3088/2025
Temporäre Kapazitätseinschränkung der Gesamtschule Wasseramselweg
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Anlage 2 Stellungnahme der Schulkonferenz
8141 Zeichen
Gesamtschule Wasseramselweg Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg zur geplanten Bildung von vier Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 Die Reduzierung der Zügigkeit für das kommende Schuljahr ist aus der Perspektive der Gesamtschule Wasseramselweg nicht nachvollziehbar, da sie im Widerspruch zu unseren langjährigen Bemühungen steht, unseren Schüler*innen und ihren Eltern eine vielfältige, anspruchsvolle und zuverlässige Schule mit einem regional angepassten Profil zu entwickeln. Hinzu kommt, dass die als Begründung einer Reduzierung der Zügigkeit angeführten Gründe nicht stichhaltig sind. Pädagogische Organisation / Schulkonzept Unser Ziel ist es, Schüler*innen und Eltern Bildungsangebote zu unterbreiten, innerhalb derer die Schüler*innen unter verlässlichen, vertrauensvollen und inklusiven Rahmenbedingungen möglichst hohe Schulabschlüsse erwerben und zugleich die vielfältigen Bildungs- und Freizeitangebote im musischen, im sportlichen und im sozialen Bereich nutzen können. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass diese Angebote gut angenommen werden und dass sie nicht zuletzt auch im Bildungsbereich erfolgreich sind. Die Gesamtschule Wasseramselweg ist in den umliegenden Wohnvierteln seit geraumer Zeit als verlässlicher Partner etabliert. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass wir zahlreiche Geschwisterkinder aufnehmen können und uns mit positiver Resonanz an regionalen Ereignissen wie Karneval, Laufveranstaltungen und kulturellen Aktivitäten beteiligen. Zudem arbeiten wir erfolgreich mit Kooperationspartner*innen zusammen. Diese Entwicklungen werden durch die vorübergehende Reduzierung der Zügigkeit beträchtlich gefährdet. Diese Bildungserfolge und die regionale Einbindung sind insbesondere an folgende Aspekte unserer Schulkonzeption gekoppelt: • Die pädagogische Organisation, einschließlich der Unterrichtsverteilung, ist auf sechs parallele Jahrgangsklassen ausgerichtet, die in zwei Teams unterrichtet werden. Schüler*innen und Eltern wird auf diese Weise ein überschaubarer Rahmen geboten, der ihnen Sicherheit und Vertrautheit bietet. • Gemäß dem Schulkonzept wird der Unterricht in der Regel von den Lehrkräften des jeweiligen Teams abgehalten. Auf diese Weise wird das "Beziehungslernen" unterstützt, das insbesondere unsichere Schüler*innen lernförderlich ist, da es ihnen Sicherheit vermittelt. • Das Konzept wird architektonisch durch die transparente Clusterbauweise umgesetzt. Dabei verfügt jedes Team über ein gemeinsam einsehbares und nutzbares Clusterforum sowie über DiXerenzierungsräume und Ganztagsräume. Diese Gemeinschaftsräume werden intensiv sowohl im Unterricht als auch in den Freizeiten genutzt. Die Flächen sind entsprechend der Schüler*innenzahl bemessen und bleiben bei einer Reduktion der Klassen unter den Möglichkeiten. Gesamtschule Wasseramselweg • Unsere vielfältigen Formen des individualisierten Lernens und unsere DiXerenzierungsmaßnahmen basieren auf den Prinzipien der Teamschule, sowohl in pädagogischer als auch in architektonischer Hinsicht. Die Reduzierung der Zügigkeit hätte beispielsweise unmittelbaren Einfluss auf die Kursstruktur und damit auch auf die Kursgröße, insbesondere bei einer Blockung von nur einem statt zweier Wahlpflicht-Bänder in Wahlpflichtbereich 7. • Gleiches gilt für die im Ganztag entwickelten Projekt-Formate, die entsprechend der heterogenen Schüler*innenschaft ein sehr diXerenziertes Angebot darstellen. Mit der Verminderung der Zügigkeit im kommenden Schuljahr geht eine Verringerung der Stellenzuweisung einher, so dass die Angebote für die gesamte Schule im bisherigen Umfang nicht aufrechterhalten werden kann. Angebote und Profile des Ganztags finden an Gesamtschulen jahrgangsübergreifend statt. • In Bezug auf unsere derzeit fünfzügige gymnasiale Oberstufe ist die Sicherstellung eines attraktiven Kursangebots aufgrund der prognostizierten geringeren Anzahl an Schüler*innen, die mit der Qualifikation in die Oberstufe wechseln, nicht gewährleistet. Diese Reduzierung hat weitere Konsequenzen: Für diesen Jahrgang besteht die Gefahr, dass die Kontinuität der angebotenen Kursprofile nicht gewährleistet werden kann. Dies wiederum hat Einfluss auf die Sicherung der Bildungswege der Schüler*innen. • Die geplante Vierzügigkeit hat zur Folge, dass sechs Plätze für Gemeinsames Lernen (GL) der Gesamtschule nicht mehr angeboten werden können, obwohl wir gerade in diesem Bereich ein zunehmend auch im weiteren Umfeld wahrgenommenes Profil entwickelt haben, dass wir gerne unterstützen. Obwohl wir seit der Gründung der Gesamtschulen direkt gegenüber unserer Schule für viele GL-Schüler*innen nicht mehr nächstgelegene Schule sind, übersteigt die Nachfrage nach einem GL-Platz bei uns das Angebot. • Ergänzend zu diesen Punkten muss auch darauf hingewiesen werden, dass unsere Schule vor anderthalb Jahren bereits zum zweiten Mal umgezogen ist und dass sie die zwischenzeitlich hinzugekommenen Schulen am Standort nicht nur gerne in ihrem jeweiligen Schulgebäude beherbergt und mit ihnen beispielsweise bei der Klärung der komplexen Schulwegsituation kooperiert hat, sondern dass sie dies auch auf der Grundlage der Zusage getan hat, dass es sich bei dieser Massierung von Gesamtschulplätzen auf engem Raum um eine vorübergehende Maßnahme handelt, die dazu dient, dem Mangel an Gesamtschulplätzen abzuhelfen. Trotz dieser Ausgangslage ist es uns gelungen, unsere Schülerzahlen mit dem Ergebnis konstant zu halten, dass wir sie jetzt aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorübergehend reduzieren sollen, obwohl wir jetzt das Personal, das Profil und auch die Räumlichkeiten für eine sechszügige Gesamtschule haben. Kolleg*innen der Gesamtschule Wasseramselweg haben den Eindruck, dass ihre bisher sehr gute Aufbauarbeit den Eindruck erweckt, „man können es mit ihnen machen“ . Eltern können es nicht nachvollziehen, dass „der Abbau“ einer erfolgreich arbeitenden Schule „den Aufbau“ an anderer Stelle begünstigen soll. • Diese Faktoren stören die kontinuierliche Entwicklung und Fortführung schulischer Profile massiv. Selbst wenn die Eingangsklassen nur für ein Jahr reduziert werden, zieht sich der Bruch im Konzept über sechs Jahre der Sek I. Die Konsequenzen für die Schulentwicklung und damit Gesamtschule Wasseramselweg Entwicklung von Schüler*innenbiografien stehen in keinem Verhältnis zu dem vom Schulträger oXenbar erhoXten EXekt. Standortbedingungen • Vor der Gründung der Gesamtschule Am Wassermann, die sich direkt gegenüber befindet, sind nur wenige der durchschnittlich ca. 40 abgelehnten Kinder auch an der Gesamtschul e Lindenthal angekommen. • Wie wahrscheinlich ist es daher, dass Eltern, die bei uns keinen Schulplatz bekommen, dann in Lindenthal anmelden? Eltern aus den westlichen Kölner Stadtteilen bestätigen , dass sie bei Ablehnung eher im gegliederten System anmelden würden als an der Gesamtschule Lindenthal, da die Erreichbarkeit einfach nicht gegeben ist. Sie merken an, dass der Zuschnitt des Stadtteils Lindenthals mit den Wegen und Wohnsituationen der Elternschaft oft nicht zur Deckung zu bringen sind. Der Schulcampus Wasseramselweg, der oXiziell zu Ehrenfeld gehört, ist für viel e Lindenthaler Stadtteile verkehrstechnisch gut angebunden und lässt sich inzwischen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln gut erreichen. Die Bedingungen sind so gut, dass man selbst aus dem Rechtsrheinischen in unter einer Stunde zu uns kommt. Dafür stehen S - Bahnen, Shuttlebusse und eine Fahrradstraße zur Verfügung. Daher stellt sich uns die Frage, warum eine bereits große, nahezu ausgebaute und sehr gut funktionierende Schule wie der Wasseramselweg nicht gestärkt, sondern stattdessen mit der Bildung von Minderklassen konzeptionell in der Schulentwicklung geschwächt wird. Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein neues und hochwertiges Gebäude, das vom Schulträger hervorragend ausgestattet wurde und das architektonisch eng auf das Schulkonzept zugeschnitten ist, nicht ausgelastet und in seiner Entwicklung gefördert wird. Für die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg (Schulleiterin) Köln, 26.11.2025
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Entscheidung muss zwingend vor dem Beginn des Anmeldeverfahrens getroffen werden, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
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Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
3088/2025/2
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Temporäre Kapazitätseinschränkung der Gesamtschule Wasseramselweg
Gremium Datum
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Begründung für die Dringlichkeit:
Um Planungssicherheit für das bevorstehende Anmeldeverfahren an Gesamtschulen (06. bis
11. Februar 2026) zu erlangen, ist eine Behandlung in der Sitzung des Rates am 16. Dezem-
ber 2025 unter Kenntnis der Vorberatungsergebnisse des Ausschusses für Schule und Wei-
terbildung und der Bezirksvertretung Lindenthal erforderlich.
Nach Einschätzung der oberen Schulaufsicht ist hierfür ein Schulträgerbeschluss erforderlich.
Aus diesem Beschluss muss hervorgehen, dass die Ermessensentscheidung der Stadt Köln
zur Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 an der Gesamtschule
Am Wasseramselweg ausreichend begründet ist.
Ein Beschluss im Rat am 05. Februar 2026 ermöglicht diese Planungssicherheit für Schulen
und Eltern nicht.
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und notwendiger Beteiligung der
Schule war eine frühere Vorlage nicht möglich, weshalb für die Anhörung der Bezirksvertre-
tung Lindenthal diese Dringlichkeitsvorlage eingebracht wird.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen
(SchulG), die Aufnahmekapazität der Gesamtschule Wasseramselweg, Was-
seramselweg 2, 50829 Köln, Schulnummer 100041, für das Schuljahr 2026/27
um zwei Eingangsklassen (4 Eingangsklassen statt 6 Eingangsklassen) zu redu-
zieren.
2. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1 wird gemäß § 80 Absatz 1 Nr.
4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Alternative:
1. Der Rat beschließt, die Aufnahmekapazität der Gesamtschule Wasseramsel-
weg, Wasseramselweg 2, 50829 Köln, Schulnummer 100041, im Schuljahr
2026/27 bei 6 Eingangsklassen zu belassen.
2
☐ ungeändert
zugestimmt
☒ geändert zugestimmt
(Alternative)
☐ abgelehnt
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“)
Datum
Unterschrift Unterschrift
3.12.2025
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
0. Ausgangssituation
Zum Schuljahr 2024/25 haben die Gesamtschulen Am Wassermann und die Gesamtschule
Fitzmauricestraße (auch im Interim Am Wassermann) in der Mindestgröße von jeweils 4 Zügen
ihren Betrieb aufgenommen. In den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 hat sich daraufhin ge-
zeigt, dass im Kölner Westen nicht alle angebotenen Schulplätze an den Gesamtschulen nach-
gefragt wurden. Die erwartete Nachfrage nach Schulplätzen berücksichtigt auch Siedlungsge-
biete, die aktuell noch nicht im Bezug sind.
So konnten die Gesamtschule Lindenthal und die Gesamtschule Ossendorf im Schuljahr
2024/25 nicht alle Plätze belegen und auch im Schuljahr 2025/26 blieben freie Kapazitäten an
der Gesamtschule Lindenthal.
Gemeinsam mit der Bezirksregierung hat daher die Verwaltung Möglichkeiten erwogen, die vor-
handenen Kapazitäten kurzfristig an den Bedarf anzupassen, um eine ausgewogenere Bele-
gung der vorhandenen Schulen zu erreichen.
Um dies zu erreichen, schlägt die Verwaltung daher vor, an der Gesamtschule Wasseramsel-
weg zur Reduzierung der Gesamtkapazität die Eingangsklassen um zwei Klassen auf vier Ein-
gangsklassen für das Schuljahr 2026/27 einmalig abzusenken. Da die Gesamtschule W as-
seramselweg die einzige Schule im Kölner Westen ist, die mit sechs Zügen über der erforderli-
chen Mindestgröße von vier Zügen liegt, kann nur an dieser Schule die Aufnahmekapazität
beschränkt werden.
1. Geplante Maßnahmen
Die Verwaltung erwartet durch eine um zwei Eingangsklassen gesenkte Kapazität für das
Schuljahr 2026/27 an den Gesamtschulen im Kölner Westen eine bessere Verteilung auch zu-
gunsten der Anmeldezahlen an den Gesamtschulen für Lindenthal.
Aufgrund des zukünftig erwarteten Bedarfes soll die Kapazität lediglich temporär für ein Schul-
jahr begrenzt werden. Die Gesamtschulen Helios, Lindenthal und Am Wassermann können aus
schulrechtlichen Gründen nicht reduziert werden, da sie jeweils mit vier Zügen an der Mindest-
größe für Gesamtschulen liegen.
2. Auswirkung auf die Bedarfslage
Im Stadtbezirk Lindenthal ist aktuell eine Gesamtschule verortet:
• Gesamtschule Lindenthal (Berrenrather Straße / Alter Militärring 96) (4/2 Züge)
Außerdem wird die Gesamtschule im Stadtbezirk Ehrenfeld
• GE Wasseramselweg (6/5 Züge)
planerisch dem Stadtbezirk Lindenthal zugerechnet.
So kommen die städtischen Gesamtschulen für Lindenthal auf 10 Züge in der Sekundarstufe I
und damit auf rund 270 Schulplätze in den Eingangsklassen der städtischen Gesamtschulen.
Hinzu kommen ca. 18 Gesamtschulplätze an einer privaten Gesamtschule im Stadt teil Löve-
nich. Diese insgesamt 288 Schulplätze entsprechen rund 22 % aller verfügbaren Plätze in Ein-
gangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Lindenthal.
Im Schuljahr 2025/26 sind 18 % (219 von 1240) der Schüler*innen aus Lindenthal in eine Ge-
samtschule übergegangen. Dies entspricht der in der Elternbefragung ermittelten Quote von 18
%.
Zur Ermittlung des Bedarfs an Gesamtschulplätzen im Bezirk Lindenthal wird daher angenom-
men, dass die Eltern in Lindenthal sich weiterhin entsprechend den Ergebnissen aus der El-
ternbefragung verhalten, und außerdem bevorzugt die Lindenthaler Gesamtschulen anwählen.
Dementsprechend wird eine Übergangsquote zu den Gesamtschulen von 18 % angenommen,
dies bedeutet für die kommenden Jahrgänge auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose
4
folgende Schüler*innenzahlen:
2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 2033/34 2034/35 2035/36
Schü-
ler*in-
nen
im
Be-
zirk
1281 1237 1208 1169 1159 1187 1072 1020 1039 1054
18 %
GE-
Anteil
231 223 217 210 209 214 193 184 187 190
Züge 9 9 9 8 8 8 8 7 7 8
Zusammengefasst ist der Stadtbezirk Lindenthal mit den Gesamtschulen Wasseramselweg (6
Züge) und der Gesamtschule Lindenthal (4 Züge) ausreichend versorgt, es besteht sogar aktu-
ell und perspektivisch ein geringes rechnerisches Überangebot an Gesamtschulplätzen im Be-
zirk Lindenthal, das aber zur stadtweiten Versorgung mit Gesamtschulplätzen herangezogen
werden kann. Es muss daher unbedingtes Ziel des Schulträgers sein, die bestehenden Kapa-
zitäten nach den festgelegten Zügigkeiten langfristig zu erhalten.
Dabei gilt es außerdem auch zu berücksichtigen, dass die Gesamtschule Lindenthal als ‚Sport-
schule NRW‘ das Potential hat, Schüler*innen überregional zu überzeugen.
3. Rechtliche Einschätzung zur Vorgehensweise
Der Gesetzgeber hat für den Fall der vorübergehenden Kapazitätseinschränkung an einer
Schule keine explizite Regelung getroffen. Die Stadt Köln als Schulträgerin hat dennoch im
Rahmen ihres Organisationsermessens die Möglichkeit, auf vorübergehende Schüler schwan-
kungen durch Festlegung des Aufnahmerahmens gemäß § 46 Absatz 1 SchulG zu reagieren,
auch im Fall eines geringeren Bedarfs.
Schulträger sind gemäß § 78 Absatz 4 Satz 2 SchulG verpflichtet, Schulen bei einem entspre-
chenden Bedürfnis in ihrem Gebiet zu errichten und fortzuführen. Gleichzeitig hat die Stadt Köln
gemäß § 81 Absatz 1 SchulG durch schulorganisationsrechtliche Maßnahm en angemessene
Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten und hierzu die Schulgrößen festzulegen. Die in §
46 Absatz 1 Satz 1 SchulG ausdrücklich hervorgehobene Festlegung der Anzahl der Parallel-
klassen pro Jahrgang durch den Schulträger stellt eine von der Schulleitung im Aufnahmever-
fahren zu beachtende Rahmenfestlegung dar. Die Einschränkung der Aufnahmekapazität an
der Gesamtschule Wasseramselweg wird in diesem Fall nicht aufgrund eines dauerhaft gerin-
geren Schulplatzbedarfs erfolgen, sondern als Maßnahme im Sinne des § 81 Absatz 1 SchulG
zur besseren Steuerung der Nachfrage an allen Gesamtschulen im Kölner Westen, insbeson-
dere der Gesamtschulen für Lindenthal.
4. Beteiligung der Schulkonferenz
Bei für sie bedeutsamen Angelegenheiten ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu
beteiligen.
Die Schulkonferenz wurde in einer Sitzung am 20.11.2025 über die geplante Maßnahme infor-
miert und um Stellungnahme gebeten. Die Schulkonferenz lehnt die geplante Maßnahme ab
(siehe Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz). Vor dem Hintergrund der recht lichen
Einschätzung (bessere Steuerungsmöglichkeit i. S. d. § 81 Absatz 1 SchulG) wird die temporäre
Reduzierung seitens der Verwaltung dennoch für sinnvoll erachtet.
5. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern
§ 80 Absatz 2 SchulG verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger
Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu ngen in ihren
Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die
unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatz-
schulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 SchulG informieren sich
die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planun-
gen. Der Rat der Stadt Köln hat im Übrigen seinerseits bereits in seiner Sitzung am 13.11.2014
einen Beschluss im Sinne des § 46 Abs atz 6 SchulG gefasst. Dies bedeutet, dass bei einem
Anmeldeüberhang zunächst die eigenen Kinder wohnortnah versorgt werden. Daher hat die
Entscheidung über die Verringerung der Aufnahmekapazität der Gesamtschule
5
Wasseramselweg zum Schuljahr 2026/27 keinen Einfluss auf gemeindefremde Kinder. Eine
Abstimmung mit Nachbarschulträgern ist daher nicht erforderlich.
6. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die Einschränkung der Aufnahmekapazität der Gesamtschule
Wasseramselweg, Wasseramselweg 2, 50829 Köln für das Schuljahr 2026/27 zu einem erheb-
lichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher-
weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse
der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2026/27 Klarheit über das zukünftige Schul-
angebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur temporären Kapazitätsre-
duzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO (besonderes öffentliches
Interesse) anzuordnen.
Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Stellungnahme der Schulkonferenz
Beschlussvorlage Rat
9626 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3088/2025 Freigabedatum 03.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Temporäre Kapazitätseinschränkung der Gesamtschule Wasseramselweg Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG), die Aufnahmekapazität der Gesamtschule Wasseramselweg, Wasseramselweg 2, 50829 Köln, Schulnummer 100041, für das Schuljahr 2026/27 um zwei Eingangsklassen (4 Eingangsklassen statt 6 Eingangsklassen) zu reduzieren. 2. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1 wird gemäß § 80 Absatz 1 Nr. 4 Ver- waltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Alternative: 1. Der Rat beschließt, die Aufnahmekapazität der Gesamtschule Wasseramselweg, Was- seramselweg 2, 50829 Köln, Schulnummer 100041, im Schuljahr 2026/27 bei 6 Ein- gangsklassen zu belassen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Per DE 3088/2025/2 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 0. Ausgangssituation Zum Schuljahr 2024/25 haben die Gesamtschulen Am Wassermann und die Gesamtschule Fitzmauricestraße (auch im Interim Am Wassermann) in der Mindestgröße von jeweils 4 Zügen ihren Betrieb aufgenommen. In den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 hat sich daraufhin ge- zeigt, dass im Kölner Westen nicht alle angebotenen Schulplätze an den Gesamtschulen nach- gefragt wurden. Die erwartete Nachfrage nach Schulplätzen berücksichtigt auch Siedlungsge- biete, die aktuell noch nicht im Bezug sind. So konnten die Gesamtschule Lindenthal und die Gesamtschule Ossendorf im Schuljahr 2024/25 nicht alle Plätze belegen und auch im Schuljahr 2025/26 blieben freie Kapazitäten an der Gesamtschule Lindenthal. Gemeinsam mit der Bezirksregierung hat daher die Verwaltung Möglichkeiten erwogen, die vor- handenen Kapazitäten kurzfristig an den Bedarf anzupassen, um eine ausgewogenere Bele- gung der vorhandenen Schulen zu erreichen. Um dies zu erreichen, schlägt die Verwaltung daher vor, an der Gesamtschule Wasseramsel- weg zur Reduzierung der Gesamtkapazität die Eingangsklassen um zwei Klassen auf vier Ein- gangsklassen für das Schuljahr 2026/27 einmalig abzusenken. Da die Gesamtschule Was- seramselweg die einzige Schule im Kölner Westen ist, die mit sechs Zügen über der erforderli- chen Mindestgröße von vier Zügen liegt, kann nur an dieser Schule die Aufnahmekapazität beschränkt werden. 1. Geplante Maßnahmen Die Verwaltung erwartet durch eine um zwei Eingangsklassen gesenkte Kapazität für das Schuljahr 2026/27 an den Gesamtschulen im Kölner Westen eine bessere Verteilung auch zu- gunsten der Anmeldezahlen an den Gesamtschulen für Lindenthal. Aufgrund des zukünftig erwarteten Bedarfes soll die Kapazität lediglich temporär für ein Schul- jahr begrenzt werden. Die Gesamtschulen Helios, Lindenthal und Am Wassermann können aus schulrechtlichen Gründen nicht reduziert werden, da sie jeweils mit vier Zügen an der Mindest- größe für Gesamtschulen liegen. 2. Auswirkung auf die Bedarfslage Im Stadtbezirk Lindenthal ist aktuell eine Gesamtschule verortet: Gesamtschule Lindenthal (Berrenrather Straße / Alter Militärring 96) (4/2 Züge) Außerdem wird die Gesamtschule im Stadtbezirk Ehrenfeld GE Wasseramselweg (6/5 Züge) planerisch dem Stadtbezirk Lindenthal zugerechnet. So kommen die städtischen Gesamtschulen für Lindenthal auf 10 Züge in der Sekundarstufe I und damit auf rund 270 Schulplätze in den Eingangsklassen der städtischen Gesamtschulen. Hinzu kommen ca. 18 Gesamtschulplätze an einer privaten Gesamtschule im Stadtteil Löve- 3 nich. Diese insgesamt 288 Schulplätze entsprechen rund 22 % aller verfügbaren Plätze in Ein- gangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. Im Schuljahr 2025/26 sind 18 % (219 von 1240) der Schüler*innen aus Lindenthal in eine Ge- samtschule übergegangen. Dies entspricht der in der Elternbefragung ermittelten Quote von 18 %. Zur Ermittlung des Bedarfs an Gesamtschulplätzen im Bezirk Lindenthal wird daher angenom- men, dass die Eltern in Lindenthal sich weiterhin entsprechend den Ergebnissen aus der El- ternbefragung verhalten, und außerdem bevorzugt die Lindenthaler Gesamtschulen anwählen. Dementsprechend wird eine Übergangsquote zu den Gesamtschulen von 18 % angenommen, dies bedeutet für die kommenden Jahrgänge auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose folgende Schüler*innenzahlen: 2026/ 27 2027/ 28 2028/ 29 2029/ 30 2030/ 31 2031/ 32 2032/ 33 2033/ 34 2034/ 35 2035/ 36 Sch ü- ler*i nne n im Be- zirk 1281 1237 1208 1169 1159 1187 1072 1020 1039 1054 18 % GE- An- teil 231 223 217 210 209 214 193 184 187 190 Züg e 9 9 9 8 8 8 8 7 7 8 Zusammengefasst ist der Stadtbezirk Lindenthal mit den Gesamtschulen Wasseramselweg (6 Züge) und der Gesamtschule Lindenthal (4 Züge) ausreichend versorgt, es besteht sogar aktu- ell und perspektivisch ein geringes rechnerisches Überangebot an Gesamtschulplätzen im Be- zirk Lindenthal, das aber zur stadtweiten Versorgung mit Gesamtschulplätzen herangezogen werden kann. Es muss daher unbedingtes Ziel des Schulträgers sein, die bestehenden Kapa- zitäten nach den festgelegten Zügigkeiten langfristig zu erhalten. Dabei gilt es außerdem auch zu berücksichtigen, dass die Gesamtschule Lindenthal als ‚Sport- schule NRW‘ das Potential hat, Schüler*innen überregional zu überzeugen. 3. Rechtliche Einschätzung zur Vorgehensweise Der Gesetzgeber hat für den Fall der vorübergehenden Kapazitätseinschränkung an einer Schule keine explizite Regelung getroffen. Die Sta dt Köln als Schulträgerin hat dennoch im Rahmen ihres Organisationsermessens die Möglichkeit, auf vorübergehende Schülerschwan- kungen durch Festlegung des Aufnahmerahmens gemäß § 46 Absatz 1 SchulG zu reagieren, auch im Fall eines geringeren Bedarfs. Schulträger sind gemäß § 78 Absatz 4 Satz 2 SchulG verpflichtet, Schulen bei einem entspre- chenden Bedürfnis in ihrem Gebiet zu errichten und fortzuführen. Gleichzeitig hat die Stadt Köln gemäß § 81 Absatz 1 SchulG durch schulorganisationsrechtliche Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten und hierzu die Schulgrößen festzulegen. Die in § 46 Absatz 1 Satz 1 SchulG ausdrücklich hervorgehobene Festlegung der Anzahl der Parallel- klassen pro Jahrgang durch den Schulträger stellt eine von der Schulleitung im Aufnahmever- fahren zu beachtende Rahmenfestlegung dar. Die Einschränkung der Aufnahmekapazität an der Gesamtschule Wasseramselweg wird in diesem Fall nicht aufgrund eines dauerhaft gerin- geren Schulplatzbedarfs erfolgen, sondern als Maßnahme im Sinne des § 81 Absatz 1 SchulG zur besseren Steuerung der Nachfrage an allen Gesamtschulen im Kölner Westen, insbeson- dere der Gesamtschulen für Lindenthal. 4. Beteiligung der Schulkonferenz Bei für sie bedeutsamen Angelegenheiten ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu beteiligen. 4 Die Schulkonferenz wurde in einer Sitzung am 20.11.2025 über die geplante Maßnahme infor- miert und um Stellungnahme gebeten. Die Schulkonferenz lehnt die geplante Maßnahme ab (siehe Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz). Vor dem Hintergrund der rechtlichen Einschätzung (bessere Steuerungsmöglichkeit i. S. d. § 81 Absatz 1 SchulG) wird die temporäre Reduzierung seitens der Verwaltung dennoch für sinnvoll erachtet. 5. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 SchulG verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatz- schulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 SchulG informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planun- gen. Der Rat der Stadt Köln hat im Übrigen seinerseits bereits in seiner Sitzung am 13.11.2014 einen Beschluss im Sinne des § 46 Absatz 6 SchulG gefasst. Dies bedeutet, dass bei einem Anmeldeüberhang zunächst die eigenen Kinder wohnortnah versorgt werden. Daher hat die Entscheidung über die Verringerung der Aufnahmekapazität der Gesamtschule Wasseramsel- weg zum Schuljahr 2026/27 keinen Einfluss auf gemeindefremde Kinder. Eine Abstimmung mit Nachbarschulträgern ist daher nicht erforderlich. 6. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen di e Einschränkung der Aufnahmekapazität der Gesamtschule Wasseramselweg, Wasseramselweg 2, 50829 Köln für das Schuljahr 2026/27 zu einem erheb- lichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher- weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2026/27 Klarheit über das zukünftige Schul- angebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur temporären Kapazitätsre- duzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Stellungnahme der Schulkonferenz
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3088/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 30.10.2025 13:23