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2010/0177

Kommunalwahlen 2011 Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen

Magistratsvorlage 12.04.2010

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2010/0177

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2010/0177

5913 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.04.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0177  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kommunalwahlen 2011 
Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der 
Stadtverordnetenversammlung und der Wahl zum Ortsbeirat Wixhausen 
 
Vorlage vom: 12.04.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei den o. a. Wahlen werden in den Stimmzetteln keine zusätzlichen Angaben zu den 
Bewerbern/Bewerberinnen aufgenommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.4.2010  
 
Am 24.3.2010 hat der Hessische Landtag eine Änderung des Hessischen 
Kommunalwahlgesetzes (KWG) beschlossen (Gesetz zur Änderung des Hessischen 
Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze, Gesetz und Verordnungsblatt für das Land 
Hessen I, S. 119 f). § 16 Absatz 2 Satz 3 KWG erhielt danach folgende Fassung: 
 
„Auf jedem Stimmzettel wird zu jedem Bewerber zusätzlich 
1. der Beruf oder Stand, 
2. das Geburtsjahr, 
3. der Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird, und 
4. bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten die Gemeinde der Hauptwohnung, bei der 
Wahl der Gemeindevertreter der nach § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung 
benannte Gemeindeteil der Hauptwohnung 
aufgenommen, wenn und soweit die jeweilige Vertretungskörperschaft dies mit der 
Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder spätestens zwölf Monate vor Ablauf der 
Wahlzeit beschlossen hat; für die Wahl der Ortsbeiräte muss der Beschluss der 
Gemeindevertretung für sämtliche Ortsbeiratswahlen einheitlich erfolgen.“ 
 
Der Beschluss nach § 16 Absatz 2 Satz 3 KWG kann gemäß Artikel 6 Absatz 2 des o. a. 
Änderungsgesetzes für die im Jahr 2011 stattfindenden Kommunalwahlen noch bis zum 
30.6.2010 gefasst werden. 
 
Bei den Kommunalwahlen 2006 gab es nach der seinerzeit geltenden Regelung des KWG 
bereits die Möglichkeit, zu dem Bewerber (Ruf- und Familiennamen) den Gemeindeteil der 
Hauptwohnung in den Stimmzettel aufzunehmen. Von dieser Möglichkeit wurde damals 
durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2005 Gebrauch gemacht. 
Mit diesem Beschluss wurden gleichzeitig die Gemeindeteile im Sinne des § 12 Satz 4 
HGO benannt. 
 
Zusätzliche Angaben bei jedem Bewerber bedeuten zum einen, dass der Stimmzettel für 
den Wähler mehr Informationen über die einzelnen Bewerber enthält, zum anderen wird 
der Stimmzettel aber sehr unübersichtlich und das Format erheblich größer. Bei den 
Kommunalwahlen 2006 betrug das Format bereits 70 x 89 cm. Durch die Angabe des 
Gemeindeteils der Hauptwohnung wurde die Spalte für jeden Bewerber um ca. 4mm 
verlängert. Bei einer Liste von 71 Kandidaten entspricht dies einer Verlängerung des 
Stimmzettels um 28,4 cm. Geht man von der Anzahl der Wahlvorschläge und der Anzahl 
der Kandidaten der Kommunalwahlen 2006 aus, würde sich bei jeder einzelnen 
zusätzlichen Bewerberangabe der Stimmzettel um 28,4 cm verlängern. Bei einer 
Aufnahme von allen möglichen Bewerberangaben würde dies zu einem Stimmzettelformat 
von ca. 155 x 89 cm führen. 
 
Nachfolgend werden die möglichen Stimmzettelformate, je nach Anzahl der 
Bewerberangaben, anhand der für die Kommunalwahl 2006 abgegebenen Wahlvorschläge 
tabellarisch dargestellt:

3 
... 
 
Anzahl Bewerberangaben Mögliches Stimmzettelformat  
keine 42 x 89 cm 
1 70 x 89 cm 
2 98 x 89 cm 
3 126 x 89 cm 
4 155 x 89 cm 
 
Durch ein größeres Format würden sich die Kosten für den Druck deutlich erhöhen, mögli-
cherweise sogar verdoppeln. Sie beliefen sich zur Kommunalwahl 2006 bereits auf rund 
30.000 Euro (Musterstimmzettel und Stimmzettel für den Wahltag). Höhere Kosten würden 
auch für Porto und Versand der Musterstimmzettel und der Briefwahlunterlagen aufgrund 
des höheren Gewichts der Sendungen entstehen. 
 
Weiterhin wären die Wahlkabinen (Abschirmvorrichtungen, Tische) in den 91 Wahlbezirken 
von der Größe her nicht mehr ausreichend. Nicht ausreichender Platz in den Wahlkabinen 
könnte zu Unregelmäßigkeiten während der Wahlhandlung führen und schließlich eine An-
fechtung der Wahl zur Folge haben. Insbesondere könnte der Grundsatz der geheimen 
Wahl gefährdet werden, da der Wähler nicht die Möglichkeit hat, den Stimmzettel in vollem 
Umfang in der Wahlkabine auszubreiten, ohne Gefahr zu laufen, dass Teile des 
Stimmzettels nicht durch die Wahlkabine verdeckt werden. Hinzu kommt, dass das 
Volumen der vorhandenen Wahlurnen zu gering wäre. Das Leeren der Wahlurnen während 
der Wahlhandlung ist nicht zulässig. Es müssten folglich ca. 270 Wahlkabinen und knapp 
110 Wahlurnen neu angeschafft werden, um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen. 
 
Nach § 15 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 26 und 23 Kommunalwahlordnung sind die 
zugelassenen Wahlvorschläge spätestens am 48.  Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu 
machen. In der Bekanntmachung sind für jeden Wahlvorschlag folgende Angaben 
anzugeben: Familiennam e, Rufname, der Zusatz „Frau“ oder „Herr“, Beruf oder Stand, 
Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber. Damit werden die 
zusätzlichen Bewerberangaben nach § 16 Abs. 2 Satz 3 KWG bis auf den abweichenden 
Geburtsnamen abgedeckt und dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ist 
Genüge getan. Auf zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel sollte daher aus den 
genannten Gründen verzichtet werden. 
 
Darmstadt, 12.4.2010 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0177
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00