Mandari Insight

3869/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen“ - 2802/2019

Beschlussvorlage Ausschuss 16.12.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 1.1

Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 37. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 03.12.2019

· application/pdf

Ansehen

2802_2019_Anlage_1_Buergereingabe_Beacons

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 37. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 03.12.2019

1409 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 09.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschri ft der 37. Sitzung des 
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden  vom 03.12.2019  
öffentlich 
1.1 zurückgestellt: Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche 
Bereitstellung der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen“ 
2802/2019 
Frau Prof. Dr. Killersreiter, Grüne, berichtet von einem Telefonat mit der Stabsstelle 
Digitalisierung, die sich für die lange Bearbeitungszeit entschuldige. Die Stadtwerke 
wurden einbezogen und haben zwischenzeitlich geantwortet. Die Vorlage sei aber 
noch nicht freigegeben und die Stabsstelle könne aufgrund anderer Termine heute 
nicht an der Sitzung teilnehmen. Daher erwarte man in der nächsten Sitzung des 
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden die Beantwortung der Fragen. An-
sonsten müsse man vermuten, dass der Petent die richtige Frage gestellt habe. 
 
Herr Schneider, SPD, ergänzt, dass man durch Internetrecherche erfahren habe, 
dass ein namhafter Plakatwerber, der auch im Zusammenhang mit dem Stadtwerbe-
konzept unterwegs sei, bundesweit über 100.000 Beacons an seinen Plakatwänden 
aufgehängt habe. Daher sei die Frage aktueller denn je und, ob das mit den Werbe-
verträgen der Stadt Köln konform gehe.

2802_2019_Anlage_1_Buergereingabe_Beacons

817 Zeichen

Do 25.10.2018 11:25 
Anregung nach § 24 GO NRW 
An 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit sogenannten "Beacons" lassen sich seit einigen Jahren die Positionen von Personen im 
öffentlichen Raum sehr zielgenau erfassen. 
Zumeist weiß der Bürger / die Bürgerin von dieser Erfassung seiner Person jedoch nichts, da 
diese Information z.B. in der Anwendung von Smartphone-Apps Verwendung findet. 
 
Daher meine Frage: 
* Wie viele Beacons sind der Stadt Köln auf städtischen Flächen bekannt? 
 
Meine Anregung: 
* Bereitstellung der bekannten Beacons als OpenData auf der Plattform www.offenedaten-
koeln.de 
* Bereitstellung eines Kartenlayers der Beacon-Standorte auf www.stadt-koeln.de 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

4764 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I/D2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3869/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons 
auf verschiedenen Plattformen„ - 2802/2019 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Nach Ergänzung der ursprünglichen Stellung-
nahme (2802/2019) und der darin geforderten Aufklärung der widersprüchlichen Aussagen, empfiehlt 
die Verwaltung die vom Petenten geforderten Aspekte nicht weiter zu verfolgen.  
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

2 
Begründung: 
Die Nutzung der iBeacon-Technologie ist im Werbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der 
Stadtwerke Köln GmbH nicht enthalten.   
 
Die beschriebene Technologie wird seitens der Konzessionäre in Köln bisher nicht genutzt. Wie in der 
Vorlage 3672/2016 mitgeteilt, wurden die zunächst ohne Legitimierung durch den Vertrag mit den 
Stadtwerken genutzten iBeacons von der Firma Wall GmbH wieder außer Betrieb genommen (Nie-
derschrift über die 24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Mon-
tag, dem 09.10.2017) 
Nach Mitteilung der Stadtwerke Köln GmbH vom 25.09.2019 werden, wie auch in der ursprünglichen 
Antwort dargestellt von den Firmen Ströer und Wall auch aktuell keine iBeacon-Technologie an ihren 
Werbeträgern eingesetzt.  
 
Im Kontext der vom Petenten angesprochenen Ausschreibung der KVB wird dort wie folgt erwidert: 
Die KVB möchte im Rahmen der KVB-Rad Ausschreibung den Einsatz von iBeacons testen. Ob die-
se Technologie zum Einsatz kommt, ist aber noch offen. So liegt ein Problem der heutigen Leihrad-
generation in der schlechten Ortungsqualität per GPS. Durch die Vorgaben der Stadt bezüglich Quali-
tätsvereinbarung Mikromobilität und der Verzicht auf feste Stationen, sind die Anforderungen an eine 
schnelle und genaue Positionsbestimmung stark gestiegen. Diese sind mit der konventionellen GPS-
Ortung in Rädern ohne eigene Energieversorgung nicht zu gewährleisten bzw. wettbewerbsfähig im 
Markt anzubieten.  
  
Für 20 Standorte soll daher zunächst die Beacon-Technologie im Rahmen eines Piloten getestet 
werden. Der Einsatz ist ausschließlich zur direkten Ortung der Räder bestimmt. Durch die Kommuni-
kation zwischen Rad und Beacon soll sich die Position der Räder schnell und sicher ermitteln lassen. 
Weitere Anwendungen sind nicht geplant. Das Thema Datenschutz hat in der Ausschreibung einen 
hohen Stellenwert. Mit der Vergabe muss der Auftraggeber einen ADV-Vertrag unterzeichnen, der 
ihm eine Verwendung der Beacon-Technologie über den oben beschriebenen Zweck hinaus unter-
sagt.  
 
Insbesondere in der Standortzone soll das wilde Abstellen verhindert und das korrekte Abstellen auf 
den hierfür ausgewiesenen Flächen sichergestellt werden. Dies gilt auch für in der Qualitätsvereinba-
rung definierte Ausschlussgebiete in der Innenstadt.  
 
Der Datenschutzbeauftragte der KVB urteilt zu dem Aspekt des Datenschutzes wie folgt: „Der Ein-
satz/Betrieb  von Standard-Beacons ist aus Datenschutzsicht unproblematisch. Sie funktionieren 
nach dem Leuchtfeuerprinzip und senden lediglich ein Signal und erfassen keine personenbezogenen 
Daten. 
Lediglich auf der Empfänger Seite (z.B. Handy) könnten diese Daten mit einer Person „verknüpft“ 
werden. Dieses sollte verhindert bzw. wenn doch gewünscht „transparent und datenschutzkonform“ 
gemacht werden.“ 
 
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich bei iBeacons um BLE (Bluetooth Low Energy) 
Advertisement Pakete, mit einem Apple spezifischem Inhalt handelt. Insofern gibt es auch noch eine 
Vielzahl von anderen Geräten, die keine "iBeacon" sind, sich aber sehr ähnlich verhalten. Diese Ge-
räte darf jeder ohne Genehmigung aufstellen, insofern gibt es keine zentrale Registrierungsinstanz. 
Eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur hinsichtlich weiterer Standorte wäre somit erfolglos. Eine 
Verpflichtung der Stadt zur Erfassung solcher Geräte existiert nicht. 
Um der Frage einer möglichen freiwilligen Bestandserhebung solcher Geräte nachzugehen, wurde 
Kontakt zu Mitgliedern der hiesigen OpenData-Community aufgenommen. Diese stellen zwei mögli-
che Erhebungswege dar: 
 
Da es sich um Bluetooth Geräte handelt, sendet jedes iBeacon eine MAC Adresse mit, die es eindeu-
tig (theoretisch) identifiziert. Somit wäre es möglich, die Geräte zu zählen. Dazu könnte man 
1.) mit hohem Aufwand die Stadt begehen und Geräte suchen und erfassen oder Crowdsourcen 
2.) Stichproben nehmen und die Anzahl Geräte hochrechnen 
Zuverlässig oder Zielführend wäre das nach dortiger Sicht nicht.

3

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3869/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.12.2019
Erstellt
06.11.2019 15:52