mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren

Anfrage nach § 4 BV5 (FDP) AN/0049/2017 vom 18.01.2017

Stand: Am 02.02.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Anfrage (FDP BV5)

    PDF

    Herunterladen: Anfrage (FDP BV5)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Eingang beim Bezirksbürgermeister: 08.12.2016 AN/0049/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren - Anfrage der FDP - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Anlass der Anfrage ist ein Bericht in der Kölner Lokalpresse (KStA von Dienstag, 29.11.2016, Seite 29). Eine stark mobilitätseingeschränkte Seniorin ist auf Grund eng ge- parkter PKW auf dem Bürgersteig stellenweise daran gehindert mit ihrem Elektro-Rollstuhl, den Bürgersteig zu passieren. Die Verwaltung hat bereits zwei Poller vor das Haus der Seni- orin setzen lassen, damit der Platz unmittelbar vor der Haustür nicht zugeparkt werden kann. Die Poller alleine sind aber wenig hilfreich, da der Elektro-Rollstuhl die hohe Bordsteinkante nicht überwinden kann. Eine Absenkung der Bordsteinkante lehnt die Verwaltung ebenso ab, wie das Anlegen einer Rampe. Dem Handlungskonzept Behindertenpolitik – „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ ist folgende Aussage zu entnehmen: „Es dürfen in Köln keine weiteren Mittel für Ausgrenzung und Barrieren verausgabt werden! Im Sinne eines disability-mainstreaming müssen künftige Entscheidungen und Mittel- freigaben auch unter dem Aspekt einer gleichberechtigten Teilhabe aller Kölner Bür- ger und Bürgerinnen getroffen werden.“ Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchem Grund verweigert die Verwaltung das Absenken der Bordsteinkante oder die Anlage einer Rampe an der abgepollerten Stelle? 2. Was meint die Verwaltung damit, dass das Absenken der Bordsteinkante oder die Anla- ge einer Rampe an der abgepollerten Stelle „einen Präzedenzfall darstellen würde“? in der Bezirksvertretung Nippes Biber Happe Slabystr. 26 50735 Köln Tel.: 0221 9726747 Fax: 0221 9746746 biber.happe@fdp-koeln.de e Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Bernd Schößler Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln 3. Weshalb wird hier nicht im Sinne des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik gehan- delt? gez. Biber Happe

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.2.2, Entscheidung.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz