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V/1100/2019

Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge

Vorlagen 06.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 27.11.2019, TOP 5.6

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

7689 Zeichen

V/1100/2019 
V/1100/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkungen: 
 
Das Amt für Immobilienmanagement stellt einzelnen Vereinen, Vereinigungen etc. durch Mietverträge 
städtische Immobilien vergünstigt zur Verfügung. Mit Vorlage V/0313/2012 hat der Rat beschlossen, 
dass diese indirekten Förderungen durch Mietvergünstigungen nicht in Frage ge stellt werden. Unab-
hängig hiervon  hat der Rat die Verwaltung beauftragt, bei auslaufenden Ve rträgen und/oder Ve r-
tragsanpassungen Änderungsmöglichkeiten zu überprüfen und den zuständigen Gremien darüber zu 
berichten.  
 
Die Mietvergünstigungen werden jährlich im Zuschussbericht als Anlage zum Haushaltsplan in Form 
einer tabellarischen Übersicht dar gestellt. Die Berichtsvorlage gibt bezogen auf den Einzelfall ergä n-
zende Informationen und spricht Empfehlungen aus, ob und inwieweit eine Bezuschussung der ei n-
zelne Vereine, Vereinigungen etc. aus Sicht der Verwaltung weite rhin sinnvoll ist. Die Einschät zung 
bzw. Bewertung der Mietvergünstigungen kann nur in den e ntsprechenden Fachämtern (Kultu ramt, 
Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sporta mt und im Einzelfall von den Be zirksver-
waltungen) erfolgen.  
 
Bei den indirekten Förderungen durch M ietvergünstigungen handelt es sich nicht um Zuschüsse im 
klassischen Sinne. Mittel fließen hierbei nicht. Zur Ermittlung der Mietvergünstigung werden die kalku-
latorischen Aufwendungen des jeweiligen Objektes (Abschreib ung, Bauunterhaltung und Verwa l-
tungskostenpauschale) zuzüglich der Nebenkosten den Erträgen aus der Vermietung ge genüberge-
stellt.  
 
Über die indirekten Förderungen durch Mietvergünstigungen wurde der Ausschuss zuletzt mit Vorlage 
V/0258/2018 vom 12.04.2018 in der Sitzung am 25.04.2018 informiert.  
 
 
Auf der Basis der vorliegenden Stellungnahmen der Fachämter zu aktuell kündbaren Objekten wird 
der Ausschuss unterrichtet und das weitere Vorgehen/Verfahren im Einzelfall wie folgt vorgeschlagen: 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
07.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kemper 
Telefon: 492-2330 
KemperJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1100/2019 
Einzelfälle: 
 
1. Heumannweg 127 ; KG Poalbürger e.V. 
 
Kurzinfo: 
Die Stadt Münster vermietet seit dem 15.04.1985 die o.g. Liegenschaft an den KG Poalbürger e.V. 
zum Betrieb eines Karnevalmuseums mit Vereinshaus. Insgesamt hat der Verein eine Fläche von 880 
m² angemietet. Das Vertragsverhältnis hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2019. Danach verlängert 
es sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 1 Jahr gekündigt wird. In 
2018 betrug die Mietvergünstigung 29.132,30 € (kalkulatorische Aufwendungen: 41.783,00 € abzü g-
lich Mieterträge: 12.651,30 €). 
 
Stellungnahme des Fachamtes (Bezirksverwaltung Südost): 
Seitens der Bezirksverwaltung spricht nichts gegen eine Verlängerung bzw. für eine Beendigung des 
Vertragsverhältnisses. Sowohl der Bezirksbürgermeister Herrn Schönlau als auch di e Mitglieder der 
Bezirksvertretung Südost befürworten eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses, da es ich bei 
dem Karnevalsmuseum um eine wichtige kulturelle Einrichtung für den Stadtbezirk handele.  
 
Weiteres Verfahren auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung wird die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf weiteres beibehalten.  
 
2. Sprickmannplatz 1; Internationaler Kulturverein ATRIUM e.V. 
 
Kurzinfo: 
Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 09.12.2009 (V/0685/2009) hat die Stadt von der Eigentüme-
rin des og. Objektes Flächen zum Betrieb eines Kulturvereins angemietet. Die Stadt Münster vermi e-
tet seit dem 01.01.2010 die o.g. Liegenschaft an den Internationalen Kulturverein „ATRIUM“ e.V..  Die 
Mietfläche beträgt insgesamt 377 m². Nach Ablauf  der Festlaufzeit in 2019 läuft das Mietverhältnis 
nunmehr auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. In 
2018 betrug der Mietzuschuss 23.147,00 € (Aufwendungen: 23.147,00  € abzüglich Mieterträge: 0,00 
€; Hinweis: Es handelt sich abweichend von den anderen Fällen im Zuschussbericht nicht um ein 
Objekt im Eigentum der Stadt Münster; insofern sind hier keine kalkulatorischen Kosten, sondern ta t-
sächliche Aufwendungen gegeben).  
 
Stellungnahme des Fachamtes (Sozialamt): 
Der Internationaler Kulturverein „ATRIUM“ e.V. ist ein wichtiger Akteur innerhalb des Maßnahme n-
programms Kinderhaus -Brüningheide, dem kommunalen Nachfolgeprogramm der Landesförderung 
„Soziale Stadt“. Es handelt sich hier um ein integratives Maßnahmenpro gramm, welches ressort- und 
trägerübergreifend konzipiert ist. 
 
Mit seinen Veranstaltungsbereichen, den Begegnungsangeboten und Freizeit - bzw. Ausflugsangebo-
ten ist der Verein im Themenfeld 6 „Sicherung sozialer Netze und Infrastrukturen“ des Maßnahme n-
programms tätig.  
 
Mit Blick auf die wichtige Funktion innerhalb des städtischen Maßnahmenprogramms ist es angezeigt, 
den Mietvertrag bis auf Weiteres bestehen zu lassen. Aus dem Budget des Sozialamt es erhält der 
Verein kommunale Zuwendungen zur Finanzierung der Energiekosten sowie Fördermittel für Aktivitä-
ten und Angebote im Rahmen des Maßnahme nprogramms Kinderhaus-Brüningheide. Der Verein ist 
gegenwärtig und auf Dauer nicht in der Lage, die Mietkosten aus eigenen Mitteln aufzubringen oder 
zur Finanzierung der Mietkosten beizutragen. 
 
Weiteres Verfahren auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung wird die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf weiteres beibehalten.

- 3 - 
V/1100/2019 
3.      Korbmacherweg 19; Arbeiterwohlfahrt 
 
Kurzinfo: 
Die Stadt Münster vermiete t seit dem 01.01.1985 die o.g. Liegenschaft an die AWO zum Betrieb der 
2-Gruppen Kindertagesstätte „Aloysia Delson“. Insgesamt hat der Verein eine Fläche von 372  m² an-
gemietet. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 12 
Monaten zum Jahresende gekündigt werden. In 2018 betrug die Mietvergünstigung 27.762,00 € (ka l-
kulatorische Aufwendungen: 29.322,00 € abzüglich Mieterträge: 1.560,00 €). 
 
Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien): 
Eine Weiterführung der indirekten Förderung für die Kita Korbmacherweg ist ab dem 01.08.2020 nicht 
mehr erforderlich. Der Verzicht auf Anforderung einer Miete war bisher für diesen Standtort notwe n-
dig, da eine investive Förderung des Landes vorlag und deswe gen für die Dauer der Zweckbindung 
keine Mietbezuschussung möglich war. Die Zweckbindung wird jetzt auslaufen.  
 
Weiteres Verfahren auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung  wird die  indirekte Förderung durch Mietvergünstigung einstellen und mit der AWO 
Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Mietvertrags zum Kindergartenjahr 2020/2021 auf 
Grundlage des KiBiz aufnehmen.  
 
Ergänzende Hinweise zur Unterrichtung des Ausschusses in Fällen mit jährlicher Künd i-
gungsmöglichkeit: 
Bei einigen auch in dieser Vorlage aufgeführten Mietobjekten besteht – meist nach Ablauf einer ve r-
traglichen Festlaufzeit – eine jährliche Kündbarkeit des Vertrages. Diese Fälle werden im Zuschus s-
bericht der Stadt Münster entsprechend mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit ausgewiesen . Die Ver-
waltung wird in diesen Fällen in zeitlich angemessenen Abständen von 5 Jahren eine erneute Übe r-
prüfung des Verfahrens durch das Einholen von Stellungnahmen vornehmen und dem Ausschuss 
über das Prüfergebnis erneut unterrichten. 
 
 
 
 
I. V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1966 Zeichen

Anlage A zur V/1100/2019 
Kurzüberblick 
Das Amt für Immobilienmanagement berichtet in dieser Vorlage über städtische Objekte, die an 
Dritte vergeben und über vergünstigte Mieten indirekt bezuschusst werden. Auf der Basis der 
Stellungnahmen der Fachämter spricht die Verwaltung Empfehlungen aus, ob und inwieweit die 
Mietbezuschussungen im Einzelfall beibehalten werden sollen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vereine in den städtischen Mietobjekten sind in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig 
(u.a. Kultur, Bildung, Kinderbetreuung). Durch die bestehenden Mietbezuschussungen wird 
insofern mit der Vorlage indirekt das Ziel  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
verfolgt. Ein finanzieller Bedarf ist aus der Vorlage nicht gegeben. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Ein Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Vorlage nicht. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Bei der Zurverfügungstellung der Objekte an die Vereine handelt es sich um eine freiwillige Leis-
tung (in Einzelfällen werden die Objekte auf der Grundlage von politischen Beschlüssen zur Verfü-
gung gestellt). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sprickmannplatz 1
  • Korbmacherweg 19
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/1100/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37