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AN/0258/2017

Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 14.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

3066 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 
AN/0258/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle 
am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 
50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise 
1444/2016 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Ta-
gesordnung der Ratssitzung am 14.02.2017 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass der vorliegende Baubeschluss wie folgt er-
gänzt bzw. geändert wird: 
 
In Absatz 1 wird in Satz 1 die Formulierung „den Vorentwurf und“ gestrichen, so dass dieser 
dann lautet: 
 
Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulge-
bäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, 
Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto 
(Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 
555.700 €) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Mo-
dulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, 
derzeit Stand 2016 (siehe auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). 
 
Folgender vierter Absatz wird ergänzt: 
 
Vor dem Baubeginn wird die Verwaltung aufgefordert, eine Arbeitsgruppe mit Schulleitung 
und Elternvertretern der für den Neubau vorgesehenen Montessori-Grundschule einzuberu-
fen, um den Vorentwurf im Rahmen der Kostenschätzung und der geplanten Modularbau-
weise weitestgehend an die Bedürfnisse der Schule und ihres pädagogischen Konzeptes 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
anzupassen. Der Arbeitsgruppe wird ein Zeitraum von 6 Monaten zugestanden, um dieses 
Ziel zu erreichen. 
 
Begründung: 
 
Mit dem Planungsbeschluss wurde festgelegt, dass die Außenstelle Riehl der Montessori-
Schule Gilbachstraße das Gebäude beziehen soll. Allen am Prozess Beteiligten sollte be-
kannt sein, dass eine Montessori-Schule aufgrund ihres pädagogischen Konzeptes andere 
Räumlichkeiten benötigt, als eine klassische Grundschule. Es ist daher unverständlich, dass 
die Schule im Vorfeld nicht in die Planungen mit einbezogen wurde. Weiterhin ist nicht nach-
zuvollziehen, dass die „Planungsrahmen für pädagogische Konzepte an Kölner Schulen“ 
nicht mit einbezogen wurden, obwohl diese schon bekannt waren. Um der Schule die Um-
setzung ihres pädagogischen Konzeptes weiterhin zu gewährleisten, halten wir es für uner-
lässlich, die Planung entsprechend anzupassen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0258/2017
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27