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3768/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsicherheit und Infrastruktur in Köln Mülheim-Nord, (Az.: 02-1600-159-18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.12.2018, TOP 2.2

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nachbarschaft kö ln-mü lheim-nord e.V.
 
 
 
 
 
 
 
Sitzung 17. 09. 2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
 
VERKEHRSSICHERHEIT UND INFRASTRUKTUR 
IN KÖLN MÜLHEIM –  NORD 
  
CLEVISCHER RING, BERLINER STRASSE,  
KREUZUNG BERLINER STR./VON-SPARR-STR.  
SOWIE VON-SPARR-STR./HACKETÄUERSTRASSE 
 
Bürgereingabe nach §  24 GO NRW 
 
 
Hier 
• Antrag 
• Begründung 
• Anlage 1: Beispiele/Karte 
• Anlage 2: Fotobeispiele

nachbarschaft kö ln-mü lheim-nord e.V.
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus 
51063 Köln Mülheim  
 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW  
zur Sitzung der BV 9 – Köln Mülheim am 17. 09. 2018  
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister N. Fuchs,  
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksve rtretung Köln-Mülheim, 
wir bitten den nachstehende n Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der  
Bezirksvertretung Mülheim am 17.9.2018 zu setzen.  
 
In den Jahren 2015 und 2017 habe ich für die nachbarschaft köln -mülheim-nord e.V. Anfragen zur 
Situation des „Wilden Parkens“ im Bereich Mülheim Nord an die Bezirksvertretung ge stellt. Die 
Situation hat sich seitdem nicht verbessert, so dass wir nun einen Bürgerantrag an Sie richten.  
 
Antrag auf einen Beschluss zur Sicherheit im Straßenverkehr von  
• Maßna hmen zur Gewährleistung des geordneten Parkens  und der Sicherheit von Fußgängern 
und Radfahrern im Bereich der Berliner Str ., der Von-Sparr-Str. und den Kreuzungen 
Berliner Str. / Von-Sparr-Str. und Von-Sparr-Str. / Hacketäuerstr. 
• Maßnahmen zur Gewährleist ung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im Bereich 
Clevischer Ring stadteinwärts zwischen den Bushaltestellen Vo n-Lohe Str. / Dünnwalder Str.   
• Herstellung eines gekennzeichneten Fuß - und Radweges am Clevischen Ring,  stadteinwärts, 
zwischen den Bushaltestellen Von -Lohe Str. und Dünnwalder Str. und weiter zum Anschluss 
des Radweges der  Einmündung Markgrafenstraße.  
• Herstellung eines gekennzeichneten Radweges am Clevischen Ring , stadtauswärts, vor 
Einmündung der Markgrafenstr. bis zum Anschluss des Rad weges an der Berliner Str.  
 
Begründung  
Mit dem Programm „Köln Mobil 2025“ hat sich die Stadt Köln Ziele für bessere Luft - u n d  m e h r  
Lebensqualität in den Straßen und auf den Plätzen gestellt. Es soll mehr ÖPNV, weniger Luft -
verschmutzung und Lärm, durch w eniger fahrende und parkende Autos erreicht werden.  Nach dem 
Ausbau hier der Berliner Str. mit breiten Fußwegen  u n d  w e c h s e l n d e n Parktplätzen rechts/links 
(Programm M -2020) nimmt das Anwachsen gesetzwidrig abgestellter PKW auf öffentlichen Flächen 
erkennbar z u .  E s  w i r d  k e i n e  D i f f e r e n z i e r u n g  v o n  S e i t e n  d e r  A u t o f a h r e r  z w i s c h e n  Parkplatz und 
Bürgersteig gemacht. Im Bereich der Spielhallen an der Kreuzung Berliner Str. / Von-Sparr-Str. 
werden PKW  häufig zweireihig auf dem Gehweg (ohne Parkerlaubnis) und  direkt a uf dem Fußweg 
des Kreisverkehrs abgestellt. Die Folge ist, dass Anwohner z.T. nur mühsam in das eigene Haus 
gelangen. Durch die illegal abgestellten PKW werden Straßen eingeengt, Müllabfuhr, Feuerwehr und 
Rettungsdienst behindert – der ÖPNV blockier t und Verspätungen verursacht.

nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V.
  
- 2 - 
Radfahrer*innen sind durch zugestellte Sichtbeziehungen beim Einbiegen der Kreuzungs- und Mündungsbereiche (illegal abgestellte PKW) gefährdet – in den ausdrücklich als Radweg freige-gebenen Straßen durch die in 2. Reihe abgestellten PKW im Gegenverkehr zur Selbsterhaltung durch slalomartiges Ausweichen gezwungen. Auf dem Clevischen Ring endet der Radweg stadteinwärts am Böcking Park. (Glascontainer) Radler werden durch dort abgestellte Autos hindurch auf die Straße in den Autoverkehr gezwungen. Stadtauswärts endet der Radweges abrupt vor der Ladenstr. Harbeke. Die notwendige Einfädelung in die Busspur durch (hoffentlich) korrekt fahrende PKW und LKW wird zur Leistungsgrenze des Radlers im Umschauen, Ausweichen und dem Vermögen zur Vollbremsung. Auf der Berliner Str. werden Radnadeln mit den daran angeschlossenen Rädern auf den Bürgersteigen durch PKW, die dort illegal abgestellt werden, touchiert und beschädigt.  Für Fußgänger*innen, w i e  a u c h  b e h i n d e r t e  B ü r g e r * i n n e n  m i t  S t o c k  u n d  R o llstuhl sind die neu geschaffenen, abgesenkten Übergänge mit Markierung am Bürgerszentrum MüTZe und dem Marktplatz Berliner Str. gedacht – s i e  s i n d  i n k l u s i v e  d e r  M a r k i e r u n g e n  illegal zugestellt. Für vier Schulen sind die Haltestellen Von-Lohe-Str. und Dünnwalder Str. am Clevischen Ring stadteinwärts für Schüler und Eltern ein täglicher Angstraum. Kinder bis 8 Jahre mit Rad müssen den F u ß w e g  befahren. Diese Sicherheitszone ist ihnen in den seltensten Fällen zur Nutzung möglich.   Der Bürgersteig ist öffentlicher Raum und dient dem Aufenthalt und der Fortbewegung der Fußgänger. Er ist nach STVO grundsätzlich Auto- und Radfrei, es sei denn, eine Parkerlaubnis ist angezeigt. Die Stadt Köln hat für die Einhaltung der STVO zu sorgen, die vorgesehenen Nutzung, den Erhalt der Bürgersteige und die Sicherheit der Bürger*innen zu gewährleisten. Dazu sind von ihr die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes Kölns mit Befugnissen zur Durchsetzung der STVO ausgestattet. Die Verstöße gegen die STVO werden jedoch in den aufgeführten Straßen in Mülheim Nord vom Ordnungsamt nicht ausreichend konsequent geahndet. Illegales Parken auf jeglich freier Fläche ist zur Regel geworden. Das Ordnungsamt wird häufig – auch bei offensichtlichen Verstößen gegen die STVO – während ihres Aufenthaltes im Stadtteil nicht tätig. Bei Ansprache verweisen die Mitarbeiter des OA auf zu wenig Personal oder den sogenannten „Ermessungsspielraum“.  Die Duldung der Verstöße durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unterstützt Autofahrer in ihrem gesetzwidrigen Verhalten bei der Erlangung von preiswertem P a r k r a u m. Diese illegale Besetzung des öffentlichen Raums geht zu Lasten und auf Kosten d e r  s c h w ä c h e r e n  V e r k e h r s t e i l n e h m e r ,  generell Fußgänger jeden Alters und Körperlichkeit – Radfahrer und ÖPNV-Nutzer.    Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1)  Wird vom Ordnungsamt die STVO für in die in Anlage 1 aufgeführten Parkverstöße umfassend und konsequent angewendet? 1 a) Wenn nein, auf welche Rechtsquellen (unter Angabe der Gesetze, Paragraphen) oder gegebenenfalls Dienstanweisungen, stützt sich eine ggf. nicht erfolgte Ahndung? 2)  Wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes sind derzeit für die Kontrolle des  ruhenden Verkehrs im Stadtteil Mülheim eingesetzt? 2 a) Werden zusätzliche Mitarbeiter*innen, und wenn – wie viele und wann eingesetzt?

nachbarschaft kö ln-mü lheim-nord e.V.
 
 
- 3 - 
3)  Sind gegen illegales Parken  vom Amt für Straßen - und Verkehrsentwicklung 
  Verhinderungsmaßnahmen wie Poller, Bänke, Steine geplant?  
 3 a) Wenn ja – wann und welche; wenn nein, warum erfolgen keine Maßn ahmen? 
4)  Hat das Ordnungsamt die Berechtigung ver kehrswidrig abgestellte PKW durch Radkrallen 
zu fixieren? 
 4 a) Wenn ja – bei welchen Verstößen gegen die STVO werden die Krallen eingesetzt?  
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüssen  
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
  
 
  
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1 / Beispiele und Lösungsansätze  
Anlage 2 / Foto- und Kartenmaterial

nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V.
  
- 4 - 
Anlage 1 / Beispiele – zu Situationen der Gefährdung und Schwerpunkten der auftretenden Verstöße gegen die STVO / Lösungsvorschläge zur Gefahrenabwehr  FÜR ALLE FOLGENDEN BEISPIELE ANZUWENDENDE MAßNAHMEN:  Konsequente Anwendung der STVO  Konsequente Ahndung der STVO Verstöße mit spürbar höherem Bußgeld ab 60 €, gleichgestellt dem erhöhten Beförderungsentgeld beim Schwarzfahren (KVB) Konsequentes Abschleppen bei Behinderung und Gefährdung  Anbringen von Parkkrallen / Auslöse der PKW vor Ort mit erhöhtem Bußgeld   1) Clevischer Ring / Ampelanlage – Ecke Dünnwalderstraße – der Ampelbereich wird durch  abgestellte PKW belegt. Der mängelbehaftete Radweg endet von Norden her an den Glascon-tainern/Eingang Park. Kinder auf dem Weg zu den Schulen (Rheingymnasium, Langemaß etc.), Fußgänger und Menschen mit Handicap müssen sich durch abgestellte PKW schlängeln, Sichtverbindungen für kleinere Kinder sind völlig versperrt. Radfahrer*innen müssen ohne Schutzraum in den fließenden Verkehr wechseln.  MAßNAHMEN Bauliche Erstellung eines sicheren Fuß- und Radweges  Poller / Natursteine zur Abstellverhinderung  2) Clevischer Ring  a) Stadteinwärts. Vom Eingang Böckingpark fehlt der Radweg Richtung Süden komplett bis zur Signalanlage Markgrafenstraße. Radfahrer*innen sind gezwungen sich in den fließenden Autoverkehr einzufädeln. Die Abbiegespur vor der Moschee ist oftmals zugeparkt und die Einbiegung auf den Radweg hinter der Bushaltstelle unmöglich.  MAßNAHME Bauliche Erstellung eines Radweges auf der rechten Spur, Vorrang für die Radfahrer b) Stadtauswärts. Nach Einmündung der Markgrafenstr. sind Radfahrer*innen durch den abrupt endenden Weg sich auf die Busspur des fließenden Verkehrs einzufädeln. MAßNAHME Führung des Radweges auf die rechte Str. Spur vor der Kreuzung beginnend  3) Berliner Straße –  Autos parken illegal auf Bürgersteigen / auch zweireihig, vor Hausein- gängen, Einfahrten, in Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf barrierefreien Übergängen, markierten Querungshilfen (MüTZe / Marktplatz) und in 2. Reihe beidseitig auf der Straße. MAßNAHME Poller / Natursteine / Bänke / Radnadeln / Aussengastronomie. Umwidmung von PKW-Parkplätzen zu Radabstellzonen, auch für die Mietfahrräder.  4) Von-Sparr-Straße –  der Radverkehr ist für beide Richtungen frei gegeben. Die Straße wird vom  MIV in zweiter Reihe, an Einmündungen und Übergängen zugeparkt. Die Fahrbahn wird extrem eingeengt, so dass Radfahrer*innen im Gegenverkehr gezwungen werden anzuhalten und Slalom zu fahren. Im Kreuzungsbereich ist die Sichtverbindung für Fußgänger (Kinder auf dem Bürgersteig - Rad Benutzungspflicht bis 8 Jahre ), Radfahrer und MIV stark eingeschränkt. MAßNAHME Farb-Markierungen der gesamten Parkverbotszone im Kreuzungsbereich (Signet)

nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V.
  
- 5 - 
5) In Kreuzungen, auf dem Fußweg des Kreisverkehrs und auf Fußgängerquerungen – der Berliner Str., Hacketäuerstr., Von-Sparr und Schützenhofstr. werden PKW und Transporter abgestellt. Die Sichtverbindungen von Kindern, Fußgängern und Radfahrern sind versperrt, ebenso des Abbiegeverkehrs von Radfahrer*innen und MIV. a) Im Bereich der Kreuzung Berliner Str./Von-Sparr-Str.  ist das Abstellen der PKW infolge des Spielhallen und Wettstätten Besucherverkehrs auf Bürgersteigen in zwei Reihen tagsüber normal geworden, in den frühen Abend- und Nachtstunden jedoch generell. Fußgänger und Radfahrer*innen werden behindert, die Sichtverbindung zwischen den unterschiedlichen Verkehren beeinträchtigt. MAßNAHME Poller / Natursteine / Bänke / Radnadeln.  6) Die Schützenhofstraße – ist ausgewiesene Spielstraße. Die schmale Straße wird jedoch auf beiden Seiten beparkt und vom MIV als Durchgangsstraße mit teils überhöhter Geschwindigkeit benutzt. Spielende Kinder und Erwachsene sind auf der Straße gefährdet. MAßNAHME Parktaschen beidseitig verspringend einrichten. Natursteine / Bänke / Radnadeln  Orte der aufgeführten Beispiele / Karte Köln Mülheim-Nord

A nlage 2 / Fotobeispiele (A usw ahl) zu A nlage 1 
1) C levischer R ing, A m pelanlage/Ecke D ünnw alder Str. 
2a) C levischer R ing, Stadteinw ärts 
2b) C levischer R ing, Stadtausw ärts / Ende des R adw eges - Einfädeln in den Verkehr 
3) B erliner Str.

A nlage 2a / Fotobeispiele (A usw ahl) zu A nlage 1 
4) V on-Sparr-Str. und K reuzungsbereich H acketäuerstr. 
5) K reuzungen / K reisverkehr / Einm ündungen 
6) Schützenhofstr. / Einm ündung in die beidseitig beparkte Spielstraße 
3) Straßeneinm ündungen / m arkierte Ü berw ege vor dem  B ürgerzentrum  M üTZe / dem  M arktplatz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1066 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660 
 
Vorlagen-Nummer 
 3768/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsicherheit und Infrastruktur in Köln Mülheim-
Nord,(Az.: 02-1600-159-18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung zu pr ü-
fen, ob die in d er Bürgereingabe genannten Maßnahmen geeignet sind die Probleme der Verkehrss i-
tuation zu lösen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent unterbreitet mehrere Vorschläge die Verkehrssituation in Mülheim-Nord zu entlasten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Da es sich bei den genannten Maßnahmen um einen umfangreichen Prüfkatalog handelt, wird die 
Verwaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit überprüfen. Der Bezirksvertre-
tung werden die Ergebnisse möglichst schnell vorgestellt.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3768/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.12.2018
Erstellt
15.11.2018 10:11