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AN/1692/2017

Antrag zur mehrsprachigen Förderung in Kölner Kitas

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.11.2017

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Positionspapier Mehrsprachigkeit - IR-Beschluss am 20.03.2017

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AK 3 - Antrag zur mehrsprachigen Förderung in Kölner Kitas

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Positionspapier Mehrsprachigkeit - IR-Beschluss am 20.03.2017

10121 Zeichen

‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ 
Positionspapier des Integrationsrates Köln – beschlossen am 20.03.17 
Selbstverständlich ist und bleibt die deutsche Sprache unsere zentrale gemeinsame Verständigungs- 
sprache. Allerdings sollte die mitgebrachte Herkunftssprache eines Kindes mit Migrationshintergrund 
nicht vernachlässigt, sondern gezielt gefördert werden 
In früheren Zeiten war es geradezu zwangsläufig, dass Zuwanderer*innen (z.B. im 19. Jahrhundert 
aus Polen), ihre Herkunftssprachen im ‚neuen‘ Land irgendwann vergaßen und ausschließlich deutsch 
sprachen. In heutigen Zeiten des Internets und Satellitenfernsehens, des schnellen und preiswerten 
Reisens und vor allem der wirtschaftlichen Globalisierung bleiben die Herkunftssprachen in ganz an- 
derer Weise aktuell.  
Vor diesem Hintergrund ist es zielführend Mehrsprachigkeit 
1 auf der Grundlage der natürlichen Her- 
kunftssprachen, aktiv zu fördern. Dies ist nicht nur ein Akt praktischer Willkommenskultur, sondern 
auch ein auf die Zukunft ausgerichtetes Gebot der Stunde - folgende Gründe sprechen dafür: 
• Die Mehrsprachigkeit ist europa- und weltweit in den meisten Ländern der Normalfall – wir leben 
in einer Welt, in der Mehrsprachigkeit die Norm und die Einsprachigkeit der Ausnahmefall ist 
Der weitaus größte Teil der Menschheit wächst mehrsprachig auf und lernt im Kindesalter meh- 
rere Sprachen mühelos. Bisweilen herrscht in den europäischen Ländern, insbesondere in den 
großen, vermeintlich einsprachigen Ländern noch die Meinung, Mehrsprachigkeit sei ein Aus- 
nahmefall. Das Gegenteil ist der Fall. Die großen Länder der Europäischen Union (z.B. dänisch 
und sorbisch in Deutschland, baskisch und katalanisch in Spanien etc.) sind genauso wenig ein- 
sprachig wie die kleineren (z.B. Schweiz, Belgien etc.). 
 
• Die gezielte Förderung der mitgebrachten Herkunftssprache der Kinder begünstigt das Erlernen 
der deutschen und später weiterer Sprachen 
Die hohe Bedeutung der Herkunftssprachen der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte bei Sprach- 
lernprozessen ist bereits lange sprachwissenschaftlich erwiesen, wird jedoch leider immer noch 
unterschätzt. In verschiedenen Studien (Hans-Joachim Roth u.a.) wird nachgewiesen, dass eine 
differenzierte mündliche und schriftliche Beherrschung der mitgebrachten Herkunftssprachen 
die beste Voraussetzung für das Erlernen einer Zweitsprache (z.B. Deutsch) ist. Von Anfang an 
mehrsprachig orientierte Kinder erwerben ein differenziertes Bewusstsein von Sprache und ver- 
fügen dadurch über eine andere und weniger regelorientierte Art beim Erlernen weiterer Spra- 
chen (Claudia Riehl u.a.). Kindern fällt es sogar besonders leicht, nicht nur eine, sondern auch 
mehrere Sprache zu lernen, da sie dies „spielerisch“ tun. 
Kindergärten und Schulen sollten diesen Effekt der Bildung eines frühen sprachlichen Bewusst- 
seins von Anfang an durch eine frühe Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit nutzen, statt 
später viel Mühe und Geld zur Vermittlung von Fremdsprachen zu investieren. 
 
• Die Wertschätzung der Herkunftssprache eines Menschen ist gleichzeitig die Wertschätzung der 
Identität eines Menschen -dies gilt in ganz besonderer Weise bei Kindern und Heranwachsenden 
Die Herkunftssprache ist elementarer Ausdruck kultureller Identität und Zugehörigkeit eines 
Menschen. Die eigene Identität verbergen oder verleugnen zu müssen macht krank - gelingende 
Integration setzt voraus den ganzen Menschen zu akzeptieren. Das bisherige Dogma „hier wird 
deutsch gesprochen“ bei Eintritt des Kindes in Kindergarten oder Grundschule ist ein grober pä- 
                                                           
1 Synonym werden im Text die Begriffe ‚Muttersprache‘; ‚Herkunftssprache‘ ‚natürliche Mehrsprachigkeit‘, und ‚Mehrsprachigkeit‘ benutzt.

dagogischer Fehler und verletzt die kindliche Seele und Identität zutiefst. Es entsteht für das Kind 
der Eindruck ein wesentlicher Teil seiner Selbst werde abgelehnt.  
Ein Willkommen der Familiensprache stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbstachtung des 
Kindes. Diese mehrsprachigen Kinder müssen eine Anerkennung für ihre sprachlichen Kompeten- 
zen erfahren und dürfen nicht auf ein ‚Kind mit Sprachdefiziten in der deutschen Sprache‘ redu- 
ziert werden. Möglicherweise verfügen diese Kinder bereits über zwei Sprachen und lernen in 
der Schule als dritte Sprache ihre ‚1. Fremdsprache‘ (z.B. Englisch, Französisch etc.).  
 
• Die mitgebrachte Herkunftssprache eines Kindes sollte nicht vernachlässigt, sondern gezielt ge- 
fördert werden 
Kinder mit Zuwanderungsgeschichte sollten von Anfang an die Möglichkeit bekommen ihre mit- 
gebrachte Herkunftssprache weiter gut zu lernen. Kindergärten spielen bei diesem Sprachlern- 
prozessen bekanntlich eine elementare Rolle. Es wäre eine ‚Verschwendung bereits vorhandenen 
Sprachpotentials‘ den Kindern nicht die Möglichkeit zu geben, ihre Muttersprache im Kindergar- 
ten weiter zu vervollkommnen, um dann später in der Schule schreiben bzw. die Grammatik zu 
erlernen.  
Diese Form einer frühen Mehrsprachigkeit überfordert auch kleine Kinder nicht, wenn gewisse 
Regeln eingehalten werden. Wichtig ist z.B., dass eine Bezugsperson mit den Kindern immer in 
der gleichen Sprache spricht und nicht zwischen den Sprachen wechselt - auch ‚1: 1 Regel‘ ge- 
nannt (Eine Person spricht eine Sprache). 
• Die Kindergärten und Schulen sind bereits ‚mehrsprachig‘ – diese Sprachrealität muss anerkannt 
und das vorhandene Sprachenpotential genutzt und gefördert werden 
Laut einer OSZE-Studie aus dem Jahr 2015 ist der Anteil erlernter und genutzter mehrerer Spra- 
chen im Ländervergleich in Deutschland am geringsten. In den Schulklassen lernen heute ge- 
meinsam Schüler*innen, die Deutsch, Türkisch, Polnisch, Italienisch, Russisch, Arabisch oder viele 
andere Sprachen als Muttersprache bereits sprechen. Diese vielsprachige Realität bildet die na- 
türliche Ausgangslage für die Bildungseinrichtungen; diese sollten die Chance nutzen und diese 
Sprachenrealität aktiv nutzen und die von den Kindern und Jugendlichen mitgebrachten Sprach- 
potentiale fördern.  
Für das einsprachig aufgewachsene deutschsprachige Kind ist die Beschäftigung mit dieser le- 
bendigen Mehrsprachigkeit in Kindergarten und Schule ein authentischer und sehr praktischer 
Zugang zum Fremdsprachenlernen. Dieses beiläufige Mitlernen der von Freund*innen gespro- 
chenen Sprachen ist dem Kind wesentlich näher als das Erlernen der eher selten hier mutter- 
sprachlich genutzten Sprachen Englisch oder Französisch. 
• Die Förderung der mitgebrachten Herkunftssprache und das parallele Erlernen der deutschen 
Sprache fördert das metasprachliche Bewusstsein der Kinder, verbessert die kognitive 
Entwicklung und erhöht damit die Chance auf bessere Schulabschlüsse. 
Untersuchungen (Jim Cummins u.a.) belegen, dass eine Förderung der vorhandenen 
Mehrsprachigkeit bei Kindern eine gute Methode ist, diesen einen guten Schulabschluss zu 
ermöglichen. In Köln hat Herr Prof. Roth von der Universität zu Köln das bilinguale Lernen an der 
italienisch-deutschen Grundschule Zugweg in Köln evaluiert. Die Untersuchung weist nach, dass 
durch die Einführung eines bilingualen Zweiges der Anteil der Schulempfehlungen an 
Gesamtschulen von 16% auf 35% und an Gymnasien von 15% auf 25% gestiegen ist. Gleichzeitig 
sank der Anteil von Empfehlungen an die Hauptschule von 40% auf 20%. An einer bilingualen 
Grundschule deutsch/türkisch in Köln-Bilderstöckchen hat sich der Anteil von 
Gymnasialempfehlungen nach der Einführung des zweisprachigen Unterrichts verdoppelt.

• Die Mehrsprachige Kompetenz ist in einer globalisierten Weltwirtschaft eine zentrale Qualifikati- 
on – interkulturelle Kompetenz auch 
Die Kompetenz eine zusätzliche Fremdsprache zu sprechen ist in einer globalisierten Welt eine 
der zentralen Wirtschaftsressourcen.  
Darüber hinaus verfügen mehrsprachig geprägte Menschen, auch wenn sie im konkreten Fall die 
Sprache des Gegenübers nicht sprechen sollten, in der Regel über interkulturelle Kompetenz, d.h. 
sie sind sensibel sich in andere Kulturen und Denkweisen hineinzuversetzen – sie haben eine 
multikulturelle Identität und sind flexibler im interkulturellen Agieren.  
• Förderung und Wertschätzung der Herkunftssprache 
Von großer Wichtigkeit ist die gleiche Wertschätzung der jeweiligen Herkunftssprache mit der 
deutschen Sprache. Diese Wertschätzung sowie gezielte Förderung der Muttersprache ist ein 
wichtiges Mittel für die Akzeptanz ihrer Sprache und damit ein aktiver Beitrag zur Schaffung von 
Gleichberechtigung für die sie sprechenden Menschen. Das Beherrschen der Herkunftssprache 
bildet damit eine wichtige Grundlage zum Erlernen der deutschen Sprache und trägt zu einer er- 
folgreichen Integration bei. 
 
 
 
Hinweis auf rechtliche Regelungen zur Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit 
− Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW (2012) § 2, Abs. 3:  
„Das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Gelingen der Integration von zentraler Bedeu- 
tung und wird daher gefördert. … Die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit ist eben- 
falls von besonderer Bedeutung.“ 
− Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz), SGB VIII (2014) § 13c / Abs. 1, Satz 3+4:  
„Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die 
Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege unterstützt 
werden.“ 
− Die EU-Kommission hat in ihrem „ Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung“ von 1995 
die Forderung formuliert, dass alle Schulabgänger*innen drei Gemeinschaftssprachen beherr- 
schen solle und dass demzufolge Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Schulzeit außer ihrer 
Erstsprache noch mindestens zwei weitere Sprachen lernen. Das kann z.B. bedeuten: Deutsch als 
die Landessprache; als zweite Sprache die Herkunftssprache und Englisch als Weltsprache. Wenn 
in diese sprachenpolitische EU-Vorgabe die jeweils nichtdeutschen Herkunftssprachen eingebun- 
den werden, dann haben die Schulen eine Perspektive, die den Anforderungen einer Migrations- 
gesellschaft entspricht.

AK 3 - Antrag zur mehrsprachigen Förderung in Kölner Kitas

1677 Zeichen

AK 3 Erziehung, Bildung und Beruf       16.11.2017 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 04.12.2017 
 
 
Mehrsprachige Förderung in Kölner Kitas 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender 
Ich bitte folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen. 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt: 
‚Die Verwaltung wird gebeten 
 die im Juni 2017 erstmalig bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 264.000 € als Start-
finanzierung für 22 bilinguale Kitagruppen (12.000 € je neu eingerichtete Gruppe) auch 
für die Jahre 2018 ff vorzusehen, um eine systematische Förderung der Mehrsprachigkeit 
in Kölner Kindergärten zu ermöglichen; 
 die Beschränkung einer Bezuschussung ausschließlich auf neu geplante mehrsprachige 
Gruppen aufzuheben, da auch bereits bestehende Gruppen Bedarf an Fortbildung, 
Coaching und Material haben; 
 zur aktiven Bewerbung dieser Finanzierungsmöglichkeit die städtischen Kitas und die 
Kitas in freier Trägerschaft über eine entsprechende Info-Kampagne zu informieren, da 
ein mündlicher Hinweis auf einer Fachberatertagung sowie eine Mail nicht ausreichend 
sein können, um dieses Förderung ausreichend bekannt zu machen.‘ 
Begründung: 
Zur Begründung der Notwendigkeit einer aktiven Förderung der Mehrsprachigkeit u.a. auch 
in Kitas wird auf das am 20.03.17 beschlossene Positionspapier des Integrationsrates ‚Identi-
tät stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ verwiesen siehe Anlage.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Silvio Vallecoccia 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1692/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.11.2017
Erstellt
20.11.2017 15:39