2161/2018
Anfrage der SPD-Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler: Ansiedlung eines Bankautomaten (Geldautomatenstandort) im Stadtteil Fühlingen AN/0950/2018
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Mitteilung BV
1675 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 2161/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Anfrage der SPD-Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler: Ansiedlung eines Bankautomaten (Geldautomatenstandort) im Stadtteil Fühlingen AN/0950/2018 Antwort zu AN/0950/2018 Ansiedlung eines Bankautomaten (Geldautomatenstandort) 1. Hat die Verwaltung in diesem Stadtteil einen Bankautomaten geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung ist für die Planung und Aufstellung von Bankautomaten nicht zuständig. Dies ist ausschließlich Aufgabe der Kreditinstitute. 2. In welchem Rahmen (z. B. Supermarkt) kann ein Geldautomat errichtet werden? Antwort der Verwaltung: Es gibt Kreditinstitute, die Geldautomaten aus wirtschaftlichen Gründen in Supermarktfilialen errichten. Dies wird ausschließlich über die betroffenen Betreiber geregelt. Die Verwaltung begrüßt kombinierte Versorgungsangebote für die Bürger. Bei der Standortplanung hat die Verwaltung jedoch keine Einflussnahme. 3. Welche Alternative Möglichkeiten stehen den Bürgern zur Verfügung? Sind neue in Planung? Antwort der Verwaltung: Es ist bedauerlich, dass es in Fühlingen kein Versorgungsangebot mit Geldautomaten gibt. Derzeit befinden sich die nächstgelegenen Geldautomaten in Chorweiler und Blumenberg. 4. Hat die Verwaltung mit den verschiedenen Geldinstitutionen Kontakt aufgenommen? Antwort der Verwaltung: Nein, aus den oben genannten Gründen kann sich die Verwaltung nicht an betriebswirtschaft- lichen Planungsüberlegungen der Kreditinstitute beteiligen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2161/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 25.06.2018 12:51