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0289/2019

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 2 GO NRW i. V . m. der Haushaltssatzung 2018

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 08.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 7.1.1

Anlage 2_ üpl_Auszahlung_investiv

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Ansehen

Anlage 1_ üpl_Aufwand_konsumtiv

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2_ üpl_Auszahlung_investiv

1952 Zeichen

Anlage 2 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
1. 260.000,00 EUR in Teilplan 0902 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 
1502-0902-8-1015  
 
Grund:  
Im Rahmen des vom Rat beschlossenen integrierten Handlungskonzept „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ hat der Ausschuss für Umwelt und Grün die Planungsaufnahme für die Maßnahme 
Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße beschlossen. 
Für die Beantragung weiterer Fördermittel ist nun die Ausführungsplanung erforderlich. Hierfür 
sind weitere Planungsmittel in Höhe von 260.000 EUR erforderlich 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 260.000,00 EUR in Teilplan 0902 in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen); Finanzstelle Köln 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez. VI für 15 
 
 
 
2. 43.435,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 
5201-0801-8-5201  
 
Grund:  
Die Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg soll aus Landesmitteln über 
das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Hierzu ist aus finanztechnischen Gründen 
eine Mittelumschichtung erforderlich. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 43.435,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 9 (Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 4050-0301-0-6013 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 52 
 
 
3. 6.278,00 EUR in Teilplan 0402 in Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anla-
gevermögen); Finanzstelle 0000-0402-0-0001  
 
Grund:  
Im Bereich der Medienrestaurierung im Museum Ludwig ist die Anschaffung einer Kopierstation 
erforderlich. Hierfür stehen keine ausreichenden investiven Mittel zur Verfügung. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 6.278,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 9 (Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 4050-0401-0-0001 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4511

Anlage 1_ üpl_Aufwand_konsumtiv

1752 Zeichen

Anlage 1 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch 
Umschichtungen gedeckt wurden. 
 
1. 20.000,00 EUR in Teilplan 0701 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  
Mit Beschlussvorlage 0374/2018 wurden dem Sozialamt Mittel für humanitäre Hilfen für Menschen 
aus den Staaten der EU-Osterweiterung zur Verfügung gestellt. Laut Maßnahmenplan sind davon 
20.000 EUR für den Mobilen Medizinischen Dienst vorgesehen, die aus finanztechnischen 
Gründen in den Geschäftsbereich des Gesundheitsamtes umzuschichten sind. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 53 
 
 
 
2. 30.000,00 EUR in Teilplan 0204 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Aufgrund der aktuellen Produktnachfrage für die Herstellung und Erweiterung von 
Fahrerlaubnissen sind die zur Verfügung stehenden Mittel in 2018 nicht auskömmlich. 
 
Deckung: 
Mehrertrag d i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 0204 in Zeile 4 (öffentlich rechtliche 
Leistungsentgelte)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 32 
 
 
 
3. 230.000,00 EUR in Teilplan 0505 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  
Der Planansatz 2018 für ärztliche Stellungnahmen im Klageverfahren sowie für das 
Beweiserhebungsverfahren (Pflichtaufgabe) ist nicht auskömmlich.  
 
Deckung: 
Mehrertrag i. H. v. 230.000,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 6 (Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 34

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3453 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 08.02.2019 
 0289/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 
und § 85 Abs. 2 GO NRW i. V . m. der Haushaltssatzung 2018 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden.

2 
 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0289/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
08.02.2019
Erstellt
21.01.2019 15:24