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AN/1402/2021

Klarheit für Eltern bei den Elternbeiträgen – einheitliche Lösung schaffen auch bei unzureichender Beteiligung des Landes

SPD Antrag nach § 3 14.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 3.1.9

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3156 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 
 
AN/1402/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Klarheit für Eltern bei den Elternbeiträgen – einheitliche Lösung schaffen auch bei 
unzureichender Beteiligung des Landes 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet darum, folgenden Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung des 
Rates am 24.06.2021 zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten,  
beim Land NRW eine finanziell angemessene Erstattung an die Kommunen einzufordern, die 
es der Stadt Köln ermöglicht, den Eltern die Beiträge vollständig zu erlassen, das bedeutet: 
rückwirkend auch für die Monate Februar bis April.  
  
 
Begründung: 
Die in Köln bislang getroffenen Entscheidungen zum Erlass der Elternbeiträge in Kitas und 
im Offenen Ganztag führen zum Unverständnis vieler Familien. Wer die Kinder in Coronazei-
ten zu Hause gehalten hat und nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen hat, oder wer 
aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebes gezwungen war, wöchentlich auf 10 Stunden 
Betreuung zu verzichten, hat Anspruch auf eine nachvollziehbare Elternbeitragsregelung.  
Andererseits sollten auch die Eltern, die aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Situati-
on die Betreuungsangebote während des Lockdowns in Anspruch nehmen mussten, nicht 
schlechter gestellt werden als Eltern, die ihre Kinder zu Hause behalten.

- 2 - 
 
Eine Beitragserstattungs-Regelung sollte nicht nur pauschal drei Monate des Halbjahres – 
Januar, Mai und Juni – umfassen, sondern konkret für den Zeitraum gelten, in dem eine Be-
treuung nur eingeschränkt zur Verfügung stand.  
Derzeit gehen die Kommunen je nach wirtschaftlicher Situation unterschiedlich mit der Situa-
tion um und sind nur teilweise bereit, unabhängig von der nur anteiligen Beteiligung des 
Landes auch für die Monate Februar, März und April die Beiträge zu erlassen. Wir halten 
dies für ungerecht und sind der Auffassung, dass alle Kinder unabhängig von ihrer familiären 
Situation und unabhängig von ihrem Wohnort innerhalb NRWs die gleichen Zugangsmög-
lichkeiten zu früher Bildung und Erziehung und zu einer Mittagessensversorgung erhalten 
sollten, besonders in den Zeiten der Pandemie, die den Kindern seit Monaten alle Möglich-
keiten der Interaktion raubt.  
Um eine landesweit einheitliche Regelung zu gewährleisten, muss das Land nachbessern 
und seine Erstattungsleistung nicht auf die Hälfte der Beitragsmonate und bei diesen nicht 
nur wiederum auf die Hälfte der Beitragssumme beschränken. 
Diese Auffassung haben auch die NRW-Kommunen über den Städtetag bereits gegenüber 
dem Land vertreten.   
Die Kölner Verwaltung wird gebeten, beim Land NRW eine vollständige und das gesamte 
Kita-Halbjahr 2020/21 umfassende Erstattungsleistung an die Kommunen einzufordern.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1402/2021
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
14.06.2021
Erstellt
14.06.2021 09:21