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0540/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-25/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.03.2019, TOP 2.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Plan zur Bürgereingabe Schnellweiderstraße

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Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2815 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0540/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Az.: 02-
1600-25/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt jedoch die Aufstellung 
von Tempo-30-Schildern auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria Himmelfahrt Straße und der 
Schnellweider Str. 70, ab. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt auch den letzten und einzigen Abschnitt der Schnellweider Straße, von der Ma-
ria Himmelfahrt Straße bis zur Rodstraße, ebenfalls mit Tempo-30 Schildern auszustatten (s. Anlage). 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Auf die Korrektur der Entscheidung der Tempo-30-Beschilderung auf der Schnellweider Straße, zwi-
schen Maria-Himmelfahrt-Straße und der Schnellweider Str. 70, wurde die Verwaltung 
durch die Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, aufmerksam gemacht. Hieran ist die Stadt 
Köln gebunden. 
 
Die zulässige Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, muss den strengen Bestimmungen 
und Vorgaben der gültigen Rechtsvorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung, § 45 Abs. 9 StVO, 
genügen.  
Dies betrifft die Überprüfung, der baulichen und örtlichen Verhältnisse, die Unfalllage und deren Ge-
fahrenpotential, die unmittelbar an der Straße gelegenen schützenwerten Einrichtungen. 
Die Verwaltungsvorschrift der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den Verkehrszeichen 
(VZ) 274 StVO (Anlage 2 zu § 41 Abs. 2 StVO) erlaubt unter verschiedenen Voraussetzungen und 
einigen Kriterien die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Geschwindigkeit 
im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Institutionen wie Kindergärten, 
-tagesstätten, -krippen, -horten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, oder Krankenhäusern auf 30 km/h 
zu beschränken. 
Diese Überprüfungen erfolgten durch die Bezirksregierung und die Polizei. 
Es wurde festgestellt, dass in dem betroffenen Streckenabschnitt aufgrund der örtlichen Verhältnisse 
keine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. 
Hinsichtlich etwaiger Unfälle ist der o. g. Bereich unauffällig. 
Auf der Schnellweider Straße liegen keine dieser schützenswerten Einrichtungen. 
Ob aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen 
kann/muss ist nur durch eine Lärmberechnung zu ermitteln. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag 
gegeben. Danach werden die daraus resultierenden Schritte eingeleitet und der Petent entsprechend 
informiert. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 2 - Plan zur Bürgereingabe Schnellweiderstraße

173 Zeichen

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Anlage 2

Anlage 1 - Eingabe

2876 Zeichen

Von:] 
Gesendet: Samstag, 8. Dezember 2018 23:32 
A n: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin 
Betreff: Bürgerantrag 
 10.12.2018 
 Bürgerantrag nach § 24 GO NW 
 Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit stelle ich einen Bürgerantrag nach § 24 GO NW, 
Wir Anwohner der Schnellweider Straße in Köln Holweide beantragen, auch den letzten und 
einzigen Abschnitt der Schnellweider Straße, von der Maria Himmelfahrt Straße bis zur 
Rodstraße, ebenfalls mit Temppo30 Schilder auszustatten. 
Dieser Abschnitt ist fast der einzige, der zwischen Bundesautobahn 3 und Stadtgrenze 
Bergisch Gladbach NICHT mit Tempo30 ausgestatte ist. 
Wir Anwohner beantragten 2017 bei der Stadtverwaltung Köln diese Geschwindigkeits-
reduzierung. Dem Antrag wurde rasch zugestimmt. Im Januar 2018 wurden die Schilder 
Tempo30 aufgehangen. Kurz darauf stellte das Ordnungsamt Köln gar einen Radarwagen 
auf. Die Fahrgeschwindigkeiten gingen rasch herunter. 
Im März 2018 teilte die Stadt Köln mit, alle Schilder müssten wieder abgenommen werden. 
Eine Person habe sich bei der Bezirksregierung über die Geschwindigkeitsreduzierung 
beschwert. Die Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung habe das Ergebnis zu Tage 
gebracht, es sei rechtlich nicht haltbar. 
Die Anwohner beschwerten sich daraufhin mit E-Mails, Briefen und über Facebook bei der 
Stadt Köln und der Bezirksregierung. Vergeblich. 
Die Empörung war auch so enorm, weil viele der umliegenden Straßen überhaupt nicht die 
Kriterien für Tempo30 aufweisen. Freies Feld links und rechts, breit, Niemansland, geringste 
Unfallzahlen. Trotzdem gilt dort Tempo30 und es wird dort seit Jahren regelmäßig geblitzt. 
Wir legten auch bei Frau Arnolds vom Regierungspräsidium Widerspruch ein und verwiesen 
(erstmal) auf neun Straßen, wo Tempo30 gilt auf großen Längen gilt und die 
Voraussetzungen nicht vorliegen (Hinweise von vertrauten Personen vom Straßenamt). 
Warum da und bei uns nicht? Frau Arnold und die Stadtverwaltung reagierten gar nicht 
mehr. 
Die Situation heute ist so, dass fast alle Straßen östlich der Bundesautobahn 3 mit Tempo30 
klassifiziert sind. Sogar die Bergisch Gladbacher Straße wird auf ganzer Straßenlänge bis 
zur Stadtgrenze mit Tempo30 klassifiziert. Lediglich ein 200 Meter langes Reststück der 
Schnellweider Straße soll als einzige Stecke mit Tempo50 befahren werden dürfen. 
Das ist eine Farce. 
Wir beantragen auch den besagten Abschnitt mit Tempo30 auszustatten. Aus Gründen der 
Kompaktibilität. Aus Lärmschutzgründen (so wie bei der ca. 20 Meter weiter entfernten und 
parallel verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße). Aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim, die bereits über diesen Antrag im Vorfeld informiert 
wurde, PRO unserem Anliegen zu stimmen. 
Einen Plan habe ich diesem Antrag beigelegt. 
Ich bitte um Eingangsbestätigung und Annahme des Bürgerantrages. 
Es grüßt

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schnellweider Straße 70
  • Maria-Himmelfahrt-Straße
  • Rodstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Straße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0540/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.03.2019
Erstellt
14.02.2019 11:36