1158/2019
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 3 Auszug BV4
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3 3.1 Anträge Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP/Piraten-Fraktion und Herrn EV Schuster (Deine Freunde), betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld AN/0209/2019 Herr Bezirksbürgermeister Wirges erläutert kurz die Sachlage. Bezirksvertreter Brock-Mildenberger (SPD-Fraktion) begrüßt, dass alle Fraktionen und Herr Einzelvertreter Schuster den Antrag unterstützen. Nicht nur das Kino sondern auch alle wei- teren angrenzenden Betriebe seien durch das eventuelle Heranrücken von Wohnbebauung gefährdet. Der Bestand solle durch einen Bebauungsplan abgesichert werden. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob der Investor bei der Verwaltung vorstellig geworden sei, um das in Rede stehende studentische Wohnen auf dem Gelände des Kinos anzufragen. Aufgrund der jetzt schon zahlreichen Falschparker im Umfeld sei es nicht zielführend die Tarife im Parkhaus zu verteuern. Er regt einen Termin der gesamten Bezirksvertretung mit dem Investor an. Die Bezirksvertretung setze sich für die bedrohten Kulturbetriebe im Stadtbezirk ein. Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) äußert die Hoffnung, dass die Verwaltung nach der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens die Belange gegeneinander abwägt und zu dem Er- gebnis kommt, dass hier die Interessen der Öffentlichkeit an der Aufstellung eines Bebau- ungsplanes die privaten Interessen übersteigen. Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke), Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten- Fraktion) und Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) begründen ebenfalls aus gleichen Gründen ihre Unterstützung des Antrags. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich zwischen der Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld und der DB-Strecke Köln-Horrem, auf Basis des geltenden Flächennutzungsplanes, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich ist als GE-Fläche mit Ausschluss von Wohnnutzung zu widmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist umgehen dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Auszug aus der Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 11.02.2019, 17:00 Uhr bis 19:20 Uhr, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Raum 116 Anlage 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 1158/2019 Freigabedatum 02.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln- Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 auf Aufstellung eines Be- bauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld zu folgen; 2. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Leo-Amanns-Parks, nördlich der DB-Bahnstrecke Köln-Aachen, westlich des Bezirksrathau- ses Ehrenfeld und östlich eines Lebensmitteldiscounters in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Her- brandstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 betreffend Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln- Ehrenfeld nicht zu folgen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 11.02.2019 den Beschluss gefasst, die Ver- waltung zu beauftragen, für den Bereich an der Herbrandstraße einen Bebauungsplan aufzustellen, um den Bereich als Gewerbegebiet mit Ausschluss von Wohnnutzung festzusetzen. Hintergrund ist, dass durch den Druck auf dem Immobilienmarkt stadtstrukturell notwendige Gewer- be- und Dienstleistungsflächen durch den Wohnungsbau verdrängt werden. Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungsprozess. Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder kulturell ge- nutzte Flächen für potentielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu errichten. Dies führt zu einer zunehmenden Verdrängung von gewerblichen und kulturellen Betrieben, die auch die Attrak- tivität und den Charakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. Um die im Plangebiet bestehenden gewerblichen und kulturellen Betriebe zu sichern, soll ein Bebau- ungsplan mit dem Ziel ein Gewerbegebiet festzusetzen, aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Herbrandstraße und wird begrenzt vom Leo-Amann-Park im Norden, dem Gebäude des Bezirksrathauses und eines Fitnessstudios im Osten, der DB- Bahnstrecke im Süden, einem Lebensmitteldiscounter im Westen sowie Wohnnutzung im Nordwes- ten (genaue Angrenzung siehe Anlage 1). Das Gebiet ist durch gewerbliche und kulturelle Nutzungen geprägt. Konkret befinden sich im Plangebiet an der Herbrandstraße ein Kino, ein gastronomischer Betrieb, der auch Musik- und Tanzveranstaltungen anbietet, die Geschäftsstelle, Verwaltung und der Betriebshof verschiedener sozialer Träger, eine Jugendwerkstatt sowie eine gemeinnützige Gesell- schaft im Bereich beruflicher Integration. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich südlich der Herbrandstraße als Gewerbegebiet (GE) darge- stellt. Die Grundstücke nördlich der Herbrandstraße sind als besonderes Wohngebiet (WB) darge- stellt. Der Flächennutzungsplan muss daher für die bisher als WB dargestellten Grundstücke geän- dert werden. Dies wird im Rahmen der 184. FNP-Änderung erfolgen, die sich derzeit im Verfahren befindet. Um eine Beeinträchtigung der gewerblichen und kulturellen Nutzung zu verhindern und zur Sicher- stellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist daher die Aufstellung eines Bebauungs- planes mit dem Ziel, dort Gewerbegebiet festzusetzen, erforderlich. Weiterhin sollen Vergnügungs- stätten - ausgenommen sind Einrichtungen, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten - sowie Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden, um das Gebiet für gewerbliche und kul- turelle Nutzungen zu sichern und städtebauliche Negativwirkungen zu verhindern. Im Bereich an- grenzend an die bestehende Wohnbebauung an der Christianstraße sollen nur nicht wesentlich stö- rende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Anlagen 3 Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Ausschnitt Flächennutzungsplan Anlage 3 Auszug aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld von 11.02.2019
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes+HUEUDQGVWUDHLQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Anlage 4_Auszug BV 4 vom 13.05.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 14.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.05.2019 öffentlich 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld 1158/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 auf Aufstellung ei- nes Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld zu folgen; 2. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Leo-Amanns-Parks, nördlich der DB-Bahnstrecke Köln-Aachen, westlich des Bezirksrathauses Ehrenfeld und östlich eines Lebensmitteldiscounters in Köln- Ehrenfeld – Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 3. Um eine Beeinträchtigung der gewerblichen und kulturellen Nutzung zu verhin- dern und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, dort Gewerbege- biet festzusetzen, erforderlich. Weiterhin sollen Vergnügungsstätten - ausge- nommen sind Einrichtungen, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten - sowie Bordelle und bordellartige Betriebe und Beherbergungsbetriebe, Hotels und Boardinghäuser ausgeschlossen werden, um das Gebiet für gewerbliche und kulturelle Nutzungen zu sichern und städtebauliche Negativwirkungen zu verhindern. Im Bereich angrenzend an die bestehende Wohnbebauung an der Christianstraße sollen nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelas- sen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 2 Ausschnitt FNP
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80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [353247,5646510] 1:2500 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 28.03.2019 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Herbrandstraße
- Christianstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1158/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.05.2019
- Erstellt
- 26.03.2019 15:03