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Änderungsantrag zu TOP 5.3 - Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1175/2022 vom 02.06.2022

Stand: Am 02.06.2022 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2022 AN/1175/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Änderungsantrag zu TOP 5.3 - Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz„ Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu 5.3 in die Tages- ordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.06.2022 aufzunehmen. Beschluss: Die oben genannte Beschlussvorlage 1489/2022 wird folgendermaßen geändert (Fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" (siehe Anlage 1); Anlage 1 ist wie folgt zu ändern: Die Lage sowie die Geschossigkeit und Höhe zur Verteilung der angestrebten Baumasse (des Hochpunktes) soll erst im städ- tebaulichen Wettbewerb festgelegt werden. Die Reduzierung des östlichen Baufeldes im Bereich des bestehenden Park- hauses/Parkplatzes nördlich der H.-C.-Nipperdey-Str. wird zur Erweiterung und Komplementierung des Inneren Grüngürtels festgeschrieben. Die früheren Überlegungen zur Nutzung der Hans-Carl-Nipperdey Str. sollen im Wettbewerb Berücksichtigung finden (siehe Vorlage 3265/2019 - Anlage 3: S.4); 2. nimmt die von der Landesjustizverwaltung beabsichtigte Vorzugsvariante zum Neu- bau Justizzentrum Köln zur Weiterverfolgung des Planungsprozesses zustimmend zur Kenntnis (siehe Anlage 2). Der Standort sowie die Geschossigkeit und Höhe des Hochpunktes wird kritisch überprüft (Adressbildung), dabei ist die Höhe in Anlehnung an den al- ten Hochpunkt (105m) nicht zu überschreiten. Den Wettbewerbsteilnehmern - 2 - steht es frei, die angestrebte Baumasse so zu verteilen, dass kein Hochpunkt entsteht; 3. nimmt den erweiterten Planungsraum zum Neubau Justizzentrum Köln zustimmend zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 4. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen das städtebauli- che sowie im Weiteren das hochbaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren zum Neubau Justizzentrum Köln zu begleiten (siehe Anlage 4); 5. verweist im Zusammenhang mit den Wettbewerbsverfahren auf die Einhaltung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anla- ge 5); 6. beschließt abweichend zum Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren den Kreis der nicht stimmberechtigten Mitgliedern des Preisgerichtes um die Vertreter*innen der Bezirksvertretung Lindenthal zu reduzieren, hiervon ausgenommen sind die Bezirks- bürgermeisterin und ihre Stellvertretung; 7. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschränkung zustimmt; 8. Der BNB Standard wird auf Gold festgesetzt. Dabei sind die Leitlinien zum Kli- maschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben (siehe Vorlage 4286/2021) ohne Einschränkungen einzuhalten. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 02.06.2022

    Stadtentwicklungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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