AN/0003/2026
Finanzielle Auswirkungen von landes- und bundesrechtlichen Pflichtausgaben im Bezirk Rodenkirchen
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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)
2639 Zeichen
in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0003/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 Finanzielle Auswirkungen von landes- und bundesrechtlichen Pflichtausgaben im Bezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet, nachfolgenden Antrag auf die TO der Sitzung der BV02 am 26.01.2026 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche landes- und bundesrechtlichen Pflichtaufgaben in den letzten fünf Jahren im Stadtbezirk Rodenkirchen umgesetzt oder ausgeweitet wurden (z. B. Kinderbetreuung, Schulbegleitung, Jugendhilfe, Unterbringung von Geflüchteten u. weiterer Personen, Planungspflichten usw.) welche zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwendungen hierdurch entstanden sind. 2. Die Darstellung soll insbesondere aufzeigen, in welchem Umfang diese Aufwendungen durch Landes- oder Bundesmittel ausgeglichen wurden, ob und wo Finanzierungslücken bestehen. 3. Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Beratung vorzulegen und dem Rat der Stadt Köln zur Kenntnis zu geben. Begründung Die Belastungen und die Haushaltssperre 2025 hat Köln und somit auch unseren Bezirk, an den Rand der Handlungsunfähigkeit gebracht. Dem Stadtbezirk Rodenkirchen werden – wie der gesamten Stadt Köln – zahlreiche Pflichtaufgaben durch Landes - und Bundesgesetzgebung übertragen. Diese gehen häufig mit steigenden Kosten einher, ohne dass ein vollständiger finanzieller Ausgleich erfolgt. Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) dürfen den Kommunen keine dauerhaften Mehrbelastungen ohne entsprechenden Ausgleich auferlegt werden. Eine transparente Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Stadtbezirk Rodenkirchen ist notwendig, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und eine s achliche Grundlage für politische Forderungen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Gez. Wolters Gez. Ilg
Drucksache Landtag NRW Auflistung Kommunaler Pflichtaufgaben nach Kategorien
61822 Zeichen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/5108
20.02.2014
Datum des Originals: 20.02.2014/Ausgegeben: 25.02.2014
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein -Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet -Angebot des Landtags Nordrhein -Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1865 vom
des Abgeordneten Kai Abruszat FDP
Drucksache 16/4738
Kommunalisierungsgrad: Welche Aufgaben müssen die NRW -Kommunen aufgrund
staatlicher Vorgaben eigentlich erbringen?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1865 mit Schreiben vom
20. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin
sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Seit Jahren debattiert das Landesparlament über die prekäre Finanzsituation der Kommunen
in Nordrhein -Westfalen. Mitverantwortlich hierfür ist die jahrzehntelange Unterfinanzierung
der lokalen Ebene, die Mitte der 1980er Jahre durch die damaligen Landesregierun gen ein-
geleitet wurde. Bekanntlich wurde damals der kommunale Anteil an den Gemeinschaftsste u-
ern von 28,5 Prozent auf heute 23 Prozent dauerhaft abgesenkt. Dadurch wurden den ko m-
munalen Gebietskörperschaften Zuweisungen in Milliardenhöhe entzogen.
Um ihren Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterhin gerecht werden zu kön-
nen, wurden die Kommunen hierdurch in die Verschuldung getrieben. Anfang 2014 summi e-
ren sich die Verbindlichkeiten der NRW -Kommunen auf über 50 Milliarden Euro. Nur knapp
die Hälfte hiervon sind Investitionskredite, denen reale Werte gegenüberstehen. Mehr als 25
Milliarden Euro stecken hingegen in sogenannten Kassenkrediten, die mit privaten Dispokre-
diten vergleichbar sind und die – aus purer Not – von vielen Städten und Gemein den unzu-
lässiger Weise zur Finanzierung laufender Aufgaben verwendet werden.
Neben der chronisch mangelhaften Finanzausstattung ist auch der hohe Kommunalisi e-
rungsgrad eigentlich staatlicher Aufgaben mitverantwortlich für die desolate Finanzlage der
lokalen Gebietskörperschaften in NRW. Zahlreiche Aufgaben, die eigentlich vom Land oder
vom Bund erbracht werden müssten, wurden in den vergangenen Jahren auf die Kommunen
abgewälzt. Kompensationsmaßnahmen im Sinne einer Konnexitätsregelung hat es dabei
nicht b zw. nur bei einzelnen neueren Aufgabenübertragungen gegeben. Das auf Lande s-
ebene geschaffene Konnexitätsgesetz hat lediglich in die Zukunft gerichtete Wirkung. Best e-
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5108
2
hende kommunale Aufgaben werden hierdurch nicht erfasst. Mit über 50 Prozent soll NRW
den b undesweit höchsten Kommunalisierungsgrad aufweisen. Die NRW -Kommunen sind
demnach also nicht nur unterfinanziert, sondern im bundesweiten Vergleich auch aufgabe n-
überladen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Behauptung, eine Absenkung des kommunalen Anteils an den G emeinschaftssteuern
(Verbundsatz) in den 1980er Jahren sei verantwor tlich für den kommunalen Schuldenstand,
war bereits Basis einer B erichtsanforderung durch die FDP - und die CDU -Fraktion für den
kommunalpolitischen Ausschuss des Landtags. Bezug ne hmend auf den hierzu vorgelegten
Bericht vom 15.11.2013 (Vorlage 16/1406) ist fes tzustellen, dass die jährliche Entscheidung
des Gesetzgebers zur Festl egung des Verbundsatzes nach Abwägung aller für die Beurte i-
lung der Haushalts - und Finanzsituationen der Kommunen und des Lan des relevanten As-
pekte getroffen wird und somit keineswegs einen dauerhaften Status für die Kommunen
schafft. Die alleinige Betrachtung der jährl ichen Verbundsätze vermittelt außerdem keinen
hinreichenden Aufschluss über die kommunale Beteiligung an den Verbundsteuereinnahmen
des Landes. Es kann daher nicht davon die Rede sein, dass durch die Ausgestaltung des
Verbundsatzes den Kommunen Zuweisungen in Milliardenhöhe entzogen worden wären.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung seit ihr em Amtsantritt im Jahr
2010 verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um die Finanzausstattung der nordrhein -
westfälischen Kommunen dauerhaft zu stärken:
Schon 2010 wurde die von der Vorgängerregierung eingeführte Befrachtung des G e-
meindefinanzierungsgesetzes zur Konsolidi erung des Landeshausha ltes wieder rüc k-
gängig gemacht. Zudem werden die Kommunen seither wieder an vier Siebteln der Ei n-
nahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer bete iligt. Allein durch diese beiden
Maßnahmen, die allen Gemeinden und G emeindeverbänden des Landes z ugutekom-
men, wurde die kommunale Finanzkraft um gegenwärtig etwa 400 Mio. Euro jährlich e r-
höht.
Im Rahmen des Ende 2011 verabschiedeten Stärkungspaktg esetzes unte rstützt das
Land darüber hinaus bereits überschuldete bzw. von Überschu ldung bedrohte Ko mmu-
nen mit direkten Ko nsolidierungshilfen in Höhe von rund 420 Mio. Euro jährlich. Im G e-
genzug müssen die Hilfeempfänger ihre Haushalte sanieren.
1. Wie hoch ist der Kommunalisierungsgrad in Nordrhein -Westfalen im Vergleich zu
den anderen Bundesländern (bitte nach Bundesländern differenzierte Tabelle)?
2. Wie wird der Kommunalisierungsgrad konkret berechnet?
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam b eantwor-
tet.
Mithilfe des Kommunalisierungsgrades soll in der Regel dargestellt werden, in welchem Ma-
ße die Kommunen zur öffentlichen Leistungserbringung in einem Land be itragen. Da geeig-
netes Datenmaterial zur Erfa ssung der Aufgabenverteilung zw ischen Landes- und Kommu-
nalebene fehlt, wird die Leistungserbringung stets über die Ist-Ausgaben der b eteiligten
Ebenen abgebildet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5108
3
Finanzstatistische Kennzahlen zum Kommunalisierungsgrad in einem Land erlauben de m-
entsprechend keinen Rückschluss darauf, ob die hiermit erbrachten Aufgaben
pflichtig oder freiwillig,
mit hohem oder niedrigem Qualitätsstandard,
wirtschaftlich oder unwirtschaftlich
erbracht wurden.
Eine belastbare Aussage über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverte ilung zwischen Land
und Kommunen oder die Auskömmli chkeit der kommunalen Finanzausstattung kann daher
nicht auf die Höhe des Kommunalisierungsgrades gestützt werden.
In der finanzwissenschaftlichen Literatur gibt es unterschiedliche methodische Zugänge zur
Bestimmung des Kommunalisierungsgrades, z.B. auf der Grundlage der unmittelbaren Au s-
gaben, der bereinigten Ausgaben, der Nettoausgaben oder der Zuschussbedarfe.
Die in der unten stehenden Tabelle beispielhaft aufgeführten Kommun alisierungsgrade des
Jahres 2009 im Ländervergleich basieren auf den unmitte lbaren Ausg aben und sind dem
von der Bertelsmann Stiftung herausgegebenen „Kommunalen Finanzreport 2013“ entno m-
men.
Tabelle 1: Kommunalisierungsgrad des Jahres 2009 (anhand der gesamten
unmittelbaren Ausgaben)
Flächenland Kommunalisierungsgrad
in Prozent
Baden-Württemberg 50,65
Bayern 45,55
Brandenburg 48,45
Hessen 50,50
Mecklenburg-Vorpommern 46,46
Niedersachsen 48,03
Nordrhein-Westfalen 53,82
Rheinland-Pfalz 48,13
Saarland 37,07
Sachsen 50,42
Sachsen-Anhalt 41,38
Schleswig-Holstein 48,54
Thüringen 45,31
Flächenländer 49,18
Quelle: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.; 2013): Kommunaler Finanzreport 2013.
Einnahmen, Ausgaben und Verschuldung im Ländervergleich. Gütersloh. S.
51
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5108
4
3. Welche Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung müssen die NRW-Kommunen
aufgrund landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften wahrnehmen (vollständige
tabellarische Aufgabenliste unter Angabe der zugrundeliegenden Normen bitte dif-
ferenziert nach Landes- und Bundesrecht)?
4. Welche pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben müssen die NRW -Kommunen auf-
grund landes - oder bundesg esetzlicher Vorschriften wahrnehmen (vol lständige
tabellarische Aufgabenliste unter Angabe der zugrundeliegenden Normen bitte dif-
ferenziert nach Landes- und Bundesrecht)?
5. Für welche landes - oder bundesgesetzlich verursachten Pflichtaufg aben zur E r-
füllung nach Weisung bzw. pflicht igen Selbstverwaltung saufgaben der NRW -
Kommunen existieren Konnexitätsregelungen oder vergleichbare Kompensat i-
onsmechanismen (vollständig e tabellar ische Auflistung bitte di fferenziert nach
Landes- und Bundesrecht)?
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet.
Aus der als Anlage beigefügten Auflistung ergibt sich eine Übersicht über die vom Land auf
die Kommunen übertragenen Aufgaben. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass im Hin-
blick auf die Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden
Zeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass Aufgaben versehentlich nicht au fgenommen
wurden.
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Fo rschung sind
keine Aufgaben auf die Kommunen übertragen worden.
Aufgenommen worden sind Rechtsgrundlagen, mit denen Aufgaben im engeren Si nne auf
die Kommunen übertrag en worden sind. In der A uflistung nicht aufgeführt sind rechtliche
Grundlagen, die der Selbstorg anisation der Kommunen dienen, also sog. Existenzaufgaben
darstellen. Diese sind in der Gemeindeordnung - z.B. zur Wahl der Beigeordneten - enthal-
ten. Weitere Regelungen die der Selbstorganisation dienen, enthält z.B. die KreisO.
Weiterhin nicht aufgenommen worden sind Aufgaben, die Verfahrensr egelungen b eschrei-
ben; dazu zählt z.B. das VwVfG NRW. Dieses richtet sich gleichermaßen an die Behörden
des L andes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonst igen der Aufsicht des
Landes unterstehenden Personen des öffentlichen Rechts.
Anmerkungen
Bund Land
MBEM /
Stk
Einmalige Meldedatenübermittlung § 14 Absatz 9
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
x x x erfolgt aufgrund einer Rahmenvereinbarung
zwischen WDR und der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände NW
MSW
Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände
sind Träger öffentlicher Schulen. Sie sind
verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu
betreiben und Schulen zu errichten oder
fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis
dafür besteht und die Mindestgröße
gewährleistet ist.
§§ 78 ff. SchulG x x x
MSW
Übernahme der schulischen Sachkosten sowie
der Personalkosten für das nicht lehrende
Personal an öffentlichen Schulen
§§ 92 III, 94, 97 SchulG x x x
MSW
Übernahme der Schülerfahrkosten § 97 SchulG i.V.m. SchfkVO x x x *) *) Mit der 2. Verordnung zur Änderung der
Schülerfahrkostenverordnung vom 22.04.2012 hat
das Land die nach der Verkürzung der gymnasialen
Schulzeit („G8“) nicht mehr bestehende
schülerfahrkostenrechtliche Gleichbehandlung der
Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 der
Gymnasien mit Schülerinnen und Schülern an den
anderen Sek. I-Schulformen dieser Jahrgangsstufe
mit Wirkung zum Schuljahr 2012/2013 wieder
hergestellt. Für die entstehenden
Mehraufwendungen der Gemeinden und
Gemeindeverbände wird seitdem gemäß § 21
SchfkVO ein in Abhängigkeit von der Schülerzahl
an öffentlichen Gymnasien pauschalierter
Belastungsausgleich in Höhe von jährlich
insgesamt 6,375 Mio € geleistet. Die Höhe des den
öffentlichen Schulträgern im Einzelnen
zustehenden jährlichen Ausgleichs ergibt sich aus
der Anlage zur Schülerfahrkostenverordnung.
FM
Durchführung des Lastenausgleichs in NRW Lastenausgeichsgesetz (LAG) -
Verordnung über Zuständigkeiten
des Rhein-Kreises Neuss und der
Bezirksregierung Münster im
Bereich des Lastenausgleichs
x *) x x *) Art. 120 a GG Mischform aus bundeseigener
Verwaltung und Bundesauftragsverwaltung;
Vollständige Verwaltungskostenübernahme bis zu
einem Höchtsbetrag von 500 T€ (Höchstbetrag
wurde bisher nicht erreicht)
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
Seite 1
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MWEIMH
Überwachungsaufgaben nach der
Gewerbeordnung und hierauf beruhenden
Verordnungen (einschließlich der Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten)
Verordnung zur Übertragung von
Ermächtigungen, zur Regelung von
Zuständigkeiten und Festlegungen
auf dem Gebiet des
Gewerberechts
(Gewerberechtsverordnung -
GewRV) vom 17. November 2009
x x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht und
Bußgeldeinnahmen
MWEIMH
Überwachungsaufgaben nach dem
Gaststättengesetz
Verordnung zur Übertragung von
Ermächtigungen, zur Regelung von
Zuständigkeiten und Festlegungen
auf dem Gebiet des
Gewerberechts
(Gewerberechtsverordnung -
GewRV) vom 17. November 2009
x x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht und
Bußgeldeinnahmen
MWEIMH
Überwachungsaufgaben nach der
Handwerksordnung (einschließlich der Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten)
Verordnung über die
Zuständigkeiten nach der
Handwerksordnung und der
EU/EWR-Handwerk-Verordnung
vom 24. April 2006
x x x Bußgeldeinnahmen
MWEIMH
Beitreibung von Beiträgen, Sonderbeiträgen und
Gebühren nach der Handwerksordnung
§ 113 Abs. 3 HwO x x x angemessene Vergütung durch die
Handwerkskammer (§ 113 Abs. 3 Satz 2 HWO)
MWEIMH
Einziehung und Beitreibung von IHK-Beiträgen,
Sonderbeiträgen und Gebühren nach dem
Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts
der Industrie- und Handelskammern (IHK-
Gesetz)
Gesetz über die Industrie- und
Handelskammern im Lande
Nordrhein-Westfalen
(Zuständigkeitsregelung)
x x x Vergütungsregelung in der ZuständigkeitsVO (5%
des einzuziehenden Betrages); Kostenerstattung
im Falle der Beitreibung
MWEIMH
Überwachungsaufgaben nach dem Gesetz über
das Berufsrecht und die Versorgung im
Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-
Handwerksgesetz - SchfHwG) (einschließlich
der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
Verordnung über die
Zuständigkeiten im
Schornsteinfegerwesen
(Schornsteinfeger-
ZuständigkeitsVO - SchfZustVO)
x x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht und
Bußgeldeinnahmen
MIK
Führung des Liegenschaftskatasters sowie
Erhebung und Bereitstellung der Daten des
Liegenschaftskatasters
VermKatG NRW i.V.m. DVO x x x *) seit 1948 nach dem Gesetz über die Eingliederung
der Sonderbehörden in die Stufe der
Kreisverwaltungen;
*) Gebühren
Seite 2
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MIK
Grundstückswertermittlung und damit Schaffung
der Grundstücksmarkttransparenz
BauGB und GAVO NRW x x x x *) Gutachterausschüsse sind staatliche Einrichtungen
des Landes - die Geschäftsstellen der GA sind bei
den Kommunen angesiedelt und quasi im Wege
der Organleihe tätig;
*) Gebühren
MIK
Aufbau der Geodateninfrastruktur NRW als
Bestandteil einer nationalen
Geodateninfrastruktur mit dem Ziel der
Verbesserung von Zugang und Nutzung von
Daten und Diensten
Geodatenzugangsgesetz NRW x x x Die europarechtlichen Regelungen (Richtlinie
2007/2/EG) werden unmittelbar auf die Gemeinden
oder Gemeindeverbände angewendet. Die von der
Richtlinie angesprochenen Geodaten fallen
aufgrund bestehender Gesetze unter öffentlichen
Auftrag von Land und Kommunen und liegen dort
bereits in elektronischer Form vor oder müssen
andernfalls nicht entsprechend aufbereitet werden.
MIK
Reinigung und Winterwartung der Fahrbahnen
von Ortsdurchfahrten im Zuge von
Bundesstraßen, Landesstraßen und
Kreisstraßen durch die Gemeinden
Gesetz über die Reinigung
öffentlicher Straßen
(Straßenreinigungsgesetz NRW -
StrReinG NRW)
x x x *) *) Gebühren
MIK
Meldewesen: Registrierung wohnhafter
Einwohner, Datenübermittlungen an Behörden
und Private
§§ 1,2 Meldegesetz NRW i. V. m.
§§ 1 Absatz 3, 3 Absatz 1
Ordnungsbehördengesetz NW,
mehrere Meldedatenübermittlungs-
verordnungen
x x *) x *) x **) meldegesetzliche Regelungen seit 1950 und
konkrete Datenübermittlungsregelungen seit 1982;
*) ab 2015 teilweise Land;
**) Gebühren für Melderegisterauskünfte und
Meldebescheinigungen
MIK Passwesen: Ausstellen von Pässen § 19 Paßgesetz i. V. m. § 48
Abs. 1 OBG NRW
x x x *) davor landesrechtliche Regelung;
*) Gebühren nach § 20 PaßG i.V.m. PassV
MIK Ausweiswesen: Ausstellen von Ausweisen § 7 Personalausweisgesetz i. V.
m. § 48 Abs. 1 OBG NRW
x x x *) *) Gebühren nach § 31 PausweisG i.V.m.
PAuswGebV
MIK
Datenschutz: informationelles
Selbstbestimmungsrecht
§§ 1,2,7 Datenschutzgesetz NRW x x x § 7 DSG - im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
zu beachtende allgemeine Verfahrensregelungen
für Landes- und Kommunalbehörden
MIK
Informationsfreiheit: freier Zugang zu den bei
öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen
§ 2 Informationsfreiheitsgesetz
NRW
x x x *) im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zu
beachtende allgemeine Verfahrensregelungen für
Landes- und Kommunalbehörden;
*) Gebühren § 11 IFG i.V.m. VerwGebO IFG NRW
MIK
Kriegsgräber: Bestand und Erhaltung von
Gräbern
Gräbergesetz i. V. m. § 1 der
Verordnung über die
Zuständigkeiten nach dem
Gräbergesetz
x x x *) *) § 3 , 10 GräbG
Seite 3
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MIK
Erteilung von Erlaubnissen zur Errichtung und
Betrieb einer Spielhalle (§ 24 Abs. 1 GlüStV
i.V.m. § 16 AG GlüStV NRW)
§ 19 Abs. 5 AG GlüStV NRW x x x *) *) Gebühren
MIK
Überwachung und Untersagung von
unerlaubten Glücksspielen, sofern nicht die
Zuständigkeiten nach dem AG GlüStV NRW auf
andere Aufsichtsbehörden übertragen wurden.
§ 20 Abs. 3 GlüStV NRW x x x *) *) Gebühren
MIK
Entgegenname der Anträge auf Änderung des
Vor- oder Familiennamens nach § 5 Abs. 1.
Satz 1 des Gesetzes über die Änderung von Vor-
oder Familiennamen - NamÄndG -
§ 1 Abs. 1 VO zur Übertragung
von Zuständigkeiten nach dem
NamÄndG
x x x*) *) Gebühren
MIK
Beurkundung des Personenstandes und
Mitwirkung bei der Begründung von Ehen nach
Maßgabe des Personenstandsgesetzes - PStG -
§ 1 Abs. 1 PStVO NRW x x x*) *) Gebühren
MIK
Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen
Vorschriften
§ 1 Abs. 1 VO über die
Zuständigkeit in
Staatsangehörigkeits-
angelegenheiten
x x x*) *) Gebühren
MIK
Durchführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Gesetz zur Ausführung des
Asylbewerberleistungsgesetz (AG
AsylbLG)
x x x *) *) § 3 AG AsylbLG i.V.m. §§ 4, 4a, 4b und 5
(FlüAG)
MIK
Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen
Gesetz über die Zuweisung und
Aufnahme ausländischer
Flüchtlinge (FlüAG)
x x x *) *) §§ 4, 4a, 4b und 5 (FlüAG)
MIK
Aufgaben von Ausländerbehörden nach dem
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und dem
Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) als
Ordnungsbehörden
§ 1 der Verordnung über
Zuständigkeiten im
Ausländerwesen (ZustAVO)
x x x *) *) Gebühren
MIK
Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach dem
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), dem Gesetz
über die allgemeine Freizügigkeit von
Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU –
FreizügG/EU) und dem Asylverfahrensgesetzes
(AsylVfG)
§ 2 der Verordnung über
Zuständigkeiten im
Ausländerwesen (ZustAVO)
x x x *) *) Bußgeld
MIK
Ausländerrechtliche Aufgaben, die abweichend
von der allg. Zuständigkeit der
Ausländerbehörden den Kommunen, Zentralen
Ausländerbehörden (ZAB) und der
Bezirksregierungen durch das Land zugewiesen
wurden.
§ 3 ff der Verordnung über
Zuständigkeiten im
Ausländerwesen (ZustAVO)
x x x *) *) § 18 ZustAVO (nur für ZAB)
Seite 4
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MIK
Sicherstellung des Feuerschutzes (durch
leistungsfähige Feuerwehren); technische
Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen
Notständen infolge von Naturereignissen,
Explosionen o.ä.; Abwehr von
Großschadensereignissen (Kreisebene)
Gesetz über den Feuerschutz und
die Hilfeleistung (FSHG)
x x x *) *) Feuerschutzsteuer als Sondersteuer
MIK Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen
Gefahrenabwehr
Ordnungsbehördengesetz (OBG) x x x *) *) Gebühren und Bußgelder
MAIS
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II § 1 Gesetz zur Ausführung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
für das Land Nordrhein-Westfalen
(AG-SGB II NRW)
x x x *) *) Zweckgebundene Erstattung aus Bundesmitteln
(§ 46 SGB II); Verteilung der Wohngeldentlastung
des Landes (§ 7 AG-SGB II NRW).
MAIS
Ausgabe von
Untersuchungsberechtigungsscheinen für
ärztliche Untersuchungen von Jugendlichen
sowie Erstattung der Kostenforderung durch
den untersuchenden Arzt/die untersuchende
Ärztin
§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) i.V.m. § 3
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
sverordnung (JArbSchUV) und
Nummer 5.2.1 der Anlage 2 zur
Verordnung zur Regelung von
Zuständigkeiten auf dem Gebiet
des arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG
NW)
x x x
MAIS
Bei radiologischen Schadensfällen und
Notstandssituationen: Brand- und
Schadensbekämfung sowie Information der
betroffenen Bevölkerung
§§ 51 bis 53
Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV)
x x x
MAIS
Zulassung und Überwachung des Umganges
mit Sprengstoffen im nicht gewerblichen
Bereich; Aufsicht über das Abrennen von
Feuerwerk; Entgegennahme von
Sprenganzeigen
Gesetz über explosionsgefährliche
Stoffe (Sprengstoffgesetz -
SprengG); 1. bis 3. Verordnung
zum Sprengstoffgesetz
(1.SprengV; 2. SprengV; 3.
x x x *) *) Bei Zulassungen werden Gebühren, bei
festgestellten Ordnungswidrigkeiten Bußgelder
erhoben
MAIS
Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten, die vom Fahrpersonal
begangen werden
§§ 8, 8a Gesetz über das
Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen
und Straßenbahnen (FPersG)
x x x *) *) Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden
Bußgelder erhoben
Seite 5
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MAIS
Ausgabe und Entzug von Fahrerkarten § 4 Gesetz über das Fahrpersonal
von Kraftfahrzeugen und
Straßenbahnen (FPersG), §§ 4, 5
Verordnung zur Durchführung des
Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
x x x*) *) Für die Ausgabe von Fahrerkarten werden
Gebühren erhoben
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im
Einzelhandel
Gesetz zum Schutz vor
gefährlichen Stoffen
(Chemikaliengesetz -ChemG)
x x nicht bekannt ob bei damaliger
Aufgabenübertragung
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im
Einzelhandel
Verordnung über Verbote und
Beschränkungen des
Inverkehrbringens gefährlicher
Stoffe, Zubereitungen und
Erzeugnisse nach dem
Chemikaliengesetz (Chemikalien-
Verbotsverordnung - ChemVV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger
Aufgabenübertragung
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im
Einzelhandel
Chemikalienrechtliche Verordnung
zur Begrenzung der Emissionen
flüchtiger organischer
Verbindungen (VOC) durch
Beschränkung des
Inverkehrbringens
lösemittelhaltiger Farben und
Lacke (ChemVOCFarbV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger
Aufgabenübertragung
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im
Einzelhandel
Biozid-Meldeverordnung
(BiozidMeldeV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger
Aufgabenübertragung
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im
Einzelhandel
Wasch- und
Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
x x nicht bekannt ob bei damaliger
Aufgabenübertragung
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Chemikalienrechtliche Überwachung im
Einzelhandel
Verordnung zum Schutz vor
Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung -
GefstoffV)
x x nicht bekannt ob bei damaliger
Aufgabenübertragung
"Kompensationsmechanismen" vereinbart wurden
MAIS
Aufnahme und Betreuung von
Spätausgesiedelten, jüdischen Zugewanderten
aus der ehemaligen Sowjetunion und weiteren
Flüchtlingen mit einem Dauerbleiberecht (§§ 22,
§ 12 Teilhabe- und
Integrationsgesetz Nordhrein-
Westfalen
x x x *) *) Integrationspauschalen nach § 14 Teilhabe- und
Integrationsgesetz
Seite 6
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MAIS
Aufgaben nach dem Bundesversorgungsgesetz
sowie den Sondergesetzen des Sozialen
Entschädigungsrechts (insbes.
Opferentschädigungsgesetz)
§ 4 Gesetz zur Eingliederung der
Versorgungsämter in die
allgemeine Verwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen
("Eingliederungsgesetz")
x x x *) *) nach §§ 23 bis 27 Eingliederungsgesetz
MAIS
Aufgaben der Kriegsopferfürsorge § 1 Gesetz zur Durchführung der
Kriegsopferfüsorge und des
Schwerbehindertenrechts, §3
Gesetz zur Eingliederung der
Versorgungsämter in die allge-
meine Verwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen
x x x zum 01.01.2008 erfolgte Übertragung von den
Kreisen, kreisfreien Städten und Großen
kreisangehörigen Städten auf die
Landschaftsverbände
MAIS
Aufgaben der überörtlichen
Betreuungsbehörden (Landschaftsverbände):
Anerkennung der Betreuungsvereine
§ 1 Landesbetreuungsgesetz, auf
Bundesebene BGB
x x x x
MAIS
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel
des Zwöflten Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII); Bundesauftragsverwaltung
Viertes Kapitel SGB XII (§§ 41 bis
46b SGB XII);
Zuständigkeitsregelung siehe §
46b SGB XII i. V. m. § 1
Ausführungsgesetz SGB XII NRW
(AG SGB XII NRW)
x x x*) *)100 %ige Erstattung der entstandenen
Nettogeldleistungen
MAIS
übrige Sozialhilfe § 3 SGB XII i. V. m. § 1 AG SGB
XII NRW
x x x Bund beabsichtigt Entlastungen für den Bereich
Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen
MAIS
Unterhaltssicherung für Wehrleistende und
Wehrübende nach dem USG;
Bundesauftragsverwaltung
USG i. V. m.
Zuständigkeitsverordnung des
Landes NRW zum USG
x x x*) *) 100ige Erstattung der USG-Leistungen; direkte
Buchung in den Bundeshaushalt
MAIS
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB IX)
x x x *) Die Aufgabe wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 von
der Versorgungsverwaltung des Landes auf die
Kommunen übertragen.
*) nach §§ 23 bis 27 Eingliederungsgesetz
MAIS
Aufgaben nach dem Gesetz über den
Bergmannversorgungsschein
Gesetz über den
Bergmannversorgungsschein; § 8
Abs. 2 Eingliederungsgesetz
x x x *) Die Aufgabe wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 von
der Versorgungsverwaltung auf den
Landschaftsverband Westfalen-Lippe als
landesweite Zuständigkeit übertragen.
*) nach §§ 23 bis 27 Eingliederungsgesetz
JM Aufgaben nach dem Schiedsamtsgesetz §§ 1, 3, 12, 34, 44 SchAG NRW x x x *) *) § 48 SchAG NRW vgl. auch § 49 SchAG i.V.m.
VV SchAG NRW vom 21.06.1993 zu § 1
JM + MAIS Betreuungsrecht § 1 LBtG x x x
JM Aufstellung der Vorschlaglisten für Schöffen § 36 GVG x x x
Seite 7
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
JM
Verfolgung und Ahndung von bestimmten
Ordnungswidrigkeiten
Verordnung zur Bestimmung der
für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach
dem Dritten Teil des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten und
nach dem Vierten
Strafrechtsänderungsgesetz
zuständigen Verwaltungsbehörden
vom 11.03.1975 (SGVNW 45)
x x x
MKULNV
Überwachung und Amtshandlungen auf dem
Gebiet der Fischerei
Fischereigesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (LFischG),
Verordnung zum
Landesfischereigesetz (LFischVO),
Verordnung über die
Fischerprüfung
(Fischerprüfungsordnung),
Verordnung über die Hegepläne
(HegeplanVO)
x x x *) x *) teilweise Gebühren
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich
Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege (BNatSchG),
sowie die dazu erlassene
Bundesartenschutzverordnung
i.V.m. dem Landschaftsgesetz
(LG) und der Durch-
führungsverordnung zum
Landschaftsgesetz (DVO-LG)
X X X x *) x *) teilweise Gebühren
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich
Abgrabungsrecht
Gesetz zur Ordnung von
Abgrabungen
(Abgrabungsgesetz)
x x x *) x *) teilweise Gebühren
MKULNV
Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesen Bundesjagdgesetz (BJagdG),
Verordnung über den Schutz von
Wild (BWildSchV),
Landesjagdgesetz Nordrhein-
Westfalen (LJG-NRW),
Verordnung zur Durchführung des
Landesjagdgesetzes
(DVO LJG-NRW)
x x x x *) x *) teilweise Gebühren
Seite 8
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung von Pflichten aus dem
EEWärmeG, soweit sie nicht durch
Sachkundige wahrgenommen werden; Erteilung
von Ausnahmen; Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten
Gesetz zur Durchführung des
Bundesgesetzes zur Förderung
Erneuerbarer Energien im
Wärmebe-reich in Nordrhein-
Westfalen (EEWärmeG-DG NRW)
x x x sehr geringer Aufwand für die Kommunen
unterhalb des Schwellenwerts
MKULNV
Durchführung Strategischer Umweltprüfung in
kommunalen Planungen
Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG),
Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im
Lande Nordrhein-Westfalen
(UVPG NW)
x x x x richtet sich an alle öffentl. Stellen
MKULNV
Durchführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen in UVP-
pflichtigen Zulassungsverfahren
Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG),
Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüf-ung im
Lande Nordrhein-Westfalen
(UVPG NW)
x x x x richtet sich an alle öffentl. Stellen
MKULNV
Erbringung von Umweltinformationen Umweltinformationsgesetz
Nordrhein-Westfalen (UIG NRW),
Nr. 15 c Anla-ge
VerwaltungsgebührenO
x x x *) richtet sich an alle öffentl. Stellen; x*) bei
besonderem Aufwand Gebühren
MKULNV
Ersatzansprüche für Umweltschäden Gesetz über die Vermeidung und
Sanierung von Umweltschäden
(USchadG)
x x x richtet sich an alle öffentl. Stellen
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich des
Wasserrechts
Gesetz zur Ordnung des
Wasserhaushalts (WHG) sowie die
zu diesem Gesetz erlassenen
Rechtsverordnungen i.V.m. dem
Wassergesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (LWG) und
der Zuständigkeitsverordnung
Umweltschutz (ZustVU)
x x x x ggfls. Deckung der Kosten über Verwaltungs- und
Überwachungsgebühren
MKULNV
Pflicht zur Abwasserbeseitigung,
Gewässerunterhaltung, zum Gewässerausbau
und zur Hochwasservorsorge
Wassergesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (LWG) sowie
die zu diesem Gesetz erlassenen
Rechtsverordnungen
x x x x Refinanzierung über Gebühren und Beiträge nach
Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und des LWG
Seite 9
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Pflicht zur Vorsorgemaßnahmenplanung im
Bereich der Sicherstellung von Leistungen auf
dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke
der Verteidigung
Gesetz über die Sicherstellung von
Leistungen auf dem Gebiet der
Wasserwirtschaft für Zwecke der
Verteidigung (WasSiG)
x x x Aufgabenübertragung auf kommunaler Ebene nur
auf die kreisfreien Städte
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich der
Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen
Bewirtschaftung von Abfällen
(KrWG) sowie die zu diesem
Gesetz erlassenen
Rechtsverordnungen i. V. m. dem
Landesabfallgesetz (LAbfG) und
der Zuständigkeitsver-ordnung
Umweltschutz (ZustVU)
x x x x ggfls. Deckung der Kosten über Verwaltungs- und
Überwachungsgebühren
MKULNV
Pflicht zur Abfallentsorgung als öffentlich-
rechtlicher Entsorgungsträger
Landesabfallgesetz (LAbfG) x x x x Refinanzierung über Gebühren nach Maßgabe des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) und des LAbfG
MKULNV
Zulassung und Überwachung im Bereich des
Bodenschutzrechts
Gesetz zum Schutz vor
schädlichen Bodenveränderungen
und zur Sanierung von Altlasten
(BBodSchG) sowie die zu diesem
Gesetz erlassene
Rechtsverordnung i. V. m. dem
Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) und der
Zuständigkeitsverordnung
Umweltschutz (ZustVU)
x x x x ggfls. Deckung der Kosten über Verwaltungs- und
Überwachungsgebühren
MKULNV
Vollzug des Bundes-Immissionschutzgesetzes
und seiner Verordnungen (Zulassung und
Überwachung von Anlagen)
Gesetz zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (BImSchG) und
Verordnungen nach dem BImSchG
x x x x *) Zuständigkeit für besonders umweltrelevante
Anlagen liegt bei den Bezirksregierungen. Die
Zuständigkeiten sind in der ZustVU geregelt.
*) Teilweise Gebühren soweit nicht in den
Belastungsausgleich nach KonnexAG einbezogen.
Seite 10
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und
Lärmaktionsplanung)
Gesetz zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (BImSchG)
x x x
MKULNV
Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetzes
(Überwachung verhaltensbezogener
Umweltwirkungen)
Gesetz zum Schutz vor
Luftverunreinigungen, Geräuschen
und ähnlichen
Umwelteinwirkungen (LImschG)
x x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), auf
dessen Grundlage erlassene
Rechtsverordnungen des Bundes
i.V.m. dem Gesetz über den
Vollzug des Lebensmittel-,
Futtermittel- und Bedarfs-
gegenständerechts (LFBRVG-
NRW) und der
Zuständigkeitsverordnung
Verbraucherschutz NRW
(ZustVOVS NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Bedarfsgegenständesicherheit
Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), auf
dessen Grundlage erlassene
Rechtsverordnungen des Bundes
i.V.m. dem Gesetz über den
Vollzug des Lebensmittel-,
Futtermittel- und
Bedarfsgegenständerechts
(LFBRVG-NRW) und der
Zuständigkeitsverordnung
Verbraucherschutz NRW
(ZustVOVS NRW)
X X x *) *) teilweise Gebühren
Seite 11
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Kosmetischen Mittel
Lebensmittel- Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch
(LFGB), auf dessen Grundlage
erlassene Rechtsverordnungen
des Bundes i.V.m. der
Zuständigkeitsverordnung
Verbraucherschutz NRW
(ZustVOVS NRW)
X X x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des
Weinrechts
Weingesetz (WeinG) und auf
dessen Grundlage erlassene
Rechtsver-ordnungen des Bundes,
der Verordnung zur Durchführung
des Weingesetzes (DV WeinG
NRW) und der
Weinrechtszuständigkeits-
Verordnung (WeinRZV-NW)
X X x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Tabakerzeugnisse
Vorläufiges Tabakgesetz i.V.m.
Zuständigkeitsverordnung
Verbraucherschutz NRW
(ZustVOVS NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Futtermittelsicherheit
Lebensmittel- Bedarfs-
gegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB), auf
dessen Grundlage erlassene
Rechtsverordnungen des Bundes
i.V.m. dem Gesetz über den
Vollzug des Lebensmittel-,
Futtermittel- und Bedarfs-
gegenständerechts (LFBRVG-
NRW) und der
Zuständigkeitsverord-nung
Verbraucherschutz NRW
(ZustVOVS NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Fleisch- und Fischetikettierung
Rindfleischetikettierungsgesetz
(RiFlEtikettG) und
Fischetikettierungsgesetz
(FischEtikettG) und auf deren
Grundlage erlas-sene
Rechtsverordnungen
x x x *) *) teilweise Gebühren
Seite 12
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des
Tierschutzes
Tierschutzgesetz (TierSchG) und
auf dessen Grundlage erlassene
Rechtsverordnungen des Bundes
i.V.m. Verordnung über
Zuständigkeiten auf dem Gebiet
des Tierschutz-rechts
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit
Tierseuchengesetz (TierSG) und
auf dessen Grundlage erlassene
Rechtsverordnungen des Bundes
i.V.m. dem Ausführungsgesetz
zum Tierseuchengesetz und zum
Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz (AG TierSG
TierNebG NRW) und der
Verordnung über Zuständigkeiten
auf den Gebieten der
Tierseuchenbekämpfung und der
Beseitigung tierischer
Nebenprodukte
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Tierischen Nebenprodukte
Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz (TierNebG)
i.V.m. dem Ausführungsgesetz
zum Tierseuchengesetz und zum
Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz (AG TierSG
TierNebG NRW) und der
Verordnung über Zuständigkeiten
auf den Gebieten der
Tierseuchenbekämpfung und der
Beseitigung tierischer
Nebenprodukte
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Tierarzneimittel
Gesetz über den Verkehr mit
Arzneimitteln (AMG) und auf
dessen Grundlage erlassene
Rechtsverordnungen i.V.m.
Zuständigkeitsverordnung
x x x *) *) teilweise Gebühren
Seite 13
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Gefährlichen Hunde
Hundegesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (LHundG
NRW) und
Durchführungsverordnung
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Vollzug des Rechts der Verbraucherinformation Gesetz zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG)
i.V.m. § 12 des Gesetzes über den
Vollzug des Lebensmittel-, Futter-
mittel- und
Bedarfsgegenständerechts
(LFBRVG-NRW)
x x x *) *) teilweise Gebühren
MKULNV
Überwachung, Zulassungen, sonstige
Amtshandlungen und Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der
Preisangaben
Preisangabenverordnung
(PAngV)/Verordnung über
Zuständigkeiten auf den Gebieten
der der Preisüberwachung und
Textilkennzeichnung
x x x
MBWSV Förderung von Wohnraum WFNG NRW x x x
MBWSV Sicherung der Zweckbestimmung WFNG NRW x x x
MBWSV Wohnungsaufsicht hinsichtlich freifinanziertem
Wohnungsbestand
WFNG NRW x x x
MBWSV Bewilligung von Zuwendungen nach § 13
ÖPNVG NRW
§ 15 S. 2 ÖPNVG NRW x x x *) *) § 15a ÖPNVG NRW
MBWSV
Genehigungs- und Aufsichtsbehörde für Taxi-
und Mietwagen
§ 3 VO über die zuständigen
Behörden und über die
Ermächtigung zum Erlass von
Rechtsvorschriften nach dem
PBefG NRW
x x x
MBWSV Aufsicht über das Verhalten in Häfen § 4 Allgemeine Hafenverordnung
NRW
x x x
MBWSV straßenverkehrsrechtliche Anordnungen StVO x x x
MBWSV
Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmen von
den Vorschriften der StVO (z.B.
Sonntagsfahrverbot; Großraum- und
Schwertransporte; Befahrungsrechte;
Parksonderrechte); Bußgeldbehörde
StVO x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Erlaubnis- und Lizenzbehörde nach dem
Güterkraftverkehrsrecht (Genehmigung und
Überwachung); Bußgeldbehörde
GüKG x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
Seite 14
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MBWSV
Genehmigung von Kraftfahrzeugen einschl. der
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen;
Bußgeldbehörde
StVZO und EG-FGV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV Zulassungsbehörde; Bußgeldbehörde FZV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Erteilung und
Entziehung von Fahrerlaubnissen, Abnahme
von Ortskundeprüfungen, Anerkennung von
Sehteststellen, Aufsicht über anerkannte Stellen
für Erst-Hilfe-Ausbildung/Unterweisung in
lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Erteilung
von Ausnahmegenehmigungen);
Bußgeldbehörde
StVG, FeV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Kreisordnungsbehörde im
Gefahrgutbeförderungsrecht Straße (insb.
Bestimmung von Fahrwegen); Bußgeldbehörde
GGBefG, GGVSEB x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Erlaubnisbehörde nach dem Fahrlehrerrecht;
Fahrschulüberwachung; Bußgeldbehörde
FahrlG x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV
Überwachung der Ausbildungsstätten für die
Berufskraftfahrerweiterbildung; Erteilung der
Bescheinigung über den Erwerb der
Grundqualifikation oder Weiterbildung;
Bußgeldbehörde
BKrFQG, BKrFQV x x x bundesrechtlich geregelte Gebühren
MBWSV Kreise als Träger der Straßenbaulast für die
Kreisstraßen
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 StrWG NRW x x x
MBWSV Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für
die Gemeindestraßen
§ 47 StrWG NRW x x x
MBWSV
Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für
Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen
§ 44 StrWG NRW x x x
MBWSV Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für
Bundesstraßen
§ 5 FStrG x x x
MBWSV Kreise und kreisfreie Städte als
Straßenbaubehörde für die Kreisstraßen
§ 56 Abs. 2 Nr. 2 StrWG NRW x x x
MBWSV
Gemeinden als Straßenbaubehörde für
Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen
und Ortsdurchfahrten von Landes- und
Kreisstraßen
§ 56 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 StrWG
NRW
x x
Seite 15
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MBWSV
Gemeinden als Straßenbaubehörde für
Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen
ZuStVO nach dem Straßenrecht
und Eisenbahnkreuzungsrecht
x x
MBWSV Landrat als Straßenaufsichtsbehörde für die
Gemeindestraßen
§ 54 Abs. 2 Nr. 2 StrWG NRW x x
MBWSV
ordnungsbehördliche Aufgaben der Bauaufsicht § 3 OBG und § 60 BauO NRW x x
(BauGB)
x
(BauO
NRW)
x x*) Nach § 60 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW sind untere
Bauaufsichtsbehörden
a) die kreisfreien Städte, die Großen
kreisangehörigen Städte und die Mittleren
kreisangehörigen Städte,
b) die Kreise für die übrigen kreisangehörigen
Gemeinden
als Ordnungsbehörden.
*) (teilweise) Gebührenerhebung (AVerwGebO
NRW)
MBWSV
Zuständigkeiten der Bauaufsicht im Rahmen der
Umsetzung des EnEG/der EnEV
§ 1 EnEV-UVO x x x *) *) (teilweise)Gebührenerhebung (AVerwGebO
NRW)
MBWSV
Erschließung nach BauGB §§ 123 ff BauGB x x *) x **) *) Regelung des Bundes im BauGB, aber nun
Gesetzkompetenz Land (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG);
**) (teilweise) Beitragserhebung nach §§ 127
BauGB ff
MBWSV Umlegung nach BauGB §§ 45 ff BauGB x x x
MBWSV Denkmalschutz (für Bau- und Bodendenkmäler) DSchG x x x
MFKJKS
Elterngeld Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz i.V.m. Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten
nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz
x x Gesetz wird als Auftragsangelegenheit
durchgeführt.; die Zuständigkeit wurde den
Kreisen und kreisfreien Städten übertragen
MFKJKS
Betreuungsgeld Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz i.V.m. Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten
nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz
x Gesetz wird als Auftragsangelegenheit kraft
Bundesrechts durchgeführt; die Zuständigkeit
wurde den Kreisen und kreisfreien Städten
übertragen; über die Frage, ob eine
Kostenerstattung erfolgen muss, wird noch zu
entscheiden sein (vgl. § 1 Abs. 4 der Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und nach
dem Bundeskindergeldgesetz).
MFKJKS Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussgesetz x x x
Seite 16
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MFKJKS Bildungs- und Teilhabeleistungen nach
§ 6b Bundeskindergeldgesetz)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz x x x
MFKJKS
Familienberatung /Beratung in Fragen der
Erziehung, bei Trennung und Scheidung ,
Personensorge, Erziehungsberatung
§§ 16, 17, 18, 28, 41 SGB VIII x x x Im Rahmen zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel erfolgt eine freiwillige
Landesförderung nach § 44 LHO (Förderrichtlinie)
der Personalkosten in Höhe von ca. 30 %
MFKJKS
Familienbildung/Angebote zur Förderung der
Erziehung in der Familie
§ 16 SGB VIII x x x Landesförderung nach dem Weiterbildungsgesetz
(WbG) NRW mit ergänzender freiwilliger
Landesförderung nach § 44 LHO (u. a. aufgrund
Förderrichtlinie)
MFKJKS
Jugendhilfe; Förderung junger Menschen in
ihrer individuellen und sozialen Entwicklung;
Unterstützung und Beratung von Eltern und
anderen Erziehungsberechtigten; Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr
Wohl; beitragen, positive Lebensbedingungen
für junge Menschen und ihre Familien zu
erhalten oder zu schaffen.
SGB VIII x x x *) *) außer: Inobhutnahmen gemäß § 42 I Nr. 3 SGB
VIII i.V.m. § 89d; Kostenerstattung durch das Land
MFKJKS
Schaffung der Grundlagen für die Ausführung
der in den §§ 11 -14 SGB VIII beschriebenen
Handlungsfelder (Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz)
Drittes AG-KJHG - (KJFöG) x x x
MFKJKS
Jugendhilfe; Kindertagesbetreuung in
Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege
SGB VIII/Viertes AG-KJHG (KiBiz) x x x *) x *) soweit nicht Bund
MGEPA
Verwirklichung des Verfassungsgebots der
Gleichberechtigung von Frau und Mann;
Bestellung von hauptamlich tätigen
Gleichstellungsbeauftragten (GB) in
kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit
mehr als 10.0000 Einwohnern; Konkretisierung
der Aufgaben und Rechte der GB
§ 5 Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW)
x x x
§ 3 Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
§ 17 Gesetz über den
Regionalverband Ruhr (RVRG)MGEPA
Verwirklichung des Verfassungsgebots der
Gleichberechtigung von Frau und Mann;
Bestellung von hauptamlich tätigen GB;
Konkretisierung der Aufgaben und Rechte der
GB
x x x
Seite 17
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
§ 5b Landschaftsverbandsordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(LVerbO)
MGEPA
insbesondere Konkretisierung der
verwaltungsinternen Aufgaben und Rechte der
GB; Erstellung und Fortschreibung der
Frauenförderpläne
Landesgleichstellungsgesetz
(LGG)
x x x
MGEPA Krankenhausaufsicht § 11 (Abs. 4) KHGG NRW x x x
MGEPA Seuchenschutz Infektionsschutzgesetz (IfSG) x x x
MGEPA
Hilfen für psychisch Kranke Maßnahmen
der unteren Gesundheitsbehörde wegen
psychischer Krankheit
§§ 5 und 9 PsychKG x x x
MGEPA
Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde auf
Unterbringung und aufgrund
krankheitsbedingten Verhaltens mit Gefährdung §§ 9 Abs. 5, 11, 12 PsychKG
x x x
MGEPA Nachsorgende Hilfe für psychisch Kranke § 28 PsychKG x x x
MGEPA Zuführung zur Unterbringung § 326 FamFG x x x
MGEPA
Planung und Umsetzung von
Gesundheitsförderung, Prävention und
Gesundheitsschutz
§§ 7 und 8 ÖGDG
x x x
MGEPA
Gesundheitsschutz, Verhütung und
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
Sicherstellung notwendigen Impfangebots
§ 9 ÖGDG
x x Teilweise Gebühren nach Landesrecht
Umweltmedizin (z.B. Schutz der Bevölkerung
vor Umwelteinflüssen, Aufklärung über
Umwelteinflüsse)
Schwangeren - und Mütterberatung
Schutz und Förderung von Kinder- und
Jugendgesundheit
Schutz und Förderung von Kinder- und
Jugendzahngesundheit
Unterstützung und Beratung von körperlich,
geistig oder seelisch Behinderten und psychisch
Kranken
Besondere Beratungsangebote bei besonders
schwerwiegenden Krankheiten und
Behinderungen, Aufklärung und Beratung zu
AIDS und anderen sexuell übertragbaren
Krankheiten
MGEPA § 10 - 15 ÖGDG x x x
MGEPA
Verwirklichung des Verfassungsgebots der
Gleichberechtigung von Frau und Mann;
Bestellung von hauptamlich tätigen GB;
Konkretisierung der Aufgaben und Rechte der
GB
x x x
Seite 18
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
Hygieneüberwachung (soweit dies durch
bundes- und landesrecthliche Regelungen
vorgeschrieben ist)
§ 17 ÖGDG
x x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA
Erfassung und Überwachung der
nichtakademischen Berufe des
Gesundheitswesens
§ 18 ÖGDG
x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA
Erstellung amtlicher Bescheinigungen,
Zeugnisse, Gutachten , soweit durch bundes-
oder landesrechtliche Regelungen
vorgeschrieben
§ 19 ÖGDG
x x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA Arzneimittelüberwachung § 20 Abs. 1 ÖGDG x x x Gebühren nach Landesrecht
MGEPA
Sozialpharmazie (Beobachtung, Dokumention,
Analyse und Bewertung des
Arzneimittelkonsums der Bevölkerung)
Aufklärung, Information und Beratung der
Bevölkerung über verantwortlichen
Arzneimittelkonsum,, Mitwirkung an
Bekämpfung des Drogen- und
Arzneimittelmissbrauchs
§ 20 Abs. 2 ÖGDG x x x
MGEPA
Erstellung Kommunaler Gesundheitsbericht,
Durchführung Kommunale
Gesundheitskonferenz, Koordination des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes als
eigenständige Aufgabe
§§ 21 - 23 ÖGDG
x x x
MGEPA
Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Abs. 1 und 2
NiSchG NRW
§ 5 Abs 4 Nichtraucher-
schutzgesetz
x x x
MGEPA
Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 5
Bundesnichtraucherschutzgesetz, die in
Verkehrsmitteln des öffentlichen
Personenverkehrs im Sinne des § 2 Nummer 2
Bundesnichtraucherschutzgesetz begangen
werden
§ 5 Abs 5 Nichtraucher-
schutzgesetz
x x x x
Seite 19
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
- Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen
Verfahrens zur Therapieunterbringung (ThUG);
- "Beteiligte" in nachfolgenden Verfahren (z.B.
spätere Aufhebung der ThUG-Unterbringung)
- Vorführung vor Gericht und Zuführung in die
ThUG-Einrichtung, sofern sich der Betroffene
nicht in der Sicherungsverwahrung oder bereits
in der Therapieunterbringung befindet
§§ 1, 2 ZustVO ThUG iVm. §§ 5 I
S.2, III S. 1, 6, III Nr. 1, 8 III-V, 11 I,
13 S. 2 und 16 I ThUG iVm. § 5 IV
LOG
x x x
MGEPA
Friedhofs- und Bestattungswesen BestG NRW x x x x Im BestG NRW sind sowohl pflichtige
Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. im Bereich des
Friedhofswesen) als auch
sonderordungsbehördliche Aufgaben (z.B. Wasser-
, Boden, Gesundheitsschutz) bestimmt.
1. Gesetz über das Apothekenwesen
2. Apothekenbetriebsordnung
3. Arzneimittelgesetz und der aufgrund dieses
Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen,
soweit nicht Bezirksregierungen zuständig sind
4. Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete
des Heilwesens, soweit nicht
Bezirksregierungen zuständig sind
5. Betäubungsmittelgesetz und der aufgrund
dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen, soweit nicht
Bezirksregierungen zuständig sind
6. Artikel 75 des Übereinkommens zur
Durchführung des Übereinkommens von
Schengen
7. Stadt Düsseldorf ist zuständige Behörde i. S.
des Arzneimittelgesetzes für die Überwachung
klinischer Prüfungen in einer Prüfstelle
MGEPA Rettungsdienst § 6 Absatz 1 RettG NRW x x x x Gebühren nach Landesrecht
Gebühren nach Landesrecht ausser zu Pkt. 6MGEPA
Verordnung über Zuständigkeiten
im Arzneimittelwesen und nach
dem Medizinproduktegesetz v.
11.12.1991
x x x
Seite 20
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
Durchführung der nachstehenden Gesetze und
Verordnungen Ergotherapeutengesetz,
Ergotherapeuten-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung, Gesetz über den Beruf
des Logopäden, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Logopäden,
Krankenpflegegesetz, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für die Berufe in der
Krankenpflege, Orthoptistengesetz, Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und
Orthoptisten, MTA-Gesetz, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für technische Assistenten
in der Medizin, Diätassistentengesetz,
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Diätassistentinnen und Diätassistenten,
Masseur- und Physiotherapeutengesetz,
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
von Masseuren und medizinischen
Bademeistern, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten,
Podologengesetz, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Podologinnen und
Podologen, Gesetz über den Beruf des
pharmazeutisch-technischen Assistenten,
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
pharmazeutisch-technische Assistentinnen und
pharmazeutisch-technische Assistenten
§ 5 der Verordnung zur Regelung
der Zuständigkeiten nach
Rechtsvorschriften für Heilberufe
(Zuständigkeitsverordnung
Heilberufe - ZustVO HB)
x x x
Erstattung für Personal- und Sachkosten für
Prüfungen in den Berufen des Gesundheitswesens
nach § 3 Abs. 4 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen
MGEPA
Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach den o.g. Gesetzen
§ 5 ZustVO HB x x x
MGEPA
Durchführung des Hebammengesetzes und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Hebammen und Entbindungspfleger
§ 4 Gesetz über die
Berufsausübung der Hebammen
und Entbindungspfleger
(Landeshebammengesetz - LHebG
NRW)
x x x Erstattungen für Personal- und Sachkosten für
Prüfungen in den Berufen des Gesundheitswesens
nach § 3 Abs. 4 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen
MGEPA Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten
§ 4 LHebG NRW x x x
Seite 21
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
Durchführung des Heilpraktikergesetzes und der
Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz
über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 5 ZustVO HB x x x
MGEPA
Aufsicht über die (freiberuflich tätigen)
Hebammen und Entbindungspfleger und
Förderung des Hebammenwesens
§ 3 LHebG NRW und § 9
Berufsordnung für Hebammen und
Entbindungspfleger (HebBO NRW)
x x x
Überprüfung der Dokumentationspflicht und
Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung von
Hebammen und Entbindungspflegern
MGEPA
Durchführung eines landesrechtlichen
Ausgleichsverfahrens nach § 25
Altenpflegegesetz vom 25.8.2003, geregelt in
einer
Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
§ 4 Gesetz zur durchführung des
altenpflegegesetzes und zur
Ausbildung in der Altenpflegehilfe
(Landesaltenpflegegesetz - AltPflG
NRW)
x x x § 8 Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
MGEPA
Erlaubniserteilung zur Führung der
Berufsbezeichnung und für die Zusammenarbeit
mit den zuständigen Behörden der
Europäischen Staaten
§1 Abs. 3 Verordnung zur
Durchführung des
Berufsanerkennungsverfahrens
und zur Regelung der
Verwaltungszusammenarbeit nach
der Richtlinie 2005/36/EG und für
Drittstaatenangehörige
(Berufsanerkennungsdurchführung
sverordnung - BerufsanDVO
NRW)
x x x
MGEPA
Durchführung der Sprachführung § 3 a) Verordnung zur
Durchführung der Prüfung von
Sprachkenntnissen nach der
Richtlinie 2005/36/EG und für
Drittstaatenangehörige für den
Bereich der nichtakademischen
Heilberufe (DV-Sprachprüf-NRW)
x x x
MGEPA
Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswirdrigkeiten nach § 121 Abs. 1 Nrn. 1
und 3 bis 6 SGB XI
§ 7 der Verordnung zur Regelung
von Zuständigkeiten nach dem
Sozialgesetzbuch
x x x Bußgeldeinnahmen fließen der Kreisen und
kreisfreien Städten zu.
MGEPA
Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
("Heimaufsicht")
§ 13 Abs. 1 Wohn- und
Teilhabegesetz vom 18.11.2008
(GV. NRW. S. 738)
x x x vorher Durchführung des Heimgesetzes als
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe; WTG hat
insoweit keine neue Aufgabe übertragen, aber
Weisungsrecht des Landes eingeführt
MGEPA
§ 6 und 7 HebBO NRW x x x
Seite 22
Anmerkungen
Bund Land
Ressort übertragene Aufgabe (stichwortartige
Beschreibung des Inhalts) Rechtsgrundlage
pflichtige
Selbstverwal-
tungsaufgabe
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung
nach Weisung
sonstige
Ausgleichs-
regelung
Aufgabenart Kostenerstattung
Gesetzgebungs-
kompetenz für die
materielle Aufgabe
keine
nach KonnexAG
MGEPA
Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig
ausreichenden und wirtschaftlichen
pflegerischen Versorgungsstruktur
§§ 8 Abs. 2, 9, 82 Abs. 3 SGB XI
i.V.m. PfG NW
x x x x § 9 Satz 3 SGB XI
Seite 23
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0003/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 09.01.2026
- Erstellt
- 07.01.2026 16:28