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Kolumbarium in Weiß: Umsetzung, Beantwortung der Anfrage AN/0495/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1145/2018 vom 17.04.2018

Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/1-Jü Vorlagen-Nummer 1145/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Kolumbarium in Weiß: Umsetzung, Anfrage der Fraktion Die Grünen, AN/0495/2018 Die Fraktion Die Grünen im Kölner Süden stellt zur Sitzung der BV Rodenkirchen am 23.04.2018 fol- gende Anfragen: - Warum wurde bei dieser Verwaltungsentscheidung das besondere Engagement der Dorfge- meinschaft (DG) Weiß – Ideengeber, Angebot der organisatorischen wie finanziellen Beteili- gung – nicht gewürdigt? - Gibt es auch eine andere Form des weiteren Vorgehens, bei der der einvernehmliche Wunsch der BV2 nach einer lokalen Lösung mit den Vergaberichtlinien der Stadt in Einklang gebracht werden kann? - Wie wäre eine Beteiligung der DG Weiß aus finanzieller Sicht zu bewerten? Dazu antwortet die Verwaltung wie folgt: Beim Bestattungswesen handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die lediglich durch die Kommu- ne oder Religionsgemeinschaften ausgeführt werden darf. Das bedeutet, dass die alte Trauerhalle auch bei Betrieb durch einen Dritten als Kolumbarium Bestandteil des Friedhofes (und somit gewid- met) bleibt. Daher kommt hier nur die Einräumung eines Erbbaurechtes in Verbindung mit der Ver- einbarung einer entsprechenden Dienstleistungskonzession in Betracht. Die Einräumung des Erbbaurechtes dient dabei zum einen der Sicherung des Eigentums zugunsten der Stadt sowie der Restaurierungs- und Herrichtungsverpflichtung durch den Erbbaurechtsnehmer, zum anderen der erforderlichen Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Maßnahme. Derzeit prüft die Verwaltung u.a. die vergabe- und beihilferechtlichen Aspekte der Einräumung eines Erbbaurechtes zur Herrichtung eines Kolumbariums. Hierbei wird auch geprüft, inwieweit eine Einbe- ziehung der Dorfgemeinschaft Weiß in das Verfahren möglich ist. Fest steht aber schon jetzt, dass nur eine Komplettübernahme von Gebäude und Aufgabe infrage kommt. Inwieweit die Dorfgemeinschaft Weiß dies allein oder gemeinsam mit Investoren ausführen kann und will, kann im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens dargelegt werden.

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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