2915/2019
Gewerbesteuer - Hebesätze - Aufkommen nach Größenklassen
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2019-09-10_000501-003_Statistik_Gewerbesteuerzahler_Größenklassen
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Größenklasse Anzahl Steuerzahler Gesamtbetrag in Mio. EUR (gerundet) Durchschnittl. Betrag pro Zahler (EUR, auf 100 gerundet) Anteil Zahler Anteil am Steueraufkommen Durchschnittlicher Anteil pro Steuerzahler am Gesamtaufkommen Ab 10 Mio. EUR 19 381 20.028.800 0,07% 29,49% 1,55% Ab 3 Mio. EUR 52 264 5.080.400 0,19% 20,47% 0,39% Ab 1 Mio. EUR 122 205 1.677.700 0,43% 15,86% 0,13% Ab 100.000 EUR 1.101 296 268.700 3,92% 22,93% 0,02% Ab 30.000 EUR 2.379 125 52.600 8,47% 9,70% 0,00% Ab 10.000 EUR 4.424 76 17.200 15,75% 5,91% 0,00% Ab 3.000 EUR 6.445 38 5.800 22,94% 2,91% 0,00% Unter 3.000 EUR 8.543 10 1.100 30,41% 0,75% 0,00% Rückzahlungsfälle 5.011 -103 -20.600 17,84% -8,02% 0,00 % Alle Gewerbesteuerzahler 28.096 1.292 45.900 100,00% 1 00,00% * Basis: Anordnungssoll (d.h. Abweichungen zur Ergebnisrechnung sind möglich) Gewerbesteuerzahler nach Größenklassen im Jahr 2018 Seite 1 von 2 Größenklasse Anzahl Steuerzahler Gesamtbetrag in Mio. EUR (gerundet) Durchschnittl. Betrag pro Zahler (EUR, auf 100 gerundet) Anteil Zahler Anteil am Steueraufkommen Durchschnittlicher Anteil pro Steuerzahler am Gesamtaufkommen Ab 10 Mio. EUR 16 364 22.731.600 0,05% 27,55% 1,72% Ab 3 Mio. EUR 49 256 5.226.600 0,17% 19,40% 0,40% Ab 1 Mio. EUR 124 198 1.593.600 0,42% 14,97% 0,12% Ab 100.000 EUR 1.222 333 272.800 4,18% 25,25% 0,02% Ab 30.000 EUR 2.480 131 52.800 8,48% 9,91% 0,00% Ab 10.000 EUR 4.821 84 17.400 16,49% 6,34% 0,00% Ab 3.000 EUR 6.711 39 5.800 22,96% 2,96% 0,00% Unter 3.000 EUR 8.553 10 1.100 29,26% 0,73% 0,00% Rückzahlungsfälle 5.259 -94 -17.800 17,99% -7,11% 0,00% Alle Gewerbesteuerzahler 29.235 1.321 45.200 100,00% 1 00,00% * Basis: Anordnungssoll (d.h. Abweichungen zur Ergebnisrechnung sind möglich) Gewerbesteuerzahler nach Größenklassen im Jahr 2019 (bis 28.08.2019) Seite 2 von 2
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/1 00.05.01-003 Vorlagen-Nummer 18.09.2019 2915/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Gewerbesteuer - Hebesätze - Aufkommen nach Größenklassen Zur Anfrage von Herrn RM Petelkau in der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.07.2019 – TOP 2.1 (Entwicklung des Anordnungssoll der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung) nimmt die Verwal- tung wie folgt Stellung: 1. Gibt es schon Abwanderungen wegen Hebesatzsenkungen? Im näheren Kölner Umland haben aktuell drei Stadträte Hebesatzsenkungen ab dem Jahr 2020 be- schlossen: Pulheim (-10 Prozentpunkte), Langenfeld (-20 Prozentpunkte) und Leverkusen (-225 Pro- zentpunkte). Eine Genehmigung der Senkung des Hebesatzes der Stadt Leverkusen durch die Auf- sichtsbehörde ist erforderlich, da die Stadt einem Haushaltssanierungsplan mit Laufzeit bis zum Jahr 2022 unterliegt, und derzeit noch offen. Abwanderungstendenzen bestimmter Kölner Unternehmen anlässlich der vorgenannten Hebesatz- senkungen sind hier bisher nicht bekannt. Wegen der großen Zahl steuerpflichtiger Unternehmen und der Häufigkeit der Verlegung von Unternehmensteilen sind diese allerdings nicht gänzlich auszu- schließen. 2. Welche Gegenmaßnahmen unternimmt die Stadt? Eine Absenkung des Gewerbesteuer-Hebesatzes für Köln ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht zielführend. Der Kölner Gewerbesteuer-Hebesatz liegt im Mittelfeld der deutschen Großstädte und ist angesichts der guten Standortfaktoren angemessen. Der „Runde Tisch Kölner Gewerbeprojekte“ rechnet für das Jahr 2020 mit einer weiteren Senkung der Leerstandsquote für Büroflächen auf nur noch 2,1 %. Eine Senkung des Gewerbesteuer-Hebesatzes würde auch unter diesem Gesichtspunkt nach Einschät- zung der Verwaltung kaum neue Unternehmen zu einer Sitzverlegung nach Köln bewegen. Das Ge- samtaufkommen der Gewerbesteuer würde vielmehr sinken. In der Folge wäre die Finanzierbarkeit städtischer Aufgaben in Frage gestellt. Dies schließt auch Maßnahmen ein, die für die Steigerung der Attraktivität des Gewerbestandorts Köln von besonderer Bedeutung sind, wie die Entwicklung neuer Gewerbeflächen und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. 3. Statistik der Gewerbesteuerzahler nach Größenklassen Eine Darstellung der Gewerbesteuerzahler nach Größenklassen ist für das Jahr 2018, sowie für das Jahr 2019 (mit Stand zum 28.08.2019) beigefügt. Bei den prozentualen Werten der verschiedenen Größenklassen ergeben sich im Vergleich der beiden Jahre nur geringfügige Unterschiede. 2 Die Stadt Köln verfügt strukturell über eine gute Ausgangslage, um die nachteiligen gewerbesteuerli- chen Auswirkungen möglicher branchenspezifischer Krisen zu begrenzen. Neben dem ausgewoge- nen Branchenmix der Kölner Unternehmenslandschaft zeigen die beigefügten Statistiken, dass nicht nur wenige, sondern eine Vielzahl unterschiedlich gewinnstarker Unternehmen durch ihre Gewerbe- steuerzahlung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt beitragen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2915/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2019
- Erstellt
- 22.08.2019 09:35