Mandari Insight

1158/2019

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 02.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.05.2019, TOP 10.2

Anlage 3 Auszug BV4

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Auszug BV 4 vom 13.05.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Ausschnitt FNP

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Auszug BV4

2410 Zeichen

3 
3.1 
Anträge 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP/Piraten-Fraktion und Herrn 
EV Schuster (Deine Freunde), betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes für 
den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld 
AN/0209/2019 
Herr Bezirksbürgermeister Wirges erläutert kurz die Sachlage. 
Bezirksvertreter Brock-Mildenberger (SPD-Fraktion) begrüßt, dass alle Fraktionen und Herr 
Einzelvertreter Schuster den Antrag unterstützen. Nicht nur das Kino sondern auch alle wei-
teren angrenzenden Betriebe seien durch das eventuelle Heranrücken von Wohnbebauung 
gefährdet. Der Bestand solle durch einen Bebauungsplan abgesichert werden. 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob der Investor bei der 
Verwaltung vorstellig geworden sei, um das in Rede stehende studentische Wohnen auf dem 
Gelände des Kinos anzufragen.  
Aufgrund der jetzt schon zahlreichen Falschparker im Umfeld sei es nicht zielführend die 
Tarife im Parkhaus zu verteuern. Er regt einen Termin der gesamten Bezirksvertretung mit 
dem Investor an.  
Die Bezirksvertretung setze sich für die bedrohten Kulturbetriebe im Stadtbezirk ein. 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) äußert die Hoffnung, dass die Verwaltung nach der 
Ausübung pflichtgemäßen Ermessens die Belange gegeneinander abwägt und zu dem Er-
gebnis kommt, dass hier die Interessen der Öffentlichkeit an der Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes die privaten Interessen übersteigen.  
Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke), Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-
Fraktion) und Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) begründen ebenfalls aus gleichen 
Gründen ihre Unterstützung des Antrags.  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich zwischen  
der Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld und der DB-Strecke Köln-Horrem, auf Basis des 
geltenden Flächennutzungsplanes, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich  
ist als GE-Fläche mit Ausschluss von Wohnnutzung zu widmen. Der Beschluss der  
BV-Ehrenfeld ist umgehen dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Auszug aus der Niederschrift 
über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Wahlperiode 
2014/2020 am Montag, dem 11.02.2019, 17:00 Uhr bis 19:20 Uhr, Bezirksrathaus 
Ehrenfeld, Raum 116 
Anlage 3

Beschlussvorlage Ausschuss

4403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
 612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 1158/2019 
Freigabedatum 
02.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-
Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 auf Aufstellung eines Be-
bauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld zu folgen; 
2. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des 
Leo-Amanns-Parks, nördlich der DB-Bahnstrecke Köln-Aachen, westlich des Bezirksrathau-
ses Ehrenfeld und östlich eines Lebensmitteldiscounters in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Her-
brandstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.  
 
 
Alternative:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 
11.02.2019 betreffend Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-
Ehrenfeld nicht zu folgen.   
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 11.02.2019 den Beschluss gefasst, die Ver-
waltung zu beauftragen, für den Bereich an der Herbrandstraße einen Bebauungsplan aufzustellen, 
um den Bereich als Gewerbegebiet mit Ausschluss von Wohnnutzung festzusetzen. 
 
Hintergrund ist, dass durch den Druck auf dem Immobilienmarkt stadtstrukturell notwendige Gewer-
be- und Dienstleistungsflächen durch den Wohnungsbau verdrängt werden.  
 
Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungsprozess. 
Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder kulturell ge-
nutzte Flächen für potentielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu errichten. Dies führt 
zu einer zunehmenden Verdrängung von gewerblichen und kulturellen Betrieben, die auch die Attrak-
tivität und den Charakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. 
 
Um die im Plangebiet bestehenden gewerblichen und kulturellen Betriebe zu sichern, soll ein Bebau-
ungsplan mit dem Ziel ein Gewerbegebiet festzusetzen, aufgestellt werden. 
 
Das Plangebiet umfasst den Bereich der Herbrandstraße und wird begrenzt vom Leo-Amann-Park im 
Norden, dem Gebäude des Bezirksrathauses und eines Fitnessstudios im Osten, der DB-
Bahnstrecke im Süden, einem Lebensmitteldiscounter im Westen sowie Wohnnutzung im Nordwes-
ten (genaue Angrenzung siehe Anlage 1). Das Gebiet ist durch gewerbliche und kulturelle Nutzungen 
geprägt. Konkret befinden sich im Plangebiet an der Herbrandstraße ein Kino, ein gastronomischer 
Betrieb, der auch Musik- und Tanzveranstaltungen anbietet, die Geschäftsstelle, Verwaltung und der 
Betriebshof verschiedener sozialer Träger, eine Jugendwerkstatt sowie eine gemeinnützige Gesell-
schaft im Bereich beruflicher Integration. 
 
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich südlich der Herbrandstraße als Gewerbegebiet (GE) darge-
stellt. Die Grundstücke nördlich der Herbrandstraße sind als besonderes Wohngebiet (WB) darge-
stellt. Der Flächennutzungsplan muss daher für die bisher als WB dargestellten Grundstücke geän-
dert werden. Dies wird im Rahmen der 184. FNP-Änderung erfolgen, die sich derzeit im Verfahren 
befindet. 
 
Um eine Beeinträchtigung der gewerblichen und kulturellen Nutzung zu verhindern und zur Sicher-
stellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist daher die Aufstellung eines Bebauungs-
planes mit dem Ziel, dort Gewerbegebiet festzusetzen, erforderlich. Weiterhin sollen Vergnügungs-
stätten - ausgenommen sind Einrichtungen, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten - sowie 
Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden, um das Gebiet für gewerbliche und kul-
turelle Nutzungen zu sichern und städtebauliche Negativwirkungen zu verhindern. Im Bereich an-
grenzend an die bestehende Wohnbebauung an der Christianstraße sollen nur nicht wesentlich stö-
rende Gewerbebetriebe zugelassen werden. 
 
 
Anlagen 3 
 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Ausschnitt Flächennutzungsplan  
Anlage 3 Auszug aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld von 11.02.2019

Anlage 1 Geltungsbereich

348 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes+HUEUDQGVWUD‰HLQ.|OQ(KUHQIHOG
0D‰VWDE

Anlage 4_Auszug BV 4 vom 13.05.2019

1977 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 14.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 13.05.2019  
öffentlich 
10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Arbeitstitel: 
Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld 
1158/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge-
änderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
 
1. dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 auf Aufstellung ei-
nes Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld zu folgen; 
2. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet 
südlich des Leo-Amanns-Parks, nördlich der DB-Bahnstrecke Köln-Aachen, westlich 
des Bezirksrathauses Ehrenfeld und östlich eines Lebensmitteldiscounters in Köln-
Ehrenfeld – Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem 
Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.  
 
3. Um eine Beeinträchtigung der gewerblichen und kulturellen Nutzung zu verhin-
dern und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist 
daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, dort Gewerbege-
biet festzusetzen, erforderlich. Weiterhin sollen Vergnügungsstätten - ausge-
nommen sind Einrichtungen, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten - 
sowie Bordelle und bordellartige Betriebe und Beherbergungsbetriebe, Hotels 
und Boardinghäuser ausgeschlossen werden, um das Gebiet für gewerbliche 
und kulturelle Nutzungen zu sichern und städtebauliche Negativwirkungen zu 
verhindern. Im Bereich angrenzend an die bestehende Wohnbebauung an der 
Christianstraße sollen nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelas-
sen werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 2 Ausschnitt FNP

436 Zeichen

80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [353247,5646510]   1:2500
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 28.03.2019
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Herbrandstraße
  • Christianstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1158/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.05.2019
Erstellt
26.03.2019 15:03