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4247/2019

Energetische Gebäudeanalyse für das Museum für Ostasiatische Kunst (MOK)

Mitteilung Ausschuss 06.01.2020

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Energetische-Analyse-MOK

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

437 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 06.12.2020 
 4247/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 
 
Energetische Gebäudeanalyse für das Museum für Ostasiatische Kunst (MOK) 
Die Energetische Gebäudeanalyse für das Museum für Ostasiatische Kunst (MOK) wird zur Kennt-
nisnahme gegeben. 
 
gez. Greitemann

Anlage 1 - Energetische-Analyse-MOK

124675 Zeichen

MOK I Museum für Ostasiatische Kunst 
 
MOK 
Museum für Ostasiatische Kunst 
 
Universitätsstr. 100 
50674 Köln 
 
ENERGIEBERATER 
Stadt Köln | Gebäudewirtschaft 
Dipl.-Ing. Architekt Andreas Kaiser 
Energieberater für Baudenkmale 
Mitarbeit / TGA 
Dipl.-Ing. Birgit Mataré 
ENERGETISCHE GEBÄUDEANALYSE 
ENERGIEPOTENTIALANALYS E ZUR SPARSAMEN UND RATIONELLEN  
ENERGIEVERWENDUNG IN GEBÄUDEN  
 
Erscheinungsdatum: November 2019

MOK I Museum für Ostasiatische Kunst 
2 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 EINLEITUNG .................................................................................................................................................................. 3 
1.1 Allgemein ............................................................................................................................................................... 3 
1.2 Aufgabenstellung ................................................................................................................................................... 3 
1.3 Zusammenfassung vorab ....................................................................................................................................... 6 
1.4 Empfehlung von Massnahmen ............................................................................................................................... 9 
1.5 Priorisierung von Massnahmen .............................................................................................................................. 9 
1.6 Hinweise ............................................................................................................................................................... 10 
2 VERFAHREN DER ENERGETISCHEN BEWERTUNG ............................................................................................... 11 
2.1 Bilanzierung nach DIN V 18599 ........................................................................................................................... 11 
3 BESCHREIBUNG DES IST-ZUSTANDES DES GEBÄUDES...................................................................................... 12 
3.1 Allgemeine Gebäudedaten ................................................................................................................................... 12 
3.2 Ansichten ............................................................................................................................................................. 13 
3.3 Baulicher Zustand und Wärmedämmung der Gebäudehülle................................................................................ 14 
3.4 Erfolgte energetische Verbesserungen ................................................................................................................ 15 
3.5 Wärmetechnische Einstufung der Gebäudehülle ................................................................................................. 16 
3.6 Zusammenstellung der Zonen .............................................................................................................................. 18 
3.7 Konditionierung der Zonen ................................................................................................................................... 19 
3.8 Heizungsanlage ................................................................................................................................................... 20 
3.9 TrinkWarmwasseranlage ...................................................................................................................................... 21 
3.10 Kälteanlage .......................................................................................................................................................... 22 
3.11 RLT-Anlage .......................................................................................................................................................... 23 
3.12 Beleuchtung ......................................................................................................................................................... 24 
3.13 Energiebilanz des Gebäudes (Bedarfsbezogen) .................................................................................................. 25 
3.14 Gemessener Energieverbrauch ........................................................................................................................... 26 
3.15 Berechnungsgrundlagen und Verbrauchsabgleich ............................................................................................... 27 
4 ENERGETISCHES SANIERUNGSKONZEPT .............................................................................................................. 28 
4.1 Ziele ..................................................................................................................................................................... 28 
4.2 Energetische Einflussfaktoren .............................................................................................................................. 29 
4.3 Vorteile der energetischen Sanierungsmassnahmen im MOK ............................................................................. 30 
4.4 Empfehlungen für die Gesamtsanierung in einem Zug .......................................................................................... 30 
4.5 Sanierung in Schritten / Priorisierung ................................................................................................................... 30 
4.6 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung .............................................................................................................................. 31 
4.7 Energie- und Schadstoffeinsparungen ................................................................................................................. 35 
5 MASSNAHMEN ZUR ENERGIEEINSPARUNG ........................................................................................................... 37 
5.1 Einzelmassnahmen .............................................................................................................................................. 37 
6 BESCHREIBUNG ZU MASSNAHMEN ........................................................................................................................ 46 
6.1 Dach ..................................................................................................................................................................... 46 
6.2 Fenster ................................................................................................................................................................. 46 
6.3 Kellerdeckendämmung......................................................................................................................................... 47 
6.4 Photovoltaikanlage ............................................................................................................................................... 47 
6.5 LED-Beleuchtung ................................................................................................................................................. 47 
6.6 Kälte / Wärme / RLT ............................................................................................................................................. 49 
6.7 Nutzungsanpassung ............................................................................................................................................ 49 
7 BEGRIFFE .................................................................................................................................................................... 50 
7.1 Begriffe und Definitionen ...................................................................................................................................... 50 
8 ANHANG ...................................................................................................................................................................... 52 
8.1 Unterlagen für die Bestandsanalyse .................................................................................................................... 52 
8.2 Daten der Bestandsanalyse (Anhang im pdf) ....................................................................................................... 52 
8.3 Verwendete Normen ............................................................................................................................................ 53 
8.4 Verwendete Rechenverfahren und Programme ................................................................................................... 53

MOK I Museum für Ostasiatische Kunst 
3 
1 EINLEITUNG 
1.1 ALLGEMEIN 
Wie in den jährlichen Energieberichten der Gebäudewirtschaft  dokumentiert, weisen die Museen der Stadt 
Köln vergleichsweise sehr hohe Energieverbräuche auf. Das triff t auch für das hier betrachtete  Museum für 
Ostasiatische Kunst – MOK – zu. Das Museum für Ostasiatische Kunst wurde 1977 nach einem Entwurf des 
japanischen Architekten Kunio Mayekawa erbaut und 2011 auf Grund der architektonischen Qualität und als 
bedeutendes Beispiel japanischer Baukunst, unter Denkmalschutz gestellt. 
Besonders zu erwähnen sind, neben den eindrucksvollen Ausstellungsräumen mit akzentuierter Beleuchtung 
und abwechslungsreichen Raumfolgen , das zentrale Foyer mit Gastronomie und der direkten L age am 
Aachener Weiher, sowie der japanische Garten im Innenhof. 
Das Museum beinhaltet, neben den Ausstellungsräumen auch einen Vortragssaal, Buchladen, Gastronomie, 
Restaurationsbereich, Depots, Verwaltungsbereich, sowie Technik- und Serviceräume und eine Hausmeister-
wohnung, et cetera, wodurch hohe Anforderungen an die Anlagentechnik, Baukonstruktion und Bauphysik 
gestellt werden. 
1994 erfolgte eine Umnutzung im Bereich Verwaltung sowie eine Erweiterung der Ausstellungsfläche und 
Bibliothek. Neben baulichen Veränderungen wurden darüber hinaus bereits einige Maßnahmen zur Energie-
einsparung ausgeführt, wie zum Beispiel Umstellung von Heizung/Warmwasser auf Fernwärme, Erneuerung von 
Kältemaschine und einzelnen Klimaanlagen, Umstellung von großen Teilen der Beleuchtung auf LED, und 
vieles mehr. Der verbleibende Energieverbrauch befindet sich jedoch immer noch auf hohem Niveau. Das 
Gebäude, wie auch die Anlagentechnik bieten somit noch reichlich Potential für weitere Einsparungen. 
1.2 AUFGABENSTELLUNG 
Im Zeitalter der Energiewende, ausgelöst durch Klimaerwärmung, endliche r Rohstoffe und zunehmender 
Umweltzerstörung durch Industrialisierung und anhaltendem Bevölkerungswachstum, kommt dem effizienten 
Umgang mit Energie eine stetig wachsende Bedeutung zu. Mit Hinblick auf schmelzende Polkappen, Wald-
sterben, zunehmenden Unwetterereignissen und Dürreperioden, umstrittene Energiegewinnung wie Fracking 
und Rohstoffförderung in  geschützten Ökosystemen, Plastikstrudel in den Ozeanen, Abholzung der 
Regenwälder, bei steigendem Lebensstandard der Schwellenländer, ist ein zeitnahes Handeln  erforderlich. 
Dieses Bewusstsein wird mittlerweile von immer breiteren Schichten der Bevölkerung und politischen Gremien 
getragen und spiegelt sich zunehmend in den Entscheidungen der Politik wider. Vor diesem Hintergrund sind 
gerade Städte und Kommunen angehalten ihren Betrag dazu zu leisten und zukunftsweisende Projekte 
umzusetzen um ihrer Vorbildfunktion nac hzukommen. Gemessen an der langen Nutzungsdauer des 
kommunalen Gebäudebestands sind nachhaltige Entscheidungen zu bevorzugen und auch längere 
Amortisationszeiten wirtschaftlich sinnvoll.  Folgerichtig sind Erstellungs - und Betriebskosten somit nicht 
getrennt, sondern gemeinsam in den Lebenszykluskosten zu betrachten . Damit kommt  den Energiekosten, 
als maßgeblicher Anteil der Betriebskosten, eine große Bedeutung zu. 
Bezogen auf die Gebäudebewirtschaftung geht es ganz allgemein darum Nutzungsanforderungen, in der Regel 
mit Hilfe von  Energieeinsatz, zu erfüllen . Beispiel für eine solche Energiedienstleistung ist das beheizte / 
gekühlte Gebäude, die gesamte Beleuchtung, aber in Museen  auch eine konstante Luftfeuchtigkeit und 
Temperatur zum Schutz der Exponate. Vielfach ist es möglich, ein und dieselbe Energiedienstleistung durch 
eine effiziente Ausführung mit d eutlich gemindertem  Energieeinsatz zu erreichen. Zum Beispiel kann eine 
behagliche Gebäudetemperierung bei einer effizienten  Wärmedämmung mit ei nem erheblich geringeren 
Energieeinsatz erreicht werden und so die Energieproduktivität nachhaltig gesteigert werden.  Aus diesem 
Grund sind bei Pro jekten der Stadt Köln, gemäß den  gültigen Energieleitlinien, hohe Dämmstandar ds bei 
Sanierung und Neubau vorgeschrieben.

MOK I Museum für Ostasiatische Kunst 
4 
Jeglicher Energieverbrauch stellt einen Eingriff in die Natur dar und sollte hinsichtlich Umweltbelastungen und 
Generationenverantwortung kritisch betrachtet werden . Die Folgen sind Ressourcenverknappung, Klima -
veränderung, Luftverschmutzung und andere Emissionen wie diverse Schadstoffe, Lärm und Wärme et cetera 
Der Bericht der Enquetekommis sion des Deutschen Bundestages stellt fest, dass die globale 
Klimaveränderung (Treibhauseffekt) ursächlich mit der Art der Energieumwandlung (fossile Brennst offe) und 
dem Ausmaß des Kohlendioxid- (CO2-) Ausstoßes zusammenhängt. Sie fordert deshalb drastische Maßnahmen 
zur Verringerung der CO2-Emissionen. 
Neben den ökologischen Auswirkungen haben diese Maßnahmen zur CO2-Verminderung auch eine wichtige 
wirtschaftliche Funktion. So wird die Energieeinsparung zu einem maßgeblichen Schlüssel zur Entkoppelung 
von Ressourcenverbrauch und Wirtschaftswachstum. Der Bericht betont, dass im Einsparen von Energie eine 
wesentliche Ressource künftiger Energie versorgung liegt. Dieses riesige Potenzial zu nutzen, führt nicht zur 
Einschränkung von Lebensqualität, sondern hilft in seiner Nachhaltigkeit, die Belastung der nachfolgenden 
Generationen zu vermindern. 
Vor diesem Hintergrund ergeben sich gerade für Besitzer und Betreiber von Immobilien Chancen, Strategien 
zur effizienteren Bewirtschaftung zu entwickeln und von deren Ergebnissen zu profitieren. Dabei können häufig 
auch weitere Vorteile erzielt werden.  
Folgende Ziele sind dabei anzustreben: 
Gebäude und Anlagen 
 energetisch zeitgemäßer Stand 
 Anteil regenerativer Energieträger erhöhen 
 bauphysikalische Schwachstellen beseitigen  
 Anforderungen an Museumsnutzungen verbessern (beispielsweise UV-Schutz, Klimastabilität…) 
Wirtschaftlichkeit 
 Effizienzmaßnahmen mit Instandhaltungsmaßnahmen koppeln  
 Energiekosten deutlich senken 
 Auswirkung von Energiepreissteigerungen mindern 
 Amortisation möglichst innerhalb der Nutzungszeit erreichen 
 staatliche Fördergelder nutzen 
Umwelt 
 CO2-Emissionen und Ressourcenverbrauch senken 
 Generationenverantwortung wahrnehmen 
 Klimaschutzziele unterstützen 
Kern dieser Untersuchung ist es , geeignete Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln, um den Energie-
verbrauch auf ein möglichst geringes Niveau zu senken  und gegebenenfalls durch erneuerbare Energien zu 
decken. Zunächst soll nachfolgend untersucht werden, wo  sich der Energieverbrauch im Einzelnen her leitet 
und welche Maßnahmen zur Verbesserung des derzeitigen Verbrauchs ergriffen werden können. Es wird 
immer auch der Zustand der betreffenden Gebäudebauteile und Anlagentechnik berücksichtigt. Dabei sind 
Maßnahmen, die sich vorzugsweise mit notwendigen konstruktiven Instandhaltungsmaßnahmen decken , auf 
Grund der hohen Wirtschaftlichkeit, von besonderer Bedeutung. Daneben sind die strukturellen Belange des 
Betreibers und des Denkmalschutzes, sowie die Komfort- und Nutzungsanforderungen in besonderem Maße 
zu berücksichtigen.

MOK I Museum für Ostasiatische Kunst 
5 
Die gewählten Maßnahmen sollten bei der nachfolgenden  Umsetzung nach Möglichkeit als Maßnahmen-
kombination ausgeführt werden und sich dabei in bauphysikalischer und technischer Hinsicht ergänzen.  
Im nachfolgenden Bericht werden die möglichen Wege zum Ziel der Einsparung von Energie und die damit 
verbundene Senkung de r Energiekosten und Schadstoffe missionen aufgezeigt. Auf Grundlage einer gründ-
lichen Bestandsaufnahme der Örtlichkeit, den ermittelten Nutzungsprofilen, sowie den zur Verfügung gestellten 
Unterlagen wurde eine computergestützte Energiediagnose erstellt. 
Dazu wurden aus den bau - und anlagentechnischen Daten die Energieströme des Gebäudes ermittelt. Die 
Energieströme setzen sich aus den Transmissionswärmeverlusten (Wärmedur chgang) der Gebäudehülle, 
insbesondere der Fenster, der Außenwände, der Geschossdecken und den Dachflächen zusammen , sowie 
den Lüftungsverluste n des Gebäudes  und den Verlusten der Anlagentechnik, wie Heizungs -, Klima -, und 
Lüftungsanlagen sowie der Beleuchtung und Warmwasserbereitung. 
Nach der Ermittlung des Ist-Zustandes werden die Schwachstellen analysiert und individuelle Maßnahmen zur 
Sanierung entwickelt. Die Effektivität der Maßnahmen wird anhand der voraussichtlichen Energieeinsparung, 
Wirtschaftlichkeit und Schadstoffbelastung beurteilt. Die hier vorliegende Energieberatung zielt im Optimalfall 
auf eine Sanierung durch Kombinationen aller Maßnahmen hin. In dieser Untersuchung  wurden die Maß -
nahmen einzeln analysiert und dargestellt, um deren energetische und wirtschaftliche Auswirkungen deutlich 
zu machen. Im Rahmen einer späteren Umsetzung können diese Einzelmaßnahmen, entsprechend der 
Betreiberwünsche, den technischen Notwendigkeiten, dem Kosten -Nutzen-Verhältnis und gegebenenfalls 
Förderprogrammen zu sinnvollen Kombinationen, zusammengefasst werden. 
In dem vorliegenden Bericht wurden die Berechnungen in Anlehnung an die betreffenden DIN-Normen und an 
die Energie-Einsparverordnung 2016 ( EnEV-2016) durchgeführt. Dem so berechneten E nergiebedarf wird 
nachfolgend der vorhandene Energieverbrauch gegenübergestellt. Da bei der Bedarfsberechnung von einem 
"Normnutzerverhalten" ausgegangen wird, ergeben sich in der Regel Differenzen zwischen dem theoretisch 
berechneten Energiebedarf  und des  tatsächlich entstandenen Energieverbrauch s. Zur Angleichung dieser 
Werte wird vorab ein Bedarfs-Verbrauchsabgleich durchgeführt und die Differenz bereinigt. 
Dieser Bericht soll helfen, wirtschaftlich sinnvolle und umweltentlastende Maßnahmen zur Energieeinsparung 
an dem Gebäude durchzuführen. Zu beachten ist hierbei, dass die im Bericht genannten Kosten und voraus -
sichtlichen Einsparungen Richtwerte darstellen  und von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen können.  
Im Rahmen einer späteren Umsetzung der Maßnahmen sind eine detail lierte Planung, sowie eine darauf 
basierende Überprüfung der Berechnung vorzunehmen.

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6 
1.3 ZUSAMMENFASSUNG VORAB 
Die nachfolgenden Unter suchungen zeigen, dass das Gebäude  an der Gebäudehülle  erhebliches Potential 
zur Energie- und Kosteneinsparung birgt. 
Dazu wurden im Rahmen der technischen Möglichkeiten Einzelmaßnahmen entwickelt und hinsichtlich Energie-
einsparung, Kostenaufwand, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten untersucht und dargestellt. 
Die Einsparpotentiale der Maßnahmen sind im Einzelnen höchst unte rschiedlich, erreichen aber in i hrer 
Summe eine beachtliche Größe. Viele Maßnahmen erzielen n eben der Energie- und Kosteneinsparung noch 
weitere Vorteile. So führt Mod. 2 / Fenster zusammen mit der Mod. 3 / Kellerdeckendämmung zu einer deutlich 
höheren Behaglichkeit der betreffenden Zonen, insbesondere im Foyer-Bereich, der zurzeit häufig unzumutbare 
Über- und Untertemperaturen aufweist. Die Mod. 5 / LED führen zusätzlich zu einer geringeren UV-Belastung, 
größeren Wartungszyklen und verminderten Kühllasten. Eine verbesserte Gebäudehülle entlastet darüber 
hinaus die Klimaanlagen und verbessert die oft schwierige Regelbarkeit der Klimawerte. 
Bauteil /Auszug Fläche | m2 U-Wert | W/(m²K) 
AF04 - EG-Foyer-Fenster-Einfachverglasung 303,15 6,00 
FB01 - EG-Boden-ungedämmt 1.755,86 2,05 
DA02 - EG-Dach/Ausstellung – alt + Foyer 1.782,58 0,39 
IW02 – KG-Innenwand-STB-25cm 925,11 2,08 
DA03 – EG-Dach-Ausstellung-neu 768,64 0,39 
AW02 – EG-Außenwand 55 cm 384.95 0,51 
AF02 – EG-Fenster-Ausstellung-neu-Hof 96,02 2,30 
  
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
14.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energiekosteneinsparung | jährlich €/a

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7 
Wärmeverluste einzelner Gebäudebauteile: Die schlechten klimatischen Zustände  im Foyer-Bereich lassen 
sich überwiegend aus den unzeitgemäßen Bauteilen wie Glasfassade und Kellerdecke zurückführen. Durch 
die schwache Wärmedämmung bedingten Transmissionswärmeverluste lassen sich durch das bestehende 
Heizungssystem zur Zeit  nicht decken. Eine Sanierung dieser Bauteile wird die Behaglichkeit deutlich 
verbessern und eine zeitgemäße Nutzung von Foyer und Café maßgeblich unterstützen. 
 
Bauteile Transmission kWh Transmission % Flächenanteil % 
AF04 - EG-Foyer-Einfachverglasung 154.471 24 3 
FB01 - EG-Fußboden-ungedämmt 80.645 13 18 
DA02 - EG-Dach-Ausstellung-alt + Foyer 60.276 9 14 
IW - KG-Innenwand-STB-25 cm 42.817 7 7 
DA03 - EG-Dach-Ausstellung-neu 31.863 5 8 
restliche Bauteile 271.496 42 51 
gesamte Bauteile 641.568 100 100 
Der Wärmeverlust über die  Einfachverglasung AF04 -Foyer beträgt bei 3 % Flächenanteil fast ¼ der 
Gesamtverluste. Ebenso ist der Anteil des ungedämmten Fußbodens FB01 (Ausstellung, Saal, Neben -
räume/EG) sehr hoch. Der Sanierung dieser Bauteile sollte eine hohe Priorisierung eingeräumt werden. Hier 
sind hohe Energieeinsparungen und klimatische Verbesserungen zu erwarten. 
  
AF04 - EG-Foyer-Einfachverglasung / 24%
FB01 - EG-Fußboden-ungedämmt / 13%
DA02 - EG-Dach-Ausstellung-Alt + Foyer / 9%
IW - KG-Innenwand-STB 25 cm / 7%
DA03 - EG-Dach-Austelllung-Neu / 5%
restliche Bauteile / 42%
Wärmeverluste von Bauteilen | Anteil Bauteiltransmission in Prozent

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8 
Langfristig erzielen die meisten Maßnahmen auch wirtschaftlich hohe Einsparungen. Der energetische 
Mehraufwand wird dabei über die Lebensdauer der Bauteile deutlich gedeckt. Bei der Modernisierung der 
Kellerdecke stehen eher bauphysikalische und klimapolitische Ansprüche im Vordergrund einer Entscheidung. 
Ergänzend zur Gebäudehülle ist die Optimierung der Klimaanlagen von sehr hoher Bedeutung für die 
Energieeinsparung und den Schutz der Exponate. Hierzu werden nachfolgend auf Seite 43 Verbesserungen 
aufgeführt, die nennenswerte Einsparungen erwarten lassen. Eine genauere Quantifizierung der zu erwartenden 
Einsparungen war auf Grund des selten ausgeführten und überalterten Anlagensystems nicht möglich. 
  
0 €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
350.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energetische Mehrkosten
energetische Mehrkosten
Gesamteinsparung / Lebenszyklus
0 €
200.000 €
400.000 €
600.000 €
800.000 €
1.000.000 €
1.200.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Anteil Energetische Mehrkosten zu Vollkosten
Investitionskosten / Vollkosten
energetische Mehrkosten in Euro

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9 
Der Anteil der energetischen Mehrkosten kann zwischen von 0 bis 100 % betragen.  
Mit den Jahren hat sich ein erheblicher Sanierungsstau aufgebaut. Im Rahmen einer wirtschaftlichen 
Vorgehensweise empfiehlt es sich, die energetischen Verbesserungen mit den erforderlichen Instandhaltungs-
maßnahmen zu ko ppeln. Dabei ist für die energetische Verbesserung  meist nur ein geringer zusätzlicher  
Aufwand erforderlich und eine hohe Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist gewährleistet. Bei der Modernisierung 
von Dach und in Teilen der  raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen treten keine energetischen Mehrkosten auf, 
da die energetischen Verbesserungen schon durch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.  
Die energetischen Mehrkosten lassen sich in 3 Kategorien fassen. 
A) Instandhaltungsmaßnahme ohne zusätzlichen energetischen Mehraufwand (zum Beispiel Dach) 
B) Instandhaltungsmaßnahmen mit zusätzlichem energetischem Mehraufwand (zum Beispiel Fenster) 
C) Rein energetisch motivierte Maßnahmen (Kellerdeckendämmung, Photovoltaik (PV)) 
Der Aufwand für Maßnahmen der Kategorie A und B weist damit in der Regel kurze Amortisationszeiten auf, 
die der Kategorie C unterscheiden sich hier je nach Maßnahme. 
1.4 EMPFEHLUNG VON MASSNAHMEN 
Der Erneuerung der Glasfassade im Foyer wird auf Grund der unzum utbaren klimatischen Zustände höchste 
Priorität zugesprochen. Die bestehende raumhohe Glasfassade mit Einfac hverglasung entspricht in kein er 
Weise heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz, was folglich dazu führt, dass die erforderlichen 
Raumtemperaturen im Winter - wie auch im Sommerbetrieb nicht eingehalten werden können.  Durch den 
Austausch der Glasfassade gegen denkmalgerechte Metallprofile mit 3 -fachverglasung werden sich wieder 
behagliche Klimawerte im Foyer und Caf ébereich einstellen und darüber hinaus hohe Energieeinsparungen 
erzielen lassen. In Mod. 2 / Fenster sind zusätzlich weitere Fenster von Ausstellung, Büros, Bibliothek und 
Nebenräumen enthalten, die aber nach Ablauf Ihrer Lebenszeit, circa 2025 - 2030 ausgetauscht werden sollen. 
Weitere nennenswerte Einsparungen können durch Ertüchtigung der alten RLT -Anlagen erzielt werden. 
Insbesondere die Anlagen RLT 2 / Kunstarbeitsraum und RLT 5 / Buchladen sind hier zu nennen, da sie nur 
noch eingeschränkt funktionstauglich sind und eine  nutzungsgerechte Konditionierung technisch deutlich 
einfacher sichergestellt werden kann. Für RLT 2 / Kunstarbeitsraum könnte, in Abstimmung mit dem Museum, 
auf eine energieintensive Anlage mit Kühlung der Räume verzichtet werden und durch eine RLT mit 
ausschließlicher Heizungs- und Lüftungsfunktion ersetzt werden. Für RLT 5 / Buchladen wird eine Zusammen-
legung mit einer erneuerten RLT-6 / Saal, mit ausschließlicher Heizungs- und Lüftungsfunktion, empfohlen. 
Ebenfalls ein hohes Einsparpotential bietet die Mod.4/LED durch einen Austausch der Leuchtmittel, 
beziehungsweise Leuchten in Ausstellung -neu und Saal, Büros, Bibliothek sowie den Nebenräumen, wie 
Flure, Lager, Depots, et cetera. Dieser Austausch kann sukzessive von den Haushandwerkern vorgenommen 
werden und führt mittelfristig zu deren Arbeitsentlastung durch die lange Lebensdauer der LED. Im 
Ausstellungs- und Depotbereich bietet die LED -Beleuchtung darüber hinaus einen verbesserten UV -Schutz 
für die Exponate. 
1.5 PRIORISIERUNG VON MASSNAHMEN 
Die aufgeführten Modernisierungsmaßnahmen können weitgehend unabhängig voneinander einzeln durch -
geführt werden. Es bestehen nur für die Maßnahmen Dach und Photovoltaik konstruktive, beziehungsweise 
bauorganisatorische Abhängigkeiten. 
Von größerem Einfluss ist eine zeitliche Priorisierung auf Grund einer konstruktiven, nutzungsbedingten oder 
energetischen Dringlichkeit. Diese sind in nachfolgende Zeiträume einzuordnen.

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10 
Maßnahme Fenster, RLT, Heizungsverteilung ........  / Priorität 1  = kurzfristig / < 3 Jahre 
Maßnahme Dach, PV, LED .....................................  / Priorität 2  = mittelfristig / 3 - 5 Jahre 
Maßnahme Kellerdecke ...........................................  / Priorität 3  = langfristig / 5 - 10 Jahre 
Anmerkung: Bei Festlegung der Abfolge aller Einzelmaßnahmen sind hier organisatorische Abläufe des 
Museums von großer Bedeutung. Es sollten aber auch Bauteilzustand und Lebensdauer als maßgebliche 
Kriterien zur Entscheidung für eine Sanierung einfließen. 
1.6 HINWEISE 
Die Randdaten der Wirtschaftlichkeit sind gewissenhaft, weder zu Gunsten noch zu Ungunsten einer 
Investition gewählt. Insbesondere bei den Investitionskosten handelt es sich um Schätzkosten, wie sie im 
Rahmen der Energieberatung üblich sind. Bei künftigen Investitionen sollten zunächst die vollständigen 
Kosten, inklusive aller Vor- und Nebenarbeiten, berechnet werden und im Zuge einer Ausschreibung immer 
genügend Vergleichsangebote eingeholt werden. 
Die Energieberatung stellt ausdrücklich eine Grobanalyse d ar, die zur Eruierung der Möglichkeiten und 
Potentiale hinsichtlich Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten d ient. Sie entspricht 
bezüglich ihrer Genauigkeit und Detailbetrachtung in etwa einer Vorplanung im Hochbau.  
Im Vorfeld einer weiteren Umsetzung der Maßnahmen sind hier genauere Untersuchung hinsichtlich Bedarfs-
analyse, Bauphysik, detail lierte Planung, Kostenermittlung und aktuelle Fördermöglichkeiten, et cetera  
erforderlich. Es wird also, dem Planungsfortschritt entsprechend, a uf eine zunehmende Detailtiefe und 
Genauigkeit hingearbeitet. 
Die hier zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit angegebenen Kosten sind energetische Mehrkosten, das heißt 
Kosten die durch den erhöhten Aufwand für die energetische Ertüchtigung und gegebenenfalls zur Erzielung 
von Fördermitteln, gegenüber notwendi gen Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Die tatsächlich 
anfallenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen. Instandhaltungskosten + energiebedingte Mehrkosten = 
Vollkosten. 
Der Beratungsbericht ist kein Ersatz für eine Ausführungsplanung. Für die Durchführung der empfohlenen 
Maßnahmen sind die jeweiligen Fachleute  hinzuzuziehen, um bauphysikalisch und technisch einwandfreie 
Konstruktionen und Anlagen zu erhalten. 
Der Beratungsbericht ist urheberrechtlich geschützt und alle Rechte bleiben der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln vorbehalten. Der Beratungsbericht ist nur für den angegebenen Zweck bestimmt.  
Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit der schriftlichen Gene hmigung des Energie-
managements der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln gestattet. 
Eine Rechtsverbindlichkeit folgt aus dieser Stellungnahme nicht. Die aufgeführten Ergebnisse sind im Vorfeld 
einer Umsetzung durch detail lierte Berechnungen, vertiefte Analysen und einer weiter geführten Planung zu 
prüfen. Ersatzansprüche gegenüber der hier vorliegenden Untersuchung sind,  für jede Form der Fahr-
lässigkeit, ausgeschlossen.

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11 
2 VERFAHREN DER ENERGETISCHEN BEWERTUNG 
2.1 BILANZIERUNG NACH DIN V 18599 
In Hinblick auf die Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie wurde ein komplexes Verfahren 
entwickelt, mit dessen Hilfe der Primär -, End- und Nutzenergiebedarf von aufwändig ausgestatteten Wohn - 
und Nichtwoh ngebäuden bestimmt werden kann. Dieses Verfahren wurde als Grundlage für die Energie -
bedarfsberechnung in Deutschland in der DIN V 18599 verankert, die seit 2005 als Vornormenreihe 
veröffentlicht ist. Die nach dieser Vornorm durchgeführte Energiebilanz folgt einem integralen Ansatz, das 
heißt es erfolgt eine gemeinschaftliche Bewertung des Baukörpers, der Nutzung und der Anlagentechnik unter 
Beachtung des dynamischen Verhaltens und gegenseitiger Wechselwirkungen.  
Die Vornormenreihe DIN V 18599 besteht aus mehreren Teilen, in denen die Energiebedarfswerte für Heizung, 
Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung einschließlich der zum Betreiben der gebäudetechnischen Anlagen 
erforderlichen elektrischen Hilfsenergien bilanziert werden. 
In der vorliegenden Energiepotenzialanalyse wurden zunächst die energietechnischen Grundlagen des 
Gebäudes erarbeitet und daraus die Energiebilanz erstellt. Dabei wurde der Heizwärmebedarf über die 
Erfassung der energetischen Hüllfläche inklusive der U-Wert-Berechnung aller Bauteile ermittelt. Zusätzlich 
werden bei Nichtwohngebäuden die Verluste zu niedrigbeheizten Bereichen innerhalb des Gebäudes erfasst 
und bilanzier t. Um Unterschiede in der Nutzung und technischer Ausstellung zu berücksichtigen, werden 
Nichtwohngebäude in Zonen mit ähnlichen Eigenschaften unterteilt  und separat beziffert . Ebenso wird die  
Wechselwirkung der Anlagentechnik untereinander, mit energetischen Gewinnen und Verlusten erfasst und 
über ein iteratives Rechenverfahren ermittelt.  Bei der Bestimmung des energetischen Niveaus  des 
bestehenden Gebäudes wurde die bedarfsorientiere Berechnung nach DIN V 18599  angewendet, die 
anschließend mit den tatsächlichen Verbrauchswerten abgeglichen wurde.  
Wohnungslüftung / Teil 6 
Raumbilanz / Teil 2 
Beleuchtung / Teil 4 
Heizung / Teil 5 
BHKW / Teil 9 
Trinkwarmwasser / Teil 8 
Randbedinungen / Teil 10 
Gesamtbilanz / Teil 1 
Kälte und RLT / Teil 7 
Nutzenergie RLT / Teil 3

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3 BESCHREIBUNG DES IST-ZUSTANDES DES GEBÄUDES 
3.1 ALLGEMEINE GEBÄUDEDATEN 
Im nachfolgenden Abschnitt wird das untersuchte Gebäude nähe r vorgestell t. Dazu werden die Rand-
bedingungen, die bei der Bewertung des Gebäudes zugrunde gelegt wurden, aufgelistet.  
Merkmal Beschreibung 
Gebäudetyp Museum 
Baujahr 1977 
Lage geschützte Lage innerhalb städtischer Bebauung 
Nutzung Ausstellung, Vortragssaal, Bibliothek, Büros und Restauration 
Untergeschoss, unbeheizter/beheizter Keller mit Depot, Lager-, 
Technik- und Sozialräumen 
Bauweise Massivbauweise, STB mit Keramikplattenfassade und Innendämmung; 
Foyer und Ausstellung-neu mit Glasfassade, Flachdächer 
Vollgeschosse 3 
Nutzeinheiten 1 
Anzahl Nutzer/Tag 88 
beheizte Nutzfläche circa 4.301 m² 
Energiebezugsfläche AN 3.983 m² 
wärmeübertragende 
Umfassungsfläche 
9.929 m², zum Beispiel Deckenflächen zu DG, Fassaden, Kellerdecke 
Volumen V 17.669 m³ 
bauliche Besonderheiten Gebäude steht unter Denkmalschutz. Zonenweise hoher Fensterflächenanteil, 
inhomogene Raumstruktur

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13 
3.2 ANSICHTEN  
MOK / Süd-West-Ansicht / Eingang 
MOK / Nord-West-Ansicht / Eingang-Verwaltung 
MOK / Südansicht / Saal und Cafe 
MOK / Nord-Ost-Ansicht / Ausstellung-Alt und Verwaltung MOK / Dachaufsicht 
MOK / Ostansicht / Cafe und Foyer

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3.3 BAULICHER ZUSTAND UND WÄRMEDÄMMUNG DER GEBÄUDEHÜLLE 
Bereich Beschreibung 
Allgemein Das Gebäude ist von Seiten der konstruktiven Bausubstanz ohne größere augenscheinliche 
Mängel. Allerdings sind einige Ausbauelemente und Oberflächen bauzeitbedingt sanierungs-
bedürftig. Insbesondere die Fenster im Foyer und die technischen Anlagen zur Klimatisierung und 
Belüftung sowie Teile der Beleuchtung bedürfen einer dringenden Erneuerung. 
Außenwände Circa 30 cm Stahlbeton mit Keramikplatten als verlorene Schalung, innenseitig mit 4 - 8 cm 
Foamglas gedämmt und 8 cm Bimsdielen und Innenputz verkleidet. 
Fenster Überwiegend Fenster mit Isolierverglasung in Aluminiumrahmen aus Baujahr 1977 / 1995 / 2001, 
Rahmenprofile ab 1995 thermisch getrennt. Die Fensterelemente von 1977 sind baulich wie 
energetisch in sehr schlechtem Zustand und sollten kurzfristig erneuert werden. Die Fenster aus 
Baujahr 1995 und 2001 sind energetisch als mittelmäßig zu werten und sollten nach circa 30 Jahre 
Nutzungszeit ausgetauscht werden. 
Türen/Tore Hauptzugang/Foyer, Glastüren zu Windfang mit Einscheibenglas/ESG. Nebenzugang-
Nord/Verwaltung, Glastüren zu Windfang mit Einscheibenglas/ESG mit Dichtung. Nebenzugang-
West/Verwaltung, Glastüren zu Windfang mit Wärmeschutzglas/WSG, Baujahr 2003, mit Dichtung 
und thermisch getrenntem Profil. Tor/Anlieferung aus Holz, d= 85 mm, im Urzustand, mit Oberlicht. 
Dächer Ausstellung, Saal, Foyer, Buchladen, WC: Flachdächer aus Stahlbeton, beziehungsweise Poren-
betonplatte und oberseitiger Wärmedämmung mit 8 cm PUR und bituminöser Abdichtung. Der 
energetische Zustand ist als mittelmäßig zu werten. Aus bautechnischer Sicht ist eine Sanierung 
mittelfristig erforderlich. 
Verwaltung: Stahlbeton mit oberseitiger circa 12 cm Dämmung und bituminöser Dichtung, aus 
circa 2001. Der energetische Zustand ist als noch gut zu werten, der bautechnische Zustand ist auf 
Grund von Blasenbildung als reparaturbedürftig zu sehen. 
Bibliothek: Sheddächer aus Stahlkonstruktion mit Trapezblech und 12 cm Wärmedämmung und 
Zinkblech, nordseitig mit Aluminiumfenstern, thermisch getrennten Profilen und Wärmeschutz-
verglasung, Baujahr 2001. Der energetische Zustand ist als mäßig gut, der bautechnische Zustand 
ist als mäßig gut zu werten. 
Kellerdecke Im Foyer-Bereich Fußbodenheizung, Stahlbetondecke mit schwimmendem Heizestrich und 
Keramikplatten. Die übrigen Bereiche, Stahlbetondecke mit ungedämmten Estrich und Sisal- 
beziehungsweise Keramikplattenbelag. Der energetische Zustand der Kellerdecke ist im Bereich 
der Fußbodenheizung als schwach und den übrigen Bereichen als ungenügend zu bewerten. 
Kelleraußenwände 30 cm Beton, zum Teil mit Innenputz. bautechnisch augenscheinlich in Ordnung, energetisch wo 
beheizter Bereich, als ungenügend zu werten. 
Kellerinnenwände 25 Stahlbeton, bautechnisch augenscheinlich in Ordnung, energetisch wo beheizter Bereich, als 
mangelhaft zu werten. 
Kellerbodenplatte Betonbodenplatte mit Verbundestrich und Keramikbelag. Bautechnisch augenscheinlich in 
Ordnung, energetisch wo beheizter Bereich, als mangelhaft zu werten. 
Wärmetechnische 
Schwachstellen, 
Wärmebrücken und 
unkontrollierte 
Lüftungsverluste 
Wärmebrücken: Deckenanschlüsse, Trägeranschlüsse, Kragarme in Fassade, Betonzargen/Fenster, 
aufsteigende Wände und Stützen aus KG. 
Lüftungsverluste: Türen und Fenster ohne Dichtungen und fehlende/defekte Baukörperanschlüsse, 
Innentüren zu unbeheizten Bereichen, Installationsschächte, Leckagen an Lüftungskanälen und 
Leitungsdurchführungen zum Bauwerk. 
erfolgte 
Verbesserungen 
Glasfassade Ausstellung-neu wurden 1995 gegen Elemente mit Wärmeschutzverglasung 
ausgetauscht, Fenster Verwaltung wurden 1995 ausgetauscht. Türanlage Verwaltung-West wurde 
2003 gegen Elemente mit Wärmeschutzverglasung ausgetauscht.

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3.4 ERFOLGTE ENERGETISCHE VERBESSERUNGEN 
In den vergangenen Jahren wurden bereits immer wieder Maßnahmen zur Minderung der Energiekosten  
beziehungsweise zur Modernisierung von Gebäude und Technik vorgenommen, die sich positiv auf den 
Energieverbrauch auswirkten. Im Einzelnen waren das folgende Maßnahmen. 
1995 / Austausch der Glasfassade/Ausstellung-Neu gegen Alu-Wärmeschutzverglasung 
1995 / Austausch der Fenster/Verwaltung gegen Alu-Wärmeschutzglas-Elemente 
2003 / Austausch der Eingangstüranlage/Verwaltung-W gegen Alu-Wärmeschutzglas-Elemente 
2008 / Austausch der Kältemaschine 
2011 / Fernwärmeanschluss 
2012 / Austausch von Klimaanlage / RLT 1-Ausstellung-Alt 
2013 / Austausch/Teilsanierung von Klimaanlage / RLT 4-Ausstellung-Neu 
2014 / Austausch von Klimaanlage / RLT 2-Depot 
2016 / Umstellung der Außenbeleuchtung auf LED 
2017 / Umstellung der Beleuchtung in Foyer, Ausstellung-Alt, Buchladen und Garderobe 
auf LED-Beleuchtung inklusive Steuerung  
Die aufgeführten Maßnahmen erzielten bereits deutliche Energie- und Kosteneinsparungen. Diese bilden nun 
die Basis für die  im weiteren Verla uf dieses Berichts aufgeführten  Maßnahmenvarianten. Im Rahmen der 
zukünftigen Maßnahmenumsetzungen sollte die Ausführung der bereits modernisierten Bauteile auf ihre 
Aktualität hin geprüft, und gegebenenfalls ertüchtigt werden.  
Foyer / Schiebetür, 1-fach-Glas, Bj. 1976 Foyer / Glasfassade-Innenhof, 1-fach-Glas, Bj. 1976

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16 
3.5 WÄRMETECHNISCHE EINSTUFUNG DER GEBÄUDEHÜLLE 
Der U-Wert ist ein Maß für den Wärmeverlust eines Bauteils. Je größer der U -Wert, desto schlechter ist das 
Bauteil. Weiteren Einfluss auf die Transmissionsverluste der Gebäudehülle haben die Temperaturdifferenz 
zwischen der Innen- und Außenseite des Bauteils sowie die Bauteilfläche.  
Die U-Werte der Bauteile des Gebäudes wurden unter Annahme üblicher baujahrspezifischer Materialqualitäten 
und Schichtdicken ermittelt. Die ausführlichen Berechnungen der U-Werte befinden sich im Anhang. 
Bauteil U-Wert Bestand U-Wert EnEV 2016 
 W/(m²K) W/(m²K) 
Außenwand / AW01- STB-Sandwich-50 cm 0,768 0,24 
Außenwand / AW02- STB-Sandwich-55 cm 0,507 0,24 
Außenwand / AW10- STB -50 cm 2,237 0,24 
Fenster / AF01-Alu-Iso-77 / Alufenster-Isolierglas-1-teilig 3,80 1,30 
Fenster / AF02-Alu-Ausst.-neu-Hof / Alu-Glas-Fassade-WSG 2,30 1,50 
Fenster / AF04-EG-Foyer / Alu-Glas-Fassade-Einfachglas-1-teilig 5,90 1,50 
Dach / DA02-Dach-Ausst.-Alt+Foyer / Leichtbeton + 8 cm PUR + Bitumen 0,394 0,24 
Dach / DA07-Dach-Verwalt.-FD / STB + 14 cm WD + Bitumen 0,215 0,24 
Kellerdecke / FB01-Fussboden-EG-ungedämmt / STB mit Estrich 2,049 0,30 
Kellerdecke / FB02-Fussboden-EG-Heizestrich / STB + WD + Heizestrich 0,711 0,30 
Der Dämmwert / U -Wert der Bauteile liegt in den meisten Fällen deutlich höher, somit schlechter, als die 
heutigen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung festlegen. Der U-Wert der Glasfassade / Foyer 
liegt zum Beispiel 4-fach höher als nach EnEV zulässig. In der Summe aller Bauteile weist die thermische 
Gebäudehüllfläche somit hohe Wärmeverluste (Winter) beziehungsweise hohe Wärmeeinträge (Sommer) auf. 
Diese Energieverluste beziehungsweise -einträge müssen dann durch die Heizungs - beziehungsweise 
Kühlanlage kompensiert werden.   
AF04 - EG-Foyer-Einfachverglasung / 24%
FB01 - EG-Fußboden-ungedämmt / 13%
DA02 - EG-Dach-Ausstellung-Alt + Foyer / 9%
IW - KG-Innenwand-STB 25 cm / 7%
DA03 - EG-Dach-Austelllung-Neu / 5%
restliche Bauteile / 42%
Wärmeverluste von Bauteilen | Anteil Bauteiltransmission in Prozent

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In der folgenden Tabelle werden die Bauteile des Gebäudes mit ihrem U-Wert, der Fläche und dem Trans -
missionsverlust dargestellt. Die Grafik vergleicht die Transmissionsverluste der Bauteile mit ihrer Fläche. Auch 
daraus lassen sich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen ableiten. 
Bauteile Transmission Transmission Flächenanteil 
 kWh % % 
AF04 - EG-Foyer-Fenster-Einfachverglasung 154.471 24 3 
FB01 - EG-Fußboden-ungedämmt 80.645 13 18 
DA02 - EG-Dach-Ausstellung-alt+Foyer 60.276 9 14 
IW - KG-Innenwand-STB-25 cm 42.817 7 7 
DA03 - EG-Dach-Ausstellung-neu 31.864 5 8 
Restliche Bauteile 271.496 42 50 
Gesamte Bauteile 641.568 100 100 
Der Anteil an der gesamten  thermischen Gebäudehüllfläche liegt bei einzelnen Bauteilen eklatant hoch. So 
beträgt der Wärmeverlust über die Einfachverglasung AF04-Foyer bei 3 % Flächenanteil  fast ¼ der 
Gesamtverluste des Gebäudes. Ebenso ist der Anteil des ungedämmten Fu ßbodens FB01 sehr hoch. Der 
Sanierung dieser Bauteile sollte eine hohe Priorisierung e ingeräumt werden. Hier si nd hohe Energie -
einsparungen und klimatische Verbesserungen zu erwarten.

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3.6 ZUSAMMENSTELLUNG DER ZONEN 
Vor der energetischen Bilanzierung wurde das Gebäude in Zonen unterteilt. Dabei wurden jeweils jene 
Bereiche eines Gebäudes zu ei ner Zone zusammengefasst, die durch gleiche Nutzung gekennzeichnet sind 
und keine bedeutenden Unterschiede hinsichtlich der Art der Konditionierung (Beheizung, Kühlung, Be - und 
Entfeuchtung, Lüftung und Beleuchtung) und anderer Zonenkriterien aufweisen. 
Die Zone ist somit die grundlegende räumliche Berechnungseinheit für die Energiebilanzierung. Der Energie -
bedarf des Gebäudes ergibt sich folglich aus der Summe des Energiebedarfs aller Zonen.  
Zone Fläche Nettovolumen Konditionierung 
 m² m³ Hei / Kü / Feu / Lü / Li 
001  Ausstellung-Alt 862,64 3223,63 Hei / Kü / Feu / Lü / Li 
002  Ausstellung-Neu 452,42 1171,77 Hei / Kü / Feu / Lü / Li 
003  Saal 146,41 720,34 Hei / Kü / Lü / Li 
004  Buchladen 46,40 120,18 Hei / Kü / Lü / Li 
005  Depot 457,43 1953,62 Hei / Kü / Feu / Lü / Li 
006  Malklasse / Photo 164,15 663,16 Hei / Kü / Lü / Li 
007  Foyer 722,73 2513,30 Hei / Li 
008  Büro 289,57 880,96 Hei / Li 
009  Verkehrsfläche 294,83 1015,09 Hei / Li 
010  Nebenflächen 168,41 669,02 Hei / Li 
011  WC/Sanitär 128,31 408,48 Hei / Lü / Li 
012  Bibliothek 249,41 796,00 Hei / Li 
013  Thermisch unkonditioniert 1963,48 8030,63 Li 
 
Heizung = Hei  /  Kühlung = Kü  /  Feuchte = Feu  /  Lüftung = Lü  /  Licht = Li

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3.7 KONDITIONIERUNG DER ZONEN 
Natürlich wird der Energiebedarf eines Gebäudes wesentlich durch seine Anforderungen an den Nutzen 
bestimmt. Der Nutzen wird dabei durch eine Anforderung an einen Raumzustand beschrieben, der durch eine 
entsprechende Konditionierungsanforderung gedeckt wird. Die Konditionierung ist die Behandlung der Räume 
durch Heizung, Kühlung, Be - und Entlüftung, Befeuchtung, Beleuchtung und Warmwasserversorgung. Die 
Konditionierung hat das Ziel, die Nutzungsanforderungen an Innentemperatur, Raumluftqualität, Licht, Luft -
feuchte und/oder Warmwasser zu erfüllen. 
Ein konditionierter Raum ist also ein Raum, der auf eine bestimmte Solltemperatur beheizt und/oder gekühlt 
und/oder be- und entlüftet und/oder be - oder entfeuchtet und beleuchtet und/oder mit Warmwasser versorgt 
wird. Räume ohne Konditionierung werden als „nicht konditionierte Räume“ bezeichnet. Folgendermaßen sind 
die Zonen des untersuchten Gebäudes thermisch konditioniert: 
Zone Konditionierung durch Raumsysteme Konditionierung durch RLT-Systeme 
001  Ausstellung-Alt keine Heizung / Kühlung / Feuchte / Luft 
002  Ausstellung-Neu Heizung / Kälte Heizung / Kühlung / Feuchte / Luft 
003  Saal keine Heizung / Kühlung / Luft 
004  Buchladen keine Heizung / Kühlung / Luft 
005  Depot keine Heizung / Kühlung / Feuchte / Luft 
006  Malklasse / Photo zum Teil Heizung Heizung / Kühlung / Luft 
007  Foyer Heizung keine 
008  Büro Heizung keine 
009  Verkehrsfläche Heizung keine 
010  Nebenflächen Heizung keine 
011  WC / Sanitär Heizung keine 
012  Bibliothek Heizung keine 
013  Thermisch unkonditioniert keine keine

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3.8 HEIZUNGSANLAGE  
Bereich Beschreibung 
Allgemein Fernwärmeanschluss mit Wärmetauscher in Heizungszentrale. Zentrales Verteilungs-
system, für Heizkörper, Flächenheizung und RLT-Anlage wurde 2012 saniert. Kein 
hydraulischer Abgleich der Heizungsverteilung, Baujahr 2012, Leitungssystem über-
wiegend aus Bauzeit, Leitungsdämmung im unzugänglichen Bereich ineffizient.  
Wärmeerzeuger Fernwärmeanschluss, primärseitig Vor-/ Rücklauftemperatur maximal 125/65 °C, 
sekundärseitig Vor-/ Rücklauftemperatur max. 80/60 °C 
Nennwärmeleistung 680 kW, Aufstellung in Heizungszentrale 
Speicher kein Heizkreis-Pufferspeicher 
Verteilung 3 Verteilsysteme: 
1.  Heizkörper: Vor-/Rücklauftemperatur 70/55 °C, geregelte Pumpen, kein 
 hydraulischer Abgleich. 
2.  Flächenheizungen: Vor- / Rücklauftemperatur 50/45 °C, geregelte Pumpen,  
 kein hydraulischer Abgleich. 
3.  RLT Verteilung: Vor-/Rücklauftemperatur 60/40 °C, geregelte Pumpen. 
Horizontale Verteilleitungen: Leitungsführung im beheizten und unbeheizten Keller 
unter der Decke, Heizkreismischer mit 3-Wege-Ventil. 
Vertikale Strangleitungen: Verlegung vorzugsweise in Außenwänden und zum Teil 
Innenwänden, nicht zugänglich, geringe Dämmung aus Bauzeit 1976. 
Anbindeleitungen: Verlegung vorzugsweise in Außenwänden, nicht zugänglich, 
geringe Dämmung aus Bauzeit 1976. 
Wärmeübergabe 
und Regelung 
Heizkörper: Vor-/Rücklauftemperatur 70/55 °C, Regelung Heizkörper mit Thermostat-
ventilen, Regelungsgenauigkeit (2 K), witterungsabhängige Vorlaufregelung, Nacht-
absenkung. 
Flächenheizungen: Regelung Heizflächen mit P-Reglern, witterungsabhängige 
Vorlaufregelung, keine Nachtabsenkung. 
RLT: Keine Temperaturadaption, witterungsabhängige Vorlaufregelung, keine 
Nachtabsenkung. 
besondere 
Schwachstellen 
Schlechte Leitungsdämmung, ungenaue Übergaberegelung, Vorlaufregelung 
erfolgte Sanierung 
 
Fernwärmeanschluss wurde 2012 vorgenommen, ein Austausch der Heizungsverteilung, 
Hocheffizienz- Heizkreispumpe und Warmwasserpumpe ist 2012 erfolgt. Vertragliche 
Senkung der Einspeiseleistung auf 680 KW zur Kostenminderung ist erfolgt.

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3.9 TRINKWARMWASSERANLAGE 
Bereich Beschreibung 
Verwaltung, Personal und 
Hausmeisterwohnung 
zentrale Trinkwarmwassererzeugung, Baujahr circa 2012, voll funktionsfähig, 
veraltet und ineffizient 
Wärmeerzeuger Fernwärme 
Speicher Warmwasser-Speicher 160 Liter 
Verteilung Horizontale Verteilung im unbeheizten und beheizten Bereich, mit Zirkulation 
besondere Schwachstellen Warmwasser-Speicher ist überaltert, aber auf Grund geringer Nutzung 
unbedeutend. 
Restaurant  dezentrale Trinkwarmwassererzeugung, Baujahr ca. 2005, funktionsfähig, 
aber nur bedingt effizient 
Wärmeerzeuger Elektro-Durchlauferhitzer, 21 KW 
Speicher keine Warmwasser-Speicherung 
Verteilung kurze Anbindungsleitungen 
KG / Fernwärme-Wärmetauscher KG / Heizungsverteilung und Pumpen 
Verwaltung / Radiatoren mit 2K-Thermostaten Foyer / Fussbodenheizung

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besondere Schwachstellen auf Grund geringer Nutzung energetisch unbedeutend 
Behinderten-WC / Besucher dezentrale Trinkwarmwassererzeugung, Baujahr circa 2012, voll 
funktionsfähig 
Wärmeerzeuger Elektro-Durchlauferhitzer, 3,5 KW 
Speicher keine Warmwasser-Speicherung 
Verteilung kurze Anbindungsleitungen 
besondere Schwachstellen keine 
3.10 KÄLTEANLAGE 
Bereich Bereich 
Allgemein Gebäudezentrale Kälteanlage, Baujahr 2008 für Kühlung über RLT-Anlagen, 
voll funktionsfähig. 
Kälteerzeuger Mehrkreis Kompressionskältemaschine, Baujahr 2008, 330 KW, Außenluft-
Rückkühlung, Baujahr 2013, 47,5 m³/h, 12°/6°, Kältemittel R134a auf 
Dach/Verwaltung 
Speicher Wasserspeicher 500 Liter 
Verteilung Gebäudekühlkreis innerhalb der thermischen Hülle, Umwälzpumpe ohne 
saisonale Nacht- und Wochenendabschaltung 
besondere Schwachstellen Keine leistungsabhängige Steuerung, Speicher gering dimensioniert, daher 
häufige Taktung. 
erfolgte Sanierung Ersatz bestehender Kältemaschine in 2008 
KG / Verteilung unter Kellerdecke KG / Kompressionskältemaschine, Bj.2008

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3.11 RLT-ANLAGE 
Bereich Beschreibung 
Allgemein 6 Klimaanlagen, meist zonennahe Aufstellung, zum Teil mit Feuchtesteuerung, 
Baujahr 2 x 1976, 2 x 1995, 2012, 2014 
Zuordnung nach Nutzungsbereichen, zum Teil mit Umluft und zum Teil mit 
Wärmerückgewinnung über Rotationswärmetauscher 
Verteilung Kalt- / Warmluftführung, horizontal im KG innerhalb der thermischen Hülle, 
RLT 5 zu Buchladen auch durch unbeheizten Bereich 
besondere  
Schwachstellen 
RLT 3, 4, 5, 6 ohne WRG, RLT 4 mit Schwierigkeiten bei Regelung 
RLT 3 / Kunstarbeitsraum Abschaltung Be- und Entfeuchtung wegen hygienischen 
Problemen 
RLT 5 / Buchladen. Abschaltung Be- und Entfeuchtung 
RLT 6 / Saal. Abschaltung Be- und Entfeuchtung wegen hygienischen Problemen 
Allgemein: ineffiziente Ventilatoren, schwache Kanaldämmung, mangelnde 
Reversierbarkeit, Korrosionsschäden, 
Erfolgte Sanierung Austausch von RLT 1 in 2012 gegen Anlage mit WRG und Hybridluftbefeuchter 
Austausch von RLT 2 in 2014, mit WRG und Dampfluftbefeuchter 
Sanierung von RLT 4 in 2013, ohne WRG mit Dampfluftbefeuchter 
  
RLT-Anlage 5-Buchladen / Baujahr 1995 RLT-Anlage 6-Saal / Baujahr 1976 
RLT-Anlage 3-Kunstarbeitsraum / saniert 1995 RLT-Heiz. / Kälteverteilung, Baujahr 1976

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3.12 BELEUCHTUNG 
Bereich Beschreibung 
Allgemein Ein Teil der Beleuchtung wurde bei der Sanierung 2017 erneuert. In der 
Ausstellung-alt, Foyer, Buchladen und Garderobe wurden Leuchtstofflampen 
und Halogenstrahler gegen LED-Beleuchtung, inklusive Steuerung und zum 
Teil Präsenzerfassung, ausgetauscht. In Ausstellung-neu, Verwaltung, 
Bibliothek, Saal, Werkstatt und Lager besteht die Beleuchtung zum größten Teil 
aus ineffizienter Beleuchtung wie, Halogenstrahler, Niederspannungs-
Halogenstrahlern und Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen. 
besondere Schwachstellen Die Deckenstrahler weisen in der Regel eine hohe Leistung auf. 
Die Kompaktleuchtstofflampen in Ausstellung-neu/Putzlicht erreichen auf Grund 
ihrer großen Stückzahlen hohe Verbrauchswerte. 
erfolgte Verbesserung 2016 wurde die Außenbeleuchtung durch LED-Beleuchtung ersetzt. 
2017 wurden in der Ausstellung-alt, Foyer, Buchladen und Garderobe 
Leuchtstofflampen und Halogenstrahler gegen LED-Beleuchtung, inklusive 
Steuerung und zum Teil Präsenzerfassung, ausgetauscht. 
  
Ausst.-neu / NV-Strahler + Kompaktleuchtstoff/Putzlicht Saal / Deckenstrahler 
Verwaltung / Kompaktleuchtstofflampen Bibliothek / Leuchtstofflampen

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25 
3.13 ENERGIEBILANZ DES GEBÄUDES (BEDARFSBEZOGEN) 
Die Energiebilanz des Gebäudes wird unter den vorgegebenen Randbedingungen der EnEV rechnerisch 
ermittelt (siehe auch Kap. 3.15). Die Berechnungen sind im Anhang dargestellt. An dieser Stelle wird die 
Energiebilanz im Überblick dargestellt und erläutert.  
Nutzenergiebedarf  417428 kWh/a 
davon Heizung 390052 kWh/a 
davon Warmwasser 27376 kWh/a 
Für den Nutzenergiebedarf der Heizung werden alle Wärmesenken (Verluste) und -quellen(Einträge) gegen-
über gestellt. Die Wärmesenken sind durch einen Wärmestrom vom Inneren des Gebäudes nach außen 
gekennzeichnet. Dabei werden die Wärmesenken in Transmissionswärmesenken, Lüftungswärmesenken, 
innere Wärmesenken und solare Wärmesenken unterteilt. 
Transmissionswärmesenken kennzeichnen den Wärmestrom von innen nach außen durch die Wände, Fenster, 
Decken, Dächer und Böden. Ihre Größe ist von der Bauteilfläche, dem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) 
sowie der Temperaturdifferenz zwischen der Innen - und der Außenseite des Bauteils abhängig. Lüftungs -
wärmesenken entstehen durch die Lüftung des Gebäudes. Dabei wird nach Infiltration, F ensterlüftung, 
Luftaustausch zwischen beheizten und unbeheizten Gebäudeteilen und mechanischer Lüftung unterschieden. 
Der Betrag der Lüftungswärmesenken ist von dem jeweiligen Luftwechsel sowie dem Temperaturunterschied 
zwischen der Temperatur nachströmenden Luft und der Raumtemperatur abhängig.  
Innere Wärmesenken entstehen durch Abstrahlungen unterschiedlich temperierter Räume beziehungsweise 
Leitungen, innerhalb des Gebäudes. Wenn die Außentemperatur größer als die Raumtemperatur ist, 
entstehen statt der Transmissionswärmesenken die Transmissionswärmequellen. Der Wärmestrom erfolgt 
also von außen nach innen. Analog verhält es sich bei Lüftungswärmequellen. Innere Wärmequellen i m 
Gebäude entstehen insbesondere durch Personen, Geräte und Beleuchtung. Diese sind gemäß DIN V 18599 
zu einem Pauschalwert zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es innere Wärmequellen durch die Anlagen -
technik der Heizungs-, Klima- / Lüftungs- und Warmwasseranlage. Solare Wärmequellen entstehen vor allem 
durch die solare Einstrahlung durch transparente Bauteile (vor allem Fenster). Aber auch durch opake Bauteile 
entstehen solare Wärmequellen. 
Aus der Gegenüberstellung von Wärmequellen und Wärmesenken wird der Nutzenergiebedarf ermittelt. Dabei 
können aber nicht alle Wärme quellen angerechnet werden. Insb esondere im Sommer ist der Betrag der 
Wärmequellen in der Regel größer als der Betrag der Wärmesenken. Diese „überschüssigen“ Wärmequellen 
sind für den Heizbetrieb außerhalb der Heizperiode nicht nutzbar. Für den sommerlichen Wärmeschutz spielt 
die Speicherfähigkeit der Gebäudehülle eine große Rolle. Nur mit einer hohen Speicherfähigkeit können zum 
Beispiel solare Wärmeeinträge, die am Tage entstehen, bei geringeren Nachttemperaturen abgebaut werden. 
Der Nutzenergiebedarf für Warmwasser wird gemäß der DIN V 18599 angesetzt. 
Neben dem Nutzenergiebedarf gibt es Verluste der Anlagentechnik. Die Verluste der Übergabe der Wärme 
an den Raum werden bestimmt dur ch die Art der Wärmeübergabe (Heizkörper, Fußbodenheizung , Lüftung, 
et cetera) sowie Leitungen und Regelung. Eine schlechte oder nicht vorhandene Regelung führt zu großen 
Raumtemperaturschwankungen, die ein entsprechendes Gegensteuern der Anlage auslöst.

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Leitungen der Wärme- / Kälte- geben Energie an den Raum (bei Leitungen innerhalb der Gebäudehülle) oder 
an die Umgebungsluft ab. Diese Verluste sind umso größer, je größer die Temperaturdifferenz zwischen der 
Leitung und der Umgebungsluft ist und je schl echter die Leitung gedämmt ist. Bei Leitungen innerhalb der 
Gebäudehülle kommen diese Ver luste grundsätzlich dem Raum zu  Gute. Da es aber ungeregelte Wärme -
/Kälteeinträge sind, können sie in der Regel nicht sinnvoll genutzt werden. Statt dessen führen sie häufig zu 
einer Überheizung des Raumes. 
Neben der benötigten Wärme- / Kälteenergie für die Deckung des Nutzenergiebedarfs ist Hilfsenergie für den 
Betrieb der Anlagentechnik notwendig. Beispiele hierfür sind der Strom für den Betrieb von Pumpen und 
elektrische Energie für die Anlagenregelung sowie für den Betrieb eines Kompressors zur Drucklufterzeugung. 
Auch die Hilfsenergie hat folglich einen Einfluss auf die Effizienz der Wärme- / Kälteversorgung des Gebäudes 
und muss daher in die Energiebilanz des Gebäudes aufgenommen werden. 
3.14 GEMESSENER ENERGIEVERBRAUCH 
Der Energieverbrauch ist die Energiemenge, die in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Sie wird 
auf Basis der Verbrauchsmessungen ermittelt. Leider konnten auf Grund von Abweichungen zum norm alen 
Betrieb durch Schließungen und Sanierungen, nicht die üblichen letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt werden. Es 
wurden für die Fernwärme  mit dem gemittelten Verbrauch aus den Jahren 20 15, 2016 und -2018 gerechnet. 
Für den Stromverbrauch wurde das Jahr 2018, nach Austausch zu LED-Beleuchtung, gewählt. Dabei wurden 
zusätzlich Abschläge zur Klimabereinigung vorgenommen. 
Im Energieverbrauch schlagen  sich damit das individuelle Nutzerverhalten und das tatsächliche Außenklima 
am Standort des Gebäudes nieder. Die gemessenen Verbrauchswerte weichen daher in der Regel von de r 
Bedarfsrechnung nach EnEV ab. 
Energieträger gemessener Energieverbrauch 
Fernwärme 1.128.907 kWh/a 
Strom 651.040 kWh/a 
Der gemessene durchschnittliche Energieverbrauch der vorliegenden 3 Heizperioden für Fernwärme 
liegt damit bei 73,23 % des berechneten Energiebedarfs von 1.541.665 kWh/a. 
Die Fernwärme wird zur Erwärmung, aber auch zur Feuchteregulierung des Gebäudes benötigt. Die Nutzung 
erfolgt deshalb über das ganze Jahr. 
Der gemessene und klimabereinigte Energieverbrauch für das vorliegende Jahr 2018 für den Betriebs-
strom liegt bei 77,9 % des berechneten Energiebedarfs von 835.664 kWh/a. 
Der Stromverbrauch beinhaltet den kompletten Strombedarf des Gebäudes wie Kälte, Lüftung, Entfeuchtung, 
Befeuchtung, Beleuchtung, Warmwasser Heizkreispumpe, Anlagenregelung, sowie sonstige Verbraucher wie 
Drucklufterzeugung, Aufzüge, Nutzerkleingeräte, et cetera. 
Die Gründe der Abweichung sind nachfolgend beschriebenen: 
Je nach Klimaregion und Standort wirken unterschiedliche äußere Einflüsse, wie zum Beispiel Temperatur, 
Sonneneinstrahlung, Wind, et cetera auf das Gebäude ein, wodurch der Energiebedarf variiert. Des Weiteren 
bestehen Abweichungen zwischen den vorhandenen, zum Teil auch schon sehr betagten, Anlagen und den 
in der Norm hinterlegten Komponenten, so dass der Ist-Zustand hier nur annäherungsweise ermittelt werde n 
konnte.

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27 
Die tatsächlich existierenden Bauteile der Anlagentechnik und des Gebäudes  konnten in Ihrer Ausführung 
hinsichtlich Leitungsführung, Dämmstärken, Bauteilaufbauten, Verteilungsverlusten, et cetera zum Teil nicht 
vollständig ermittelt werden, ohne Beschädigungen an der Bausubstanz und Störungen des laufenden Betriebs 
vorzunehmen, so dass hier bauzeitentypische Annahmen getroffen wurden . Zusätzlich kann auch das  
tatsächliche Nutzerverhalten von den ermittelten Werten abweichen und somit zu deutlichen Differenzen führen. 
Daher sind Abweichungen zu den hinterlegten Vorgaben aus der DIN 18599 zur Berechnung des Energie -
bedarfs gegenüber den ermittelten Verbrauchsdaten nachvollziehbar. 
3.15 BERECHNUNGSGRUNDLAGEN UND VERBRAUCHSABGLEICH 
Die Berechnungsgrundlage bildet der Ist-Zustand von Gebäude und Anlagen, Stand Februar 2019.  
Diese Energieberatung basiert auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Dazu wurden Wärme- und 
Energiemengen rechnerisch nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)  und der DIN 18599  
ermittelt. Die hinterlegten Daten der DIN 18599 enthalten insbesondere zur Anlagentechnik standar disierte 
Werte, die zum Teil nicht objektspezifisch angepasst werden können . Die Nutzungsprofile hingegen wurden 
im vorliegenden Fall den vorgefund enen Werten überwiegend angeglichen. Trotz weitgehender Annäherung 
der Simulation an die vorhandene Situation verbleiben immer noch Differenzen, die durch einen Bedarfs -
Verbrauchsabgleich rechnerisch ausgeglichen werden. 
Dies geschieht auf Grund des  Einflusses auf die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen. Bei zum 
Beispiel geringerem Energieverbrauch werden in der Regel auch geringere Energieeinsparungen erzielt. Bei 
gleich bleibenden Investitionskosten bedeutet dies längere Amortisationszeiten. Deshalb wurde ein Verbrauchs-
abgleich vorgenommen und den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu Grunde gelegt.  
Der Umrechnungsfaktor zum Verbrauchsabgleich liegt für den Energieträger Fernwärme bei 0, 73.  
Der Umrechnungsfaktor für Strom liegt bei 0,78. 
Da sich die Nutz ung und damit der Energieverbrauch jedoch während der Lebensdauer der Maßnahmen 
verändern können, sollten Investitionsentscheidungen nicht allein auf Grundlage des derzeitigen Energie -
verbrauchs getroffen werden.  
In der Praxis zeigt sich zudem häufig, dass nach einer Sanierung die Komfortanforder ungen der Nutzer 
steigen, zum Beispiel  bei Raumtemperaturen, Beleuchtungszeiten, et cetera . Auch aus diesen Gründen 
werden prognostizierte Energieeinsparungen in der Praxis nicht immer erreicht.

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28 
4 ENERGETISCHES SANIERUNGSKONZEPT 
4.1 ZIELE 
Rohstoffe gehen zur Neige, Energiekosten steigen und die immer stärker spürbare Klimaveränderung verlangt 
ein konsequentes Handeln. Vor di esem Hintergrund stehen gerade Inhaber und Betreiber von Immobilien in 
der Veran twortung Strategien zur effizienteren Bewirtschaftung zu entwickeln , aber auch vor der Chance 
zukünftige Randbedingungen zu verbessern.  Insbesondere die Kommunen sollten auf Grund der starken 
öffentlichen Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion nachkommen und zukunftsorientiert agieren.  Dabei ist zu 
beachten, dass die Erstellungs- und Betriebskosten nicht getrennt, sondern gemeinsam in den Lebenszyklus-
kosten zu betrachten sind. Damit kommt den Energiekosten, als maßgeblicher Anteil der Betriebskosten, eine 
große Bedeutung zu. 
Folgende Ziele, unterteilt in spezifische Gruppen, sollen dabei erreicht werden: 
Gebäude und Anlagen 
 Energieeffizienz; soweit möglich auf den energetisch zeitgemäßen Standard, besser darüber hinaus, 
bringen: Das heißt die Dämmwerte der Gebäudehülle sowie die Effizienz der Anlagen sollen mindestens 
den Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung, den Energieleitlinien der Stadt Köln und dem Stand der 
Technik entsprechen 
 bauphysikalische Schwachstellen; eventuell bestehende Probleme (Durchfeuchtung, Schimmelbildung, 
Wärmebrücken, Luftundichtigkeiten) aufspüren und gegebenenfalls Lösungen zu deren Beseitigung 
entwickeln 
 Klimastabilität steigern; eventuelle Unzulänglichkeiten wie Zugerscheinungen, ungleichmäßige Wärme-
verteilung, aber auch Über- und Untertemperaturen ermitteln und beseitigen um somit zeitgemäße 
Nutzungsansprüche zu erfüllen 
 regenerative Energiequellen sinnvoll einbinden 
 Verbesserung der Nutzungsanforderungen, als zusätzlichen Mehrwert, wie zum Beispiel UV-Schutz, 
Behaglichkeit in Café und Foyer 
Wirtschaftlichkeit 
 die Kosten für den Einkauf von Energie deutlich senken 
 damit soll die Auswirkung von Energiepreisschwankungen gemindert werden 
 Effizienzmaßnahmen möglichst mit anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen koppeln, 
um somit hohe Wirtschaftlichkeit der Maßnahme herzustellen 
 Umwandlung von Energiekosten in wertsteigernde Investitionen 
 die Maßnahmen sollten sich möglichst innerhalb der Nutzungszeit amortisieren 
 nach Möglichkeit sollen staatliche Fördergelder genutzt werden 
Umweltschutz 
 CO2-Emissionen und Ressourcenverbrauch sollen deutlich gesenkt werden, um nachfolgenden 
Generationen eine intakte Umwelt und verfügbare Rohstoffe zu hinterlassen  
 einen individuellen Beitrag zur Verbesserung der Umweltqualität zu leisten 
 ökologische Haltung des Eigentümers, Betreibers und Nutzers darstellen 
 die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen

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29 
Diese Ziele wurden zum Ausgangspunkt der Beratung gesetzt. Die Frage, ob und inwieweit die anspruchs -
vollen Ziele erreicht werden können, war Gegenstand der Untersuchungen. 
Die hier durchgeführte Analyse zeigt, dass in dem Gebäude erhebliche Einsparpotenziale liegen. Die möglichst 
effiziente Nutzung dieser Potentiale wurde  als Einzelmaßnahmen hinsichtlich Energieeinsparung, 
Kostenaufwand, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten untersucht und dargestellt. 
Die Betrachtung der  Kosten und  Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme sollte n allerdings nicht allein den 
Ausschlag zur En tscheidung für oder gegen eine Maßnahme geben. Die untersuchten Energiesparmaß -
nahmen sind mit vielfachem Zusatznutzen verbunden. Genannt seien neben dem Klimaschutz insbesondere die 
konservatorischen Verbesserungen, die Wertsicherung des Gebäudes, geringere Abhängigkeit von zukünftigen 
Energiepreissteigerungen sowie Aspekte der Ästhetik und der Außendarstellung . Hinzu kommt die höhere 
Klimastabilität des gesamten Gebäudes durch gleichmäßigere Wand- und Fußbodentemperaturen und 
verminderte Zugeffekte durch Dämmmaßnahmen und Austausch von Fenstern, Türen, et cetera, was wiederum 
einen positiven Einfluss auf die Dimensionierung und Effizienz von Heizungs- und Klima-/Lüftungsanlagen hat. 
Da die zukünftigen Energiekostensteigerungen kaum einschätzbar sind, führen Investitionen in Energie -
sparmaßnahmen auch zu deutlich höherer Kostensicherheit. Bei geminderten Verbrauchskosten fallen 
zukünftige Preissteigerungen entsprechend geringer aus. Die Folgekosten (Energiekosten, Wartungskosten, 
Umweltkosten, et cetera) von heute nicht getätigten Investitionen in Energieeinsparung, sind langfristig schwer 
kalkulierbar. 
Bei der Entwicklung der nachfolgenden Varianten zur Energieeinsparung wurden alle hier sinnvoll umsetzbaren 
Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energi en berücksichtigt. Die solare Nutzung zur Stromerzeugung 
über Photovoltaik im Dachbereich ist mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Andere Alternativen wie 
Wärmepumpe und thermische Solaranlage zur Warmwasser-Unterstützung kommen auf Grund der 
mangelnden baulichen Voraussetzungen, beziehungsweise geringen Abnahme im Objekt, nicht in Frage. 
Mit dem  Fernwärmeanschluss der Rheinenergie , auf den 2011 umgestellt wurde,  besteht durch die 
gemeinsame Wärme- und Stromerzeugung der Kraft -Wärmekopplung bereits ein  hocheffizienter Energie-
träger, der zudem keine Emissionen im Innenstadtbereich erzeugt und beibehalten werden  sollte.  
Auf Grund des Denkmalschutzes sind die Maßnahmen an der Gebäudehülle hinsichtlich der Energieeffizienz 
nicht in gleichem Maße, entsprechend normalen Sanierungen möglich. So sind bei der planerischen Umsetzung 
von sensiblen Bauteilen wie zum Beispiel Fenster, Dächern, et cetera individuelle Lösungen zu entwickelt und 
gegebenenfalls Kompromisse zwischen Energieeffizienz und erhaltenswerter Substanz zu finden. 
4.2 ENERGETISCHE EINFLUSSFAKTOREN 
Im vorliegenden Dokument wurden Modernisierungsvarianten unter dem Aspekt ihres Einflusses auf den 
Energiebedarf des Gebäudes untersucht. Die Effizienz beschreibt dabei allgemein die Wirksamkeit von Maß -
nahmen. Energieeffiziente Gebäude sind demnach Gebäude, die zur Erfüllung ihrer Nutzungsbedingungen 
einen möglichst geringen Energiebedarf aufweisen. Im vorliegenden Objekt kann man über folgende Faktoren 
Einfluss nehmen: 
 Baukörper: Herstellung einer möglichst gut gedämmten und luftdichten Gebäudehülle 
 energieeffiziente Anlagentechnik und Beleuchtung (moderne RLT, Warmwasser, LED) 
 energieeffiziente Verteilsysteme (zum Beispiel Leitung, Kanäle, Pumpen, et cetera) 
 Anteil erneuerbarer Energien ausbauen 
 Einsatz von Gebäudeautomationstechnik (zum Beispiel Lichtsteuerung, Sonnenschutz, 
Präsenzerfassung, et cetera) 
 energieeffiziente Nutzerabstimmung für Gebäude und Anlagen (zum Beispiel Betriebszeiten, 
Sommerabschaltung, et cetera)

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30 
4.3 VORTEILE DER ENERGETISCHEN SANIERUNGSMASSNAHMEN IM MOK 
 Energiekosteneinsparungen um bis zu 27.644 €/a. 
 Größerer Handlungsspielraum bei der Haushaltsplanung durch verminderte Energiekosten. 
 Kostensicherheit durch geringere Abhängigkeit von Energiepreisschwankungen.  
 Wertsicherung des Gebäudes durch Umwandlung von Energiekosten in Investitionen.  
 Förderung auch von Instandhaltungsanteilen der Maßnahmen 
 Entlastung der Anlagentechnik durch höhere Klimastabilität 
 Verbesserung der konservatorischen Anforderungen / UV-Schutz bei Varianten Fenster und LED 
 Verbesserter Schallschutz durch neue Fenster 
 Geringere Gefahr von Schimmelpilzbildung durch höhere Oberflächentemperaturen.  
 Vorbildfunktion und Imageaufwertung des Museums. 
 Übernahme von ökologischer Verantwortung 
4.4 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE GESAMTSANIERUNG IN EINEM ZUG 
Um die Sanierungsmaßnahmen baulich optimal aufeinander abstimmen zu  können, die Investitionskosten so 
gering wie möglich zu halten, ist die Durchführung der ausgewählten Maßnahmen in einem Zug zu empfehlen. 
Dadurch werden Synergien (zum Beispiel  Gerüst, verringerte Nutzungsbeeinträchtigungen…) genutzt und 
Probleme im Anschlussbereich (Wärmebrücken, wiederholte Bearbeitung …) vermindert. Eine Gesamt -
sanierung ist damit das wirtschaftlichste Verfahren bei der energetischen Gebäudesanieru ng. Folgende 
Maßnahmen sollten bei einer Gesamtsanierung in einem Zug ausgeführt werden: 
 Fenster: Austausch gegen Metallfenster, Denkmalschutzprofile, Uw= 1,3 W/m²K und Uw= 0,90 W/m²K 
 Kellerdecke /-wand: Kaltseitige Anbringung von Mineralwolle-Platten, 14/12 cm, WLG 035, 
 LED-Beleuchtung: Austausch der unsanierten. Beleuchtung gegen LED-Leuchten/Lampen 
 Dach: Dämmung der Dachflächen von Ausstellung, Saal, Foyer und Buchladen/WC, Uw= 1, 8 W/m²K 
 Photovoltaik: Photovoltaikanlage mit < 100 kWp auf den vorgenannten Flachdächern 
 RLT: Austausch beziehungsweise Anpassung der ineffizienten RLT-Anlagen 
4.5 SANIERUNG IN SCHRITTEN / PRIORISIERUNG 
Alternativ zu einer Gesamt sanierung sind auch Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenbündel möglich. Die 
aufgeführten Modernisierungsmaßnahmen können weitgehend unabhängig voneinander einzeln durchgeführt 
werden. Es bestehen nur für die Maßnahmen Dach und Photovoltaik  konstruktive, beziehungsweise 
bauorganisatorische Abhängigkeiten. 
Von größerem Einfluss ist eine zeitliche Priorisierung auf Grund einer konstruktiven, nutzungsbedingten oder 
energetischen Dringlichkeit. Diese sind in nachfolgende Zeiträume einzuordnen.  
Maßnahme Fenster, RLT, Heizungsverteilung ........  / Priorität 1  = kurzfristig / < 3 Jahre 
Maßnahme Dach, PV, LED .....................................  / Priorität 2  = mittelfristig / 3 - 5 Jahre 
Maßnahme Kellerdecke ...........................................  / Priorität 3  = langfristig / 5 - 10 Jahre 
Anmerkung: Bei Festlegung der Abfolge aller Einzelmaßnahmen sind hier organisatorische Abläufe des 
Museums von großer Bedeutung. Es sollten aber auch Bauteilzustand und Lebensdauer als maßgebliche 
Kriterien zur Entscheidung für eine Sanierung einfließen.

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31 
4.6 WIRTSCHAFTLICHKEITSBETRACHTUNG 
Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Energiesparmaßnahme wurden nachfolgend die energetischen 
Mehrkosten herangezogen. Darin ist ausschließlich der Kostenanteil für den zusätzlichen Aufwand der 
energetischen Sanierung gegenüber den gesetzlichen Anforderungen, beziehungsweise den Energieleitlinien 
der Stadt Köln, enthalten. Im Gegensatz da zu setzen sich die Vollkosten aus den gesamten Kosten, also 
Kosten für ohnehin fällige Sanierungen, inklusive aller Vor - und Nebenarbeiten wie, Gerüste, Baustellen -
einrichtung, und gegebenenfalls Planungshonorare, Bauunterhaltskosten, et cetera und den Kos ten für die 
energetischen Verbesserungen zusammen. Im Rahmen der Energieberatung wird mit Schätzkosten gearbeitet. 
Eine vollständige, detai llierte Kostenermittlung ist im Vorfeld der Sanierung, als Teil der Planungs leistung, 
vorzunehmen. 
Es gibt unterschi edliche Methoden zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Modernisierungsmaßnahmen. 
Dynamische Berechnungen enthalten eine Großzahl von Parametern, um alle Einflüsse zu berücksichtigen, 
legen sich damit aber auch für einen langen Zeitraum fest. Die statische Amortisationsberechnung verfährt 
hingegen deutlich einfacher, indem sie die Kosten , Lebensdauer und die jährliche Einsparung berücksichtigt. 
Sie beinhaltet keine Prognose der Kostenentwicklungen in der Zukunft. Die tatsächlichen Amortisationszeiten 
können je nach Finanzierungskonditionen, Förderung und tatsächlichen zukünftigen Energiepreisentwicklungen 
auch kürzer beziehungsweise länger ausfallen. 
Für das vorliegende Objekt wurden d ie Wirtschaftlichkeitsbewertung en über die statischen Amortisations -
zeiten vorgenommen. Diese sind unbeeinflusst von unwägbaren Energiepreis - und Zinsentwicklungen und 
können individuell bewertet werden. Die statische Amortisationsberechnung ist damit einfach nachzu -
vollziehen, muss aber auf die konkrete Situation hin interpretiert werden. Somit ist auch eine Bewertung zu 
einem späteren Zeitpunkt, unter Berücksichtigung der Baukostenentwicklung, Zinsentwick lung und Energie-
preisen, et cetera, möglich. Es lässt sich also auch bei geänderten Randbedingungen  noch eine Bewertung 
der Maßnahmen vornehmen. Die Amortisationsberechnung dient einer Einschätzung der Rentabilität innerhalb 
der Lebenszeit und dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen untereinander. 
Hier wurde mit  einer statischen Am ortisation ohne Berücksichtigung von Finanzierungskosten, öffentlicher 
Fördermittel und Energiepreissteigerungen  gerechnet. Zur Berechnung der Kosten und Wirtschaftlichkeit 
wurden die gemittelten Energieverbrauchswerte  von 2015 bis 2018 zu Grunde gelegt.  Die Energiekosten 
beziehen sich auf den Stand April 2019. 
Energieträger Energiebedarf /abgegl. Grundpreis Arbeitspreis 
 kWh/a € / a € / 100 kWh 
Nah- / Fernwärme KWK / erneuerbare Brennstoff 1.128.907 37.561,0 5,99 
Strom-Mix 651.040 15.244,0 16,67 
In der folgenden Tabelle ist die prognostizierte Energiekosteneinsparung den energetisch bedingten Sanierungs-
kosten gegenübergestellt. Aus dem Verhältnis der energetisch bedingten Investitionskosten zur Energie -
kosteneinsparung ergibt sich die Amortisationsz eit. Je kürzer die Amortisationszeit, desto wirtschaftlicher ist 
die Maßnahme.

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32 
Vergleich Bestand 
Modernisierungsvariante 
Energiekosten 
jährlich 
Energiekosten-
einsparung 
Energiekosten-
einsparung jährlich 
Investitions- / 
vollkosten 
Energetische 
Mehrkosten 
Amortisation* 
statisch 
 € / a % € / a € € A 
Bestand  229.158  0,0 0 0 0 0,0 
Mod. 1 / Dach 227.934  0,5 1.224 1.161.725 0 0,0 
Mod.2 / Fenster 221.308  3,4 7.850 945.012 59.850 7,6 
Mod.3 / Kellerdecke 226.417  1,2 2.741 301.320 301.320 109,9 
Mod.4 / PV 216.374  5,6 12.784 166.600 166.600 13,0 
Mod.5/ LED 226.113  1,3 3.045 110.000 33.000 10,8 
Mod. 61 / RLT / Heizung / Lüftung - - - 605.500 38.000 - 
* Die Berechnung der Amortisation erfolgte auf Basis der energetischen Mehrkosten. Der Anteil der energetischen Mehrkosten kann ,  
je nach Maßnahme, zwischen 0 % und 100 % der Vollkosten variieren. Die Vollkosten hingegen beinhalten zusätzlich die ohnehin 
anstehenden Instandhaltungskosten der Maßnahmen. 
1 Kosten- und Einsparprognosen sind bei dieser Variante auf Grund der fehlenden Berechnungsdaten der RLT-Anlagen nicht möglich. 
Jährliche Energiekosteneinsparung in Prozent im Vergleich von Bestand zu erfolgte r Sanierung 
  
0,0%
1,0%
2,0%
3,0%
4,0%
5,0%
6,0%
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energiekosteneinsparung in Prozent

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33 
Mod. 1 weist keine energetischen Mehrkosten auf, da energetische Anforderungen nach den Energieleitlinien 
der Stadt Köln schon zu erfüllen sind. Die Amortisation wurde ohne Berücksichtigung möglicher Förderungen 
und der Finanzierungskosten gerechnet. Bei Einbeziehung öffentlicher Fördermittel verbessert sich die 
Wirtschaftlichkeit von förderfähigen Maßnahmen; ebenso verkürzt sich die Amortisation bei steigenden 
Energiepreisen. 
Die energetischen Gesamtkosten, also die Berechnung von Modernisierungskosten / Lebensdauer + Energie-
kosten, unterbieten häufig die reinen Ausgaben für Energie des Bestandes.  
  
205.000 €
210.000 €
215.000 €
220.000 €
225.000 €
230.000 €
235.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energiekosten zu Anteil der energetischen Mehrkosten | jährlich
energetische Mehrkosten | jährlich | €/a
Energiekosten | jährlich | €/a
0 €
200.000 €
400.000 €
600.000 €
800.000 €
1.000.000 €
1.200.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Anteil Energetische Mehrkosten zu Vollkosten
Investitionskosten / Vollkosten
energetische Mehrkosten in Euro

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34 
Jährliche Energiekosten im Vergleich von Bestand zu erfolgter Sanierung. 
  
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
14.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energiekosteneinsparung | jährlich | €/a
205.000 €
210.000 €
215.000 €
220.000 €
225.000 €
230.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energiekosten | jährlich | €/a

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35 
Die Umsetzung der Maßnahmen führen zu dauerhaften Einsparungen von Energie. Diese Mittel lassen sich 
nach der Deckung der Finanzierungskosten für sinnvolle Investitionen verwenden. 
Ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Maßnahmen – hier auch Modernisierung genannt – ist die 
Wirtschaftlichkeit. Selbstverständlich ist sie nicht das einzige Kriterium für eine Empfehlung, da auch weitere 
Gründe, wie Modernisierungsbedarf, Mängelbeseitigung, bauphysikalische Schwachstellen, Klimaverantwortung, 
et cetera von großer Bedeutung sind.  
Aber auch für die wirtschaftliche Bewertung ist nicht alleine die kürzeste Amortisationszeit ausschlaggebend. 
Weitere Einflussfaktoren sind zum Beispiel 
 die Wertsteigerung und Werterhaltung 
 die Finanzierungsmöglichkeit 
 der maximale Fördermitteleinsatz 
 steuerliche Vorteile 
 zusätzlicher Kapitalwert nach Amortisation 
Einige Kriterien können hier nicht Gegenstand der Bewertung sein. So ist es nicht die Aufgabe eines 
Beratungsberichts, die steuerliche Gestaltung oder die Höhe der Kreditaufnahme et cetera zu empfehlen.  
4.7 ENERGIE- UND SCHADSTOFFEINSPARUNGEN 
Neben der wirtschaftlichen Betrachtung sprechen auch , wie schon aufgeführt,  Gründe der Ökologie und 
Nachhaltigkeit für eine Sanierung des Gebäudes. Dabei ist die Endenergie die berechnete Energiemenge, die 
der Anlagentechnik zur Verfügung gestellt wird, um die festgelegten Nutzungsrandbedingungen einzuhalten. 
Dabei hilft die Betrachtung der Primärenergie, mit Einbezieh ung der vorgelagerten Prozessketten außerhalb 
des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung, zur Bewertung des tatsächlich entstandenen 
Aufwands und damit der Umweltbelastung. Eine energetische Sanierung sollte auch immer eine Verringerung 
der Emission des Treibhausgases CO2 bewirken. 
Während für die Höhe des Endenergiebedarfs die Verbesserung der energetischen Eigenschaften des 
Gebäudes und der Anlage die wesentliche Rolle spielen, ist für die Reduzierung des Primärenergiebedarfs 
und der CO2-Emission auch die Verwendung eines möglichst ökologischen Brennstoffs wichtig. 
Vergleich der Endenergie / verbrauchsangepasst 
  
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
2.000.000
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Brennstoffbedarf | kWh/a Strom-Mix
Nah- / Fernwärme KWK | fossiler Brennstof

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36 
Vergleich der Primärenergie / verbrauchsangepasst, zur ökologischen Bewertung 
Die verwendete Fernwärme wird über KWK-Anlagen gewonnen und mit dem Primärenergiefaktor 0 gerechnet. 
Daher kein Primärenergiebedarf bei der Fernwärme. 
Lebenszykluskosten 
Die Lebenszykluskosten zeigen die Gesamtkosten einer Maßnahme über die zu erwartende Lebensdauer auf. 
Dabei werden zu den jährlichen Energiekosten auch Betriebs- und Umweltfolgekosten eingerechnet. 
Hier ist die Einsparung der Maßnahmen über deren Lebenszyklus im Verhältnis zum Investitionsaufwand 
dargestellt. Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn innerhalb der Lebensdauer die ein gesparten 
Energiekosten höher sind als die erforder lichen Investitionskosten , hier energetische Mehrkosten . 
Finanzierungskosten, aber auch eingesparte Betriebskosten wurden zur Vereinfachung vernachlässigt.  
980.000
1.000.000
1.020.000
1.040.000
1.060.000
1.080.000
1.100.000
1.120.000
1.140.000
1.160.000
1.180.000
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
ökologische Bewertung | kWh/a
Strom-Mix
0 €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
350.000 €
Bestand Mod. 1 / Dach Mod. 2 / Fenster Mod. 3 / Kellerdecke Mod. 4 / PV Mod. 5 / LED
Energetische Mehrkosten | Einsparung über Lebenszyklus
Energetische Mehrkosten in €
Gesamteinsparungen | Lebenszyklus

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37 
5 MASSNAHMEN ZUR ENERGIEEINSPARUNG 
5.1 EINZELMASSNAHMEN 
Modernisierung 1 / Dach 
Maßnahmen dieser Modernisierung: 
Dach: Dämmung der Dachflächen von Ausstellung, Saal, Foyer und Buchladen / WC, mit 14 cm PUR Platten, 
WLG 028, Uw = 1,8 W/m²k, Bestehende Dämmung und Dichtschichten komplett entfernen. 
Nebenarbeiten wie Planungskosten, Gerüststellung, Abdichtung, An - und Abschlüsse, Attiken und Fallrohre  
et cetera sind in der Kostenannahme enthalten. 
Übersicht zu Einsparungen / Verbrauchsangepasst 
 Ist-Zustand Variante Einsparung Einheit 
energetisch     
Primärenergie gesamt 1.171.919 1.171.564 355 kWh/a 
Endenergie gesamt 1.780.027 1.759.955 20.072 kWh/a 
Endenergie Fernwärme 1.128.961 1.109.087 19.874 kWh/a 
Endenergie Strom 651.066 650.869 197 kWh/a 
wirtschaftlich     
Energiekosten / jährlich 229.158 227.934 1.224 €/a 
Gesamtinvestition  1.161.725  € 
Kosten Instandhaltung  1.161.725  € 
Kosten energetisch  0  € 
Förderung (KfW)  0  € 
Nutzungsdauer  40  Jahre 
Amortisation  0  Jahre 
Hinweise 
Die Vollkosten entsprechen bei dieser Maßnahme  den konventionellen Sanierungskosten.  Die Ausführung 
nach „Energieleitlinie der Stadt Köln“  ist als Standard vorgegeben, es fallen somit keine energetischen 
Mehrkosten an. 
Wartungskosten bleiben unberücksichtigt, da auch schon im Bestand erforderlich. 
Zusätzlicher Mehrwert 
Verbesserung der Klimastabilität im Winter- und Sommerfall, durch geringere Wärme- / Kälteeinträge. Höherer 
Schutz vor Feuchteschäden durch erneuerte Abdichtung und Anschlüsse. 
Förderfähigkeit 
KfW: Programm „IKU-Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programm Nr.  219) Einzelmaßnahmen im 
Baudenkmal. Gefördert durch zinsgünstige Kredite, zuzüglich Tilgungszuschuss.

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38 
KfW: Programm „ IKU-Investitionskredit Kommunal e und Soziale Unternehmen“ (Pro gramm Nr.148) 
Maßnahmen zur Energieeinsparung. Gefördert durch zinsgünstigen Kredit. 
NRW-Bank: „NRW.Bank.Kommunal Invest  / Kommunal Invest Plus “ Investitionsmaßnahmen für kommunale 
Projekte. Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
NRW-Bank: NRW.BANK.Baudenkmäler Investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden im Denk malschutz. 
Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
Weitere Fördermaßnahmen und Veränderungen der hier aufgeführten, sind möglich. Die Kumulierbarkeit der 
Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen. 
Modernisierung 2 / Fenster 
Maßnahmen dieser Modernisierung: 
Fenster: Austausch gegen Metall-Fenster mit Denkmalschutzprofilen-2-fach-Glas,  
neuer Uw-Wert: 1,30 W/m²K, g-Wert 0,62 
Glasfassade: Austausch gegen Metall-Fensteranlage mit Denkmalschutzprofilen-3-fach-Glas, 
neuer Uw-Wert: 0,90 W/m²K, g-Wert 0,38 bis 0,52 
Nebenarbeiten wie Planungskosten, Sicherheitstechnik, UV-Filter, Gerüststellung, Anschlüsse, Putz - und 
Fliesenarbeiten et cetera sind in der Kostenannahme enthalten. 
Übersicht zu Einsparungen / verbrauchsangepasst 
 Ist-Zustand Variante Einsparung Einheit 
energetisch     
Primärenergie gesamt 1.171.919 1.169.330 2.589 kWh/a 
Endenergie gesamt 1.780.027 1.651.543 128.484 kWh/a 
Endenergie Fernwärme 1.128.961 1.001.915 127.046 kWh/a 
Endenergie Strom 651.066 649.628 1.438 kWh/a 
wirtschaftlich     
Energiekosten / jährlich 229.158 221.308 7.850 €/a 
Gesamtinvestition  945.012  € 
Kosten Instandhaltung  885.162  € 
Kosten energetisch  59.850  € 
Förderung (KfW)  0  € 
Nutzungsdauer  35  Jahre 
Amortisation  7,6  Jahre

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39 
Hinweise 
Die Vollkosten setzen  sich bei dieser Maßnahme aus konventionellen und energetischen Sanierungskosten 
zusammen. Durch die Übererfüllung der  Energieleitlinien der Stadt Köln  bei der Glasfassade/Foyer , fallen 
anteilig energetischen Mehrkosten an. Wartungskosten wurden berücksichtigt. 
Zusätzlicher Mehrwert 
Verbesserung der konservatorischen Anforderungen durch UV -Filter in der Verglasung, Verringerung der 
Wärmeverluste durch verbesserte Luftdichtheit, Verminderung des sommerlichen Wärmeeintrags durch 
Sonnenschutzglas, wo erforderlich. 
Förderfähigkeit 
KfW: Programm „IKU -Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programm Nr. 219) Einzelmaßnahmen im 
Baudenkmal. Gefördert durch zinsgünstige Kredite, zuzüglich Tilgungszuschuss. 
KfW: Programm „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (Programm Nr.148) Maßnahmen 
zur Energieeinsparung. Gefördert durch zinsgünstigen Kredit. 
NRW-Bank: „NRW.Bank.Kommunal Invest / Kommunal Invest Plus“ Investitionsmaßnahmen für kommunale 
Projekte. Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
NRW-Bank: NRW.BANK.Baudenkmäler Investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden im Denkmalschutz. 
Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
Weitere Fördermaßnahmen und Veränderungen der hier aufgeführten, sind möglich. Die Kumulierbarkeit der 
Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen. 
Modernisierung 3 / Kellerdecke 
Maßnahmen dieser Modernisierung 
Dämmung der Kellerdecke, kaltseitig mit 14 cm Mineralfaserplatten, WLG 035 im Bereich /  Fußbodenheizung 
neuer U-Wert=0,189 W/(m²K) und im Bereich normaler Bodenaufbau, neuer U-Wert=0,228 W/(m²K). Dämmung 
der Kellerwände, kaltseitig mit 12 cm Mineralfaserplatten, WLG 035 neuer U -Wert=0,26 W/(m²K) . Neben-
arbeiten wie Elektroarbeiten zur Uminstallation der Beleuchtung et cetera sind in der Kostenannahme enthalten. 
Übersicht zu Einsparungen / verbrauchsangepasst 
 Ist-Zustand Variante Einsparung Einheit 
energetisch     
Primärenergie gesamt 1.171.919 1.171.786 133 kWh/a 
Endenergie gesamt 1.780.027 1.734.402 45.625 kWh/a 
Endenergie Fernwärme 1.128.961 1.083.410 45.551 kWh/a 
Endenergie Strom 651.066 650.992 74 kWh/a 
wirtschaftlich     
Energiekosten / jährlich 229.158 226.417 2.741 €/a 
Gesamtinvestition  301.320  € 
Kosten Instandhaltung  0  € 
Kosten energetisch  301.320  € 
Förderung (KfW)  8.293 8.293 € 
Nutzungsdauer  50  Jahre 
Amortisation  109,9  Jahre

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40 
Hinweise 
Die energetischen Mehrkosten entsprechen den Vollkosten, da diese Modernisierung rein energetisch 
motiviert ist und keine Instandhaltungsmaßnahmen anfallen. 
Fördermittel blieben bei der Berechnung der Amortisation unberücksichtigt. 
Förderfähigkeit 
KfW: Programm „IKU -Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programm Nr. 219) Einzelmaßnahmen im 
Baudenkmal. Gefördert durch zinsgünstige Kredite, zzgl. Tilgungszuschuss.  
KfW: Programm „IKU -Investitionskredit Kom munale und Soziale Unternehmen“ (Programm Nr.148) 
Maßnahmen zur Energieeinsparung. Gefördert durch zinsgünstigen Kredit.  
NRW-Bank: „NRW.Bank.Kommunal Invest / Kommunal Invest Plus“ Investitionsmaßnahmen für kommunale 
Projekte. Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
NRW-Bank:NRW.BANK.Baudenkmäler Investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden im Denkmalschutz. 
Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
Weitere Fördermaßnahmen und Veränderungen der hier aufgeführten, sind möglich. Die Kumulierbarkeit der 
Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen. 
Modernisierung 4 / Photovoltaikanlage / PV 
Maßnahmen dieser Modernisierung 
Installation einer Photovoltaikanlage mit < 100 kWp, circa 800 m² Modulfläche, Monokristallin, zur vollständigen 
Eigenstromnutzung, Aufstellung auf Flachda ch. Flache Verlegung mit 10° Neigung und > 3 m Randabstand 
zu Attika. 
Nebenarbeiten wie Planungskosten, gegebenenfalls Gerüstarbeiten und Installationskosten et cetera sind in 
der Kosten-annahme enthalten. 
Übersicht zu Einsparungen / Verbrauchsangepasst 
 Ist-Zustand Variante Einsparung Einheit 
energetisch     
Primärenergie gesamt 1.171.919 1.058.519 113.400 kWh/a 
Endenergie gesamt 1.780.027 1.717.027 63.000 kWh/a 
Endenergie Fernwärme 1.128.961 1.128.961 0 kWh/a 
Endenergie Strom 651.066 588.066 63.000 kWh/a 
wirtschaftlich     
Energiekosten / jährlich 229.158 216.374 12.784 €/a 
Gesamtinvestition  166.600  € 
Kosten Instandhaltung  0  € 
Kosten energetisch  166.600  € 
Ertrag / jährlich  12.784 12.784 € 
Nutzungsdauer  25  Jahre 
Amortisation  13  Jahre

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41 
Hinweise 
Die energetischen Mehrkosten entsprechen den Vollkosten, da diese Modernisierung rein energetisch 
motiviert ist und keine Instandhaltungsmaßnahmen anfallen. 
Der erzeugte Strom kann zu 70%  in den Eigenverbrauch einfließen , die restlich en 30 % werden in das 
öffentliche Netz eingespeist . Auf e ine Pufferung durch Stromspeicher wurde aus wirtschaftlichen Gründen 
verzichtet. 
Abstimmung mit dem Denkmalschutz ist im Vorfeld der Planung erforderlich.  
Wartungskosten wurden über einen Abzug im Ertrag berücksichtigt. 
Eine Erweiterung auf circa 135 kWp ist  erst im Folgejahr der Installation möglich, um die Zwäng e einer 
Direktvermarktung zu vermeiden. 
Zusätzlicher Mehrwert 
Beitrag zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Geringe Netzbelastung durch hohen 
Eigenverbrauch. 
Förderfähigkeit 
BMWi: Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) - § 32 Solare Strahlungsenergie. Erzeugung von Strom aus 
erneuerbaren Energien, über Einspeisevergütung 
KfW: Programm „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (Programm Nr.148) Maßnahmen 
zur Energieeinsparung. Gefördert durch zinsgünstigen Kredit. 
NRW-Bank: „NRW.Bank.Kommunal Invest / Kommunal Invest Plus“ Investitionsmaßnahmen für kommunale 
Projekte. Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
Weitere Fördermaßnahmen und Veränderungen der hier aufgeführten, sind möglich. Die Kumulierbarkeit der 
Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen. 
Modernisierung 5 / LED-Beleuchtung 
Maßnahmen dieser Modernisierung 
Umstellung der noch nicht erneuerten Beleuchtung (Ausstellung-neu, Saal, Verwalt ung, Technik …) auf  
LED-Technik. Austausch von Lampen durch Retrofits (NV -Strahler, Leuchtstoffröhren, et cetera), aber auch 
Ersatz der bestehenden Leuchten, Strahler. 
Die neue Anlage besitzt eine zentrale Steuerung mit Zeitschaltung und im Saal eine Dimmung. 
Nebenarbeiten wie Planungskosten, Maler- und Trockenbauarbeiten et cetera sind in der Kostenannahme 
enthalten.

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42 
Übersicht zu Einsparungen / Verbrauchsangepasst 
 Ist-Zustand Variante Einsparung Einheit 
energetisch     
Primärenergie gesamt 1.171.919 1.127.210 44.709 kWh/a 
Endenergie gesamt 1.780.027 1.773.616 6.411 kWh/a 
Endenergie Fernwärme 1.128.961 1.147.387 - 18.426 kWh/a 
Endenergie Strom 651.066 626.228 24.838 kWh/a 
wirtschaftlich     
Energiekosten / jährlich 229.158 226.113 3.045 €/a 
Gesamtinvestition  110.000  € 
Kosten Modernisierung  77.000  € 
Kosten energetisch  33.000  € 
Förderung (PTJ)  0 0 € 
Nutzungsdauer  15  Jahre 
Amortisation  10,8  Jahre 
Hinweise 
Die energetischen Mehrkosten haben einen Anteil an den  Vollkosten von circa 30 %, die restlichen 70 % 
entfallen auf technisch notwendige  Modernisierungsmaßnahmen. Zur weiteren Verbesserung der Energie -
effizienz sollte die Möglichkeit von Steuerungen über Tageslichtsensoren , Bewegungsmelder, Dim mer, 
Optimierung mit Einbindung in die zentrale Lichtsteuerung, et cetera im konkreten Einzelfall für jede Zone, 
geprüft werden. Fördermittel blieben bei der Berechnung der Amortisation unberücksichtigt.  
Zusätzlicher Mehrwert 
Verbesserung der konservatorischen Anforderungen durch verminderte UV -Strahlung der Leuchtmittel. Die 
verringerte Wärmeabgabe  vermindert zudem die inneren Lasten , was  im sommerlichen Kühlbetrieb  zu 
Einsparungen führt. Die lange Lebenszeit der Leuchtmittel verlängern die Wartungsintervalle und entlasten 
damit die Haustechniker. 
Förderfähigkeit 
BMUB/PTJ: „Kommunalrichtlinie“ Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemission zum Beispiel durch 
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung. Gefördert werden ausschließlich kompl. Leuchten, Zuschuss bis 25 %. 
KfW: Programm „IKU -Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programm Nr. 219) Einzelmaßnahmen im 
Baudenkmal. Gefördert durch zinsgünstige Kredite, zzgl. Tilgungszuschuss.  
Alternativ: KfW: Programm „IKU-Investitonskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (Programm Nr.148) 
Maßnahmen zur Energieeinsparung. Gefördert durch zinsgünstigen Kredit.  
NRW-Bank: „NRW.Bank.Kommunal Invest“ Investitionsmaßnahmen für kommunale Projekte. Gefördert durch 
zinsgünstige Kredite. 
Weitere Fördermaßnahmen und Veränderungen der hier aufgeführten, sind möglich. Die Kumulierbarkeit der 
Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen.

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43 
Modernisierung 6 / Kälte- / RLT-Anlagen / Heizung 
Maßnahmen dieser Modernisierung 
 Optimierung von RLT-2 / Depot, Baujahr 2014 durch Minderung des Volumenstroms und Optimierung der 
Regelung für Sommer-/Winterbetrieb. Leitungsdämmung im zugängigen Bereich nach EnEV. 
 Austausch von RLT-3 / Kunstarbeitsraum, Baujahr 1976 gegen RLT mit reiner Lüftungs- und Heizfunktion, 
sowie effizienten Lüftern ≤ SFP3. 
 Austausch von RLT-4 / Ausstellung-neu, Baujahr 1995/2013 durch Anlage mit stufenloser Leistungs-
regelung, ≥ 73 % Wärmerückgewinnung, Umluftbetrieb, Hybridluftbefeuchter und effizienten Lüftern ≤ SFP3, 
Leitungsdämmung im zugängigen Bereich auf EnEV-Stand bringen. 
 Rückbau von RLT-5 / Buchladen, Baujahr 1995 und Anschluss an erneuerte RLT-6 mit reiner Lüftungs- 
und Heizfunktion. 
 Austausch von RLT-6 / Saal, Baujahr 1976 durch Anlage mit stufenloser Leistungsregelung, ≥ 73 % 
Wärmerückgewinnung, Umluftbetrieb, und effizienten Lüftern ≤ SFP3, Leitungsdämmung im zugängigen 
Bereich auf EnEV-Stand bringen. 
 Austausch der Abluftanlagen von WC-Verwaltung und Aufzugsanlage, Baujahr 1976. Diese enthalten 
energiesparende Ventilatoren der Klasse ≤ SFP3.  
 Noch vorhandene Leitungsdämmung aus 1995 ist im zugängigen Bereich nach den heutigen gesetzlichen 
Anforderungen gem. EnEV 2013 zu verstärken. Die Flächenheizung / Foyer ist mit PI-Reglern auszustatten. 
Ein hydraulischer Abgleich ist, soweit möglich, durchzuführen.

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44 
Zur besseren Übersicht sind die Modernisierungsmaßnahmen nochmals in Tabellenform dargestellt.   
Nr. Anlage / 
Bereich 
Baujahr Ausstellung Mängel / Effizienz Modernisierungsvorschlag Investitionskosten 
Vollkosten 
RLT-1 Ausstellung-alt 2012 RLT ohne statische Heizung 
/ Kühlung, mit Hybridluft-
befeuchter, Umluft, WRG 
Regelung schwierig / 
mittelhoch 
  
RLT-2 Depot 2014 RLT ohne statische Heizung 
/ Kühlung, mit Dampf-
luftbefeuchter, Umluft, WRG 
übermäßiger Energieeinsatz 
durch sehr hohen 
Luftwechsel / gering 
Verminderung von Volumen-
strom und Evaluierung der 
Maßnahme 
12.000 € 
RLT-3 Kunstarbeits-
raum 
1976 RLT ohne statische Heizung 
/ Kühlung, mit Umluft 
keine WRG Hygiene-
mängel, Befeuchtung 
stillgelegt / gering 
Kühlung und Feuchteregelung 
erforderlich? Ersatz durch 
RLT / Heizung und Lüftung 
72.000 € 
RLT-4 Ausstellung-
neu 
1995 
2013 
RLT mit statischer 
Heizung/Kühlung, Umluft 
keine WRG, Anlage 
insgesamt veraltet / mittel 
Austausch durch RLT mit 
statische Heizung / Kühlung, 
Hybridlufbefeuchter, Umluft 
und WRG 
185.000 € 
RLT-5 Buchladen 1994 RLT ohne statische 
Heizung- / Kühlung, mit 
Umluft 
keine WRG Befeuchtung 
defekt / gering 
Kühlung und Feuchteregelung 
nicht erforderlich! Demontage 
der RLT und Anschluss an 
erneuerte RLT-6 / Heizung 
und Lüftung 
17.500 € 
RLT-6 Vortragssaal 1976 RLT ohne statische 
Heizung- / Kühlung, mit 
Umluft 
keine WRG, Dampfluftbe-
feuchter stillgelegt / gering 
Ersatz durch RLT / Heizung 
und Kühlung, mit Umluft und 
WRG 
285.000 € 
Abluft Aufzüge 1976 Abluftanlage keine / gering Ersatz durch Abluftanlage mit 
SFP3 
4.000 € 
Abluft Nassräume 
Verwaltung 
1976 Abluftanlage keine / gering Ersatz durch Abluftanlage mit 
SFP3 
4.000 € 
Heizung Verwaltung 
Werkstatt 
Sanitär, WC 
1976 
1995 
Thermostate, alte Regelung, 
alte Leitungsdämmung 
Kein hydraulischer Abgleich 
möglich, unzureichende 
Leitungsdämmung im KG / 
mittel 
1K-Thermostate, elektrische 
Regelung, Leitungsdämmung 
/ EnEV, hydraulischer 
Abgleich 
14.000 € 
Kälte-
Anlage 
RLT-1 bis -6 2008 Mehrkreis-Kompressions-
Kälteanlage 
Keine Leistungsregelung / 
mittel 
Leistungsabhängige, 
modulierende Regelung 
12.000 € 
Gesamt: 605.500 € 
Übersicht zu Einsparungen / Verbrauchsangepasst 
 Ist-Zustand Variante Einsparung Einheit 
Gesamtinvestition  605.500  € 
Kosten Modernisierung  567.500  € 
Kosten energetisch  38.000  € 
Förderung (PTJ)  117.500  € 
Nutzungsdauer im Mittel  15  Jahre

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45 
Hinweis zu Einsparungen 
Auf Grund der veralteten und wenig gängigen RLT-Systeme, bei der die Heiz.-und Kühllasten ohne statische 
Komponenten komplett über RLT -Anlage gedeckt werden,  lassen sich diese mit der verwendeten Software 
zur Bilanzierung nach DIN 18599 nicht abbilden. Die in der DIN hinterlegten Anlagen weichen stark vom 
bestehenden System ab, so dass eine Berechnung keine plausiblen Ergebnisse aufweist.  
Eine entsprechend authentische Berechnung wäre mit einer speziellen Software zur thermischen Gebäude-
simulation durchzuführen, die in für diesen Bereich tätigen Ing.-Büros Anwendung findet, aber einen enormen 
finanziellen und zeitlichen Aufwand verursacht. Daher  können im Rahmen der Energieberatung keine 
belastbaren Angaben zu Einsparungen von Energiemengen und Kosten gemacht werden.  
Die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen lassen j edoch hohe Einsparungen erwarten , die 
gegebenenfalls im Vorfeld der Ausführung vom Fachplaner genauer verifiziert werden können . Die 
aufgeführten Anlagen sind ohnehin durch Überalterung und Teilausfall , unabhängig von energetischen 
Gesichtspunkten, im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen zeitnah zu erneuern. 
Hinweise 
Die Vollkosten setzen sich bei dieser Maßnahme aus konventionellen und energetischen Sanierungskosten 
zusammen. Nebenarbeiten wie Planungskosten, kleinere Rohbau- und Putzarbeiten sind darin enthalten. 
Wartungskosten blieben unberücksichtigt, da auch schon im Bestand erforderlich.  
Die Ertüchtigung der Mess- und Regeltechnik wird im Rahmen des Aufbaus einer Management-Bedien-Ebene 
zusammen mit einer automatischen Energieverbrauchserfassung installiert, und ist in dieser Maßnahme nicht 
enthalten. 
Förderfähigkeit 
BMUB/PTJ: „Kommunalrichtlinie“ Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemission zum Beispiel  
Sanierung von raumlufttechnischen Geräten. Gefördert durch Zuschuss bis 25 %. 
KfW: Programm „IKU -Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programm Nr. 219) Einzelmaßnahmen im 
Baudenkmal. Gefördert durch zinsgünstige Kredite, zzgl. Tilgungszuschuss.  
Bafa: „Klima- und Kält eanlagen“ Ersatz von Klimaschutz -Technologien in der  Kälte- und Klimatechnik . 
Gefördert durch Zuschuss. 
Bafa: „Heizungsoptimierung“ Ersatz von Heizungs - und Zirkulationspumpen sowie hydraulischen Abgleich. 
Gefördert durch Zuschuss. 
KfW: Programm „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (Programm Nr.148) Maßnahmen 
zur Energieeinsparung. Gefördert durch zinsgünstigen Kredit. 
NRW-Bank: „NRW.Bank.Kommunal Invest / Kommunal Invest Plus“ Investitionsmaßnahmen für kommunale 
Projekte. Gefördert durch zinsgünstige Kredite. 
Weitere Fördermaßnahmen und Veränderungen der hier aufgeführten, sind möglich. Die Kumulierbarkeit der 
Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen.

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46 
6 BESCHREIBUNG ZU MASSNAHMEN 
6.1 DACH 
Das Dach wurde 1977 mit 8 cm PUR -Dämmung versehen und 2005 durch eine neue Abdichtung ertüchtigt. 
Der Energetische und bautechnische Zustand ist als befriedigend zu bewerten und erfordert noch keine 
unmittelbare Sanierung. Im Rahmen der konventionellen San ierung bei Funktionsuntüchtigkeit des Bauteils, 
beziehungsweise nach Ablauf der zu erwartenden Lebenszeit ist eine deutlich verbesserte Wärmedämmung, 
nach den gültigen Energieleitlinien der Stadt Köln einzubauen. Diese Anforderungen, U = 0,18 W/m²K sind mit 
einer 14 cm starken PUR -Dämmung, WLG 028, oder alternativ mit 12 cm starken PIR -Dämmung, WLG 023 
zu erreichen. Die bestehende, 8 cm starke PUR Wärmedämmung aus der Bauzeit ist zu demontieren. Die 
Randanschlüsse, Attikaanschlüsse, et cetera  sind in Abstimmung mit den gültigen Regelwerk und dem 
Denkmalschutz auszubilden. 
6.2 FENSTER 
Glasfassade / Foyer: Die bestehende, 1-scheibige Glasfassade aus Baujahr 1977 weist extrem hohe Wärme-
verluste auf. Sie ist bald möglichst durch eine 3-fach-Verglasung mit thermisch getrennten Aluminium-Profilen, 
Uw = 0,90 W/m²K, mit warmen Randverbund, zu ersetzen. Die Bauwerksanschlüsse sind luftdicht und 
wärmebrückenminimiert auszuführen. Die neuen Alu -Profile, die Verglasung, wie auch die Randanschlüsse 
sind mit de m Denkmalschutz abzustimmen. Die Schiebetürelemente sind in gleicher Art auszuführen.  Die 
Verglasungen können im Ausstellungsbereich zusätzlich mit UV-Filter und Einbruchschutz versehen werden. 
Glasfassade /Ausstellung-neu: Die bestehende Glasfassade aus Baujahr 1977 wurde 1995 im Rahmen der 
Umplanung durch Wärmeschutzverglasung ertüchtigt. Sie weist mittelhohe Wärmeverluste auf. Sie ist nach 
Ablauf ihrer Lebenszeit, circa 2025, durch eine 3 -fach-Verglasung mit thermisch getrennten Aluminium -
Profilen, Uw= 0,90 W/m²K, mit warmen Randverbund, zu ersetzen. Die Bauwerksanschlüsse sind luftdicht und 
wärmebrückenminimiert auszuführen. Die neuen Alu -Profile, die Verglasung, wie auch die Randanschlüsse 
sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen.  
Fenster / Ausstellung-alt, Ausstellung-neu-west, Verwaltung -EG: Die bestehenden Aluminium -Fenster ohne 
thermisch getrennte Profile und Isolierverglasung mit Baujahr 1977 weisen hohe Wärmeverluste auf. Sie sind 
zeitnah durch Aluminium -Fenster mit 2 -fach Wärmeschutzverglasung und thermisch getrennten Profilen,  
Uw = 1,30 W/m²K zu ersetzen. Die Bauwerksanschlüsse sind luftdicht und wärmebrückenminimiert 
auszuführen. Die neuen Alu -Profile, die Verglasung, wie auch die Randanschlüsse sind mit dem 
Denkmalschutz abzustimmen 
Verwaltung /  1. und 2. OG: Die bestehenden Aluminium -Fenster mit thermisch getrennten Profilen u nd 
Wärmeschutzverglasung mit Baujahr 1995 weisen mittelhohe Wärmeverluste auf. Sie sind nach Ablauf ihrer 
Lebenszeit, circa 2025, durch Aluminium -Fenster mit 2 -fach Wärmeschutzverglasung und thermisch 
getrennten Profilen, Uw = 1,30 W/m²K zu ersetzen. Die Bauwerksanschlüsse sind luftdicht und wärmebrücken-
minimiert auszuführen. Die neuen Alu -Profile, die Verglasung, wie auch d ie Randanschlüsse sind mit dem 
Denkmalschutz abzustimmen.  
Bei allen zu erneuernden Fenstern sind vorab die angrenzenden Gebäude bauteile hinsichtlich der 
energetischen Qualität zu prüfen. Der U-Wert der angrenzenden Bauteile darf nicht geringer als der Uw -Wert 
des Fensters sein, zusätzlich ist der Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 einzuhalten.

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47 
6.3 KELLERDECKENDÄMMUNG 
Mineralische Dämmung 
Die Massivdecke zwischen EG und KG ist im Bereich der Fußbodenheizung des Foyers geringfügig gedämmt, 
in den restlichen B ereichen ist die Decke gänzlich ohne Dämmung ausgeführt. Die einfachste Möglichkeit 
Wärmeverluste durch Decken zum unbeheizten Keller zu minimieren, bietet hier  die Anbringung einer 
unterseitigen Dämmung. Die se Maßnahme wirkt sich gleichzeitig positiv auf die Klimastabilität aus, da die 
Oberflächentemperatur der Bodenflächen deutlich erhöht wird. 
Die Massivdecken über dem unbeheizten Bereich des Kellergeschosses sind kaltseitig mit 14 cm mineralische 
Dämmplatten WLG 035 zu versehen. Das betrifft die Decken ohne wie auch mit Fußbodenheizung. Bei direkt 
unter der Decke verlaufenden Installationen können partiell auch dünnere Dämmstärken aufgebracht oder die 
Installationsleitungen verlegt werden. Je nach Anforderungen kann die Dämmschicht anschließend verputzt  
oder bekleidet werden. Alternativ können auch 2-schichtige Mineraldämmplatten mit Putzträgeroberfläche zur 
Anwendung kommen. Die Leitungen sollten vor der Maßnahme einer genauen Prüfung auf mögliche Leckagen 
unterzogen werden. 
Die massiven KG-Wände zu den  beheizten Bereichen sind kaltseitig mit 12 cm mineralische Dämmplatten 
WLG 035 zu verkleiden und je nach Ausführung und Anforderungen gegebenenfalls zu verputzen. 
Bei Einsatz geeigneter Dämmstoffe und trockenen Kellerwänden ist die dargestellte Maßnahme f euchte-
technisch unproblematisch. Im Falle einer Belastung der einbindenden Kellerwände durch aufsteigende 
Feuchte sind im Vorfeld Maßnahmen zur Trockenlegung zu ergreifen. 
6.4 PHOTOVOLTAIKANLAGE 
PV-Anlage mit < 100 kWp und circa 800 m² Modulfläche aus monokristallinem Silicium. Installation der Module 
auf die Flachdächer von Ausstellung, Foyer und Saal  mit maximal 10° Neigung, auf Stahlkonstruktion. 
Strangschema mit Brandschutzabschaltung und System zur Zuordnung von Leistungsabfällen. 70% 
Einspeisung in internes Netz zu direktem Eigenverbrauch und 30% Einspeisung ins öffentliche Netz. 
Aus Gründen des Denkmalschutzes ist eine möglichst flache Montage der PV-Module, mit 3 m Randabstand 
zur Attika vorgesehen. Im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahme ist eine detaillierte Planung vorzunehmen, 
bei der die denkmalpflegerischen Belange entsprechend zu abzustimmen sind. 
6.5 LED-BELEUCHTUNG 
In den letzten Jahren hat sich die LED -Beleuchtung in qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht enorm 
entwickelt und dominiert mittlerweile die Anwendungen. Die Vorteile einer LED-Beleuchtung liegen neben ihrer 
hohen Energieeffizienz auch in der Langlebigkeit und dem damit verbundenen geringen Wartungsaufwand. 
Ein weiterer Vorteil von LEDs liegt in der geringen UV -Strahlung der Leuchtmittel, der im Anwendungsfall 
Museum besondere Bedeutung zukommt. Sämtliche Merkmale, wie zum Beispiel  Farbwiedergabe, 
Farbtemperatur aber auch die Lichtausbeute und Lebensdauer unterliegen qualitativen Schwankungen in zum 
Teil preislicher Abhängigkeit und müssen gesondert definiert werden. 
Effizienz von Leuchtmittel im Vergleich (Lichtstrom / Energieeinsatz) 
 Glühlampe ....................................... circa   12 lm/W 
 Halogenlampen ............................... circa   18 lm/W 
 Niedervolt Halogen .......................... circa   23 lm/W 
 Kompakt-Leuchtstofflampe (ESL) ... circa   70 lm/W 
 Leuchtstofflampen ........................... circa   85 lm/W 
 LED-Retrofit ..................................... circa   90 lm/W 
 LED-Leuchten .................................. circa 150 lm/W

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48 
Hier wurde von einer kompletten Umstellung der bestehenden , nicht mit LED ausgestatteten, Beleuchtung 
(Ausstellung-neu, Saal, Verwalt ung, Technik, …) auf LED ausgeg angen. Eine Ausnahme bilden hier 
gegebenenfalls sehr selten begangene Keller und Technikräume, die mit Leuchtstoffröhren ausgestattet sind. 
Sollten sich in den zuvor genannten Räumen doch noch Glühlampen befinden, so sind diese durch 
Restbestände von Kompaktleuchtstofflampen(ESL) oder LED-Retrofits auszutauschen. 
Beim Austausch der Beleuchtung wird nach Leuchtmittel und kompletter Lampe unterschieden.  
Leuchtmittel (Glühlampe, Neonröhre, Halogenstrahler, et cetera) können durch Retrofits ersetzt werden, ohne 
die Leuchte selbst zu erneuern. Diese enthalten dann die vollständige Elektronik in der Lampenfassung, was 
zu größerer Erwärmung und geringerer Lebensdauer gegenüber LED -Leuchten führt. Auch ist die Effizienz, 
also die Lichtausbeute/W etwas geringer. LED-Retrofits werden über die aufgeführten Förderprogramme nicht 
gefördert, rechnen sich wirtschaftlich aber i n der Regel trotzdem. Es ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Retrofits 
die erforderliche Zulassung für die Leuchten besitzen und mit den vorhandenen Vo rschaltgeräten kompatibel 
sind. Des Weiteren ist der Zustand der bestehenden Leuchten auf eine weitere Nutzungsdauer zu prüfen. 
Anderenfalls ist ein Wechsel der kompletten Leuchte erforderlich. 
Komplette Leuchten und Beleuchtungssysteme aber auch Strahler können durch entsprechende LED-Leuchten, 
beziehungsweise -Systeme oder -Strahler ersetzt werden. Hier kann dann die optimale Auslegung der 
Beleuchtung für jeden Einsatzbereich erreicht werden. Durch die Trennung der Elektronik vom Leucht mittel 
wird die Temperatur am Leuchtmittel reduziert und eine deutlich längere Lebenszeit erzielt. Die Abstimmung 
von Leuchtmittel und Reflektoren führt zu einer höheren Energieeffizienz und einer gezielten Lichtsteuerung. 
An die Beleuchtung der einzelnen Nutzungsbereiche werden folgende Anforderungen gestellt. 
Ausstellungsräume  
 Leuchtenlichtstrom (lm); nach Bestand beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Systemlichtausbeute 100 lm/W bei Leuchten 
 Farbwiedergabe Ra ≥ 0,90; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Farbtemperatur K = 4000; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Mittlere Lebensdauer L90 > 50.000 h bei Leuchten 
 Mittlere Lebensdauer L90 > 20.000 h bei Leuchtmitteln 
 Farbtoleranz ± 3 K; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
Büros, Bibliothek und Besprechungsraum 
 Leuchtenlichtstrom (lm); nach Bestand beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Systemlichtausbeute 100 lm/W bei Leuchten 
 Farbwiedergabe Ra ≥ 0,80; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Farbtemperatur K = 4000; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Mittlere Lebensdauer L80 > 50.000 h bei Leuchten 
 Mittlere Lebensdauer L70 > 20.000 h bei Leuchtmitteln 
Nebenräume 
 Leuchtenlichtstrom (lm); nach Bestand beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Systemlichtausbeute 100 lm/W bei Leuchten 
 Farbwiedergabe Ra ≥ 0,70; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Farbtemperatur K = 4000; beziehungsweise Angaben / Lichtplaner 
 Mittlere Lebensdauer L80 > 50.000 h bei Leuchten 
 Mittlere Lebensdauer L70 > 20.000 h bei Leuchtmitteln

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49 
Zur Planung und Auslegung im Rahmen des Austauschs der Beleuchtung  beziehungsweise Beleuchtungs-
systeme und Anlagen, ist immer ein Lichtplaner hinzu zu ziehen, der auch konzeptionelle Betreiberwünsche 
mit aufnehmen kann. Des Weiteren ist die Einbindung in eine zentrale Lichtsteuerung vorzunehmen, die auch 
Module zur Energieeinsparung, wie Tageslichtsteuerung, Dimmung, Präsenzerkennung, et cetera beinhalten 
kann. Eine automatische raum - oder zonenweise Zeitsteuerung ist als Minimal -Ausstellung, grundsätzlich 
vorzunehmen. 
6.6 KÄLTE / WÄRME / RLT 
Der Austausch der Kältemaschine inklusive Leitungsdämmung und Pumpenerneuerung wurde 2006 - 2008 
durchgeführt. Der Außenluft -Rückkühler mit Aufstellung auf dem Dach der Verwaltung wurde 2012 
vorgenommen. Anpassung an die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions -Schutzgesetzes 
(BImSchV) wird derzeit durchgeführt.  Die Anlage läuft  zur Zeit taktend auf Volllast.  Eine Optimierung durch 
eine leistungsabhängige, modulierende Steuerung ist vorzunehmen. 
Ertüchtigung von RLT -2 / Depot, Baujahr 2014 durch Minderung des Volumenstroms und Optimierung der 
Regelung für Sommer- / Winterbetrieb, Leitungsdämmung nach EnEV. 
Austausch von RLT -3 / Kunstarbeitsraum, Baujahr 1976 gegen RLT mit ausschließlich Lüftungs- und 
Heizfunktion, sowie effizienten, drehzahlgeregelten Lüftern ≤ FSP3. 
Austausch von RLT -4 / Ausst ellung-neu, Baujahr 1995/2013 durch Anlage  der Dichtigkeitsklasse C,  mit 
stufenloser Leistungsregelung, ≥ 73 % Wärmerückgewinnung, Umluftbetrieb, Hybrid luftbefeuchter und 
effizienten, drehzahlgeregelten Lüftern ≤ FSP3, Leitungsdämmung im zugängigen Bereich auf EnEV -Stand 
bringen. 
Rückbau von RLT-5 / Buchladen, Baujahr 1995 und Anschluss an erneuerte RLT -6 mit reiner Lüftungs - und 
Heizfunktion. 
Austausch von RLT-6 / Saal, Baujahr 1976 durch Anlage der Dichtigkeitsklasse C, mit stufenloser Leistungs-
regelung, ≥ 73 % Wärmerückgewinnung, Umluftbetrieb, und effizienten, drehzahlgeregelten Lüftern ≤ FSP3, 
Leitungsdämmung im zugängigen Bereich auf EnEV-Stand bringen. 
Austausch der Abluftanlagen von WC -Verwaltung und Aufzugsanlage, Baujahr 1976. Diese enthalten 
energiesparende, drehzahlgeregelte Ventilatoren der Klasse ≤ FSP3.  
Noch vorhandene Leitungsdämmung aus 1995 ist nach den heutigen gesetzlichen Anforderungen nach EnEV 
2013 zu verstärken. Die Flächenheizung / Foyer ist mit PI-Reglern auszustatten. Ein hydraulischer Abgleich 
ist, soweit möglich, durchzuführen. 
Zur Unterstützung einer effizienten und störungsfreien Steuerung der Klimaanlagen ist eine Mess- und Regel-
technik erforderlich, die sich zurzeit im Rahmen eines zentralen Energiemanagements in Bearbeitung befindet. 
6.7 NUTZUNGSANPASSUNG 
Nachfolgende Anpassungen, die gute Einsparungen versprechen, sollten einer Prüfung unterzogen werden.  
 Lichtsteuerung: Einsatz von Bewegungsmeldern und Zeitsteuerungen, gegebenenfalls Überarbeitung von 
voreingestellten Steuerzeiten. 
 saisonale Temperaturanpassung der Klimaanlagen im Sommer- / Winterfall. Dabei behutsam gleitende 
Anhebung der Raumtemperaturen im Sommer bis auf circa 24°C, bei möglichst gleichbleibender Luft-
feuchtigkeit. Temperatur im Winter dagegen auf maximal 20°C begrenzen. 
 Sensibilisierung der Mitarbeiter, dass die Lüftung in den unklimatisierten Bereichen, wie zum Beispiel 
Büros, Fluchttreppen, Nebenräumen, et cetera in der Heizperiode nur stoßweise 5 bis 10 Minuten lang 
erfolgen soll. Eine Dauerlüftung, zum Beispiel über Kippstellung, ist zu vermeiden. 
Nutzungsanpassungen sind in der Regel  mit geringem Aufwand kurzfristig umsetzbar und bieten dabei ein 
gutes Einsparpotential. Deshalb wird eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung empfohlen.

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7 BEGRIFFE 
7.1 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN 
Primärenergiebedarf 
Der Primärenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des notwendigen 
Brennstoffs und der  Hilfsenergien für die Anlagentechnik auch die Energiemengen einbezieht, die durch 
vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der 
jeweils eingesetzten Brennstoffe entstehen. 
Endenergiebedarf 
Der Endenergi ebedarf ist die berechnete Energiemenge, die der Anlagentechnik (Heizungsanlage, raum -
lufttechnische Anlage, Warmwasserbereitungsanlage, Beleuchtungsanlage) zur Verfügung gestellt wird, um 
die festgelegte Rauminnentemperatur, die Erwärmung des Warmwassers und die gewünschte Beleuchtungs-
qualität über das ganze Jahr sicherzustellen. 
Nutzenergiebedarf 
Nutzenergiebedarf ist der Oberbegriff für Nutzwärmebedarf, Nutzkältebedarf, Nutzenergiebedarf für Warm-
wasser, Beleuchtung und Befeuchtung. 
Nutzwärmebedarf / Heizwärmebedarf 
Der Nutzwärmebedarf ist der rechnerisch ermittelte Wärmebedarf, der zur Aufrechterhaltung der fest gelegten 
thermischen Raumkonditionen in einer Gebäudezone während der Heizzeit benötigt wird.  
Nutzkältebedarf / Kühlbedarf 
Der Nutzkältebedarf ist der rechnerisch ermittelte Kühlbedarf, der zur Aufrechterhaltung der festgelegten 
thermischen Raumkonditionen innerhalb einer Gebäudezone benötigt wird, in Zeiten in denen die Wärme -
quellen eine höhere Energiemenge anbieten. 
Nutzenergiebedarf der Beleuchtung 
Der Nutzenergiebedarf der Beleuchtung ist der rechnerisch ermittelte Energiebedarf, der sich ergibt, wenn die 
Gebäudezone mit der im Nutzungsprofil festgelegten Beleuchtungsqualität beleuchtet wird.  
Nutzenergiebedarf für Warmwasser 
Der Nutzenergiebedarf für Warmwasser ist der rechnerisch ermittelte Energiebedarf, der sich ergibt, wenn die 
Gebäudezone mit der im Nutzungsprofil festgelegten Menge an Warmwasser entsprechender Zulauf -
temperatur versorgt wird. 
Konditionierung 
Behandlung von Räumen oder Zonen, zur Aufrechterhaltung von physikalischen Nutzungsanforderungen, wie 
Erwärmung, Kühlung, Belüftung, Feuchteregulierung, Beleuchtung.  
Energieeffizienz 
Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden durch Vergleich der Energiebedarfskennwerte mit 
Referenzwerten ( das heißt  mit wirtschaftlich erreichbaren Energiebedarfskennwerten vergleichbarer neuer 
oder sanierter Gebäude) oder durch Vergleich der Energieverbrauchskennwerte mit Vergleichswerten ( das 
heißt mit den Mittelwerten der Energieverbrauchskennwerte vergleichbar genutzter Gebäude).

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51 
Zone 
Eine Zone fasst den Grundflächenanteil beispielsweise im Bereich eines Gebäudes zusammen, der durch 
gleiche Nutzungsrandbedingungen gekennzeichnet ist und keine relevanten Unterschiede hinsichtlich der 
Arten de r Konditionierung und anderer Zonenkriterien aufweist. Die Zone ist die grundlegende räumliche 
Berechnungseinheit für die Energiebilanzierung. 
Nettogrundfläche / Bezugsfläche 
Als Nettogrundfläche wird die im konditionierten Gebäudevolumen zur Verfügung ste hende nutzbare Fläche 
bezeichnet. Als Bezugsfläche wird die Nettogrundfläche verwendet. 
Hüllfläche beziehungsweise wärmeübertragende Umfassungsfläche 
Die Hüllfläche beziehungsweise die wärmeübertragende Umfassungsfläche ist die Grenze zwischen 
thermisch konditionierten Räumen und der Außenluft, dem Erdreich oder nicht konditionierten Räumen. Über 
diese Fläche verliert oder gewinnt der gekühlte/beheizte Raum Wärme, daher auch „wärmeübertragende 
Umfassungsfläche“. 
Auch nicht beheizte/gekühlte, sondern anderwe itig konditionierte Zonen (beleuchtet, belüftet) weisen 
Hüllflächen auf, bei denen jedoch keine Wärmeübertragung erfolgt. Vereinfachend werden die Benennungen 
„Hüllfläche“ und „wärmeübertragende Umfassungsfläche“ parallel verwendet.  
Nettoraumvolumen, Luftvolumen (Nettovolumen, Innenvolumen) 
Als Nettoraumvolumen wird das Volumen einer konditionierten Zone beziehungsweise eines gesamten 
Gebäudes, das dem Luftaustausch unterliegt, bezeichnet. Das Nettoraumvolumen bestimmt sich anhand der 
inneren Abmessungen und schließt so das Volumen der Gebäudekonstruktion aus. 
Verluste der Anlagentechnik 
Verluste (Wärmeabgabe, Kälteabgabe) in den technischen Prozessschritten zwischen dem Nutzenergiebedarf 
und dem Endenergiebedarf, das heißt bei der Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung. Die Verluste 
der Anlagentechnik zählen, sofern sie im konditionierten Raum auftreten, zu den Wärmequellen oder 
Wärmesenken. 
Hilfsenergie 
Hilfsenergie ist die Energie, die von Heizungs -, Kühl-, Warmwasser-, Raumluft- und Beleuchtungssystemen 
verwendet wird, um die zugeführte Energie und Nutzenergie umzuwandeln. 
Wärmesenke und Wärmequelle 
Eine Wärmesenke ist die Wärmemenge, die der Gebäudezone entzogen wird. Eine Wärmequelle ist die 
Wärmemenge mit Temperaturen über der Innentemperatur,  die der Gebäudezone zugeführt wird oder 
innerhalb der Gebäudezone entsteht. 
Vollkosten 
Sämtliche Sanierungskosten einer Maßnahme, inklusive Instandhaltungskosten, Vor- und Nebenarbeiten, und 
den energetischen Mehrkosten. Planungskosten sind nur enthalten,  wenn gesondert aufgeführt. Finanz -
ierungskosten und Förderung sind nicht enthalten. 
Energetische Mehrkosten 
Kosten, die durch einen zusätzlichen energetischen Mehraufwand entstehen und nicht durch, zum Beispiel 
gesetzliche Anforderungen, abgedeckt werden. Finanzierungskosten und Förderung sind nicht enthalten.

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52 
8 ANHANG 
8.1 UNTERLAGEN FÜR DIE BESTANDSANALYSE 
Um energetische Modernisierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude durchzuführen, ist eine detaillierte 
Kenntnis über die Bau- und Anlagentechnik des zu modernisierenden Gebäudes unumgänglich. Dabei ist für 
die Wahl der Art der baulichen Verbesserung des Wärmeschutzes vor allem die Angaben zu  Materialart, 
Bauteildicke sowie -aufbau der wärmetauschenden Hüllfläche und der Anlagentechnik bedeutend. Bau - und 
Anlagentechnik müssen genau aufeinander abgestimmt sein. 
Auf dieser Wissensgrundlage können somit nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen realisiert, Bauschäden 
verhindert und Einsparpotenzial e ausgeschöpft werden. Folgende Unter lagen wurden zur Analyse des Ist -
Zustandes verwendet: 
 Baubeschreibung und Anlagenbeschreibung: PDF-Dateien aus städtischem Netz und 
Bauteilaufnahme vor Ort 
 Bestandspläne: PDF-Dateien aus städtischem Netz  
 Sanierungskataster-MOK 
 Angaben zu Heiztechnik: Durch Haushandwerker, Datenaufnahme vor Ort 
 Angaben zu Kälte-/Klimatechnik: Durch Haushandwerker, Datenaufnahme vor Ort 
 Angaben zu Lüftungstechnik: Durch Haushandwerker, Datenaufnahme vor Ort 
 Angaben zu Beleuchtungstechnik: Durch Haushandwerker, Datenaufnahme vor Ort 
 Angaben zu MSR-Technik: Durch TGA-Ing. u. Haushandwerker, Datenaufnahme vor Ort 
Zusammen mit den Mitarbeitern und Haushandwerker  wurden außerdem nutzungsbezogene Aspekte 
analysiert und dokumentiert. Für die Analyse des bau- und anlagentechnischen Zustandes erfolgte neben der 
Bestandsdokumentation auch eine Zustands- und Schadensaufnahme beziehungsweise -bewertung. 
8.2 DATEN DER BESTANDSANALYSE (ANHANG IM PDF) 
 Grunddaten 
 Datenaufnahme zur Zonierung nach DIN 18599 
 Berechnung der Hüllflächen 
 Bauteile und U-Wert-Berechnung 
 Raumdaten 
 Zonendaten und -ergebnisse für die Berechnung des Nutzenergiebedarfs im Bestand 
 Anlagentechnik im Ist-Zustand

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53 
8.3 VERWENDETE NORMEN 
Die Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes beruht in diesem Dokument auf den folgenden akt uell 
gültigen Normen, Rechen- und Gesetzesvorschriften: 
DIN V 18599:2016-10 
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, 
Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung 
 Teil 01: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger 
 Teil 02: Nutzenergiebedarf zum Heizen und Kühlen von Gebäudezonen 
 Teil 03: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung 
 Teil 04: Nutz- und Energiebedarf für Beleuchtung 
 Teil 05: Endenergiebedarf von Heizsystemen 
 Teil 06: Energiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen  
 Teil 07: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 
 Teil 08: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen 
 Teil 09: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 
 Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten 
EnEV 2016 
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden 
(Energieeinsparverordnung) 
DIN EN ISO 6946 
Bauteile- Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient  
DIN EN ISO 10077-1 
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurchgangs -
koeffizienten 
DIN EN 13363 
Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen 
DIN EN ISO 13790 
Energieeffizienz von Gebäuden - Berechnung des Energiebedarfs für Heizung und Kühlung 
DIN EN ISO 13789 
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – spezifischer Transmissions- und Lüftungswärmedurchgangs-
koeffizient 
8.4 VERWENDETE RECHENVERFAHREN UND PROGRAMME 
Die Berechnung wird in Anlehnung an bekannte Normen, Richtlinien und allgemein anerkannte Regeln der 
Technik durchgeführt. Dieser Bericht bezieht sich ausschließlich auf den Auftragsgegenstand. Die Berechnung 
wurde mit Hilfe folgender EDV-Programme erstellt: 
 SOLAR-COMPUTER-Software „Bauteile Hochbau“ (B02) und „Energieeffizienz Gebäude“ (B55)  
 Microsoft WORD / Microsoft EXCEL

Beratungsverlauf (2)

27.01.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4247/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.01.2020
Erstellt
05.12.2019 08:59