AN/1402/2021
Klarheit für Eltern bei den Elternbeiträgen – einheitliche Lösung schaffen auch bei unzureichender Beteiligung des Landes
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 AN/1402/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Klarheit für Eltern bei den Elternbeiträgen – einheitliche Lösung schaffen auch bei unzureichender Beteiligung des Landes Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet darum, folgenden Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung des Rates am 24.06.2021 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, beim Land NRW eine finanziell angemessene Erstattung an die Kommunen einzufordern, die es der Stadt Köln ermöglicht, den Eltern die Beiträge vollständig zu erlassen, das bedeutet: rückwirkend auch für die Monate Februar bis April. Begründung: Die in Köln bislang getroffenen Entscheidungen zum Erlass der Elternbeiträge in Kitas und im Offenen Ganztag führen zum Unverständnis vieler Familien. Wer die Kinder in Coronazei- ten zu Hause gehalten hat und nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen hat, oder wer aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebes gezwungen war, wöchentlich auf 10 Stunden Betreuung zu verzichten, hat Anspruch auf eine nachvollziehbare Elternbeitragsregelung. Andererseits sollten auch die Eltern, die aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Situati- on die Betreuungsangebote während des Lockdowns in Anspruch nehmen mussten, nicht schlechter gestellt werden als Eltern, die ihre Kinder zu Hause behalten. - 2 - Eine Beitragserstattungs-Regelung sollte nicht nur pauschal drei Monate des Halbjahres – Januar, Mai und Juni – umfassen, sondern konkret für den Zeitraum gelten, in dem eine Be- treuung nur eingeschränkt zur Verfügung stand. Derzeit gehen die Kommunen je nach wirtschaftlicher Situation unterschiedlich mit der Situa- tion um und sind nur teilweise bereit, unabhängig von der nur anteiligen Beteiligung des Landes auch für die Monate Februar, März und April die Beiträge zu erlassen. Wir halten dies für ungerecht und sind der Auffassung, dass alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation und unabhängig von ihrem Wohnort innerhalb NRWs die gleichen Zugangsmög- lichkeiten zu früher Bildung und Erziehung und zu einer Mittagessensversorgung erhalten sollten, besonders in den Zeiten der Pandemie, die den Kindern seit Monaten alle Möglich- keiten der Interaktion raubt. Um eine landesweit einheitliche Regelung zu gewährleisten, muss das Land nachbessern und seine Erstattungsleistung nicht auf die Hälfte der Beitragsmonate und bei diesen nicht nur wiederum auf die Hälfte der Beitragssumme beschränken. Diese Auffassung haben auch die NRW-Kommunen über den Städtetag bereits gegenüber dem Land vertreten. Die Kölner Verwaltung wird gebeten, beim Land NRW eine vollständige und das gesamte Kita-Halbjahr 2020/21 umfassende Erstattungsleistung an die Kommunen einzufordern. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1402/2021
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 14.06.2021 09:21