0540/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-25/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0540/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Az.: 02- 1600-25/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt jedoch die Aufstellung von Tempo-30-Schildern auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria Himmelfahrt Straße und der Schnellweider Str. 70, ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt auch den letzten und einzigen Abschnitt der Schnellweider Straße, von der Ma- ria Himmelfahrt Straße bis zur Rodstraße, ebenfalls mit Tempo-30 Schildern auszustatten (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Auf die Korrektur der Entscheidung der Tempo-30-Beschilderung auf der Schnellweider Straße, zwi- schen Maria-Himmelfahrt-Straße und der Schnellweider Str. 70, wurde die Verwaltung durch die Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, aufmerksam gemacht. Hieran ist die Stadt Köln gebunden. Die zulässige Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, muss den strengen Bestimmungen und Vorgaben der gültigen Rechtsvorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung, § 45 Abs. 9 StVO, genügen. Dies betrifft die Überprüfung, der baulichen und örtlichen Verhältnisse, die Unfalllage und deren Ge- fahrenpotential, die unmittelbar an der Straße gelegenen schützenwerten Einrichtungen. Die Verwaltungsvorschrift der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den Verkehrszeichen (VZ) 274 StVO (Anlage 2 zu § 41 Abs. 2 StVO) erlaubt unter verschiedenen Voraussetzungen und einigen Kriterien die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Institutionen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, oder Krankenhäusern auf 30 km/h zu beschränken. Diese Überprüfungen erfolgten durch die Bezirksregierung und die Polizei. Es wurde festgestellt, dass in dem betroffenen Streckenabschnitt aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Hinsichtlich etwaiger Unfälle ist der o. g. Bereich unauffällig. Auf der Schnellweider Straße liegen keine dieser schützenswerten Einrichtungen. Ob aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen kann/muss ist nur durch eine Lärmberechnung zu ermitteln. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben. Danach werden die daraus resultierenden Schritte eingeleitet und der Petent entsprechend informiert. Anlage Eingabe
Anlage 2 - Plan zur Bürgereingabe Schnellweiderstraße
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Anlage 1 - Eingabe
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Von:] Gesendet: Samstag, 8. Dezember 2018 23:32 A n: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Betreff: Bürgerantrag 10.12.2018 Bürgerantrag nach § 24 GO NW Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich einen Bürgerantrag nach § 24 GO NW, Wir Anwohner der Schnellweider Straße in Köln Holweide beantragen, auch den letzten und einzigen Abschnitt der Schnellweider Straße, von der Maria Himmelfahrt Straße bis zur Rodstraße, ebenfalls mit Temppo30 Schilder auszustatten. Dieser Abschnitt ist fast der einzige, der zwischen Bundesautobahn 3 und Stadtgrenze Bergisch Gladbach NICHT mit Tempo30 ausgestatte ist. Wir Anwohner beantragten 2017 bei der Stadtverwaltung Köln diese Geschwindigkeits- reduzierung. Dem Antrag wurde rasch zugestimmt. Im Januar 2018 wurden die Schilder Tempo30 aufgehangen. Kurz darauf stellte das Ordnungsamt Köln gar einen Radarwagen auf. Die Fahrgeschwindigkeiten gingen rasch herunter. Im März 2018 teilte die Stadt Köln mit, alle Schilder müssten wieder abgenommen werden. Eine Person habe sich bei der Bezirksregierung über die Geschwindigkeitsreduzierung beschwert. Die Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung habe das Ergebnis zu Tage gebracht, es sei rechtlich nicht haltbar. Die Anwohner beschwerten sich daraufhin mit E-Mails, Briefen und über Facebook bei der Stadt Köln und der Bezirksregierung. Vergeblich. Die Empörung war auch so enorm, weil viele der umliegenden Straßen überhaupt nicht die Kriterien für Tempo30 aufweisen. Freies Feld links und rechts, breit, Niemansland, geringste Unfallzahlen. Trotzdem gilt dort Tempo30 und es wird dort seit Jahren regelmäßig geblitzt. Wir legten auch bei Frau Arnolds vom Regierungspräsidium Widerspruch ein und verwiesen (erstmal) auf neun Straßen, wo Tempo30 gilt auf großen Längen gilt und die Voraussetzungen nicht vorliegen (Hinweise von vertrauten Personen vom Straßenamt). Warum da und bei uns nicht? Frau Arnold und die Stadtverwaltung reagierten gar nicht mehr. Die Situation heute ist so, dass fast alle Straßen östlich der Bundesautobahn 3 mit Tempo30 klassifiziert sind. Sogar die Bergisch Gladbacher Straße wird auf ganzer Straßenlänge bis zur Stadtgrenze mit Tempo30 klassifiziert. Lediglich ein 200 Meter langes Reststück der Schnellweider Straße soll als einzige Stecke mit Tempo50 befahren werden dürfen. Das ist eine Farce. Wir beantragen auch den besagten Abschnitt mit Tempo30 auszustatten. Aus Gründen der Kompaktibilität. Aus Lärmschutzgründen (so wie bei der ca. 20 Meter weiter entfernten und parallel verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße). Aus Gründen der Verkehrssicherheit. Wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim, die bereits über diesen Antrag im Vorfeld informiert wurde, PRO unserem Anliegen zu stimmen. Einen Plan habe ich diesem Antrag beigelegt. Ich bitte um Eingangsbestätigung und Annahme des Bürgerantrages. Es grüßt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Schnellweider Straße 70
- Maria-Himmelfahrt-Straße
- Rodstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Straße 7
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Details
- Aktenzeichen
- 0540/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.03.2019
- Erstellt
- 14.02.2019 11:36