Regionalrat Köln

V/0888/2011

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Vorlagen 21.11.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 06.12.2011, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Anlage Präambel Südost

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Beschlussvorlage

3564 Zeichen

V/0888/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
 Schützenverein Hubertus Angelmodde 
- 60-jähriges Vereinsjubiläum und Anmietung einer 
fahrbaren Vogelstange 
 500 €
   
 Ökumenischer Arbeitskreis der Gemeinden St. Ida, 
St. Bernhard, St. Agatha und Friedenskirchenge-
meinde 
- Kreuz für den Friedhof Am Hohen Ufer 
 2.000 €
   
 Arbeitsgemeinschaft des Pfarrgemeinderates der St. 
Ida Gemeinde Münster-Gremmendorf 
- Erstellung des Fundamentes zur Errichtung der 
Skulptur auf dem Kreisverkehr Erbdrosten-
weg/Vörnste Esch/Delstrup 
 
 (bis zu) 
3.000 €
 Pfarrgemeinde St. Nikolaus 
- Projekt „Leichtigkeit – Ein Dialog von Kunst und 
Glaube in der Kirche St. Nikolaus Wolbeck 
 
 500 €
 SC Gremmendorf 
- Anschaffung eines Containers für Pflegegeräte 
und als Aufenthaltsraum für Spieler am neuen 
Kleinspielfeld mit Kunstrasenplatz am Anton-
Knubel-Weg 
 2.000 €
Vorlagen-Nr.: 
V/0888/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
0 25 06/93 19 160 
E-Mail: 
Hagel@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0888/2011 
   
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2011 im Gallitzin-
Haus und Weihnachtsbeleuchtung in Angelmod-
de 
 500 €
   
 Spuren Finden e.V. 
- Durchführung des Besuchs von Nachkommen 
der jüdischen Familie Philipps in Wolbeck aus 
Anlass der Verlegung von vier Stolpersteinen für 
die Familie Philipps in Wolbeck  
 
 2.500 €
 Gewerbeverein Gremmendorf-Angelmodde e.V. 
- Bepflanzung der Blumenkübel in der Einkaufs-
straße in Gremmendorf  
- Anschaffung von zwei weiteren Kübeln 
 
 
500 €
500 €
 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. und Caritasverband für 
die Stadt Münster e.V. 
- Anschaffung eines gemeinsamen Schaukastens 
vor dem Treffpunkt Waldsiedlung 
 920 €
   
2. Nachstehende Anträge werden zurück gestellt:   
   
 KG Paohlbürger e.V. 
- Überdachung Behindertenaufzug und allgemeine Dachsanierung 
Die KG Paohlbürger wird gebeten, die Kosten für die Überdachung des Behinderten-
aufzuges und der Dachsanierung aufzuschlüsseln. 
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Restaurierungsarbeiten an der Hochkreuzanlage und Sonnenuhr an der Südseite der 
Kath. Kirche Angelmodde (Grabstätte der Fürstin Amalie von Gallitzin) 
 Die Heimatfreunde Angelmodde werden gebeten, weitere Informationen zum Projekt zu 
geben. 
   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2011   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2011 3.100  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 8.904  
Zeile 16 Bewirtung und Repräsentation 2011 916  
Insgesamt 12.920

- 3 - 
V/0888/2011 
Begründung: 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbe-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 03.06.2008 
beschlossenen Richtlinien (Anlage). 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Hagel 
 
 
 
Anlage: 
Präambel

Anlage Präambel Südost

3227 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert,    wenn sie n icht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Anton-Knubel-Weg 2
  • Am Hohen Ufer 2
  • Vörnste Esch
  • Delstrup

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0888/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37