2008/0247
WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG hier: Verzichterklärung der Stadt Darmstadt bezüglich der Verzinsung der auf dem 'Privatkonto' geführten Einlage
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2008/0247
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.05.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Kämmerei an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0247 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG hier: Verzichterklärung der Stadt Darmstadt bezüglich der Verzinsung der auf dem "Privatkonto" geführten Einlage Vorlage vom: 20. 5.2008 Beschlussvorschlag: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erklärt gegenüber der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG den Verzicht auf die in § 10 Abs. 3 festgelegte Verzinsung des für die Stadt Darmstadt eingerichteten Privatkontos für das Jahr 2005. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.05.2008 Begründung: Der Gesellschaftsvertrag der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG sieht in § 10 folgende Regelungen vor: § 10 Gesellschafterkonten (1) Für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto, ein Privatkonto und ein Verlustkonto als Kapitalgegenkonto geführt. Für alle Gesellschafter gemeinsam wird außerdem ein Rücklagenkonto geführt. (2) Auf dem Kapitalkonto werden die Einlagen der Gesellschafter (§ 4 Abs. 2) verbucht. Das Konto ist fest und unverzinslich. (3) Auf dem Privatkonto werden alle mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen- den Gutschriften oder Belastungen verbucht, die nicht auf einem der anderen Gesell- schafterkonten zu verbuchen sind. Das Konto ist im Soll und im Haben mit 2 % p.a. über dem Euribor für eine Anlage von sechs Monaten zu verzinsen. In Ausführung der o. g. Bestimmung wird derzeit auf dem Kapitalkonto (Abs. 2) die von der Stadt Darmstadt eingezahlte Stammkapitaleinlage von 100.000 € geführt. Die anderen Ge- sellschafter haben vereinbarungsgemäß keine Stammeinlage geleistet. Auf dem Privatkonto der Stadt (Abs. 3) wird die von der Stadt geleistete Einlage für den Er- werb der Anteile an der HEAG Wohnbau in Höhe von 1.438.100 € verbucht. Die laut Gesellschaftsvertrag vorgesehene Verzinsung des Privatkontos in Höhe von mit 2 % p.a. über dem Euribor für eine Anlage von sechs Monaten hätte zu einer Zahllast der KG von 70.000 € pro Jahr geführt. Entsprechende Einnahmen zur Gegenfinanzierung standen und stehen der KG nicht zur Verfügung, weil sich die regelmäßigen Einnahmen der KG lediglich auf 10.262 € pro Jahr belaufen (Dividende der HEAG Wohnbau). Da die Auszahlung der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Verzinsung des Privatkontos zu einem permanenten Fehlbetrag in der KG geführt hätte, wurde mit Magistratsbeschluss vom 29. November 2006 auf die Verzinsung der auf dem Privatkonto geführten Einlage verzichtet. Mit dieser Erklärung wurde jedoch nur auf die Verzinsung ab dem 1. Januar 2006 verzichtet, so dass die im Jahr 2005 entstandene Zahllast in Höhe von 33.378,30 € unverändert Be- stand hat. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig keine Liquiditätsverbesserung bei der KG eintreten wird, so dass selbst die Zahlung der 33.378,30 € eine enorme Belastung für die KG darstellt. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die Stadt Darmstadt gegenüber der KG auf ihre im Jahr 2005 entstandenen Ansprüche aus § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertra- ges verzichtet. Darmstadt, den 20.05.2008 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0247
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00