1300/2018
Busführung durch das Baugebiet Sürther Feld
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5752 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 664/2 Vorlagen-Nummer 1300/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Busführung durch das Baugebiet Sürther Feld Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, nach Fertigstellung der Baustraße im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt (BA), am Übergang vom 2. BA zum 3. BA die Verkehrszeichen 260 Straßenverkehrs- ordnung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen 1026-32 „Linienverkehr frei“ aufzustellen, um eine Betriebsaufnahme der Linie 130 durch das Sürther Feld zu ermöglichen. Alternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, eine bauliche Sperre zwischen dem 2. und 3. Bauab- schnitt (BA) des Sürther Feldes während der Hochbaumaßnahmen im 3. BA zu errichten, um einen Durchgangsverkehr durch das Sürther Feld zu unterbinden. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Rodenkichen, dass die Betriebsaufnahme der Linie 130 durch das Sürther Feld bis nach Fertigstellung des Straßenendausbaues des 3. BA (ca. 2021) zu- rückgestellt wird. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 2 Begründung: Die Verwaltung bringt zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes kurzfristig eine Beschluss- vorlage (Vorlagen-Nr.: 1075/2018) in den Verkehrsausschuss und die betroffenen Bezirksvertretun- gen ein. Die Buslinie 130 durch das Sürther Feld ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Allerdings wurde der Zeitpunkt der Inbetriebnahme offengehalten, um durch die Bezirksvertretung abschließend klären zu lassen, wie mit dem zu befürchtenden Schleichverkehr während der Bauzeit im der Falle des Busbetriebs verfahren werden soll. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in der Sitzung am 19.02.2017 unter TOP 8.1.13 „Sürther Feld: Vermeidung Schleichweg nach Aufnahme der neuen 130er-Linienführung“ folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen vorzuschlagen, die mit Anbindung des dritten Bauabschnittes an die Straße Am Feldrain Schleichverkehre durch das neu entstandene ge- samte Wohnviertel (erster bis dritter Bauabschnitt) unterbinden können. Eine anschließenden Bewer- tung durch die BV 2 ist gewünscht.“ Das Verkehrsgutachten zum rechtsgültigen Bebauungsplan berücksichtigt eine durchgängige Befahr- barkeit der Sürther Feldallee zwischen Am Feldrain und der Sürther Straße. Deshalb hat die Verwal- tung untersucht, wie der Busbetrieb nach Erstellung der Baustraße aufgenommen werden kann und kein Baustellenverkehr zwischen dem 2. Bauabschnitt (BA) und 3. BA fahren kann. Um eine Durchfahrt des Baustellenverkehrs zwischen dem 2. BA und 3. BA zu verhindern, wurden technische Lösungen, wie eine Schranke oder Poller, geprüft. Aus wirtschaftlichen Gründen werden diese nicht weiter verfolgt, da die Wahrscheinlichkeit der Beschädigungen durch Baustellenfahrzeuge und ständige Reparaturen durch die Verwaltung sehr hoch sind. Durch die sehr warscheinliche häufi- ge Beschädigung der Sperreinrichtung wäre die Durchfahrt r häufig nicht unterbunden. Damit sich kein Baustellenverkehr zwischen dem 2. BA und dem 3. BA einstellt, schlägt die Verwal- tung vor, am Übergang vom 2. BA zum 3. BA die Verkehrszeichen 260 Straßenverkehrsordnung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen 1026-32 „Linienverkehr frei“ der Straßenverkehrs- ordnung (StVO) aufzustellen. Zur Unterstützung des Durchfahrtsverbotes werden an der Sürther Straße, Einmündung Eygelshovener Straße und an der Einmündung Am Feldrain, die Verkehrszei- chen 357 „Sackgasse“ der StVO aufgestellt. Die Überwachung des Durchfahrverbotes obliegt der Polizei, da es sich um fließenden Verkehr handelt. Nachdem die Kanal- und Straßenbauarbeiten im 3. BA des Sürther Feldes im Herbst 2018 fertigge- stellt sind, wird die RheinEnergie AG Nahwärme-, Trinkwasser- und Stromleitungen in den nicht be- festigten Nebenanlagen der Baustraßen verlegen. Diese Maßnahme dauert voraussichtlich ein halbes Jahr. Die Beschickung der Baustelle erfolgt von der Baustraße, so dass es zu einer abschnittsweisen einspurigen Verkehrsführung kommt. Der Aufforderung der Verwaltung, Informationen zu dem ge- planten Bauablauf für die Verlegung der vorgenannten Versorgungsleitungen zu bekommen, wurde von der RheinEnergie AG bisher nicht nachgekommen. Begründung der Alternative: Bei Beschlussfassung der Alternative wird die durchgängige Befahrbarkeit für Fahrzeuge aller Art zwischen Am Feldrain und der Sürther Straße durch bauliche Maßnahmen (z.B. verfüllte Kanalringe) vollständig unterbunden. Dies führt dazu, dass eine Betriebsaufnahme der Linie 130 durch das Sürther Feld erst nach Fertigstellung des Straßenendausbaues des 3. BA (ca. 2021) erfolgt. Die Fer- tigstellung des Straßenendausbaues des 3. BA ist abhängig von dem Fortschritt der Hochbebauung. Wie im 3. Abschnitt ausgeführt, ist mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan 71380/03 auch die durch- gängige Befahrbarkeit durch das Baugebiet des Sürther Feldes von Am Feldrain bis zur Sürther Stra- ße festgelegt worden. Die verkehrlichen Auswirkungen des o. g. Beschlusses vom 19.02.2017 unter- sucht die Verwaltung zurzeit. Sobald das Ergebnis hierzu vorliegt, erfolgt eine Beschlussvorlage zu dem weiteren Vorgehen. 3 Dringlichkeitsbegründung: Die Buslinie 130 ist Bestandteil der Beschlussvorlage 1075/2018 „Stärkung und Ausweitung des KVB- Busnetzes – hier: Dauerhafte Erweiterungen“. Wenn der Linienbetrieb noch während der Bautätigkei- ten im Sürther Feld im Dezember 2018 erfolgen soll, ist zwecks Planung und Vorlauf seitens der Köl- ner Verkehrs-Betriebe AG eine Entscheidung in der Sitzung am 04.06.2018 notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Sürther Feldallee
- Sürther Straße
- Am Feldrain
- Eygelshovener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1300/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.05.2018
- Erstellt
- 20.04.2018 06:29