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AN/0049/2017

Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren

Anfrage nach § 4 BV5 (FDP) 18.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2017, TOP 7.2.2

Anfrage (FDP BV5)

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Anfrage (FDP BV5)

2216 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister: 08.12.2016 
AN/0049/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren 
- Anfrage der FDP - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Anlass der Anfrage ist ein Bericht in der Kölner Lokalpresse (KStA von Dienstag, 
29.11.2016, Seite 29). Eine stark mobilitätseingeschränkte Seniorin ist auf Grund eng ge-
parkter PKW auf dem Bürgersteig stellenweise daran gehindert mit ihrem Elektro-Rollstuhl, 
den Bürgersteig zu passieren. Die Verwaltung hat bereits zwei Poller vor das Haus der Seni-
orin setzen lassen, damit der Platz unmittelbar vor der Haustür nicht zugeparkt werden kann. 
Die Poller alleine sind aber wenig hilfreich, da der Elektro-Rollstuhl die hohe Bordsteinkante 
nicht überwinden kann. Eine Absenkung der Bordsteinkante lehnt die Verwaltung ebenso ab, 
wie das Anlegen einer Rampe. 
 
Dem Handlungskonzept Behindertenpolitik – „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ 
ist folgende Aussage zu entnehmen:  
 
„Es dürfen in Köln keine weiteren Mittel für Ausgrenzung und Barrieren verausgabt werden! 
Im Sinne eines disability-mainstreaming müssen künftige Entscheidungen und Mittel-
freigaben auch unter dem Aspekt einer gleichberechtigten Teilhabe aller Kölner Bür-
ger und Bürgerinnen getroffen werden.“ 
 
Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. Aus welchem Grund verweigert die Verwaltung das Absenken der Bordsteinkante oder 
die Anlage einer Rampe an der abgepollerten Stelle? 
 
2. Was meint die Verwaltung damit, dass das Absenken der Bordsteinkante oder die Anla-
ge einer Rampe an der abgepollerten Stelle „einen Präzedenzfall darstellen würde“? 
 
in der Bezirksvertretung Nippes 
 
Biber Happe 
Slabystr. 26 
50735 Köln 
Tel.:  0221 9726747 
Fax:  0221 9746746  
biber.happe@fdp-koeln.de 
e 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Bernd Schößler Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

3. Weshalb wird hier nicht im Sinne des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik gehan-
delt? 
 
 
 
gez. Biber Happe

Beratungsverlauf (1)

02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0049/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (FDP)
Datum
18.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27