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2067/2021

Gewässerunterhaltungsmaßnahme zum naturnahen Umbau des Fronweihers in Worringen

Mitteilung Ausschuss 02.06.2021

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.11.2021, TOP 6.2

Karte Maßnahmen Fronweiher 14.12.2020 (003)

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Karte Maßnahmen Fronweiher 14.12.2020 (003)

1173 Zeichen

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M3
M2
M2
M2 M4
M5.3
M6.2
M6.3
M6.1
M5.5
M5.4 M5.2
M5.1
M7.1
M7.1
M7,1
M7.2
M1.1
M1.1
M1.1
M1.2
Lgpl.
Lgpl.
0 10 20 30 405
Meter
Originalgröße: A 3   Maßstab 1:500   Stand: 11.12.2020
") M2: Abflachung von Uferbereichen
") M3: Vertiefung im Bereich der Ausbuchtung
") M4: Umbau des Backsteingebäudes zum 
       Fledermausquartier
") M5: Entfernung der baulichen Einrichtungen
        M5.1: Ehemaliges Toilettenhaus
        M5.2: Versiegeltes Plateau
        M5.3: Steintreppe
        M5.4: Betonplatten
        M5.5: Böschungsverbau
M6: Nicht bodenständige Gehölze")         M6.1: Entfernung der Fichten
        M6.2: Entfernung der Schneebeere
        M6.3: Vegetationskontrolle der Robinien
") M7: Sicherung des Geländes
        M7.1: Ausbesserung / Erneuerung des Zauns
        M7.2: Erneuerung des Toreingangs
Lgpl.: Möglicher Lagerplatz (Baustelleneinrichtung)
Kartengrunlage: Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Naturnahe Umgestaltung des Fronweihers
- Maßnahmenkarte -
M1: Rückbau der Uferbefestigung
          M1.1: Überwiegend Holzverbau
          M1.2: Beton und Steinschüttung
")

Erläuterungsbericht

8814 Zeichen

1 
 
Gewässerausbau Fronweiher in Worringen 
Maßnahme : Naturnaher Umbau des Fronweihers gemäß Pflege- und Entwicklungs-
plan (PEPL) 2014 (Überarbeitung) und Handlungskonzept „Naturnahe Umgestaltung 
des Fronweihers im NSG N4 Rheinaue Worringen bis Langel (Konkretisierung der 
Maßnahmen)“, IVÖR, 12/2020 
 
Größe 
   ca. 4.000 m² 
Gewässertyp   Stehendes Gewässer (Teich) 
Eigentümerin    Stadt Köln 
Lage     Rheinvorland Worringen im NSG N4 Rheinaue Worri ngen bis Langel 
Schutzstatus : Naturschutzgebiet 
 
 
Übersichtslageplan 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beschreibung Ist-Zustand 
Der Fronweiher ist Teil des 204 Hektar großen „NSG Rheinaue Worringen-Langel“, welches 
seit 1991 durch den Landschaftsplan unter Naturschutz gestellt ist. Das Gewässer besitzt 
einen annähernd kreisrunden Umfang. Die Ufer des Teichs sind sehr steil und daher in Teil-
abschnitten nicht begehbar. Verlandungsvegetation fehlt, häufig sind hingegen Wasser-
linsen. Auf und oberhalb der Böschungen stocken neben Silber-Weiden v. a. Hybrid-
Pappeln, einige Robinien, Ahorn- und Walnuss-Bäume sowie im Südosten ein kleiner, noch 
junger Fichtenbestand. An Sträuchern sind Schwarzer Holunder, Eingriffliger Weißdorn und 
Schlehe, ergänzt durch großflächige Brombeergestrüppe, verbreitet. Nach Westen grenzt ein 
Bestand aus alten Hybrid-Pappeln an. 
Der Fronweiher wurde schon früh anthropogen überformt. Seine Entstehung ist auf einen 
Dammbruch des Rheins 1784 (größtes überliefertes Hochwasser in Köln) und der damit ver-
bundene Auskolkung mehrerer Tümpel zurückzuführen. Das Gewässer wurde ab Mitte des

2 
 
19. Jh. durch Abbau von Auelehm für die Ziegelherstellung ausgeweitet und ab den 1920er 
Jahren bis Mitte der 1960er Jahre als Schwimmbad und später als Angelgewässer genutzt. 
Die Angelnutzung wurde gemäß den Vorgaben des Landschaftsplans mit Auslaufen des 
Pachtvertrages des Angelvereins bereits vor etlichen Jahren aufgegeben. Seitdem unterliegt 
der Fronweiher keiner weiteren Nutzung. 
In Verlängerung des Fronweihers wurde im Osten (außerhalb des Plangebiets) eine Flut-
mulde als Teil einer Ausgleichsmaßnahme vertieft.  
Boden 
In den Untersuchungen zum Retentionsraum Worringen ist angegeben, dass die Böden am 
Fronweiher anthropogen überformt sind, so dass an dieser Stelle weder Bodentyp noch Bo-
denart angegeben werden. Dies steht in Einklang mit den beschriebenen Nutzungen, die 
massiven Eingriff in das natürliche Bodengefüge zur Folge hatten (Lehmabbau, Schwimm-
bad). Nach Norden angrenzend befindet sich Brauner Aueboden, Auensand. In der Nachbar-
schaft befindet sich schluffig-lehmiger Sand, lehmiger Sand. In diesen Bereichen werden 
keine Maßnahmen durchgeführt. 
 
  
Blick nach N/O, normaler Wasserstand    Blick nach S/SW, Niedrigwasser, 
    Uferbefestigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Blick nach Osten, Niedrigwasser       Umkleidekabin e und Toilettenhäuschen 
Uferbefestigung

3 
 
Oberhalb der Böschung im Osten befinden sich ein Backstein-Gebäude (vermutlich war das 
einmal eine Umkleidekabine) und eine ehemaliges Toilettenhäuschen sowie ein versiegeltes, 
bereits zu einem großen Teil von der Vegetation überwuchertes Plateau mit alten Stehti-
schen und Bänken. Eine zum Ufer führende Treppe ist ebenfalls zugewachsen. Die ur-
sprüngliche Uferbefestigung ist teilweise bereits verfallen.  
 
Umkleidekabine     Toilettenhäuschen 
 
Maßnahmenbeschreibung  
Die naturnahe Umgestaltung des Fronweihers ist seit der Erstellung des PEPL im Jahr 2000 
und seiner Aktualisierung im Jahr 2014 in der Beschreibung der Entwicklungsmaßnahmen 
thematisiert. Die Uferbefestigungen, die Versiegelungen und Aufbauten sowie die ange-
pflanzten, standortfremden Gehölze sind in einem Naturschutzgebiet fehl am Platze und be-
hindern die naturnahe Weiterentwicklung des Gewässers und seines Umfeldes. In den Jah-
ren nach der Aufgabe der Angelnutzung konnten bereits kleinere Maßnahmen realisiert wer-
den wie die Entfernung von Seilen über dem Gewässer und Baumpflegemaßnahmen gegen 
die Verschattung. Einer der massivsten anthropogenen Eingriffe am Gewässer stellt die 
Uferbefestigung dar. Sie ist wegen ihrer wie zufällig ausgewählten Materialien und Bauweise 
sowie des Materialverfalls nicht nur optisch stark störend in dem naturnahen Umfeld, son-
dern verhindert die Ausbildung abgeflachter Uferbereiche als Lebensraum für Röhrichte und 
daran angepasste Lebensformen. Ihre Entfernung und die Abflachung der Uferböschung ist 
daher Ziel der geplanten Maßnahme. 
Zur Ausarbeitung der Maßnahmen aus dem PEPL wurde vom Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen ein Handlungskonzept in Auftrag gegeben: Dies wurde Ende 2020 vorge-
legt und dient als Grundlage für diesen Antrag auf Gewässerumbau. Das Handlungskonzept 
und die beschriebenen Maßnahmen wurden mit der UNB abgestimmt, die Nabu-Natur-
schutzstation war ebenfalls integriert. Das Handlungskonzept liegt der UWB bereits vor, der 
Maßnahmenplan ist diesem Antrag beigefügt. Die im Text verwendeten Bezeichnungen M1, 
M2, M3 entsprechend den Bezeichnungen des Maßnahmenplans. 
Der vorgesehene Umbau lässt sich im Einzelnen folgendermaßen beschreiben: 
Rückbau der Uferbefestigungen (M1) 
Die massive Befestigung aus überwiegend Holzverschalung (marode), aber auch Kunststoff-
platten und kleinräumig aus Spundwänden sowie am Nordwestufer aus Beton und Stein-
schüttung umfasst mehr oder weniger das gesamte Seeufer. Die Uferbefestigung soll ent-
fernt werden. Zur Sicherung der Uferbefestigungen wurden Eisenstangen in den Boden ge-
rammt. Die Befestigungen und die Eisenstangen sind zu entfernen. Sollte eine vollständige

4 
 
Entfernung der Eisenstangen nicht möglich sein, sollten diese möglichst nah am Boden ge-
kappt werden. Das bei der Entfernung der Uferbefestigungen anfallende Material ist abzu-
transportieren. 
 
Uferbefestigung (Aufnahmen bei Niedrigwasser): 
(© Fotos: R. und U. Scherwaß)  
Holzverschalung  Kunststoffplatte  
 
Spundwand  Steinplatten und Beton 
 
Steinplatten (Aufsicht)  Ufer- und Hangbefestigung im Nordwesten

5 
 
Abflachung von Uferbereichen (M2) 
Ohne die massive Uferbefestigung hätte sich bereits von alleine eine andere Ufersituation 
mit einer geringeren Neigung ausgebildet. Eine Abflachung der Uferbereiche zur Schaffung 
von Flachwasserbereichen und zur Entwicklung standortgerechter Ufervegetation kann 
grundsätzlich durch Abschrägung der Ufer landseits (Abtragung von Bodenmaterial) 
und/oder durch Aufhöhung (Vorschüttung) im Gewässer erfolgen. Aufgrund der Topografie 
des Fronweihers ist die Ausbildung einer Flachwasserzone nur eingeschränkt möglich. 
Durch die überwiegend steile Hangneigung landseits insbesondere im nördlichen Teil beste-
hen kaum Möglichkeiten für eine Gestaltung, zumal der Uferbereich hier auch nur sehr 
schwer zugänglich ist. Für den südlichen Uferbereich wird ein flacher Neigungswinkel von 
<1:10 angestrebt. Je geringer der Neigungswinkel, umso günstigere Besiedlungsmöglichkei-
ten bestehen für die Ufervegetation. Da viele Röhrichtarten nur bis etwa 50 cm Wassertiefe 
vordringen, sind erst Uferbereiche mit einem Gefälle von <1:5 besiedelbar. 
 
Bei der Schaffung von Flachwasserzonen ist der Ausgangspunkt (Niveaubeginn) der mittlere 
Wasserstand. Wo landseits Raum vorhanden ist erfolgt die Uferabflachung nach dem Prinzip 
„teils Land – teils See“. Die beigefügte Abbildung verdeutlicht dieses Prinzip. Dabei wird das 
Ufer landseits abgeflacht und zum Gewässer hin aufgeschüttet, wobei landseits der verfüg-
bare Raum möglichst vollständig für die Wasserwechselzone genutzt werden soll. Der Über-
gang ab Beginn der terrestrischen Vegetation zur Terrainhöhe ist entsprechend steil auszu-
bilden. Sofern diese Breite keine Neigung von 1:10 oder flacher zulässt, ist seeseitig unter-
halb der Niedrigwasserlinie eine Böschung aus gröberem Material auszubilden («Damm» mit 
Widerlager), bis das gewünschte Minimalgefälle erreicht ist. 
 
 
Beispielprofil eines Ufers vor und nach Revitalisierung mit Landabtrag und Schüttung zur 
Ausbildung einer Wechselwasserzone aus: NIEDERBERGER  (2020), S. 40 (verändert),  
Niederberger, K. (2020): Ökologisches Konzept Arbeitshilfe Seeuferrevitalisierung Teil 5. - Verein für 
Ingenieurbiologie VIB. Fachzeitschrift Ingenieurbiologie, Heft Nr. 1/2020, 30. Jahrgang, Mai 2020, S. 
37-52.https://plattform-renaturierung.ch/wp-content/uploads/2020/07/Heft_1_2020.p1-red.pdf 
 
Vertiefung im Bereich der Ausbuchtung im Südwesten (M3) 
Eine bereits vorhandene Ausbuchtung im Südwesten soll etwas vertieft werden. Die so ent-
standenen Fläche sollte dazu genutzt werden, ein (oder auch mehrere permanente und tem-
poräre) Kleingewässer ohne Anbindung an den Fronweiher anzulegen. Dieses soll als fisch-
freies Gewässer insbesondere für Amphibien und Libellen als Lebensraum dienen.  
Wassertiefe  (m)  0 
 
 
2

Beratungsverlauf (3)

04.06.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2067/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.06.2021
Erstellt
28.05.2021 15:18