Mandari Insight

AN/1175/2022

Änderungsantrag zu TOP 5.3 - Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 02.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.06.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3722 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2022 
 
AN/1175/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 5.3 - Leitlinien für die Weiterführung des 
Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: 
„Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz„ 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu 5.3 in die Tages-
ordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.06.2022 aufzunehmen. 
 
Beschluss: 
Die oben genannte Beschlussvorlage 1489/2022 wird folgendermaßen geändert (Fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorha-
benbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in 
Köln-Sülz" (siehe Anlage 1); 
Anlage 1 ist wie folgt zu ändern: Die Lage sowie die Geschossigkeit und Höhe 
zur Verteilung der angestrebten Baumasse (des Hochpunktes) soll erst im städ-
tebaulichen Wettbewerb festgelegt werden.  
Die Reduzierung des östlichen Baufeldes im Bereich des bestehenden Park-
hauses/Parkplatzes nördlich der H.-C.-Nipperdey-Str. wird zur Erweiterung und 
Komplementierung des Inneren Grüngürtels festgeschrieben. Die früheren 
Überlegungen zur Nutzung der Hans-Carl-Nipperdey Str. sollen im Wettbewerb 
Berücksichtigung finden (siehe Vorlage 3265/2019 - Anlage 3: S.4); 
2. nimmt die von der Landesjustizverwaltung beabsichtigte Vorzugsvariante zum Neu-
bau Justizzentrum Köln zur Weiterverfolgung des Planungsprozesses zustimmend 
zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 
Der Standort sowie die Geschossigkeit und Höhe des Hochpunktes wird 
kritisch überprüft (Adressbildung), dabei ist die Höhe in Anlehnung an den al-
ten Hochpunkt (105m) nicht zu überschreiten. Den Wettbewerbsteilnehmern

- 2 - 
 
steht es frei, die angestrebte Baumasse so zu verteilen, dass kein Hochpunkt 
entsteht; 
3. nimmt den erweiterten Planungsraum zum Neubau Justizzentrum Köln zustimmend 
zur Kenntnis (siehe Anlage 3);  
4. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen das städtebauli-
che sowie im Weiteren das hochbaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren 
zum Neubau Justizzentrum Köln zu begleiten (siehe Anlage 4); 
5. verweist im Zusammenhang mit den Wettbewerbsverfahren auf die Einhaltung der 
"Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren 
Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anla-
ge 5); 
6. beschließt abweichend zum Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren den Kreis der 
nicht stimmberechtigten Mitgliedern des Preisgerichtes um die Vertreter*innen der 
Bezirksvertretung Lindenthal zu reduzieren, hiervon ausgenommen sind die Bezirks-
bürgermeisterin und ihre Stellvertretung; 
7. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne 
Einschränkung zustimmt; 
8. Der BNB Standard wird auf Gold festgesetzt. Dabei sind die Leitlinien zum Kli-
maschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben (siehe Vorlage 
4286/2021) ohne Einschränkungen einzuhalten. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hans-Carl-Nipperdey-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1175/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
02.06.2022
Erstellt
02.06.2022 14:21