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1555/2018

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Ausschuss 16.05.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.06.2018, TOP 13.13

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5185 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1555/2018 
Freigabedatum 16.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in der Sitzung am 23.04.2018 beschlossen, die vom Rat im 
Haushaltsplan 2016/2017 bereitgestellten Restmittel in Höhe von 41.900 Euro für das Haushaltsjahr 
2017 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 
09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu verwenden: 
 
 Maßnahme Betrag in Euro 
Ortszentrum Hauptstraße in Köln-Rodenkirchen: 
Beet-Bepflanzung und Beet-Unterhaltung durch den Dorfverein,  
hier Unterstützungs-Zuwendung für 2018  
5.000,00 € 
 
Bänke in verschiedenen Grünanlagen; hier um den Beschlüssen /  
Wünschen möglichst zeitnah nachzukommen: 
ca. 11 Bänke , incl. Unterpflasterung:  
14.300,00 € 
 
Sanierung Georgplatz in Köln-Weiß: 
Ecke Weißer Hauptstr. / Auf der Ruhr  
Plattenbelag gegen Pflaster-Belag austauschen  
2 Bänke alt gegen neu. 1 Abfallbehälter tauschen  über AWB  
22.600,00 € 
 
 41.900 € 
1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der restlichen Mittel für das Jahr 2017 in Höhe 
41.900 € für die von der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossenen Maßnahmen. Die entspre-
chenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, zu Verfügung. Die Bereitstellung der Mittel ist im Zuge der Ermächtigungsüber-
tragung beabsichtigt. 
2. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassung vorbehaltlich der Mittelfreigabe 
des Finanzausschuss zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Maßnahmen umzusetzen. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 29.05.2018 
Finanzausschuss 04.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  41.900,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Rat hat im Haushaltsplan 2016/2017 Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 
und 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßga-
be des vom Finanzausschuss am 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs bereitgestellt. Mit Be-
schluss vom 22.01.2018 hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen Maßnahmen in Höhe von 108.100 € 
beschlossen. In der Sitzung am 23.04.2018 wurde von der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Ver-
wendung der Restmittel in Höhe von 41.900,00 € entschieden. 
 
Der Finanzausschuss hat zwar am 03.04.2017 den überarbeiteten Kriterienkatalog beschlossen, aber 
die Anwendung erst ab Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Für 2016 und 2017 gilt also noch der alte 
Kriterienkatalog.  
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2015 beschlossen, dass die zur Verfügung ste-
henden Mittel nach den folgenden Kriterien verwendet werden können:  
 
- Nachhaltigkeit der Maßnahme. 
 - Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen.  
 
Dies kann erfolgen durch:  
o Aufwertung; 
o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität; 
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung. 
 
- Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen. 
- Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen. 
 
Zur besseren Orientierung sind mögliche Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:

3 
- Baumersatz- und Neupflanzungen. 
 - Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-
/Ersatzpflanzungen (z.B. Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln). 
- Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben. 
- Neubepflanzung von Beeten. 
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren. 
 - Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten. 
 - Unterhaltung und Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung 
von Spiel- und Sportgeräten. 
- Anlage von Boule-Flächen. 
 - Bänke in Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbeschaf-
fungen). 
- Sanierung und Instandsetzung von Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum. 
 - Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge set-
zen). 
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen. 
 
Die aufgelisteten Maßnahmen entsprechen den vorgegebenen Kriterien. 
 
Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme je Stadtbezirk erfolgt 
durch den Finanzausschuss.

Beratungsverlauf (2)

29.05.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 13.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1555/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.05.2018
Erstellt
09.05.2018 14:01