V/0965/2020
Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt
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Anlage A
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Anlage A zur V/0965/2020 Kurzüberblick Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Altstadt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0965/2020 V/0965/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt Beratungsfolge 08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt wird gewählt Herr Alexander Borghorst 32 Jahre alt oder wiedergewählt Herr Thomas Schmidt 59 Jahre alt. Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Altstadt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Schmidt ist bereits seit 15 Jahren als Schiedsmann im Bezirk Altstadt tätig. Das Ende seiner dritten Amtszeit macht eine Wieder- bzw. Neuwahl erforderlich. Herr Schmidt steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Herr Borghorst war bislang noch nicht als Schiedsperson tätig, hat sich aber ebenfalls bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, das Amt der Schiedsperson zu über- nehmen. Rechts- und Ausländeramt 12.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0965/2020 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frag e, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Schmidt und Herrn Borghorst erfüllt. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0965/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 12:44