V/0888/2011
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3564 Zeichen
V/0888/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Beratungsfolge 06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt: Schützenverein Hubertus Angelmodde - 60-jähriges Vereinsjubiläum und Anmietung einer fahrbaren Vogelstange 500 € Ökumenischer Arbeitskreis der Gemeinden St. Ida, St. Bernhard, St. Agatha und Friedenskirchenge- meinde - Kreuz für den Friedhof Am Hohen Ufer 2.000 € Arbeitsgemeinschaft des Pfarrgemeinderates der St. Ida Gemeinde Münster-Gremmendorf - Erstellung des Fundamentes zur Errichtung der Skulptur auf dem Kreisverkehr Erbdrosten- weg/Vörnste Esch/Delstrup (bis zu) 3.000 € Pfarrgemeinde St. Nikolaus - Projekt „Leichtigkeit – Ein Dialog von Kunst und Glaube in der Kirche St. Nikolaus Wolbeck 500 € SC Gremmendorf - Anschaffung eines Containers für Pflegegeräte und als Aufenthaltsraum für Spieler am neuen Kleinspielfeld mit Kunstrasenplatz am Anton- Knubel-Weg 2.000 € Vorlagen-Nr.: V/0888/2011 Auskunft erteilt: Herr Hagel Ruf: 0 25 06/93 19 160 E-Mail: Hagel@stadt-muenster.de Datum: 21.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0888/2011 Heimatfreunde Angelmodde - Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2011 im Gallitzin- Haus und Weihnachtsbeleuchtung in Angelmod- de 500 € Spuren Finden e.V. - Durchführung des Besuchs von Nachkommen der jüdischen Familie Philipps in Wolbeck aus Anlass der Verlegung von vier Stolpersteinen für die Familie Philipps in Wolbeck 2.500 € Gewerbeverein Gremmendorf-Angelmodde e.V. - Bepflanzung der Blumenkübel in der Einkaufs- straße in Gremmendorf - Anschaffung von zwei weiteren Kübeln 500 € 500 € Treffpunkt Waldsiedlung e.V. und Caritasverband für die Stadt Münster e.V. - Anschaffung eines gemeinsamen Schaukastens vor dem Treffpunkt Waldsiedlung 920 € 2. Nachstehende Anträge werden zurück gestellt: KG Paohlbürger e.V. - Überdachung Behindertenaufzug und allgemeine Dachsanierung Die KG Paohlbürger wird gebeten, die Kosten für die Überdachung des Behinderten- aufzuges und der Dachsanierung aufzuschlüsseln. Heimatfreunde Angelmodde - Restaurierungsarbeiten an der Hochkreuzanlage und Sonnenuhr an der Südseite der Kath. Kirche Angelmodde (Grabstätte der Fürstin Amalie von Gallitzin) Die Heimatfreunde Angelmodde werden gebeten, weitere Informationen zum Projekt zu geben. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2011 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 3.100 Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 8.904 Zeile 16 Bewirtung und Repräsentation 2011 916 Insgesamt 12.920 - 3 - V/0888/2011 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbe- zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (Anlage). Im Auftrag gez. Hagel Anlage: Präambel
Anlage Präambel Südost
3227 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie n icht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Anton-Knubel-Weg 2
- Am Hohen Ufer 2
- Vörnste Esch
- Delstrup
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0888/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37