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1212/2023

Hochpunkt im Lindgens-Areal, Verzicht auf ein Qualifizierungsverfahren

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 9.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

2023-04-14_LIA_Anlage2_PlanausschnittHochpunkt

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Ansehen

2023-04-14_LIA_Anlage3_Ansicht_Hochpunkt

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Ansehen

2023-04-14_LIA_Anlage1_Übersichtsplan_Lindgens

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1495 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1212/2023
Stand: 10.03.2025 
Sachstandsbericht  
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Verzicht auf ein Qualifizierungsverfahren, 
Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lindgens-Areal am 25.04.2023 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 
 
1. Angesichts des weit entwickelten und eng abgestimmten Planungsstandes mit einer 
hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität wird für den Hochpunkt und 
dessen angrenzender Bebauung auf ein Qualifizierungsverfahren entgegen der sonst 
üblichen Verfahrensstandards bei städtebaulich markanten und stadtbildprägenden 
Gebäuden verzichtet. Die weiteren Planungen werden eng von der Ständigen Jury 
Mülheimer Süden begleitet und mit dieser abgestimmt.  
 
2. Die Ausführungen zur Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lindgens-Areal am 25.04.2023 
werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Am 13.02.2025 hat der Rat der Stadt Köln den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan-Nr. 69472/01 Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim gefasst 
(3229/2024). Die Architektur und Gestaltung der Gebäude, inklusive des Hochpunktes, im 
Vorhabengebiet wurde parallel zur Planaufstellung umfassend durch die Ständige Jury Mül-
heimer Süden begleitet. Die Beratungsergebnisse sind Teil des Durchführungsvertrages. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: keine weitere Wiedervorlage

2023-04-14_LIA_Anlage2_PlanausschnittHochpunkt

3764 Zeichen

Stand-
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(165-169 
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2582 
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139/
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/168
1916/168
167/2
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Traufe +52,1
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Attika +66,8
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Traufe +57,5
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Traufe +57,6 +51 
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First +57,6
Attika+62,8
Stellplätze im Sockel
Steg OK+52,6
UK+51,1
Steg OK+51,0-52,6
UK+49,5-51,1
Balkone
Erker
Erker
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Gründach
+60,8
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Attika +64,7
TG
VerbindungsgangOKFD+64,7
Gründach +60 
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TG
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Balkone
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+46,6
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+45 ,0
+44,1
+45,2
+45,5
+44 ,8
+44,4
+44,3
+44 ,8
+46 
,5+47,1
Attika +64 
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Attika +64 
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MüllfahrzeugUFC BF5.1
Müllfahrzeug UFC BF5.3
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Hochpunkt 
Anlage 2
Planausschnitt Hochpunkt mit Platzfläche

2023-04-14_LIA_Anlage3_Ansicht_Hochpunkt

53 Zeichen

Ansicht Hochpunkt mit Platzfläche vom AuenwegAnlage 3

2023-04-14_LIA_Anlage1_Übersichtsplan_Lindgens

50 Zeichen

Anlage 1
Lindgens-Areal 
Hochpunkt mit Platzfläche

Beschlussvorlage Ausschuss

12491 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1212/2023 
Freigabedatum 08.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Verzicht auf ein Qualifizierungsverfahren, 
Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lindgens-Areal am 25.04.2023  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 
 
1. Angesichts des weit entwickelten und eng abgestimmten Planungsstandes mit einer 
hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität wird für den Hochpunkt und 
dessen angrenzender Bebauung auf ein Qualifizierungsverfahren entgegen der sonst 
üblichen Verfahrensstandards bei städtebaulich markanten und stadtbildprägenden 
Gebäuden verzichtet. Die weiteren Planungen werden eng von der Ständigen Jury 
Mülheimer Süden begleitet und mit dieser abgestimmt.  
 
2. Die Ausführungen zur Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lindgens-Areal am 25.04.2023 
werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Planung des Lindgens-Areals mit dem städtebaulich markanten Hochpunkt im Bereich 
des Auenweges/Hafenstraße als Eingang in das Quartier ist bereits weit fortgeschritten und 
wurde von der Ständigen Jury Mülheimer Süden intensiv begleitet und immer weiter qualifi-
ziert. Die entsprechenden Niederschriften (Session-Nr.: 4033/2021, 4355/2021, 0426/2022, 
2174/2022, 4188/2022, 570/2023) wurden dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirks-
vertretung 9 (Mülheim) zur Kenntnis gegeben.  
 
In seiner Sitzung am 01.12.2023 (Session-Nr. 3356/2022) hat der Stadtentwicklungsaus-
schuss – nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Mülheim am 28.11.2022 - bereits die pla-
nungsrechtliche Sicherung des Hochpunktes im Bereich des Auenweges/Ecke Hafenstraße 
mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) beschlossen. VertreterInnen aus der Politik 
wurden in die weiteren Beratungen zur Qualifizierung des Hochpunktes und der angrenzen-
den Bebauung mit eingebunden, sie nahmen an den Sitzungen der Ständigen Jury am 
05.12.2022 und 14.03.2023 teil. 
 
Die Ständige Jury hat sich seit 2021 intensiv mit dem Entwurf des Büros trint + kreuder d.n.a. 
architekten und der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung der Gebäude ausei-
nandergesetzt. In dem iterativen Prozess konnten insbesondere für den Hochpunkt und die 
Platzbebauung gemeinsam mit dem Architekten und den Investoren die Entwürfe weiterentwi-
ckelt und qualitätsvolle architektonische Lösungen gefunden werden. Die Jury hebt besonders 
den angemessenen und behutsamen Umgang mit der meist historischen und teilweise unter 
Denkmalschutz stehenden Bestandsbebauung hervor. Die bereits jetzt schon realisierten und 
in Planung befindlichen Bauten zeigen, dass auf besondere Weise der industrielle Charakter 
des Gebietes aufgegriffen wird und so die Geschichte und Bedeutung des Ortes auch zukünf-
tig erlebbar bleibt.  
 
Gemeinsam mit den weiteren, vom Büro trint + kreuder d.n.a. architekten geplanten Gebäu-
den im Lindgens-Areal bildet der Hochpunkt in seiner abgestimmten architektonischen Ausge-
staltung ein einheitliches städtebauliches und architektonisches Gesamtbild mit einer Qualität, 
die prägend für das neue Quartier ist. 
 
Zuletzt konnten in der Sitzung der Ständigen Jury am 14.03.2023 weitere architektonische 
Details und Modifikationen, wie die Materialität und Farbigkeit des Gebäudes geklärt und die 
Idee eines „grünen Hochhauses“ weiterentwickelt und gemeinsam mit den politischen Vertre-
terInnen beraten werden.  
 
Im Hinblick auf die weitere Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal hat die Ständi-
ge Jury bereits im September 2022 wie folgt Stellung genommen: 
 
„Ausdrücklich begrüßt die Ständige Jury Mülheimer Süden den grundsätzlichen Anspruch der 
Stadt Köln, für Hochpunkte und Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung Wett-
bewerbsverfahren durchzuführen. Abweichend von dieser Regel hält sie im Falle des Hoch-
hauses am Eingang zum Lindgens-Areal ein solches Verfahren auf Grund besonderer Um-
stände jedoch für entbehrlich und nicht zielführend:

3 
 
 Die städtebaulichen Rahmenbedingungen haben sich durch die denkmalpflegerische 
Entscheidung zur Erhaltung der Industriebauten südlich des Auenweges wesentlich 
zum Stand des Werkstattverfahrens geändert. 
 
 Bauherr und Architekt haben darauf zunächst mit dem Vorschlag eines Verzichtes auf 
den Hochpunkt reagiert. Dies fand in der Ständigen Jury wegen der übergeordneten 
Bedeutung der Anordnung von Hochpunkten entlang des Auenweges im Ergebnis des 
Werkstattverfahrens jedoch keine Zustimmung. 
 
 Daraufhin hat sich die Ständige Jury gemeinsam mit den Architekten in mehreren Sit-
zungen und intensiven Beratungen wiederholt mit der Höhe und Gestaltung des Tur-
mes und der Platzbebauung auseinandergesetzt; in einem iterativen Prozess wurde 
durch die Architekten eine städtebaulich-architektonische Lösung entwickelt, die mit 
dem Eingangsbauwerk des Turmes ein ablesbares Quartier von eigener Identität 
schafft, durch die einheitliche Architektursprache dem Platz eine maßstäblich ange-
messene Fassung gibt und durch seine architektonische Handschrift in besondere 
Weise den industriellen Charakter antizipierend fortschreibt.  
 
 Aus Sicht der Ständigen Jury ist damit bereits zum jetzigen Stand eine sehr qualitäts-
volle und hochwertige Architektur an diesem wichtigen Standort zu erwarten, weshalb 
ein Wettbewerbsverfahren in diesem speziellen Fall entbehrlich erscheint und unter 
Umständen sogar kontraproduktiv sein kann. Zielführender scheint hier bei gegebe-
nenfalls notwendigen Änderungs- und Anpassungsbedarfen eher eine fortlaufende Be-
ratung, die die Ständige Jury deshalb der Stadt Köln und den Bauherren/Architekten 
angeboten hat. 
 
Sollte die Stadt Köln aus prinzipiellen Erwägungen entgegen dieser Empfehlung der Ständi-
gen Jury an einem Wettbewerbsverfahren festhalten wollen, so kann und sollte sich dieser in 
keinem Fall nur auf die Fassaden beschränken, sondern müsste sich zur Erlangung echter 
Alternativen auf die gesamte Architektur des Hochhauses einschließlich der angrenzenden 
Platzbebauung beziehen.“ 
 
Die Jury hat ihre Empfehlung in ihrer letzten Sitzung am 14.03.2023 nochmals bekräftigt und 
erneut auf den weit fortgeschrittenen Planungsprozess und die weiterhin überzeugende hohe 
Qualität der weiterentwickelten Ideen des architektonischen Entwurfs auch in der Gesamtbe-
trachtung des Quartiers hingewiesen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diesem Votum der Ständigen Jury zu folgen und entgegen der 
sonst üblichen Verfahrensstandards bei städtebaulich markanten und stadtbildprägenden Ge-
bäuden in diesem besonderen Fall auf ein Qualifizierungsverfahren zu verzichten. 
Die Ständige Jury Mülheimer Süden wird auch die weitere Qualifizierung und architektonische 
Ausgestaltung des Hochpunktes begleiten, um die architektonische Qualität des Gebäudes zu 
gewährleisten. Ziel ist es auch, das weitere Bebauungsplanverfahren nicht durch ein Qualifi-
zierungsverfahren des Hochpunktes zeitlich zu verzögern, damit zeitnah mit der Realisierung 
der geplanten Bauvorhaben begonnen werden kann. 
 
Für die Platzfläche am Hochpunkt (Deutz-Mülheimer Straße/Ecke Auenweg), die zukünftig 
eine öffentliche Fläche wird, bereitet die Verwaltung gemeinsam mit der Vorhabenträgerin 
derzeit ein Qualifizierungsverfahren als einstufiges RPW-Verfahren vor. Die Platzfläche über-
nimmt als neuer Quartiersplatz eine über das Lindgens-Areal hinausgehende übergeordnete 
vernetzende Funktion und muss den vielfältigen Anforderungen eines urbanen Raumes ge-
recht werden.  
 
 
Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lindgens-Areal am 25.04.2023 
Am 25.04.2023 fand im Lokschuppen, Hafenstraße 7 in Köln-Mülheim, eine öffentliche Infor-
mationsveranstaltung zum Lindgens-Areal statt. Im Vorfeld zu dem nächsten Beteiligungs-
schritt im Bebauungsplanverfahren Lindgens-Areal, der Offenlage, hat die Stadt Köln allen

4 
interessierten Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand des Projektes und die 
bisherigen Beratungsergebnisse der Ständigen Jury zur städtebaulichen Entwicklung des 
Quartiers und der architektonischen Ausgestaltung der Bestands- und Neubebauung ein-
schließlich des Hochpunktes vorgestellt.  
 
Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, sich nach einführenden Erläuterungen zum Pla-
nungsprozess und seiner -genese an Infotafeln zu den Fachthemen „Lindgens-Areal im Ge-
samtkontext des Mülheimer Südens, Städtebau und Architektur, Grün- und Freiräume sowie 
Umwelt und Verkehr“ zu informieren und vertiefende Fragen zu stellen. Die Arbeit der Ständi-
gen Jury wurde durch den Vorsitzenden des Gremiums, Herrn Professor Walter erläutert. 
 
Die anwesenden ca. 200 Bürgerinnen und Bürger konnten sich umfassend über städtebau-
liche Gesamtentwicklung und die Architektur der geplanten Gebäude und die Beratungser-
gebnisse der Ständigen Jury Mülheimer Süden, insbesondere zum Hochpunkt und der, 
den neuen Quartiersplatz einrahmenden Bebauung informieren. Anhand von Abbildungen 
und Visualisierungen an den Infotafeln, des aufgebauten Modells zum Mülheimer Süden 
und im direkten Gespräch mit dem Architekten, Vertretern der Stadtverwaltung, der Ständi-
gen Jury sowie des Vorhabenträgers und des Investors konnte die qualitätsvolle Architek-
tursprache der geplanten Gebäude anschaulich gezeigt und erläutert werden.  
 
In der abschließenden gemeinsamen Diskussion konnten nach einer kurzen Rückmeldung 
über die wichtigsten Themen von den Infoständen, die Bürgerinnen und Bürger nochmals 
Fragen an den Architekten, die VertreterInnen der Stadt Köln und der Ständigen Jury stellen. 
 
Die Fragen und der darauffolgende gemeinsame Austausch bezogen sich insbesondere auf 
folgende Themen: 
 
Städtebau, Architektur: 
- Nutzungsstrukturen, Umfang und Art des entstehenden Wohnraums, energetische 
Konzepte der Gebäude in Verbindung mit Dach- und Fassadenbegrünung, veränder-
tes Stadtbild vom Rheinboulevard durch die geplanten Neubauten 
- Städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Abwägung von Nutzungsverteilung 
sowie bebaubaren und als Freiraum zu entwickelnden Flächen unter Einbeziehung 
zahlreicher Fachthemen und Restriktionen 
Grün- und Freiräume, Umwelt, Verkehr: 
- Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reduzierung von Klimawandelfolgen bei der 
Planung, Stadtklima, Entsiegelung 
- Begrünung und Grünqualitäten des Quartiers, Wegeverbindungen zum Rheinboule-
vard und Anbindung an den Grünzug Mülheim Süd im Deutz-Areal, Spannungsfeld 
Naherholungsqualität Rheinboulevard und angrenzende neue Bebauung mit Wohn- 
und Gewerbenutzungen 
- Zukünftige Verkehrsqualität der Hafenstraße, Radwegeinfrastruktur, Mobilitätskonzept 
- Bauen im Hochwasserschutz u.a. unter Berücksichtigung von Retentionsräumen 
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Schutzradien von Kegelschiffen durch Aus-
schluss von sensiblen Nutzungen in der Planung 
Mülheimer Süden, Einbindung Lindgens-Areal in die Gesamtsituation, VEP: 
- Gesamtentwicklung und aktueller Stand Planung Mülheimer Süden und Komplexität 
der Aufgabenstellung und der Planung mit Bezug auf die zeitlichen Abhängigkeiten 
- Betrachtung der Planung im Lindgens-Areal im Kontext der Gesamtentwicklung Mül-
heim Süd, etwa bezüglich Stadtbahnbau und Mobilität, Hochwasserschutz, historischer 
Gebäudebestand, Freiraumvernetzung etc. 
Die Bürgerinnen und Bürger äußerten keine grundsätzlichen Bedenken zur vorgestellten Pla-
nung zum Lindgens-Areal. Fragen zur Gesamtentwicklung und zu einzelnen Fachthemen 
konnten an den Infoständen und in der anschließenden Diskussionsrunde erläutert und be-
antwortet werden bzw. wurde ein bei Bedarf vertiefender Austausch im Nachgang der Veran-
staltung angeboten.

5 
 
Am Ende der Veranstaltung wurden die Bürgerinnen und Bürger auf die nächsten Beschlüsse 
und Verfahrensschritte zum Lindgens-Areal hingewiesen und erneut darauf aufmerksam ge-
macht, dass sie in der anstehenden Offenlage zum Bebauungsplan nochmals die Gelegenheit 
haben, sämtliche Planungen und Fachgutachten einzusehen sowie Anregungen und Beden-
ken zur Planung zu äußern. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan Lindgens-Areal 
Anlage 2 Planausschnitt Hochpunkt 
Anlage 3 Ansicht Hochpunkt

Beratungsverlauf (2)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1212/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2023
Erstellt
12.04.2023 09:46