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V/0965/2020

Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt

Vorlagen 04.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.12.2020, TOP 5.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1412 Zeichen

Anlage A zur V/0965/2020 
Kurzüberblick 
Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Altstadt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2052 Zeichen

V/0965/2020 
V/0965/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt wird gewählt 
 
Herr Alexander Borghorst 
32 Jahre alt 
 
oder wiedergewählt 
 
Herr Thomas Schmidt 
59 Jahre alt. 
 
Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Altstadt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Schmidt ist bereits seit 15 Jahren als Schiedsmann im Bezirk Altstadt tätig. Das Ende seiner 
dritten Amtszeit macht eine Wieder- bzw. Neuwahl erforderlich. 
Herr Schmidt steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für 
eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
 
Herr Borghorst war bislang noch nicht als Schiedsperson tätig, hat sich aber ebenfalls bereit erklärt, 
im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, das Amt der Schiedsperson zu über-
nehmen. 
Rechts- und Ausländeramt 
 
12.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0965/2020 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frag e, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Schmidt und Herrn Borghorst erfüllt. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0965/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2020
Erstellt
04.11.2020 12:44