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AN/1296/2025

Unterstützung für die von der Räumung bedrohten Familien in Köln-Flittard – Eigentümer in die Pflicht nehmen, wohnortnahe Lösungen sichern

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 29.09.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2025, TOP 4.4

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

4332 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.06.2025 
 
AN/1296/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 29.09.2025 
 
Unterstützung für die von der Räumung bedrohten Familien in Köln-Flittard – 
Eigentümer in die Pflicht nehmen, wohnortnahe Lösungen sichern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den nachstehenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächs-
ten Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Der Hauptausschuss würdigt und unterstützt ausdrücklich das entschlossene und engagierte 
Handeln der Verwaltung sowie des Bezirksbürgermeisters, die umgehend aktiv geworden 
sind, um die Wohnsituation der betroffenen Familien in Köln-Flittard schnell zu verbessern. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel 
zu nutzen, um den Eigentümer der betroffenen Wohnungen in Köln-Flittard zu verpflichten, 
unverzüglich die notwendigen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, damit 
die Wohnungen schnellstmöglich wieder bewohnbar sind. Sollte der Eigentümer seinen Ver-
pflichtungen nicht umgehend nachkommen, prüft die Verwaltung die Durchführung notwen-
diger Sofortmaßnahmen (z. B. Notabdichtung gegen eindringendes Wasser) im Wege der Er-
satzvornahme. Die dabei entstehenden Kosten sind dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. 
3. Die Verwaltung wird in ihren laufenden Bemühungen und Gesprächen mit Bestandshaltern 
von Wohnraum – insbesondere GAG, Vonovia und Vivawest – ausdrücklich unterstützt.  Ziel 
ist es, für die von der Räumung betroffenen Familien wohnortnahe Unterbringungsmöglich-
keiten zu sichern, sei es durch Ersatzwohnungen, Übergangswohnungen oder anderweitige 
Lösungen. Die bisherigen positiven Erfahrungen, wie sie beispielsweise mit Vivawest bereits

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gemacht wurden, zeigen, dass solche Kooperationen erfolgreich umgesetzt werden können. 
Dabei ist sicherzustellen, dass die Familien in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können und 
bestehende Bindungen an Schulen, Kindertagesstätten und soziale Einrichtungen erhalten 
bleiben.  
  
 
Begründung: 
Nach aktuellen Presseberichten sind in Köln-Flittard insgesamt 13 Familien mit rund 51 Personen von 
einer kurzfristig angeordneten Räumung betroffen. Hintergrund sind massive bauliche Mängel an ei-
nem Mehrfamilienhaus, das seit Jahren über kein vollständiges Dach verfügt. Die Folge: gravierende 
Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall und eine unzumutbare Gefährdungslage, auf die die Stadt Köln 
mit der notwendigen Räumung reagieren musste. 
Die Verwaltung ist bereits intensiv mit der Situation befasst und handelt im Sinne der betroffenen 
Familien. Gleichwohl bleibt der Eigentümer in der Verantwortung, die Sanierung sicherzustellen. Da 
er bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, droht eine weitere Verschärfung der Lage. 
Die Stadt Köln hat in vergleichbaren Fällen – beispielsweise in Zusammenarbeit mit Vivawest – be-
reits erfolgreich Lösungen gefunden, um betroffene Familien kurzfristig und wohnortnah unterzu-
bringen. Diesen Weg gilt es nun auch mit weiteren Wohnungsunternehmen fortzusetzen. 
Für die Familien ist es entscheidend, in ihrem vertrauten Umfeld bleiben zu können: Kinder besuchen 
Schulen und Kitas in der unmittelbaren Umgebung, zudem bestehen enge soziale Bindungen. Eine 
Unterbringung in weit entfernten Notunterkünften ist für sie keine tragfähige Lösung. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Um unzumutbare Härten jetzt zu vermeiden, muss der Hauptausschuss der Verwaltung bereits am 
kommenden Montag die volle politische Unterstützung geben: sowohl beim Ausschöpfen aller recht-
lichen Mittel gegenüber dem Eigentümer als auch bei der Durchführung notwendiger Sofortmaßnah-
men. Ebenso benötigt die Verwaltung den klaren Auftrag und die Rückendeckung, kurzfristig Gesprä-
che mit Bestandshaltern wie GAG, Vonovia und Vivawest zu führen, um wohnortnahe Ersatz- und 
Übergangswohnungen zu sichern. 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Thomas Breustedt   
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1296/2025
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
29.09.2025
Erstellt
29.09.2025 14:22