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1024/2022

Lastenradförderung 2021

Mitteilung Ausschuss 29.03.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 7.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1_Auswertungen Lastenradförderung 2019+2020+2021

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Mitteilung Ausschuss

12203 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661 
Vorlagen-Nummer 29.03.2022 
 1024/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 
 
Lastenradförderung 2021 
Rückblick Förderaufruf 2021 
Am 27.04.2021 begann der Antragszeitraum zur Lastenradförderung 2021. Innerhalb des ersten Ta-
ges gingen bei der Stadtverwaltung 422 Anträge ein. Nach Ende des Antragszeitraumes am 
18.05.2021 lagen insgesamt 525 Anträge vor. Davon wurden ca. 88 % über das Online-Portal einge-
reicht.  
 
Der Andrang überstieg auch in 2021 die Nachfrage deutlich, sodass bereits am 27.04.2021 die Unter-
seite der städtischen Homepage angepasst und eine Pressemitteilung über die große Nachfrage so-
wie die begrenzten Mittel veröffentlicht wurde.  
 
Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt rund 2.000 Euro je Fahrzeug, sodass rund 250 positive Be-
willigungsbescheide verschickt wurden. Zum 31.01.2022 waren rund 200 Fahrzeuge bereits in Be-
trieb. 
 
Die allgemein hohe Nachfrage nach Lastenrädern führt teils zu erheblichen Lieferschwierigkeiten der 
Fahrradindustrie, mit der Folge, dass zahlreiche bereits bewilligte Lastenräder erst im ersten Quartal 
2022 geliefert werden können.  
 
Die geplanten Budgets i. H. v. jeweils 160.000 Euro pro Nutzungsgruppe waren für die Nutzungs-
gruppen 1 (Kleinstunternehmen, Freiberuflich Tätige, Selbstständige) innerhalb weniger Stunden und 
für die Nutzungsgruppe 3 (Private Haushaltsgemeinschaften) innerhalb der ersten Minute ausge-
schöpft.  
 
Innerhalb der Nutzungsgruppe 2 (eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände sowie in 
freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten und Einrichtungen der 
Kindertagespflege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der 
Erwachsenhilfe, Schulen und Krankenhäuser) konnten alle förderwürdigen Anträge bedient werden. 
Nicht abgerufene Mittel für die Nutzungsgruppe 2 wurden gemäß den Bestimmungen der Förderricht-
linie zu gleichen Teilen an die Nutzungsgruppen 1 und 3 übertragen, sodass jeweils 50.000 Euro zu-
sätzlich zur Bedienung dieser Anträge bereitgestellt werden konnten. 
 
Einige Antragsstellende haben ihren Förderantrag zwischenzeitlich zurückgezogen. Mit den frei wer-
denden Mitteln hat die Stadtverwaltung, entsprechend der Eingangsreihenfolge, die nachfolgenden 
Antragsstellenden je Nutzungsgruppe bedient. Weiterhin haben 33 Antragsstellende entsprechende 
Fristen ohne Beantragung einer Fristverlängerung verstreichen lassen, sodass der Antrag letztendlich 
aufgrund fehlender Mitwirkung der Antragsstellenden abgelehnt werden musste. Diese freigeworde-

2 
 
nen Mittel konnten zum Jahresende 2021 kurzfristig nicht mehr ausgezahlt werden. 
 
Zusammenfassung der Förderaufrufe 2019, 2020 und 2021 
Im Rahmen von insgesamt drei Förderaufrufen wurden bisher Finanzmittel i. H. v. rund 2,9 Millionen 
Euro bewilligt. Mit diesen Mitteln wurden rund 1.350 Lastenräder gefördert. Bei der Konzeption der 
Förderung ist die Verwaltung von einer Marktsättigung innerhalb der drei Jahre ausgegangen, die 
bisher nicht erreicht wurde. So konnten in den Förderaufrufen 2020 und 2021 zusammen knapp 500 
Anträge nicht bedient werden. Der Bedarf für weitere Förderperioden ist damit gegeben. 
 
Zwischenergebnisse Fahrleistung 
Im Rahmen der Förderrichtlinie wurde ein regelmäßiges Verwendungsnachweisverfahren festge-
schrieben, welches zum Stichtag rund ein Jahr nach Erhalt des Fahrzeuges erstmals unaufgefordert 
und insgesamt über einen Zeitraum von drei Jahren durch die Antragsstellenden mithilfe einer Einrei-
chung eines Fahrtenbuches bzw. einem bildlichen Beleg des Gesamtkilometerstandes (Foto des Ta-
chos oder Auswertung der Akkuleistung) zu erbringen ist. 
 
Die Gesamtfahrleistung der 2019 geförderten Fahrzeuge beträgt für das Jahr 2020 rund 562.000 km 
sowie für das Jahr 2021 rund 1.285.000 km. Dies sind für das Jahr 2021 durchschnittlich über 1.400 
Fahrzeugkilometer. Hier liegen die Maximalwerte einiger Antragsstellenden auch bei einer Jahres-
fahrleistung deutlich über 6.000 km. Aus dem ersten Förderaufruf haben zudem mehrere Dutzend 
eine Gesamtfahrleistung seit Inbetriebnahme von über 9.000 km erreicht.  
 
Die Fahrleistung der 2020 geförderten Fahrzeuge beträgt im Jahr 2021 rund 237.000 km bei einer 
geringeren Anzahl von geförderten Fahrzeugen. Dies sind durchschnittlich über 900 Kilometer je 
Fahrzeug. Hierbei ist anzumerken, dass die im Jahr 2020 in Betrieb genommenen Fahrzeuge auf-
grund von Lieferschwierigkeiten teilweise nicht ein volles Jahr genutzt wurden, sodass die Werte aus 
diesem Grunde nicht vergleichbar sind. In allen Nutzungsgruppen lag der Höchstwert an geleisteten 
Kilometern bei über 3.000 km.  
 
Für oben genannte Förderaufrufe 2019 und 2020 wurde somit eine Fahrleistung über alle geförderten 
Lastenräder in Höhe von über zwei Millionen Fahrzeugkilometern gemeldet. Nach überschlägigen 
Berechnungen entspricht dies in etwa einer Emissionseinsparung von rund 354 Tonnen CO2. 
 
Im Rahmen des Förderaufrufes 2021 war bisher noch kein Verwendungsnachweisverfahren erforder-
lich. 
 
Bedingt durch die pandemische Lage war es insbesondere Antragsstellenden der Nutzungsgruppen 1 
und 2 nicht möglich, das geförderte Fahrzeug wie geplant einzusetzen. Daher ist davon auszugehen, 
dass die tatsächlich mögliche Fahrleistung geringfügig über den gemeldeten Fahrleistungen liegt. 
 
Regionale Verteilung  
Da die Förderung 2021 noch nicht vollständig und endgültig bearbeitet wurde, können hinsichtlich der 
regionalen Verteilung der geförderten Lastenräder nur Aussagen für die Förderjahre 2019 und 2020 
sowie für rund 200 der 250 bewilligten Fahrzeuge des Förderaufrufes 2021 (Stand 31.01.2022) getä-
tigt werden. 
 
Räumlich verteilen sich die Antragsstellenden auf alle Kölner Stadtbezirke. Der überwiegende Teil der 
Anträge stammt aus dem linksrheinischen Köln und dort aus den Quartieren innerhalb des Militär-
rings. Lediglich in den Bezirken Innenstadt und Mülheim liegt die Zahl der geförderten Lastenräder mit 
beruflich-gewerblichem Hintergrund über der Zahl der privaten Fördergemeinschaften. Eine Auflistung 
nach Bezirk bzw. Stadtteilen und Nutzungsgruppe sowie eine kartografische Darstellung für die bis 
zum 31.01.2022 geförderten und in Betrieb genommenen Fahrzeuge befinden sich in Anlage 1. 
 
Setzt man die privaten Antragsgemeinschaften (Zuordnung zu Bezirk nach Wohnort der hauptantrag-
stellenden Person der Gemeinschaft) ins Verhältnis zur Verteilung der Haushalte in Köln (siehe Ta-
belle unten) wurden im Rahmen aller Förderaufrufe überdurchschnittlich viele Antragsgemeinschaften 
aus den Bezirken 1 bis 5 gefördert.  
Die Bezirke, in denen im Verhältnis zur Haushaltsverteilung weniger Antragsgemeinschaften geför-

3 
 
dert wurden, sind in der Tabelle kenntlich gemacht, zudem wurde zur Verdeutlichung der Diskrepanz 
die Verteilung aller Haushalte auf die einzelnen Bezirke in die Tabelle aufgenommen. 
 
Bewilligungen
Geförderte private 
Antragsgemeinschaften Anteil Haushalte
Gesamt über alle 
Nutzungsgruppen
(nach Wohnort 
Hauptantragsteller*in 
der Gemeinschaft)
in Relation zur Gesamtzahl 
der Haushalte in Köln
(Basis 2020)
Innenstadt 310 119 19% 15%
Rodenkirchen 148 80 12% 10%
Lindenthal 303 162 25% 15%
Ehrenfeld 265 133 21% 10%
Nippes 132 75 12% 11%
Chorweiler 17 10 2% 6%
Porz 33 14 2% 10%
Kalk 31 15 2% 10%
Mülheim 82 35 5% 13%
Summe 1.321            643 100% 100%
Anteil an allen 
geförderten 
Antragsgemeinschaften
Bezirk
 
Quelle: Eigene Berechnungen 
 
Antragsverfahren  
Die Antragsbearbeitung und die Vergabe der Fördermittel erfolgten durch das Windhund-Verfahren, 
zuerst eingehende Anträge wurden vorrangig bearbeitet und bewilligt. Aufgrund der nicht eintretenden 
Marktsättigung führte dies insbesondere nach der Umstellung auf das Online-Antragsverfahren im 
Förderaufruf 2021 zu vereinzelter Unzufriedenheit bei Antragsstellenden, welche nicht bedient wer-
den konnten, obwohl der Antrag bereits in den ersten Minuten gestellt worden war. Die Erfahrungen 
haben gezeigt, dass dieses Verfahren nur bedingt für ein Förderprogramm mit derart hoher Nachfra-
ge geeignet ist. 
 
Zusammenfassung und Bewertung durch die Verwaltung 
Mit einer Gesamtfahrleistung von über zwei Millionen Lastenradkilometern bei rund 1.100 geförderten 
Fahrzeugen der Förderaufrufe 2019 und 2020 sowie der Ergebnisse der Anfang 2020 erstellten stu-
dentischen Arbeit über die beruflich-gewerbliche Nutzung (siehe Mitteilung 1202/2020) kann die Las-
tenradförderung als erfolgreicher Beitrag zur Mobilitätswende angesehen werden.  
 
In den Förderaufrufen wurde Antragsstellenden mit Köln-Pass eine höhere Förderung angeboten. Die 
Nachfrage aus dem Bereich war dennoch nur marginal.  
 
Die telefonischen und schriftlichen Rückmeldungen zu den geförderten Fahrzeugen, den Förderbe-
dingungen und der Nutzung der geförderten Fahrzeuge sind überwiegend positiv, können allerdings 
nicht als repräsentativ angesehen werden.  
 
Bedingt durch die pandemische Lage und dem veränderten Fahrverhalten wurde auf eine weitere 
Auswertung zunächst verzichtet. Es ist geplant, die Lastenradförderung durch eine universitäre Ab-
schlussarbeit wissenschaftlich zu untersuchen. Über die Ergebnisse informiert die Verwaltung unauf-
gefordert. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme aufgrund der Einsparung von rund 354 Tonnen CO2 
als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Weiterhin kann die Förderung als wichtiger 
Impuls zur Verkehrswende verstanden werden. Lastenräder sind vor allem im privaten Bereich zum 
Transport von Kindern, Haustieren und Einkäufen mittlerweile ein etablierter Bestandteil des inner-
städtischen Verkehrs.  
Insbesondere bei beruflich-gewerblichen Fahrten, Vereinstätigkeiten sowie bei Fahrzwecken im so-
zialen Bereich sieht die Stadtverwaltung weiterhin großes Potenzial. Auch städtische Dienststellen 
wie die Bühnen der Stadt Köln, einzelne Museen und Kindertagesstätten haben verstärkt Interesse an 
der Nutzung von Lastenrädern, konnten bisher allerdings nicht durch das bestehende städtische För-
derprogramm bzw. die Angebote von Bund und Land bedient werden.

4 
 
 
Abstellplätze für Lastenfahrräder 
Die Stadtverwaltung hat 2021 über 80 Lastenradabstellplätze mit der neuen StVO-Beschilderung ge-
schaffen. Zukünftige Planungen sehen eine weitere Steigerung des Angebotes im gesamten Stadtge-
biet vor. Schwerpunkt bilden hierbei selbstverständlich die Gebiete/Straßen mit Einzelhan-
del/Gewerbe. Bei planerischen Umgestaltungen (z. B. Neueinrichtung von Fahrradstraßen, Umgestal-
tung von Straßenräumen) wird die Einrichtung von Lastenradabstellplätzen inzwischen regelmäßig 
mitgedacht. Möglichkeiten für das Abstellen von Lastenrädern werden auch in der allgemeinen Ver-
kehrsplanung im Rahmen der Schaffung von Fahrradabstellplätzen geprüft (also nicht nur als eigenes 
Konzept zu verstehen, sondern als Bestandteil der allgemeinen Planung und Prüfung Fahrradpar-
ken). Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung im Rahmen von Bauantragsverfahren Investoren da-
rauf hin, neben den vorgeschriebenen Fahrradstellplätzen außerdem Stellplätze für Fahrräder mit 
Sondergrößen (Lastenräder, Fahrradanhänger) zu schaffen. Bei größeren Vorhaben ist dies bereits 
fester Bestandteil von Mobilitätskonzepten.  
 
Ausblick 
Mit dem Zusatzantrag AN/2091/2021 zum Haushaltsbeschluss wurden für das Haushaltsjahr 2022 
weitere Mittel in Höhe von 500.000 Euro zugesetzt. Für eine darüber hinaus gehende Verstetigung 
der Lastenradförderung sollen Stellplatzablösemittel verwendet werden (vgl. Mitteilung 0246/2022). 
 
 
Die Verwaltung wird im Frühjahr eine überarbeitete Förderrichtlinie für den Förderaufruf 2022 veröf-
fentlichen, in der folgende Punkte besonders berücksichtigt werden sollen: 
 die Stärkung der sozialen Komponente, 
 bevorzugte Förderung von Anträgen aus Stadtteilen, die bisher unterdurchschnittlich von der 
Förderung profitiert haben und  
 eine verbesserte Transparenz bei der Zuteilung der Fördermittel durch Veränderung des An-
tragsverfahrens.  
 
 
Anlage  
Auswertung Lastenradförderung 2019, 2020 und 2021 
 
 
Gez. Egerer

Anlage 1_Auswertungen Lastenradförderung 2019+2020+2021

2355 Zeichen

Anlage 1
Auswertung Lastenradförderungen 2019, 2020 und 2021 (Stand 31.01.2022)
Privatpersonen 
(Hauptantragsteller*in) berufliche/gewerblich Vereine u. Verbände
Innenstadt 310 119 168 23
Altstadt-Süd 46 19 20 7
Neustadt-Süd 134 57 70 7
Altstadt-Nord 35 6 24 5
Neustadt-Nord 84 31 49 4
Deutz 11 6 5 0
Rodenkirchen 148 80 61 7
Bayenthal 23 9 13 1
Marienburg 6 6 0 0
Raderberg 16 10 6 0
Raderthal 8 6 1 1
Zollstock 35 22 13 0
Rondorf 5 1 4 0
Hahnwald 7 1 6 0
Rodenkirchen 31 14 14 3
Weiß 6 5 1 0
Sürth 9 5 3 1
Godorf 0 0 0 0
Immendorf 1 0 0 1
Meschenich 1 1 0 0
Lindenthal 303 162 128 13
Klettenberg 23 15 7 1
Sülz 99 55 40 4
Lindenthal 88 45 40 3
Braunsfeld 20 11 8 1
Junkersdorf 28 11 16 1
Müngersdorf 21 12 8 1
Weiden 12 6 5 1
Lövenich 4 2 2 0
Widdersdorf 8 5 2 1
Ehrenfeld 265 133 112 20
Ehrenfeld 141 68 65 8
Neuehrenfeld 70 43 22 5
Bickendorf 26 13 10 3
Vogelsang 9 2 6 1
Bocklemünd/Mengenich 3 1 2 0
Ossendorf 16 6 7 3
Nippes 132 75 49 8
Nippes 73 46 25 2
Mauenheim 11 9 1 1
Riehl 13 6 6 1
Weidenpesch 7 5 2 0
Longerich 8 4 4 0
Niehl 11 1 6 4
Bilderstöckchen 9 4 5 0
Bezirk / Stadtteil Bewilligungen
davon
1

Privatpersonen 
(Hauptantragsteller*in) berufliche/gewerblich Vereine u. Verbände
Chorweiler 17 10 7 0
Merkenich 0 0 0 0
Fühlingen 1 1 0 0
Seeberg 1 0 1 0
Heimersdorf 7 5 2 0
Lindweiler 0 0 0 0
Pesch 4 1 3 0
Esch/Auweiler 1 1 0 0
Volkhoven/Weiler 0 0 0 0
Chorweiler 1 0 1 0
Blumenberg 1 1 0 0
Roggendorf/Thenhoven 1 1 0 0
Worringen 0 0 0 0
Porz 33 14 15 4
Poll 7 4 2 1
Westhoven 4 2 2 0
Ensen 1 1 0 0
Gremberghoven 2 1 1 0
Eil 2 1 1 0
Porz 5 2 2 1
Urbach 0 0 0 0
Elsdorf 0 0 0 0
Grengel 0 0 0 0
Wahnheide 1 0 1 0
Wahn 3 0 3 0
Lind 0 0 0 0
Libur 1 0 0 1
Zündorf 6 3 2 1
Langel 1 0 1 0
Finkenberg 0 0 0 0
Kalk 31 15 12 4
Humboldt/Gremberg 2 1 1 0
Kalk 9 4 3 2
Vingst 0 0 0 0
Höhenberg 4 3 0 1
Ostheim 2 0 2 0
Merheim 3 2 1 0
Brück 6 2 3 1
Rath/Heumar 5 3 2 0
Neubrück 0 0 0 0
Mülheim 82 35 44 3
Mülheim 36 13 22 1
Buchforst 1 1 0 0
Buchheim 3 2 1 0
Holweide 8 4 3 1
Dellbrück 19 6 12 1
Höhenhaus 8 5 3 0
Dünnwald 2 1 1 0
Stammheim 5 3 2 0
Flittard 0 0 0 0
Summe 1.321 643 596 82
Bezirk / Stadtteil Bewilligungen
davon
2

Endgültig bewilligte Lastenfahrräder [1.321]
Privatpersonen (Hauptantragsteller*in) [643]
beruflich/gewerblich [596]
Vereine u. Verbände [82]
Stadtplan - grau - RVR
Lastenradförderungen
2019, 2020 & 2021 (Stand 31.01.22)
3

Beratungsverlauf (3)

02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1024/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.03.2022
Erstellt
24.03.2022 10:14