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V/0323/2010

Sperrvermerk Produktgruppe 0802 "Bäder" bezüglich Zuschussgewährung an den Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V

Vorlagen 19.04.2010

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 06.07.2010, TOP 3.2

Betriebskonzept Bürgerbad Handorf Anlage zur Vorlage 323-2010

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Betriebskonzept Bürgerbad Handorf Anlage zur Vorlage 323-2010

3707 Zeichen

( Burgerbad

ke

Bürgerbad Handorf
Betriebskonzept

Seit dem 15.08.2008 betreibt der Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. das ehemalige
städtische Hallenbad Handorf eigenverantwortlich.

Di des Bürgerbades und dessen Entwicklung seit Gründun

Das Bürgerbad in Handorf wird von engagierten Bürgen auf ehrenamtlicher Basis für Bürger
betrieben. Das Ziel ist, einen ausgewogenen Betrieb für Schulen, Vereine nachhaltig zu
ermöglichen und die öffentliche Gesundheitspflege durch die Aufrecherhaltung des
„Jedermannschwimmens” zu fördern.

Seit Bestehen des Vereins 2008 sind die Mitgliederzahlen stetig gestiegen und liegen zurzeit
bei 809 Mitgliedern. Durch die nicht erwartete umfangreiche Nutzung stagnierte die
Mitgliederentwicklung, da die Schwimmzeiten nicht wie gewünscht zur Verfügung standen.
Wir sind allerdings sicher, dass bei einer veränderten Belegung des Bades dieser Dämpfer
zeitnah ausgeglichen werden wird.

Die Belegung des Bades

Nutzer des Bades sind die Schulen der Stadt Münster, in Münster ansässige Vereine und
Institutionen sowie die Mitglieder des Vereins. Die Stadt Münster belegte von den gemieteten
65 Stunden pro Woche bei Übernahme des Bades 42 Stunden. Zurzeit liegt die Nutzung bei
wöchentlich 48 Stunden. Um den Grundgedanken des Bürgerbades aufrecht zu halten, sehen
wir die seitens der Stadt Münster erklärten wöchentlichen 38 Stunden als solide Basis an.
Jeden Samstag und Sonntag bieten wir jeweils 8 Stunden Schwimmzeit für die Öffentlichkeit
an. Ebenso sind wir an manchen Feiertagen das einzige, für die Öffentlichkeit, zugängige
Hallenbad in Münster.

Die Finanzierung des Bades - Sponsoringsmaßnahmen

Die Kosten des Bürgerbades belaufen sich auf 18.000 ®/mtl. Diese wurden bisher durch die
Zahlung der Stadt in Höhe von 12.000 € sowie durch die Mitgliedsbeiträge und Einnahmen
aus Vermietung gedeckt.

In Zukunft soll mit den Stadtwerken Münster als Kooperationspartner die Heizungsanlage
erneuert werden. Hierzu sind schon entsprechende Gespräche mit Vertretern der Politik, der
Stadtwerke und dem Bürgerbad geführt worden. Lt. Berechnungen der Stadtwerke können
durch ein modernes Blockheizkraftwerk die Energiekosten um ca. 1.200 ®/mtl. gesenkt
werden. Zudem wird das Sponsoring mit der Stadtwerke Plus Card ausgebaut. Hier wurden
uns 800 €/mtl. zugesichert. Beide Maßnahmen zusammen mit den avisierten 11.000 €/mtl.
seitens der Stadt sichert die Liquidität des Bades dauerhaft.

Renovierungsarbeiten führen wir entweder mit unseren eigenen Mitarbeitern, ehrenamtlichen
Helfern oder über in Handorf ansässigen Firmen aus, welche dann oftmals auch als Sponsoren
auftreten. Bei Fremdvergaben wird strikt auf ein sehr gutes Preis-/Leitungsverhältnis geachtet.
Rücklagen hierfür können aus den vorgenannten Erträgen gebildet werden.

N Bürger
Nachhaltigkeit

Das beschriebene Konzept wird seit ca. 1 % Jahren erfolgreich praktiziert. Durch den
Zuschuss der Stadt Münster sieht sich der Verein in der Lage, den ordentlichen
Geschäftsbetrieb des Bades zu gewährleisten. Wir sind davon überzeugt, damit einen sehr
großen gesellschaftlichen Beitrag im Stadtteil Handorf und darüber hinaus zu leisten. Dies
motiviert uns weiterhin, das Bürgerbad Handorf langfristig als Institution etablieren.

Um die aktuell gepl. Renovierungsmaßnahmen und die Gespräche mit den Stadtwerken
weiterführen zu können, ist eine Rücknahme des Sperrvermerks zum nächst möglichen
Termin und eine positive Unterstützung der Verwaltung und der Politik in Bezug auf die
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster erforderlich.

Münster, 07.04.2010

Der Vorstand;

1, Vorsitzender 2. Vorsitzender
Peter Sldns Ralf Thaleiser- ——

Zi Ei $ ”
Schriftführer Schatzmeister

Dr, Thomas Eder Tim Teerling

Beschlussvorlage

4359 Zeichen

V/0323/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sperrvermerk Produktgruppe 0802 "Bäder" bezüglich Zuschussgewährung an den Betreiberverein 
Bürgerbad Handorf e.V 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.07.2010 Sportausschuss Vorberatung 
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das als Anlage bei-
gefügte Betriebskonzept des Bürgervereins Bürgerbad Handorf über die Weiterführung des 
Hallenbades Handorf  zur Kenntnis. 
 
2. Der Sperrvermerk bei der Produktgruppe 0802 „Bäder“ (Haushaltsplan Band 2, Seite 309, 
Zeile 15 – Transferaufwendungen -) wird aufgehoben.  
 
3. In gemeinsamen Gesprächen mit der Stadt werden Lösungsansätze für den Fortbestand 
des Bades - ohne eine Haftungsverpflichtung durch die Stadt Münster - geprüft. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage:  
Die Stadt Münster nutzt das Bürgerbad Handorf für das Schul- und Vereinsschwimmen und zahlte 
dem Betreiberverein Bürgerbad Handorf dafür eine monatliche Aufwandsersatzleistung von 12.000 
€ (Zahlungsweise halbjährlich im Voraus). Der entsprechende Nutzungsvertrag ist bis zum 
31.07.2010 befristet.   
 
 
Sachstand:  
Auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat der Rat der 
Stadt Münster entschieden, dem Betreiberverein Bürgerbad Handorf ab dem 01.08.2010 einen 
monatlichen Zuschuss von 11.000 € zu gewähren. Weil der Betreiberverein die Nachhaltigkeit des 
Vorlagen-Nr.: 
V/0323/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0323/2010 
Weiterbetriebes des Bürgerbades Handorf nachweisen sollte, wurde der Zuschuss für das Haus-
haltsjahr 2010 (55.000 €) zunächst mit einem Sperrvermerk versehen 
 
 
 
Perspektive: 
Mit Schreiben vom 11.04.2010 legte der Betreiberverein der Verwaltung ein Konzept über die Wei-
terführung des Hallenbades Handorf vor. Aus diesem Konzept geht nachvollziehbar hervor, dass:  
 
- sich die Idee des Bürgerbades bewährt hat 
- die Vereinsstruktur gefestigt ist 
- die Belegung des Bades einen Bedarf für den Weiterbetrieb des Bürgerbades zeigt 
- insbesondere die Finanzierung des Bades durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Ver-
mietung und Sponsoringgelder auskömmlich ist 
- zusammen mit der Aufwandsersatzleistung der Stadt ein ordentlicher Geschäftsbetrieb auf-
recht erhalten werden kann 
- die angestrebte Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH einen nachhaltigen 
Betrieb sichert. 
 
Weil durch das praktizierte Betriebskonzept des Bürgerbades Handorf ein nachhaltiger Badbetrieb 
ermöglicht wird, wird der Sperrvermerk bei den im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln von 
55.000 € für das Haushaltsjahr 2010 aufgehoben.  
 
Die im Betriebskonzept benannte Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH besteht 
darin, dass dem Bürgerbad Handorf von den Stadt werken zur Modernisierung der Heizungsanlage 
und Einsparung bei den Energiekosten ein Blockheizkraftwerk (BHKW) eingebaut werden soll. Mit 
Schreiben vom 08.04.2010 teilt die Stadtwerke Münster GmbH mit, dass die Stadtwerke Münster 
GmbH  diese Maßnahme jedoch nur umsetzen wird, wenn die Stadt Münster über die vollen Inves-
titionskosten von ca. 100.000 €  eine Bürgschaft abgibt. 
 
Nach eingehender Prüfung der Sachlage wird eine solche Bürgschaft von Seiten der Stadt Müns-
ter nicht erteilt. 
 
Vielmehr wird die Verwaltung nach der Aufhebung des Sperrvermerkes in Zusammenarbeit mit 
dem Betreiberverein weitere Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH führen, um mögliche 
Lösungsansätze zu erarbeiten, die den Fortbestand des Hallenbades ohne eine Haftung durch die 
Stadt Münster sichert. Die Ergebnisse der Gespräche unter Berücksichtigung eines angepassten 
Betriebskonzeptes werden den politischen Gremien bis ca. Ende des Jahres 2010 mitgeteilt wer-
den.      
 
Der neue Nutzungsvertrag (Beginn: 01.08.2010) zwischen dem Betreiberverein und der Stadt 
Münster wird zunächst bis zum 31.07.2011 (Ende des Schuljahres 2010/2011) verlängert. Die mo-
natliche Zahlung der Stadt erfolgt quartalsweise im Voraus. 
 
 
I. V. 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: Betriebskonzept des Betreibervereins Bürgerbad Handorf

- 3 - 
V/0323/2010

Beratungsverlauf (2)

27.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
06.07.2010 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0323/2010
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37