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Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/0258/2017 vom 14.02.2017
Stand: Am 14.02.2017 im Rat endgültig abgelehnt.
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FDP Änderungsantrag nach § 13
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 AN/0258/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise 1444/2016 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Ta- gesordnung der Ratssitzung am 14.02.2017 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass der vorliegende Baubeschluss wie folgt er- gänzt bzw. geändert wird: In Absatz 1 wird in Satz 1 die Formulierung „den Vorentwurf und“ gestrichen, so dass dieser dann lautet: Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulge- bäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Mo- dulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). Folgender vierter Absatz wird ergänzt: Vor dem Baubeginn wird die Verwaltung aufgefordert, eine Arbeitsgruppe mit Schulleitung und Elternvertretern der für den Neubau vorgesehenen Montessori-Grundschule einzuberu- fen, um den Vorentwurf im Rahmen der Kostenschätzung und der geplanten Modularbau- weise weitestgehend an die Bedürfnisse der Schule und ihres pädagogischen Konzeptes FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de anzupassen. Der Arbeitsgruppe wird ein Zeitraum von 6 Monaten zugestanden, um dieses Ziel zu erreichen. Begründung: Mit dem Planungsbeschluss wurde festgelegt, dass die Außenstelle Riehl der Montessori- Schule Gilbachstraße das Gebäude beziehen soll. Allen am Prozess Beteiligten sollte be- kannt sein, dass eine Montessori-Schule aufgrund ihres pädagogischen Konzeptes andere Räumlichkeiten benötigt, als eine klassische Grundschule. Es ist daher unverständlich, dass die Schule im Vorfeld nicht in die Planungen mit einbezogen wurde. Weiterhin ist nicht nach- zuvollziehen, dass die „Planungsrahmen für pädagogische Konzepte an Kölner Schulen“ nicht mit einbezogen wurden, obwohl diese schon bekannt waren. Um der Schule die Um- setzung ihres pädagogischen Konzeptes weiterhin zu gewährleisten, halten wir es für uner- lässlich, die Planung entsprechend anzupassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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