V/1100/2019
Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge
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Berichtsvorlage
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V/1100/2019 V/1100/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge Beratungsfolge 27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht Bericht: Vorbemerkungen: Das Amt für Immobilienmanagement stellt einzelnen Vereinen, Vereinigungen etc. durch Mietverträge städtische Immobilien vergünstigt zur Verfügung. Mit Vorlage V/0313/2012 hat der Rat beschlossen, dass diese indirekten Förderungen durch Mietvergünstigungen nicht in Frage ge stellt werden. Unab- hängig hiervon hat der Rat die Verwaltung beauftragt, bei auslaufenden Ve rträgen und/oder Ve r- tragsanpassungen Änderungsmöglichkeiten zu überprüfen und den zuständigen Gremien darüber zu berichten. Die Mietvergünstigungen werden jährlich im Zuschussbericht als Anlage zum Haushaltsplan in Form einer tabellarischen Übersicht dar gestellt. Die Berichtsvorlage gibt bezogen auf den Einzelfall ergä n- zende Informationen und spricht Empfehlungen aus, ob und inwieweit eine Bezuschussung der ei n- zelne Vereine, Vereinigungen etc. aus Sicht der Verwaltung weite rhin sinnvoll ist. Die Einschät zung bzw. Bewertung der Mietvergünstigungen kann nur in den e ntsprechenden Fachämtern (Kultu ramt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sporta mt und im Einzelfall von den Be zirksver- waltungen) erfolgen. Bei den indirekten Förderungen durch M ietvergünstigungen handelt es sich nicht um Zuschüsse im klassischen Sinne. Mittel fließen hierbei nicht. Zur Ermittlung der Mietvergünstigung werden die kalku- latorischen Aufwendungen des jeweiligen Objektes (Abschreib ung, Bauunterhaltung und Verwa l- tungskostenpauschale) zuzüglich der Nebenkosten den Erträgen aus der Vermietung ge genüberge- stellt. Über die indirekten Förderungen durch Mietvergünstigungen wurde der Ausschuss zuletzt mit Vorlage V/0258/2018 vom 12.04.2018 in der Sitzung am 25.04.2018 informiert. Auf der Basis der vorliegenden Stellungnahmen der Fachämter zu aktuell kündbaren Objekten wird der Ausschuss unterrichtet und das weitere Vorgehen/Verfahren im Einzelfall wie folgt vorgeschlagen: Amt für Immobilienmanagement 07.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kemper Telefon: 492-2330 KemperJ@stadt- muenster.de - 2 - V/1100/2019 Einzelfälle: 1. Heumannweg 127 ; KG Poalbürger e.V. Kurzinfo: Die Stadt Münster vermietet seit dem 15.04.1985 die o.g. Liegenschaft an den KG Poalbürger e.V. zum Betrieb eines Karnevalmuseums mit Vereinshaus. Insgesamt hat der Verein eine Fläche von 880 m² angemietet. Das Vertragsverhältnis hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2019. Danach verlängert es sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 1 Jahr gekündigt wird. In 2018 betrug die Mietvergünstigung 29.132,30 € (kalkulatorische Aufwendungen: 41.783,00 € abzü g- lich Mieterträge: 12.651,30 €). Stellungnahme des Fachamtes (Bezirksverwaltung Südost): Seitens der Bezirksverwaltung spricht nichts gegen eine Verlängerung bzw. für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sowohl der Bezirksbürgermeister Herrn Schönlau als auch di e Mitglieder der Bezirksvertretung Südost befürworten eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses, da es ich bei dem Karnevalsmuseum um eine wichtige kulturelle Einrichtung für den Stadtbezirk handele. Weiteres Verfahren auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung wird die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf weiteres beibehalten. 2. Sprickmannplatz 1; Internationaler Kulturverein ATRIUM e.V. Kurzinfo: Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 09.12.2009 (V/0685/2009) hat die Stadt von der Eigentüme- rin des og. Objektes Flächen zum Betrieb eines Kulturvereins angemietet. Die Stadt Münster vermi e- tet seit dem 01.01.2010 die o.g. Liegenschaft an den Internationalen Kulturverein „ATRIUM“ e.V.. Die Mietfläche beträgt insgesamt 377 m². Nach Ablauf der Festlaufzeit in 2019 läuft das Mietverhältnis nunmehr auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. In 2018 betrug der Mietzuschuss 23.147,00 € (Aufwendungen: 23.147,00 € abzüglich Mieterträge: 0,00 €; Hinweis: Es handelt sich abweichend von den anderen Fällen im Zuschussbericht nicht um ein Objekt im Eigentum der Stadt Münster; insofern sind hier keine kalkulatorischen Kosten, sondern ta t- sächliche Aufwendungen gegeben). Stellungnahme des Fachamtes (Sozialamt): Der Internationaler Kulturverein „ATRIUM“ e.V. ist ein wichtiger Akteur innerhalb des Maßnahme n- programms Kinderhaus -Brüningheide, dem kommunalen Nachfolgeprogramm der Landesförderung „Soziale Stadt“. Es handelt sich hier um ein integratives Maßnahmenpro gramm, welches ressort- und trägerübergreifend konzipiert ist. Mit seinen Veranstaltungsbereichen, den Begegnungsangeboten und Freizeit - bzw. Ausflugsangebo- ten ist der Verein im Themenfeld 6 „Sicherung sozialer Netze und Infrastrukturen“ des Maßnahme n- programms tätig. Mit Blick auf die wichtige Funktion innerhalb des städtischen Maßnahmenprogramms ist es angezeigt, den Mietvertrag bis auf Weiteres bestehen zu lassen. Aus dem Budget des Sozialamt es erhält der Verein kommunale Zuwendungen zur Finanzierung der Energiekosten sowie Fördermittel für Aktivitä- ten und Angebote im Rahmen des Maßnahme nprogramms Kinderhaus-Brüningheide. Der Verein ist gegenwärtig und auf Dauer nicht in der Lage, die Mietkosten aus eigenen Mitteln aufzubringen oder zur Finanzierung der Mietkosten beizutragen. Weiteres Verfahren auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung wird die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf weiteres beibehalten. - 3 - V/1100/2019 3. Korbmacherweg 19; Arbeiterwohlfahrt Kurzinfo: Die Stadt Münster vermiete t seit dem 01.01.1985 die o.g. Liegenschaft an die AWO zum Betrieb der 2-Gruppen Kindertagesstätte „Aloysia Delson“. Insgesamt hat der Verein eine Fläche von 372 m² an- gemietet. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. In 2018 betrug die Mietvergünstigung 27.762,00 € (ka l- kulatorische Aufwendungen: 29.322,00 € abzüglich Mieterträge: 1.560,00 €). Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien): Eine Weiterführung der indirekten Förderung für die Kita Korbmacherweg ist ab dem 01.08.2020 nicht mehr erforderlich. Der Verzicht auf Anforderung einer Miete war bisher für diesen Standtort notwe n- dig, da eine investive Förderung des Landes vorlag und deswe gen für die Dauer der Zweckbindung keine Mietbezuschussung möglich war. Die Zweckbindung wird jetzt auslaufen. Weiteres Verfahren auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung wird die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung einstellen und mit der AWO Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Mietvertrags zum Kindergartenjahr 2020/2021 auf Grundlage des KiBiz aufnehmen. Ergänzende Hinweise zur Unterrichtung des Ausschusses in Fällen mit jährlicher Künd i- gungsmöglichkeit: Bei einigen auch in dieser Vorlage aufgeführten Mietobjekten besteht – meist nach Ablauf einer ve r- traglichen Festlaufzeit – eine jährliche Kündbarkeit des Vertrages. Diese Fälle werden im Zuschus s- bericht der Stadt Münster entsprechend mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit ausgewiesen . Die Ver- waltung wird in diesen Fällen in zeitlich angemessenen Abständen von 5 Jahren eine erneute Übe r- prüfung des Verfahrens durch das Einholen von Stellungnahmen vornehmen und dem Ausschuss über das Prüfergebnis erneut unterrichten. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/1100/2019 Kurzüberblick Das Amt für Immobilienmanagement berichtet in dieser Vorlage über städtische Objekte, die an Dritte vergeben und über vergünstigte Mieten indirekt bezuschusst werden. Auf der Basis der Stellungnahmen der Fachämter spricht die Verwaltung Empfehlungen aus, ob und inwieweit die Mietbezuschussungen im Einzelfall beibehalten werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vereine in den städtischen Mietobjekten sind in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig (u.a. Kultur, Bildung, Kinderbetreuung). Durch die bestehenden Mietbezuschussungen wird insofern mit der Vorlage indirekt das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Ein finanzieller Bedarf ist aus der Vorlage nicht gegeben. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Ein Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Vorlage nicht. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Bei der Zurverfügungstellung der Objekte an die Vereine handelt es sich um eine freiwillige Leis- tung (in Einzelfällen werden die Objekte auf der Grundlage von politischen Beschlüssen zur Verfü- gung gestellt). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Sprickmannplatz 1
- Korbmacherweg 19
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/1100/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37