0289/2019
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 2 GO NRW i. V . m. der Haushaltssatzung 2018
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Anlage 2_ üpl_Auszahlung_investiv
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Anlage 2 Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen 1. 260.000,00 EUR in Teilplan 0902 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 1502-0902-8-1015 Grund: Im Rahmen des vom Rat beschlossenen integrierten Handlungskonzept „Starke Veedel – Star- kes Köln“ hat der Ausschuss für Umwelt und Grün die Planungsaufnahme für die Maßnahme Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße beschlossen. Für die Beantragung weiterer Fördermittel ist nun die Ausführungsplanung erforderlich. Hierfür sind weitere Planungsmittel in Höhe von 260.000 EUR erforderlich Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 260.000,00 EUR in Teilplan 0902 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen); Finanzstelle Köln Zuständiges Fachdezernat: Dez. VI für 15 2. 43.435,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 5201-0801-8-5201 Grund: Die Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg soll aus Landesmitteln über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Hierzu ist aus finanztechnischen Gründen eine Mittelumschichtung erforderlich. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 43.435,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 52 3. 6.278,00 EUR in Teilplan 0402 in Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anla- gevermögen); Finanzstelle 0000-0402-0-0001 Grund: Im Bereich der Medienrestaurierung im Museum Ludwig ist die Anschaffung einer Kopierstation erforderlich. Hierfür stehen keine ausreichenden investiven Mittel zur Verfügung. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 6.278,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 4050-0401-0-0001 Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4511
Anlage 1_ üpl_Aufwand_konsumtiv
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Anlage 1 Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 1. 20.000,00 EUR in Teilplan 0701 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Mit Beschlussvorlage 0374/2018 wurden dem Sozialamt Mittel für humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung zur Verfügung gestellt. Laut Maßnahmenplan sind davon 20.000 EUR für den Mobilen Medizinischen Dienst vorgesehen, die aus finanztechnischen Gründen in den Geschäftsbereich des Gesundheitsamtes umzuschichten sind. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 53 2. 30.000,00 EUR in Teilplan 0204 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Aufgrund der aktuellen Produktnachfrage für die Herstellung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen sind die zur Verfügung stehenden Mittel in 2018 nicht auskömmlich. Deckung: Mehrertrag d i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 0204 in Zeile 4 (öffentlich rechtliche Leistungsentgelte) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 32 3. 230.000,00 EUR in Teilplan 0505 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Der Planansatz 2018 für ärztliche Stellungnahmen im Klageverfahren sowie für das Beweiserhebungsverfahren (Pflichtaufgabe) ist nicht auskömmlich. Deckung: Mehrertrag i. H. v. 230.000,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 34
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 08.02.2019 0289/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 2 GO NRW i. V . m. der Haushaltssatzung 2018 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. 2 Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0289/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 08.02.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 15:24