasser der verkehrlich höher frequentierten Quartiers-
straße sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder werden in einer hochwasserange-
passten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Misch-
wasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist sicherzustellen, dass kein Rheinhochwasser in die 
Schmutzwasserkanäle eindringen kann. Das Gebiet ist so zu planen, dass im Fall von Starkre-
genereignissen, das Niederschlagswasser schadlos über Notwasserwege in Richtung Hafenbe-
cken bzw. Poller Wiesen/Rhein abfließen kann. 
Innerhalb der Verkehrsflächen steht ausreichend Raum zur Verfügung, um die technische Infra-
struktur zur Erschließung der einzelnen Baufelder sicherzustellen.  
5.6 Grünflächen 
Innerhalb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur befinden sich drei Parkanlagen. Diese lie-
gen auf der westlichen Halbinsel und stellen die wesentlichen Grünanlagen im Gebiet des Deut-
zer Hafens dar. Sie bilden Grünzäsuren für das Quartier und stellen in Verbindung mit den 
großflächigen Poller Wiesen eine hohe Freiraum- und Aufenthaltsqualität sicher. Gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den später zu beplanenden Baufeldern sollen durch diese Be-
reiche gewahrt werden. Darüber hinaus bieten sie eine klimaausgleichende Wirkung und sind 
Bestandteil des Retentionsraums. Die Festsetzung erfolgt überwiegend als öffentliche Grünflä-
chen mit der Zweckbestimmung Parkanlagen. 
Der Park I (‚Park am Schnellert’) liegt im Süden des Plangebiets. Er wird durch die Quartiers-
straße in zwei Bereiche unterteilt und orientiert sich in der Lage an einem ehemaligen Altarm 
des Rheins. Durch einen hohen Anteil an Grün soll entsprechend eine naturnahe Auenland-
schaft nachempfunden werden. Vertiefungen und Mulden schaffen Retentionsraum und dienen 
der Regenrückhaltung. Entlang der nördlichen Seite des Parks verläuft ein Hauptverbindungs-
weg von der Promenade zu den Poller Wiesen. Es sind Spielplätze an den jeweiligen Eingän-
gen an der Promenade und auf der Seite der Poller Wiesen vorgesehen.

34 
 
Der Park II (‚Kranpark’) folgt dem Verlauf einer ehemaligen Kranbahn und stellt eine Verbindung 
zwischen Hafen, Rhein, Promenade und Alfred-Schütte-Allee dar. Auch hier erfolgt eine Tren-
nung der Parkanlage durch die Quartiersstraße. Ein Erhalt der Krananlage ist als Relikt der ehe-
maligen industriellen Nutzung vorgesehen, diese kann als besonderes Erlebniselement inte-
griert werden, um den Charakter als Industriepark weiter zu stärken. Der Park ist durch großzü-
gige Grünflächen geprägt. Die zentrale Lage mitten im Wohngebiet bietet grünen Erholungs-
raum für die zukünftigen Bewohner. Vorgesehen sind Gemeinschaftsbereiche für die Nachbar-
schaft sowie zwei größere Spielplätze an der Südseite des Parks. Durch einen Weg werden 
Promenade, Quartierstraße und darüber hinaus die Poller Wiesen verbunden. Im Integrierten 
Plan ist in der Verlängerung des Platzes II eine Überdeckung des Hafenbeckens vorgesehen. 
Diese wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (siehe Abschnitt 
5.5.1). 
Der Park III (‚Hafenpark’) ist der größte Park im Bereich des Deutzer Hafens und entsprechend 
über das Plangebiet hinaus von Bedeutung. Er stellt den nördlichen Eingang auf die Halbinsel 
und zu den Poller Wiesen dar und bildet den Abschluss der Bebauung auf der Halbinsel. Im 
Westen wird er von der Alfred-Schütte-Allee, im Osten von der Hafenpromenade begrenzt. Der 
Schwerpunkt des Parks ist auf aktive Erholungs- und Sportnutzung ausgerichtet und integriert 
die zu erhaltende Holzhalle (‘Halle Steil’) für multifunktionale Nutzungen, z.B. Basketball mit 
Bolzplatz oder Skaten, Tanzen und Veranstaltungen.  
Der Park wird entsprechend seiner geplanten Nutzungsschwerpunkte durch unterschiedliche 
Zweckbestimmungen gegliedert. Der nördliche Bereich soll im Wesentlichen als Parkanlage 
umgesetzt werden. Entlang der Alfred-Schütte-Allee sind darüber hinaus zwei Spielplätze fest-
gesetzt. Die Hauptangebote für Spiel und Sport, die sich aus der Bedarfsermittlung sowie dem 
Sportentwicklungsplan ergeben, sollen sich auf den südlichen Teil des Parks sowie angrenzend 
an die Holzhalle , in unmittelbarer Nähe der neugeplanten Schule (Fläche für den Gemeinbe-
darf), konzentrieren. Dieser Bereich ist entsprechend mit der Zweckbestimmung Spiel-
platz/Sportfläche versehen. Gleichwohl bildet der Park trotz der unterschiedlichen Nutzungs-
schwerpunkte hinsichtlich der Gestaltung und des erlebbaren Freiraums eine Einheit. Räumli-
che Trennungen innerhalb der Freifläche sind nicht vorgesehen.  
Bei der Holzhalle (‘Halle Steil’) handelt es sich um eine ehemalige, etwa 3.850 m² große Halle, 
die 1975 als Lager eines Holzhandels errichtet wurde. Die Halle ist an Vorder- und Rückseite 
offen, die vorhandenen Fassaden (in Richtung Alfred-Schütte-Allee und Hafenbecken) beste-
hen derzeit aus einer senkrechten Verbretterung mit Luftzwischenraum, die im Zuge der weite-
ren Planung geöffnet wird, so dass ein offener und durchlässiger Freiraum entsteht. Es handelt 
sich insofern nicht um ein massives Gebäude, sondern um ein Ständerbauwerk, das zu den 
umgebenden Freiflächen offen ist und als Überdachung zum Schutz vor Regen oder Sonnen-
einstrahlung dient. Die Grundstruktur der Halle soll als prägender Bestandteil der Industriege-
schichte des Hafengeländes erhalten bleiben, wie auch die Kranbahn in Park II und die Kranan-
lagen auf der Promenade. Inwiefern konkrete Bestandteile des Baus (z.B. der Dachkonstruk-
tion) dauerhaft erhalten werden können, ist aktuell nicht absehbar. Möglich wären z.B. eine 
ganze oder teilweise Öffnung des Hallendachs, eine teilweise Entsiegelung des Hallenbodens 
oder ein Rückbau eines Teils der Halle. Durch Festsetzungen der höchstzulässigen Gebäude-
höhe (siehe Abschnitt 5.2) und der überbaubaren Grundstücksfläche (siehe Abschnitt 5.3) in 
den bestehenden Abmessungen wird ein möglicher Erhalt gesichert. Die Holzhalle fügt sich hin-
sichtlich der offenen Gebäudestruktur und der geplanten Nutzung in die umgebende Grünfläche 
des Parks III ein. Es handelt sich nicht um eine geschlossene Bebauung; auch innerhalb der 
Halle bleibt der Eindruck bestehen, sich „im Freien“ aufzuhalten. In ihrem aktuellen Ausmaß

35 
 
nimmt sie eine Fläche von etwa 18 % des gesamten Parks III ein und überschreitet damit ge-
ringfügig den in der Rechtsprechung für Grünflächen angenommenen Anteil für bauliche Anla-
gen in Grünflächen von bis zu 15 %. Vor diesem Hintergrund wird die planungsrechtliche Siche-
rung des - für eine Grünfläche üblicherweise untypischen - Gebäudes an diesem Standort als 
sachgerecht angesehen.  
Für den Bereich der Holzhalle ist künftig eine multifunktionale Nutzung vorgesehen. Angedacht 
sind u.a. eine Skateranlage und Spielfelder für Ballsportarten. Darüber hinaus sollen Freiluft-
gastronomie sowie Versorgungs- und Nebenanlagen, die in Zusammenhang mit der Gastrono-
mie, der Parkanlage, den Spiel- und Sportflächen oder dem Freibad stehen, zugelassen wer-
den. Die Gesamtfläche inkl. der Fläche für Freiluftgastronomie ist auf 300 m² begrenzt und 
nimmt somit nur einen untergeordneten Teil der Fläche in Anspruch. Dies soll zum einen die 
Funktionalität der genannten Nutzungen sicherstellen, zum anderen soll den geplanten Sportflä-
chen und multifunktional nutzbaren Flächen ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden. 
Darüber hinaus wird die Baumallee westlich der Alfred-Schütte-Allee als Grünfläche dargestellt. 
Diese stellt die westliche Grenze des Plan- und des Gesamtgebiets dar und bildet den Über-
gang zu den angrenzenden Poller Wiesen. Die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzge-
biets Nr. L 13 ‘Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen’. Die 
Baumallee ist gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) als Baumallee der 
Alfred-Schütte-Allee mit der Objektkennung AL-K- 6003 geschützt. Die vorhandenen Bäume 
werden zum Erhalt festgesetzt (siehe Abschnitt 5.9). 
Mit Beschluss der Richtlinie zum Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) vom 04.04.2017 
durch den Rat der Stadt Köln (bekannt gemacht am 10.05.2017) formuliert die Stadt Köln Richt-
werte für die Ermittlung von städtebaulichen Kennzahlen wie beispielsweise die Definition von 
Erstbelegungsquoten für den öffentlich geförderten Wohnraum oder zu erwartenden Bedarfe an 
öffentlichen Grünflächen oder Kinderspielplätzen. Die Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen 
Grünflächen und Spielflächen basiert auf Annahmen der künftigen Entwicklung der Baufelder in 
den nachfolgenden Bauleitplanverfahren, die im Gesamtgebiet die Errichtung von 3.000 
Wohneinheiten beinhaltet. Mit der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells 
Köln wird je Einwohner/in im Plangebiet eines Vorhabens ein Bedarf von 10 m² öffentliche 
Grünfläche als Mittelwert genannt. Bei einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro 
Wohneinheit und den zu erwartenden Wohneinheiten von 3.000 WE ergibt sich eine Einwohner-
zahl von 6.900 Einwohnern für den Deutzer Hafen. Diese lösen einen Flächenbedarf an öffentli-
cher Grünfläche von insgesamt 69.000 m² aus. Darüber hinaus besteht gemäß Spielplatzbe-
darfsplanung der Stadt Köln ein Bedarf von 2 m² öffentlicher Spielplatzfläche je Einwohner, ent-
sprechend 13.800 m². Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen besteht somit einen Gesamt-
bedarf an öffentlichen Grünflächen von insgesamt 82.800 m². Neben den Parkanlagen stehen 
für die wohnungsnahe Erholungsnutzung auch die begrünten Plätze, die Promenaden und die 
Wasserfläche zur Verfügung. Zur Anrechnung als öffentliche Grünflächen wurde in Abstimmung 
mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Köln ein anrechenbarer Grünanteil festgelegt. Die 
geforderten Spielflächen innerhalb des Teilplans Infrastruktur umfassen eine Fläche von 
15.905 m². Der ermittelte Bedarf kann somit abgedeckt werden. Für die Grünflächen bleibt ein 
Gesamtdefizit von 14.878 m² bestehen. Nach dem Kooperativen Baulandmodell wird für die 
nicht im Quartier nachzuweisenden öffentlichen Grünflächen eine Ablösesumme von 30 € je m² 
veranschlagt. Die für das Defizit ermittelte Ablösesumme beträgt 446.340 €. Diese Gelder sollen 
im Umfeld zur Neuschaffung oder Aufwertung von Grünflächen eingesetzt werden. Vorgesehen 
ist die Aufwertung von Grünflächen im Bereich des Grünzugs Parkstadt Süd/Eifelwall. Der ge-

36 
 
plante Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ist über die Südbrücke auch vom Deutzer Hafen gut er-
reichbar und ergänzt so die Versorgung mit Grün- und Freiflächen der künftigen Bewohner/in-
nen des Deutzer Hafens. Die detaillierte Berechnung kann dem Grünordnungsplan entnommen 
werden.4 
Die Unterdeckung mit öffentlichen Grünflächen innerhalb des Gesamtgebiets – und die damit 
verbundene Aufwertung von Grünflächen außerhalb des Deutzer Hafens – wird im Rahmen der 
Abwägung bevorzugt. Die Wasserfläche des Hafenbeckens stellt – wie oben bereits ausgeführt 
– einen 8,1 ha großen Freiraum dar. Dieser ist trotz der eingeschränkten Zugänglichkeit vollum-
fänglich erlebbar. Darüber hinaus bieten die westlich an das Gesamtgebiet angrenzenden Pol-
ler Wiesen unmittelbar an das Gesamtgebiet angrenzend eine Freifläche von über 15 ha nörd-
lich der Südbrücke. Durch den unmittelbar angrenzenden Rhein wird der erlebbare Freiraum 
wesentlich erweitert. Die Poller Wiesen setzen sich jenseits der Südbrücke fort und bieten eine 
Grünvernetzung zum gesamten südlichen Rheinufer mit diversen Erholungseinrichtungen. 
Nördlich und östlich des Plangebiets befinden sich mit dem Hafenpark, dem Deutzer Stadtgar-
ten, dem jüdischen Friedhof Köln-Deutz sowie dem Deutzer Friedhof weitere öffentlich zugängli-
che Grünanlagen. Die aufgeführten Flächen stellen zwar kein Aufwertungspotenzial im Sinne 
des Kooperativen Baulandmodells dar, sie stehen gleichwohl einer Nutzung durch die Öffent-
lichkeit zur Verfügung und übernehmen somit wichtige Freiraumfunktionen und sichern eine 
ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen. 
5.7 Wasserflächen 
Das südlich der Drehbrücke gelegene, rd. 8,1 ha große Hafenbecken ist über den rd. 400 m 
langen Vorhafenbereich unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbunden. Das ca. 
1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist keine gewidmete Fläche der Bun-
deswasserstraße. Die Anlegestellen im Vorhafenbereich nördlich der Drehbrücke werden außer 
von der Wasserschutzpolizei und Wasserfeuerwehr teilweise auch von der Passagierschifffahrt 
genutzt. Das Hafenbecken selbst bietet neben den konkreten geplanten Nutzungen an und auf 
dem Wasser einen erlebbaren Freiraum in einem innerstädtischen, hochverdichteten Quartier. 
Die Festsetzung der Wasserfläche umfasst das Becken sowie die Kaimauern bis zur Mittelwas-
serlinie. Das Hafenbecken wird durch die Kfz-, die Fußgängerbrücke sowie im Bereich des Ha-
fenkopfes (Platz 4) und des Parks II überbaut. Diese Nutzungen werden als Verkehrsflächen 
bzw. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (siehe Abschnitt 5.5.1). Unter 
diesen Überbauungen kann das Wasser im Hafenbecken frei fließen. Es sind lediglich Einbau-
ten vorgesehen, die der Tragfähigkeit der Konstruktionen dienen. Für den Platz 4 ist darüber 
hinaus aktuell eine Plattform vorgesehen, die sich stufenweise in Richtung Norden der Wasser-
oberfläche nähert und – je nach Wasserstand – überflutet wird.  
Die festgesetzte Wasserfläche wird hinsichtlich der Zulässigkeit von Nutzungen gegliedert. Der 
überwiegende Teil des Hafenbeckens wird mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Was-
sersport’ versehen. Das Hafenbecken ist das wesentliche, prägende Element im Deutzer Hafen 
Die geplante sehr hohe Dichte an Nutzungen, insbesondere das Wohnen, erfordert eine hohe 
Qualität von Architektur, Freiraum, Nutzungsmischung und Lebensraum insgesamt. Das Hafen-
                                                 
4  Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infrastruktur, Köln -Deutz, Grünordnungsplan; RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten, Arbeitsstand März 2021

37 
 
becken erfüllt in diesem Kontext grundlegende und vitale Ruhe-, Erholungs- und Freizeitfunktio-
nen, die für die Umsetzung des Integrierten Plans essenziell sind. Eine Nutzung des Hafenbe-
ckens für den Schiffsverkehr würde der geplanten Entwicklung entgegenstehen. 
Die Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ zielt darauf ab, mögliche Nutzungen im 
Hafenbecken hinsichtlich ihres Störgrades einzuschränken. Zulässig sind das Wohnen nicht we-
sentlich störende Wassersportnutzungen. Die Zulässigkeit baulicher Anlagen wird auf die im 
Hafenbecken erforderlichen Anlegestellen beschränkt. Dabei handelt es sich um Anlegestellen 
oder Bootsstege für nicht motorisierte Wasserfahrzeuge. Diese Anlegestellen dienen der Aus-
führung des mit der Zweckbestimmung festgesetzten Nutzungszwecks.  
Darüber hinaus ist geplant, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs um eine Ver-
bindung über das Wasser zu ergänzen. Denkbar ist eine Anbindung der gegenüberliegenden 
Rheinseite oder weiterer Anlegestellen im Verlauf des Rheins. Motorisierte Wasserfahrzeuge 
des öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. Fähre, Wasserbus oder Wassertaxi und die damit 
verbundenen erforderlichen Anlegestellen sind demnach auch im Bereich der Wasserfläche mit 
der Zweckbestimmung „nicht-motorisierter Wassersport“ zulässig. Eine Beeinträchtigung des 
Schiffsverkehrs innerhalb des Vorhafens (insb. Wasserschutzpolizei und Feuerwehr) ist durch 
die eher niedrige Frequenz einer wasserseitigen ÖPNV-Anbindung nicht zu erwarten. 
Zurzeit wird geprüft, ob eine Wache der Wasserschutzpolizei im Bereich zwischen Drehbrücke 
und der neuen Kfz-Brücke eingerichtet wird. Insofern erstreckt sich die Ausnahme der Zulässig-
keit motorisierter Wasserfahrzeuge und deren Anlagestellen auch auf die Wasserschutzpolizei. 
Eine weitergehende allgemeine Zulässigkeit von Schiffsverkehr im Hafenbereich stände der Re-
alisierung der dem Hafenbecken zugedachten städtebaulichen Funktionen und damit dem ei-
gentlichen Planungsziel entgegen. Deshalb ist der planerische Ausschluss einer Schiffsnutzung 
im nördlichen Hafen folgerichtig.  
Indes kann in besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich 
ziehen, z.B. Havarie oder ausgesprochen widrigen Wetterverhältnissen, wie etwa großem 
Hochwasser, Eis oder Sturm, das ausnahmsweise Bedürfnis bestehen, temporär und für eine 
eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-
Brücke zu gewähren. Der Begriff des großen Hochwassers orientiert sich dabei an einer Ab-
folge von Warnstufen, wobei ab einem Wasserstand von 8,30 m Kölner Pegel der höchste 
Schifffahrtswasserstand erreicht ist und die Schifffahrt gesperrt wird. Das genaue Maß, mit dem 
dieser Belang in der Planung insgesamt zu berücksichtigen ist, kann nur unter Rückgriff auf die 
Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen außergewöhnlichen Notsituation bestimmt wer-
den. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass diese Wahrscheinlichkeit – unter Be-
rücksichtigung der übrigen Liegeplätze im Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse zu ver-
orten ist. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird ein ausnahmsweises Zu-
gangsrecht für schutzsuchende Schiffe in Notsituationen aufgenommen. Diese Ausnahme er-
fasst dabei lediglich Fälle von Schifffahrtsperren auf dem Rhein. Bei Ereignissen, die eine Ein-
stellung des Schiffsverkehrs auf dem Rhein nach sich ziehen, handelt es sich beispielsweise 
um Havarien oder Fälle von großem Hochwasser, Eisgang und Sturm. In räumlicher Hinsicht 
wird das Zugangs- und Nutzungsrecht auf die zeichnerisch festgelegten Bereiche nördlich der 
Kfz-Brücke, mit Ausnahme der mit der Zweckbestimmung ‘Freibad’ versehenen Wasserflächen 
(s.u.) beschränkt. Zeitlich besteht das Recht nur so lange, wie die oben genannten Verhältnisse 
gegeben sind. Ein Nutzungskonflikt zwischen der ausnahmsweise gestatteten Schiffsnutzung 
und den übrigen in diesem Bereich allgemein zulässigen Nutzungen ist nicht zu befürchten, 
denn diese stehen einem ausnahmsweisen Zugang von Schiffen in das Hafenbecken nicht in

38 
 
schwerwiegender oder unüberwindbarer Weise entgegen. Eine Abstimmung mit dem Wasser-
straßen- und Schifffahrtsamt Rhein ist erfolgt. 
Eine Teilfläche des nördlichen Hafenbeckens – östlich der Fläche für den Gemeinbedarf – wird 
mit der Zweckbestimmung ‘Freibad’ festgesetzt. In diesem Bereich soll ein öffentliches Freibad 
im Hafenbecken realisiert werden. Die Festsetzung erfolgt innerhalb der Wasserfläche, da keine 
Anlage vorgesehen ist, die einen Umbau im Bereich des Hafenbeckens vorsieht. Es soll eine 
schwimmende oder aufgeständerte Konstruktion realisiert werden, die nur punktuell mit der Ha-
fenmauer oder dem Untergrund verbunden wird. Neben der Hauptnutzung ‘Freibad’ werden 
über eine textliche Festsetzung die für den Betrieb erforderlichen Infrastrukturanlagen als zuläs-
sig erklärt.  
5.8 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
5.8.1 Ausschluss bestimmter Brennstoffe 
Die Luftschadstoffsituation im Plangebiet wird von der gesamtstädtischen Hintergrundbelastung 
geprägt. Zur Reduzierung der Belastung sind überwiegend verkehrslenkende Maßnahmen so-
wie eine Reduzierung des Individualverkehrs vorgesehen. Darüber hinaus kann die Planung 
durch Einschränkungen im Hausbrand zu einer Reduzierung beitragen. Vor diesem Hintergrund 
wurde eine Festsetzung zum Ausschluss von festen Brennstoffen, Öl und Abfällen aller Art in 
den Bebauungsplan aufgenommen. Feuerstätten für einzelne Räume – beispielsweise Kamin-
öfen – sind von dieser Festsetzung nicht betroffen, da diese keinen maßgeblichen Beitrag zur 
Luftschadstoffsituation beitragen. 
5.8.2 Verkehrslärm 
Das Plangebiet wird durch Verkehrslärm aus unterschiedlichen Quellen beeinträchtigt. Dabei 
handelt es sich um 
 den Straßenverkehrslärm der umgebenden Straßen, 
 den Schienenverkehrslärm der südlich über die Südbrücke verlaufenden Bahntrasse sowie 
der Stadtbahn im Bereich der Siegburger Straße, 
 den Lärm des Schiffsverkehrs auf dem Rhein und im Hafen sowie 
 den Fluglärm. 
Zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Gesamtgebiet und als Grundlage für mögliche 
Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbei-
tet5. Das Gutachten basiert auf der Annahme der gesamten Umsetzung des Integrierten Plans. 
Das bedeutet, die hier beschriebenen, durch die Planung verursachten Auswirkungen gehen 
über die, durch den Teilplan Infrastruktur selbst hervorgerufenen Auswirkungen hinaus.  
Die Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm liegen im günstigsten Fall bei unter 35 dB(A) tags 
in künftig geschützten Blockinnenbereichen, steigen aber vor allem entlang der Siegburger 
Straße sowie Am Schnellert (GE BF Ost 04) auf bis zu 80 dB(A) an. Die Nachtwerte liegen stel-
lenweise unterhalb von 35 dB(A) in Blockinnenbereichen sowie den südlichen Teilbereichen 
des Plangebietes und steigen auf bis zu 70 dB(A) an der Siegburger Straße sowie Am Schnel-
lert an. 
                                                 
5  Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen aus Straßen -, Schienen-, Wasser und 
Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm im Rahmen des Infrastrukturplanes zum B-Plan „Deutzer Hafen“ in 
Köln; ADU cologne; Februar 2021

39 
 
Die Schienenverkehrspegel bewegen sich sowohl tags als auch nachts von unter 40 dB(A) in 
Blockinnenbereichen bis hin zu über 80 dB(A) nahe der Südbrücke.  
Die durch Schifffahrtslärm verursachten Pegel liegen tags zwischen unter 35 dB(A), steigen 
aber in Rheinnähe auf bis zu über 60 dB(A) an. Nachts liegen die Pegel zwischen unter 
35 dB(A) und bis zu mehr als 55 dB(A). 
Für den Fluglärm werden energieäquivalente Dauerschallpegel von tags: ≤ 45 dB(A) und 
nachts: ≤ 45 dB(A) angesetzt. 
Die summierten Beurteilungspegel für den Gesamtverkehr liegen zwischen 45 dB(A) und über 
80 dB(A) für den Tages- und den Nachtzeitraum. Die höchsten Belastungen im Tageszeitraum 
treten im Bereich der Siegburger Straße, Am Schnellert sowie im südwestlichen Bereich des 
Plangebiets auf. Ein Beurteilungspegel größer 80 dB(A) tritt ausschließlich kleinflächig im Kreu-
zungsbereich Am Schnellert/Alfred-Schütte-Allee auf. Im Nachtzeitraum sinken die Maximalbe-
lastungen im Bereich der Siegburger Straße überwiegend auf bis zu 70 dB(A), Am Schnellert 
auf bis zu 75 dB(A). Die Bereiche bis zu und größer 80 dB(A) beschränken sich auch hier auf 
das südwestliche Plangebiet. 
Entlang der Haupterschließung innerhalb des Plangebiets (Poller Kirchweg, Quartiersstraße, 
Kfz-Brücke), entlang der westlichen Grenze des Plangebiets im Bereich des Parks II sowie 
nördlich davon erreichen die Beurteilungspegel für den Tagzeitraum 65–70 dB(A). Im Nachtzeit-
raum sinken die Beurteilungspegel im Bereich der Quartiersstraße um 5–10 dB(A).  
Neben dem Verkehrslärm auf der Siegburger Straße kann somit die Bahntrasse südlich des 
Plangebiets sowie – in deren Verlauf nach Westen – die Südbrücke als maßgebliche Lärm-
quelle identifiziert werden. Die Beeinträchtigung durch die Siegburger Straße sinkt im Nachtzeit-
raum um etwa 10 dB(A). Die Beeinträchtigung durch die Bahntrasse im Süden verändert sich im 
Nachtzeitraum nur marginal. 
Im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur werden folgende schutzwürdige Nutzungen festge-
setzt: 
 Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF Ost 04, 
 Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, 
 Öffentliche Grünflächen. 
Für Gewerbegebiete gelten laut DIN 18005 Orientierungswerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) 
nachts. Innerhalb des Gewerbegebiets GE Hafenamt werden diese im Tageszeitraum eingehal-
ten und im Nachtzeitraum an den südlich ausgerichteten Fassaden um max. 5 dB(A) überschrit-
ten. Für das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 werden im Süden und Osten Beurteilungspegel von 
überwiegend bis zu 75 dB(A) sowohl für den Tages- als auch für den Nachtzeitraum ermittelt. 
Kleinflächig treten tags Beurteilungspegel von bis zu 80 dB(A) auf. Die Orientierungswerte wer-
den somit nachts um bis zu 20 dB(A) überschritten. Im Integrierten Plan sind in diesem Bereich 
ein Parkhaus sowie ein Umspannwerk vorgesehen (siehe Abschnitt 5.1), das Schutzbedürfnis 
ist insofern als gering einzuschätzen. Darüber hinausgehende gewerbliche Nutzungen im Zu-
sammenhang mit dem Parkhaus, der Mobilitätsstation sowie sonstiger mobilitäts- oder energie-
affinen Einrichtungen nehmen nur einen untergeordneten Stellenwert ein und können auf der 
nordwestlichen, lärmabgewandten Seite des Gewerbegebiets angeordnet werden. Im Tages-
zeitraum werden die Orientierungswerte der DIN 18005 in diesem Bereich weitestgehend ein-
gehalten. Im Nachtzeitraum werden hier die Orientierungswerte um bis zu 15 dB(A) überschrit-
ten.

40 
 
Zur Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse werden passive Schallschutzmaßnahmen in 
Form von Anforderungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nut-
zungen gemäß den Regelungen der DIN 4109 festgesetzt. Die Mindestwerte der Schalldäm-
mung werden dabei in Abhängigkeit der in der schalltechnischen Untersuchung ermittelten 
maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche für das ungünstigste Geschoss und 
den ungünstigsten Beurteilungszeitraum festgesetzt. Sollten im Zuge der Genehmigungspla-
nung architektonische Lösungen entwickelt werden, die die Belastung durch den Verkehrslärm 
mindern, ist auf expliziten Nachweis im Rahmen einer entsprechenden schalltechnischen Unter-
suchung eine Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen zulässig. Das Gewerbege-
biet GE Hafenamt liegt im Lärmpegelbereich V. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 liegt weitest-
gehend im Lärmpegelbereich VI, im südöstlichen Bereich jedoch im Lärmpegelbereich VII. Der 
Lärmpegelbereich VII umfasst die der Straße Am Schnellert zugewandte Seite des Gewerbege-
biets GE BF Ost 04. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 ist primär für ein öffentlich nutzbares 
Parkhaus in Verbindung mit zentralen Einrichtungen der Energieversorgung vorgesehen (siehe 
Abschnitt 5.1). Lärmempfindliche Wohnnutzungen sind durch die Festsetzungen des Bebau-
ungsplans ausgeschlossen. Eine den Zielen des Integrierten Plans entsprechende Nutzung des 
Gewerbegebiets GE BF Ost 04 ist insofern unter Berücksichtigung gesunder Arbeitsverhältnisse 
– trotz der Belastungen durch Verkehrslärm – umsetzbar.  
Für die in der Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Schulnutzung sind in der DIN 18005 keine 
expliziten Orientierungswerte aufgeführt. Näherungsweise werden im Sinne einer Worst-case-
Betrachtung die Werte für Allgemeine Wohngebiete herangezogen, da Schulen in diesen zuläs-
sig sind. Der Orientierungswert von 55 dB(A) für den Tageszeitraum wird an den nördlichen und 
östlichen Fassaden in Teilen eingehalten, an den südlichen und westlichen Fassaden jedoch 
um bis zu 10 dB(A), kleinteilig 15 dB(A) überschritten. Es ist geplant, die Schule – analog zu 
den übrigen Baufeldern des Deutzer Hafens – als Blockbebauung auszuführen, in dem Fall ist 
davon auszugehen, dass die innenliegenden Bereiche der Schule, und damit der Schulhof und 
die diesem zugewandten Fassaden, durch die Eigenabschirmung weniger belastet sind. Über-
schreitungen im Nachtzeitraum sind für die Nutzung als Schule irrelevant, da der Schulbetrieb 
sich auf die Zeiten zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt.  
Insofern ist auch hier die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Anforde-
rungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen gemäß den 
Regelungen der DIN 4109 erforderlich. Die Schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die 
Schule innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bereich mit Lärmpegelbereich V 
bei freier Schalausbreitung angeordnet ist. Die Anforderungen an das Schalldämmmaß der Au-
ßenbauteile gem. der DIN 4109 beziehen sich auf geschlossene Fenster. Da eine ausreichende 
Lüftung der Unterrichtsräume auch während des Schulbetriebs gewährleistet sein muss, wurde 
das Erfordernis einer fensterunabhängigen Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrich-
tungen in den Bebauungsplan aufgenommen.  
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Parkanlagen von 55 dB(A) werden 
in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Betrachtung der Lärmquellen Straßenver-
kehrs – und Schifffahrtslärm eingehalten. Im Hafenpark (Park III) weisen lediglich eine margi-
nale Fläche am Nordende des Parks sowie die Parkflächen von Park I und II entlang der Plan-
straße Pegel bis zu 60 dB(A) bzw. in Einzelbereichen 65 dB(A) auf. Stärkere Belastungen treten 
jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. In größeren Bereichen liegen die Immissionen in 
den Parkanlagen bei bis zu 60 dB(A), in Teilbereichen auch bei bis zu 65 dB(A), in Randberei-
chen des Parks II auch bei bis zu 70 dB(A). Als Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität

41 
 
lässt sich die Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation über kurze Distanzen mit nor-
maler, allenfalls leicht angehobener Sprechlautstärke heranziehen. Dies ist nach gängiger Fest-
stellung außen bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und somit in weiten 
Teilen der Grünflächen möglich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die öffentlichen 
Grünflächen zwar durch Verkehrslärm belastet sind, im innerstädtischen Zusammenhang ihrer 
Freiraumfunktion jedoch gerecht werden können. 
Über die o.a. Nutzungen hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Teilplan Infra-
struktur keine Festsetzungen zu den übrigen Baufeldern getroffen. Diese sind aus dem Gel-
tungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausgenommen. Die planungsrechtliche Umsetzung er-
folgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplänen, wenn die jeweilige Planung durch beglei-
tende qualifizierende Verfahren konkretisiert wurde.  
Die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm in Teilen des Gesamtgebietes überschrit-
ten. Entlang der Siegburger Straße und der Straße Am Schnellert treten teilweise Beurteilungs-
pegel von größer 70 dB(A) tags und mehr als 60 dB(A) nachts auf, bei denen bei dauerhafter 
Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Vor 
diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Bebauungsplänen sowie in den Genehmi-
gungsverfahren Regelungen des passiven Schallschutzes vorgesehen bzw. wird Wohnen in zu 
stark Lärm belasteten Teilbereichen ausgeschlossen. Hinzu kommen architektonische Lösun-
gen wie angepasste Grundrissgestaltungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu konzipieren, 
die in Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags sicherstel-
len. 
Durch die Festsetzungen des Teilplans Infrastruktur entstehen unmittelbar keine maßgeblichen 
Veränderungen der Verkehrszahlen. Gleichwohl werden die Voraussetzungen für bauliche 
Maßnahmen im Bereich der Siegburger Straße getroffen und die Entwicklung des Deutzer Ha-
fens als gemischt genutztes Quartier durch die Festsetzung der Infrastruktur vorbereitet. Die 
schalltechnische Untersuchung enthält vor diesem Hintergrund eine Ermittlung der Anspruchs-
bereiche gemäß 16. BImSchV zur Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an den Be-
standsgebäuden. Zu diesem Zweck wurden entlang der Siegburger Straße sieben Immission-
sorte ausgewählt und hinsichtlich der Veränderung der dort auftretenden Immissionspegel un-
tersucht. Bereits bei einer weiterhin gewerblichen bzw. industriellen Nutzung im Deutzer Hafen 
werden die in der 16. BImSchV angegebenen Pegelwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) 
nachts übertroffen. Dabei handelt es sich um Gebäude entlang der Siegburger Straße zwischen 
den Kreuzungen mit der Cheruskerstraße nördlich und der Straße An dem Maien südlich des 
Gesamtgebiets. Für den im Gutachten ermittelten erstattungsfähigen Bereich sind die Anforde-
rungen zur Prüfung an den Schutz vor Außenlärm gemäß 24. BImSchV erfüllt. Die Gebäude 
stehen überwiegend nicht unter Denkmalschutz, so dass Ertüchtigungsmaßnahmen hinsichtlich 
des Schallschutzes von Fenstern, bzw. Fenstertüren sowie schallgedämpfter Lüftungen bei den 
errechneten Maßnahmenpegeln technisch machbar sind. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie 
Lärmschutzwände sind aus Gründen der Verkehrsführung, des Platzbedarfs sowie uner-
wünschter Barrierewirkungen innerhalb des Verlaufs der Siegburger Straße nicht umsetzbar. 
Nähere Angaben können dem Umweltbericht (Abschnitt 11.5.12.1) entnommen werden. 
5.8.3 Gewerbelärm 
Auf das Plangebiet wirkt Gewerbelärm aus externen Quellen außerhalb des Plangebiets ein. 
Bei den Lärmquellen handelt es sich um Liegestellen der Rheinschiffe (Rhein und Vorhafen) so-
wie einen Industriebetrieb südlich des Plangebiets.

42 
 
In der Umgebung des Deutzer Hafens befinden sich fünf Liegestellen am östlichen Rheinufer. 
Weitere zwei Liegestellen befinden sich auf der östlichen Seite des Vorbeckens des Deutzer 
Hafens. Festgemachte Schiffe erzeugen durch betriebsnotwendige Maschinen, Lüfter und Ge-
neratoren für die Stromversorgung Schallemissionen. 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde das Emissionsverhalten des bestehen-
den Industriebetriebs rund 300 m südlich des Plangebietes untersucht. Das Emissionsverhalten 
wird heute bereits maßgeblich durch näherliegende, schützenswerte Nutzungen außerhalb des 
Gesamtgebiets des Deutzer Hafens bestimmt.  
Bei einer Überlagerung der beiden plangebietsexternen Emittenten lässt sich feststellen, dass 
weder die Orientierungswerte der DIN 18005 noch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm inner-
halb der Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF Ost 04 überschritten werden. Auch der Ori-
entierungswert bzw. der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags für Allgemeine Wohngebiete, 
der näherungsweise für die Betrachtung der Schule herangezogen wird, wird nicht überschrit-
ten. Festsetzungen zum Schutz vor Gewerbelärm sind innerhalb des Teilplans Infrastruktur 
nicht erforderlich.  
Auch das potenzielle Emissionsverhalten weiterer gewerblicher und industrieller Bauflächen, die 
südlich der Bahntrasse im FNP dargestellt, aber noch nicht umgesetzt sind, hat keine relevan-
ten Auswirkungen auf die geplanten Nutzungen im Plangebiet. 
Innerhalb des Plangebietes bestehen zurzeit noch Nutzungen, die Gewerbelärm emittieren. Das 
bestehende Veranstaltungszentrum ‚Essigfabrik’ bleibt im Grundsatz erhalten und wird als 
Quartierszentrum weiterentwickelt. Im Hinblick auf die in Zukunft benachbarten Wohnnutzun-
gen, muss das Emissionsverhalten den Anforderungen an den Immissionsschutz entsprechen. 
Im Zuge der Aufsiedlung des Deutzer Hafens wird das Nutzungskonzept der Essigfabrik Zug 
um Zug angepasst, das können bauliche (z.B. Schalldämmung) sowie betriebliche Maßnahmen 
(z.B. zeitliche Beschränkung von Lärmemissionen insb. nachts) sein. Das Gebäude der Essig-
fabrik liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur. Eine differenzierte Be-
trachtung und Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts sowie entsprechender Maßnahmen erfol-
gen in den weiteren Teilbebauungsplänen der Baufelder. 
Mit einem Asphaltmischwerk und einem Metallentsorgungsunternehmen befinden sich derzeit 
noch zwei maßgeblich lärmemittierende Betriebe mit BImSchG-Genehmigung im Deutzer Ha-
fen. Für beide Betriebe wird eine Verlagerung angestrebt. Der neue Standort des Metallentsor-
gungsunternehmens wurde im Januar 2022 gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
genehmigt. Für das Asphaltmischwerk wird eine Betriebsaufgabe spätestens bis zum Jahr 2026 
angestrebt. Daher stellt der Gewerbelärm dieser Nutzungen mittelfristig keinen limitierenden 
Faktor für die städtebauliche Entwicklung mehr dar. Eine bedingte Festsetzung stellt sicher, 
dass immissionsempfindliche Nutzungen erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb 
endgültig aufgegeben sowie der Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde (siehe Kapitel 
5.10). 
Die geplanten GE Hafenamt und GE BF Ost 04-Gebiete sind als Gewerbelärmquellen von 
nachrangiger Bedeutung. Über eine Festsetzung wird geregelt, dass sich nur Betriebe ansie-
deln dürfen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bei isolierter Betrachtung des Teilplans 
Infrastruktur reduziert sich damit das emittierende Gewerbe im Plangebiet somit stark. 
5.8.4 Freizeitlärm 
Durch den Teilplan Infrastruktur wird die Erschließung des Deutzer Hafens vorbereitet. Damit 
gehen freizeitliche Nutzungen des im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur befindlichen

43 
 
Hafenbeckens, beispielweise als Freibad oder Event- und Platzfläche sowie sportliche Nutzung 
der Grünflächen (sportliche Vielzweckfläche in der Holzhalle (‘Halle Steil’) einher.  
Ein konkretes Konzept für die Gestaltung der Freizeitflächen liegt bisher nicht vor, die Beurtei-
lung möglicher Schallemissionen beruht daher zunächst auf Annahmen. Eine künftige Konzep-
tion ist jedoch so auszulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebietes ausge-
schlossen werden können. 
Zugleich werden mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst keine 
immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des Freizeitlärms bei 
alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Problemlagen ergeben. Auf mögliche Lärmemissionen durch diese Nutzungen kann 
durch eine entsprechende Konzeption der Freizeitflächen sowie die Umsetzung eines entspre-
chenden Lärmschutzes bei der Realisierung der künftigen Nutzungen in den Baufeldern der 
Teilpläne reagiert werden. 
5.9 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
5.9.1 Pflanzmaßnahmen 
Der Teilplan Infrastruktur sichert insbesondere die Verkehrsflächen und Grünanlagen im Deut-
zer Hafen zur Vorbereitung der geplanten baulichen Nutzungen. Begrünungsmaßnahmen und 
Vorgaben zum Erhalt von Grünstrukturen innerhalb dieser Flächen werden, basierend auf den 
Vorschlägen des Grünordnungsplans6, als Festsetzungen über das Anpflanzen von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhal-
tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und von Gewässern in den Bebau-
ungsplan übernommen. Es wurde ein übergeordnetes Freiraumkonzept entwickelt, dem eine 
Zweiteilung des Gesamtgebiets zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um den urban geprägten 
Teil östlich des Hafenbeckens und die grüne Halbinsel im Westen, die durch die Nähe zum 
Rhein und die unmittelbar angrenzenden Poller Wiesen geprägt ist. Als verbindendes Gestal-
tungs- und Begrünungselement wurde ein übergeordnetes Baumkonzept entwickelt. Die Emp-
fehlungen der Pflanzliste folgen diesen Vorgaben und beinhalten Leitarten, die sich aus dem In-
tegrierten Plan ergeben und die spezifischen Standortbedingungen innerhalb des Gesamtge-
biets berücksichtigen. Diese können durch weitere Baumarten entsprechend der Kölner Stra-
ßenbaumliste sowie der GALK-Liste7 ergänzt werden. Die Festsetzungen für die Baumpflanzun-
gen werden durch Vorgaben für Pflanzbeete und Baumscheiben sowie Rasenflächen ergänzt. 
Das Gesamtgebiet wird künftig von großkronigen Baumalleen eingerahmt. Entsprechende Fest-
setzungen werden für die Siegburger Straße und die Straße Am Schnellert getroffen. Die 
Baumallee der Alfred-Schütte-Allee ist nach § 41 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt (Objekt-
kennung AL-K- 6003). Die Alleebäume sind zum Erhalt festgesetzt, zusätzlich sind Rasenflä-
chen anzulegen bzw. zu erhalten. Die Baumreihen entlang der internen Erschließung werden 
aufgrund der engeren Straßenprofile durch klein- und mittelkronige Bäume geprägt. Die Gebote 
und Verbote der Deichschutzverordnung sind für diesen Fall zu beachten. Um den Charakter 
der sog. ‚Grünen Gassen’ sicherzustellen, sind zusätzlich Pflanzbeete anzulegen. 
                                                 
6  Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infrastruktur, Köln -Deutz, Grünordnungsplan; RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten, Stand Juli 2021 
7  GALK e.V. Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz, Straßenbaumliste, Arbeitskreis Stadtbäume, aktuelle Fassung

44 
 
Die Hafenpromenade erhält in Abstimmung mit der Denkmalbehörde mittelkronige Bäume in 
Gruppen, um Sichtachsen zu erhalten und die Promenade zu gliedern. Auf den Plätzen werden 
– abhängig von der geplanten Nutzung und Identität – Gruppen unterschiedlicher Baumgrößen 
und Pflanzbeete angeordnet. In den drei Parkanlagen sind großkronige Bäume vorgesehen.  
Darüber hinaus gibt es Vorgaben für die Dachbegrünung im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 und 
der Fläche für den Gemeinbedarf. Ausgenommen sind technische Aufbauten, Dachterrassen 
u.ä. Eine Kombination von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen mit einer Dachbegrünung ist 
möglich. Da im Gewerbegebiet GE Hafenamt ein Satteldach festgesetzt wird, wird hier keine 
Dachbegrünung vorgeschrieben. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt.  
Um eine Lesbarkeit der Planzeichnung zu gewährleisten, wird auf eine Randsignatur zur Um-
grenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
verzichtet. Die textlich festgesetzten Maßnahmen beziehen sich auf eindeutig bezeichnete 
Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung. 
Mit der Umsetzung des Integrierten Plans ändert sich das Landschafts- bzw. Ortsbild des Deut-
zer Hafens. Das heutige Landschafts- bzw. Ortsbild wird weitgehend durch die Industrie- und 
Gewerbenutzung und das Hafenbecken bestimmt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens ent-
steht hingegen ein Stadtquartier mit moderner Architektur und neuen Nutzungen. 
Ortsbildprägende Gebäude und Strukturelemente wurden in der Planung berücksichtigt. Die 
Drehbrücke und die Mühlengebäude stehen unter Denkmalschutz. Als Industriedenkmal bilden 
sie ein Ensemble, das auch nach Umnutzung des Quartiers als solches erkennbar bleibt. Dar-
über hinaus stellen die Kaimauern, Kräne und Eisenbahnschienen typische Bauelemente der 
industriellen Nutzung dar. Diese werden als denkmalschutzwürdig eingeschätzt. Durch die Ent-
wicklung des Gesamtgebiets sollen die vorhandenen, erhaltenswerten Elemente in die neue 
Gestaltung einbezogen werden. Die Festsetzungen der Pflanzmaßnahmen stellen sicher, dass 
die Sichtachsen der denkmalwerten oder -geschützen Gebäude und Elemente freigehalten wer-
den.  
Die festgesetzten Maßnahmen dienen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
halts sowie der Minderung bzw. Vermeidung der planungsbedingten Eingriffe in das Land-
schaftsbild insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten Anlagen sowie der Alfred-
Schütte-Allee. Darüber hinaus dienen sie als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 
BauGB. Park I und III sind zusätzlich durch eine Randsignatur als Flächen oder Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, da 
sie als größte zusammenhängende Flächen einen wesentlichen Teil der Aufwertungsmaßnah-
men darstellen.  
5.9.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
Die Bilanzierung des ausgleichspflichtigen Eingriffs ist im Grünordnungsplan dokumentiert. Der 
Eingriffsbereich ist hinsichtlich seines planungsrechtlichen Ausgangszustands differenziert zu 
betrachten.  
Eingriffe im Innenbereich: 
Weite Teile der aktuell gewerblich-industriell genutzten Flächen liegen im Innenbereich gem. 
§ 34 BauGB. Der Bereich zwischen Poller Kirchweg und Siegburger Straße liegt innerhalb des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69430/05 (zu beurteilen gem. § 30 BauGB). Nach Maß-

45 
 
gabe der bauleitplanerischen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) wurde eine Bestandsauf-
nahme von Natur und Landschaft im vom Plan betroffenen Bereich durchgeführt. Im Bereich 
der Gewerbegebiete, der Fläche für den Gemeinbedarf und der Verkehrsanlagen (Bereich 
§§ 30, 34 BauGB) wird ein Ausgangszustand von 99.451 Biotopwertpunkten auf Basis der vor-
handenen Biotopstrukturen ermittelt.  
Durch den Teilplan Infrastruktur entsteht – hauptsächlich durch die Festsetzung von Verkehrs-
flächen – ein Defizit von 75.618 Biotopwertpunkten. Dem gegenüber steht eine Aufwertung von 
71.327 Biotopwertpunkten durch festgesetzte Pflanzmaßnahmen im Bereich der Grünanlagen 
und Verkehrsflächen. Somit verbleibt ein rechnerisches Defizit von 4.291 Biotopwertpunkten.  
Das Defizit ergibt sich aus der Gegenüberstellung des derzeitigen Zustands und den Festset-
zungen des Teilplans Infrastruktur.  
Bei den Eingriffsbereichen handelt es sich um Flächen, für die die Zulässigkeit von Vorhaben 
nach § 34 BauGB oder § 30 BauGB zu beurteilen ist. Der unbeplante Innenbereich (§ 34 
BauGB) innerhalb des Plangebiets ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Gewerbe- 
oder Industriegebiet einzuordnen. Die Flächen nach § 30 BauGB (zwischen Siegburger Straße, 
Poller Kirchweg und Am Schnellert) sind als Gewerbegebiet sowie als Fläche für Versorgungs-
einrichtungen festgesetzt. Durch den Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur wird insofern beste-
hendes Baurecht überplant. Ohne die Überplanung durch den Teilplan Infrastruktur wäre eine 
gewerblich-industrielle Nutzung unmittelbar genehmigungsfähig. Da gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 
BauGB „ein Ausgleich […] nicht erforderlich [ist], soweit die Eingriffe bereits vor der planeri-
schen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“, sind diese Bereiche von der Ausgleichs-
pflicht ausgenommen. Eine Verpflichtung zum Ausgleich besteht nur, wenn zusätzliche und da-
mit neu geschaffene Baurechte entstehen. Dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt 
worden sein. 
Mit den festgesetzten Pflanzmaßnahmen entsteht eine Gesamtaufwertung von 71.327 Bio-
topwertpunkten. Zudem erfolgt mit der Neugestaltung des Deutzer Hafens insbesondere mit 
den Parkanlagen, den Baumpflanzungen in den Straßenräumen und auf Platzflächen sowie 
weiteren Pflanzfestsetzungen eine erhebliche Aufwertung des Landschaftsbildes im Vergleich 
zum derzeitigen Zustand des gewerblich-industriell geprägten Hafenstandorts. Der Ausgangs-
zustand wurde bilanziert, um den Schritt der Vermeidung von Beeinträchtigungen sachgerecht 
prüfen zu können.  
Insofern sind – über die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen hinaus – keine 
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 
Eingriffe im Außenbereich (Hafenbecken) 
Das Hafenbecken und die Flächen westlich der Alfred-Schütte-Allee sind nach § 35 BauGB 
(Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Für Eingriffe im Bereich des Hafenbeckens wird bei ei-
nem Ausgangswert von 123.741 Biotopwertpunkten ein Defizit von 50.194 Biotopwertpunkten 
ermittelt. Im Bereich der Alfred-Schütte-Allee entsteht durch vereinzelte Zuwegungen aus dem 
Plangebiet in Richtung der Poller Wiesen ein geringfügiges Defizit von 600 Biotopwertpunkten 
(Ausgangszustand 900 Biotopwertpunkte).  
Das für Eingriffe im Außenbereich ermittelte Gesamtdefizit von 50.794 Biotopwertpunkten ent-
steht überwiegend durch Eingriffe im Bereich des Hafenbeckens. Dabei spielen unmittelbare 
bauliche Maßnahmen im Bereich des Hafenbeckens durch Versiegelung nur eine untergeord-
nete Rolle. Beeinträchtigungen entstehen hauptsächlich durch Anlagen, die die Wasserfläche

46 
 
überdecken. Sowohl die Überbauungen des Hafenbeckens im Bereich des Parks II und des Ha-
fenkopfs (Platz 4), die beiden geplanten Brücken als auch das Freibad stellen Anlagen dar, die 
die Wasserfläche teilweise überdecken, aber nur punktuell im Sinne einer Versiegelung in An-
spruch nehmen. 
Für die bilanzierte Abwertung der Wasserflächen kann im Planverfahren kein adäquater funktio-
neller Ausgleich geschaffen werden. Weder ist eine Aufwertung des Hafenbeckens an anderer 
Stelle im Deutzer Hafen aus Gründen des Denkmal- und Artenschutzes sinnvoll umzusetzen 
noch stehen andere Gewässer für Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet oder seiner unmittel-
baren Umgebung zur Verfügung. Auch die Neuanlage einer Wasserfläche an anderer Stelle im 
Stadtgebiet als funktionaler externer Ausgleich ist wegen fehlender Flächenverfügbarkeit keine 
Option.  
Zur Erzielung eines rechnerisch vollständigen Ausgleichsumfangs wäre zum Beispiel bei einer 
in Bebauungsplanverfahren üblichen ökologischen Aufwertung einer Intensivackerfläche außer-
halb des Plangebiets durch Extensivierungen oder Pflanzmaßnahmen, die Umwandlung von 
circa 0,5 ha Ackerflächen in höherwertige Wiesen- und Gehölzflächen notwendig. Diese exter-
nen Ausgleichsmaßnahmen würden zwar rechnerisch das extern zu bewältigende Ausgleichs-
defizit decken, stellen aus ökologischer Sicht aber im vorliegenden Fall keinen sinnvollen Aus-
gleich dar. Zum einen besteht kein funktionaler Zusammenhang zwischen einer Beeinträchti-
gung des Hafenbeckens und der Aufwertung einer Ackerfläche, zum anderen kann aufgrund 
der innerstädtischen Lage des Deutzer Hafens auch kein räumlicher Zusammenhang zu einer 
Ausgleichsfläche weit außerhalb des Plangebiets hergestellt werden. Daher wurde die Inan-
spruchnahme von einer rund 0,5 ha großen Ackerfläche zur Umwandlung in Wiesen- und Ge-
hölzflächen für einen nichtfunktionalen Ausgleich kritisch hinterfragt. Rechnerisch mögliche ex-
terne Maßnahmen wie die ökologische Aufwertung von Ackerflächen (Ersatzmaßnahme) stellen 
nur eingeschränkt einen Ausgleich für die vom Vorhaben ausgelösten Eingriffe dar, da sie 
grundsätzlich andere Biotoptypen entwickeln würden. Auch würde dies eine Inanspruchnahme 
landwirtschaftlicher Flächen bedeuten, die gem. § 1a Abs. 2 BauGB nur im notwendigen Um-
fang umgenutzt werden sollen. Darüber hinaus erfolgt durch die Umwandlung eines Industrie-
hafens in einen hochwertigen Freizeithafen eine Aufwertung des Landschaftsbildes, die sich auf 
der Ebene der Eingriffsbilanzierung nicht summieren lässt. Die Wasserflächen stellen einen 
wichtigen Bestandteil des erlebbaren Freiraums im Deutzer Hafen dar. Durch die Zweckbestim-
mung der Wasserfläche für nicht-motorisierten Wassersport, das Freibad sowie die Möglichkeit 
zur Errichtung von Anlegestellen, eröffnen die Möglichkeit einer Nutzung der Wasserfläche für 
Freizeit und Erholung. Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen kann vermieden 
werden (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
 
Aus vorgenannten Gründen wird auf die Umsetzung eines vollständigen naturschutzrechtlichen 
Ausgleichs zur Kompensation der Eingriffe im Außenbereich in diesem speziellen Einzelfall ver-
zichtet und das verbleibende Ausgleichsdefizit im Rahmen der Abwägung hingenommen. Die 
Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege ge-
mäß § 1 Abs. 7 BauGB werden in einem ausreichenden Maße berücksichtigt und durch die wei-
tergehenden Festsetzungen und Regelungen gewahrt.  
5.9.3 Artenschutz 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch Büro 
Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand Februar

47 
 
2021) für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens durchgeführt, der umfangreiche Bestandser-
hebungen der lokalen Fauna sowie darüber hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit 
weiterer, möglichweise betroffener Arten, zugrunde liegen. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kar-
tierung wird auf den Umweltbericht, Abschnitt 1.5.1 verwiesen. Durch die Umsetzung des Teil-
plans Infrastruktur werden teilweise bestehende Gehölze gerodet und diverse Gebäude abge-
rissen. Der zu schützende Baumbestand inkl. seiner Lebensstätten bleibt auch bei Umsetzung 
des Vorhabens weitestgehend erhalten. Durch Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von ge-
schützten Lebensstätten für gebäudebrütende Vögel (im konkreten Fall etwa Turmfalke oder 
Haussperling) sowie Fledermäuse kommen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden vo-
raussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und daher ein sehr hohes Störungspo-
tential aufweisen. Die Eignung als Lebensraum für die Avifauna ist daher stark eingeschränkt. 
Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden zunächst keine Habitate für Höhlen- oder Horst-
brüter aufweisen. Es wird insgesamt zu einer leichten Verschiebung der Fauna kommen, bei 
der störungssensible Arten zunehmend verdrängt werden, dafür jedoch tolerante Arten durch-
aus in ihren Beständen zunehmen können oder sogar hinzukommen können. 
In dem Gutachten wird festgestellt, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit 
die Umnutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen 
werden kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie in den folgenden Bebauungsplänen für 
die Baufelder stellt sicher, dass eine Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach 
Anhang der IV der FHH Richtlinie verhindert werden kann. Die sachgerechte Bewältigung der 
möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Konflikte kann unter fachgutachterlicher 
Begleitung im Rahmen der Bebauungsplanumsetzung erfolgen. 
Die in der Artenschutzrechtlichen Prüfung formulierten Maßnahmen (s. Abschnitt 11.5.1) sind – 
soweit sie den Teilplan Infrastruktur betreffen – als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenom-
men worden. 
5.10 Bedingte Festsetzung  
Im Bereich des Deutzer Hafens sind diverse Gewerbe- und Industrienutzungen angesiedelt 
(siehe Abschnitt 2.2). Diese werden mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplans weitest-
gehend aufgegeben bzw. verlagert sein. Dies trifft jedoch nicht für das auf der westlichen Halb-
insel gelegene Asphalt-Mischwerk (Flurstück 432, Flur 36, Gemarkung Poll) zu, welches derzeit 
störintensiv betrieben wird. Im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen über die Verlagerung 
des Betriebes wird eine Stilllegung spätestens bis zum Jahr 2026 angestrebt. Das Asphalt-
Mischwerk stellt aufgrund seines Emissionsverhaltens eine Einschränkung für die weitere Ent-
wicklung schützenswerter Nutzungen im Bereich des Deutzer Hafens dar. Zur Abschätzung des 
Wirkungskreises des Asphalt-Mischwerks – und damit der betroffenen Nutzungen – kann die 
Abstandsliste des Abstandserlasses NRW, Anlage 1 zum RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) herange-
zogen werden. Auf Basis der aktuellen Genehmigung lässt sich der Betrieb der Abstandsklasse 
V zuordnen. Dies entspricht nach den Vorgaben der Abstandsliste einem erforderlichen Min-
destabstand von 300 m zu reinen Wohngebieten. 
Im vorliegenden Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur befindet sich im Einwirkungsbereich des 
Asphalt-Mischwerks die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‘Schule’ als 
einzige schützenswerte bauliche Nutzung. Der Abstandserlass NRW trifft keine Aussagen hin-
sichtlich des Schutzbedürfnisses von Schulen. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen der

48 
 
Fläche für den Gemeinbedarf und dem Asphalt-Mischwerk von weniger als 50 m, ist eine Beein-
trächtigung der künftigen Nutzung anzunehmen.  
Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordern die Errichtung der 
Schule auf der Gemeinbedarfsfläche und eine endgültige Einstellung des Betriebs des Asphalt-
Mischwerks auf dem benachbarten Grundstück. Sowohl die Durchführung von Ordnungsmaß-
nahmen als auch die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen liegen von Gesetzes wegen 
einheitlich in der Hand der Stadt Köln, die zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme einen Entwicklungsträger beauftragt hat. Indem die Zulässigkeit der baulichen Nut-
zung der Gemeinbedarfsfläche ‘Schule’ unter die aufschiebende Bedingung der endgültigen 
Einstellung des Betriebs des Asphalt-Mischwerks auf dem benachbarten Grundstück gestellt 
wird, wird der sich bei Umsetzung des städtebaulichen Konzepts abzeichnende Nutzungskon-
flikt planerisch bewältigt und eine zügige Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme in wirtschaftlich sinnvoller Aufeinanderfolge sichergestellt. Die Maßnahmendurchführung 
weist für die Gemeinbedarfsfläche und das benachbarte Grundstück eine besondere städtebau-
liche Dynamik auf, die anders als durch die bauplanerische Bedingung nicht in Bahnen gehalten 
werden kann. 
Insofern stellt die endgültige Einstellung des Betriebs eine Bedingung für die Zulässigkeit der 
baulichen Nutzung der Fläche für den Gemeinbedarf dar und wird entsprechend festgesetzt.  
5.11 Höhenlage 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens liegt weitestgehend innerhalb des Überschwemmungs-
gebiets des Rheins (siehe Abschnitte 3.7 und 4.3). Um eine hochwassersichere Erschließung 
der schützenswerten Nutzungen im Plangebiet sowie der künftig zu entwickelnden Baufelder zu 
sichern, wird für Teile des Erschließungssystems eine Mindesthöhe der Straßenverkehrsflächen 
festgesetzt. Diese Mindesthöhe liegt zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN – je nach Lage im 
Plangebiet – entsprechend einem Wasserstand eines 200-jährlichen Hochwasserabflusses. 
Durch diese Festsetzung wird sichergestellt, dass die erforderlichen Rettungswege auch im 
Hochwasserfall bis zu 11,90 m Kölner Pegel uneingeschränkt nutzbar sind. Die Festsetzung er-
streckt sich auf die Quartiersstraße, die Stichstraßen zwischen den Baufeldern (sog. Grüne 
Gassen) sowie die westlich der Hochwasserschutzmauer gelegenen Teile des Straßenab-
schnitts zwischen den Mühlen und der Siegburger Straße (sog. Mühlenstraße), des Poller Kirch-
wegs und dem Abschnitt der Straße Am Schnellert zwischen Poller Kirchweg und Quartiers-
straße. Darüber hinaus wird durch eine textliche Festsetzung gesichert, dass Teile des Platzes 
7 auf hochwassersicherem Niveau angelegt werden, um eine entsprechende Erschließung der 
Schule (Fläche für den Gemeinbedarf) gewährleisten zu können. Die Mindestanforderung an 
die lichte Breite dieses Bereichs orientiert sich an der Breite der angrenzenden, von Süden 
kommenden Quartiersstraße.  
Die erforderliche Mindesthöhenlage wird durch den Eintrag von Höhenkoten in den betreffen-
den Verkehrsflächen festgesetzt. Eine präzise Abgrenzung der Bereiche ist aufgrund der erfor-
derlichen Übergänge im Straßenverlauf zum aktuellen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich. Da 
die Erschließungsmaßnahmen aus einer Hand in enger Abstimmung mit der Stadt Köln umge-
setzt werden, ist eine eindeutige Abgrenzung nicht erforderlich.

49 
 
5.12 Klimaschutz, Klimaanpassung 
5.12.1 Anpassung an den Klimawandel 
Die Ergebnisse des Projektes „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ sind in die klimatische Un-
tersuchung des Deutzer Hafens eingeflossen (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020A). 
Zur Erhöhung der Verdunstung und zur Reduzierung der extremen Aufheizung im bereits aktu-
ell hoch versiegelten und zukünftig dicht bebauten Gesamtgebiet des Deutzer Hafens werden 
die Vegetationsanteile gegenüber dem Bestand durch die Entwicklung der Parks I, II und III 
(siehe Abschnitt 5.6) erhöht. Darüber hinaus werden Dachbegrünungen für die künftigen Ge-
bäude mit Flachdach im GE BF Ost 04 sowie in den Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt. 
Damit wird außerdem die Menge des in die öffentliche Kanalisation abzuführenden Nieder-
schlagswassers gemindert Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF Ost 04 
wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. In den nachfolgenden Teilplänen für die ein-
zelnen Baufelder ebenfalls eine qualitätsvolle Dachbegrünung durch Pflanzvorgaben, ggf. auch 
Dachgartennutzungen festgesetzt werden. Anfallendes Niederschlagswasser/Starkregen kann 
in das Hafenbecken eingeleitet werden.  
Die Pflanzvorgaben im Straßenraum und in den Freiflächen (insb. eine hohe Anzahl an Baum-
pflanzungen und soweit möglich unversiegelten Flächen) sowie die Maßgaben zur Gebäudebe-
grünung – auch in den künftigen Teilplänen für die Blockinnenbereiche der Baufelder – stellen 
eine Maßnahme zur Vorbeugung von Überhitzungen dar und sind zugleich stadtgestalterische 
Elemente. 
5.12.2 Klimaschutz 
Für den Deutzer Hafen wurde ein Handbuch Nachhaltigkeit erarbeitet, das für die Themenberei-
che Klima, Lebensqualität, Mobilität, Energie und Ressourceneffizienz Anregungen für nachhal-
tige Lösungen und Maßnahmen auf Baufeld- und Quartiersebene aufzeigt und das Ziel verfolgt 
ein gesundes umwelt- und ressourcenschonendes Quartier zu realisieren. Das Handbuch bein-
haltet eine Sammlung von Ideen und Strategien als Leitlinien für die weiteren Planungen, für die 
Formulierung von Kriterien bei der Grundstücksvergabe und zugleich als Inspiration für alle Inte-
ressierten. 
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird außerdem eine Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Versor-
gung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die 
Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhal-
ten. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadt-
werke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und 
Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. Das Energiekonzept wird insbe-
sondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Abwasserwär-
menutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebauungspläne der Baufelder.  
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung 
erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert.  
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Ener-
gien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit 
der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus re-
sultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompensiert 
werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen –

50 
 
Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt 
der kurzen Wege zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei. 
Für die Aufstellung der nachfolgenden Teilbebauungspläne gelten bereits die städtischen Leitli-
nien zum Klimaschutz. 
5.13 Gestalterische Festsetzungen  
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW werden für den Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes die nachfolgend beschriebenen örtlichen Bauvorschriften erlassen. 
5.13.1 Werbeanlagen 
Die Aufstellung und Anordnung von Werbeanlagen im Plangebiet wird durch eine entspre-
chende Festsetzung gesteuert. Damit soll eine angemessene Eigenwerbung ermöglicht und zu-
gleich ein Übermaß in Anzahl und Größe sowie eine negative Beeinträchtigung des Stadtbildes 
vermieden werden.  
5.13.2 Dachaufbauten/Dachform 
Technikaufbauten sind auffällige Anlagen, die das Ortsbild stark beeinträchtigen können. Sie sind 
daher in die Gebäude bzw. in die maximal zulässigen Gebäudehöhen zu integrieren. Um das 
städtebauliche Erscheinungsbild nicht zu beeinträchtigen, werden Festsetzungen zur Einhau-
sung der Technikaufbauten getroffen. Dabei ist die Einhausung in die architektonische und ge-
stalterische Gesamtkonzeption des Schulgebäudes einzubeziehen. 
Das festgesetzte Satteldach für das Gebäude im GE Hafenamt dient dem Erhalt des städtebau-
lichen Erscheinungsbildes, das durch die bestehende Kubatur des ehemaligen Hafenamts an 
diesem Standort geprägt wird. 
6. Kennzeichnungen  
Die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführten Flächen werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im 
Bebauungsplan gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um die Altstandorte bzw. -ablagerungen 
mit den Nummern Altstandorte bzw. Altablagerungen Nr. 10509, 10509_001, 10510, 105126, 
105131, 105167, 105173, 105178, 10518, 105182, 105183, 105184, 105184_001, 105185, 
105186, 105188, 105189, 105190, 105191, 105192, 105193, 10520. Weitere Informationen 
sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 
7. Nachrichtliche Übernahmen 
Die aufgrund von anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen werden in den 
Bebauungsplan übernommen. Dazu gehören die gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) 
unter Denkmalschutz stehenden Anlagen(-teile) der Drehbrücke, der Mühlen und des Forts 
Rauch, das Gartendenkmal Alfred-Schütte-Allee, die auf der Grundlage des § 68 Wasserhaus-
haltsgesetzes (WHG) planfestgestellte Hochwasserschutzanlagen inklusive der Deichschutzzo-
nen I und II gemäß Deichschutzverordnung, die Hochwasserschutzverordnung, das Über-
schwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hochwasser-
risikogebiet des Rheins gemäß § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Bauschutzbe-
reich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn und der Anlagenschutzbereich „Bauwerke“/“Windkraft“ 
gemäß § 18a LuftVG (BAF) sowie das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG). Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich im Plangebiet auf die

51 
 
westlich der Alfred-Schütte-Allee gelegene Baumallee. Im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur 
sind der Bereich als Grünfläche (siehe Abschnitt 5.6) und die Alleebäume zum Erhalt festge-
setzt. 
Darüber hinaus ist eine Fläche im Norden des Plangebiets als Fläche, die von Bebauung freizu-
halten ist, nachrichtlich übernommen, da diese gemäß des Europäischen Übereinkommens 
vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwas-
serstraßen – ADN (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR 2017) innerhalb eines 
100 m-Abstands zu einem Liegeplatz für Schiffe mit Kegel liegt.  
8. Hinweise 
In den Bebauungsplan werden Hinweise zu Rechtsgrundlagen, Lärmimmissionen, Denkmal-
schutz, der Versickerung von Niederschlagswasser, den Grundwasser- und Baugrundverhält-
nissen, den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den 
Boden, der Erdbebengefährdung, Kampfmitteln, dem Straßenprofil und der Überbauung öffentli-
cher Straßenverkehrsflächen, dem Retentionsraumkonto (siehe Abschnitt 4.3), der Baum-
schutzsatzung, den Empfehlungen der Begrünungsfestsetzungen, dem Artenschutz (Maßnah-
men aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung), der Verfügbarkeit von DIN-Vorschriften und Re-
gelwerken, zu baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie zu Standorten der techni-
schen Infrastruktur aufgenommen. 
9. Planverwirklichung  
9.1 Realisierung 
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur 
wurden in Teilprojekte gegliedert, die nach räumlichen bzw. funktionellen Kriterien gebildet wur-
den und eine Entwicklungsfolge mit Annahmen für eine zeitliche Realisierung treffen. Diese sind 
in einem Zeit-Maßnahmen-Plan festgehalten, der fortlaufend aktualisiert wird und als zentrales 
Steuerungselement zur zügigen Umsetzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
dient. 
Erste Maßnahmen in der Umsetzung sind der Beginn der Abbruch- und Herrichtungsmaßnah-
men im Oktober 2021. Daran schließen sich unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen zur Bo-
densanierung in den Teilflächen an. 
Für die Erschließung des Gebietes wurden mehrere Bauabschnitte gebildet. Die ersten Er-
schließungsmaßnahmen sind für das Jahr 2022 im Bereich der ehemaligen Mühlen vorgese-
hen. Hervorzuheben sind die frühzeitige Realisierung der Brücken ab 2024 sowie der stufen-
weise Ausbau der Verkehrsknoten zur Anbindung des Gebietes an das vorhandene Verkehrs-
netz. Diese Maßnahmen gehen mit einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes einher. 
Die Realisierung der Parks orientiert sich vorwiegend an den Abläufen von Herrichtung und Bo-
densanierung, Ziel ist es hierbei den Park III (Hafenpark) möglichst frühzeitig herzustellen und 
für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Die Fertigstellung von Promenaden, Plätzen und den 
weiteren Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung wird in hohem Maße durch die jeweils 
angrenzende Bebauung beeinflusst. 
Der Teilplan Infrastruktur setzt für die Grundschule eine Gemeinbedarfsfläche fest. Die Modelle 
zur möglichst zügigen Umsetzung sind hierzu in Prüfung. Das Umspannwerk im Baufeld GE BF 
Ost 04 soll bereits ab 2023 durch den Versorgungsträger realisiert werden, um neben dem

52 
 
Deutzer Hafen auch das weitere Umfeld rechtzeitig mit den erwarteten Strommengen versorgen 
zu können. 
Das Baufeld GE BF Ost 04 besteht derzeit aus zwei Grundstücken, wovon sich eines bereits im 
Eigentum der Stadt Köln und das andere im Dritteigentum befindet. Die Stadt und der Entwick-
lungsträger führen derzeit Gespräche mit den Eigentümern des in Rede stehenden Grund-
stücks mit dem Ziel des kurzfristigen Erwerbs. 
9.2 Finanzierung 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Einnahmen, die bei der Vorbereitung und 
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme entstehen (§ 171 BauGB). Diesen Zwecken dient 
das vom Entwicklungsträger gebildete Treuhandvermögen. Dem Treuhandvermögen fließen 
u.a. die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und die von den entwicklungsbereiten Eigentü-
mern zu entrichtenden Ausgleichsbeträge, die der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten 
Erhöhung des Bodenwertes ihrer Grundstücke entsprechen. Alternativ werden Leistungen in 
entsprechender Höhe durch die entwicklungswilligen Eigentümer, insbesondere die moderne 
stadt GmbH erbracht. Diese Option wird durch Ordnungsmaßnahmen- und Erschließungsver-
träge gesichert. 
9.3 Ausblick/weitere Planungsschritte 
Der Teilplan Infrastruktur bezieht sich fast ausschließlich auf zukünftige öffentliche Flächen 
(Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen) bzw. Flächen für öffentliche Nutzungen 
(Schule, Umspannwerk, Parkhaus, ehemaliges Hafenamt). 
Die Planrechtsschaffung der privat genutzten Baufelder für Wohnen und Arbeiten erfolgt durch 
weitere Teilbebauungspläne. Diese sollen voraussichtlich jeweils mehrere Baufelder umfassen, 
die sich aufgrund ihrer räumlichen Nähe sowie Art der Umsetzung bzw. Qualifizierung, zu sinn-
vollen Einheiten zusammenfassen lassen. Die Qualifizierung erfolgt im Zuge von Qualifizie-
rungsverfahren und kann durch vorlaufende Testentwürfe überprüft und vorbereitet werden. Zu-
sätzlich sind notwendige Fachplanungen und Gutachten zu erarbeiten, um die Grundlagen für 
das Bebauungsplanverfahren sicherzustellen.  
Die überwiegen dem Wohnen dienenden Baufelder sollen als Konzeptvergaben ausgeschrie-
ben werden. Die Baufelder mit überwiegend gewerblicher Nutzung sollen über Investorenaus-
wahlverfahren vergeben werden. Es ist geplant, Vergabeverfahren, Qualifizierungsverfahren 
und die Erarbeitung der Teilbebauungspläne zeitlich zu verschränken. Hierfür wird derzeit ein 
Vermarktungs- und Realisierungskonzept erarbeitet. 
Die derzeit beabsichtigte Entwicklungsfolge des Gesamtgebietes sieht einen Realisierungsbe-
ginn von drei Bereichen vor. Diese sind Teile der ehem. Mühlen sowie Baufelder im östlichen 
und südlichen Bereich des Gesamtgebietes. Mit ersten Grundstücksvergabeverfahren wird zum 
Ende des Jahres 2021 gerechnet. 
Begleitet werden die weitere Planung und die Realisierung des Deutzer Hafens durch ein Kon-
zept zur Projektkommunikation. Dieses beinhaltet v.a. weitere Veranstaltungen zur Öffentlich-
keitsbeteiligung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollen.

53 
 
10. Kenndaten Teilplan Infrastruktur 
Größe des Geltungsbereichs Teilplan Infrastruktur 27,8 ha 
Gewerbegebiete 0,3 ha 
Flächen für den Gemeinbedarf 0,7 ha 
Verkehrsflächen 7,4 ha 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 7,1 ha 
Grünflächen, öffentlich 5,0 ha 
Wasserflächen 8,1 ha 
davon überbaut (Brücken, Platz, Plattform) 0,8 ha 
nicht überbaute Wasserfläche 7,3 ha 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur werden die Voraussetzungen 
für eine Innenverdichtung in direkter Rheinnähe und innenstadtnaher Lage geschaffen, mit der 
die Herstellung einer hohen Anzahl an Wohnungen und Arbeitsplätzen sowie attraktiver Stadt-
räume einhergeht. Die bisherige Nutzung als Industrie- und Gewerbeflächen wird aufgegeben.  
Die neuen Gewerbegebiete dienen überwiegend einer öffentlichen Nutzung, wie u.a. Umspann-
werk, Parkhaus und Mobilitätsstation. 
Die Verkehrsflächen dienen der Erschließung des Gebiets und der Baufelder, die in weiteren 
Teilbebauungsplänen umgesetzt werden. Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
beinhalten Fuß- und Radwege, verkehrsberuhigte und begrünte Erschließungsstraßen sowie 
Plätze und die Hafenpromenade. Innerhalb der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
werden zusätzliche Pflanz- und Grünflächen in Form von Baumpflanzungen und Pflanzbeeten 
angelegt. 
Durch die Festsetzung von etwa 5 ha Grünflächen im Plangebiet des Teilplans Infrastruktur wird 
auf etwa einem Viertel der nicht durch das Hafenbecken in Anspruch genommenen Fläche 
keine Versiegelung erfolgen. In diesen Bereichen erfolgt eine deutliche ökologische Aufwertung 
im Vergleich zur bisherigen Nutzung. 
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Im Bereich der Brücken, 
des Hafenkopfes (Platz 4) und des Parks II wird das Hafenbecken mit Brückenbauten, Plattfor-
men, Treppenanlagen überbaut. Maximal ein Zehntel der Wasserfläche kann künftig überdeckt 
werden, wesentliche Eingriffe in das Volumen des Hafenbeckens erfolgen jedoch nicht. Durch 
die Aufgabe der Gewerbe- und Industriebetriebe verlagert sich die Nutzung des Hafenbeckens 
von gewerblichem Schiffsverkehr zu Sport- und Freizeitnutzungen.

54 
 
B  Umweltbericht 
11. Umweltbericht 
 
I Einleitung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die 
Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in 
einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
11.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 41,3 ha einschließ-
lich 8,1 ha Wasserfläche in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen 
Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Akzente 
setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. Neben der Entwick-
lung baulicher Nutzungen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen, Plät-
zen und einer Uferpromenade vorgesehen. 
Das Areal des Deutzer Hafens liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Das 
Gesamtgebiet umfasst das nur im Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und an-
grenzende Flächen, die zurzeit überwiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Es 
wird im Norden durch die historische Drehbrücke, im Osten durch Teile der Siegburger Straße, 
im Süden durch die Straße Am Schnellert und im Westen durch die westlich der Alfred-Schütte-
Allee gelegene Baumallee abgegrenzt. 
Als städtebauliches Konzept liegt der integrierte Plan des Büros Cobe zu Grunde. Zunächst 
wird auf dieser Basis ein Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur aufgestellt, der 
die Infrastruktur des künftigen Quartiers sichert. Dieser umfasst einen Geltungsbereich von rund 
27,8 ha. Bei den Infrastrukturen handelt es sich um Straßenverkehrsflächen, Plätze, Promena-
den und Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens mit verschiedenen Nutzungen 
auf dem Wasser.  
Bauliche Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen wird eine Gemeinbe-
darfseinrichtung in Form einer Schule festgesetzt. Zum anderen handelt es sich um zwei Berei-
che, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbegebiet GE BF Ost 04 festgesetzt 
werden.  
Im Gewerbegebiet GE Hafenamt (GRZ = 0,8, mögliche Vollversiegelung durch Zufahrten, Stell-
plätze etc.) soll das ehemalige Hafenamt einer neuen, mit der umgebenden Wohnbebauung 
verträglichen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Dazu werden flächenintensive Nut-
zungsformen wie etwa Lagerhäuser, Lagerplätze oder Tankstellen ausgeschlossen. 
Im südlichen Bereich des Deutzer Hafens (GE BF Ost 04, GRZ = 1,0) – Baufeld Ost 04 an der 
Kreuzung des Poller Kirchwegs mit der Straße Am Schnellert – sollen bauliche Nutzungen der 
Versorgungsinfrastruktur entstehen. Der Integrierte Plan sieht an dieser Stelle ein Parkhaus in 
Verbindung mit einer zentralen Einrichtung der Energieversorgung (Umspannwerk) vor. Analog 
zum GE Hafenamt werden auch hier das Wohnen störende Nutzungsformen ausgeschlossen. 
Ausdrücklich zulässig ist hier Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

55 
 
In GE Hafenamt und GE BF Ost 04 werden darüber hinaus Bordelle und bordellartige Betriebe, 
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebslei-
ter und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sport- und Freizeitnutzungen zur Verfügung ste-
hen. Für den Standort der Halle werden eine überbaubare Grundstücksfläche und eine maxi-
male Höhe baulicher Anlagen festgesetzt, um den wesentlichen Erhalt des Baukörpers zu si-
chern. 
Die Entwicklung der weiteren Baufelder wird im Anschluss in weiteren Teilbebauungsplänen ge-
regelt. Die Reihenfolge der Entwicklung und der Umfang der jeweiligen Teilpläne sind zurzeit 
noch in Abstimmung. 
Das vorliegende Dokument enthält stets am Abschluss jedes Kapitels auch einen Ausblick auf 
die Gesamtplanung zur Umsetzung des Integrierten Plans, um die Auswirkungen auch in den 
planerischen Zusammenhang einzuordnen. Dieser Ausblick hat grundsätzlich einen informati-
ven Charakter. Er wird jedoch auch zur Bewertung möglicher kumulierender Auswirkungen her-
angezogen. 
11.2 Bedarf an Grund und Boden  
Tabelle 1: Flächenbilanz  
 
Bestandsnutzung 
Stand: GOP 02.07.2021 
in m² geplantes Vorhaben 
hier: Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur 
- Stand 06.07.2021  
in m² 
Ruderale und halbruderale Be-
reiche 
74.785 Gewerbegebiet 2.986 
Gärten 6.100 Flächen für den Gemeindebe-
darf 
6.949 
Siedlungsbereich (Siedlungs- 
und Industrieflächen) 
193.770 Straßenverkehrsflächen 73.553 
Verkehrsflächen (versiegelt, 
ohne Gleisanlagen) 
56.476 Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung incl. Über-
bauung Hafenbecken  
71.108 
Wasserfläche 81.550 Grünflächen 49.772 
  Wasserfläche (nicht überbaut) 
Gesamtgröße Wasserfläche: 
81.550 m², davon überbaut: 
8.063 m² 
73.487

56 
 
Bestandsnutzung 
Stand: GOP 02.07.2021 
in m² geplantes Vorhaben 
hier: Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur 
- Stand 06.07.2021  
in m² 
  Gesamtfläche Bebauungsplan 
Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur 
277.855 
  Weitere Baufelder 134.826 
Gesamtfläche Kartierung 412.681 Gesamtfläche Bebauungsplan 
Deutzer Hafen 
412.681 
 
11.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten  
 Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und „Technischen Anleitungen“ zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luft-
reinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz 
(DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-
Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen 
(LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Be-
zirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Ände-
rungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. 
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2.

57 
 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Ar-
ten, Beachtung der 
Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und Erholungswert von Natur 
und Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW Baumschutzsatzung 
Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope 
und Naturbestände, Vermeidung 
von Eingriffen;  
Tiere  BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung 
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und Lebensge-
meinschaften, Vermeidung Tö-
tung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der Bio-
topvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; 
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig 
und standortgerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigen-
art, Schönheit und dem Erho-
lungswert von Landschaft- und 
Ortsbild; Wahrung des Charak-
ters der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW 
sparsamer Umgang mit Grund 
und Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunktio-
nen, Abwendung schädlicher 
Bodenveränderungen und Ein-
träge, 
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz

58 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermei-
dung negativer Veränderungen; 
Sanierung; naturnaher Aus- 
bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung 
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; Ver-
meidung von Einträgen; Grund-
wasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaschutzkonzept Köln 
BNatSchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche 
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von 
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikro-
klimas durch Baumpflanzungen 
und Grünflächen; Maßnahmen 
zur Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte 
der LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse; 
Vermeiden von Emissionen und 
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung 
Grenzwerte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Be-
schlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenz-
werte nicht überschritten 
werden 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Vermeidung von Emissio-
nen (nicht Lärm/Luft, insbe-
sondere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang mit 
Abfällen und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; 
LAI Hinweise; GIRL; LWG 
NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerech-
ten Entsorgung 
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss 
zur solaren Optimierung; 
EEG, DIN 5034; Energie-
einsparVO, Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zur 
Klimaneutralität bis 2035 
Energieeffizient Planen, Verrin-
gerung / Vermeidung von Klima-
gas-Emissionen, energetisch 
optimierte Baustandards

59 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
(06/2021), Leitlinien Klima-
schutz der Stadt Köln 
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN 
4109; DIN 18005; DIN 
45691; 6. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB 
Einhaltung der Orientierungs-, 
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung; 
Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass; 
DIN 4150 Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II 
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV 
 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass 
NW, städtischer Vorsorge-
wert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisiko-
gebiete; 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsab-
ständen 
 
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetrof-
fenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser 
Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / 
Besonnung“ im Stadt-
planungsamt Köln, 
10/2021 
Sicherung gesunder Wohnver-
hältnisse 
Kultur- und sonstige Sach-
güter 
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau,- Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenkma-
len, Resten historischer Kultur-
landschaften oder deren Be-
standteilen

60 
 
II Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
11.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des 
Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die 
geplanten Nutzungen im Plangebiet aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu wer-
den regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch 
außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Da konkretisierbare Vorhaben noch nicht bekannt sind, beinhaltet diese Prüfung nicht die Unter-
suchung von Auswirkungen der Bauphase. 
Es werden durch die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen von Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltaus-
wirkungen beschrieben. In diesem Sinne wird auch die weitere Umsetzung des Integrierten 
Plans (Baurechtschaffung durch weitere Bebauungspläne) betrachtet. 
11.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Das Basisszenario beschreibt die aktuelle Ausgangslage des Umweltzustands. Dies beinhaltet 
die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung aktueller Umweltinformationen aus öffentlichen In-
formationsquellen, sowie Gutachten und Fachliteratur.  
Die schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt zu-
nächst stets für die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur. Die Baufelder, für die in späteren Bebauungsplanverfahren Baurecht geschaffen werden 
soll, werden in die Bestandsbeschreibung einbezogen. 
Der insgesamt rund 41,3 ha große Planbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im 
Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur umfasst als Teilbereich daraus eine Fläche von 
rund 27,8 ha.  
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und 
angrenzende Flächen. Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. 
Die gewerbliche und Hafennutzung bedingte einen großvolumigen Gebäudebestand, insbeson-
dere die Mühlengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine 
Reihe geringgeschossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und 
Verwaltung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager- und Abstellfläche genutzt und 
sind in großen Teilen versiegelt.  
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Große Teile 
der Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen 
weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.

61 
 
Der Ost-Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen 
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmittel-
discounter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tankstelle bereits großflächig be-
baut. Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf. 
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden.  
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an das Plangebiet, in Richtung 
Norden weitere Teile des Hafenbeckens. Nach Osten schließen an das Plangebiet die Siegbur-
ger Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Nach Süden wird das Plan-
gebiet durch die Südbrücke und deren zuführende Gleistrassen begrenzt. 
11.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und es an-
stelle dessen zu einer Umsetzung des aktuell vorliegenden Planungs- und Baurechts kommt. 
Eine Bebauung ist bei Flächen nach § 30 und § 34 BauGB grundsätzlich möglich. 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die 
Einstufung nach § 34 BauGB ermöglicht eine Intensivierung und Ausweitung der baulichen Ent-
wicklung und Nutzung auch ohne Änderung des Planungsrechtes (FNP, Bebauungsplan) ge-
genüber dem heutigen minder-genutzten Zustand des Gebietes. Nutzungen, Geschossigkeit 
und Volumen würden sich dabei an der heutigen Bestandsbebauung orientieren. Insoweit ist in 
der Nullvariante von einer sowohl auf die Nutzungsarten als auch auf die Flächenausnutzung 
bezogenen intensiveren gewerblichen Nutzung mit Schwerpunkt Hafenlogistik auszugehen. 
Für den Bereich zwischen Poller Kirchweg, Am Schnellert und Siegburger Straße gelten die Re-
gelungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 69430/05 „Siegburger Str./Poller Kirchweg“. Die-
ser setzt ein Gewerbegebiet sowie Flächen für Versorgungsanlagen fest und ermöglicht somit 
eine gewerbliche Entwicklung (Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 2,4, Zulässigkeit 
von vier Vollgeschossen, Beschränkung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen auf 15 m). Ent-
sprechende Vorhaben können nach § 30 BauGB umgesetzt werden. 
Sowohl das Hafenbecken als auch die Flächen westlich der Straßenbegrenzungslinie Alfred-
Schütte-Allee sind nach § 35 ‘Bauen im Außenbereich’ BauGB zu beurteilen. 
11.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) 
Der Entwurf des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird umgesetzt. Der 
Plan kann einerseits nicht ohne seinen beabsichtigten Gesamtkontext bewertet werden, ande-
rerseits besteht aber die theoretische Möglichkeit eines planerischen Scheiterns des Gesamt-
vorhabens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. Im 
vorliegenden Fall ist daher eine gestaffelte Betrachtung dieser Szenarien erforderlich: 
Planfall Infrastruktur 
Dieses Szenario bewertet die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur unter Beibehaltung des aktuell-bestehenden Baurechts in den Baufeldern. In diesen ist 
dann eine Umsetzung des aktuellen Baurechts gemäß der Beschreibung im Szenario „Nullfall“ 
möglich (i.e. im Wesentlichen GI, GE oder SO-konforme Nutzungen, Genehmigung nach § 34 
BauGB im Bereich ohne Bebauungsplan bzw. nach § 30 BauGB im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans Nr. 69430/05).

62 
 
Prognoseunsicherheiten werden nach Möglichkeit durch Analogieschluss im Sinne einer Worst-
Case-Betrachtung aufgewogen; dies wird jeweils argumentativ an den jeweiligen Stellen kennt-
lich gemacht. 
Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Erschließung des Plangebiets mit der Quartiersstraße 
vor. Zudem ist eine Reihe von Grünanlagen und Plätzen geplant. Als Gebäude ist die geplante 
Schule Teil des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. Darüber hinaus wird 
der Standort eines Umspannwerkes planungsrechtlich abgesichert. 
Derzeit werden ein Abriss- und Logistikkonzept beauftragt und erstellt. Ziel soll insbesondere 
sein, den zukünftig erforderlichen Baustellenverkehr zu quantifizieren und Lenkungsmaßnah-
men zu entwickeln. Die Konzepte werden nach Vorliegen im Umweltbericht zusammenfassend 
dargestellt. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Dieses Szenario bewertet die Umsetzung des Gesamtvorhabens nach derzeitigem Kenntnis-
stand zur Entwicklung der Baufelder gemäß den Maßgaben des integrierten Plans.  
Im Zweifel kommt es hier zu einer Worst-Case-Betrachtung, um Prognoseunsicherheiten zu 
kompensieren.  
Mit der Umsetzung des Gesamtvorhabens ist eine städtebaulich-freiraumplanerische Neustruk-
turierung des Deutzer Hafens vorgesehen. Im Plangebiet ist eine ausgewogene Nutzungsmi-
schung aus Wohnen, Arbeiten, Versorgung sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen ge-
plant. Beabsichtigt ist eine Blockrandbebauung, deren Geschossigkeit innerhalb der einzelnen 
Baublöcke variieren soll. Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen (Ostseite 
des Hafenbeckens) bzw. Parks (Westseite des Hafenbeckens) aufgelockert, die durch eine das 
Hafen-becken begleitende Promenade verbunden sind. 
Der Ausblick auf das Gesamtvorhaben geht nicht in die abschließende, schutzgutbezogene Be-
wertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
ein, sondern dient der kumulativen Bewertung des Vorhabens. 
Weitere Informationen enthält das Kapitel 3. 
11.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – i und § 1a BauGB 
Durch Voruntersuchungen zum integrierten Plan sowie Gutachten zur verbindlichen Bauleitpla-
nung liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den im Umweltbericht zu untersuchenden Schutzgü-
tern vor. Diese Erkenntnisse werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. 
11.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch Büro 
Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand Februar 
2021) durchgeführt, der umfangreiche Bestandserhebungen der lokalen Fauna sowie darüber 
hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit weiterer, möglichweise betroffener Arten, zu-
grunde liegen.  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Tiere beziehen sich dabei stets auf die gesamte 
Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder).

63 
 
Die Untersuchung durch Rietmann & Tillmanns (2021, sowie darin zitierte) kam zu folgendem 
Ergebnis. 
Tabelle 3: Kartierte Tierarten  
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders ge-
schützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des An-
hangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL 
TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische 
Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = aus-
gestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = 
extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = 
Daten unzureichend.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW 
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Alexandersittich Überfliegend -  D D 
Amsel Brutvogel -  * * 
Austernfischer Nahrungsgast +  * R 
Bachstelze Brutvogel -  V V 
Baumpieper Durchzügler +  2 2 
Bergpieper Durchzügler -  D D 
Blaumeise Brutvogel -  * * 
Buchfink Brutvogel -  * * 
Buntspecht Brutvogel -  * * 
Dohle Nahrungsgast -  * * 
Dorngrasmücke Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * * 
Eisvogel Nahrungsgast + Anh. I * V 
Elster Brutvogel -  * * 
Gartenbaumläufer Brutvogel -  * * 
Graureiher Nahrungsgast +  * * 
Grünling Nahrungsgast -  * * 
Halsbandsittig Überfliegend -  D D 
Hausrotschwanz Brutvogel -  * *

64 
 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Haussperling Brutvogel +  V V 
Heckenbraunelle Brutvogel -  * * 
Heringsmöwe Nahrungsgast +  * * 
Kanadagans Nahrungsgast -  D D 
Kohlmeise Brutvogel -  * * 
Kormoran Nahrungsgast +  * * 
Lachmöwe Durchzügler +  * 0 
Mandarinente Durchzügler -  D D 
Mauersegler Nahrungsgast +  * V 
Mäusebussard Nahrungsgast +  * * 
Mittelmeermöwe Nahrungsgast +  R R 
Mönchsgrasmücke Brutvogel -  * * 
Nilgans Brutvogel -  D D 
Rabenkrähe Brutvogel -  * * 
Raubseeschwalbe Überfliegend + Anh. I D D 
Ringeltaube Brutvogel -  * * 
Rotkehlchen Brutvogel -  * * 
Schafstelze Durchzügler -  * * 
Silbermöwe Nahrungsgast +  R R 
Star Nahrungsgast +  3 3 
Stieglitz Brutvogel -  * * 
Stockente Brutvogel -  * V 
Straßentaube Brutvogel -  D D 
Sturmmöwe Nahrungsgast +  * * 
Turmfalke Brutvogel +  V 3 
Wacholderdrossel Brutvogel +  V 2 
Wiesenpieper Durchzügler + Art.4(2) 2 1 
Zaunkönig Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * *

65 
 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
ZilpZalp Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * * 
 
Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL  
TL  
Abendsegler unregelmäßig auf-
tretend + FFH 
Anh. IV V V 
Zwergfledermaus nistend, jagend + FFH 
Anh. IV * * 
Wasserfledermaus   unregelmäßig auf-
tretend + FFH 
Anh. IV G G 
 
Reptilien 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL 
NRBU 
Mauereidechse  
Vorkommen wan-
dernder Tiere, Re-
produktion außer-
halb Plangebiets 
+ FFH 
Anh. IV 2 R 
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten: 
 Amphibien: Geeignete Laichhabitate bzw. Landlebensräume für Amphibienarten nach An-
hang IV der FFH-Richtlinie stehen im Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfü-
gung. Dies betrifft etwa den Kammmolch oder die Wechselkröte. Kartierungen wurden nicht 
durchgeführt. 
 Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer: Vorkommen wurden nicht nachgewie-
sen. Auch ältere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 lieferten keinen Nachweis. 
 Fledermäuse: Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler und 
Wasserfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier (Wochenstube) der Zwergfleder-
maus wurde in einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabenbe-
reich nachgewiesen. An einem Mühlengebäude liegt ein Zwischenquartier (3 Tiere ausflie-
gend beobachtet). Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle 
Baum- und Gebäudequartiere vorhanden sind. 
 Haselmaus: Im Bereich des Deutzer Hafens finden sich für die Art keine zur Nestanlage ge-
eigneten Strukturen. Entlang des Bahndammes südlich des Plangebiets befindet sich ein 
bekanntes Vorkommen. Auf eine Kartierung wurde verzichtet.

66 
 
 Reptilien: Die Mauereidechse wurde vor allem im Bereich südlich außerhalb des Plange-
biets festgestellt, wo sie entlang des Bahndammes vorkommt. Zwei subadulte Tiere wurden 
jedoch auch im Norden des Plangebiets festgestellt. Diese werden als Einzelbeobachtungen 
wandernder Tiere eingeschätzt. Vorkommen der Zauneidechse wurden nicht nachgewiesen. 
 Vögel: Von den 47 festgestellten Vogelarten (davon 21 mit Brutvorkommen) im Jahr 2020 
können 18 als planungsrelevant angesehen werden, da sie entweder in NRW oder der Nie-
derrheinischen Bucht als gefährdet anzusehen sind. Ein überwiegender Teil dieses Arten-
spektrums wurde lediglich als Durchzügler oder im Überflug festgestellt (Raubseeschwalbe, 
Lachmöwe, Baum- und Wiesenpieper) oder nutzt den Hafenbereich als nicht-essenzielles 
Nahrungshabitat (etwa Austernfischer, Eisvogel, Mittelmeermöwe, regemäßig Graureiher, 
Heringsmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe oder Kormoran). Lediglich drei der planungsrele-
vanten Arten treten als Brutvögel im Gebiet des Integrierten Plans auf: Turmfalke (1 Brut-
platz im Bereich eines Laufkrans), Haussperling (1 Brutvorkommen in einem Gebäude west-
lich des Poller Kirchwegs) und Wacholderdrossel (2 Revierzentren in den Alleebäumen der 
Alfred-Schütte Allee). Vormals vorkommende Brutstätten des Mauerseglers wurden nicht 
mehr nachgewiesen. 
Neben den genannten planungsrelevanten Arten beherbergt das Plangebiet mehrere Brutvor-
kommen häufiger, sogenannten „Allerweltsvogelarten“. So brüten etwa typische Vertreter der 
innerstädtischen Brutvogelfauna im Plangebiet, darunter etwa Bachstelze, Ringeltaube, Haus-
rotschwanz, Straßentaube und Stieglitz. Die Brutvorkommen liegen dabei sowohl im Bereich 
der Gebäude als auch im Baumbestand, etwa entlang der Alfred-Schütte Allee. 
Auch für nicht-planungsrelevante Säugetierarten oder Insekten bietet der Deutzer Hafen Habi-
tatpotenziale. So sind etwa Vorkommen störungstoleranter Arten wie Kaninchen, Igel, Fuchs so-
wie Kleinsäuger denkbar. Im Sinne des allgemeinen Schutzes von Tieren und Pflanzen sollte 
deren Tötung anhand geeigneter Maßnahmen verhindert werden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nicht-Durchführung des Bebauungsplans könnte es zu einer Intensivierung der bislang zu-
lässigen Nutzungen kommen, womit sich das Habitatpotenzial des Vorhabengebiets voraus-
sichtlich tendenziell verschlechtern würde, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen 
teilweise abgerissen oder einer intensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden könnten. Da-
mit nähme das Störungsniveau innerhalb des Plangebiets wieder zu, verbunden mit erhöhten 
Lärm- und Lichtimmissionen. Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit neuer Bauvorhaben im Be-
reich der Baufelder wäre im Einzelfall zu prüfen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung  
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur würden auf den betroffenen 
Flächen teilweise bestehende Gehölze gerodet und teilweise Gebäude abgerissen werden. Die 
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur gelegene Holz-
halle (‘Halle Steil’) (überdachte Sportfläche innerhalb einer Grünfläche) bleibt erhalten. Ob das 
Gebäude des ehemaligen Hafenamtes (GE Hafenamt) erhalten wird, ist zurzeit noch in Klärung. 
Durch Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten für gebäudebrü-
tende Vögel (im konkreten Fall etwa Turmfalke oder Haussperling) sowie Fledermäuse kom-
men. In den Bereichen der Baufelder können bestehende Gebäude vorerst erhalten und dort 
potenzielle Lebensstätten gesichert werden.

67 
 
Der zu schützende Baumbestand incl. seiner Lebensstätten bleibt auch bei Umsetzung des 
Vorhabens weitestgehend erhalten, u.a. die Bäume der denkmalgeschützten Alfred-Schütte-Al-
lee. Weitere Gehölzentnahmen sind außerhalb der relevanten Brutzeiten durchzuführen, um 
eine Tötung nistender Brutvögel oder nicht-fluchtfähiger Jungtiere zu vermeiden.  
Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck 
stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Die Eignung als Lebensraum für 
die Avifauna ist daher stark eingeschränkt, es ist davon auszugehen, dass diese Bereiche nur 
von Ubiquisten genutzt werden (etwa die bereits im Bestand vorhandenen Straßentaube, He-
ckenbraunelle, Hausrotschwanz, etc.). Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden zunächst 
keine Habitate für Höhlen- oder Horstbrüter aufweisen. Es wird insgesamt zu einer leichten Ver-
schiebung der Fauna kommen, bei der störungssensible Arten zunehmend verdrängt werden, 
dafür jedoch tolerante Arten durchaus in ihren Beständen zunehmen können oder sogar hinzu-
kommen können. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen  
Die ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert eine Anzahl von Maßnahmen, die im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und als Hinweis in den Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur übernommen werden8:  
 ASP-V1: Beschränkung von Fäll-, Rodungs- und Räumungszeiten (auch Entfernung von 
Kletterpflanzen an Fassaden, Mauern etc.) auf den Zeitraum zwischen 1. Oktober bis Ende 
Februar jeden Jahres. 
 ASP-V2: Kontrolle von Gehölzen und Kletterpflanzen auf aktuell bebrütete Nester, sofern 
deren Räumung außerhalb des oben genannten Zeitraums fällt. 
 ASP-V3: Kontrolle der rück- und umzubauenden Gebäudestrukturen auf Vorkommen von 
Gebäudebrütern und Fledermausarten. Dies betrifft vor allem die Brut- und Fortpflanzungs-
stätten gebäudebewohnender Arten, deren Vorkommen unmittelbar vor Umbau/Rückbau 
nochmals konkret zu überprüfen ist. Insbesondere im Bereich des Holzhandels ist die Wo-
chenstube der Zwergfledermaus zu erhalten. Vor der Ertüchtigung der Halle muss die Wo-
chenstube der Zwergfledermaus noch mittels Ein- und Ausflugkontrollen in der Wochenstu-
benzeit exakt lokalisiert werden. Erst, wenn die Gebäudespalten / -öffnungen festgestellt 
werden konnten, kann auch die Tötung von Tieren und der Verlust der Wochenstube verhin-
dert werden. Dieser Bereich ist zum Erhalt der Wochenstube zu sichern, Ertüchtigungsmaß-
nahmen sind so zu gestalten, dass die Funktion der Spalten/-öffnungen nicht beeinträchtigt 
wird. Zudem sollten Ertüchtigungsmaßnahmen im näheren Umfeld des Quartiers möglichst 
außerhalb der Wochenstubenzeit durchgeführt werden. 
 ASP-V5: Beleuchtung im Umfeld der Wochenstube der Zwergfledermaus: Im Zeitraum von 
15. April bis 15. August jeden Jahres ist die Beleuchtung im Bereich der die Wochenstube 
umgebenden Park- und Sportanlagen zu unterlassen. 
 ASP-V7: Schutz der Mauereidechsen-Population im südlichen Untersuchungsraum: Entlang 
der Straße „Am Schnellert“ sollte im südlichen Bereich ein effektiver Sperrzaun zum Schutz 
der Mauereidechsen-Population errichtet werden.  
                                                 
8  Es sind jeweils die detaillierten Maßgaben des Gutachtens zu berücksichtigen. Der Umweltbericht fasst diese all-
gemeinverständlich zusammen.

68 
 
 ASP-V11: Der Einsatz von Glaselementen und die davon ausgehende Gefahr für Vögel ist 
durch eine fachkundige Person (Faunist/-in) zu überprüfen, wenn eine konkrete Planung für 
die Fassadengestaltung vorliegt. Sollten Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbau von Glas 
in Ecksituationen oder aufgrund des Einbaus spiegelnder Gläser, sind entsprechende Kon-
fliktpunkte durch den Einsatz von Vogelschutzglas zu entschärfen. Der mögliche Vogel-
schlag an Gebäuden kann gemindert werden durch: die Vermeidung von großflächigen 
Glasbauteilen, die Verwendung von Glas mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zur 
Reduktion der Spiegelwirkung, die Verwendung von halbtransparentem Glas, das Anbrin-
gen entsprechender Markierungen (z.B. Streifen- oder Punktraster, keine Greifvogelsilhou-
etten), die Installation von Sonnenschutzsystemen an den Außenseiten. 
Im Plangebiet wurden darüber hinaus an den Gleisanlagen im nordwestlichen Plangebiet ein-
zelne subadulte Mauereidechsen nachgewiesen. Nicht auszuschließen ist, dass es sich hier im-
mer um dasselbe Individuum handelte. In diesen Bereichen erfolgt keine Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten. Die geringe Anzahl nachgewiesener Individuen lässt sich zur 
Einhaltung des Tötungsverbotes in den Bereich südlich des Bahndamms umsetzen, ohne dass 
hier Biotopaufwertungsmaßnahmen erforderlich werden.  
Neben den genannten Vermeidungsmaßnahmen ist nach Maßgabe der ASP eine vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahme ASP-CEF3 – Installation von Turmfalkenkästen zu konzipieren, welche 
möglichen Habitatverluste für den Turmfalken verhindert. Der Turmfalke hat einen Brutplatz in 
einem Laufkran im südwestlichen Plangebiet. Aufgrund der Nutzungsänderungen in diesem Be-
reich – insbesondere der Festsetzung öffentlicher Grünflächen und des Platzes 9 mit entspre-
chender Nutzungsintensität – ist nicht auszuschließen, dass damit eine Beeinträchtigung bis hin 
zum Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätte einhergeht. Um diesen möglichen Verlust des 
Brutplatzes der Art zu kompensieren, sind 3 Turmfalkennisthöhlen an einem geeigneten Stand-
ort anzubringen und nach Maßgabe der ASP zu unterhalten.  
Unter Beachtung dieser Maßnahmen und ihrer korrekten Umsetzung anhand der Maßgaben 
der ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) ist nicht von einem dauerhaften Verlust der Funktion als 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten für den Turmfalken auszugehen. 
Vermeidungsmaßnahmen zu Abriss- und Bautätigkeiten sind im Rahmen der Abrissanzeigen 
oder als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen aufzunehmen.  
Bewertung  
Die Gutachter stellten fest, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit die 
Umnutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen wer-
den kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie in den folgenden Bebauungsplänen für 
die Baufelder stellt sicher, dass eine Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach 
Anhang der IV der FHH Richtlinie verhindert werden kann.  
Die sachgerechte Bewältigung der möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Kon-
flikte kann unter fachgutachterlicher Begleitung im Rahmen der Bebauungsplanumsetzung er-
folgen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Umsetzung der Gesamtplanung werden alle bestehenden Gebäude im Eingriffsbereich ab-
gerissen, ausgenommen sind Teile der Mühlengebäude, die Holzhalle (‘Halle Steil’) und mög-

69 
 
licherweise das Gebäude der ehemaligen Essigfabrik sowie das hallenartige Gebäude am Ha-
fenbecken auf Höhe der Haltestelle Poller Kirchweg (BF 04). Auch der bestehende Baumbe-
stand wird zum größten Teil gerodet. Davon ausgenommen sind geschützte Bäume (s. Baum-
bewertung). Durch Abriss und Rodung kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten 
kommen. Ebenso können Überplanungen bestehender Freiflächen zu Habitatverlusten führen.  
Dabei sind insbesondere die Abbruch- und Umbauarbeiten am Gebäudebestand des Deutzer 
Hafens gutachterlich zu begleiten (siehe ASP-V3). Dabei sind je nach Befund weitere Maßnah-
men zu ergreifen, um einen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu ver-
meiden. Auch die bereits genannten Maßnahmen ASP-V1, ASP-V2 sowie ASP-V3 bis ASP-V10 
sind bei der weiteren Umsetzung zu berücksichtigen. Die ASP beschreibt des Weiteren die 
Maßnahme ASP-V11 zur Vermeidung von Vogelschlag. Demnach ist der Einsatz großflächiger 
Glaselemente an den Gebäuden im Zuge der Ausführungsplanung zu konkretisieren und ggf. 
fachgutachterlich mit Blick auf etwa Vogelschlagrisiken zu überprüfen. Gegebenenfalls sind 
fragliche Glaselemente „vogelsicher“ auszuführen. 
Die ASP formuliert darüber hinaus weitere CEF-Maßnahmen, die im Zuge der Entwicklung der 
weiteren Baufelder zu berücksichtigen sind. 
 ASP-CEF1: Schaffung von 5 Quartierzentren mit jeweils 3 Spaltenkästen: Es sind an 5 ge-
eigneten Standorten insgesamt 10 Fledermaus-Wandschalen (2FE) sowie jeweils ein Flach-
kasten (1FF) zu installieren. Damit wird der Verlust eines Zwischenquartiers der Art am 
Mühlengebäude kompensiert. Vor allem dauerhaft oder temporär erhaltene Gebäude sind 
geeignet.  
 ASP-CEF2: Installation von Sperlingskolonien: Es sind 3 Sperlingskoloniehäuser oder Ein-
zelkästen an einem geeigneten Standort anzubringen und nach Maßgabe der ASP zu unter-
halten. Damit wird der Verlust eines Brutplatzes der Art kompensiert. 
Die Maßnahmen werden durch die Anzeigepflicht der Abrissarbeiten ausgelöst und sind diesem 
Zuge umzusetzen. 
Insgesamt sind die absehbaren Konflikte, die in der vorliegenden ASP untersucht wurden, im 
Zuge der jeweiligen Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren in den Baufeldern lösbar. 
Das Angebot neuer Habitate ist bei Durchführung der Planung eher gering. Allerdings entstehen 
mit der Anlage von Grünflächen und der Pflanzung von Bäumen Strukturen, die zumindest von 
Ubiquisten genutzt werden können. Mit der Ansiedlung seltener und / oder geschützter Arten ist 
nicht zu rechnen.  
Nach bisherigem Stand der Kenntnis ergeben sich, auch vor dem Hintergrund bestehender Vor-
belastungen, keine absehbar unlösbaren Konflikte mit dem Artenschutzrecht nach § 44 
BNatSchG. 
11.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Grünordnungsplan durch RMP Stephan Len-
zen Landschaftsarchitekten (Stand Juli 2021) erstellt, in dem auf Basis einer Biotoptypenkartie-
rung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020A) nach Methode von Froelich & 
Sporbeck (1991) unter Verwendung der Biotoptypenliste des Köln-Codes der aktuelle Zustand

70 
 
bewertet, mögliche Konflikte ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingrif-
fen konzipiert wurden.  
Darüber hinaus wurde eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes im Deutzer Hafen 
(Vitalitätseinstufung nach A. Roloff, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020B) 
durchgeführt.  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzgut Pflanzen beziehen sich stets auf die gesamte Flä-
che des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Biotopstruktur 
Die überwiegende Bebauung wird durch offene und versiegelte Lagerstätten und Abstellflächen 
geprägt – mit Ausnahme der massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Die Brach-
flächen südlich der Mühlen weisen ruderale Krautvegetation und erste Staudenfluren auf. Die 
Ruderalflächen sind durch den für sie typischen, hohen Anteil an Neophyten (Berufkraut, Flie-
der, Goldrute) und ausbreitungsstarken Pionierpflanzen (Sand-Birke, Brombeere, tlw. Weiden, 
Brennnesseln oder Kirschen) gekennzeichnet. Geringgeschossige Gebäude zur Lagerung, Pro-
duktion und Verwaltung von Schrott, Stahl- und Waldwerkerzeugnisse, Hölzern und Straßen-
baumaterialien kennzeichnen diese Bebauung des Deutzer Hafens.  
Das Hafenbecken ist gemäß Biotoptypenkartierung rund 8,2 ha groß. Die Mauerfugenvegeta-
tion der Hafenmauer ist dabei durch Blühpflanzen, zum Teil nicht-heimischer Arten, gekenn-
zeichnet (Mauerpfeffer, Resede, Nachtkerzen, Sommerflieder, etc.).  
Die Biotopkartierung vom Januar / Mai 2020 nach der Methode von Froelich & Sporbeck (1991) 
unter Verwendung der Biotoptypenliste des Köln-Codes für das Gesamtgebiet des Integrierten 
Plans ergab, dass etwa 46 % der Fläche als Siedlungs- und Industriefläche genutzt werden. 
33 % der Fläche stellen Verkehrsfläche dar. Weitere 20 % der Fläche sind ruderale oder halbru-
derale Bereiche. Darüber hinaus wurde ein kleiner Anteil des Planbereichs (< 2 %) als Gärten 
kartiert. Im Westen grenzt die Alfred-Schütte Allee mit gut ausgeprägtem, mehrreihigen Allee-
baumbestand (Winterlinde) die Fläche gegenüber den Poller Rheinwiesen ab.  
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Flächen 
(Biotopkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete (Naturschutzge-
biete gemäß Landschaftsplan) in Anspruch genommen. 
Baumbestand 
Insgesamt wurden bei der Baumerfassung und -bewertung durch RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten (2021) für das Gesamtgebiet des Integrierten Plans 77 Bäume (74 Laub-
bäume und 3 Nadelbäume) auf privaten Flächen erfasst. Auf Basis ihres Stammumfangs fallen 
53 dieser Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln (2011). Die Vitalitätseinschät-
zung der Bäume nach Vitalitätseinstufung nach A. Roloff ergab, dass 17 Bäume (32 %) der De-
generationsphase (Vitalitätsstufe 1), 5 Bäume (9 %) einer Zwischenstufe (Vitalitätsstufe 1-2), 20 
Bäumen (38 %) der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2) und weitere 11 Bäume (21 %) der Re-
signationsphase (Vitalitätsstufe 3) zuzuordnen sind. Bei vielen Bäumen wurde ein Pflegestau 
oder Fehlentwicklung im Kronenbereich, beispielsweise durch Schattendruck, festgestellt. Für 
60 Bäume wurde daher als Empfehlung die Fällung ausgesprochen, für 15 Bäume wird eine 
Prüfung der Integration in die Planung empfohlen. Abschließend wurde kein Baum der privaten 
Flächen als unbedingt schutzwürdig eingestuft. 
In den öffentlichen Verkehrsflächen am Poller Kirchweg stehen 11 Bäume (verschiedene Arten) 
sowie entlang der Siegburger Straße insgesamt 47 Bäume (Linden). Letztere enthalten auch 
ältere Bäume mit nachlassender Vitalität innerhalb eines Grünstreifens oder in Baumbeeten

71 
 
(überwiegend Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase, teilweise auch Vitalitätsstufe 2 – Stagnati-
onsphase). Mit bis zu 9 m Abstand stehen diese Bäume recht dicht aneinander. Nach § 2 Abs. 
4 Baumschutzsatzung (BSchS) der Stadt Köln sind diese Bestände unabhängig von den übri-
gen Kriterien nach § 2 Abs. 2-3 BSchS geschützt. 
Die insgesamt 214 Bäume auf der Alfred-Schütte Allee liegen innerhalb des Landschaftsschutz-
gebietes und sollen entsprechen ihres Schutzstatus als gartenpflegerisches Denkmal in die Pla-
nung integriert werden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nicht-Durchführung der Planung und möglicher Intensivierung der bisherigen Nutzungen 
würde sich das floristische Inventar des Untersuchungsgebiets voraussichtlich verschlechtern, 
da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen und einer intensiveren Nut-
zung zugänglich gemacht werden. Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes würde 
sich etwa durch Bebauung, Lagerstätten und Logistikflächen deutlich erhöhen und der Baumbe-
stand reduzieren. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nutzungs- und Biotopstruktur 
Insgesamt sieht der Bebauungsplan die Schaffung von Verkehrsflächen, zweier Gewerbege-
bietsflächen Ost 04), einer Gemeinbedarfsfläche (Schule) sowie öffentlichen Grünflächen vor. 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bildet somit die Grundlage für die 
Entwicklung der angrenzenden Baufelder, um den Integrierten Plan umzusetzen. Der derzeitige 
Planbereich hat damit im Vergleich zu der bislang gewerblich-industriell genutzten Flächen ei-
nen hohen Durchgrünungsanteil. Stellenweise werden bislang versiegelte Flächen wieder ent-
siegelt und in Freiflächen (Parks I bis III) umgestaltet. Die Parkanlagen bilden dabei Grünzäsu-
ren für das Quartier und übernehmen wichtige Freiraumfunktionen. Die Durchgrünung wird 
durch die weiteren Grünstrukturen (Straßenbegrünung, Baumpflanzungen, Dach- und Fassa-
denbegrünung auf Teilflächen) weiter gefördert. 
Negativ fallen gegenüber der Bestandssituation insbesondere die Versiegelung bislang minder- 
oder ungenutzter Freiflächen (zumeist Industriebrache oder Ruderalfluren) ins Gewicht, die eine 
hohe Wertigkeit entwickelt haben.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur beinhaltet die Planung von drei Park-
anlagen sowie einen Grünstreifen parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die Parks dienen einerseits 
der Durchgrünung des Plangebiets und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier, ande-
rerseits jedoch auch der Schaffung von Retentionsraum für die Hochwasser- und Nieder-
schlagswasserbewältigung, sowie der Förderung des Stadtklimas und der plangebietsinternen 
Ausgleichsminderung. Der Grünordnungsplan sieht derzeit folgende Strukturen in den drei 
Parkanlagen vor. 
Tabelle 4: Übersicht über die geplanten Parkanlagen  
 
Park I  
Am Schnellert 
6.137 m²  Grünanteil 60 % 
 pro 100 m² Vegetationsfläche 1 Baum 
 35 Bäume

72 
 
 Struktur als „Auenlandschaft“ auch zur Schaffung von 
Retentionsraum 
Park II  
Kranpark 
9.756 m²  Grünanteil 65 % 
 pro 150 m² Vegetationsfläche 1 Baum zu pflanzen 
 45 Bäume 
Park III  
Hafenpark 
21.326 m²  Grünanteil 50 % 
 pro 125 m² Vegetationsfläche 1 Baum zu pflanzen 
 85 Bäume 
 Tlw. Funktion als Sportstätte 
 
Insgesamt sind rund 37.219 m² als Parkanlage festgesetzt. Innerhalb der Parkanlagen werden 
Spielplätze mit einer Gesamtfläche von 15.905 m² ausgewiesen. 
Als weitere öffentliche Grünfläche werden die Alfred-Schütte-Allee mit einer Fläche von 
10.850 m² und ein Grünstreifen entlang des neuen Radwegs an der Alfred-Schütte-Allee festge-
setzt. 
Bei der Begrünung des Plangebiets, die über Festsetzungen sichergestellt werden soll, wird 
zum Teil auf standortfremde Gehölz- und Pflanzenarten zurückgegriffen. Dies erfolgt aus Grün-
den der Klima- oder Standortanpassung (Stadtklima, Hochwassergefahr) anhand der Straßen-
baumliste der Stadt Köln. 
Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass Gebäude mit Flachdächern im GE BF 
Ost 04 sowie innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit einer mindestens extensiven 
Dachbegrünung zu begrünen sind. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Baumbestand 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat potenziell ein Entfallen geschütz-
ter Baumbestände gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Köln zur Folge. Dies kann etwa im 
Bereich der geplanten Plätze 1 und 2 der Fall sein. Stellenweise ist der Wegfall durch die im 
Zuge des Hochwasserschutzes notwendigen und umfangreichen Geländemodellierungen nicht 
vermeidbar. Im Worst Case betrifft das 19 auf privaten Flächen stehenden satzungsgeschützte 
Bäume sowie 62 satzungsgeschützte Straßenbäume. Ein möglicher Erhalt dieser Bäume wird in 
den weiteren Planverfahren, insbesondere der Ausbauplanungen für die Straßen geprüft. Der 
Grünordnungsplan empfiehlt eine Erhaltung eines Teils dieser Bäume. Die Möglichkeiten der 
Erhaltung werden im Zuge der Ausführungsplanung zu prüfen sein (eine Festsetzung im Be-
bauungsplan erfolgt nicht). 
Um eine Beeinträchtigung der geschützten Baumbestände entlang der Alfred-Schütte Allee zu 
verhindern, wird diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zudem wird 
durch eine Besucherlenkung – etwa durch die Schaffung von Wegeanschlüssen – eine weitere 
Beeinträchtigung des bereits im Bestand durch zahlreiche Trampelpfade und Trittspuren bean-
spruchten Wurzelraums vermieden. Die als Gartendenkmal geschützte Lindenallee wird gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB zum Erhalt festgesetzt, entfallende Bäume sind entsprechend zu 
ersetzen.  
Künftig entfallende Baumbestände sind gemäß den Maßgaben der Baumschutzsatzung zu er-
setzen. Die Integration, beziehungsweise der Wegfall geschützter Baumbestände und dessen

73 
 
Kompensation ist der Ausführungsplanung, den Fällgenehmigungen bzw. der Baugenehmi-
gungsebene vorbehalten.  
Zugleich setzt der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bereits die Pflanzung 
von rund 500 neuen Bäumen fest (siehe Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaß-
nahme).  
Ein übergeordnetes Baumkonzept sieht vor, dass das Gebiet künftig von mittel- bis großkroni-
gen Baumalleen eingerahmt wird. Die Baumreihen an den internen Straßen werden bedingt 
durch engere Straßenprofile eher durch klein- bis mittelkronige Bäume geprägt. Die Hafenpro-
menade erhält in Abstimmung mit der Denkmalbehörde aufgrund der denkmalgeschützten Müh-
len mittelkronige Bäume in Gruppen mit je 1 bis 2 Baumarten. Auf den Plätzen 1 bis 3 sowie 5 
und 6 ist die Pflanzung weiterer mittel- bis großkronige Laubbäume vorgesehen. 
Letztlich ist angesichts der umfangreichen Neupflanzung von einer deutlichen Erhöhung des 
Baumbestands im Plangebiet auszugehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Der Grünordnungsplan formuliert Maßgaben zur Begrünung des Plangebietes, die als Festset-
zungen in den Bebauungsplan übernommen werden.  
Die geschützte Lindenallee Alfred-Schütte-Allee wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a und § 9 Abs. 1 
Nr. 20 BauGB zum Erhalt festgesetzt. 
Für 15 Bäume auf privaten Flächen wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese in die Pla-
nung, falls möglich, zu integrieren. Die Umsetzung der Empfehlung wird im Rahmen der Aus-
bauplanung geprüft.  
Darüber hinaus schreibt der GOP eine Pflanzung vor von mindestens 
 35 großkronigen Laubbäumen in Park I,  
 45 großkronigen Laubbäumen in Park II,  
 85 großkronigen Laubbäumen in Park III,  
 20 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 1, 
  5 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 2,  
  7 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 3,  
 18 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 5, 
 15 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 6, 
 58 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf der Ostseite der Promenade, 
 30 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf der Westseite der Promenade, 
 30 großkronigen Laubbäumen an der Siegburger Straße  
 32 großkronigen Laubbäumen Am Schnellert, 
 10 mittel- bis großkronigen Laubbäumen an der Mühlenstraße, 
 48 mittel- bis großkronigen Laubbäumen am Poller Kirchweg, 
 27 klein- bis mittelkronigen Laubbäumen an der Quartiersstraße, 
 jeweils 3 klein- bis mittelkronigen Laubbäumen in den Grünen Gassen, 
 4 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf dem Vorplatz der geplanten Schule (Platz 7), 
 4 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf dem Mobilitätsplatz (Platz 8)

74 
 
Diese Pflanzungen können zum Teil als Ersatzpflanzung im Sinne der Baumschutzsatzung der 
Stadt Köln angerechnet werden. Die Anpflanzung der Bäume soll über textliche Festsetzungen 
gesichert werden und zugleich Gegenstand des Ordnungsmaßnahmen- und Erschließungsver-
trages im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen. Zudem sind in 
den Parks und auf den Plätzen Grünflächen-Anteile gemäß den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes einzuhalten. 
Für Gebäude mit Flachdächern in den Baufeldern der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweck-
bestimmung Schule und Gewerbegebiet GE BF Ost 04 wird eine mindestens extensive Dachbe-
grünung festgesetzt. Darüber hinaus wird an den Südost- und Südwestseiten des Baufelds Ge-
werbegebiet GE BF Ost 04 eine Fassadenbegrünung festgesetzt.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur dient nicht zuletzt auch im Rahmen 
der Gesamtplanung einer angemessenen Versorgung des neuen Quartiers mit Grünflächen und 
Spielflächen nach Maßgabe des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Da im Zuge der 
Gesamtplanung eine Ansiedlung von ca. 6.900 Einwohnern zu rechnen ist, wurde insgesamt 
ein Bedarf an 82.000 m² öffentlichen Grünflächen ermittelt (69.000 m² öffentliche Grünfläche 
zzgl. 13.800 m² öffentliche Spielfläche). Dieser Bedarf kann jedoch durch den Bebauungsplan 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht vollständig gedeckt werden: Es werden insgesamt 
49.736 m² öffentliche Grünflächen festgesetzt, 13.800 m² öffentliche Spielflächen werden inner-
halb dieser Flächen ausgewiesen. Es verbleibt ein Defizit von 14.878 m² öffentlicher Grünflä-
chen. Um dieses abzumildern, werden eine intensive Vernetzung der Grünräume, eine hoch-
wertige Ausstattung der Spielbereich in den Parks sowie eine möglichst umfangreiche Be-
schränkung versiegelter Flächen innerhalb der öffentlichen Grünflächen beabsichtigt. Zudem 
soll das Potenzial der Wasserfläche des Hafenbeckens für Erholungs- und Freizeitflächen er-
schlossen werden. 
Die neu geschaffenen Grünflächen werden einem erheblichen Nutzungsdruck ausgesetzt sein. 
Dieser Konflikt lässt sich durch eine sachgerechte und intensive Pflege, Instandhaltung und Un-
terhaltung der Grünflächen und ihrer Infrastruktur abmildern.  
Um das verbleibende Defizit von 14.878 m² zu kompensieren, wird zudem eine finanzielle Kom-
pensation in Höhe von ca. 446.340 € (30 €/ m²) erforderlich, die wiederum der Neuschaffung 
und Aufwertung vorhandener Grünflächen im Umfeld zugutekommen soll.  
Bewertung  
Das derzeitige Plangebiet hat einen Anteil von rund 20% an unversiegelter Flächen. Durch den 
Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es teilweise durch einen höheren 
Versiegelungsgrad im Bereich der Verkehrsflächen zu einem Verlust bislang unversiegelter Flä-
chen. Stellenweise kommt es demgegenüber jedoch auch zu einer Aufwertung der Habitatquali-
tät und zu einer Entsiegelung, etwa durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen im Bereich 
der Parks und die Schaffung begrünter Platzflächen.  
Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck 
stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Durch die o.g. Maßnahmen zur 
Vermeidung und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt und teilweise plan-
gebiets-extern im Bereich von Grünanlagen im Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ausgeglichen 
werden. 
Der prägnante Baumbestand der Alfred-Schütte-Allee wird zum Erhalt festgesetzt. Der weitere 
Baumbestand außerhalb der Alfred-Schütte Allee wird nicht zum Erhalt festgesetzt, teilweise

75 
 
weil dies auf Ebene der Ausführungsplanung einzelfallbasiert zu betrachten ist. Der Entfall ge-
schützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plangebietsintern ausge-
glichen werden und wird entsprechend über Festsetzungen gesichert. Durch die Planung meh-
rerer öffentlicher Grünflächen und die übrige Durchgrünung des Plangebiets des Bebauungs-
plan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird die Anzahl der Bäume im Plangebiet insgesamt 
deutlich erhöht.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die zukünftige Begrünung des Gebietes wird maßgeblich auf Flächen des Bebauungsplans 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur festgesetzt.  
Bei Umsetzung der Gesamtplanung in den Baufeldern können ggf. Dach- und Fassadenbegrü-
nungen sowie private Grünflächen die Begrünung des Quartiers ergänzen und die Grünflächen-
versorgung innerhalb des Gesamtgebietes verbessern.  
11.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzgut Fläche beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Das Gesamtareal des Deutzer Hafens umfasst eine Fläche von 41,3 ha einschließlich Wasser-
fläche. Der Anteil der versiegelten und teilversiegelten Fläche im gesamten Hafenbereich liegt 
einschließlich des Hafenbeckens aktuell bei 332.600 m². 
Nach Kartierungen von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020) werden große 
Teile des Deutzer Hafens (etwa 8,5 ha) nicht genutzt. Weitere 2,5 ha sind derzeit der Gleisan-
lage und 0,6 ha der Kaimauer zuzuordnen. Genutzt werden Flächen für den aktiven und ruhen-
den Mühlenbetrieb, die Essigfabrik, und Gewerbebetriebe sowie als Salzlager, Hafenamt, Tank-
stelle, Lebensmittelbebauung, Schrottplatz, Asphaltmischwerk, Wasserschutzpolizei und Tra-
fostation. Weitere Flächen werden derzeit als Parkplatz genutzt. Rund 20% der derzeitigen Flä-
chen werden minder- oder gar nicht genutzt. 
Die Fläche selbst befindet sich in einer zentralen und attraktiven Lage am Rhein, mit Blick auf 
den Dom und die Kranhäuser sowie die weitere Architektur des Rheinau-Hafens. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zu einer Intensivierung der jetzigen Nutzung kom-
men. Damit könnten die aktiv als Gewerbe genutzten Flächenanteile und die Versiegelung deut-
lich zunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bereitet die Inanspruchnahme min-
dergenutzter Flächen im Innenstadtgebiet vor. Insoweit schafft er die Voraussetzungen für ein 
Flächenrecycling in innenstadtnaher Lage sowie für die Schaffung attraktiver Stadträume.  
Mit der Festsetzung von Grünflächen wird eine Entsiegelung bisher baulich genutzter bzw. be-
festigter Flächen vorbereitet.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 
Die großflächige Ausweisung von Grünflächen dient einerseits der plangebietsinternen Versor-
gung mit Freiraum. Andererseits dient dies jedoch auch der Entsiegelung bislang beanspruchter 
Flächen und somit dem plangebietsinternen Ausgleich der bereits erfolgten Eingriffe in das 
Schutzgut Fläche. 
Bewertung 
Die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Fläche sind insgesamt als positiv zu 
bewerten. Die Planung macht die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgeprägten 
Standorts am Rhein möglich. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruch-
nahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über 
die geplanten Nutzungen und die vorgesehene gewerbliche und soziale Bebauung wird ein Bei-
trag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege vorbereitet.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Betrachtung der Gesamtplanung bereitet der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur ein umfangreiches Flächenrecycling vor, dass die Inanspruchnahme bislang unbe-
bauter Böden im Stadtgebiet reduziert und der Stärkung der Innenentwicklung dient. Der Teil-
plan Infrastruktur schafft dabei das grüne Grundgerüst mit unversiegelten Flächen für die Ge-
samtplanung und gleicht geplante Flächeneingriffe innerhalb des Plangebietes aus. Über die 
geplante Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nut-
zungsgemischten Stadt der kurzen Wege geleistet.  
11.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 0). Dieses Gutachten enthält auch 
allgemeine Aussagen zum Schutzgut Boden, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des 
Umweltberichtes waren. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Boden beziehen sich stets auf die gesamte Flä-
che des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Die digitale Bodenkarte (1: 50.000) des Geologischen Dienstes NRW beinhaltet keine Angaben 
zum Bodentyp oder dessen Schutzwürdigkeit im Bereich des Vorhabens. Der Boden ist anthro-
pogen überprägt. 
Der Deutzer Hafen wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts ausgebaggert und die umliegen-
den Flächen tlw. um mehrere Meter aufgefüllt. Gemäß umwelttechnischem Gutachten befindet 
sich das Plangebiet auf der Kölner Scholle mit bis zu 9,0 m mächtigen pleistozänen Ablagerun-
gen der Niederterrasse des Rheins, überlagert von bis zu 6,4 m holozänen Hochflutsanden und 
bis zu 7,6 m holozänen Hochflutlehmen. Überprägt wird die Fläche von einer bis zu 6,5 m 
mächtigen Auffüllung. Dabei variieren die Mächtigkeiten der Schichten stark. Die Auffüllungen 
sind aus umgelagerten, teils schwach bauschutthaltigem Bodenmaterial sowie aus Bodenmate-
rial mit unterschiedlichen Anteilen an Bauschutt und Aschen/Schlacken zusammengesetzt.

77 
 
Durch den östlichen Teil des Plangebiets verläuft in Nordwest/Südost-Richtung eine tektonische 
Störung, der Kölner Sprung, die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht seismisch aktiv ist (Geo-
logischer Dienst 2021). Hinweise auf den Kölner Sprung konnten jedoch im Zuge der gutachter-
lichen Arbeiten vor Ort nicht lokalisiert werden. 
Es liegen Hinweise auf Bodenbelastungen im Untersuchungsgebiet vor. Die daraufhin erfolgten 
Untersuchungen ergeben im Großteil des Gebietes unauffällige Schadstoffwerte. Ausnahmen 
bilden vier Teilflächen, bei denen Bodenverunreinigungen, vor allem Belastungen durch Kohlen-
wasserstoffverbindungen wie Benzol, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und polycyclische 
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), bis teilweise in den Grundwasserschwankungsbereich 
festgestellt wurden. Bei der derzeitigen Nutzung als Gewerbefläche ist keine Gefährdung über 
den Wirkungspfad Boden-Mensch zu erkennen. Der Belastungspfad Boden-Grundwasser ist 
unabhängig von der Umsetzung der geplanten Nutzung zu sanieren. Nähere Informationen 
dazu enthält das Kapitel 0. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte die Fläche zunehmend gewerblich genutzt werden. 
Auch bei der derzeitigen bzw. unveränderten Nutzung als Gewerbefläche ist eine Gefährdung 
des Schutzguts Grundwasser gegeben, die unabhängig von der Umsetzung saniert werden 
muss. Mit Zunahme gewerblicher Nutzung besteht ein geringes Risiko einer Beeinträchtigung 
des Bodens durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von 
Schadstoffen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen mit einer Gesamtfläche von insgesamt rund 5 
ha stellen eine positive Auswirkung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
auf das Schutzgut Boden dar, vor allem in den Bereichen, die mit einer Entsiegelung der Bo-
denoberfläche einhergehen. Aufgrund des Fehlens eines naturnahen Bodenkörpers ist der Ef-
fekt zwar an dieser Stelle nicht sehr wirkungsvoll, dennoch wird auf diesen Flächen zumindest 
teilweise die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt. 
Die belasteten Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur werden im Rahmen der Nutzungsänderung versiegelt oder der Boden voraussicht-
lich teilweise ausgehoben. Hierdurch kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der 
Belastung entfernt wird bzw. eine weitere Mobilisierung durch Sickerwässer verhindert wird.  
Im Bereich von Entsiegelungen über den belasteten Teilflächen 5 und 8b im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind Sicherungsmaßnahmen erfor-
derlich. Für die nachfolgende Nutzung als Grünfläche ist der direkte Kontakt Boden > Mensch 
zum belasteten Boden durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Da jedoch keine naturna-
hen und somit schutzwürdigen Böden vorliegen, ist dies nicht als erheblicher Eingriff in das 
Schutzgut Boden zu betrachten. 
Nähere Informationen zum Umgang mit den Bodenbelastungen bei Durchführung der Planung 
enthält Kapitel 0. 
Die vorgefundenen Auffüllungen sowie Hochflutsedimente sind nicht ausreichend tragfähig für 
die geplanten Bauvorhaben im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sowie in den Flächen für Gemein-
bedarf. Die darunter anstehenden sandig-kiesigen Niederterrassensedimente werden hingegen 
als generell ausreichend tragfähig für Hochbaugründungen bewertet. Zur Vermeidung unzuläs-

78 
 
siger Setzungen und Differenzsetzungen kann eine Gebäudegründung daher über Pfähle erfol-
gen, die einheitlich in den Terrassensanden/-kiesen abzusetzen sind. In Teilabschnitten reicht – 
in Abhängigkeit von der Tiefenlage der Rheinterrasse und der zu erwartenden Lasten – ggf. 
auch eine Flachgründung in Verbindung mit einem Bodenaustausch aus. Der Baugrund der je-
weiligen Gebäude ist daher im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren objektbezogen 
zu untersuchen und zu bewerten. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
enthält einen entsprechenden Hinweis. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Durch die Festsetzung von Grünflächen mit einer Gesamtfläche von rund 5 ha kommt es zu 
großflächigen Entsiegelungen der Bodenoberfläche. Zudem wird eine Bodensanierung durch 
das Planverfahren vorbereitet. 
Bewertung 
Insgesamt liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur keine naturnahen und somit schutzwürdigen Böden vor. Zudem sind die vorliegenden, stark 
umgelagerten Sedimentkörper in Teilen durch ihre Vornutzung schadstoffbelastet. Demzufolge 
stellen die Baumaßnahmen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur keine 
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes dar. Die Folgen des Vorhabens werden zudem 
durch die Festsetzung von Grünflächen und damit verbundene Entsiegelungen des Bodenkör-
pers abgemildert. Darüber hinaus findet eine Sanierung von Bodenbelastungen statt. 
Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Schutzgüter Mensch und Wasser sind im 
Weiteren schutzgutbezogen berücksichtigt. 
11.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
11.5.5.1 Oberflächenwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Den folgenden Ausführungen liegen die Ausarbeitungen von Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank 
(2018) zugrunde, in denen zunächst die wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen zum Bauen 
im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet definiert werden. Darüber hinaus werden die Ergeb-
nisse einer wasserwirtschaftlichen Untersuchung des Ist-Zustandes sowie des städtebaulichen 
Entwurfs Deutzer Hafen wiedergegeben. Der Bericht enthält darüber hinaus Maßgaben zur Re-
tentionsraumbilanz während der Bauphase (Retentionsraumkonto) sowie Hinweise auf das von 
der Stadt Köln verwendete IT-Einsatz-Tool und zur Erstellung eines Bauherrenhandbuchs. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Oberflächenwasser beziehen sich stets auf die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Bau-
felder). 
Innerhalb des Plangebietes liegt als einziges Oberflächengewässer das Hafenbecken, dass 
rund 8,2 ha Wasserfläche umfasst. Das Hafenbecken wird durch den Vorhafen verlängert und 
steht im Norden, außerhalb des Plangebietes, mit dem Rhein in Verbindung.  
Der Rhein verläuft in ca. 200 m Entfernung westlich des Plangebietes. Er ist als erheblich ver-
änderter Wasserkörper einzustufen. Das ökologische Potenzial ist im Monitoringzyklus 2015 bis

79 
 
2018 als mäßig, der chemische Zustand als nicht gut bewertet (MULNV 2020). Im Zuge der 
Umsetzung der geplanten Freibadnutzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Gewässer-
güteuntersuchung im Hafenbecken, aus der dann entsprechende Maßnahmen zur Freibadnut-
zung abgeleitet werden. 
Das gesamte Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie, 
welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und dort an 
den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis 
(HQ200, 11,90 m Kölner Pegel [KP]) ausgelegt. Die Hochwasserschutzlinie im Bereich des 
Deutzer Hafens ist als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler Elemente im Bereich von Hof-, Tor-, 
Schienen und Straßenquerungen ausgeführt.  
Es gelten die Regelungen der Deichschutzverordnung (DSchVO). Innerhalb des Plangebietes 
liegen die Schutzzonen I und II. Die Schutzzone I umfasst die Hochwasserschutzanlage und 
gemessen vom Fuß der äußeren Begrenzung der Hochwasserschutzanlage einen Streifen von 
je 4 m Breite auf der Wasser- und der Landseite. Die Zone II umfasst einen an die Schutzzone I 
anschließenden Streifen von je 16 m Breite auf der Wasser- und der Landseite.  
In der Zone II für sonstige Hochwasserschutzanlagen ist das dauerhafte Schädigen von de-
ckenden Auelehmschichten verboten. Der Genehmigung bedürfen u.a. die Entnahme von Bo-
denmaterial und Vertiefungen der Erdoberfläche, die Verlegung unterirdischer Leitungen sowie 
die Schaffung von Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung und das Errichten, 
wesentliche Ändern oder Beseitigen von baulichen Anlagen. Entsprechende Ausnahmeregelun-
gen sind möglich. In der Zone I sind darüber hinaus das Herstellen von baulichen Anlagen, Lei-
tungen, Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung, die Entnahme von Bodenmate-
rial und das Vertiefen der Erdoberfläche sowie das Bepflanzen mit Bäumen und Sträuchern ver-
boten. Genehmigungspflichtig sind zusätzlich zu den Vorbehalten in der Zone II das Beseitigen 
und das wesentliche Ändern von baulichen Anlagen, Leitungen, Dränanlagen und Anlagen mit 
entsprechender Wirkung sowie die Bepflanzung mit Rankgewächsen.  
Im Deutzer Süden sind die Flächen östlich der Hochwasserschutzanlagen durch eine Spund-
wand vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 mKP (200-jährliches Hochwasser des Rheins) 
geschützt (dieser Schutz betrifft nicht ansteigendes Grundwasser). 
Nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018) führen kleinere Hochwasserereignisse im Be-
reich des Hafenbeckens noch nicht zu Überflutungen. Erst ab einem Pegelstand in Köln von ca. 
9,42 mKP, was etwas unterhalb des Niveaus eines 10-jährlichen Hochwassers liegt, tritt das 
Wasser aus dem Hafenbecken aus. Nach Auskunft der Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt 
Köln beträgt der Pegel bei häufigen Ereignissen derzeit ca. 9,60 mKP (nachrichtlich vom August 
2022). Es entstehen randnahe Überflutungen im Bereich des Deutzer Hafens. Bei einem 
HQ100 (entspricht 11,30 mKP) wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte Deut-
zer Hafen überflutet, bei einer Überflutungshöhe von einigen Zentimetern bis ca. 2,00 m in eini-
gen Bereichen der Kaikanten des Hafenbeckens.  
Bei einem 200-jährlichem Hochwasser (HQ200) steht das gesamte Hafenareal unter Wasser, 
es treten Überflutungstiefen von bis zu 4,00 m auf. Dabei treten die größten Überflutungstiefen 
ortsnah zum Hafenbecken auf. Derzeit sind einige der bestehenden Gebäude im Hochwasser-
fall geschützt, wie u.a. die Mühlen. Andere Gebäude, etwa die meisten Lagerhallen, werden ak-
tuell im Hochwasserfall geflutet.  
Die Fließgeschwindigkeiten liegen sowohl bei einem HQ100 als auch bei einem HQ200 bei un-
ter 2,0 m/s. Zu berücksichtigen ist, dass der Deutzer Hafen ein Rückstauhafen ist, der entgegen

80 
 
der Fließrichtung zum Rhein angeordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden 
Alfred-Schütte-Allee im westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen und Poller Wiesen, die 
Überflutungsflächen im Deutzer Hafen entstehen u.a. durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen 
Hochwasserabfluss wird die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst 
beim HQ200 wird die Alfred-Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt auf diesem 
Weg in den Deutzer Hafen. 
Angrenzende Flächen neben einem Gewässer, welche bei einem erhöhten Abfluss durch Hoch-
wasser überflutet werden, bezeichnet man als Retentionsfläche. Die Flächen bzw. die Volu-
mina, welche bei den entsprechenden Hochwasserabflüssen überflutet sind, bezeichnet man 
als Retentionsraum bzw. als Retentionsvolumen. Maßgebend ist das Volumen bei einem mittle-
ren Hochwasserereignis (= HQ100 entspricht dem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet) und 
aufgrund des bestehenden Schutzziels im Bereich des Deutzer Hafen auch das Volumen bei 
HQ200. Das berechnete Retentionsvolumen beträgt im Geltungsraum bei einem HQ100 ca. 
169.000 m3 und bei einem HQ200 ca. 309.000 m3 (Stand Mai 2020). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des Geländes 
möglich. Mit einer entsprechenden Zunahme der Bebauung kann es grundsätzlich zur Ab-
nahme von Retentionsraumvolumen kommen. Allerdings unterliegt auch in der Nullvariante die 
weitere bauliche Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt. Da die Flächen im gesetzlichen 
Überschwemmungsgebiet liegen, müssten auch für diese Vorhaben Nachweise zur Retention, 
zur hochwasserangepassten Bauweise, zum bestehenden Hochwasserschutz sowie zum Was-
serstand und zum Abfluss erbracht werden.  
Bei einer künftigen möglichen Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein Risiko ei-
ner Beeinträchtigung des Hafenbeckens und damit des Rheins – etwa bei Unfällen oder nicht-
sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen und damit verbundener möglicher Einträge in die 
Oberflächengewässer. Bei Einhaltung der gängigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften ist die-
ses Risiko allerdings als sehr gering einzustufen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Im künstlichen Hafenbecken sieht der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
Nutzungen vor, die teilweise mit Überbauungen der Wasserfläche verbunden sind. Damit gehen 
mögliche Beeinträchtigungen des Wasserkörpers etwa durch Verschattung einher. Aufgrund 
der Naturferne des Beckens und der relativen Kleinflächigkeit der Nutzungen auf dem Wasser 
werden die Auswirkungen jedoch nicht als erheblich eingestuft.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht eine Nutzung des Hafen-
beckens als Freibad. Eine detaillierte Konzeption für dieses Freibad liegt noch nicht vor. Im 
Zuge einer weitergehenden Planung und bei der Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes sind die 
Aspekte der Wasserqualität des Rheins und des Hochwasserschutzes der Anlage zu berück-
sichtigen und im Zuge der Genehmigung dieser Nutzungen gutachterlich zu untersuchen. 
Auswirkungen der Planung auf den Rhein selbst sind nicht zu erwarten.  
Im Rahmen der parallel in Aufstellung befindlichen 227.FNP-Änderung zum Plangebiet „Deutzer 
Hafen“ konstatiert die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme eine Anpassung der Planung an 
die Ziele der Raumordnung unter der Voraussetzung, dass eine Ausnahmegenehmigung ge-
mäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden kann.

81 
 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche 
Konversion des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich. 
Das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 WHG greift hier nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung 
im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) 
kein ‘neues Baugebiet’ vor. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Hafens können jedoch nur 
unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes im 
Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfolgen. Dazu gehören der Ausschluss 
 einer Beeinträchtigung der Hochwasserrückhaltung. Verlorengehender Rückhalteraum (be-
zogen auf das 100-jährliche und 200-jährliche Bemessungshochwasser) wird zeit- und wert-
gleich ausgeglichen, 
 einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes und des Abflusses bei Hochwasser. Da 
der Abfluss des Rheins abhängig vom Einzugsgebiet ist, wird sich dieser durch Baumaß-
nahmen am Deutzer Hafen nicht verändern. Grundsätzlich werden die Veränderungen im 
Wasserstand in einem Bereich liegen, der hydraulisch kaum nachweisbar ist, gerade auch 
deshalb, weil der Deutzer Hafen am Gleithang und außerhalb des Strömungsbereichs des 
Rheins liegt. 
 einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes. Die bestehende Hochwas-
serschutzlinie wird durch die geplante städtebauliche Entwicklung im Deutzer Hafen nicht 
verändert, der Schutzgrad aufgrund der hochwasserangepassten Bauweise teilweise sogar 
verbessert. 
Darüber hinaus muss das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt werden. Bei der Umset-
zung der Planung werden vor diesem Hintergrund die Strategien der hochwasserangepassten 
Bauweise „Ausweichen“, „Widerstehen“ sowie „Anpassen“ berücksichtigt.  
Zugleich werden im Deutzer Hafen keine kritischen Infrastrukturen mit länder- oder staatsgren-
zenüberschreitender Bedeutung oder kritische Infrastrukturen nach BSI-Kritisverordnung sowie 
Anlagen oder Betriebsbereiche, welche unter die Industrieemissionsrichtlinie oder die SEVESO-
III-Richtlinie fallen, geplant. 
Die Verbote und Genehmigungsvorbehalte in den Schutzzonen I und II der Deichschutzverord-
nung werden im Bebauungsplan sowie den nachlaufenden Planungs- und Genehmigungsver-
fahren unter Einbindung der StEB Köln und der Bezirksregierung Köln berücksichtigt.  
Durch die Planung kommt es jedoch zu einer Veränderung der Höhenstrukturen im Plangebiet. 
Die einzelnen Baufelder werden über Siegburger Straße, Poller Kirchweg, Am Schnellert und 
eine neue Quartiersstraße erschlossen. Letztere wird über eine befahrbare Brücke mit der Sieg-
burger Straße verbunden. Die Siegburger Straße und der Poller Kirchweg bleiben bei Durchfüh-
rung der Planung durch Hochwasserschutzeinrichtungen bis zu einem HQ200 geschützt. Um 
eine sichere Evakuierung des Plangebietes im Hochwasserfall zu gewährleisten, wird auch die 
neue Quartiersstraße erhöht verlaufen. Bei einem HQ200 wird sie nicht überflutet.  
Das Abflussvolumen im Rhein ändert sich durch die Umsetzung des Vorhabens nicht, allerdings 
ändert sich das zur Verfügung stehende Retentionsvolumen je nach Stand der Umsetzung der 
Gesamtplanung. Bei der Umsetzung der Gesamtplanung muss jedoch der bestehende Retenti-
onsraum zumindest erhalten werden. Retentionsraum, welcher bei Umsetzung des Vorhabens 
im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss nach Wassergesetz umfang-, funktions- und 
zeitgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden.  
Da im Umfeld keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich inner-
halb des Gebietes des integrierten Plans erfolgen. Die Parks und Plätze im Plangebiet sollen

82 
 
daher so angelegt werden, dass sie im Hochwasserfall als Retentionsraum dienen. In den künf-
tigen Baufeldern sollen flutbare Tiefgaragen im Hochwasserfall zusätzlichen Retentionsraum 
bieten.

83 
 
 
Abbildung 1:  Potenzielle Überflutungssituation bei 11,30  mKP (HQ100) ( oben) und 
11,90 mKP (HQ200) (unten) im Plan-Zustand (Umsetzung des Gesamtvorha-
bens) 
Quelle: Hochwassermodellierung: Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank 2018  
Für die Bauleitplanung ist insgesamt nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz über das 
gesamte Plangebiet positiv ausfällt. Ist der Ausgleich nicht in einem einzelnen Plan wie dem Be-
bauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur leistbar, greifen die Regelungen des Re-
tentionsraumkontos (siehe nachfolgendes Kapitel zu Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen). Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur redu-
ziert sich das Retentionsvolumen zunächst um 15 % beim HQ100 bzw. 25 % beim HQ200. In 
diesem Fall ist nachzuweisen, dass der erforderliche Retentionsraum zum Zeitpunkt des Bauan-
trages vorhanden ist. Im Rahmen der Ausführungsplanung zu Straßen, Plätzen und Parks ist 
daher auf Basis des Retentionsraumkontos (siehe nachfolgenden Abschnitt) eine enge Abstim-
mung mit der Bezirksregierung erfolgt, um eine ausgeglichene Retentionsraumbilanz bei der 
Verfahrensumsetzung sicherzustellen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es ist nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz des gesamten Plangebietes insgesamt po-
sitiv ausfällt. Eine negative Bilanz einzelner Teilpläne muss daher durch andere Teilpläne aus-
geglichen werden, ein entsprechender Ausgleich muss umfang-, funktions- und zeitgleich in re-
lativer Nähe erfolgen. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und zur Unterstützung der Ein-
zelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde wurde daher in Abstimmung mit der Bezirks-
regierung Köln ein „Retentionsraumkonto“ für das gesamte Projektgebiet erstellt. Hierfür wurde 
200

84 
 
das gesamte Projektgebiet in Baufelder aufgeteilt, die jeweiligen Reduzierungen und Verbesse-
rungen des Retentionsvolumens können hier gebucht werden. 
Die Baufelder, die eine positive Veränderung in der Retentionsraumbilanz liefern, sollten dem-
nach zuerst bzw. parallel zur Herstellung der Erschließung umgesetzt werden, damit während 
der Bauphase immer eine positive Bilanz des Retentionsvolumens besteht. Der entsprechende 
Nachweis wird jeweils auf der Ebene des Bauantrags geführt. Die fortlaufende Aktualisierung 
dieses Retentionsraumkontos wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln vom Stadt-
entwässerungsbetrieb an die Ingenieurgemeinschaft Ruiz Rodriguez – Zeisler – Blank, Wiesba-
den übertragen. Die Veränderungen des Retentionsvolumens durch die Ausführungsplanung 
von Straßen, Plätzen und Parks sind mittels des Retentionsraumkontos mit der Bezirksregie-
rung abzustimmen, da bei diesen Ausbauplanungen keine klassische Baugenehmigung erfor-
derlich ist. 
Das von der Stadt Köln verwendete IT-Einsatz-Tool wird in enger Abstimmung den Stadtent-
wässerungsbetrieben Köln (StEB Köln) / Hochwasserschutzzentrale sukzessive mit dem Bau-
fortschritt angepasst. Individuelle Alarm- und Einsatzpläne für die Baufelder müssen genau re-
geln, ab welchem Wasserstand welche Maßnahmen durchzuführen sind. U.a. sind Vorschriften 
zu erstellen, wann die Räumung der Tiefgaragen erfolgen soll und wo die Autos im Hochwas-
serfall abzustellen sind und wer für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit (Wasser abpumpen, 
Reinigung, Trocknen, etc.) zuständig ist und dies umsetzt. 
Mit künftigen Bauanträgen sind Nachweise des hochwasserangepassten Bauens vorzulegen. 
Ein Bauherrenhandbauch soll den Bauherren als Leitfaden für zugeschnittene Lösungen auf 
das Projektgebiet hinsichtlich des Hochwasserschutzes dienen.  
Bewertung 
Änderungen auf den Wasserkörper des Rheins sowie sein chemisches oder ökologisches Po-
tenzial sind durch die Planung nicht zu erwarten. Auch sind keine signifikanten morphologi-
schen Veränderungen des Hafenbeckens vorgesehen.  
Die Umsetzung des Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat für sich gesehen 
eine deutlich negative Retentionsraumbilanz mit einem Verlust an Retentionsvolumen von 15 % 
(HQ100) bzw. 25 % (HQ200) zur Folge. Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut 
Oberflächenwasser sind daher zunächst – allein bezogen auf eine Umsetzung des Teilplans Inf-
rastruktur – grundsätzlich als hoch einzuschätzen.  
Ein Erhalt des Retentionsraumvolumen muss zu jeder Zeit auch während der Bauphase sicher-
gestellt werden und muss durch das Retentionsraumkonto nachgewiesen werden. Der entspre-
chende Nachweis wird jeweils auf der Ebene des Bauantrags geführt bzw. ist mit der Bezirksre-
gierung in Bezug auf die Ausführungsplanung von Straßen, Plätzen und Parks abzustimmen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Mit dem Retentionsraumkonto kann sichergestellt werden, dass zu jeder Bauphase der beste-
hende Retentionsraum zumindest erhalten bleibt. Hierzu wird empfohlen, bei späteren Baumaß-
nahmen Teil-Bebauungspläne mit einer positiven Bilanz zuerst umzusetzen. Weitere Teilpläne 
sehen so bspw. die Flutung von Tiefgaragen geplanter Gebäudekomplexe vor. Mit dem hierbei 
gewonnen Retentionsräumen kann insgesamt ein Retentionsvolumen von ca. 196.000 m3 bei 
einem HQ100 und 327.000 m3 bei einem HQ200 hergestellt werden. Dies ergibt bei einem Re-
tentionsvolumen im Ist-Zustand von ca. 169.000 m3 (HQ100) bzw. ca. 309.000 m3 (HQ200) ein 
Retentionsraumgewinn von 16 % bzw. 6 % bei Umsetzung der Gesamtplanung.

85 
 
In Betrachtung des gesamten Plangebiets mit allen weiteren Teil-Bebauungsplänen im Gesamt-
gebiet des Deutzer Hafens sind die Auswirkungen der Planung als gering bzw. die Retentions-
raumbilanz als positiv zu bewerten. 
11.5.5.2 Grundwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 0). Dieses Gutachten enthält auch 
allgemeine Aussagen zum Grundwasser, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des Um-
weltberichtes waren. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Grundwasser beziehen sich stets auf die ge-
samte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufel-
der). 
Das Untersuchungsgebiet zählt zum Grundwasserkörper ‚Niederung des Rheins’ (27_25, 
MULNV 2021). Das obere Grundwasserstockwerk liegt hier in den quartären Deckschichten der 
Niederterrasse des Rheins, die maßgeblich aus Kiesen und Sanden gebildet sind. Diese 
Schichten sind von hoher Durchlässigkeit geprägt und bilden dementsprechend einen äußerst 
ergiebigen Grundwasserleiter von hoher Bedeutung für die regionale Trinkwasserversorgung. 
Der Grundwasserkörper ist mengenmäßig und chemisch in einem schlechten Zustand (3. Zu-
standsbewertung, MULNV 2021). Die negative Veränderung des mengenmäßigen Zustandes 
ist auf die Grundwasserabsenkung durch Sümpfungsmaßnahmen im Braunkohlenbergbau zu-
rückzuführen. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den 
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. 
Die Bewertung des chemischen Zustandes beruht auf erhöhten Pflanzenschutzmittel- und 
Tri+Per-Werten (Tri = Trichlorethen, Per = Perchlorethylen). 
Der Rhein bestimmt die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet. Es bestehen aufgrund der 
Flussnähe nahezu andauernd influente Grundwasser-Strömungen nach Nordosten bzw. Nord-
nordosten. Nur bei Niedrigwasser des Rheins liegt ein effluentes Strömungsregime vor, wobei in 
dem Bereich zwischen östlichem Rheinufer und der westlichen Hafenmole (Alfred-Schütte-Al-
lee) weiterhin influente Grundwasserbedingungen in Richtung des Hafenbeckens herrschen. 
Aufgrund der Rheinnähe sind starke Schwankungen des Grundwasserspiegels zu erwarten. 
Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei ca. 38,50 m NN, dies entspricht einem Flurabstand 
von 6 m bis 8 m. Bei niedrigen Wasserständen liegt der maximale Flurabstand zwischen ca. 8 
m und ca. 10,5 m. Bei Hochwasser reduziert sich der Flurabstand auf ca. 2 m bis 4 m. In den 
östlichen Baufeldern ist der Flurabstand gegenüber dem sonstigen Plangebiet Projektgebiet um 
ca. 1 m größer. Lokal kann oberhalb des Grundwasserspiegels auch Schichtenwasser auftreten 
(Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020).  
Im Plangebiet tritt bei Hochwasserereignissen auch Grundhochwasser auf. Bereits bei einem 
mittleren Rheinhochwasser (11,30 m KP) besteht eine sehr hohe Gefährdung des Plangebietes, 
dementsprechend auch bei einem seltenen Ereignis (11,90 m KP, StEB Köln 2021). 
Das Plangebiet leistet derzeit aufgrund des hohen Versiegelungsgrades keinen substanziellen 
Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt zurzeit über 
ein Mischkanalsystem.

86 
 
Hinsichtlich der Grundwassergefährdung liegen im Plangebiet vier umweltrelevante Bodenver-
unreinigungen bzw. Hinweise auf Bodenverunreinigungen vor. Die Bodenverunreinigungen rei-
chen bis in den Grundwasserschwankungsbereich bzw. sind bereits im Grundwasser nachge-
wiesen. Angesichts der Schadstoffbelastungen des Bodenkörpers (siehe Kapitel 1.5.12.2) ist in 
den betreffenden Bereichen eine großflächige Versickerung des Niederschlagswassers derzeit 
nicht wünschenswert. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein Risiko einer Beein-
trächtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachge-
mäßer Lagerung von Schadstoffen und damit verbundener möglicher Einträge in das Grund-
wasser. Bei Einhaltung der gängigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften ist dieses Risiko aller-
dings als sehr gering einzustufen. 
Die bestehenden Grundwasserschäden wären auch bei Nichtdurchführung der Planung zu sa-
nieren.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg 
zu erwarten. Sowohl im Zuge der noch laufenden Grundwasserabsenkung als auch bei einem 
späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. 
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche 
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewe-
gungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis. 
Das Schutzgut Wasser gefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär in den südöstlichen 
Teilflächen sowie auf der Westseite festgestellt. Im Bereich von zwei Bodenverunreinigungen 
mit Chlorparaffinen bzw. mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), polyzyklischen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen (PAK) und leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX-Aro-
mate) kommt es im Plangebiet zu einer Sanierung bzw. Sicherung der belasteten Bereiche, 
bspw. durch eine Versiegelung der Flächen. Hierdurch wird das Grundwasser im Bereich der 
Bodenkontamination vor Sicherwasser geschützt. Allerdings liegen Belastungen bereits im 
Grundwasserschwankungsbereich, so dass ggf. eine Sanierung erforderlich wird. Insoweit be-
darf es einer Sanierungsuntersuchung für die Flächen 5, 7, 8 und 4. Sanierungskonzepte liegen 
noch nicht vor.  
Im Bereich von Park I liegt eine lokale Bodenverunreinigung mit MKW und Benzol vor. Hier 
kann durch Entsiegelung im Rahmen der Durchführung der Planung eine Gefährdung für das 
Grundwasser durch Sickerwasser entstehen. Daher besteht Untersuchungsbedarf für die 
schutzgutbezogene Bewertung sowie ggf. ein Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf. Die Bau-
maßnahme ist fachplanerisch zu begleiten und mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustim-
men.  
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in Zukunft über ein Trennsystem (Schüßler-Plan In-
genieurgesellschaft mbH 2020). Die Flächen der Promenade beiderseits des Hafenbeckens 
werden direkt über die Schulter ins Hafenbecken entwässert. Anfallendes unbelastetes Nieder-
schlagswasser der einzelnen Baufelder und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
wird über Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Damit wird

87 
 
das anfallende unbelastete Niederschlagswasser ortsnah in das Hafenbecken eingeleitet und 
damit direkt wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. 
Das belastete Niederschlagswasser der Quartiersstraßen und stärker genutzten Platzflächen 
sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder wird in einer hochwasserangepassten 
Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Mischwasser-
hauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind einzelfallbezogene Sanie-
rungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. die Befunde der noch durchzuführenden 
ergänzenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbelastungen nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme beinhalten. Die Sanierungsmethode wird im Rahmen einer Sanierungsuntersu-
chung (jeweils separat für die betroffenen Flächen) festgelegt. Ein entsprechender Hinweis ist 
im Bebauungsplan vorgesehen. 
Hinsichtlich der Bauausführung ist insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser 
darauf hinzuweisen, dass bei Entsiegelung belasteter Bereiche die Flächen gegen Nieder-
schlagseinträge zu sichern sind und zeitnah mit den Aushubarbeiten zu beginnen ist. In den Be-
reichen ist zudem keine Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Das Niederschlags-
wasser ist daher in das geplante Trennsystem einzuleiten. 
Bewertung 
Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grundwas-
serkörpers ‚Niederung des Rheins’ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten.  
Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / Minimierung einer Schadstoffverlagerung 
über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättigten Bodenbe-
reiches (z.B. durch mechanische Einwirkungen) können jedoch zur Vermeidung von Risiken 
durch grundwassergefährdende Bodenbelastungen beitragen. Mit dieser Voraussetzung sind 
die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Betrachtung der Gesamtplanung wird im Zuge der Baumaßnahme der Großteil der grund-
wassergefährdenden Belastungen aufgenommen und entsorgt. Bereiche mit Untersuchungs- 
und ggf. Sanierungs- oder Sicherungsbedarf befinden sich ausschließlich im Bereich des Teil-
plans Infrastruktur, so dass über den Teilplan schon Sanierungsmaßnahmen angestoßen wer-
den. Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem 
vorgesehen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über 
Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. 
11.5.6 Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
11.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)

88 
 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein lufthygienisches Gutachten durch das Ingeni-
eurbüro Matthias Rau (Stand März 2021) erstellt. Auf Basis meteorologischer Daten wurde die 
Immissionsgesamtbelastung durch Überlagerung der großräumigen Hintergrundbelastung mit 
der lokalen Hintergrundbelastung sowie der vorhabenbedingten Zusatzbelastung bestimmt und 
anhand der maßgeblichen Grenzwerte der 39. BImSchV bewertet. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhaus-
gase beziehen sich stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan 
Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit noch luftschadstoffemittierende Betriebe. Es handelt 
sich dabei zu einem um ein Asphaltmischwerk als Betrieb gemäß Abstandsklasse V – 300 m 
des Abstandserlasses NRW mit erheblichen Lärm- und Luft-/ Staubemissionen, der gemäß 
BImSchG-Genehmigung im 24-Stunden-Betrieb betrieben werden darf. Zum anderen besteht 
eine Abfallbehandlungsanlage / trimodale Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und 
Nichteisenschrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen 
und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen. Aufgrund der Geneh-
migungslage, des Standes der Technik und unter Berücksichtigung der Regelungen des Ab-
standserlasses ist davon auszugehen, dass entsprechende Emissionen der Betriebe keine Aus-
wirkungen im Bereich der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Deutzer Hafens hervorru-
fen. Die gewerblichen Emissionen fließen zudem in die städtische Hintergrundbelastung ein, die 
im lufthygienischen Gutachten berücksichtigt wurde. 
Außerdem existieren geringfügige Emissionen durch Hausbrand und Kfz-Bewegungen. Die 
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVW) auf den Straßen im Plangebiet va-
riieren zwischen 1.500 Kfz/24h im Bereich des Poller Kirchwegs sowie 3.300 Kfz/24h in der Alf-
red-Schütte-Allee / Drehbrücke. 
Im Umfeld des Plangebietes ist der vorhandene Kfz-Verkehr insbesondere im Bereich der Sieg-
burger Straße als maßgebliche Emissionsquelle für Luftschadstoffe vorhanden. Die DTVW-Be-
lastung liegt heute im Bereich des Plangebietes zwischen 12.700 und 19.200 Kfz/24h (Rudolf 
Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Weitere Emissionsquellen sind der Schienen- und 
Schiffsverkehr. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen könnten sich die Emissionen 
aus luftschadstoffemittierenden Betrieben in Zukunft erhöhen – unter Einhaltung von Maßgaben 
bspw. des Abstandserlasses bzw. des BImSchG. In Abhängigkeit von der Entfernung zur 
nächstgelegenen Wohnbebauung an der Siegburger Straße könnten sich im Deutzer Hafen Be-
triebe der Abstandsklassen V bis VII ansiedeln. Hinzu kämen neue Quell- und Zielverkehre im 
Plangebiet mit den damit verbundenen Emissionen. 
Das Umgebungsniveau der Luftschadstoffemissionen würde sich in Abhängigkeit von der Ver-
kehrsentwicklung auf der Siegburger Straße weiter verschlechtern. Das Verkehrsgutachten 
stellt im sogenannten Nullfall die allgemeine Verkehrsentwicklung sowie die verkehrlichen Aus-
wirkungen aller im Umfeld geplanten Vorhaben bis zum Prognosejahr 2035 dar, mit Ausnahme 
der Entwicklung des Deutzer Hafens. Es wird eine Zunahme des DTVW auf 14.800 bis 20.400 
Kfz/24h (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2022) mit den damit verbundenen Emissionen 
prognostiziert. 
Im Schiffs- und Schienenverkehr sind voraussichtlich nur geringfügige Änderungen zu erwarten.

89 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht die verkehrliche Erschlie-
ßung des Plangebiets. Mit Umsetzung der Teilbebauungspläne der Baufelder entstehen lang-
fristig neue Quell- und Zielverkehre. Es werden bei Vollaufsiedlung insgesamt rund 22.800 Kfz-
Fahrten pro Werktag erwartet (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2022). Somit erhöhen 
sich grundsätzlich die durch Kfz-Verkehr verursachten Emissionen.  
Jedoch ist der Kfz-Verkehr im Plangebiet maßgeblich abhängig von der künftigen Bebauung der 
Baufelder, die Gegenstand der folgenden Bebauungspläne ist. Mit dem Teilplan Infrastruktur 
werden lediglich der Schulstandort als Gemeinbedarfsfläche sowie kleinere gewerbliche Berei-
che festgesetzt, die der Sicherung der Versorgungsinfrastruktur im Plangebiet dienen. Das Auf-
kommen neuer Quell- und Zielverkehre aufgrund dieser Nutzungen wird sehr gering einge-
schätzt (rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag), ebenso die damit verbundenen Emissionen von 
Luftschadstoffen.  
Die Bewertung der verkehrsbedingten Emissionen bei Durchführung der Planung ist daher nur 
bei Betrachtung des Gesamtvorhabens sinnvoll. 
Für das Metallentsorgungsunternehmen ist die Betriebseinstellungen im Sommer 2022 geplant. 
Für einen weiteren Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an der Alfred-Schütte-Allee wird eine 
Betriebsaufgabe spätestens 2026 angestrebt. Mögliche Emissionen des Betriebes sind daher 
bis zu dessen endgültiger Aufgabe bei der Gebietsentwicklung zu berücksichtigen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Da die alleinige Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zu-
nächst nur wenige Emissionen hervorruft, sind keine umfangreichen Vermeidungs-/Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen zu konzipieren. Hinsichtlich der Entwicklung in den GE Hafenamt 
und GE BF Ost 04 wird festgesetzt, dass nur Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO zu-
lässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit einher geht in der Regel auch ein 
geringerer Emissionsgrad der Betriebe. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch für die Gesamtumsetzung 
des Vorhabens erforderlich. Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen konsequente Anwendung 
einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und nicht-motorisierten Ange-
boten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielverkehre zumindest reduzie-
ren. 
Ein Energiekonzept beinhaltet die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Kli-
maneutralität des Quartiers. Unter anderem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das 
Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaver-
träglichen Wärmeversorgung umzusetzen. Damit lassen sich zukünftig Emissionen aus dem 
Hausbrand reduzieren, die entstehenden Emissionen sind voraussichtlich vernachlässigbar. 
Der Bebauungsplan enthält zudem eine Festsetzung zum Ausschluss fester Brennstoffe. 
Bewertung 
Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nut-
zung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagert sich die Emissionsquelle 
von luftschadstoffemittierenden Betrieben zu einer erhöhten Emission vor allem durch Verkehr. 
Die Auswirkungen des Teilplans Infrastruktur auf die emittierten Luftschadstoffe sind jedoch ins-
gesamt als gering zu bewerten, da mit den geplanten Nutzungen nur nachrangig Quell- und

90 
 
Zielverkehre entstehen. Die Emissionen eines vorerst verbleibenden Betriebs sind in der Pla-
nung zu berücksichtigen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Durch die vollständige Nutzung des Deutzer Hafens als Wohn- und Arbeitsquartier werden zu-
künftig Kfz-Verkehre und sehr nachrangig Hausbrand als neue Emissionsquellen auftreten, die 
mit entsprechenden Emissionen von Luftschadstoffen verbunden sind. Es werden insgesamt 
rund 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag erwartet (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2022), 
die mit entsprechenden Emissionen verbunden sind.  
In besonders gelagerten Fällen einer Schifffahrtssperre auf dem Rhein, wird temporär und für 
eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten 
Kfz-Brücke gewährt. Bei Hochwasser wird am Pegel Köln ab der Marke II (ab 8,3 m) die Schiff-
fahrt eingestellt. Im Zeitraum 2009 bis 2018 wurde dieser Pegel an insgesamt 7 Tagen über-
schritten (im Jahr 2011 an 4 Tagen und 2018 an 3 Tagen). Zu sonstigen Sperrungen durch Ha-
varie etc. liegen keine Informationen vor. Eine entsprechende Sperrung des Rheins für die 
Schifffahrt stellt eine nicht vorhersehbare Notsituation dar, bei der es ggfs. zu erhöhten Emissi-
onsfreisetzungen im Hafenbecken kommen kann. Dies ist jedoch auf sehr wenige Tage im Jahr 
beschränkt. 
Das Energiekonzept, dass auf lokale Emissionsfreiheit und langfristige Klimaneutralität abzielt, 
trägt dazu bei, künftige Emissionen aus dem Hausbrand stark zu reduzieren. Auch die zu erstel-
lenden Teil-Bebauungspläne der Baufelder werden Festsetzungen zum Ausschluss fester 
Brennstoffe beinhalten.  
Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch entspre-
chende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt, so dass hier nicht 
von maßgeblichen Emissionen auszugehen ist.  
11.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Informationsgrundlage bildet wiederum das lufthygienische Gutachten des Ingenieurbüros 
Matthias Rau (Stand März 2021, siehe auch Kapitel 11.5.6.1).  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Luftschadstoffe – Immissionen beziehen sich 
stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie 
künftige Baufelder). 
Die Luftschadstoffsituation im Plangebiet wird zurzeit von der gesamtstädtischen Hintergrund-
belastung geprägt. Nach Ingenieurbüro Matthias Rau (2020) liegt diese im Bereich des Deutzer 
Hafens im Jahr 2019 bei 47,2 µg/m³ NOX, bei 27,8 µg/m³ NO2, bei 16 µg/m³ PM10 sowie bei 10 
µg/m³ PM2,5 (jeweils Jahresmittelwerte).  
Hinzu kommen Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs vor allem der Siegburger Straße, des 
Schienenverkehrs (Güterloks mit Dieselmotoren, Abrieb) und der Schifffahrt sowie nachranging 
von gewerblichen Emissionen. Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungs-
funktion und der eher aufgelockerten Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass im 
überwiegenden Bereich des Plangebiets zurzeit keine Grenzwerte der 39. BImSchV überschrit-
ten werden.

91 
 
Von einer stärkeren, vor allem straßenverkehrsbedingten Belastung ist zurzeit im Bereich der 
Siegburger Straße auszugehen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmittel-
wert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die dem Plangebiet 
nächstgelegene Messstation an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschrei-
tungen kam, befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung. Im Jahr 2020 lag der Wert dort nach vor-
läufigen Ergebnissen bei 35 μg/m³ (LANUV 2021a). Die Ergebnisse sind allerdings aufgrund der 
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nicht direkt auf das Untersu-
chungsgebiet übertragbar. 
Weitere gewerbliche Emissionen sind aus den vorhandenen Industriebetrieben im Plangebiet 
(Asphaltmischwerk und Abfallbehandlungsanlage) sowie im Umfeld (Maschinenbauunterneh-
men südlich des Plangebietes) zu erwarten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zur gewerblichen Nutzungsintensivierung kommen, 
damit kann sich im Plangebiet auch die entsprechende Immissionssituation verändern. Einer 
möglichen Erhöhung sind aber in Hinsicht auf die Maßgaben des Abstandserlasses und des 
BImSchG enge Grenzen gesetzt. Neue Anlagen müssen zudem immer dem aktuellen Stand der 
Technik entsprechen. 
Nach Ingenieurbüro Matthias Rau (2020) treten im Prognosenullfall erhöhte Belastungen in der 
Straßenflucht der Siegburger Straße auf, die aus verkehrsbedingten Luftschadstoffen resultie-
ren. An den maßgeblichen Gebäudefassaden werden in Bezug auf die NO2-Jahresmittelwerte 
die Grenzwerte auf größeren Abschnitten sicher eingehalten. Lediglich in drei Bereichen erge-
ben sich Konzentrationen, die knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. in einem Bereich 
auch lokal leicht überschritten werden. Maßgebliche Überschreitungen wurden jedoch nicht mo-
delliert. Eine Einhaltung des NO2-Kurzzeitwertes kann sichergestellt werden.  
Die Jahresmittelwerte sowie die Kurzzeitwerte sowohl für PM10 als auch für PM2,5 werden im 
Prognosenullfall durchgehend eingehalten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird noch keine umfassende 
Nutzung der Fläche vorbereitet, die Quell- und Zielverkehre in größerem Umfang auslöst. Prog-
nostiziert werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag. 
Eine gewerbliche Nutzung wird nur eingeschränkt im GE 1 und GE BF Ost 04 ermöglicht. Zuge-
lassen sind hier nur Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Deren potenzieller Ein-
fluss auf die Immissionssituation ist zu vernachlässigen. Auch die Auswirkungen der geplanten 
Schule sind von geringer Bedeutung. 
Daher ist anzunehmen, dass sich die Immissionssituation durch den Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst nicht erheblich verändern wird. Erst durch eine bauliche 
Umnutzung der Baufelder kann es zu erheblichen Erhöhungen des Verkehrsaufkommens auf 
der Fläche sowie im Umfeld kommen. Dies wird im Abschnitt ‚Ausblick auf das Gesamtvorha-
ben’ beschrieben. 
Über eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird zudem sichergestellt, dass immissions-
empfindliche Nutzungen wie die Schule erst dann angesiedelt werden können, wenn der noch 
bestehende emittierende Industriebetrieb endgültig aufgegeben wurde. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, nähere Informationen 
dazu enthält das Kapitel 11.5.17).

92 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sehen auf Basis 
des Grünordnungsplans einen hohen Grünanteil vor, der hinsichtlich der Luftschadstoffe wich-
tige Filterfunktionen übernehmen kann. Vorgesehen sind die Schaffung von rund 5 ha neuen 
Grünflächen sowie die Pflanzung von rund 500 neuen Bäumen. 
Darüber hinaus für die Flachdächer der Gebäude im GE BF Ost 04 und der Gebäude innerhalb 
der Flächen für den Gemeinbedarf eine Dachbegrünung festgesetzt. Für die Südost- und Süd-
westseiten der Gebäude im GE BF Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden (siehe Kapitel 11.5.7). Daher bleiben die guten Austauschbedingungen erhalten. 
Die zentrale Lage und die Maßgaben des Mobilitätskonzeptes (Verkehrsträger des Umweltver-
bundes, Fuß- und Radverkehr, Car- und Bike-Sharing, E-Scooter und E-Roller) tragen zu einer 
Senkung der Emissionen und damit auch der Immissionsbelastung bei. Innerhalb des festsetz-
ten GE BF Ost 04 ist bspw. die Umsetzung einer ersten Mobilitätstation möglich.  
Bewertung  
Bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur können die Grenz-
werte der 39. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Im Bereich der Siegburger Straße 
werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbereichen 
leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im Prognose-
nullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. Relevante 
Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind die 
Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als gering zu bewerten.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt eine Nachverdichtung auf der westlichen Stra-
ßenseite der Siegburger Straße sowie die bauliche Nutzung der Baufelder. Damit verbunden ist 
eine Zunahme des Verkehrsaufkommens.  
Gemäß Ingenieurbüro Rau (2020) führt die Gesamtumsetzung des Vorhabens – ausgehend 
von einer hohen Belastung bereits im Bestand – zu einer Überschreitung der NO2-Grenzwerte 
an drei Gebäudefassaden im Bereich der Siegburger Straße Es handelt sich dabei um die Fas-
sadenbereiche, die bereits im Prognosenullfall knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. 
diesen geringfügig überschreiten werden. In diesen Bereichen werden bei Umsetzung des ge-
samten Vorhabens Jahresmittelwerte von 41 bis 43 µg/m3 erreicht. Relevante Überschreitungen 
der Kurzzeitwerte treten ebenso nicht auf wie Überschreitungen der Jahresmittel- und Kurzzeit-
werte Feinstaub (PM10 / PM2,5). 
Das Lufthygiene-Gutachten rechnet mit dem Prognosehorizont für das Jahr 2025 als frühesten 
Beginn der Umsetzung der ersten Baufelder im Deutzer Hafen. Eine emissionsseitige Prognose 
für spätere Prognosehorizonte (bspw. für das Jahr 2035) ist aufgrund des aktuell sehr dynami-
schen Umfelds hinsichtlich Antriebstechnologien und Entwicklung der Fahrzeugtechnik sowie 
Änderungen im Modal Split noch mit zu großen Unsicherheiten behaftet (vgl. Ingenieurbüro Rau 
2020, S. 6).

93 
 
Im zeitlichen Umsetzungshorizont des Gesamtvorhabens sind Verbesserungen in der Fahr-
zeugtechnik, in der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte (z.B. durch prognostizierten Rück-
gang von Dieselfahrzeugen) sowie eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte zu er-
warten. Damit einher geht eine kontinuierliche Abnahme der Fahrzeugemissionen und damit 
auch der Immissionen in straßennahen Bereichen. Die Bewertung der lufthygienischen Auswir-
kungen des Vorhabens wird daher in den nächsten Jahren fortgeschrieben und an den jeweili-
gen Planungsstand angepasst.  
Darüber hinaus beinhaltet das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingeni-
eure GmbH 2022) Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger 
Straße. Ziel ist es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. 
Je nach Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der 
Siegburger Straße zu rechnen. Diese Entwicklung findet Berücksichtigung bei der Fortschrei-
bung des lufthygienischen Gutachtens. 
Die mit den Schifffahrtssperren des Rheins verbundenen Erhöhungen der Emissionspegel be-
einflusst die Immissionssituation – insbesondere die Grenzwerte für das Jahresmittel – aufgrund 
der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit, – wenn überhaupt – nur geringfügig. Hin-
sichtlich der Kurzzeitwerte gibt es für NO2 den Grenzwert von 200 µg/m³ für das Stundenmittel, 
der max. 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Eine genaue Einschätzung kann 
aufgrund der nicht bekannten Emissionsorte und der unbekannten Emissionsmenge und Dauer 
nicht erfolgen. Da in den letzten 10 Jahren an maximal 4 Tagen pro Kalenderjahr eine Einstel-
lung der Rheinschifffahrt erfolgte, ist davon auszugehen, dass die maximale Anzahl von 18 Ta-
gen pro Kalenderjahr nicht erreicht wird.  
Für PM10 darf der 24h-Mittelwert von 50µg/m³ max. 35 mal im Kalenderjahr überschritten wer-
den. Aufgrund der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit ist ein Erreichen der 35 Über-
schreitungstage recht unwahrscheinlich. 
Bei Umsetzung der Maßgaben der in Erarbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung werden Emissionen und damit auch Immissionen aus dem 
Hausbrand voraussichtlich zu vernachlässigen sein. Die Teil-Bebauungspläne der Baufelder 
werden darüber hinaus Festsetzungen zum Ausschluss fester Brennstoffe beinhalten.  
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der im Luftreinhalteplan der Stadt 
Köln formulierten Maßgaben die Hintergrundbelastung in den nächsten Jahren sinken wird. 
11.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein umweltmeteorologisches Gutachten durch 
Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand März 2020A) erstellt. Darin wurden der Ausgangs-
zustand sowie mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Parameter Windfeld, Lufttem-
peratur tags und nachts, thermische Behaglichkeit tags und nachts sowie Bodentemperatur und 
potenzielle Kaltluftproduktion untersucht und bewertet.  
In einer weiterführenden Untersuchung durch Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand Juli 
2020B) wurden möglichen Auswirkungen des Klimawandels (Prognosehorizont 2050) betrach-
tet. Darüber hinaus fand eine Untersuchung sogenannter Lupenräume statt, mit denen potenzi-
elle Klimaoptimierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung an heißen Tagen untersucht wur-
den.

94 
 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Klima beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Die Stadt Köln liegt nach der Klimaklassifikation (Troll & Paffen 1964) in den subozeanisch ge-
prägten Klimaten der kühlgemäßigten Klimazone. Dies äußert sich in milden bis mäßig kalten 
Wintern und mäßig warmen bis warmen Sommern.  
Das Gebiet des Deutzer Hafens verzeichnet eine jährliche mittlere Lufttemperatur von 11°C 
(1971 – 2000, LANUV 2021b). Die vorherrschende Windrichtung ist Südost. Es kommt im lang-
jährigen Mittel (hier 1981-2010) zu etwa 33 Sommertagen (tLmax ≥ 25 °C) und 8 Heißen Tagen 
(tLmax ≥ 30 °C) pro Jahr (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020B und darin zitierte). Die Jah-
resniederschlagssumme liegt im langjährigen Mittel bei 814 mm pro Jahr. Im Jahr kommt es zu 
19 Starkregentagen (1971-2000) mit > 10 mm Niederschlag am Tag (LANUV 2021b).  
Lokalklimatisch ist das Plangebiet in größeren Teilen gemäß LANUV 2013 überwiegend den 
belasteten Siedlungsflächen zuzuordnen (Klasse 3). Diese belasteten Siedlungsflächen stellen 
stadtklimatische Übergangszonen zwischen Bereichen hoher und geringerer baulicher Verdich-
tung dar. Das Hafenbecken sowie die westlich des Plangebiets gelegenen Flächen sind der 
Klasse 4 – klimaaktive Freiflächen zuzuordnen. Diese stadtklimatisch bedeutsamen Flächen 
sind wichtige Frisch- und Kaltluftproduzenten und hoch sensibel gegenüber Nutzungsänderun-
gen, beispielweise durch Bebauung.  
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Hafenbeckens) gemäß Kli-
matopklassifikation nach VDI 3787 Blatt 1 dem Gewerbeklimatop zuzuordnen, das durch lufthy-
gienische und human-bioklimatische Belastungssituationen gekennzeichnet ist. Die Überwär-
mung der Fläche ist vor allem im Sommer, aber auch im Winter hoch. Bioklimatisch ist das Ge-
biet im Bestand als ungünstig zu bewerten.

95 
 
Ventilation und Windfeld  
Der Rhein bildet zusammen mit der östlichen Rheinaue eine markante, ca. 400 m breite Ventila-
tionsbahn.  
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) herrschen derzeit im Plangebiet gute Windaustauschverhältnisse 
primär über der Gewässerfläche, den offenen Wiesen- und Lagerflächen sowie über parallel zur 
Anströmung ausgerichteten Straßen. Nur vereinzelt kommt es an Engstellen der Siegburger 
Straße zu Düseneffekten. Die Durchlüftung sinkt im Umfeld von Alleen und Gehölzen und ist 
auch im Windschatten von Bestandsgebäuden ungünstig.  
Lufttemperatur 
Die Lufttemperatur wird im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung unter den Bedingungen am 
Nachmittag eines warmen bis heißen Sommertags analysiert. Hier kommt es aufgrund der ther-
mischen Trägheit des Wassers zu relativ kühlen Bedingungen über den Gewässerflächen. Die 
weiträumigen, offenen und sonnenexponierten Wiesenflächen der Rheinaue heizen sich etwas 
mehr auf, allerdings verhindert die Verdunstung eine weitere Aufheizung. Die höchsten Lufttem-
peraturen entstehen über den weitläufigen, nicht bewachsenen Industriebrachen und auf Stra-
ßen mit geschlossener Randbebauung durch Wärmeabgabe der Gebäudefassade.  
Zu einer extremen Belastung und Hitzestress für den Menschen kommt es tagsüber derzeit im 
Bereich der sonnenexponierten, offenen Brachflächen und im Bereich von Hitzestau zwischen 
eng stehender Bebauung. Eine mäßige Belastung und Wärmereiz dagegen tritt in Bereichen 
von Schattenzonen durch Bebauung oder Bäume auf. 
Im gesamten Plangebiet kann es derzeit zu Tropennächten (Temperatur in der Nacht stets über 
20°C) kommen. Insbesondere im Bereich der Bebauung, Industriegroßflächen und der Wasser-
fläche kommt es zu einer relativen Überwärmung („Wärmeinsel“). Relativ kühl bleiben dagegen 
die offenen Wiesen- und Rasenflächen der Rheinauen.  
Thermische Behaglichkeit 
Die thermische Behaglichkeit wird anhand der „Physiologischen Äquivalenttemperatur“ (PET) 
bewertet (Dr. Dütemeyer 2020A). Einflussgrößen sind neben der Lufttemperatur die Luftfeuch-
tigkeit, die Windgeschwindigkeit, die Wärmestrahlung von Oberflächen und die Exposition zur 
direkten Sonneneinstrahlung.  
Im Ist-Zustand ergeben sich tagsüber sehr heiße Bedingungen (43 °C PET – 47 °C PET) auf 
den sonnenexponierten Flächen im Plangebiet. Sehr heiße Bedingungen (> 48° PET) treten 
auch im Bereich eng stehender Gebäude auf, da sich hier aufgrund schwacher Durchlüftung ein 
Hitzestau ausbildet. Die Kühlleistung der Gewässer ist dabei zu vernachlässigen, da diese die 
hohe Sonneinstrahlung nicht kompensieren kann. Heiße bis warme Bedingungen (29 °C PET – 
41 °C PET) herrschen in allen Schattenzonen unter Bäumen, z. B. in der Alfred-Schütte-Allee 
sowie im Umfeld von Gebäuden in lockerer Anordnung vor. 
Nachts treten keine Wärmebelastungen auf, es bestehen überall im Plangebiet behagliche bis 
leicht kühle Verhältnisse. Höhere PET-Werte im „behaglichen“ Bereich sind im Nahbereich von 
Gehölzen und von Gebäuden zu verzeichnen. Durchgehend leicht kühle Verhältnisse herrschen 
auf den offenen und unversiegelten Flächen (Wiesen, Gewässer) vor.  
Kaltluftpotenzial und Bodentemperatur 
Die Rheinuferbereiche fungieren als größere Kaltluftproduktionsflächen. Das Plangebiet profi-
tiert jedoch nicht davon, da das Relief nicht entsprechend ausgeprägt ist, der Austausch durch 
den Bahndamm verhindert wird oder die Windverhältnisse die Kaltluft westlich des Plangebietes

96 
 
vorbeileiten. Zudem behindern warme Luftmassen über den Gewässerflächen ein weiteres Vor-
dringen der Kaltluft.  
Die Böden im Plangebiet haben aufgrund ihrer strukturellen Überprägung überwiegend keine 
Relevanz für die nächtliche Abkühlung. Ausnahme bilden zwei Brachflächen beiderseits des 
Hafenbeckens (Alfred-Schütte-Allee südlich STRABAG, Poller Kirchweg gegenüber LIDL).  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die derzeitigen klimatischen Bedingungen womög-
lich durch eine andersartige Neubebauung der bislang unbebauten Flächen verschärft. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Bei einer ausschließlichen Betrachtung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur würde die Anlage von Parks und begrünten Plätzen zu einer prinzipiellen Verbesserung 
der thermischen Situation tagsüber führen. Die Durchgrünung fördert die Bodenverdunstung. 
Helle Gehwege und Plätze erhöhen die Albedo (Rückstrahlungsvermögen) der Oberflächen und 
reduzieren somit die tägliche Aufheizung und Wärmebelastung. Dies hat zur Folge, dass sich 
auch der thermische Komfort tagsüber insgesamt verbessert.  
Auch in der Nacht sinken die Lufttemperaturen bei Durchführung der Planung. Dies ist primär 
auf die Entsiegelung zurückzuführen, die einerseits die tägliche Aufheizung verringert und an-
dererseits durch die verbesserte Durchlüftung die Wärmeabfuhr verbessert. Im Bereich des 
Parks III ist eine leichte Abkühlung zu verzeichnen, die aus dem Wegfall von Gebäuden resul-
tiert. 
Die nächtliche Kaltluftproduktion wird durch die Anlage der Grünflächen gefördert. Diese Effekte 
wirken jedoch nur lokal begrenzt, da die Kaltluftproduktion vom Zustrom warmer Luft überlagert 
wird, zukünftig die Wärmeabstrahlung der geplanten Gebäude dem Bodenkühleffekt entgegen-
wirkt und die Grünflächen aufgrund ihrer Größe keine bedeutende klimatische Funktion haben 
werden.  
Mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird auch das Baurecht für die 
neue bauliche Nutzungen im Plangebiet geschaffen. Die klimatischen Auswirkungen der Bebau-
ung in den GE 1 und GE BF Ost 04 (rund 3.000 m²) sowie der Gemeinbedarfseinrichtung in 
Form einer Schule (rund 7.000 m²) werden aufgrund der relativen Kleinflächigkeit und der fest-
gesetzten Dach- und teilweisen Fassadenbegrünung als relativ gering eingeschätzt. 
Den klimatischen Auswirkungen der Neuanlage von Verkehrsflächen wird durch eine umfangrei-
che Begrünung (Baumpflanzungen) entgegengewirkt.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation (Dr. Dütemeyer 2020B) 
wie Durchlässe und Gebäudebegrünungen richten sich zum einen an die Gestaltung der Ge-
bäudekomplexe, die außerhalb des Plangebiets dieses Bebauungsplans liegen. Die entspre-
chenden Maßgaben werden bei der Baurechtschaffung für die einzelnen Baufelder berücksich-
tigt, dort werden entsprechende Festsetzungen getroffen. 
Zum anderen enthält das Gutachten von Dr. Dütemeyer stadtklimatische Minderungsmaßnah-
men, die in den Freiräumen des Deutzer Hafens umgesetzt werden können. Dazu gehören:

97 
 
 Hitzeschutz im Außenbereich durch Anordnung von Bäumen in nord-südlichen bis nord-
west-südöstlichen orientierten Reihen, z.B. entlang der Erschließungsstraßen oder Uferpro-
menaden.  
 Hitzeschutz von Gebäuden durch Pflanzung von Bäumen in der Nähe süd- oder westexpo-
nierter Fassaden.  
Diese Maßgaben wurden sowohl im Freiraumentwurf als auch im Grünordnungsplan berück-
sichtigt, der Bebauungsplan setzt diese Baumpflanzungen fest. Darüber hinaus werden Dach-
begrünungen für die künftigen Gebäude mit Flachdach im GE BF Ost 04 sowie in den Flächen 
für den Gemeinbedarf festgesetzt. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Bewertung 
Insgesamt können die Auswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als deutlich positiv bewertet werden, da es ab-
schnittsweise zu einer Entsiegelung und Begrünung kommt, die sowohl die Durchlüftung als 
auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine 
Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt. 
In Kombination mit den weiteren Teil-Bebauungsplänen im Plangebiet kommt es zu einer weite-
ren Verbesserung der thermischen Situation in den Freiräumen (Grünflächen, Plätze und Pro-
menaden) durch Schattenzonen von Gebäuden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter 
Gebäudefassaden kann es jedoch auch zu Hitzestau kommen.  
Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima sind in der Gesamtbetrachtung als po-
sitiv zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
In Bezug auf die Einflüsse und die langfristigen Veränderungen des Stadtklimas weist das Ge-
biet aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche und einer in Teilbereichen ent-
sprechend höheren Ventilation günstige Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Ent-
wicklung auf. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden, nicht im Wirkbereich des Plangebietes liegen und das Plangebiet selbst klimatolo-
gisch aufgewertet wird. Die Durchlüftung des Plangebietes bleibt künftig erhalten, da kaum lee-
seitige Wohnbebauung als Wirkgebiete entsteht und die geplanten Gebäudeausrichtungen weit-
gehend auf die vorherrschende südöstliche Anströmung optimiert sind.  
Die geplanten Gebäudekörper reduzieren die Ventilation im Plangebiet, insbesondere in den In-
nenhöfen. Im Vergleich ergibt sich bei Abriss von Bestandsgebäuden eine Verbesserung der 
Durchlüftung. Teilweise entstehen zwischen den Gebäuden im Süden punktuelle Düseneffekte, 
die einen eingeschränkten Windkomfort nach sich ziehen. Im Bereich der Siegburger Straße 
werden die heutigen Düseneffekte hingegen reduziert.  
Im Aufenthaltsbereich vor den Hochhäusern kann es zu Böigkeit / Zugigkeit kommen, auf die 
planerisch bei der Gebäudekonzeption reagiert werden sollte. 
Bei Umsetzung der Planung kommt es zu einer Verbesserung der thermischen Situation, da 
bisher unbegrünte Industriegroßflächen durch neue Gebäude und Bäume mit deren Schatten-
zonen ersetzt werden. Eine weitere Reduzierung der thermischen Belastung tagsüber ist durch

98 
 
einen Einsatz von Materialien mit hohen Albedowerten erreichbar (helle Materialien, die mehr 
Sonnenlicht reflektieren und sich weniger stark aufheizen). 
Auch die Nachttemperaturen sinken bei Umsetzung des Vorhabens. Gleichwohl verbleiben die 
Temperaturen auf dem Niveau einer Tropennacht. Dies hat beträchtlichen Einfluss auf die Ge-
sundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner, weil gerade die fehlende nächtliche Ab-
kühlung dazu führt, dass ein erholsamer Schlaf nicht mehr möglich ist. 
Die Umsetzung des Gesamtvorhabens führt bei Berücksichtigung der gutachterlich empfohle-
nen stadtklimatischen Minderungsmaßnahmen (Dr. Dütemeyer 2020A und B, siehe Kapitel Ver-
meidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen) insgesamt auch zu einer Verbesserung des thermischen Komforts, da fast vollflächig 
Schattenzonen von Gebäuden und Bäumen vorhanden sind. Gutachterlich ist belegt, dass da-
mit eine fußläufige Bewegung durch das Gebiet bei relativ niedrigerer Wärmebelastung möglich 
ist. 
Eine hohe Wärmebelastung besteht an west-, d.h. sonnenexponierten Gebäudefassaden. Hit-
zestau kann in windschwachen Gebäudeinnenhöfen entstehen. Problematisch wären mit Rasen 
begrünte, aber baumfreie Innenhöfe. Diese Bereiche sind zwar windgeschützt. In Kombination 
von starker Aufheizung westexponierter Gebäudefassaden und einer schwachen Durchlüftung 
kann es in diesen Bereichen zu einem Hitzestau kommen. Das Gutachten von Dr. Dütemeyer 
(2020A) formuliert daher Minderungsmaßnahmen wie Gebäudedurchlässe, Bäume in den In-
nenhöfen oder die Begrünung von Süd- bis Westfassaden, die bei der weiteren baulichen Ent-
wicklung in den Bebauungsplänen für die einzelnen Baufelder des Deutzer Hafens berücksich-
tigt werden sollen. 
Nachts ergibt sich im Umfeld der meisten neuen Gebäude eine leichte Erhöhung des thermi-
schen Empfindens von leicht kühl auf behaglich, da die Gebäude nicht so schnell abkühlen wie 
die vormaligen Versiegelungsflächen. Von einer Wärmebelastung ist jedoch nicht auszugehen. 
Diese Verhältnisse sind optimal für einen komfortablen Aufenthalt im Freien.  
Die beiden kaltluftproduzierenden Brachflächen beiderseits des Hafenbeckens werden künftig 
überbaut. Zugleich weisen aber die künftig begrünten Flächen ein Potenzial zur Kaltluftbildung 
auf (siehe Kapitel Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung). Diese haben nur 
eine begrenzte Kühlwirkung auf die Umgebung, weil die Flächen zu klein sind und weil die Wär-
meabstrahlung der Gebäude der Kühlwirkung entgegenwirkt. 
Einfluss des Klimawandels 
Bedingt durch den globalen Klimawandel steigt die Zahl der Sommertage bis 2050 von 33 auf 
58 stark an, vorhabenbedingt sogar auf 70 Tage pro Jahr. Die Zahl der Heißen Tage steigt un-
ter Klimawandelbedingungen und bei Umsetzung der Planung von 8 auf 15,5 Tage pro Jahr. In-
soweit wird die sommerliche Wärmebelastung deutlich zunehmen. Für Extremjahre kann zudem 
eine zusätzliche Erhöhung hinzukommen.  
In Verbindung mit der hohen Wärmebelastung ergibt sich somit eine hohe Vulnerabilität des 
Gebietes. Vulnerable Personengruppen sind Senior*innen, kleine Kinder, Menschen mit Vorer-
krankungen ober Behinderungen. Aufgrund der sehr hohen stadtklimatischen Belastung durch 
den Klimawandel werden auch Arbeitende in mittlerem Alter zusätzlich belastet. Die Anzahl der 
Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Köln ist stark steigend, begleitet von einer Zunahme 
an Menschen im Alter (demographischer Wandel), was zu einer Steigerung der Vulnerabilität in 
dieser Gruppe führt. Darauf hat die Stadt Köln reagiert und erstellt derzeit einen Hitzeaktions-
plan für Menschen im Alter. Zudem zieht ein neues Quartier besonders Familien mit Kleinkin-
dern an. Auch hier ergibt sich eine Steigerung der vulnerablen Gruppe. Daher sind im weiteren

99 
 
Planungs- und Umsetzungsprozess zusätzliche Minderungsmaßnahmen, wie z.B. Sonnen-
schutz, für die genannten Gruppen zu berücksichtigen und – wenn möglich – in den Teil-Bebau-
ungsplänen für die einzelnen Baufelder festzusetzen. 
11.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima  
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB be-
inhaltet die biotischen und abiotischen Standortfaktoren des Untersuchungsgebietes, bzw. die-
jenigen Prozesse und Formen, welche diese miteinander verbinden.  
Im vorliegenden Planverfahren betrifft dies insbesondere den Zusammenhang der hydrologi-
schen Situation (Versickern von Niederschlagswasser und Beeinflussung eines Grundwasser-
leiters durch im Boden vorhandene Schadstoffbelastungen). Der hohe Versiegelungsgrad im 
Plangebiet beeinträchtigt zudem deutlich die natürliche Bodenfunktion. Damit geht gleichzeitig 
ein Verlust der potenziellen Vegetation und Biotopfunktion einher. Ebenfalls werden negative 
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung so-
wie auf das Klima die fehlende Kaltluftproduktionsfunktion bedingt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass durch einen größeren Nut-
zungsdruck entsprechende Veränderungen im Wirkungsgefüge zu erwarten sind und sich die 
Situation im Plangebiet wahrscheinlich verschlechtern würde. Dies betrifft insbesondere die 
hydrologische Situation, die Bodenfunktionen und die Biotopfunktion, die bei der Umsetzung 
von Gewerbe- und Industriegebieten weiter beeinträchtigt werden würden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nach Durchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass sich mit der Anlage insbeson-
dere der Grünstrukturen das Wirkungsgefüge geringfügig verbessern wird, vor allem hinsichtlich 
der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft. Auch aufgrund der erforderlichen Sa-
nierung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind Verbesserungen des Wirkungsge-
füges gegenüber dem heutigen Zustand zu erwarten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen wirken den Veränderungen des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkun-
gen entgegen. Auf die entsprechenden Abschnitte wird verwiesen.  
Bewertung 
Die Umsetzung des Bebauungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wir-
kungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. 
Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten.

100 
 
11.5.9 Landschaft 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Ausarbeitungen zum Schutzgut Landschaft basieren auf dem Grünordnungsplan (RMP Ste-
phan Lenzen Landschaftsarchitekten, Stand Juli 2021). Dieser enthält Betrachtungen zum aktu-
ellen Orts- und Landschaftsbild und beschreibt mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Klima beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Das Plangebiet ist mit Höhenunterschieden zwischen 45,00 m ü. NHN und 47,00 m NHN über-
wiegend eben. Der Bereich zwischen Poller Kirchweg, Am Schnellert und Siegburger Straße 
liegt im Vergleich zum Hafenareal leicht erhöht auf 46,5 m NHN bis 48,7 m NHN. 
Nach RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021) ist das Landschafts- bzw. Ortsbild 
weitgehend durch die Industrie- und Gewerbenutzung bestimmt. Das lange Hafenbecken hat 
bei Mittelwasserstand einen Wasserspiegel knapp 6 m unterhalb der Kaimauern. Dadurch wirkt 
ein großer Raum über der Wasserfläche auf das Ortsbild. Die teilweise nicht mehr genutzten 
ehemaligen Kran- und Verladevorrichtungen sind über das Hafengelände hinaus wahrnehmbar. 
Geprägt wird das Orts- und Landschaftsbild darüber hinaus durch die rund 60 m hohen Hoch-
silo- und Mühlengebäude. Das derzeit nicht zugängliche Hafengelände ist durch die über die 
Drehbrücke verlaufende Alfred-Schütte-Allee im Westen wahrnehmbar. Von der denkmalge-
schützten Drehbrücke kann man das gesamte Hafenbecken überblicken. Der Dom ist vom Ha-
fenkopf aus und von beiden Hafenbeckenseiten sichtbar. 
Ortsbildprägend im Westen verläuft die Alfred-Schütte-Allee in Dammlage und mit der Lin-
denallee oberhalb der Poller Wiesen. Diese grenzt das industriell genutzte Hafenareal vom 
Landschaftsraum der Poller Wiesen hin ab.  
Die angrenzenden Poller Wiesen stellen eine große Offenfläche entlang des Rheins dar. Als 
rheinstromnahe Freifläche sind die Poller Wiesen durch den dynamischen Rhein-Wasserstand 
geprägt und bieten einen freien Blick auf das Panorama der linken Rheinseite sowie auf die 
Baumallee und die dahinter noch in Teilen hervorragenden Silos und Kräne. 
Die 4-spurige Siegburger-Straße mit mittiger Stadtbahntrasse, Geh- und Radweg und Straßen-
bäumen prägt im Osten das Erscheinungsbild und grenzt das Hafenareal zu den anschließen-
den Stadträumen von Deutz ab. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Fläche weiterhin in gewerblicher Nutzung, die 
sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte. Hierdurch würde sich das Orts- und Landschaftsbild 
höchstens geringfügig verändern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Teilplan Infrastruktur greift bei isolierter Betrachtung nur geringfügig in das Stadtbild ein. 
Während die Grünflächen das Erscheinungsbild des Plangebiets deutlich aufwerten, beinhaltet 
der Teilplan Infrastruktur keine orts- oder landschaftsbildprägende Bebauung, ausgenommen 
das geplante Schulgebäude und die Bebauung im GE BF Ost 04 mit einer maximal zulässigen 
Gebäudehöhe von 74,5 Metern über NHN.

101 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Mit dem Erhalt einzelner Elemente wie alter Krananlagen kann die historisch industrielle Prä-
gung des Deutzer Hafens auch mit Erschließung als Wohn- und Arbeitsquartier beibehalten 
werden. 
Bewertung 
Durch Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit einem durchglie-
derten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild durch die Planung 
aufgewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie hier das weite 
Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar 
werden.  
Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Ziel der Gesamtplanung ist eine neue städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens. Leitstra-
tegien des Projektes sind dabei  
 die industrielle Geschichte des Deutzer Hafens durch Bewahrung, Umnutzung und Neuin-
terpretation prägender sowie denkmalgeschützter Elemente auch in dem neuen Wohn- und 
Arbeitsquartier zu integrieren,  
 eine klima- und hochwasserangepasste Stadtlandschaft mit Stadt- und Freiräumen zu 
schaffen und  
 vielfältige Nutzungen anzubieten.  
Während auf der westlichen Seite die Wohnnutzung dominiert, wird die östliche Seite als ein le-
bendiges Viertel mit vielen unterschiedlichen Nutzungen gestaltet. Insgesamt wird sich mit ei-
nem Wechsel aus Wohnbebauung, Plätzen sowie durchgliedernden Grünflächen ein sehr ab-
wechslungsreiches Ortsbild entwickeln. Die das Ortsbild prägenden denkmalgeschützten hohen 
Mühlengebäude werden erhalten. Das entstehende Quartier profitiert von dem Panorama auf 
den Kölner Dom sowie den angrenzenden Grünflächen der Alfred-Schütte-Allee und den Poller 
Wiesen.  
Die geplanten Hochhäuser werden sich gemäß des Integrierten Plans an den Höhen der Müh-
lengebäude orientieren. Mögliche Auswirkungen der Quartiers- und insbesondere der Höhen-
entwicklung auf das Stadtbild und die Stadtansicht werden in den folgenden Teil-Bebauungsplä-
nen geprüft. Die Sichtachsen auf den Dom auch von außerhalb des Deutzer Hafens werden 
freigehalten.  
Das Gebiet wird für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar. Mit dem Hafenbecken, der Pro-
menade und den Parks entstehen neue qualitative Freiräume.

102 
 
11.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Biologische Vielfalt beziehen sich stets auf die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Bau-
felder). 
Die einzelnen Biotope im Eingriffsbereich weisen alle eine geringe Artenvielfalt aus vorwiegend 
weitverbreiteten Arten, bei einem hohen Anteil nicht-heimischer Arten, auf (~ alpha-Diversität). 
Insbesondere der Gebäudebestand hat dabei jedoch auch eine Habitatfunktion für gebäudebrü-
tende Arten. Der Eingriffsbereich bietet als Ganzes für ein innerstädtisches Gebiet eine erhöhte 
Anzahl an Habitatstrukturen (~ beta-Diversität): Mit der unmittelbaren Verbindung zum Gewäs-
ser, großen, leerstehenden Hallen und Gebäuden sowie Brachen mit Verbuschungstendenzen 
findet sich ein vielfältiges Habitatangebot für städtische, gebäudebrütende Vogelarten, Fleder-
mäuse und amphibische Arten oder Reptilien. Es befinden sich jedoch keine seltenen Biotope 
im Hafenareal und auch der vorhandene Baumbestand auf den privaten Flächen ist eher von 
nachrangiger Bedeutung und weist große Pflegerückstände auf. Die Bäume der Lindenallee Alf-
red-Schütte-Allee sind hingegen überwiegend der Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase zuzu-
ordnen, nur teilweise sind die Bäume bereits in der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2).  
Seltene oder bedrohte Arten sind vorrangig als Durchzügler und Gäste nachweisbar (vgl. Riet-
mann & Tillmanns 2021). Die Fläche trägt somit insgesamt nicht erheblich zur Erhöhung der 
Biodiversität des weiteren Naturraums (~ gamma-Diversität) bei. 
Die Fläche ist entlang der Alfred-Schütte-Allee Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds 
zur Vernetzung wichtiger Lebensräume. Die Fläche wird als Verbundfläche „Rheinaue im Stadt-
bereich Köln“ (VB-K-5007-101) mit besonderer Bedeutung, insbesondere für die Habitatvernet-
zung von Wasser- und Wattvögeln ausgewiesen. Sie ist durch das Plangebiet jedoch nur margi-
nal tangiert. Die Schutz- und Entwicklungsziele, die mit der Flächenausweisung vorgesehen 
sind, betreffen vor allem die Förderung des Auencharakters etwa durch extensive Grünlandbe-
wirtschaftung oder naturnahe Gewässergestaltung. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei möglicher Intensivierung der gewerblichen Nutzung (in Teilen) des Plangebiets würden die 
Arten- und Strukturvielfalt des Eingriffsbereichs mit zunehmender Versiegelung und Erhöhung 
der Störungsintensität abnehmen. Folglich kommt es zu einer geringen Ausprägung der biologi-
schen Vielfalt, vor allem innerhalb der verbleibenden Ökotone sowie auf lokaler Ebene (Ab-
nahme der alpha- und beta-Diversität). Der ohnehin nur geringe Beitrag des Gebiets zur biologi-
schen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert (kein Einfluss auf die gamma-
Diversität). 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch die Planung des Teilplans Infrastruktur wird der Anteil an Grünflächen erhöht. Auch die 
umfangreiche Baumpflanzung in Parks, auf Plätzen und entlang der Straßen und Promenaden 
erhöht mittel- bis langfristig das Habitatangebot. Dieser Effekt wird jedoch durch das erhöhte 
Störungsniveau durch eine vermutlich intensive Nutzung der Grünflächen konterkariert. Dies

103 
 
kann mitunter auch die sensibleren Bereiche der Poller Wiesen betreffen. Der höhere Grünflä-
chenanteil wird höhere Abundanzen weit verbreiteter Tier- und Pflanzenarten beherbergen kön-
nen, für störungsempfindliche Arten wird jedoch das Potenzial verringert. 
Letztlich ist zu vermuten, dass die Planung einen leicht negativen Einfluss auf die alpha- und 
beta-Diversitätsmuster im Untersuchungsgebiet haben dürfte (z.B. eine leichte Verarmung der 
lokalen Artenvielfalt durch den o.g. Wegfall empfindlicher Arten). Der ohnehin nur geringe Bei-
trag des Gebiets zur biologischen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert 
(kein Einfluss auf die gamma-Diversität). 
Durch die Planung erfolgt kein Eingriff in die Belange des Biotopverbunds NRW, da die Flächen 
ohnehin nur marginal tangiert werden und zudem dort der Erhalt der bisherigen Strukturen (mit 
leichten Anpassungen der Wegestruktur) festgesetzt wird (siehe Vermeidungs-/ Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen). Allerdings bereitet der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur die spätere Nutzungsintensivierung durch Erholungssuchende auf den Grünflächen 
vor. Da innerhalb des Plangebiets nicht die für erforderlich erachtete Fläche an öffentlichen 
Grünflächen vorgehalten werden kann, die nach dem kooperativen Baulandmodell als notwen-
dig erachtet wird, kommt es auch zu einer Intensivierung der Freizeitnutzungen im Bereich der 
Poller Wiesen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Der Erhalt des Baumbestands nach den Maßgaben der Baumschutzsatzung wird im Zuge der 
nachgelagerten Genehmigungsverfahren, bzw. der Ausführungsplanung geregelt.  
Durch die Festsetzung von Eingrünungen wird die biologische Vielfalt im Plangebiet nur in dem 
dafür notwendigen Maße beeinträchtigt.  
Der Bebauungsplan setzt in den Flächen der Alfred-Schütte-Allee, welche Bestandteil eines 
Landschaftsschutzgebiets sowie des landesweiten Biotopverbundes sind, Grünflächen sowie 
Baumbestände zum Erhalt fest. Somit wird ein Eingriff in die Schutzziele dieser Flächen zu-
nächst vermieden. Zudem wird durch die Festsetzung dreier Parks zwischen Poller Wiesen und 
dem Deutzer Hafenbecken auch die kleinräumige Vernetzung beider Strukturen dauerhaft gesi-
chert. 
Bewertung 
Die biologische Vielfalt im Eingriffsbereich ist sowohl in der Nullvariante als auch in der Pla-
nungsvariante als gering zu bewerten. Die Fläche ist nur marginaler Bestandteil des Biotopver-
bunds NRW. Die Auswirkungen der Planung auf die biologische Vielfalt sind daher als geringfü-
gig zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Da die Gesamtplanung Wohnraum für bis zu 6.900 Menschen vorsieht, ist eine stark frequen-
tierte Nutzung der Grünflächen zu Erholungs- und Freizeitzwecken zu erwarten. Das Störungs-
niveau wird weiter zunehmen, was jedoch angesichts des bereits darauf angepassten Artinven-
tars der Flächen lediglich Effekte auf die lokale Abundanz einzelner Arten haben dürfte. 
Insbesondere aber im Bereich der Poller Wiesen wird es zu einer erheblichen Erhöhung des 
Nutzungsdrucks kommen. Damit verbunden ist dann auch eine geringere Eignung dieser sen-
siblen Flächen als Habitat störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der ökologi-

104 
 
schen Bedeutung dieser Flächen kann dies auch Beeinträchtigungen auf Ebene der gesamt-
städtischen Biodiversität und negative Effekte auf die Funktion im landesweiten Biotopverbund 
nach sich ziehen. Nach Möglichkeit sind weitere Vermeidungsmaßnahmen in diesem Zusam-
menhang im Zuge nachgelagerter Planungsebenen vorzusehen (etwa Besucherlenkung im Be-
reich der Alfred-Schütte-Allee), sowie in den Bebauungsplanverfahren der einzelnen Baufens-
ter. 
11.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von  
  gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts. 
Das FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene Fischarten ab. Ein weite-
rer geschützter Uferabschnitt dieses Gebietes befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts. 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 
2000-Gebiete kann aufgrund des Abstandes des Plangebiets zu den geschützten Gebieten und 
den Inhalten der Planung (Umwandlung einer industriell-gewerblichen Nutzung mit Schifffahrt) 
ausgeschlossen werden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des 
Schutzzweckes dieser Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 
2000-Gebiete kann auch bei Durchführung der Planung aufgrund des Abstandes des Plange-
biets zu den geschützten Gebieten und den Inhalten der Planung (Umwandlung einer industri-
ell-gewerblichen Nutzung) ausgeschlossen werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung 
Auswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur auf die Natura 2000-
Gebiete können ausgeschlossen werden.

105 
 
11.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB) 
11.5.12.1 Lärm 
Es wurde eine Schalltechnische Untersuchung durch das Büro ADU cologne, Februar 2021, 
durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den öffentlichen Straßen- und Schienenlärm, 
Lärm aus Flugverkehr und der Schifffahrt sowie Gewerbelärm und Freizeitlärm. Das Gutachten 
basiert auf der Annahme einer Gesamtumsetzung des Quartiers Deutzer Hafen. Die nachfol-
gend beschriebenen planungsbedingten Auswirkungen gehen über die durch den Teilplan Infra-
struktur selbst hervorgerufenen Auswirkungen hinaus. 
Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs wurde auf die zur Verfügung gestellten Zah-
len des Verkehrsgutachtens (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2022) sowie den Ver-
kehrszahlen der Stadt Köln (Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 2019 und 2020) und den 
übermittelten Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST 2015) zurückgegriffen. Zur Be-
rechnung der Emission des öffentlichen Schienenverkehrs wurde auf die Zugzahlen der Deut-
schen Bahn AG sowie der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zurückgegriffen. 
Orientierende Messungen wurden nicht durchgeführt. 
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte  
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist an-
zustreben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 
8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr).  
Tabelle 5: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) je Gebietsausweisung 
 
Gebietsausweisung  Orientierungswerte in dB(A) 
 Straßen-/Schienenver-
kehr 
Industrie/Gewerbe, Frei-
zeitlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Reine Wohngebiete  50 40 50 35 
Allgemeine Wohngebiete  55 45 55 40 
Mischgebiete, Dorfgebiete  60 50 60 45 
Gewerbegebiete, Kernge-
biete  
65 55 65 50 
Sonstige Sondergebiete, 
soweit sie schutzbedürftig 
sind, je nach Nutzungsart  
45-65 35-65 45-65 35-65 
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche 
ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwe-
gen der Eisenbahn und Straßenbahnen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel der Immis-
sionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV nicht überschritten werden:

106 
 
Tabelle 6: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV 
 
Gebietsausweisung  Immissionsgrenzwerte in dB(A) 
 Tag Nacht 
Gewerbegebiete  69 59 
Kern-, Dorf-, Mischgebiete  64 54 
Reine und Allgemeine 
Wohngebiete und Klein-
siedlungsgebiete  
59 49 
Krankenhäuser, Schulen, 
Kurheime und Altenheime  
57 47 
 
Die Beurteilung von Lärm durch gewerbliche Geräusche in der Nachbarschaft wird in der TA 
Lärm geregelt. Die Beurteilungspegel beziehen sich auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden 
am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). 
Tabelle 7: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
 
Gebietsausweisung  Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Industriegebiete  70 70 
Gewerbegebiete  65 50 
Urbane Gebiete  63 45 
Dorfgebiete, Kerngebiete, 
Mischgebiete  
60 45 
Allgemeine Wohngebiete, 
Kleinsiedlungsbereiche  
55 40 
Reine Wohngebiete  50 35 
Kurgebiete, Krankenhäu-
ser, Pflegeanstalten  
45 35 
 
Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen im Freizeitlärmerlass NRW geregelt. 
Für jeden der Beurteilungszeitraume und der zu betrachtenden Tage werden Immissionsricht-
werte angegeben, die insbesondere die Ruhezeiten und die Nachtzeit berücksichtigen. Sie ori-
entieren sich dabei an der jeweilig vorzufindenden Nutzung an den Immissionsorten. Einzelne, 
kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o.g. Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 
dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

107 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Lärm beziehen sich stets auf die gesamte Fläche des 
Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Verkehrslärm  
Das Plangebiet wird im aktuellen Zustand mit Verkehrslärm verschiedener Quellen beauf-
schlagt.  
Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plangebiet umgebenden Straßen 
sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, dem Deutzer Ring und weite-
ren Verkehrsachsen bestimmt. 
Im Bereich der Siegburger Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die 
Beurteilungspegel tags an den straßenzugewandten Fassaden in 4 m Höhe in größeren Teilbe-
reichen bis zu 75 dB(A), in kleinen Abschnitten auch bis zu 80 dB(A). Die Nachtwerte erreichen 
in größeren Abschnitten bis zu 65 dB(A), in kleineren Bereichen bis zu 70 dB(A). Eine gesund-
heitliche Beeinträchtigung kann daher bereits im Bestand nicht ausgeschlossen werden. 
Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke – 
Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg Nord) sowie die KVB-Linien 
3, 4, 7, 15 und 16. 
Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche Rheinschifffahrt, der 
Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbereich zu berücksichtigen.  
Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmissionsplan 
Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr von tags: ≤ 45 
dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. 
Gewerbelärm 
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Industriebetriebe an der 
Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen Plangebiet. Darüber 
hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des 
Plangebietes. An diesen Betrieb grenzt ca. 140 m nordöstlich am Poller Kirchweg Wohnnutzung 
in einer gemischten Baufläche und in ca. 150 m eine Wohnbaufläche an. Das nächstgelegene 
mehrgeschossige Wohnhaus liegt am Poller Kirchweg 65a. 
Da alle gewerblichen Nutzungen mit relevanten Anlagenlärmimmissionen im Rahmen der Um-
strukturierung des Gebiets Deutzer Hafen ihren Betrieb einstellen, können mögliche Gewerbe-
lärmimmissionen durch die Fa. Schütte den Beurteilungspegel tags/nachts bestimmen (ADU co-
logne). 
Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die Schiffsliegeplätze am 
Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke.  
Freizeitlärm 
Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche ausschließlich für gewerbli-
che Zwecke genutzt wird.  
Eine Freizeitnutzung (u.a. Spaziergänge, Picknicks oder Radtouren) findet zurzeit auf den be-
nachbarten Poller Wiesen in der Rheinaue statt. Die Nutzungsart des Landschaftsschutzgebiets

108 
 
„Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ im Bereich der Poller Wie-
sen wird im Landschaftsplan mit „stiller Erholung“ beschrieben. Damit einher geht auch eine ge-
minderte Intensität von Freizeitnutzungen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Verkehrslärm 
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind im Bereich der Siegburger Straße Änderungen auf-
grund der allgemeinen Verkehrszunahme und damit verbundener erhöhter Lärmemissionen zu 
erwarten. Das Verkehrsgutachten geht auch bei Nichtdurchführung der Planung von einer zu-
nehmenden Verkehrsbelastung vor allem durch verschiedene Quartiersentwicklungen im Kölner 
Stadtgebiet aus. Diese betreffen insbesondere das übergeordnete innerstädtische Streckennetz 
wie die Östliche Zubringerstraße, jedoch ist auch im Bereich der Siegburger Straße eine Ver-
kehrszunahme von etwa 2.200 – 2.800 Fahrten pro Tag festzustellen. Hinsichtlich der Emissio-
nen aus der Schifffahrt sind keine gravierenden Änderungen zu erwarten, ebenso wenig bei den 
Zugzahlen des Güterverkehrs sowie des ÖPNVs. Es ist davon auszugehen, dass die geplante 
S-Bahnlinie auch ohne die Entwicklung des Deutzer Hafens durch die Deutsche Bahn ins Stre-
ckennetz aufgenommen wird. Dagegen ist von einer Takterhöhung der Straßenbahnfahrten bei 
Nichtdurchführung der Planung nicht auszugehen. 
Gewerbelärm 
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich weiterhin ausschließlich Gewerbe- und Industrie-
bebauung im Änderungsbereich befinden. Diese Nutzung könnte sich auf Grundlage des vor-
handenen Planungsrechtes reintensivieren. Damit würde auch der Gewerbelärm zunehmen. Im 
Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren wären negative Auswirkungen auf schutzwür-
dige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. Entsprechend des Trennungsgrundsat-
zes sind nur solche Anlagen genehmigungsfähig, die die Lärmsituation entsprechend dem 
Schutzstatus der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld nicht wesentlich verschlechtern. 
Für den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb sind im Flächennutzungsplan potenzielle 
Erweiterungsflächen als Industriegebiet (GI) dargestellt. Auch für eine Entwicklung dieser Flä-
chen wären im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf 
schutzwürdige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. 
Freizeitlärm 
Freizeitlärm wäre bei Nichtdurchführung der Planung auch in Zukunft nicht auf der Fläche zu 
erwarten. Die Nutzung der Poller Wiesen bliebe unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Verkehrslärm / Gesamtverkehr 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind zunächst 
keine maßgeblichen zusätzlichen Straßenverkehrslärmimmissionen im Sinne von vorhabenbe-
dingten Auswirkungen verbunden, diese werden erst bei Gesamtumsetzung des Vorhabens 
mit den daraus resultierenden Quell- und Zielverkehren auftreten (siehe Kapitel Ausblick auf 
das Gesamtvorhaben). Die mit dem Teilplan Infrastruktur zulässigen baulichen Nutzungen in 
GE Hafenamt und GE BF Ost 04 sowie in der Fläche für Gemeinbedarf – Schule werden nur 
rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag auslösen. Diese Belastung ist hinsichtlich ihrer Emissionen in

109 
 
Relation zur heutigen Belastung der Siegburger Straße zu vernachlässigen. Insoweit wird sich 
das vorhandene Belastungsniveau im Umfeld des Plangebietes aufgrund der Vorbelastungen 
nicht maßgeblich verändern. Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur ist somit hinsichtlich des Straßenverkehrslärms nicht mit relevanten Auswirkungen in-
nerhalb des Plangebietes verbunden. 
Bei der Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind hinsichtlich 
des Verkehrslärms Einwirkungen von außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen, die ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm, aber auch durch Schifffahrtslärm sowie 
Fluglärm hervorgerufen werden: 
 Die Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm liegen im günstigsten Fall bei unter 35 dB(A) 
tags in den geplanten geschützten Blockinnenbereichen der Baufelder, steigen aber vor al-
lem entlang der Siegburger Straße sowie Am Schnellert (GE BF Ost 04) auf bis zu 80 dB(A) 
an. Die Nachtwerte liegen stellenweise unterhalb von 35 dB(A) in Blockinnenbereichen so-
wie den südlichen Teilbereichen des Plangebietes und steigen auf bis zu 70 dB(A) an der 
Siegburger Straße sowie Am Schnellert an. 
 Die Schienenverkehrspegel bewegen sich sowohl tags als auch nachts von unter 40 dB(A) 
in Blockinnenbereichen bis zu über 80 dB(A) nahe der Südbrücke.  
 Die durch Schifffahrtslärm verursachten Pegel liegen tags zwischen unter 35 dB(A), steigen 
aber in Rheinnähe auf bis zu über 60 dB(A) an. Nachts liegen die Pegel zwischen unter 35 
dB(A) und bis zu mehr als 55dB(A). 
 Für den Fluglärm werden energieäquivalente Dauerschallpegel von tags: ≤ 45 dB(A) und 
nachts: ≤ 45 dB(A) angesetzt. 
Die entsprechenden Belastungen wurden für die einzelnen Lärmquellen getrennt erfasst und 
energetisch zum einem Beurteilungspegel Gesamtverkehr addiert (ADU cologne 2021). Berück-
sichtigung fand dabei die Zunahme des Schienenverkehrs bis zum Prognosejahr 2035. 
Aufgrund der Belastungen durch den Gesamtverkehr – tags und nachts zwischen unter 45 
dB(A) und bis über 80 dB(A)– wurden für den geplanten Gebäudebestand Schallschutzmaß-
nahmen festgesetzt.  
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Parkanlagen von 55 dB(A) werden 
in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Betrachtung der Lärmquellen Straßenver-
kehrslärm und Schifffahrtslärm nach Umsetzung der baulichen Nutzungen in den künftigen Bau-
feldern eingehalten. Im Hafenpark (Park III) weist lediglich eine marginale Fläche am Nordende 
des Parks sowie die Parkflächen vom Park I und II“ entlang der Planstraße Pegel des Straßen-
verkehrslärms von bis zu 60 dB(A) bzw. in Einzelbereichen 65 dB(A) auf.  
Stärkere Belastungen treten jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. In größeren Berei-
chen liegen die Immissionen in den Parkanlagen bei bis zu 60 dB(A), in Teilbereichen auch bei 
bis zu 65 dB(A), in Randbereichen des Parks II auch bei bis zu 70 dB(A).  
Als Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität lässt sich die Gewährleistung einer unge-
störten Kommunikation über kurze Distanzen mit normaler, allenfalls leicht angehobener 
Sprechlautstärke heranziehen. Dies ist nach gängiger Feststellung außen bei einem Dauer-
schallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und somit in weiten Teilen der Grünflächen, insbeson-
dere den Parks I und III möglich. 
In den Innenhofbereichen der Schule (Annahme: Umsetzung der Baustruktur des Integrierten 
Plans) können Pegel in 2 m Immissionshöhe (etwas über der durchschnittlichen Kopfhöhe von

110 
 
Personen) von überwiegend unter 50 dB(A) bei den einzelnen Verkehrslärmarten erreicht wer-
den. Der Beurteilungspegel Gesamtverkehr (tags, 4 m Immissionshöhe, in denen die maxima-
len Pegel erreicht werden) liegt unter Berücksichtigung der Gebäudekörper im Schulinnenhof 
gemäß integriertem Plan zwischen 50 und 55 dB(A). 
Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Nachbarschaft 
Bei Gesamtumsetzung des Vorhabens werden sich Quell- und Zielverkehre ergeben, die Ver-
änderungen im öffentlichen Straßenverkehr nach sich ziehen. Mit alleiniger Umsetzung des Be-
bauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur werden jedoch noch keine mengenmäßig 
hohen Verkehrszahlen erzeugt, da diese lediglich untergeordnet bauliche Nutzungen mit ent-
sprechenden Verkehren zulässt. Bei alleiniger Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen 
– Teilplan Infrastruktur werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag erwartet. Dies sind im 
Vergleich zum heutigen Zustand mit gewerblich-industrieller Nutzung des Deutzer Hafens und 
damit verbundenen ungefähr 6.000 Fahrten je 24 Stunden bedeutend geringere Verkehrszah-
len.  
Gleichwohl wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur die wesentliche Änderung der Siegburger Straße vorbereitet. Nach Umsetzung des Ge-
samtvorhabens ist zudem mit einem vorhabenbedingten Verkehrsaufkommen von rund 22.800 
Kfz-Fahrten pro Werktag zu rechnen. Aufgrund der Zunahme der vorhabenbedingten Quell- und 
Zielverkehre ergeben sich bei Gesamtumsetzung des Vorhabens Veränderungen beim Stra-
ßenverkehrslärm. 
Prüfung des Straßenneu- und -ausbaus gemäß 16. BImSchV 
Durch den geplanten Ausbau der Siegburger Straße ist zum einen das Kriterium einer wesentli-
chen Änderung gemäß 16. BImSchV erfüllt. Im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der 
Siegburger Straße außerhalb des Plangebietes ergeben sich zum anderen, gegenüber dem 
Prognosenullfall, Veränderungen der Immissionspegel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen 
der bestehenden Nachbarschaft führen können.  
Das Lärmgutachten enthält daher eine erste Einschätzung gemäß 16. BImSchV zur Notwendig-
keit von Schallschutzmaßnahmen an den Bestandsgebäuden. Dies umfasst die Ermittlung des 
erstattungsfähigen Bereichs sowie die Ermittlung der Immissionspegel an den Fassaden der 
einzelnen Gebäude innerhalb des erstattungsfähigen Bereichs. 
Im Nullfall vorhandene Überschreitungen der in der 16. BImSchV angegebenen Pegelwerte von 
70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden bei Umsetzung der Planung in Teilbereichen insbe-
sondere nachts weiter um bis zu 2,1 dB(A) erhöht.  
Diese Pegelerhöhungen erzeugen einen Anspruch betroffener Bewohner/innen an der Siegbur-
ger Straße / im Hasental sowie Siegburger Straße / An den Maien auf Schallschutzmaßnahmen 
gemäß 16. BImSchV.  
Das Mobilitätskonzept sowie die Erschließungsplanung, die sich aus der Verkehrsuntersuchung 
ergeben, sehen Maßnahmen zur Reduzierung von den erwarteten Mehrverkehren auch auf der 
Siegburger Straße vor. Dies sind z.B. die Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie weiterer Er-
schließungsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets, wie der Ausbau mehrerer Straßenkreu-
zungspunkte, die Umgestaltung der Siegburger Straße sowie die Ertüchtigung im Bereich Im 
Hasental/Östliche Zubringerstraße. Mit der Umsetzung verkehrsreduzierender Maßnahmen, 
werden auch die Lärmemissionen entlang der Siegburger Straße beschränkt und dem Tren-
nungsgrundsatz im Sinne des § 50 BImSchG Rechnung getragen.

111 
 
Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand o.ä. an der Siegburger Straße 
sind aufgrund des bestehenden Straßenquerschnitts (öffentlicher Straßenraum mit durch die 
Straßenbahngleise getrennten Richtungsfahrbahnen) nicht möglich und städtebaulich sowie 
aus verkehrstechnischer Sicht wenig sinnvoll. Um die Querungsmöglichkeiten für Auto-, Fuß- 
und Radverkehr an den Straßenkreuzungen sowie die Zugänge zur Straßenbahn zu gewähr-
leisten, wäre eine durchgehende Lärmschutzwand nicht realisierbar, was wiederum ihre Leis-
tung in Bezug auf Lärmminderung stark beeinträchtigen würde. Damit wären außerdem die 
Kosten im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen unverhältnismäßig.   
Im Rahmen der Straßenausbauplanung sind weitere Maßnahmen wie Anpassungen des Fahr-
bahnbelags, Flüsterasphalt, Temporeduzierungen o.ä. zu prüfen. Ob die fortschreitende Erhö-
hung des Anteils der E-Mobilität zu einer wesentlichen Lärmminderung an der Lärmquelle im 
innerstädtischen Bereich führt, ist derzeit noch nicht absehbar und kann somit nicht als aktive 
Maßnahme berücksichtigt werden. 
Die Ergebnisse der Lärmmessungen im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung im 
Bereich der Bestandsbebauung auf der östlichen Seite der Siegburger Straße zeigen, 
dass an den Immissionsorten der Messpunkte eine im Nullfall vorhandene Überschrei-
tung der in der 16. BImSchV zur Beurteilung von Änderungen angegebenen Pegelwerte 
von 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts im Planfall weiter erhöht wird. Die Veränderun-
gen im Vergleich zwischen Planfall und Nullfall belaufen sich tags auf eine maximale Er-
höhung um +0,1dB (A) sowie nachts zwischen 0 und +2,1 dB(A). 
Bei den betroffenen Gebäuden sind die Anforderungen zur Prüfung notwendiger Schutzmaß-
nahmen für schutzbedürftige Räume zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch 
Verkehrsgeräusche gemäß 24. BImSchV erfüllt. Diese Gebäude stehen nicht unter Denkmal-
schutz, so dass etwaig notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen von Fassade, Fenstern bzw. 
Fenstertüren bei den errechneten Maßnahmenpegeln technisch machbar sind. 
Gewerbelärm 
Die derzeit noch bestehenden, lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit 
BImSchG-Genehmigung werden ebenso aufgegeben bzw. verlagert wie die Tankstelle. Daher 
stellt der Gewerbelärm dieser Nutzungen künftig keinen limitierenden Faktor für die städtebauli-
che Entwicklung mehr dar und auch die Störwirkung auf das bauliche Umfeld wird sich reduzie-
ren. Einzige Ausnahme ist ein Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an der Alfred-Schütte-Allee, 
dessen Betriebsaufgabe bis spätestens 2026 angestrebt wird. Über eine bedingte Festsetzung 
im Bebauungsplan wird aber sichergestellt, dass immissionsempfindliche Nutzungen wie die 
Schule erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb endgültig aufgegeben sowie der 
Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde. Zudem verbleibt der Discounter voraussichtlich 
im Plangebiet, soll aber in die Blockrandbebauung integriert und die Stellplätze in eine Tiefga-
rage verlagert werden. 
Bei isolierter Betrachtung des Teilplans Infrastruktur würde sich das emittierende Gewerbe da-
mit im Plangebiet stark reduzieren. Die geplanten GE-Gebiete (ehemaliges Hafenamt, geplan-
tes Umspannwerk) sind als Gewerbelärmquellen eher von nachrangiger Bedeutung (im Sinne 
von Auswirkungen des Vorhabens). Über eine Festsetzung wird geregelt, dass sich nur Be-
triebe ansiedeln dürfen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.  
Darüber hinaus sind die Liegeplätze für Schiffe am Rhein und im Vorhafen sowie das geplante 
Quartierszentrum Essigfabrik Gewerbelärmemittenten.

112 
 
Die Beurteilungspegel der Schiffsliegestellen liegen im Plangebiet tags und nachts in großen 
Teilen unter 35 dB(A). In der Umgebung der Schiffsliegestellen sind vor den rheinzugewandten 
Fassaden der Plangebäude ungünstigenfalls Beurteilungspegel von 51 dB(A) tags und 34 
dB(A) nachts zu erwarten. Dies gilt auch für die Immissionsbelastung der geplanten Grünflä-
chen. 
Mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ für die Wasserfläche des Hafenbe-
ckens werden neue Lärmemissionen vermieden. Die allgemeine Zulässigkeit von Schiffsverkehr 
im Hafenbereich wird zudem eingeschränkt. In besonders gelagerten Fällen, die eine Schiff-
fahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit 
einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Die 
Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse ist – unter Berücksichtigung der übrigen Liegeplätze im 
Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse gemäß TA Lärm zu verorten. 
In der Umgebung der Veranstaltungshalle „Essigfabrik“ wird der Richtwert der TA Lärm zur Tag-
zeit ausgeschöpft. Mit der Aufsiedlung des Gebiets wird das Nutzungskonzept des Veranstal-
tungszentrums „Essigfabrik“ angepasst, das können bauliche (z.B. Schalldämmung) sowie be-
triebliche Maßnahmen sein. Nachts wird die Essigfabrik zukünftig nicht mehr betrieben. Immissi-
onskonflikte sind daher nicht zu erwarten. 
Die Gewerbelärmquellen in der Umgebung des Plangebietes bleiben auch zukünftig bestehen, 
sie sind hinsichtlich möglicher Einwirkungen auf die Planung zu betrachten. Auswirkungen auf 
die geplanten Nutzungen im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ergeben 
sich nicht.  
Freizeitlärm 
Durch den Teilplan Infrastruktur wird die Erschließung der Fläche als Wohn- und Arbeitsquartier 
vorbereitet. Damit gehen freizeitliche Nutzungen des im Geltungsbereich des Teilplans Infra-
struktur befindlichen Hafenbeckens, beispielweise als Freibad oder Event- und Platzfläche so-
wie sportliche Nutzung der Grünflächen (sportliche Vielzweckfläche in der Holzhalle (‘Halle 
Steil’)) einher.  
Konkrete Nutzungs- und Betriebskonzepte für die Gestaltung der Freizeitflächen liegen bisher 
nicht vor, die Beurteilung möglicher Schallemissionen (Auswirkungen der Planung) beruht da-
her zunächst auf Annahmen. Eine künftige Nutzungs- und Betriebskonzeption ist jedoch so aus-
zulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebietes ausgeschlossen werden kön-
nen. 
Zugleich werden mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst keine 
immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des Freizeitlärms bei 
alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Problemlagen ergeben. Auf mögliche Lärmemissionen durch diese Nutzungen kann 
durch entsprechende Nutzungs- und Betriebskonzepte der Freizeitflächen sowie die Umsetzung 
eines entsprechenden Lärmschutzes bei der Realisierung der künftigen Nutzungen in den Bau-
feldern der Teilpläne reagiert werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2022) beinhal-
tet Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger Straße. Ziel ist

113 
 
es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. Je nach Um-
setzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der Siegburger 
Straße und daher auch mit geringeren Verkehrslärmemissionen zu rechnen. 
Schallschutzmaßnahmen  
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung (ADU cologne 2021) erfolgte unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Lärmquellen und unter Annahme freier Schallausbreitung die 
Festlegung von maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109:2018. Daraus wurden Lärm-
pegelbereiche (LPB) abgeleitet. 
Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden im Plangebiet die Lärmpegelbereiche 
zwischen IV und VII für die Berechnung einer freien Schallausbreitung festgesetzt. Die Zuord-
nung zwischen dem maßgeblichen Außenlärmpegel und dem Lärmpegelbereich ergibt sich wie 
nachstehend: 
bis 55 dB(A)    I  
60 dB(A)   II  
65 dB(A)   III  
70 dB(A)   IV  
75 dB(A)    V  
80 dB(A)   VI  
> 80* dB(A)  VII 
*Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB(A) sind die Anforderungen aufgrund der örtli-
chen Gegebenheiten festzulegen. 
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im 
bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere 
LPB an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden. 
Der geplante Schulstandort im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt in ei-
nem Lärmpegelbereich von V. Der Lärmschutz funktioniert nur bei geschlossenen Fenstern. Da-
her enthält der Teilbebauungsplan Infrastruktur Festsetzungen zu schallgedämmten Lüftungen, 
die die Schulnutzung bei geschlossenen Fenstern zulassen. 
Die maßgeblichen Schienenlärmimmissionen werden erzeugt, wenn Güterzüge tags wie nachts 
über die Südbrücke fahren. Die Möglichkeiten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind bei der 
bestehenden Brücke gemäß ADU cologne (2021) stark begrenzt. Die Brücke steht zum einen 
wegen ihrer eisenbahngeschichtlichen Bedeutung, wegen des Stahl-Fachwerkbaus und der teil-
weise erhaltenen neuromanischen Steinbauten mittlerweile unter Denkmalschutz. Bei Zugüber-
fahrten wird zum anderen die gesamte Stahlkonstruktion angeregt, so dass Lärmschutzwände, 
wenn überhaupt aus Gründen der Statik und des Denkmalschutzes möglich, nicht den gewohn-
ten Lärmschutz liefern können. Des Weiteren verlaufen nördlich auf der Brücke neben den Glei-
sen ein Fuß- und Radweg und darüber eine 110-kV-Bahnstromleitung (Köln–Sindorf). 
Bewertung 
Auf das Plangebiet wirken weiterhin erhebliche Verkehrslärmimmissionen (Straße, Schiene, 
Schifffahrt, Flugverkehr) ein, deren Quellen überwiegend außerhalb des Plangebietes liegen. 
Da jedoch der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur überwiegend keine An-
siedlung empfindlicher Nutzungen zulässt, sind die Einwirkungen bestehender oder zukünftiger 
Lärmimmissionen auf die Planung und die baulichen Nutzungen im Umfeld zunächst noch kein

114 
 
relevanter Faktor. Einzige Ausnahme bildet das geplante Schulgebäude als schutzwürdige Nut-
zung, für das Lärmpegelbereiche festgesetzt werden.  
Im Bereich der Grünflächen können überwiegend Verkehrslärmpegel von weniger als 55 dB(A) 
erreicht werden. Lediglich durch den Schienenverkehrslärm erfolgt eine höhere Beaufschlagung 
von bis zu 70 dB(A) in kleineren Teilbereichen. Bei der Entwicklung des Schulstandortes sind 
Lärmpegelbereiche zu berücksichtigen.  
Es ist mit einer starken Abnahme von gewerblich verursachten Lärmemissionen zu rechnen. 
Die Flächen für künftige Freizeitaktivitäten werden so konzipiert, dass keine Beeinträchtigungen 
von empfindlichen Nutzungen außerhalb des Plangebietes entstehen. Möglichen Freizeitlärm-
immissionen in den benachbarten Baufeldern kann durch eine entsprechende Konzeption der 
Freizeitflächen sowie die Umsetzung eines entsprechenden Lärmschutzes entgegengewirkt 
werden.  
Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des 
Deutzer Hafens unter Berücksichtigung zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen gemäß gut-
achterlicher Aussage insgesamt nicht entgegen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Erst mit Umsetzung des Gesamtvorhabens ist die schalltechnische Situation im Plangebiet voll-
ständig zu beurteilen. Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen stehen der städtebauli-
chen Konversion des Deutzer Hafens nicht entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der 
Nutzungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruk-
tur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im 
künftigen Quartier erheblich verbessert werden. 
Verkehrslärm 
Auf das Plangebiet wirken weiterhin Verkehrslärmimmissionen aus dem Umfeld sowie durch ge-
bietsinterne Verkehre ein. Das Schallgutachten begutachtet diese bei Umsetzung des Gesamt-
vorhabens. Für die baulichen Strukturen liegen dabei die Inhalte des Integrierten Plans zu-
grunde. 
Die Immissionen durch den Straßenverkehrslärm bewegen sich insbesondere in den hafenbe-
ckenzugewandten Seiten des Deutzer Hafens unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. 
Lediglich im Umfeld der Planstraßen werden auch Werte von bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 60 
dB(A) nachts erreicht (Immissionshöhe 4 m). Die höchsten Belastungen bestehen im Bereich 
der Siegburger Straße sowie Am Schnellert, hier werden Pegel von bis zu 80 dB(A) tags sowie 
bis zu 70 dB(A) nachts erreicht. 
Die Belastungen durch Schienenverkehrslärm der Bahnstrecke bewegen sich in größeren Tei-
len des Plangebiets unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. Allerdings treten nahe der 
Bahnstrecke sowie am westlichen Rand des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 75 
dB(A), vereinzelt auch über 89 dB(A) tags sowie nachts auf. Im südlichen Abschnitt der Sieg-
burger Straße kommen Schienenverkehrslärmimmissionen der Straßenbahn hinzu. 
Die Belastungen durch Schifffahrtslärm liegen in größeren Bereichen unterhalb der Orientie-
rungswerte der DIN 18005. Lediglich am westlichen Rand des Plangebietes liegen die Beurtei-
lungspegel bei bis zu 60 db(A) tags sowie bis zu 55 dB(A) nachts. 
Die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm in Teilen des Plangebietes überschritten.

115 
 
Innerhalb des Plangebietes resultieren aus den Einwirkungen des Verkehrslärms von außerhalb 
teilweise Beurteilungspegel von größer 70 dB(A) tags und mehr als 60 dB(A) nachts, bei denen 
bei dauerhafter Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 
werden kann. Vor diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Bebauungsplänen sowie in 
den Genehmigungsverfahren Regelungen des passiven Schallschutzes vorgesehen bzw. wird 
Wohnen in zu stark Lärm belasteten Teilbereichen ausgeschlossen. Hinzu kommen architekto-
nische Lösungen wie angepasste Grundrissgestaltungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu 
konzipieren, die in Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags 
sicherstellen.  
Gewerbelärm 
Mit der weiteren Entwicklung der Baufelder ist auch die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen 
vorgesehen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Bebauung als Riegel im Süden. Für einzelne 
Baufelder ist eine Nutzungsmischung vorgesehen. Die genaue Lage und die jeweiligen Nutzun-
gen stehen zurzeit noch nicht abschließend fest und werden bspw. durch Konzeptvergaben 
spezifiziert. Durch entsprechende Regelungen zum aktiven Schallschutz in den jeweiligen Be-
bauungsplänen wird sichergestellt, dass keine Immissionsschutzkonflikte entstehen. Das Lärm-
gutachten wird daher entsprechend fortgeschrieben.  
Mögliche künftige gewerbliche Lärmemissionen der „Essigfabrik“ hängen vom künftigen Nut-
zungskonzept ab. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Quartierszentrums, das schalltechnisch 
ertüchtigt wird und das sowohl in Bezug auf die Betriebszeiten als auch in der Art der Nutzung 
angepasst wird. Entsprechende Maßgaben werden unter Berücksichtigung der künftigen Immis-
sionsempfindlichkeit der Umgebung im Bebauungsplan zu diesem Baufeld festgelegt.  
Ebenso zu berücksichtigen sind mögliche Lärmemissionen der geplanten Einzelhandelsnutzun-
gen und entsprechende Schallschutzmaßnahmen.  
Zur Beurteilung möglicher Emissionen der südlich des Deutzer Hafens gelegenen Firma 
Schütte wurden gutachterlich flächenbezogene Schallleistungen pro m² für GI-Gebiete über den 
gesamten Beurteilungszeitraum tags/nachts der TA Lärm für die gesamte Betriebsfläche auf 
eine relative Höhe von 8 m angesetzt. Auf dieser Basis wurden jeweils die maximalen über alle 
Geschosse berechneten Beurteilungspegel für die Nachtzeit vor den Fassaden der Plange-
bäude im Deutzer Hafen ermittelt. Unter dem angesetzten Worst-case-Szenario für die Emissio-
nen werden die entsprechenden Richtwerte der TA Lärm für Wohn- bzw. Mischgebiete zur 
Nachtzeit unterschritten.  
Zudem hat die Fa. Schütte in wesentlich kürzerem Abstand bereits im Bestand Immissionsorte 
mit zur künftigen Nutzung im Plangebiet vergleichbaren Immissionsempfindlichkeiten, so dass 
das angesetzte Worst-case-Szenario eine starke Überzeichnung der tatsächlichen Immissions-
situation im Plangebiet wiedergibt. Daher ist sicher davon auszugehen, dass die Richtwerte der 
TA Lärm zur Tag- und Nachtzeit im Plangebiet nicht überschritten werden. 
Zusätzlich wurde das potenzielle Emissionsverhalten weiterer gewerblicher und industrieller 
Bauflächen untersucht, die südlich der Bahntrasse im FNP dargestellt, aber noch nicht umge-
setzt sind. Diese wurden ebenfalls mit konservativen Planwerten für flächenbezogene Schall-
leistungspegel belegt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Plangebiet untersucht. Im Er-
gebnis ergeben sich keine Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm tags. Zur Nachtzeit 
wird eine Überschreitung von bis zu 2 dB für Urbane Gebiete im künftigen Baufeld 10a prognos-
tiziert. Nach heutigem Stand der Planung sind hier jedoch keine Wohnnutzungen vorgesehen, 
daher ist kein immissionsschutzrechtlicher Konflikt zu erwarten.

116 
 
Freizeitlärm 
Vorgesehen ist eine Nutzung der Holzhalle (‘Halle Steil’) als sportliche Vielzweckfläche, Sport-
flächen wie Bolzplatz und Beachvolleyballfeld im südöstlichen Bereich des Parks III, die Ent-
wicklung eines Freibades im Hafenbecken, eine Eventfläche und evtl. temporäre Gastronomie 
auf dem Hafenbecken, eine Platzfläche sowie Wasserspiele und Sitzstufen im Bereich der 
Überbauung des Hafenbeckens. Da diese Nutzungen für die Allgemeinheit und nicht für Sport-
vereine vorgesehen sind, wird eine Beurteilung nach der Freizeitlärmerlass NRW durchgeführt. 
Eine konkrete Nutzungs- und Betriebskonzeption für die Flächen mit Freizeitnutzungen liegt bis-
her nicht vor. Gemäß ADU cologne (2021) können bei Gesamtumsetzung der Planung die Be-
urteilungspegel in den Baufeldern tags außerhalb der Ruhezeiten mit bis zu 55 dB(a) unterhalb 
der Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete liegen, die entsprechenden Nut-
zungen wären damit innerhalb dieser Zeiten unter Freizeitlärmgesichtspunkten grundsätzlich 
zulässig.  
Innerhalb der Ruhezeiten wird unter den bisher getroffenen Annahmen – flächenbezogene 
Schallleistung für die Holzhalle sowie für Freibad und Hafenbecken – eine Überschreitung von 
bis zu 5 dB in den an die Freizeitnutzungen angrenzenden Baufeldern erwartet. Dies ist bei der 
Auslegung des Schallschutzes in den folgenden Bebauungsplänen für diese Baufelder zu be-
rücksichtigen. 
Eine Nutzung zur Nachtzeit ist unter Lärmgesichtspunkten bei den bisherigen Annahmen nicht 
realisierbar. Unter Berücksichtigung eines konkreten Nutzungs- und Betriebskonzeptes ist dies 
in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren im Detail zu prüfen, u.a. auch Möglichkeiten ei-
ner Verschiebung der Nachtzeit im Sinne der Ziffer 3.4 des Freizeitlärmerlasses NRW.  
Das Schwimmbad im Hafenbecken ist unter Berücksichtigung der avisierten angrenzenden Nut-
zungen genehmigungsfähig. Die Emissionen von Freibädern bzw. Schwimmbadanlagen wer-
den insbesondere durch die menschliche Stimme erzeugt und damit bestimmt. Die rein techni-
schen Geräuschemissionen der Anlagen sind dabei nicht pegelbestimmend. Gemäß des Lärm-
schutzgutachtens können Außenpegel bis max. 55 dB(A) an den gegenüberliegenden Fassa-
den entstehen. Es ist zu erwarten, dass vor den Fassaden der im Plangebiet geplanten Woh-
nungen im WA, bzw. MI die Beurteilungspegel tags außerhalb der Ruhezeit unter den Richtwer-
ten für allgemeine Wohngebiete, bzw. Mischgebiete liegen werden. Innerhalb der Ruhezeiten ist 
eine Überschreitung von bis zu 5 dB zu erwarten, so dass Maßnahmen notwendig werden. Eine 
Nutzung zur Nachtzeit ist aufgrund der gegenüber der Tagzeit um 15 dB niedrigeren Richtwer-
ten nicht realisierbar. Die Maßgaben des Freizeitlärmerlasses können insgesamt eingehalten 
werden, auch die Vorgaben für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel) werden 
eingehalten. Eine detaillierte Prüfung unter Hinzuziehung einer detaillierten Nutzungs- und Be-
triebskonzeption mit Regelungen zu Öffnungszeiten und eine konkrete Abstimmung mit den 
künftigen angrenzenden Nutzungen, erfolgt in den weiteren Planungsschritten und Genehmi-
gungsverfahren.  
Schallschutzmaßnahmen  
In den jeweiligen Bebauungsplänen zu den Baufeldern erfolgen unter Berücksichtigung der er-
mittelten maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. daraus abgeleiteter Lärmpegelbereiche Festset-
zungen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen.  
Insbesondere in den Bereichen mit Beurteilungspegeln Verkehrslärm von über 70 dB(A) tags 
und über 60 dB(A) nachts sind besondere Vorkehrungen zu treffen. So sind an allen Aufent-

117 
 
haltsraumfenstern und -fenstertüren Maßnahmen wie verglaste Balkone und sogenannte Prall-
scheiben vorzusehen. Darüber hinaus ist eine Grundrissgestaltung zur Sicherstellung einer be-
ruhigten lärmabgewandten Seite pro Wohnung vorzusehen. Zudem sind bei Außenwohnberei-
chen ab einem Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags Maßnahmen vorzusehen, mit denen dieser 
Pegelwert auf Balkonen, Loggien eingehalten werden kann. Mit diesen Maßnahmen kann eine 
Eignung für Wohnnutzungen sichergestellt werden. Können gesunde Wohnverhältnisse nicht 
sichergestellt werden, ist in den folgenden Teilbebauungsplänen, für diese Bereiche Wohnen 
auszuschließen. 
Die Möglichkeiten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Südbrücke sowie auch im sonsti-
gen im Plangebiet sind gemäß ADU cologne (2021) stark begrenzt (siehe oben). Lärmschutz-
wände sind aufgrund des hohen Platzbedarfs auszuschließen. 
11.5.12.2 Altlasten 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Hinsichtlich des Themenbereichs Altlasten wurden umwelttechnische Untersuchungen und Be-
wertungen des Deutzer Hafens durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020). Diese 
Untersuchungen klärten im Vorfeld der weiteren Planungen, ob und in welchem Umfang Belas-
tungen des Bodens bzw. des Grundwassers vorliegen. Geländeuntersuchungen wurden von 
Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Als technische Verfahren kamen Rammson-
dierungen, Bodenluftmessungen, Absaugversuche, Grundwassermessungen und chemische 
Bodenanalysen zum Einsatz.  
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Altlasten beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder).  
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großflä-
chigen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen. Im Untersuchungsgebiet be-
finden sich mehrere Flächen, die als Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 
BBodSchG im Altlastenverdachtsflächenkataster / Fachinformationssystem „Altlasten und 
schädliche Bodenveränderungen“ (FIS AlBo) des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln eingetragen sind.  
Aktuell befinden sich im Plangebiet folgende Eintragungen im Kataster über Altlasten und alt-
lastverdächtige Flächen (gem. § 2 BBodSchG): 
Es sind 20 Altstandorte verzeichnet. Davon sind 14 Altstandorte nachrichtlich genannt, d.h. 
dass bei derzeitiger Nutzung bzw. bei derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die 
Schutzgüter vorliegt. 5 Altstandorte sind als Altlasten verzeichnet, d.h. bei diesen Flächen 
wurde eine Gefährdung nachgewiesen. Eine Sanierung ist durchzuführen. Ein Altstandort ist als 
Verdachtsfläche verzeichnet, d.h. eine Gefahrenermittlung ist notwendig. 
Im Plangebiet befinden sich außerdem 3 Altablagerungen; eine davon ist als Verdachtsfläche 
verzeichnet und für zwei Altablagerungen liegt bislang keine Verdachtsbewertung vor. Sie sind 
lediglich nachrichtlich im FIS AlBo verzeichnet.  
Im Plangebiet befindet sich weiterhin eine stoffliche Bodenveränderung, die durch Bodenaus-
kofferung saniert wurde. 
Im Bereich des Deutzer Hafens sind zudem 2 Grundwasserschäden (Benzol und PAK) einge-
tragen.

118 
 
Vor dem Hintergrund dieser potenziellen Bodenbelastungen wurde das Plangebiet gutachterlich 
untersucht. Die Untersuchungen von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) unterteilen das 
Plangebiet dafür in die Teilflächen 1 bis 13 (siehe Abbildung 2). 
 
 
Abbildung 2:  Teilflächen der Bodenuntersuchungen 
Quelle: Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020)  
Die Untersuchungen zeigen im Großteil des Plangebietes eine dem innerstädtischen Großraum 
Köln vergleichbare Belastungssituation (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). 
Im Ergebnis liegen damit in großen Bereichen des Plangebietes unauffällige Schadstoffgehalte 
vor. Von den untersuchten 13 Teilflächen wurden 9 als unkritisch bewertet. Für 4 Flächen 
wurde ein weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf festgestellt. Es handelt sich um 
die Teilflächen 4, 5, 7 und 8b, bei denen Bodenverunreinigungen bis z.T. in den Grundwasser-
schwankungsbereich oder stellenweise im Grundwasserkörper (Fläche 5 und 7) ermittelt wur-
den. Die Verunreinigungen bestehen aus Chlorparaffinen (Fläche 4), MKW und Benzol (Fläche 
5), PAK und MKW (Fläche 7) sowie ebenfalls MKW (Fläche 8b).  
Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch ist bei den derzeitigen Nutzungsverhältnissen mit 
vollflächiger Versieglung und teilweise offenen Gewerbeflächen in Großteilen des Plangebietes 
nicht erkennbar. 
In den Teilflächen 4 und 8b liegen Gefährdungen für das Schutzgut Grundwasser vor, die kriti-
schen Befunde reichen in diesen Bereichen bis in den Grundwasserschwankungsbereiche. Ein 
Grundwasserschaden konnte für die Fläche 8b ausgeschlossen werden. In den Teilflächen 5 
und 7 sind die entsprechenden Belastungen bereits im Grundwasser nachgewiesen.  
Sanierungskonzepte liegen bisher für keine der Flächen vor. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer nahezu vollflächigen Versiegelung des Plange-
biets auszugehen. Leckagen, Handhabungsverluste oder unsachgemäßer Umgang mit Gefahr-
stoffen könnten zu weiteren Bodenbelastungen führen. Eine Gefährdung des Schutzgutes

119 
 
Mensch ist bei der möglichen gewerblichen Nutzung nicht zu erwarten. Der festgestellte Sanie-
rungsbedarf hat auch in der Nullvariante Gültigkeit. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die 4 Flächen mit weiterem Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf liegen alle zumindest 
teilweise im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur.  
Beim Transferpfad Bodenluft → Mensch besteht im Plangebiet kein Handlungsbedarf.  
Im Bereich der Teilflächen 1 bis 4, 6 und 7 sowie 10 bis 13 erfolgt eine nahezu vollständige Ver-
siegelung, die auch die geplanten Promenaden und Plätze (Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung) umfasst. Ebenso werden die Flächen in der Teilfläche 9 (Straßenverkehrs-
flächen) vollständig versiegelt. Ein Direktkontakt Boden → Mensch ist damit zukünftig in den 
überwiegenden Flächenanteilen ausgeschlossen. In verbleibenden kleinräumigen, unversiegel-
ten Bereichen (bspw. Grünstreifen und Beete, Baumscheiben) sind hinsichtlich der Wirkungs-
pfade Boden → Mensch sowie Boden → Grundwasser potenziell vorhandene und im Zuge der 
Baumaßnamen potenziell verbleibende Kontaminationen zu beachten und ggf. ein Bodenaus-
tausch vorzusehen. 
Vor dem Hintergrund des Transferpfad Boden → Grundwasser sind die geplanten Nutzungen 
im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur grundsätzlich möglich. In den Teilflä-
chen 4 und 7 soll eine vollständige Versiegelung der Flächen stattfinden, so dass künftig keine 
weitere Schadstoffmobilisierung durch Sickerwasser erfolgen kann. Dies umfasst auch die Ver-
kehrsflächen sowie die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, die im Teilplan Infra-
struktur festgesetzt werden. Ob diese Versiegelung ausreicht, müssen die Sanierungsuntersu-
chungen zeigen. Nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen mit einem konkreten Nutzungskon-
zept ist hier zu prüfen, ob eine kleinräumige Sanierung erforderlich und möglich ist. Das Gut-
achten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weist hier einen Bereich mit Sanierungs- bzw. 
Sicherungsbedarf aus. In Fläche 7 sind weitere eingrenzende Geländeuntersuchungen erfor-
derlich. Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weisen daher einen Bereich mit Untersuchungs-
bedarf für die schutzgutbezogene Bewertung aus. 
Im Plangebiet ist die Entwicklung von Grünflächen vorgesehen. Für den Bereich des Parks I in 
Teilfläche 5 liegen Hinweise auf lokale und noch einzugrenzende Bodenbelastungen vor, das 
Gutachten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weist einen Bereich mit Untersuchungsbe-
darf für die schutzgutbezogene Bewertung aus. In den vorgesehenen Parkbereichen wäre da-
her ein direkter Kontakt Boden → Mensch möglich. Daher sind – unbeschadet der noch ausste-
henden Untersuchungen im Rahmen der Vorhabenrealisierung – ein zumindest oberflächenna-
her Bodenaustausch oder eine Bodenaufbringung erforderlich. Über Art und Umfang des Bo-
denaustausches entscheidet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nach Vorlage der Sanie-
rungskonzepte. Ggf. sind weitere Sanierungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich, 
die aber die Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Darüber hinaus sind 
in Abhängigkeit von verbleibenden Restbelastungen Sicherungsmaßnahmen gegen Sickerwas-
sereintrag in das Grundwasser durchzuführen.  
Im Bereich des Parks II in Fläche 5 liegen unauffällige Bodenbefunde vor. 
Im in Fläche 8b gelegenen Park III sind ebenfalls ein oberflächennaher Bodenaustausch oder 
eine Bodenaufbringung erforderlich. Über Art und Umfang des Bodenaustausches entscheidet 
auch hier das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nach Vorlage der Sanierungskonzepte im 
Zuge der Ausführungsplanung, um die geplanten Nutzungen als Schule und Spielplatz sicher-
stellen zu können.

120 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des 
Altlastenkatasters in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt geprüft. U. a. 
wurden neue Grundwassermessstellen in Fläche 7 eingerichtet. Nach Abschluss der noch aus-
stehenden Gefährdungsabschätzungen werden gutachterliche Empfehlungen zur weiteren Vor-
gehensweise ausgearbeitet. Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung nach § 13 BBodSchG 
werden Sanierungskonzepte für die Flächen 4, 5, 7 und 8b erarbeitet. 
In weiten Bereichen kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse derzeit keine Gefährdung 
von den angetroffenen Auffüllungsmaterialien für die Kompartimente Mensch und Grundwasser 
abgeleitet werden. Bei einer Entsorgung von Bodenaushub müssen die Zuordnungswerte der 
LAGA berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis erfolgt im Bebauungsplan. 
Bei Durchführung der Baumaßnahmen kann baubedingt ein direkter Kontakt zwischen Mensch 
und Kontaminationsbereichen nicht ausgeschlossen werden, so dass für Teilbereiche neben 
der für Baustellen üblichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ergänzende Vorschriften zu 
beachten sind (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). In den Bebauungsplan sind hierzu ent-
sprechende Hinweise aufzunehmen. Sämtliche Bodenarbeiten sind von geeigneten Fachgut-
achtern zu überwachen. Die Überwachungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. 
Für den Bereich der Grünflächen ist im Hinblick auf ggf. verbleibende Restbelastungen und den 
Kontakt Boden → Mensch stellenweise ein Bodenaustausch bzw. die Aufbringung unbelasteten 
Bodenmaterials erforderlich. Dies betrifft den Park I sowie Park III. 
Bewertung  
Die Untersuchung des Plangebiets hat nach Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) mehrheitlich 
unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten 
Nutzung unbedenklich sind. Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär hin-
sichtlich des Schutzgutes Grundwasser in den Teilflächen 4, 5 und 7 festgestellt.  
Ein Großteil der vorhandenen Belastungen wird im Zuge der Vorhabenumsetzung aufgenom-
men sowie sach- und fachgerecht entsorgt. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach ab-
schließender Festlegung der Rahmenbedingungen im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu 
spezifizieren, insbesondere hinsichtlich tolerierbarer Restbelastungen.  
Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in den Flächen 4, 5, 7 und 8b werden einzelfall-
bezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt. 
In den künftig als Grünflächen genutzten Bereichen ist der direkte Kontakt Boden → Mensch 
durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. In diesen unversiegelten Bereichen ist zudem 
beim Verbleib von Restbelastungen im Untergrund unter Umständen eine kontrollierte Fassung 
des Niederschlagswassers einzurichten. Die weiteren Untersuchungen müssen auch zeigen, ob 
und wo eine zusätzliche Versiegelung erforderlich werden könnte. 
Bei Umsetzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung 
des Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Gegen die Umnut-
zung bestehen somit gutachterlich keine Bedenken.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben

121 
 
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird im Bereich der künftigen Baufelder insge-
samt unter Berücksichtigung einer fachgutachterlichen Erfassung und Bewertung, einer Gefah-
renermittlung sowie der Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen als gering er-
achtet.  
Für die geplanten Nutzungen sind nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen und Nutzungs-
konzepte genauere Sanierungsuntersuchungen und -konzeptionen erforderlich, die mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt abzustimmen sind. Dementsprechend weist das Gutachten 
von Dr. Tillmanns & Partner GmbH auch in den künftigen Baufeldern stellenweise Bereiche mit 
Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf aus (Flächen 4, 5 und 7). Die künftigen Baufelder werden 
jedoch ausnahmslos mit Tiefgaragen angelegt. Daher ist davon auszugehen, dass bestehende 
Bodenkontaminationen im Zuge der Entwicklung der Baukörper vollständig beseitigt und fach-
gerecht entsorgt werden. Auf den Wohnbaugrundstücken bestehen künftig keine Außenflächen 
mit Bodenanschluss mehr. 
11.5.12.3 Erschütterungen  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Basis der Beschreibungen ist Gutachten von ADU cologne (Stand September 2020). In beste-
henden, nicht mehr genutzten eingeschossigen Gebäuden an der Südwestgrenze des Plange-
biets wurden Messeinrichtungen installiert, um mit einer Dauermessung die Erschütterungs-
immissionen der Bahnstrecke zu dokumentieren. Auf Grundlage der Messungen fanden Bewer-
tungen hinsichtlich möglicher Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß 
DIN 4150 Teil 2 sowie Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude gemäß DIN 4150 Teil 3 statt. 
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Erschütterungen beziehen sich stets auf die gesamte 
Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Quelle für Erschütterungen im Umfeld des Plangebietes sind die Schienenstrecken der Deut-
schen Bahn, die im Süden in Dammlage verlaufen.  
Auswirkungen der Straßenbahn (KVB-Linie 7 in der Siegburger Straße) auf das Plangebiet sind 
nicht zu erwarten, da der Abstand der Trasse zwar in Teilbereichen unterhalb der 25 m gemäß 
VDI-Richtlinie 3837 liegt, die Trasse jedoch in diesem Bereich in eigenem Gleisbett und kurven-
frei verläuft (ADU Cologne 2020). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Das verkehrliche Erschütterungspotential der Schienenstrecken entspricht dem Bestand. 
Bei Nichtdurchführung der Änderung ergibt sich im Plangebiet durch die Intensivierung der ge-
werblichen und industriellen Nutzungen in Verbindung mit einer möglichen Reaktivierung der 
Güterbahntrassen im Änderungsbereich ein mäßig erhöhtes Erschütterungspotenzial. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass die von der Bahntrasse ausge-
henden Erschütterungen die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Men-
schen in Gebäuden für Gewerbegebiete (hier GE BF Ost 04) nicht überschritten werden. Somit 
liegen derzeit keine erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen vor. Weiter ist gemäß 
DIN 4150 Teil 3 derzeit nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude zu rechnen, da 
auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten werden.

122 
 
Das geplante Schulgebäude als schutzwürdige Nutzung in der Fläche für Gemeinbedarf ist 
noch weiter von den Gleisanlagen entfernt. Daher sind auch hier keine Einwirkungen durch Er-
schütterungen zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Eine Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zum derzeiti-
gen Kenntnisstand nicht erforderlich. 
Bewertung 
Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf ge-
plante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungs-
immissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Angrenzende Bahntrassen rufen keine er-
heblichen Belastungen hervor. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass nicht mit schädlichen Umweltein-
wirkungen auf mögliche Gebäude selbst oder auf Menschen infolge von Erschütterungsimmissi-
onen aus dem Schienenverkehr zu rechnen ist.

123 
 
11.5.12.4 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawan-
delfolgen) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen der sonstigen Umweltbelange und Risiken beziehen sich stets auf 
die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige 
Baufelder). 
Das gesamte Hafenareal befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Rheins – ausgenom-
men sind hier lediglich die Bereiche entlang der Siegburger Straße sowie östlich des Poller 
Kirchwegs. Bereits bei einem HQ50 tritt das Wasser aus dem Hafenbecken, bei einem HQ100 
wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet. Nähere An-
gaben enthält das Kapitel 11.5.5.1.   
Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren durch Starkregenereignisse. Die 
Starkregengefährdung wird jedoch selbst bei einem 200-jährlichen Regenereignis überwiegend 
als mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung vor.  
Das Plangebiet liegt im Bereich der Bombenabwürfe des Zweiten Weltkrieges. Vor allem im 
südlichen Plangebiet ist daher mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. In Teil-
bereichen hat bereits eine entsprechende Räumung stattgefunden.  
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Planungsgebie-
tes erzeugten magnetischen Felder wurden in einem Gutachten (EM-Institut GmbH 2020A) 
durch Feldstärkemessungen ermittelt und anhand der geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV 
bewertet. Nach vorliegenden Untersuchungen werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV sehr 
deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren für die Allgemeinbevölkerung aus. 
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen noch zwei Betriebe gemäß Abstandserlass Nordrhein-
Westfalen. 
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von rele-
vanten Störfallbetrieben (siehe auch Kapitel 11.5.19). Der Bereich zwischen den Rhein-Kilome-
tern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer als Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, in-
clusive einer Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel im Sinne der ADN (ZKR 2017).  
Zurzeit ist das Hafenbecken durchgehend mit Schiffen befahrbar.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Risiko durch Überflutung im 
Hochwasserfall bestehen. Bei Intensivierung der gewerblichen Nutzung der Fläche können zu-
sätzliche Bebauungen weitere Auswirkungen auf das Retentionsraumvolumen und das Hoch-
wasserrisiko haben. Diese Neuansiedlungen stehen jedoch unter einen entsprechenden Ge-
nehmigungsvorbehalt aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet.  
Auch eine Gefährdung durch Starkregenereignisse besteht bei Nichtdurchführung der Planung. 
Das potenzielle Vorkommen von Kampfmitteln wäre auch in der Nullvariante zu berücksichti-
gen. 
Von der Bahntrasse würde auch in Zukunft keine Gefahr durch magnetische Felder für die All-
gemeinbevölkerung ausgehen. 
Bei Umsetzung des bestehenden Planungsrechtes könnten sich neue Betriebe ansiedeln, die 
nach den Regelungen des Abstandserlasses zur beurteilen sind.

124 
 
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsberei-
chen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und ange-
messener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfall-
rechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten. 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte das Hafenbecken durchgehend von Schiffen ange-
fahren werden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Bei Erschließung des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet werden der Erhalt des 
Retentionsraumvolumens (siehe Kapitel 11.5.5.1) sowie eine Evakuierung des Gebietes im 
Hochwasserfall durch entsprechenden Straßenausbau gesichert.  
Die Anzahl der Starkregentage nimmt in den nächsten Jahren (2021 – 2050) um 1 bis 5 Tage 
im Jahr zu (LANUV 2021b). Die Straßengradienten sind so konzipiert, dass bei entsprechenden 
Regenereignissen keine Schäden an den benachbarten Gebäuden entstehen können. Parks 
und Plätze werden so modelliert, dass sie bei Starkregenereignissen die Funktion von Notwas-
serwegen in Richtungen Hafenbecken und / oder Rhein übernehmen können.  
Bei der Umsetzung der Bauleitplanung kann es zu massiven Erdarbeiten kommen. Im anste-
henden Bodenmaterial des Gebietes ist das Vorhandensein von Bombenblindgänger und ande-
ren Kampfmittel nicht auszuschließen. Dementsprechend sind Vorkehrungsmaßnahmen zum 
Schutz des Menschen bei den Bautätigkeiten zu treffen.  
Auch in Zukunft würden die Grenzwerte nach 26. BImSchV für magnetische Felder deutlich un-
ter-schritten. Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne 
Einschränkungen möglich und somit sowohl gewerbliche als auch Misch- und Wohnbebauung 
zulässig. 
Das geplante Umspannwerk wird in einem mehrgeschossigen Gebäude errichtet. Bei Um-
spannwerken, die sich innerhalb von Gebäuden befinden, sind im Außenbereich keine nen-
nenswerten elektrischen Felder zu erwarten (EM-Institut GmbH 2020B). Zur Bewertung auftre-
tender Magnetfelder wurden Messungen an zwei vergleichbaren, im Stadtgebiet von Köln be-
reits in Betrieb befindlichen Umspannwerken durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der 
nach 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung geltende Grenzwert für magnetische Felder 
bereits in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerksgebäude sehr deutlich unterschritten wird. 
Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne Einschränkun-
gen möglich, die Errichtung von Wohngebäuden wäre grundsätzlich zulässig. Die Vorsorge-
empfehlungen der Stadt Köln (1 μT) werden ebenfalls bereits in unmittelbarer Nähe des Gebäu-
des eingehalten. 
Der Liegeplatz für Schiffe mit einem Kegel liegt gemäß ADN (ZKR 2017) in einer Entfernung 
von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten tangiert der 100 
m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. Der Bebauungsplan sieht 
hier keine Wohngebiete, Ingenieurbauwerke oder Tanklager vor, so dass die Liegestelle nach 
wie vor nutzbar ist und davon keine Gefährdungen des Plangebietes ausgehen.  
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, 
wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken 
nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch 
Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausge-
zeichnet ist.

125 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Bei einer weiteren Nutzung bzw. Nutzungsänderung des Deutzer Hafens sind die gesetzlich 
vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. 
Im Vorfeld der Baumaßnahmen ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen, um Gefahren durch 
Bombenblindgänger/ Kampfmittel zu vermeiden.  
Bewertung 
Die Festsetzungen und weiteren Inhalte des Bebauungsplans berücksichtigen die Lage des 
Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das Retenti-
onsvolumen werden vermieden.  
Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen nicht. 
Ein Störfallrisiko besteht nicht.  
Es werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von Starkregenereignissen getroffen.  
Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken 
bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
11.5.12.5 Besonnung / Belichtung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Faktoren Besonnung und Belichtung wurde in einem Gutachten der Transsolar Energie-
technik GmbH untersucht (Stand Januar 2020), das die Basis für die folgenden Ausarbeitungen 
bildet. Zunächst auf Basis des Masterplans von Cobe wurden die Parameter solare Einstrah-
lung, Besonnungsstunden sowie Tagelichtqualität nach DIN 5034 untersucht und Optimierungs-
vorschläge ausgearbeitet. Diese sind in eine Überarbeitung des Masterplans eingeflossen, aus 
dem der Integrierte Plan entwickelt wurde, der wiederum Basis für den Bebauungsplan ist. 
Die Bestandsbeschreibungen zu Besonnung und Belichtung beziehen sich stets auf die ge-
samte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufel-
der). 
Derzeit ist das Plangebiet durch großflächige, in Teilen unbebaute Ruderal-, Brach- oder Indust-
rieflächen geprägt. Vor allem in den unbebauten Bereichen ist von einer starken Besonnung der 
Freiflächen auszugehen. Verschattete Bereiche entstehen auf den Freiflächen nur in den der 
Sonne abgewandten Bereichen der Bestandsgebäude.  
Da die Fläche derzeit keine Wohnbebauung aufweist und nicht als Aufenthalts- und Erholungs-
raum dient, sind die Faktoren solare Einstrahlung, Besonnung und Tageslichtqualität / Belich-
tung bei der derzeitigen gewerblichen Nutzung nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund 
der eingehaltenen Abstandsflächen kann von der Einhaltung gesunder Arbeitsverhältnisse in 
Bezug auf die Belichtungssituation ausgegangen werden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die aktuelle Besonnungs- und Tageslichtsituation be-
stehen bleiben. Bei zusätzlichen Gewerbebauten, die nach § 34 BauGB genehmigungsfähig 
wären, würde der Verschattungsgrad der Umgebung voraussichtlich zunehmen. 
Über das Bauordnungsrecht wären die gesunden Wohn- bzw. primär Arbeitsverhältnisse sicher-
zustellen.

126 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur setzt u. a. die künftigen Freiraumbe-
reiche (Grünflächen, Promenaden und Plätze), die öffentlichen Verkehrsfläche des Deutzer Ha-
fens sowie Gewerbegebiet und Flächen für Gemeinbedarf (Schule) fest. Dafür wurden in einer 
Studie die Einstrahlung und die Besonnung dieser Freiräume untersucht (Transsolar Energie-
technik GmbH 2020). Das Gutachten geht von einer Gesamtumsetzung des Vorhabens aus, so 
dass bereits die künftige Verschattungswirkung geplanter Baukörper berücksichtigt wurde.  
Als Indikator für eine gute Aufenthaltsqualität in den Freiräumen wird die jährliche solare Ein-
strahlungssumme herangezogen. Unterhalb einer jährlichen Einstrahlungssumme von 
400 kWh / m² sind die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt. Bei Umsetzung des Vorhabens ist 
eine gute Verteilung der solaren Einstrahlung im Aufenthaltsbereich zu erwarten. Die öffentli-
chen Plätze sowie der östliche Boulevard entlang des Hafenbeckens erhalten viel Sonne. Teile 
des westlichen Boulevards werden hingegen künftig bei Umsetzung des Gesamtvorhabens 
durch die angrenzenden Gebäude verschattet.  
Die öffentlichen Grünflächen, vor allem der Park III, weisen in Teilbereichen eine hohe jährliche 
solare Einstrahlungssumme auf. In Teilbereichen ist die solare Einstrahlungssumme jedoch 
auch hier durch die geplanten Gebäudekörper reduziert. 
Eine Berechnung der Besonnung in den Aufenthaltsbereichen / Freiräumen erfolgte für den 21. 
März (Tag- und Nachtgleiche, gemäß DIN 5034). Dabei zeigte sich zum einen ein Vorteil für die 
Promenade an der Nord-Ost-Flanke des Hafens gegenüber der verschatteten Süd-West-
Flanke. Zugleich wird aber auch die gute Lage der zentralen Plätze und Freiräume links und 
rechts des Hafenbeckens deutlich. Hinsichtlich der Besonnung sind einige dieser Bereiche be-
sonders für öffentliche Aufenthaltsräume wie bspw. Cafés, Spielplätze, Parkanlagen geeignet, 
da die Anzahl der Sonnenstunden pro Tag hier dem Zielwert entspricht (durchgezogene lila Li-
nien in Abbildung 4). Die gestrichelte lila Linie zeigt beispielhaft einen Bereich, bei dem diese 
Funktionen am untersuchten Zeitpunkt aufgrund stärkerer Verschattung nur eingeschränkt mög-
lich sind. 
Auf Basis der Darstellungen des Integrierten Plans fand eine Überprüfung der Besonnung der 
geplanten Schule sowie der geplanten Gebäude im GE BF Ost 04 hinsichtlich der „Selbstver-
schattung“ durch angrenzende geplante Gebäude statt. Die nordwestlich und nordöstlich orien-
tierten Fassaden des Schulgebäudes sowie insbesondere die unteren Geschoße der Innenhöfe 
des Schulgebäudes konnten dabei die Besonnungskriterien gemäß DIN 5034 (Besonnung 17. 
Januar sowie 21. März) nicht erfüllen. Geprüft wurde auch der Tageslichtquotient, der insbeson-
dere im Gebäudeinneren nicht eingehalten werden konnte. 
Der Prüfung zugrunde lagen dabei die Kubaturen des Integrierten Plans. Im weiteren Planver-
fahren (Architektur) für das Schulgebäude sind daher planerische Minderungsmöglichkeiten zu 
berücksichtigen, wie etwa eine angepasste Grundrissgestaltung des Schulgebäudes, gestalteri-
sche Regelungen zu Fassaden und Fenstern sowie technische Lösungen. Entsprechende Re-
gelungen werden im Baugenehmigungsverfahren getroffen, so dass eine ausreichende Beson-
nung und Belichtung sichergestellt werden können.  
Beeinträchtigungen der Besonnung der Bestandsgebäude in der Umgebung sind bei Umset-
zung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht zu erwarten.

127 
 
 
Abbildung 3:  Solare Einstrahlung im Aufenthaltsbereich 
Quelle: Transsolar Energietechnik GmbH 2020 
 
Abbildung 4:  Besonnung im Aufenthaltsbereich 
Quelle: Transsolar Energietechnik GmbH 2020

128 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die künftige Nutzungsverteilung in den Freiräumen orientiert sich an den Aspekten Einstrahlung 
und Besonnung orientieren. In Bereichen mit zu hoher Einstrahlung / Besonnung werden durch 
Baumpflanzungen oder andere Verschattungselemente angenehme Aufenthaltsbedingungen 
gerade in den Sommermonaten hergestellt.  
Bewertung 
Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegenden Be-
reichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsverteilung gute bis sehr Aufenthalts-
bedingungen im öffentlichen Raum. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Im weiteren Planverfahren für die einzelnen Baufelder ist im Detail zu prüfen, ob es für beste-
hende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden zu einer Verschlechterung der 
Besonnung und der Tageslichtqualität kommen kann. Ist eine mittlere bis hohe Besonnung (Be-
sonnung länger als 3 bzw. 4 Stunden) sichergestellt, sind keine weiteren Maßnahmen erforder-
lich. Ist die Besonnung nur noch gering (Besonnung unter 1,5 Stunden), ist zur Vorbereitung ei-
ner Einzelfallentscheidung dann eine Prüfung der konkreten Grundrisssituation der betroffenen 
Bestandsbebauung erforderlich. Gegebenenfalls ist daraufhin die Planbebauung anzupassen.  
Um die Kriterien der Tageslichtqualität in den geplanten Neubauten zu erfüllen, sind Grundrisse 
und Raumtiefen so anzupassen, dass mindestens ein (Wohnraum-)Fenster an einer besonnten 
Fassade liegt („durchgesteckte Wohnungen“). Insbesondere in den unteren Geschossen sind 
ggf. andere Nutzungen vorzusehen oder zu gewährleisten. Auch die Blockinnenbereiche sind 
hinsichtlich ihrer Nutzungen zu prüfen. Bei Sicherstellung einer Besonnung von länger als 3 
Stunden sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich: Liegt die Besonnungsdauer unterhalb 
von 1,5 Stunden, sind planerische Minderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. In Einzelfällen 
kann ergänzend eine Betrachtung der Belichtungssituation innerhalb von Plangebäuden vorge-
nommen werden. 
In den nachfolgenden Planverfahren für die Baufelder werden diese Belange auf Basis der ein-
schlägigen Normen eingehend geprüft.  
11.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter beziehen sich 
stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie 
künftige Baufelder). 
Die 1888 erfolgte Eingemeindung von Deutz nach Köln bildete die Grundlage für den Hafenaus-
bau an der heutigen Stelle. Der hier gelegene Rheinarm „Schnellert“ wurde zwischen 1904 und 
1907 zu einem Industriehafen ausgebaut. 1909 nahm die erste Mühle ihren Betrieb auf (Busch-
mann et al. 2021).  
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens liegen innerhalb des Plan-
gebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische Bau-
werke und Strukturen.

129 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs der Landesplanung 
„Köln“ (KLB 19.08, LVR 2021a). Zugleich ist das Plangebiet dem Kulturlandschaftsbereich der 
Regionalplanung „Deutz, Mülheim“ (353) zugeordnet. Ein wertgebendes Merkmal ist hier der 
Deutzer Hafen. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regio-
nalplanung wird eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung beschrieben, insbesondere „das 
Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von histo-
rischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (LVR 2021b).  
Die Drehbrücke von 1907 / 1908 ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW 
und in der Denkmalliste der Stadt Köln unter der Nr. 4 gelistet. Die Gebäudekomplexe von Au-
ermühle und Ellmühle sind ebenfalls als Baudenkmal in der Denkmalliste (Nummer 8802) ein-
getragen. 
Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbecken mit: 
Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für die 
eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist. Im Plangebiet bestehen weitere Gebäude, 
die nicht denkmalgeschützt oder denkmalwert sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um Ge-
bäude, die für die gewerblich-industriellen Nutzungen errichtet wurden (Produktions-, Lager- 
und Verwaltungsgebäude). Auch das Gebäude der Essigfabrik ist nicht denkmalwert. Diese Ge-
bäude sind als sonstige Sachgüter einzustufen.  
Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wirkungsraum 
das Plangebiet. 
An der Alfred-Schütte-Allee werden die Allee sowie Grünanlagen und Sportflächen in der Denk-
malliste als Gartendenkmal geführt (Nummer 523). Der Denkmalwert beruht auf der in den 
1920er Jahre nach Plänen von Schumacher und Encke erfolgten Rheinufergestaltung im Zuge 
der Planung eines Gesamtgrünsystems für Köln. 
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort 
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war und zwischen 1861 und 1863 
durch den Umbau einer von 1855 stammenden Lünette entstand. Ende der 1950er Jahre er-
folgte ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. Mauerreste der zum Fort zugehörigen 
Kaponniere befinden sich im Keller eines Unternehmensgebäudes und sind nicht öffentlich zu-
gänglich (LVR 2021c).  
Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet liegen die eingetragenen Bodendenkmäler Nr. 
461, 462 und 473 – Poller Wiesen („Poller Köpfe“). Das Denkmal Nr. 461 liegt nördlich der Süd-
brücke, die Nummern 462 und 473 südlich der Brücke. Unter Denkmalschutz steht die histori-
sche Uferlandschaft der rechten Rheinseite zwischen Köln-Poll und Köln-Deutz, die durch um-
fangreiche historische Uferbefestigungen des 15. Jahrhunderts n. Chr. (und älter) bis 17. Jahr-
hunderts n. Chr. (und jünger) tiefgründig gestaltet ist. Unterhalb des Grundwasserspiegels und 
unter der Wasserbedeckung durch den Rhein sind die umfangreichen hölzernen Bauteile der 
Uferbefestigungen vorzüglich erhalten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung käme es im Zuge einer möglichen Re-Intensivierung 
der bestehenden gewerblichen Bauflächen möglicherweise zu einer Beeinträchtigung der denk-
malgeschützten oder erhaltenswerten Strukturen im Untersuchungsgebiet. Dies wäre im Einzel-
fall im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu untersuchen, sodass erhebliche Beein-
trächtigungen ausgeschlossen werden können.

130 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die denkmalgeschützten sowie die denkmalwerten Gebäude und Anlagen werden weitgehend 
in die künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des 
Denkmalschutzes ermöglicht wird. Lediglich im Bereich der Mühlenfuge / Platz 6 ist aus städte-
baulichen Gründen ein Teilabbruch der Mühlen geplant und mit dem Landschaftsverband 
Rheinland und dem Stadtkonservator abgestimmt. 
Die Krananlage im Bereich des künftigen Parks I soll erhalten werden, ebenso die Krananlagen 
EK 1 und EK 2 am Hafenbecken.  
Aufgrund der Anforderungen an die Hochwassersicherheit, dem mit dem Integrierten Plan fest-
gelegten System der Sockelkanten und den Anforderungen u.a. der Barrierefreiheit ist eine 
durchgehende Erhaltung der Gleisanlagen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge 
von Erlaubnisverfahren die Überdeckung von Gleisen möglich. Da die Sichtbarkeit der Gleise in 
nicht überdeckten Bereichen nicht die Anforderungen an den öffentlichen Raum einschränken 
darf, können die Gleise hier in die Oberflächen eingearbeitet werden. 
Im Bereich des Hafenbeckens ist ein Neubau von Brücken erforderlich, um die Erschließbarkeit 
des Gesamtareals sicherzustellen. Darüber hinaus sind Nutzungen am und auf dem Wasser ge-
plant. Mit diesen baulichen und anderen Anlagen wird jedoch nur punktuell in den denkmalwer-
ten Bestand des Hafenbeckens eingegriffen.  
Auswirkungen auf die denkmalgeschützte Südbrücke sind durch die Umsetzung des Bebau-
ungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht zu erwarten. 
Die kulturlandschaftlichen und denkmalpflegerischen Ziele der Kulturlandschaftsentwicklung 
werden bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur weitgehend 
berücksichtigt, insbesondere durch den Erhalt der prägenden Strukturen des Hafengebietes 
und deren Integration in die künftigen Nutzungen. Teilweise finden durch die Planungen Über-
prägungen der Hafenstrukturen statt. Dies umfasst die Schaffung von Überquerungen (zwei 
Brücken) sowie von Zugängen zu den Wasserflächen (Schwimmpontons), die Überbauung von 
Teilflächen des Wasserbeckens sowie die Anlage eines Schwimmbades und von Bootsanle-
gern. Diese Überprägungen werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da der Gesamtcha-
rakter des Deutzer Hafens weiterhin ablesbar bleibt. 
Das Bodendenkmal ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) ist innerhalb des Plangebietes bereits großflächig 
mit Gebäude und Straßen überbaut. Insoweit sind weitere Beeinträchtigungen des Bodendenk-
mals nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. 
Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Gartendenkmals Allee an der Alfred-Schütte-Allee 
sowie des Bodendenkmals Poller Wiesen sind nicht zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die denkmalgeschützten und denkmalwerten Bausteine des Deutzer Hafens (Baudenkmäler, 
Bodendenkmal, Gartendenkmal) werden als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan 
übernommen. Damit ist die Erhaltung dieser prägenden Kultur- und Sachgüter planungsrecht-
lich gesichert. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Denkmäler sind mit dem Stadtkonversator 
und dem Landschaftsverband Rheinland abzustimmen. 
Bei Baumaßnahmen im Bereich des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) wird eine archäolo-
gische Baubegleitung empfohlen, um eine denkmalgerechte Ausführung möglicher Baumaß-
nahmen gewährleisten zu können.

131 
 
Bewertung 
Durch Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und Integration erhaltenswerter Ge-
bäude und Anlagen in den künftigen Nutzungen ist die Auswirkung der Planung auf das Schutz-
gut Kultur- und sonstiger Sachgüter als gering einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der er-
haltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssitu-
ation und der Nullvariante positiv hervorzuheben. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die Belange des Denkmalschutzes fließen bei der weiteren städtebaulichen Gesamtplanung 
des Hafenareals in angemessenem Umfang ein und werden mit dem Stadtkonservator abge-
stimmt. So werden die weiteren denkmalgeschützten und denkmalwerten Gebäude und Struk-
turen, wie die Mühlengebäude, in den Teil-Bebauungsplänen für die einzelnen Baufelder in 
künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des Denkmal-
schutzes ermöglicht wird. 
Weitere Beeinträchtigungen des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) sind nicht sehr wahr-
scheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Es werden Maßnahmen zur Minderung 
von Eingriffen geplant, zudem wird eine archäologische Baubegleitung empfohlen. 
Das Gebäude des Veranstaltungszentrums ‚Essigfabrik’ bleibt als sonstiges Sachgut auch künf-
tig erhalten. Die übrigen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude werden hingegen abge-
rissen und durch einen neuen Gebäudebestand ersetzt. 
11.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),  
 sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7e BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Bereich des Deutzer Hafens bestehen zurzeit noch Betriebsbereiche mit Genehmigungen 
nach BImSchG, die auch Gerüche und Licht sowie Wärme emittieren können. Ein Betrieb der 
Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik wird vorausgesetzt, sodass davon ausgegan-
gen wird, dass im Plangebiet und in seinem Umfeld gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
bestehen. Hinweise auf Emissionen von elektromagnetischen Feldern enthält Kapitel 0. 
Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im derzeitigen Zustand vorauszuset-
zen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften davon 
auszugehen, dass keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- 
und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen, auch wenn die 
Nutzung des Plangebietes ggf. intensiviert wird. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die emittierenden Betriebe im Plangebiet werden bis auf eine Ausnahme aufgegeben oder ver-
lagert. Über eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass immissions-
empfindliche Nutzungen wie die Schule erst dann in Betrieb genommen werden können, wenn 
der noch bestehende emittierende Industriebetrieb endgültig aufgegeben und vollständig abge-
rissen wurde.

132 
 
Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der Umsetzung 
der Planung weder bei isolierter Betrachtung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur noch bei Betrachtung der Gesamtplanung einhergehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist auf Ebene nachfolgender Planungen 
sicherzustellen. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt.  
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über Re-
genwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Die Entwässerung der 
Hafenpromenade erfolgt auf beiden Seiten des Hafenbeckens direkt über die Schulter in das 
Hafenbecken. Das belastete Niederschlagswasser der Quartiersstraße wird in einer hochwas-
serangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende 
Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, 
die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegen-
stehen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Der künftige Verzicht auf die Ansiedlung von Industriebetrieben reduziert die entsprechenden 
Emissionen (insbesondere Gerüche, Strahlung und Wärme). Für die vorgesehenen Gewerbe-
betriebe ist sicherzustellen, dass entsprechende Emissionen gesunden Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse im gesamten Quartier nicht entgegenstehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen für das Gesamtvorhaben wird auf der Ebene nachfol-
gender Planungen sichergestellt. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt. 
Das belastete Niederschlagswasser sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder wird in 
einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den 
bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg ange-
schlossen. 
11.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7f BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien oder sparsamer und effizienter Nutzung 
von Energie liegen für den Bestand nicht vor. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Änderungen der Belange zu erwarten. Neue Ge-
bäude sind entsprechend der aktuellen energetischen Gesetze zu errichten.

133 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Bei Errichtung neuer Gebäude (insbesondere in GE BF Ost 04 und Schule) sind die einschlägi-
gen Standards des Gebäudeenergiegesetzes zu berücksichtigen, das Anforderungen an die 
energetische Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden 
stellt. Gegenüber den Bestandsgebäuden ist von einer deutlich höheren Energieeffizienz auszu-
gehen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Ent-
wicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung ist in Bearbeitung, um eine 
möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträ-
gern zu optimieren. Das Konzept beinhaltet die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und lang-
fristiger Klimaneutralität des Quartiers. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet 
an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer kli-
maverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen.  
Mögliche Auswirkungen der Machbarkeitsstudie auf zeichnerische oder textliche Festsetzungen 
der Teil-Bebauungspläne für die Baufelder werden nach Vorliegen der Studie in den jeweiligen 
Bauleitplanverfahren geprüft. 
11.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des  
 Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7g BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt westlich der Alfred-Schütte-Al-
lee kleinflächig innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991) 
und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. Die Grenze des Landschaftsplanes verläuft hier 
entlang der westlichen Straßenbegrenzungslinie. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes sind 
mehrere Verbote in Kraft, die eine Beeinträchtigung seiner Funktion verhindern sollen. Darunter 
fallen etwa insbesondere die Entnahme, Beschädigung oder negative Beeinträchtigung des 
Baum-, Strauch- und sonstigen Pflanzenbestandes, das Verbot von Versiegelungen und Wegen 
oder Flächen (sowie Bodenverdichtungen), die Errichtung oder Änderung von baulichen Anla-
gen (auch wenn diese keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen) sowie das Verbot von 
erheblichen Veränderungen der Geländeoberfläche (Aufschüttungen, Verfüllungen etc.).  
Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Biotopverbundfläche des 
LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt.

134 
 
Die Schutzziele dieser Ausweisung beziehen sich auf die Förderung einer naturnahen Auen-
landschaft des Rheins, u.a. durch die Entwicklung von extensiven Grünlandlebensräumen oder 
den Erhalt und die Optimierung von Weichholzauenbestandteilen sowie den Erhalt und die Ent-
wicklung naturnaher Rheinufer-Abschnitte. Hierfür sollen auch die Freizeitaktivitäten auf den 
Grünlandflächen eingeschränkt werden. 
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. 
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 verwiesen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Da die bisher im Landschaftsschutz bzw. in den Flächen des Biotopverbundes gelegenen Be-
reiche und der Überschwemmungsgebiete im Bereich der Poller Wiesen keine zusätzliche Be-
bauung ermöglichen, wären hier zunächst keine Eingriffe über das heutige Maß hinaus abseh-
bar. Die im Hafenbereich zulässigen, gewerblich-industriellen Nutzungen würden vermutlich 
keine Erhöhung des Nutzungsdrucks durch Erholungssuchende auf die Poller Wiesen auslö-
sen. 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine 
Veränderungen zu erwarten. Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 
verwiesen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder des landes-
weiten Biotopverbundes. Die Flächen bleiben in ihrer Nutzung unverändert, die Abgrenzung des 
Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.  
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 verwiesen. Bei Durchführung 
der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderungen zu erwar-
ten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder des landes-
weiten Biotopverbundes. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Eine mögliche Beeinträchtigung der Ziele von Landschaftsschutz und Biotopverbund durch Um-
setzung des Gesamtvorhabens (etwa durch eine Nutzungsintensivierung) wird in den nachfol-
genden Bebauungsplanverfahren geprüft.

135 
 
11.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch  
 Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen  
 Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7h BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Für das Untersuchungsgebiet gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln (Bezirksregie-
rung Köln 2021). Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jah-
resmittelwert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die Messstation 
an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschreitungen kam, lag dabei in der 
Nähe des Untersuchungsgebietes in ca. 1.000 m Entfernung. Die Ergebnisse sind aufgrund der 
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nur bedingt übertragbar. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, die auf Grundlage des 
Luftreinhalteplans Köln eingerichtet wurde. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind gegenüber dem heutigen Zustand dahingehend Verän-
derungen zu erwarten, dass bei einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maß-
nahmen eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten ist.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht die verkehrliche Erschlie-
ßung des Plangebiets mit damit verbundenen Quell- und Zielverkehren (zu möglichen Luft-
schadstoffen – Immissionen siehe Kapitel 11.5.6.2). Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen 
konsequente Anwendung einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und 
nicht-motorisierten Angeboten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielver-
kehre zumindest reduzieren. 
Zudem ist langfristig eine Verbesserung der Luftqualität durch die Umsetzung der Maßnahmen 
im Luftreinhalteplan zu erwarten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Die Umsetzung des Vorhabens steht der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, 
in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht ent-
gegen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Es ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzu-
schließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen. 
Diese und andere Maßgaben sind Inhalte eines Energiekonzeptes, das als Zielvorgaben eine

136 
 
lokale Emissionsfreiheit und eine langfristige Klimaneutralität beinhaltet. Damit lassen sich zu-
künftig Emissionen aus dem Hausbrand reduzieren. 
11.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander 
trennen lassen. 
Es ist von vielseitigen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschut-
zes auszugehen.  
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen überprägt. Die bisherigen Bebauungen und 
Flächenversiegelungen haben zu einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktio-
nen geführt, es liegen zudem Bodenbelastungen vor. Darüber hinaus ist der Wasserhaushalt 
der Flächen gestört, bspw. ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur 
sehr eingeschränkt möglich. Aufgrund des hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades sind 
auch die Biotopfunktion und die biologische Vielfalt im Plangebiet bereits stark eingeschränkt.  
Der hohe Versiegelungsgrad bedingt zudem eine Überprägung der lokalklimatischen Verhält-
nisse.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Beibehaltung der heutigen Nutzungen bzw. bei der planungsrechtlich zulässigen Nutzungs-
intensivierung (gewerblich-industrielle Nutzungen) bleiben aufgrund des hohen Nutzungs- und 
Versiegelungsgrades die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Bio-
topfunktion und Klima erhalten bzw. werden weiter verstärkt. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ist mit Veränderun-
gen des Wirkungsgefüges von Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima und 
entsprechenden Wechselwirkungen verbunden, wie der

137 
 
Tabelle 8 zu entnehmen ist. Relevante Wechselwirkungen betreffen in diesem Sinne vor allem 
die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammen-
spiel mit den Belangen von Freizeitnutzung und dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet.

138 
 
Tabelle 8: Übersicht über die verfahrensrelevanten Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern 
Wirkung 
von → 
Mensch Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Boden/ 
Fläche Wasser Klima / 
Luft Wirkung 
auf ↓ Mensch  
Erholungsraum 
(+) 
Arten- und 
Strukturvielfalt 
(+) 
Standort für 
Siedlung und 
Verkehr (x) 
Wasser-
nutzung 
(x) 
Frisch- 
und Kalt-
luft (+) 
Aus-
gleichs-
funktion 
(+) 
Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Lebensraum- 
u. Land-
schafts- 
verlust (-) 
Störungen von 
Tieren (-) 
Artverschie-
bungen (-) 
 
Lebensraum 
für Pflanzen 
und Tiere (+) 
Wasser-
nutzung 
(+) 
Lebens-
raum (+) 
 
Boden/ Fläche Verlust von 
Bodenfunktio-
nen (-) 
Schadstoffein-
träge (-) 
Verdichtung (-) 
Erhalt bzw. Wie-
derherstellung 
von Bodenfunk-
tionen (+) 
 Stoffverla-
gerung (-)  
Wasser 
Verringerung 
Grundwasser-
neubildung (-) 
Erhöhung 
Oberflächen-
abfluss (-) 
Schadstoffein-
träge (-) 
Ungestörte 
Grundwasser- 
neubildung (+) 
Filterung von 
Schadstoffen 
durch Pflanzen 
(+) 
Speicher, Fil-
ter- und Puf-
fer-funktion 
(+) 
  
Klima/ Luft 
Emissionen (-) 
Behinderung 
des Luftaus-
tausches (-) 
Aufheizung 
durch Versie-
gelung (-) 
Frischluft (+) 
Kaltluftproduk-
tion (+) 
klimatischer 
Ausgleichs-
raum (+) 
Kaltluftpro-
duktion (+) 
Kühlfunktion 
Böden (+) 
  
Legende: (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung 
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2. Band, 
Kapitel Wechselwirkungen, September 2019

139 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen tragen dazu bei, gestörte Wechselwirkungen zu vermindern. Auf die ent-
sprechenden Kapitel wird verwiesen.  
Bewertung 
Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken anthropogenen 
Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur verändert das Wir-
kungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren Aus-
wirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnut-
zung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet.  
11.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 
6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, bio-
logische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- 
und Sachgüter, Wechselwirkungen,  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden 
vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte 
Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.  
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahr-
scheinlich anzunehmen.  
Das Plangebiet liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Zum Themenfeld „Hoch-
wasser“ wird auf Abschnitt 11.5.5.1 verwiesen.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der überwiegende Teil der Gebäude im Plangebiet wird neu errichtet unter Beachtung der Hin-
weise DIN EN 1998-1/NA (2011). Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Plangebiet erhöht. 
Die Anforderunge n an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte wer-
den berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, 
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kultur- und 
Sachgüter sowie Wechselwirkungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-auswir-
kungen:  
Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
Bewertung:

140 
 
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plan-
gebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die 
geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.  
Der Siedlungsbereich Deutzer Hafen entsteht überwiegend in einem festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet. Durch die Geländeerhöhung und hochwasserangepasste Bauweise bis 11,90 m 
KP können die Schäden durch Hochwasser minimiert werden. Wasserstände von über 11,90 m 
KP können nicht ausgeschlossen werden. Zum Themenfeld „Hochwasser“ wird außerdem auf 
Abschnitt 11.5.5.1 verwiesen. 
 
11.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die Eingriffsregelung wird im Grünordnungsplan Deutzer Hafen abgehandelt. Als Ergebnis einer 
bauplanungsrechtlichen Analyse wurde ein „potenziell ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich“ de-
finiert. In diesem Bereich gilt, dass für Eingriffe die mit heutigem Planungsrecht abgedeckt wä-
ren (Gewerbegebietes innerhalb von Ortschaften, Fläche für Versorgungsanlage) keine Aus-
gleichsverpflichtung besteht. Alle Eingriffe im Außenbereich (Hafenbecken, Landschaftsschutz-
gebiet) sind in vollem Umfang auszugleichen. 
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird auf Grundlage des „potenziell ausgleichpflichti-
gen Eingriffsbereich“ durchgeführt. Hierzu erfolgt eine Überlagerung der potenziell ausgleichs-
pflichtigen Eingriffsflächen mit der Planung. Die baurechtliche Zulässigkeit ist bei den Eingriffs-
flächen als Bestandswert angesetzt, auch wenn in der Örtlichkeit der Realbestand vom bau-
rechtlichen Bestand abweicht. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung wären die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild auf 
Basis des vorhandenen Planungsrechtes zu beurteilen. Wesentliche Teile sind planungsrechtlich 
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungs-
planes Nr. 69430/05 zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg wird die Zulässigkeit von 
Eingriffen nach § 30 BauGB beurteilt. Eine Bebauung wäre bei diesen Flächen grundsätzlich 
möglich. 
Das Hafenbecken und die Flächen westlich der Straßenbegrenzungslinie Alfred-Schütte-Allee 
sind hingegen nach § 35 ‘Bauen im Außenbereich’ BauGB zu beurteilen. Eine Be- / Überbau-
ung würde ausgleichspflichtige Eingriffe nach sich ziehen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird ein Gesamteingriff von 
126.412 Biotopwertpunkten vorbereitet (RMP Stefan Lenzen 2021). Hiervon entfallen 50.794 
Wertpunkte auf den Hafenbereich (Außenbereich nach § 35 BauGB) sowie 75.618 Wertpunkte 
auf den planungsrechtlichen Innenbereich nach §30 und § 34 BauGB (siehe Anlage).  
Durch die Umsetzung der Grünplanung kann eine Aufwertung in Höhe von insgesamt 71.327 
Biotopwertpunkten erreicht werden. Die Aufwertungen innerhalb des Geltungsbereiches werden 
den Eingriffen im Innenbereich nach §30 und 34 zugeordnet.

141 
 
Der Eingriff im Innenbereich mit 75.618 Biotopwertpunkten kann durch die Anlage von Park I und 
Park III, der Begrünung der Verkehrsflächen mit Baumpflanzungen sowie der Anlage des Begleit-
grüns an der Alfred-Schütte-Allee mit insgesamt 71.327 Biotopwertpunkten ausgeglichen werden. 
Das verbleibende Defizit von 4.291 Biotopwertpunkten müsste außerhalb ausgeglichen werden. 
Insgesamt verbleibt in der Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgleichswerte mit dem 
ausgleichspflichtigen Eingriff ein Defizit von 55.085 BWP. Davon entfallen 4.291 BWP auf den 
Innenbereich nach §30 und §34 BauGB, sowie weitere 75.618 Biotopwertpunkte auf den Au-
ßenbereich nach §35 BauGB. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es wird auf das schutzgutbezogene Kapitel 11.5.2 verwiesen, das Maßgaben zur Vermeidung 
und Minderung von Eingriffen enthält.  
Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Infrastruktur zeigt hypothetische externe Aus-
gleichsmaßnahmen sowohl für den Eingriff im Innenbereich nach §30 und §34, als auch zum 
Ausgleich des Defizits im Außenbereich nach §35 BauGB beispielhaft auf: Für den Ausgleich im 
Innenbereich könnte beispielsweise eine Ackerfläche ohne Wildkrautflur (HA0/ LW1) in eine ar-
tenreiche Glatthaferwiese (EA1/ LW41111) umgewandelt werden. Die Aufwertung um bis zu 
10 Biotopwertpunkte pro Quadratmeter bedeutete dann einen Flächenbedarf von rund 430 m². 
Für den Ausgleich im Außenbereich wäre mit derselben beispielhaften Maßnahme eine Fläche 
von rund 5.080 m² erforderlich. Beide Maßnahmen stellen einen rein planerischen Ansatz dar. 
Ein naturschutzfachlich angemessener räumlich und funktional naheliegender Ausgleich wäre 
innerhalb des Kölner Stadtgebietes nicht realisierbar (siehe Abschnitt 5.9). 
Bewertung 
In der Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgleichswerte mit dem ausgleichspflichtigen 
Eingriff ergibt sich ein verbleibendes Defizit von 55.085 BWP. Davon entfallen 4.291 BWP auf 
den Innenbereich nach §30 und §34 BauGB, sowie weitere 75.618 Biotopwertpunkte auf den 
Außenbereich nach §35 BauGB. Zur Bewältigung des Defizits wird auf Abschnitt 5.9 verwiesen. 
11.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Eine Kumulierung ist vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Integrierten Plans beachtens-
wert, in dessen Zuge die einzelnen Baufelder bauleitplanerisch in Baurecht umgesetzt werden 
sollen. Diese wurde schutzgutbezogen in den jeweiligen Ausblicken auf das Gesamtvorhaben 
aufgeführt.  
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben weiterer Planungen im Umfeld des 
Deutzer Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
11.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Entsprechende Aussagen sind auf der Ebene eines Angebotsbebauungsplans nicht möglich, da 
die genaue Art der künftigen Nutzungen sowie die dabei eingesetzten Stoffe und Techniken 
noch nicht bekannt sind. Zu verweisen ist jedoch in diesem Zusammenhang auf das Vorzertifi-
kat in Platin, dass dem künftigen Quartier von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges

142 
 
Bauen e.V. (DGNB) im Juni 2020 verliehen wurde. Überdurchschnittlich wurden dabei die Dis-
ziplinen „Soziokulturelle und Funktionale Qualität“, „Ökologische Qualität“ sowie „Prozessquali-
tät“ bewertet. 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur -sind keine 
erheblichen Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die durch 
den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer ordnungs-
gemäßen Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe, sachgerechtem Umgang mit Öl und Treib-
stoffen, regelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wasserge-
fährdender Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch von der durch den Bebauungsplan 
ermöglichten Infrastruktur und Gebäude werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädli-
chen Stoffen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet. 
11.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Grundlage der geplanten städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Deutzer 
Hafens und somit auch der Bauleitplanung ist der Integrierte Plan des Büros COBE. Dem zu-
grunde liegt die Grundsatzentscheidung des Rats von 2015 zur Umnutzung des Deutzer Hafens 
zu einem innerstädtischen Quartier für Wohnen und Arbeiten.  
Der Integrierte Plan ist das Ergebnis eines städtebaulichen kooperativen Wettbewerbsverfah-
rens (2016), an dem fünf interdisziplinäre Teams teilnahmen und in das die Bürgerschaft inten-
siv eingebunden wurde. Der siegreiche COBE-Entwurf wurde im Jahr 2017 bis hin zum Inte-
grierten Plan überarbeitet. Der Integrierte Plan wurde schließlich am 1. März 2018 der Öffent-
lichkeit vorgestellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen mit Ausnahme der Nullvariante daher nicht, da 
die Planung in unmittelbarem Zusammenhang zum integrierten Plan zur Gestaltung des Deut-
zer Hafens zu sehen ist. Hervorzuheben ist, dass die Reaktivierung der vorgenutzten Flächen 
des Deutzer Hafens einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leistet und damit einen 
Verzicht auf eine Bauflächenentwicklung im Außenbereich ermöglicht.  
III Zusätzliche Angaben 
11.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf  
 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … 
Entsprechende Angaben zu technischen Verfahren sind in die schutzgutbezogenen Kapitel un-
ter 0 integriert.  
Es liegen umfangreiche umweltbezogene und für das Vorhaben relevante Informationen vor, 
die für die Beschreibung der Umweltbelange und zur Beurteilung der vorhabenbedingten Um-
weltauswirkungen herangezogen werden konnten. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung 
der Angaben für den Umweltbericht bestanden nicht.

143 
 
11.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
 (Monitoring) 
Bereits bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ist nachzu-
weisen, dass die Retentionsraumbilanz insgesamt positiv ausfällt. In Abstimmung mit der Be-
zirksregierung Köln wurde daher ein „Retentionsraumkonto“ für das gesamte Projektgebiet er-
stellt, dass diesen Nachweis fortlaufend führt. 
Für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind darüber hinaus keine Moni-
toringmaßnahmen vorgesehen, da im Hinblick auf die getroffenen Prognosen für den Planzu-
stand keine Unsicherheiten bestehen.  
Hinsichtlich der Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens und der Umsetzung der baulichen Ent-
wicklung in den einzelnen Baufeldern sind Gutachten fortzuschreiben und an die jeweiligen Pla-
nungs- und Erkenntnisstände anzupassen. Dies betrifft u. a. das lufthygienische Gutachten und 
das Lärmgutachten. 
11.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 41,3 ha in den kom-
menden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten 
urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Zunächst wird ein Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur aufgestellt, der die Inf-
rastruktur des künftigen Quartiers sichert. Dieser umfasst einen Geltungsbereich von rund 27,8 
ha. Bei den Infrastrukturen handelt es sich um Straßenverkehrsflächen, Parks, Promenaden 
und Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens mit verschiedenen Nutzungen auf 
dem Wasser.  
Bauliche Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen wird eine Gemeinbe-
darfseinrichtung in Form einer Schule festgesetzt. Zum anderen handelt es sich um zwei Berei-
che, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbegebiet GE BF Ost 04 festgesetzt 
werden. 
 
Die folgenden Einschätzungen beziehen sich allein auf die Umsetzung des Bebauungsplans 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft bzw. es erge-
ben sich bei Umsetzung des Vorhabens positive Auswirkungen auf die Umweltbelange: 
 Fläche: Die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Fläche sind insgesamt 
als positiv zu bewerten. Die Planung ermöglicht die Entwicklung eines zentralen, bereits 
baulich vorgeprägten Standorts am Rhein. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von 
Inanspruchnahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenent-
wicklung. Über die geplanten Nutzungen und die vorgesehene gewerbliche und soziale Be-
bauung wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen 
Wege vorbereitet. 
 Klima: Insgesamt können die Auswirkungen des Bebauungsplans als deutlich positiv bewer-
tet werden, da es abschnittsweise zu einer Entsiegelung und Begrünung kommt, die sowohl 
die Durchlüftung als auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kalt-
luftwirkung gegeben, eine Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch 
nur eingeschränkt. In Kombination mit den weiteren Teil-Bebauungsplänen im Plangebiet

144 
 
kommt es zu einer weiteren Verbesserung der thermischen Situation in den Freiräumen 
(Grünflächen, Plätze und Promenaden) durch Schattenzonen von Gebäuden. Im Nahbe-
reich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden kann es jedoch zu Hitzestau kom-
men.  
 Landschaft: Durch Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit ei-
nem durchgliederten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild 
durch die Planung aufgewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- 
sowie hier das weite Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der 
Öffentlichkeit erlebbar werden. Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft 
ist daher als positiv zu bewerten. 
 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete: Auswirkungen des Bebauungs-
plans auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen werden. 
 Erschütterungen: Es ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude 
selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen 
aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen 
Risiken. 
 Besonnung/Belichtung: Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich 
in den überwiegenden Bereichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsvertei-
lung gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. 
 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Hinsichtlich 
der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Entwicklung 
die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt. 
 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Störfallrechtliche Be-
lange sind von der Planung nicht betroffen.

145 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht erheblich betroffen eingestuft: 
 Tiere: Aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit kann die Umnutzung des 
Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden. Die Be-
rücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stellt sicher, dass eine Be-
troffenheit von planungsrelevanten und anderen Arten verhindert werden kann.  
 Pflanzen: Durch den Bebauungsplan kommt es im Bereich der Verkehrsflächen teilweise zu 
einem Verlust bislang unversiegelter Flächen. Stellenweise kommt es demgegenüber je-
doch auch zu einer Aufwertung der Habitatqualität, etwa durch die Festsetzung öffentlicher 
Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden jedoch voraussichtlich unter ei-
nem hohen Nutzungsdruck stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. 
Der prägnante Baumbestand der Alfred-Schütte-Allee wird zum Erhalt festgesetzt. Der Ent-
fall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln wird plangebietsin-
tern ausgeglichen und über Festsetzungen gesichert. Durch die Planung mehrerer öffentli-
cher Grünflächen und die übrige Durchgrünung des Plangebiets wird die Anzahl der Bäume 
im Plangebiet insgesamt deutlich erhöht. 
 Boden: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine naturnahen und somit schutz-
würdigen Böden vor. Zudem sind die vorliegenden, stark umgelagerten Sedimentkörper in 
Teilen durch ihre Vornutzung schadstoffbelastet. Aus der Umsetzung des Bebauungsplans 
resultiert daher keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. Die Folgen des Vorha-
bens werden zudem durch die Festsetzung von Grünflächen und damit verbundene Entsie-
gelungen des Bodenkörpers abgemildert. Darüber hinaus findet eine Sanierung von Boden-
belastungen statt. 
 Grundwasser: Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers ‚Niederung des Rheins’ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten. 
Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung bzw. Minimierung einer Schadstoffverla-
gerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättig-
ten Bodenbereiches tragen zur Vermeidung von Risiken durch grundwassergefährdende 
Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf 
das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten. 
 Luftschadstoffe – Emissionen: Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung 
weitgehend aufgelöst und eine Nutzung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hier-
durch verlagert sich die Emissionsquelle von luftschadstoffemittierenden Betrieben zu einer 
erhöhten Emission vor allem durch Verkehr. Die Auswirkungen des Teilplans Infrastruktur 
auf die emittierten Luftschadstoffe sind jedoch insgesamt als gering zu bewerten, da mit den 
geplanten Nutzungen nur nachrangig Quell- und Zielverkehre entstehen. Die Emissionen 
eines vorerst verbleibenden Industriebetriebs sind in der Planung zu berücksichtigen. 
 Luftschadstoffe – Immissionen: Bei Umsetzung des Bebauungsplans können die Grenz-
werte der 39. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Im Bereich der Siegburger 
Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbe-
reichen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im 
Prognosenullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. 
Relevante Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Ins-
gesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als gering zu 
bewerten.

146 
 
 Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Die Umset-
zung des Bebauungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wirkungsgefü-
ges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Großräu-
mige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten. 
 Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt im Eingriffsbereich ist sowohl in der Nullvariante 
als auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Fläche ist nur marginaler Be-
standteil des Biotopverbunds NRW. Die Auswirkungen der Planung auf die biologische Viel-
falt sind daher als geringfügig zu bewerten. 
 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Die Lage des Plangebietes in einem Überschwem-
mungsgebiet wird berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf das Retentionsvolumen 
werden vermieden. Es erfolgt eine hochwasserangepasste Bauweise. Vorhabenbedingte 
Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen nicht. Ein Störfallrisiko 
besteht nicht. Es werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von Starkregenereignis-
sen getroffen. Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, 
besondere Risiken bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
 Kultur- und sonstige Sachgüter: Durch Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes 
und Integration erhaltenswerter Gebäude und Anlagen in den künftigen Nutzungen ist die 
Auswirkung der Planung auf das Schutzgut Kultur- und sonstiger Sachgüter als gering ein-
zuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich 
der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssituation und der Nullvariante positiv hervorzu-
heben. 
 Vermeidung von Emissionen: Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und 
/ oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet 
und dessen Umgebung entgegenstehen. 
 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Der Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt westlich der Alfred-Schütte-Allee kleinflächig innerhalb 
des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991) und innerhalb des Land-
schaftsschutzgebietes LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von 
Flittard bis Rodenkirchen“. Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zu-
dem als Biotopverbundfläche des LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbe-
reich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt. Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu 
keiner Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder 
des landesweiten Biotopverbundes. 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Die Umsetzung des Vorhabens steht der 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht entgegen. 
 Wechselwirkungen: Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der star-
ken anthropogenen Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. Die 
Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur verändert das Wir-
kungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren

147 
 
Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Frei-
zeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als erheblich betroffen eingestuft: 
 Oberflächenwasser: Änderungen auf den Wasserkörper des Rheins sowie sein chemisches 
oder ökologisches Potenzial sind durch die Planung nicht zu erwarten. Auch sind keine sig-
nifikanten morphologischen Veränderungen des Hafenbeckens vorgesehen. Die Umsetzung 
des Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat für sich gesehen einen Ver-
lust an Retentionsvolumen von 15 % (HQ100) bzw. 25 % (HQ200) zur Folge. Die Auswir-
kungen der Planung auf das Schutzgut Oberflächenwasser sind daher zunächst – allein be-
zogen auf eine Umsetzung des Teilplans Infrastruktur – grundsätzlich als hoch einzuschät-
zen. Ein Erhalt des Retentionsraumvolumens muss zu jeder Zeit auch während der Bau-
phase sichergestellt werden und durch das Retentionsraumkonto nachgewiesen werden.  
 Straßenverkehrslärm: Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plange-
biet umgebenden Straßen sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, 
dem Deutzer Ring und weiteren Verkehrsachsen bestimmt. Im Bereich der Siegburger 
Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die Beurteilungspegel tags an 
den straßenzugewandten Fassaden Werte, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung be-
reits im Bestand nicht ausschließen lassen. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind 
zunächst keine maßgeblichen zusätzlichen Straßenverkehrslärmimmissionen im Sinne von 
vorhabenbedingten Auswirkungen verbunden. Die mit dem Teilplan Infrastruktur zulässigen 
baulichen Nutzungen in GE Hafenamt und GE BF Ost 04 sowie in der Fläche für Gemeinbe-
darf – Schule werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag auslösen. Diese Belastung ist 
hinsichtlich ihrer Emissionen in Relation zur heutigen Belastung der Siegburger Straße zu 
vernachlässigen.  
 Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Nachbarschaft: Durch den geplan-
ten Ausbau der Siegburger Straße ist das Kriterium einer wesentlichen Änderung gemäß 
16. BImSchV erfüllt. Im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der Siegburger Straße 
außerhalb des Plangebietes ergeben sich gegenüber dem Prognosenullfall Veränderungen 
der Immissionspegel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden Nachbar-
schaft führen können. Durch verschiedene Verkehrsmaßnahmen (Verbesserung des ÖPNV, 
Ausbau Knotenpunkte sowie weitere Erschließungsmaßnahmen) werden die zusätzlichen 
Lärmemissionen, die durch die Planung ausgelöst werden, geringgehalten. Aktive Schall-
schutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand sind entlang der Siegburger Straße aus 
städtebaublichen und verkehrstechnischen Gründen nicht sinnvoll und als lärmmindernde 
Maßnahme nur wenig effektiv. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen sind in der Straßen-
ausbauplanung zu prüfen. Die Pegelerhöhungen erzeugen einen Anspruch der betroffenen 
Bewohner auf Schallschutzmaßnahmen gemäß 16. BImSchV. Bei den betroffenen Gebäu-
den sind die Anforderungen zur Prüfung notwendiger Schutzmaßnahmen für schutzbedürf-
tige Räume zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ge-
mäß 24. BImSchV erfüllt. 
 Schienenverkehrslärm: Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 
(Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Grem-
berg Nord) sowie die KVB-Linien 3, 4, 7, 15 und 16. Die Möglichkeiten für aktive Schall-

148 
 
schutzmaßnahmen an der Hauptlärmquelle Südbrücke sind stark begrenzt. Bei der Umset-
zung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind hinsichtlich des 
Schienenverkehrslärms Einwirkungen von außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen. 
Dies findet Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Schiffsverkehrslärm: Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche 
Rheinschifffahrt, der Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbe-
reich bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen. Die Lärmbelastungen finden 
Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Fluglärm: Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmis-
sionsplan Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr 
von tags: ≤ 45 dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. Die Fluglärmbelastungen finden 
Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Gesamtverkehr: Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind Einwirkungen von außerhalb 
des Plangebietes zu berücksichtigen (Straßen- und Schienenverkehrslärm, Schifffahrtslärm 
sowie Fluglärm). Aufgrund der Belastungen durch den Gesamtverkehr wurden für den ge-
planten Gebäudebestand Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichen Lärmquellen und unter Annahme freier Schallausbreitung erfolgte die 
Festlegung von maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109:2018. Daraus wurden 
Lärmpegelbereiche abgeleitet. Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden im 
Plangebiet Lärmpegelbereiche zwischen IV und VII für die Berechnung einer freien Schal-
lausbreitung festgesetzt. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Park-
anlagen von 55 dB(A) werden in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Be-
trachtung der Lärmquellen Straßenverkehrslärm und Schifffahrtslärm nach Umsetzung der 
baulichen Nutzungen in den künftigen Baufeldern eingehalten. Stärkere Belastungen treten 
jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. Eine akzeptable Aufenthaltsqualität ist nach 
gängiger Feststellung außen bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und 
somit in weiten Teilen der Grünflächen, insbesondere den Parks I und III möglich. 
 Gewerbelärm: Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Indust-
riebetriebe an der Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen 
Plangebiet. Darüber hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des 
Plangebietes. Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die 
Schiffsliegeplätze am Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke. Die derzeit 
noch bestehenden, lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit BImSchG-
Genehmigung werden ebenso aufgegeben bzw. verlagert wie die Tankstelle. Daher stellt 
der Gewerbelärm dieser Nutzungen künftig keinen limitierenden Faktor für die städtebauli-
che Entwicklung mehr dar. Einzige Ausnahme ist ein Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an 
der Alfred-Schütte-Allee, dessen Betriebsaufgabe spätestens 2026 angestrebt wird. Über 
eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass immissionsempfindli-
che Nutzungen wie die Schule erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb endgül-
tig aufgegeben sowie der Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde. Bei Betrachtung 
des Teilplans Infrastruktur reduziert sich das emittierende Gewerbe im Plangebiet stark. 
Über eine Festsetzung wird zudem geregelt, dass sich nur Betriebe ansiedeln dürfen, die 
das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Gewerbelärmquellen in der Umgebung des Plan-
gebietes bleiben auch zukünftig bestehen. Nach ADU cologne (2021) stellt das umgebende 
Gewerbe jedoch kein den Orientierungs- (DIN 18005) oder Immissionsrichtwert (TA Lärm)

149 
 
überschreitendes Gewerbe dar. Neben den Gewerbebetrieben gehören auch die Liege-
plätze für Schiffe am Rhein und Vorhafen zu den gewerblichen Lärmquellen. Die Lärmim-
missionen durch die Schiffliegeplätze überschreiten die Orientierungs- (DIN 18005) oder Im-
missionsrichtwerte (TA Lärm) nicht. Dies gilt auch für die Immissionsbelastung der geplan-
ten Grünflächen. Mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ für die Was-
serfläche des Hafenbeckens werden neue Lärmemissionen vermieden. Die allgemeine Zu-
lässigkeit von Schiffsverkehr im Hafenbereich wird zudem eingeschränkt. In besonders ge-
lagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird temporär 
und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der 
geplanten Kfz-Brücke gewährt. Die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse ist – unter Be-
rücksichtigung der übrigen Liegeplätze im Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse zu 
verorten. 
 Freizeitlärm: Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche aus-
schließlich für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Konkrete Nutzungs- und Betriebskonzepte 
für die Gestaltung der Freizeitflächen liegen bisher nicht vor, die Beurteilung möglicher 
Schallemissionen im Teilplan Infrastruktur beruht auf Annahmen. Eine künftige Nutzungs- 
und Betriebskonzeption ist so auszulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plange-
bietes ausgeschlossen werden können. Zugleich werden mit dem Teilplan Infrastruktur zu-
nächst keine immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des 
Freizeitlärms bei alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans keine Problemlagen 
ergeben.  
 Altlasten: Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, 
die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich sind. 
Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär hinsichtlich des Schutzgutes 
Grundwasser in den 4 Teilflächen festgestellt. Ein Großteil der vorhandenen Belastungen 
wird im Zuge der Vorhabenumsetzung aufgenommen sowie sach- und fachgerecht entsorgt. 
Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach abschließender Festlegung der Rahmenbe-
dingungen im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu spezifizieren, insbesondere hinsichtlich 
tolerierbarer Restbelastungen. Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in den vier be-
troffenen Flächen werden einzelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt. 
In den künftig als Grünflächen genutzten Bereichen ist der direkte Kontakt Boden → 
Mensch durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Die weiteren Untersuchungen müs-
sen zeigen, ob und wo eine zusätzliche Versiegelung erforderlich werden könnte. Bei Um-
setzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung des 
Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. 
 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete: Eine Kumulie-
rung ist vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Integrierten Plans beachtenswert, in des-
sen Zuge die einzelnen Baufelder bauleitplanerisch in Baurecht umgesetzt werden sollen. 
Diese wurde schutzgutbezogen in den jeweiligen Ausblicken auf das Gesamtvorhaben auf-
geführt. Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben weiterer Planungen im Um-
feld des Deutzer Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten.

150 
 
11.9 Referenzliste der Quellen  
Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen, Fachbeiträge etc. 
 ADU cologne (2020): Orientierende Messung der Erschütterungsimmissionen im Rahmen 
des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln, Stand: September 2020 
 ADU cologne (2021): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immis-
sionen aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm 
im Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln. Stand Februar 2021 
 Bezirksregierung Köln (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet von Köln. Dritte Fort-
schreibung 1/2021 (Auszug) 
 Buschmann, Walter, Hennies, Matthias und Alexander Kierdorf (2021): „Deutzer Hafen”. In: 
KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
290314 (Abgerufen: 16. April 2021) 
 Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020A): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Ha-
fen. Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 25.03.2020 
 Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020B): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Hafen 
– Klima 2050 & Lupenräume – Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 08.07.2020 
 Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020): Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des 
Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ – Beschreibung des Gesamtareals, Stand: 
23. September 2020 
 EM-Institut (2020A): Magnetische Felder in der Nähe von elektrifizierten Bahnstrecken und 
einer Bahnstrom-Hochspannungsfreileitung – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstär-
kenmessungen. Stand: 17.08.2020 
 EM-Institut (2020B): Magnetische Felder in der Nähe von im innerstädtischen Bereich be-
triebenen Umspannwerken – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstärkemessungen. 
Stand: 19.08.2020 
 Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J. (Auszug) 
 Geologischer Dienst NW (2021): 227. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstel-
lung des Bebauungsplanes mit der Nr. 68439/03 „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ in 
Köln-Deutz. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 
(2) BauGB. Schreiben vom 15.09.2021 
 Ingenieurbüro Matthias Rau (2021): Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen einer 
Neuentwicklung des Deutzer Hafens in Köln/Deutz – Kurzzusammenfassung Ergebnis Im-
missionsprognose NO2. Heilbronn. Stand: 15. März 2021 mit redaktionellen Anpassungen 
vom 01. Juni 2022. 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2013): Klimawandel-
gerechte Metropole Köln. Abschlussbericht. LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 
2013 (Auszug) 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2019): Fachinformati-
onssystem geschützte Arten. Messtischblatt 5007Quadrant 4 (Köln). Recklinghausen, 2019 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021a): Vorläufige 
Messergebnisse der Messstation Köln-Justinianstraße. Abrufbar unter: https://www.la-
nuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-
messungen/ [zuletzt abgerufen am 01. Februar 2021]

151 
 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021b): Klimaatlas 
NRW. (Auszug) Abgerufen unter https://www.klimaatlas.nrw.de/karte-klimaatlas am 
07.04.2021 
 LVR (2021a): „Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Köln (KLB 19.08)”. In: KuLaDig, Kul-
tur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080730-
0162 (Abgerufen: 17. April 2021) 
 LVR (2021b): „Deutz, Mülheim (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 353)”. In: KuLa-
Dig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-252301 (Ab-
gerufen: 16. April 2021) 
 LVR (2021c): „Fort XIII (Fort Rauch) der preußischen Befestigung von Deutz”. In: KuLaDig, 
Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290294 (Abgeru-
fen: 16. April 2021) 
 moderne stadt / Stadt Köln (2018): Integrierter Plan Deutzer Hafen. Quartiersbuch. Stand: 
August 2018 
 MULNV – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW 
(2021): ELWAS-WEB. Abrufbar unter: https://www.elwasweb.nrw.de [zuletzt abgerufen im 
Januar 2021) 
 Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB und naturgutachten oliver tillmanns (2021): Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ der Stadt Köln – Artenschutzrechtliche Prüfung, 
2. Überarbeitung, Stand: 02. November 2021 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020A): Biotopkartierung. Stand: 08.06.2020 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020B): Baumbestand Integrierter Plan 
Deutzer Hafen Köln. Baumerfassung und -bewertung. Stand: 10.06.2020  
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infra-
struktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. 1. Änderung und Ergänzung. Stand: 26.09.2022 
 Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2020): Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten 
Deutzer Hafen. Ergebnisbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung 
des Infrastruktur-Bebauungsplans. Stand: März | Januar 2020 mit Anpassungen 2021/2022 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018): Deutzer Hafen Köln. Textbausteine zum Erläute-
rungsbericht/ Leitlinien zum Rahmenplan. Stand: 01. Februar 2018 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2020): Retentionsraumkonto Deutzer Hafen Köln. Karte 
der Baufelder und Retentionsraumkonto. Stand: Mai 2020 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2022): Stellungnahme zu den wasserwirtschaftlichen An-
forderungen vom 19.08.2021 des BMI. Stand: 02. März 2022 
 Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Erschließung Deutzer Hafen Köln. Erläu-
terungsbericht Abstimmung StEB. Entwässerungsplanung Vorentwurf. Stand April 2020 
 Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 mit Stand vom Januar 
2021 (Auszug) 
 StEB Köln (2021): Grundhochwassergefahrenkarte. Abgerufen unter https://www.hw-kar-
ten.de/index.html?Module=Hochwasser am 25.06.2021 
 Transsolar Energietechnik GmbH (2020): Deutzer Hafen, Köln – Besonnung, Tageslicht und 
Wind im Außenbereich. Zusammenfassung der Untersuchungen im Zeitraum 2017 bis 
2018. Stand 20.01.2020

152 
 
Anlage 1 Bilanz zur Eingriffsregelung 
zu Punkt 7.5.20 Eingriffsregelung 
 
Quelle: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2022): Deutzer Hafen, Bebauungsplan 
Infrastruktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 15.09.2022. 
 
Tabelle 9: Liste der Biotoptypen im Bestand mit Biotopwerten 
 
Köln 
Code 
Code 
Sporbeck 
Biotoptyp / Nutzungstyp (nach Köln-
Code, Naturraum 3) Wert 
Fläche in 
m² (gerun-
det) 
Bio-
topwert 
Anteil Ge-
samtflä-
che in % 
              
BR   Ruderale und halbruderale Bereiche    74.785   18,12 
BR11 HM52 innerstädtisches Straßenbegleitgrün  9 9.585 86265   
BR12 HD9 Brachen der Gleisanlagen  12 24.850 298.200    
BR21 HW5 Industriebrachen / Gewerbebrachen, 
weitgehend versiegelt  10 22.000 220.000    
BR2215  HP5 Brennnesselherden auf ehem. In-
dustriegelände  11 1.100 12.100   
BR2217  HP7 sonstige ausdauernde Ruderalfluren  
auf ehem. Industriegelände  13 10.850 141.050    
BR431 HN811  Mauern mit Fugen, mit Felsfluren  16 6.400 102.400    
GA   Gärten   6.100   1,47 
GA221 HJ6 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil  11 2.650 29.150   
GA222 HJ5 Ziergärten mit geringem Gehölzanteil 6 1.700 10.200   
HW82 GA231 Gartenbrache mit hohem Gehölzan-
teil 17 1.750 29.750   
SB   Siedlungsbereich (Siedlungs - und  
Industrieflächen)    193.770    46,95 
SB211 HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften, 
Gebäude  1 50.900 50.900   
SB211* HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften, 
versiegelte Fläche  1 91.600 91.600   
GR31 HF5 Schuttplatz, Deponie, in Betrieb 3 39.050 117.150    
VF222* HY2 teilversiegelte Flächen, Schotter 3 12.220 36.660   
VF   Verkehrsflächen    138.026    33,45

153 
 
Köln 
Code 
Code 
Sporbeck 
Biotoptyp / Nutzungstyp (nach Köln-
Code, Naturraum 3) Wert 
Fläche in 
m² (gerun-
det) 
Bio-
topwert 
Anteil Ge-
samtflä-
che in % 
              
VF1 HD4 Eisenbahnanlagen, Gleisanlagen  3 5.350 16.050   
VF212/ 
VF222 HY2 Fahr- und Feldwege, Parkplätze, teil-
versiegelt  3 200 600   
VF211/ 
VF221 HY1 Fahr- und Feldwege, Parkplätze, ver-
siegelt  0 50.926 0   
VF32/ 
VF33 FQ2/FQ3 
Hafenanlagen, Ufer mit Steinschüt-
tung / Hafenanlagen mit Spundwän-
den, (gemittelter Biotopwert)  9 81.550 733.950    
Summe  Bestand    412.681  1.976.025  100

154 
 
Tabelle 10:  Bilanzierung der Eingriffe im Außenbereich §35BauGB

155 
 
Tabelle 11:  Bilanzierung der Eingriffe im Innenbereich §30 und §34 BauGB 
 
 
Tabelle 12:  Aufwertung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Anlage 3 DH Stellungnahmen TÖB §4(1) BauGB

55052 Zeichen

A N L A G E  3  
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bauleitplanverfahren –Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz – eingegangenen Stellung-
nahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20.06.2018 bis zum 08.08.2018 durch-
geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 44 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP 
und ÖPNV) 
    
1.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme  X X 
1.2 Bitte um Beteiligung der Häfen und Güterbahn AG Köln, 
da dortige Bahntrassen von der Maßnahme betroffen 
sind. 
ja Häfen und Güterverkehr Köln AG wurde beteiligt, 
siehe lfd. Nr. 23 
 X 
2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – (Ländliche Ent-
wicklung, Bodenordnung) 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmal-
schutz) 
    
 Bezüglich landes- und bundeseigener Denkmäler keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme   X 
4 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirt-
schaft u. Bodenschutz- einschl. anlagenbezogener 
Umweltschutz) 
    
 Keine Bedenken, da die im Deutzer Hafen ansässige 
Firma […] den Standort bis Ende 2020 verlässt. 
Kenntnisnahme  X X 
5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – (Wasserwirt-
schaft – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Bitte um ausreichende Darstellung und Berücksichtigung 
der wasserwirtschaftlichen Belange hinsichtlich Über-
schwemmungsgebiet und Hochwasserschutz. Ansonsten 
keine Bedenken 
ja  X X 
6 Industrie- und Handelskammer zu Köln     
6.1 Die Bedürfnisse der im Deutzer Hafen angesiedelten, 
überplanten gewerblichen und industriellen Unternehmen 
müssen weiterhin im Focus bleiben und eine umfangrei-
che Unterstützung bei der Verlagerung muss dringend er-
folgen. 
ja Es werden schon seit langem und in regelmäßi-
gen Abstanden Gespräche mit den Eigentümern 
und den Unternehmen geführt. Es wird Unterstüt-
zung bei der Suche nach alternativen Standorten 
gegeben sowie der Prozess koordiniert.  
X X 
6.2 Die Stadt Köln verliert mit der Umwandlung 20 ha Ge-
werbe- und Industriefläche, die an anderer Stelle ausge-
glichen werden muss. 
Dem Wirtschaftsstandort Köln mangelt es vor allem an in-
dustriell nutzbaren Flächen. Forderung eines dynami-
schen Flächenmanagements in Form einer Tauschbörse, 
die Wohnflächen in Gewerbe- und Industrieflächen um-
wandelt und umgekehrt. 
nein Weite Teile der Gewerbe- und Industrieflächen im 
Deutzer Hafen liegen bereits brach. Für vorhan-
dene Betriebe werden, soweit erforderlich, neue 
Standorte gesucht, eine Umsiedlung erfolgt zeit-
lich verknüpft mit den Bauleitplanverfahren. 
Für die südlichen Baufelder sowie weitere Teilbe-
reiche der übrigen Baufelder ist eine gewerbliche 
Nutzung vorgesehen, insgesamt 40% der geplan-
ten Brutto-Grundfläche (BGF). Damit gewinnt der 
Stadtteil hochwertige Büro- und Gewerbeflächen. 
 
Die Einrichtung eines Flächenmanagements ist 
nicht Gegenstand der Bauleitplanplanverfahren. 
X X 
6.3 Höhenentwicklung im Plangebiet muss offen kommuni-
ziert werden. 
Verteilung und Häufigkeit der Häuser mit mehr als zehn 
Geschossen wird nicht deutlich. Nach BauO NRW § 2 
Abs. 3 sind als Hochhäuser alle Gebäude zu verstehen, 
die einen Aufenthaltsraum über 22 m Höhe Geländeober-
fläche aufweisen, dies sind im Plangebiet mehr Gebäude 
als die genannten Hochpunkte. 
ja Die Höhenentwicklung im Plangebiet ist im Inte-
grierten Plan dargestellt. Auf der Planungsebene 
wurden die Gebäudehöhen intensiv untersucht 
hinsichtlich Belichtung, Verschattung, Lärm, 
Städtebau sowie Brandschutz und Entfluchtung. 
Den Unterlagen (Integrierter Plan sowie Quar-
tiersbuch) können entsprechende Aussagen ent-
nommen werden.  
Im Integrierten Plan sind vorwiegend einzelne 
Hochhäuser als Hochpunkte vorgesehen. Dabei 
 X

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
handelt es sich um Gebäude mit einer Höhe > 25 
m, da für die Beurteilung eine Fußbodenober-
kante des höchstgelegenen Geschosses von 
mindestens 22 m über der Geländeoberfläche 
herangezogen wird. Im Einzelnen sind dies Hoch-
punkte in den Baufeldern 3, 5, 6, 10d, 11e und 
AX01. Die zur Bahn orientierten Gebäuderiegel 
der südlichen Baufelder sind überwiegend eben-
falls als Hochhäuser vorgesehen. Darüber hinaus 
sind weite Teile der Mühlen als Hochhäuser ein-
zuordnen. 
Eine Übersicht der Gebäudehöhen wird ergänzt. 
6.4 Eine fachliche Stellungnahme zum Thema Verkehr ist 
nicht möglich, da Verkehrsuntersuchungen und -progno-
sen noch nicht vorliegen 
 
Kenntnisnahme Ein umfassendes Mobilitätskonzept – auch unter 
Berücksichtigung von Gewerbebetrieben im Um-
feld des Deutzer Hafens wird zzt. erarbeitet. 
X X 
6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Anbin-
dung der angrenzenden Unternehmen, […], durch die 
Maßnahme nicht beeinträchtigt werden darf. 
ja Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskon-
zeptes finden Abstimmungen mit den betroffenen 
Unternehmen im Bereich des Deutzer Hafens 
statt. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden 
Unternehmen soll vermieden werden 
X X 
6.6 Es ist frühzeitig ein Logistikkonzept für das Plangebiet zu 
erarbeiten und zu berücksichtigen. 
ja Das Thema Logistik wird im Mobilitätskonzept ge-
prüft und berücksichtigt. 
X X 
6.7 Der Deutzer Hafen hat seit dem 13. Januar 1934 eine 
Schutzfunktion inne. Dies gilt zu berücksichtigen, da auch 
aufgrund der klimatischen Veränderungen immer häufiger 
Schiffe einen Hafenplatz benötigen. 
teilweise  Über die rechtliche Verankerung der Schutzha-
fenfunktion bestehen unterschiedliche Auffassun-
gen. Seitens der Stadt Köln wird die Ansicht ver-
treten, dass eine Widmung des Deutzer Hafens 
als Schutzhafen nicht entnommen werden kann. 
Unabhängig von der rechtlichen Situation werden 
in Abstimmung mit der WSV Lösungsvorschläge 
erarbeitet. Es wird geprüft, ob der nördliche Teil 
des Hafens bis zur geplanten KFZ-Brücke im 
X X

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Notfall Schiffen zum Anlegen zur Verfügung ste-
hen kann. Für das Hafenbecken wird im Lauf des 
weiteren Verfahrens ein Nutzungskonzept erar-
beitet.  
7 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmal-
pflege im Rheinland 
    
7.1 Beim Deutzer Hafen handelt es sich zusammen mit den 
im Folgenden aufgelisteten baulichen Anlagen um ein 
Denkmal. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in 
§ 2 DSchG NRW aufgeführten Kriterien nachgewiesen. 
ja Die Vorschriften des DSchG erhalten mit der be-
standskräftigen Eintragung in die gemeindliche 
Denkmalliste gem. § 3 DSchG bzw. mit der vor-
läufigen Unterschutzstellung gem. § 4 DSchG 
Rechtswirkung. Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sind 
entsprechend eingetragene Denkmäler nach Lan-
desrecht gem. § 3 DSchG NRW nachrichtlich zu 
übernehmen. 
Die nachrichtliche Übernahme bzw. Vermerk ein-
getragener Denkmäler erfolgt im Bebauungsplan. 
 
Zur Information: 
Der Bescheid der Unterschutzstellung der Ell-
mühle vom 18.12.2018 zur Eintragung nach §3 
DSchG NRW wird vom Eigentümer beklagt. „Eine 
erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts ist 
nach derzeitiger Kenntnis bis zur Offenlage des 
Bebauungsplans möglich, aber nicht gesichert.“. 
Im Falle einer positiven Entscheidung für den 
Denkmalwert, wird der Komplex der Mühle als 
eingetragenes Denkmal behandelt. 
 X 
7.2 Gemäß § 2 DSchG NRW sind folgende denkmalwerte 
Bauten und Anlagen im Deutzer Hafen: 
- Industriehafen (1904-07): Hafenbecken mit Was-
serfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kai-
mauern, mit historischen Elementen 
teilweise Neben dem Gebäudekomplex der Ellmühle sollen 
auch das Hafenbecken mit Wasserfläche und 
Uferböschung, Teile der begleitenden Gleisanla-
gen, gewisse Kräne und die große Verladeanlage 
als separates Denkmal „Deutzer Hafen“ eingetra-
 X

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
- Hafenbahn: Gleistrassen am West- und Ostkai des 
Industriehafens 
- Kran- und Verladeanlagen mit zugehörigen Kran-
bahnen 
- Ellmühle mit Auer-Mühle: stadtbildprägender Müh-
lenkomplex, der maßgeblich die Rheinsilhouette 
bestimmt mit Verwaltungsgebäude, Mühlenge-
bäude, Schornstein, Kessel-/Maschinenhaus, 
Pumpenhaus, Silobauten, Getreidesauganlagen, 
Mehlmagazinen, teilweise mit Logos und Schriftzü-
gen 
gen werden. Zurzeit ist das Verfahren zur Unter-
schutzstellung der letztgenannten Objekte anhän-
gig. In diesem Zusammenhang finden noch Ge-
spräche mit den Eigentümern statt (vgl. lfd Nr. 
7.14). 
Danach erfolgt eine Prüfung und Abstimmung, 
welche Elemente erhalten werden können und 
gleichzeitig einen Nutzwert für die Menschen im 
Deutzer Hafen haben werden. 
- Industriehafen: Erhalt, evtl. mit zusätzli-
chen Elementen zur Nutzung der Wasser-
fläche 
- Hafenbahn: Entwidmung – ein teilweiser 
Erhalt der Gleise wird geprüft 
- Kran- und Verladeanlagen: Erhalt soweit 
möglich (Abstimmung mit Eigentümern) 
- Ellmühle/Auermühle: weitest gehender Er-
halt, moderate Eingriffe auf Basis der 
Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit 
Stadtkonservator und LVR 
7.3 Die Drehbrücke mit allen zugehörigen Elementen ist ein 
bauliches Denkmal, das gemäß § 3 DSchG in die Denk-
malliste eingetragen ist. 
Kenntnisnahme Nachrichtliche Übernahme in den Bebauungs-
plan. 
 X 
7.4 Zur 227. Änderung des FNP 
Die bislang fehlerhaften und unvollständigen Angaben un-
ter Ziffer 4.8 Denkmalschutz auf S. 6 gemäß der o.g. Auf-
listung sind zu korrigieren und zu ergänzen. 
Bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs-
plänen sind flächenhafte Denkmäler und Gruppierungen 
von Denkmälern als solche nachrichtlich zu kennzeich-
nen, um eine gerechte Abwägung zu ermöglichen. 
Ebenso ist eine ausreichende textliche Würdigung in der 
Begründung zum FNP erforderlich. 
teilweise Eine nachrichtliche Übernahme von Denkmälern 
in den Flächennutzungsplan ist im FNP der Stadt 
Köln grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine textli-
che Würdigung des Gesamtensembles Deutzer 
Hafen und der unter Denkmalschutz stehenden 
Einzelanlagen erfolgt in der Begründung. 
X

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
7.5 Gegen die bisher als WB, GE, Gl und SO Hafen festge-
setzten Flächen in M, Schule, Grün- und Wasserflächen 
bestehen keine grundlegenden denkmalpflegerischen Be-
denken.  
Kenntnisnahme  X  
7.6 Aus denkmalpflegerischer Sicht zu korrigieren wäre aber 
die Ausdehnung der gemischten Baufläche (M): Die Was-
serfläche des denkmalwerten Hafenbeckens mit ihrem 
Wasserniveau ist als solche zu erhalten, weswegen auf 
die Ausweisung als M am südlichen Ende des Hafenbe-
ckens zu verzichten ist. 
nein Das Hafenbecken wird im Flächennutzungsplan – 
mit Ausnahme der Brücke sowie des geplanten 
Platzes im Süden (Platz 4)– als Wasserfläche 
dargestellt. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens, 
die Sicht auf den Rhein und den Dom vom Ha-
fenkopf sowie die Nutzbarkeit der Flächen insb. 
die umlaufende Promenade um das Hafenbe-
cken, stehen im Vordergrund. 
X  
7.7 Zum Schutz des Hafenbeckens und der Erlebbarkeit sei-
ner historischen Funktionalität als beschiffbarer Hafen ist 
außerdem auf die Ausweisung der gemischten Baufläche 
(M) im Bereich der ins Auge gefassten Errichtung von Brü-
cken oder Stegen zu verzichten. 
nein Die Darstellung der Brücken als gemischte Bau-
flächen (M) entspricht der Systematik des FNP, 
nur die übergeordneten Verkehrsflächen als sol-
che darzustellen. Die zu den Quartieren gehören-
den Straßen werden generalisiert in die Fläche 
aufgenommen. Eine Bebauung ist nicht ange-
dacht. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens in sei-
ner historischen Funktionalität soll durch Erhalt 
aller baulichen Elemente des Hafenbeckens ge-
währleistet werden. Die Brücken sind zur Er-
schließung des Gebiets elementar. Auch die Er-
lebbarkeit und Nutzbarkeit der Wasserfläche (z.B. 
kulturelle und sportliche Nutzungen) sollen in 
sensiblem Umgang mit dem Denkmalwert des 
Hafenbeckens realisiert werden. 
X  
7.8 Zum Städtebaulichen Planungskonzept  
In der Begründung zum Bebauungsplan/Städtebaulichen 
Planungskonzept unter Ziffer 4.4.10 Kultur- und sonstige 
Sachgüter auf S. 15 sind die bislang fehlerhaften und un-
vollständigen Angaben gemäß der o.g. Auflistung von be-
troffenen Denkmälern zu korrigieren und zu ergänzen. 
ja Wird in der Begründung korrigiert bzw. ergänzt.  X

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
7.9 Die gemäß § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ih-
rem Wirkungsraum, die das Plangebiet im Süden tangiert 
ist in der Begründung zu erwähnen. 
ja Wird in die Begründung übernommen.  X 
7.10 Das Denkmal Deutzer Hafen ist im Plan als solches ge-
mäß PlanZV Nr. 14.3 (Einzelanlage) mit einem D im 
Quadrat als Baudenkmal zu kennzeichnen. Außerdem ist 
er textlich ausreichend zu würdigen, indem seine Ge-
schichte und Bedeutung zusammengefasst und seine 
baulichen Anlagen charakterisiert werden. 
nein Nur die in die Denkmalliste eingetragenen Denk-
mäler werden im Bebauungsplan nachrichtlich 
übernommen.  
Siehe auch lfd. Nr. 7.1 
 X 
7.11 Bei der Konversion sind die zum Baudenkmal zählenden 
Anlagen in ihrer Substanz, in ihrem Wirkungsraum und in 
ihrem Funktionszusammenhang zu erhalten. Daher ist 
ihre Erhaltung planungsrechtlich durch die grundrissge-
naue Umfahrung mit der roten Baulinie zu sichern. 
teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens 
wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans 
Rechnung getragen. Die zu Baudenkmalen zäh-
lenden Anlagen werden weitestgehend erhalten. 
Unter Schutz stehende Baudenkmäler werden im 
Bebauungsplan gemäß PlanZV gekennzeichnet. 
Ob die Baudenkmäler zusätzlich mit grundrissge-
nauer Baulinie im Bebauungsplan dargestellt 
werden, wird im weiteren Verfahren geklärt. 
 X 
7.12 Des Weiteren ist die weithin prägende städtebauliche Do-
minanz, die von den Baulichkeiten der Ellmühle/ Auer-
mühle und von den hoch aufragenden Kran- und Verlade-
anlagen ausgeht, bei allen Planungen und Maßnahmen 
zu berücksichtigen und zu erhalten. 
ja Der Schutzstatus und insbesondere die Silhou-
ette der Mühlen wurden neben den historischen 
Krananlagen bereits im Integrierten Plan berück-
sichtigt. Gegenüber der Mühlen sind keine bzw. 
keine höheren Gebäude vorgesehen. Auf der öst-
lichen Halbinsel sind vis-à-vis der Mühlen ein 
Park, der Erhalt der bestehenden Halle sowie das 
Gebäude der Grundschule geplant. 
Das Gesamtensemble des Deutzer Hafens fügt 
sich in die Stadtsilhouette ein.  
 X 
7.13 Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Denkmälern und 
den geplanten Neubauten zu schaffen, sind für die Neu-
bauten und für die Denkmäler Trauf- und Firsthöhen zu 
benennen, außerdem sind Straßenabwicklungen und Vi-
sualisierungen auch vom gegenüberliegenden Rheinufer 
ja Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden – 
unter Beteiligung der Stadtverwaltung Köln, ins-
besondere des Stadtkonservators –  konkrete 
Empfehlungen für die Entwicklung der Mühlen er-
 X

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
zu erstellen, um überhaupt erst eine Prüfung der potenzi-
ellen Beeinträchtigung der Baudenkmäler mit ihrem Wir-
kungsraum zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die 
Baufelder BF 01a, BF 01b, BF 02, BF 03, BF 12, BF 10a-
d, BF 11a-g. 
arbeitet. Mit dem Deutzer Block wurde ein we-
sentliches Element des Integrierten Plans entwi-
ckelt, dass die durch die Mühlen geprägte Stadt-
silhouette im Hafenbereich behutsam weiterent-
wickelt. Visualisierungen der Silhouette des Deut-
zer Hafens wurden bereits für den Integrierten 
Plan erstellt. Durch den Beschluss des Integrier-
ten Plans bekennt sich die Stadt Köln zur Umset-
zung der dort entwickelten Grundsätze. 
In der weiteren Umsetzung soll die Prüfung po-
tenzieller Beeinträchtigungen der Baudenkmäler 
erfolgen. 
7.14 Die Gleisanlagen der Hafenbahn sind zu erhalten und pla-
nungsrechtlich zu sichern, ebenso die aufgeführten Kräne, 
Verladeanlagen und Kranbahnen, Elevatoren und Saug-
anlagen auf beiden Ufern. Die Funktionalität dieser bauli-
chen Anlagen und ihr Zusammenspiel untereinander so-
wie mit den bisher ankommenden Frachtschiffen ist wei-
terhin erlebbar und nachvollziehbar zu halten. 
teilweise Die angeführten Anlagen werden als denkmal-
wert anerkannt und sind, soweit möglich und un-
ter Berücksichtigung der Verkehrssicherheits-
pflicht und Barrierefreiheit, bereits im Integrierten 
Plan berücksichtigt. Teilweise befinden sich diese 
jedoch noch in Privatbesitz. Die weitere Entwick-
lung erfolgt im Einklang mit dem historischen 
Charakter des ehemaligen Industriehafens. Dies 
äußert sich u.a. in der Gestaltung der Freianla-
gen oder der Hafenpromenade, die einen Erhalt 
von Teilen der historischen Elemente des Hafens 
beinhalten. Die genaue Festlegung und Unter-
schutzstellung nach §3 DSchG NRW der zu er-
haltenden Anlagen erfolgt im weiteren Verfahren. 
 X 
7.15 Gegen die Ausbildung von 3 Plätzen, verbunden mit einer 
„Promenade“ entlang des Ostufers und einem Park auf 
dem Westufer des Hafens bestehen keine Bedenken.  
Kenntnisnahme   X 
7.16 Die Bepflanzung der Gleisanlagen mit Bäumen oder Bü-
schen ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht denkbar, ge-
nauso wenig die Errichtung von Stegen, Pontons und 
teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens 
wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans 
 X

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Treppenanlagen am oder in das Hafenbecken oder Pflan-
zungen entlang der geböschten Uferbefestigung/Kaimau-
ern aus Schilf o.ä. Derartige Ufergestaltungen widerspre-
chen dem Charakter des gewerblich genutzten Hafens 
und verunklaren seine funktionalen Zusammenhänge 
Stattdessen sind die für die Hafennutzung prägenden Ele-
mente wie Sacktreppen, Poller, Ringe, Dalben usw. sicht-
bar zu erhalten. Dies ist ebenfalls durch eine geeignete 
planungsrechtliche Sicherung zu gewährleisten. 
Rechnung getragen. Der Erhalt der für die Hafen-
nutzung prägenden Elemente soll sichergestellt 
werden. 
Eine teilweise Bepflanzung der Gleisanlagen ent-
sprechend den Vorgaben des Integrierten Plans 
ist vorgesehen insbesondere vor dem Hinter-
grund des Klimawandels, zur Verbesserung des 
Stadtklimas und zur Steigerung der Aufenthalts-
qualität. 
Für das Hafenbecken soll unter Berücksichtigung 
der Barrierefreiheit ein Nutzungskonzept erarbei-
tet werden, das sensibel mit dem denkmalwerten 
Charakter umgeht, eine Nutzung der Wasserflä-
che soll für die Menschen im Deutzer Hafen mög-
lich sein. 
7.17 Die zum Umfang des Baudenkmals zählende Wasserflä-
che und das Wasserniveau im Hafenbecken sind wesent-
liches Element, das die ehemalige Schiffbarkeit des Ha-
fenareals und damit seine Funktionalität veranschaulicht. 
Erhebliche Bedenken bestehen gegen die Aufstauung des 
Wassers zu einem Pool und die Errichtung von Badeanla-
gen im südöstlichen Bereich des Areals. 
nein  Das mittlere Wasserniveau des Hafenbeckens 
liegt etwa 4 m unterhalb der Promenade. Die An-
hebung des Wasserniveaus am südlichen Hafen-
kopf soll die Erlebbarkeit des Elements Wasser 
erhöhen und die Aufenthaltsqualität steigern. Ge-
rade in einem hochverdichteten Quartier wie der 
Deutzer Hafen es sein wird, haben qualitätsvolle 
Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie 
grüner und blauer Infrastruktur einen sehr hohen 
Stellenwert. Ob und wie der sog. „Pool“ oder eine 
ähnliche Nutzung am Hafenkopf realisiert werden 
kann, ist noch zu prüfen.  
 X 
7.18 Des Weiteren bestehen Bedenken gegen die Errichtung 
von zusätzlichen Pontons und Brückenbauwerken, insbe-
sondere von solchen, die dem Autoverkehr oder dem öf-
fentlichen Nahverkehr offenstehen sollen, da diese auf-
grund der hohen Anforderungen eine erhebliche Beein-
trächtigung für das Erscheinungsbild und die Ablesbarkeit 
nein Zur Erschließung der westlichen Halbinsel ist 
eine KFZ-Brücke über das Hafenbecken unab-
dingbar. Die Rad- und Fußgängerbrücke schafft 
eine kürzere Verbindung der westlichen Halbinsel 
für Fußgänger und Radfahrer und erleichtert die 
 X

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
der Funktionalität des Hafens darstellen würden. Daher ist 
aus denkmalfachlicher Sicht auf diese zu verzichten. 
Nutzung des ÖPNV. Die unterschiedlichen Nut-
zungsschwerpunkte (Einzelhandel, Nahversor-
gung sowie Parks, Poller Wiesen, Freizeitnut-
zung) sind nur mithilfe der Brücke für alle Nutzer 
gut und schnell erreichbar. 
 
Prägendes Element des neuen Quartiers Deutzer 
Hafen ist das Hafenbecken. Die sich bietende 
Chance, diesen Raum für die dort lebenden Men-
schen nutzbar zu machen, soll durch ein sensib-
les Nutzungskonzept ermöglicht werden ohne da-
bei das Erscheinungsbild des Hafenbeckens zu 
zerstören. Einzelne Pontons, Plattformen oder 
ähnliches sollen ermöglicht werden. 
8 Landschaftsverband Rheinland     
8.1 Keine Betroffenheit in Bezug auf Liegenschaften des LVR, 
daher keine Bedenken 
Kenntnisnahme  X X 
8.2 Aus kulturlandschaftspflegerischer Sicht ist insbesondere 
das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ auf Basis der gesetzli-
chen Grundlagen (BauGB, BNatSchG, DSchG NRW, 
UVPG) auf evtl. Beeinträchtigungen zu prüfen. 
ja Wird in die Begründung sowie den Umweltbericht 
übernommen 
X X 
8.3 Beschränkung der Prüfung auf denkmalrechtlich ge-
schützte Bau- und / oder Bodendenkmäler ist nicht ausrei-
chend, da Denkmäler lediglich einen Teil des kulturellen 
Erbes darstellen. Ausführliche Würdigung des Umweltgu-
tes „kulturelles Erbe“ erfolgt noch nicht.  
ja Wird in die Begründung sowie den Umweltbericht 
übernommen 
X X 
8.4 Für den zu erstellenden Umweltbericht ist der historische 
Kulturlandschaftsbereich 353 Deutz von den Planungen 
betroffen. 
Kenntnisnahme Wird in den Umweltbericht übernommen X X 
8.5 Hinweis auf Veröffentlichung UVP-Gesellschaft und KuLa-
Dig als Hilfestellung bei der Einschätzung von Objekten 
Kenntnisnahme  X X

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
und von Eingriffsauswirkungen in Bezug auf historische 
Kulturlandschaft und landschaftlich kulturelles Erbe. 
9 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Bonn     
 Nicht mehr zuständig, Verweis auf die NRW Niederlas-
sung Köln. 
Kenntnisnahme  X X 
10 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
11 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln     
 Keine Bedenken. Weiterleitung an Landeseisenbahnauf-
sicht. 
Kenntnisnahme  X X 
12 Landeseisenbahnverwaltung     
 Mit dem Flächennutzungsplan wird Eisenbahngelände 
überplant. 
Bahnanlagen betroffener Unternehmen: […]. 
Erst durch eine planfestgestellte Baumaßnahme, die das 
Betreiben von Eisenbahnbetrieb auf der betroffenen Gleis-
anlage ausschließt, kann die Fläche überplant und ander-
weitig genutzt werden. 
Bei öffentlichen Gleisanlagen, hier der HGK, ist neben 
dem Antrag auf Rückbau von Gleisanlagen, ein Stillle-
gungsverfahren nach § 11 AEG und ein Freistellungsver-
fahren nach § 23 AEG durchzuführen. 
ja Entsprechende Anträge werden parallel zum 
Bauleitplanverfahren gestellt 
X X 
13 Bezirksregierung Düsseldorf– Dezernat 26 – Untere 
Luftfahrtbehörde 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
14 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

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/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
14.1 Durch die geringe Entfernung zur Radaranlage am Flug-
hafen Köln/Bonn können je nach Höhe der Bebauung Be-
lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich 
§ 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. 
Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung erfolgt im weiteren Ver-
fahren. 
 X 
14.2 Bauhöhen, die eine Höhe von 35 m über Grund über-
schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. 
ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über 
Grund. Die Planung wird mit der DFS abgestimmt 
und zur Einzelfallprüfung im weiteren Verfahren 
vorgelegt. 
 X 
14.3 Stellungnahme 201701352 vom 09.08.2017 gilt weiterhin: 
Die Plangebiete liegen in der Nähe des Flughafens 
Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung zur Radaran-
lage am Flughafen können je nach Höhe der Bebauung 
Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüg-
lich 
§18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. 
Bauvorhaben, die eine Höhe von 35 m über Grund über-
schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzugelegt. 
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Län-
der gemäß § 31 LuftVG unberührt. 
Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von unserer Stellungnahme informiert.  
Kenntnisnahme Siehe lfd. Nr. 14.1 und 14.2   
15 Wasser- und Schiffartsamt Köln     
15.1 I. Widmung des Schutzhafens 
Die Stadt Köln folgt der Einschätzung einer Kölner 
Rechtsanwaltskanzlei, „dass der Deutzer Hafen im rechtli-
chen Sinne kein Schutzhafen ist, da es an einem erforder-
lichen widmenden Publikationsakt (Allgemeinverfügung) 
zur Begründung der Qualifizierung als Schutzhafen fehlt.“ 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln widerlegte 
diese Einschätzung. Bisher gab es darauf keine Antwort. 
Der Hafen Köln Deutz hat mit der „Polizeiverordnung betr. 
Die Benutzung der städtischen Werft- und Hafenanlagen 
Kenntnisnahme Bezüglich des rechtlichen Status des Hafens be-
stehen unterschiedliche Auffassungen. 
 
Entgegen der Auffassung der WSV, vertritt die 
Kölner Rechtsanwaltskanzlei die Position, dass 
der angeführten „Polizeiverordnung betr. die Be-
nutzung der städtischen Werft- und Hafenanla-
gen in Köln“ vom 06.12.1933 und 30.12.1933 
eine Widmung des Deutzer Hafens als Schutzha-
X X

- 13 - 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
in Köln“ vom 06. Dezember 1933 und 30. Dezember 
1933, die mit der Bekanntgabe im Amtsblatt der Regie-
rung zu Köln am 13. Januar 1934 in Kraft getreten ist, 
seine staatliche Bestimmung als Sicherheitshafen. 
Anerkannt ist seit jeher, dass die Anlegung, Erweiterung 
und Veränderung von Häfen im 19. Jhd. dem Gemeinwohl 
diente. Dementsprechend waren nach dem damaligen 
preußischen Recht alle Häfen dem öffentlichen Verkehr 
gewidmet. 
Über den Widmungsakt und die staatliche Bestimmung 
des Deutzer Hafens als Schutzhafen kann sich die Bau-
leitplanung nicht hinwegsetzen. 
fen nicht entnommen werden kann. Durch die Be-
stimmung der Voraussetzungen einer Widmung 
legt die Verordnung lediglich den Grundstein für 
eine Qualifizierung der Hafenbecken zu Schutz-
häfen. Den Widmungsakt an sich beinhaltet sie 
jedoch nicht. 
Voraussetzung für den Widmungsakt ist nach § 1 
D. der Polizeiverordnung, dass die Bestimmung 
der Hafenbecken als Schutzhäfen nicht deren ei-
gentliche Hauptbestimmung als Verkehrshäfen 
beeinträchtigt. Die Feststellung der Vereinbarkeit 
der beiden Zweckbestimmungen liegt nach § 1 D. 
der Polizeiverordnung im Ermessen der Hafenpo-
lizei. Der eine Schutzhafeneigenschaft notwen-
dige Widmungsakt, bedarf demnach einer vorge-
lagerten Ermessensentscheidung der Hafenpoli-
zei. Eine derartige Ermessenausübung ist im 
Rahmen der Polizeiverordnung nicht erfolgt. So-
mit ist am 13.01.1934 nicht in einem Zug mit der 
Bekanntmachung der Verordnung eine Widmung 
des Deutzer Hafens als Schutzhafen ergangen. 
Die angeführte Polizeiverordnung ist spätestens 
am 13.01.1964 um 24 Uhr außer Kraft getreten. 
Denn bei dieser Verfügung handelt es um eine 
Polizeiverfügung i. S. d. Preußischen Polizeiver-
waltungsgesetzes (im Folgenden: PrPVG). Ge-
mäß § 34 Abs. 1 Satz 2 PrPVG darf die Gel-
tungsdauer von Polizeiverordnungen nicht über 
dreißig Jahre hinaus erstreckt werden. Der Wid-
mungsakt ist kein Akt, der sich in einem einmali-
gen Vorgang erschöpft. Er legt vielmehr für die 
kommende Zeit dezidiert fest, ob, in welchem 
Umfang und vor allem unter welchen Konditionen 
die gewidmete Sache genutzt werden kann.

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 
Demgegenüber steht allerdings das Rechtsinsti-
tut der unvordenklichen Verjährung, die auch im 
Bereich des Wasserstraßenrechts Anwendung 
findet und eine widerlegbare Vermutung für eine 
entsprechende Widmung des Deutzer Hafens als 
Schutzhafen konstituiert. 
15.2 II. Funktion und rechtliche Einordnung des Schutzha-
fens 
Bei der beabsichtigten Darstellung (Anlage 6) sind Brü-
cken, die das Hafenbecken überspannen, vorgesehen. 
Dies läuft einer im Notfall (unter anderem Eisgang oder 
Hochwasser) notwendigen Nutzung als Schutzhafen zuwi-
der. Die Nutzung des Hafens Köln-Deutz in seiner Funk-
tion als Schutzhafen ist zwingend zu berücksichtigen. Die 
Funktion als Schutzhafen für 70 Schiffe (1000-t) entspricht 
23 % der Schutzhafenkapazität zwischen Rhein-km 660 
(Mondorf) und Rhein-km 710 (Dormagen) und muss zwin-
gend erhalten bleiben. 
Aus I. und II. folgernd wird dazu aufgefordert, den Hafen 
Köln-Deutz als Schutzhafen sowohl in der Bebauungspla-
nung als auch in der 227. Änderung des Flächennut-
zungsplanes textlich und zeichnerisch darzustellen und 
damit die Schutzhafenfunktion aufrecht zu erhalten. 
 
teilweise In Abstimmung mit der WSV soll ein Lösungsweg 
und Nutzungskonzept für das Hafenbecken erar-
beitet werden.  
Nach Aussage WSV wurde im letzten Hochwas-
serfall, der Deutzer Hafen von keinem Schiff als 
Schutzhafen ausgesucht.  
Die geplante Hafenbrücke ist elementar für die 
Erschließung und Entfluchtung des neuen Stadt-
quartiers. 
Im Vorhafen (der Bereich bis zur denkmalge-
schützten Drehbrücke) besteht Platz für sieben 
Schiffe. 
Als gemeinsame Lösung, wurde vorgeschlagen, 
den vorderen Bereich des Deutzer Hafens zwi-
schen Drehbrücke und der geplanten neuen Ha-
fenbrücke unter Ausschluss einer sonstigen 
Schifffahrtsnutzung schutzbedürftigen Schiffen im 
Notfall zur Verfügung zu stellen. In diesem Be-
reich sollen nur solche Nutzungen zugelassen 
werden, die einer Nutzung dieses Bereiches der 
Wasserfläche im Notfall durch Schiffe nicht ent-
gegenstehen. Die Sicherung dieses Nutzungs-
rechts für die WSV bzw. die Schutz suchenden 
Schiffe soll durch geeignete Instrumente erfolgen. 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen 
diese Funktion im vorderen Teil des Hafens bis 
zur KFZ-Hafenbrücke nicht einschränken. 
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Zurzeit erfolgen weitere Abstimmungen und Prü-
fung. 
15.3 III. Lärmemission durch den Schiffsverkehr 
Die Bundeswasserstraße Rhein steht im Eigentum und in 
der Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). 
Vom Grundsatz her kann von der Schifffahrt das gesamte 
Fahrwasser bis zu den Uferlinien genutzt werden, sofern 
eine ausreichende Wassertiefe zur Verfügung steht. 
Auf diesen Bestand hat die Planung in der Form Rück-
sicht zu nehmen, dass keine Darstellungen vorgenommen 
werden dürfen, die der Zweckbestimmung des Rheins als 
Verkehrsweg zuwiderlaufen. 
 
Die von der Schifffahrt ausgehenden Lärmemissionen zu 
Tages- und Nahtzeiten sind zu berücksichtigen. Der zu-
lässige Dauerschallpegel beträgt 75 dB(A) in einem seitli-
chen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 
dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen. 
Im Bereich von Rhein-km 685,90 bis 687,20 rechtes Ufer, 
ist eine Liegestelle für fünf Schiffe, incl. Für ein Schiff mit 
einem Kegel ausgezeichnet. Der Schiffslärm wird auf die 
Außenseite des Deutzer Hafens einwirken. 
Die mögliche zeitliche Belastung an Schallemissionen be-
trägt 24 Stunden am Tag. Dabei ist die Lage der Schall-
entwicklung bei allen Wasserständen bis zum höchsten 
Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 cm Kölner Pegel 
zu berücksichtigen. 
ja Für die Bewertung der Schallausbreitung an Bun-
deswasserstraßen im Binnenbereich bedingt 
durch die Schifffahrt und die vorherrschende Vor-
belastung kann die Anleitung zur Berechnung der 
Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen 
(ABSAW) der Bundesanstalt für Gewässer-kunde 
(BfG) herangezogen werden. 
Der für die Berechnung des Emissionspegels 
maßgebende Emissionsort (Schallquelle) der 
Wasserstraße ist – sofern nicht eindeutig be-
stimmbar - in 4,0 m Höhe über der Mitte der 
Fahrrinne bzw. der Achse der Schleuse oder der 
Liegestelle anzunehmen, Ziff. 2 ABSAW.  
Allgemein wird die Fahrrinne definiert als durch 
Bojen markierter und gekennzeichneter Bereich 
in Flussläufen, der auch bei sonst geringer Was-
serführung genügend Tiefe für die Schifffahrt auf-
weist. Eine Berücksichtigung der Lage der Schall-
entwicklung bei allen Wasserständen bis zum 
höchsten Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 
cm Kölner Pegel ist als Folge der Vorgaben der 
ABSAW allenfalls als absoluter Ausnahmefall und 
worst case Betrachtung angebracht. 
Maßgeblich ist nach der ABSAW für eine adä-
quate Aussage zur Berücksichtigung und Abwä-
gung der Lärmbelastung bei Wasserstraßenpla-
nungen insoweit allein der o.a. Emissionsort, der 
in 4,0 m Höhe über der Mitte der Fahrrinne/resp. 
Liegestelle liegt. 
Bei Zugrundelegung dieser Emissionsorte beste-
hen hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen 
Dauerschallpegel 75 dB(A) in einem seitlichen 
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 
65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden 
Schiffen bzgl. der vorgesehenen Planung keine 
Bedenken. 
15.4 IV. Kegelliegestelle 
In dem Übersichtsplan (Anlage 3) ist in Verlängerung der 
Brücke 01, die über das Hafenbecken führt, eine Rhein-
brücke eingezeichnet. 
 
Wie unter III. (21.3) ausgeführt, ist der Bereich von Rhein-
km 685,90 bis 687,20, rechtes Ufer, in Elwis als Liege-
stelle für fünf Schiffe, inclusive für ein Schiff mit einem Ke-
gel, ausgezeichnet. Die geplante Brücke überspannt die-
sen 
Bereich. 
 
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Neubau ei-
ner Brücke hier nicht möglich ist, da die Schutzabstände 
gemäß ADN zu geschlossenen Wohngebieten, Kunstbau-
ten und Tanklagern eingehalten werden müssen. 
Kenntnisnahme Gemäß Ziff. 7.1.5.4.3 des Europäischen Abkom-
mens vom 26. Mai 2000 über die internationale 
Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnen-
wasserstraßen (ADN) darf außerhalb der von der 
zuständigen Behörde besonders angegebenen 
Liegeplätze beim Stillliegen der Abstand von 100 
m von geschlossenen Wohngebieten, Ingenieur-
bauwerken und Tanklagern nicht unter- schritten 
werden, wenn das Schiff nach Kapitel 3.2 Tabelle 
A Spalte (12) eine Bezeichnung mit einem blauen 
Kegel oder einem blauen Licht führen muss. 
Diese Abstandsvorgabe wird mit Blick auf die ge-
plante Wohnbebauung hinsichtlich der Kegel-lie-
gestelle im Bereich Rhein km 685,90 bis 687,20, 
rechtes Ufer, eingehalten. 
 
Die geplante Brücke ist Bestandteils des städte-
baulichen Masterplans Innenstadt Köln. Sie liegt 
außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des 
aufzustellenden Bebauungsplans „Deutzer Hafen 
in Köln-Deutz“ sowie dem Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplanes. Die Rheinbrücke wird in 
einem separaten Verfahren zunächst auf Mach-
barkeit geprüft und ist nicht Gegenstand der Bau-
leitplanverfahren. 
 X 
16 Zweckverband Köln Randkanal     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
17 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
18 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminal-
prävention/Opferschutz (KK KP/O) 
    
18.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme   X 
18.2 Hinweis auf die Aspekte der städtebaulichen sowie techni-
schen Kriminalprävention, die im weiteren Verlauf des 
Projekts Beachtung finden sollten: 
- Öffentlichen und gewerblichen Raum sichtbar tren-
nen 
- Gute Orientierung durch Blickbeziehungen 
- Vandalismus durch architekturpsychologische Ge-
staltung vermeiden 
- Genügend Park- und Abstellmöglichkeiten für 
Fahrzeuge (PKW, Fahrrad) in Wohn-/Arbeitsnähe 
- Schaffung von kleinen überschaubaren Parkplät-
zen und sicheren Tiefgaragen 
- Beleuchtungskonzepte v.a. in Bereichen mit wenig 
Sonneneinstrahlung, Eingängen 
- Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fens-
tern 
teilweise Die angesprochenen Punkte sind nur z.T. auf der 
Ebene der Bauleitplanung umsetzbar. In den 
nachfolgenden Verfahren sowie in der freiraum-
planerischen Qualifizierung werden die Punkte 
weiter berücksichtigt. 
 X 
18.3 Angebot einer kostenfreien und neutralen Beratung zur 
städtebaulichen Kriminalprävention und kriminalpräventiv 
wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten. 
Kenntnisnahme Weitergabe im weiteren Verfahren.  X 
19 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 
Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3 
    
19.1 Maßnahme befindet sich im Bereich des Militärflugplatzes 
Nörvenich. Belange der Bundeswehr sind somit ggf. 
mehrfach berührt. In welchem Umfang, die Belange der 
Bundeswehr betroffen sind, kann erst nach Ausweisung 
konkreter Bereiche im Rahmes z.B. eines Bebauungspla-
nes festgestellt werden. 
Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung im weiteren Verfahren.

- 18 - 
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
19.2 Falls eine Höhe von 30 m überschritten wird, wird in je-
dem Einzelfall um die Zuleitung der Planungsunterlagen 
vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung gebeten. 
ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über 
Grund, eine Beteiligung und Abstimmung erfolgt 
im weiteren Verfahren. 
 X 
20 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen - Referat Z 24 
    
20.1 Störung des Betriebs von Richtfunkstrecken ist zu prüfen 
und zu vermeiden. Im Bereich tätige Richtfunkbetreiber 
sind in die weitere Planung einzubeziehen. 
ja Abstimmung und Berücksichtigung im weiteren 
Verfahren. 
X X 
20.2 Standortplanung befindet sich im Schutzbereich einer 
Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundes-
netzagentur. Die Einhaltung der notwendigen Schutzab-
stände wird noch untersucht. 
Kenntnisnahme Abstimmung im weiteren Verfahren. X X 
21 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
22 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften     
22.1 Die Entwicklung des Deutzer Hafens liegt im Interesse 
des Stadtwerke Köln Konzerns. 
Kenntnisnahme  X X 
23 Häfen und Güterverkehr Köln AG     
23.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Hafen als auch die 
dort ansässigen Gewerbebetriebe ihren Betrieb uneinge-
schränkt bis zum 31.12.2020 fortsetzen können. 
Diese Fristen gelten aufgrund vertraglicher Bindungen für 
die RWR bis zum 30.04.2021 und die Fa. Kohl bis zum 
31.12.2021. 
ja Laut Moratoriumsbeschluss (Vorlagen-Nr. 
0255/2015) ist die Fortführung der bestehenden 
Pachtverhältnisse und damit die gewerbliche Ha-
fennutzung bis zum 31.12.2020 vorgesehen. 
X X 
23.2 Für die Gleisanlagen im Deutzer Hafen soll die Stilllegung 
der Eisenbahninfrastruktur gemäß § 11 AEG und die Frei-
stellung der betreffenden Grundstücksflächen von Bahn-
betriebszwecken im Sinne des § 23 AEG ebenfalls bis 
zum 31.12.2020 erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, sind 
ja Entsprechende Anträge werden parallel zum 
Bauleitplanverfahren gestellt 
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die entsprechenden Entwicklungsmaßnahmen hierauf ab-
zustimmen. 
23.3 Die Nutzung des Vorhafens nördlich der Drehbrücke, der 
auch zukünftig für die Fahrgastschifffahrt genutzt wird, 
darf nicht beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass Hafen-
becken weiterhin dem Schiffsverkehr dienen soll, darf der 
Durchfahrtsverkehr zum Hafenbecken den Fahrgastschiff-
fahrtsbetrieb im Vorhafen nicht beeinträchtigen. Sollte 
weiterhin Schiffsverkehr im Hafenbecken betrieben oder 
ggf. die Schutzhafenfunktion aufrechterhalten bleiben, ist 
die Bedienung der Drehbrücke zu klären und die AHVO 
für den Schiffsverkehr zu beachten. 
ja Der Vorhafen nördlich der Drehbrücke wird nicht 
überplant, er liegt außerhalb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans. Die Drehbrücke 
muss für den Fall, dass Schiffe den vorderen 
nördlichen Teil des Hafens im Notfall nutzen, wei-
ter betrieben werden. Eine Klärung folgt im weite-
ren Verfahren. 
Siehe auch lfd. Nr. 15.2. 
X X 
23.4 Innerhalb des Plangebiets befindet sich das im Eigentum 
der HGK stehende Tankstellengrundstück Siegburger 
Straße 116 a. Über die weitere Nutzung des Grundstücks 
bietet die SWK Gespräche an. 
Kenntnisnahme Im Lauf des weiteren Verfahrens, sind Gespräche 
bzgl. des Grundstücks mit der HGK vorgesehen. 
X X 
24 RheinEnergie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft     
24.1 Auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück steht 
an der Siegburger Str. 118 das Umspannwerk Deutz der 
RheinEnergie AG, das die Versorgung der umliegenden 
Bebauung großer Teile der Stadtteile Deutz und Poll si-
cherstellt. 
Aufgrund der geplanten großmaßstäblichen Bebauung 
und neuer technischer Entwicklungen wie z.B. Elektromo-
bilität ist eine Erweiterung / Ertüchtigung des Umspann-
werks erforderlich. Der heutige Standort ist nicht optimal 
geeignet, daher wird die Verlagerung auf einen neuen 
Standort in unmittelbarer Nähe erforderlich. Vorteil ist, 
dass der derzeitige Standort einer höherwertigen städte-
baulichen Nutzung zugeführt werden könnte. Der neue 
Standort benötigt eine Fläche von min. 1.550 m² und  
sollte ca. 400 m südlich des bisherigen Standorts liegen. 
teilweise In Abstimmung mit RheinEnergie AG / Rheini-
sche NETZ Gesellschaft werden mögliche Er-
satzstandorte geprüft. Zur Vermeidung von Be-
bauung im Außenbereich, soll ein geeignetes 
Grundstück im Bereich des Deutzer Hafens ge-
funden werden. Das städtische Grundstück auf 
Baufeld AX 04 zwischen Siegburger Straße, Pol-
ler Kirchweg und Am Schnellert entspricht den 
Vorgaben und kommt in Betracht. Angedacht ist 
außerdem eine Überbauung des Umspannwerks 
mit einem Parkhaus.  
Die Prüfung elektromagnetischer Felder erfolgt 
im weiteren Verfahren. 
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Vorgeschlagen werden die Fläche im Bereich des Gleis-
dreiecks sowie östlich des Kanuclubs, die die Stadt Köln 
bereitstellen und ein entsprechendes Baurecht schaffen 
müsste. 
24.2 Überplanung ist nur bei Ausweisung eines Ersatzstandor-
tes möglich, da ansonsten die Stromversorgung nicht 
mehr gewährleistet werden kann. 
Kenntnisnahme Zurzeit wird der Standort auf Baufeld AX 04 zwi-
schen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und 
Am Schnellert in Abstimmungen mit RheinEner-
gie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft geprüft, 
siehe auch Lfd. Nr. 24.1 
X X 
24.3 Bei der Änderung des Flächennutzungsplans muss ein 
entsprechendes Signet für ein Umspannwerk vorsehen 
werden. 
ja Wird im FNP dargestellt, sofern sich der Standort 
im Änderungsbereich befindet, ansonsten im 
Rahmen der Anpassung. Siehe auch Lfd. Nr. 
24.1 
X  
24.4 Die Errichtung diverser Trafo-Stationen wird zusätzlich 
zum Umspannwerk für die Stromversorgung im Plangebiet 
erforderlich. Die Anzahl ist vom Stromleistungsbedarf der 
zukünftigen Bebauung abhängig. Nach einer Hochrech-
nung ist mit mehr als 10 Trafo-Stationen zu rechnen. Bau-
herren sollen frühzeitig Versorgungsanfragen mit notwen-
digen Leistungsbedarfen stellen. 
Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan als Fläche 
für Versorgungsanlagen über das Signet „Elektrizität“. 
Für die Stationen ist eine Fläche von 4 x 6 m von jeglicher 
Bebauung freizuhalten. 
Bei Trafo-Stationen auf Privatgrund ist zusätzlich zur pla-
nungsrechtlichen, eine privatrechtliche Absicherung der 
Standorte erforderlich 
Kenntnisnahme Die Festlegung konkreter Standorte in den einzel-
nen Baufeldern wird im jeweiligen Bauleitplanver-
fahren des Baufeldes geprüft. 
 X 
25 Kölner Verkehrs-Betriebe AG     
25.1 In Kapitel „2.3 Erschließung“, Abschnitt „Öffentlicher Per-
sonennahverkehr (ÖPNV)“ wird um Ergänzung gebeten: 
Die umsteigefreie Anbindung des Deutzer Hafens an das 
Netz des Schienenpersonennah- und Fernverkehrs (S-
ja Begründung wird ergänzt  X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Bahnen, Regionalzüge, Fernverkehr) wird kurzfristig durch 
eine Modifikation der Buslinie 150 erreicht (siehe Vorlage 
„Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes", Vorla-
gen-Nr. 1075/2018), die aller Voraussicht nach ab dem 
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgenommen wird. 
Anfangs verkehrt die Linie 150 über die Siegburger Straße 
und Am Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist aber 
eine Führung über eine der neuen Brücken über das Ha-
fenbecken und direkt durch das Gebiet angedacht. 
25.2 Vertiefendes Gutachten muss belegen, ob eine Stadt-
bahnanbindung an den Deutzer Bahnhof verkehrlich sinn-
voll sowie technisch und wirtschaftlich mit vertretbarem 
Aufwand realisierbar ist. 
ja Eine Stadtbahnanbindung an den Deutzer Bahn-
hof wird derzeit in einer Machbarkeitsuntersu-
chung geprüft und wird im Verkehrsgutachten 
und Mobilitätskonzept berücksichtigt. 
X X 
25.3 Eine Taktverdichtung der Stadtbahn auf der Siegburger 
Straße ist unabhängig von der Verbindung zum Bahnhof 
Deutz möglich, sobald die kapazitätserweiternden Maß-
nahmen auf der Ost-West-Achse umgesetzt werden. 
Kenntnisnahme Berücksichtigung im Verkehrs- und Lärmgutach-
ten. 
X X 
25.4 Hinweis auf Erschütterungen und Lärmimmissionen durch 
die auf der Siegburger Straße verkehrenden Stadtbahnen.  
Kenntnisnahme Wird in den Gutachten zu den Themen Lärm und 
Erschütterungen berücksichtigt 
X X 
26 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR     
 Zur 227. Änderung des FNP     
26.1 keine Bedenken Kenntnisnahme  X  
 Zum Städtebaulichen Planungskonzept     
26.2 Die hochwasserangepasste Umwandlung des Deutzer 
Hafens von einem Industriehafen zu einem innerstädti-
schen Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung wird be-
grüßt. 
Kenntnisnahme  X X 
26.3 Grundsätzlich gibt es keine Bedenken. Kenntnisnahme  X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
26.5 Da sich das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Rhein bzw. 
Hafenbecken befindet, wird dringend empfohlen, dass Ge-
biet im Trennsystem zu entwässern und es muss sicher-
gestellt sein, dass bei Hochwasser kein Rheinwasser in 
die Schmutzwasserkanäle eindringen kann. 
ja Das Entwässerungsgutachten und die anschlie-
ßende Planung wird in Abstimmung mit StEB 
durchgeführt. 
 X 
26.6 Es ist eine deutlich positive Retentionsvolumenbilanz 
beim 100-jährlichen Hochwasser sicherzustellen. Auch für 
HQ200 ist eine positive Retentionsraumbilanz erforderlich. 
Eine möglichst niedrige Geländegestaltung des Parks I, 
der ab HQ 100 überflutet wird und in diesem seltenen Fall 
eine Verbindung zwischen Rhein und Hafenbecken bildet, 
was sich positiv auf Abfluss und Wasserstand auswirkt. 
Abstimmung mit BezReg und StEB Köln 
ja Die positive Retentionsvolumenbilanz wurde be-
reits über das Gutachten von RZB geprüft und si-
chergestellt. 
In der weiteren Bearbeitung wird die Retentions-
volumenbilanz auch während der Bauphase mit 
StEB abgestimmt und gewährleistet. 
X X 
26.7 Es ist auch weiterhin sicherzustellen, dass der beste-
hende technische, öffentliche Hochwasserschutz entlang 
der Siegburger Straße, des Poller Kirchwegs und des 
Bahndamms parallel zur Straße „Am Schnellert" nicht be-
einträchtigt wird. 
ja Die bestehende Hochwasserschutzlinie entlang 
des Poller Kirchwegs bleibt erhalte. 
X X 
26.8 Die Bebauung im Deutzer Hafen sollte möglichst hoch-
wasserangepasst ausgeführt werden. 
ja Die Erstellung einer Hochwasserfibel ist in Ab-
stimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge-
plant. 
 X 
26.9 Aufgrund der im Hochwasserfall besonders exponierten 
Lage ist ein Hochwasseralarmplan zu erstellen, der Hoch-
wasserschutzmaßnahmen und ein entsprechendes Eva-
kuierungskonzept enthält. 
ja Die Erstellung eines Hochwasseralarmplans ist in 
Abstimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge-
plant. 
 X 
26.10 Zunehmende Gefahr seltener Starkregenereignisse sollte 
im Zuge der weiteren Planung Berücksichtigung finden, 
Planung von Notwasserwegen in Richtung Hafenbecken 
bzw. Rhein / Poller Wiesen 
ja Die Berücksichtigung von Starkregenereignissen 
und die Planung von Notwasserwegen wird in die 
Qualifizierung der Freianlagen aufgenommen. 
 X 
27 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

- 23 - 
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
27.1 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. 
ja Die Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren 
bei Erstellung der Erschließungsplanung. 
 X 
27.2 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand-
plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten. 
ja §10 Standplätze für Abfallbehälter (städt. Abfall-
satzung) wird im weiteren Verfahren, u.a. in der 
freiraumplanerischen Qualifizierung berücksich-
tigt. 
 X 
28 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
29 Westnetz GmbH DRW-S-LK 
RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. 
ERNN-HLP, Dortmund 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
30 RWE Betriebsverwaltung Brühl     
 Belange der Gesellschaft werden nicht berührt. Kenntnisnahme  X X 
31 Rhein-Main Rohrleitungstransport GmbH     
31.1 Von der Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen 
noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der Rhein-
Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH. betroffen. 
Kenntnisnahme  X X 
31.2 Falls für die Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitun-
gen stattfindet und es wird um erneute Beteiligung gebe-
ten. 
Kenntnisnahme Dies wird, falls erforderlich, im weiteren Pla-
nungsverlauf (u.a. Qualifizierung der Freianlagen) 
berücksichtigt. 
 X 
32 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbear-
beitung Open Grid Europe GmbH, Essen 
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deut-
scher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, 
Straelen

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (NETG), Haan 
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Haan 
 Versorgungsanlagen sind von der geplanten Maßnahme 
nicht betroffen. 
Erneute Beteiligung bei Ausdehnung oder Erweiterung 
des Projektbereichs. 
Kenntnisnahme   X 
33 GASCADE Gastransport GmbH Abteilung GNL 
WINGAS GmbH 
NEL Gastransport GmbH 
OPAL Gastransport GmbH & Co. KG 
    
 Anlagen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof-
fen. 
Kenntnisnahme   X 
34 Thyssen GmbH Abteilung Netzbetrieb     
 Keine Bedenken, da durch die o.g. Maßnahmen keine von 
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen 
werden. Neuverlegungen in diesem Bereich sind z.Z. nicht 
vorgesehen. 
Kenntnisnahme   X 
35 Nord-West-Ölleitung GmbH     
 Keine Bedenken, da die dort vorhandenen Mineralölfern-
leitungen und / oder weitere durch die Nord-West Oellei-
tung GmbH überwachten Fernleitungen nicht berührt wer-
den. 
Kenntnisnahme   X 
36 Amprion GmbH     
 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH. Planun-
gen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich lie-
gen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Kenntnisnahme   X

- 25 - 
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
37 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH - Fernleitungen 
Rhein-Ruhr 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme   X 
38 Evonik Technology & Infrastructure GmbH     
 An der bezeichneten Stelle verlaufen keine durch Evonik 
Technology & lnfrastructure GmbH betreute Fernleitun-
gen. 
Kenntnisnahme   X 
39 N.V. Rotterdam –Rijn Pijpleiding – Maatschappij Abtei-
lung Wegerechte 
    
 Leitung ist nicht von den Arbeiten betroffen. Kenntnisnahme   X 
40 Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung 
und Forstplanung 
    
 Eine Beteiligung des LANUV ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme  X X 
41 Geologisches Landesamt     
41.1 Verweis auf Stellungnahme vom 25. Juli 2017 unter GD-
Az.: 31.130/5100/2018 
Kenntnisnahme  X X 
41.2 Durch den westlichen Teil der Planfläche verläuft eine 
Störung (Kölner Sprung). Zur Klärung der genauen Lage 
dieser Störung wird eine Anfrage bei der RWE Power AG 
empfohlen. 
Kenntnisnahme Die RWE Power AG wurde beteiligt und hat keine 
Bedenken geäußert, siehe lfd. Nr. 29 
 X 
41.3 Auf dem Gelände ist mit heterogenen Baugrundverhältnis-
sen durch vorherige Bebauungen und Auffüllungen zu 
rechnen. Der Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen 
und zu bewerten. 
ja Berücksichtigung in der Baugrunduntersuchung 
sowie Formulierung entsprechender Maßgaben. 
 X 
42 Stadtverwaltung Leverkusen Stadtplanungsamt     
 Die Belange der Stadt Leverkusen werden durch die Pla-
nung nicht berührt. 
Kenntnisnahme  X X 
43 Stadtdirektor Bergisch Gladbach Stadtplanungsamt     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X

- 26 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
44 Stadtverwaltung Wesseling     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
 
Folgende Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs atz 1 aufgefordert, haben jedoch 
keine Stellungnahme abgegeben: 
Bezirksregierung Köln: Höhere Landschaftsbehörde Köln, Dezernat 51 (Natur - und Landschaftsschutz, Fischerei), Dezernat 53 (Immissionsschutz einschl. anlagenbezo-
gener Umweltschutz), Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD); Handwerkskammer zu Köln,  Flughafen Köln/Bonn GmbH, Erzbistum Köln – Generalvikariat – 
Hauptabteilung Recht, Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf, Ev. Stadtkirchenverband, Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH, S tadtbahngesellschaft Rhein -Sieg, 
Wupper-Sieg AG, InfraServ GmbH & Co.  Knapsack KG, Esso Deutschland GmbH, Stadtverwaltung Niederkassel.  
 
 
Stand 17.11.2022

Anlage 8.3 DH BP Anl Sortimentsliste

3011 Zeichen

1 
 
Anlage zu den Textlichen Festsetzungen  
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
Kölner Sortimentsliste vom Rat der Stadt Köln beschlossen am 17.12.2013 
Zentrenrelevante Sortimente und Sortimentsgruppen sind: 
1. Bücher, Zeitschriften und Antiquariate (52.47.2) 
2. Handarbeiten, Schneidereibedarf, Kurzwaren, Stoffe, Nähmaschinen (52.41.2), Bekleidung 
ohne ausgeprägten Schwerpunkt (52.42.1), Bekleidung Herren (52.42.2), Bekleidung Damen 
(52.42.3), Spezialbekleidung und Zubehör (z. B. Berufsbekleidung, Übergrößen, Karnevals-
bekleidung, Hüte, Socken) (52.42.6), Schuhe (52.43.1), Leder- und Täschnerwaren, Pelze 
(52.43.2), 
3. Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten ohne Elektrogroßgeräte, elektrotechnischen 
Erzeugnissen, Unterhaltungselektronik, Computerspiele etc. (52.45), Computer, Computer-
teile, Software und Büromaschinen (52.49.5), Kommunikationselektronik, Telekommunikati-
onsendgeräte und Mobiltelefone (52.49.6) 
4. Leuchten (52.44.2) 
5. Augenoptiker, Hörakustik (52.49.3), Foto- und optische Erzeugnisse (52.49.4), Schmuck, Uh-
ren, Edelmetallwaren (52.48.5), Spielwaren (52.48.6), Musikinstrumente und Zubehör (auch 
Noten) (52.45.3) 
6. Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen und kunstgewerbliche Erzeugnisse (52.48.21), An-
tiquitäten (52.50) 
7. Haushaltswaren (Besteck, Töpfe, Glaswaren, Porzellan, Keramik) (52.44.3), Geschenkarti-
kel (52.48.22), Briefmarken und Münzen (52.48.23) 
8. Haushaltstextilien, Wäsche (z. B. Bettwäsche, Handtücher, Tischdecken, Bettdecken) 
(52.41.1), Heimtextilien, Raumausstatter (z. B. Gardinen, Polsterstoffe) (52.44.7) 
9. Bekleidung Kinder und Säuglinge (52.42.4), Babymarkt (52.48.7) 
10. Sport- und Campingartikel (auch Sportbekleidung und Sportschuhe sowie Angelartikel, Jagd-
artikel und Reitartikel ohne Sportgroßgeräte) (52.49.8), sonstiger Facheinzelhandel (z. B. 
Waffen, Erotikartikel) (52.49.92) 
11. Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör (52.49.7) 
12. Zoologischer Bedarf und lebende Tiere (52.49.2) 
13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente 
Nahversorgungs- (ggf. auch zentren-) relevante Sortimente und Sortimentsgruppen sind: 
14. Nahrungs- und Genussmittel  
Obst, Gemüse, Kartoffeln (52.21), Fleisch, Fleischwaren, Geflügel, Wild (52.22), Fisch, Mee-
resfrüchte und Fischerzeugnisse (52.23), Backwaren (52.24.1), Süßwaren (52.24.2), Geträn-
kemärkte (52.25), Wein, Sekt, Spirituosen (52.25.1), Kaffee, Tee, sonstige Getränke 
(52.25.2), Tabakwaren (52.26), Reformwaren, Biowaren (52.27.1), sonstige Nahrungsmittel 
(52.27.5) 
15. Gesundheits- und Körperpflegeartikel  
Pharmazeutische Artikel, Apotheken (52.31), medizinische und orthopädische Artikel 
Anlage 8.3

2 
 
(52.32), kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel (52.33.1), Drogeriewaren (a uch 
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel) (52.33.2) 
16. Blumen, Kränze (52.49.11) 
17. Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Bastelzubehör, Zeitungen (52.47.11)

Anlage 12 Auszug aus Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Verkehrsausschuss 22.11.2022 Deutzer Hafen

1418 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:   angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum:  29.11.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 22.11.2022  
öffentlich 
4.8 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Be-
bauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
3195/2022 
Frau Trinks, Vertreterin des Stadtplanungsamtes, und Herr Dörkes, stellv. Leiter des Amtes für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung, stellen anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte 
der Verwaltungsvorlage vor und beantworten im Anschluss diverse Nachfragen aus den Reihen 
der Ausschussmitglieder. 
 
Da erkennbar ist, dass alle Fraktionen aufgrund der Kurzfristigkeit und des Umfangs der Vor-
lage noch Beratungsbedarf haben, schlägt RM De Bellis-Olinger seitens der CDU-Fraktion vor, 
die Beschlussfassung heute zurückzustellen und die Vorlage in einer gemeinsamen Sondersit-
zung mit dem Stadtentwicklungsausschuss im Januar 2023 zu beraten.  
 
 Der Verkehrsausschuss vertagt die Beschlussfassung in eine gemeinsame Sondersitzung 
mit dem Stadtentwicklungsausschuss im Januar 2023. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 7.1 DH BP Infrastrukturplan_Blatt1

6672 Zeichen

L
Siegburger Straße
Mühlenstraße
Poller Kirchweg
Siegburger Straße
Alfred-Schütte-Allee
HochwasserrisikogebietHochwasserrisikogebiet und Überschwemmungsgebiet
Blatt 1Blatt 2
VI
VI
VI
VI
VII
VII
VII
VII
VII
V
V
VVI
V
V
V
VIV
IV
IVV
VI
VI
VII
VIVII
VI
IVVVIV
VI
 - Freibad -
öffentlicheGrünfläche
- nicht-motorisierter Wassersport 2 -
ÖffentlicheGrünfläche- Allee -
Fläche fürGemeinbedarf- Schule -
- Spielplatz -
- Spielplatz -
- Spielplatz -
- Spielplatz /Sportfläche -
- nicht-motorisierter Wassersport 1 -
- nicht-motorisierterWassersport 1 -
G+R
G+R
G+R
G+RG+RG+R
G+R
- Parkanlage -
G+R
Bereich fürSchwenkarm derDrehbrücke
überdachteSportfläche
Hinweis:Anknüpfungspunkt Brückegemäß städtebaulichemMasterplan Innenstadt Köln
ÜberbauungHafenbecken
BF 11f
BF 11g
BF 01a
BF 01bAuermühle
BF 02Ellmühle
BF 03
BF 12
Promenade Ost
GrüneGasse
Platz 1
Platz 6
Platz 2Promenade Ost
Promenade West
Promenade West
Drehbrücke
Platz 7
Brücke
Park III
G+R
Quartiersstraße
Quartiersstraße
47,14
47,24
47,19
47,2147,21
47,17
47,18
47,15
47,13
47,19
47,21
GEHafenamtGRZ 0,8GH 56,00
GH58,50
II S
I F
-I
229F
IV FIVB
II F
III S
I W
IX F
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IVW
IV F
III S
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VIII F
II S
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IV S
IV F
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V F
IV F
I F
21
13
191-193
23
17
189
137
15
10
4
20
11
2185-187
181
2
195 a
17
1
171
8
15
179
16
6
24
195
22
9
11
12
9
P
VI F
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VI S
II S
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I F
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I F
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II S
IV F
I F
IV B
IV F
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F VII
F
227
229 c
199
II F
229 a
201
6 b
116
2
112
[8]
F231
215
1
114 223
8
203
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6
225
229 b
6
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3
6
I S
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VII F
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197
III S-I
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4
18
14
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6
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I S
I F
5296315
2123
2112
21295198267
52953155199315529431552982672292
52923165168268
2121
5171268 52023155172267
5194316
2119
5173267
5212268
5169267
520126851742675177267
2127
2115
51703155204316519731521255195316
521031552003155176267
2201
5293315
16065167267
2117
2573
2545254225412540254325392544
2550
255125522553
2305
2208
2133
1089
5166268 1603
2334
1705
1610
1267
2175
5203315
1091
2316
2199
1287
1598
1607
872225
5291300
2333
2173
1269
1605
5290300
4521608
1090
1271
2468
1461
21615228300
2353
2332
2171
2136
1092
2289
5313267
1288
5165268
2425
2267
5297268 2162 453
51923002172
1600
1611
441
2174
1093
1268 412
1601
2286
2502
2426
22912293
540264
5227300 2501
1599
2335
2197
5193300
450
4555196315
1613 1085
1604
1076
2500
5312268 1602
1609
2269
5175267
1614
432
2458
2216
2296
2219
2455
2396
1273
2217
2211
2283
874225
2237
2456
2206
2229
2228
1528267
2284
21551280
2218
2294
2205
431
2459
2285
1282
2482
2395
2394
1747
2297
2215 2279
2241
2223
2299 2209
2321
22212220
430
2254
2214
1281
2153
2320
427
2288
2255
1521254
2411
2416
Gemarkung Poll
Flur 34
Flur 36
Gemarkung Deutz
462
461
FDI
IFDIFD
IFD
IFD
FD
IFD
VIIFD
IIFD
IIIWD
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VIIIWD
XIFD
I FD
VIIFD
IXFD
SD VII FD
108
IIFD
VIIFD
FD
IIISD
FD
VIIFD
I
FD
XIIFD
XIII
FD
XSDIFD
VII FDIXFDIPD
XIIFD
X FD
FD
FD
XIFD
FD
IFD
9.0
4.7 4.0
0.50.50.50.55.03.9R12.012.3
137.040.0
3.14.7
20.1
5.420.7
4.73.1
15.0
4.73.1
3.0
9.0
16.04.04.016.0
D
D
D
D
D
Blatt 1Blatt 2
50100 Meter
68439/03
Maßstab 1:1 000Deutzer Hafen - Teilplan Infrastrukturin Köln-DeutzBlatt 1 von 3
BebauungsplanZeichenerklärungBestandGrenze des räumlichen Geltungs-bereiches des BebauungsplanesPlanungGEGewerbegebietnicht überbaubar  I  überbaubar
Gebäudehöhe in m über Normal-höhennull (NHN) im DHHN2016(als Mindest- und Höchstmaß)
GRZ GFZ GrundflächenzahlGeschossflächenzahlGH0,00-0,00BaugrenzeGrenzen zwischen verschiedenenNutzungen beziehungsweiseMaßen baulicher Nutzung
Straßenverkehrsflächen
Flächen für den Gemeinbedarfsowie für Sport- und Spielanlagennicht überbaubar  I  überbaubarStraßenbegrenzungslinie auchgegenüber Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung
WasserflächenBaum zu erhaltenÖffentliche Grünflächen
Lärmpegelbereiche z.B. VI
I,IIIS,WBahngleiseBordsteintopografische BegrenzungFlurstücksgrenzeFlurgrenze
DachformZahl der Vollgeschossevorhandene Gebäude
BaumDurchfahrt
Gemarkungsgrenze
Nachrichtliche Übernahme
Flächen, die dem Landschafts-schutz unterliegenÜberschwemmungsgebiet
L
Denkmalschutz
KennzeichnungFlächen, die von der Bebauungfreizuhalten sindFlächen, deren Böden erheblichmit umweltgefährdenden Stoffenbelastet sind
Deichschutzzone IDeichschutzzone IIAbgrenzung der Planstraßen
Verkehrsflächen besondererZweckbestimmungFußgängerbereichRadwegGeh- und RadwegDenkmalschutz, Einzelanlage
Hochwasserrisikogebiet außerhalbvon Überschwemmungsgebieten
Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Boden, Naturund LandschaftVI
G+R
0,00
Gebäudehöhe in m überNormalhöhennull (NHN) imDHHN2016 (als Höchstmaß)GH 0,00
0
HochwasserschutzanlagenDD
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlageden Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZVentspricht.            (Stand 27.04.2022)Vermessungsbüro KDSÖffentlich bestellte VermessungsingenieureGraf-Geßler-Straße 550679 Köln
Öffentlich bestellter VermessungsingenieurKöln, den 19.05.2022
Für den PlanentwurfStadtplanungsamt
Stv. AmtsleiterinKöln, den 19.05.2022
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunghat am 09.04.2019 nach § 3 Abs. 1 BauGBstattgefunden.
Bezirksbürgermeister/inKöln, den 25.05.2022
Der Stadtentwicklungsausschuss hat diePlanaufstellung am 15.11.2018 nach§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.Der Beschluss wurde am 06.02.2019ortsüblich bekannt gemacht.
gez. RekerOberbürgermeisterinKöln, den 24.01.2019BeigeordneterKöln, den 23.05.2022
Für den PlanentwurfDezernat VI, Planen und Bauen
Der Planentwurf hat in der Zeitvom 09.06.2022 bis 11.07.2022nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründungöffentlich ausgelegen.
Die OberbürgermeisterinStadtplanungsamtIm AuftragKöln, denOberbürgermeisterinKöln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGBdurch Beschluss des Rates amgeändert worden.
OberbürgermeisterinKöln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seinerSitzung am                nach § 10 Abs. 1 BauGBals Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8BauGB beschlossen.
OberbürgermeisterinKöln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über denBeschluss des Bebauungsplanes durch denRat einschließlich des Hinweises nach§ 10 Abs. 3 BauGB ist amerfolgt.
Siegelgez. Schultgez. Lena Zlonickygez. Markus Greitemanngez. A. Hupke
Geplante Geländehöhe in müber Normalhöhennull (NHN)im DHHN2016 als Mindestmaßvorhandene Höhenlage überNormalhöhennull (NHN)im DHHN2016Mit Geh-, Fahr-, und Leitungs-rechten zu belastende Flächen
N

Anlage 7.2 DH BP Infrastrukturplan_Blatt2

6756 Zeichen

L
Poller Kirchweg
Am SchnellertSiegburger Straße
Am Schnellert
Alfred-Schütte-Allee
Hochwasser-risikogebiet
Hochwasserrisiko-gebiet und Über-schwemmungsgebiet
Blatt 1Blatt 2
VIVII
VI
VII
VII
VVI
VVI
V V
VI
VI
VIVII
VII
VII
VI
VI
VI
VII
V
VI
V
VI VI
VII VII
VIV
VIV
VVI
VII
- nicht-motorisierter Wassersport 2 -
- nicht-motorisierter Wassersport 2 -
- Spielplatz -
- Spielplatz -ÖffentlicheGrünflächeÖffentlicheGrünfläche
ÖffentlicheGrünfläche
ÖffentlicheGrünfläche
- Spielplatz -
- Spielplatz -
ÖffentlicheGrünfläche- Allee -
G+R
G+R
G+RG+R
G+R
- Park-anlage -
- Parkanlage -
- Parkanlage -
- Parkanlage -
G+RG+R
G+R
G+R
G+RG+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
ÜberbauungHafenbecken
ÜberbauungHafenbecken
ÜberbauungHafenbecken
BF 09a
BF 09b
BF 10a
BF 10b
BF 10d
BF 10c BF 11b
BF 11aBF 11c
BF 11e
BF 11d
BF 11f
BF 03
BF 04
BF 05
BF 06
BF 07
Ost 04
Ost 03
Ost 02
Ost 01BF 08
Steganlage/Plattform
GrüneGasse
Grüne Gasse
QuartiersstraßePromenade West
GrüneGasseGrüneGasse
Platz 5
Platz 3
Promenade Ost
Promenade WestPlatz 4
Park I
Park I
Park II
Promenade Ost
GrüneGasse
GrüneGasse
GrüneGasse
GrüneGasse
Brücke
Platz 8
GrüneGasse
GrüneGassePark II
GrüneGasse
47,27
 47,28
47,33
47,2147,21
47,23
47,28
47,35
47,39
47,32
47,41
47,26
47,34
47,21
GE BF Ost 04GRZ 1,0  GFZ 6,0GH69,00-75,00
II S III S
I F
I F
I FI F
I FII S
30
32
28 III S
I F
I F
F
I S
I F
III S
I F
I F
I S
F
F
I F
I F
I F
II S
I
I S I F I F
II S
I F
I F
I F
I S
I
I F
I S
I F
I F
232
3
[124 a]
234 243
[124]
245
120
247
1 1e1h
I S
VII F
I
I F
I P
I P
II S
II S
I F
I F
I F
III F
I F
I P
I S
P
IF
SIII S
F
F
I F
I
241
II
II S
II F
II F
II S
IV F
II F
I S
I F
I F
I F
I F
IV F
I F
I F
F
II F
I S
I S
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II F
I F
II FIII
I S
IV F
I F
I F
I F
I F
I F
I FF
VII F
F
P
F
F
P2249
122 a
242
1g
253
1c
4240
1a
122
251
3
1d
255
126
122 b
236 1b 1f
II S
V F
I F
I P
I F
I F
II S
I P
F
I F
V F
III S
I S
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I S
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I P
II F
I F
IF
I F
II F
P
I F
I S
I S
I F
I F
II S
F F
F
F
10
118 233
229 a
1
[20]
10
116 a
[16]
116
[8]
231
235
[18]
24
VII F
I P
I SI F II F13
IIW
2162
2074
213021131886
2542102
2126212421202102
2116
2118
2066
2081
21322119
2101
2112
2079
2068
2098
210921062111
2095208520842086
21282070
20762062
2072
20672069212920732115
1998
2099
2543102
2075
2523102
2100
2180
2093
21232125
2529102
2133
2108
10214
2122
2088
21172110
2094
1025
1996
2078
2530102
2103
17031997
20822097
2107
2096
2131
2121
2127
2114
2083
207121052104
2545102
20772080
2087
2575
2574
2573
2409
2260
468
1679
1988
223
36172011812
2001
1814
1908
2161
3620201
432
222 434
446
2235
2229
2228
426
1749
2159
449
2392
2090
1751
2230
448
221
1747
2233
911225 411
433
687
2264
1084
427
2236
1497
2303
1923
3839298
1811
1919
1816
1499
3305100
691
19162262
2121201
2092
879225
1953
2298
1995
688 2026
22551915
3623100
2000
2234
1348
2025
690
2142
2301
2406
33402013194203
1925
2160
1720
2291
1986
1956
1876
726
689
1946
2299
1813
2065
2201
1994
692
1870
1922
2405
1987
1807
2027
2145
1954
1349
2059
2089
2302
508
2393
391
1918
1805
1815
2060
2200
2021
2407
2404
2289
1879
1806
1721
2213
2064
2233
1906
1907
1808
1498
2285
3682195
2212
1760
1993
3338201
725
2290
1871
2265
2091
2134
1945
1909
2249
2253
943225
22481913
2250
953225
1914
1910
922225954225
2252
945225 942225
2251
946225
1921
2075343 2247
1911
2297
2254
9242252296
1920
410
458
2416
456
459
457
Flur 37Gemarkung Poll
14.0
14.0
44.0
72.0
32.0
11.53.0
12.0
3.14.7 3.14.7
4.73.1
3.14.7
19.1
33.6
4.73.1
22.0
16.04.04.016.0
D
Blatt 1Blatt 2
050100 MeterMaßstab 1:1 000
ZeichenerklärungBestand
0
Deutzer Hafen - Teilplan Infrastrukturin Köln-DeutzBlatt 2 von 3
BebauungsplanI,IIIS,WBahngleiseBordsteintopografische BegrenzungFlurstücksgrenzeFlurgrenze
DachformZahl der Vollgeschossevorhandene Gebäude
BaumDurchfahrt
Gemarkungsgrenze
Nachrichtliche ÜbernahmeDenkmalschutz68439/03Denkmalschutz, EinzelanlageVerkehrsflächen besondererZweckbestimmungFußgängerbereich
WasserflächenBaum zu erhaltenÖffentliche Grünflächen
Lärmpegelbereiche z.B. VI
Abgrenzung der PlanstraßenRadwegGeh- und Radweg
VI
G+RGrenze des räumlichen Geltungs-bereiches des BebauungsplanesPlanungGEGewerbegebietnicht überbaubar  I  überbaubarGRZ GFZ GrundflächenzahlGeschossflächenzahl
0,00 GH0,00-0,00BaugrenzeGrenzen zwischen verschiedenenNutzungen beziehungsweiseMaßen baulicher Nutzung
Straßenverkehrsflächen
Flächen für den Gemeinbedarfsowie für Sport- und Spielanlagennicht überbaubar  I  überbaubarStraßenbegrenzungslinie auchgegenüber Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung
GH 0,00
Geplante Geländehöhe in müber Normalhöhennull (NHN)im DHHN2016 als MindestmaßFlächen, die dem Landschafts-schutz unterliegenÜberschwemmungsgebiet
L
KennzeichnungFlächen, die von der Bebauungfreizuhalten sindFlächen, deren Böden erheblichmit umweltgefährdenden Stoffenbelastet sind
Deichschutzzone IDeichschutzzone IIHochwasserrisikogebiet außerhalbvon Überschwemmungsgebieten
Hochwasserschutzanlagen
Gebäudehöhe in m über Normal-höhennull (NHN) im DHHN2016(als Mindest- und Höchstmaß)Gebäudehöhe in m überNormalhöhennull (NHN) imDHHN2016 (als Höchstmaß)
Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Boden, Naturund Landschaft
DD
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlageden Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZVentspricht.            (Stand 27.04.2022)Vermessungsbüro KDSÖffentlich bestellte VermessungsingenieureGraf-Geßler-Straße 550679 Köln
Öffentlich bestellter VermessungsingenieurKöln, den 19.05.2022
Für den PlanentwurfStadtplanungsamt
Stv. AmtsleiterinKöln, den 19.05.2022
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunghat am 09.04.2019 nach § 3 Abs. 1 BauGBstattgefunden.
Bezirksbürgermeister/inKöln, den 25.05.2022
Der Stadtentwicklungsausschuss hat diePlanaufstellung am 15.11.2018 nach§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.Der Beschluss wurde am 06.02.2019ortsüblich bekannt gemacht.
gez. RekerOberbürgermeisterinKöln, den 24.01.2019BeigeordneterKöln, den 23.05.2022
Für den PlanentwurfDezernat VI, Planen und Bauen
Der Planentwurf hat in der Zeitvom 09.06.2022 bis 11.07.2022nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründungöffentlich ausgelegen.
Die OberbürgermeisterinStadtplanungsamtIm AuftragKöln, denOberbürgermeisterinKöln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGBdurch Beschluss des Rates amgeändert worden.
OberbürgermeisterinKöln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seinerSitzung am                nach § 10 Abs. 1 BauGBals Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8BauGB beschlossen.
OberbürgermeisterinKöln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über denBeschluss des Bebauungsplanes durch denRat einschließlich des Hinweises nach§ 10 Abs. 3 BauGB ist amerfolgt.
Siegelgez. Schultgez. Lena Zlonickygez. Markus Greitemanngez. A. Hupke
vorhandene Höhenlage überNormalhöhennull (NHN)im DHHN2016Mit Geh-, Fahr-, und Leitungs-rechten zu belastende Flächen
N

Anlage 10 DH Verkehrsuntersuchung

177635 Zeichen

VERKEHRSPLANUNG 
VERKEHRSANLAGEN 
VERKEHRSTECHNIK 
Rudolf Keller  
Verkehrsingenieure GmbH 
www.rkpgmbh.de 
info@rkpgmbh.de 
Tönisheider Straße 2 
D-42489 Wülfrath 
Fon: +49 2058 179-0163 
Fax: +49 2058 179-8498  
Geschäftsführer  
Dipl.-Ing. Jürgen Carls 
AG Wuppertal HRB 27430 
Finanzamt Velbert 
Steuer-Nr.: 139/5822/1238 
 
 
moderne stadt mbH  
 
 
 Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen 
 
 
 
 
  
 
 
 
  
 
 
 
  
 
 
 
Auftraggeber: 
moderne stadt 
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der                      
Gemeindeentwicklung mbH 
Brückenstraße 17 
50667 Köln   
 
 
 
 
 Ergebnisbericht 
 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm /

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
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DEUTZ1_Bericht_VU_StandJan
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Zur externen Abstim-
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42024_K -
DEUTZ1_Bericht_VU__02 -00-
00.docm  
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Impressum 
Auftragsnummer: . 
Datei: 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Version/Datum:  [3] / Januar 2022 
Speicherdatum: 27.09.2022 
Autor(en): Jürgen Carls, Stefanie Pollok, Martin Busse 
© Copyright: Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 
Hinweis geistiges Eigentum: Dieses Dokument ist geisti ges Eigentum der Rudolf Keller Verkehrsingenieure 
GmbH und ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte des  
Auftraggebers sind vertraglich geregelt. 
 Die Rechte Dritter, welche rechtmäßig in den Besitz des Dokumentes kommen, 
sind ebenfalls durch deren Verträge mit dem Auftraggeber geregelt. Eine über 
diese Verträge hinausgehende Verwendung wie kopieren, vervielfältigen, 
weitergegeben etc. sind nur mit Zustimmung der Rudolf Keller  
Verkehrsingenieure GmbH erlaubt.

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INHALTSVERZEICHNIS 
1 AUFGABENSTELLUNG UND RÄUMLICHE LAGE 10 
2 MOBILITÄTSKONZEPT 13 
2.1 Ziele und Szenarien des Mobilitätskonzeptes 13 
3 ALLGEMEINES UND METHODIK 15 
3.1 Methodisches Vorgehen 16 
4 MAKROSKOPISCHE UNTERSUCHUNG 17 
4.1 Analyse 18 
4.1.1 Vorgehen 18 
4.1.2 Ergebnisse, Analyse 19 
4.2 Prognose-Nullfall 20 
4.2.1 Vorgehen 20 
4.2.2 Ergebnisse 21 
4.3 Prognose-Planfall 1 23 
4.3.1 Verkehrserzeugung 23 
4.3.2 Verkehrsverteilung 25 
4.3.3 Ergebnisse 25 
4.4 Planfallberechnungen 27 
4.4.1 Prognose-Planfall 2 – Umgestaltung Siegburger Straße 27 
4.4.2 Prognose-Planfall 3 – Verlängerung Rolshover Kirchweg 31 
4.4.3 Prognose-Planfall 4 - Vollanschluss Am Grauen Stein 33 
4.4.4 Prognose-Planfall 5 - Poller Holzweg, Variante Im Wasserfeld 35 
4.4.5 Prognose-Planfall 6 - Poller Holzweg, Variante Gremberger Ring 37 
4.4.6 Prognose-Planfall 7 - Poller Holzweg, Variante Poller Ring-straße 39 
4.4.7 Prognose-Planfall 8 - Ertüchtigung Im Hasental/Östliche 
Zubringerstraße 41 
4.5 Planfallkombinationen 44 
4.5.1 Ergebnisse Planfallkombination 2+3 46 
4.5.2 Ergebnisse Prognose-Planfallkombination 2+8 49 
5 RECHNERISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEITSNACHWEISE 52 
5.1 Analyse (Bestand) 53 
5.2 Prognose-Nullfall 55 
5.3 Planfallkombination 2+8 56 
6 ERSCHLIEßUNGSPLANUNG 59 
6.1 Ausbau Siegburger Straße im Bereich des Planvorhabens 60 
6.2 Siegburger Straße/Im Hasental (Detail 1) 61 
6.3 Siegburger Straße/Kaltenbornweg (Detail 2) 63 
6.4 Siegburger Straße/Quartierstraße (neu, Detail 3) 65 
6.5 Siegburger Straße/Poller Kirchweg (neu, Detail 4) 67

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6.6 Siegburger Straße/Am Schnellert (Detail 5) 69 
6.7 Am Schnellert/ Poller Kirchweg (Detail 6) 71 
6.8 Am Schnellert/ Quartierstraße 73 
6.9 Erschließungsplanung Grundschule 74 
7 MIKROSKOPISCHE UNTERSUCHUNG 76 
7.1 Analyse (Bestand) 77 
7.1.1 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation MS 77 
7.1.2 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation AS 81 
7.2 Planfallkombination 2 + 8 83 
7.2.1 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation MS 84 
7.2.2 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation AS 91 
8 ZUSAMMENFASSUNG 96 
9 LITERATURVERZEICHNIS 99

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abbildung 1: Übersichtsplan Bestand mit Planungsgebiet (Kartengrundlage tim-online.de) 10 
Abbildung 2: Übersicht B-Plangebiet 11 
Abbildung 3: Plangebiet 15 
Abbildung 4: Methodik der Verkehrsuntersuchung 16 
Abbildung 5: makroskopische Verkehrsmodell der Stadt Köln (Teilnetz). Quelle: Stadt 
Köln 17 
Abbildung 6: Verkehrserhebungen im Untersuchungsgebiet 18 
Abbildung 7: Durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung Analyse in Kfz/24h 19 
Abbildung 8: Entwicklungsmaßnahmen Prognose-Nullfall 20 
Abbildung 9: Verkehrsbelastungen Prognose-Nullfall in Kfz/24h 21 
Abbildung 10: Prognose-Nullfall – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 22 
Abbildung 11: Neuverkehre Deutzer Hafen 24 
Abbildung 12: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 1 in Kfz/24h 25 
Abbildung 13: Prognose-Planfall 1 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 26 
Abbildung 14: Untersuchte Prognose-Planfälle 27 
Abbildung 15: Prognose-Planfall 2 – Umgestaltung der Siegburger Straße 28 
Abbildung 16: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 2 in Kfz/24h 29 
Abbildung 17: Prognose-Planfall 2 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 30 
Abbildung 18: Prognose-Planfall 3 – Verlängerung Rolshover Kirchweg 31 
Abbildung 19: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 3 in Kfz/24h 32 
Abbildung 20: Prognose-Planfall 3 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 33 
Abbildung 21: Prognose-Planfall 4 – Vollanschluss Am Grauen Stein 33 
Abbildung 22: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 4 in Kfz/24h 34 
Abbildung 23: Prognose-Planfall 4 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 34 
Abbildung 24: Prognose-Planfall 5 – Verlängerung Poller Holzweg über «Im Wasserfeld» 35 
Abbildung 25: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 5 in Kfz/24h 36 
Abbildung 26: Prognose-Planfall 5 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 36 
Abbildung 27: Prognose-Planfall 6 – Verlängerung Poller Holzweg bis zum Gremberger 
Ring 37 
Abbildung 28: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 6 in Kfz/24h 38 
Abbildung 29: Prognose-Planfall 6 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 38 
Abbildung 30: Prognose-Planfall 7 – Verlängerung Poller Holzweg bis Porzer Ringstraße 39

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Abbildung 31: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 7 in Kfz/24h 40 
Abbildung 32: Prognose-Planfall 7 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 40 
Abbildung 33: Prognose-Planfall 8 - Mögliche Optimierungsmaßnahmen für die B55, 
Deutzer Ring 41 
Abbildung 34: Übersicht Planfall 8 - Variante 4 Bildquelle: Büro Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH 42 
Abbildung 35: Übersicht Planfall 8 - Variante 5 Bildquelle: Büro Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH 43 
Abbildung 36: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 8 in Kfz/24h 43 
Abbildung 37: Prognose-Planfall 8 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 44 
Abbildung 38: Darstellung der weiter verfolgten Planfälle und Planfallkombinationen 45 
Abbildung 39: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfallkombination 2+3 in Kfz/24h 46 
Abbildung 40: Planfallkombination 2 + 3 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (PNF) 47 
Abbildung 41: Planfallkombination 2 + 3 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (Analyse) 48 
Abbildung 42: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfallkombination 2+8 in Kfz/24h 49 
Abbildung 43:Planfallkombination 2 + 8 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (PNF) 50 
Abbildung 44: Planfallkombination 2 + 8 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (Analyse) 51 
Abbildung 45: QSV HBS Analyse MS 54 
Abbildung 46: QSV HBS Analyse AS 54 
Abbildung 47: QSV HBS PNF MS 55 
Abbildung 48: QSV HBS PNF AS 56 
Abbildung 49: QSV HBS PPF 2+8 MS 57 
Abbildung 50: QSV HBS PPF 2+8 AS 57 
Abbildung 51: Übersicht der maßgeblichen Erschließungsknotenpunkte 59 
Abbildung 52: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Im Hasental, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 61 
Abbildung 53: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Kaltenbornweg, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 63 
Abbildung 54: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Quartierstraße, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 65 
Abbildung 55: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Poller Kirchweg, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 67 
Abbildung 56: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Am Schnellert, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 69 
Abbildung 57: Planung Knotenpunkt Am Schnellert/Poller Kirchweg, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 71

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Abbildung 58: Planung Knotenpunkt Am Schnellert/Quartierstraße, Bildquelle: Büro 
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 73 
Abbildung 59: Geplante Lage der Grundschule 74 
Abbildung 60: Lage Haltebereich Schwimmbus 74 
Abbildung 61: Verortung Stellplätze Hol- und Bringverkehr 75 
Abbildung 62: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung Analyse MS 78 
Abbildung 63: Verkehrsqualitäten Simulation MS Analyse 79 
Abbildung 64: Rückstauproblematik am Poller Kirchweg 79 
Abbildung 65: Rückstaudiagramm Im Hasental FR Siegburger Straße Süd 80 
Abbildung 66: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung Analyse AS 81 
Abbildung 67: Verkehrsqualitäten Simulation AS Analyse 82 
Abbildung 68: Umgriff mikroskopisches Simulationsnetz 83 
Abbildung 69: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung PPF 2+8 MS 85 
Abbildung 70: Mittlere Geschwindigkeit bei gemittelten 10 Durchläufen (PPF 2+8 MS) 86 
Abbildung 71: Verkehrsqualitäten Simulation MS PPF 2+8 87 
Abbildung 72: Übersicht Rückstaulängen Im Hasental FR Siegburger Straße 88 
Abbildung 73: Übersicht Rückstaulängen MS Siegburger Str. FR Nord am KP 
Kaltenbornweg 88 
Abbildung 74: Übersicht Rückstaulängen Poller Kirchweg FR Siegburger Str. Nord 89 
Abbildung 75: Rückstaudiagramm Poller Kirchweg FR Siegburger Str. Süd 89 
Abbildung 76: Übersicht Rückstaulängen Poller Kirchweg FR Siegburger Str. Süd 90 
Abbildung 77: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung PPF 2+8 AS 91 
Abbildung 78:Mittlere Geschwindigkeit bei gemittelten 10 Durchläufen (PPF 2+8 AS) 92 
Abbildung 79: Verkehrsqualitäten Simulation AS PPF 2+8 93 
Abbildung 80: Übersicht Rückstaulängen AS Siegburger Str. FR Nord am KP 
Kaltenbornweg 95 
 
TABELLENVERZEICHNIS 
Tabelle 1: Verlustzeiten und QSV aller Verkehrsströme im Simulationsnetz 94

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ANHANGSVERZEICHNIS 
 KENNWERTE DER VERKEHRSERZEUGUNG 101 
 LSA1182 – SIEGBURGER STRAßE / IM HASENTAL 110 
 LSA1167 – SIEGBURGER STRAßE / KALTENBORNWEG 119 
 SIEGBURGER STRAßE / QUARTIERSSTRAßE 128 
 LSA1168 – SIEGBURGER STRAßE / POLLER KIRCHWEG 131 
 LSA1183 – SIEGBURGER STRAßE / AM SCHNELLERT 139 
 POLLER KIRCHWEG / AM SCHNELLERT 146 
 QUARTIERSTRAßE / AM SCHNELLERT 149

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
AS abendliche Spitzenstunde 
HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 
Kfz Kraftfahrzeug 
komb. kombiniert 
KP Knotenpunkt 
LSA Lichtsignalanlage 
MIV motorisierter Individualverkehr 
MS morgendliche Spitzenstunde 
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr 
PNF Prognose-Nullfall 
PPF Prognose-Planfall 
QSV Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs 
SPNV Schienenpersonennahverkehr 
SV Schwerverkehr

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1 AUFGABENSTELLUNG UND RÄUMLICHE LAGE 
Die moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwick-
lung mbH entwickelt im Auftrag und in Abstimmung mit der Stadt Köln das Gebiet Deutzer 
Hafen in Köln auf einer Fläche von etwa 42 ha zu einem lebendigen neuen Stadtquartier 
mit etwa 7.000 neuen Arbeitsplätzen und ca. 3.000 neuen Wohnungen. 
Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. 
 
Abbildung 1: Übersichtsplan Bestand mit Planungsgebiet (Kartengrundlage tim-online.de) 
Im Rahmen eines kooperativen Verfahrens wurde im Herbst 2016 der Entwurf des Archi-
tekturbüros COBE, Kopenhagen als Grundlage für alle weiteren Planungen ausgewählt. Da-
rauf aufbauend wurde in den folgenden Schritten eine integrierte Planung verfolgt, die im 
Zuge der städtebaulichen Planung auch sämtliche erforderliche Fachplanungen berücksich-
tigt. Hierzu gehört von Anbeginn auch die Betrachtung der verkehrlichen Entwicklung.  
Vor diesem Hintergrund werden zunächst in einem Mobilitätskonzept [1] Lösungen aufge-
zeigt, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobilitätsverhal-
ten, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und mögliche 
Verkehrsangebote zukünftig gestaltet werden können. Die se Ergebnisse gehen als Grund-
lage in das vorliegende Verkehrsgutachten ein. Daraus abgeleitet werden dann Maßnah-
men, die für eine zukünftig leistungsfähige und verkehrssichere Abwicklung aller Verkehrs-
arten unter Berücksichtigung der Entwicklung des Deutzer Hafens erforderlich sind. 
Die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes erfolgte in Kooperation mit dem Büro Modus Con-
sult GmbH, Karlsruhe. Dieses Gutachten und die darauf aufbauenden Verkehrsuntersu-
chung wurde durch die moderne stadt begleitet . Die Ergebnisse wurden in verschiedenen

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Veranstaltungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowohl verschiedenen politi-
schen Gremien als auch den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich vorgestellt.  
Verfahren zur Bauleitplanung 
Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts für den Deutzer Hafen bedarf es der Schaf-
fung planungsrechtlicher Voraussetzungen. Diese umfassen neben der Änderung des Flä-
chennutzungsplans die Aufstellung eines ersten Bebauungsplans. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Deutzer Hafen in Köln -Deutz“ – im Folgenden 
als Plangebiet bezeichnet – liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Das 
etwa 1.100 m lange und an seiner breitesten Stelle 475 m breite Plangebiet umfasst das 
nur im Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zur-
zeit überwiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Die nördliche Grenze des 
Plangebiets verläuft südlich der über die Drehbrücke verlaufenden Alfred-Schütte-Allee. Im 
Osten verläuft sie entlang der Siegburger Straße bis zur querenden Güterba hntrasse. Die 
südliche Grenze bildet die Straße "Am Schnellert", die in Verlängerung der Südbrücke liegt. 
Im Westen wird der Geltungsbereich durch die parallel zum Rheinufer verlaufende Alfred -
Schütte-Allee begrenzt.  
 
Abbildung 2: Übersicht B-Plangebiet 
In einem ersten Schritt soll ein Bebauungsplan erarbeitet werden, der die Infrastruktur des 
Hafengebietes sichert. Dabei handelt es sich um die Verkehrs- und Grünflächen, eine Schule 
als Gemeinbedarfseinrichtung, ein erforderliches Umspannwerk sowie das Hafenbecken ein-
schließlich der hier geplanten Nutzungen. Bauliche Nutzungen werden zunächst nicht fest-
gesetzt. Die Entwicklung der einzelnen Baufelder wird im Anschluss in weiteren Teilbebau-
ungsplänen geregelt. Die Reihenfolge der Entwicklung ist zurzeit noch in Abstimmung. 
Die vorliegende Verkehrsuntersuchung geht von einer Vollaufsiedlung gemäß des integrier-
ten Plans aus und bewertet dessen Auswirkung.

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Der Fokus der Nutzung liegt auf der östlichen Seite des Hafenbeckens auf einer Mischung 
zwischen Wohnen und Arbeiten, während auf der Westseite der Anteil der Wohnnutzungen 
überwiegt. Südlich des Hafenbeckens übernehmen die angedachten gewerblichen Nutzun-
gen eine Pufferfunktion gegenüber den Gleisanlagen der Südbrücke. 
Die Freiraumstruktur stellt sich auf den beiden Seiten des Hafenbeckens differenziert dar. 
Östlich des Hafenbeckens wird die Bebauungsstruktur durch eine Abfolge von Plätzen – 
verbunden durch die Uferpromenade – aufgelockert. Auf der westlichen Halbinsel wird diese 
Funktion primär von einer Abfolge dreier Parkanlagen in der Größenordnung von ca. 0,5 ha 
bis 1,5 ha übernommen. Diese werden ebenfalls durch eine Uferpromenade verbunden, an 
der im zentralen Bereich der Halbinsel ein Platz liegt. Dieser soll über eine Fußgängerbrücke 
mit dem zentralen Platz auf der Ostseite des Hafenbeckens verbunden werden. Der Hafen-
kopf wird durch einen weiteren Platz betont, der neben den geplanten Brücken (und der 
vorhandenen Drehbrücke) das Bindeglied zwischen den Uferpromenaden darstellt.

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2 MOBILITÄTSKONZEPT 
Mit dem bereits aufgestellten Mobilitätskonzept wurde eine Grundlage für die weiteren Pla-
nungsentscheidungen zu allen Verkehrsarten geschaffen. 
Arbeitsgrundlagen für die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes  wurden umfangreiche Be-
standserhebungen für sämtliche Verkehrsarten (Fußgänger, Rad, Bus, Straßenverkehr, ru-
hender Verkehr, alternative Verkehrsangebote) durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebun-
gen wurden bewertet und in anschaulichen Darstellungen dokumentiert. 
Anhand von konkreten Planu ngsabsichten und der in der Analyse festgestellten Chancen 
und Konflikte wurden für jede Verkehrsart geeignete Maßnahmen erarbeitet und im Ge-
samtkonzept in Bezug auf die abgestimmten Leitziele grafisch erläutert und zusammenge-
stellt. Der vollständige Bericht zum Mobilitätskonzept [1] (Stand 08.2021) liegt der moder-
nen stadt und den Fachämtern der Stadt Köln vor. 
2.1 Ziele und Szenarien des Mobilitätskonzeptes 
Als Grundlage für die Prognose der Verkehrsentwicklung und der Entwicklung der Maßnah-
men wurde ein Leitbild vorangestellt, das die wesentlichen Grundsätze und Leitlinien für die 
Entwicklung der Mobilität und des Verkehrs für das Gebiet Deutzer Hafen aufzeigt. Ausge-
hend von den städtebaulichen Rahmenbedingungen, den Ansprüchen aller Verkehrsteilneh-
mer an das Mobilitätsangebot und die Erreichbarkeit der wichtigen Angebote der Umgebung 
und den beobachteten Konflikten aller Verkehrsmittel wird ein Leitbild entwickelt, das ein-
heitliche Grundsätze und Ziele für weitere Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität lie-
fern soll. 
Für die Entwicklung des Deutzer Hafens wurden folgende Ziele definiert 
Ziel 1: Mobilität barrierefrei gestalten 
Ziel 2: Verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer 
Ziel 3: Förderung der Nahmobilität 
Ziel 4: Förderung alternativer Mobilität und des Umweltverbunds 
Ziel 5: Mobilität Naherholung/Sport/Freizeit 
Ziel 6: Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes 
Ziel 7: Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
Ziel 8: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung 
Ziel 9: Imageverbesserung alternativer Mobilitätsangebote und des Umweltverbunds 
Ziel 10: Stadtverträglichkeit 
Es ist ein erklärtes Ziel des Auftraggebers moderne stadt, mit der Entwicklung des Gebietes 
Deutzer Hafen ein nachhaltiges Mobilitätsangebot zur Minimierung der Wege im motorisier-
ten Individualverkehr (MIV) durch die gezielte  Förderung von Nahmobilität mit den Ver-
kehrsmitteln des Umweltverbundes sowie einem gut ausgebauten  ÖPNV-, Fuß- und Rad-
wegenetz zu schaffen. 
Mit dem Mobilitätskonzept [1] wurden drei Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die 
Annahme verankert ist, dass ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an Wegen des mo-
torisierten Individualverkehrs (MIV), aufgrund der Umsetzung der für die einzelnen

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Verkehrsmittel erarbeiteten Maßnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltverbun-
des (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. 
• Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar): Umsetzung aller Maßnahmen für den Fuß - und Rad-
verkehr aus dem Mobilitätskonzept für das Plangebiet. Erschl ießung des Deutzer Hafens 
durch eine neue Buslinie 150, Stadtbahnanbindung wie im Bestand und kein neuer An-
schluss an die S-Bahn 
• Szenario 2 (mittelfristig umsetzbar): aufbauend auf Szenario 1 mit zusätzlicher Optimie-
rung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch eine ergänzende Stadtbahnlinie in 
Richtung Deutzer Bahnhof oder Innenstadt (siehe dazu auch gesonderte Machbarkeitsstu-
die) und kein neuer Anschluss an die S-Bahn 
• Szenario 3 (langfristig umsetzbar): aufbauend auf Sz enario 2 inklusive der Berücksichti-
gung einer neuen S-Bahnlinie S16. 
Alle drei Szenarien führen jeweils zu einer Reduzierung des MIV-Anteils der Neuverkehre. 
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden die nachfolgenden Vorschläge zur Schaffung einer 
nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Die Maßnahmen basieren auf den in der Bestandsanalyse 
erkannten Mängeln und sind mit den an der Planung Beteiligten abgestimmt und Grundlage 
der anschließend erstellten Verkehrsuntersuchung.

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3 ALLGEMEINES UND METHODIK 
Aufbauend auf die im Mobilitätskonzept erarbeiteten und abgestimmten Maßnahmen zur 
Förderung eines umweltbewussten Mobilitätsverhaltens, wird eine Verkehrsuntersuchung 
zur Bewertung der vorhandenen und zukünftigen Verkehrsabläufe des motorisierten Indi-
vidualverkehrs durchgeführt. Für die Erstellung des Gutachtens wird, nach Vorgabe der 
modernen stadt sowie der Stadt Köln eine klassische Vorgehensweise gewählt. Das engere 
Untersuchungsgebiet mit der Lage des Entwicklungsgebietes Deutzer Hafen ist in der nach-
folgenden Abbildung dargestellt. 
 
Abbildung 3: Plangebiet 
Mit dem hier vorgelegten Bericht ist das Verkehrsgutachten in sich fertiggestellt, wird aber 
mit dem Planungsfortgang weiter fortgeführt und ergänzt. Bei den Ergänzungen kann es 
sich beispielsweise um folgende Punkte handeln: 
• Erarbeitung einer Detailplanung der Steuerung der Lichtsignalanlagen unter Berücksich-
tigung einer ÖPNV Beschleunigung der Stadtbahn entlang der Siegburger Straße 
• Erweiterungen des Untersuchungsraumes der mikr oskopischen Verkehrsflusssimulation 
für die LSA-Steuerung

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3.1 Methodisches Vorgehen 
Die Verkehrsuntersuchung folgt dem in der nachfolgenden Abbildung schematisch darge-
stellten Drei-Stufen-Modell und baut auf einer detaillierten Mängelanalyse auf.  
 
Abbildung 4: Methodik der Verkehrsuntersuchung 
Folgende Plan- bzw. Lastfälle werden untersucht: 
• Analysefall: Der Analysefall bildet die aktuellen Verkehrsabläufe im Bestand ab. 
• Prognose-Nullfall 2035 - Was passiert bis 2035 OHNE den Deutzer Hafen? Der Prognose-
Nullfall enthält: 
– eine mit der Stadt Köln abgestimmte allgemeine Verkehrsentwicklung  
– die Berücksichtigung vorhandener Planungen im Untersuchungsbereich ohne die Maß-
nahmen des Deutzer Hafens  
• Prognose-Planfall 2035 – Was passiert bis 2035 MIT dem Deutzer Hafen? Der Prognose-
Planfall enthält die Verkehrsmengen des Prognose -Nullfalls und zusätzlich die Neuver-
kehre, die aus den geplanten Maßnahmen für den Deutzer Hafen resultieren. Für die 
geplanten Bauvorhaben werden Verkehrserzeugungen  und –verteilungen ermittelt und 
mit der Stadt Köln abgestimmt.

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4 MAKROSKOPISCHE UNTERSUCHUNG 
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgebietes wird die Verkehrsuntersuchung mit 
einem makroskopischen Simulationsmodell durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgt mit dem 
Programm VISUM der PTV AG . Dies ist eine Komplettlösung für die makroskopische Ver-
kehrsmodellierung und ermöglicht Analysen sowie Prognosen für den Individual verkehr. 
Das Programm kommt in der Stadt Köln bei allen größeren Verkehrs -untersuchungen zur 
Anwendung. 
Als Grundlage für die makroskopische Untersuchung wurde von der Stadt Köln ein Teilnetz 
zur Verfügung gestellt. Der räumliche Umfang ist in der nachfolgenden Abbildung 5 darge-
stellt. Dieser umfasst das gesamte rechtsrheinische Stadtgebiet sowie einen Teil der an-
grenzenden linksrheinischen Stadtbezirke. 
 
Abbildung 5: makroskopische Verkehrsmodell der Stadt Köln (Teilnetz). Quelle: Stadt Köln

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4.1 Analyse 
4.1.1 Vorgehen 
Um die verkehrlichen Auswirkungen von Veränderungen im Untersuchungsgebiet bezüglich 
• Strukturdaten (z.B. Anzahl Einwohner oder Arbeitsplätze) 
• Straßenraum (z.B. neue Erschließungen, veränderte Straßenquerschnitte) und/oder 
• Mobilitätsverhalten (z.B. Veränderungen in der ÖPNV-Erschließung, Umsetzung von Maß-
nahmen aus Mobilitätskonzepten) 
möglichst realitätsgetreu abbilden zu können, muss das Modell in einem ersten Schritt ka-
libriert werden.  
Als Grundlage dafür dienen im Rahmen dieser Untersuchung folgende  empirisch erfasste 
Mobilitäts- und Verkehrsdaten: 
• Bestandserfassung mittels umfangreicher Ortsbesichtigungen 
• Verkehrserhebungen der Stadt Köln im Untersuchungsgebiet aus den Jahren 2000 - 2016 
• Verkehrserhebungen mittels Videokameras im Juni 2017 an 11 Knotenpunkten 
• Verkehrserhebungen mittels Videokameras im September 2017 an 19 Knotenpunkten 
 
Abbildung 6: Verkehrserhebungen im Untersuchungsgebiet 
Insgesamt ergibt sich für den Deutzer Hafen im Jahr 2017 ein Bestandsverkehr von etwa 
6.000 Fahrten/ 24h.

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4.1.2 Ergebnisse, Analyse 
Die mit dem Verkehrsmodell durchgeführte Verkehrsanalyse bildet das heutige Verkehrs-
geschehen im Untersuchungsgebiet ab. In Abbildung 7 sind die werktäglichen Kfz-Verkehrs-
belastungen (DTVW) im Untersuchungsgebiet für das Bestandsjahr 2017 abgebildet. 
Bei den abgebildeten Werten handelt es sich um werktägliche Querschnittsbelastungen. 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 12.900 bis 
15.800 Kfz/Tag. Laut des Verkehrsmodells handelt es sich bei etwa 47% der Fahrten um 
Durchgangsverkehre, welche die Siegburger Straße befahren, ohne einen Quell oder Ziel-
bezug auf dem Streckenabschnitt zwischen Salmstraße und Im Hasental zu besitzen. Dieser 
hohe Anteil an Durchgangsverkehren bietet ein Potential zur Verlagerung dieser Verkehre 
auf das übergeordnete Strassennetz. 
Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme weist das Gebiet des Deutzer Hafens  täglich etwa 
6.300 Kfz-Fahrten/ Tag auf. Verbunden mit dem geplanten Strukturwandel innerhalb des 
Plangebietes werden diese Fahrten zukünftig nicht mehr stattfinden und sind somit in den 
nachfolgenden Arbeitsschritten der Verkehrsprognosen abzüglich anzubringen. 
 
 
Abbildung 7: Durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung Analyse in Kfz/24h

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4.2 Prognose-Nullfall  
4.2.1 Vorgehen 
Aufbauend auf den Analysefall wurde ein Prognose-Nullfall erarbeitet. Im Prognose-Nullfall 
wurden die allgemeine Verkehrsentwicklung sowie alle im Untersuchungsgebiet geplanten 
Vorhaben bis zum Prognosejahr 2035, mit Ausnahme der Entwicklung des Deutzer Hafens, 
eingearbeitet.  
In Absprache mit der Stadt Köln wurden die Ergebnisse der folgenden Verkehrsuntersu-
chungen und die nachfolgend aufgeführten Entwicklungen im Umfeld des Bauvorhabens 
berücksichtigt: 
• Verkehrsuntersuchung Köln-Porz, 
• Verkehrsuntersuchung Mülheimer Süden (Fall 2, Szenario 2A), 
• Planvorhaben am Kaltenbornweg, 
• Umstrukturierung STRABAG an der Siegburger Straße und 
• Bauvorhaben «Poller Damm» 
• Diverse weitere Bauvorhaben im Rechtsrheinischen. 
 
Abbildung 8: Entwicklungsmaßnahmen Prognose-Nullfall 
Die berücksichtigten Maßnahmen wirken sich auf das gesamtstädtische Netz aus. Jedoch 
wird von nicht jeder dieser Maßnahmen der kleinräumige Netzabschnitt des Deutzer Hafens, 
wie beispielsweise die Siegburger Straße, beeinflusst.

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4.2.2 Ergebnisse 
Die daraus ermittelte Prognose -Nullfall-Verkehrsbelastung im Untersuchungsgebiet ist in 
der nachfolgenden Abbildung 9 dargestellt  
 
Abbildung 9: Verkehrsbelastungen Prognose-Nullfall in Kfz/24h 
Bei den abgebildeten Werten handelt es sich um werktägliche Querschnittsbelastungen. Die 
Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 1 5.500 bis 
18.200 Kfz/Tag. Insgesamt ist zu erkennen, dass zum Prognosejahr 2035 eine zunehmende 
Verkehrsbelastung vor allem durch verschiedene Quartiersentwicklungen im Kölner Stadt-
gebiet festzustellen ist. Es sind bereits beim Prognose -Nullfall Verlagerungseffekte zu  er-
kennen. Diese betreffen insbesondere das übergeordnete innerstädtische Streckennetz wie 
die Östliche Zubringerstraße, jedoch ist auch im Bereich der Siegburger Straße eine Ver-
kehrszunahme von etwa 2.200 – 2.800 Fahrten pro Tag festzustellen. Die verkehrlichen 
Auswirkungen des Prognose-Nullfalls im Vergleich zum Bestand (Stand 2017) sind in der 
nachfolgenden Abbildung als Differenz dargestellt.

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Abbildung 10: Prognose-Nullfall – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 
Um diesen Trend der Verkehrszunahmen entgegenzutreten, gilt es einerseits durch zielfüh-
rende Maßnahmen innerhalb des Mobilitätskonzeptes den Neuverkehrsanteil des motori-
sierten Individualverkehrs durch das Vorhaben möglichst gering zu halten und anderseits 
auch darüber hinaus eine Verkehrsentlastung der angrenzenden Infrastruktur, insbeson-
dere der Siegburger Straße im Zentrum von Poll, herbeizuführen.

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4.3 Prognose-Planfall 1 
Aufbauend auf den Prognose-Nullfall wurde, unter Berücksichtigung der Entwicklungen für 
den Deutzer Hafen, ein Prognose -Planfall erstellt. Die Verkehrsbelastungen im Prognose -
Planfall ergeben sich durch die Überlagerung der Verkehre des Prognose -Nullfalls und der 
zukünftig zu erwartenden Neuverkehre aus dem Bauvorhaben. Hierbei werden die Bestand-
verkehre der gewerblichen Nutzung aus dem Jahr 2017 abzüglich angebracht (vgl. Kapitel 
4.1.2 S. 19). Zukünftig wird die Drehbrücke vom allgemeinen motorisierten Verkehr abge-
hängt. Es soll nur noch Bedarfsverkehr zur vorhandenen Wache der Wasserpolizei/ -feuer-
wehr zugelassen werden. Die Alfred Schütte-Alle wird zwischen der Straße Am Schnellert 
und der Drehbrücke zum Radweg umgestaltet. Parallel dazu verläuft ein separater Fußweg. 
Die Erschließung der geplanten angrenzenden Bebauung erfolgt zukünftig über die geplante 
Quartiersstraße. Die Alfred Schütte-Alle südlich der Straße am Schnellert bleibt in der be-
stehenden Form erhalten. Diese wird zukünftig über die Straße am Schnellert erschlossen. 
Die Straße am Schnellert wird an die zukünftige Kfz -Verkehrsbelastung angepasst und 
ebenfalls insbesondere für den Rad- und Fußverkehr ausgebaut. Die weitere Erschließungs-
planung ist in Kapitel 6 erläutert. 
4.3.1 Verkehrserzeugung 
Für eine Bewertung der zukünftige n Verkehrsabläufe wurden zunächst die durch die g e-
planten Besiedlungen zu erwartenden Neuverkehre ermittelt und mit Hilfe des makrosko-
pischen Verkehrsmodells auf das übergeordnete Straßennetz verteilt. Die Ermittlung der 
Neuverkehre erfolgte auf der Grundl age der ve rfügbaren Daten mit dem Programm 
Ver_Bau des Büros Bosserhoff [2]. 
Die für die Verkehrserzeugung nach Bosserhoff verwendeten Kennwerte und die sich daraus 
ergebenden Neuverkehre wurden mit der Stadt Köln abgestimmt. D ie Kennwerte sind in 
ANHANG 1 dargestellt. 
Für die Ermittlung des Neuverkehrs aus dem Plangebiet wurden Maßnahmen aus dem Mo-
bilitätskonzept berücksichtigt . Die in den  Berechnungen zu Grunde gelegten Modal -Split 
Verteilungen wurden im Mobilitätskonzept [1] hergeleitet. Zur Ermittlung der maßgebenden 
Verkehrsmengen wurde das Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar) verwendet.

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Für die derzeit vorgesehenen Nutzungen des Entwicklungsgebietes Deutzer Hafens ergeben 
sich, unter Berücksichtigung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept (Szenario  1), ca. 
22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag.  
Abbildung 11: Neuverkehre Deutzer Hafen

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4.3.2 Verkehrsverteilung 
Für die Verteilung der zu erwartenden Neuverkehre durch das Bauvorhaben Deutzer-Hafen 
wurde mit der Stadt Köln folgendes Vorgehen abgestimmt: 
• Für den Deutzer Hafen wurden im VISUM-Prognose-Modell 13 Bezirke erstellt und an das 
Straßennetz angebunden. 
• Die Verkehrsverteilung der einzelnen Bezirke wurde, abhängig von der geplanten Struk-
tur des jeweiligen Bezirks (Wohn- und/oder Büronutzung), analog zu folgenden, im Be-
stand bereits vorhandenen Bezirken in das Verkehrsmodell eingepflegt: 
– Bezirk "STRABAG": Gebiet zwischen dem Kaltenbornweg und der Siegburger Straße, 
südlich begrenzt durch die DB-Trasse (überwiegend gewerbliche Nutzung) 
– Bezirk "Deutz": Gebiet zwischen Siegburger Straße, Kaltenbornweg, Im Hasental 
und Walter-Kasper-Weg (überwiegend Wohn-Nutzung) 
4.3.3 Ergebnisse 
Die daraus ermittelte Prognose -Planfall-Verkehrsbelastung im Untersuchungsgebiet ist in 
der nachfolgenden Abbildung 12 dargestellt. Der Planfall 1 beinhaltet die verkehrlichen Aus-
wirkungen ohne zusätzliche Optimierungsmaßnahmen Maßnahmen im Verkehrsnetz. 
 
Abbildung 12: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 1 in Kfz/24h 
Die Umlegung dieses Planfalls zeigt, dass die Mehrzahl der Neuverkehre aus dem Deutzer 
Hafen in Richtung Norden orientiert sind. Ca. 30% der Neuverkehre fahren in Richtung 
Süden durch Poll. Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll 
liegt bei 16.000 bis 19.200 Kfz/Tag. Auch beim Planfall 1 sind Verlagerungseffekte bezüglich 
des Durchgangsverkehres zu erkennen. Die Reduzierung der Durchgangsverkehre ist auf 
die Quell- und Zielgebunde Verkehrszunahme des Deutzer Hafen Verkehres zurückzufüh-
ren, welche zu Verdrängungseffekten führt. Durch den Neuverkehr werden Kapazitäten der

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Siegburger Straße in Anspruch genommen, welche zuvor von den Durchgangverkehren ge-
nutzt wurden. Diese werden somit auf andere Streckenzüge verdrängt. 
Gegenüber dem Prognose-Nullfall nehmen die Belastungen auf der Siegburger Straße (süd-
lich Am Schnellert) um ca. 500 Fahrten und im Bereich Im Hasental um 7.200 Kfz/Tag zu. 
Die im Prognose-Nullfall und im Prognose -Planfall ermittelte Mehrbelastung der südlichen 
Siegburger Straße (südlich der Straße am Schnellert) kann das bestehende Straßennetz 
nicht aufnehmen. Dies ist daran zu erkennen, dass Fahrte n über die Straßen Am Grauen 
Stein und die Rolshover Straße zu einer höheren Belastung der Siegburger Straße südlich 
von Poll führen. Somit wird der überlastete Streckenabschnitt umfahren. Aus diesem Grund 
wurden darauf aufbauend weitere Planfälle mit dem Ziel entwickelt, die Siegburger Straße 
südlich der Straße Am Schnellert nicht mit Mehrverkehren zu belasten bzw. zu entlasten. 
Im nachfolgenden Kapitel werden die gewählten Maßnahmen dargestellt.  
In der nachfolgenden Abbildung sind die erläuterten Auswirkungen im Untersuchungsgebiet 
dargestellt. 
 
Abbildung 13: Prognose-Planfall 1 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet

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4.4 Planfallberechnungen 
Im weiteren Verlauf der Untersuchung wurde n verschiedene Möglichkeiten erarbeitet um, 
die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll vom Durchgangsverkehr merklich 
zu entlasten. Ziel war dabei eine Verlagerung der Durchgangsverkehre auf das dafür vor-
gesehene übergeordnete Straßennetz. Dazu wurden verschiedene Netzvarianten bei Reali-
sierung aller im Deutzer Hafen vorgesehenen Nutzungen en twickelt. Die Wirkungen der 
einzelnen Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen wurden jeweils auf Grundlage der  
makroskopischen Simulation überprüft. Dabei wurden verschiedene Änderungen im Stra-
ßennetz zu G runde gelegt.  Insgesamt wurden acht verschiedene Planungsmaß -nahmen 
entwickelt. Darüber hinaus wurden auch die Wirkungen verschiedener Planfallkombinatio-
nen untersucht. 
In der nachfolgenden Abbildung sind die daraus entwickelten und untersuchten Planfälle 
dargestellt. 
 
Abbildung 14: Untersuchte Prognose-Planfälle 
4.4.1 Prognose-Planfall 2 – Umgestaltung Siegburger Straße 
Der Prognose-Planfall 2 beinhaltet die Umgestaltung der Siegburger Straße im Bereich zwi-
schen den Straßen Am Schnellert und der Rolshover Straße. Ziel dieser Variante ist die 
Siegburger Straße durch eine Reduzierung der Kapazitäten für den motorisierten Du rch-
gangsverkehr unattraktiv zu gestalten. Der ÖPNV soll den Bereich durch Beschleunigungs-
maßnahmen (baulich und betrieblich) insbesondere in den Knotenpunktbereichen weiterhin 
mit attraktiven Reisezeiten befahren können. 
Im Bestand wird der Kfz-Verkehr und die Stadtbahn hauptsächlich im Mischverkehr geführt 
jedoch abschnittsweise getrennt auf zwei Fahrstreifen. Stellenweise wird der Radverkehr 
auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt zugleich hat der Radfahrer aber auch 
die Möglichkeit einen Radweg im Bereich des Gehweges zu nutzen. Diese parallele Führung 
basiert auf einem Pilotprojekt der Stadt Köln, bei dem untersucht wurde welche

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Angebotsform für den Radverkehr attraktiver ist. Die empirische Auswertung des Pilotzeit-
raumes zeigte ein nahezu ausgeglichenes Nutzungsverhältnis beider Führungsformen. Der 
heutige Radweg wird dabei überwiegend für den kleinräumigen Radverkehr innerhalb von 
Poll genutzt. Aktueller Arbeitsstand ist, dass auch zukünftig beide Angebote in diesem Be-
reich parallel bestehen bleiben bzw. auch der Angebotsstreifen durchgängig verfügbar sein 
soll. Eine entsprechende Führung ist in Variante 2 berücksichtigt.  Die nachfolgende Abbil-
dung zeigt die dem Planfall 2 zugrunde gelegte Umgestaltung des Straßenquerschnitts au-
ßerhalb der Knot enpunkte. Zielsetzung ist die Verkehrsflächen neu zu ordnen, sodass es 
eine Verbesserung für den Radverkehr und den ÖPNV gibt. 
Hierbei sollen zukünftig der Kfz-Verkehr und die Stadtbahn auf den gesamten Streckenab-
schnitten außerhalb der Knotenpunkte im Mis chverkehr geführt werden. An den Knoten-
punkten sollen jedoch die Stadtbahnen über einen separat vom Kfz -Verkehr geführten 
Schienenweg an den Lichtsignalanlagen bevorrechtigt werden. Der Radverkehr soll weiter-
hin nach Möglichkeit sowohl auf einem Schutzstreifen und in Seitenlage eine doppelte Füh-
rungsform erhalten. 
 
Abbildung 15: Prognose-Planfall 2 – Umgestaltung der Siegburger Straße  
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: 
• Gemeinsame Führung von MIV und Stadtbahn im Mischverkehr auf freier Strecke 
• In Einmündungs- und Knotenpunktbereichen erfolgt eine getrennte Führung 
• Durchgehender Radfahrstreifen auf der Fahrbahn 
• Neuordnung der Stellplätze 
Der Knotenpunkt Siegburger Straße/ Auf dem Sandberg wird auf Grundlage von Planungen 
der Stadt Köln umgestaltet. Durch die Umgestaltung soll es zukünftig möglich sein, die 
Freigabe der Fahrzeuge aus der Straße Auf dem Sandberg parallel zu den Rechtsabbiegern 
von der Siegburger Straße in die Straße Auf dem Sandberg zu schalten. Dadur ch soll die 
Kapazität des Knotenpunktes erhöht werden, wodurch es zu einer Verbesserung der Ver-
kehrsqualität kommt. 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 12.700 bis 
15.600 Kfz/Tag und wird gegenüber dem Prognose-Nullfall und dem Planfall 1 deutlich re-
duziert. Anhand des Verkehrsmodells sind eine deutliche Reduzierung der Durchgangsver-
kehre, ohne einen Quell oder Zielbezug auf dem Streckenabschnitt zwischen Salmstraße

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und Im Hasental festzustellen. Diese Verkehre werd en großräumig verlagert. ( vgl. Abbil-
dung 17). 
Die Verkehrsbelastungen des Prognose-Planfall 2 sind in der nachfolgenden Abbildung dar-
gestellt. 
 
Abbildung 16: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 2 in Kfz/24h 
Nachfolgend ist die mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells ermittelte Auswirkung 
im Untersuchungsgebiet im Vergleich zum Prognose-Planfall 1 dargestellt. Im Vergleich zu 
Planfall 1 wird durch die Umgestaltung der Siegburger Straße eine Verlagerung von Ver-
kehren auf die östliche Zubringerstraße eine deutliche Reduzierung der Verkehre im Bereich 
der Ortsdurchfahrt Poll erzielt. Zudem sind großräumige Verlagerungen des Verk ehrs auf 
das übergeordnete Straßennetz zu erkennen.

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Abbildung 17: Prognose-Planfall 2 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet

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4.4.2 Prognose-Planfall 3 – Verlängerung Rolshover Kirchweg 
Prognose-Planfall 3 beinhaltet eine neue Verbindu ng vom Knotenpunkt Rolshover Kirch-
weg/Am Grauen Stein bis zum Knotenpunkt Rolshover Straße/Poll -Vingster-Straße. Der 
Trassenverlauf kann variabel festgelegt werden. In der nachfolgenden Abbildung ist eine 
mögliche Verlängerung des Rolshover Kirchweg dargestellt, 
 
Abbildung 18: Prognose-Planfall 3 – Verlängerung Rolshover Kirchweg 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 15.700 bis 
18.000 Kfz/Tag. Die neue Verbindung wird verkehrlich mit ca. 8.300 – 9.800 Fahrten gut 
angenommen. Durch das neue Angebot sind insbesondere im Bereich Rolshover Straße und 
Poll-Vingster-Straße Verlagerungen zu erkennen. Der Anteil der Durchgangsverkehre wird 
verringert und die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße in Poll-Zentrum wird redu-
ziert. 
Durch den beschriebenen Neubau der Straße erfährt der Streckenzug Kaltenbornweg, Dr.-
Simons-Straße, Rolshover Kirchweg eine deutliche Änderung der Verbindungsfunktion und 
damit einhergehend eine Höherstufung der Straßenkategorie.  
Die Verkehrsbelastungen des Prognose-Planfall 3 sind in der nachfolgenden Abbildung dar-
gestellt.

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Abbildung 19: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 3 in Kfz/24h 
Im Vergleich zu Planfall 1 werden durch die Schaffung einer neuen Verbindung zwischen 
Rolshover Kirchweg und Rolshover Straße die Siegburger Straße und die Anschlussstelle Im 
Hasental verkehrlich entlastet. 
Im Gegenzug ergibt sich eine deutliche Verkehrszunahme im Streckenverlauf Kaltenborn-
weg – Rolshover Kirchweg – Rolshover Straße. Diese beträgt im Bereich der neu zu bauen-
den Verlängerung um die 9.800 Kfz/Tag 
Nachfolgend ist die mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells ermittelte Auswirkung 
im Untersuchungsgebiet im Vergleich zu Planfall 1 dargestellt.

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Abbildung 20: Prognose-Planfall 3 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 
4.4.3 Prognose-Planfall 4 - Vollanschluss Am Grauen Stein 
In Prognose-Planfall 4 wurden die Auswirkungen eines Umbaus der Anschlussstelle «Am 
Grauen Stein» an die Östliche Zubringerstraße zu einem Vollanschluss untersucht. Derzeit 
ist lediglich der nördliche Teil vorhanden. 
 
Abbildung 21: Prognose-Planfall 4 – Vollanschluss Am Grauen Stein 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll l iegt bei 16.000 bis 
17.600 Kfz/Tag. Der Anteil der Durchgangsverkehre, welche die Siegburger Straße befah-
ren, ohne einen Quell oder Zielbezug auf dem Streckenabschnitt zwischen Salmstraße und 
Im Hasental zu besitzen wird reduziert, allerdings in einem geringeren Umfang als bei den 
Planfällen 2 und 3. Nachfolgend ist die Verkehrsbelastung für den Planfall 4 dargestellt.

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Abbildung 22: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 4 in Kfz/24h 
Nachfolgend ist die mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells ermittelte Auswirkung 
im Untersuchungsgebiet im Vergleich zu Planfall 1 dargestellt. 
 
Abbildung 23: Prognose-Planfall 4 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet

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Im Vergleich zu Planfall 1 werden die Siegburger Straße in Poll und die Anschlussstelle Im 
Hasental verkehrlich entlastet. Die Entlastung fällt geringer aus als im Planfall 2 und 3. 
Im Gegenzug ergibt sich eine deutliche Verkehrszunahme im Streckenverlauf Kalte nborn-
weg – Rolshover Kirchweg – Am Grauen Stein. 
4.4.4 Prognose-Planfall 5 - Poller Holzweg, Variante Im Wasserfeld 
In Prognose-Planfall 5 wurde die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs über den Poller 
Holzweg mit Anschluss an die Siegburger Straße über die Stra ße «Im Wasserfeld» unter-
sucht. 
 
Abbildung 24: Prognose-Planfall 5 – Verlängerung Poller Holzweg über «Im Wasserfeld» 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 16.000 bis 
17.800 Kfz/Tag. Der Anteil der Durchgangsverkehre, welche die Siegburger Straße befah-
ren, ohne einen Quell oder Zielbezug auf dem Streckenabschnitt zwischen Salmstraße und 
Im Hasental zu besitzen  wird auch in dieser Variante reduziert.  Nachfolgend ist die Ver-
kehrsbelastung für den Planfall 5 dargestellt.

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Abbildung 25: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 5 in Kfz/24h 
Nachfolgend ist die mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells ermittelte Auswirkung 
im Untersuchungsgebiet im Vergleich zu Planfall 1 dargestellt. 
 
Abbildung 26: Prognose-Planfall 5 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet

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Im Vergleich zu Planfall 1 werden die Siegburger Straße in Poll, die Anschlussstelle Im 
Hasental und die Straße «Auf dem Sandberg» verkehrlich entlastet. Die Verkehrsbelastung 
auf der Siegburger Straße ist geringer als im Planfall 1. 
Im Gegenzug ergibt sich eine deutliche Verkehrszunahme im Streckenverlauf Kaltenborn-
weg – Rolshover Kirchweg – Poller Holzweg – Im Wasserfeld. 
4.4.5 Prognose-Planfall 6 - Poller Holzweg, Variante Gremberger 
Ring 
In Prognose-Planfall 6 wurde die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs über den Poller 
Holzweg mit Anschluss an den Gremberger Ring untersucht. 
 
Abbildung 27: Prognose-Planfall 6 – Verlängerung Poller Holzweg bis zum Gremberger Ring 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 15.200 bis 
17.000 Kfz/Tag . Die Auswirkungen und Reduzierung der Durchgangsverkehre sind ver-
gleichbar mit der Variante 5. Nachfolgend ist die Verkehrsbelastung für den Planfall 6 dar-
gestellt.

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Abbildung 28: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 6 in Kfz/24h 
Nachfolgend ist die mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells ermi ttelte Auswirkung 
im Untersuchungsgebiet im Vergleich zu Planfall 1 dargestellt. 
 
Abbildung 29: Prognose-Planfall 6 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 
Im Vergleich zu Planfall 1 werden die Siegburger Straße in Poll, der östliche Zubringer und 
die Anschlussstelle Im Hasental verkehrlich entlastet. Die Entlastungen sind mit etwa 2.300 
Kfz/Tag bei diesem Planfall deutlich höher ausgeprägt als bei den Planfallvarianten 3 und 
5, welche ebenfalls eine Verlängerung der Rolshover Straße beinhalten.

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Im Gegenzug ergibt sich eine deutliche Verkehrszunahme im Streckenverlauf Kaltenborn-
weg – Rolshover Kirchweg – Poller Holzweg. Die Verkehrszunahme auf der genannten Stre-
ckenachse ist stärker ausgeprägt als bei vergleichbaren Planfällen, welc he ebenfalls eine 
Verlängerung der Rolshover Straße berücksichtigen. 
4.4.6 Prognose-Planfall 7 - Poller Holzweg, Variante Poller Ring-
straße 
In Prognose-Planfall 7 wurde die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs über den Poller 
Holzweg mit Anschluss an den Gremberger Ring untersucht. 
 
Abbildung 30: Prognose-Planfall 7 – Verlängerung Poller Holzweg bis Porzer Ringstraße 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 15. 400 bis 
17.200 Kfz/Tag. Die Auswirkungen und Reduzierung der Durchgangsverkehre sind ver-
gleichbar mit den Varianten 5 und 6 . Nachfolgend ist die Verkehrsbelastung für den Planfall 
7 dargestellt.

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Abbildung 31: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 7 in Kfz/24h 
Nachfolgend ist die mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells ermittelte Auswirkung 
im Untersuchungsgebiet im Vergleich zu Planfall 1 dargestellt. 
 
Abbildung 32: Prognose-Planfall 7 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 
Im Vergleich zu Planfall 1 werden die Siegburger Straße in Poll, der östliche Zubringer und 
die Anschlussstelle Im Hasental verkehrlich entlastet. Die Verkehrszunahme auf der neu zu 
bauenden Streckenachse ist m it etwa 11.300 Kfz/Tag nochmals geringfügig höher als bei 
der Planfallvariante 6. Während die Verkehrsabnahme im Bereich Poll auf der Siegburger

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Straße geringer ausfällt, ist die Verkehrsabnahme im südlichen Bereich des Untersuchungs-
gebietes im Vergleich zum Planfall 6 deutlich stärker ausgeprägt. 
Bei den Planfällen 5 bis 7 sind großräumige neue Verkehrsflächen erforderlich, woraus sich 
erhebliche Eingriffe in die Natur und Landschaft ergeben würden. Des Weiteren sind die 
verkehrlichen Wirkungen, Reduzierung der Verkehre im Zentrum von Poll, bei den Varianten 
2 und 3 stärker ausgeprägt. Diese Planfälle werden daher nicht weiterverfolgt. 
4.4.7 Prognose-Planfall 8 - Ertüchtigung Im Hasental/Östliche Zu-
bringerstraße 
In Prognose-Planfall 8 wurden, anders als mit den Maßnahmen der Planfällen drei bis sieben 
die lokal auf die Stadtteile Poll und Porz begrenzt sind, Optimierungsmaßnahmen für das 
übergeordnete regionale Verkehrswegenetz erarbeitet. Es handelt sich dabei um Maßnah-
men auf den Straßen Im Hasental, der B55 Deutzer Ring und der L124 Östlicher Zubringer, 
die wie folgt beschrieben werden können: 
• Die Straße Im Hasental in Fahrtrichtung Siegburger Straße wird im Bereich der Zufahrt 
von der B55 auf insgesamt drei Fahrstreifen aufgeweitet. Die von Osten kommenden 
Verkehre werden als Spuraddition in Richtung Siegburger Straße geführt. Aus Richtung 
Westen (Severinsbrücke) ist zukünftig ein zweistreifiges Abbiegen von der B55 möglich 
• Aus Richtung Im Hasental ist es durch einen zusätzlich auf dem Deutzer Ring angeord-
neten Fahrstreifen zukünftig möglich, konfliktfrei auf die B55 einzubiegen. Dadurch wird 
auch ein heute bestehender Unfallschwerpunkt beseitigt. Auf dem Deutzer Ring bestehen 
dann zwischen der Zufahrt Im Hasental und der Abfahrt zum östlichen Zubringer drei 
Fahrstreifen in Fahrtrichtung Osten. Auf den östlichen Zubringer sowie in Fahrtrichtung 
Osten kann auch zukünftig zweistreifig gefahren werden. 
• Maßnahmen im Bereich der östlichen Zubringerstraße zum zweistreifen Anschluss des 
Deutzer Rings (vgl. Variante 4+5 nachfolgend) 
Die für den Deutzer Ring vorgesehenen Optimierungen sind schematisch in der nachfolgen-
den Abbildung dargestellt. 
 
Abbildung 33: Prognose-Planfall 8 - Mögliche Optimierungsmaßnahmen für die B55, Deutzer Ring

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Die dargestellten Optimierungsmöglichkeiten führen auch zu Änderungen in der Verkehrs-
führung auf der L124 Östlicher Zubringerstraße, da eine zweistreifige Führung des Verkehrs 
bis auf die Hauptfahrban erforderlich wird. 
Im Laufe des Planungsprozess wurden verschiedene Varianten entwickelt, um die erforder-
lichen Anpassungen zu prüfen und abzuwägen. 
Nach derzeitigem Sachstand (November 2021) sind noch zwei Gestaltungvarianten in den 
Abstimmungen zwischen der Stadt Köln und dem Landesbetrieb Straßen NRW in der enge-
ren Auswahl. Hierbei handelt es sich um die Varianten 4 und 5. Die Varianten 1-3 sind aus 
technischen oder verkehrlichen Gründen bereits verworfen worden. 
Beide verbleibenden Varianten weisen eine ausreichende Kapazität auf, um die prognosti-
zierten Verkeh rsmengen zukünftig abzuwickeln.  Variante 5 wird als Vorzugsvariante im 
weiteren Planungsprozess weiter untersucht und detaillierter ausgearbeitet. Variante 4 
bleibt als Rückfallebene erhalten. Insgesamt ist jedoch unabhängig von der Gestaltungsva-
riante von einer grundsätzlichen Realisierbarkeit des Planfall s 8 sowie einer Verbesserung 
der Verkehrsabläufe auszugehen. 
Nachfolgend werden die Varianten 4 und 5 erläutert.: 
Variante 4 
• Östlicher Zubringer im Bereich Deutzer Ring: 2 Fahrstreifen 
• Verflechtungsstreifen für Verkehr vom Deutzer Ring Ost 
• 2-streifige Zufahrt vom westlichen Deutzer Ring mit Spurreduzierung hinter der Ausfahrt 
„Am Grauen Stein“ 
• Ausfahrt „Am Grauen Stein“ nur noch für Verkehre vom westlichen Deutzer Ring möglich 
 
Abbildung 34: Übersicht Planfall 8 - Variante 4 Bildquelle: Büro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft 
mbH 
Variante 5 
• Östlicher Zubringer im Bereich Deutzer Ring: Reduzierung auf 1 Fahrstreifen 
• Verflechtungsstreifen für Verkehr vom Deutzer Ring Ost 
• 2-streifige Zufahrt vom westlichen Deutzer Ring 
• Ausfahrt „Am Grauen Stein“ als Ausfädelfahrstreifen statt als Ausfahrtskeil 
• Ausfahrt „Am Grauen Stein“ nur noch für Verkehre vom westlichen Deutzer Ring möglich

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Abbildung 35: Übersicht Planfall 8 - Variante 5 Bildquelle: Büro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft 
mbH 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 15. 900 bis 
19.000 Kfz/Tag. Nach dem Verkehrsmodells wird der Anteil der Durchgangsverkehre, wel-
che die Siegburger Straße befahren, ohne einen Quell oder Zielbezug auf dem Streckenab-
schnitt zwischen Salmstraße und Im Hasental zu besitzen  reduziert. Nachfolgend ist die 
Verkehrsbelastung für den Planfall 8 dargestellt. 
 
Abbildung 36: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfall 8 in Kfz/24h 
Die verkehrlichen Wirkungen des Planfalls 8 im Vergleich zum Prognose -Planfall 1 sind 
nachstehend dargestellt.

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Abbildung 37: Prognose-Planfall 8 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet 
Nach Umsetzung der Maßnahmen werden insbesondere Verkehrszunahmen auf dem östli-
chen Zubringer südlich der B55 sowie auf der B55 Deutzer Ring und der Straße Im Hasental 
erwartet. Damit werden die zusätzlichen Verkehre vorrangig auf die dafür vorgesehen über-
regional geprägten Hauptverkehrsstrassen verlagert. 
Abnahmen werden auf der Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll sowie auf 
dem östlichen Zubringer zwischen der B55 und Deutz erwartet. Die Reduzierungen auf der 
Siegburger Straße treten nur in einem relativ geringen Umfang ein, jedoch zeigt diese Va-
riante wirksame Verlagerungsstrecken für die Durchgangsverkehre. 
4.5 Planfallkombinationen 
Aus den vorstehenden Wirkungsnachweisen für die en twickelten Planfälle wird deutlich, 
dass insbesondere der Prognose -Planfall 2 aufgrund der prognostizierten Verkehrsabnah-
men auf der Siegburger Straße weiterverfolgt werden sollte. Allerdings zeigen überschlägig 
geführte Leistungsfähigkeitsnachweise auch, dass die Maßnahmen des Planfalls 2 allein 
nicht ausreichen und darüber hinaus ergänzende Infrastrukturmaßnahmen in Form zusätz-
licher Verkehrsangebote erforderlich werden um alle geplanten Entwicklungsmaßnahmen 
im rechtsrheinischen Bereich der Stadt Köln (Mülheimer Süden, Deutzer Hafen, Köln -Porz 
etc.) auch zukünftig leistungsfähig abwickeln zu können. Aus diesem Grund wurden ver-
schiedene Planfälle kombiniert und auf mögliche verkehrliche Wirkungen geprüft. Im Nach-
folgenden beschrieben werden die daraus resultierenden, wirkungsvollsten Planfallkombi-
nationen 2 und 3 sowie 2 und 8.

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Abbildung 38: Darstellung der weiter verfolgten Planfälle und Planfallkombinationen 
In beiden Planfallkombinationen werden deutliche Entlastungen auf der Siegburger Straße 
prognostiziert. Die weiteren zu erwartenden Wirkungen werden nachfolgend dargestellt. 
Die Wirkungen der Planfallkombinationen werden mit denen des Planfalls 1 verglichen. Die-
ser beinhaltet alle Verkehre des Prognose-Nullfalls und zusätzlich die prognostizierten Neu-
verkehre aus dem Deutzer Hafen.

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4.5.1 Ergebnisse Planfallkombination 2+3 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 1 2.700 bis 
13.900 Kfz/Tag. Laut des Verkehrsmodells handelt es sich bei etwa 24% der Fahrten um 
Durchgangsverkehre, welche die Siegburger Stra ße befahren, ohne einen Quell oder Ziel-
bezug auf dem Streckenabschnitt zwischen Salmstraße und Im Hasental zu besitzen. Auf 
der Siegburger Straße zwischen den Straßen Kaltenbornweg und Im Hasental beträgt die 
tägliche Verkehrsstärke im Querschnitt etwa 27. 900 Kfz/Tag. Die Verkehrsbelastung auf 
der Östlichen Zubringerstraße im Untersuchungsraum liegt zwischen 74.500 und 89.000 
Kfz/Tag. Nachfolgend ist die Verkehrsbelastung für die Planfallkombination 2+3 dargestellt. 
 
Abbildung 39: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfallkombination 2+3 in Kfz/24h 
Im Vergleich zu Prognose-Nullfall werden Verkehrsabnahmen gegenüber den Einzelfallbe-
trachtungen auf der Siegburger Straße noch einmal zunehmen. Des Weiteren ergeben sich 
auch Abnahmen auf dem Deutzer Ring. Deutliche Zunahmen werden auf dem Streckenzug 
Kaltenbornweg – Rolshover Kirchweg – Rolshover Straße durch die neue Verbindungsstraße 
zwischen Rolshover Kirchweg und Rolshover Straße ermittelt. Damit ist das Nahziel mit der 
Reduzierung der Verkehre auf der Siegburger Straße erreicht, allerdings nehmen nach wie 
vor, die kommunalen Straßen parallel zur Siegburger Straße die Hauptlast der Neuverkehre 
auf. Für die Planfallkombination 2+3ist der Neubau von Straßen erforderlich, um die unter-
suchten Verkehrsbeziehungen zu realisieren. Die verkehrlichen Wirkungen der Planfallkom-
bination 2+3 im Vergleich zum Prognose-Nullfall sind nachstehend dargestellt.

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Abbildung 40: Planfallkombination 2 + 3 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (PNF) 
Um die Möglichkeit zu gewährleisten die zukünftige Verkehrssituation mit dem heutigen 
(Stand 2017) Zustand zu Vergleichen wurde ebenfalls ein Differenznetz zum Bestandsfall 
berechnet. Hierbei ist zu beachten, dass die dargestellte n verkehrlichen Änderungen nicht 
nur durch das Vorhaben des Deutzer Hafens bedingt sind, sondern ebenfalls alle davon 
unabhängigen Maßnahmen des Prognose-Nullfall mit einbezieht. 
Im Vergleich zum Bestand ergeben sich verkehrliche Entlastungen im Bereich de s Deutzer 
Ringes sowie der Siegburger Straße südlich der Straße am Schnellert. Insbesondere auf 
dem Streckenzug Kaltenbornweg – Rolshover Kirchweg – Rolshover Straße sowie der neuen 
Verbindungsstraße zwischen Rolshover Kirchweg und Rolshover Straße sind st arke Ver-
kehrszunahmen zu verzeichnen. Die Verkehrsbelastung der Östlichen Zubringerstraße wird 
ebenfalls erhöht. Das Differenzbild ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

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Abbildung 41: Planfallkombination 2 + 3 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (Analyse)

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4.5.2 Ergebnisse Prognose-Planfallkombination 2+8 
17% Durchgangsverkehr 
Die Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße im Bereich Köln Poll liegt bei 1 2.200 bis 
15.100 Kfz/Tag. Laut des Verkehrsmodells handelt es sich be i etwa 17% der Fahrten um 
Durchgangsverkehre, welche die Siegburger Straße befahren, ohne einen Quell oder Ziel-
bezug auf dem Streckenabschnitt zwischen Salmstraße und Im Hasental zu besitzen. Somit 
liegt der Anteil nochmals deutlich unter dem Wert 24% für die Planfallkombination 2+3. 
Auf der Siegburger Straße zwischen den Straßen Kaltenbornweg und Im Hasental beträgt 
die tägliche Verkehrsstärke im Querschnitt etwa 27.000 Kfz/Tag. Die Verkehrsbelastung 
liegt auch hier unter der Belastung der Planfallkombination 2+3. Die Verkehrsbelastung auf 
der Östlichen Zubringerstraße im Untersuchungsraum liegt zwischen 81.500 und 89.400 
Kfz/Tag. Somit liegt diese höher als in der Planfallkombination 2+3. Nachfolgend ist die 
Verkehrsbelastung für die Planfallkombination 2+3 dargestellt. 
 
 
Abbildung 42: Verkehrsbelastungen Prognose-Planfallkombination 2+8 in Kfz/24h 
Die prognostizierten Verkehrsabnahmen auf der Siegburger Straße liegen im Vergleich zum 
Prognose-Nullfall in der gleichen Größenordn ung wie die der Planfallkombination 2 + 3. 
Allerdings gelingt es in der Planfallkombination 2 + 8 die Hauptlast der zusätzlichen Ver-
kehre auf die dafür vorgesehenen überregionalen Hauptverkehrsstraßen L124 Östlicher Zu-
bringer und B55 Deutzer Ring zu verdrä ngen. Die bestehenden Wohngebiete im Bereich 
des Kaltenbornwegs und des Rolshover Kirchwegs werden nicht wie in der Planfallkombi-
nation 2 + 3 durch eine zunehmende Verkehrsbelastung beeinflusst. Weiterhin ist kein 
Neubau von Straßen erforderlich. Die erfor derlichen Maßnahmen können durch die

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Erweiterung vorhandener Verkehrswege umgesetzt werden. Des Weiteren wird wie bereits 
erläutert der Anteil der Durchgangsverkehre auf der Siegburger Straße deutlich reduziert. 
Die verkehrlichen Wirkungen der Planfallkombination 2+8 im Vergleich zum Prognose-Null-
fall sind nachstehend dargestellt. 
 
Abbildung 43:Planfallkombination 2 + 8 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (PNF) 
Um die Möglichkeit zu gewährleisten die zukünftige Verkehrssituation mit dem heutigen 
(Stand 2017) Zustand zu Vergleichen wurde ebenfalls ein Differenznetz zum Bestandsfall 
berechnet. Hierbei ist zu beachten, dass die dargestellten verkehrlichen Änderungen nicht 
nur durch das Vorhaben des Deutze r Hafens bedingt sind, sondern ebenfalls alle davon 
unabhängigen Maßnahmen des Prognose-Nullfall mit einbezieht. 
Im Vergleich zum Bestand lassen sich Verkehrsabnahmen auf der Siegburger Straße südlich 
der Straße am Schnellert erkennen. Diese sind im Vergle ich zur Planfallkombination 2+3 
stärker ausgeprägt. Verkehrszunahmen gibt es insbesondere Im Bereich der Zufahrt zum 
Deutzer Ring und auf der Östlichen Zubringerstraße. Die Verkehrsmengen verlagern sich 
somit gezielt auf das höher geordnete Verkehrsnetz. V erkehrszunahmen im Bereich von 
bestehenden Wohngebieten, welche durch die Planfallkombination 2+3 entstehen sind in 
der Planfallkombination 2+8 nicht festzustellen. Das Differenznetz der Planfallkombination 
2+8 zum Bestand ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

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Abbildung 44: Planfallkombination 2 + 8 – Auswirkung im Untersuchungsgebiet (Analyse) 
Aus diesen vorab erläuterten Gründen wird die Planfallvariante 2 + 8 wird als Vorzugsvari-
ante weiterverfolgt.

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5 RECHNERISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEITSNACHWEISE 
Die Bewertung der vorhandenen und zukünftig erreichbaren Verkehrsqualitäten erfolgte 
unter anderem auf der Grundlage der rechnerischen Nachweise gemäß dem HBS 2015 [3]. 
Die Nachweise wurden mit dem HBS-Rechenprogramm der Arbeitsgruppe Verkehrstechnik 
von Prof. Dr.-Ing. habil. Werner Schnabel [4] für die Spitzenzeiten erstellt.  
Nach dem HBS 2015 [3] wird die Qualität an Knotenpunkten mit Lichtsignalan lagen aus 
Nutzersicht bewertet. Als Kriterium wird die mittlere Wartezeit verwendet. Maßgebend für 
die Beurteilung der Verkehrsqualität eines Knotenpunktes ist nach HBS die schlechteste 
Qualitätsstufe, die sich für einen einzelnen Verkehrsstrom ergibt. 
Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an signalisierten Knotenpunkten  bedeuten 
nach HBS 2015 [3]: 
QSV A: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr kurz. 
QSV B: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer kurz. Alle wäh-
rend der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen ankommenden Kraftfahrzeuge können 
in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren. 
QSV C: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteil nehmer spürbar. Na-
hezu alle während der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen ankommenden Kraf t-
fahrzeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren. Auf dem betrachteten 
Fahrstreifen tritt im Kfz -Verkehr am Ende der Freigabezeit nur gelege ntlich ein Rückstau 
auf. 
QSV D: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich. 
Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit häufig ein 
Rückstau auf. 
QSV E: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer lang. Auf dem 
betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz -Verkehr am Ende der Freigabezeit in den meisten 
Umläufen ein Rückstau auf. 
QSV F: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr lang. Auf 
dem betrachteten Fahrstreifen wird die Kapazität im Kfz-Verkehr überschritten. Der Rück-
stau wächst stetig. Die Kraftfahrzeuge müssen bis zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken. 
Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage be-
deuten nach HBS 2015 [3]: 
QSV A: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt 
passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering. 
QSV B: Die Abflussmöglichkeiten der wartepflichtigen Verkehrsströme werden vom bevor-
rechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering. 
QSV C: Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müssen auf eine merkbare Anzahl 
von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt 
zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausde hnung noch 
bezüglich der zeitlichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt. 
QSV D: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen muss Haltevorgänge, 
verbunden mit deutlichen Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrsteilnehmer kön-
nen die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merklicher

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Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Der Ve rkehrszu-
stand ist noch stabil. 
QSV E: Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbauen. 
Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige 
Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Verkehrszusammenbruch (d.h. ständig 
zunehmende Staulänge) führen. Die Kapazität wird erreicht. 
QSV F: Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem Verkehrsstrom dem Knotenpunkt 
je Zeiteinheit zufließen, ist über eine Stunde größer als die Kapazität für diesen Verkehrs-
strom. Es bilden sich lange, ständig wachsende Staus mit besonders hohen Wartezeiten. 
Diese Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im z u-
fließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet. 
Grundlage für die rechnerischen Leistungsfähigkeitsnachweise sind die von der Stadt Köln 
zur Verfügung gestellten Bestands -Signalprogramme (Festzeitprogramme, siehe ANHANG 
2 bis ANHANG 8). 
Der derzeitige Arbeitsstand der Verkehrsuntersuchung umfasst für die rechnerischen Nach-
weise die Knotenpunkte der Siegburger Straße und der Straße Am Schnellert, welche un-
mittelbar an das Quartiersgebiet des Deutzer Hafens angrenzen. 
Die Nachweise wurden für die Analyse, den Prognose -Nullfall sowie für die Planfallkombi-
nation 2+8 jeweils für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde geführt. 
Für die Analyse und den Prognose -Nullfall wurden die Bestandssituation und die entspre-
chenden von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Signalanlagenunterlagen verwendet. 
Die Unterlagen sind nach Knotenpunkten sortiert in ANHANG 2 bis ANHANG 8 dargestellt. 
Für die Planfallkombination 2+8 wurden die in Kapitel 6 erläuterten Ausbauplanungen für 
die Knotenpunkte zu Grunde gelegt. Die dafür notwendigen Anpassungen der Signalisierung 
sind ebenfalls nach Knotenpunkten sortiert in ANHANG 2 bis ANHANG 8 enthalten. 
Die Ergebnisblätter aller rechnerischen Leistungsfähigkeitsnachweise sind nach Knoten-
punkten sortiert ebenfalls in ANHANG 2 bis ANHANG 8 dargestellt. 
5.1 Analyse (Bestand) 
Die in den rechnerischen Nachweisen verwendeten Verkehrsbelastungen beruhen auf den 
Daten der Erhebungsergebnisse. Diese können somit von den für die Verkehrsflusssimula-
tion harmonisierten Verkehrsbelastungen abweichen, welche in ANHANG 2 bis ANHANG 8 
dargestellt sind. 
Die zu Grunde gelegte Knotenpunktgestaltung entspricht de r Bestandssituation zum Zeit-
punkt der Erhebungen (2017). 
Für die morgendliche Spitzenstunde ergeben sich die in Abbildung 45 dargestellten Ver-
kehrsqualitäten. Am Knotenpun kt Siegburger Straße/ Im Hasental/ Alfred -Schütte-Allee 
weist die Knotenpunktzufahrt der Alfred -Schütte-Allee eine mangelhafte Verkehrsqualität 
auf. Die Linkseinbieger aus der Straße Im Hasental auf die Siegburger Straße in Fahrtrich-
tung Süd ergeben eine ungenügende Verkehrsqualität. Der Knotenpunkt wird zukünftig an 
die veränderte Verkehrssituation angepasst, so dass eine Ertüchtigung im Zuge der Umge-
staltung erfolgen kann.

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Am Knotenpunkt Siegburger Straße/ Poller Kirchweg weist der Wender von der nördlich en 
Siegburger Straße eine mangelhafte Verkehrsqualität auf. Dieser Knotenpunkt entfällt bzw. 
wird zukünftig in der Lage verändert und baulich umgestaltet. 
 
Abbildung 45: QSV HBS Analyse MS 
In der abendlichen Spitzenstunde ergeben sich an allen Knotenpunkten mindestens ausrei-
chende Verkehrsqualitäten. Die Übersicht der Verkehrsqualitäten ist in der nachfolgenden 
Abbildung 46 dargestellt. 
 
Abbildung 46: QSV HBS Analyse AS

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Die Nachweise für die Analyse zeigen, dass bereits in den bestehenden Verkehrsabläufen 
Defizite bestehen. Eine betriebliche und/oder bauliche Optimierung einiger Knotenpunkte 
wäre daher auch bereits für den Bestand erforderlich. 
5.2 Prognose-Nullfall 
Die für die Nachweise zu Grunde gelegte Knotenpunktgestaltungen entsprechen, wie bereits 
in der Analyse der Bestandssituation zum Zeitpunkt der Erhebungen (2017). 
Aufgrund der Verkehrszunahmen im Prognose-Nullfall verschlechtert sich die Verkehrsqua-
lität der Alfred-Schütte-Allee in der morgendlichen Spitzenstunde an der Siegburger Straße 
von einer mangelhaften Verkehrsqualität zu einer ungenügenden Verkehrsqualität.  Des 
Weiteren weist der Linksabbieger bzw. Wender der Siegburger Straße in die Straße Kalten-
bornweg eine mangelhafte Verkehrsqualität auf. Dieser Verkehrsstrom sollte zukünftig er-
tüchtigt werden, so dass dieser wieder mindestens eine ausreichende Verkehrsqualität auf-
weist. Die Übersicht der rechnerischen Verkehrsqualitäten in der morgendlichen Spitzen-
stunde des Prognose-Nullfalls ist in der nachfolgenden Abbildung 47 dargestellt. 
 
Abbildung 47: QSV HBS PNF MS 
In der abendlichen Spitzenstunde weisen im Prognose -Nullfall zwei der betrachteten Kno-
tenpunkte eine mangelhafte Verkehrsqualität auf. Hierbei handelt es sich um den Knoten-
punkt Siegburger Straße/ Im Hasental/ Alfred -Schütte-Allee sowie um den Knotenpunkt 
Siegburger Straße/ Poller Kirchweg. Eine Übersicht der berechneten Verkehrsqualitäten des 
Prognose-Nullfalls in der abendlichen Spitzenstunde ist in der nachfolgenden Abbildung 48 
dargestellt.

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Abbildung 48: QSV HBS PNF AS 
5.3 Planfallkombination 2+8 
Für die rechnerische Bewertung der zukünftig zu erwartenden Planfallverkehrsmengen wird 
die zuvor beschriebene Vorzugsvariante 2+8 zugrunde gelegt. Als Grundlage für die Be-
wertung wurden die Verkehrsmengen, welche in Kapitel 4.3.1 (Verkehrserzeugung) ermit-
telt wurden zu Grunde gelegt. Diese wurden analog zum im Kapitel 4.3.2 (Verkehrsvertei-
lung) beschriebenen Vorgehen im prognostizierten Straßennetz verteilt. Die zu Grunde ge-
legte Verkehrsbelastung beinhaltet somit alle im Tagesverlauf auftretenden Verkehrsströme 
(bspw. Pendlerverkehre). Für das an den Deutzer Hafen angrenzende Straßennetz wurden 
im Verlauf des Projektfortschritts in einem iterativen Verfahren mögliche Ausbauvorschläge 
für die Erschließungsknotenpunkte zur Abwicklung der zukünftigen Verkehre entwickelt. Die 
Entwurfsvarianten werden in Kapitel 6 beschrieben. Für die rechnerische Bewertung der 
Knotenpunkte ist die dort beschriebene Ausbauplanung zu Grunde gelegt worden. Betrieb-
liche Grundlage waren für die Neuplanungen modifizierte Signalprogramme. 
In der Planfallkombination 2+8 weisen alle betrachteten Knotenpunkte in der morgendli-
chen Spitzenstunde eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität auf. Eine Übersicht der 
rechnerischen Verkehrsqualitäten in der morgendlichen Spitzenstunde der Planfallkombina-
tion 2+8 ist in der nachfolgenden Abbildung 49 dargestellt.

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Abbildung 49: QSV HBS PPF 2+8 MS 
In der abendlichen Spitzenstunde kann ebenfalls an allen Knotenpunkten eine mindestens 
ausreichende Verkehrsqualität erzielt werden. Eine Übersicht der Verkehrsqualitäten ist in 
der nachfolgenden Abbildung 50 dargestellt. 
 
Abbildung 50: QSV HBS PPF 2+8 AS 
Die rechnerischen Leistungsfähigkeitsnachweise basieren auf Festzeitersatzprogrammen. 
Diese beinhalten Zeitfenster für den ÖPNV jedoch keine bevorrechtigte Freigabe. In einer 
Projektfortschreibung ist geplant die Verkehrsabläufe in einer mikroskopischen Ve rkehrs-
flusssimulation unter Berücksichtigung verkehrsabhängiger Steuerungen mit einer ÖPNV -

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Berücksichtigung im Netzzusammenhang zu prüfen. Die Ergebnisse dazu werden dann in 
einer gesonderten Projektfortschreibung dokumentiert.

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6 ERSCHLIEßUNGSPLANUNG 
Im Projektverlauf wurden für die Er-schließungsknotenpunkte, bereits Objektplanungen als 
Grundlage für den aufzustellenden Infrastruktur-Bebauungsplan durchgeführt. Die Objekt-
planung wurde durch das Büro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erstellt. Die nach-
folgend erläuterten Maßnahmen stellen den Planungsstand Juni 2021 dar, welche bereits in 
den Infrastruktur Bebauungsplan eingeflossen sind.  Die Planungen erfolgen iterativ und 
sind noch nicht final fertiggestellt. Für die Bewertung der Verkehrsabläufe bild en sie aber 
einen hinreichend genauen Planungsstand ab. 
Zur Abwicklung der zukünftigen Verkehre sind sowohl Ausbau/ Anpassungen an bestehen-
den als auch die Planung neuer Erschließungsknotenpunkte erforderlich. Nachfolgend wer-
den die für die Erschließung de s Deutzer Hafens maßgeblichen Maßnahmen insbesondere 
im Bereich der Siegburger Straße sowie an den ans Plangebiet angrenzenden Knotenpunk-
ten dargestellt und erläutert. 
 
Abbildung 51: Übersicht der maßgeblichen Erschließungsknotenpunkte 
Folgende Knotenpunkte sind für die Erschließung maßgeblich: 
• Siegburger Straße/Im Hasental (Detail 1) 
• Siegburger Straße/Kaltenbornweg (Detail 2) 
• Siegburger Straße/Quartierstraße (neu, Detail 3) 
• Siegburger Straße/Poller Kirchweg (neu, Detail4) 
• Siegburger Straße/Am Schnellert (Detail 5) 
• Am Schnellert/Poller Kirchweg (Detail 6) 
• Am Schnellert/ Quartierstraße (neu, Detail 7)

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6.1 Ausbau Siegburger Straße im Bereich des Planvorhabens 
In weiten Teilen der Siegburger Straße wird der Kfz -Verkehr zukünftig auf jeweils einem 
Richtungsfahrstreifen geführt. Lediglich im Streckenabschnitt zwischen den Knotenpunkten 
Siegburger Straße/ Im Hasental und Siegburger Straße/ Kaltenbornweg erfolgt wie bereits 
im Bestand eine zweistreifige Verkehrsführung je Fahrtrichtun g. Durch den Verzicht auf 
eine zweistreifige Führung südlich des Knotenpunktes Siegburger Straße/ Kaltenbornweg 
kann bei mindestens ausreichender Kapazität für den MIV ein durchgängiger Radfahrstrei-
fen in Fahrtrichtung Poll geschaffen werden.  
Der Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Poll wird unmittelbar nach dem Knotenpunkt Siegbur-
ger Straße/ Im Hasental in die Mühlenstraße geführt. In der Mühlenstraße wird als zulässige 
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h angeordnet. Der Radverkehr wird in der Mühlenstraße im 
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Am Knotenpunkt Siegburger Straße/ Kaltenborn-
weg wird der Radfahrstreifen wieder aufgenommen und auf die Siegburger Straße geführt. 
Die Radverkehrsführung mittels Radfahrstreifen wird bis zur Ausbaugrenze des Plangebie-
tes fortgesetzt. Südlich der Straße am Schnellert erfolgt der Anschluss gemäß Planung der 
Stadt Köln. 
In Fahrtrichtung Deutz wird der Radverkehr abschnittsweise auf separaten Radfahrstreifen 
oder unverändert zur Bestandsituation im Gehwegbereich geführt. Der R adverkehr be-
kommt an den Knotenpunkten Siegburger Straße/ Poller Kirchweg sowie Siegburger Straße/ 
Kaltenbornweg eine separate Furt zur Querung der Siegburger Straße und somit einen An-
schluss in das Plangebiet, welches über ein dichtes Radverkehrsnetz verfügt. 
Insgesamt wird somit die Situation für den Radverkehr im beschriebenen Abschnitt der 
Siegburger Straße deutlich verbessert. 
Für den Fußverkehr wird der nördliche Z -Überweg an der Haltestelle Poller Kirchweg er-
tüchtigt, sodass auch hier eine signalisierte Querung der Siegburger Straße und der in Mit-
telage verlaufenden Stadtbahntrasse möglich ist. 
Des Weiteren wird eine zusätzliche Querungsstelle für die Fußgänger am Knotenpunkt Sieg-
burger Straße/ Quartierstraße errichtet, sodass eine direkte Erschließung des Plangebietes 
in Verbindung zur Quartiersbrücke zum östlichen Teil der Siegburger Straße erfolgt.

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6.2 Siegburger Straße/Im Hasental (Detail 1) 
Für die leistungsfähige Abwicklung der prognostizierten Verkehre ist eine Umgestaltung des 
Knotenpunktes erforderlich. Der Knotenpunkt wird bereits im Bestand signalisiert betrie-
ben. Zukünftig wird die westliche Zufahrt zur Drehbrücke vom allgemeinen motorisierten 
Verkehr abgehängt. Es soll nur noch Bedarfsverkehr zur vorhandenen Wache der Wasser-
polizei/-feuerwehr zugelassen werden. Für Radfahrer bleibt die Zufahrt als Wegeverbindung 
zum geplanten Radweg am Rheinufer erlaubt. Die Spuraufteilung der Knotenpunktzufahrt 
Im Hasental soll zukünftig zwei Linksabbiegefahrstreifen sowie einen kombinierten Gerade-
aus- Rechtsabbiegefahrstreifen aufweisen. 
 
Abbildung 52: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Im Hasental, Bildquelle: Büro Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH

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Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Siegburger Straße (Zufahrt Nord) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Im Hasental (Zufahrt Ost) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 2 Linksabbiegefahrstreifen 
Siegburger Straße (Zufahrt Süd) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Geradeausfahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Drehbrücke (Zufahrt West) – nur verkehrsabhängige Freigabe 
• 1 Fahrstreifen (alle Richtungen) 
Der Knotenpunkt wird signalisiert betrieben 
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den maßgebenden Spitzenstunden rech nerisch mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.3 Siegburger Straße/Kaltenbornweg (Detail 2) 
Der Knotenpunkt wird bereits im Bestand signalisiert betrieben. Zukünftig wird aus dem 
Kaltenbornweg nur noch die Möglichkei t bestehen nach rechts in die Siegburger Straße 
einzubiegen. Die neu geplante Ortsfahrbahn zur Erschließung der anliegenden Bebauung 
des Deutzer Hafens wird in den Knoten integriert. Es ist möglich von dort aus in alle Rich-
tungen einzubiegen.  
Eine Fußgängerquerung über die Hauptrichtung ist nicht vorgesehen. Für Radfahrer aus 
dem Kaltenbornweg wird eine direkte Einbiegemöglichkeit in Richtung Süden vorgesehen.  
 
Abbildung 53: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Kaltenbornweg, Bildquelle: Büro Schüßler-
Plan Ingenieurgesellschaft mbH 
Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Siegburger Straße (Zufahrt Nord) 
• 1 Geradeausfahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Kaltenbornweg (Zufahrt Ost) 
• 1 Rechtsabbiegefahrstreifen 
Siegburger Straße (Zufahrt Süd) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Geradeausfahrstreifen, 
Ortsfahrbahn (Zufahrt West) 
• 1 Fahrstreifen (alle Richtungen) 
Der Knotenpunkt wird signalisiert betrieben

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Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den maßgebenden Spitzenstunden rechnerisch mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.4 Siegburger Straße/Quartierstraße (neu, Detail 3) 
Der Knotenpunkt wird im Zuge der Erschließung des Deutzer Hafens neu eingerichtet. Aus 
der neuen Zufahrt der Quartierstraße kann zweistreifig in die Siegburg er Straße in Fahrt-
richtung Norden eingebogen werden. In Richtung Süden kann einstreifig eingebogen wer-
den. Ein Linksabbiegen in das Quartier aus Fahrtrichtung Süden ist nicht möglich. 
Es ist eine als -Überweg ausgebildete Fußgängerquerung im südlichen Knot enpunktarm 
über die Hauptrichtung vorgesehen. 
 
Abbildung 54: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Quartierstraße, Bildquelle: Büro Schüßler-
Plan Ingenieurgesellschaft mbH

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Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Siegburger Straße (Zufahrt Nord) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
Siegburger Straße (Zufahrt Süd) 
• 1 Geradeausfahrstreifen 
Quartierstraße (Zufahrt West) 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen, 
• 1 komb. Rechts- und Linksabbiegefahrstreifen 
Der Knotenpunkt wird signalisiert betrieben.  
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den ma ßgebenden Spitzenstunden rechnerisch mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.5 Siegburger Straße/Poller Kirchweg (neu, Detail 4) 
Der Knotenpunkt wird im Zuge der Erschließung des Deutzer Hafens neu eingerichtet und 
ersetzt den bestehenden Knotenpunkt (ARAL -Knoten). Aus der neuen Zufahrt des Poller 
Kirchwegs kann jeweils einstreifig in die Siegburger Straße in Fahrtrichtung Norden und 
Süden eingebogen werden. Aus Fahrtrichtung Süden ist ein Linksabbiegen in das Quartier  
möglich. 
 
Abbildung 55: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Poller Kirchweg, Bildquelle: Büro Schüßler-
Plan Ingenieurgesellschaft mbH

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Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Siegburger Straße (Zufahrt Nord) 
• 1 Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Geradeausfahrstreifen 
Siegburger Straße (Zufahrt Süd) 
• 1 Geradeausfahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Poller Kirchweg (Zufahrt West) 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen, 
• 1 Rechtsabbiegefahrstreifen 
Der Knotenpunkt wird signalisiert betrieben 
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den maßgebenden Spitzenstunden rechnerisch mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.6 Siegburger Straße/Am Schnellert (Detail 5) 
Der Knotenpunkt wird bereits im Bestand signalisiert betrieben. Aus Fahrtrichtung Norde n 
kann aus der Siegburger Straße rechts abgebogen werden. Es wird ein kombinierter IV/ÖV-
Geradeausfahrstreifen angeordnet. Aus südlicher Fahrtrichtung wird ein Linksabbiege - so-
wie ein Geradeausfahrstreifen angeordnet. Der Timur-Icelliler-Weg wird zukünftig als Rad-
weg genutzt. Eine entsprechende Signalisierung wird vorgesehen. Aus der Straße Am 
Schnellert kann über jeweils eigene Fahrstreifen links und rechts in die Siegburger Straße 
eingebogen werden. 
 
Abbildung 56: Planung Knotenpunkt Siegburger Straße/Am Schnellert, Bildquelle: Büro Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH

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Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Siegburger Straße (Zufahrt Nord) 
• 1 Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Geradeausfahrstreifen 
Siegburger Straße (Zufahrt Süd) 
• 1 Geradeausfahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Am Schnellert (Zufahrt West) 
• 1 Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Der Knotenpunkt wird signalisiert betrieben.  
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den maßgebenden Spitzenstund en rechnerisch mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.7 Am Schnellert/ Poller Kirchweg (Detail 6) 
Der Knotenpunkt wird zukünftig signalisiert betrieben. Die Straße am Schnellert erhält zu-
künftig in beide Fahrtrichtungen Linksabbiegefahrstreifen sowie einen kombinierten Gera-
deaus und Rechtsabbiegefahrstreifen. Der Poller Kirchweg verfügt in beide Fahrtrichtungen 
der Knotenpunktzufahrten über einen Fahrstreifen. Sowohl der Poller Kirchweg als auch die 
Linksabbiegefahrstreifen erhalten vorgezogene Aufstellbereiche für den Radverkehr. 
 
Abbildung 57: Planung Knotenpunkt Am Schnellert/Poller Kirchweg, Bildquelle: Büro Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH 
Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Am Schnellert (Zufahrt Ost) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Am Schnellert (Zufahrt West) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen 
Poller Kirchweg (Zufahrt Süd) 
• 1 komb. Rechts-, Geradeaus- und Linksabbiegefahrstreifen, 
Poller Kirchweg (Zufahrt Nord) 
• 1 komb. Rechts-, Geradeaus- und Linksabbiegefahrstreifen, 
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projekt standes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser

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Planfallkombination in den maßgebenden Spitzenstunden rechnerisch mindestens mit einer 
ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.8 Am Schnellert/ Quartierstraße 
Der Knotenpunkt Am Schnellert/ Quartierstraße wird als Vorfahrtgeregelter Knotenpunkt 
geplant. Es ist vorgesehen das Rechtseinbiegen von der Quartierstraße in die Straße Am 
Schnellert lediglich für die neue Buslinie 150 zu erlauben. Der übrige Kfz-Verkehr kann 
somit nur links in die Straße Am Schnellert fahren. 
 
Abbildung 58: Planung Knotenpunkt Am Schnellert/Quartierstraße, Bildquelle: Büro Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH 
Folgende Fahrstreifenaufteilungen sind für die zukünftige Verkehrsabwicklung vorgesehen: 
Am Schnellert (Zufahrt Ost) 
• 1 komb. Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen, 
• 1Am Schnellert (Zufahrt West) 
• 1 komb. Geradeaus- und Linksabbiegefahrstreifen, 
Quartierstraße (Zufahrt Nord) 
• 1 Linksabbiegefahrstreifen mit ÖPNV Rechtsabbiegen frei 
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den maßgebenden Spit zenstunden rechnerisch mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden können.

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6.9 Erschließungsplanung Grundschule 
Nach derzeitigen Planungsstand (November 2021) ist der Bau einer 5-zügigen Grundschule 
im Baufeld 12 des Plangebiets Deu tzer Hafens vorgesehen. Insgesamt sollen etwa 500 
Schüler die Schule besuchen sowie 95 beschäftigte am Schulstandort arbeiten. In Abstim-
mung mit der Stadt Köln sollen für die Schule insgesamt 10 Stellplätze für den Bring- und 
Holverkehr errichtet werden. Die geplante Lage der Schule ist in der nachfolgenden Abbil-
dung 59 dargestellt. 
 
Abbildung 59: Geplante Lage der Grundschule 
Die Schule soll über eine Sporthalle verfügen, welche auch für außerschulische Nutzungen 
im Nachmittagsbereich zur Verfügung steht. Nach derzeitigen Planungstand wird die Schule 
über kein eignes Schwimmbad verfügen. Deshalb ist vorgesehen, dass der Schwimmunter-
richt in einer Schwimmhalle an der Dr.-Simons-Straße stattfinden soll. Die Entfernung be-
trägt etwa 600m Luftlinie. Aufgrund der geringen Entfernung ist es möglich, dass der Weg 
zwischen Schulgelände und Schwimmhalle im Klassenverbund zu Fuß zurückgelegt wird. 
Alternativ wäre die Nutzung eines Schwimmbusses möglich als Rückfallebene möglich. Hier-
für sieht die Planung eine Schwimmbushaltestelle im Bereich der geplanten ÖPNV -Halte-
stelle der Buslinie 150 vor. Hierbei gilt die Vorgabe zu beachten, dass die Anfahrt der ÖPNV-
Haltestelle unabhängig vom Schwimmbusbetrieb dauerhaft gewährleistet sein muss. Die 
Lage der Haltestellen ist in der nachfolgenden Abbildung 60 dargestellt. 
 
Abbildung 60: Lage Haltebereich Schwimmbus

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Die geplante Schule soll über eine Tiefgarage im eignen Baufeld 12 verfügen. Nach derzei-
tigen Planungstand soll diese über eine gemeinsame Zu - und Ausfahrt mit der Tiefgarage 
des Baufeldes 11f an die Quartierstraße angebunden werden. In der Tiefgarage sollen ne-
ben den erforderlichen Stellplätzen für die Beschäftigten sowie die Nutzer der Sporthalle 
mindestens 4 separate barrierefreie Stellplätze für den Hol - und Bringverkehr vorgesehen 
werden. Die Nutzung der Stellplätze ist zwar mit einer längeren Fahrzeit gegenüber der 
Nutzung der anderen Stellplätze für den Hol - und Bringverkehr im unmittelbaren Bereich 
vor der Schule verbunden, jedoch können diese witterungsunabhängig und mit direktem 
barrierefreiem Zugang zum Schulgelände genutzt werden.  
Vor der Schule sollen in Fahrtrichtung zur Straße Am Schnellert vier Stellplätze im Seiten-
bereich der Rampe der Quartiersbrücke entstehen, welche für die Nutzung des Hol - und 
Bringverkehrs vorgesehen sind. In Fahrtrichtung zur Siegburger Straße sollen zwei weitere 
Stellplätze für die Nutzung des Hol- und Bringverkehrs vorgesehen werden. Insgesamt wer-
den somit 4 Stellplätze in der Tiefgarage sowie 6 Stellplätze im Bereich der Quartierstraße 
für den Hol- und Bringverkehr vorgesehen. Die Lage der Stellplätze ist in der nachfolgenden 
Abbildung 61 dargestellt. 
 
Abbildung 61: Verortung Stellplätze Hol- und Bringverkehr

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7 MIKROSKOPISCHE UNTERSUCHUNG 
Das Simulationsnetz umfasst zum derzeitigen Planungsstand die Siegburger Straße zwi-
schen den Knotenpunkten Siegburger Straße/ Am Schnellert und Siegburger Straße/ Im 
Hasental.  
Für die Durchführung der Simulation wurden die Analyseverkehrsmengen (Werte aus  den 
Erhebungen) harmonisiert. Daher können diese Werte von den Erhebungswerten der ein-
zelnen Knotenpunkte abweichen. Die harmonisierten Verkehrsbelastungen sind ANHANG 2 
bis ANHANG 8 dargestellt. 
Die Steuerung der Lichtsignalanlagen in der mikroskopischen Verkehrsflusssimulation  er-
folgt zum derzeitigen Planungsstand , unter Berü cksichtigung von Freigabezeiten für den 
ÖPNV in Festzeit. Dies wird dadurch begründet, dass sich derzeit die Straßenplanung noch 
in einem iterativen Planungsprozess befindet. Hierdurch erfolgen  ggf. noch Änderungen. 
Dies betrifft beispielsweise die Anzahl der Fahrstreifen oder die Sperrung von Fahrbezie-
hungen. Des Weiteren stehen Ergebnisse und damit verbundene Auswirkungen von parallel 
verlaufenden Planungsprozessen derzeit noch aus. 
Im weiteren Verlauf der Verkehrsuntersuchung wird die Steuerung der Licht signalanlagen 
bei einer gewissen Planungsreife auf eine verkehrsabhängige Steuerung umgestellt. Hierbei 
sollen dann Eingriffe der Stadtbahn und der Busse bevorrechtigt berücksichtigt werden. 
Die Bewertung der vorhandenen Verkehrsqualitäten erfolgt auf der Grundlage der Simula-
tionsergebnisse gemäß dem HBS 2015  [3]. Als Kriterium wird die mittlere Wartezeit ver-
wendet. Maßgebend für die Beurteilung der Verkehrsqualität eines Knotenpunktes ist nach 
HBS die schlechteste Qualitätsstufe, die sich für einen einzelnen Verkehrsstrom ergibt.  
Die Bedeutung der Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an signalisierten Knotenpunkten ist 
in Kapitel 5 (S. 52) beschrieben.  
Die Ausweisung der, in Rot dargestellten ungenügenden Verkehrsqualitäten mit einer Qua-
litätsstufe F erfolgt abweichend von den rechnerischen Nachweisen (siehe auch Legende 
der Abbildung). Die Abweichungen resultieren aus der Neufassung des HBS 2015 [1]. Dort 
wird im Gegensatz zum vorhergehenden HBS 2001 [3] für die Ausweisung einer ungenü-
genden Verkehrsqualität, die Erreichung eines Auslastungsgrades über 100% von der er-
mittelten Wartezeit gefordert. Der Nachweis einer verkehrsstrombezogenen Überlastung ist 
anhand einer Simulation schwer abzuleiten. Insofern wird hier davon ausgegangen, dass 
Wartezeiten > 100 Sekunden nach wie vor eine ungenügende Verkehrsqualität bedeuten.  
Die Verlustzeitmessung erfolgte in jeweils 10 Simulationsläufen und ergibt gemittelt die in 
Abbildung 8 dargestellten Verkehrsqualitäten. 
Mit Simulationsprogrammen lassen sich häufig auf einfache und schnelle Weise realitätsnah 
erscheinende Animationen von Fahrzeugbewegungen im Straßennetz erzeugen. Dieses 
kann nach Augenschein zu einer trügerischen Plausibilität der Simulationsergebnisse füh-
ren. Aus diesem Grund erlangt die Kalibrierung eine entscheidende Bedeutung für die Ver-
wendbarkeit eines Netzmodells. 
In den Hinweisen zur mikroskopischen Verkehrsflusssimulation werden verschiedene Vo r-
gehensweisen zur Kalibrierung von Netzmodellen vorgestellt. 
Im vorliegenden Fall wurde zum Nachweis der Kalibrierung eine Regressionsanalyse durch-
geführt. Dabei werden zur Prüfung eines Zusammenhangs zwischen beobachteten (Prog-
noseverkehrszahlen) und simulierten Zeitreihen Korrelations- und Regressionsrechnungen

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durchgeführt. Ergebnis ist das Bestimmth eitsmaß B=R², welches zwischen 0 und 1 liegen 
kann. Eine gute Anpassung liegt vor, wenn B möglichst nah an 1 (>>0,9) liegt. 
Für die zu untersuchenden Varianten des Simulationsmodell wurden jeweils 10 Simulati-
onsläufe ausgewertet und für die Ergebnisbetrachtung der Mittelwert gebildet. Das jeweilige 
Bestimmtheitsmaß des jeweiligen Szenarios wird im jeweiligen Abschnitt aufgeführt. 
7.1 Analyse (Bestand) 
Das Streckennetz für das Analyse-Simulationsmodell wurde auf der Grundlage von aktuel-
len Luftbildern erstellt. Dabei wurden auch zusätzliche Zulaufstrecken zur Befüllung des 
Systems berücksichtigt. 
Die Verkehrsbelastungen für den Analysefall wurden aus der makroskopischen Untersu-
chung sowie den Verkehrserhebungen übernommen. Die Verkehrsbelastungen sind in AN-
HANG 1 bis ANHANG 8nach Knotenpunkten sortiert dargestellt. 
Für die zu untersuchenden Knotenpunkte wurden für die jeweiligen Spitzenstunden vorge-
gebene bestehenden Signalprogramme der Stadt Köln als Grundlagendaten übernommen. 
Diese sind ebenfalls in ANHANG 1 bis ANHANG 8dargestellt. 
Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Belange des öffentlichen Personennahverkehrs 
berücksichtigt: 
• Stadtbahn Linie 7 
• sowie Buslinien des Bestands 
Des Weiteren wurden der Radverkehr und die Fußgänger im Bereich der Querungsstellen 
und Furten im Simulationsmodell berücksichtigt. 
7.1.1 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation MS 
Für die morgendliche Spitzenstunde ergibt sich ein Bestim mtheitsmaß von 0,99 75 (vgl. 
Abbildung 41) Somit liegt der Wert sehr nah am Zielwert 1. Daher liegt eine sehr hohe 
Übereinstimmung der Verkehrsmengen in der Simulation mit den prognostizierten Ver-
kehrsbelastungen vor.

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Abbildung 62: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung Analyse MS 
Für die morgendliche Spitzenstunde ergeben sich bei zwei der sechs betrachteten Knoten-
punkte eine defizitäre Verkehrsqualität. Hierbei handelt es sich zum einen um den V er-
kehrsstrom der Linkseinbieger aus der Straße Am Hasental auf die Siegburger Straße in 
südlicher Fahrtrichtung. Sowie zum anderen um die Einbieger aus dem Poller Kirchweg auf 
die Siegburger Straße. An allen anderen Knotenpunkten wird in der morgendlichen Spit-
zenstunde eine mindestens befriedigende Verkehrsqualität erreicht. Die Übersicht der Ver-
kehrsqualitäten ist in der nachfolgenden Abbildung 63 dargestellt.

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Abbildung 63: Verkehrsqualitäten Simulation MS Analyse 
Neben der ungenügenden Verkehrsqualität ist auf Grund der Lage der Knotenpunkte Sieg-
burger Straße/ Poller Kirchweg sowie dem angrenzenden vorfahrtgeregelten Knotenpunkt 
Poller Kirchweg/ Poller Kirchweg eine nicht ausreichende Aufstellfläche ermittelt worden. 
Wie in der nachfolgenden Abbildung 64 dargestellt wird die an der Signalanlage vorhandene 
Aufstellfläche bereits bei 3 Pkw-Längen überstaut. Somit reicht der Rückstau regelmäßig in 
den angrenzenden Knotenpunkt und führt somit zu Behinderungen im Verkehrsablauf. 
 
Abbildung 64: Rückstauproblematik am Poller Kirchweg 
Am Knotenpunkt Siegburger Straße/ Im Hasental ist die Freigabezeit für die Verkehrsmenge 
der Linkseinbieger aus der Straße Im Hasental auf die Siegburger Straße in Fahrtrichtung 
Süden in der morgendlichen Spitzenstunde nicht ausreichend. Wie in Abbildung 65

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dargestellt kann der LSA bedingte Rückstau in einer Vielzahl der Umläufe nicht komplett 
abgebaut werden. Somit kommen die Fahrzeuge vor dem Passieren des Knot enpunktes 
mehrfach zum Halt. Ab einer Staulänge von etwa 160m reicht das Rückstauereignis in die 
Fußgängerfurt des vorgelagerten Knotenpunktes Im Hasental/ Alter Mühlenweg. 
 
Abbildung 65: Rückstaudiagramm Im Hasental FR Siegburger Straße Süd 
Die genannten Defizite im Bestand sollten in der weiteren Planung durch betriebliche oder 
bauliche Maßnahmen behoben werden.

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7.1.2 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation AS 
Für die abendliche Spitzenstunde ergibt sich ein Bestimmtheitsmaß von 0,9993 (vgl. Abbil-
dung 41) Somit liegt der Wert sehr nah am Zielwert 1. Daher liegt eine sehr hohe Überein-
stimmung der Verkehrsmengen in der Simulation mit den prognostizierten Verkehrsbelas-
tungen vor.  
 
Abbildung 66: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung Analyse AS 
In der abendlichen Spitzenstunde weist lediglich der Knotenpunkt Siegburger Straße/ Im 
Hasental eine mangelhafte Verkehrsqualität auf. Alle anderen Knotenpunkte weisen eine 
mindestens ausreichende Verkehrsqualität auf. Die Verkehrsqualitäten sind in der nachfol-
genden Abbildung 67 dargestellt.

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Abbildung 67: Verkehrsqualitäten Simulation AS Analyse 
Der defizitäre Verkehrsstrom steht aufgrund seiner Lage nicht im direkten Zusammenhang 
der zukünftigen Verkehre des Deutzer Hafens, dennoch wird in der Prognose durch betrieb-
liche Optimierungsmaßnahmen eine Ertüchtigung angestrebt, so dass alle Knotenpunkte im 
unmittelbaren Umfeld des Deutzer Hafens eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität 
aufweisen.

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7.2 Planfallkombination 2 + 8 
Das Streckennetz für das Planfall-Simulationsmodell wurde auf der Grundlage von aktuellen 
Luftbildern sowie den derzeitig vorliegenden Planungsständen der Straßenplanung (Stand 
Juni 2021) erstellt. Dabei wurden auch zusätzliche Zulaufstrecken zur Befüllung des Sys-
tems berücksichtigt. 
Das Simulationsnetz umfasst zum derzeitigen Planungsstand die Siegburger Straße zwi-
schen den Knotenpunkten Siegburger Straße/ Am Schnellert und Siegburger Straße/ Im 
Hasental sowie die Quartierstraße und die Straße Am Schnellert. Der Umgriff des Simulati-
onsnetzes ist in der nachfolgenden Abbildung 68 dargestellt. 
 
Abbildung 68: Umgriff mikroskopisches Simulationsnetz 
Die Verkehrsbelastungen des motorisierten Individualverkehrs wurden aus der makrosko-
pischen Untersuchung übernommen. Hierbei handelt es sich um prognostizierte Tagesver-
kehrsmengen. Anhand der vorliegenden Erhebungen sowie der Verkehrserzeugungsberech-
nung für das Plangebiet wurden für die maßgebliche Spitzenstund en (morgendliche und 
abendliche) die Verkehrsbelastungen knotenstromscharf ermittelt. 
Mittels des Modal-Splits wurden für den Radverkehr entsprechend den Verkehrserzeugun-
gen für die einzelnen Baufelder Verkehrsmengen ermittelt. Die Verkehrsverteilung wurde 
mit der Stadt Köln abgestimmt, sodass für die betrachteten Spitzenstunden in der Ver-
kehrsflusssimulation entsprechende Verkehrsmengen vorliegen und somit der Radverkehr 
im gesamten Simulationsnetzt (Streckenzüge und Querungsstellen) mitberücksichtigt wird. 
Für die zu untersuchenden Knotenpunkte wurden, wie bereits erläutert, für die jeweiligen 
Spitzenstunden vorgegebene Signalprogramme der Stadt Köln als Grundlagendaten über-
nommen. Aufgrund der gegenüber dem Bestand stark veränderten Verkehrsbelastung so-
wie durch die vor liegende Planung begründeten geänderten Verkehrsführungen, wurden 
die Signalprogramme an die Prognose-Planfall Situation angepasst.

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Die Steuerung der Lichtsignalanlagen in der mikroskopischen Verkehrsflusssimulation  er-
folgt zum derzeitigen Planungsstand, unter Berücksichtigung von Freigabezeiten für den 
ÖPNV in Festzeit. 
Im weiteren Verlauf der Verkehrsuntersuchung wird die Steuerung der Lichtsignalanlagen 
bei einer gewissen ausreichenden Planungsreife auf eine verkehrsabhängige Steuerung um-
gestellt. 
Im Untersuchungsgebiet werden folgende Belange des öffentlichen Personennahverkehrs 
berücksichtigt: 
• Fahrplankonzept Prognose-Bezugsfall und Prognose -Planfall 1 /2 (aus MBS Stadtbahn, 
Büro Vössing) 
• Stadtbahn Linie 8 (10 Minuten Takt) 
• Stadtbahn Linie 7 (10 Minuten Takt) 
• Buslinie 150 (10 Minuten Takt) 
• sowie Buslinien des Bestands 
Durch die Taktung der beiden Stadtbahnlinien ergibt sich ein 5 Minuten Takt der Stadtbahn 
im Bereich des Deutzer Hafens im Bereich der Siegburger Straße. 
Des Weiteren werden der Radverkehr und die Fußgänger im Bereich der Querungsstellen 
und Furten im Simulationsmodell berücksichtigt. 
7.2.1 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation MS 
Die für die Simulation zu Grunde gelegten Verkehrsmengen für die morgendliche Sp itzen-
stunde sind in ANHANG 1 bis ANHANG 8 nach Knotenpunkten sortiert dargestellt. 
Die nachfolgenden Ergebnisse beruhen jeweils auf die Auswertung von 10 Simulationsum-
läufen. Für die Ergebnisbetrachtung wird der Mittelwert aus den Ergebnissen aller Simula-
tionsläufe gebildet.  
Für die morgendliche Spitzenstunde ergibt sich ein Be stimmtheitsmaß von 0,9991 (vgl. 
Abbildung 69) Somit liegt der Wert sehr nah am Zielwert 1. Daher liegt eine sehr hohe 
Übereinstimmung der Verkehrsmengen in der Simulation mit den prognostizierten Ver-
kehrsbelastungen vor.

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Abbildung 69: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung PPF 2+8 MS 
Um die Verkehrssituation im Netzzusammenhang zu verdeutlichen, wurde eine strecken-
basierte Auswertung der mittleren Geschwindigkeit über die Spitzenstunde durchgeführt. 
Anhand der Auswertung ist es möglich die Defizite im Verkehrsablauf durch die auftreten-
den Verkehrsstaus zu verorten. Die streckenbasierte Geschwindigkeitsauswertung für die 
morgendliche Spitzenstunde der Planfallkombination 2+8 ist in der nachfolgenden Abbil-
dung 70 dargestellt.

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Abbildung 70: Mittlere Geschwindigkeit bei gemittelten 10 Durchläufen (PPF 2+8 MS) 
Auf der Siegburger Straße wird auf dem Streckenabschnitt im derzeitigen Untersuchungs-
netz eine mittlere Fahrgeschwindigkeit von etwa 30 -50 km/h während der morgendlichen 
Spitzenstunde ermittelt (vzul = 50 km/h). Diese mittleren Fahrgeschwindigkeiten außerhalb 
der Knotenpunktbereiche weisen auf einen freien Verkehrsfluss hin. Im Bereich der Kno-
tenpunkte kommt es aufgrund der Lichtsignalanlagen zu niedrigeren mittleren Geschwin-
digkeiten. 
Im Bereich der Quartierstraße und des Poller Kirchwegs liegt die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit bei 30 km/h. Aufgrund des Radverkehrs, welcher in diesen Bereichen im Mischver-
kehr geführt wird und somit in die Messung mit einfließt liegen die dargestellten Geschwin-
digkeiten deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei 10 bis 20 km/h. 
An allen Knotenpunkten im Untersuchungsgebiet kann während der morgendlichen Spit-
zenstunde eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität erzielt werden. Die resultierende 
Gesamtqualitätsstufe der jeweiligen Knotenpunkte sind in der nachfolgenden Abbildung 71 
dargestellt. Des Weiteren sind die für die Gesamtqualität maßgebenden Verkehrsströme 
dargestellt. Alle nicht dargestellten Verkehrsströme weisen eine geringere Verlustzeit und 
somit eine bessere Verkehrsqualität auf. Die mittleren Verlustzeiten aller

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Verkehrsbeziehungen über 10 Simulationsläufe und deren damit verbundenen Verkehrs-
qualitäten sind in Tabelle 1 (Seite 94) dargestellt. 
 
Abbildung 71: Verkehrsqualitäten Simulation MS PPF 2+8 
Neben den Verkehrsqualitäten sind die Rückstaulängen ein wesentliches Maß zur Beurtei-
lung der Verkehrssituation. Da es aufgrund der Verkehrsqualitäten und der Geschwindig-
keitsauswertung der Simulationsnetz tes keine Hinweise auf relevante Stauereignisse im 
Simulationsnetz gibt, werden nachstehend lediglich die Verkehrsbeziehungen mit kritischen 
Aufstellbereichen untersucht. 
Insbesondere in der morgendlichen Spitzenstunde weist die Straße im Hasental mit etwa  
1.500 Kfz pro Stunde eine sehr hohe Verkehrsbelastung auf. Den Fahrzeugen stehen auf 
einer Länge von etwa 160m zwei Linkabbiege Fahrstreifen und ein Rechtsabbiegefahrstrei-
fen als Stauraum zur Verfügung. Bei Staulängen über 160m würden diese in den Knoten-
punktbereich Im Hasental/ Alter Mühlenweg reichen. Wie in Abbildung 72 dargestellt treten 
in 10 betrachteten Simulationsläufen über jeweils eine morgendliche Spitzenstun de ledig-
lich mit 0,25-prozentiger Häufigkeit (1-mal) längere Rückstaulängen je Umlauf auf. Somit 
sind die geplanten Aufstellbereiche ausreichend dimensioniert.

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Abbildung 72: Übersicht Rückstaulängen Im Hasental FR Siegburger Straße 
Aufgrund der geringen Knotenpunktabstand ist der Bereich zwischen den Knotenpunkten 
Siegburger Straße/ Kaltenbornweg/ Mühlenweg und Siegburger Straße/ Quartierstraße 
ebenfalls kritisch für Rückstauereignisse. Auf der Siegb urger Straße stehen etwa 60m auf 
zwei Fahrstreifen für haltende Fahrzeuge vor der Lichtsignalanlage zur Verfügung. Bei Stau-
längen über 60m reichen diese in den Bereich der Stadtbahngleise bzw. in den Bereich der 
Fußgängerfurt. Eine Überstauung tritt auch hier lediglich 1-mal innerhalb von 10 simulierten 
Spitzenstunden auf. 
 
Abbildung 73: Übersicht Rückstaulängen MS Siegburger Str. FR Nord am KP Kaltenbornweg  
Der Aufstellbereich am Knotenpunkt Siegburger Str./ Poller Kirchweg ist auf Grund der Lage 
des Knotenpunktes für die einbiegenden Fahrzeuge aus dem Poller Kirchweg mit etwa 50m 
sehr gering. Bei längeren Rückstauereignissen reicht der Stau bis auf den zur Siegburger 
Straße parallel verlaufenden Poller Kirchweg.  
In 10 Simulationsläufen (400 Signalumläufe) treten in 20 Signalumläufen Rückstauereig-
nisse der Linksabbieger vom Poller Kirchweg in die Siegburger Str. auf, welche länger als 
50 m sind. Die Verteilung der Rückstaulängen ist in Abbildung 79 dargestellt.

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Gemäß dem HBS 2015 [3] ist im Regelfall eine statistische Sicherheit von 95% gegen Über-
stauung während der Bemessungsstunde einzuhalten. Dieser Grenzwert wird h ier erreicht 
jedoch nicht überschritten. 
 
Abbildung 74: Übersicht Rückstaulängen Poller Kirchweg FR Siegburger Str. Nord 
Betrachtet man wie in Abbildung 75 dargestellt den Verlauf der Rückstaulängen innerhalb 
einer Spitzenstunde lässt sich feststellen, dass die längeren Rückstauereignisse zeitlich sehr 
begrenzt sind und innerhalb eines Signalumlaufes abgebaut werden können. 
Ebenfalls weist die mit der Qualitätsstufe B erreichte Verkehrsqualität des Knotenpunktes 
Poller Kirchweg eine gute Verkehrsqualität auf. Insgesamt sind die Rückstaulängen als aus-
gelastet zu bewerten jedoch hinnehmbar. 
 
Abbildung 75: Rückstaudiagramm Poller Kirchweg FR Siegburger Str. Süd 
Aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsbelastung der Rechtsabbieger aus dem Poller 
Kirchweg auf die Siegburger Str. treten in dieser Verkehrsbeziehung deutlich geringere 
Rückstaulängen auf. Diese erreichen in 10 Simulationsumläufen lediglich einmal eine Stau-
länge bis 40m. Die Verteilung der Rückstaulängen ist in der nachfolgenden Abbildung 76 
dargestellt.

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Abbildung 76: Übersicht Rückstaulängen Poller Kirchweg FR Siegburger Str. Süd

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7.2.2 Ergebnisse Verkehrsflusssimulation AS 
Die für die Simulation zu Grunde gelegten Verkehrsmengen für die abendliche Spitzen-
stunde sind in ANHANG 1 bis ANHANG 8 nach Knotenpunkten sortiert dargestellt. 
Für die abendliche Spitzenstunde ergibt sich ein Bestimmtheitsmaß von 0,9995 (vgl. Abbil-
dung 77). Somit liegt der Wert sehr nah am Zielwert 1. Daher liegt eine sehr hohe Über-
einstimmung der Verkehrsmengen in der Simulation mit den prognostizierten Verkehrsbe-
lastungen vor. 
 
Abbildung 77: Korrelations- und lineare Regressionsrechnung PPF 2+8 AS 
Die Auswertung der mittleren Geschwindigkeiten ergeben für die abendliche Spitzenstunde 
ein ähnliches Bild wie für die morgendliche Spitzenstunde. Es können keine relevanten 
Rückstauereignisse in der Netzdarstellung festgestellt werden. Die Darstellung der mittleren 
Geschwindigkeiten im Netzzusammenhang über 10 Simulationsläufe sind in der nachfol-
genden Abbildung 78 dargestellt.

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Abbildung 78:Mittlere Geschwindigkeit bei gemittelten 10 Durchläufen (PPF 2+8 AS) 
In der abendlichen Spitzenstunde kann an allen Knotenpunkten im Simulationsnetz eine 
mindestens ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden. Die resultierende Gesamtqua-
litätsstufe der jeweiligen Knotenpunkte sind in der nachfolgenden Abbildung 79 dargestellt. 
Des Weiteren sind die für die Gesamtqualität maßgeben den Verkehrsströme dargestellt. 
Alle nicht dargestellten Verkehrsströme weisen eine geringere Verlustzeit und somit eine 
bessere Verkehrsqualität auf. Die mittleren Verlustzeiten aller Verkehrsbeziehungen über 
10 Simulationsläufe und deren damit verbundenen Verkehrsqualitäten sind in der nachfol-
genden Tabelle 1 dargestellt.

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Abbildung 79: Verkehrsqualitäten Simulation AS PPF 2+8

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Tabelle 1: Verlustzeiten und QSV aller Verkehrsströme im Simulationsnetz 
 
Insgesamt kann unter den derzeitig gegebenen Rahmenbedingungen des Projektstandes 
davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten Verkehrsmengen in dieser Planfall-
kombination in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit einer ausreichenden Ver-
kehrsqualität abgewickelt werden können. 
Neben den Verkehrsqualitäten sind die Rückstaulängen ein wesentliches Maß zur Beurtei-
lung der Verkehrssituation. Da es aufgrund der Verkehrsqualitäten und der

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Geschwindigkeitsauswertung auch in der abendlichen Spitzenstunde der Verkehrsflusssi-
mulation keine Hinweise auf relevante Stauereignisse längerer Dauer im Simulationsnetz 
gibt, werden nachstehend wie in der morgendlichen Spitzens tunde lediglich die Verkehrs-
beziehungen mit kritischen Aufstellbereichen untersucht. 
Am Knotenpunkt Siegburger Straße/ Kaltenbornweg/ Mühlenstraße stehen dem Verkehr 
aufgrund der räumlichen Nähe zum Knotenpunkt Siegburger Straße/ Quartierstraße ledig-
lich etwa 60m Stauraum auf zwei Fahrstreifen zur Verfügung. In 10 Simulationsläufen wird 
dieser Stauraum in 3 Umläufen überstaut. Insgesamt sind diese Rückstauereignisse somit 
nicht relevant für den Verkehrsablauf am Knotenpunkt. 
 
Abbildung 80: Übersicht Rückstaulängen AS Siegburger Str. FR Nord am KP Kaltenbornweg

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8 ZUSAMMENFASSUNG  
Die moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwick-
lung mbH plant im Auftrag der Stadt Köln das Gebiet Deutzer Hafen in Köln auf einer Fläche 
von etwa 42 ha zu einem lebendigen neuen Stadtquartier mit etwa 7.000 neuen Arbei ts-
plätzen und ca. 3.000 neuen Wohnungen zu entwickeln. 
Im Rahmen eines kooperativen Verfahrens wurde im Herbst 2016 der Entwurf des Archi-
tekturbüros COBE, Kopenhagen als Grundlage für alle weiteren Planungen empfohlen. 
Es ist erklärtes Ziel der moderne sta dt GmbH, mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer 
Hafen ein nachhaltiges Mobilitätsangebot zur Minimierung der Wege im motorisierten Indi-
vidualverkehr (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln 
des Umweltverbundes sowie ein em gut ausgebauten ÖPNV -, Fuß - und Radwegenetz zu 
schaffen. 
Im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurden drei Modal -Split Szenarien er-
arbeitet, in denen die Annahme verankert wird, dass ein von der Wegelänge abhängiger 
Anteil an MIV-Wegen, aufgrund der für die einzelnen Verkehrsmittel erarbeiteten Maßnah-
menkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß - und Radverkehr sowie 
ÖPNV) verlagert werden kann (vgl. Mobilitätskonzept Deutzer Hafen [1]). 
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden die Vorschläge zur Schaffung einer nachhaltigen 
Mobilität erarbeitet. Die Maßnahmen basieren auf den in der Bestandsanalyse erkannten 
Defiziten und sind mit den an der Planung Beteiligten abgestimmt und Grundlage der  Ver-
kehrsuntersuchung. 
Die Verkehrsuntersuchung erfolgt in einem Drei-Stufen-Modell der zeitlichen Betrachtungs-
ebenen und baut auf einer detaillierten Mängelanalyse  sowie auf den Erkenntnissen des 
Mobilitätskonzeptes auf. Es wurden folgende Stufen untersucht: 
• Analyse (Bestand 2017) 
• Prognose-Nullfall (allgemeine Verkehrsentwicklung ohne Deutzer Hafen) 
• Prognose-Planfälle (Vollaufsiedlung Deutzer Hafen) 
Es wurden verschiedene Prognose-Planfälle sowie Planfallkombinationen entwickelt und be-
wertet. 
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgebietes wurde die Verkehrsuntersuchung zu-
nächst mit einem makroskopischen Simulationsmodell durchgeführt. Die Bearbeitung er-
folgte mit dem Programm VISUM der PTV AG. Dies ist eine Komplettlösung für die makro-
skopische Verkehrsmodellierung und ermöglicht Analysen sowie Prognosen für den Indivi-
dual-Verkehr. 
Um die verkehrlichen Auswirkungen von Veränderungen im Untersuchungsgebiet bezüglich 
der veränderten Strukturdaten und des Straßenraums möglichst realitätsgetreu abbilden 
zu können, wurde das vorhandene Verkehrsmodell der Stadt Köln in einem ersten Schritt 
auf der Grundlage vorhandener Verkehrsdaten kalibriert. Das kalibrierte Simulationsnetz 
bildet zugleich die erste Ebene des Drei-Stufen-Modells (Analyse) ab. 
Aufbauend auf de m Analysefall w urde ein Prognose-Nullfall (zweite Stufe) erarbeitet. Im 
Prognose-Nullfall wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln die allgemeine Verkehrs-
entwicklung sowie alle im Untersuchungsgebiet geplanten Vorhaben bis zum Prognosejahr 
2035, mit Ausnahme der Entwicklung des Deutzer Hafens, eingearbeitet.

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Der Prognose-Planfall enthält die Verkehrsmengen des Prognose-Nullfalls und zusätzlich die 
Neuverkehre, die aus den geplanten Maßnahmen für den Deutzer Hafen resultieren. Für die 
geplanten Bauvorhaben wurden Verkehrserzeugungen und –verteilungen ermittelt und mit 
der Stadt Köln abgestimmt. Die Verkehrsabläufe wurden bewertet. Dabei wurde festge-
stellt, dass durch die Entwicklungen in den Prognosefällen (Nullfall und Planfall) eine nicht 
verträgliche Verkehrszunahme in der Siegburger Straße (südlich der Straße Am Schnellert) 
erzeugen werden. Aus diesem Grund wurden im weiteren Verlauf der Untersuchung Mög-
lichkeiten gesucht, die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. 
Die Wirkungen der entwickelten Maßnahmen wurden mittels makroskopischer Simulation 
überprüft. Es wurden verschiedene Netzvarianten unter Berücksichtigung einer vollständi-
gen Realisierung aller im Deutzer Hafen vorgesehenen Nutzungen entwickelt. Dabei wurden 
verschiedene Änderungen im Straßennetz zu Grunde gelegt. 
Folgende Varianten wurden erarbeitet: 
• Planfall 1 – Entwicklung Deutzer Hafen 
• Planfall 2 – Umgestaltung Siegburger Straße im Ortsteil Köln-Poll 
• Planfall 3 – Verlängerung des Rolshover Kirchweg 
• Planfall 4 – Ausbau zum Vollanschluss der AS Am Grauen Stein 
• Planfall 5 – Ausbau Poller Holzweg Variante «Im Wasserfeld» 
• Planfall 6 – Ausbau Poller Holzweg Variante «Gremberger Ring» 
• Planfall 7 – Ausbau Poller Holzweg Variante «Porzer Ringstraße» 
• Planfall 8 – Ertüchtigung Im Hasental/ Östlicher Zubringer 
Die Planfallkombinationen 2+3 und 2+8 weisen die verkehrlich besten Wirkungen (En tlas-
tung der Siegburger Straße) auf. 
In Abstimmung mit der Stadt Köln wurde die Planfallkombination Prognose -Planfall 2 + 8 
als Vorzugsvariante für die fortlaufenden Untersuchungen ausgewählt. Dies wird dadurch 
begründet, dass in der Planfallkombination eine Verkehrsverlagerung des Kfz-Verkehrs auf 
das übergeordnete Straßennetz (Deutzer Ring/ Östliche Zubringerstraße) erfolgt. Diese 
Wirkungen können durch den Ausbau von eben diesen bestehenden Straßen erzielt werden. 
Im Gegensatz dazu erfolgt in der Planfal lkombination 2+3 eine Verlagerung der Kfz -Ver-
kehre auf kommunale Straßen parallel zur Siegburger Straße, welche zusätzlich Neubauten 
von Straßen erforderlich machen. 
In Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutzer Hafens (Planfall 1) wurde die Planfall-
kombination 2+8 mittels mikroskopischer Untersuchung genauer betrachtet. 
Das mikroskopische Simulationsnetz umfasste zum Untersuchungszeitpunkt der Prognose-
Planfälle die Siegburger Straße zwischen den Knotenpunkten Siegburger Straße/ Am 
Schnellert und Siegburger Straße/ Im Hasental. 
Mit der mikroskopischen Untersuchung wurde, der favorisierte Planfall verkehrstechnisch 
bewertet. Hierbei wurden die jeweils prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie die ver-
kehrsplanerischen, verkehrstechnischen und infrastruktur ellen Änderungen auf ihre Aus-
wirkungen auf die Verkehrsabläufe im angrenzenden Verkehrsnetz untersucht. 
Für die zu untersuchenden Knotenpunkte wurden für die jeweiligen Spitzenstunden die von 
der Stadt Köln vorgegebenen Signalprogramme als Grundlagendaten übernommen. Auf-
grund der gegenüber dem Bestand stark veränderten Verkehrsbelastung sowie aufgrund 
der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Untersuchungsgebiet wurden die Signalpro-
gramme an die jeweiligen Prognose-Planfall Situationen angepasst.

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Die Steuerung der Lichtsignalanlagen in der mikroskopischen Verkehrsflusssimulation er-
folgt zum derzeitigen Planungsstand, unter Berücksichtigung von Freigabezeiten für den 
ÖPNV in Festzeit.  Dies ist dadurch begründet, dass sich die Straßenplanung, wie einige 
andere Randbedingungen auch, noch in einem iterativen Planungsprozess befanden. 
Im Prognose-Planfall 2 + 8 erfolgt die Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrs-
netz über die Straße Im Hasental. Aufgrund der in dieser Planfallkombination enthaltenen 
baulichen Maßnahmen können die Rückstaulängen trotz der höheren Verkehrsbelastung am 
Knotenpunkt Siegburger Straße/ Im Hasental jedoch reduziert werden. Insgesamt kann in 
den maßgebenden Spitzenstunden auf der Siegburger Straße ein mittleres Geschwindig-
keitsniveau von 30 bis 50 km/h nachgewiesen werden. Unter den derzeitig gegebenen Rah-
menbedingungen des Projektstandes kann davon ausgegangen werden, dass die prognos-
tizierten Verkehrsmengen in dieser Planfallkombination in den maßgebenden Spitzenstun-
den mindestens mit einer ausreichenden Verkehrsqualität an allen betrachteten Knoten-
punkten abgewickelt werden können. 
In Abstimmung mit der Stadt Köln wurde aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der mikro-
skopischen Untersuchung sowie der größeren Betroffenheit der Anlieger durch den etwaigen 
Ausbau der Rolshover Kirchweg in der Planfallko mbination 2 + 3 die Planfallkombination 
2 + 8 als Vorzugsvariante für die Erschließung des geplanten Ausbaus des Deutzer Hafens 
gewählt. Die Planfallkombination 2 + 3 bleibt als mögliche alternative Variante erhalten. 
Durch die Planfallkombination 2+8 in Verbindung mit dem Ausbau der Knotenpunkte der 
Siegburger Straße wird eine leistungsfähige Erschließung des Planvorhabens sichergestellt. 
 Es finden weiterhin Abstimmungsgespräche mit den Fachämtern der Stadt Köln, dem Lan-
desbetrieb Straßen NRW, der Bezirksregierung sowie der Autobahn GmbH des Bundes satt.  
Die Entwicklung der verkehrsabhängigen Signalsteuerung der Lichtsignalanlagen für die 
mikroskopische Verke hrsflusssimulation erfolgt nach Beschluss des infrastrukturellen B -
Plans, im Zuge der weiteren Objektplanung für den Straßenbau.

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9 LITERATURVERZEICHNIS 
 
[1]  RK GmbH, Mobilitätskonzept Deutzer Hafen, Wülfrath, 2021.  
[2]  B. B. Dr.-Ing. Bosserhoff, Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch 
Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg, 2016.  
[3]  FGSV, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Handbuch für die Bemessung 
von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015), Köln, 2015.  
[4]  Arbeitsgruppe Verkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. habil. Werner Schnabel, HBS-
Rechenprogramme für das HBS 2015, Dresden, 2016.  
 
 
 
Rechtlicher Hinweis zu Kartengrundlagen und Luftbildern: 
Alle Kartengrundlagen und Luftbilder sind Daten des WebMapService TIM-online. Die Da-
tennutzung fällt unter die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0: 
Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig.

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ANHANG

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 Kennwerte der Verkehrserzeugung

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 LSA1182 – Siegburger Straße / Im Hasental 
 
Signallageplan Bestand

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Signalprogramm Bestand – Morgenspitze 
 
Signalprogramm Bestand – Abendspitze

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Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Morgenspitze  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 378 1934 34 34 752 0,5027 0,3889 0,615 7,793 11,732 1,017 72 23,8 B
2 2 GR 378 1810 34 34 744 0,5079 0,4111 0,629 7,662 11,568 1,105 77 22,8 B
3 2 G2 417 2000 34 34 778 0,536 0,389 0,713 8,762 12,939 1,000 78 24,5 B
4
5
6
7
8 8 R 301 1936 28 28 624 0,482 0,322 0,562 6,601 10,226 1,033 63 27,7 B
9 5 L 102 2000 28 10 244 0,417 0,122 0,420 2,778 5,130 1,000 31 42,7 C
10 6 L 9 2000 28 5 133 0,068 0,067 0,040 0,251 0,958 1,000 6 40,5 C
11
12  
13
14
15 3 GLR 161 795 20 18 168 0,9596 0,2111 6,596 10,578 15,167 1,000 91 176,7 E
16 4 G 106 2000 20 20 467 0,227 0,233 0,166 2,312 4,457 1,000 27 29,2 B
17 4 L 500 1944 20 20 454 1,102 0,233 30,564 43,064 52,323 1,029 323 277,1 F
18
19
Phase 1
Phase 2
Phase 3
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1182 - Siegburger Str./ Im Hasental/ Alfred-Schütte-Allee
Zeitabschnitt:Analyse MS
Bearbeiter: BUM
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 426 1895 36 36 779 0,5468 0,4111 0,748 8,838 13,033 1,008 79 23,6 B
2 2 GR 400 1965 36 36 808 0,4952 0,4111 0,595 7,989 11,977 1,018 73 22,2 B
3 2 G2 403 2000 36 36 822 0,490 0,411 0,582 8,012 12,006 1,000 72 22,1 B
4
5
6
7
8 8 R 292 1988 28 28 640 0,456 0,322 0,500 6,300 9,841 1,006 59 27,0 B
9 5 L 155 2000 28 10 244 0,634 0,122 1,097 4,784 7,870 1,000 47 53,7 D
10 6 L 23 2000 28 5 133 0,173 0,067 0,117 0,660 1,805 1,000 11 42,8 C
11
12  
13
14
15 3 GLR 137 1033 18 16 195 0,7023 0,1889 1,519 4,722 7,787 1,000 47 62,2 D
16 4 G 78 1977 18 18 417 0,187 0,211 0,129 1,731 3,587 1,012 22 30,3 B
17 4 L 244 1978 18 18 418 0,584 0,211 0,881 6,371 9,932 1,011 60 39,5 C
18
19
Phase 1
Phase 2
Phase 3
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1182 - Siegburger Str./ Im Hasental/ Alfred-Schütte-Allee
Zeitabschnitt:Analyse AS
Bearbeiter: BUM

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Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Morgenspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 387 1937 34 34 753 0,5137 0,3889 0,645 8,033 12,032 1,017 73 24,1 B
2 2 GR 417 1790 34 34 736 0,5666 0,4111 0,819 8,822 13,013 1,117 87 24,3 B
3 2 G2 466 2000 34 34 778 0,599 0,389 0,955 10,237 14,751 1,000 89 26,3 B
4
5
6
7
8 8 R 345 1975 28 28 636 0,542 0,322 0,731 7,814 11,758 1,013 71 29,2 B
9 5 L 69 2000 28 10 244 0,282 0,122 0,224 1,792 3,681 1,000 22 39,2 C
10 6 L 9 2000 28 5 133 0,068 0,067 0,040 0,251 0,958 1,000 6 40,5 C
11
12  
13
14
15 3 GLR 186 805 20 18 170 1,0942 0,2111 12,425 17,075 22,905 1,000 137 298,6 F
16 4 G 134 2000 20 20 467 0,287 0,233 0,230 2,983 5,420 1,000 33 30,1 B
17 4 L 647 1944 20 20 454 1,426 0,233 98,343 114,518 129,617 1,029 800 815,0 F
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1182 - Siegburger Str./ Im Hasental/ Alfred-Schütte-Allee
Zeitabschnitt:MS PNF
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 114 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 430 1905 36 36 783 0,5491 0,4111 0,756 8,933 13,150 1,009 80 23,6 B
2 2 GR 450 1959 36 36 805 0,5587 0,4111 0,790 9,391 13,714 1,021 84 23,8 B
3 2 G2 459 2000 36 36 822 0,558 0,411 0,789 9,559 13,921 1,000 84 23,7 B
4
5
6
7
8 8 R 323 1987 28 28 640 0,504 0,322 0,618 7,154 10,927 1,006 66 28,2 B
9 5 L 135 2000 28 10 244 0,552 0,122 0,753 3,930 6,728 1,000 40 48,3 C
10 6 L 22 2000 28 5 133 0,165 0,067 0,110 0,630 1,749 1,000 10 42,6 C
11
12  
13
14
15 3 GLR 163 1061 18 16 200 0,8134 0,1889 2,887 6,793 10,470 1,000 63 86,9 E
16 4 G 86 1977 18 18 417 0,206 0,211 0,146 1,920 3,874 1,012 24 30,5 B
17 4 L 316 1979 18 18 418 0,757 0,211 2,234 9,650 14,033 1,011 85 52,6 D
18
19
Phase 1
Phase 2
Phase 3
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1182 - Siegburger Str./ Im Hasental/ Alfred-Schütte-Allee
Zeitabschnitt:AS PNF
Bearbeiter: BUM

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 115 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 
 
Signallageplan Planung

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 116 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Phasenfolge Planung 
 
 
Signalprogramm Planung – Morgenspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 117 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Signalprogramm Planung – Abendspitze  
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF 2+8 – Morgenspitze 
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 401 1983 25 24 551 0,728 0,278 1,896 10,971 15,644 1,008 95 41,8 C
2 2 GR 488 1968 25 25 568 0,8585 0,2889 5,354 16,891 22,690 1,016 138 64,2 D
3 2 G2 496 2000 25 25 578 0,858 0,289 5,378 17,104 22,939 1,000 138 63,8 D
4
5
6
7
8 8 R 331 1988 26 26 596 0,555 0,300 0,775 7,725 11,646 1,006 70 31,1 B
9 5 L 165 2000 26 9 222 0,743 0,111 1,917 5,914 9,345 1,000 56 69,8 D
10 6 L 60 2000 26 8 200 0,300 0,100 0,245 1,636 3,441 1,000 21 42,0 C
11
12  
13
14
15 4 L1 560 1978 30 30 681 0,822 0,344 3,907 16,709 22,477 1,011 136 47,6 C
16 4 L2 553 2000 30 30 689 0,803 0,344 3,306 15,833 21,447 1,000 129 44,0 C
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1182 - Siegburger Str./ Im Hasental/ Alfred-Schütte-Allee
Zeitabschnitt:PPF 2 + 8 MS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 118 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF 2+8 – Abendspitze 
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 360 1983 31 22 507 0,710 0,256 1,697 9,883 14,318 1,008 87 42,5 C
2 2 GR 619 1961 31 31 697 0,8877 0,3556 7,838 22,410 29,089 1,020 178 67,8 D
3 2 G2 631 2000 31 31 711 0,887 0,356 7,864 22,716 29,441 1,000 177 67,1 D
4
5
6
7
8 8 R 310 1988 16 16 375 0,826 0,189 3,629 11,077 15,773 1,006 95 69,9 D
9 5 L 308 2000 16 16 378 0,815 0,189 3,352 10,734 15,357 1,000 92 66,9 D
10 6 L 39 2000 16 13 311 0,125 0,156 0,080 0,920 2,273 1,000 14 33,7 B
11
12  
13
14
15 4 L1 321 1978 18 18 418 0,769 0,211 2,423 9,980 14,438 1,011 88 54,3 D
16 4 L2 325 2000 18 18 422 0,770 0,211 2,444 10,097 14,580 1,000 87 54,3 D
17
18
19
Phase 1
Phase 2
Phase 3
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1182 - Siegburger Str./ Im Hasental/ Alfred-Schütte-Allee
Zeitabschnitt:PPF 2+8 AS
Bearbeiter: CKA

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 119 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 LSA1167 – Siegburger Straße / Kaltenbornweg  
 
Signallageplan Bestand

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 120 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Signalprogramm Bestand – Morgenspitze  
 
 
Signalprogramm Bestand – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 121 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Morgenspitze  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 484 1956 61 61 1348 0,359 0,689 0,326 5,328 8,585 1,022 53 6,7 A
2 2 GR 341 1931 61 48 1051 0,3243 0,5444 0,277 4,993 8,146 1,024 50 12,3 A
3 2 G2 354 2000 61 48 1089 0,325 0,544 0,278 5,177 8,387 1,000 50 12,3 A
4
5
6
7
8 4 L 39 1831 5 5 122 0,320 0,067 0,268 1,198 2,742 1,092 18 48,0 C
9
10
11
12  
13
14
15 5 L 228 1992 13 13 310 0,736 0,156 1,909 7,345 11,169 1,004 67 58,4 D
16
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1167 - Siegburger Str./ Kaltenborn Weg
Zeitabschnitt:Analyse MS
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 438 1988 61 61 1369 0,320 0,689 0,271 4,641 7,680 1,006 46 6,3 A
2 2 GR 310 1949 61 52 1148 0,2700 0,5889 0,211 4,000 6,821 1,017 42 9,7 A
3 2 G2 317 2000 61 52 1178 0,269 0,589 0,210 4,082 6,932 1,000 42 9,7 A
4
5
6
7
8 4 L 68 1899 5 5 127 0,537 0,067 0,690 2,336 4,492 1,053 28 60,3 D
9
10
11
12  
13
14
15 5 L 94 1962 9 9 218 0,431 0,111 0,445 2,639 4,931 1,019 30 44,7 C
16
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1167 - Siegburger Str./ Kaltenborn Weg
Zeitabschnitt:Analyse As
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 122 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Morgenspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 587 1956 61 61 1347 0,436 0,689 0,459 6,982 10,710 1,023 66 7,4 A
2 2 GR 382 1939 61 48 1056 0,3619 0,5444 0,330 5,748 9,131 1,023 56 12,8 A
3 2 G2 394 2000 61 48 1089 0,362 0,544 0,330 5,918 9,350 1,000 56 12,7 A
4
5
6
7
8 4 L 37 1830 5 5 122 0,303 0,067 0,248 1,129 2,628 1,093 17 47,3 C
9
10
11
12  
13
14
15 5 L 258 1993 13 13 310 0,832 0,156 3,657 9,913 14,356 1,004 86 79,3 E
16
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1167 - Siegburger Str./ Kaltenborn Weg
Zeitabschnitt:MS PNF
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 123 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 532 1987 61 61 1369 0,389 0,689 0,373 6,023 9,485 1,006 57 6,9 A
2 2 GR 346 1952 61 52 1149 0,3011 0,5889 0,247 4,570 7,586 1,019 46 10,0 A
3 2 G2 355 2000 61 52 1178 0,301 0,589 0,248 4,684 7,737 1,000 46 10,0 A
4
5
6
7
8 4 L 64 1899 5 5 127 0,505 0,067 0,604 2,149 4,218 1,053 27 57,7 D
9
10
11
12  
13
14
15 5 L 105 1963 9 9 218 0,481 0,111 0,553 3,018 5,469 1,019 33 46,7 C
16
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1167 - Siegburger Str./ Kaltenborn Weg
Zeitabschnitt:AS PNF
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 124 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 
 
Signallageplan Planung

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 125 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Phasenfolge Planung 
 
 
Signalprogramm Planung – Morgenspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 126 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Signalprogramm Planung – Abendspitze 
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Morgenspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 1052 1956 62 62 1369 0,768 0,700 2,618 19,690 90 25,950 1,023 159 15,6 A
2 2 GR 394 1944 62 40 885 0,4449 0,4556 0,478 7,204 90 10,991 1,021 67 18,7 A
3 2 G2 403 2000 62 40 911 0,442 0,456 0,472 7,342 90 11,165 1,000 67 18,6 A
4
5
6
7
8 4 R1 179 1709 17 17 342 0,524 0,200 0,669 4,668 90 7,716 1,045 48 39,2 C
9
10
11
12  
13
14
15 5 L 175 1993 15 15 354 0,494 0,178 0,588 4,531 90 7,534 1,004 45 39,3 C
16
17
18
19
20 6 RGL 140 1973 12 285 0,4913 0,1444 0,579 3,802 90 6,553 1,014 40 42,8 C
21
22
23
24
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:10167 Siegburger Str./Kaltenbornweg
Zeitabschnitt:PPF 2+8 MS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 127 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 798 1956 49 49 1087 0,734 0,556 2,033 17,010 90 22,829 1,023 140 21,8 B
2 2 GR 469 1946 49 40 886 0,5291 0,4556 0,692 9,103 90 13,359 1,021 82 20,4 B
3 2 G2 480 2000 49 40 911 0,527 0,456 0,685 9,281 90 13,580 1,000 81 20,3 B
4
5
6
7
8 4 R1 190 1709 17 17 342 0,556 0,200 0,772 5,047 90 8,217 1,045 52 40,5 C
9
10
11
12  
13
14
15 5 L 83 1993 15 15 354 0,234 0,178 0,173 1,953 90 3,925 1,004 24 33,5 B
16
17
18
19
20 6 RGL 223 1973 12 285 0,7825 0,1444 2,534 7,911 90 11,880 1,014 72 69,1 D
21
22
23
24
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:10167 Siegburger Str./Kaltenbornweg
Zeitabschnitt:PPF 2+8 AS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 128 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
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 Siegburger Straße / Quartiersstraße 
 
 
Signallageplan Planung

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 129 
 
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Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Phasenfolge Planung 
 
Signalprogramm Planung – Morgenspitze 
 
Signalprogramm Planung – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 130 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Morgenspitze  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Abendspitze  
 
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G1 542 1914 62 62 1340 0,405 0,700 0,400 6,071 9,548 1,045 60 6,7 A
2 1 GR 542 1882 62 62 1317 0,4115 0,7000 0,413 6,122 9,613 1,045 60 6,8 A
3 2 G1 345 1914 62 38 829 0,416 0,433 0,420 6,383 9,947 1,045 62 19,5 A
4 2 G2 345 1914 62 38 829 0,416 0,433 0,420 6,383 9,947 1,045 62 19,5 A
5
6
7
8 3 RL 59 1822 12 12 263 0,2242 0,1444 0,163 1,467 3,176 1,045 20 36,3 C
9 3 L2 59 1914 12 12 276 0,213 0,144 0,153 1,455 3,157 1,045 20 36,0 C
10
11
12
13
14
Phase 1
Phase 2
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:Siegburger Str./ Quartierszufahrt
Zeitabschnitt:PPF 2+8 MS
Bearbeiter: GAM
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G1 425 1914 57 57 1233 0,345 0,644 0,305 5,161 8,366 1,045 52 8,2 A
2 1 GR 424 1884 57 57 1214 0,3491 0,6444 0,311 5,174 8,384 1,045 53 8,3 A
3 2 G1 389 1914 57 38 829 0,469 0,433 0,531 7,447 11,297 1,045 71 20,4 B
4 2 G2 390 1914 57 38 829 0,470 0,433 0,533 7,472 11,329 1,045 71 20,5 B
5
6
7
8 3 RL 93 1846 16 16 349 0,2667 0,1889 0,207 2,193 4,282 1,045 27 33,3 B
9 3 L2 93 1914 16 16 362 0,257 0,189 0,197 2,179 4,262 1,045 27 33,1 B
10
11
12
13
14
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:Siegburger Str./ Quartierszufahrt
Zeitabschnitt:PPF 2+8 AS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 131 
 
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 LSA1168 – Siegburger Straße / Poller Kirchweg  
 
 
Signallageplan Bestand

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 132 
 
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Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Signalprogramm Bestand – Morgenspitze  
 
Signalprogramm Bestand – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 133 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Morgenspitze 
 
Leistungsfähigkeitsnachweise Bestand – Abendspitze  
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 371 1976 51 46 1032 0,360 0,522 0,327 5,782 9,175 1,012 56 13,8 A
2 1R 49 1355 51 51 708 0,069 0,489 0,041 0,689 1,860 1,202 13 12,4 A
3 2 G 583 1943 51 51 1123 0,519 0,578 0,663 9,455 13,793 1,029 85 13,6 A
4
5
6
7
8 3 R 4 1194 6 27 371 0,011 0,311 0,006 0,075 0,462 1,675 5 21,5 B
9 3 L 71 1549 6 6 120 0,590 0,078 0,862 2,577 4,842 1,292 38 65,9 D
10
11
12  
13
14
15 5 L 103 2000 5 5 133 0,773 0,067 2,082 4,616 7,647 1,000 46 97,5 E
16
17
18
19
20 6 L 2 2000 14 14 333 0,006 0,167 0,003 0,045 0,344 1,000 2 31,3 B
21
22
23
24
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1168 -  Siegburger Str./ Poller Kirchweg
Zeitabschnitt:Analyse MS
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 469 1996 51 53 1198 0,392 0,600 0,378 6,508 10,107 1,002 61 10,5 A
2 1R 34 1560 51 51 936 0,036 0,567 0,021 0,397 1,285 1,053 8 8,7 A
3 2 G 507 1989 51 51 1149 0,441 0,578 0,470 7,652 11,555 1,005 70 12,2 A
4
5
6
7
8 3 R 12 2000 7 23 533 0,023 0,267 0,013 0,234 0,917 1,000 5 24,4 B
9 3 L 86 1939 7 7 172 0,499 0,089 0,593 2,642 4,936 1,031 31 51,5 D
10
11
12  
13
14
15 5 L 8 2000 6 6 156 0,051 0,078 0,030 0,215 0,870 1,000 5 39,1 C
16
17
18
19
20 6 L 6 2000 6 6 156 0,039 0,078 0,022 0,161 0,727 1,000 4 38,9 C
21
22
23
24
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1168 -  Siegburger Str./ Poller Kirchweg
Zeitabschnitt:Analyse As
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 134 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Morgenspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 464 1977 51 46 1032 0,449 0,522 0,487 7,729 11,652 1,012 71 15,1 A
2 1 R 43 1347 51 51 703 0,061 0,489 0,036 0,602 1,697 1,209 12 12,3 A
3 2 G 649 1942 51 51 1122 0,578 0,578 0,868 11,156 15,869 1,030 98 14,8 A
4
5
6
7
8 3 R 7 1194 6 27 371 0,019 0,311 0,011 0,132 0,644 1,675 6 21,6 B
9 3 L 108 1548 6 6 120 0,897 0,078 3,920 6,597 10,220 1,292 79 158,3 E
10
11
12  
13
14
15 5 L 77 2000 5 5 133 0,578 0,067 0,823 2,691 5,006 1,000 30 63,0 D
16
17
18
19
20 6 L 8 2000 14 14 333 0,024 0,167 0,014 0,181 0,781 1,000 5 31,5 B
21
22
23
24
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1168 -  Siegburger Str./ Poller Kirchweg
Zeitabschnitt:PNF MS V1
Bearbeiter: CHK

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 135 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G 587 1996 53 53 1198 0,490 0,600 0,583 8,897 13,106 1,002 79 11,9 A
2 1 R 30 1550 53 51 930 0,032 0,567 0,018 0,349 1,183 1,060 8 8,7 A
3 2 G 565 1989 53 51 1149 0,492 0,578 0,586 8,916 13,129 1,005 79 13,0 A
4
5
6
7
8 3 R 22 2000 7 23 533 0,041 0,267 0,024 0,432 1,358 1,000 8 24,6 B
9 3 L 120 1939 7 7 172 0,696 0,089 1,455 4,369 7,317 1,032 45 70,2 E
10
11
12  
13
14
15 5 L 6 2000 6 6 156 0,039 0,078 0,022 0,161 0,727 1,000 4 38,9 C
16
17
18
19
20 6 L 12 2000 6 6 156 0,077 0,078 0,046 0,325 1,129 1,000 7 39,6 C
21
22
23
24
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1168 -  Siegburger Str./ Poller Kirchweg
Zeitabschnitt:PNF AS V1
Bearbeiter: CHK

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 136 
 
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Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 
 
Signallageplan Planung

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 137 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Phasenfolge Planung 
 
Signalprogramm Planung – Morgenspitze 
 
Signalprogramm Planung – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 138 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Morgenspitze 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Abendspitze 
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 323 1762 56 37 744 0,4342 0,4222 0,455 6,168 9,672 1,045 61 20,6 B
2 1 G2 322 1914 56 37 808 0,398 0,422 0,389 5,981 9,431 1,045 59 19,8 A
3 2 G 587 1914 56 56 1212 0,484 0,633 0,568 8,329 12,401 1,045 78 10,4 A
4
5
6
7
8 3 R 39 1914 18 37 808 0,048 0,422 0,028 0,603 1,699 1,045 11 15,5 A
9 3 L 136 1914 18 18 404 0,337 0,211 0,293 3,180 5,696 1,045 36 32,8 B
10
11
12  
13
14
15 2 L 65 1914 11 11 255 0,255 0,133 0,194 1,652 3,465 1,045 22 37,7 C
16
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1168 -  Siegburger Str./ Poller Kirchweg
Zeitabschnitt:PPF 2+8 MS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 307 1806 37 37 762 0,4027 0,4222 0,396 5,739 9,119 1,045 57 20,0 A
2 1 G2 306 1914 37 37 808 0,379 0,422 0,356 5,617 8,961 1,045 56 19,5 A
3 2 G 563 1914 37 37 808 0,697 0,422 1,594 13,115 18,225 1,045 114 28,4 B
4
5
6
7
8 3 R 62 1914 24 24 532 0,117 0,278 0,074 1,230 2,796 1,045 18 24,8 B
9 3 L 218 1914 24 24 532 0,410 0,278 0,409 4,851 7,958 1,045 50 29,3 B
10
11
12  
13
14
15 2 L 43 1914 6 6 149 0,289 0,078 0,231 1,245 2,820 1,045 18 44,7 C
16
17
18
19
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1168 -  Siegburger Str./ Poller Kirchweg
Zeitabschnitt:PPF 2+8 AS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 139 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 LSA1183 – Siegburger Straße / Am Schnellert 
 
 
Signallageplan Bestand

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 140 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Signalprogramm Bestand – Morgenspitze  
 
 
Signalprogramm Bestand – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 141 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Morgenspitze 
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis Bestand – Abendspitze 
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 158 2002 49 51 667 0,2368 0,3333 0,176 3,035 5,493 1,057 35 22,7 B
2 1 G2 166 2000 49 51 1156 0,144 0,578 0,094 2,005 4,002 1,000 24 9,0 A
3 2 G1 357 1913 49 49 1063 0,336 0,556 0,293 5,169 8,377 1,045 53 11,9 A
4 2 GL 339 1436 49 49 798 0,4250 0,5556 0,437 5,368 8,637 1,048 54 13,6 A
5
6
7
8 3 LR 104 1616 24 24 305 0,3408 0,1889 0,298 2,552 4,806 1,147 33 35,2 C
9
10
11
12  
13
14
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1183 - Siegburger Str./ Am Schnellert
Zeitabschnitt:Analyse MS
Bearbeiter: BUM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 158 2002 49 51 667 0,2368 0,3333 0,176 3,035 5,493 1,057 35 22,7 B
2 1 G2 166 2000 49 51 1156 0,144 0,578 0,094 2,005 4,002 1,000 24 9,0 A
3 2 G1 240 1993 49 49 1107 0,217 0,556 0,156 3,188 5,708 1,004 34 10,6 A
4 2 GL 232 1487 49 49 826 0,2809 0,5556 0,223 3,278 5,832 1,000 35 11,5 A
5
6
7
8 3 LR 141 1799 24 24 500 0,2862 0,2778 0,229 3,034 5,492 1,013 33 27,2 B
9
10
11
12  
13
14
Phase 1
Phase 2
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1183 - Siegburger Str./ Am Schnellert
Zeitabschnitt:Analyse AS
Bearbeiter: BUM

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 142 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Morgenspitze 
 
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PNF – Abendspitze 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 195 1974 49 51 658 0,2964 0,3333 0,241 3,848 6,615 1,060 42 23,5 B
2 1 G2 207 2000 49 51 1156 0,179 0,578 0,123 2,560 4,817 1,000 29 9,3 A
3 2 G1 402 1914 49 49 1063 0,378 0,556 0,355 6,010 9,468 1,045 59 12,5 A
4 2 GL 384 1398 49 49 777 0,4944 0,5556 0,593 6,475 10,065 1,049 63 15,0 A
5
6
7
8 3 LR 80 2188 24 24 413 0,1936 0,1889 0,135 1,819 3,722 1,047 23 31,9 B
9
10
11
12  
13
14
Phase 1
Phase 2
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1183 - Siegburger Str./ Am Schnellert
Zeitabschnitt:PNF MS V1
Bearbeiter: CHK
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 279 1976 51 51 659 0,4235 0,3333 0,434 5,849 9,261 1,061 59 25,7 B
2 1 G2 298 2000 51 51 1156 0,258 0,578 0,198 3,894 6,678 1,000 40 10,0 A
3 2 G1 274 1993 51 49 1107 0,247 0,556 0,187 3,717 6,437 1,004 39 10,9 A
4 2 GL 284 1287 51 49 715 0,3831 0,5556 0,363 4,231 7,133 1,000 43 13,1 A
5
6
7
8 3 LR 116 1769 24 24 491 0,2361 0,2778 0,175 2,417 4,610 1,016 28 26,4 B
9
10
11
12  
13
14
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:1183 - Siegburger Str./ Am Schnellert
Zeitabschnitt:PNF AS V1
Bearbeiter: CHK
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 143 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
  
Signallageplan Planung 
 
Phasenfolge Planung

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 144 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Signalprogramm Planung – Morgenspitze 
 
 
Signalprogramm Planung – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 145 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsnachweis PPF – Morgenspitze 
 
 
Leistungsnachweis PPF – Abendspitze 
 
  
89 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G1 211 1914 30 20 452 0,467 0,236 0,524 5,004 8,160 1,045 51 33,4 B
2 1 R 362 1914 30 37 817 0,443 0,427 0,473 6,798 10,477 1,045 66 20,1 B
3 2 G 404 1914 30 30 667 0,606 0,348 0,985 9,235 13,523 1,045 85 29,3 B
4
5
6
7
8 5 L 258 1914 18 18 409 0,631 0,213 1,104 6,902 10,608 1,045 67 41,5 C
9
10
11
12  
13
14
15 3 R 124 1914 17 17 387 0,320 0,202 0,271 2,886 5,283 1,045 33 32,8 B
16 3 L 230 1914 17 17 387 0,594 0,202 0,922 6,077 9,556 1,045 60 40,8 C
17
18
19
Phase 1
Phase 2
Phase 3
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:Siegburger Straße/Am Schnellert
Zeitabschnitt:PPF 2+8 MS
Bearbeiter: GAM
79 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 G1 316 1914 30 30 751 0,421 0,392 0,429 5,476 8,777 1,045 55 19,5 A
2 1 R 285 1914 30 45 1114 0,256 0,582 0,196 3,265 5,815 1,045 36 8,7 A
3 2 G 283 1914 30 30 751 0,377 0,392 0,353 4,781 7,866 1,045 49 18,8 A
4
5
6
7
8 5 L 171 1914 10 10 266 0,642 0,139 1,142 4,689 7,745 1,045 49 47,6 C
9
10
11
12  
13
14
15 3 R 198 1914 15 15 388 0,511 0,203 0,633 4,498 7,490 1,045 47 33,9 B
16 3 L 293 1914 15 15 388 0,756 0,203 2,209 8,264 12,320 1,045 77 50,2 D
17
18
19
Phase 1
Phase 2
Phase 3
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:Siegburger Straße/Am Schnellert
Zeitabschnitt:PPF 2+8 AS
Bearbeiter: GAM

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 146 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 Poller Kirchweg / Am Schnellert 
 
 
Signallageplan Planfall

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 147 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Phasenfolge 
 
Signalprogramm Planung – Morgenspitze 
 
 
Signalprogramm Planung – Abendspitze

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 148 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Morgenspitze  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Abendspitze  
 
  
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 538 1901 46 46 993 0,5420 0,5222 0,734 9,697 14,091 1,045 88 17,0 A
2 1L 81 866 46 51 501 0,162 0,285 0,108 1,626 3,425 1,045 21 24,9 B
3 2 GR 259 1908 46 46 996 0,2599 0,5222 0,200 3,780 6,522 1,045 41 12,6 A
4 2L 11 555 46 51 321 0,034 0,183 0,020 0,246 0,945 1,045 6 30,5 B
5
6
7
8 3 GRL 29 1279 20 23 341 0,0850 0,2667 0,052 0,596 1,684 1,045 11 25,3 B
9 4 GRL 107 1505 20 20 351 0,3047 0,2333 0,251 2,459 4,671 1,045 29 31,1 B
10
11
12
13
14
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:Poller Kirchweg/Am Schnellert
Zeitabschnitt:PPF 2+8 MS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2
90 [s] fin = 1,100 [-] T = 1,0 [h]
qKfz qS tF tF C x fA NGE NMS S NMS,S fSV LS tW QSV
[Kfz/h] [Kfz/h] [s] [s] [Kfz/h] [-] [-] [Kfz] [Kfz] [%] [Kfz] [-] [m] [s] [-]
{1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} {17}
1 1 GR 382 1902 46 46 993 0,3847 0,5222 0,366 6,076 9,553 1,045 60 14,2 A
2 1L 76 682 46 51 394 0,193 0,224 0,135 1,675 3,501 1,045 22 29,5 B
3 2 GR 403 1905 46 46 995 0,4052 0,5222 0,401 6,507 10,105 1,045 63 14,5 A
4 2L 8 735 46 51 425 0,019 0,231 0,011 0,165 0,738 1,000 4 26,8 B
5
6
7
8 3 GRL 45 1290 16 21 315 0,1427 0,2444 0,093 0,974 2,366 1,045 15 27,7 B
9 4 GRL 99 1461 16 16 276 0,3334 0,1889 0,288 2,279 4,409 1,045 28 35,3 C
10
11
12
13
14
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Bewertung der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: K-DEUTZ1
Stadt: Köln
Knotenpunkt:Poller Kirchweg/Am Schnellert
Zeitabschnitt:PPF 2+8 AS
Bearbeiter: GAM
tU =
lfd. 
Nr.
Bez. Bemerkungen
Phase 1
Phase 2

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 149 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
 Quartierstraße / Am Schnellert

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 150 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
Verkehrsingenieure GmbH Version  [4] /  /  
 
Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Morgenspitze  
 
  
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: PPF Planung
Uhrzeit: MS
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   474  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,10
Hauptströme Grundkap. Abminderungs- Kapazität Auslastungs- staufreier
Zufahrt Strom  qp,i Gi faktor  ff   CPE,i grad  xi Zustand
(Rang) [Fz/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [-] p0
2  (1) --- 1800 1,000 1800 0,150 ---
3  (1) 0 1600 1,000 1600 0,053 ---
4  (3) 406 648 1,000 648 0,051 ---
6  (2) 284 849 1,000 849 0,000 ---
7  (2) 322 891 1,000 891 0,000 1,000
8  (1) --- 1800 1,000 1800 0,075 ---
Fahrzeuge Faktoren Kapazität Kapazität Auslastungs- Kapazitäts- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom qFz,i fPE,i CPE,i Ci grad  xi reserve Ri Wartezeit w stufe
[Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Fz/h] [-] [Fz/h] [s] QSV
2 245 1,100 1800 1636 0,150 1391 0,0 A
3 77 1,100 1600 1455 0,053 1378 0,0 A
4 30 1,100 648 589 0,051 559 6,4 A
6 --- --- --- --- --- --- --- ---
7 --- --- --- --- --- --- --- ---
8 122 1,100 1800 1636 0,075 1514 0,0 A
A 2+3 322 1,100 1748 1589 0,203 1267 0,0 A
B 4+6 30 1,100 648 589 0,051 559 6,4 A
C 7+8 122 1,100 1800 1636 0,075 1514 0,0 A
A
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Am Schnellert Quartierstraße
A
A
Kapazitäten der Einzelströme
B
C
B
C
Qualität der Einzel- und Mischströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges

Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen  Ergebnisbericht 
  Seite 151 
 
 Rudolf Keller . / 42024_K-DEUTZ1_Bericht_VU__02-00-00.docm 
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Leistungsfähigkeitsnachweis PPF – Abendspitze  
 
 
A-C /B
Knotenpunkt:
Verkehrsdaten: Datum: PPF Planung
Uhrzeit: AS
Verkehrsregelung: Zufahrt B:
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Knotenverkehrsstärke:   466  Fz/h Qualitätsstufe: D
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,10
Hauptströme Grundkap. Abminderungs- Kapazität Auslastungs- staufreier
Zufahrt Strom  qp,i Gi faktor  ff   CPE,i grad  xi Zustand
(Rang) [Fz/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [-] p0
2  (1) --- 1800 1,000 1800 0,118 ---
3  (1) 0 1600 1,000 1600 0,035 ---
4  (3) 393 659 1,000 659 0,080 ---
6  (2) 219 919 1,000 919 0,000 ---
7  (2) 244 974 1,000 974 0,000 1,000
8  (1) --- 1800 1,000 1800 0,106 ---
Fahrzeuge Faktoren Kapazität Kapazität Auslastungs- Kapazitäts- mittlere Qualitäts-
Zufahrt Strom qFz,i fPE,i CPE,i Ci grad  xi reserve Ri Wartezeit w stufe
[Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Fz/h] [-] [Fz/h] [s] QSV
2 193 1,100 1800 1636 0,118 1443 0,0 A
3 51 1,100 1600 1455 0,035 1404 0,0 A
4 48 1,100 659 599 0,080 551 6,5 A
6 --- --- --- --- --- --- --- ---
7 --- --- --- --- --- --- --- ---
8 174 1,100 1800 1636 0,106 1462 0,0 A
A 2+3 244 1,100 1754 1595 0,153 1351 0,0 A
B 4+6 48 1,100 659 599 0,080 551 6,5 A
C 7+8 174 1,100 1800 1636 0,106 1462 0,0 A
A
Beurteilung einer Einmündung mit Vorfahrtsregelung innerorts
Am Schnellert Quartierstraße
A
A
Kapazitäten der Einzelströme
B
C
B
C
Qualität der Einzel- und Mischströme
erreichbare Qualitätsstufe QSVFZ,ges

Anlage 11 DH Mobilitätskonzept

127727 Zeichen

VERKEHRSPLANUNG 
VERKEHRSANLAGEN 
VERKEHRSTECHNIK 
Rudolf Keller  
Verkehrsingenieure GmbH 
www.rkpgmbh.de 
info@rkpgmbh.de 
Tönisheider Straße 2 
D-42489 Wülfrath 
Fon: +49 2058 179-0163 
Fax: +49 2058 179-8498  
Geschäftsführer  
Dipl.-Ing. Jürgen Carls 
AG Wuppertal HRB 27430 
Finanzamt Velbert 
Steuer-Nr.: 139/5822/1238 
 
 
moderne stadt GmbH  
 
 
 Mobilitätskonzept Deutzer Hafen 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
  
 
 
 
 
 
  
 
 
Auftraggeber: 
moderne stadt 
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der                      
Gemeindeentwicklung mbH 
Brückenstraße 17 
50667 Köln   
 
  
 42024_K-DEUTZ1_Bericht_Mobilitätskonzept_10-00-00_2022-09-27.docm / Version  [6] /  /

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DokName  / Version  Versions -
datum 
Kommentar  Status  Geprüft  
          
42024_K -
DEUTZ1_Bericht_Mobilitätskon
zept_10 -00-00_2022 -03-
25.docm  
31.01.2022  Quartierslogistik, 
Stellplätze Handwer-
ker, Hol - und Bring-
verkehr ergänzt  
  
42024_K -
DEUTZ1_Bericht_Mobilitätskon
zept_10 -00-00_2022 -03-
25.docm  
25.03.2022  Aktualisierte Stell-
platzsatzung berück-
sichtigt  
  
42024 _K-
DEUTZ1_Bericht_Mobilitätskon
zept_10 -00-00_2022 -09-
27.docm  
27.09.2022  Freigabe   
 
  
Impressum 
Auftragsnummer: 42024_K-DEUTZ1 
Datei: 42024_K-DEUTZ1_Bericht_Mobilitätskonzept_10-00-00_2022-03-25.docm 
Version/Datum:  [5] /  
Speicherdatum: 27.09.2022 
Autor(en): Jürgen Carls, Stefanie Pollok, Martin Busse  
© Copyright: Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 
Hinweis geistiges Eigentum: Dieses Dokument ist geisti ges Eigentum der Rudolf Keller Verkehrsingenieure 
GmbH und ist urheberrechtlich geschützt.

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INHALTSVERZEICHNIS 
 AUFGABENSTELLUNG 7 
 METHODISCHES VORGEHEN 8 
 RÄUMLICHE LAGE 9 
 MOBILITÄTSKONZEPT 10 
4.1 Motorisierter Straßenverkehr 10 
4.1.1 Bestand 10 
4.1.2 Maßnahmen 12 
4.2 Ruhender Verkehr 13 
4.2.1 Bestand 13 
4.2.2 Maßnahmen 13 
4.3 Fußverkehr 15 
4.3.1 Bestand 15 
4.3.2 Maßnahmen 16 
4.4 Radverkehr 19 
4.4.1 Bestand 19 
4.4.2 Maßnahmen 21 
4.5 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 24 
4.5.1 Bestand 24 
4.5.2 Maßnahmen 27 
4.6 Mobilstationen 29 
4.6.1 Bestand 30 
4.6.2 Maßnahmen 31 
4.7 Alternative Mobilitätsangebote 34 
4.7.1 Wasserbus 34 
4.7.2 Seilbahn 34 
4.8 Barrierefreiheit 35 
4.9 Quartierslogistik 35 
 LEITBILD UND MODAL-SPLIT SZENARIEN 37 
5.1 Verkehrliches Leitbild 37 
5.1.1 Grundsätze 37 
5.1.2 Ziele 37 
5.2 Modal-Split Szenarien 39 
 STELLPLATZSCHLÜSSEL FÜR DAS ENTWICKLUNGSGEBIET 42 
6.1 Stellplatzsatzung der Stadt Köln 42 
6.2 Abminderungsfaktoren und Ablösesummen gemäß Stellplatzsatzung für den 
Deutzer Hafen 43 
6.2.1 Abminderung wegen des bestehenden ÖPNV-Angebotes 43 
6.2.2 Abminderung anhand des zusätzlich geplanten ÖPNV-Angebotes 45

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6.2.3 Abminderung anhand geplanter Maßnahmen zur Förderung der 
Nahmobilität sowie anhand individueller Maßnahmen im Bereich der 
einzelnen Baufelder gemäß Anlage 3 der Stellplatzsatzung 45 
 ZUSAMMENFASSUNG 47 
 LITERATURVERZEICHNIS 59 
8.1 59 
8.2 Weitere Datengrundlagen 59 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abbildung 1: Übersichtsplan Planungsgebiet Deutzer Hafen 9 
Abbildung 2: Straßenhierachieplan - Bestand 11 
Abbildung 3: Straßenhierachieplan – Konzept 12 
Abbildung 4: Ruhender Verkehr - Bestand 13 
Abbildung 5: Ruhender Verkehr – Konzept 14 
Abbildung 6: Fußwege mit Querungen und Konflikten – Bestand 15 
Abbildung 7: Fußwege mit Querungen – Konzept 17 
Abbildung 8: Radroutennetz mit Konflikten - Bestand 20 
Abbildung 9: Radroutennetz – Konzept 22 
Abbildung 10: ÖPNV-Netz und Haltestellen - Bestand (erweiterter Ausschnitt) 25 
Abbildung 11: ÖPNV-Netz und Haltestelleneinzugsgebiete – Bestand 26 
Abbildung 12: ÖPNV-Liniennetz - Bestand 27 
Abbildung 13: ÖPNV-Netz und Haltestellen - Konzept 28 
Abbildung 14: Alternative Mobilität – Bestand 2017 30 
Abbildung 15: Mögliche Lage der Mobilitätsstationen 34 
Abbildung 16: Modal-Split der Kölner Bevölkerung im Bereich Deutzer Hafen, Wegezweck 
«Wohnen» – Bestand und Szenario 1 41 
Abbildung 17: Anlage 2 der Stellplatzsatzung 44 
Abbildung 18: Übersichtsplan Bestand 47 
Abbildung 19: Netzkonzeption 50 
Abbildung 20: Ruhender Verkehr - Konzept 51 
Abbildung 21: Fußwege mit Querungen - Konzept 52 
Abbildung 22: Radroutennetz – Konzept 54 
Abbildung 23: ÖPNV-Netz und Haltestellen - Konzept 56

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Abbildung 24: Mögliche Lage der Mobilitätsstationen 58 
TABELLENVERZEICHNIS 
Tabelle 1: Verlagerungspotenzial vom MIV auf den Umweltverbund (Wegezweck 
«Wohnen») 41 
Tabelle 2: MIV-Anteile aller Wegezwecke in den zu Grunde gelegten Szenarien 42

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ANHANGSVERZEICHNIS 
 ÜBERSICHTSPLAN BESTAND 61 
 STRAßENHIERARCHIEPLAN – BESTAND 62 
 NETZKONZEPTION 63 
 RUHENDER VERKEHR – BESTAND 64 
 RUHENDER VERKEHR – KONZEPT 65 
 FUßWEGE MIT QUERUNGEN UND KONFLIKTEN – BESTAND 66 
 FUßWEGE MIT QUERUNGEN – KONZEPT 67 
 RADROUTENNETZ MIT KONFLIKTEN – BESTAND 68 
 RADROUTENNETZ – KONZEPT 69 
 ÖPNV-NETZ UND HALTESTELLEN – BESTAND (ERWEITERTER 
AUSSCHNITT) 70 
 ÖPNV-NETZ UND HALTESTELLENEINZUGSGEBIETE – BESTAND 71 
 ÖPNV-NETZ UND HALTESTELLEN – KONZEPT 72 
 ALTERNATIVE MOBILITÄT – BESTAND 73 
 ALTERNATIVE MOBILITÄT – KONZEPT 74

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 AUFGABENSTELLUNG 
Die moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwick-
lung mbH plant im Auftrag und in Abstimmung mit der Stadt Köln das Gebiet Deutzer Hafen 
in Köln auf einer Fläche von etwa 37 ha zu einem lebendigen neuen Stadtquartier mit etwa 
7.000 neuen Arbeitsplätzen und ca. 3.000 neuen Wohnungen zu entwickeln. Dazu wurde 
im Rahmen eines kooperativen Verfahrens im Herbst 2016 der Entwurf des Architekturbü-
ros COBE, Kopenhagen als Grundlage für alle weiteren Planungen empfohlen. Darauf auf-
bauend wurde in den folgenden Schritten eine integrierte Planung verfolgt, die im Zuge der 
städtebaulichen Planung auch sämtliche erforderliche Fachplanungen berücksichtigt. Hierzu 
gehört von Anbeginn auch die Betrachtung der verkehrlichen Entwicklung.  
Vor diesem Hintergrund sollen  zunächst in einem Mobilitätskonzept Lösungen aufgezeigt 
werden, wie durch eine umweltbewusste Anpassung des Mobilitätsverhalten, Probleme im 
Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und Verkehrsangebote zukünftig gestaltet 
werden können. 
Aufgabe des Mobilitätskonzeptes für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen ist es, die 
Struktur und Dimensionierung des künftigen motorisierten und nichtmotorisierten Gesamt-
verkehrsangebotes im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu bestimmen. Den ‘alternativen’ 
und ökologischen Verkehrsangeboten, die eine Reduzierung der motorisierten Fahrzeug-
nutzung zum Ziel haben, soll dadurch der angemessene Raum gegeben werden. 
Das Ziel dieses Konzeptes liegt primär in der Bereitstellung einer ausgewogenen Angebots-
struktur umweltverträglicher Verkehrsmittel (Umweltverbund): dem Öffentlichen Nahver-
kehr, dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr. Diese Angebote sollen so attraktiv ge-
staltet und beworben werden, dass eine Minderung des motorisierten Verkehrs – verbunden 
mit einer optimierten Verkehrssicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer – und eine 
Reduzierung negativer Umweltauswirkungen des Verkehrs (Lärm und Luftschadstoffe) er-
reicht werden kann. 
Die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes wird durch die mode rne stadt Köln und die Stadt 
Köln begleitet und wurde mittlerweile in verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens sowohl verschiedenen politischen Gremien als auch den Bürge-
rinnen und Bürgern öffentlich vorgestellt.

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 METHODISCHES VORGEHEN 
Die Untersuchungen zum Mobilitätskonzept haben die Aufgabe, eine Grundlage für die wei-
teren Planungsentscheidungen zu allen Verkehrsmitteln zu schaffen und gezielt Chancen 
und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand (Analyse) oder der Planung ergeben 
können. 
In der Bearbeitung wird deutlich unterschieden, ob eine nachfrageorientierte (Straßenver-
kehr) oder angebotsorientierte Planung (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, ruhender Verkehr) 
vorgenommen werden soll. Es wird dabei nach dem ‘push-and-pull'-Prinzip gehandelt, so-
dass Maßnahmen entwickelt und vorgestellt werden, die in beide Richtungen wirken sollen, 
d.h. das Konzept einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung unterstützen und gleichzeitig 
Angebot und Nachfrage so beeinflussen, dass weniger Wege mit dem Auto und mehr Wege 
zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖV) zurückgelegt 
werden. 
Zum Aufbau der Arbeitsgrundlagen werden umfangreiche Bestandserhebungen für sämtli-
che Verkehrsmittel (Fußgänger, Rad, Bus, Straßenverkehr, ruhender Verkehr, alternative 
Verkehrsangebote) durchgeführt. Die Erhebungsergebnisse werden in Form von Netzdar-
stellungen mit Verbindungen in die Umgebung dokumentiert und dienen als Grundlage für 
die intermodale Planung.  
Anhand von konkr eten Planungsabsichten und der festgestellten Chancen und Konflikte 
werden für jedes Verkehrsmittel geeignete Maßnahmen erarbeitet und im Gesamtkonzept 
in Bezug auf die abgestimmten Leitziele grafisch erläutert und zusammengestellt.

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 RÄUMLICHE LAGE 
Das Planungsgebiet Deutzer Hafen weist eine Größe von etwa 37 ha auf und befindet sich 
rechtsrheinisch im südwestlichen Bereich des Stadtteil Deutz und grenzt unmittelbar im 
Süden an den Stadtteil Poll an. Es wird von der Drehbrücke im Norden, der Siegburger 
Straße im Osten, der Straße Am Schnellert im Süden sowie der Alfred -Schütte-Allee bzw. 
dem Rhein im Westen begrenzt. 
Über die Siegburger Straße bzw. über die Straße Im Hasental ist das Planungsgebiet un-
mittelbar an die B 55 / Severinsbrücke im Norden und wei ter über die Östliche Zubringer-
straße bzw. über die Siegburger Straße an die A 4 im Süden und damit an das großräumige 
Straßennetz angebunden. 
Weiterhin wird das Gebiet durch mehrere große Barrieren beeinflusst. Im Westen in ge-
samter Länge befindet sich de r Rhein, der in unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet nur 
an zwei Stellen überquert werden kann. Die Severinsbrücke im Norden kann von Fußgän-
gern und Radfahrern sowie vom MIV und ÖPNV genutzt werden. Die Südbrücke im Süden 
kann dagegen vom MIV nicht und vom Fuß- und Radverkehr nicht barrierefrei benutzt wer-
den. Eine weitere Barriere im Quartier ist das Hafenbecken mit der Drehbrücke als einzige 
Querungsmöglichkeit im Norden. Weitere Barrieren sind die Hochwasserschutz-Mauer sowie 
die Gleisanlage der Stadtbahnlinie 7 entlang der Siegburger Straße und der Bahndamm im 
Süden entlang der Straße Am Schnellert. 
 
Abbildung 1: Übersichtsplan Planungsgebiet Deutzer Hafen

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 MOBILITÄTSKONZEPT 
4.1 Motorisierter Straßenverkehr 
Der motorisierte Straßenverkehr setzt sich zusammen aus dem motorisierten Individual-
verkehr in Personenkraftwagen und dem Wirtschaftsverkehr in Personenkraftwagen und 
Schwerlastverkehr. Die Grenze des Schwerlastverkehrs wird, entsprechend der Beurteilung 
von Luftschadstoffen und der Lärmkartierung, bei 3,5t angesetzt. Der motorisierte Stra-
ßenverkehr bildet die größte Gruppe im Verkehrsgeschehen und zeigt in den Hauptver-
kehrszeiten die größten Leistungsfähigkeitsengpässe.  
Die Straßen, die er verwendet, haben die Funktion, den motorisierten Straßenverkehr auf-
zunehmen und stellen darüber hinaus die Erreichbarkeit der städtischen Angebote und Nut-
zungen sowie der privaten Grundstücke dar. Somit bilden die Straßen das Grundgerüst 
einer städtischen Infrastruktur u nd müssen ‘funktionieren’. Auf der anderen Seite muss 
aber auch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt sein, dass die Funktionsfähigkeit ge-
sichert bleibt und dass das städtebauliche Umfeld nicht zu stark von den negativen Auswir-
kungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt wird.  
In diesem Spannungsfeld wird das Straßensystem im Bereich des neuen Gebietes Deutzer 
Hafen auf seine städtebauliche Integration und Störungsfreiheit hin geprüft und ggf. durch 
geeignete Maßnahmen ertüchtigt. Wichtig dabei ist, das Ge biet Deutzer Hafen so mit dem 
umgebenden Straßennetz zu verknüpfen, dass der entstehende Mehrverkehr möglichst 
konfliktfrei zum übergeordneten Straßennetz geführt werden kann und es nicht zu einer 
Erhöhung der Verkehrsmengen in sensiblen Bereichen kommt. 
4.1.1 Bestand 
Die Kenntnis der Funktion der einzelnen Netzelemente ist als Grundlage für die weitere 
Planung ist unerlässlich und wird daher im Folgenden dokumentiert. Die Netzfunktion ergibt 
sich aus einer Kombination der Verbindungs -, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktionen, 
die je nach Straßenabschnitt und Vernetzungsnotwendigkeit zugeordnet wird. 
Das Straßennetz wird entsprechend der Netzfunktion hierarchisch gegliedert. Die Darstel-
lung des Straßennetzes vom Gebiet Deutzer Hafen und des nahen Umfeldes basiert  auf 
einer Bewertung aller Daten der Erhebungen, der Netzfunktionen und des städtebaulichen 
Umfelds und wird in Abbildung 2 dargestellt und zeigt  vereinfacht und übersichtlich die 
jeweilige Funktion der Straße im Bestand und damit die Grundlage für eine spätere Bewer-
tung der Verkehrsbelastungen bzw. der Prognoseveränderungen. Unterschieden werden 
folgende Straßenfunktionen:  
• Regionale Hauptverkehrsstraße (mit überwiegender regionaler Verbindungsfunktion). 
• Städtische Hauptverkehrsstraße / Gemeindeverbindungsstraße (mit überwiegender in-
nerstädtischer Bündelungsfunktion und Verbindungsfunktion). 
• Hauptsammelstraße (mit der Funktion, den Qua rtiersverkehr zu bündeln und auf das 
übergeordnete Netz zu führen. Alle Gewerbegebiete erhalten mindestens diese Netzfunk-
tion, um dem Lkw-Anteil gerecht zu werden). 
• Sammelstraßen (Sammelfunktion für Anliegerstraßen in weniger stark belasteten Quar-
tieren). 
• Anliegerstraße / Sonstige Straßen (ohne weitere Netzfunktion, z.B. auch Verkehrsberu-
higte Bereiche oder verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche).

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Die in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Einstufungen erfolgten aufgrund von 
Netzanalysen und Ortsbesichtigungen. 
 
Abbildung 2: Straßenhierachieplan - Bestand 
Das Hauptnetz wird von den im Plan Rot und Orange markierten Straßen gebildet, während 
die blauen Straßen innerstädtische wichtige Sammelfunktionen übernehmen, so dass die 
Knotenpunkte zwischen diesen Kategorien bei der Planung besonders beachtet werden sol-
len. Zusätzlich sind im Plan die vorhandenen Lkw-Fahrverbote ab 3,5t oder 7,5t eingetragen 
sowie entsprechende Beschränkungen bzgl. der Durchfahrtshöhe. Signalisierte Knoten sind 
entsprechend gekennzeichnet. 
Gemäß dem Gesamtverkehrsplan Köln ist das Plangebiet über die städtischen Hauptver-
kehrsstraßen Siegburger Straße , Im Hasental und der Östlichen Zubringerstraße an den 
Kölner Autobahnring angebunden. 
Der Straßenverkehr im Bereich Deutzer Hafen wird grundsätzlich als unkritisch bewertet. 
Dennoch existieren einige Konflikte, auf die im Nachfolgenden exemplarisch eingegangen 
wird.  
Als ein Konflikt im Straßenverkehr wird der Bereich der Siegburger Straße im Bereich Poll 
unmittelbar südlich des Gebiets Deutzer Hafen angesehen. Grund dafür ist ein häufiges 
Überstauen aufgrund der im engen Straßenraum auftretenden Interessenkonflikte der ver-
schiedenen Verkehrsarten. Die an die Siegburger Straße angrenzenden Wohnquartiere sind 
zwar durch etliche Einbahnstraßenregelungen verkehrsberuhigt, dadurch werden jedoch 
auch viele Umwegfahrten erzeugt. 
Hohe Verkehrsbelastungen führen zu Konflikten, die auf Teilen der Siegburger Straße (vor 
allem im Bereich der Severinsbrücke und Salmstraße), der Severinsbrücke bzw. dem Deut-
zer Ring sowie der Straße Auf dem Sandberg bzw. Rolshover Straße auftreten.

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4.1.2 Maßnahmen 
Zur zukünftigen Abwicklung der Verkehre  im Umfeld des Deutzer Hafen s und um auf die 
neuen Belange durch die vorgesehene Gebietsentwicklung eingehen zu können werden zu-
sammenfassend folgende Maßnahmen im Straßennetz in Anlehnung an das Konzept von 
COBE als stadtverträglich empfohlen und im Sinne der angestrebten Mobilitätswirkungen 
im Bereich Deutzer Hafen auch als unkritisch bewertet: 
• Neue Hauptsammelstraße zur Quartierserschließung mit einer neuen Brücke über das 
Hafenbecken und Anbindung der Quartiersstraße an die Siegburger Straße im Osten und 
an die Straße Am Schnellert im Süden. 
• Die neue Quartierserschließung wird als bevorrechtigte Straße geführt. auf der gesamten 
Strecke wird eine Buslinie verkehren. Ein - und Ausfahrten zu anliegenden Nutzungen 
werden ausschließlich über untergeordnete Grundstückszufahrten abgewickelt. 
• Es wird eine  Geschwindigkeitsbeschränkung auf 3 0 km/h empfohlen. Die vorgesehene 
Geschwindigkeitsbeschränkung erhöht die Verkehrssicherheit. 
• Die Planung sieht im Abschnitt der Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Süd-
brücke eine Sperrung für den MIV vor.   
 
Abbildung 3: Straßenhierachieplan – Konzept 
Die verkehrliche Erschließung des Quartiers an das angrenzende Straßennetz wird in der 
Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen [1] erläutert.

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4.2 Ruhender Verkehr 
4.2.1 Bestand 
Die wesentlichen Parkierungsmöglichkeiten und -einrichtungen im Bereich Deutzer Hafen 
sowie in unmittelbarer Nähe sind in Abbildung 4 inklusive vorhandener Bewirtschaftungs-
formen dokumentiert. Unter der Severinsbrücke an der Siegburger Straße steht eine grö-
ßere kostenpflichtige Parkierungsfläche zur Verfügung. Weiterhin stehen im Gebiet Deutzer 
Hafen sowie entlang der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg in direkter Zuordnung 
zu den Einzelhandelseinrichtungen oder zu Firmen bzw. Unternehmen meist private Park-
möglichkeiten zur Verfügung. Es gibt längere Streckenabschnitte, an denen am Straßen-
rand kostenfrei geparkt werden kann. Diese befinden sich an der Alfred-Schütte-Allee, dem 
Poller Kirchweg, an Teilabschnitten der Siegburger Straße und am Rolshover Kirchweg. 
 
Abbildung 4: Ruhender Verkehr - Bestand 
4.2.2 Maßnahmen 
Für das neue Stadtquartier ist eine flächendeckende Parkraumregelung vorgesehen. Für die 
Bewohner sind Stellplätze in Tiefgaragen unter den Wohngebäuden geplant. Die Zufahrten 
befinden sich entlang der neuen Quartierserschließungsstraße sowie dem Poller Ki rchweg. 
Weitere, vorwiegend für die Gewerbenutzung vorgesehene Stellplätze befinden sich in Tief-
garagen und Parkhäusern, welche unmittelbar über die Straßen Am Schnellert, Poller Kirch-
weg und der Quartierstraße erschlossen werden.

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Abbildung 5: Ruhender Verkehr – Konzept 
Im Bereich der Quartiersstraße, der Mühlenstraße und des Poller Kirchwegs sind Stellplätze 
im öffentlichen Raum vorgesehen. Der überwiegende Teil der Baublöcke im Deutzer Hafen 
wird von diesen Straßen unmittelbar erschlossen. Für Handwerker mit überdurchschnittlich 
großen Fahrzeugen, welche Arbeiten im Quartier des Deutzer Hafens auszuführen haben, 
besteht somit die Möglichkeit öffentliche Stellplätze im Hafengebiet außerhalb von Tiefga-
ragen zu nutzen. Handwerker mit gewöhnlichen Fahrzeugen können die Tiefgaragen der 
jeweiligen Baufelder nutzen. 
Für den Hol - und Bringverkehr werden an der geplanten Grundschule Stellplätze in der 
Tiefgarage der Grundschule angeboten, sowie im unmittelbar angrenzend an das Schulge-
lände im Bereich der Quartiersstraße. Erste Planungsentwürfe sind der Verkehrsuntersu-
chung Deutzer Hafen [1] zu entnehmen. Der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kitas im 
Deutzer Hafen muss auf den Flächen der jeweiligen Baufelder abgewickelt werden.  
Zur Reduzierung des MIV-Anteils ist zu überlegen, wie die zukünftigen Nutzer dazu moti-
viert werden sowohl die Anfahrt als auch die Wege im Gebiet Deutzer Hafen, ohne das Kfz 
zu bestreiten. In diesem Zusammenhang sind flächendeckend Abstellmöglichkeiten für 
Fahrräder, am besten überdacht, zur Verfügung zu stellen (siehe auch Kapitel Radverkehr). 
Ebenso sind Einrichtungen von speziell ausgewiesenen Flächen für das Abstellen von E -
Scootern, Ladezonen für den Lieferverkehr oder Behindertenstellplätze etc. zu berücksich-
tigen. 
Durch den ruhenden Verkehr im Straßenraum werden u.U. wertvolle Flächen für Nahmobi-
lität beansprucht und die Mobilität der Fußgänger und Radfahrer eingeschränkt. Erklärtes 
Zukunftsziel sollte es daher sein, im Deutzer Hafen die Anzahl der Pkw-Stellplätze zu redu-
zieren sowie den größten Teil des ruhenden Verkehrs in Parkhäuser n und Tiefgaragen an-
zuordnen, damit ausreichend Raum für Nahmobilität im Straßenraum geschaffen wird. Aus-
sagen zu möglichen Reduzierungen erforderlicher Stellplatzmengen aufgrund von Maßnah-
men für den Umweltverbund werden unter anderem in der aktuell noch in der Aufstellung

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befindlichen Stellplatzsatzung der Stadt Köln definiert. Entsprechende Ableitungen mit Be-
zug zum De utzer Hafen sind in Kapitel 6: Stellplatzschlüssel für das Entwicklungsgebiet 
beschrieben. 
4.3 Fußverkehr 
Urbaner und qualitativ hochwertiger Stadtraum im Hinblick auf eine nachhaltige Verkehrs-
gestaltung erfordert eine konsequente Bevorrechtigung von Fuß -, Rad - und ÖPNV -Ver-
kehrsinfrastruktur.  
Die Anzahl der Wege, die zu Fuß zurücklegt werden, wird häufig unterschätzt, da sie oft mit 
der Nutzung anderer Verkehrsmittel kombiniert werden und für unbedeutend angesehen 
werden und werden deshalb häufig nicht korrekt erfasst. Die Europäische Charta für Fuß-
gänger geht von einem Anteil der reinen Fußwege am Verkehrsaufkommen in Stadtgebieten 
von 25 bis 45 Prozent aus und betont, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer, 
d.h. Kinder und ältere Menschen überdurchschnittlich am Fußverkehr teilnehmen. 
Der Anteil der Fußwege am Verkehrsaufkommen in der Stadt Köln beträgt im Jahr 2017 
laut der Studie Mobilität in Deutschland (MiD) 27 Prozent. 
4.3.1 Bestand 
In Zusammenhang mit dem Fußgängerverkehr sind in Abbildung 6 die vorhandenen Que-
rungshilfen, differenziert nach Lage und Qualität (bauliche Querungshilfe, Fußgängerüber-
weg, Lichtsignalanlage) dargestellt. Außerdem sind Wege dokumentiert, die über die stra-
ßenbegleitenden Gehwege hinaus, ein Angebot nur für Fußgänger oder für Fußgänger und 
Radfahrer darstellen. Deutlich erkennbar ist die gute Vernetzung der Wege.  
 
Abbildung 6: Fußwege mit Querungen und Konflikten – Bestand

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Darüber hinaus werden wichtige Quellen und Ziele der Fußgängerströme (Point of Interest 
(POI)) sowie fehlende Verbindungen vor allem zur Innenstadt und weitere Querungsmög-
lichkeiten der großen Barrieren (das Hafenbecken, der Rhein, die Gleisanlagen der S-Bahn-
strecke und der Stadtbahnlinie sowie die B 55 und Östliche Zubringerstraße)  ebenfalls in 
Abbildung 6 aufgezeigt. 
Fußgänger bewegen sich nahezu auf allen Flächen und auf sehr engem Raum. Daher wer-
den Fußgängerflächen häufig eher Restflächen nach der Befriedigung der  Ansprüche der 
übrigen Verkehrsteilnehmer zugewiesen.  Der Fußgängerverkehr wird schnell durch die 
Platzansprüche des motorisierten Verkehrs, des Radverkehrs, des ruhenden Verkehrs 
(Parkraum) und diverser Sondernutzungen der verbleibenden Gehwege wie z.B. durch Ge-
werbe oder Gastronomie  verdrängt. In der Stadt Köln ist der Fußverkehrsanteil über die 
letzten Jahre stabil wird jedoch auch in Köln durch die allgemeine demographische Entwick-
lung steigen. Dies erfordert zunehmend eine besondere Berücksichtigung d es Fußgänger-
verkehrs in der Mobilitätsplanung. 
Neben dem erwarteten Mengenzuwachs  bestehen insbesondere auch Anforderungen von 
mobilitätseingeschränkten Fußgängern hinsichtlich Erkennbarkeit und Barrierefreiheit, 
diese Aspekte sind im Bestand auch eher rud imentär vorhanden und bedürfen einer Ver-
besserung. 
4.3.2 Maßnahmen 
Für den Fußgänger sind vor allem eine direkte Erreichbarkeit von Zielen und die Verkehrs-
sicherheit von zentraler Bedeutung. 
Angemessene Breiten für straßenbegleitende Gehwege sind aufgrund der Sicherheitsan-
sprüche der verschiedenen Nutzungen auf den Gehwegen als sinnvoll zu verfolgen . Kom-
fortable Querungshilfen oder Lichtsignalanlagen und vor allem die Umsetzung der Barriere-
freiheit sind weitere Zukunftsaufgaben, die bei der Planung generell zu beachten und zu 
realisieren sind.  
In Abbildung 7 werden Maßnahmen aufgezeigt, die sich aufgrund von Ansprüchen der Fuß-
gängerverkehre aus der Vernetzung im Umfeld des Deutzer Hafens ableiten lassen. Das 
Ziel ist, ein separates Angebot für Fußgänger (bzw. Radfahrer) ne ben den Wegen für die 
Verkehrsteilnehmer im Kfz - oder ÖPNV-Verkehr aufzubauen und zu kennzeichnen, damit 
eine schlüssige Vernetzung der Fußwege in der Stadt erreicht wird. Im vorliegenden Mobi-
litätskonzept geht es darum, Erfordernisse durch konzeptionelle Maßnahmen – auch bei-
spielhaft – aufzuzeigen.

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Abbildung 7: Fußwege mit Querungen – Konzept 
Die positiven Maßnahmen für den Fußverkehr im Bereich Deutzer Hafen, die sich aus den 
dargestellten Konflikten sowie dem Mobilitätskonzept ableiten lassen, sind nachfolgend auf-
gelistet und in Abbildung 7 dargestellt.  
• Straßenbegleitende, ausreichend breite, Fußwege entlang der Quartiersstraßen. 
• Fußgänger-Promenade entlang der Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Süd-
brücke. 
• Neue Fußgänger- und Radbrücke über das Hafenbecken. 
• Drehbrücke nur noch für Fußgänger und Radfahrer offen. 
• Neue Brücke über das Hafenbecken für Kfz-, Rad- und FG-Verkehr 
• Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen (vor allem Siegburger 
Straße) und Verbindungen ins Quartier. 
• Barrierefreie Zugänge in Form von Aufzügen oder Rampen an der Südbrücke im Bereich 
der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer. 
• Barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der Severinsbrücke im Bereich der Siegburger 
Straße im Bereich des Deutzer Hafens und dem linksrheinischen Rheinauhafen. 
• Neue Fußgängerbrücke (lt. Masterplan Innenstadt Köln) über den Rhein  als langfristige 
Maßnahme. 
Die Fußwege sollen einladend wirken, barrierefrei gestaltet sein und die Anforderungen aller 
Zielgruppen beachten. Ein barrie refreier Fußgängerverkehr ist u.a. wesentlicher Teil der 
Inklusion und dient der Erschließung des lokalen Umfeldes und als Zubringer zum ÖPNV.  
Die Barrierefreiheit wird daher im Deutzer Hafen flächendeckend berücksichtigt, jedoch gibt 
es Stellen, wo es z.B . aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich ist direkte Wege-
führungen über Rampenbauwerke zu realisieren.

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Entlang des Hauptnetzes im Quartier sollen in angemessenem Abstand von rd. 300 - 500 
Metern Ruheplätze geschaffen werden, sodass auch mobilitätsei ngeschränkte Personen 
ohne Probleme zu Fuß unterwegs sein können. Für Kinder kann zusätzlich an diesen Ruhe-
plätzen ein geeignetes Aufmerksamkeitsobjekt installiert sein, so dass die Wegeverbindun-
gen im Plangebiet attraktiver werden. Dieses wird unterstützt durch die Schaffung verschie-
dener Parkanlagen und Quartiersplätze. 
Die Schaltung der Lichtsignalanlagen an Fußgängerquerungen sollte an die Bedürfnisse der 
Fußgänger angepasst werden. 
Eine Förderung des Fußverkehrs lässt sich auch mit verschiedenen Maßnah men der Ver-
kehrsberuhigung erreichen, da der Konflikt zum fließenden Verkehr damit gemindert wird. 
Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit kann der Verkehrsberuhigung dienen, aber 
auch bauliche Maßnahmen wie Verschwenkungen in der Straße oder seitliche Hindernisse 
wie Parkstände oder Pflanzkübel dienen der Verkehrsberuhigung. Durch eine langsamere 
Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge wird der Konflikt zwischen dem fließenden Verkehr und 
dem Fußgängerverkehr deutlich gemindert. Die Möglichkeiten zu attraktiveren öffentlichen 
Aufenthalts- und Mobilitätsflächen bestehen insbesondere bei geringerer Geschwindigkeit 
und in Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen. 
Mithilfe von öffentlichkeitswirksamen Aktionen soll die Mobilitätskultur vor allen der künfti-
gen Bewohner verändert werden, sodass das Zu-Fuß-Gehen nicht nur als Überwindung von 
Strecke, sondern im Sinne von ‘flanieren und promenieren’ als Erlebnis gesehen wird. 
Des Weiteren wird durch das Vorhandensein von vielseitigen Angeboten innerhalb des 
Quartiers und der somit attraktiven Gestaltung des Nahbereichs und den damit verbunde-
nen kurzen Wegen der Fußverkehr gestärkt.

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4.4 Radverkehr 
4.4.1 Bestand 
Grundsätzlich ist der Fahrradverkehr im Bereich Deutzer Hafen fast überall zugelassen. 
Einzige Ausnahme in diesem Bereich bildet die Östliche Zubringerstraße, die als Kraftfahr-
straße klassifiziert ist. Abbildung 8 zeigt die vor Ort erhobenen sowie aus dem Radverkehrs-
konzept für die Kölner Innenstadt entnommenen wesentlichen Radrouten der Stadt Köln im 
Bereich Deutzer Hafen. Eine Unterscheidung in Radweg , Radfahrstreifen oder Schutzstrei-
fen ist in diesem Plan nicht vorgenommen.  
Entlang des Rheins durchläuft der Rhein-Radweg auch das Gebiet Deutzer Hafen. Er verläuft 
als kombinierter Geh -/Radweg über den Poller Damm, die Alfred -Schütte-Allee und die 
Drehbrücke des Hafens (in diesem Abschnitt als Mischverkehr auf der Fahrbahn) sowie 
weiter an der Deutzer Brücke vorbei rheinabwärts. Entlang der Siegburger Straße läuft auf 
der östlichen Seite des Deutzer Hafens ein straßenbegleitender Radweg, in Fahrtrichtung  
Süd aufgrund der Hochwasser-Schutzmauer jedoch nur als kombinierter Geh-/Radweg. Da-
mit sind die benachbarten Stadtteile Deutz und Poll grundsätzlich mit Radwegen an das 
Gebiet Deutzer Hafen angebunden. 
Für die Bewertung der Radrouten sind Quellen und Ziel e im Stadtgebiet (v.a. Einkaufen, 
Arbeitsplatzkonzentrationen, Schulen, Freizeiteinrichtungen etc.) besonders interessant. In 
Abbildung 8 sind diese Ziele dargestellt. Durch die insgesamt als gut zu bewertende Netz-
struktur stellen die vorhandenen städtebaulichen Barrieren aus Sicht des Radverkehrs bis 
auf zwei Barrieren (das Hafenbecken im Deutzer Hafen sowie der Rhein) keine großen Hin-
dernisse dar. Im Bestand ist vor allem ein Defizit an öffentlichen Abstellanlagen für Fahrrä-
der zu erkennen. Hier sind in unmittelbarer Nähe zum Deutzer Hafen lediglich eine Abstel-
lanlage an der Siegburger Straße im Bereich der Stadtbahn-Haltestelle Poller Kirchweg und 
eine kleinere Abstellanlage im Bereich der Haltestelle Poll/Salmstraße vorhanden. Darüber 
hinaus ist die Wegeverbindung zur Innenstadt, durch die derzeit nicht barrierefrei zu errei-
chende Südbrückenquerung, deutlich erschwert. Ebenso ist die Wegeverbindung u.a. zum 
TH-Campus durch den mangelhaften Ausbau des Timur -Icelliler-Weg als unzureichend zu 
bewerten.

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Abbildung 8: Radroutennetz mit Konflikten - Bestand 
Bei den in Abbildung 8 grafisch hervorgehobenen Konflikten handelt es sich vorwiegend um 
mangelhaft ausgebaute Radinfrastruktur.   
Die Konflikte auf den identifizierten wichtigen Routenverbindungen beziehen sich im We-
sentlichen auf die Kriterien “fehlende Verbindung” bzw. “fehlende Radinfrastruktur” und 
“schlecht ausgebaute Radinfrastruktur”, zu denen jeweils beispielhaft einige genannt wer-
den: 
• Fehlende Radverkehrsinfrastruktur (z.B. Straße Am Schnellert). 
• Konflikt aufgrund der Barrierewirkung der Wasserstraßen (z.B. Hafenbecken im Deutzer 
Hafen und der Rhein). 
• Konflikt durch nicht barrierefreie Befahrbarkeit von Brücken (z.B. nur Treppenaufgänge 
an Südbrücke und Severinsbrücke vorhanden). 
• Konflikt mit Kfz-Verkehr aufgrund Unterbrechung der Radinfrastruktur (z.B. auf der Alf-
red-Schütte-Allee im Bereich der Drehbrücke). 
Die Konflikte im Radverkehr werden vor dem Hintergrund der Bedeutung des jeweiligen 
Streckenabschnittes im Radroutennetz noch deutlicher. Die Bedeutung ergibt sich aus der 
Menge an Fahrradfahrern im Bestand und aus der Bedeutung der Ziele für den Fahrradfah-
rer, die auf dem Weg erreichbar sind. 
Problematisch und daher als Konflikt zu bewerten sind Stellen, an denen der Radfahrer, der 
zunächst auf einem Radweg im Seitenraum geführt wurde, ungesichert auf die Straße ge-
führt wird, bei denen die zulässige Geschwindigkeit nicht reduziert ist bzw. die Dominanz 
des Kfz-Verkehrs vorherrscht. Dies geschieht häufig aufgrund zu schmaler Breiten im Sei-
tenraum. Beispielhaft für solche Situationen ist der bereits vorgenannte Konflikt im Bereich 
der Drehbrücke.

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Zusätzlich kommt es an einigen Stellen zu Konflikten mit Fußgängern. Beispielhaft ang e-
führt sei hier der Bereich der Bahnunterführung im Rolshover Kirchweg, in dem aufgrund 
des engen Straßenraums für Radfahrer und Fußgänger nur ein schmaler gemeinsamer Geh- 
und Radweg zur Verfügung steht. 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für den Radfahrer im Bereich Deutzer 
Hafen noch wenige Streckenabschnitte bestehen, auf denen er bevorrechtigt ist und zügig 
fahren kann. Gerade diese Qualität einer Radinfrastruktur wird allerdings benötigt, um die 
Nutzerfrequenz deutlich zu erhöhen, wie in den Leitzielen formuliert ist. 
Aktuell betreibt nextbike in Kooperation mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) das KVB-
Rad, wo beispielsweise über die App ‘KVB mobil’ eines der knapp 1.500 KVB-Räder schnell 
und leicht zu finden ist und ausgeliehen werden kann. Mit dem KVB-Rad wird das Konzept 
verfolgt, das Fahrrad mit dem städtischen Bus  und Bahnangebot zu verknüpfen sowie ein 
Radangebot für Gelegenheitskunden und auswärtige Gäste zu schaffen. 
4.4.2 Maßnahmen 
Für den Radverkehr wird ein grundsätzlich anderer Planungsansatz gewählt als z.B. für den 
Straßenverkehr. Wird der Straßenverkehr nachfrageorientiert und hinsichtlich der Leis-
tungsfähigkeit beurteilt, so wird der Fahrradverkehr angebotsorientiert entwickelt. Ein 
Grund dafür liegt in dem Anteil des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehr der Stadt, denn er 
ist im Verhältnis deutlich geringer und stößt in der Regel nicht an Leistungsfähigkeitsgren-
zen. Der Hauptgrund liegt aber andererseits darin, dass es für die Nutzung des Fahrrads 
unterschiedliche Gründe (z.B. ökologi sche Aspekte) und Notwendigkeiten (z.B. Verkehrs-
mittelverfügbarkeit) gibt, die wenig mit der Qualität der Infrastruktur zu tun haben. Außer-
dem kann eine Veränderung in der freiwilligen Nutzung des Fahrrads vor allem durch die 
Qualität des Angebotes und durch das Image des Radverkehrs in der Stadt bzw. in einem 
Quartier erreicht werden. 
Zur Verbesserung des Fahrradanteils sollte ein so gutes Angebot geschaffen werden, dass 
auch Menschen angesprochen werden, die über einen Pkw verfügen und bisher regelmäßig 
gefahren sind (z.B. Pendler, Freizeitverkehr etc.). Mit einem guten Image des Fahrradver-
kehrs und einer optisch deutlicheren Präsenz  des Radwegenetzangebotes im Straßenbild , 
kann erreicht werden, dass zukünftig für die täglichen Wege häufiger das Fahrrad verwen-
det wird. Das Radverkehrsnetz muss dabei auf den Hauptrouten lückenlos sowie sicher und 
zügig befahrbar sein. Außerdem müssen an den geeigneten Stellen öffentlich  zugängliche 
Abstellanlagen angeboten werden, die überdacht sein. Alle geplanten Abstellanlagen müs-
sen den Anforderungen der Stellplatzsatzung der Stadt Köln entsprechen. 
Radverkehr ist eine stadt- und umweltgerechte Form der Mobilität, die wegen der geringen 
Lärm- und Luftschadstoffemissionen und der geringen Platzansprüche sehr stadtverträglich 
ist. Aufgrund der Geschwindigkeit können die stadtüblichen Entfernungen von unter 5 km 
in attraktiv kurzer Zeit bewältigt werden. Zur Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität 
soll daher dem Radverkehr ausreichend Raum auf allen relevanten Verkehrsachsen, insbe-
sondere den Hauptverkehrsstraßen eingeräumt werden, so dass der Radfahrer störungsfrei 
fahren kann. Konflikte mit Fußgängern und an Grundstückszufahrten bzw. Einmündungen 
von Straßen (vgl. kombinierter Geh  und Radweg) können vermieden werd en, indem die 
Radfahrer im Straßenraum auf einem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen geführt werden. 
Ob Radfahrer eine Radverkehrsinfrastruktur nutzen, hängt in hohem Maße davon ab, ob 
das Netz zusammenhängend, leicht erkennbar und konfliktfrei befahrbar i st. Der Vermei-
dung von Netzlücken in den Hauptverbindungen kommt daher eine besondere Bedeutung

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zu. Aufgrund der Umwege Empfindlichkeit  des Radfahrers sollen grundsätzlich direkte 
Wegeverbindungen angestrebt werden. 
Der Radverkehr entfaltet seine Stärken insbesondere in der verkehrsmittelübergreifenden, 
der so genannten intermodalen Verknüpfung mit anderen Verkehrsangeboten, insbeson-
dere mit dem ÖPNV (Stichwort: "Bike & Ride") , und auf kurzen Alltagswegen im Bereich 
Deutzer Hafen und Umgebung. Ein ausreichendes Angebot an Fahrradabstellplätzen, gege-
benenfalls auch mit Fahrradboxen und einer Überdachung, ist hier erforderlich. Vor allem 
im Bereich einer möglichen neuen S-Bahn-Haltestelle “Deutzer Hafen/Poll” (Linie S16) sind 
Fahrradboxen ein Angebot für Pendler z.B. aus anderen Stadtteilen von Köln oder der wei-
teren Umgebung. 
Insgesamt lässt sich sagen, dass durch gezielte Förderung des Radverkehrs und durch die 
Stärkung des Stellenwertes in der lokalen Verkehrsentwicklung der Radverkehrsanteil er-
höht werden kann. Der Radverkehr ist gerade im innerstädtischen Bereich das Verkehrs-
mittel, mit dem sich gesamtstädtisch bedeutsame Zielpunkte vergleichsweise effizient er-
reichen lassen. 
Aus den ermittelten Konflikten lassen sich die auf Abbildung 9 dargestellten notwendigen 
Maßnahmen für den Bereich Deutzer Hafen ableiten. Auch bei diesen Maßnahmen handelt 
es sich um rein konzeptionelle Beispielmaßnahmen, die die notwendigen Erfordernisse grob 
benennen sollen. Eine Detailplanung wird in diesem Konzept nicht vorgelegt und ist daher 
für die Umsetzung zusätzlich notwendig, ebenso wie eine etwaige Abwägung zwischen un-
terschiedlichen Varianten. 
 
Abbildung 9: Radroutennetz – Konzept 
Die Maßnahmen für den Radverkehr im Bereich Deutzer Hafen sind nachfolgend aufgelistet 
und in der vorstehenden Abbildung 9 dargestellt. 
• Die Radfahrer können innerhalb des Gebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrs-
stärke im Mischverkehr geführt werden.  Durch d ie Reduzierung der zulässigen

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Geschwindigkeit für Kfz auf Tempo 30 in den Quartiersstraßen, wird die Sicherheit für 
den Radfahrer erhöht. 
• Integration des Gebietes Deutzer Hafen in das Radschnellwegenetz der Stadt Köln mit 
Anschluss an die Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis im Süden sowie an den Innerstädtischen 
Radschnellweg in Richtung Norden sowie über die Südbrücke in Richtung Westen. Hierzu 
sollte die Alfred-Schütte-Allee als qualitativ hochwertige Wegeverbindung   nur noch den 
Radfahrern und Fußgängern vorbehalten sein.  
• Zusätzlicher qualitativ hochwertiger Radweg in Verlängerung der Südbrücke bis zur Tech-
nischen Hochschule entlang des Timur-Incelliler-Weges und Walter-Kasper-Weges. Mit 
Realisierung der S-Bahn Linie 16 soll eine höhenfreie Führung des Radweges entlang der 
Gleisanlagen geprüft werden. 
• Mit zwei neuen Brücken über das Hafenbecken soll die vorhandene Barrierewirkung ver-
ringert werden. 
• Der Anschluss des Gebietes Deutzer Hafen in Richtung Innenstadt könnte mit einer neuen 
Brücke über den Rhein (lt. Masterplan Innenstadt Köln) verbessert werden. 
• Im gesamten Bereich Deutzer Hafen sollen an geeigneter Stelle sichere Abstellmöglich-
keiten hergestellt werden (z.B. im Bereich der Stadtbahn-Haltestellen entlang der Sieg-
burger Straße sowie entlang der Alfred-Schütte-Allee in direkter Lage zu den Freizeit - 
und Erholungsanlagen am Rheinufer). Diese sind teilweise fester Bestandteil der eben-
falls geplanten Mobilitätsstationen im Gebiet Deutzer Hafen , sollten überdacht sein und 
können insbesondere mit Blick auf die heute teilweise sehr hochwertigen Fahrräder auch 
als Boxen ausgestaltet werden. 
• Um auch den Nutzern von E-Bikes zu genügen, sollten geplante Radboxen mit Lademög-
lichkeit ausgestattet sein, sodass die Nutzer ihr Fahrrad sicher abstellen und nebenbei 
ganz bequem wieder aufladen können. 
• Gesicherte Queru ngsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen (vor allem Siegburger 
Straße) und Verbindungen ins Quartier mit ausreichend breiten Radwegen. 
• Barrierefreie Zugänge/Zufahrten in Form von Aufzügen oder Rampen an der Südbrücke 
im Bereich der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer. 
• Die Severinsbrücke soll über die Troisdorfer Straße von der Siegburger Straße mittels 
eines Radfahrstreifens für den Radverkehr zusätzlich erschlossen werden. 
Darüber hinaus gibt es Überlegungen der Stadt Köln sowie benachbarter Städte und Kreise, 
den Radverkehr durch die Errichtung zusätzlicher oder Optimierung vorhandener Radwege 
zu hochwertiger Radwegeverbindungen deutlich zu verbessern. Vorschläge dafür werden 
u.a. in der dazu erstellten Machbarkeitsstudie «Le istungsfähige Rad -Pendler-Routen im 
Rechtsrheinischen» dargestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in den Pla-
nungen zum Deutzer Hafen berücksichtigt. 
Im Folgenden werden darüber hinaus weitere Maßnahmen vorgestellt, die den Radverkehr 
zusätzlich fördern. 
Die Beschleunigung stellt einen wichtigen Punkt eines attraktiven Radverkehrs dar. Eine 
Maßnahme hierfür ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen (LSA) 
durch geeignete Markierungen von z.B. Fahrradtaschen oder vorgezogenen  Aufstellberei-
chen. Bei einer zukünftigen Umstellung bzw. Änderung des Signalprogramms an lichtsig-
nalgeregelten Kreuzungen könnte auch eine Bedarfsanforderung für Radfahrer in Betracht

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gezogen werden, die zumindest außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu einer kürzeren War-
tezeit führt.  
Bei Bürgern gilt es, die Nutzungshemmnisse abzubauen, den Informationsmangel zu besei-
tigen, um Routinen zu ändern, das Bewusstsein für den persönlichen Nutzen zu fördern, 
positive "Rad-Erlebnisse" zu schaffen und die Kommunikat ion zu verbessern. Es gibt die 
Möglichkeit an Umbruchsituationen anzusetzen (z.B. Radtouren für Neubürger des Deutzer 
Hafens); auch die attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums kann die Akzeptanz der 
breiten Bevölkerung verbessern. 
E-Bikes und Pedelecs, die ein einfaches Zurücklegen vor allem auch längerer Strecken er-
möglichen, müssen ebenfalls noch stärker gefördert werden. Hierzu müssen vor allem La-
demöglichkeiten für Elektrofahrräder im neuen Stadtquartier Deutzer Hafen bzw. im ge-
samten Stadtbereich von Köln bereitgestellt werden; dies wird in dem in Kapitel 5.6 erläu-
terten Konzept zu Mobilstationen aufgegriffen.  
Qualitativ hochwertige Radwege und Radschnellwege kommen der vermehrten Nutzung von 
E-Bikes und Pedelecs entgegen, da auf ihnen mit geringem Kraftaufwand schnell und sicher 
gefahren werden kann und die Priorität für das Verkehrsmittel Rad noch deutlicher wird. 
Ein weiterer Bestandteil zur Förderung des Umweltverbundes ist das Bike-Sharing. Dieses 
sorgt unter anderem dafür, dass immer mehr Nutzer immer häufiger auf ihren Pkw verzich-
ten. Insbesondere können Lastenfahrräder an den Mobilitätsstationen in den Quartieren 
kann hier entscheidend zur Änderung der eigenen Pkw-Verfügbarkeit beitragen. 
Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Elektromobilität unterstützen und ihren Ange-
stellten Lademöglichkeiten während der Arbeitsze it zur Verfügung stellen, sind ebenfalls 
eine Maßnahme. 
Angebote wie Fahrradwerkstätten oder Reparaturcafés können ebenfalls einen Beitrag zur 
Nutzung des Radverkehrs beitragen. 
4.5 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPN V) stellt eine umweltfreundliche und allgemein 
zugängliche Alternative zum Kfz-Verkehr dar. Köln weist sowohl Elemente des schienenge-
bundenen Nahverkehrs (Stadtbahn, S-Bahn, Regionalbahn) als auch ein Busverkehrsange-
bot mit Verknüpfung Bus/Bahn am Hauptbahnhof sowie in relevanter Entfernung zum Ge-
biet Deutzer Hafen am Bahnhof Messe/Deutz auf. 
4.5.1 Bestand 
Der öffentliche Verkehr in Köln wird vor allem durch die Kölner Verkehrs -Betriebe Aktien-
gesellschaft (KVB), die die städtischen Buslinien und die Stadtbahnen betreiben, realisiert. 
An mehreren Bahnhöfen, u.a. am Hauptbahnhof und Bahnhof Messe/Deutz halten außer-
dem die S-Bahnen und Regionalzüge sowie der Fernverkehr der Deutschen Bahn  und an-
derer Verkehrsbetriebe. 
Köln liegt im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Abbildung 10 zeigt die Linienverläufe der 
einzelnen Bus- und Stadtbahn-Linien mit den dazugehörigen Haltestellen sowie die Bahnli-
nien des Fern- und Regionalverkehrs im Bereich des Deutzer Hafens und der unmittelbaren 
Umgebung.

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Abbildung 10: ÖPNV-Netz und Haltestellen - Bestand (erweiterter Ausschnitt) 
Das Gebiet Deutzer Hafen wird bereits heute über die Stadtbahn-Linie 7 entlang der Sieg-
burger Straße gut erschlossen. Die Stadtbahn verkehrt hier auf eigenem Gleiskörper und 
besitzt dadurch eine große Barrierewirkung, da Querungsmöglichkeiten lediglich im Bereich 
der Haltestellen ‘Drehbrücke’, ‘Poller Kirchweg’ und ‘Raiffeisenstraße’ sowie im Bereich des 
Kaltenbornwegs gegeben sind. Eine Verbindung zu den anderen Kölner Stadtbahnlinien ist 
für die Stadtbahn-Linie 7 im weiteren Verlauf u.a. über die Haltestellen ‘Deutzer Freiheit’, 
‘Heumarkt’ und ‘Neumarkt’ in Richtung Innenstadt gegeben. 
Über den Hauptbahnhof und Bahnhof Messe/Deutz kann das SPNV -Netz der Deutschen 
Bahn erreicht werden. Jedoch besteht derzeit keine direkte Verbindung von dort zum Pla-
nungsgebiet Deutzer Hafen. Die Stadtbahn-Linie 7 ist im Bestand lediglich an der Haltestelle 
Porz Steinstr. mit dem SPNV verknüpft. Heute ist diese Verbindung nur mit einem unat-
traktiven Umstieg an der Haltestelle Deutzer Freiheit mit langem Fußweg und über Rampen 
möglich. 
Um die Erschließungsqualität des G ebietes Deutzer Hafen durch den ÖPNV beurteilen zu 
können, werden Einzugsradien um die Haltestellen der Busse sowie der Stadtbahnen gelegt. 
Durch die Lage innerhalb des Stadtgebietes werden für den Bus Radien mit 150m und 300m 
gewählt bzw. für die Stadtbahn Radien mit 200m und 400m, um die Qualität der Erschlie-
ßung zu verdeutlichen. Im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln werden Zielwerte zur Er-
schließung von Wohngebieten in Bezug auf Haltestellenradien festgelegt. Für Köln gilt im 
zentralen Bereich der Stadt ein Haltestellenradius von 300m für den Busverkehr bzw. 400m 
für den Stadtbahnverkehr, der mindestens eingehalten werden muss. Dieser Radius ist in 
Abbildung 11 gelb dargestellt. Um auch die sehr gute Erschließungsqualität durch einzelne 
Linien aufzuzeigen, werden zusätzlich Einzugsradien mit einem Radius von 150m (Bus) 
bzw. 200m (Stadtbahn) um jede Haltestelle gelegt.

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Abbildung 11: ÖPNV-Netz und Haltestelleneinzugsgebiete – Bestand 
Bei einer ersten Betrachtung der Radien (Luftlinienentfernung) ist zu erkennen, dass das 
Gebiet Deutzer Hafen im nördlichen und im mittleren Bereich sehr gut durch den ÖPNV 
(Stadtbahn-Linie 7) erschlossen ist. Nur der südwestliche Bereich des Deutzer Hafens liegt 
weiter als 400m von der nächsten Haltestelle entfernt. Bei einer genaueren Betrachtung 
stellt man allerdings fest, dass aufgrund des Hafenbeckens eine reine Betrachtung der Luft-
linienentfernung nicht zu einer realen Beurteilung der Erschließungsqualität des Gebietes 
führt. Aufgrund der sich durch die Barriere Hafenbecken ergebenden Umwege vergrößert 
sich der Bereich des nicht im 400m -Radius erschlossenen Gebietes (im Plan orange mar-
kierte Umrandung). 
Von daher ist erkennbar, dass vom Gebiet Deutzer Hafen lediglich der östliche Teil bis zum 
Hafenbecken sehr gut vom ÖPNV erschlossen ist, der westlich des Hafenbeckens liegende 
Bereich jedoch, bis auf einen kleinen Teil ganz im Norden, außerhalb des Zielwertes einer 
ausreichenden Erschließung liegt. 
Das Gebiet Deutzer Hafen wird im Bestand von keiner Buslinie erschlossen. Lediglich die 
Linie 159 verkehrt durch Poll und endet am Schüttewerk. Von da aus ist der Deutzer Hafen 
fußläufig in einer Entfernung von über 700 m erreichbar. 
Im Folgenden wird die Bedienungsqualität im Bestand dargestellt. Dabei werden nur die 
vorhandenen Linien im unmittelbaren Bereich um das Gebiet Deutzer Hafen betrachtet. 
Die Bewertung analysiert das Angebot der Buslinien und Stadtbahnlinien im jeweiligen Zeit-
intervall und ordnet dies, teilweise vereinfachend, einem Angebotstakt zu. Treten im Verlauf 
des Zeitintervalls größere Abweichungen auf, so dass eine einheitliche Zuordnung nicht 
möglich ist, so wird dies mit dem Kennzeichen ‘mit Lücken’ markiert und der vorhe rr-
schende Takt wird zur Kennzeichnung gewählt. Die Taktzeiten 10 Minuten, 10/15 Minuten 
und 10/20 Minuten werden dabei ausgewertet.

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Abbildung 12: ÖPNV-Liniennetz - Bestand 
• Montag – Freitag 6:00 – 20:00 Uhr 
Das Stadtbahn- und Busangebot der KVB ist werktags im Bereich Deutzer Hafen auf einen 
10-Minuten-Takt ausgelegt (Linien 3, 4, 7, 153 und 159). Die Linie 7 verkehrt in einem 10-
Minuten-Takt. Die Linie 196 (Bahnhof Deutz - Am Grauen Stein) wird im 15/20 -Minuten-
Takt angeboten, allerdings nur in den Morgen- und Nachmittagsstunden. Daher ist bei der 
Linie 156 der Zusatz “mit Lücken” angegeben. Die Linie 159 wird tagsüber im 10-Minuten-
Takt angeboten. Abends nach 19 Uhr verkehrt die Linie in einem 15-Minuten-Takt. 
• Samstag 6:00 – 20:00 Uhr 
An Samstagen wird in Köln von der KVB im Bereich Deutzer Hafen im Wesentlichen ein 15-
Minuten-Takt angeboten (Linien 3, 4 und 153, 159). Die Linie 7 verkehrt samstags im 
15/30-Minuten-Takt. Die Linie196 bietet samstags keine Fahrten an. 
• Sonntag 9:00 – 20:00 Uhr 
Am Sonntag unterscheidet sich das Stadtbahn- und Busangebot im Bereich Deutzer Hafen 
nur unwesentlich vom Samstag. Wie auch samstags werden die Linien 3, 4 , 7 und 159 in 
einem 15-Minuten-Takt bedient. Die Linie 153 wird jedoch , je nach Tageszeit , in einem 
unregelmäßigen Takt (15/20/30) bedient. Die Linie 156 bietet auch sonntags keine Fahrten 
an. 
4.5.2 Maßnahmen 
Im Hinblick auf die angestrebte Reduzierung des MIV-Anteils für das neue Quartier Deutzer 
Hafen muss der ÖPNV als gute Alternative zum Kfz entwickelt werden. Dafür ist ein attrak-
tives Nahverkehrsangebot unverzichtbar. Im Folgenden werden Maßnahmen vorgestellt, 
deren Umsetzung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Ziels darstellen. Prinzipiell 
ist es Ziel der ÖPNV-Maßnahmen, über neue Angebote mehr Einwohner an das ÖPNV-Netz

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anzuschließen und einen regelmäßigen Takt (z.B. 10/15-Minuten-Takt) auch in den Abend- 
und Nachtstunden und am Wochenende anzubieten. 
Daher ergibt sich für das neue Quartier Deutzer Hafen ein besonderer Aufgabenschwer-
punkt in der Sicherstellung der Erreichbarkeit des Areals. Es wird dort derzeitig mit bis zu 
3.000 neuen Wohnungen und bis zu 7.000 Beschäftigten gerechnet, die geeignet mit dem 
ÖPNV anzubinden s ind. Im Konzept werden daher verschiedene Alternativen aufgezeigt, 
die im weiteren Verlauf der Planungen noch detaillierter auszuarbeiten und in Abstimmung 
mit den KVB sowie der Stadt Köln zu entwickeln sind. 
 
Abbildung 13: ÖPNV-Netz und Haltestellen - Konzept 
• Verlängerung der Buslinie 150 mit Verlauf durch das neue Quartier Deutzer Hafen sowie 
drei neuen Haltestellen im Quartier. Die Buslinie soll dabei eine direkte Verknüpfung zum 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mülheim sowie zur Busli-
nie 159 im Bereich Schüttewerk herstellen. Weitere Haltestellen im Verlauf sind u.a. 
“Drehbrücke”, “Deutzer Freiheit” und “Koelnmesse”.  
• Einrichtung einer neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz – Sülz, die zwischen Neumar kt 
und Porz mit der Linie 7 zu einer Taktverdichtung auf einen Takt  von ca. 5 Minuten in 
den Spitzenstunden im Bereich des Deutzer Hafens führt.  
• Alternativ dazu wird in einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Stadtbahnführung der 
Linie 8 mit umsteigefreier Durchbindung zum Bahnhof Köln-Messe/Deutz geprüft.  
• Die Stadtbahnlinie 7 bleibt unverändert. 
• Die neue S-Bahn-Linie 16, deren Realisierung der NVR, unterstützt von der Stadt Köln , 
plant trägt zur Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren Er-
reichbarkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für das neue Quartier Deutzer Hafen  bei. 
Sie soll den innerstädtischen Abschnitt in einem 20-Minuten-Takt bedienen. Das Projekt 
ist im SPNV-Nahverkehrsplan als Zukunftsm aßnahme beschlossen. Durch die neue S -
Bahn-Station “Deutzer Hafen/Poll” ergeben sich für das Gebiet Deutzer Hafen neue

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Verknüpfungsmöglichkeiten. Die Einführung der S-Bahnlinie 16 wird mittelfristig erfolgen 
und somit nicht in den Entwicklungsmaßnahmen des Deutzer Hafens vorausgesetzt. 
Weitere Maßnahmen im ÖPNV 
Die Verbesserung des ÖPNV ist wesentliche Voraussetzung, um die Ziele der aufgeführten 
Modal-Split-Szenarien zu erreichen.  
Die Stadt Köln ist in das Tarifgebiet des VRS integriert, sodass alle im Fo lgenden vorge-
stellten Maßnahmenvorschläge jeweils für das gesamte Tarifgebiet gelten müssen, da keine 
Insellösungen für Köln umzusetzen sind. 
Eine weitere Möglichkeit bietet ein Handyticket, das von immer mehr Menschen genutzt 
wird. Der Nutzer aktiviert direkt über sein eigenes Mobiltelefon das Ticket und so entfallen 
Wartezeiten und das Suchen von Fahrkartenautomaten sogar gänzlich. Die App informiert 
auf Mobiltelefonen oder Tablets über Fahrstrecken und Fahrpläne, Ticket können direkt ge-
bucht und bezahlt werden. Je nach Art der Anwendung hilft sie, den optimalen Weg des 
Busses oder der Stadtbahn zu bestimmen und so möglichst viele Menschen möglichst 
schnell von A nach B zu bringen. 
Auch verbundübergreifende Fahrten zwischen Bus und Schiene könne so problem los mit 
nur einem Ticket gebucht werden. Das System bietet somit die Möglichkeit einer effizienten 
Organisation von Information, Buchung und Bezahlung. Ein innovatives Preisangebot ist 
aktuell über eine sogenannte ‘App’ möglich und erhöht dadurch die Nutzu ng von Bus und 
Bahn. Als Beispiel kann hier ein so genanntes "Sammelticket" genannt werden. Mithilfe 
eines elektronisches Ticketsystems und einer Checkkarte ‘sammelt’ der Nutzer über einen 
festgelegten Zeitraum seine Fahrten. Am Ende des Sammelzeitraums wi rd auf Grundlage 
der genutzten Tickets der günstigste Preis berechnet (beispielsweise eine Vier -Fahrten-
Karte anstelle von vier Einzelfahrkarten). Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt des 
Einsatzes neuester Technologie ist, dass das Bus - und Bahnfahren attraktiver für junge 
Menschen wird. Sie ist für Menschen aus der Region und für Besucher gleichermaßen gut 
nutzbar. 
4.6 Mobilstationen 
In den letzten Jahren wird das klassische Mobilitätsverhalten durch ein zunehmend wach-
sendes Angebot an alternativen Mobilitätsangeboten zunehmend verändert. Car- und Bike-
Sharing Angebote sowie Mitfahrzentralen bieten Möglichkeiten den MIV-Anteil am Gesamt-
verkehrsaufkommen zu reduzieren. Außerdem wachsen die Möglichkeiten der Nutzung von 
alternativen Antrieben, wobei derzeit insbesondere elektrisch angetriebene Fortbewegungs-
mittel eine zunehmend große Rolle spielen. 
Das Thema der alternativen Verkehrsmittel wird auch vor dem Hintergrund der zurückge-
henden Energiereserven, der Kostensteigerungen, der Umweltbelastungen und der Verän-
derungen aus dem demografischen Wandel zu erörtern sein. Die Tatsache, dass eine Viel-
zahl an täglichen Wegen weniger als 5 km lang sind und, dass die Verbrennungsmotoren 
auf diesen kurzen Wegen überproportional viel Kraftstoff verbrauchen, erfordert Verände-
rungen im Verkehrsverhalten schon aus ökonomischen Gründen. 
Zur Schaffung eines Angebotes des Umweltverb undes als Alternative zum privaten Pkw 
sollen im Plangebiet des Deutzer Hafen diverse Mobilstationen errichtet werden, deren An-
gebote und Größe je nach Standort variieren. Eine schnelle Erreichbarkeit der Angebote 
von jeder Stelle des neuen Quartiers ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für eine 
intensive Nutzung und damit eines wirksamen Mobilitätsmanagements.

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4.6.1 Bestand 
In Köln gibt es verschiedene Angebote der alternativen Mobilität, die in Abbildung 14 im 
weiteren Umfeld des Planungsgebietes verortet sind. Allerdings ist erkennbar, dass im un-
mittelbaren Umfeld des Deutzer Hafens derzeit keine diesbezüglichen Angebote vorhanden 
sind. Es sind lediglich die beiden Car -Sharing-Stationen an der Siegburger St raße im Be-
reich der Haltestelle Poll/Salmstraße sowie in der Thusneldastraße zu nennen, die mit über 
einem km Entfernung jedoch nicht mehr attraktiv für das Gebiet Deutzer Hafen sind. Au-
ßerdem gibt es ebenfalls an der Haltestelle Poll/Salmstraße einen Taxi stand und weitere 
Taxistände im Bereich Bahnhof Deutz/Messe. 
Lademöglichkeiten, an denen Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können, sind im Bereich 
Deutzer Hafen aktuell keine vorhanden. 
Im Bereich der Innenstadt existieren Autovermietungen. Die Kölner Innenstadt bietet der-
zeit jedoch keine Möglichkeit, um mit dem Fernbus erreich t zu werden. Lediglich über die 
Fernbus-Haltestellen am Flughafen Köln/Bonn sowie Köln -Nord/Leverkusen bestehen Ver-
bindungen mit dem Fernbus nach Köln.  
Bei der Planung von Angeboten zur alternativen Mobilität lässt sich wie auch im Rad- oder 
Fußgängerverkehr eine zahlenmäßige Nachfrage nur schwer definieren. Auch Haushaltsbe-
fragungen, die über Fragen zur eventuellen Nutzung eines geplanten Angebots einen Bedarf 
abzuschätzen versuchen (stated prefence), geben meist nicht die anschließend tatsächlich 
zu erreichende Nutzungsintensität wieder. Daher ist auch die Planung von alternativen Ver-
kehrsangeboten primär eine Angebotsplanung, die über gute Qualität und Werbung eine 
Nachfrage schafft. Als Konflikt lässt sich daher im Bereich Deutzer Hafen nur das geringe 
Angebot an sich herausarbeiten sowie der Mangel an Informationsmöglichkeiten über die 
angebotenen Möglichkeiten. 
 
Abbildung 14: Alternative Mobilität – Bestand 2017

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4.6.2 Maßnahmen 
Die Angebotsplanung für das Gebiet Deutzer Hafen  sieht derzeit an strategisch bedeutsa-
men Stellen insgesamt sechs Mobilitätsstationen vor. Diese sind modular aufgebaut und 
können je nach Größe und Standort folgende Ausstattungselemente enthalten: 
• Elektroladesäulen für Pkw 
• Car-Sharing-Standort 
• Fahrradabstellanlagen für „normale" Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder 
• Fahrradboxen mit kombinierten Lademöglichkeiten für E-Bikes 
• Anbieter unabhängige Paketstationen 
•  Informationseinrichtungen wie z.B.: 
– Infosäule (Stele) über die Angebote der jeweiligen Mobilstation 
– Dynamische Fahrgastinformation für den ÖPNV 
• Abstellflächen für E-Scooter 
• Optional sind weitere Serviceangebote möglich (z.B.  WC, Kiosk) 
Da es sich bei den Mobilstationen um eine reine Angebotsplanung handelt und die Entwick-
lung der Mobilität in Bezug auf einzelne Verkehrsmittel sehr schnelllebig ist, ist die Ausstat-
tung von Mobilstationen als dynamisch anzusehen. Es sollte daher eine wiederke hrende 
Prüfung der Auslastung der einzelnen Mobilitätsangebote erfolgen. Entsprechend dieser 
sollte dann jeweils das Angebotsspektrum jeweils erweitert oder auch gegeben falls wieder 
zurückgenommen werden. Neue auf den Markt kommende Mobilitätsangebote sol lten auf 
ihre Kompatibilität zu den Mobilstationen geprüft werden und dann gegeben falls integriert 
werden. 
Über die hier vorgeschlagenen sechs Mobilstationen im privaten und öffentlichen Raum hin-
aus werden im Rahmen der weiteren Gebäudeplanung (abhängig von der genauen Nutzung) 
zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes auf den einzelnen Baufeldern 
definiert.  
Die Mobilstationen sollen zu einer nachhaltigen Gestaltung der Mobilität im Deutzer H afen 
beitragen. Diese sind als ein öffentliches Zusatzangebot für die Bewohner, Beschäftigten 
und Besucher des Quartiers zu sehen. Demnach dürfen die Mobilstationen nicht zur Reduk-
tion von nachzuweisenden Stellplätzen in den einzelnen Baufeldern herangezogen werden. 
Nach derzeitigen Planungstand sind drei Stationen der Größe S, zwei Stationen der Größe 
M und eine Station der Größe S mit optionaler Erweiterungsmöglichkeit zur Stationsgröße 
L vorgesehen. Nachstehend sind mögliche Ausstattungsvarianten für die  derzeit vorgese-
henen Mobilstationen aufgeführt.

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1. Mühlenstraße/ BF01 
Stationsgröße: M 
Empfohlenes Angebot: 
• Infosäule inkl. dynamische Fahrgastinformation 
• Verknüpfung zur Stadtbahnhaltestelle (Drehbrücke) 
• Bushaltestelle Drehbrücke (Linie 150) 
• drei Grundmodul Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• Grundmodul Radboxen (5 Stück) inkl. Ladeinfrastruktur 
• zwei Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• zwei Carsharing Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• Abstellfläche für E-Scooter 
2. Poller Kirchweg 
Stationsgröße: M 
Empfohlenes Angebot: 
• Infosäule inkl. dynamische Fahrgastinformation 
• Verknüpfung zur Stadtbahnhaltestelle (Poller Kirchweg) 
• zwei Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• zwei Carsharing Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• drei Grundmodule Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• Grundmodul Radboxen (5 Stück) inkl. Ladeinfrastruktur 
• Paketstation 
•  Abstellfläche für E-Scooter 
3. Platzfläche an OST04 
Stationsgröße: S  
Empfohlenes Angebot: 
• Infosäule inkl. dynamische Fahrgastinformation 
• Verknüpfung zur Stadtbahnhaltestelle (Raiffeisenstraße) 
• 2 Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• 2 Carsharing Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• Grundmodule Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• Paketstaion 
• Abstellfläche für E-Scooter 
Erweiterung bei Realisierung der S-Bahn Stationsgröße L 
• Verknüpfung zur S-Bahn

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• drei Grundmodule Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• zwei Grundmodule Radboxen (5 Stück) inkl. Ladeinfrastruktur 
• zwei Carsharing Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• Optional weiter e Serviceangebote (z.B. WC, Kiosk , Mobilitätsberatung, 
Fahrradreparatur) 
4. Bereich BF 09b 
Stationsgröße: S 
Empfohlenes Angebot: 
• Infosäule inkl. dynamische Fahrgastinformation 
• Bushaltestelle (Linie 150) 
• Grundmodul Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• zwei Stellplätze inkl. E-Ladestation (optional für Carsharing nutzbar) 
• Abstellfläche für E-Scooter 
 
5. Bereich Kranpark/ BF11b 
Stationsgröße: S 
Empfohlenes Angebot: 
• Infosäule 
• Grundmodul Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• zwei Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• zwei Carsharing Stellplätze inkl. E-Ladestation 
• Abstellfläche für E-Scooter 
6. Haltestellenbereich Quartiersstraße/ BF11 
Stationsgröße: S 
Empfohlenes Angebot: 
• Infosäule inkl. dynamische Fahrgastinformation 
• Bushaltestelle (Linie150) 
• Grundmodul Radabstellanlage (je 10 Stellplätze + 2 Lastenräder) 
• zwei Stellplätze inkl. E-Ladestation (optional für Carsharing nutzbar) 
• Abstellfläche für E-Scooter 
Die Lage der Mobilitätsstationen im Quartier Deutzer Hafen ist in der nachfolgenden Abbil-
dung dargestellt.

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Abbildung 15: Mögliche Lage der Mobilitätsstationen 
4.7 Alternative Mobilitätsangebote 
Weitere Möglichkeiten, den Umweltverbund zu stärken und dadurch den MIV-Anteil im Ge-
biet Deutzer Hafen zu minimieren, sind alternative Mobilitätsangebote wie z.B. die Einrich-
tung von Verbindungen mit Wassertaxis und/oder Seilbahnstrecken.  
4.7.1  Wasserbus 
Bereits seit vielen Jahren ist die Einführung eines solchen Verkehrssystems in Köln ange-
dacht. Mittlerweile existieren politische Beschlüsse zur Erstellung von Machbarkeitsstudien. 
Mit einem Wasserbus können die derzeit noch auf dem Rhein vorhandenen Kapaz itätsre-
serven genutzt werden und mit direkten Querungen schnelle Verbindungen zwischen dem 
rechts- und linksrheinischen Teil der Stadt Köln hergestellt werden. Durch eine Verbindung 
mit benachbarten Städten könnten sogar regionale Verkehrsbeziehungen mögli chst kon-
fliktfrei abgewickelt werden. Eine Integration in den Verkehrsverbund ist anzustreben Zur 
besseren Akzeptanz soll auch der Wasserbus nach festen Fahrplänen und mit vorgegebenen 
Anlegestellen verkehren. 
Eine Einbindung des Plangebietes Deutzer Hafen ist mit einer Anlegestelle im Hafenbecken 
möglich.  
4.7.2 Seilbahn 
Das Plangebiet Deutzer Hafen ist von einem Verkehrssystem umgeben, welches sich bereits 
heute an der Grenze der Leistungsfähigkeit befindet. Aus diesem Grund existieren auch 
Überlegungen durch die Nutzung alternativer höhenfreier Verkehrsverbindungen zusätzlich 
Kapazitäten für verkehrsstarke Relationen anzubieten. Eine solche starke Relation ist zu-
künftige Verbindung zwischen dem Deutzer Hafen und der linken Rheinseite (Innenstadt, 
Hbf etc.). Denkbar ist die Einrichtung von leistungsstarken Seilbahnverbindungen, die z.B. 
durch eine ergänzende Verknüpfung mit dem Campus der TH in Deutz, dem Deutzer

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Bahnhof und/oder der geplanten S -Bahnstation an der Siegburger Straße deutlich an Be-
deutung gewinnen kann. 
4.8 Barrierefreiheit 
Mobilität ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen. Damit auch Menschen mit Behinde-
rung möglichst uneingeschränkt mobil sein können, müssen alle Mobilitätsangebote mög-
lichst barrierefrei ausgebaut sein. Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist 
auch gesetzlich festgelegt, dass der ÖPNV grundsätzlich bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei 
genutzt werden kann. Barrierefreiheit muss deshalb ein wichtiges Kriterium bei allen Neu - 
und Umbauten von Verkehrsanlagen und bei Investitionen im öffentlichen Personenverkehr 
sein. 
Die Gestaltung der Barrierefreiheit zieht sich durch alle Bereiche des Umweltverbundes. 
Beispiele für eine barrierefreie Gestaltung sind unter anderem Blindenleitsysteme, die sich 
sowohl optisch als auch in der Oberflächengestaltung von den umgebenen Belägen abhe-
ben, um so sehbehinderten, blinden sowie sensorisch eingeschränkten Personen zu ermög-
lichen, sich selbständig im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Auch die Vermeidung 
von Stufen und Kanten mit einer Höhe von mehr als drei cm ist ein Teil der barrierefreien 
Ausstattung des öffentlichen Raums. Für Treppen muss als alternativer Zugang eine Rampe 
oder ein Aufzug vorhanden sein. Optimalerweise sollten möglichst alle Wegeverbindungen 
und Zuwegungen zu  den Haltestellen barrierefrei ausgebaut sein, um so vielen Personen 
wie möglich, eine uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen.  
Um den ÖPNV allen Menschen zugänglich zu machen, sind barrierefreie Haltestellen und 
Fahrzeuge notwendig und werden als Standard vorausgesetzt. Niederflurfahrzeuge und an 
diese Fahrzeuge angepasste Haltestellenhöhen sind notwendig, um einen niveaugleichen 
Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Zudem sind die Warteflächen dieser Haltestellen bar-
rierefrei zu gestalten, das heißt mit Blindenleitsystemen und möglichst ohne Schwellen oder 
Stufen. 
An den wichtigen Querungen von Hauptverkehrsstraßen ist eine barrierefreie Ausstattung 
notwendig. Hierzu zählen unter anderem dynamische, optische und akustische Informati-
onssysteme. Die Standards und Empfehlungen der FGSV, des VDV, aber auch DIN-Normen 
und Beiträge von Behindertenbeauftragten und -verbänden geben wichtige Detailempfeh-
lungen und müssen bei der Gestaltung beachtet werden. 
4.9 Quartierslogistik 
Für die Quartierslogistik und den Wirtsch aftsverkehr im Deutzer Hafen bestehen derzeit 
lediglich konzeptionelle Planungen, welche mit fortschreitender Planungstiefe konkretisiert 
werden. Hierbei spielt unter anderem eine Rolle, welche gewerblichen Nutzungen in den 
jeweiligen Baufeldern umgesetzt werden und welche Anforderungen diese hervorrufen. 
Dementsprechend können dann beispielsweise an diese Bedürfnisse angepasste Ladezonen 
eingerichtet werden. Bei intensiven Lieferverkehren wird eine Verlagerung dieser auf das 
jeweilige Baufeld empfohlen. Hi erbei sind bei der Planung des Baufeldes die dadurch auf-
tretenden Randbedingungen zu berücksichtigen , wie beispielsweise die Befahrbarkeit der 
Grundstückszufahrt für Sattelzüge. Ander erseits sind auch betriebliche Ansätze möglich, 
wie beispielsweise die Anlieferung von Waren in Großfahrzeugen (Kfz > 3,5 t) an zentralen 
Stellen im Randbereich des Quartiers. Die anschließende Belieferung innerhalb des Quar-
tiers sollte dann ausschließlich mit kleinen Lieferfahrzeugen (Kfz < 3,5 t) beispielweise auch 
emissionsfrei durch E-Lieferwagen bedarfsgerecht ausgeführt werden.

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Ein vergleichbares Prinzip ist auch für die Zustellung von Post und Paketsendungen für das 
gesamte Quartier denkbar. Dadurch kann der Lieferverkehr auf der „letzten Meile “ ver-
kehrsreduzierend und emissionsarm gestaltet werden. Insbesondere dann, wenn die Aus-
lieferung mittels Lastenrad erfolgt. Ergänzend dazu ist Warensendungen ein flächendecken-
des Angebot von Paketfach - oder Paketschließanlagen denkbar . Zur Flächenreduzierung 
empfiehlt es sich hier e in anbieterneutrales Konzept zu etablieren, so dass verschiedene 
teilnehmende Lieferpartner lediglich eine Anlage benötigen.

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 LEITBILD UND MODAL-SPLIT SZENARIEN 
5.1 Verkehrliches Leitbild 
Als Grundlage für die Prognose der Verkehrsentwicklung und der Entwicklung der Maßnah-
men wird ein Leitbild vorangestellt, das die wesentlichen Grundsätze und Leitlinien für die 
Entwicklung der Mobilität und des Verkehrs für das Gebiet Deutzer Hafen aufzeigen soll. 
Ausgehend von den städtebaulichen Rahmenbedingungen, den Ansprüchen aller Verkehrs-
teilnehmer an das Mobilitätsangebot und die Erreichbarkeit der wichtigen Angebote der 
Umgebung und den beobachteten Konflikten aller Verkehrsmittel wird ein Leitbild entwi-
ckelt, das einheitliche Grundsätze und Ziele für weitere Planungen im Bereich Verkehr und 
Mobilität liefern soll. Hierbei soll die Erschließung gewährleistet werden, jedoch die Belas-
tung der angrenzenden Quartiere minimiert werden. 
Das Leitbild ist in zwei Stufen aufgebaut, wobei in d en vier Grundsätzen die allgemeingül-
tigen Oberziele und in den zehn Zielen zu einzelnen Bereichen des Mobilitätssektors Aussa-
gen konkretisiert werden. 
5.1.1 Grundsätze 
• Grundsatz 1: Umweltverträgliche Mobilität 
Für alle Verkehrsmittel gilt es, die Umweltverträglichkeit zu verbessern und negative Aus-
wirkungen auf den Menschen und das Klima zu reduzieren. Der Umweltverbund (ÖPNV, 
Radfahrer, Fußgänger) hat im Gebiet Deutzer Hafen Priorität. Das motorisierte Verkehrs-
aufkommen soll reduziert werden. 
• Grundsatz 2: Mobilität für Alle 
Im Deutzer Hafen soll Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und nutzbar sein. 
Sie ist barrierefrei zu gestalten und in allen Belangen auf die Nutzer auszurichten. Es wird 
ein Schwerpunkt auf Vernetzungsangebote im Um weltverbund und alternative Mobilitäts-
angebote gelegt. 
• Grundsatz 3: Sichere Mobilität 
Die Sicherheit für die "schwachen" Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) soll im 
Mobilitätskonzept vorrangige Bedeutung haben. Der Straßenraum ist für die schwache n 
Verkehrsteilnehmer als Aufenthaltsfläche und Lebensraum nutzbar zu machen. 
• Grundsatz 4: Stadtverträgliche Mobilität 
Mobilität im Deutzer Hafen soll stadtverträglich abgewickelt werden, um so geringe Beein-
trächtigungen wie möglich hervorzurufen. Das Stadt bild soll nicht negativ beeinträchtigt 
werden; die Belange der Bewohner werden beachtet und geschützt. 
5.1.2 Ziele 
• Ziel 1: Mobilität barrierefrei gestalten 
Die Mobilität im Gebiet Deutzer Hafen soll barrierefrei gestaltet und für alle Nutzergruppen 
möglich gemacht werden. Sie soll für Menschen aller Altersgruppen zugänglich, auf alle 
Bedürfnisse ausgerichtet und für alle Bevölkerungsgruppen gesichert sein.

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• Ziel 2: Verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer 
In den Quartiersstraßen ist das Miteinander von Kfz-Verkehr, Bus, Fahrrad und Fußgänger 
verträglich zu gestalten. Durch die Minimierung des Kfz-Verkehrs soll die Gestaltung eines 
autoarmen Quartiers angestrebt werden. Alle Teilnehmer sind zu gegenseitiger Rücksicht-
nahme aufgerufen. Der Straßenraum soll ansprechend gestaltet werden, um die Sicherheit 
aller zu fördern. Des Weiteren soll möglichst wenig ruhender Verkehr im öffentlichen Raum 
zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen. 
• Ziel 3: Förderung der Nahmobilität 
Die Mobilität der kurzen Wege soll im Gebiet Deutzer Hafen gefördert werden. Diese sollen 
mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds zurückgelegt werden, was zu einer Minimie-
rung des Kfz-Verkehrs im Gebiet Deutzer Hafen und in den angrenzenden Stadtteilen Deutz 
und Poll führt. Städtebaulic he und verkehrliche Maßnahmen sind hier zu berücksichtigen. 
Die Nahversorgung vor Ort soll im Quartier gesichert werden; kurze Wegeverbindungen 
sollen den Umweltverbund attraktiv machen. 
• Ziel 4: Förderung alternativer Mobilität und des Umweltverbunds 
Alternative Verkehrsmittel, neue umweltfreundliche Formen der Mobilität und die Verkehrs-
mittel des Umweltverbunds sollen gefördert werden. Die Vernetzung der einzelnen Ver-
kehrsmittel aber auch die Information über Mobilitätsangebote soll gefördert werden. 
• Ziel 5: Mobilität Naherholung/Sport/Freizeit 
Die Erreichbarkeit der Naherholungs-, Sport- und Freizeitziele mit den Verkehrsmitteln des 
Umweltverbunds ist herzustellen. 
• Ziel 6: Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes 
Die innergebietlichen Wegeverbindungen sind für Fußgänger und Radfahrer attraktiv zu 
gestalten und hinsichtlich Durchgängigkeit, Nutzungsfreundlichkeit und Sicherheit anzule-
gen. Der Radfahrer soll auch die Hauptverkehrsstraßen sicher nutzen können. 
Für den Fahrradfahrer sind fl ächendeckend ausreichend Abstellmöglichkeiten vorzusehen. 
Hierbei sind die Ansprüche durch die vermehrte Nutzung von Lastenrädern, E-Bikes etc. zu 
berücksichtigen. 
Vorrangig ist die Wegeverbindung zum Zentrum ist zu optimieren, aber auch die Entwick-
lung der überörtlichen Radwegenetze und die Optimierung des städtischen Radwegenetzes 
sind zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren. 
• Ziel 7: Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
Die rechtsrheinische Nord-Süd-Achse soll hinsichtlich des ÖPNV-Angebotes verbessert wer-
den. Dadurch sollen vor allem die Stadtteile Poll und Deutz sowie auch das Gebiet Deutzer 
Hafen besser an den Bahnhof Deutz/Messe sowie an die Innenstadt Köln angebunden wer-
den. 
Das Gebiet Deutzer Hafen soll auch durch den Busverkehr erschlossen werden; durch eine 
neue Buslinie sollen heute unterversorgte Bereiche erschlossen werden. 
• Ziel 8: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung 
Um die Mobilität im Gebiet Deutzer Hafen umweltverträglich auszurichten, soll die durch 
den Verkehr hervorgerufene Lärm- und Luftbelastung reduziert werden.

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• Ziel 9: Imageverbesserung alternativer Mobilitätsangebote und des Umweltver-
bunds 
Durch Förderung von Kooperationen und verbesserte Kommunikation der Planungsziele sol-
len die alternativen Mobilitätsangebote sowie der Umweltverbund gefördert und ein positi-
ves Image in der Öffentlichkeit für sie entwickelt werden. 
• Ziel 10: Stadtverträglichkeit 
Der gesamte Verkehr soll stadtverträglich abgewickelt werden. Hierbei ist im Besonderen 
der gewerbliche Verkehr zu beachten, der auf dem Weg aus dem Quartier heraus und in 
das Quartier hereingeführt werden soll, auf dem er am wenigsten Beeinträchtigungen her-
vorruft.  
Der öffentliche Verkehrsraum soll für alle flexibel nutzbar und atmosphärisch ansprechend 
gestaltet sein sowie eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen. 
5.2 Modal-Split Szenarien 
Es ist erklärtes Ziel von moderne stadt, mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen 
ein nachhaltiges Mobilitätsangebot zu schaffen. Nur durch einen möglichst geringen Kfz -
Anteil im Stadtverkehr ist umwelt- und stadtverträgliche Mobilität, die auch alle Verkehrs-
teilnehmer nutzen können, möglich. Durch Förderung von Nahmobilität und den Verkehrs-
mitteln des Umweltverbundes sowie einem gut ausgebauten Fuß- und Radwegenetz sowie 
ÖPNV-Netz und einer Minimierung der Kfz-Stellplätze im Gebiet kann eine Reduzierung des 
motorisierten Individualverkehrs erreicht werden. Außerdem werden so die Umweltbelas-
tungen durch Lärm und Luftschadstoffe direkt gesenkt. 
Das Ziel bei der Entwicklung des Geb ietes Deutzer Hafen ist es, die Anzahl der Wege im 
motorisierten Individualverkehr (MIV) zu minimieren. Deshalb werden Maßnahmen zur Be-
einflussung dieser Entwicklung im Mobilitätskonzept ausgearbeitet. 
Das höchste Potenzial bietet hierbei der Binnenverkehr sowie der Verkehr in die unmittelbar 
angrenzenden Stadtteile. Diese Wege sind kurze Wege, die sehr gut zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad zurückgelegt werden können. Als Alternative für längere Wege in die benachbarten 
Stadtteile bietet sich der ÖPNV an. 
Es wurden drei Modal -Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, 
dass ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an MIV-Wegen, aufgrund der für die einzel-
nen Verkehrsmittel erarbeiteten Maßnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltver-
bundes (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. 
• Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar): Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskon-
zept und Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Buslinie 150, keine Verände-
rung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn 
– Verlagerung von 20% der sehr kurzen MIV-Wege (<2 km) zum Fußverkehr, 
– Verlagerung von 15% der kurzen MIV-Wege (<5 km) zum Radverkehr,  
– Verlagerung von 5% der langen MIV-Wege (>5 km) zum ÖV.

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• Szenario 2 (mittelfristig umsetzbar): Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitäts-
konzept und Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Buslinie 150, Optimierung 
der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie  8) und kein Anschluss an die S -
Bahn 
– Verlagerung von 20% der sehr kurzen MIV-Wege (<2 km) zum Fußverkehr, 
– Verlagerung von 15% der kurzen MIV-Wege (<5 km) zum Radverkehr,  
– Verlagerung von 10% der langen MIV-Wege (>5 km) zum ÖV. 
• Szenario 3 (langfristig umsetzbar): Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskon-
zept und Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Buslinie 150, Optimierung 
der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und Anschluss an die geplante 
S-Bahn S16 
– Verlagerung von 20% der sehr kurzen MIV-Wege (<2 km) zum Fußverkehr, 
– Verlagerung von 15% der kurzen MIV-Wege (<5 km) zum Radverkehr,  
– Verlagerung von 25% der langen MIV-Wege (>5 km) zum ÖV. 
Für die Ermittlung des Verlagerungspotenzials vom MIV auf den Umweltverbund werden 
die Angaben bzw. Anteile der Wegelängen aus der MiD 2017 für die Stadt Köln angewandt. 
Laut MiD sind rund 16% aller zurückgelegten MIV-Wege kürzer als 2 Kilometer. Etwa 27% 
aller Wege haben eine Länge zwischen 2 und 5 Kilometer und ca. 57% aller Wege sind 
länger als 5 Kilometer. 
Ausgehend von einem MIV-Anteil von 30% für den Wegezweck «Wohnen» im Deutzer Ha-
fen (ermittelt in Absprache mit der Stadt Köln, basierend auf den Ergebnissen der MiD 2017 
für Köln), kann beispielsweise mit den oben getroffenen Annahmen im Szenario 1 bezogen 
auf die Wege der Einwohner der MIV-Anteil um 4%-Punkte reduziert werden und hat dann 
nur noch einen Anteil von rund 26% am Gesamt -Modal-Split. Demgegenüber stehen die 
Erhöhungen des Fußverkehrs (von 26% auf 27%), des Radverkehrs (von 17% auf 19%) 
sowie im ÖV (von 27% auf 28%). 
Abbildung 16 zeigt den anhand der Daten der MiD 2017 und in Absprache mit der Stadt 
Köln ermittelten Modal-Split im Bereich des Deutzer Hafens für den Wegezweck «Wohnen» 
im Bestand und mit den für Szenario 1 ermittelten Verlagerungswirkungen.

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Abbildung 16: Modal-Split der Kölner Bevölkerung im Bereich Deutzer Hafen, Wegezweck «Wohnen» 
– Bestand und Szenario 1 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verlagerungsauswirkungen  in allen drei betrachteten 
Szenarien für den Wegezweck «Wohnen» einander gegenüber. 
 
Tabelle 1: Verlagerungspotenzial vom MIV auf den Umweltverbund (Wegezweck «Wohnen») 
 
Im Unterschied zum Szenario 1 können aufgrund des erweiterten Angebotes im ÖV in Sze-
nario 2 und vor allem durch die sehr gute Anbindung des Gebietes Deutzer Hafen an das 
S-Bahn-Netz aufgrund der neuen S-Bahn-Haltestelle “Deutzer Hafen/Poll” in Szenario 3 vor 
allem deutlich mehr lange Wege vom MIV auf den ÖV verlagert werden. 
Für alle anderen Wegezwecke im Gebiet Deutzer Hafen werden dieselben Annahmen bzgl. 
der Anteile der zu verlagernden MIV -Wege getroffen, wie für die Einwohner und auch die 
Anteile der Wegelängen werden analog angesetzt. Allerdings wird für jeden Wegezweck der 
jeweilige, anhand der MiD 2017 ermittelte, MIV-Anteil angesetzt. Die nachfolgende Tabelle 
zeigt den in den jeweiligen Szenarien ermittelten MIV-Anteil der jeweiligen Wegezwecke.

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Tabelle 2: MIV-Anteile aller Wegezwecke in den zu Grunde gelegten Szenarien 
 
Die durch das Mobilitätskonzept möglichen Verlagerungspotenziale vom MIV auf den Um-
weltverbund beziehen sich grundsätzlich auf das Gebiet Deutzer Hafen. Gleichwohl profitie-
ren aber auch die angrenzenden Gebiet e, hier vor allem die beiden Stadtteile Deutz und 
Poll, je nach Maßnahme unterschiedlich stark. Sowohl die geplanten Optimierungen der 
Stadtbahnanbindung als auch die geplante neue S -Bahn-Linie mit Haltestelle Deutzer Ha-
fen/Poll bietet ein sehr hohes Potenzial an Umsteigern aus der Poller Bevölkerung vom MIV 
auf den ÖV.  
Um die vorgenannten Verlagerungen zu erreichen, werden weitreichende Maßnahmen not-
wendig. Grundsatz sollte sein, durch eine Angebotsverbesserung im Fuß - und Radverkehr 
und im ÖV die Nutzer auf den kurzen Wegen auf diese Verkehrsmittel zu verlagern. Im 
vorangegangenen Kapitel 4 wurden die notwendigen Maßnahmen beschrieben.  
Insgesamt lässt sich jedoch s agen, dass die Anzahl der Haushalte ohne Auto in den ver-
gangenen Jahren deutschlandweit gestiegen ist, die tägliche Nutzung des Pkw in Städten 
ist seit einiger Zeit ebenfalls rückläufig. Verschiedene Studien zeigen deutlich, dass die 
Wahrscheinlichkeit, einen Pkw zu besitzen, in Zukunft sinken wird. Dies hängt unter ande-
rem damit zusammen, dass immer mehr Menschen in Städte bzw. Ballungsräume ziehen, 
wo generell weniger Pkw besessen werden.  
Ein weiterer Trend, der von Fachleuten beschrieben wird ist , dass die Bedeutung des Pkw 
bei jungen Erwachsenen in Großstädten  gesunken ist. Junge Erwachsene nutzten in den 
letzten Jahren wesentlich seltener einen Pkw und legten anstelle dessen ihre Wege häufiger 
mit anderen Verkehrsmitteln zurück. (Quelle: Mobilität junger Menschen im Wandel –mul-
timodaler und weiblicher; Institut für Mobilitätsforschung, 2011) 
 STELLPLATZSCHLÜSSEL FÜR DAS ENTWICKLUNGSGEBIET 
6.1 Stellplatzsatzung der Stadt Köln 
Dem Mobilitätskonzept wird die Stellplatzsatzung der Stadt Köln [2] (Stand März 2022) zu 
Grunde gelegt. 
Ziel der Satzung ist es , die Herstellung von Stellplätzen auf ein notwendiges Minimum zu 
reduzieren. Somit soll über die Satzung ein Beitrag zur Verkehrswende und zum Klima-
schutz geleistet werden. 
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze wird im Regelfall nach der 
Anlage 1 der Stellplatzsatzung [2] berechnet. In Ausnahmefällen können diese mittels Ver-
kehrsgutachten ermittelt werden. 
Bestand Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3
Wohnen 30% 26% 25% 23%
Arbeitsplatz 36% 32% 31% 27%
dienstl./geschäftl. 53% 47% 45% 41%
Versorgung 34% 29% 28% 26%
Freizeit 30% 26% 25% 22%
Begleitung 47% 41% 40% 36%
Wegezweck
MIV-Anteil

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Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann auf Grund des örtlichen ÖPNV Angebotes oder 
über Maßnahmen zur Reduzierung des MIVs und dessen Stellplatzbedarfs abgemindert wer-
den. Eine Abminderung von 50% der als notwendig ermittelten MIV-Stellplätze ist ablösefrei 
möglich. Reduzierungen über 50% bedürfen einer Ablösung (vgl. §6 (2) [2]). 
Die mögliche Abminderung des Stellplatzbedarfs anhand des ÖPNV -Angebotes ist in An-
lage 2 der Stellplatzsatzung kartiert. Somit kann in Abhängigkeit der Lage für Bauvorhaben 
im gesamten Stadtgebiet der entsprechende Faktor für das derzeitige ÖPNV -Angebot er-
mittelt werden. 
Liegt der Abminderungsfaktor für den ÖPNV für das geplante Bauvorhaben unter 50% , so 
kann dieser mit individuellen Maßnahmen für die jeweiligen Planvorhaben (Wohnbebauung, 
Büronutzung) auf 50% erhöht werden. Entsprechende Maßnahmen werden in Anlage 3 der 
Stellplatzsatzung aufgeführt.  
6.2 Abminderungsfaktoren und Ablösesummen gemäß Stellplatzsatzung für 
den Deutzer Hafen 
Zielsetzung ist es, im gesamten Entwicklungsgebiet des Deutzer Hafens eine Abminderung 
der notwendigen Stellplatzanzahl von mindestens 50% zu erreichen. Abminderungen über 
den Zielwert hinaus sind aus städtebaulichen sowie verkehrlichen Gründen erwünscht und 
können in den vertiefenden Bauleitverfahren für die einzelnen Baufelder vereinbart werden. 
Wird die Abminderung aus ebendiesen Zwecken begründet gilt somit §6 (1) der Stellplatz-
satzung [2]. Daraus resultierend kann eine verminder te Ablösesumme nach §8 (4) der 
Stellplatzsatzung [2] angewendet werden. Nach §6 (3) entscheidet die Stadt Köln über die 
Zulassung einer Ablösung notwendiger Stellplätze. 
Ausgenommen von Ablösebeträgen ist nach §8 (3) der Stellplatzsatzung [2] hierbei öffent-
lich geförderter Wohnungsbau. 
Durch die Abminderung sollen die in Kapitel 5 erläuterten Leitbilder und Ziele für eine nach-
haltige Mobilität unterstützt und gefördert werden und ein größtmöglicher Beitrag zur Re-
duzierung des MIVs geleistet werden. 
Zur Abminderung der notwendigen Stellplatzanzahl werden ver schiedene Bausteine ange-
setzt. Hierbei handelt es sich um folgende: 
• Abminderung wegen des bestehenden ÖPNV-Angebotes 
• Abminderung aufgrund von Maßnahmen des vorliegenden Mobilitätskonzeptes 
– Zusätzliche Planungen des ÖPNV Angebotes 
– Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität (Radverkehr und Fußverkehr) 
– Individuelle Maßnahmen im Bereich der einzelnen Baufelder gemäß Anlage 3 der Stell-
platzsatzung 
Die einzelnen Bausteine werden in den nachfolgenden Unterkapiteln erläutert. 
6.2.1 Abminderung wegen des bestehenden ÖPNV-Angebotes 
Die Abminderung wegen des bestehenden ÖPNV -Angebotes erfolgt gemäß Anlage 2 zur 
Stellplatzsatzung.  
Die Anlage 2 der Stellplatzsatzung ist in der nachfolgenden Abbildung 17 dargestellt.

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Abbildung 17: Anlage 2 der Stellplatzsatzung 
Aufgrund der Lage des Deutzer Hafens ist gemäß der oben dargestellten Abbildung eine 
Abminderung der nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze um 50% möglich. Somit 
wird der minimale Zielwert der angestrebten Stellplatzreduzierung bereits heute im Bestand 
erreicht.

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6.2.2 Abminderung anhand des zusätzlich geplanten ÖPNV-Angebo-
tes 
Die Ermittlung des Abminderungsfaktors für das zusätzlich geplante ÖPNV -Angebot orien-
tiert sich an den in Kapitel 4.5.2 erläuterten Maßnahmen. Da sich die Umsetzung der Maß-
nahmen auf verschiedene Zeithorizonte beziehen, können diese als Ausbaustufen betrach-
tet werden. Die Ausbaustufen beinhalten folgende Maßnahmen für den ÖPNV und beziehen 
sich auf folgende Umsetzungshorizonte: 
Ausbaustufe 1: neue Buslinie 150 – kurzfristige Umsetzung 
Ausbaustufe 2: Taktverdichtung der Stadtbahn (Linie 8) – mittelfristige Umsetzung  
Ausbaustufe 3: Neue S-Bahnlinie 16 – langfristige Umsetzung  
Durch die erste Ausbaustufe mit zusätzlichen Bushaltestellen werden die Abstände der Bau-
felder zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle reduziert. Hierdurch können die Stadtbahn-
haltestellen an der Siegburger Straße bzw. der Deutzer Bahnhof über die neu geplante 
Buslinie erreicht werden. Diese Ausbaustufe wird mit einem zusätzlichen Abminderungsfak-
tor von 2% in die Stellplatzreduzierung einbezogen. 
Durch die zweite Ausbaustufe erfolgt eine Taktverdichtung der an den Deutzer Hafen an-
grenzenden Stad tbahnlinie von einem 10-Minuten-Takt auf einen 5-Minuten-Takt. Hier-
durch wird das ÖPNV-Angebot und die Erreichbarkeit des Deutzer Hafens deutlich verbes-
sert. Zur Ermittlung des möglichen Abminderungsfaktors für die Stellplatzreduzierung wird 
für die Ausbaustufe 2 eine bereits erfolgte Umsetzung de r ersten Ausbaustufe unterstellt. 
Der Abminderungsfaktor für die zusätzlich geplanten Maßnahmen des ÖPNV -Angebotes 
wird durch diese um weitere 3% erhöht, sodass sich in Summe mit Ausbaustufe 1 ein Ab-
minderungsfaktor von 3 bis 5% für die beschriebenen Maßnahmen ergibt. 
Bei einer Umsetzung der Ausbaustufe 3 und der damit verbundenen direkten Anbindung 
des Deutzer Hafens an das S-Bahnnetz wird eine weitere Erhöhung des Abminderungsfak-
tors möglich. Die Ermittlung dieses Faktors wird im Rahmen der weiteren Entwicklung der 
S-Bahn-Maßnahme erfolgen.  
Insgesamt ergibt sich somit für den ÖPNV (Planung) ein maximal zusätzlich möglicher Ab-
minderungsfaktor von 5%. Unter Berücksichtigung des Faktors aus Anlage 2 (siehe 6.2.1) 
ergibt sich ein Gesamtfaktor von bis zu 55%. Da die mögliche Abmilderung somit 5% über 
den 50% der notwendigen Stellplätze liegt fallen für diese nach derzeitigen Sachstand (März 
2022) Ablösegebühren an (vgl. Kapitel 6.2).  
6.2.3 Abminderung anhand geplanter Maßnahmen zur Förderung 
der Nahmobilität sowie anhand individueller Maßnahmen im 
Bereich der einzelnen Baufelder gemäß Anlage 3 der Stell-
platzsatzung 
Durch die in den Kapiteln 4.3.2 (Fußverkehr) und 4.4.2 (Radverkehr) erläuterten Maßnah-
men soll insbesondere die Nahmobilität im Bereich des Deutzer Hafens gefördert werden. 
Anhand der Maßnahmen soll es zu Verlagerungen von potenziellen Fahrten mit dem Kfz hin 
zum Fuß- und Radverkehr kommen. Diese werden ebenfalls durch die geplanten Mobilsta-
tionen (vgl. Kapitel 4.6) im Bereich des Deutzer Hafens unterstützt. Diese Verlagerung und 
die damit verbundenen Auswirkungen auf den Modal-Split werden über den Abminderungs-
faktor ebenfalls bei der Stellplatzberechnung berücksichtigt.

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Für die im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zur Stärkung der Nahmobilität vorgeschlagenen 
Maßnahmen wird ist Abminderungsfaktor von 10% für die Anzahl der notwendigen Stell-
plätze möglich. Da die mögliche Abminderung somit 10% über den 50% der notwendigen 
Stellplätze liegt fallen für diese nach derzeitigen Sachstand (März 2022) Ablösegebühren 
an (vgl. Kapitel 6.2).  
 
Des Weiteren sind Stellplatzreduzierungen  durch individuelle Maßnahmen im Bereich der 
einzelnen Baufelder möglich. Hierzu wird insbesondere auf die im Folgenden auszugsweise 
aufgeführten möglichen Maßnahmen aus der Anlage 3 der Stellplatzsatzung hingewiesen. 
Danach können u.a. aus folgenden Maßnahmen abgeleitet werden: 
• Förderung des Car-Sharings, 
• ÖPNV-Vergünstigungen, 
• Radverkehrsförderungen und/oder 
• Weiteren Maßnahmen aus Mobilitätskonzepten 
Die Maßnahmen können individuell von den jeweiligen Bauherren der einzelnen Baufeldern 
gemäß der Anlage 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Köln frei gewählt werden. Die Maßnah-
men sind im privaten Bereich der Baufelder umzusetzen.

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 ZUSAMMENFASSUNG 
Die moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwick-
lung mbH plant im Auftrag und in Abstimmung mit der Stadt Köln das Gebiet Deutzer Hafen 
in Köln auf einer Fläche von etwa 37 ha zu einem lebendigen neuen Stadtquartier mit etwa 
7.000 neuen Arbeitsplätzen und ca. 3.000 neuen Wohnungen zu entwickeln. Dazu wurde 
im Rahmen eines kooperativen Verfahrens im Herbst 2016 der Entwurf des Architekturbü-
ros COBE, Kopenhagen als Grundlage für alle weiteren Planungen empfohlen. Darauf auf-
bauend wurde in den folgenden Schritten eine integrierte Planung verfolgt, die im Zuge der 
städtebaulichen Planung auch sämtliche erforderliche Fachplanungen berücksichtigt. Hierzu 
gehört von Anbeginn auch die Betrachtung der verkehrlichen Entwicklung.  
Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. 
Abbildung 18: Übersichtsplan Bestand 
Vor diesem Hintergrund sollen in einem Mobilitätskonzept Lösungen aufgezeigt werden, wie 
durch eine umweltbewu sste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobilitätsverhalten, Prob-
leme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und mögliche Verkehrs-
angebote zukünftig gestaltet werden können. 
Die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes wurde durch die moderne stadt Köln und die Stadt 
Köln begleitet und mittlerweile in verschiedenen Veranstaltungen im  Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens sowohl verschiedenen politischen Gremien als auch den Bürgerinnen 
und Bürgern öffentlich vorgestellt. 
Die Untersuchungen zum Mobilitätskonzept hatten die Aufgabe, eine Grundlage für die wei-
teren Planungsentscheidungen zu  allen Verkehrsmitteln zu schaffen und gezielt Chancen 
und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand (Analyse) oder der Planung ergeben 
können.

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Zum Aufbau der Arbeitsgrundlagen wurden umfangreiche Bestandserhebungen für sämtli-
che Verkehrsmittel (Fußg änger, Rad, Bus, Straßenverkehr, ruhender Verkehr, alternative 
Verkehrsangebote) durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden bewertet und in 
anschaulichen Darstellungen dokumentiert. 
Anhand von konkreten Planungsabsichten und der in der Analyse fest gestellten Chancen 
und Konflikte wurden für jedes Verkehrsmittel geeignete Maßnahmen erarbeitet und im 
Gesamtkonzept in Bezug auf die abgestimmten Leitziele grafisch erläutert und zusammen-
gestellt. 
Ziele und Szenarien 
Als Grundlage für die Prognose der Verkehrsentwicklung und der Entwicklung der Maßnah-
men wurde ein Leitbild vorangestellt, das die wesentlichen Grundsätze und Leitlinien für die 
Entwicklung der Mobilität und des Verkehrs für das Gebiet Deutzer Hafen aufzeigt. Ausge-
hend von den städtebaulichen Rahmenbedingungen, den Ansprüchen aller Verkehrsteilneh-
mer an das Mobilitätsangebot und die Erreichbarkeit der wichtigen Angebote der Umgebung 
und den beobachteten Konflikten aller Verkehrsmittel wird ein Leitbild entwickelt, das ein-
heitliche Grundsätze und Ziele für weitere Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität lie-
fern soll. 
Für die Entwicklung des Deutzer Hafens wurden folgende Ziele definiert 
Ziel 1: Mobilität barrierefrei gestalten 
Ziel 2: Verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer 
Ziel 3: Förderung der Nahmobilität 
Ziel 4: Förderung alternativer Mobilität und des Umweltverbunds 
Ziel 5: Mobilität Naherholung/Sport/Freizeit 
Ziel 6: Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes 
Ziel 7: Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
Ziel 8: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung 
Ziel 9: Imageverbesserung alternativer Mobilitätsangebote und des Umweltverbunds 
Ziel 10: Stadtverträglichkeit 
Es ist erklärtes Ziel von moderne stadt, mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen 
ein nachhaltiges Mobilitätsangebot zur Minimierung der Wege im motorisierten Individual-
verkehr (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des 
Umweltverbundes sowie einem gut ausgebauten ÖPNV-, Fuß- und Radwegenetz zu schaf-
fen. 
Es wurden drei Modal -Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, 
dass ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an MIV-Wegen, aufgrund der für die einzel-
nen Verkehrsmittel erarbeiteten Maßnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltver-
bundes (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann.

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• Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue 
Buslinie 150, keine Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S -
Bahn 
• Szenario 2 (mittelfristig umsetzbar): Erschließu ng des Deutzer Hafens durch eine neue 
Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
kein Anschluss an die S-Bahn 
• Szenario 3 (langfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue 
Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
Anschluss an die geplante S-Bahn S16 
Alle drei Szenarien tragen führen jeweils zu einer Reduzierung des MIV-Anteils der Neuver-
kehre. 
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden die nachfolgenden Vorschläge zur Schaffung einer 
nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Die Maßnahmen basieren auf den in der Bestandsanalyse 
erkannten Mängeln und sind mit den an der Planung Beteiligten abgestimmt und Grundlage 
der anschließend erstellten Verkehrsuntersuchung. 
Die Anzahl der notwendigen Kfz -Stellplätze wird anhand der Stellplatzsatzung der Stadt 
Köln ermittelt. Aufgrund des vorliegenden Mobilitätskonzeptes wird ein zu erzielender Ab-
minderungsfaktor von 50% für das Entwicklungsgebiet des Deutzer Hafens festgelegt.  
Dieser Faktor setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen: 
• ÖPNV Bestand 30% 
• ÖPNV-Planung (Bus + Stadtbahn) 5% 
• Förderung der Nahmobilität (Mobilitätskonzept) 10 % 
• Individuelle Maßnahmen gemäß Anlage 3 der Stellplatzsatzung 5% im Bereich der Bau-
felder

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Maßnahmen für den Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Um den bestehenden Straßenverkehr im Umfeld des Gebiets Deutzer Hafen auch zukünftig 
abwickeln zu können, sowie auf die neuen Belange durch die Gebietsentwicklung eingehen 
zu können werden zusammenfassend folgende Maßnahmen im Straßenverkehr in Anleh-
nung an das von COBE entwickelte Konzept als stadtverträglich empfohlen: 
• Neue Hauptsammelstraße zur Quartierserschließung mit einer neuen Brücke über das 
Hafenbecken und Anbindung der Quartiersstraße an die Siegburger Straße im Osten und 
an die Straße Am Schnellert im Süden. 
• Die neue Quartierserschließung sollte als bevorrechtigte Straße geführt werden, um den 
Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Dies ist vor allem auf Streckenabschnitten, auf denen 
Buslinien fahren, dringend anzuraten und kann durch eine Gestaltung der anliegenden 
Stichstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche erzielt werden. 
• Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird auch mit Blick auf 
die Auswirkungen auf die anderen Verkehrsteilnehmer empfohlen. Die vorgesehene Ge-
schwindigkeitsbeschränkung erhöht die Verkehrssicherheit. 
• Die derzeitige Planung sieht im Abschnitt der Alfred -Schütte-Allee zwischen Drehbrücke 
und Südbrücke eine Sperrung für den MIV vor.  
Die beschriebenen Maßnahmen sind u.a. in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. 
 
Abbildung 19: Netzkonzeption

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    Seite 51 
 
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Maßnahmen für den ruhenden Verkehr 
Für die Bewohner werden Stellplätze in Tiefgaragen unmittelbar unt erhalb der Wohnge-
bäude angelegt. Die Zufahrten befinden sich entlang der neuen Quartierserschließungs-
straße sowie dem Poller Kirchweg. Weitere, vorwiegend der Büronutzung zugewiesene 
Stellplätze befinden sich in Tiefgaragen und Parkhäusern, welche unmittelbar über die Stra-
ßen Am Schnellert, Poller Kirchweg und der Quartierstraße erschlossen werden. 
Die derzeit vorgesehenen Parkierungsanlagen sind in der nachfolgenden Abbildung konzep-
tionell dargestellt. 
 
Abbildung 20: Ruhender Verkehr - Konzept 
Im Hinblick auf das Ziel der Reduktion des MIV -Anteils ist zu überlegen wie auch die zu-
künftigen Nutzer dazu motiviert werden können sowohl die Anfahrt als auch die Wege im 
Gebiet Deutzer Hafen, ohne das Kfz zu bestreiten. In diesem Zusammenhang sind an ge-
eigneten Stellen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen (siehe auch 
Kapitel Radverkehr). Ebenso ist die Einrichtung von Behindertenstellplätzen, Ladezonen für 
den Lieferverkehr oder speziell ausgewiesenen Flächen für das Abstellen von E -Scootern 
(z.B. an Mobilitätsstationen) zu berücksichtigen. 
Um ausreichende Flächen für die Verkehre der Nahmobilität zur Verfügung stellen zu kön-
nen ist vorgesehen, den größten Teil des ruhenden Verkehrs im Plangebiet Deutzer Hafen 
in Parkhäuser und Tiefgaragen zu verlagern . Dazu sollen Parkraumbewirtschaftungskon-
zepte auch für die umliegenden Bereiche für eine zukünftig homogene Parkraumauslastung 
sorgen.

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Maßnahmen für den Fußgängerverkehr 
Fußgänger sind in Mobilitätskette das anfälligste Glied und daher besonders schutzwürdig. 
Aus diesem Grund sind ausreichend bemessene Verkehrsanlagen (betrieblich und baulich) 
sowohl entlang neuer Straßen und Wege als auch querend zu diesen ein wesentliches Pl a-
nungselement in der Entwicklung des Deutzer Hafens.  
Wesentliches Ziel dabei ist auch eine strikte Trennung der Rad- und Fußgängerverkehre. In 
der nachfolgenden Abbildung sind mögliche Maßnahmen zur sicheren Führung der Fußgän-
ger im Bereich des Deutzer Hafens dargestellt. 
 
Abbildung 21: Fußwege mit Querungen - Konzept 
Folgende Maßnahmen sind für ein zukünftig ausreichendes und verkehrssicheres Fußwege-
netz im Deutzer Hafen u.a. vorgesehen: 
• Straßenbegleitende und ausreichend breite Fußwege entlang der Quartiersstraße. 
• Fußgänger-Promenade entlang der Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Süd-
brücke. 
• Neue Fußgängerbrücke über das Hafenbecken. 
• Öffnung der Drehbrücke nur noch für Fußgänger und Radfahrer 
• Neue Brücke im Rahmen der Quartierstraße über das Hafenbecken für Kfz -, Rad- und 
FG-Verkehr 
• Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen (vor allem Siegburger 
Straße) und Verbindungen ins Quartier. 
• Barrierefreie Zugänge in Form von Aufzügen oder Rampen an der Südbrücke im Bereich 
der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer.

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• Barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der Severinsbrücke im Bereich der Siegburger 
Straße im Bereich des Deutzer Hafens und dem linksrheinischen Rheinauhafen. 
• (Neue Fußgängerbrücke (lt. Masterplan Innenstadt Köln) über den Rhein.) 
• Schaltung ausreichender Grünzeiten an signalisierten Fußgängerfurten 
Die Fußwege müssen einladend und barrierefrei gestaltet sein und die Anforderungen aller 
Zielgruppen beachten.   
Entlang des Hauptnetzes im Quartier sollen in angemessenem Abstand Ruheplätze geschaf-
fen werden, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen ohne Probleme zu Fuß unter-
wegs sein können. Für Kinder kann zusätzlich an diesen Ruheplätzen geeignete Spielgeräte 
installiert sein, so d ass die Wegeverbindungen im Plangebiet attraktiver werden. Dieses 
wird unterstützt durch die Schaffung verschiedener Parkanlagen und Quartiersplätze. 
Durch die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h innerhalb des Quar-
tiers wird die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität deutlich erhöht. Mit den vorste-
henden Maßnahmen soll u.a. auch erreicht werden, dass der Fußweg im Deutzer Hafen 
zukünftig nicht mehr als reine Wegeverbindung, sondern auch als attraktive Freizeitbe-
schäftigung gesehen wird.

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Maßnahmen für den Radverkehr 
Für den Radverkehr wird ein grundsätzlich anderer Planungsansatz gewählt als z.B. für den 
Straßenverkehr. Während der Straßenverkehr nachfrageorientiert und hinsichtlich der Leis-
tungsfähigkeit beurteilt wird, so wird der Fahrradverkehr angebotsorientiert entwickelt.  
Eine Stärkung des Radverkehrs wird vor allem durch ein lückenloses und qualitativ hoch-
wertiges Angebot von Radwegen und -fahrstreifen erreicht. Ergänzt wird dieses durch aus-
reichend dimensionierte uns a usgestattete Fahrradabstellanlagen (Überdachungen, Fahr-
radboxen), insbesondere auch in Bereichen von ÖPNV-Verknüpfungspunkten. In diesen Be-
reichen lassen sich dann auch durch die Installation von Mobilitätsstationen attraktive An-
gebote wie Radvermietung, E-Bike-Ladestationen sowie Reparaturservices im Rahmen von 
Radstationen ergänzen.  
 
Abbildung 22: Radroutennetz – Konzept 
Mögliche Maßnahmen für den Radverkehr im Bereich Deutzer Hafen sind nachfolgend auf-
gelistet und in der vorstehenden Abbildung 9 dargestellt. 
• Radfahrer werden innerhalb des Gebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstärke 
im Mischverkehr geführt. Durch die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für Kfz 
auf Tempo 30 auf der Quartiersstraße, ist eine ausreichende Sicherheit für den Radfahrer 
gegeben. 
• Integration des Gebietes Deutzer Hafen in das Radschnellwegenetz der Stadt Köln mit 
Anschluss an die Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis im Süden, an den Innerstädtischen Rad-
schnellweg in Richtung Norden sowie über die Südbrücke in Richtung Westen. Hierzu 
wird die Alfred-Schütte-Allee zwischen der Drehbrücke und der Straße Am Schnellert als 
qualitativ hochwertige Wegeverbindung nur noch den Radfahrern und Fußgängern vor-
behalten sein.

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• Zusätzlicher qualitativ hochwertiger Radweg in Verlängerung der Südbrücke bis zur Tech-
nischen Hochschule entlang des Timur -Incelliler-Weges und Walter -Kasper-Weges. Mit 
Realisierung der S-Bahn Linie 16 soll eine höhenfreie Führung des Radweges entlang der 
Gleisanlagen geprüft werden. 
• Mit zwei neuen Brücken über das Hafenbecken soll die vorhandene Bar rierewirkung zu-
künftig verringert werden. 
• Der Anschluss des rechtsrheinischen Gebietes im Bereich des Deutzer Hafens in Richtung 
Innenstadt könnte mit einer neuen Brücke über den Rhein (lt. Masterplan Innenstadt 
Köln) verbessert werden. 
• Im gesamten Bereich des Deutzer Hafens sollen an geeigneter Stelle sichere Fahrradab-
stellmöglichkeiten hergestellt werden (z.B. im Bereich der Stadtbahn -Haltestellen ent-
lang der Siegburger Straße sowie entlang der Alfred -Schütte-Allee in direkter Lage zu 
den Freizeit - und Er holungsanlagen am Rheinufer). Diese sind fester Bestandteil der 
ebenfalls geplanten Mobilitätsstationen im Gebiet. Die Ausstattung der Abstellanlagen 
sollte an die prognostizierte Nutzung angepasst sein (Überdachungen, Fahrradboxen). 
• Um auch den Nutzern von E-Bikes zu genügen, sollten geplante Radboxen mit Lademög-
lichkeit ausgestattet sein. 
• Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen für den Radverkehr (vor 
allem über die Siegburger Straße) und der Verbindungen ins Quartier. 
• Anordnung von Barrierefreien Zugängen/Zufahrten in Form von Aufzügen oder Rampen 
an der Südbrücke im Bereich der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer. 
• Anordnung von Barrierefreien Zugängen/Zufahrten zur Severinsbrücke im Bereich der 
Siegburger Straße und dem linksrhei nischen Rheinauhafen. Dazu muss die Anordnung 
zusätzlicher Rampenbauwerke zwischen der Siegburger Straße und der Severinsbrücke 
für Radfahrer und Fußgänger geprüft werden. 
Darüber hinaus gibt es Überlegungen der Stadt Köln sowie benachbarter Städte und Kreise, 
den Radverkehr durch die Errichtung zusätzlicher oder Optimierung vorhandener Radwege 
zu hochwertigen Radwegeverbindungen, deutlich zu verbessern. Vorschläge dafür werden 
u.a. in der dazu erstellten Machbarkeitsstudie «Leistungsfähige RadPendlerRouten  im 
Rechtsrheinischen» dargestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in den Pla-
nungen zum Deutzer Hafen berücksichtigt.

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Maßnahmen für den ÖPNV 
Im Hinblick auf die angestrebte Entlastung des neuen Quartiers Deutzer Hafen vom moto-
risierten Individualverkehr (MIV) ist der ÖPNV als Alternative zum Kfz unverzichtbar. Im 
Folgenden werden Maßnahmen vorgestellt, deren Umsetzung einen wesentlichen Beitrag 
zur Erreichung des Ziels darstellen.  
Für das neue Quartier Deutzer Hafen liegt ein besonderer Aufgabenschwerpunkt in der Er-
reichbarkeit des Areals. Es wird dort derzeitig mit bis zu 3.000 neuen Wohnungen und bis 
zu 7.000 Beschäftigten gerechnet, die geeignet mit dem ÖPNV anzubinden sind. In dem 
hier ausgearbeiteten Konzept werden daher verschiedene Al ternativen aufgezeigt, die im 
Weiteren noch zu detaillieren sind und in Abstimmung mit den KVB sowie der Stadt Köln 
weiterzuentwickeln sind. 
 
Abbildung 23: ÖPNV-Netz und Haltestellen - Konzept 
Folgende Maßnahmen sind u.a. zur Attraktivierung des ÖPNV vorgesehen: 
• Verlängerung der Buslinie 150 mit Verlauf durch das neue Quartier Deutzer Hafen sowie 
drei neuen Haltestellen im Quartier. Die Buslinie soll dabei eine direkte Verknüpfung zum 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mülheim sowie zur Busli-
nie 159 im Bereich Schüttewerk herstellen. Weitere Haltestellen im Verlauf sind u.a. 
“Drehbrücke”, “Deutzer Freiheit” und “Koelnmesse”.  
• Einrichtung einer neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz – Sülz, die zwischen Neumarkt 
und Porz mit der Linie 7 zu einer Taktverdichtung auf einen angenäherten Takt von ca. 
6 Minuten in den Spitzenstunden im Bereich des Deutzer Hafens führt.  
• Ergänzend dazu wird in einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Stadtbahnführung der 
Linie 8 mit umsteigefreier Durchbindung zum Bahnhof Köln-Messe/Deutz geprüft.

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• Die Stadtbahnlinie 7 bleibt unverändert. 
• Durch die neue S-Bahn-Linie 16, deren Realisierung die Stadt Köln gemeinsam mit dem 
NVR plant, dient zur Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren 
Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für das neue Quartier Deutzer Hafen. Sie 
soll den innerstädtischen Abschnitt in einem 20 -Minuten-Takt bedienen. Das Projekt ist 
im Nahverkehrsplan als Zukunftsmaßnahme beschlossen. Durch die neue S-Bahn-Station 
“Deutzer Hafen/Poll” ergeben sich für das Gebiet Deutzer Hafen neue Verknüpfungsmög-
lichkeiten. Die Einführung der S -Bahnlinie 16 wird mittelfristig erfolgen und somit nicht 
in den Entwicklungsmaßnahmen des Deutzer Hafens vorausgesetzt.

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Geplante Mobilstationen 
Die Angebotsplanung für das Gebiet Deutzer Hafen sieht derzeit an strategisch bedeutsa-
men Stellen insgesamt 6 Mobilitätsstationen vor. Diese sind modular aufgebaut und können 
je nach Größe und Standort folgende Ausstattungselemente enthalten: 
• Elektroladesäulen für Pkw 
• Car-Sharing-Standort 
• Fahrradabstellanlagen für „normale" Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder 
• Fahrradboxen mit kombinierten Lademöglichkeiten für E-Bikes 
• Anbieter unabhängige Paketstationen 
•  Informationseinrichtungen wie z.B.: 
– Infosäule (Stele) über die Angebote der jeweiligen Mobilstation 
– Dynamische Fahrgastinformation für den ÖPNV 
• Abstellflächen für E-Scooter 
• Optional sind weitere Serviceangebote möglich (z.B.  WC, Kiosk) 
Nach derzeitigen Planungstand sind drei Stationen der Größe S, zwei Stationen der Größe 
M und eine Station der Größe S mit optionaler Erweiterungsmöglichkeit zur Stationsgröße 
L vorgesehen. 
Die Lage der Mobilitätsstationen im Quartier Deutzer Hafen ist in der nachfolgenden Abbil-
dung dargestellt. 
 
Abbildung 24: Mögliche Lage der Mobilitätsstationen

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 LITERATURVERZEICHNIS 
8.1  
[1]  RK GmbH, „Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen (Stand Januar 2022),“ Wülfrath, 2022. 
[2]  Stadt Köln, „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und 
Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln 
(„Stellplatzsatzung“),“ Köln, Stand März 2022. 
 
8.2  Weitere Datengrundlagen 
• Planungen zum Radschnellweg Köln-Frechen, als Teil des Radschnellwegenetzes, Stadt 
Köln, Stand 07/2017. 
• Car-Sharing - Standorte (Stationär), Amt für Straßen - und Verkehrstechnik, Stand 
08/2016. 
• Erhebungsdaten zum Radverkehr im Bereich Deutzer Hafen, 05/2017. 
• Fahrradstraßenkonzept Kölner Innenstadt, Planungsbüro VIA eG, 05/2015. 
• Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept - Teilraum Süd, Entwicklungsmöglichkeiten des 
Deutzer Hafens, Dezernat VI Stadtentwicklung, Entwurf 02/2015. 
• Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen - Kooperatives Verfahren 2016, moderne 
stadt, 01/2017. 
• Lageplan Bestand - Flurkarte Bereich Deutzer Hafen, Katasteramt Stadt Köln, 
30.03.2017. 
• Luftbildlageplan, KDS-Köln, Stand 04/2015. 
• Köln mobil 2025, Stand 07/2014. 
• 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, 03/2017. 
• Fahrpläne und Liniennetzpläne zu den ÖPNV -Linien in Köln, Kölner Verkehrsbetriebe 
(KVB), 05/2017. 
• Vorstudie zur Kölner Südbahn S16, Nahverkehr Rheinland GmbH, 01/2017. 
• Masterplan Deutzer Hafen, COBE, 09/2016. 
• Verkehrsgutachten zum B-Plan “Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz”, brenner BER-
NARD ingenieure GmbH, 04/2017. 
• Mobilitätskonzept Mülheim Süd, ARGUS, 11/2016. 
• Ergebnisse der «Mobilität in Deutschland 2017» - Studie für Köln, Stadt Köln, 09/2019 
• Machbarkeitsstudie «Leistungsfähige RadPendlerRouten im R echtsrheinischen», SSP -
Consult GmbH und Lindschulte + Kloppe Ingenieurgesellschaft mbH, 2019.

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  ANHANG

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 Übersichtsplan Bestand

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 Straßenhierarchieplan – Bestand

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 Netzkonzeption

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 Ruhender Verkehr – Bestand

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 Ruhender Verkehr – Konzept

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 Fußwege mit Querungen und Konflikten – Bestand

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 Fußwege mit Querungen – Konzept

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 Radroutennetz mit Konflikten – Bestand

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 Radroutennetz – Konzept

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 ÖPNV-Netz und Haltestellen – Bestand (erweiterter Aus-
schnitt)

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 ÖPNV-Netz und Haltestelleneinzugsgebiete – Bestand

Erstellt für moderne stadt Köln Mobilitätskonzept Deutzer Hafen 
    Seite 72 
 
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 ÖPNV-Netz und Haltestellen – Konzept

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    Seite 73 
 
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 Alternative Mobilität – Bestand

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 Alternative Mobilität – Konzept

Anlage 2.2 DH Stellungnahmen FÖB §3(1 )BauGB

148826 Zeichen

A N L A G E  2 . 2  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bauleitplanverfahren –Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnah-
men aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 09.04.2019 durch-
geführt. Während der Abendveranstaltung wurden 10 mündliche Stellungnahmen geäußert sowie 83 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit auf Karteikar-
ten abgegeben. Es sind 23 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.04.2019 bis zum 30.04.2019 fristgereicht eingegangen. 
Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde nach der Frist ergänzt. Die verspätet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num-
mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen, die während der Veranstaltung mündlich geäußert wurden (M-1 ff.), auf Karteikarten abgegeben 
wurden (K-1 ff.) sowie schriftlich eingegangen sind (S-1 ff.) fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Mündlich geäußerte Stellungnahmen im Rah-
men der Abendveranstaltung 
    
M-1      
M-1.1 Die Bürgerin bemängelt fehlende Rheinquerungen 
und fehlende Verbindungen mit dem Umland.  
Kenntnisnahme Der Integrierte Plan berücksichtigt die zusätzliche Rheinque-
rung für Fußgänger und Radfahrer, die im Masterplan vorge-
sehen wurde. Der Bebauungsplan wird die außerhalb des 
Geltungsbereichs gelegene Brücke auf der planungsrechtli-
chen Ebene ermöglichen. Die aktuellen Bauleitplanverfahren 
konzentrieren sich derzeit auf die Umsetzung des Integrier-
ten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. Die Rad- und 
Fußwegeverbindungen in die Umgebung sind Teil des Mobili-
tätskonzepts. Die Anbindungen ins Umland oder eine Brücke 
zur westlichen Rheinseite sind nicht Regelungsgegenstand 
dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vorgesehe-
nen Rheinbrücken werden in einem separaten Verfahren be-
handelt. 
X X

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
M-1.2 Für das Plangebiet äußert sie konkret den Wunsch 
nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der 
Gestaltung von Geh- und Radwegen. Im Besonde-
ren sieht sie ein hohes Konfliktpotenzial bei Inter-
aktionen zwischen Radfahren und Fußgängern, 
verstärkt durch die wachsende Pedelec-Nutzung. 
Kenntnisnahme Die genaue Aufteilung der Straßenquerschnitte zu diesem 
Zeitpunkt noch nicht festgelegt und ist Gegenstand der weite-
ren Umsetzung. 
Der Integrierte Plan sieht eine zentrale Erschließung für den 
motorisierten Verkehr im Ringschluss vor. Die Hafenprome-
naden, die Alfred-Schütte-Allee sowie die zwischen den Bau-
feldern liegenden 'Grünen Gassen' werden dem Geh- und 
Radverkehr vorbehalten sein. Weiterhin wird die heutige Alf-
red-Schütte-Allee für eine ausschließliche Rad- und Fuß-
wegenutzung umgebaut mit getrennten Wegbereichen. In 
den stark frequentierten Bereichen ist ebenfalls eine weitest 
gehende Trennung der Verkehrsströme geplant. Konkrete 
Flächenzuweisungen für einzelne Verkehrsformen in den 
verkehrsberuhigten Bereichen erfolgen erst im Rahmen der 
Objektplanung. 
 X 
M-1.3 Sie wünscht sich eine Anpassung der Lichtsignal-
anlagen-Schaltung auf den Radverkehr. 
Kenntnisnahme Die Steuerung der Lichtsignalanlagen wird im Zuge der Um-
setzung der Planung bedarfsgerecht angepasst, ist jedoch 
nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. 
 X 
M-2      
M-2.1 Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssitua-
tion auf der Siegburger Straße. Als Probleme sieht 
er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und 
Autoverkehr. Er wünscht sich eine Entzerrung des 
Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunne-
lung oder eine Führung eines Teils des Verkehrs 
östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor.  
nein Die Planung wird hinsichtlich ihrer verkehrstechnischen Um-
setzung geprüft. Konkrete Erfordernisse für die Abwicklungen 
der Verkehre im Zusammenhang mit der Umsetzung des In-
tegrierten Plans werden im Zuge der Bauleitplanverfahren 
berücksichtigt. Die Trennung von Straßenbahn und Autover-
kehr, insbesondere mittels einer Tieferlegung, ist – soweit 
nicht durch die Ergebnisse der Gutachten konkreter Hand-
lungsbedarf deutlich wird – nicht Regelungsgegenstand der 
aktuellen Bauleitplanverfahren.  
 X 
M-2.2 Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ru-
henden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten ent-
stehen, da durch den ruhenden Verkehr wertvoller 
Verkehrsraum genommen wird.  
Kenntnisnahme Der ruhende Verkehr wird – entsprechend dem Integrierten 
Plan – weitestgehend in Tiefgaragen untergebracht, die au-
ßerdem als Retentionsraum im Hochwasserfall dienen. 
 X

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Bei der Bemessung der Anzahl der Stellplätze werden die 
Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Köln berücksichtigt, 
die Lagegunst sowie Maßnahmen des Mobilitätskonzepts 
führen bei der Berechnung erforderlicher Stellplätze zu ent-
sprechenden Abschlägen.  
M-2.3 Der Bürger kritisiert die Begrifflichkeit „bezahlbarer 
Wohnraum“.  
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Geplant ist die Umsetzung von 30% gefördertem Wohnungs-
bau nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells. 
„Bezahlbarer Wohnraum“ ist oberhalb des öffentlich geförder-
ten Wohnungsbaus angesiedelt, ist aber kein feststehender 
Begriff. Bezahlbarer Wohnraum soll z.B. über Genossen-
schaften und Baugruppen realisiert werden. 
 
 X 
M-2.4 In Bezug auf den geförderten Wohnungsbau for-
dert er, dass diesem kein Stellplatz zugestanden 
werden soll, da in dieser Lage das Privileg besteht, 
alles zu Fuß erreichen zu können. 
nein Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich 
nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re-
duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und 
die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts möglich. 
Eine neue Stellplatzsatzung ist in Bearbeitung. Vorbehaltlich 
der politischen Beschlussfassung soll dort eine Reduzierung 
bei gefördertem Wohnungsbau verankert werden. 
 X 
M-3      
M-3.1 
 
Der Bürger äußert sich zur Tatsache, dass für die 
S16 eine neue Brücke benötigt wird und zweifelt 
an einer raschen Umsetzung.  
Kenntnisnahme Die Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept wur-
den sowohl mit als auch ohne S16 erstellt, um eine Umsetz-
barkeit in jedem Fall zu gewährleisten. Eine Machbarkeitsstu-
die ist derzeit in Arbeit. Die Erweiterung der Südbrücke für 
die S16 ist nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden 
Bauleitplanverfahren.  
X X 
M-3.2 Der Bürger äußert Zustimmung zur baulichen Lö-
sung des neuen Brückenzugangs, kritisiert aber 
die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des Bahn-
damms als Auffahrt. Dies stellt für ihn die pragma-
tischste Lösung dar. Der Bürger kann sich eine 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Radroute über die 
Südbrücke erkannt. Eine neue Fahrradrampe ist Teil des 
Konzepts Deutzer Hafen und soll im Rahmen des Umbaus 
der Südbrücke für die neue S-Bahnlinie 16 erstellt werden. 
X X

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/ 5 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Umsetzung der „Öhrchen“, die der Integrierte Plan 
vorsieht, nicht vorstellen, wenngleich die Querung 
der Alfred-Schütte-Allee aus Gründen des Denk-
malschutzes nicht möglich ist. 
Die Errichtung des vorgesehenen Spindelbauwerks ist – 
ebenso wie Anpassungen der Fahrstreifen auf der Brücke 
bzw. die linksrheinische Anbindung nicht Gegenstand der ak-
tuellen Bauleitplanverfahren. Gleichwohl werden die Hin-
weise zur Kenntnis genommen. 
Die Nutzung des Bahndamms als Auffahrt zur Brücke wurde 
geprüft. Die Lösung als Rampe in Spindelform wird aufgrund 
der prominenten Lage aus gestalterischen Gesichtspunkten 
vorgezogen. Darüber hinaus wird eine Erweiterung des 
Bahndamms für zusätzliche Gleise einer künftigen S-Bahn 
erwogen. Zurzeit darf ein Radweg entlang der Südbrücke 
aufgrund der eingeschränkten Brückenbreite nicht ausgewie-
sen werden. Für Radfahrer wird sich die Situation dennoch 
nach dem Bau der Rampen deutlich verbessern, da die heu-
tigen Fahrradschiebehilfen durch Rampen ersetzt werden. 
Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und 
Bewertung des Ist-Zustandes – auch hinsichtlich des Radver-
kehrs – zugrunde. Die Planung und Umsetzung der im Ver-
kehrsgutachten ermittelten Maßnahmen zur Ertüchtigung des 
Radverkehrs in der Umgebung des Plangebietes erfolgt nicht 
im unmittelbaren Rahmen der aktuellen Bauleitplanverfahren 
aber in zeitlichem Zusammenhang. 
 
M-4 Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken 
an, um dem Konzept „Stadt der kurzen Wege“ ge-
recht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für 
eine Verbindung zur Südstadt aus.  
Kenntnisnahme Basierend auf dem Masterplan ist im Integrierten Plan eine 
zusätzliche Rheinquerung angedacht. Die aktuellen Bauleit-
planverfahren konzentrieren sich jedoch auf die Umsetzung 
des Integrierten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. 
Weitere Rheinquerungen sind insofern nicht Regelungsge-
genstand dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vor-
gesehenen Rheinbrücken werden in einem separaten Ver-
fahren behandelt. Siehe auch M-1.1 
 
X X 
M-5

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
M-5.1 Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 
0,7 für zu hoch. Er gibt zu bedenken, dass Tiefga-
ragenplätze die Kosten des Wohnungsbaus erhö-
hen.  
 
nein 
Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich 
nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re-
duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und 
die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts möglich. 
Die Unterbringung von Stellplätzen in Tiefgaragen ist wesent-
licher Bestandteil des Integrierten Plans, da die Freiräume 
möglichst nicht durch ruhenden Verkehr beeinträchtigt wer-
den sollen. Darüber hinaus bieten die Tiefgaragen erforderli-
chen Retentionsraum im Hochwasserfall. 
 X 
M-5.2 Der Bürger ist grundsätzlich gegen die vorgese-
hene Nutzung.  
Kenntnisnahme Der Rat der Stadt Köln hat sich durch den Beschluss des In-
tegrierten Plans zur Umsetzung des Konzepts bekannt. Die 
Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem 
hohen Wohnraum- und Arbeitsplatzbedarf in der Stadt Köln 
gerecht zu werden. 
X X 
M-6 Die Bürgerin wünscht sich in Bezug auf das 
Thema Barrierefreiheit ein Einbeziehen von Be-
troffenen als „Expert*Innen in eigener Sache“.  
Sie fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit 
geplant ist. Sie nennt im Besonderen den Bereich 
Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten 
in Köln gibt.  
teilweise Es ist beabsichtigt, die Erschließung im gesamten Planbe-
reich weitestgehend barrierefrei auszugestalten. Die Planung 
wird außerdem mit den Beauftragten für Barrierefreiheit re-
gelmäßig abgestimmt. Sobald konkretere Pläne vorliegen, er-
folgt die regelmäßige Einbindung der Behindertenbeauftrag-
ten.  
 X 
M-7      
M-7.1 Der Bürger fragt, ob die Straße „Im Hasental“ für 
eine verbesserte Anbindung an den Zubringer er-
tüchtigt wird, auch mit Verweis auf häufige Unfälle.  
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Straße Im Hasental erkannt. Ein Verkehrs- und Mo-
bilitätskonzept wird erarbeitet, bei dem verschiedene Varian-
ten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft werden. 
Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwie-
weit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert wer-
den oder in anderer Form Berücksichtigung finden. 
X X

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/ 7 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
M-7.2 Eine Verkehrsentlastung durch Verbindung über 
den Vingster Ring wird als geeignet erachtet. Der 
Bürger gibt allerdings zu bedenken, dass eine Ver-
bindung über den Vingster Ring eine Querung der 
Güterverkehrstrasse erfordert. 
Kenntnisnahme Der Stadt ist bewusst, dass der Ausbau der Porzer Ring-
straße die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs 
erfordert. Zurzeit erfolgt eine Bewertung verschiedener Maß-
nahmen im Rahmen des Verkehrsgutachtens. 
X X 
M-7.3 Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbe-
ckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. Er 
gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich be-
lebt und aufwertet, und dass nicht der gleiche Feh-
ler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll.  
ja Ein Nutzungskonzept für das Hafenbecken wird zurzeit erar-
beitet. Eine Nutzung für Wassersport soll vorgesehen werden 
und wird im Rahmen des Konzepts geprüft. 
 X 
M-7.4 Der Bürger äußert, dass im Sportentwicklungsplan 
die Vision einer Wildwasserstrecke für den Ka-
nusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende 
des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche Strecke 
werde für eine hohe Belebung sorgen. 
ja Siehe Lfd. Nr. M-7.3  X 
M-8 Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche 
Seilbahn berücksichtigt wird. 
Kenntnisnahme Da es sich bei der im Gespräch befindlichen Seilbahn noch 
um keine konkrete Planung handelt, kann sie zu diesem Zeit-
punkt in den vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht berück-
sichtigt werden. 
X X 
M-9      
M-9.1 Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die 
REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr 
plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare An-
kermieter gibt. 
Kenntnisnahme Die Entwicklung der südlichen Baufelder erfolgt unabhängig 
eines spezifischen Ankermieters. Die Baufelder sind auch 
einzeln realisierbar. Stadtplanungsamt sowie moderne stadt 
haben bereits viele Anfragen erhalten. 
 X 
M-9.2 Der Bürger fragt, in welchem Maße Nachhaltigkeit 
und Klimaanpassung im Planungsprozess berück-
sichtigt werden. Auf der anderen Seite hat er die 
Befürchtung einer Überfrachtung der Planung. 
ja Die Themen Klimaanpassung und Nachhaltigkeit sind we-
sentliche Bestandteile der Planung und werden im Umwelt-
bericht dezidiert behandelt. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Plans wurden 
die Aspekte Windkomfort und Belichtung explizit berücksich-
tigt. Daneben hat das Büro COBE in seinem Entwurf auch 
X X

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/ 8 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
erste stadtklimatische Aspekte bei seiner Planung mitbe-
dacht. Weitere gutachterliche Betrachtungen erfolgen im 
Rahmen der künftigen Bauleitplanverfahren, die Ergebnisse 
werden dort berücksichtigt. 
M-10 Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstal-
tungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der 
Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch 
keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur gibt.  
 
 
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot für den Deutzer 
Hafen zu etablieren. In welchem Rahmen dies geschieht, 
wird zzt. geprüft. 
 X 
 Stellungnahmen auf Karteikarten aus den The-
menkojen 
    
 Themenkoje Verkehr     
K-1 Es wird angemerkt, dass die Linie 7 täglich ab der 
Südbrücke im Stau steht. Hierzu wird eine gene-
relle Trennung von Straßenbahn und dem motori-
sierten Verkehr angeregt. Vertiefend wird eine un-
terirdische Führung der Straßenbahn vorgeschla-
gen. Konkret wird etwa die Siegburger Straße oder 
der Bereich zwischen den Haltestellen Poll-Salm-
straße und Deutzer Freiheit genannt. 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Ein Verkehrs- und Mo-
bilitätskonzept wird erarbeitet, bei dem verschiedene Varian-
ten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft werden. 
Eine unterirdische Führung der Linie 7 ist nicht geplant.  
X X 
K-2 Eine direkte Verbindung zum Bahnhof Messe/ 
Deutz soll ermöglicht werden. Vorgeschlagen wird 
die Verlängerung der Linie 7 oder eine rechtsrhei-
nische Linie mit dem Verlauf Poll-Deutzer Hafen – 
Deutzer Bahnhof – Mülheim 
Kenntnisnahme Die mögliche Verlängerung der Linie 7 bis zum Deutzer 
Bahnhof wird zzt. Im Rahmen des Erschließungskonzeptes 
untersucht. Planungen hierzu sind nicht Gegenstand der 
Bauleitplanverfahren. 
X X 
K-3 Es wird nach der Anbindung der Linie 7 gefragt.  Kenntnisnahme Die Linie 7 ist über die bestehenden Haltestellen Drehbrücke 
und Poller Kirchweg in Richtung Innenstadt und Porz/Zündorf 
angebunden. Eine Verbindung zum Bahnhof Deutz wird ge-
prüft. 
X X

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/ 9 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-4 Es wird ein begrüntes Rasengleis an der Siegburger 
Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hinsichtlich 
Schall und Optik vorgeschlagen. Es werden mehr 
Bäume gewünscht. 
teilweise Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Konkrete gestalterische 
Maßnahmen sind bislang noch nicht geplant. 
Die Auswirkungen von verkehrlichen Anlagen werden im 
Rahmen der Bauleitplanverfahren schalltechnisch unter-
sucht. Falls erforderlich, werden schalltechnische Minde-
rungsmaßnahmen im Bebauungsplan vorgesehen.  
Die Siegburger Straße soll gemäß Integriertem Plan mit einer 
doppelten Baumreihe bepflanzt werden, sofern sich dies auf 
Basis der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens realisieren 
lässt. 
X X 
K-5 Es werden breite Radschnellwege in Richtung des 
Bahnhofes Messe/Deutz gefordert. 
Kenntnisnahme Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der 
Siegburger Straße werden die Bedürfnisse des Radverkehrs 
berücksichtigt. Zudem wird die heutige Alfred-Schütte-Allee 
im Bereich des Deutzer Hafens zu einem Radweg umgebaut. 
Die Radwegeplanung nördlich der Drehbrücke liegt außer-
halb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. Es wird geprüft, ob sie in das Mobilitätskonzept sowie 
im anstehenden Radverkehrskonzept Porz aufgenommen 
wird. 
X X 
K-6 Es besteht der Wunsch, dass der barrierefreie Zu-
gang zur Südbrücke möglichst schnell realisiert 
wird. Zusätzlich soll auch ein solcher Zugang am 
anderen Brückenende eingeplant werden.  
Kenntnisnahme Barrierefreie Zugänge sowie die Nutzung der Südbrücke als 
Fuß- und Radwegverbindung sind die langfristige städtische 
Zielsetzung. 
Der barrierefreie Zugang zur Südbrücke sowie die notwendi-
gen Wegebreiten für eine Radwegnutzung stehen allerdings 
in Abhängigkeit zur Entwicklung der S-Bahn. Für diese wird 
zzt. eine Machbarkeitsstudie erstellt, auf deren Basis die Pla-
nung weiter konkretisiert werden kann.  
X X 
K-7 Es wird angeregt, anstelle einer weiteren Rhein-
querung, die Anbindung für Fußgänger an die Se-
verinsbrücke zu verbessern. 
ja Die Verbesserung der Anbindung über die Südbrücke für 
Fußgänger und Radfahrer ist die langfristige städtische Ziel-
setzung. 
X X

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/ 10 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Zurzeit ist die Nutzung der Severinsbrücke für Fußgänger 
durch Zugänge im Straßenverlauf sowie über die Treppenan-
lage an der Siegburger Straße möglich. Im Rahmen der 
Machbarkeitsuntersuchungen zur S-Bahnanbindung sowie 
zu den Rheinquerungen gemäß Masterplan wird auch die 
verbesserte Anbindung über die Südbrücke für den Fuß- und 
Radverkehr geprüft. 
K-8 Es wird gefragt, warum die Brücke über den Rhein 
in der Planung fehlt. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
K-9 Ein Konzept für Radabstellplätze für private Be-
wohner-, und Besucher- sowie Shared-Räder soll 
erarbeitet werden. Als zentrale Anforderungen 
werden überdacht, beleuchtet und sicher genannt. 
 
Es werden barrierefreie Fahrradgaragen in den 
Wohngebäuden sowie ausreichend Fahrradstell-
plätze auf dem Gelände gefordert.  
ja Im Zuge der Umsetzung des Integrierten Plans soll durch 
eine Förderung des ÖPNV, des Fußgänger- und Fahrradver-
kehrs einer Erhöhung des Pkw-Verkehrs begrenzt werden. 
Dies spiegelt sich im Erschließungskonzept wieder. In den 
darauf aufbauenden Bauleitplanverfahren werden diese Ziele 
durch die Bereitstellung entsprechender Flächen weiter ver-
folgt. Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung 
von Fahrradstellplätzen können im Rahmen des Bebauungs-
plans nicht gesichert werden, sind aber im Zuge der Umset-
zung zu beachten. Die Ausstattung der geplanten Mobilitäts-
stationen mit z.B. Leihrädern sowie die Lage von Fahrrad-
stellplätzen wird im Rahmen des Mobilitätskonzepts geprüft 
und festgelegt. 
X X 
K-10 Es werden Bedenken geäußert, dass die vorgese-
hene Buslinie nicht genutzt wird, da es eine Paral-
lelverbindung mit der Straßenbahn gibt. Vielmehr 
sollten die Kapazitäten der Straßenbahn ausgebaut 
werden.  
ja Die Buslinie folgt nur in Teilen dem Verlauf der Stadtbahn. 
Die Buslinie übernimmt eine kleinteiligere Anbindungsfunk-
tion, insbesondere auf der westlichen Halbinsel, um so durch 
Umsteigemöglichkeiten eine gute Erreichbarkeit für das ge-
samte ÖPNV-Angebot sicherzustellen. Der Bus sorgt zudem 
für eine direkte Anbindung des Deutzer Hafens an den Bahn-
hof Deutz. Die Linie 7 wird außerdem untersucht, siehe Lfd. 
Nr. K-2. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-11 Es wird als Frage formuliert beanstandet, dass vom 
Deutzer Hafen der Chlodwigplatz nicht mit der KVB 
erreicht werden kann. 
Kenntnisnahme Durch Umsteigemöglichkeiten wird die Erreichbarkeit einzel-
ner Haltestellen in der Regel gewährleistet. Es ist mittel- bis 
langfristig geplant, eine S-Bahn-Verbindung (S16) über die 
Südbrücke in die Südstadt herzustellen. Vom Ubierring aus 
sieht die bisherigen Planung gemäß Masterplan Innenstadt 
lediglich die Prüfung einer Fuß- und Radwegebrücke zum 
Deutzer Hafen vor, siehe auch Lfd. Nr. M-3.1.  
X X 
K-12 Es wird gefordert bei der KFZ-Brücke die Option 
für eine Bahnverbindung zum Rheinhafen offen zu 
halten, da eine Stadtbahn oder zukünftig auch au-
tonome Mobilität denkbar ist.  
nein Eine Straßenbahnanbindung von der Siegburger Straße über 
die geplante KFZ-Brücke auf die andere Rheinseite ist nicht 
geplant. 
X X 
K-13 Es wird beanstandet, dass die die Möglichkeit der 
Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise starr ig-
noriert wird.  
nein Die Gleise der HGK südlich des Deutzer Hafens sind weiter-
hin betriebsnotwendig. Unabhängig davon wurde vorsorglich 
die Nutzung der HGK-Trasse als Stadtbahntrasse im Rah-
men der Verkehrsuntersuchung betrachtet. Eine Umsetzung 
scheitert an der Höhenlage der Straßen nördlich des Bahn-
damms, da diese hochwassergeschützt ausgeführt werden 
und entsprechend über dem heutigen Niveau liegen. Eine 
Durchführung unter der Bahntrasse ist damit nicht mehr mög-
lich. Zusätzlich ist ein Verschwenk von der Trasse auf die 
Straße Am Schnellert aufgrund des Flächenbedarfs durch er-
forderliche Radien nicht möglich. 
X X 
K-14 Es besteht der Wunsch nach einer Einbeziehung 
der Seilbahn-Planungen. Es soll frühzeitig geprüft 
werden, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X 
K-15 Zur Vermeidung von MIV wird angeregt zunächst 
die S -Bahn-Linie zu aktivieren und erst anschlie-
ßend das Areal zu bebauen. 
nein Für die S-Bahn wird zzt. eine Machbarkeitsstudie erstellt, die 
Bauleitplanverfahren für den Deutzer Hafen werden parallel 
zur Entwicklung der S-Bahn-Linie durchgeführt. Die ÖPNV-
Erschließung des Gebietes wird aber auch ohne S-Bahn ge-
sichert. Des Weiteren wird ein Mobilitätskonzept entwickelt, 
um den MIV-Anteil weiter zu reduzieren. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-16 Eine frühzeitige Planung des S-Bahnhofs Poll wird 
gewünscht. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-15  X X 
K-17 Es wird gefragt, wie sich Planung auf die Parksitu-
ation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Büro-
gebäude östlich der Siegburger Straße auswirken 
wird. 
Kenntnisnahme Der Bereich östlich der Siegburger Straße ist nicht Rege-
lungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfahren. Die 
Büros und Gewerbebetriebe östlich der Siegburger Straße 
müssen selbst die für die Mitarbeiter*Innen benötigten Stell-
plätze nachweisen und für Mobilitätsangebote sorgen. 
Im Bereich des Deutzer Hafens werden ausreichend Stell-
plätze für Bewohner, Besucher und Arbeitende in Parkhäu-
sern und Tiefgaragen vorgesehen sowie ausreichend Mobili-
tätsangebote geschaffen, so dass kein erhöhter Parkdruck 
östlich der Siegburger Straße aufkommen wird. 
X X 
K-18 Es wird gefragt, wo Besucher der Poller Wiesen 
nach einer Bebauung der Fläche parken können. 
Aktuell parken diese häufig auf den Brachflächen, 
die bebaut werden sollen.  
ja 'Wildes' Parken ist ein Phänomen in mindergenutzten Berei-
chen. Durch die Entwicklung des Deutzer Hafens wird die Er-
reichbarkeit der Poller Wiesen für den MIV eingeschränkt. 
Parallel werden der ÖPNV sowie der Radverkehr in diesem 
Bereich ertüchtigt, so dass die Poller Wiesen als Naherho-
lungsraum erreichbar bleiben. Zudem entstehen neue öffent-
liche Stellplätze in Tiefgaragen bzw. Parkhäusern. 
X X 
K-19 Es wird eine Reduzierung der Stellplätze bei geför-
dertem Wohnungsbau gefordert.  
nein Siehe Lfd. Nr. M-2.4 X X 
K-20 Es werden Bedenken geäußert, da tagsüber die 
Parksituation auf dem Poller Kirchweg bereits 
heute sehr angespannt ist.  
Es wird gefragt, wie die wegfallenden Parkmöglich-
keiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen werden 
sollen.  
ja Auf Basis der veränderten Nutzungsstruktur im Deutzer Ha-
fen sind private und öffentliche Stellplätze – überwiegend in 
Tiefgaragen sowie Parkhäusern– geplant. 
Zu Parken am Rhein, siehe Lfd. Nr. K-18. 
X X 
K-21 Es wird aufgrund der Innenstadtlage des Plange-
biets gefragt, warum diese nicht als autofreie Sied-
lung konzipiert wird.  
nein Eine autofreie Siedlung war bereits als Basis des Integrierten 
Plans nicht vorgesehen. Die angestrebte Nutzung (hinsicht-
lich Größe und Mischung) des Areals lässt aus Sicht der 
Stadt Köln eine autofreie Umsetzung nicht zu. Zudem erfüllt 
die Parkraumbereitstellung in Tiefgaragen eine wichtige 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Funktion hinsichtlich des Hochwasserretentionsraums und ist 
wesentlicher Bestandteil des Integrierten Plans. Teilbereiche 
wie Promenade, Plätze und große Teile der „Grünen Gas-
sen“ sind autofrei geplant. Ziel der Planung insgesamt ist auf 
jeden Fall eine autoarme Erschließung. 
K-22 Es soll eine überregionale Bereitstellung von Lade-
kapazitäten für E-Mobilität geprüft werden. 
Kenntnisnahme Innerhalb des Plangebiets werden Ladekapazitäten für E-Mo-
bilität zur Verfügung gestellt werden. Eine überregionale Be-
reitstellung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanverfahren zur 
Umsetzung des Integrierten Plans. Zum Ausbau der öffentli-
chen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt 
Köln gibt es bereits ein Standortkonzept, dass am 4.4.2019 
beschlossen wurde und von der Verwaltung umgesetzt wer-
den soll (Session 3677/2018). 
X X 
K-23 Es wird gefragt, ob eine Einrichtung von Mobilitäts-
Hubs vorgesehen ist.  
ja Innerhalb des Deuter Hafens sind sechs Mobilstationen vor-
gesehen, vier davon befinden sich im Bereich bestehender o-
der geplanter ÖPNV-Haltestellen. An den Mobilitätsstationen 
sollen neben Car-Sharing auch Fahrradverleih bzw. –abstell-
anlagen angeboten werden. 
X X 
K-24 Es wird nach der Planung für Besucherparkplätze 
gefragt. 
ja Besucherparkplätze werden innerhalb des Plangebietes in 
Parkhäusern zur Verfügung stehen.  
X X 
K-25 Die Haupterschließung soll nicht als „Rennstrecke“ 
ausgebildet werden  
ja Die interne Erschließung des Deutzer Hafens soll aus-
schließlich der Quartierserschließung dienen. Eine entspre-
chende Ausgestaltung mit verkehrsberuhigtem Charakter ist 
vorgesehen. 
X X 
K-26 Es wird vor der Staugefahr auf der Siegburger 
Straße gewarnt, da bei einer Sperrung der A4 der 
gesamte Verkehr über diese Straße fließt. Auch 
die SL7 ist betroffen. 
Kenntnisnahme Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und 
Bewertung des Ist-Zustandes zugrunde. Das vorgetragene 
Szenario stellt einen Sonderfall dar, der nicht Gegenstand 
der Verkehrsuntersuchung sein kann. Zur Reduzierung des 
MIV auf der Siegburger Straße sollen Maßnahmen ergriffen 
werden. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-27 Es wird gefordert, den motorisierten Verkehr auf 
der Siegburger Straße auf eine Spur je Richtung 
zu beschränken, um mehr Raum für andere Ver-
kehre bereitstellen zu können.  
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Nach Abschluss des 
Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse 
im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer 
Form Berücksichtigung finden. 
X X 
K-28 Es wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 
30km/h zwischen Raiffeisenstraße und Auf dem 
Sandberg gefordert. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X 
K-29 Es wird geäußert, dass eine Beruhigung des Ver-
kehrs auf der Siegburger Straße Bedenken aus-
räumen würde.  
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X 
K-30 Es soll eine Sicherung der Verkehrsanbindung in 
die südliche Alfred-Schütte-Allee erfolgen. 
ja Die Anbindung der Alfred-Schütte-Allee südlich des Bahn-
damms an die Erschließung innerhalb des Deutzer Hafens 
wird im Rahmen der kommenden Bauleitplanverfahren si-
chergestellt. 
X X 
K-31 Es wird angeregt, dass hinsichtlich des zu- und ab-
fließenden Verkehrs auch die neuen Gewerbeflä-
chen Kaltenbornweg und Dr.-Simon-Straße be-
rücksichtigt werden müssen. 
ja Die genannten Gewerbeflächen sind in die Bestandsauf-
nahme der Verkehrsuntersuchung eingeflossen. 
X X 
K-32 Es wird gefordert, dass bei Verlängerung des Rols-
hover Kirchwegs die Anwohner berücksichtigt wer-
den.  
ja Die Auswirkungen der empfohlenen Ausbaumaßnahmen in 
der Umgebung des Deutzer Hafens auf den Rolshover Kirch-
weg werden im Verkehrsgutachten untersucht. Nach Ab-
schluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die 
Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in 
anderer Form Berücksichtigung finden. 
X X 
K-33 Es wird gefragt, wohin der Verkehr, wenn die Ver-
längerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rols-
hover Straße mündet, abfließen soll. 
ja Im Rahmen des Verkehrskonzepts wird die Fragestellung ge-
prüft und berücksichtigt. 
X X 
K-34 Es wird gefordert, dass die Verkehrslösungen teils 
als Vorleistung erbracht werden, damit deren Nut-
zen geprüft/ bewiesen werden kann. 
nein Die Umsetzung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgt im 
zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutzer 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Hafens. Die bauliche Entwicklung des Gesamtgebietes er-
streckt sich auf einen Zeitrahmen von voraussichtlich etwa 
10 Jahren. Ein im Vorfeld zu erbringender Beweis ist nicht 
möglich, da die maximale Ausnutzung des Integrierten Plans 
erst mit Abschluss der Maßnahme erfolgt. 
 Themenkoje Verfahren     
K-35 Es wird eine Veröffentlichung der Antworten auf 
die Fragen, die in der Veranstaltung im März 2018 
gestellt wurden, gewünscht.  
ja Die im Rahmen der Präsentation des Integrierten Plans im 
März 2018 geäußerten Anregungen wurden bei der Überar-
beitung der Planung für den politischen Beschluss zur Um-
setzung berücksichtigt. Die Dokumentation der Veranstaltung 
vom März 2018 steht der Öffentlichkeit zum Download bereit.  
 X 
K-36 In Bezug auf die Vermarktung bestehen Rückfra-
gen zu Zuständigkeit und Ansprechpartnern, den 
Verfahrensablauf, den Vergabekriterien und dem 
Zeitpunkt des Vergabebeginns.  
Kenntnisnahme Fragen zur Vermarktung können an die Stadtverwaltung bzw. 
die Flächenbesitzer gestellt werden. 
 X 
K-37 Bezüglich des Vermarktungsdatums ab 2022 wird 
nachgefragt, ob ab diesem Datum eine Vermark-
tung der Baufelder oder der Wohnungen vorgese-
hen ist.  
Kenntnisnahme Die Vermarktung der Baufelder ist ab 2022 geplant.  X 
K-38 Es wird nach Möglichkeiten eine Mitwirkung im 
Rahmen der Umsetzung (2022) gefragt. 
Kenntnisnahme Es sind bereits Interessenbekundungen beim Stadtplanungs-
amt oder moderne stadt möglich. 
 X 
K-39 Es wird nach dem Zeitpunkt der Beauftragung von 
Fachgutachten gefragt. 
Kenntnisnahme Die Fachgutachten werden zzt. beauftragt bzw. wurden be-
reits erarbeitet. Erkenntnisse aus den Fachgutachten bilden 
die Basis für das anstehende Bauleitplanverfahren.  
X X 
K-40 Es wird gefragt, ob bei der Vermarktung der GE- 
Flächen der Bund, mit einem kreativen Konzept, 
ein geeigneter Investor sein könnte. 
 ja Im Rahmen der Konzeptvergaben werden die vorliegenden 
Konzepte geprüft und nach einem noch abzustimmenden Kri-
terienkatalog bewertet und anschließend vergeben. 
X X

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/ 16 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-41 Eine frühzeitige Koordinierung soll ein Zusammen-
bringen von großen Investoren und „kleinen“ Inte-
ressenten ermöglichen. Es wird gewünscht, dass 
durch frühzeitige Kooperationen eine Uneinheit-
lichkeit in der Gestaltung der Baukörper gefördert 
wird. Es soll vermieden werden ganze Baufelder 
an einen Investor/Bauträger zu vergeben. 
ja Das Baufeld wird als die kleinste Ausschreibungseinheit an-
gesehen. Eine Umsetzung einzelner Gebäude, durch z.B. 
Baugruppen ist für einzelne Baufelder angedacht.  
Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten 
Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Ele-
ment für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll 
im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau-
leitplanverfahren gesichert werden. Diesen werden Vorgaben 
bzw. Gestaltungsleitlinien zur Ausgestaltung des „Deutzer 
Blocks“ zugrunde liegen. 
 X 
K-42 Als Anregung wird ein Vergleich zu München ge-
zogen wo eine kooperative Quartiersentwicklung 
durch Verpflichtung der Investoren (1€/qm BGF) 
umgesetzt wird.  
Kenntnisnahme Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln sieht neben 
der Schaffung von 30% gefördertem Wohnungsbau, eine 
Pauschalzahlung für soziale Infrastruktur sowie, je nach Be-
darfsermittlung, die Errichtung von öffentlichen Grünflächen, 
Kinderspielplätzen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
vor.  
X X 
K-43 Es wird gefragt, wie die Qualität des COBE -
Entwurfs in die Umsetzung übertragen wird. 
ja Der Entwicklung der Baufelder gehen Qualifizierungen in 
Form unterschiedlicher Verfahren voran. Durch Wettbewerbe 
u.ä. Auswahlverfahren wird die städtebauliche und architek-
tonische Qualität gesichert. 
 X 
K-44 Es wird angeregt, dass anstelle eines reinen und 
allgemeinen Wohngebiets, ein Urbanes Gebiet 
(MU) festgesetzt werden sollte. 
ja Sofern für die Baufelder eine Nutzungsmischung vorgesehen 
ist, die über die Möglichkeiten eines Allgemeinen Wohnge-
bietes hinausgeht, ist vorgesehen, Mischgebiete oder Urbane 
Gebiete festzusetzen. Die Festsetzung Reiner Wohngebiete 
nicht vorgesehen. Die Darstellung von Gemischten Bauflä-
chen (M) im Flächennutzungsplan ermöglicht die Festset-
zung von Urbanen Gebieten (MU) sowie Mischgebieten (MI) 
im Bebauungsplan. 
X X 
K-45 Eine Festsetzung von Höhen anstelle von Vollge-
schossen wird angeregt. 
ja In den Bebauungsplänen wird die zulässige Höhe baulicher 
Anlagen festgesetzt werden. 
 X

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/ 17 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-46 Es wird gefragt, wie viele Geschosse geplant sind 
und ob der Dom von Poll aus sichtbar bleibt. 
ja Im Integrierten Plan sind im Mittel 5 bis 7 Geschosse sowie 
punktuell in einigen Baufeldern bis zu 20 Geschosse vorge-
sehen. Die Sichtbarkeit des Doms von den Poller Wiesen ist 
nicht betroffen, die Sichtbarkeit von Poll selbst wird voraus-
sichtlich in Teilen eingeschränkt, aber nicht verhindert. 
 X 
K-47 Bezüglich der angestrebten Dichte und Höhe wer-
den Bedenken geäußert. 
Konkret wird geäußert, dass da eine solche Be-
bauung (außerhalb der Bürozeiten) einen „Angst-
raum“ darstellt. 
ja Die Dichte und Höhe der geplanten Bebauung ist Bestandteil 
des durch den Rat beschlossenen Integrierten Plans. Durch 
die angestrebte Nutzungsmischung wird ein ausreichender 
Anteil an Wohnnutzungen angestrebt, die eine Verödung des 
Deutzer Hafens außerhalb von Büro- und Geschäftszeiten 
verhindern soll. Durch ausreichende Beleuchtung soll außer-
dem das Entstehen von Angsträumen verhindert werden. 
 X 
K-48 Kritisiert wird, dass die Blöcke zwischen Rheinwie-
sen und Hafenbecken  eng zusammenstehen und 
so die Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke 
verbauen. 
ja Eine zusätzliche Brücke über den Rhein ist eine Überlegung, 
die auf den städtebaulichen Masterplan für die Innenstadt 
Köln zurückgeht und in den Integrierten Plan übernommen 
wurde. Sie ist zwar nicht Bestandteil der aktuellen Bauleit-
planverfahren, in der Verlängerung der Autobrücke über den 
Deutzer Hafen ist jedoch eine Sichtachse – ausgehend vom 
Platz 2 auf der Ostseite des Hafens – vorgesehen, in der die 
zusätzliche Brücke zu einem späteren Zeitpunkt errichtet 
werden könnte. 
 X 
K-49 Nach „innen“ sollen keine Baugrenzen festgesetzt 
werden. 
nein Die konkrete Festsetzung von Baugrenzen erfolgt nach wei-
teren Qualifizierungsverfahren in Abhängigkeit der Nutzungs-
anforderungen aber auch unter Berücksichtigung der erfor-
derlichen Belichtung. Aufgrund der Höhe und Dichte sind vo-
raussichtlich Baulinien oder zumindest Baugrenzen für die In-
nenhofbereiche festzusetzen. 
 X 
K-50 Es wird gefragt, ob eine ausreichende Belich-
tung/Besonnung sichergestellt wird. 
ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des In-
tegrierten Plans wird durch Gutachten sichergestellt, dass für 
Wohnnutzungen eine ausreichende Besonnung möglich ist 
und die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherge-
stellt werden. Für Bereiche mit nicht ausreichender Beson-
nung werden Wohnnutzungen ausgeschlossen. 
 X

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/ 18 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-51 Die Schaffung eines architektonischen Highlights 
am Wasser wird gewünscht.  
ja Durch Wettbewerbe u.ä. Auswahlverfahren wird die städte-
bauliche und architektonische Qualität im gesamten Plange-
biet gesichert. Architektonische Highlights in Form von solitä-
ren Baukörpern sind entsprechend des Integrierten Plans nur 
an ausgewählten Stellen im Deutzer Hafen vorgesehen.  
 X 
K-52 Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens sollte durch 
Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden. 
ja Im Integrierten Plan ist die Einbeziehung des Hafenbeckens 
durch schwimmende Plattformen oder Pontons vorgesehen. 
Konkretisierungen erfolgen im weiteren Verfahren. 
 X 
K-53 Die Planung von Uneinheitlichkeit in Bezug auf 
Nutzung und Baugestalt wird zur Schaffung eines 
lebendigen Quartiers gefordert. 
ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks und die ange-
strebte Nutzungsmischung im Integrierten Plan ist eine ge-
wisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Element für das 
neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll im Rahmen 
im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau-
leitplanverfahren gesichert werden. Siehe auch Lfd. Nr. K-41 
 X 
K-54 Gefordert wird, dass die Erdgeschosszonen durch-
gehend belebet werden. 
ja Ziel der städtebaulichen Planung ist ein belebtes Quartier. 
Im Integrierten Plan sind unterschiedliche Nutzungsarten und 
-intensitäten für den Deutzer Hafen vorgegeben. Im Rahmen 
der Bauleitplanverfahren und flankierende vertragliche Ver-
einbarungen soll die Umsetzung gesichert werden.  
 X 
K-55 Es werden abwechslungsreiche, nicht zu nüch-
terne Fassaden, das Mitplanen von Balkonen und 
Terrassen, sowie allgemein ein genießbarer Dom-
blick gefordert. 
ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten 
Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Ele-
ment für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll 
im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau-
leitplanverfahren gesichert werden. 
Der Domblick wird aufgrund der Ausrichtung des Hafenbe-
ckens von in Teilen von der künftigen Hafenpromenade so-
wie den Poller Wiesen weitestgehend uneingeschränkt mög-
lich sein. Zudem werden die geplanten Hochpunkte überwie-
gend einen Domblick haben.  
 X 
K-56 Es wird gefragt, ob mit Gestaltung der Bestandsge-
bäude (Mühle) jemand vertraut ist. 
ja Die Umnutzung bzw. Entwicklung der Mühlen wird durch ei-
gene Qualifizierungsverfahren vorbereitet, in denen sich in-
tensiv mit dem Gebäudebestand auseinandergesetzt wird. 
 X

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/ 19 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Architekturbüros 
Astoc und Anderhalten erarbeitet. 
K-57 Die Silos der Mühlen sollen ersetzt oder grundle-
gend geändert werden. 
nein Die Silos werden in Teilen als stilprägendes Element der vor-
handenen und schützenswerten Baustruktur in eine neue 
Nutzung übernommen. Hierzu wird eine Machbarkeitsunter-
suchung erstellt, die Vorschläge für eine Nachnutzung 
macht. Die Mühlen unterliegen außerdem in großen Berei-
chen dem Denkmalschutz. 
 X 
K-58 Eine ausführliche Betrachtung der Bereiche Sport, 
Kultur, und Jugend wird gefordert. 
ja In die städtebauliche Entwicklung werden die Bereiche Kul-
tur, Sport (s.a. Sportentwicklungsplan) sowie Spiel-, Sport- 
und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche inte-
griert. Die genaue Abstimmung und Ausdifferenzierung er-
folgt im weiteren Verfahren. 
X X 
K-59 Neben der vorgesehenen Grundschule wird die Er-
richtung einer weiterführenden Schule angeregt.  
nein Im Rahmen des Schulentwicklungsplans sollte eine gesamt-
städtische Lösung zur Deckung des Schulbedarfs erarbeitet 
werden. Eine weiterführende Schule im Bereich des Deutzer 
Hafens ist aktuell nicht vorgesehen. 
X X 
K-60 Ein anspruchsvolles Bildungsprogramm für ein 
breites Publikum soll geschaffen werden.  
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. 
X X 
K-61 Es wird nach dem Erhalt der Essigfabrik gefragt. 
Die Essigfabrik soll als kulturelle Identität erhalten 
werden um einen Kulturstau in Deutz zu vermei-
den. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-62 Der Industriecharme sollte für kulturelle Angebote 
oder ein kulturelles Abendprogramm genutzt wer-
den. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-63 Es wird kritisch hinterfragt warum in einem moder-
nen Stadtviertel keine Theaterräume oder Spiel-
stätten vorgesehen sind. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-64 Kulturellen Angebote in den Bereichen Kunst, 
Tanz und Theater werden gefordert. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-65 Eine Berücksichtigung von Atelierhäusern für bil-
dende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen ist 
gewünscht. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60   X 
K-66 Es wird gefragt, ob öffentliche Toiletten im Bereich 
der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt wer-
den. 
Kenntnisnahme Die Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist nicht Regelungs-
gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.  
 X 
K-67 Es wird gefragt, welche Angebote für junge Leute 
vorgesehen sind und welche Maßnahmen die Le-
bensqualität sichern sollen.  
ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere öffentliche Spiel-
plätze vorgesehen. Im Park 3 wird die Anlage eines Bolzplat-
zes sowie einer Skateanlage geprüft. Die im Rahmen des 
Sportentwicklungsplanes erarbeiten Ideen, wie eine Laufstre-
cke, Wassersport auf dem Hafenbecken etc. werden geprüft.  
Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität sind u.a. die 
Herstellung verschiedene Freiraumqualitäten wie die Prome-
nade am Hafenbecken, Parks und Plätze als Begegnungs- 
und Erholungsräume, ein kulturelles und gastronomisches 
Angebot, Nahversorgung, Sport- und Freizeitnutzung im und 
am Hafenbecken und in den Parks. 
X X 
K-68 Die Umsetzung des Pools sollte unbedingt weiter-
geführt werden, da es in Köln zu wenige Freibäder 
gibt.  
ja Die Möglichkeit einer Badeeinrichtung im direkten Bereich 
des Hafenbeckens wird zzt. geprüft. 
 X 
K-69 Es sollen Fußball- und Sportplätze berücksichtigt 
werden. 
nein Im Park 3 ist die Anlage eines Bolzplatzes sowie einer 
Skateanlage geplant. Außerdem sind Spielplätze sowie Was-
sersport, Laufstrecken u.Ä. angedacht. Fußball- oder Sport-
plätze sind aufgrund der begrenzten Freiflächen im Bereich 
des Deutzer Hafens nicht vorgesehen, sind aber in der nähe-
ren Umgebung vorhanden. 
X X 
K-70 Die Idee eines Trimm-Pfades für Kinder und Er-
wachsene wird eingebracht. 
ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere Spielplätze für Kin-
der im Alter von 6-18 Jahren vorgesehen. Die Möglichkeit ei-
nes Angebots für Erwachsene wird geprüft. 
 X

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/ 21 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-71 Nachhaltigkeitsaspekte sollen in die Planung inte-
griert werden. Gefragt wird, ob im Bebauungsplan 
die Ansätze zum nachhaltigen Quartier und syste-
matische Vorgaben zur nachhaltigen Bebauung 
und Quartiersentwicklung aufgenommen werden.  
ja Nachhaltigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Planung und 
wird im Umweltbericht dezidiert behandelt. 
Soweit der Festsetzungskatalog nach § 9 Baugesetzbuch 
dies zulässt, werden Festsetzungen zur nachhaltigen Bebau-
ung und Quartiersentwicklung geprüft und getroffen.  
Siehe auch Lfd. Nr. M-9.2 
X X 
K-72 Ein Bau der Gebäude im Passivhaus- oder 
Plusenergie-Standard wird gefordert. 
Kenntnisnahme Bei der Errichtung von Neubauten sind die aktuellen gesetzli-
chen Anforderungen an den Stand der Technik hinsichtlich 
des Energiebedarfs zu beachten (EnEV, EEWärmeG bzw. 
zukünftig GEG 2019 oder Klimaschutzgesetz). Eine Umset-
zung der Gebäude im Passivhaus- und Plusenergie-Stan-
dard wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 X 
K-73 Die Möglichkeit der Umsetzung eines autarken 
Energiekonzepts sollte geprüft werden. 
Kenntnisnahme Auf der Ebene der Bauleitplanverfahren sind bislang keine 
Vorgaben hinsichtlich eines Energiekonzeptes vorgesehen. 
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wird 
das Thema Energieversorgung berücksichtigt. 
Der Deutzer Hafen soll mit Fernwärme versorgt werden. Wei-
tere Energieträger, insb. erneuerbare Energien werden im 
Laufe des weiteren Verfahrens geprüft. Siehe auch Lfd. Nr. 
K-72. 
X X 
K-74 Es wird nach der Implementierung von ökologi-
schen Aspekten im Bereich Wasser, wie etwa Re-
genwassernutzung oder Energie-Gewinnung ge-
fragt. 
teilweise Ökologische Aspekte sind Teil der Planung und werden im 
Umweltbericht dezidiert behandelt. Aufgrund der Nähe zum 
Rhein wird Regenwasser direkt dorthin geleitet. Weitere was-
serspezifische Aspekte werden im Lauf der weiteren Planung 
in Abstimmung mit StEB geprüft.  
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wer-
den diese Themen ebenfalls vertieft geprüft. Siehe auch Lfd. 
Nr. K-72 
X X 
K-75 Es wird gefordert, die Schallreflektion in Richtung 
Poll zu berücksichtigen, da eine Zunahme der 
Lärmbelastung im Norden von Poll durch Schallre-
flektion der hohen Bebauung befürchtet wird.  
ja Die Auswirkungen der Planung auf umgebende Nutzungen 
werden im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens unter-
sucht. Ergebnisse werden in den Festsetzungen der Bebau-
ungspläne berücksichtigt. Weiträumige Auswirkungen sind 
X X

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/ 22 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nicht zu erwarten. Minimierung von Reflexionen durch bauli-
che Gestaltung und teilweise schallabsorbierende Fassaden.   
K-76 Es wird gefragt, wie sich der bauliche Schallschutz 
entlang der Bahn langfristig sichern lässt und was 
passieren würde wenn der Lärmschutz (auch die 
Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird. 
ja Die Errichtung der Gebäude nördlich der südlichen Baufel-
der, ist an deren Errichtung gekoppelt oder müssen mit pas-
sivem Schallschutz ausgestattet werden. Der Abriss von Ge-
bäuden bedarf einer Abrissgenehmigung. Sofern der Abriss 
den Zielen der Planung (Schallschutz) entgegensteht, kann 
die Genehmigung nicht erteilt werden. 
Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbau-
teile von Gebäuden bei passivem Lärmschutz werden auf 
Basis der freien Schallausbreitung festgesetzt. Geringere 
Schalldämmungen sind erst zulässig, wenn durch andere 
Maßnahmen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen 
wird, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse 
erfüllt werden. Dabei kann die Abschirmung durch bereits er-
richtete Gebäude berücksichtigt werden. Im Genehmigungs-
verfahren wird so eine Koppelung an die möglichen Abschir-
mungen sichergestellt.  
X X 
K-77 Es wird gefragt, ob der Lärmschutz durch Lärm-
schutzwände direkt an der Zugtrasse geschaffen 
werden kann. 
nein Eine Lärmschutzwand auf dem Bahndamm hätte einen nur 
beschränkten Nutzen, weil der Hauptemissionsort die Süd-
brücke selbst ist. Hierfür fände sich keine bauliche Lösung. 
Zudem stünde die Errichtung in Konkurrenz zu den laufen-
den Planungen für die S-16. 
Der aktive Schallschutz soll über die gewerblichen Bauten im 
südlichen Bereich des Plangebietes sichergestellt werden.  
X X 
K-78 Es wird nach dem Anteil des sozialen Wohnungs-
baus gefragt.  
Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko-
operativen Baulandmodell 30% betragen. 
 X 
K-79 Neben sozialem Wohnungsbau werden auch be-
zahlbare Wohnungen für Paare und Familien ge-
fordert. 
ja Zusätzlich zum geförderten Wohnungsbau ist ein Anteil 
preisgedämpften Wohnbaus vorgesehen.  
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder sind 
außerdem Konzeptvergaben vorgesehen, in denen neben 
 X

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/ 23 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
dem Preis das angestrebte Konzept ein Entscheidungskrite-
rium sein wird. Durch diese Qualifizierungsverfahren wird die 
angestrebte Nutzungsmischung im Deutzer Hafen – auch un-
ter sozialen Aspekten – gesichert. Siehe auch Lfd. Nr. M-2.3 
K-80 Es wird gefragt, ob der Lidl an der Siegburger 
Straße erhalten bleibt. 
langfristig nein Der Bereich östlich des Poller Kirchweges ist als sog. Annex-
bereich in den Integrierten Plan aufgenommen worden und 
soll langfristig überplant werden. Der Integrierte Plan sieht 
Einzelhandelsstandorte in anderen Bereich vor. 
 X 
K-81 Es wird gefordert „weiße Flecken“ zur späteren 
Entwicklung zu erhalten. 
nein Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert in enger Ver-
zahnung mit den Anforderungen des Hochwassermanage-
ments umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaßnah-
men, die sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen 
innerstädtischen Gewerbestandortes zu einem urbanen 
Wohn- und Bürostandort ergeben. Insofern berücksichtigt die 
Planung i.d.R. das Areal als Ganzes. Die Baufelder werden 
jedoch im Einzelnen oder im Verbund zeitlich gestaffelt über-
plant, so dass in der mehrere Jahre dauernden Entwicklung 
auf veränderte Anforderungen und Bedürfnisse reagiert wer-
den kann. 
 X 
K-82 Ein konzeptübergreifendes betriebliches Gesund-
heits-Management wird gefordert. 
Kenntnisnahme Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht Rege-
lungsgegenstand eines Bauleitplanverfahrens. 
 X 
K-83 Es wird gefragt, ob Co-Working-Spaces berück-
sichtigt werden.  
Kenntnisnahme Durch die Bauleitplanverfahren wird die Bereitstellung von 
Flächen für gewerbliche Nutzungen (auch Büro- und Dienst-
leistungsstandorte) sichergestellt. Konkrete Nutzungsformen 
werden durch Bebauungspläne nicht geregelt. Co-Working-
Spaces sind in den geplanten Baugebieten allgemein zuläs-
sig. 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Schriftlich eingegangene Stellungnahmen     
S-1 Der Bürger wünscht sich den Erhalt des Kultur- 
und Veranstaltungszentrums „Essigfabrik“ in der 
ursprünglichen baulichen Form sowie die weitere 
Nutzung der ursprünglichen (historischen) Ge-
bäude „Essigfabrik“ im neuen Stadtquartier „Deut-
zer Hafen“. 
 
Die Essigfabrik ist ein seit 20 Jahren - über die 
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus -
bekanntes und renommiertes Kultur- und Veran-
staltungszentrum, das im Deutzer Hafen ihren fes-
ten Standort hat und dem Stadtteil Deutz einen 
wichtigen Teil der kulturellen sowie sozialen Identi-
tät verleiht. Der Integrierte Plan, den das Kopenha-
gener Architekturbüro COBE als Sieger des Wett-
bewerbs entwarf, sieht die jetzige „Essigfabrik“ als 
Kultur- und Veranstaltungszentrum ganz klar als 
Bestand.  
 
Er bittet die Denkmalschutzbehörde, die Aufnahme 
der historischen Liegenschaft Essigfabrik in das 
Denkmalverzeichnis zu prüfen und zwar nicht nur 
unter dem gebäude- relevanten Aspekt, sondern 
auch unter dem Aspekt der kulturellen- und sozia-
len Identität der Essigfabrik im Stadtteil Deutz - 
Deutzer Hafen 
 
Wunsch als Investor die Fläche zu kaufen:  
Mitarbeit - als Kompetenzpartner für die Weiterent-
wicklung des Segments Kultur- und Kreativwirt-
schaft im neuen Standquartier Deutzer Hafen 
teilweise Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. Inwieweit die Essigfabrik in der ur-
sprünglichen baulichen Form erhalten können wird, ist zu 
prüfen und mit den geplanten angrenzenden und u.U. 
schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohnen in Einklang zu 
bringen. Die Verwaltung begrüßt die Bereitschaft der Zusam-
menarbeit und prüft im weiteren Verfahren, ob und auf wel-
che Art und Weise die Angebote wie Kauf der Fläche und 
Kooperationen im Rahmen des EFRE-Forschungsprojekts 
„Living-Lab Essigfabrik“ eingebracht werden können. 
 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Der Bürger regt an, dass das EFRE-
Forschungsprojekt „Living- Lab Essigfabrik“, als 
Kooperationspartner im Rahmen der weiteren Ent-
wicklung des neuen Stadtquartiers Deutzer Hafens 
fungieren kann.  
S-2 Der Bürger befürchtet, dass bei der Planung 
Bäume nicht berücksichtigt werden. Bei der Pla-
nung von Tiefgaragen soll daran gedacht werden 
an wichtigen Stellen Erdraum für Bäume einzupla-
nen. Beim Rheinauhafen beklagen so gut wie 
ALLE das Fehlen von Bäumen. Es reichen einige 
wenige Solitärs an den richtigen Stellen.  
ja Insbesondere durch die Planung von drei Parkanlagen auf 
der westlichen Halbinsel ist im Integrierten Plan eine ausrei-
chende Begrünung des Deutzer Hafens vorgesehen. Auf der 
Ebene der Bauleitplanung wird auf Basis der Vorgaben eines 
Grünordnungsplans, der die Vorgaben des Integrierten Plans 
konkretisiert, die Durchgrünung des Plangebietes sicherge-
stellt. Unter den meisten vorgesehenen (Straßen-)Bäumen 
befinden sich keine Tiefgaragen. Es sind außerdem Grün-
festsetzungen vorgesehen.  
 X 
S-3 Um das Neubaugebiet Deutzer Hafen, aber auch 
Deutz-Süd und Poll/Porz an den Bahnhof Deutz 
anzubinden, braucht es eine oberirdische Straßen-
bahn.  
Der vorgeschlagene Bus KVB Linie 150 ist eine 
angemessene Lösung für eine Stadt wie Gum-
mersbach aber nicht für eine Großstadt wie Köln 
und höchstens als temporärer Vorlaufbetrieb ge-
eignet. 
Nur mit einer Straßenbahnanbindung des Deutzer 
Hafens an den Bahnhof Deutz lassen sich die Mo-
bilitätsziele erreichen.  
Mit dieser Linie werden der komplette Einzugsbe-
reich der heutigen Linie 7 inkl. der im Deutzer Ha-
fen geplanten ca. 7.000 Wohnplätze und ca. 6.000 
Arbeitsplätze mit dem hochwertigen Nah- und 
Fernverkehr verbunden.  
Dieses bedeutet einen umsteigefreien Anschluss 
der Stadtteile Zündorf, Porz, Ensen, Westhoven, 
teilweise Die bestehende Linie 7 bietet im Verlauf der Siegburger 
Straße durch die Haltestellen Drehbrücke und insbesondere 
Poller Kirchweg eine Anbindung des Deutzer Hafens an das 
Stadtbahnnetz. Im Bereich des Bahndamms ist mit dem vor-
gesehenen S-Bahnhaltepunkt Deutzer Hafen ein weiterer 
Stadtbahnhaltepunkt geplant. Eine Verlängerung und Takt-
verdichtung der Linie 7 zum Deutzer Bahnhof sowie die Ein-
richtung einer neuen rechtsrheinischen Straßenbahnverbin-
dung (Linie 8) werden zzt. geprüft. Die geplante Buslinie 150 
bietet in Ergänzung eine kleinräumige Versorgung, die eine 
Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahn und damit zur S-Bahn 
und zum Regionalverkehr bzw. Fernverkehr ermöglicht. 
Durch diese Maßnahmen kann das Gebiet des Deutzer Ha-
fens an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln angeschlossen wer-
den. 
Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwie-
weit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert wer-
den oder in anderer geeigneter Form Berücksichtigung fin-
den. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Poll sowie des neuen Stadtquartiers 'Deutzer Ha-
fen' an das S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz der 
Deutschen Bahn in Köln-Messe/Deutz (die ge-
samte Linie 7 ist bisher an keiner Stelle (auch nicht 
am Hbf) mit dem S-Bahn- und Regionalverkehr 
verknüpft). Gerade für Pendler ist eine direkte Ver-
knüpfung mit dem Regionalexpress (später RRX) 
und dem S-Bahn-Netz in Deutz von großem Vor-
teil. Heute ist dieses nur mit einem unattraktiven 
Umstieg an der Haltestelle Deutzer Freiheit mit lan-
gem Fußweg und über Rampen möglich. 
Der Bahnhof Deutz ist im Rechtsrheinischen der 
wichtigste Umsteigeknoten für den kompletten Köl-
ner S-Bahn- und Regionalverkehr in alle bedeuten-
den Richtungen der Region. Darüber besteht hier 
auch eine direkte Anbindung an den DB-
Fernverkehr (ICE-Halt). Somit ist ein großer Ein-
zugsbereich erschlossen. VON und ZUM zweiten 
Hauptbahnhofs Köln ist eine attraktive moderne 
Straßenbahn die einzig richtige Anbindung mit ent-
sprechender Leistungsfähigkeit und Attraktivität. 
 
Die neue Straßenbahn fährt oberirdisch zum Bahn-
hof Deutz. Von der Haltestelle Deutzer Freiheit 
werden die Schienen über die Mindener Straße 
verlegt. Hier kann vom Deutzer Bahnhof die vom 
Autoverkehr wenig genutzte Fahrbahn nach Poll 
genutzt werden. Eine Trasse mit Autoverkehr ist 
machbar. In Richtung Deutzer Bahnhof kann zu-
erst eine der beiden Fahrspuren aus Poll genutzt 
werden und dann der überlange Linksabbiegespur 
zum Auenweg. Vor der Kreuzung ist wieder Platz 
für eine eigene Straßenbahntrasse und zwei Links-
abbiegespuren für den Autoverkehr.

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 
Die Straßenbahn Deutzer Hafen – Deutzer Bahn-
hof ist Teil der rechtsrheinischen Nord-Süd-Stra-
ßenbahn 
Für den rechtsrheinischen Raum fehlen Straßen-
bahn-Nord-Süd-Verbindungen. 
So verläuft die vorgeschlagene Straßenbahn von 
Nord nach Süd:  
Leverkusen – Bayer ChemPark – Stamm-
heim/Flittard – Mülheim-Nord – Wiener Platz – 
Mülheim-Süd – KölnMesse – Bahnhof Deutz – 
Deutzer Hafen – Poll – Porz – Zündorf – Langel 
 
Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen gibt es 
so zahlreiche attraktive Verbindungen zu Arbeit-
sorten, Wohnorten, Freizeitorten, die alle ohne Au-
toverkehr erreichbar sind: Insbesondere Berufs-
pendler kommen so z.B. von Leverkusen, Horrem 
oder Bergisch Gladbach bequem mit einfachem 
Umsteigen am Deutzer Bahnhof zu dem neuen Ar-
beitsstättenschwerpunkt im Deutzer Hafen. 
Ebenso kann ein Fan von Bayer Leverkusen im 
Deutzer Hafen wohnen und zum Spiel nach Lever-
kusen mit der Straßenbahn fahren. Menschen aus 
dem Deutzer Hafen können zum Spargelbauern in 
Langel fahren. Zur gamescologne kommen die 
Messegäste vom Deutzer Hafen einfach zur Köln-
Messe. 
 
Entlastung der Ost-West-Achse  
Die Planung der KVB mit einem 5 Minuten-Takt 
der Linie 7 auf dem bisherigen Linienweg zum 
Neumarkt bedeutet eine Taktausdünnung auf den 
Linie 1 und/oder 9. Die Kapazität der Achse lässt

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
dies nicht zu. Zwar sollen auf der Linie 1 Langzüge 
eingesetzt werden. Doch bei einer Taktausdün-
nung widerspricht dies der bisher immer geäußer-
ten ERWEITERUNG der Kapazitäten, besonders 
auf der Achse Deutzer Bahnhof – Innenstadt – 
(Uni) 
Mit einer Linie 7 und einer neuen Straßenbahnlinie 
zum Bahnhof Deutz werden vielfältige Verkehrsbe-
dürfnisse erfüllt: Stärkung Ost-West-Achse und 
neue Nord-Süd-Verbindung. 
 
Ohne den Bypass der Rechtsrheinischen Nord-
Süd-Stadtbahn wird nach dem Willen die Porzer 
Bahnstrecke so stark belastet, dass Taktverdich-
tungen auf anderen Streckenverzweigungen nicht 
mehr möglich sind. Konkret wird die von allen be-
troffenen Bezirksvertretungen eingeforderte Takt-
verdichtung auf der rechtsrheinischen Linie 9 
(Drucksache 0399/2019) verhindert, wenn der 
dichtere Verkehr auf der Porzer Strecke zwangs-
weise auf die Ost-West-Achse geleitet wird. Hier 
wird die Benachteiligung der Menschen in den 
Stadtteilen Kalk, Höhenberg und Vingst zu Guns-
ten der einflussreicheren Investoren rund um den 
Deutzer Hafen bewusst in Kauf genommen. 
S-4      
S-4.1 Der Bürger gibt zu bedenken, dass bei der Ver-
kehrsplanung einige nicht unerheblichen Punkte, 
abhängig von laufenden Bebauungen nicht erfasst 
wurden, da derzeit sicher auch keine belastbaren 
Zahlen vorliegen.  
ja 
 
 
 
 
 
 
Die für die Verkehrsuntersuchungen relevanten Gewerbeflä-
chen und Entwicklungen wurden dem Gutachter mitgeteilt 
und sind – soweit aus gutachterlicher Sicht erforderlich – in 
die Bestandsaufnahme der Verkehrsuntersuchung eingeflos-
sen. Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berück-
sichtigt alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben rele-
vanten Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Es wurden 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
So fließen die Einflüsse von folgenden Bebauun-
gen nicht erkennbar in die Verkehrsplanung mit 
ein: 
 
1. Bürobau 8.000qm Fläche (LVR) im Kalten-
bornweg/Ecke Dr. Simon Straße 
2. Komplex Deutz Messe-City 
3. Bebauung Poller Damm 
4. Zukünftige Nutzung/Bebauung auf dem Ge-
lände des ehem. Praktiker-Baumarktes Poll 
5. Schließung weiterer Baulücken in Poll und 
Deutz 
6. Erweiterung Schule Im Hasental 
7. zu erwartende Erweiterung der Geschäfts-
zeile „Poller Haus" 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
sämtliche Planungen, für die ein Bebauungsplan, Vorhaben- 
und Entwicklungsplan (VEP), ein Einleitungsbeschluss, ein 
Aufstellungsbeschluss oder eine Baugenehmigung nach § 34 
BauGB vorliegt, berücksichtigt. Nicht absehbare Entwicklun-
gen, für die keine konkreten Planvorhaben bestehen, können 
nicht berücksichtigt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
S-4.2 Ebenfalls fließen Beeinträchtigungen durch De-
fekte an der Rodenkirchener Brücke und Beein-
trächtigungen durch Unfälle und Behinderungen 
auf A4, A3 und A559 nicht mit ein. 
nein Das vorgetragene Szenario stellt einen Sonderfall dar, der 
nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung sein kann 
X X 
S-4.3 Er berichtet von Behinderung des Verkehrs (auch 
Straßenbahn) auf der Siegburger Straße durch 
Lieferverkehre.  
Um die Mobilität auch älterer Menschen zu erhal-
ten, aber auch um viele Menschen zu transportie-
ren, muss der ÖPNV attraktiver werden, der Stadt-
bahnverkehr muss leistungsfähiger werden. Die 
einzig sinnvolle Lösung stellt demnach eine unter-
irdische Trasse der Stadtbahn zwischen Poll-Salm-
straße und Drehbrücke, eventuell sogar bis zur 
Deutzer Freiheit dar. 
nein Siehe Lfd. Nr. K-1 X X 
S-4.4 Der Bürger kritisiert den Vergleich mit Kopenhagen 
und schlägt als Referenzen Städte wie Prag und 
Kenntnisnahme Da Kopenhagen als eine der fahrradfreundlichsten Städte 
gilt, ist auch ein Blick und Vergleich in diese Richtung legitim. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Budapest vor, die eine ähnliche Einwohnerzahl wie 
Köln haben, ebenfalls Universitätsstädte sind und 
von einem Fluss geteilt werden. Beide Städte ha-
ben leistungsfähige ÖPNV-Systeme zu vernünfti-
gen Preisen 
S-5      
S-5.1 Die Bürgerin regt an, dass für das Verkehrsvolu-
men, welches durch die neuen Bewohnerinnen 
und Bewohner und insbesondere durch die Be-
schäftigten, die in den Deutzer Hafen pendeln wer-
den, entstehen wird, nach alternativen Lösungen 
gesucht werden soll. Hintergrund ist, dass die 
Siegburger Straße bereits heute ihr Limit erreicht 
hat. Die Pkw-Ströme in die Innenstadt und der 
Parkplatzsuchverkehr, der durch die bereits ansäs-
sigen Betriebe (Strabag, Volvo, Bürocampus) her-
vorgerufen wird, stößt gleichermaßen schon heute 
an seine Grenzen. Das Baugebiet Deutzer Hafen 
und das neue Baugebiet "Auf dem Sandberg" wer-
den Poll so stark belasten, dass der Verkehr mor-
gens und nachmittags zum Erliegen kommen wird. 
Auch die geplanten baulichen Maßnahmen (Aus-
bau Rolshover Kirchweg, Vollanschluss TÜV) wer-
den dies nicht kompensieren können. Zudem ist 
auch bereits auf der Veranstaltung durch den Ver-
kehrsgutachter erläutert worden, dass der Ausbau 
des Rolshover Kirchweges suboptimal sei. Die 
Lärmbeeinträchtigungen, die mit einem stark er-
höhten Verkehrsaufkommen besonders für den 
Deutzer Friedhof und das anliegende Wohngebiet 
verbunden wären, die vorgegebenen Radienver-
läufe der Straße sowie die Mündung der Straße 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft. Die Anregungen werden an 
den Verkehrsgutachter weitergegeben. 
Ziel der Planung ist auf jeden Fall eine autoarme Erschlie-
ßung. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
auf die Siegburger Straße und zuletzt die Depo-
nieproblematik, haben in den vergangen Jahren 
immer dazu geführt, dass von einer Ansiedlung für 
Unternehmen, der Einrichtung eines Festivalgelän-
des und dem Ausbau des Rolshover Kirchwegs 
abgesehen wurde. Von der Umgebung her, han-
delt es sich eben nicht um eine Hauptstraße, son-
dern um eine Wohngebietsstraße. 
 
Hier müssen Alternativen gefunden werden, z.B. 
die Verkehre von der A4 unmittelbar abzufangen. 
Dies wäre vielleicht im Bereich des Wasserwerkes 
möglich. Durch die Einrichtung eines Pendlerpark-
platzes und einer zusätzlichen Haltestelle der Linie 
7 oder der Buslinie würden Pendlerinnen und 
Pendler dort bequem zum ÖPNV wechseln und 
zum Deutzer Hafen wie auch in die Kölner Innen-
stadt gelangen können. Hier könnten auch Leih-
fahrräder oder alternative Mobilitätssystem ange-
boten werden. In den meisten Großstädten werden 
vergleichbare Lösungen praktiziert. Vor dem Hin-
tergrund der Feinstaub- und CO2-Belastung macht 
diese Lösung ohnehin Sinn. 
S-5.2 Eine Fahrradbrücke /-rampe an der Südbrücke ist 
alternativlos für alle Poller und Deutzer, die auf 
dem direkten Weg in die Südstadt, Rheinauhafen 
fahren müssen. Mehrere Anwesende haben bestä-
tigt, dass sie in der Südstadt arbeiten und mit dem 
Auto zur Arbeit fahren, weil das tägliche Herauf- 
und Heruntertragen des Fahrrades nicht zumutbar 
ist. Durch eine direkte Verbindung wäre man in 
wenigen Minuten auf der anderen Rheinseite. Das 
ja  Siehe Lfd. Nr. M-3.2 
 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Auto könnte abgeschafft werden. Eine gedrehe Zu-
fahrt zur Severinsbrücke ist hier keine Erleichte-
rung!  
Seit Jahren wird die Rampe rauf und runter disku-
tiert, die Bürgerinnen und Bürger wären sogar be-
reit, einen eigenen finanziellen Beitrag hierzu zu 
leisten. Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer 
Hafens muss diese Anbindung zwingend herge-
stellt werden! 
S-5.3 Standort Vollsortimenter 
Seinerzeit wurde immer kommuniziert, dass für 
das neue Wohngebiet ein Vollsortimenter benötigt 
wird, welcher nun nicht realisiert werden soll. Dafür 
wäre eine Markthalle vorgesehen, was sicherlich 
eine Bereicherung darstellen würde, aber nicht den 
kompletten Bedarf abdecken kann. Der nächste 
Vollsortimenter befindet sich auf der Deutzer Frei-
heit und ist somit keine Alternative für einen Wo-
cheneinkauf. Zumal hat dieser nur eine recht ge-
ringe Verkaufsfläche. Somit werden wieder Ver-
kehre erzeugt, die ansonsten vermeidbar wären. 
Planungsrechtlich dürfte die Zulässigkeit eines 
Vollsortimenters zudem unproblematisch sein. 
ja Innerhalb des Deutzer Hafens werden ausreichende Einzel-
handelsflächen für die Versorgung des Gebietes zur Verfü-
gung stehen. Die sogenannte „Markthalle“ wird ein Nahver-
sorger werden. Die Entwicklung von Vollsortimentern wird – 
sofern sich dies mit den Vorgaben des Einzelhandelskon-
zepts der Stadt Köln deckt – nicht ausgeschlossen. 
X X 
S-5.4 Zusammenarbeit mit Deutzer Wohnungsgenossen-
schaften 
Die Vergabe der Grundstücke, die für Wohnungs-
genossenschaften vorgesehen sind, sollte vorran-
gig an Deutzer Genossenschaften erfolgen. Viele 
Deutzer Familien warten schon seit langem auf 
adäquaten Wohnraum in unmittelbarer Umgebung 
und würden so in den Genuss kommen, alle sozia-
len Bindungen beizubehalten und eine neue Woh-
nung in ihrem Veedel beziehen zu können. 
Kenntnisnahme Genossenschaften sind im Deutzer Hafen vorgesehen. Auf-
grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes können Bewer-
bungen von Genossenschaften nicht ausschließlich oder vor-
rangig auf Deutz begrenzt werden. Deutzer Wohnungsge-
nossenschaften können selbstverständlich an den Vergabe-
verfahren teilnehmen. Die Konzeptvergabe erfolgt in einem 
separaten Vergabeverfahren und ist nicht Bestandteil des 
Bauleitplanverfahrens. 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-6 Den Bürger interessiert, wie die zukünftige Zufahrt 
für die Bewohner des neuen Deutzer Hafens erfol-
gen soll, da er in Köln-Poll wohnt und eine noch 
größere Belastung durch Durchgangsverkehr zwi-
schen Porz/Autobahn und  
Deutz/Innenstadt durch Poll befürchtet.  
Wird der Anschluss zum Autobahnzubringer in 
Deutz für einen besseren direkten Abfluss umge-
baut und eine beruhigte Zone Siegburger Str. in 
Poll eingerichtet?  
Wie soll die Zufahrt zum Schütte-Werk erfolgen, 
wenn die Schütte-Allee nach Deutz gesperrt wird? 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft. Unter anderem sind Er-
tüchtigungen der Anbindungen an die Östliche Zubringer-
straße angedacht. 
Die Anbindung des Schütte-Werks wird über die Straße Am 
Schnellert erfolgen. 
X X 
S-7      
S-7.1 Der Bürger regt an, dass diejenigen, die in das 
Quartier einziehen (Eigentümer oder Mieter) sich 
verpflichten, weitgehend auf die Nutzung eines Au-
tos innerhalb des Quartiers zu verzichten.  
Geht nicht? Amsterdam, ... und selbst Köln mit 
dem Stellwerk60, zeigen das es gehen kann. 
Wichtig: Die Spielregeln müssen vor Bezug fest-
stehen! Natürlich müssten für eine Anzahl von Au-
tos Parkmöglichkeiten außerhalb des Quartiers ge-
schaffen werden (Messeparkplatz ... Fläche süd-
lich der Rodenklrchener Brücke?)  
Und noch ein Zukunftsbeispiel: Pontevedra in Spa-
nien!.  
 
Gerade im Hinblick darauf, dass das Projekt plan-
mäßig erst 2032 beendet sein soll, gilt es weit in 
die Zukunft zu denken - wenn nicht bei solchen 
Projekten, wann sonst? Vielleicht können Sie dazu 
nein Siehe Lfd. Nr. K-21  X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
beitragen, dass diese Vision zumindest in Teilen 
bei der Planung Berücksichtigung findet? 
S-7.2 Er regt an, Verkehrsplaner mit einer Simulation zu 
beauftragen, in welcher dem Bahnverkehr auf der 
Siegburger Straße im Nadelöhr Poll eine beson-
dere Vorrangschaltung gegeben wird. Dabei soll-
ten an den Eingängen zum Nadelöhr der MIV be-
reits 2-3 Minuten bevor die nächste Straßenbahn 
einfährt gestoppt werden, damit das Gleisbett im 
Nadelöhr frei ist und die Bahn zügig das Gebiet 
durchfahren kann. 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft und in Verkehrsgutachten 
und Mobilitätsgutachten aufgenommen und in der Verkehrs-
untersuchung simuliert.  
X X 
S-8      
S-8.1 Verkehrskonzept 
Das Verkehrskonzept berücksichtigt nach Ansicht 
des Bürgers das nähere Umfeld des Bauprojektes 
nur unzureichend. Neben dem interessanten S-
Bahn Anschluss und einigen Fahrradverbindun-
gen, vermisst es die notwendige Nord-Süd-Achse 
für eine Straßenbahn, die das Viertel mit dem 
Deutzer Bahnhof verbindet. 
Es ist damit zu rechnen, dass sich das Pendlerauf-
kommen in diesem Raum erhöhen wird. In diesem 
Zusammenhang scheint es wichtig zu sein, eine 
Alternative für den Individualverkehr anzubieten, 
denn schon heute kommt es ohne die Wohnungen 
und die neuen Arbeitsplätze in den Zeiten der 
„rush hour“ zu erheblichem Rückstau auf der Sieg-
burger Straße.  
Eine Nord-Süd-Achse der Straßenbahn, die das 
Quartier mit dem Deutzer Bahnhof verbindet, 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
würde zu einer erheblichen Reduzierung des Indi-
vidualverkehrs sorgen. Gerade Berufspendler wer-
den diesen Bereich vorwiegend mit öffentlichen 
Nahverkehrsmitteln erreichen, zumal nicht davon 
auszugehen ist, dass das Verkehrsaufkommen auf 
der Siegburger Straße, das durch das gleichbe-
rechtigte Nebeneinander dreier Verkehrsträger ge-
kennzeichnet ist, räumlich entzerrt wird. 
Ferner erscheint auch die Anbindung des Kölner 
Südens an den Deutzer Bahnhof ein zukunftsori-
entiertes Vorhaben zu sein, zumal auch größere 
Bauvorhaben im Kölner Süden in Zukunft realisiert 
werden. Die geplante Anbindung des Quartiers mit 
Buslinien erhöht nur den Druck auf die Siegburger 
Straße und ist wenig zukunftsweisend.  
 
 
S-8.2 Ferner möchte der Bürger anregen, auch das nä-
here Wohnumfeld in dem Verkehrskonzept zu be-
rücksichtigen. So können z.B. weite Bereiche in 
Poll wie z.B. der Poller Kirchweg nur über Alt-Poll 
bzw. über den „Schnellert" erreicht werden.  
Wie beabsichtigt man dieses Nadelöhr planerisch 
zu entzerren? Wie geht man damit um, dass der 
Parkdruck auf die umliegenden Gebiete nicht zu-
nimmt?  
 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Be-reich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft und in Verkehrsgutachten 
und Mobilitätsgut-achten aufgenommen. 
X X 
S-8.3 Die anvisierte Fahrradrampe auf die Südbrücke 
sollte unabhängig von dem Bauprojekt bereits jetzt 
zeitnah realisiert werden. Leider sehen Frauen in 
den Abendstunden von der Nutzung ab, da der 
Aufgang (Tragen des Fahrrads) nicht nur mühsam 
ist, sondern der Aufgang durch seine Verwickelung 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
und Uneinsehbarkeit Ängste auslöst. Es wäre wün-
schenswert, wenn an dieser Stelle ein vermeintlich 
sicherer öffentlicher Raum geschafft würde. Selbst-
verständlich müsste auf der anderen Rheinseite 
ergänzend eine Rampe für Fahrräder errichtet wer-
den. 
S-8.4 Lärmemissionen 
In dem Gesamtkonzept wurde eine räumliche Ab-
schottung des Baugebiets gegen Lärmemissionen 
dargelegt. Man beabsichtigt in der Nähe der Eisen-
bahn deshalb vorwiegend Gewerbefunktion zu rea-
lisieren. Bei der vorliegenden Planung wird es zu 
Lärmreflexionen in Richtung Poll kommen. Ist eine 
Abschottung in Richtung Poll ebenfalls angedacht 
oder wird dieser Bereich in den Planungen außen-
vorgelassen? 
ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X 
S-8.5 In den Planungen wurde dargelegt, dass das We-
genetz in dem Bauprojekt um drei Meter angeho-
ben werden soll. Es bestehen Unklarheiten wie die 
Übergänge zu den umliegenden Gebieten realisiert 
werden sollen. Es wäre schön, wenn die Über-
gänge „sanft“ realisiert werden könnten, so dass 
das Quartier in das Umfeld eingebunden ist.  
ja Zur Sicherstellung der Erschließung im Hochwasserfall ist 
das Straßenniveau innerhalb des Deutzer Hafens mit einer 
Höhe von 47,2 m ü.NHN geplant. Die Siegburger Straße 
weist an der Grenze zum Deutzer Hafen Höhen zwischen 
etwa 46,4 m und 47,5 m ü.NHN auf. Am Schnellert im Be-
reich der Alfred-Schütte-Allee liegt die Oberfläche der Straße 
bei etwa 46,5 m ü.NHN. Insofern liegt die zu überwindende 
Höhendifferenz im Bereich der Straßenanschlüsse bei unter 
einem Meter. 
Die Höhendifferenzen der Straßenanschlüsse sowie zwi-
schen Straße und Hafenpromenade werden durch sanfte und 
barrierefreie Übergänge verbunden. Der Integrierte Plan 
sieht außerdem sog. Kant- und Sockelzonen mit z.B. Sitzstu-
fen, Terrassen oder begrünten Hangsituationen vor, um die 
Höhendifferenzen zu überbrücken. 
X X 
S-9 Die Bürger bemängeln eine Benachteiligung von 
Baugruppen.  
Kenntnisnahme Baugruppen sind im Deutzer Hafen ausdrücklich gewünscht. 
Über das gesamte Gebiet soll es zu einer gleichmäßigen 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
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BP 
rel. 
Werden die Baugruppen in der Größenordnung 
von 20-30 WE, wie von „moderne Stadt“ geplant, 
im gesamten Gebiet verteilt angesiedelt und je 
Baufeld nur ein bis zwei Baugruppen zugelassen 
führt dies zu einer schwachen Position der Bau-
gruppe gegenüber einem Investor, der ganze Bau-
felder erwirbt.  
Baugruppen sind eine wichtige Ergänzung zu den 
sonstigen Angeboten des Wohnungsmarktes sind 
durchmischt, bunt und vielfältig,  tragen zu einer 
sozialen Stabilisierung und kulturellen Belebung 
von Neubauvierteln bei und realisieren nachhaltige 
innovative Konzepte.   
Durchmischung der verschiedenen Wohnformen kommen, 
dies soll sich auch bis auf die Baufeldebene widerspiegeln. 
Die Vergabe soll über Konzeptvergaben erfolgen. Eine Be-
nachteiligung von Baugruppen soll ausgeschlossen werden. 
Zu prüfen wären bestimmte Vorgaben und Kriterien für die 
Konzeptvergabeverfahren wie z.B. eine Mindestanzahl an 
Baugruppen, die pro Baufeld realisiert werden sollen. Die 
Konzeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfah-
ren und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
S-10      
S-10.1 Ein lebendiges und urbanes Hafenviertel benötigt 
neben Quartieren zum Arbeiten und Schlafen auch 
vielfältige Angebote zur kulturellen und sozialen 
Nahversorgung. 
 
 
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. Es sind außerdem eine Grund-
schule sowie 7 Kitas und ein Lebensmittel-Nahversorger im 
Deutzer Hafen geplant.  
 
X X 
S-10.2 Bitte um Erhalt der bisherigen Angebote der Dro-
genhilfe am gleichen Ort oder mindestens im glei-
chen Gebiet und ähnlichen Konditionen 
ja Mit der Drogenhilfe sollen Gespräche geführt werden und 
nach Lösungen für einen neuen Standort im Gebiet oder der 
Nähe gesucht werden. 
 X 
S-11      
S-11.1 Fahrradrampe zur Südbrücke:  
Wunsch der Beschleunigung der Errichtung und 
gleichzeitiger Bau einer Rampe auf der linken 
Rheinseite.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-8.3 
 
 X 
S-11.2 Soziale Durchmischung: 
Die versprochene 30 Prozent-Quote für Sozialwoh-
nungen ist unbedingt einzuhalten, ohne die belieb-
Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko-
operativen Baulandmodell 30% betragen. 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
ten üblichen Ausreden, wie z.B. eine wirtschaftli-
che Unrentabilität. Die Stadt wird sich daran mes-
sen lassen müssen. Die traurige Alternative wäre 
ein zweiter sozial monotoner Rheinauhafen. Zu 
hoffen ist auch auf zahlreiche Baugruppen, die un-
abhängig von Investoren oder Bauträgern Vielfalt 
und Lebendigkeit versprechen. Die Stadt sollte 
sich ernsthaft bemühen, Baugruppen zu unterstüt-
zen. Das gleiche gilt für Wohnungsbaugesellschaf-
ten. Devise: Im Zweifel für Diversität und gegen 
den monetären Gewinn. 
Im Rahmen der Vergabeverfahren sind frühzeitige Bewer-
bungen von Baugruppen ausdrücklich gewünscht. Die Kon-
zeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren 
und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
Siehe auch Lfd. Nr. S-9  
S-11.3 Ein Biergarten - einfache Lebensqualiät für die 
neuen Bewohner und alle Kölner: 
Köln wird von etlichen Kilometern Rhein durch-
strömt, doch schöne Biergärten, wie ich sie aus 
zahlreichen anderen an Flüssen gelegenen Städ-
ten kenne sind seltsamerweise äußerst rar. Vorbild 
sind ausdrücklich nicht solche Etablissements wie 
in der Altstadt. Schon seit Jahren träume ich als 
Deutzer Bewohner von einem schlichten, schönen 
Ort zur Einkehr unter offenem Himmel irgendwo 
am rechten Rheinufer, am besten mit Teilen so-
wohl in der Sonne als auch unter Bäumen. Der im 
Rahmenplan als "Park 3" vermerkte Grünbereich, 
zwischen Drehbrücke und der bestehen und erhal-
tenswerten Holzhalle, zwischen neuer Promenade 
und der Alfred-Schütte-Allee scheint meiner Mei-
nung nach ideal zu sein. 
 
Östlich angrenzend ist zwar der Schulblock vorge-
sehen, auch ein Spielplatz ist vermerkt, doch das 
scheint keine allzu großen Interessenskonflikte 
hervorzurufen, da die übliche Biergartenzeiten 
nein Die Promenade sowie die angrenzenden Plätze und Parks 
bieten Raum für die Naherholung im Zusammenhang mit ei-
ner gastronomischen Bewirtschaftung. Die Poller Wiesen 
sind Landschaftsschutzgebiet für die ruhige Naherholung. 
Die Gastronomie wird daher voraussichtlich verstärkt auf den 
Plätzen und an der Hafenpromenade um das Hafenbecken 
verortet werden. Schiffe mit kulturellen und gastronomischen 
Nutzungen werden auch hinsichtlich Lärmemissionen und 
der Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung im 
weiteren Verfahren geprüft. 
Park 3 dient vor allem der Bereitstellung von Grünflächen 
und öffentlichen Spielflächen, so dass eine gastronomische 
Nutzung in diesem Bereich nicht in Frage kommt. 
 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nach der Schulzeit und am Wochenende stattfin-
den. Auch eine typische Lärmbelästigung z.B. für 
neue Anwohner in der gegenüberliegenden Mühle 
sollte sich in städtisch üblichen und lebendigen 
Rahmen halten lassen (zb keine Musik) Im inneren 
Bereich des Hafens wäre das wohl zuviel des Gu-
ten für die Bewohner, aber an dieser Stelle ist das 
eine einmalige Chance für eine liebenswerte Stadt, 
die bedacht werden sollte. Durch geschickte Rah-
menbedienungen kann eine ballermaneske Ver-
ramschung meines Erachtens wirkungsvoll verhin-
dert werden. Als eine Alternative könnte ich mir ein 
Schiff an selber Stelle im Hafen vorstellen, a la der 
"Alte Liebe" in Rodenkirchen.  
 
S-12      
S-12.1 Grundsätzlich hält der Bürger eine maßvolle Nach-
verdichtung immer für besser als eine Versiege-
lung von neuem Bauland, dennoch sollten die 
Probleme durch die entsprechende Verdichtung 
weitsichtig angegangen werden, es wäre bei allen 
Mühen schade wenn der Eindruck entsteht, das 
hier ein neues Viertel sehr zu Lasten der vorhan-
denen Viertel etabliert würde. 
 
ja Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll sich 
in die bestehenden Stadtteile einfügen, diese ergänzen und 
einen Mehrwert in der Stadtstruktur darstellen. Die umliegen-
den Stadtteile wurden bereits bei bei der Entwicklung des In-
tegrierten Plans berücksichtigt. 
X X 
S-12.2 Große Sorgen bereiten dem Bürger die Planungen 
zum Verkehr, die sehr lokal gedacht (Überarbei-
tung der Siegburger Straße) wirken. In Kombina-
tion mit den Entwicklungen im Bereich der ehema-
ligen KHD-Hallen (Coloneum etc. an der Deutz-
Mühlheimer Straße usw.) dann werden Engpunkte 
wie die Messe oder die Deutzer Brücke zur ver-
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im 
engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens erkannt. 
Entsprechende Maßnahmen sowie deren Sicherstellung im 
Planverfahren werden zzt. geprüft. 
Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berücksichtigt 
alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben rele vanten 
Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Damit wird eine zu 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
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BP 
rel. 
kehrlichen Schreckensvision. Gerade die Über-
gänge an der Deutzer Brücke sind jetzt schon un-
terdimensioniert, und mit zunehmendem Rad- und 
Autoverkehr wird das nicht besser werden.  
Wenn die gesamte Stadt, und nicht nur der Deut-
zer Hafen lebenswert bleiben soll, dann müsste die 
Verkehrsplanung weniger lokal sondern viel weit-
reichender und vorausschauender betrieben wer-
den (z.B. West-Ost U-Bahn unter dem Rhein zur 
Entlastung Heumarkt/Deutzer Freiheit und Verbes-
serung der Übergänge usw.). 
lokale Betrachtung vermieden und sichergestellt, dass das 
Verkehrsgeschehen ganzheitlich betrachtet und bewertet 
wird. 
S-13 Fahrradroute über die Südbrücke 
Der Bürger bezeichnet die Fahrt mit dem Fahrrad 
über die Südbrücke als Zumutung. Da im Treppen-
turm ein hohes Maß an Verschmutzung und Müll 
vorhanden ist.  
Bei einer Ertüchtigung der Route über die Südbrü-
cke sollten folgende Aspekte Bedacht werden: 
 
Breite der Wege / Bestandssituation 
Die Breite des Fuß- und Radwegs auf der Brücke 
ist besonders auf dem Abschnitt über den Poller 
Wiesen während des Berufsverkehrs jetzt bereits 
viel zu eng. Auf beiden Seiten in beide Richtungen 
durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger genutzt 
kommt es regelmäßig zu gefährlichen Ausweich-
manövern. Für zwei Radfahrer im Gegenverkehr 
ist es eigentlich zu eng. Der Bürger schlägt vor die-
sen Missstand durch eine zusätzliche oder stark-
verbreiterte Spur auf mindestens einer Seite zu be-
heben. Die Durchfahrt durch den Brückenturm wird 
ein Nadelöhr bleiben, wenn nicht eine Spur außen 
herum geführt wird. 
 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 
 
X X

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/ 41 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Fortsetzung linksrheinisch 
Dem Bürger ist kein Konzept für die Fortsetzung 
auf der linksrheinischen Seite bekannt und 
wünscht sich ein solsches. Da die Querung der 
Rheinuferstraße mit Priorisierung des Auto- und 
KVB-Verkehrs ein weiters Hindernis in Ost-West-
Richtung darstellt, wäre hier eine Lösung wün-
schenswert, die sowohl ein Abbiegen auf den 
Fahrradweg am Ufer als auch eine Überquerung 
bis hin zur Alteburger Straße bzw. Römerpark zu-
lässt. 
 
Rampe rechtsrheinisch 
Der Vorschlag des sog. „Schweineohrs“, also einer 
kreisförmigen Rampe, scheint dem Bürger über-
denkenswert. Eine gerade Rampe am Bahndamm 
entlang (auf Bahngelände) parallel zu „Am Schnel-
lert“ oder sogar eine gerade Rampe parallel zur 
Brücke vom Treppenturm bis zum ersten Brücken-
pfeiler (und um diesen herum) sollten geprüft wer-
den. Mit der zweiten Variante könnte auch der 
enge Teil der Brücke umgangen werden. 
 
Der Bürger wünscht sich eine Inaugenschein-
nahme der der Situation morgens um 7:30 Uhr 
durch die Planungsverantwortlichen, um sich ein 
Bild zu machen von dem Szenario mit dem zusätz-
lichen Aufkommen des hinzukommenden Deutzer 
Hafens.  
Er befürchtet, dass es zu der in Köln üblichen halb-
herzigen und nicht zu Ende gedachten Lösung, die 
den Anforderungen nicht gewachsen sein wird, 
kommt. Da es ja schließlich auch möglich ist über 
die Severinsbrücke zu fahren.

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/ 42 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-14      
S-14.1 Mobilität:  
Von herausragender Bedeutung zur Bewältigung 
der zu erwartenden zusätzlichen Verkehre ist eine 
zukünftige Verbesserung der Straßenbahn-Anbin-
dung und der Radverkehrs-Anbindung. 
 
 
 
 
 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im 
engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens erkannt. 
 
X X 
S-14.2 Radverkehr:  
Die seit vielen Jahren geplante barrierefreie Auf-
stiegsmöglichkeit der Südbrücke soll nun zügig 
umgesetzt werden, möglichst im zeitlichen Vorlauf 
zum neuen Stadtquartier. Um von den Planungen 
des Deutzer Hafens unabhängig zu sein, wird eine 
Rampenlösung angeregt, die in die Bahnböschung 
integriert wird (vgl. Hohenzollernbrücke, Rampe an 
der Deutzer Messe). Die bislang favorisierte Spin-
dellösung ist flächenintensiv und von der Umset-
zung des neuen Stadtquartiers abhängig.  
Die mangelhafte und gefährliche Anbindung des 
von der Severinsbrücke kommenden Radweges 
über die Siegburger Straße Richtung Deutzer Ha-
fen muss dringend verbessert werden. Die aktuelle 
Querungsmöglichkeit der Siegburger Straße ist 
sehr gefährlich. Auf-grund der fehlenden Durch-
gängigkeit des Radweges und der nicht aufeinan-
der abgestimmten Fußgängerampeln über die 
Siegburger Straße wird oft verkehrswidrig gefah-
ren. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-13 X X

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/ 43 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-14.3 Straßenbahn:  
Zur Entlastung der bereits heute in Berufsver-
kehrszeiten sehr überlasteten Linie 7 wird eine 
neue Bahnlinie angeregt, die von Porz kommend, 
bis zum Bahnhof Deutz durchfährt. Das hätte auch 
für alle südlichen, rechtsrheinischen Stadtteile 
(Poll, Porz, Zündorf) den großen Vorteil, dass der 
Deutzer DB-Bahnhof ohne aufwändiges Umstei-
gen an der Deutzer Freiheit (auseinanderliegende 
Haltestellen!) viel besser erreichbar wäre Als Ne-
beneffekt könnte dadurch der Hauptbahnhof ent-
lastet werden . Da das Umsteigen an der der Deut-
zer Freiheit so zeitaufwändig ist, ist der ca. 7-
10minütige Fußweg aktuell das kleinere Übel, 
kommt je-doch für viele mobilitätseingeschränkte 
Bürger und Kinderwagen oder Menschen mit 
Reise-gepäck nicht in Frage.  
Die aktuellen Bahnsteige der Linie 7 an der Deut-
zer Freiheit sind derzeit deutlich zu schmal. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-14.4 Individualverkehr:  
Bei der Verkehrserschließung des neuen Stadt-
quartiers muss auch zukünftig gewährleistet sein, 
dass die vorhanden neuen Wohngebiete entlang 
des Poller Kirchweges (südlich der Südbrücke) 
weiterhin für Kfz erreichbar sind. Aufgrund der 
zahlreichen in Richtung Siegburger Straße hin ori-
entierten Einbahnstraßen sind diese Wohngebiete 
und die südlich des Poller Kirchweges gelegenen 
Gewerbebetriebe (einschl. des stark frequentierten 
Aldi-Marktes) bereits heute lediglich über die 
Straße „Am Schnellert“ erreichbar (wenn man von 
der städte-baulich unerwünschten umwegigen, 
ja Konkrete Planungen und Regelungen für den motorisierten 
Individualverkehr werden im Rahmen des Verkehrsgutach-
tens benannt und im zeitlichen Zusammenhang mit dem 
Bauleitplanverfahren umgesetzt, sind jedoch nicht Rege-
lungsgegenstand der Bauleitplanung. Nach Abschluss des 
Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse 
im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer 
geeigneter Form Berücksichtigung finden. 
X X

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/ 44 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nicht für höheres Verkehrsaufkommen ausrei-
chend ausgebauten und anwohnerstörenden An-
bindung über Alt-Poll absieht).  
Es ist deshalb wichtig, dass die Straße „Am 
Schnellert“ auch zukünftig verkehrlich leistungsfä-
hig bleibt und möglichst durch eine Wiederanbin-
dung der Raiffeisenstraße an den Poller Kirchweg 
entlastet wird. 
S-14.5 Da durch den Deutzer Hafen zukünftig ein erhebli-
cher Parkdruck auf den Poller Kirchweg (südlich 
der Südbrücke) entstehen wird, wird auf für diesen 
Bereich die Einführung eines eigenen Anwohner-
parkens vorgeschlagen. Der dort vorhandene 
Parkraum ist derzeit durch Anwohner und Arbeit-
nehmer bereits vollständig ausgelastet. 
ja Die Straße Am Schnellert wird auch künftig mit der Alfred-
Schütte-Allee südlich des Bahndamms verbunden bleiben. 
Eine Parkraumbewirtschaftung südlich des Bahndamms ist 
geplant. 
X X 
S-14.6 Ausweitung des Städtebaulichen Konzepts:  
Aufgrund des entstehenden Entwicklungsdrucks 
und der räumlichen Verflechtungen wird angeregt, 
die Bereiche südlich der Südbrücke entlang des 
Poller Kirchweges konzeptionell in die aktuellen 
Planungen mit einzubeziehen. Dort sind zahlreiche 
untergenutzte Gewerbeflächen vorhandenen, die 
in den letzten Jahren sukzessiv in Wohnbauflä-
chen um-gewandelt wurden. Um städtebaulichen 
Wildwuchs zu vermeiden besteht hier ein städte-
baulicher Ordnungsbedarf. 
nein Eine Ausweitung des städtebaulichen Konzepts auf die Flä-
chen südlich des Bahndamms ist nicht vorgesehen. Der 
Deutzer Hafen stellt eine hinsichtlich ihrer Entwicklung zu-
sammenhängende Einheit dar – insbesondere aufgrund der 
Lage am Hafenbecken und der Hochwasserproblematik. Auf 
der Basis des Integrierten Plans wird auf die Entwicklung die-
ser Einheit hingearbeitet. Einen städtebaulichen Ordnungs-
bedarf südlich des Bahndamms kann durch eine unabhän-
gige Planung Rechnung getragen werden. 
X X 
S-14.7 Immissionen:  
Die entlang der Südbrücke geplante Lärmschutz-
bebauung für das neue Quartier darf nicht zu einer 
Verschlechterung der Lärmsituation für die Wohn-
gebiete südlich der Südbrücke führen. Es muss 
ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
vermieden werden, dass durch die neue Lärm-
schutzbebauung der Bahnlärm verstärkt in die vor-
handenen Wohnquartiere reflektiert wird. 
S-15      
S-15.1 Bebauung Am Schnellert  
Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen 
für die Gebäude am Schnellert. Hier sind sehr 
hohe, massive, dunkle Gebäude vorgesehen 
(Block). Für viele Radfahrer oder Fußgänger aus 
Poll kommend Richtung Rhein/Südstadt fah-
rend/gehend entsteht durch den Weg zwischen 
„Gebäude-Wand“ und Bahntrasse ein neuer, unbe-
lebter, dunkler „Angstraum“ ohne Ausweichmög-
lichkeiten. Derzeit ist der Weg besonders nachts 
auch nicht sehr einladend, aber so sind die Gege-
benheiten nun. Jetzt steht eine neue Planung an, 
und Veränderungen sind möglich und notwendig! 
Wenn Fahrradverkehr unterstützt und Autoverkehr 
verhindert werden soll, muss dieser Weg (v.a. 
nachts in die Südstadt und zurück) sicher und 
selbstverständlich werden! 
 
teilweise Die städtebauliche Kubatur der Gebäude Am Schnellert ba-
siert auf dem Integrierten Plan, dessen Verteilung der Bau-
masse im Stadtbild sowie den Anforderungen an den Lärm-
schutz zur Bahnstrecke. Durch die Bildung der Baublöcke 
und die damit verbundene Anbindung an den Poller Kirch-
weg, die Hafenpromenaden und die Quartiersstraße soll die-
ser Bereich an die intensiv genutzte Umgebung des Hafen-
beckens angebunden werden. Alleine durch die Nutzungsin-
tensivierung des Deutzer Hafens wird der Bereich der Straße 
belebt werden. Jenseits der Bauleitplanung soll durch bauli-
che Gestaltung, Beleuchtung etc. sichergestellt werden, dass 
keine Angsträume entstehen. Durch zusätzliche Öffnungen 
von der Straße Am Schnellert zur Promenade und zur ge-
planten Quartiersstraße wird auch die bestehende „Gebäu-
dewand“ ohne Ausweichmöglichkeiten aufgelöst. 
 
 X 
S-15.2 Verlängerung Poller Kirchweg  
Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen 
für den Ausbau der Verlängerung des Poller Kirch-
wegs. Der Weg wird ohnehin genutzt und kann 
durch eine Abbiegung über das TÜV-Gelände wei-
terhin gut als Anschlussstelle genutzt werden oder 
durch die Verbesserung der Zufahrt zur Auffahrt 
Grauer Stein. Ein Aus-/Neubau einer Verlängerung 
des Kirchweges Richtung Verkehrsübungsplatz ist 
damit überflüssig, insbesondere da sich in den 
ja Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen werden verschie-
dene Verkehrswegeführungen geprüft.  
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Kleingärten und auf den Feldern wichtige Ökosys-
teme angesiedelt haben. 
 
 
S-15.3 Alfred-Schütte-Allee  
Die Straße sollte südlich der Brücke weiterhin be-
fahrbar bleiben. 
ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im Bereich zwischen Drehbrü-
cke und Südbrücke als Fuß- und Radweg umgebaut. Südlich 
der Südbrücke bleibt die bestehende Straßenführung mit Au-
toverkehr bestehen. 
X X 
S-16      
S-16.1 Die bisherige Planung lässt nicht erkennen, dass 
die Belange des Gewerbebetriebs des Bürgers in 
ausreichender Weise Berücksichtigung gefunden 
haben. Insbesondere wurden die Belange der ver-
kehrlichen Erschließung des Betriebsgeländes bis-
her unzureichend ermittelt und bewertet. Es fehlt 
grundlegend eine baugebietsübergreifende sach-
gerechte Auseinandersetzung mit der Verkehrs- 
und auch der Lärmproblematik. 
 
Der Bürger ist sehr an der Erarbeitung einer ge-
meinsamen Lösung interessiert. Das weitere Bau-
leitplanverfahren will er konstruktiv und somit dem 
Ansatz einer guten Nachbarschaft begleiten. Im In-
teresse der Zukunftssicherung seines Standortes 
und des Erhalts seiner hochqualifizierten Arbeits-
plätze besteht er aber auf eine sachgerechte Be-
rücksichtigung seiner Belange. 
 
 
ja Die Verkehre des Gewerbebetriebes wurden im Rahmen der 
Verkehrsuntersuchungen ermittelt und in das Mobilitätskon-
zept aufgenommen. Dafür wurden aktuelle Verkehrserhebun-
gen mittels Verkehrszählungen über 24 bis 72 Stunden an al-
len Knotenpunkten durchgeführt, u.a. an der Kreuzung Am 
Schnellert/Siegburger Straße, über die der Verkehr zum Ge-
werbebetrieb abgewickelt wird. 
 
Die Lärmemissionen des Betriebes wurden in das Lärmgut-
achten aufgenommen und bei der Planung der städtebauli-
chen Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt. 
 
In den Gutachten wurden alle Bestandsdaten aufgenommen. 
Nicht berücksichtigt sind Planungs- oder Bauvorhaben des 
Gewerbebetriebes, die der Stadt zum aktuellen Zeitpunkt 
nicht vorliegen, z.B. in Form einer Bauvoranfrage oder eines 
Bauleitplanverfahrens. 
 
Es ist der Stadt ein Anliegen, eine gemeinsame Lösung zu 
finden. Es haben bereits mehrere Abstimmungstermine mit 
dem Betrieb, den städtischen Vertretern sowie den Verkehrs-
planern stattgefunden. 
 
X X

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/ 47 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-16.2 Unzureichende Ermittlung des Abwägungsmateri-
als: 
Ausgehend von der bisherigen Planung würde das 
städtebauliche Planungskonzept gegen das bau-
planungsrechtliche Gebot der gerechten Abwä-
gung verstoßen. Denn das Abwägungsmaterial 
wurde bisher entgegen § 2 Abs. 3 BauGB unzu-
reichend ermittelt 
nein Gemäß dem Abwägungsgebot nach § 1 Absatz 7 BauGB 
sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und 
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht 
abzuwägen. Gemäß § 2 Absatz 3 BauGB sind die Belange, 
die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmate-
rial) zu ermitteln und zu bewerten. 
Das Abwägungsmaterial, in diesem Fall also die Verkehrser-
hebungen sowie die Lärmemissionen werden nach dem ak-
tuellen Stand der Technik ermittelt und in die entsprechen-
den Gutachten eingestellt. Die Verkehrserhebungen wurden 
mittels Verkehrszählungen durchgeführt. Die Lärmemissio-
nen werden im Lauf des weiteren Verfahrens im Rahmen des 
Umweltberichts in einer schalltechnischen Untersuchung er-
mittelt und in das Verfahren eingestellt. Im Sinne einer ge-
rechten Abwägung aller Belange, kann nur vom Bestand o-
der von bereits bekannten bzw. der Stadt vorliegenden Pla-
nungen ausgegangen werden. 
Es liegt also kein Abwägungsdefizit vor, da das Abwägungs-
material hinreichend ermittelt wurde, siehe auch Lfd. Nr. S-
16.1. 
X X 
S-16.3 Belange des Lärmschutzes 
Die bisherige Planung erscheint uns die Belange 
des Lärmschutzes ebenfalls nicht ausreichend zu 
berücksichtigten. Uns ist es insbesondere wichtig, 
dass in dem an das Plangebiet angrenzenden In-
dustrie- und Gewerbegebiet die Errichtung industri-
eller Anlagen auch nach Entstehung des Stadt-
quartiers möglich und der geplante Lärmschutz 
auch dafür noch ausreichend ist. 
ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wird eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de-
zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht-
lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun-
gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei werden die angren-
zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands sowie ihrer 
Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse berücksichtigt. 
Das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet ist nach § 
34 BauGB zu beurteilen. In der Lärmuntersuchung wird die 
aktuelle Genehmigungssituation berücksichtigt:  
 Bahndamm, 
 Entfernung zum Plangebiet, 
 Geplante abschirmende Bebauung mit Gewerbe ent-
lang des Bahndamms, 
X X

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/ 48 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Östlich des Plangebietes gibt es bereits schutzwür-
dige Wohnbebauung, die deutlich dichter an dem Be-
trieb liegt, als das Plangebiet.  
Durch die schon vorhandenen Lärmemissionen und die ge-
planten Lärmminderungsmaßnahmen ist von keiner Be-
schränkung einer zukünftigen Betriebserweiterung auszuge-
hen. Die möglichen Lärmemissionen bei einer Erweiterung 
des Betriebs sind bei einer tatsächlichen Erweiterung zu un-
tersuchen. 
S-16.4 Grundsatz der Konfliktbewältigung 
Bisher scheinen uns weder die vom dem Betrieb 
unserer M andantin ausgehenden Lärmbelastun-
gen ausreichend berücksichtigt noch die Gegeben-
heiten vor Ort daraufhin überprüft worden zu sein, 
ob eine gute verkehrliche Erschließung unseres 
Gewerbebetriebs auch nach Entstehung des 
Stadtquartiers gewährleistet wird. Es ist nicht er-
kennbar, wie die Konflikte einer zuverlässigen Lö-
sung zugeführt werden. 
ja Das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung beinhaltet, 
dass jeder Bauleitplan die ihm zuzurechnenden Konflikte be-
wältigen muss, also die betroffenen Belange untereinander 
zu einem gerechten Ausgleich bringt. Das Gebot der Konflikt-
bewältigung gilt aber nicht uneingeschränkt und undifferen-
ziert. Zu beachten sind zunächst die der Bebauungsplanung 
allgemein gesetzten Grenzen. So ist die Stadt bei der An-
wendung des Erforderlichkeitsgrundsatzes des § 1 Absatz 3 
BauGB an den Katalog zulässiger Festsetzungen in § 9 
BauGB gebunden. In der Tendenz gegenläufig zum Grund-
satz der planerischen Konfliktbewältigung, aber ebenfalls aus 
dem Erforderlichkeitsprinzip abgeleitet, ist der Grundsatz der 
planerischen Zurückhaltung.  
Gleichwohl ist das Ziel der städtebaulichen Entwicklung des 
Deutzer Hafens, die entstehenden Konflikte zu minimieren 
und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Die dezidier-
ten Verkehrsuntersuchungen sowie das M obilitätskonzept 
ebenso wie die bereits erstellten sowie geplanten Lärmgut-
achten und schalltechnischen Untersuchungen bilden dafür 
die Grundlage. 
Des Weiteren wird die direkte verkehrliche Erschließung des 
Gewerbebetriebs nicht verändert. Zudem wird durch die Um-
gestaltungsvorschläge für die Straße Am Schnellert das Ver-
kehrssystem im unmittelbaren Umfeld ertüchtigt. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
   Hinweis: 
Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde 
nach der Frist um die folgenden Punkte ergänzt. Die verspä-
tet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num-
mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert 
und bewertet. 
  
S-16.5 Berücksichtigung der Pendlerverkehre 
Das Mobilitätskonzept der Stadt Köln richtet sich 
nach den Leitzielen des Strategiepapiers „Köln 
mobil 2025", dessen Ziel es ist, den Anteil des 
MIVs auf 33% zu reduzieren. Ausweislich der Prä-
sentation der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
zur Berechnung der durch die Entwicklung des 
Deutzer Hafens zu erwartenden Neuverkehre, soll 
der MIV-Anteil aufgrund des Mobilitätskonzepts 
von heute 30% auf 25% in 2035  sinken.  
Grundlage dieser Berechnung bildet jedoch ledig-
lich der Wegezweck „Wohnen". Der Wegezweck 
gibt Aufschluss darüber, für welchen Zweck eine 
Person einen Weg zurücklegt. Das bedeutet, dass 
der Wegezweck „Wohnen" lediglich diejenigen 
Verkehrsströme berücksichtigt, die die Bewohner 
des Plangebiets zukünftig zurücklegen werden, um 
zu ihren Wohnungen zu gelangen. Keine Berück-
sichtigung findet derzeit jedoch der Pendlerver-
kehr, d.h. die Verkehrswege derjenigen Personen, 
die außerhalb Kölns wohnen und ihre Arbeitsstelle 
in der Stadt haben. Ausweislich der Aussage des 
Verkehrsplaners liegen die Daten der Pendlerver-
kehre derzeit noch nicht vor, so dass diese bisher 
keine Berücksichtigung bei den Berechnungen fin-
den konnten.  
Nach Angaben des online abrufbaren Pendleratlas 
NRW (www.pendleratlas.nrw.de) pendelten in 
ja Die Pendlerverkehre sind im Mobilitätskonzept berücksich-
tigt. Das Mobilitätskonzept berücksichtigt neben dem Wege-
zweck Wohnen durchaus auch andere Zwecke. Es sieht für 
Nutzergruppen unterschiedliche Verkehrserzeugungen vor, 
z.B. für Wohnen, Arbeiten und Freizeit.  
So werden durch das Mobilitätskonzept für den Zweck Arbei-
ten ein Rückgang des MIV-Anteils von 53% auf 43% (2035) 
sowie für die Freizeit ein Absenken von 38% auf 32% prog-
nostiziert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
2017 täglich 337.359 Personen nach Köln, um dort 
zu arbeiten. Ein Vergleich dieser Anzahl zu der 
Einwohneranzahl Kölns von 1.077.611 (2017) ver-
deutlicht, wie hoch der Anteil der Pendler ist. Es ist 
daher davon auszugehen, dass auch die Verkehrs-
wege einer großen Anzahl an Pendlern das Plan-
gebiet rund um den Deutzer Hafen queren werden, 
da dieses aufgrund der Nähe zur A4 und A559 
eine beliebte Route der Pendler zur Innenstadt ist. 
Diese Verkehrswege müssen daher im Verkehrs-
gutachten ebenfalls unbedingt berücksichtigt wer-
den.  
 
Die vom Gewerbebetrieb verursachten Verkehrs-
ströme werden in den kommenden Jahren zuneh-
men. Die Anzahl der Kfz wird demnach von 940 
auf 1541 am Tag steigen. Hinzu kommt die erheb-
liche Verkehrszunahme durch die wohnliche und 
gewerbliche Nutzung des neuen Stadtquartiers. 
Darüber hinaus wird auch die Anzahl an Pendlern, 
die durch das neue Stadtquartier fahren werden, 
erheblich steigen.  
Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie diese Verkehrs-
ströme zukünftig planerisch bewältigt werden sol-
len. Eine baugebietsübergreifende Auseinander-
setzung mit der Verkehrsproblematik muss aber 
zwingend erfolgen, soll eine sachgerechte Ausei-
nandersetzung mit dem Interesse unseres Hauses 
an einer ungehinderten verkehrlichen Erschließung 
unseres Werkes erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen des Mobili-
tätskonzepts auch über den Deutzer Hafen hinaus, ihre Wir-
kung entfalten. Insbesondere die langfristigen Maßnahmen 
der Straßenbahn und S-Bahn sowie die kurzfristige Maß-
nahme der Buslinie zum Deutzer Bahnhof werden das Mobili-
tätsverhalten der Menschen, die im oder in der Nähe des 
Deutzer Hafens arbeiten, maßgeblich beeinflussen. Auch die 
langfristigen Verkehrsströme sind in den Verkehrsuntersu-
chungen sowie dem Mobilitätskonzept verankert und finden 
in den geplanten verkehrlichen klein- und großräumigen 
Maßnahmen Berücksichtigung.  
Betriebserweiterungen des Gewerbebetriebs sind nicht Ge-
genstand der Verkehrsuntersuchungen für die Entwicklung 
des Deutzer Hafens. Eventuell geplante Erweiterungen sind 
bei konkreter Antragstellung durch den Gewerbebetrieb über 
gesonderte Untersuchungen zum Nachweis der gesicherten 
Erschließung zu prüfen. 
S-16.6 Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen 
Das Verkehrsgutachten sieht ein Erschließungs-
konzept mit mehreren Um- und Ausbaumaßnah-
men des bestehenden Verkehrsnetzes rund um 
ja Die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen, die außerhalb des 
Plangebiets liegen, sind entweder durch bauleitplanerische 
Festsetzungen oder anderweitige Maßnahmen planungs-
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
das Planungsgebiet vor. Die bisherige Planung 
geht davon aus, dass die verkehrliche Erschlie-
ßung des neuen Quartiers sowie die Sicherheit 
und Leichtigkeit des zukünftig durchquerenden 
Verkehrs diese Maßnahmen erfordern.  
Unberücksichtigt lässt die Planung hingegen bis-
her, wie die tatsächliche Umsetzung dieser Maß-
nahmen sichergestellt wird. Bauleitplanerische 
Festsetzungen dahingehend, dass die in dem Ver-
kehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen um-
gesetzt werden, sind zwingend erforderlich. Es be-
steht ansonsten die Gefahr, dass das neue Quar-
tier am Deutzer Hafen errichtet wird und das Ver-
kehrsnetz nicht bzw. nicht in dem im Verkehrskon-
zept vorgesehenen Umfang ausgebaut wird. In 
diesem Fall wäre die Zuwegung unseres Werksge-
ländes erheblich gefährdet. Wir haben erhebliche 
Zweifel daran, ob die Verwirklichung der für not-
wendig erachteten Verkehrsmaßnahmen einem 
zukünftigen Bebauungsplan ausreichend genug si-
chergestellt sein wird. Darüber hinaus bleibt in der 
bisherigen Planung unberücksichtigt, was passiert, 
wenn die Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 
2025" nicht wie erwartet erreicht werden. In die-
sem Fall würden bis zu 4.000 zusätzliche Kfz-Ver-
kehre rund um das Planungsgebiet auftreten. Die 
bisherige Planung sieht jedoch keine Maßnahmen 
dazu vor, wie die Erschließung des Gebietes rund 
um den Deutzer Hafen auch in diesem Fall ge-
währleistet werden soll.  
 
Das Planungskonzept der Stadt Köln beruht bisher 
allein auf der Annahme des tatsächlichen Eintre-
rechtlich zu sichern sowie in Zusammenhang mit dem Bau-
vorhaben umzusetzen. Die genaue Rechtsform ist im weite-
ren Verfahren verwaltungsintern zu klären.

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
tens der prognostizierten Auswirkungen des Mobi-
litätskonzepts. Das Strategiepapier hierzu beinhal-
tet jedoch lediglich Leitgedanken. Wie richtig aus-
geführt wird, hängt die Verwirklichung der Ziele 
des Strategiepapiers von der Mitwirkung der Ein-
wohner Kölns ab. Offen bleibt hingegen, wie diese 
Mitwirkung planerisch gewährleistet werden soll. 
Wie in unserer Stellungnahme vom 29. April 2019 
bereits ausgeführt wurde, sind Maßnahmen zur 
planerischen Sicherstellung der Erreichung der 
Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" bis-
her nicht zu erkennen. Es ist daher ungewiss, ob 
die Anwohner tatsächlich zur Erreichung der Ziele 
beitragen und sich deren Mobilitätsverhalten tat-
sächlich ändert. In unserer Stellungnahme vom 29. 
April 2019 hatten wir diesbezüglich bereits betont, 
dass aktuelle Statistiken eher auf das Gegenteil 
hindeuten. Danach ist davon auszugehen, dass 
der MIV trotz weit verbreiteter Carsharing-Ange-
bote weiter zunimmt. Denn auch eine Vielzahl an 
Personen, die die Carsharing-Angebote in An-
spruch nehmen, haben daneben noch einen eige-
nen PKW. 
 
Zudem lässt sich dem bisherigen Planungskonzept 
nicht entnehmen, dass LKW auch nach Verände-
rung der Höhenlage der Straße „Am Schnellert" die 
Südbrücke noch unterfahren können. Die Straße 
soll an die hochwassersichere Nutzungsebene von 
47,20 m ü.N.N. angepasst werden. Es wird ledig-
lich „davon ausgegangen", dass ein Durchfahrts-
verkehr auch der LKW weiterhin möglich sein wird. 
Dies ist aus unserer Sicht weiter zu untersuchen 
und planerisch auch sicherzustellen.

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
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BP 
rel. 
S-16.7 Erschließung während der Bauphase 
Die bisherige Planung sieht nicht vor, wie die un-
gehinderte verkehrliche Erschließung des Gewer-
bebetriebes während der Bauphase sichergestellt 
werden soll.  
Eine Vielzahl der Mitarbeiter erreicht das Betriebs-
gelände über die Straßen „Am Schnellert" und die 
Alfred-Schütte-Allee. Über diese Straßen führt zu-
dem der An- und Abfahrtsverkehr der LKW. Unser 
Betrieb ist daher auf eine gesicherte und qualifi-
zierte Erschließung angewiesen.  
Aus den Ergebnissen unseres Verkehrsgutachtens 
wird ersichtlich, dass insbesondere die 
LKW­Verkehre (zu 81 %) die nördliche Richtung 
nutzen und somit über die Straßen „Am Schnellert" 
und Alfred-Schütte-Allee verkehren. Die südliche 
Richtung ist für den LKW-Verkehr rechtlich und 
faktisch unmöglich zu durchqueren, da er dann 
durch das Wohngebiet erfolgen müsste. Wohnge-
biete -insbesondere der Stadtteil Poll - kennzeich-
nen sich typischerweise durch schmale und kurze 
Straßen aus. Die LKW müssten somit mehrere 
Richtungswechsel vornehmen, um an ihr Ziel zu 
kommen. Zudem stehen in Wohngebieten meist 
abgestellte PKW am Straßenrand. Dies macht ein 
Durchfahren der LKW schwierig bzw. unmöglich.  
Um die im Verkehrskonzept vorgesehenen Maß-
nahmen umzusetzen, bedarf es umfassender und 
langwieriger Baumaßnahmen. Insbesondere die 
zukünftig veränderte Höhenlage der Straße „Am 
Schnellert" wird eine zumindest vorrübergehende 
Beeinträchtigung der Nutzung und ggf. auch die 
zeitweilige Sperrung dieser Straße erfordern. Die 
Kenntnisnahme Die Erschließung während der Bauphase wird im weiteren 
Planungsverlauf durch entsprechende Maßnahmen sicher-
gestellt. Diese werden im Zuge der weiteren Planung ermit-
telt. Die Erschließung während der Bauphase kann nicht im 
Bebauungsplan geregelt werden und ist demnach nicht Be-
standteil der vorliegenden Bauleitplanverfahren. 
 X

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/ 54 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
bisherige Planung lässt nicht erkennen, wie wäh-
rend dieser Maßnahme eine qualitative und ausrei-
chende Erschließung unseres Werksgeländes ins-
besondere für die LKW sichergestellt werden soll, 
zumal die Überquerung des Deutzer Hafens über 
die Drehbrücke politisch nicht gewollt ist und fak-
tisch wegen der begrenzten Höhe bedingt durch 
die Brückenkonstruktion unmöglich ist. Wir bitten 
Sie daher im weiteren Planungsverlauf die Erfor-
derlichkeit der verkehrlichen Erschließung unseres 
Werksgeländes auch während der Bauphase zu 
berücksichtigen. 
S-17      
S-17.1 Um zusätzlichen durch das Neubauprojekt zu er-
wartenden MIV-Quell- und Zielverkehr zu vermei-
den, sollte der Umweltverbund (ÖPNV, Radfah-
rer*innen und zu Fußgehende) gestärkt werden. 
 
ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut-
achten explizit berücksichtigt und auch gefordert. 
 
X X 
S-17.2 Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie über die 
Siegburger Straße, auf werktäglich 5-Minuten. Die 
Stadtbahn ist jetzt schon jetzt überfüllt, sodass 
Fahrgäste an der Haltestelle Deutzer Freiheit ste-
hen bleiben müssen. Ein solcher Zustand ist in Be-
zug auf attraktiven Nahverkehr nicht haltbar. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-17.3 Eine zusätzliche Stadtbahnverbindung über die 
Deutzer Freiheit in Richtung Bahnhof Köln 
Messe/Deutz und nach Möglichkeit weiter nach 
Mülheim. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-17.4 Prüfung einer Erschließung des Deutzer Hafens 
unter Nutzung der bestehenden Hafenbahntrasse 
unter Beibehaltung der bestehenden Strecke über 
nein Siehe Lfd. Nr. K-13 X X

- 54 - 
 
/ 55 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Siegburger Str.. Wenn etwa durch Hochwas-
serschutzmaßnahmen dies nicht möglich ist, sollte 
die bestehende Schienenverbindung für eventuell 
entstehenden Bedarf nicht entwidmet werden. 
Weiterhin ist die Möglichkeit zu prüfen, ob eine 
Tram-Train-Verbindung (siehe Karlsruher-Modell) 
zur Südbrücke möglich ist. Darüber hinaus kann 
eine Nutzung der Hafenbahntrasse als Radschnell-
weg mit einer Anbindung an die bestehenden 
Radpendlerrouten sinnvoll sein. 
S-17.5 Eine schnelle Umsetzung der S-Bahnlinie S16, 
auch im Vorlaufbetrieb, also ohne weiteren Brü-
ckenbogen. Diese Verbindung sollte zeitgleich mit 
der Bebauung geschaffen werden, um den neuen 
Bewohnern des Quartiers eine attraktive S-Bahn-
Verbindung ins linksrheinische Köln zu ermögli-
chen. Mittelfristig ist ein zweiter Brückenbogen für 
die Südbrücke aber notwendig. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 X X 
S-17.6 Zur Feinerschließung der Verkehre im Deutzer Ha-
fen und Poll befürworten wir einen Expressbus, der 
das neue Quartier sowohl mit dem Bahnhof in 
Deutz als auch mit der Siedlung In der Kreuzau in 
Alt-Poll verbindet. 
ja Eine Expressbuslinie ist zeitnah vorgesehen. X X 
S-17.7 Wenn die Idee eines Rheinpendels (Seilbahn) 
machbar erscheint, brauchen Poll und der Deutzer 
Hafen je eine Stationsanbindung. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X 
S-17.8 Fortsetzung des Radschnellweges von der Süd-
brücke kommend, weiterführend bis zur Techni-
schen Hochschule in Deutz. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X

- 55 - 
 
/ 56 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-17.9 Ausbau und besserer Schutz der Radwege auf der 
Siegburger Str. in Poll und Deutz. Die bestehen-
den Radwege sind bisher nur unzureichend gesi-
chert und geschützt. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X 
S-17.10 Neben den sechs E-Lade-Stationen befürworten 
wir zur Reduzierung des Individualverkehrs eine 
weitere Mobilstation in Poll. 
Kenntnisnahme Eine Mobilitätsstation in Poll liegt außerhalb des Geltungsbe-
reichs der vorliegenden Bauleitplanung. Es wird geprüft, ob 
sie in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. 
X X 
S-17.11 Eine Rheinquerung nur für Fuß- und Radverkehr in 
Höhe des Ubierrings, nach dem Masterplan des 
Architekten Speer. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
S-17.12 Kommt es zu einer Ansiedlung von großen Firmen 
an der Straße „Am Schnellert“ sollen die Unterneh-
men angehalten werden, Werkswohnungen einzu-
richten, um so Pendlerströme zu reduzieren. 
Kenntnisnahme Es wird geprüft, ob Werkswohnungen bei den Vergabever-
fahren Berücksichtigung finden werden. Die Vergabeverfah-
ren sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. 
X X 
S-17.13 Durch die Kombination von wohnortnahen Arbeits-
plätzen, einem attraktiven ÖPNV-Angebot sowie 
einer guten Fuß- und Radinfrastruktur - schon im 
Vorfeld (!) der Baumaßnahmen kann die Bedeu-
tung des Motorisierten Individualverkehrs reduziert 
werden. 
ja Der Teil-Bebauungsplan Infrastruktur soll eine frühzeitige Er-
schließung sowie Fuß- und Radwegeinfrastruktur sichern. 
Das Mobilitätskonzept legt die entsprechenden Maßnahmen 
fest. 
X X 
S-17.14  Die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs bis zur 
Rolshover Straße, sowie der Vollausbau der An-
schlussstelle „Am Grauen Stein“ lehnen wir ver-
kehrlich und städtebaulich ab. Beide Versionen 
werden zu einem erhöhten Verkehr auf dem Rols-
hover Kirchweg führen und den MIV weiter attrakti-
vieren. Wir glauben, dass dadurch Poll nicht ent-
lastet, sondern mit zusätzlichem Durchgangsver-
kehr belastet wird. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-32 X X 
S-17.15 Die Haupterschließung des Deutzer Hafens für 
den MIV soll über die Autobahn (Östliche Zubrin-
gerstraße) und die Straße „Im Hasental“, die in 
ja Siehe Lfd. Nr. M-7.1 X X

- 56 - 
 
/ 57 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Höhe der Drehbrücke auf die Siegburger Straße 
mündet, abgewickelt werden. Bauliche Maßnah-
men sind daher zwingend erforderlich, um den 
Verkehr entsprechend über diesen Anschluss zu 
lenken. 
S-17.16 Die Siegburger Straße in Poll sollte ebenfalls durch 
bauliche Maßnahmen so umgestaltet werden, dass 
sie dem Anliegerverkehr eine höhere Priorität ein-
räumt und den Durchgangsverkehr deutlich redu-
ziert. Der bisherige Vorschlag aus der Planungs-
präsentation ist für uns nicht ausreichend, weil er 
im Grunde nur den Status Quo zeigt. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 und S-14.4 X X 
S-17.17 Es wird angeregt die Verkehrsplanungen flexibel 
zu halten, da sich der Mobilitätssplit der Zukunft 
nicht vorhersehen lässt. Wir rufen daher dazu auf, 
eine Planung vorzulegen, die die Stadt entspre-
chend anpassen kann. 
nein Der Vorschlag würde zu einem ständigen Monitoring nach je-
dem Baufortschritt führen, ohne das Ende der verkehrlichen 
Entwicklung zu kennen. 
 
X X 
S-18      
S-18.1 Die Baublöcke des integrierten Planes weisen eine 
Geschossigkeit von 3 bis 7 Geschossen 
auf. Die Geschossigkeit innerhalb der Baufelder 
variiert. Fast jeder Baublock entlang des Hafenbe-
ckens besitzt einen Hochpunkt, der 14 bis maximal 
20 Geschosse hoch ist. Die Hochpunkte orientie-
ren sich an der Mühlenbebauung, die bis zu 20 
Geschosse aufweist. Von Norden nach Süden sind 
die Hochpunkte gleichmäßig über das Gebiet ver-
teilt, wobei die Bebauung im Süden mit bis zu 20 
Geschossen am höchsten ist. Entlang der Siegbur-
ger Str. weisen die Gebäude eine Geschossigkeit 
von 6 bis 8 Geschossen auf, die Hochpunkte sind 
mit bis zu 18 Geschossen geplant. Dies besitzt un-
mittelbare tatsächliche und optische Auswirkungen 
Kenntnisnahme Entlang der Siegburger Straße sieht der Integrierte Plan 
überwiegend siebengeschossige Bebauung – durchsetzt mit 
einzelnen Hochpunkten – vor. Insofern kann nicht von einem 
Verlust, sondern lediglich einer Beeinträchtigung der Blickbe-
ziehungen gesprochen werden.  
 
 X

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/ 58 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
auf die Grundstücke des Bürgers, insbesondere 
diejenigen, die sich unmittelbar an der Siegburger 
Str. situiert befinden. Insoweit stehen gem. den 
Umsetzungen des bauleitplanerisch Zulässigen 
dort zurzeit ein 8- geschossiges und darüber hin-
ausgehend ein 2-geschossiges (zulässig zurzeit 
VII) Gebäude auf.  
Die Gebäude mit Hochpunkt mit bis zu 18 Ge-
schossen entlang der Siegburger Str. werden die-
jenigen Gebäude auf den Grundstücken der hiesi-
gen Mandantschaft deutlich der Höhe nach überra-
gen. Dies führt zu einer Einschränkung bzw. zu ei-
nem Verlust der bisher bestehenden Blickbezie-
hungen in Richtung Westen. Die betrifft die Blick-
beziehung zu den sogenannten Pollerwiesen, zum 
Rhein, zum linken Rheinufer und zum Stadtpano-
rama linksrheinisch der Stadt Köln, teilweise ein-
schließlich des Kölner Domes. 
Der Bürger macht diese Gesichtspunkte als abwä-
gungsrelevanten Belang geltend, wobei diesseits 
die insoweit einschlägige Rechtsprechung, etwa 
des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss 
vom 09.02.1995 zu Aktenzeichen BVerwG 4 NB 
17/49 bzw. mit Beschluss vom 29.07.2011 zu Ak-
tenzeichen 15 N 08.2086 (Bayrisches Bodensee-
ufer) nicht verkannt wird. 
Insofern dürfte zwar eine besondere Situationsbe-
rechtigung des Bürgers nicht bestehen, gleichwohl 
bedarf es der bauleitplanerischen Abwägung, bzw. 
Bewältigung der oben bezeichneten Gesichts-
punkte.

- 58 - 
 
/ 59 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-18.2 Die Einschränkungen könnten im Übrigen durch 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69439/04 
kompensiert werden, etwa in der Gestalt, dass zu-
gunsten der Grundstücke der hiesigen Mandant-
schaft eine größere bauliche Ausnutzbarkeit er-
möglicht wird, insbesondere eine solche im Hin-
blick auf die Höhe der baulichen Anlagen bzw. im 
Hinblick auf die zulässige, zu vergrößernde Zahl 
der Geschosse. 
Insofern wird eine ergänzende bauleitplanerische 
Bewältigung durch Abänderung des insoweit ein-
schlägigen Bebauungsplanes angeregt. 
nein Die Änderungen angrenzender Bebauungspläne sind nicht 
Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfah-
ren. Eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
69439/04 stellt ein eigenes separates Planverfahren dar, das 
der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses ob-
liegt. 
 X

- 59 - 
 
/ 60 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-18.3 Die Begründung zum Bebauungsplan-Aufstel-
lungs-beschluss beschreibt, dass im Hinblick auf 
die Erschließung ein umfassendes Mobilitätskon-
zept zurzeit in Arbeit sei und zwar betreffend den 
motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen 
Personennahverkehr, den Fuß- und Radverkehr 
und darüber hinausgehend das Hafenbecken und 
die Wasserstraßen. 
Die vorbereitenden Untersuchungen zur städte-
baulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen 
legen diesbezüglich wohl ausschließlich die Aus-
wirkungen auf den räumlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes Deutzer Hafen auf den Sei-
ten 62 ff. - soweit ersichtlich - zugrunde. 
Aus hiesiger Sicht bedarf es ergänzend der plane-
rischen Bewältigung der Auswirkungen auf die Lie-
genschaften unserer Mandantschaft, dies gilt auch 
für Verkehrslärmbeaufschlagung - und den Ver-
kehr, der auch unter Berücksichtigung der Siegbur-
ger Str. östlich des neuen Plangebietes zu berück-
sichtigen ist. 
Soweit ersichtlich gibt es eine gutachterliche Stel-
lungnahme ADU Cologne aus dem Jahr 2011 
(21.11.2011). 
In diesem Zusammenhang bedarf es der ergän-
zenden planerischen Bewältigung der Tatsache, 
dass auf einem Teil der Liegenschaften unserer 
Mandantschaft teilweise produzierende gewerbli-
che Nutzung stattfindet. 
ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wird eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de-
zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht-
lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun-
gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei werden die angren-
zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands, ihrer Entwick-
lungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse sowie hinsichtlich der 
durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen berück-
sichtigt.  
X X 
S-19      
S-19.1 Das Thema Wasser ist prägend für das neue Ha-
fen-Veedel. COBEs Idee des "Neuen Schnellerts" 
2016 ist super. Schade, dass eine Umsetzung 
ja Inwiefern der Pool des Integrierten Plans oder anderweitige 
Möglichkeiten, das Hafenbecken in die Planung einzubezie-
hen, realisierungsfähig sind, sowie der Bau von Treppen und 
 X

- 60 - 
 
/ 61 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nicht möglich ist. Der Pool am Hafenplatz (Platz 4 
des Integrierten Plans) gefällt sehr gut. Es wäre 
großartig, wenn der Pool tatsächlich (auch) mit Re-
genwasser aus dem angrenzenden Park I des In-
tegrierten Plans und am besten aus dem ganzen 
Veedel gespeist werden könnte ("Wasserkreis-
lauf").  
 
Vielleicht könnte man an einer oder mehreren Stel-
len dem Wasser des Hafenbeckens noch etwas 
näher kommen, z.B. an dem Platz 3 des Integrier-
ten Plans; bei Niedrigwasser ist der Abstand von 
der Promenade ziemlich groß. Statt die Hafen-
mauer zu öffnen, könnte man evtl. wie am Hafen-
platz etwas vor die Mauer bauen, z.B. eine Treppe. 
 
Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wäre 
eine zusätzliche Verbindung und würde das Hafen-
becken besser erlebbar und mehr zum Teil des 
Veedels machen. 
anderen Einbauten im Hafenbecken wird zzt. geprüft. Dabei 
spielen u.A. wasserrechtliche Aspekte sowie der Denkmal-
schutz eine Rolle. 
Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wird im Rah-
men des ersten Bebauungsplans zur Sicherung der Erschlie-
ßung berücksichtigt. 
Siehe auch Lfd. Nr. M-7.3 
S-19.2 Die S 16 mit der S-Bahn-Station Deutzer Hafen / 
Poll sollte so schnell wie möglich realisiert werden. 
Das würde auch die Bereitschaft zu Investitionen 
in den Deutzer Hafen fördern. Die Stadt sollte da-
her ihren Einfluss auf allen Ebenen für dieses Vor-
haben nachhaltig einsetzen!  
 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 
 
X X 
S-19.3 Eine Stadtbahn auf der Trasse der Linie 7 von Poll 
am Hafenveedel entlang und weiter zum Deutzer 
Bahnhof und nach Mülheim oder Kalk ist ein weite-
res Element, um den zusätzlichen Verkehr zu be-
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

- 61 - 
 
/ 62 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
wältigen und den Verkehr insgesamt zu verbes-
sern. Der Bürger bevorzugt folgende Trassenfüh-
rung:  
• Von Poll kommend nach dem Halt Drehbrü-
cke Abzweig ungefähr auf der Linie der Straßen-
verbindung zum Gotenring. Nach Drehbrücke kä-
men also die Haltestellen Suevenstraße und da-
nach Bf Deutz / Messe / LanxessArena und weiter 
nach Mülheim.  
Linie 7 und die neue Linie zum Deutzer Bahnhof - 
Mülheim/Kalk sollten zusammen einen 5-Minuten-
Takt ergeben! Auf der Siegburger Straße zwischen 
der südlichen Querung der Zugtrasse und der Aral-
Tankstelle könnten die mittleren Spuren allein für 
die Stadtbahn vorgesehen werden.  
Um die Siegburger Straße in Poll für Radfahrer at-
traktiver zu machen, sollte zwischen Auf dem 
Sandberg und der Raiffeisenstraße ein Tempolimit 
von 30 km/h gelten. 
S-19.4 Der Bürger regt an, ob Schallschutz bezüglich der 
Zugtrasse von und zur Südbrücke nicht durch 
Lärmschutzwände direkt an den Gleisen realisiert 
werden könnte.   
nein Siehe Lfd. Nr. K-77 X X 
S-19.5 Auch wenn die HGK die Gleise der Hafenbahn 
südlich der Zugtrasse von und zur Südbrücke zu-
nächst weiter nutzen will, sollte die Möglichkeit auf 
den Gleisflächen Fuß- und Radwege zur Müller-
gasse / Käulchensweg anzulegen bei der weiteren 
Planung berücksichtigt werden. 
Kenntnisnahme Eine Nutzung der Bahntrassen südlich des Bahndamms für 
Fuß- oder Radwege ist erst nach Aufgabe der Bahnnutzung 
möglich. 
 X 
S-20      
S-20.1 Diese Bürgerversammlung ist das Modell 2 gemäß 
den Leitlinien zur Öffentlichkeitbeteiligung von 
nein Die durch Karten und Redebeiträge geäußerten Anregungen 
wurden protokolliert und liegen den Verfahrensunterlagen in 
Form einer Niederschrift bei. Aufgrund der Veröffentlichung 
X X

- 62 - 
 
/ 63 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
1983. Darin ist auch die Erfassung der Redebei-
träge bzw. Anregungen geregelt. Die Arbeit mit 
Karten zu den 3 Themenbereichen hat zwar me-
thodischen Charme, es stellt sich jedoch die Frage 
nach der Rückverfolgbarkeit zum Ideengeber, 
wenn gewollt. Es fragt sich auch, wie die Wort- / 
Diskussionsbeiträge im Fish-Bowl erfasst und be-
wertet werden? 
 
der Verfahrensunterlagen besteht für die Teilnehmer der Ver-
anstaltung die Möglichkeit, ihre Eingaben und die zugehörige 
Abwägung nachzuverfolgen. 
S-20.2 Der Bürger kritisiert, dass die auf der Bürgerver-
sammlung ausgelegten Broschüren nicht als Mit-
nahmeexemplare vorlagen und diese teilweise 
auch nicht auf der Homepage der Stadt zur Verfü-
gung stehen. 
Kenntnisnahme Die aktuellen Broschüren stehen zum Download auf den Sei-
ten der Stadt Köln zur Verfügung und waren als Ansichtse-
xemplare bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Zur 
Vermeidung von Kosten und Müll können leider keine Mit-
nahmeexemplare für ca. 400 anwesende Bürger bereitgehal-
ten werden. 
X X 
S-20.3 In einem der ersten Logistik-Konzepte, maßgeblich 
verfasst von Dr. Reinold Gütter (war später Baudi-
rektor für Hamburg-Altona), wurde dringend für 
den Erhalt der Hafenfunktion plädiert, dies aber lei-
der nicht formal vom Rat beschlossen. Die Ent-
scheidung zur Zweckentfremdung, Umnutzung des 
Hafens wurde allerdings auch nicht breit öffentlich 
diskutiert. Die Unternehmensinteressen und die 
der Binnenschifffahrt wurden offensichtlich wenig 
berücksichtigt. Wie bereits in den letzten Jahren 
auf den Info-Veranstaltungen zuvor plädiere ich 
darum weiterhin für den zukunftsfähigen Erhalt des 
Hafens! 
nein Der wirtschaftliche Strukturwandel wie auch die damit einher-
gehenden neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt ha-
ben den Deutzer Hafen und seine Bedeutung als Lo-
gistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wur-
den durch nicht hafenaffine und lagerintensive Betriebe er-
setzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände durch 
Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Nur noch 
Teile der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb 
genutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine 
geringe Bedeutung als Industriehafen. Die Neuentwicklung 
des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle 
weitgehend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die 
Herausforderungen des starken Wachstums der Stadt Köln 
mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu 
bewältigen. 
X X 
S-20.4 Zum Stellplatzschlüssel gab es noch unterschiedli-
che Vorstellungen, von 0.7 bis deutlich weniger. 
Eine nachhaltige Verkehrsplanung sollte den Weg 
nein Siehe Lfd. Nr. M.-.1 und Lfd. Nr. K-21.  X

- 63 - 
 
/ 64 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
frei machen, auf den MIV möglichst ganz zu ver-
zichten, so wie es innovative Städte wie Kopenha-
gen unter dem Vordenker Jan Gehl seit Jahrzehn-
ten vormacht. Es ist eine Ironie, dass die Tiefgara-
gen aufgrund des zu berücksichtigendem 200-jäh-
rigem Hochwasserfall als erforderlich betrachtet 
werden, um diese zu fluten, damit die Häuser 
standfest bleiben. Das spricht aber dann für die 
Anregung Nr. 2. 
S-20.5 Im Sinne des Ansatzes der „Urbanen Produktion“ 
könnte die Mühle, können die Silos durchaus für 
eine gewerbliche Nutzung in Frage kommen. Man 
hätte erst gar nicht den letzten Betreiber nach Kre-
feld „vertreiben“ sollen. Gab es denn seinerzeit von 
der HGK oder heute von RheinCargo keine Über-
legungen zur wirtschaftlichen Fortentwicklung des 
Industriehafens? 
Das KO-Argument Wachstum bzw. Wohnungs-
mangel kann insoweit entkräftet werden, dass der 
Bedarf auch allein durch Aufstockung bzw. Nach-
verdichtung im Bestand befriedigt werden kann 
(siehe auch Untersuchung von Prof. G. Spars vom 
März 2016). Der Deutzer Hafen wird diesen Man-
gel so schnell nicht beheben helfen. 
nein Der Deutzer Hafen hat seine angestammte Rolle als Indust-
riehafen in den letzten Jahren weitestgehend verloren. Ha-
fentypische Betriebe wurden durch nicht hafenaffine und la-
gerintensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städte-
bauliche Missstände durch Leerstände und Mindernutzungen 
entstanden. 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz ist ein 
wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken 
Wachstums der Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an 
Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. 
X X 
S-21      
S-21.1 Um das Ziel eines hohen Anteils des Umweltver-
bundes ernsthaft zu verfolgen, müssen in der Um-
gebung Verbesserungen erfolgen. Das Bebau-
ungsplangebiet allein zu betrachten, ist zu wenig. 
Damit kann der gewünschte Modal-Split nicht er-
reicht werden. Erst das Zusammenwirken von 
Maßnahmen im B-Plan-Gebiet und außerhalb er-
zielt die Wirkung. 
ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut-
achten explizit berücksichtigt. Das Gutachten beschränkt sich 
nicht auf die Entwicklung des Plangebietes, Maßnahmen au-
ßerhalb des Plangebietes – wie der Um- bzw. Ausbau der 
Siegburger Straße, die Anbindung an die Östliche Zubringer-
straße – sind zwar nicht Regelungsgegenstand der aktuellen 
Bauleitplanverfahren, werden aber in zeitlichem Zusammen-
hang umgesetzt.  
X X

- 64 - 
 
/ 65 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-21.2 Fußverkehr 
Keine Aussagen werden getroffen, wie der Fußver-
kehr gestärkt werden kann vom und zum Quartier. 
 
Zwar ist die Fußverbindung entlang des Rheins 
gut. Zum Teil ist diese ein gemeinsamer Geh- und 
Radweg. Damit ist eine gegenseitige Behinderung 
gegeben und damit ist dieser Weg nicht attraktiv. 
Zudem ist die Deutzer Werft regelmäßig durch die 
zweimal im Jahr dort statt findenden Kirmes ge-
sperrt. Ein zu-Fuß-Gehen ist nicht möglich. Der 
Gehweg an der Siegburger Straße ist weder aus-
reichend breit als Promenade, noch durch den Au-
toverkehr attraktiv. Eine Alternative muss gewähr-
leistet werden. 
 
 
 
 
 
ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im nördlichen Teil (ab Am 
Schnellert) als reiner Fußweg zurückgebaut. Der Radverkehr 
wird östlich der Allee parallel verlaufen und somit räumlich 
getrennt werden. Über die Drehbrücke, die beiden neu ge-
planten Brücken sowie am Kopf des Hafens gelangt man auf 
die östliche Seite des Hafens, an wichtigen Punkten (Kreu-
zungen, Haltestellen) werden Querungen der Siegburger 
Straße ertüchtigt bzw. neu angelegt. Im Rahmen der um- 
bzw. Ausbaumaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße 
werden die Bedürfnisse des Fußverkehrs berücksichtigt wer-
den. Damit wird die fußläufige Erreichbarkeit von Deutz und 
Poll gewährleistet. 
 
Die Gestaltung und Nutzung der Deutzer Werft bzw. des Be-
reichs unter der Severinsbrücke sind nicht Gegenstand des 
aktuellen Bauleitplanverfahrens. Es wird geprüft, ob der Be-
reich in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. 
 
 
X X 
S-21.3 Eine gute Fußverbindung braucht es vom Neubau-
gebiet Deutzer Hafen in das Einkaufszentrum von 
Deutz – der Deutzer Freiheit. Ein besonderer Au-
genmerk muss auf den Weg unterhalb der Se-
verinsbrücke gelegt werden. 
Dieser Fußweg ist zu gestalten als Promenade at-
traktiv, autoarm bis autofrei, mit Sitzgelegenheiten 
versehen und ermöglicht ein zügiges Gehen wie 
ein Flanieren. 
 
Eine gute Fußverbindung braucht es auch zum 
Einkaufszentrum Poll für die Nahversorgung. 
ja Die Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Gebiete 
werden untersucht und in das Mobilitätskonzept aufgenom-
men. 
X X

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/ 66 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-21.4 Die im Masterplan Innenstadt vorgesehene Fuß- 
und Radbrücke über den Rhein in die Kölner Süd-
stadt ist ein wesentliches Element der qualitativen 
Anbindung für den Fußverkehr. Auf der Brücke 
sollten Flächen für den Aufenthalt und zur Rast 
vorhanden sein. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 
Die Aufteilung in Fuß-, Radfahr- sowie Aufenthaltsbereiche 
wird in einer Machbarkeitsstudie zu den Masterplan-Brücken 
geprüft. 
X X 
S-21.5 Die geplante S-Bahn-Station Deutzer Hafen 
braucht einen schönen Aufenthaltsplatz als Ein-
gang und eine gute Querung für den Fußverkehr 
über die Straße Am Schnellert. 
ja Ein Platz am zukünftigen S-Bahn-Halt ist vorgesehen. Im 
Zuge der Objektplanung wird die Gestaltung ausdifferenziert. 
Aufenthaltsqualität und gute Querungsmöglichkeiten für den 
Fuß- und Radverkehr sollen Berücksichtigung finden. 
X X 
S-21.6 Radverkehr: 
Keine gute und qualitative Anbindung des neuen 
Quartiers an den Bahnhof Deutz 
 
Die Radwege entlang der Siegburger Straße sind 
zu schmal. An welchen Stellen wird eine gute und 
zügige Querung aus dem Quartier über die Sieg-
burger Straße vorgesehen? 
Notwendig ist dies  
• Am Schnellert 
• Höhe der geplanten Brücke über das Hafen-
becken 
• Kaltenbornweg 
• Drehbrücke / Hasental 
• Unterhalb der Severinsbrücke 
• Haltestelle Deutzer Freiheit Linie 7 
Besonders unzureichend ist die Radverbindung 
vom Deutzer Bahnhof Richtung Deutzer Hafen und 
Poll. Querung Ottoplatz mit langer Rotphase –un-
zureichende Breite des gemeinsamen Geh- und 
Radweges entlang der Mindener Straße, zu 
schmaler Radweg am LVR Gebäude und dann be-
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Dabei werden die Be-
dürfnisse des Radverkehrs berücksichtigt.  Im Bereich der 
Severinsbrücke wird die Anbindung des Radverkehrs opti-
miert. Damit ist die Erreichbarkeit des übergeordneten Rad-
wegenetzes und damit die Anbindung an Deutz und Poll ge-
sichert. 
Die interne Anbindung des Plangebietes an die Siegburger 
Straße erfolgt über die Straße Am Schnellert sowie den 
neuen Radweg parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die neu ge-
planten Hafenbrücken bieten dem Radverkehr Querungs-
möglichkeiten gemeinsam mit dem MIV- bzw. dem Fußver-
kehr. 
X X

- 66 - 
 
/ 67 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
sonders kritisch an der Siegburger Straße (Kon-
fliktpunkte mit dem Fußverkehr, schmale Aufstell-
fläche an den Ampeln, lange Rotphase, nach dem 
Überqueren Kreuzungspunkte mit dem Rad- und 
Fußverkehr von der Deutzer Brücke (Südseite). 
Dies ist einer fahrradfreundlichen Stadt schon nicht 
würdig und erst recht kein Angebot für die Men-
schen im Deutzer Hafen. Und reicht für den ge-
wünschten Fahrrandanteil überhaupt nicht aus. 
 
S-21.7 Keine gute und qualitative Anbindung des neuen 
Quartiers an das Einkaufszentrum Deutzer Frei-
heit. Welche Radverbindung ist hier vorgesehen 
und wie wird diese ausgestaltet? 
 
Keine gute Anbindung des neuen Quartiers an den 
Gotenring (weiterführende Schulen, Stadthaus, 
Lanxess-Arena, Verbindung nach Mülheim. 
• Verbesserung der Überquerung Siegburger 
Straße 
• Verbesserung der Unterfahrung / Überfah-
rung der Auffahrten der Severinsbrücke auf der 
Deutzer Seite 
• Radverkehrsinfrastruktur auf dem Gotenring 
 
Für die Anbindung der Siegburger Straße in Poll 
wurde eine Umgestaltung vorgesehen. Hier ist 
eine gute Querung aus Poll kommend über die 
Siegburger Straße vorzusehen. 
ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6 X X 
S-21.8 Um die Alfred-Schütte-Allee als Radachse zu stär-
ken ist eine vollständige Sperrung der Drehbrücke 
für den Autoverkehr notwendig (heute nur am Wo-
ja Die Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr ist ge-
plant. Die Alfred-Schütte-Allee wird zu einem Fuß- sowie se-
paratem Radweg zurückgebaut. 
 X

- 67 - 
 
/ 68 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
chenende). Weiterhin ist bei der Autoverkehrsan-
bindung des Quartiers darauf zu achten, dass die 
Alfred-Schütte-Allee eine Fahrradstraße ist. 
S-21.9 Für eine Anbindung des neuen Viertels nach Köln-
Kalk, braucht es bei der Radverbindung über den 
Timur-Icelliler - Weg eine gute Querung über die 
Dr.-Simons-Str. zum Wissener Weg, der dann den 
östlichen Zubringer überquert. Über Burgenland-
straße und Lahnstraße ist dann Kalk gut zu errei-
chen (auch S-Bahn Haltestelle Trimbornstraße) 
ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6  X 
S-21.10 Für die Anbindung des linksrheinischen Köln ist die 
im Masterplan Innenstadt Vorgesehenen Rad- und 
Fußgängerbrücke zu errichten. Die geplante Spin-
del an der Nordseite der Südbrücke ist nicht aus-
reichend für den zu erwartenden Radverkehr. Die 
Südbrücke hat einen viel zu schmalen gemeinsa-
men Rad- und Fußweg auf der Nordseite! Hier sind 
weitere Radverkehre aus und zum neuen Gebiet 
Parkstadt Süd zu erwarten. Beide Radverkehre 
lassen sich auf der schmalen Südbrücke über-
haupt nicht abwickeln. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
S-21.11 S-Bahnverkehr 
Die geplante S-Bahn-Haltestelle stellt die Grund-
lage dafür bereit. Doch das geplante S-Bahn-Kon-
zept ist nicht überzeugend. 
 
Es handelt sich nur um eine Linie, die vom Haupt-
bahnhof kommend über den S-Bahn Westring und 
Südring den Deuter Hafen anbindet und dann zum 
Flughafen Köln/Bonn geführt wird. 
Eine größere räumliche Erschließung ist mit fol-
genden Konzept zu erreichen:  
Kenntnisnahme Die Planung der neuen S-Bahnlinie 16 ist nicht Regelungsge-
genstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. 
X X

- 68 - 
 
/ 69 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-Bahn-Haltestelle Deutzer Hafen der S14 und 
S16 
S14 Sindorf – Köln-Ehrenfeld – Köln-West – Köln-
Süd – Parkstadt Süd – Deutzer Hafen – Poll/Rols-
hovener Straße – Porz 
S16 Leverkusen – Köln/Hauptbahnhof – Köln-
West- Köln-Süd/Universität – Parkstadt Süd – 
Deutzer Hafen - Technische Hochschule/ Humbolt-
Gremberg - Overath – Gummersbach TU  
 
Mit der S14 wird das neue Stadtquartier angebun-
den an die Kölner Innenstadt (südliche Neustadt), 
die Universität (mit Verknüpfung zu S-Bahn aus 
Bonn/Eifel), die Ost-West-Achse der KVB an der 
S-Bahn-Haltestelle Aachener Str. (>>> Müngers-
dorfer Stadion) und dem wichtigen Regionalbahn-
hof Ehrenfeld und weiter in den Westen Kölns und 
des Rhein-Erft-Kreises.  
Über die Güterbahn kann mit einem neuen Halte-
punkt Poll-Rolshovener Straße ein Wohngebiet 
(Poll) besser erschlossen werden und eine gute 
ÖPNV-Grundlage für das Entwicklungsgebebiet 
TÜV/Rolshoverner Straße geschaffen werden.  
Mit Porz und einer Verlängerung in der HVZ nach 
Troisdorf/ Bonn kann der Rhein-Sieg-Kreis an den 
Deutzer Hafen angeschlossen werden.  
Mit der vorgeschlagenen Linienführung der S16 
werden vier Campusse der TU Köln verbunden: 
Leverkusen ChemPark / Köln-Südstadt / Köln-
Deutz und Gummersbach. 
Der Rheinisch-Bergische Kreis wie der Oberbergi-
sche Kreis werden mit den Deutzer Hafen verbun-
den. So sind u.a. lohnende Freizeitziele mit einem 
qualitativen Wohnstandort verbunden.

- 69 - 
 
/ 70 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-22 Die beabsichtigte Entwicklung des ca. 37 ha gro-
ßen Hafengebiets zu einem gemischten Stadtquar-
tier mit Wohnen und Dienstleistungen verlangt 
auch eine gute Anbindung mit ÖPNV an die südli-
che Innenstadt. Da die bisherige Stadtbahn-Linie 7 
schon jetzt gut ausgelastet ist und über den Eng-
pass Deutzer Brücke führt (über die auch die Li-
nien 1 u. 9 laufen), schlagen wir eine zusätzliche 
Rheinquerung für Stadtbahn, Fahrrad- und Fuß-
verkehr vor. Damit könnte sowohl die notwendige 
Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Achse der 
Stadtbahn, als auch eine bessere ÖV-Anbindung 
der Stadtteile Deutz, Poll und Porz an den links-
rheinischen Süden in Köln erreicht werden. Die 
Strecke der Linie 7 aus Porz sollte künftig südlich 
von Deutzer und Severinsbrücke einen eigenen 
Rheinübergang erhalten und zugleich als Brücke 
für den Fuß- und Radverkehr ausgestaltet werden. 
Eine solche Brücke für den „Umweltverbund“ läge 
optimal in der Verlängerung der Ringe und könnte 
vom Ubierring aus über die Rheinuferstraße und 
den Rheinauhafen errichtet werden. Wegen der 
nötigen Entwicklungslänge der linksrheinischen 
Straßenbahnrampe ist auch ein Rheinübergang 
südlich der Rheinauhafen-Bebauung mit abkni-
ckender Rampe parallel zur Südbrücke nach Os-
ten zum Deutzer Hafen zu prüfen. Ob und wie 
diese Verbindung im stadtentwicklungsrelevanten 
Rheinkorridor zwischen den Ringen und der Sieg-
burger Str. machbar und finanzierbar ist, sollte von 
der Verwaltung in einer Machbarkeitsstudie geklärt 
werden. 
Um diese Planung zu ermöglichen, muss aller-
dings jetzt die im Planungskonzept zum Deutzer 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

- 70 - 
 
 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Hafen dargestellt Straße an der ehem. Essigfabrik 
zur Aufnahme des Kfz-Verkehrs von der Siegbur-
ger Str. zur Erschließung des südwestlichen Ent-
wicklungsgebietes so erweitert werden, dass sie 
den Ansatz für eine zukünftige Stadtbahnbrücke 
mit Fuß- und Radverkehr aufnahmen kann. Damit 
soll langfristig die Möglichkeit einer solchen Stadt-
bahnverbindung zwischen Porz und Südstadt of-
fengehalten werden. 
S-23 Der vorgesehene Standort für den Einzelhandel im 
Baufeld BF04 wird als nicht sinnvoll erachtet. Eine 
Einzelhandelsentwicklung auf dem Grundstück mit 
derzeitiger Einzelhandelsnutzung ist nach aktuel-
lem Planungsstand nicht möglich. Um eine Erwei-
terung der Nutzungsmöglichkeiten auf diesem 
Grundstück wird gebeten. 
Die Verlegung der vorgesehenen Anliegerstraße, 
die das betroffene Grundstück durchschneidet, 
wird gefordert. 
 
nein Einzelhandelsnutzungen werden nicht auf das Baufeld BF04 
beschränkt. Konkrete Festsetzungen zu Einzelhandelsnut-
zungen werden erst im Verlauf der weitern Bauleitplanverfah-
ren, nach Konkretisierung auf Basis anstehender Qualifizie-
rungen getroffen werden. 
 
Die zzt. in Überlegung befindlichen Nutzungsfestsetzungen 
beruhen auf den Vorgaben des Integrierten Plans, der durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die Konkretisie-
rung der Festsetzungen zur Nutzung erfolgt im weitern Bau-
leitplanverfahren. Die vorgesehene Anliegerstraße dient zur 
Erschließung der in diesem Bereich geplanten Nutzungen 
und zur Einteilung städtebaulich sinnvoller sowie wirtschaftli-
cher Baufeldgrößen. 
X X

Anlage 1 DH Geltungsbereich

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 10 0000200100400600 Meter
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Deutzer Hafen - Teilplan Infastrukturin Köln - Deutz

Anlage 18_DH_Stellungnahmen_außerhalb Frist

14562 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 18 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 68439/03 –Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
– eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
(Ergänzung zur Anlage 5)  
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 09.04. bis 30.04.2019 und nach Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 09.06. bis 
11.07.2022 statt. Außerhalb dieser Fristen ist eine Stellungnahme am 12.12.2022 eingegangen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Beschwerde über die Diskriminierung der Nachbar-
schaft um den Deutzer Hafen herum 
 Die Antragsteller/innen beziehen sich auf eine Stellungnahme, 
die im Rahmen der Offenlage eingereicht wurde. Diese wird in 
der Anlage 5 unter der laufenden Nr. 10 geführt. 
1.1 Aus der Beschlussvorlage nebst Anlagen ist zu erkennen, 
dass die Moderne Stadt und die Stadt Köln trotz 116 An-
regungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit, die im 
Rahmen der Offenlage des B-Plans eingegangen sind, 
keinen Bedarf sehen, den Bebauungsplan-Entwurf 
samt Verkehrskonzept nachzubessern. Beispielhaft ver-
weisen wir hier auf die Zusammenfassung der fachlichen 
Stellungnahme der Poller Nachbarschaft, die ebenfalls 
ignoriert wurde. 
Kenntnisnahme Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen 
wurden in die Abwägung nach § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch auf-
genommen, um sie gegeneinander und untereinander gerecht 
abzuwägen. Die einzelnen Punkte aus der benannten fachlichen 
Stellungnahme wurden ausführlich bewertet und begründet. Ein 
Großteil der Eingaben ist bereits berücksichtigt. Mit dem Pla-
nungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen, wird der Auftrag erteilt, 
die Verkehrsplanung zu vertiefen und detailliert auszuarbeiten. 
Dabei werden die Verkehrsmaßnahmen im weiteren Verfahren 
noch einmal dezidiert geprüft, detailliert ausgearbeitet und bei 
Bedarf an sich ändernde Voraussetzungen oder neue Erkennt-
nisse angepasst. 
1.2 Und wir verweisen insbesondere auf die, inzwischen als 
„ 7.000 + 7.000 ≈ - 1.200“ 
berühmt gewordene Verkehrsherleitung des Gutachters 
im Auftrag der modernen Stadt: 
Diese Herleitung betrifft den Planfall 1 des Gutachters. 
Demnach gilt: Wenn 7.000 Menschen im Deutzer Hafen 
wohnen und 7.000 Arbeitsplätze im Deutzer Hafen entste-
nein Die aufgeführte Herleitung (7.000 + 7.000 = -1.200) ist in der ver-
kehrlichen Untersuchung so nicht enthalten. Die genannten 
Werte wurden aus dem Zusammenhang gerissen.  
 
Im Deutzer Hafen werden Wohnungen für ca. 6.900 Menschen 
sowie ca. 6.000 Arbeitsplätze geplant.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
hen und die Stadt Köln keine Verkehrsmaßnahmen er-
greift, dann werden auf der Alfred-Schütte-Allee (und letzt-
lich durch Alt-Poll) täglich 1.200 Autos WENIGER fahren. 
Die vorgelegten, scheinbar widersprüchlichen Zahlen kön-
nen nicht nachgeprüft werden. Selbst auf Nachfrage 
stellte der Gutachter keine Daten zur Verfügung, die eine 
theoretische öffentliche Prüfung ermöglicht hätten. Ein 
„Kommafehler“ oder „Vorzeichenfehler“ ist daher nicht 
ausgeschlossen, er ist sogar durchaus wahrscheinlich. 
Durch die geplanten Verkehrsmaßnahmen (Planfall 2 – Umge-
staltung der Siegburger Straße, Planfall 8 – verkehrliche Ertüchti-
gung Im Hasental / Östlicher Zubringer sowie die Sperrung der 
Drehbrücke und des nördlichen Teils der Alfred-Schütte-Allee für 
den Autoverkehr) wird, gemäß der Verkehrssimulation, eine Re-
duzierung des Verkehrs im Bereich der südlichen Alfred-Schütte-
Allee eintreten. 
Die Sperrung der Drehbrücke für den KFZ-Verkehr wurde im De-
zember 2022 vom Verkehrsausschuss bestätigt.  
Da die Verkehre, welche heute noch über die Drehbrücke fahren, 
künftig entfallen, ergibt sich somit eine logische und plausible 
Verkehrsabnahme auf der Alfred-Schütte-Allee. 
Die Befürchtung, dass durch die Planung mehr Verkehr auf Alf-
red-Schütte-Allee und Alt-Poll entsteht, ist unbegründet. 
Die Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept sind unter 
Anlage 10 und Anlage 11 einsehbar. 
1.3 Dank der Ergebnisse und Zahlen des Gutachters muss 
die Moderne Stadt die eigentlich gesetzlich vorgeschrie-
benen Auflagen nicht mehr erfüllen. Alt-Poll, mit teilweise 
nur 60 cm breiten Bürgersteigen, soll unzulässigerweise 
zum beliebten südlichen Hauptzugang für einen neuen 
Stadtteil in Köln werden. Im Deutzer Hafen selbst haben 
der Betreiber und die Stadt Köln die Maßstäbe jedoch 
ganz anders gesetzt. Die vorhandene Straße am Deutzer 
Hafen und an den Poller Wiesen soll künftig für den 
Durchfahrtsverkehr aus anderen Stadtteilen 
gesperrt werden, um die Bewohner des Deutzer Hafens 
nicht zu belasten. 
Diese unterschiedlichen Maßstäbe widersprechen jegli-
chem gerechten Abwägungsgebot. Das ist eine offene 
Diskriminierung der Nachbarschaft in Poll und um den 
Deutzer Hafen herum als Menschen 2.Klasse, die für 
Menschen der 1.Klasse aus dem Deutzer Hafen als 
Schuhabtreter herhalten sollen. 
nein Die Hauptzugänge des neuen Quartiers Deutzer Hafen liegen an 
der Siegburger Straße sowie Am Schnellert. Eine Erschließung 
über Alt-Poll ist nicht vorgesehen. Das Verkehrsmodell der Stadt 
Köln gibt keine Hinweise auf mögliche Schleichverkehre durch 
die Wohngebiete von Poll. Durch verkehrstechnische und ver-
kehrsplanerische Maßnahmen werden die Verkehre gezielt auf 
das übergeordnete Netz geleitet. Innerstädtische Fahrten werden 
mittels Mobilitätskonzept auf die Verkehrsträger des Umweltver-
bundes verlagert. Sollten sich bei der schrittweisen Entwicklung 
des Deutzer Hafens wider Erwarten Verkehrszunahmen im Be-
reich der Erschließungsstraßen von Poll ergeben, werden Maß-
nahmen ergriffen, um diese zu verhindern. Dies können z.B. Mo-
dale Filter (Diagonalsperren, Abbiegeverbote, Quersperren o.a.), 
Einbahnstraßen- oder Sackgassenregelungen sein. 
Die Alfred-Schütte-Allee zwischen Südbrücke und Drehbrücke 
liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Deut-
zer Hafen und soll im Rahmen der Quartiersentwicklung autofrei 
werden. Die Alfred-Schütte-Allee südlich der Südbrücke dient der

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Erschließung der Alfred-Schütte-Werke, die direkt an der Alfred-
Schütte-Allee liegen. 
Eine Diskriminierung der Nachbarschaft in Poll durch negative 
Auswirkungen aus dem Deutzer Hafen ist nicht gegeben. Die Un-
tersuchungen zeigen vielmehr, dass durch die vorgeschlagenen  
Maßnahmen solche Auswirkungen vermieden werden. 
 
1.4 Natürlich könnte man die fortschrittlichen und menschen-
freundlichen Ansätze vom Deutzer Hafen auch für Alt-Poll 
anwenden, um zu verhindern, dass Alt-Poll zu einer 
Hauptverkehrsroute für einen neuen Stadtteil wird, und 
der Verkehr tatsachlich die vom Gutachter offiziell berech-
nete und erträumte Route "Im Hasental" nutzt. Das wurde 
ggf. nur wenige Beschilderungen erfordern und wäre 
leicht umsetzbar. Das kostet lediglich etwas organisatori-
sche Zeit, was die Moderne Stadt nicht investieren 
mochte. Schließlich betrifft das Problem nicht das eigene 
Klientel der 1.Klasse, sondern das Fußvolk der 2.Klasse. 
Kenntnisnahme Es wird auf die Stellungnahmen mit den laufenden Nummern 1.2 
und 1.3 verwiesen. 
 
1.5 Trotz aller Beschwerden, 116 Anregungen und guten Lö-
sungsvorschlägen aus der Bürgerschaft soll die vorlie-
gende Planung unbeirrt durchgedrückt werden, in der 
Hoffnung, dass die politischen Entscheidungsträger alles 
durchwinken, was lediglich formal korrekt aussieht. 
nein Die Planung basiert auf umfangreichen Voruntersuchungen, Stu-
dien und Gutachten. In mehreren Beteiligungsverfahren wurde 
die Bürgerschaft umfassend informiert und eingebunden. Die ein-
gegangenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt 
und werden überwiegend berücksichtigt. Siehe auch lfd. Nr. 1.1 
sowie in Anlage 5 die Stellungnahme mit der lfd. Nr. 10. 
1.6 Sollten die Argumente und die Bitten der Bürgerschaft um 
Nachbesserungen der Verkehrsplanung um den Deutzer 
Hafen herum nicht von ihren politischen Vertretungen er-
hört werden, so ist die Einlage der Rechtsmittel der Bür-
gerschaft nicht ausgeschlossen. 
Dabei dürfte klar sein, dass rechtliche Einsprüche bei ei-
nem solch komplexen und umfangreichen Vorhaben eine 
gute Aussicht auf Erfolg haben. Die Verwaltungsgerichte 
und Oberverwaltungsgerichte, allen voran das OVG 
Kenntnisnahme

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Münster, legen sehr hohe Maßstäbe an solch weitrei-
chende Planungen und haben in der Vergangenheit einige 
B-Plane zu „Hafentransformationen in Großstädten“ auf-
grund von handwerklichen Mangeln und Fehlbewertungen 
einkassiert. 
1.7 Beim Verkehrskonzept Deutzer Hafen sind handwerkliche 
Mängel so offenbar, dass auch Nicht-Fachleute sie ein-
fach erkennen können. Das Verkehrskonzept beschreibt 
ein Wunschszenario und blendet die örtliche Realität aus. 
Dies wird in der Rats-Beschlussvorlage in Anlage 5 ‚DH 
Stellungnahmen TÖB §3(2) BauGB‘ deutlich. 
nein Der Aufbau der Verkehrsuntersuchung des Deutzer Hafens be-
ruht auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Technik. 
Die Untersuchung gliedert sich in drei zeitliche Ebenen: Bestand, 
Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall. 
Im Bestand wurden Verkehrserhebungen durchgeführt, welche 
die Grundlagen für die makroskopische und mikroskopische Un-
tersuchung bilden.  
Der Prognose-Nullfall beinhaltet indisponible Maßnahmen im Be-
reich des Kölner Stadtgebietes zum Prognosejahr 2035. Diese 
Maßnahmen werden im Verkehrsmodell der Stadt Köln berück-
sichtigt und sind Grundlage für alle Modellbetrachtungen für mak-
roskopische Untersuchungen im Stadtgebiet. 
Im Prognose-Planfall wurde eine Verkehrserzeugung für die ge-
planten Nutzungen im Deutzer Hafen berechnet. Diese wurden in 
Abstimmung mit der Stadt Köln nach dem Bosserhoff -Verfahren 
erstellt. Das Verfahren ist ein bundesweit anerkanntes Mittel für 
Verkehrserzeugungen. Die Verkehrsverteilung erfolgt anhand des 
Verkehrsmodells der Stadt Köln. Diese Prognose-Planfall Be-
trachtung basiert auf dem Modell des Prognose-Nullfalls. 
Um eine Leistungsfähige und stadtverträgliche Erschließung zu 
gewährleisten, wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt. 
Dies ist zum einen ein Mobilitätskonzept mit der Zielsetzung die 
Verkehrsträger des Umweltverbundes zu stärken und eine Redu-
zierung des motorisierten Verkehrs herbeizuführen. Zum anderen 
sind es bauliche Maßnahmen, welche zum Ziel haben eine leis-
tungsfähige Erschließung und einen stabilen Verkehrsfluss im 
Umfeld des Vorhabens zu gewährleisten.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Diese verschiedenen Maßnahmen beinhalten teilweise Straßen-
neu oder -ausbauten oder teilweise kapazitätsmindernde Maß-
nahmen für Durchgangsverkehre. Die Maßnahmen werden in 
den einzelnen Prognose-Planfällen der Verkehrsuntersuchung er-
läutert und fachlich bewertet. 
Daraus resultierend ergeben sich zwei Planfallkombinationen, 
wovon die Planfallkombination 2+8 als zielführende Variante her-
vorgeht. 
Nach derzeitigen Projektstand soll für diese Planfallkombination 
der Planungsauftrag von der Politik an die Verwaltung erteilt wer-
den. 
 
1.8 Die Poller BürgerInnen bekennen sich ausdrücklich zu 
Deutzer Hafen und sind an einer konstruktiven Mitgestal-
tung interessiert. 
Uns ist bewusst, dass die Moderne Stadt und die Stadt 
Köln die gesetzten Zeit- und Budgetvorgaben einhalten 
möchten. Gleichermaßen haben wir das Ziel, negative 
planungsbedingte Auswirkungen für Köln-Poll und Köln-
Deutz auf ein vertragliches Mindestmaß zu reduzieren. 
Das Ignorieren von Hinweisen der Bürgerinnen und Bür-
ger auf Mangel und Planungsfehler ist ein dekonstruktiver 
Weg, der den Zielen der Betreiberin und der Stadt Köln 
abträglich ist. 
Kenntnisnahme Ziel der Stadt ist es, eine für alle Kölner Bürgerinnen und Bürger 
verträgliche und gute Planung zu erarbeiten. Dabei steht nicht 
nur das Projekt Deutzer Hafen im Fokus, sondern auch die an-
grenzenden Stadtteile Deutz und Poll. Insbesondere die verkehr-
lichen Auswirkungen wurden umfassend untersucht und Maßnah-
men zur Verkehrsreduzierung erarbeitet. Bei der Ausarbeitung 
der Maßnahmen sind die im Rahmen der Beteiligungsverfahren 
eingegangenen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger geprüft 
und, soweit möglich, berücksichtigt worden. 
 
1.9 Die Frage für die Entscheidungsträger sollte nun lauten: 
Welches Risiko ist grösser? 
A) Die Planung jetzt zu verbessern, etwas Zeit zu verlie-
ren und dafür mit einem gesunden 
Verkehrskonzept und einer ausgewogenen Gesamtpla-
nung in eine 2.Offenlage zu gehen? 
B) Es darauf ankommen zu lassen, die jetzige Planung zu 
verabschieden und zu hoffen, dass 26.500 Anwohner still-
halten und keine Rechtsmittel einlegen werden? 
Kenntnisnahme

- 6 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Wir sprechen uns eindeutig für die erste Variante aus, die 
zum Ziel hat, eine gesunde, nachbarschaftsvertragliche 
Planvariante zu erzeugen. 
Die zweite Variante halten wir für eine offene Geringschät-
zung der Menschen in Poll und Deutz, wobei eine nicht 
mehr planbare Verzögerung des Vorhabens die Folge 
sein konnte. Hier würden auch weitere erhebliche Mängel 
und Fragen zur gesamten Machbarkeit offengelegt wer-
den, die zu einer kompletten Umgestaltung der Planung 
mit Zusatzkosten im Millionenbereich führen könnten. 
1.8 Anlage: Lageplanausschnitt mit Streckenvergleich Kenntnisnahme Ein Vergleich allein durch die Streckenlängen ist zur Beurteilung 
nicht geeignet. Vielmehr sind hier die Reisezeiten unter Berück-
sichtigung der Verkehrsverhältnisse wie Anzahl der Lichtsignal-
anlagen und Verkehrsbelastungen geeignet, wie dies auch im 
Verkehrsmodell erfolgt. 
Die Darstellung der Streckenverläufe ist zudem irreführend, da 
hier nur die Routen mit dem Ziel der Rodenkirchener Brücke auf-
geführt werden. Die externen Maßnahmen zur Entlastung 
der Siegburger Straße betreffen aber insbesondere Durchgangs-
verkehre mit einer Nord-Süd-Ausrichtung. Bei der Betrachtung 
hierzu ergeben sich insgesamt Vorteile hinsichtlich einer Route  
über den östlichen Zubringer und Im Hasental, was zu einer Ent-
lastung der Siegburger Straße in Poll-Zentrum führt.  
 
Stand 12.01.2023

Anlage 19_Auszug Beschlussprotokoll gemeinsame Sondersitzung Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss 19.01.2023

16375 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 23.01.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Gemeinsame Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschuss und Verkehrsausschuss vom 
19.01.2023 
öffentlich 
1.1 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betref-
fend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deut-
zer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die 
für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen 
Maßnahmen 
3195/2022 
1.1.4 Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Volt 
AN/0137/2023 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (durchgestrichen):  
I Beschluss: 
 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der 
Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke 
führende Güterbahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in 
Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen 
Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5; 
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit 
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
3.  nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. 
Mobilitätskonzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort 
definierten Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastruk-

turmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur 
im Umfeld des Deutzer Hafens. 
4.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 
für das überordnete Netz:  
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und  
- Überplanung des Östlichen Zubringers.  
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW 
die für den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu verein-
baren. 
5.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangver-
kehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf 
dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Die Fraktion Die Linke wird nach einer Sitzungsunterbrechung, zwecks 
interfraktioneller Beratung, in den gemeinsamen Änderungsantrag (AN/0137/2023) 
aufgenommen. Der Änderungs - bzw. Zusatzantrag wird wi e folgt geändert 
beschlossen (fett/ durchgestrichen): 
 
II Beschluss: 
 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt ergänzt: 
Mit geeigneten Maßnahmen sollen Schleichverkehre in den angrenzenden Wohnge-
bieten vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die neue Quartiersstraße, Am 
Schnellert und weiter über die Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll und von dort zur Au-
tobahn sowie den Poller Kirchweg, die Müllergasse, Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll 
und von dort zur Autobahn. Diesbezügliche Änderungen im Konzept sind der Politik 
vorzustellen. 
6. Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, um 
zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Straße zu verhindern oder vorhandenen Ver-
kehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
7. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, wie die Stadtbahnlinie zum Deut-
zer Bahnhof geführt werden. Das Neubaugebiet erhält einen direkten Stadtbahn-
anschluss zum Deutzer Bahnhof. 
8. Seitens der Verwaltung sind unverzüglich zielführende Verhandlungen im 
Go.Rheinland (ehem. NVR) aufzunehmen, um die S-Bahn-Linie S16 im Vorlaufbetrieb 
schnellstmöglich zu starten. 
9. Für eine schnell zu realisierende Radwegeverbindung über die Südbrücke muss auf 
mindestens einer Brückenseite eine Rampe oder eine Spindel vorgesehen werden. 
Hierzu sind die Planungen der Stadt Köln wieder aufzunehmen und mit der DB abzu-
stimmen. 
10. An der Kreuzung Alter Mühlenweg / Im Hasental ist die Einrichtung einer sicheren 
Querungsmöglichkeit für den Radverkehr zu prüfen. Diese Querungsmöglichkeit ist 
von dem Hintergrund der geplanten Radpendlerroute von besonderer Bedeutung.  
11. Im Rahmen der Realisierung der S-Bahn ist bei der Neuplanung der Haltestellen 
zu beachten, dass der Abstand zur Haltestelle Raiffeisenstraße ausreicht, um eine 
Zurückzahlungspflicht der damaligen Förderung zu vermeiden.

Die Sitzungsleitung lässt über die so geänderte Beschlussvorlage: abstimmen: 
 
 
III Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: (Änderungen durchgestrichen/ fett): 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der 
Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke 
führende Güterbahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in 
Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen 
Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5; 
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit 
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
3.  nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. 
Mobilitätskonzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort 
definierten Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastruk-
turmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur 
im Umfeld des Deutzer Hafens. 
4.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 
für das überordnete Netz:  
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und  
- Überplanung des Östlichen Zubringers.  
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW 
die für den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu verein-
baren. 
5.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangver-
kehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf 
dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10).  
Mit geeigneten Maßnahmen sollen Schleichverkehre in den angrenzenden 
Wohngebieten vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die neue Quartiers-
straße, Am Schnellert und weiter über die Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll und 
von dort zur Autobahn sowie den Poller Kirchweg, die Müllergasse, Alfred-
Schütte-Allee nach Alt-Poll und von dort zur Autobahn. Diesbezügliche Änderun-
gen im Konzept sind der Politik vorzustellen. 
6.  Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, 
um zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Straße zu verhindern oder vorhan-
denen Verkehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
7.  Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, wie die Stadtbahnlinie zum 
Deutzer Bahnhof geführt werden. Das Neubaugebiet erhält einen direkten 
Stadtbahnanschluss zum Deutzer Bahnhof. 
8.  Seitens der Verwaltung sind unverzüglich zielführende Verhandlungen im 
Go.Rheinland (ehem. NVR) aufzunehmen, um die S-Bahn-Linie S16 im Vorlauf-
betrieb schnellstmöglich zu starten. 
9.  Für eine schnell zu realisierende Radwegeverbindung über die Südbrücke muss 
auf mindestens einer Brückenseite eine Rampe oder eine Spindel vorgesehen 
werden. Hierzu sind die Planungen der Stadt Köln wieder aufzunehmen und mit 
der DB abzustimmen. 
10.  An der Kreuzung Alter Mühlenweg / Im Hasental ist die Einrichtung einer siche-
ren Querungsmöglichkeit für den Radverkehr zu prüfen. Diese Querungsmög-

lichkeit ist von dem Hintergrund der geplanten Radpendlerroute von besonderer 
Bedeutung.  
11. Im Rahmen der Realisierung der S-Bahn ist bei der Neuplanung der Haltestellen 
zu beachten, dass der Abstand zur Haltestelle Raiffeisenstraße ausreicht, um ei-
ne Zurückzahlungspflicht der damaligen Förderung zu vermeiden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt geändert (durchgestrichen):  
I Beschluss: 
 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der 
Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke 
führende Güterbahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in 
Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen 
Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5; 
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit 
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
3.  nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. 
Mobilitätskonzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort 
definierten Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastruk-
turmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur 
im Umfeld des Deutzer Hafens. 
4.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 
für das überordnete Netz:  
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und  
- Überplanung des Östlichen Zubringers.  
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW 
die für den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu verein-
baren. 
5.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangver-
kehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf 
dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Die Fraktion Die Linke wird nach einer Sitzungsunterbrechung, zwecks 
interfraktioneller Beratung, in den gemeinsamen Änderungsantrag (AN/0137/2023) 
aufgenommen. Der Änderungs - bzw. Zusatzantrag wird wie folgt geändert 
beschlossen (fett/ durchgestrichen): 
 
II Beschluss: 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt ergänzt:

Mit geeigneten Maßnahmen sollen Schleichverkehre in den angrenzenden Wohnge-
bieten vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die neue Quartiersstraße, Am 
Schnellert und weiter über die Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll und von dort zur Au-
tobahn sowie den Poller Kirchweg, die Müllergasse, Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll 
und von dort zur Autobahn. Diesbezügliche Änderungen im Konzept sind der Politik 
vorzustellen. 
6. Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, um 
zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Straße zu verhindern oder vorhandenen Ver-
kehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
7. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, wie die Stadtbahnlinie zum Deut-
zer Bahnhof geführt werden. Das Neubaugebiet erhält einen direkten Stadtbahn-
anschluss zum Deutzer Bahnhof. 
8. Seitens der Verwaltung sind unverzüglich zielführende Verhandlungen im 
Go.Rheinland (ehem. NVR) aufzunehmen, um die S-Bahn-Linie S16 im Vorlaufbetrieb 
schnellstmöglich zu starten. 
9. Für eine schnell zu realisierende Radwegeverbindung über die Südbrücke muss auf 
mindestens einer Brückenseite eine Rampe oder eine Spindel vorgesehen werden. 
Hierzu sind die Planungen der Stadt Köln wieder aufzunehmen und mit der DB abzu-
stimmen. 
10. An der Kreuzung Alter Mühlenweg / Im Hasental ist die Einrichtung einer sicheren 
Querungsmöglichkeit für den Radverkehr zu prüfen. Diese Querungsmöglichkeit ist 
von dem Hintergrund der geplanten Radpendlerroute von besonderer Bedeutung.  
11. Im Rahmen der Realisierung der S-Bahn ist bei der Neuplanung der Haltestellen 
zu beachten, dass der Abstand zur Haltestelle Raiffeisenstraße ausreicht, um eine 
Zurückzahlungspflicht der damaligen Förderung zu vermeiden.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Die Sitzungsleitung lässt über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen:  
 
III Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: 
(Änderungen durchgestrichen/ fett): 
Der Rat  
1. beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der 
Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke 
führende Güterbahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in 
Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen 
Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5; 
2. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit 
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
3.  nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. 
Mobilitätskonzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort 
definierten Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastruk-
turmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur 
im Umfeld des Deutzer Hafens. 
4.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 
für das überordnete Netz:

- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und  
- Überplanung des Östlichen Zubringers.  
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW 
die für den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu verein-
baren. 
5.  beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangver-
kehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf 
dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10).  
Mit geeigneten Maßnahmen sollen Schleichverkehre in den angrenzenden 
Wohngebieten vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die neue Quartiers-
straße, Am Schnellert und weiter über die Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll und 
von dort zur Autobahn sowie den Poller Kirchweg, die Müllergasse, Alfred-
Schütte-Allee nach Alt-Poll und von dort zur Autobahn. Diesbezügliche Änderun-
gen im Konzept sind der Politik vorzustellen. 
6.  Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, 
um zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Straße zu verhindern oder vorhan-
denen Verkehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen. 
7.  Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, wie die Stadtbahnlinie zum 
Deutzer Bahnhof geführt werden. Das Neubaugebiet erhält einen direkten 
Stadtbahnanschluss zum Deutzer Bahnhof. 
8.  Seitens der Verwaltung sind unverzüglich zielführende Verhandlungen im 
Go.Rheinland (ehem. NVR) aufzunehmen, um die S-Bahn-Linie S16 im Vorlauf-
betrieb schnellstmöglich zu starten. 
9.  Für eine schnell zu realisierende Radwegeverbindung über die Südbrücke muss 
auf mindestens einer Brückenseite eine Rampe oder eine Spindel vorgesehen 
werden. Hierzu sind die Planungen der Stadt Köln wieder aufzunehmen und mit 
der DB abzustimmen. 
10.  An der Kreuzung Alter Mühlenweg / Im Hasental ist die Einrichtung einer siche-
ren Querungsmöglichkeit für den Radverkehr zu prüfen. Diese Querungsmög-
lichkeit ist von dem Hintergrund der geplanten Radpendlerroute von besonderer 
Bedeutung.  
11. Im Rahmen der Realisierung der S-Bahn ist bei der Neuplanung der Haltestellen 
zu beachten, dass der Abstand zur Haltestelle Raiffeisenstraße ausreicht, um ei-
ne Zurückzahlungspflicht der damaligen Förderung zu vermeiden.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 20_Beschluss zum Deutzer Hafen - Stadtbahn

3548 Zeichen

Session-Vorlage 3195/2022 
Anlagen Nr.:20 
 
Verwaltung und KVB sehen die Vorfestlegung auf eine direkte Stadtbahnanbindung 
des Deutzer Hafens zum Deutzer Bahnhof im Rahmen der Entscheidung über den 
Teil-Bebauungsplan Infrastruktur und die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
aus Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept zum Deutzer Hafen kritisch (vgl. hierzu 
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses und des 
Verkehrsausschusses vom 19.01.2023). 
  
In den begleitenden verkehrlichen Gutachten wurde u.a. die Bedeutung einer 
zeitnahen und guten ÖPNV-Anbindung des neuen Quartiers betont. Angesichts der 
Rahmenbedingungen und der zeitlichen Vorläufe wurde eine Dreistufigkeit zugrunde 
gelegt: Zunächst wird zusätzlich zur bestehenden Stadtbahnlinie 7 die Buslinie 150 
ins Quartier verlängert und als Elektrobuslinie in einem 10-Minuten-Takt betrieben. 
Damit ist eine unmittelbare Anbindung des Herzens des Quartiers an den Deutzer 
Bahnhof gegeben. In einem nächsten Schritt erfolgt eine Taktverdichtung auf der 
Strecke der Linie 7 (ohne Vorfestlegung, ob die zusätzliche Bedienung als Linie 7 in 
Richtung Innenstadt oder als Linie 8 in Richtung Deutzer Bahnhof weitergeführt wird). 
In der letzten Stufe wird die Anbindung durch einen Haltepunkt der neuen S-
Bahnlinie S16 weiter verbessert. 
  
Für die Fragestellung, ob es eine Stadtbahnverbindung vom Deutzer Hafen zum 
Deutzer Bahnhof geben kann und sollte, wurde ein separates Gutachten beauftragt. 
Dieses untersucht die technische Realisierbarkeit dieser Verbindung ebenso wie die 
nachfrageseitige Sinnhaftigkeit. Erste Ergebnisse des Gutachtens wurden den 
Vertretern des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses sowie den 
Mitgliedern der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz bereits in einem digital 
durchgeführten interfraktionellen Gespräch im Jahr 2022 vorgestellt. Ein Abschluss 
des Gutachtens steht kurzfristig bevor; die Verwaltung beabsichtigt eine 
entsprechende Vorlage für eine der beiden nächsten Sitzungsläufe im Frühjahr. 
  
Die vorliegenden Ergebnisse lassen erhebliche Zweifel sowohl an der technischen 
Realisierbarkeit als auch an der Sinnhaftigkeit dieser Verbindung aufkommen. 
Insbesondere die Ausbildung des Knotenpunktes Mindener Straße/Deutzer Brücke 
ist gutachterlich betrachtet worden, da hier Auswirkungen auf die Brückenrampe 
sowie die bestehenden Verkehrsbeziehungen zu bewerten sind. Auch ist mit einer 
deutlich größeren zusätzlichen Nachfrage über die Deutzer Brücke in Richtung 
Innenstadt als zum Deutzer Bahnhof aus dem neuen Baugebiet zu rechnen. Durch 
die frühzeitige Einrichtung der direkten Verbindung zum Deutzer Bahnhof mittels der 
o. g. Elektrobuslinie wäre es zudem möglich, die tatsächliche Nachfrageentwicklung 
auf dieser Relation vor einer Entscheidung zur Führung der Stadtbahn zu verifizieren. 
Damit würde eine solide Grundlage für eine spätere Entscheidung einer 
Stadtbahnvariante geschaffen. Aus Sicht von Verwaltung und KVB sollte daher

zwingend das abschließende Ergebnis der gutachterlichen Betrachtung abgewartet 
werden, bevor eine Entscheidung über die Stadtbahnverbindung erfolgt.  
  
Daher schlägt die Verwaltung folgenden geänderten Beschlusstext zu 
Beschlusspunkt 7 vor: 
„Perspektivisch wird das Neubaugebiet durch die Stadtbahn im 5-Minuten-Takt 
erschlossen. Wie dabei ein direkter Stadtbahnanschluss zum Deutzer Bahnhof 
erfolgen soll, wird im Rahmen einer separaten Beschlussvorschlage und nach 
Vorliegen der Ergebnisse der beauftragten Machbarkeitsstudie entschieden.“

Anlage 16_DH_Beantwortung Anfragen Stadtentwicklungsausschuss

5571 Zeichen

Anlage 16 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zum Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung 
notwendigen verkehrlichen Maßnahmen (Session-Nr. 3195/2022) 
hier: Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 01.12.2022 basierend auf den eingereichten Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen 
 
Die eingereichten Fragen werden, wie folgt, beantwortet. 
Werden die Bahnsteige auf der Linie 7 / Siegburger Straße im Zuge des Umbaus 
verbreitert? 
Durch das an den Baufortschritt angepasste ÖPNV-Angebot (Taktverdichtungen) wird die 
erhöhte ÖPNV-Nachfrage kompensiert werden. Es ist nach derzeitigem Sachstand davon 
auszugehen, dass durch das erweiterte Angebot eine zeitliche Verteilung der Nachfrage 
erfolgt und somit die Bahnsteige ausreichend dimensioniert sind. 
Ist der Ausbau Im Hasental zwingend erforderlich? 
Ja, der Ausbau des Hasentals wird durch die allgemeine Verkehrszunahme im Prognose-
Nullfall sowie durch die Neuverkehre des Deutzer Hafens zwingend erforderlich. Durch den 
Ausbau gelingt es, den Verkehr zügig und leistungsfähig zielortnah vom und auf das 
anbaufreie und übergeordnete Straßennetz zu führen. 
Wie lassen sich Schleichverkehre (aus / nach Poll) durch das Gebiet des Deutzer 
Hafens vermeiden? 
Das Verkehrsmodell der Stadt Köln gibt keine Hinweise auf mögliche Schleichverkehre durch 
den Deutzer Hafen. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie eine zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergeben sich keine zeitlichen Vorteile für potenzielle 
Durchgangsverkehre durch das Quartier. 
Wie lassen sich Schleichverkehre (aus / nach Neubaugebiet Deutzer Hafen) durch Poll 
vermeiden? 
Das Verkehrsmodell der Stadt Köln gibt keine Hinweise auf mögliche Schleichverkehre durch 
die Wohngebiete von Poll. Durch verkehrstechnische und verkehrsplanerische Maßnahmen 
werden die Verkehre gezielt auf das übergeordnete Netz geleitet. Innerstädtische Fahrten 
werden mittels Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept überwiegend auf die Verkehrsträger 
des Umweltverbundes verlagert. Sollten sich bei der schrittweisen Entwicklung des Deutzer 
Hafens wider Erwarten Verkehrszunahmen im Bereich der Erschließungsstraßen von Poll 
ergeben, werden Maßnahmen ergriffen, um diese zu verhindern. Dies können z.B. Modale 
Filter (Diagonalsperren, Abbiegeverbote, Quersperren o.a.), Einbahnstraßen- oder 
Sackgassenregelungen sein. 
Welche Auswirkungen hat es, dass die Führung der Linie 7 Richtung Deutzer Bahnhof 
aktuell sehr schwierig zu realisieren ist? 
Keine. Gemäß den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie einer Gleisverbindung an der 
Deutzer Freiheit besteht auch künftig die deutlich höhere Verkehrsnachfrage in Richtung 
Deutzer Brücke und linksrheinischer Innenstadt. Die Anbindung des Deutzer Bahnhofs durch 
die Buslinie 150 (im Zielkonzept im 10-Minuten-Takt) ist demnach ausreichend und 
angemessen. (Siehe Bewertung und Empfehlung aus MBS „Verlängerung der Stadtbahn 
vom Deutzer Hafen bis zum Deutzer Bahnhof“).

Die Vorlage der Machbarkeitsstudie in den politischen Gremien erfolgt voraussichtlich im 
März 2023. 
Welche Maßnahmen werden für die Bauphase geplant, insbesondere während der 
Höherlegung der Straße „Am Schnellert“? 
Randbedingung der Planungen ist die Gewährleistung der Erschließung bzw. 
Aufrechterhaltung der Verkehrsverbindung auch während der Bauphasen für alle Anlieger 
des Poller Kirchwegs sowie der Alfred-Schütte-Allee. Die Verkehrszustände und -führungen 
während der verschiedenen Bauphasen müssen noch geplant werden. 
Wie verhält sich die Höhe der Wasserschutzmauer an der Siegburger Straße zu den 
Straßen: Am Schnellert / Quartiersstraße? 
Die vorhandene Hochwasserschutzanlage – bestehend aus festen Hochwasserschutz-
wänden, sowie mobilen Hochwasserschutzelementen und dem Bahndamm – entlang der 
Siegburger Straße und der Straße Am Schnellert bleibt hinsichtlich Lage und Schutzfunktion 
erhalten. Die Anlage bleibt im öffentlichen Raum – i.d.R. innerhalb der 
Straßenverkehrsflächen. Bei der Herstellung der technischen Infrastruktur und der Anhebung 
von großen Teilen des Erschließungssystems auf ein hochwassersicheres Niveau können 
punktuell bauliche Anpassungen der Hochwasserschutzmauer erforderlich werden. Die 
hochwassersichere Erschließungsebene im Deutzer Hafen ist auf einer Mindesthöhe – 
entsprechend dem Höhenniveau des bestehenden Hochwasserschutzes (mindestens HQ 
200). 
Wie verhält sich die Leistungsfähigkeit der Siegburger Straße (nördlicher Teil) bei 
neuem S-Bahnhaltepunkt?  
Durch die höhenfreie Querung der S-Bahn ergeben sich keine Einflüsse auf den Verkehr auf 
der Siegburger Straße. Verbunden mit der Realisierung der S-Bahn ist von einem 
Brückenum- bzw. -neubau im Bereich des heutigen Brückenbauwerkes auszugehen. 
Abhängig von den dann zu erstellenden Planungen kann sich der zur Verfügung stehende 
Straßenraumquerschnitt der Siegburger Straße gegebenenfalls vergrößern. Dies wird aber 
Bestandteil des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens für die S-Bahn sein. 
Bei einer Verknüpfung der S-Bahn mit dem Stadtbahnnetz ist absehbar, dass im Bereich der 
Siegburger Straße Höhe Allerseelenstraße eine neue Haltestelle in Mittellage entsteht. Der 
öffentliche Straßenraum erlaubt dabei die Anordnung einer Haltestelle. Bei den 
beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um ein eigenständiges Planverfahren, welches 
von einem eigenem Verkehrsgutachten begleitet werden muss.

Beratungsverlauf (5)

01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3195/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.02.2023
Erstellt
28.09.2022 13:49