Gewässerunterhaltungsmaßnahme zum naturnahen Umbau des Fronweihers in Worringen
Mitteilung Ausschuss 2067/2021 vom 02.06.2021
Stand: Am 29.11.2021 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Erläuterungsbericht
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1 Gewässerausbau Fronweiher in Worringen Maßnahme : Naturnaher Umbau des Fronweihers gemäß Pflege- und Entwicklungs- plan (PEPL) 2014 (Überarbeitung) und Handlungskonzept „Naturnahe Umgestaltung des Fronweihers im NSG N4 Rheinaue Worringen bis Langel (Konkretisierung der Maßnahmen)“, IVÖR, 12/2020 Größe ca. 4.000 m² Gewässertyp Stehendes Gewässer (Teich) Eigentümerin Stadt Köln Lage Rheinvorland Worringen im NSG N4 Rheinaue Worri ngen bis Langel Schutzstatus : Naturschutzgebiet Übersichtslageplan Beschreibung Ist-Zustand Der Fronweiher ist Teil des 204 Hektar großen „NSG Rheinaue Worringen-Langel“, welches seit 1991 durch den Landschaftsplan unter Naturschutz gestellt ist. Das Gewässer besitzt einen annähernd kreisrunden Umfang. Die Ufer des Teichs sind sehr steil und daher in Teil- abschnitten nicht begehbar. Verlandungsvegetation fehlt, häufig sind hingegen Wasser- linsen. Auf und oberhalb der Böschungen stocken neben Silber-Weiden v. a. Hybrid- Pappeln, einige Robinien, Ahorn- und Walnuss-Bäume sowie im Südosten ein kleiner, noch junger Fichtenbestand. An Sträuchern sind Schwarzer Holunder, Eingriffliger Weißdorn und Schlehe, ergänzt durch großflächige Brombeergestrüppe, verbreitet. Nach Westen grenzt ein Bestand aus alten Hybrid-Pappeln an. Der Fronweiher wurde schon früh anthropogen überformt. Seine Entstehung ist auf einen Dammbruch des Rheins 1784 (größtes überliefertes Hochwasser in Köln) und der damit ver- bundene Auskolkung mehrerer Tümpel zurückzuführen. Das Gewässer wurde ab Mitte des 2 19. Jh. durch Abbau von Auelehm für die Ziegelherstellung ausgeweitet und ab den 1920er Jahren bis Mitte der 1960er Jahre als Schwimmbad und später als Angelgewässer genutzt. Die Angelnutzung wurde gemäß den Vorgaben des Landschaftsplans mit Auslaufen des Pachtvertrages des Angelvereins bereits vor etlichen Jahren aufgegeben. Seitdem unterliegt der Fronweiher keiner weiteren Nutzung. In Verlängerung des Fronweihers wurde im Osten (außerhalb des Plangebiets) eine Flut- mulde als Teil einer Ausgleichsmaßnahme vertieft. Boden In den Untersuchungen zum Retentionsraum Worringen ist angegeben, dass die Böden am Fronweiher anthropogen überformt sind, so dass an dieser Stelle weder Bodentyp noch Bo- denart angegeben werden. Dies steht in Einklang mit den beschriebenen Nutzungen, die massiven Eingriff in das natürliche Bodengefüge zur Folge hatten (Lehmabbau, Schwimm- bad). Nach Norden angrenzend befindet sich Brauner Aueboden, Auensand. In der Nachbar- schaft befindet sich schluffig-lehmiger Sand, lehmiger Sand. In diesen Bereichen werden keine Maßnahmen durchgeführt. Blick nach N/O, normaler Wasserstand Blick nach S/SW, Niedrigwasser, Uferbefestigung Blick nach Osten, Niedrigwasser Umkleidekabin e und Toilettenhäuschen Uferbefestigung 3 Oberhalb der Böschung im Osten befinden sich ein Backstein-Gebäude (vermutlich war das einmal eine Umkleidekabine) und eine ehemaliges Toilettenhäuschen sowie ein versiegeltes, bereits zu einem großen Teil von der Vegetation überwuchertes Plateau mit alten Stehti- schen und Bänken. Eine zum Ufer führende Treppe ist ebenfalls zugewachsen. Die ur- sprüngliche Uferbefestigung ist teilweise bereits verfallen. Umkleidekabine Toilettenhäuschen Maßnahmenbeschreibung Die naturnahe Umgestaltung des Fronweihers ist seit der Erstellung des PEPL im Jahr 2000 und seiner Aktualisierung im Jahr 2014 in der Beschreibung der Entwicklungsmaßnahmen thematisiert. Die Uferbefestigungen, die Versiegelungen und Aufbauten sowie die ange- pflanzten, standortfremden Gehölze sind in einem Naturschutzgebiet fehl am Platze und be- hindern die naturnahe Weiterentwicklung des Gewässers und seines Umfeldes. In den Jah- ren nach der Aufgabe der Angelnutzung konnten bereits kleinere Maßnahmen realisiert wer- den wie die Entfernung von Seilen über dem Gewässer und Baumpflegemaßnahmen gegen die Verschattung. Einer der massivsten anthropogenen Eingriffe am Gewässer stellt die Uferbefestigung dar. Sie ist wegen ihrer wie zufällig ausgewählten Materialien und Bauweise sowie des Materialverfalls nicht nur optisch stark störend in dem naturnahen Umfeld, son- dern verhindert die Ausbildung abgeflachter Uferbereiche als Lebensraum für Röhrichte und daran angepasste Lebensformen. Ihre Entfernung und die Abflachung der Uferböschung ist daher Ziel der geplanten Maßnahme. Zur Ausarbeitung der Maßnahmen aus dem PEPL wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein Handlungskonzept in Auftrag gegeben: Dies wurde Ende 2020 vorge- legt und dient als Grundlage für diesen Antrag auf Gewässerumbau. Das Handlungskonzept und die beschriebenen Maßnahmen wurden mit der UNB abgestimmt, die Nabu-Natur- schutzstation war ebenfalls integriert. Das Handlungskonzept liegt der UWB bereits vor, der Maßnahmenplan ist diesem Antrag beigefügt. Die im Text verwendeten Bezeichnungen M1, M2, M3 entsprechend den Bezeichnungen des Maßnahmenplans. Der vorgesehene Umbau lässt sich im Einzelnen folgendermaßen beschreiben: Rückbau der Uferbefestigungen (M1) Die massive Befestigung aus überwiegend Holzverschalung (marode), aber auch Kunststoff- platten und kleinräumig aus Spundwänden sowie am Nordwestufer aus Beton und Stein- schüttung umfasst mehr oder weniger das gesamte Seeufer. Die Uferbefestigung soll ent- fernt werden. Zur Sicherung der Uferbefestigungen wurden Eisenstangen in den Boden ge- rammt. Die Befestigungen und die Eisenstangen sind zu entfernen. Sollte eine vollständige 4 Entfernung der Eisenstangen nicht möglich sein, sollten diese möglichst nah am Boden ge- kappt werden. Das bei der Entfernung der Uferbefestigungen anfallende Material ist abzu- transportieren. Uferbefestigung (Aufnahmen bei Niedrigwasser): (© Fotos: R. und U. Scherwaß) Holzverschalung Kunststoffplatte Spundwand Steinplatten und Beton Steinplatten (Aufsicht) Ufer- und Hangbefestigung im Nordwesten 5 Abflachung von Uferbereichen (M2) Ohne die massive Uferbefestigung hätte sich bereits von alleine eine andere Ufersituation mit einer geringeren Neigung ausgebildet. Eine Abflachung der Uferbereiche zur Schaffung von Flachwasserbereichen und zur Entwicklung standortgerechter Ufervegetation kann grundsätzlich durch Abschrägung der Ufer landseits (Abtragung von Bodenmaterial) und/oder durch Aufhöhung (Vorschüttung) im Gewässer erfolgen. Aufgrund der Topografie des Fronweihers ist die Ausbildung einer Flachwasserzone nur eingeschränkt möglich. Durch die überwiegend steile Hangneigung landseits insbesondere im nördlichen Teil beste- hen kaum Möglichkeiten für eine Gestaltung, zumal der Uferbereich hier auch nur sehr schwer zugänglich ist. Für den südlichen Uferbereich wird ein flacher Neigungswinkel von <1:10 angestrebt. Je geringer der Neigungswinkel, umso günstigere Besiedlungsmöglichkei- ten bestehen für die Ufervegetation. Da viele Röhrichtarten nur bis etwa 50 cm Wassertiefe vordringen, sind erst Uferbereiche mit einem Gefälle von <1:5 besiedelbar. Bei der Schaffung von Flachwasserzonen ist der Ausgangspunkt (Niveaubeginn) der mittlere Wasserstand. Wo landseits Raum vorhanden ist erfolgt die Uferabflachung nach dem Prinzip „teils Land – teils See“. Die beigefügte Abbildung verdeutlicht dieses Prinzip. Dabei wird das Ufer landseits abgeflacht und zum Gewässer hin aufgeschüttet, wobei landseits der verfüg- bare Raum möglichst vollständig für die Wasserwechselzone genutzt werden soll. Der Über- gang ab Beginn der terrestrischen Vegetation zur Terrainhöhe ist entsprechend steil auszu- bilden. Sofern diese Breite keine Neigung von 1:10 oder flacher zulässt, ist seeseitig unter- halb der Niedrigwasserlinie eine Böschung aus gröberem Material auszubilden («Damm» mit Widerlager), bis das gewünschte Minimalgefälle erreicht ist. Beispielprofil eines Ufers vor und nach Revitalisierung mit Landabtrag und Schüttung zur Ausbildung einer Wechselwasserzone aus: NIEDERBERGER (2020), S. 40 (verändert), Niederberger, K. (2020): Ökologisches Konzept Arbeitshilfe Seeuferrevitalisierung Teil 5. - Verein für Ingenieurbiologie VIB. Fachzeitschrift Ingenieurbiologie, Heft Nr. 1/2020, 30. Jahrgang, Mai 2020, S. 37-52.https://plattform-renaturierung.ch/wp-content/uploads/2020/07/Heft_1_2020.p1-red.pdf Vertiefung im Bereich der Ausbuchtung im Südwesten (M3) Eine bereits vorhandene Ausbuchtung im Südwesten soll etwas vertieft werden. Die so ent- standenen Fläche sollte dazu genutzt werden, ein (oder auch mehrere permanente und tem- poräre) Kleingewässer ohne Anbindung an den Fronweiher anzulegen. Dieses soll als fisch- freies Gewässer insbesondere für Amphibien und Libellen als Lebensraum dienen. Wassertiefe (m) 0 2 -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 02.06.2021 2067/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.06.2021 Gewässerunterhaltungsmaßnahme zum naturnahen Umbau des Fronweihers in Worringen Gemäß § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 62 Landeswassergesetz (LWG) sind Gewässer ordnungsgemäß zu unterhalten. Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer umfasst ihre Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Dazu gehören u. a.: • die Erhaltung des Gewässerbettes, • die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortge- rechten Ufervegetation, • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesonde- re als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen und • die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird den Mitgliedsstaaten als Zielvorgabe die Errei- chung bzw. die Erhaltung des sogenannten guten, ökologischen wie auch des chemischen Zustandes bzw. Potentials der Gewässer vorgegeben. Standen in der Vergangenheit nur die Bewirtschaftungspläne der Fließgewässer im Vordergrund, so rücken nun allmählich auch die stehenden Gewässer, d. h., die Seen und Teiche, immer mehr in den Fokus der Bewirtschaftungsbehörden (Wasserbehörden). Festzustellen ist, dass es gerade bei den stehenden Gewässern durch die vielfachen anthropogenen Überformungen einen enormen Handlungsbedarf gibt, um die geforderten guten Zustände auch nur annähernd zu erreichen. Das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege geht mit seinem Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) und Handlungskonzept zur „Naturnahen Umgestaltung des Fronweihers im NSG N4 Rhein- aue Worringen bis Langel mit gutem Beispiel voran, die abstrakten Vorgaben von Bund und Land zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung umzusetzen. Die naturnahe Umgestaltung des Frohnweihers erfolgt im Rahmen einer Gewässerunterhaltungs- maßnahme im Benehmen mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde. Die Zielerreichung ist gegenüber der Europäischen Kommission verbindlich und sollte bis 2027 abge- schlossen sein. 2 Die Umsetzungsplanung ist in der Anlage beigefügt. Anlagen gez. Dr. Rau -
Karte Maßnahmen Fronweiher 14.12.2020 (003)
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") ") ") ") ") ") ") ") ") ")")")")") ")") ") ") ") ") ") M3 M2 M2 M2 M4 M5.3 M6.2 M6.3 M6.1 M5.5 M5.4 M5.2 M5.1 M7.1 M7.1 M7,1 M7.2 M1.1 M1.1 M1.1 M1.2 Lgpl. Lgpl. 0 10 20 30 405 Meter Originalgröße: A 3 Maßstab 1:500 Stand: 11.12.2020 ") M2: Abflachung von Uferbereichen ") M3: Vertiefung im Bereich der Ausbuchtung ") M4: Umbau des Backsteingebäudes zum Fledermausquartier ") M5: Entfernung der baulichen Einrichtungen M5.1: Ehemaliges Toilettenhaus M5.2: Versiegeltes Plateau M5.3: Steintreppe M5.4: Betonplatten M5.5: Böschungsverbau M6: Nicht bodenständige Gehölze") M6.1: Entfernung der Fichten M6.2: Entfernung der Schneebeere M6.3: Vegetationskontrolle der Robinien ") M7: Sicherung des Geländes M7.1: Ausbesserung / Erneuerung des Zauns M7.2: Erneuerung des Toreingangs Lgpl.: Möglicher Lagerplatz (Baustelleneinrichtung) Kartengrunlage: Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Naturnahe Umgestaltung des Fronweihers - Maßnahmenkarte - M1: Rückbau der Uferbefestigung M1.1: Überwiegend Holzverbau M1.2: Beton und Steinschüttung ") -
LangelerDamm-Frohnweiher_Profilansichten
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Profil 1Profil 3Profil 2 Profil 4 Lage der Profile-Profilansichten-32350825 32350825 32350850 32350850 32350875 32350875 32350900 32350900 32350925 32350925 56591505659150 56591755659175 56592005659200 56592255659225 56592505659250
Beratungsverlauf
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04.06.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.06.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
29.11.2021 zuletzt
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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