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AN/0003/2026

Finanzielle Auswirkungen von landes- und bundesrechtlichen Pflichtausgaben im Bezirk Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 09.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.01.2026, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

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Drucksache Landtag NRW Auflistung Kommunaler Pflichtaufgaben nach Kategorien

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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

2639 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0003/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 
 
Finanzielle Auswirkungen von landes- und bundesrechtlichen Pflichtausgaben im 
Bezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
die FDP/KSG-Fraktion bittet, nachfolgenden Antrag auf die TO der Sitzung der 
BV02 am 26.01.2026 zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, 
 
 welche landes- und bundesrechtlichen Pflichtaufgaben in den 
letzten fünf Jahren im Stadtbezirk Rodenkirchen umgesetzt oder 
ausgeweitet wurden (z. B. Kinderbetreuung, Schulbegleitung, 
Jugendhilfe, Unterbringung von Geflüchteten u. weiterer Personen, 
Planungspflichten usw.) 
 welche zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwendungen  
hierdurch entstanden sind.

2.  Die Darstellung soll insbesondere aufzeigen, 
 
 in welchem Umfang diese Aufwendungen durch Landes- oder 
Bundesmittel ausgeglichen wurden, 
 ob und wo Finanzierungslücken bestehen. 
 
 
3.  Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Beratung 
vorzulegen und dem Rat der Stadt Köln zur Kenntnis zu geben. 
 
 
 
Begründung 
 
Die Belastungen und die Haushaltssperre 2025 hat Köln und somit auch unseren 
Bezirk, an den Rand der Handlungsunfähigkeit gebracht. Dem Stadtbezirk 
Rodenkirchen werden – wie der gesamten Stadt Köln – zahlreiche Pflichtaufgaben 
durch Landes - und Bundesgesetzgebung übertragen. Diese gehen häufig mit 
steigenden Kosten einher, ohne dass ein vollständiger finanzieller Ausgleich erfolgt. 
Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, 
bezahlt“) dürfen den Kommunen keine dauerhaften Mehrbelastungen ohne 
entsprechenden Ausgleich auferlegt werden.  Eine transparente Darstellung der 
finanziellen Auswirkungen im Stadtbezirk Rodenkirchen ist notwendig, um die 
kommunale Selbstverwaltung zu stärken und eine s achliche Grundlage für politische 
Forderungen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zu schaffen. 
 
 
 
 
 
 
Gez. Wolters   Gez. Ilg

Drucksache Landtag NRW Auflistung Kommunaler Pflichtaufgaben nach Kategorien

61822 Zeichen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 
16. Wahlperiode 
 
Drucksache  16/5108 
 20.02.2014 
 
Datum des Originals: 20.02.2014/Ausgegeben: 25.02.2014 
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein -Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des  
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der  
kostenfreie Abruf ist auch möglich  über das Internet -Angebot des Landtags Nordrhein -Westfalen unter  
www.landtag.nrw.de 
 
 
Antwort 
 
der Landesregierung 
auf die Kleine Anfrage 1865 vom  
des Abgeordneten Kai Abruszat   FDP 
Drucksache 16/4738  
 
 
Kommunalisierungsgrad: Welche Aufgaben müssen die NRW -Kommunen aufgrund 
staatlicher Vorgaben eigentlich erbringen? 
 
 
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1865 mit Schreiben vom 
20. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin 
sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.  
 
 
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage  
 
Seit Jahren debattiert das Landesparlament über die prekäre Finanzsituation der Kommunen 
in Nordrhein -Westfalen. Mitverantwortlich hierfür ist die jahrzehntelange Unterfinanzierung 
der lokalen Ebene, die Mitte der 1980er Jahre durch die damaligen Landesregierun gen ein-
geleitet wurde. Bekanntlich wurde damals der kommunale Anteil an den Gemeinschaftsste u-
ern von 28,5 Prozent auf heute 23 Prozent dauerhaft abgesenkt. Dadurch wurden den ko m-
munalen Gebietskörperschaften Zuweisungen in Milliardenhöhe entzogen. 
 
Um ihren Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterhin gerecht werden zu kön-
nen, wurden die Kommunen hierdurch in die Verschuldung getrieben. Anfang 2014 summi e-
ren sich die Verbindlichkeiten der NRW -Kommunen auf über 50 Milliarden Euro. Nur knapp 
die Hälfte hiervon sind Investitionskredite, denen reale Werte gegenüberstehen. Mehr als 25 
Milliarden Euro stecken hingegen in sogenannten Kassenkrediten, die mit privaten Dispokre-
diten vergleichbar sind und die – aus purer Not – von vielen Städten und Gemein den unzu-
lässiger Weise zur Finanzierung laufender Aufgaben verwendet werden. 
 
Neben der chronisch mangelhaften Finanzausstattung ist auch der hohe Kommunalisi e-
rungsgrad eigentlich staatlicher Aufgaben mitverantwortlich für die desolate Finanzlage der 
lokalen Gebietskörperschaften in NRW. Zahlreiche Aufgaben, die eigentlich vom Land oder 
vom Bund erbracht werden müssten, wurden in den vergangenen Jahren auf die Kommunen 
abgewälzt. Kompensationsmaßnahmen im Sinne einer Konnexitätsregelung hat es dabei 
nicht b zw. nur bei einzelnen neueren Aufgabenübertragungen gegeben. Das auf Lande s-
ebene geschaffene Konnexitätsgesetz hat lediglich in die Zukunft gerichtete Wirkung. Best e-

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5108 
 
 
2 
hende kommunale Aufgaben werden hierdurch nicht erfasst. Mit über 50 Prozent soll NRW 
den b undesweit höchsten Kommunalisierungsgrad aufweisen. Die NRW -Kommunen sind 
demnach also nicht nur unterfinanziert, sondern im bundesweiten Vergleich auch aufgabe n-
überladen. 
 
 
Vorbemerkung der Landesregierung  
 
Die Behauptung, eine Absenkung des kommunalen Anteils an den G emeinschaftssteuern 
(Verbundsatz) in den 1980er Jahren sei verantwor tlich für den kommunalen Schuldenstand, 
war bereits Basis einer B erichtsanforderung durch die FDP - und die CDU -Fraktion für den 
kommunalpolitischen Ausschuss des Landtags. Bezug ne hmend auf den hierzu vorgelegten 
Bericht vom 15.11.2013 (Vorlage 16/1406) ist fes tzustellen, dass die jährliche Entscheidung 
des Gesetzgebers zur Festl egung des Verbundsatzes nach Abwägung aller für die Beurte i-
lung der Haushalts - und Finanzsituationen der Kommunen und des Lan des relevanten As-
pekte getroffen  wird und somit keineswegs einen dauerhaften Status für die Kommunen 
schafft. Die alleinige Betrachtung der jährl ichen Verbundsätze vermittelt außerdem keinen 
hinreichenden Aufschluss über die kommunale Beteiligung an den Verbundsteuereinnahmen 
des Landes. Es kann daher nicht davon die Rede sein, dass durch die Ausgestaltung des 
Verbundsatzes den Kommunen Zuweisungen in Milliardenhöhe entzogen worden wären. 
 
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung seit ihr em Amtsantritt im Jahr 
2010 verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um die Finanzausstattung der nordrhein -
westfälischen Kommunen dauerhaft zu stärken: 
 
 Schon 2010 wurde die von der Vorgängerregierung eingeführte Befrachtung des G e-
meindefinanzierungsgesetzes zur Konsolidi erung des Landeshausha ltes wieder rüc k-
gängig gemacht. Zudem werden die Kommunen seither wieder an vier Siebteln der Ei n-
nahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer bete iligt. Allein durch diese beiden 
Maßnahmen, die allen Gemeinden und G emeindeverbänden des Landes z ugutekom-
men, wurde die kommunale Finanzkraft um gegenwärtig etwa 400 Mio. Euro jährlich e r-
höht. 
 Im Rahmen des Ende 2011 verabschiedeten Stärkungspaktg esetzes unte rstützt das 
Land darüber hinaus bereits überschuldete bzw. von Überschu ldung bedrohte Ko mmu-
nen mit direkten Ko nsolidierungshilfen in Höhe von rund 420 Mio. Euro jährlich. Im G e-
genzug müssen die Hilfeempfänger ihre Haushalte sanieren. 
 
 
1.  Wie hoch ist der Kommunalisierungsgrad in Nordrhein -Westfalen im Vergleich zu 
den anderen Bundesländern (bitte nach Bundesländern differenzierte Tabelle)? 
 
2.  Wie wird der Kommunalisierungsgrad konkret berechnet? 
 
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam b eantwor-
tet. 
 
Mithilfe des Kommunalisierungsgrades soll in der Regel dargestellt werden, in welchem Ma-
ße die Kommunen zur öffentlichen Leistungserbringung in einem Land be itragen. Da geeig-
netes Datenmaterial zur Erfa ssung der Aufgabenverteilung zw ischen Landes- und Kommu-
nalebene fehlt, wird die Leistungserbringung stets über die Ist-Ausgaben der b eteiligten 
Ebenen abgebildet.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5108 
 
 
3 
Finanzstatistische Kennzahlen zum Kommunalisierungsgrad in einem Land erlauben de m-
entsprechend keinen Rückschluss darauf, ob die hiermit erbrachten Aufgaben  
 
 pflichtig oder freiwillig, 
 mit hohem oder niedrigem Qualitätsstandard, 
 wirtschaftlich oder unwirtschaftlich  
 
erbracht wurden.  
 
Eine belastbare Aussage über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverte ilung zwischen Land 
und Kommunen oder die Auskömmli chkeit der kommunalen Finanzausstattung kann daher 
nicht auf die Höhe des Kommunalisierungsgrades gestützt werden.  
In der finanzwissenschaftlichen Literatur gibt es unterschiedliche methodische Zugänge zur 
Bestimmung des Kommunalisierungsgrades, z.B. auf der Grundlage der unmittelbaren Au s-
gaben, der bereinigten Ausgaben, der Nettoausgaben oder der Zuschussbedarfe.  
Die in der unten stehenden Tabelle beispielhaft aufgeführten Kommun alisierungsgrade des 
Jahres 2009 im Ländervergleich basieren auf den unmitte lbaren Ausg aben und sind dem 
von der Bertelsmann Stiftung herausgegebenen „Kommunalen Finanzreport 2013“ entno m-
men. 
 
Tabelle 1: Kommunalisierungsgrad des Jahres 2009 (anhand der gesamten 
unmittelbaren Ausgaben) 
Flächenland Kommunalisierungsgrad  
in Prozent 
Baden-Württemberg 50,65 
Bayern 45,55 
Brandenburg 48,45 
Hessen 50,50 
Mecklenburg-Vorpommern 46,46 
Niedersachsen 48,03 
Nordrhein-Westfalen 53,82 
Rheinland-Pfalz 48,13 
Saarland 37,07 
Sachsen 50,42 
Sachsen-Anhalt 41,38 
Schleswig-Holstein 48,54 
Thüringen 45,31 
Flächenländer 49,18 
  
Quelle: Bertelsmann Stiftung  (Hrsg.; 2013): Kommunaler Finanzreport 2013. 
Einnahmen, Ausgaben und Verschuldung im Ländervergleich. Gütersloh. S. 
51

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5108 
 
 
4 
3.  Welche Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung müssen die NRW-Kommunen 
aufgrund landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften wahrnehmen (vollständige 
tabellarische Aufgabenliste unter Angabe der zugrundeliegenden Normen bitte dif-
ferenziert nach Landes- und Bundesrecht)? 
 
4.  Welche pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben müssen die NRW -Kommunen auf-
grund landes - oder bundesg esetzlicher Vorschriften wahrnehmen (vol lständige 
tabellarische Aufgabenliste unter Angabe der zugrundeliegenden Normen bitte dif-
ferenziert nach Landes- und Bundesrecht)? 
 
5.  Für welche landes - oder bundesgesetzlich verursachten Pflichtaufg aben  zur E r-
füllung nach Weisung bzw. pflicht igen Selbstverwaltung saufgaben der NRW -
Kommunen existieren Konnexitätsregelungen oder vergleichbare Kompensat i-
onsmechanismen (vollständig e tabellar ische Auflistung bitte di fferenziert nach 
Landes- und Bundesrecht)? 
 
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. 
 
Aus der als Anlage beigefügten Auflistung ergibt sich eine Übersicht über die vom Land auf 
die Kommunen übertragenen Aufgaben. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass im Hin-
blick auf die Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden 
Zeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass Aufgaben versehentlich nicht au fgenommen 
wurden.  
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Fo rschung sind 
keine Aufgaben auf die Kommunen übertragen worden. 
 
Aufgenommen worden sind Rechtsgrundlagen, mit denen Aufgaben im engeren Si nne auf 
die Kommunen übertrag en worden sind.  In der A uflistung nicht aufgeführt sind rechtliche 
Grundlagen, die der Selbstorg anisation der Kommunen dienen, also sog. Existenzaufgaben 
darstellen. Diese sind in der Gemeindeordnung  -  z.B. zur Wahl der Beigeordneten -  enthal-
ten. Weitere Regelungen die der Selbstorganisation dienen, enthält z.B. die KreisO.  
 
Weiterhin nicht aufgenommen worden sind Aufgaben, die Verfahrensr egelungen b eschrei-
ben; dazu zählt  z.B. das VwVfG NRW. Dieses richtet sich gleichermaßen an die Behörden 
des L andes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonst igen der Aufsicht des 
Landes unterstehenden Personen des öffentlichen Rechts.

Anmerkungen
Bund Land
MBEM / 
Stk
Einmalige Meldedatenübermittlung § 14 Absatz 9 
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
x x x erfolgt aufgrund einer Rahmenvereinbarung 
zwischen WDR und der Arbeitsgemeinschaft der 
kommunalen Spitzenverbände NW
MSW
Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände 
sind Träger öffentlicher Schulen. Sie sind 
verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu 
betreiben und Schulen zu errichten oder 
fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis 
dafür besteht und die Mindestgröße 
gewährleistet ist.
§§ 78 ff. SchulG x       x x
MSW
Übernahme der schulischen Sachkosten sowie 
der Personalkosten für das nicht lehrende 
Personal an öffentlichen Schulen
§§ 92 III, 94, 97 SchulG x x x
MSW
Übernahme der Schülerfahrkosten § 97 SchulG i.V.m. SchfkVO x x x *) *) Mit der 2. Verordnung zur Änderung der 
Schülerfahrkostenverordnung vom 22.04.2012 hat 
das Land die nach der Verkürzung der gymnasialen 
Schulzeit („G8“) nicht mehr bestehende 
schülerfahrkostenrechtliche Gleichbehandlung der 
Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 der 
Gymnasien mit Schülerinnen und Schülern an den 
anderen Sek. I-Schulformen dieser Jahrgangsstufe 
mit Wirkung zum Schuljahr 2012/2013 wieder 
hergestellt. Für die entstehenden 
Mehraufwendungen der Gemeinden und 
Gemeindeverbände wird seitdem gemäß § 21 
SchfkVO ein in Abhängigkeit von der Schülerzahl 
an öffentlichen Gymnasien pauschalierter 
Belastungsausgleich in Höhe von jährlich 
insgesamt 6,375 Mio € geleistet. Die Höhe des den 
öffentlichen Schulträgern im Einzelnen 
zustehenden jährlichen Ausgleichs ergibt sich aus 
der Anlage zur Schülerfahrkostenverordnung.
FM
Durchführung des Lastenausgleichs in NRW Lastenausgeichsgesetz (LAG) - 
Verordnung über Zuständigkeiten 
des Rhein-Kreises Neuss und der 
Bezirksregierung Münster im 
Bereich des Lastenausgleichs 
 x *) x x *) Art. 120 a GG Mischform aus bundeseigener 
Verwaltung und Bundesauftragsverwaltung; 
Vollständige Verwaltungskostenübernahme bis zu 
einem Höchtsbetrag von 500 T€ (Höchstbetrag 
wurde bisher nicht erreicht)
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
Seite 1

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MWEIMH       
Überwachungsaufgaben nach der 
Gewerbeordnung und hierauf beruhenden 
Verordnungen (einschließlich der Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten)
Verordnung zur Übertragung von 
Ermächtigungen, zur Regelung von 
Zuständigkeiten und Festlegungen 
auf dem Gebiet des 
Gewerberechts 
(Gewerberechtsverordnung - 
GewRV) vom 17. November 2009
x x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht und 
Bußgeldeinnahmen
MWEIMH      
Überwachungsaufgaben nach dem 
Gaststättengesetz
Verordnung zur Übertragung von 
Ermächtigungen, zur Regelung von 
Zuständigkeiten und Festlegungen 
auf dem Gebiet des 
Gewerberechts 
(Gewerberechtsverordnung - 
GewRV) vom 17. November 2009
x x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht und 
Bußgeldeinnahmen
MWEIMH     
Überwachungsaufgaben nach der 
Handwerksordnung (einschließlich der Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten)
Verordnung über die 
Zuständigkeiten nach der 
Handwerksordnung und der 
EU/EWR-Handwerk-Verordnung 
vom 24. April 2006
x x x Bußgeldeinnahmen
MWEIMH
Beitreibung von Beiträgen, Sonderbeiträgen und 
Gebühren nach der Handwerksordnung
§ 113 Abs. 3 HwO x x x angemessene Vergütung durch die 
Handwerkskammer (§ 113 Abs. 3 Satz 2 HWO)
MWEIMH      
Einziehung und Beitreibung von IHK-Beiträgen, 
Sonderbeiträgen und Gebühren nach dem 
Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts 
der Industrie- und Handelskammern (IHK-
Gesetz)
Gesetz über die Industrie- und 
Handelskammern im Lande 
Nordrhein-Westfalen 
(Zuständigkeitsregelung)
x x x Vergütungsregelung in der ZuständigkeitsVO (5% 
des einzuziehenden Betrages); Kostenerstattung 
im Falle der Beitreibung
MWEIMH
Überwachungsaufgaben nach dem Gesetz über 
das Berufsrecht und die Versorgung im 
Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-
Handwerksgesetz - SchfHwG) (einschließlich 
der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
Verordnung über die 
Zuständigkeiten im 
Schornsteinfegerwesen 
(Schornsteinfeger-
ZuständigkeitsVO - SchfZustVO)
x x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht und 
Bußgeldeinnahmen
MIK
Führung des Liegenschaftskatasters sowie 
Erhebung und Bereitstellung der Daten des 
Liegenschaftskatasters
VermKatG NRW i.V.m. DVO x x x *) seit 1948 nach dem Gesetz über die Eingliederung 
der Sonderbehörden in die Stufe der 
Kreisverwaltungen; 
*) Gebühren
Seite 2

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MIK
Grundstückswertermittlung und damit Schaffung 
der Grundstücksmarkttransparenz
BauGB und GAVO NRW x x x x *) Gutachterausschüsse sind staatliche Einrichtungen 
des Landes - die Geschäftsstellen der GA sind bei 
den Kommunen angesiedelt und quasi im Wege 
der Organleihe tätig; 
*) Gebühren
MIK
Aufbau der Geodateninfrastruktur NRW als 
Bestandteil einer nationalen 
Geodateninfrastruktur mit dem Ziel der 
Verbesserung von Zugang und Nutzung von 
Daten und Diensten
Geodatenzugangsgesetz NRW x x x Die europarechtlichen Regelungen (Richtlinie 
2007/2/EG) werden unmittelbar auf die Gemeinden 
oder Gemeindeverbände angewendet. Die von der 
Richtlinie angesprochenen Geodaten fallen 
aufgrund  bestehender Gesetze unter öffentlichen 
Auftrag von Land und Kommunen und liegen dort 
bereits in elektronischer Form vor oder müssen 
andernfalls nicht entsprechend aufbereitet werden.
MIK
Reinigung und Winterwartung der Fahrbahnen 
von Ortsdurchfahrten im Zuge von 
Bundesstraßen, Landesstraßen und 
Kreisstraßen durch die Gemeinden
Gesetz über die Reinigung 
öffentlicher Straßen 
(Straßenreinigungsgesetz NRW - 
StrReinG NRW) 
x x x *) *) Gebühren
MIK 
Meldewesen: Registrierung wohnhafter 
Einwohner, Datenübermittlungen an Behörden 
und Private
§§ 1,2 Meldegesetz NRW  i. V. m. 
§§ 1 Absatz 3, 3 Absatz 1 
Ordnungsbehördengesetz NW, 
mehrere Meldedatenübermittlungs-
verordnungen
x x *) x *) x **) meldegesetzliche Regelungen seit 1950 und 
konkrete Datenübermittlungsregelungen seit 1982;
*) ab 2015 teilweise Land;
**) Gebühren für Melderegisterauskünfte und 
Meldebescheinigungen
MIK  Passwesen: Ausstellen von Pässen  § 19   Paßgesetz  i. V. m. § 48 
Abs. 1 OBG NRW
x x x *) davor landesrechtliche Regelung;
*) Gebühren nach § 20 PaßG i.V.m. PassV
MIK Ausweiswesen: Ausstellen von Ausweisen § 7 Personalausweisgesetz  i. V. 
m. § 48 Abs. 1 OBG NRW
x x x *) *) Gebühren nach § 31 PausweisG i.V.m. 
PAuswGebV
MIK 
Datenschutz: informationelles 
Selbstbestimmungsrecht
§§ 1,2,7 Datenschutzgesetz NRW x x x § 7 DSG - im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung 
zu beachtende allgemeine Verfahrensregelungen 
für Landes- und Kommunalbehörden
MIK 
Informationsfreiheit: freier Zugang zu den bei 
öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen
§ 2 Informationsfreiheitsgesetz 
NRW 
x x x *) im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zu 
beachtende allgemeine Verfahrensregelungen für 
Landes- und Kommunalbehörden;
*)  Gebühren § 11 IFG i.V.m. VerwGebO IFG NRW
MIK 
Kriegsgräber: Bestand und Erhaltung von 
Gräbern
Gräbergesetz i. V. m. § 1 der 
Verordnung über die 
Zuständigkeiten nach dem 
Gräbergesetz
x x x *) *) § 3 , 10 GräbG
Seite 3

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MIK
Erteilung von Erlaubnissen zur Errichtung und 
Betrieb einer Spielhalle (§ 24 Abs. 1 GlüStV 
i.V.m. § 16 AG GlüStV NRW)
§ 19 Abs. 5 AG GlüStV NRW x x x *) *) Gebühren
MIK
Überwachung und Untersagung von 
unerlaubten Glücksspielen, sofern nicht die 
Zuständigkeiten nach dem AG GlüStV NRW auf 
andere Aufsichtsbehörden übertragen wurden.
§ 20 Abs. 3 GlüStV NRW x x x *) *) Gebühren
MIK
Entgegenname der Anträge auf Änderung des 
Vor- oder Familiennamens nach § 5 Abs. 1. 
Satz 1 des Gesetzes über die Änderung von Vor- 
oder Familiennamen - NamÄndG -
§ 1 Abs. 1 VO zur Übertragung 
von Zuständigkeiten nach dem 
NamÄndG
x x x*) *) Gebühren
MIK
Beurkundung des Personenstandes und 
Mitwirkung bei der Begründung von Ehen nach 
Maßgabe des Personenstandsgesetzes - PStG - 
§ 1 Abs. 1 PStVO NRW x x x*) *) Gebühren
MIK
Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen 
Vorschriften
§ 1 Abs. 1 VO über die 
Zuständigkeit in 
Staatsangehörigkeits-
angelegenheiten
x x x*) *) Gebühren
MIK 
Durchführung des 
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Gesetz zur Ausführung des 
Asylbewerberleistungsgesetz (AG 
AsylbLG)
x x x *) *) § 3 AG AsylbLG i.V.m. §§ 4, 4a, 4b und 5  
(FlüAG)
MIK 
Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von 
Flüchtlingen
Gesetz über die Zuweisung und 
Aufnahme ausländischer 
Flüchtlinge (FlüAG)
x x x *) *)  §§ 4, 4a, 4b und 5  (FlüAG)
MIK 
Aufgaben von Ausländerbehörden nach dem 
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und dem 
Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) als 
Ordnungsbehörden
§ 1 der Verordnung über 
Zuständigkeiten im 
Ausländerwesen (ZustAVO)
x x x *) *) Gebühren
MIK 
Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten nach dem 
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), dem Gesetz 
über die allgemeine Freizügigkeit von 
Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – 
FreizügG/EU) und dem Asylverfahrensgesetzes 
(AsylVfG)
§ 2 der Verordnung über 
Zuständigkeiten im 
Ausländerwesen (ZustAVO)
x x x *) *) Bußgeld
MIK 
Ausländerrechtliche Aufgaben, die abweichend 
von der allg. Zuständigkeit der 
Ausländerbehörden den Kommunen, Zentralen 
Ausländerbehörden (ZAB) und der 
Bezirksregierungen durch das Land zugewiesen 
wurden.
§ 3 ff der Verordnung über 
Zuständigkeiten im 
Ausländerwesen (ZustAVO)
x x x *) *) § 18 ZustAVO (nur für ZAB)
Seite 4

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MIK
Sicherstellung des Feuerschutzes (durch 
leistungsfähige Feuerwehren); technische 
Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen 
Notständen infolge von Naturereignissen, 
Explosionen o.ä.; Abwehr von 
Großschadensereignissen (Kreisebene)
Gesetz über den Feuerschutz und 
die Hilfeleistung (FSHG)
x x x *) *) Feuerschutzsteuer als Sondersteuer
MIK Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen 
Gefahrenabwehr
Ordnungsbehördengesetz (OBG) x x x *) *) Gebühren und Bußgelder
MAIS
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II § 1 Gesetz zur Ausführung des 
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 
für das Land Nordrhein-Westfalen 
(AG-SGB II NRW)
x x x *) *) Zweckgebundene Erstattung aus Bundesmitteln 
(§ 46 SGB II); Verteilung der Wohngeldentlastung 
des Landes (§ 7 AG-SGB II NRW).
MAIS
Ausgabe von 
Untersuchungsberechtigungsscheinen für 
ärztliche Untersuchungen von Jugendlichen 
sowie Erstattung der Kostenforderung durch 
den untersuchenden Arzt/die untersuchende 
Ärztin
§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz 
(JArbSchG) i.V.m. § 3 
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
sverordnung (JArbSchUV) und 
Nummer 5.2.1 der Anlage 2 zur 
Verordnung zur Regelung von 
Zuständigkeiten auf dem Gebiet 
des arbeits- und technischen 
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG 
NW)     
x x  x
MAIS
Bei radiologischen Schadensfällen und 
Notstandssituationen: Brand- und 
Schadensbekämfung sowie Information der 
betroffenen Bevölkerung
§§ 51 bis 53 
Strahlenschutzverordnung 
(StrlSchV)
x x x
MAIS 
Zulassung und Überwachung des Umganges 
mit Sprengstoffen im nicht gewerblichen 
Bereich; Aufsicht über das Abrennen von 
Feuerwerk; Entgegennahme von 
Sprenganzeigen
Gesetz über explosionsgefährliche 
Stoffe (Sprengstoffgesetz - 
SprengG); 1. bis 3. Verordnung 
zum Sprengstoffgesetz 
(1.SprengV; 2. SprengV; 3. 
x x x *) *) Bei Zulassungen werden Gebühren, bei 
festgestellten Ordnungswidrigkeiten Bußgelder 
erhoben
MAIS 
Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten, die vom Fahrpersonal 
begangen werden
§§ 8, 8a Gesetz über das 
Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen 
und Straßenbahnen (FPersG)
x x x *) *) Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden 
Bußgelder erhoben
Seite 5

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MAIS 
Ausgabe und Entzug von Fahrerkarten § 4 Gesetz über das Fahrpersonal 
von Kraftfahrzeugen und 
Straßenbahnen (FPersG), §§ 4, 5 
Verordnung zur Durchführung des 
Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
x x x*) *) Für die Ausgabe von Fahrerkarten werden 
Gebühren erhoben
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im 
Einzelhandel
Gesetz zum Schutz vor 
gefährlichen Stoffen 
(Chemikaliengesetz -ChemG)
x x nicht bekannt ob bei damaliger  
Aufgabenübertragung 
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im 
Einzelhandel
Verordnung über Verbote und 
Beschränkungen des 
Inverkehrbringens gefährlicher 
Stoffe, Zubereitungen und 
Erzeugnisse nach dem 
Chemikaliengesetz (Chemikalien-
Verbotsverordnung - ChemVV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger  
Aufgabenübertragung 
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im 
Einzelhandel
Chemikalienrechtliche Verordnung 
zur Begrenzung der Emissionen 
flüchtiger organischer 
Verbindungen (VOC) durch 
Beschränkung des 
Inverkehrbringens 
lösemittelhaltiger Farben und 
Lacke (ChemVOCFarbV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger  
Aufgabenübertragung 
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im 
Einzelhandel
Biozid-Meldeverordnung 
(BiozidMeldeV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger  
Aufgabenübertragung 
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im 
Einzelhandel
Wasch- und 
Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
x x nicht bekannt ob bei damaliger  
Aufgabenübertragung 
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im 
Einzelhandel
Verordnung zum Schutz vor 
Gefahrstoffen 
(Gefahrstoffverordnung - 
GefstoffV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger  
Aufgabenübertragung 
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Aufnahme und Betreuung von 
Spätausgesiedelten, jüdischen Zugewanderten 
aus der ehemaligen Sowjetunion und weiteren 
Flüchtlingen mit einem Dauerbleiberecht (§§ 22, 
§ 12 Teilhabe- und 
Integrationsgesetz Nordhrein-
Westfalen
x x x *) *) Integrationspauschalen nach § 14 Teilhabe- und 
Integrationsgesetz
Seite 6

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MAIS
Aufgaben nach dem Bundesversorgungsgesetz 
sowie den Sondergesetzen des Sozialen 
Entschädigungsrechts (insbes. 
Opferentschädigungsgesetz)
§ 4 Gesetz zur Eingliederung der 
Versorgungsämter in die 
allgemeine Verwaltung des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
("Eingliederungsgesetz")
x x x *) *) nach §§ 23 bis 27 Eingliederungsgesetz
MAIS
Aufgaben der Kriegsopferfürsorge § 1 Gesetz zur Durchführung der 
Kriegsopferfüsorge und des 
Schwerbehindertenrechts, §3 
Gesetz zur Eingliederung der 
Versorgungsämter in die allge-
meine Verwaltung des Landes 
Nordrhein-Westfalen
x x x  zum 01.01.2008 erfolgte Übertragung von den 
Kreisen, kreisfreien Städten und Großen 
kreisangehörigen Städten auf die 
Landschaftsverbände
MAIS
Aufgaben der überörtlichen 
Betreuungsbehörden (Landschaftsverbände): 
Anerkennung der Betreuungsvereine 
§ 1 Landesbetreuungsgesetz, auf 
Bundesebene BGB
x x x x
MAIS
Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel 
des Zwöflten Buches Sozialgesetzbuch (SGB 
XII); Bundesauftragsverwaltung
Viertes Kapitel SGB XII (§§ 41 bis 
46b SGB XII); 
Zuständigkeitsregelung siehe § 
46b SGB XII i. V. m. § 1 
Ausführungsgesetz SGB XII NRW 
(AG SGB XII NRW)
x x x*) *)100 %ige Erstattung der entstandenen 
Nettogeldleistungen
MAIS
übrige Sozialhilfe § 3 SGB XII i. V. m. § 1 AG SGB 
XII NRW
x x x Bund beabsichtigt Entlastungen für den Bereich 
Eingliederungshilfe für Menschen mit 
Behinderungen
MAIS
Unterhaltssicherung für Wehrleistende und 
Wehrübende nach dem USG; 
Bundesauftragsverwaltung
USG i. V. m. 
Zuständigkeitsverordnung des 
Landes NRW zum USG
x x x*) *) 100ige Erstattung der USG-Leistungen; direkte 
Buchung in den Bundeshaushalt
MAIS
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Neuntes Buch Sozialgesetzbuch 
(SGB IX)
x x x *) Die Aufgabe wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 von 
der Versorgungsverwaltung des Landes auf die 
Kommunen übertragen.
 *) nach §§ 23 bis 27 Eingliederungsgesetz
MAIS
Aufgaben nach dem Gesetz über den 
Bergmannversorgungsschein
Gesetz über den 
Bergmannversorgungsschein; § 8 
Abs. 2 Eingliederungsgesetz
x x x *) Die Aufgabe wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 von 
der Versorgungsverwaltung auf den 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe als 
landesweite Zuständigkeit übertragen. 
*) nach §§ 23 bis 27 Eingliederungsgesetz
JM Aufgaben nach dem Schiedsamtsgesetz §§ 1, 3, 12, 34, 44 SchAG NRW x x x *) *) § 48 SchAG NRW  vgl. auch § 49 SchAG i.V.m. 
VV SchAG NRW vom 21.06.1993 zu § 1 
JM + MAIS Betreuungsrecht § 1 LBtG x x x
JM Aufstellung der Vorschlaglisten für Schöffen § 36 GVG x x x
Seite 7

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
JM
Verfolgung und Ahndung von bestimmten 
Ordnungswidrigkeiten 
Verordnung zur Bestimmung der 
für die Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten nach 
dem Dritten Teil des Gesetzes 
über Ordnungswidrigkeiten und 
nach dem Vierten 
Strafrechtsänderungsgesetz 
zuständigen Verwaltungsbehörden 
vom 11.03.1975 (SGVNW 45)
x x x
MKULNV
Überwachung und Amtshandlungen auf dem 
Gebiet der Fischerei
Fischereigesetz für das Land 
Nordrhein-Westfalen (LFischG), 
Verordnung zum 
Landesfischereigesetz (LFischVO), 
Verordnung über die 
Fischerprüfung 
(Fischerprüfungsordnung), 
Verordnung über die Hegepläne 
(HegeplanVO)
x x x *) x *) teilweise Gebühren
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich 
Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetz über Naturschutz und 
Landschaftspflege (BNatSchG), 
sowie die dazu erlassene 
Bundesartenschutzverordnung 
i.V.m. dem Landschaftsgesetz 
(LG) und der Durch-
führungsverordnung zum 
Landschaftsgesetz (DVO-LG) 
X                      X X x *) x *) teilweise Gebühren
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich 
Abgrabungsrecht
Gesetz zur Ordnung von 
Abgrabungen
(Abgrabungsgesetz)
x x x *) x *) teilweise Gebühren
MKULNV
Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesen Bundesjagdgesetz (BJagdG), 
Verordnung über den Schutz von 
Wild (BWildSchV), 
Landesjagdgesetz Nordrhein-
Westfalen (LJG-NRW), 
Verordnung zur Durchführung des 
Landesjagdgesetzes
(DVO LJG-NRW)
x x x x *) x *) teilweise Gebühren
Seite 8

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung von Pflichten aus dem 
EEWärmeG, soweit sie nicht durch 
Sachkundige wahrgenommen werden; Erteilung 
von Ausnahmen; Verfolgung von 
Ordnungswidrigkeiten
Gesetz zur Durchführung des 
Bundesgesetzes zur Förderung 
Erneuerbarer Energien im 
Wärmebe-reich in Nordrhein-
Westfalen (EEWärmeG-DG NRW) 
x x x sehr geringer Aufwand für die Kommunen 
unterhalb des Schwellenwerts
MKULNV
Durchführung Strategischer Umweltprüfung in 
kommunalen Planungen
Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG), 
Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung im 
Lande Nordrhein-Westfalen 
(UVPG NW) 
x x x x richtet sich an alle öffentl. Stellen
MKULNV
Durchführung von 
Umweltverträglichkeitsprüfungen in UVP-
pflichtigen Zulassungsverfahren  
Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG), 
Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüf-ung im 
Lande Nordrhein-Westfalen 
(UVPG NW) 
x x x x richtet sich an alle öffentl. Stellen
MKULNV
Erbringung von Umweltinformationen Umweltinformationsgesetz 
Nordrhein-Westfalen (UIG NRW), 
Nr. 15 c Anla-ge 
VerwaltungsgebührenO
x x x *) richtet sich an alle öffentl. Stellen;  x*)  bei 
besonderem Aufwand  Gebühren
MKULNV
Ersatzansprüche für Umweltschäden Gesetz über die Vermeidung und 
Sanierung von Umweltschäden 
(USchadG)
x x x richtet sich an alle öffentl. Stellen
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich des 
Wasserrechts
Gesetz zur Ordnung des 
Wasserhaushalts (WHG) sowie die 
zu diesem Gesetz erlassenen 
Rechtsverordnungen i.V.m. dem 
Wassergesetz für das Land 
Nordrhein-Westfalen (LWG) und 
der Zuständigkeitsverordnung 
Umweltschutz (ZustVU)
x x x x ggfls. Deckung der Kosten über Verwaltungs- und 
Überwachungsgebühren
MKULNV
Pflicht zur Abwasserbeseitigung, 
Gewässerunterhaltung, zum Gewässerausbau 
und zur Hochwasservorsorge
Wassergesetz für das Land 
Nordrhein-Westfalen (LWG) sowie 
die zu diesem Gesetz erlassenen 
Rechtsverordnungen
x x x x Refinanzierung über Gebühren und Beiträge nach 
Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das 
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und des LWG
Seite 9

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Pflicht zur Vorsorgemaßnahmenplanung im 
Bereich der Sicherstellung von Leistungen auf 
dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke 
der Verteidigung
Gesetz über die Sicherstellung von 
Leistungen auf dem Gebiet der 
Wasserwirtschaft für Zwecke der 
Verteidigung (WasSiG)
x x x Aufgabenübertragung auf kommunaler Ebene nur 
auf die kreisfreien Städte
MKULNV 
Zulassung und Überwachung im Bereich der 
Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Gesetz zur Förderung der 
Kreislaufwirtschaft und Sicherung 
der umweltverträglichen 
Bewirtschaftung von Abfällen 
(KrWG) sowie die zu diesem 
Gesetz erlassenen 
Rechtsverordnungen i. V. m. dem 
Landesabfallgesetz (LAbfG) und 
der Zuständigkeitsver-ordnung 
Umweltschutz (ZustVU)
x x x x ggfls. Deckung der Kosten über Verwaltungs- und 
Überwachungsgebühren
MKULNV 
Pflicht zur Abfallentsorgung als öffentlich-
rechtlicher Entsorgungsträger
Landesabfallgesetz (LAbfG) x x x x Refinanzierung über Gebühren nach Maßgabe des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KAG) und des LAbfG
MKULNV 
Zulassung und Überwachung im Bereich des 
Bodenschutzrechts
Gesetz zum Schutz vor 
schädlichen Bodenveränderungen 
und zur Sanierung von Altlasten 
(BBodSchG) sowie die zu diesem 
Gesetz erlassene 
Rechtsverordnung i. V. m. dem 
Landesbodenschutzgesetz 
(LBodSchG) und der 
Zuständigkeitsverordnung 
Umweltschutz (ZustVU) 
x x x x ggfls. Deckung der Kosten über Verwaltungs- und 
Überwachungsgebühren
MKULNV
Vollzug des Bundes-Immissionschutzgesetzes 
und seiner Verordnungen (Zulassung und 
Überwachung von Anlagen)
Gesetz zum Schutz vor 
schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Luftverunreinigungen, 
Geräusche, Erschütterungen und 
ähnliche Vorgänge (BImSchG) und 
Verordnungen nach dem BImSchG
x x x x *) Zuständigkeit für besonders umweltrelevante 
Anlagen liegt bei den Bezirksregierungen. Die 
Zuständigkeiten sind in der ZustVU geregelt. 
*) Teilweise Gebühren soweit nicht in den 
Belastungsausgleich nach KonnexAG einbezogen.
Seite 10

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und 
Lärmaktionsplanung)
Gesetz zum Schutz vor 
schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Luftverunreinigungen, 
Geräusche, Erschütterungen und 
ähnliche Vorgänge (BImSchG) 
x x x
MKULNV
Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetzes 
(Überwachung verhaltensbezogener 
Umweltwirkungen)
Gesetz zum Schutz vor 
Luftverunreinigungen, Geräuschen 
und ähnlichen 
Umwelteinwirkungen (LImschG) 
x x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel-, 
Bedarfsgegenstände- und 
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), auf 
dessen Grundlage erlassene 
Rechtsverordnungen des Bundes 
i.V.m. dem Gesetz über den 
Vollzug des Lebensmittel-, 
Futtermittel- und Bedarfs-
gegenständerechts (LFBRVG-
NRW) und der 
Zuständigkeitsverordnung 
Verbraucherschutz NRW 
(ZustVOVS NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Bedarfsgegenständesicherheit
Lebensmittel-, 
Bedarfsgegenstände- und 
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), auf 
dessen Grundlage erlassene 
Rechtsverordnungen des Bundes 
i.V.m. dem Gesetz über den 
Vollzug des Lebensmittel-, 
Futtermittel- und 
Bedarfsgegenständerechts 
(LFBRVG-NRW) und der 
Zuständigkeitsverordnung 
Verbraucherschutz NRW 
(ZustVOVS NRW)
X X x *) *) teilweise Gebühren
Seite 11

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Kosmetischen Mittel
Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- 
und Futtermittelgesetzbuch 
(LFGB), auf dessen Grundlage 
erlassene Rechtsverordnungen 
des Bundes i.V.m. der 
Zuständigkeitsverordnung 
Verbraucherschutz NRW 
(ZustVOVS NRW)
X X x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des 
Weinrechts
Weingesetz (WeinG) und auf 
dessen Grundlage erlassene 
Rechtsver-ordnungen des Bundes, 
der Verordnung zur Durchführung 
des Weingesetzes (DV WeinG 
NRW) und der 
Weinrechtszuständigkeits-
Verordnung (WeinRZV-NW)
X X x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der  
Tabakerzeugnisse
Vorläufiges Tabakgesetz i.V.m. 
Zuständigkeitsverordnung 
Verbraucherschutz NRW 
(ZustVOVS NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Futtermittelsicherheit
Lebensmittel- Bedarfs-
gegenstände- und 
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), auf 
dessen Grundlage erlassene 
Rechtsverordnungen des Bundes 
i.V.m. dem Gesetz über den 
Vollzug des Lebensmittel-, 
Futtermittel- und Bedarfs-
gegenständerechts (LFBRVG-
NRW) und der 
Zuständigkeitsverord-nung 
Verbraucherschutz NRW 
(ZustVOVS NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Fleisch- und Fischetikettierung
Rindfleischetikettierungsgesetz 
(RiFlEtikettG) und 
Fischetikettierungsgesetz 
(FischEtikettG) und auf deren 
Grundlage erlas-sene 
Rechtsverordnungen
x x x *) *) teilweise Gebühren
Seite 12

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des 
Tierschutzes
Tierschutzgesetz (TierSchG) und 
auf dessen Grundlage erlassene 
Rechtsverordnungen des Bundes 
i.V.m. Verordnung über 
Zuständigkeiten auf dem Gebiet 
des Tierschutz-rechts
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit
Tierseuchengesetz (TierSG) und 
auf dessen Grundlage erlassene 
Rechtsverordnungen des Bundes 
i.V.m. dem Ausführungsgesetz 
zum Tierseuchengesetz und zum 
Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz (AG TierSG 
TierNebG NRW) und der 
Verordnung über Zuständigkeiten 
auf den Gebieten der 
Tierseuchenbekämpfung und der 
Beseitigung tierischer 
Nebenprodukte 
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Tierischen Nebenprodukte
Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz (TierNebG) 
i.V.m. dem Ausführungsgesetz 
zum Tierseuchengesetz und zum 
Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz (AG TierSG 
TierNebG NRW) und der 
Verordnung über Zuständigkeiten 
auf den Gebieten der 
Tierseuchenbekämpfung und der 
Beseitigung tierischer 
Nebenprodukte 
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Tierarzneimittel
Gesetz über den Verkehr mit 
Arzneimitteln (AMG) und auf 
dessen Grundlage erlassene 
Rechtsverordnungen i.V.m. 
Zuständigkeitsverordnung 
x x x *) *) teilweise Gebühren
Seite 13

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Gefährlichen Hunde 
Hundegesetz für das Land 
Nordrhein-Westfalen (LHundG 
NRW) und 
Durchführungsverordnung
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Vollzug des Rechts der Verbraucherinformation Gesetz zur Verbesserung der 
gesundheitsbezogenen 
Verbraucherinformation (VIG) 
i.V.m. § 12 des Gesetzes über den 
Vollzug des Lebensmittel-, Futter-
mittel- und 
Bedarfsgegenständerechts 
(LFBRVG-NRW)  
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige 
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 
Preisangaben
Preisangabenverordnung 
(PAngV)/Verordnung über 
Zuständigkeiten auf den Gebieten 
der der Preisüberwachung und 
Textilkennzeichnung 
x x x
MBWSV Förderung von Wohnraum WFNG NRW x x x
MBWSV Sicherung der Zweckbestimmung WFNG NRW x x x
MBWSV Wohnungsaufsicht hinsichtlich freifinanziertem 
Wohnungsbestand
WFNG NRW x x x
MBWSV Bewilligung von Zuwendungen nach § 13 
ÖPNVG NRW
§ 15 S. 2 ÖPNVG NRW x x x *) *) § 15a ÖPNVG NRW
MBWSV
Genehigungs- und Aufsichtsbehörde für Taxi- 
und Mietwagen 
§ 3 VO über die zuständigen 
Behörden und über die 
Ermächtigung zum Erlass von 
Rechtsvorschriften  nach dem 
PBefG NRW
x x x
MBWSV Aufsicht über das Verhalten in Häfen § 4 Allgemeine Hafenverordnung 
NRW 
x x x
MBWSV straßenverkehrsrechtliche Anordnungen StVO x x x
MBWSV
Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmen von 
den Vorschriften der StVO (z.B. 
Sonntagsfahrverbot; Großraum- und 
Schwertransporte; Befahrungsrechte; 
Parksonderrechte); Bußgeldbehörde
StVO x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Erlaubnis- und Lizenzbehörde nach dem 
Güterkraftverkehrsrecht (Genehmigung und 
Überwachung); Bußgeldbehörde
GüKG x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
Seite 14

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MBWSV
Genehmigung von Kraftfahrzeugen einschl. der 
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; 
Bußgeldbehörde
StVZO und EG-FGV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV Zulassungsbehörde; Bußgeldbehörde FZV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Erteilung und 
Entziehung von Fahrerlaubnissen, Abnahme 
von Ortskundeprüfungen, Anerkennung von 
Sehteststellen, Aufsicht über anerkannte Stellen 
für Erst-Hilfe-Ausbildung/Unterweisung in 
lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Erteilung 
von Ausnahmegenehmigungen); 
Bußgeldbehörde
StVG, FeV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Kreisordnungsbehörde im 
Gefahrgutbeförderungsrecht Straße (insb. 
Bestimmung von Fahrwegen); Bußgeldbehörde
GGBefG, GGVSEB x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Erlaubnisbehörde nach dem Fahrlehrerrecht; 
Fahrschulüberwachung; Bußgeldbehörde
FahrlG x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Überwachung der Ausbildungsstätten für die 
Berufskraftfahrerweiterbildung; Erteilung der 
Bescheinigung über den Erwerb der 
Grundqualifikation oder Weiterbildung; 
Bußgeldbehörde 
BKrFQG, BKrFQV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV Kreise als Träger der Straßenbaulast für die 
Kreisstraßen 
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 StrWG NRW x x x
MBWSV Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für  
die Gemeindestraßen
§ 47 StrWG NRW x x x
MBWSV
Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für 
Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen
§ 44 StrWG NRW x x x
MBWSV Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für 
Bundesstraßen
§ 5 FStrG x x x
MBWSV Kreise und kreisfreie Städte als 
Straßenbaubehörde für die Kreisstraßen
§ 56 Abs. 2 Nr. 2 StrWG NRW x x x
MBWSV
Gemeinden als Straßenbaubehörde für 
Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen 
und Ortsdurchfahrten von Landes- und 
Kreisstraßen
§ 56 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 StrWG 
NRW
x x
Seite 15

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MBWSV
Gemeinden als Straßenbaubehörde für 
Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen
ZuStVO nach dem Straßenrecht 
und Eisenbahnkreuzungsrecht
x x
MBWSV Landrat als Straßenaufsichtsbehörde für die 
Gemeindestraßen
§ 54 Abs. 2 Nr. 2 StrWG NRW x x
MBWSV
ordnungsbehördliche Aufgaben der Bauaufsicht § 3 OBG und § 60 BauO NRW x x 
(BauGB)
x 
(BauO 
NRW)
x x*) Nach § 60  Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW sind untere 
Bauaufsichtsbehörden
a) die kreisfreien Städte, die Großen 
kreisangehörigen Städte und die Mittleren 
kreisangehörigen Städte,
b) die Kreise für die übrigen kreisangehörigen 
Gemeinden
als Ordnungsbehörden.                                                                                           
*) (teilweise) Gebührenerhebung (AVerwGebO 
NRW)
MBWSV
Zuständigkeiten der Bauaufsicht im Rahmen der 
Umsetzung des EnEG/der EnEV
§ 1 EnEV-UVO x x x *) *) (teilweise)Gebührenerhebung (AVerwGebO 
NRW)
MBWSV
Erschließung nach BauGB §§ 123 ff BauGB x x *) x **) *) Regelung des Bundes im BauGB, aber nun 
Gesetzkompetenz Land (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG);
**) (teilweise) Beitragserhebung nach §§ 127 
BauGB ff
MBWSV Umlegung nach BauGB §§ 45 ff BauGB x x x
MBWSV Denkmalschutz (für Bau- und Bodendenkmäler) DSchG x x x
MFKJKS
Elterngeld Bundeselterngeld- und 
Elternzeitgesetz i.V.m. Verordnung 
zur Regelung von Zuständigkeiten 
nach dem Bundeselterngeld- und 
Elternzeitgesetz 
x x Gesetz wird als Auftragsangelegenheit 
durchgeführt.; die Zuständigkeit  wurde den 
Kreisen und kreisfreien Städten übertragen 
MFKJKS
Betreuungsgeld Bundeselterngeld- und 
Elternzeitgesetz i.V.m. Verordnung 
zur Regelung von Zuständigkeiten 
nach dem Bundeselterngeld- und 
Elternzeitgesetz 
x Gesetz wird als Auftragsangelegenheit kraft 
Bundesrechts durchgeführt; die Zuständigkeit  
wurde den Kreisen und kreisfreien Städten 
übertragen; über die Frage, ob eine 
Kostenerstattung erfolgen muss, wird noch zu 
entscheiden sein (vgl. § 1 Abs. 4 der Verordnung 
zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem 
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und nach 
dem Bundeskindergeldgesetz).
MFKJKS Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussgesetz x x x
Seite 16

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MFKJKS Bildungs- und Teilhabeleistungen nach
§ 6b Bundeskindergeldgesetz)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz x x x
MFKJKS
Familienberatung /Beratung in Fragen der 
Erziehung, bei Trennung und Scheidung , 
Personensorge, Erziehungsberatung 
§§ 16, 17, 18, 28, 41  SGB VIII x x x Im Rahmen zur Verfügung stehender  
Haushaltsmittel erfolgt eine freiwillige 
Landesförderung nach § 44 LHO (Förderrichtlinie) 
der Personalkosten in Höhe von ca. 30 % 
MFKJKS
Familienbildung/Angebote zur Förderung der 
Erziehung in der Familie
§ 16 SGB VIII x x x Landesförderung nach dem Weiterbildungsgesetz 
(WbG) NRW mit ergänzender freiwilliger 
Landesförderung nach § 44 LHO (u. a. aufgrund 
Förderrichtlinie)
MFKJKS
Jugendhilfe; Förderung junger Menschen in 
ihrer individuellen und sozialen Entwicklung; 
Unterstützung und Beratung von Eltern und 
anderen Erziehungsberechtigten; Schutz von 
Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr 
Wohl; beitragen, positive Lebensbedingungen 
für junge Menschen und ihre Familien zu 
erhalten oder zu schaffen.
SGB VIII x x x *) *) außer: Inobhutnahmen gemäß § 42 I Nr. 3 SGB 
VIII i.V.m. § 89d; Kostenerstattung durch das Land
MFKJKS
Schaffung der Grundlagen für die Ausführung  
der in den §§ 11 -14 SGB VIII beschriebenen 
Handlungsfelder (Jugendarbeit, 
Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz)
Drittes AG-KJHG - (KJFöG) x x x
MFKJKS
Jugendhilfe; Kindertagesbetreuung in 
Kindertageseinrichtungen und 
Kindertagespflege
SGB VIII/Viertes AG-KJHG (KiBiz) x x x *) x *) soweit nicht Bund
MGEPA       
Verwirklichung des Verfassungsgebots der 
Gleichberechtigung von Frau und Mann; 
Bestellung von hauptamlich tätigen 
Gleichstellungsbeauftragten (GB) in 
kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit 
mehr als 10.0000 Einwohnern; Konkretisierung 
der Aufgaben und Rechte der GB
§ 5 Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW)
x x x
§ 3 Kreisordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
§ 17 Gesetz über den 
Regionalverband Ruhr (RVRG)MGEPA       
Verwirklichung des Verfassungsgebots der 
Gleichberechtigung von Frau und Mann; 
Bestellung von hauptamlich tätigen GB; 
Konkretisierung der Aufgaben und Rechte der 
GB
x x x
Seite 17

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
§ 5b Landschaftsverbandsordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen 
(LVerbO)
MGEPA       
insbesondere Konkretisierung der 
verwaltungsinternen Aufgaben und Rechte der 
GB; Erstellung und Fortschreibung der 
Frauenförderpläne
Landesgleichstellungsgesetz 
(LGG)
x x x
MGEPA       Krankenhausaufsicht § 11 (Abs. 4) KHGG NRW x x x
MGEPA       Seuchenschutz Infektionsschutzgesetz (IfSG) x x x
MGEPA       
Hilfen für psychisch Kranke        Maßnahmen 
der unteren Gesundheitsbehörde wegen 
psychischer Krankheit
§§ 5 und 9 PsychKG x x x
MGEPA       
Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde auf 
Unterbringung und aufgrund 
krankheitsbedingten Verhaltens mit Gefährdung §§ 9 Abs. 5, 11, 12 PsychKG
x x x
MGEPA       Nachsorgende Hilfe für psychisch Kranke § 28 PsychKG x x x
MGEPA       Zuführung zur Unterbringung § 326 FamFG x x x
MGEPA       
Planung und Umsetzung von 
Gesundheitsförderung, Prävention und 
Gesundheitsschutz
§§ 7 und 8 ÖGDG
x x x
MGEPA       
Gesundheitsschutz, Verhütung und 
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, 
Sicherstellung notwendigen Impfangebots 
§ 9 ÖGDG
x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht
Umweltmedizin (z.B. Schutz der Bevölkerung 
vor Umwelteinflüssen, Aufklärung über 
Umwelteinflüsse) 
Schwangeren - und Mütterberatung
Schutz und Förderung von Kinder- und 
Jugendgesundheit
Schutz und Förderung von Kinder- und 
Jugendzahngesundheit
Unterstützung und Beratung von körperlich, 
geistig oder seelisch Behinderten und psychisch 
Kranken
Besondere Beratungsangebote bei besonders 
schwerwiegenden Krankheiten und 
Behinderungen, Aufklärung und Beratung zu 
AIDS und anderen sexuell übertragbaren 
Krankheiten
MGEPA § 10 - 15 ÖGDG x x x
MGEPA       
Verwirklichung des Verfassungsgebots der 
Gleichberechtigung von Frau und Mann; 
Bestellung von hauptamlich tätigen GB; 
Konkretisierung der Aufgaben und Rechte der 
GB
x x x
Seite 18

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA       
Hygieneüberwachung (soweit dies durch 
bundes- und landesrecthliche Regelungen 
vorgeschrieben ist) 
§ 17 ÖGDG
x x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA       
Erfassung und Überwachung der 
nichtakademischen Berufe des 
Gesundheitswesens
§ 18 ÖGDG
x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA       
Erstellung amtlicher Bescheinigungen, 
Zeugnisse,  Gutachten , soweit durch bundes- 
oder landesrechtliche Regelungen 
vorgeschrieben
§ 19 ÖGDG
x x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA       Arzneimittelüberwachung § 20 Abs. 1 ÖGDG x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA       
Sozialpharmazie (Beobachtung, Dokumention, 
Analyse und Bewertung des 
Arzneimittelkonsums der Bevölkerung)
Aufklärung, Information und Beratung der 
Bevölkerung über verantwortlichen 
Arzneimittelkonsum,, Mitwirkung an 
Bekämpfung des Drogen- und 
Arzneimittelmissbrauchs
§ 20 Abs. 2 ÖGDG x x x
MGEPA       
Erstellung Kommunaler Gesundheitsbericht, 
Durchführung Kommunale 
Gesundheitskonferenz, Koordination des 
Öffentlichen Gesundheitsdienstes als 
eigenständige Aufgabe
§§ 21 -  23 ÖGDG
x x x
MGEPA       
 Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Abs. 1 und 2 
NiSchG NRW
§ 5 Abs 4 Nichtraucher-
schutzgesetz
x x x
MGEPA       
Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten nach § 5 
Bundesnichtraucherschutzgesetz, die in 
Verkehrsmitteln des öffentlichen 
Personenverkehrs im Sinne des § 2 Nummer 2 
Bundesnichtraucherschutzgesetz begangen 
werden
§ 5 Abs 5 Nichtraucher-
schutzgesetz
x x x x
Seite 19

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA       
- Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen 
Verfahrens zur Therapieunterbringung (ThUG);
- "Beteiligte" in nachfolgenden Verfahren (z.B. 
spätere Aufhebung der ThUG-Unterbringung)
- Vorführung vor Gericht und Zuführung in die 
ThUG-Einrichtung, sofern sich der Betroffene 
nicht in der Sicherungsverwahrung oder bereits 
in der Therapieunterbringung befindet
§§ 1, 2 ZustVO ThUG iVm. §§ 5 I 
S.2, III S. 1, 6, III Nr. 1, 8 III-V, 11 I, 
13 S. 2 und 16 I ThUG iVm. § 5 IV 
LOG
x x x
MGEPA       
Friedhofs- und Bestattungswesen BestG NRW x x x x Im BestG NRW sind sowohl pflichtige 
Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. im Bereich des 
Friedhofswesen) als auch 
sonderordungsbehördliche Aufgaben (z.B. Wasser- 
, Boden, Gesundheitsschutz) bestimmt.
1. Gesetz über das Apothekenwesen
2. Apothekenbetriebsordnung
3. Arzneimittelgesetz und der aufgrund dieses 
Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 
soweit nicht Bezirksregierungen zuständig sind
4. Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete 
des Heilwesens, soweit nicht 
Bezirksregierungen zuständig sind
5. Betäubungsmittelgesetz und der aufgrund 
dieses Gesetzes erlassenen 
Rechtsverordnungen, soweit nicht 
Bezirksregierungen zuständig sind
6. Artikel 75 des Übereinkommens zur 
Durchführung des Übereinkommens von 
Schengen
7. Stadt Düsseldorf ist zuständige Behörde i. S. 
des Arzneimittelgesetzes für die Überwachung 
klinischer Prüfungen in einer Prüfstelle
MGEPA Rettungsdienst § 6 Absatz 1 RettG NRW x x x x Gebühren nach Landesrecht 
Gebühren nach Landesrecht ausser zu Pkt. 6MGEPA       
Verordnung über Zuständigkeiten 
im Arzneimittelwesen und nach 
dem Medizinproduktegesetz v. 
11.12.1991
x x x
Seite 20

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA       
Durchführung der nachstehenden Gesetze und 
Verordnungen       Ergotherapeutengesetz, 
Ergotherapeuten-Ausbildungs- und 
Prüfungsverordnung, Gesetz über den Beruf 
des Logopäden, Ausbildungs- und 
Prüfungsverordnung für Logopäden, 
Krankenpflegegesetz, Ausbildungs- und 
Prüfungsverordnung für die Berufe in der 
Krankenpflege, Orthoptistengesetz, Ausbildungs- 
und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und 
Orthoptisten, MTA-Gesetz, Ausbildungs- und 
Prüfungsverordnung für technische Assistenten 
in der Medizin, Diätassistentengesetz, 
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für 
Diätassistentinnen und Diätassistenten, 
Masseur- und Physiotherapeutengesetz, 
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung 
von Masseuren und medizinischen 
Bademeistern, Ausbildungs- und 
Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten, 
Podologengesetz, Ausbildungs- und 
Prüfungsverordnung für Podologinnen und 
Podologen, Gesetz über den Beruf des 
pharmazeutisch-technischen Assistenten, 
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für 
pharmazeutisch-technische Assistentinnen und 
pharmazeutisch-technische Assistenten
§ 5 der Verordnung zur Regelung 
der Zuständigkeiten nach 
Rechtsvorschriften für Heilberufe 
(Zuständigkeitsverordnung 
Heilberufe - ZustVO HB)
x x x
Erstattung für Personal- und Sachkosten für 
Prüfungen in den Berufen des Gesundheitswesens 
nach § 3 Abs. 4 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen
MGEPA
Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten nach den o.g. Gesetzen
§ 5 ZustVO HB x x x
MGEPA
Durchführung des Hebammengesetzes und der 
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für 
Hebammen und Entbindungspfleger
§ 4 Gesetz über die 
Berufsausübung der Hebammen 
und Entbindungspfleger 
(Landeshebammengesetz - LHebG 
NRW)
x x x Erstattungen für Personal- und Sachkosten für 
Prüfungen in den Berufen des Gesundheitswesens 
nach § 3 Abs. 4 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen
MGEPA Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten 
§ 4 LHebG NRW x x x
Seite 21

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
Durchführung des Heilpraktikergesetzes und der 
Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz 
über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde 
ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 5 ZustVO HB x x x
MGEPA
Aufsicht über die (freiberuflich tätigen) 
Hebammen und Entbindungspfleger und 
Förderung des Hebammenwesens
§ 3 LHebG NRW und § 9 
Berufsordnung für Hebammen und 
Entbindungspfleger (HebBO NRW)
x x x
Überprüfung der Dokumentationspflicht und
Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung von 
Hebammen und Entbindungspflegern
MGEPA
Durchführung eines landesrechtlichen 
Ausgleichsverfahrens nach § 25 
Altenpflegegesetz vom 25.8.2003, geregelt in 
einer 
Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
§ 4 Gesetz zur durchführung des 
altenpflegegesetzes und zur 
Ausbildung in der Altenpflegehilfe 
(Landesaltenpflegegesetz - AltPflG 
NRW)
x x x § 8 Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
MGEPA
Erlaubniserteilung zur Führung der 
Berufsbezeichnung und für die Zusammenarbeit 
mit den zuständigen Behörden der 
Europäischen Staaten
§1 Abs. 3 Verordnung zur 
Durchführung des 
Berufsanerkennungsverfahrens 
und zur Regelung der 
Verwaltungszusammenarbeit nach 
der Richtlinie 2005/36/EG und für 
Drittstaatenangehörige 
(Berufsanerkennungsdurchführung
sverordnung - BerufsanDVO 
NRW)
x x x
MGEPA
Durchführung der Sprachführung § 3 a) Verordnung zur 
Durchführung der Prüfung von 
Sprachkenntnissen nach der 
Richtlinie 2005/36/EG und für 
Drittstaatenangehörige für den 
Bereich der nichtakademischen 
Heilberufe (DV-Sprachprüf-NRW)
x x x
MGEPA
Verfolgung und Ahndung von 
Ordnungswirdrigkeiten nach § 121 Abs. 1 Nrn. 1 
und 3 bis 6 SGB XI
§ 7 der Verordnung zur Regelung 
von Zuständigkeiten nach dem 
Sozialgesetzbuch
x x x Bußgeldeinnahmen fließen der Kreisen und 
kreisfreien Städten zu. 
MGEPA
Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes 
("Heimaufsicht")
§ 13 Abs. 1 Wohn- und 
Teilhabegesetz vom 18.11.2008 
(GV. NRW. S. 738)
x x x vorher Durchführung des Heimgesetzes als 
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe; WTG hat 
insoweit keine neue Aufgabe übertragen, aber 
Weisungsrecht des Landes eingeführt
MGEPA
§ 6  und 7 HebBO NRW x x x
Seite 22

Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige 
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige 
Selbstverwal-     
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung 
nach Weisung
sonstige  
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die  
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig 
ausreichenden und wirtschaftlichen 
pflegerischen Versorgungsstruktur
§§ 8 Abs. 2,  9,  82 Abs. 3 SGB XI 
i.V.m. PfG NW  
x x x x § 9 Satz 3 SGB XI 
Seite 23

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0003/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
09.01.2026
Erstellt
07.01.2026 16:28