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1993/2020

Verkehrsberuhigung Nesselrodestraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 1993/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsberuhigung Nesselrodestraße 
hier: Beschluss zum Antrag (AN/1311/2011) der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der 
Bezirksvertretung Nippes vom 07.07.2011 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Aufgrund der vorgelegten Ergebnisse der durchgeführten Verkehrsuntersuchungen 
und Prüfungen werden in der Nesselrodestraße zunächst keine weiteren Maßnahmen 
umgesetzt. 
 
2. Im Bereich der Schule wird die Einführung von baulichen Maßnahmen im Rahmen der 
personellen Kapazitäten untersucht. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung 
Nippes gesondert vorgelegt. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020

2 
Begründung: 
 
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 07.07.2011 (s. Antrag: AN/1311/2011) wurde 
die Verwaltung beauftragt, geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Nesselrodestraße zu 
erarbeiten. Personal- und prioritätsbedingt wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt. Nachfol-
gend werden die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrsuntersuchungen und Prüfungen der Anre-
gungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Antrag zum o. a. Beschluss erläutert: 
 
 
1. Ergebnisse der Untersuchung der Verkehrssituation in der Nesselrodestraße 
 
Die von der Amsterdamer Straße und Niehler Straße eingegrenzte Nesselrodestraße befindet 
sich in einer Tempo 30-Zone. Neben der schützenswerten Einrichtung einer Gemeinschafts-
grundschule wird der Bereich durch die Wohnnutzung geprägt. 
 
Im Rahmen des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden das erhöhte Verkehrs-
aufkommen durch die Funktion der Nesselrodestraße als Hauptzubringer aus Niehl und Teilen 
von Weidenpesch zur Amsterdamer Straße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen themati-
siert.  
 
Im Jahre 2015 wurden bereits einige Verkehrserhebungen durchgeführt. Im November 2019 
wurden folgende Verkehrserhebungen vorgenommen: 
 
 Querschnitts- und Geschwindigkeitserhebungen, 
 
 Knotenstromzählungen, 
 
 Fußgängererhebungen, 
 
 Parkraumerhebungen. 
 
Zur Beurteilung der Entwicklung der Verkehrssituation werden die Ergebnisse beider Erhebun-
gen verglichen. Diese stellt sich folgendermaßen dar: 
 
Die Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Nesselrodestraße mittels des Messwertes V 
85 geprüft. Die V 85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht 
überschritten wird. Sie wird bei der Auswertung von Verkehrsehebungen als Richtwert ange-
nommen. 
 
In der westlichen Nesselrodestraße liegt die V 85 im Querschnitt im November 2019 bei 41 
km/h und ist somit leicht erhöht. In der östlichen Nesselrodestraße liegt die V 85 im Querschnitt 
bei 35 km/h und liegt somit im tolerablen Bereich. Im Vergleich zu 2015 sind keine wesentlichen 
Änderungen erkennbar. Die einzige größere Abweichung zeigt sich auf der östlichen Nesselro-
destraße in Fahrtrichtung Allensteiner Straße mit einer Geschwindigkeitsreduzierung der V 85 
von 36 km/h bis 38 km/h im Jahre 2015 auf 30 km/h im Jahre 2019. 
Sowohl die Polizei als auch der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurden über die 
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen 
Möglichkeiten kontaktiert. 
 
Aufgrund der zahlreich vorhandenen Fahrbahnmarkierungen, wie Park- und Zickzackmarkie-
rungen sowie den Zufahrten kann auf der Nesselrodestraße keine Optimierung des Parkens 
(Fahrbahnverengungen durch das Markieren von alternierendem oder beidseitigem Parken) 
zwecks weiterer Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt werden. 
 
Die Querschnittserhebungen aus November 2019 ergeben auf der Nesselrodestraße folgen-
des maximales Verkehrsaufkommen im Querschnitt: 2.170 Kfz/Tag und 196 Kfz in der Spitzen-

3 
stunde (Sph). Dies entspricht einer für eine Tempo 30-Zone angemessenen Verkehrsmenge. 
Das Verkehrsaufkommen zeigt im Vergleich zu den Erhebungen aus 2015 keine relevanten 
Veränderungen. 
 
Die Knotenstromzählung an der Kreuzung Nesselrodestraße/Amsterdamer Straße aus No-
vember 2019 zeigt insgesamt betrachtet das höchste Verkehrsaufkommen in der nachmittägli-
chen Spitzenstunde. Hierbei ist das Gesamtverkehrsaufkommen auf der nördlichen Amsterda-
mer Straße mit 1.497 Kfz/Sph am höchsten. Die Hauptlastrichtung ist mit 903 Kfz/Sph der von 
der nördlichen Amsterdamer Straße in die südliche Amsterdamer Straße geradeaus fahrende 
Kfz-Verkehr. Von der Nesselrodestraße fahren in der Spitzenstunde 44 Kfz auf die Amsterda-
mer Straße. In der Gegenrichtung fahren 51 Kfz/Sph von der Amsterdamer Straße in die Nes-
selrodestraße ein. Das maximale Gesamtverkehrsaufkommen auf der Nesselrodestraße vor 
dem Einmündungsbereich der Amsterdamer Straße mit 95 Kfz/Sph ist als gering und für eine 
Tempo 30-Zone als angemessen zu bewerten. In der morgendlichen Spitzenstunde steigt hier-
bei der Wert auf 128 Kfz/Sph und ist ebenfalls im Normbereich.  
 
Auf der Nesselrodestraße wurden zwei Fußgängererhebungen auf Höhe der Hausnummer 18 
und in Höhe der Eichhornstraße durchgeführt.  
 
Gemäß der Fußgängererhebung aus November 2019 beträgt auf der Nesselrodestraße auf 
Höhe der Hausnummer 18 (im Bereich der Schule) das maximale Fußgängeraufkommen in der 
morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7:30-8:30 Uhr 20 zu Fuß Gehende. Im April 2015 wur-
den 34 zu Fuß Gehende in der maximalen, in diesem Falle nachmittäglichen, Spitzenstunde 
zwischen 14-15 Uhr verzeichnet. 
 
Auf der Nesselrodestraße in Höhe der Eichhornstraße beträgt das maximale Fußgängerauf-
kommen in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7:30-8:30 Uhr 152 zu Fuß Gehende. Es 
ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser zu Fuß Gehenden SchülerInnen oder Begleit-
personen sind. 
 
Die Parkraumerhebung hat für die Nesselrodestraße im Abschnitt zwischen Weidenpescher 
Straße und Allensteiner Straße auf der nördlichen Straßenseite insgesamt eine Auslastung von 
86-91 % und für die südliche Straßenseite von 75-100 % ergeben. Auf der südlichen Straßen-
seite sind die Parkplätze nachmittags (zwischen 16-17 Uhr) und abends (zwischen 22-23 Uhr) 
mit 100 % vollständig ausgelastet. Dies bezieht sich auf die legalen Stellplätze. Demnach wurde 
kein Pkw illegal abgestellt. Insgesamt lässt die Parkraumerhebung in der Nesselrodestraße kei-
ne Defizite erkennen. 
 
Die Kreuzung Weidenpescher Straße/Nesselrodestraße wurde seit 1996 ein Mal im Jahre 2019 
als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Im Bereich Niehler Straße/Niehler Kirch-
weg/Nesselrodestraße wurde seit 1996 ein Mal im Jahre 2008 eine Unfallhäufungsstelle gemel-
det. 
 
2. Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen: 
 
Zu Punkt 1): „Ersatz der derzeitigen (Doppel-) Beschilderung mit leicht zu übersehenden regulä-
ren Zone 30-Schildern durch neongelbe Schilder, auf welchen neben der Geschwindigkeitsbe-
grenzung deutlich sichtbar das Wort "SCHULE" aufgebracht ist.“ 
 
Die derzeit in der Örtlichkeit befindliche Beschilderung der Tempo 30-Zone entspricht den Vor-
gaben der Straßenverkehrsordnung. Neongelbe Schilder, auf welchen neben der Geschwindig-
keitsbegrenzung auch deutlich sichtbar das Wort „Schule“ aufgebracht ist, sind so in der Stra-
ßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und können somit straßenrechtlich nicht angeordnet 
werden. 
 
Zu Punkt 2): „Bauliche Maßnahmen, welche geeignet sind, die Einhaltung der geltenden Ge-
schwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Auch über die Schaffung künstlicher Fahrbahnver-

4 
engungen kann nachgedacht werden, um Schulkindern und älteren Menschen sowie Menschen 
mit Behinderung das gefahrlose Queren der Fahrbahn zu ermöglichen. Hierzu könnte die in An-
sätzen vorhandene Querungshilfe vor Hausnummer 18 umgestaltet werden.“ 
 
Des Weiteren werden gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die fehlenden 
Querungsmöglichkeiten für die GrundschülerInnen erwähnt. Aus Richtung Niehler Straße kom-
mend würden die Kinder auf Anraten der örtlichen Polizei hin häufig die Querungsmöglichkeit 
an der Nesselrodestraße in Höhe der Hausnummer 18 nutzen. Im Antrag wird hierzu ein nicht 
zulässiges Gehwegparken in diesem Einmündungsbereich beschrieben, das die Sichtverhält-
nisse einschränkt.  
 
Zur Optimierung des Bereiches der Schule werden im Rahmen der personellen Kapazitäten 
straßenverkehrsplanerische bauliche Maßnahmen untersucht. Die Ergebnisse und gegebenen-
falls Vorschläge zur Umgestaltung des Bereiches werden der Bezirksvertretung Nippes geson-
dert vorgelegt (siehe Punkt 2 des Beschlussvorschlages). 
 
Des Weiteren ist hinsichtlich der angesprochen Querungsmöglichkeiten festzustellen, dass eine 
Tempo 30-Zone bereits eine verkehrstechnische Einrichtung ist, die zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit dient und auch dem Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden 
im gesamten Gebiet Rechnung trägt. Darüber hinaus befindet sich in der Nesselrodestraße im 
Bereich der dortigen Schule zwischen der Eichhornstraße und Allensteiner Straße ein Fußgän-
gerüberweg, der durch Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Zeichen 350 aus-
gewiesen ist.  
Im direkten Vorlauf zur dortigen Schule ist zusätzlich das Zeichen 136 („Kinder“) ausgewiesen. 
 
Zu Punkt 3): „Deutliche Entschärfung des Kreuzungsbereich Nesselrode- / Eichhornstraße, mi-
nimal durch Aufbringen weißer Markierungen, welche die geltende Rechts-vor-links-Regelung 
optisch unterstreichen. Weiterhin könnte man an das Sperren des Gehwegs im unmittelbaren 
Kreuzungsbereich mittels Pollern denken, um das Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden.“  
 
Auf die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Kreuzungsbereich der Nesselrodestra-
ße/Eichhornstraße wird bereits durch das Zeichen 102 der Straßenverkehrsordnung, welches in 
der Örtlichkeit installiert ist, hingewiesen. 
 
Hinsichtlich der gewünschten Poller ist festzustellen, dass gemäß § 12 Abs. 4 StVO bereits ein 
gesetzliches Haltverbot für den Gehweg besteht.  
 
Nach den Bestimmungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO sind die Anordnungen von Ver-
kehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend gebo-
ten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen wie möglich anzuordnen.  
 
Ein Poller gilt nach der Straßenverkehrsordnung als Verkehrszeichen und ist grundsätzlich nur 
noch dort zu installieren, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforder-
lich ist. Dies ist hier nicht der Fall. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhal-
ten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht nicht. 
 
3. Zusammenfassung 
Gemäß dem Beschlussvorschlag ergibt sich derzeit aufgrund der durchgeführten Verkehrserhebun-
gen zunächst kein weiterer Handlungsbedarf. 
 
Mögliche bauliche Maßnahmen im Bereich der Schule werden im Rahmen der Straßenplanung zu 
gegebener Zeit geprüft. 
 
Falls sich aus der Entwicklung der Verkehrssituation auf der Nesselrodestraße ein Bedarf hinsichtlich 
der Optimierungsmaßnahmen ergibt, wird die Verwaltung entsprechende Schritte in die Wege leiten.

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1993/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.08.2020
Erstellt
02.07.2020 15:32