1511/2024
237. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 1511/2024 Freigabedatum 27.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 237. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz Arbeitstitel: "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen Anhörung der Bezirksvertretung BV 7 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 237. Änderung des Flächennutzungsplans Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) für die 237. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis im weiteren Verfahren gemäß der Stel- lungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Änderungsbereich der 237. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) umfasst eine Größe von circa 0,3 ha und liegt im Stadtteil Ensen des Stadtbezirkes Porz. Es handelt sich um eine private Freifläche, die vormals durch ein östlich an den Änderungsbe- reich anschließendes freistehendes Gebäude mit Wohnnutzung gärtnerisch genutzt wurde. Das Änderungsgebiet ist ebenso wie das besagte Wohnhaus und ein angrenzender Gebäu- dekomplex mit einem Judoclub sowie der im Nordosten und Osten sich erstreckende öffent- lich zugängliche Grünzug im FNP als Grünfläche mit den ergänzenden Signets „Post“ und „Parkanlage“ dargestellt. In diesem als Grünfläche ausgewiesenen Grünzug befinden sich weitere bauliche Anlagen. Hierzu zählen Wohnhäuser am Leonorenweg, am Theodor-Schnitzler-Weg, an der Gremberg- hovener Straße und an der Erkerstraße, sowie 2 Spielplätze, ein Gebäude einer Schützenbru- derschaft und ein Gebäude der technischen Infrastruktur/ Telekommunikation (auf welches sich das „Post“-Signet bezieht). Der faktisch vorhandene parkähnliche Freiraum verläuft in nördlicher Richtung entlang der Gremberghovener Straße weiter und verbindet das Hochufer Porz mit den Kleingärten entlang der Gilgaustraße und den Bahngleisen. Die Planung knüpft an den im Jahr 2007 im Rahmen der Regionale 2010 durchgeführten Wettbewerb „:rhein - Wohnen am Strom“ an. Gemäß der Wettbewerbsauslobung war eine Wohnbebauung in Rheinnähe vorgesehen. Dabei sollten möglichst viele Wohnungen eine di- rekte Sichtverbindung zum Rhein erlangen. Ziel war außerdem, die geplante Bebauung in den eher dörflich geprägten Kontext stadträumlich verträglich einzufügen. Die Stadt Köln hat in Kooperation mit der Regionale 2010 Agentur den Wettbewerb ausgelobt. Der Entwurf des Architekturbüros Michels wurde zum Sieger des Wettbewerbes gekürt. Inzwischen wurde der Entwurf durch das Architekturbüro Michels im Auftrag eines neuen Vor- habenträgers überarbeitet, ohne dass die wesentlichen Planungsziele aufgegeben wurden. Geplant ist, einen überwiegend dreigeschossigen Baukörper mit ca. 20 Wohneinheiten zu er- richten. Dafür soll für das Plangebiet die bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans von einer „Grünfläche“ mit den Signets „Post“ und „Parkanlage“ hin zu einer „Wohnbaufläche“ ge- ändert werden. Der FNP trifft keine Regelungen zur Geschossigkeit als Maß der baulichen Nutzung oder zur konkreten Anzahl der Wohnungen. Ziel der 237. Änderung ist die Vorberei- tung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum und gleich- zeitig die langfristige Sicherung des faktisch vorhandenen öffentlich zugänglichen Grünzugs. Auswirkungen auf den Klimaschutz Bei der Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche ist von Auswirkungen auf das Klein- klima auszugehen wenngleich der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan selbst keinen Effekt auf den Klimaschutz bewirkt, da er kein unmittelbares Baurecht schafft. Denn auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbind- lichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Die Relevanz der umweltbezogenen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima wird jedoch ge- mäß § 2 Absatz 4 BauGB im Rahmen des Umweltberichts analysiert und bewertet. Regelmäßig stehen in der Bauleitplanung die Belange der Wohnflächenentwicklung und der 3 Bodenfunktion sowie der Freiraumfunktion insbesondere für das Klima nicht von vorneherein im Einklang. In der planerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima wird aufgrund der geringen Flächengröße der geplanten Wohnbaufläche an dieser Stelle le- diglich eine geringfügige Beeinträchtigung der klimatischen Funktion erwartet. Der Entwick- lung weiteren Wohnraums wird daher der Vorrang eingeräumt. Eine weitergehende Auseinan- dersetzung mit der Thematik erfolgt auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Anwendung der städtischen Klimaleitlinien, den naturschutzrechtlichen Ausgleichs- maßnahmen sowie den Maßnahmen zur Klimawandelanpassung. Aufstellungsverfahren Die vorliegende 237. Änderung des Flächennutzungsplans „Hohe Straße“ erfolgt im Parallel- verfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum gleichnamigen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan 724062/02 Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 13.06.2013 im Stadtentwicklungsausschuss (0348/2013) für das Bauleitplanver- fahren. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 27 am 10.07.2013 bekanntge- macht. Die frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß §§ 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB wurden auf- grund der zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen Konzeptes auf Ebene des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans nicht aus dem ursprünglichen Planungskonzept aufgegriffen sondern eigenständig für den Flächennutzungsplan durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 13.02.2024 bis zum 20.03.2024 durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang jeweils im Bürgeramt Köln Porz sowie in der Außenstelle La- denlokal 5 im Stadthaus Deutz vom 22.02.2024 bis zum 08.03.2024. Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermit- teln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In den Anregungen und Bedenken, die aus der Öffentlichkeit (Anlage 3) vorgetragen wurden, wurden die nachfolgenden Themen am häufigsten genannt. Weitere Themen sind der Anlage zu entnehmen. Ziele der FNP-Änderung. (lfd. Nr. 1.1) Es werde als Ziel der geplanten FNP-Änderung u. a. benannt, „Grünflächen zu erhalten“. Dies stehe im Widerspruch zur Inanspruchnahme der unbebauten Fläche. Die Kritik ist zutreffend. Durch die geplante FNP-Änderung wird ein Teilbereich der bisher als Grünfläche im FNP dargestellten Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt. Das formulierte Ziel, die Grünfläche zu erhalten, ist missverständlich formuliert und wird im weiteren Verfahren angepasst. Hintergrund der Zielformulierung war es vielmehr, eine Ausweitung der Wohnbaufläche vorzu- bereiten und dabei den Eingriff in den faktisch öffentlich zugänglichen Bereich der dargestell- ten Grünfläche so gering wie möglich zu halten. Der FNP-Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich der Grünflächendarstellung, der aktuell privat genutzt wird. Die grundlegende Ziel- setzung, den öffentlich zugänglichen Teil der Grünfläche langfristig zu sichern, behält deshalb seine Gültigkeit. Kaltluftschneise (lfd. Nr. 1.5) Es wird zu bedenken geben, dass das geplante Bauland im Bereich einer Kaltluftschneise liege. Dabei wird teilweise Bezug genommen auf die Vorlage einer Mitteilung an die Politi- schen Gremien (0365/2020). Die Bedenken werden nicht geteilt. Durch die politischen Gremien der Stadt Köln wurde mit dem Aufstellungsbeschluss 13.06.2013 (0348/2013) eine Grundsatzentscheidung zur Bebau- ung getroffen. Derzeit befinden sich innerhalb dieser im FNP dargestellten Grünzone auch heute schon bauliche Anlagen. Im noch zu erstellenden Umweltbericht wird im weiteren Ver- fahren der Belang der Kaltluftversorgung dargestellt und bewertet. Die in der am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beratene Sitzungsvorlage (0365/2020) beinhaltet eine Abbildung aus dem LANUV Fachbeitrag Klima für die Planungsre- gion Köln aus 2018. Diese zeigt den nächtlichen Kaltluftvolumenstrom und die nächtliche 4 Überwärmung des Siedlungsraumes. Das Plangebiet liegt ebenso wie die angrenzende Bebauung in einem Bereich „mäßiger nächtlicher Überwärmung (>18,5 bis 20 Grad). Es ist nicht als am Kaltluftvolumenstrom maßgeblich beteiligt gekennzeichnet. Es liegt im Nachtzeitraum im Kaltlufteinwirkungsbereich, dient jedoch nicht vordringlich der Kaltluftentste- hung. Laut Gutachten sind erst größere zusammenhängende Flächen ab 4 ha (bzw. 200 x 200 m) relevant für die Kaltluftentstehung. Hierzu zählt der öffentlich zugängliche Grünzug in gewissem Maße. Jedoch liegt das Plangebiet, welches eine bislang private Freifläche um- fasst, westlich, nördlich und östlich innerhalb einer bestehenden Bebauung, welche den Frischluftstrom bereits bremst. Insofern wird der Eingriff in das Frischluftsystem als geringfü- gig bewertet und der Entwicklung weiteren Wohnraums der Vorrang eingeräumt. Die bisher gärtnerisch genutzte Fläche ist auch ohne die Planung einer Wohnnutzung in die- sem Bereich nicht vor jeglicher Versiegelung geschützt. Denn auch die gärtnerische Gestal- tung kann mit erheblichen Versiegelungen durch befestigte Flächen und Nebenanlagen ver- bunden sein. Umgang mit Bestandsgrün und Bäumen (lfd. Nr. 1.3) Es sei davon auszugehen, dass die auf dem Grundstück befindliche Baumreihe und die übri- gen Bäume am Rande des Grundstücks für den geplanten Gebäudekomplex entfallen müs- sen. Im verbindlichen Bauleitplanverfahren wird geprüft, welche Bäume beziehungsweise welche Baumstrukturen erhalten werden können. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand können die Bäume auf dem Grundstück im Zuge der Umsetzung des (verbindlichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht erhalten bleiben. Sie werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bewertet. Für den zu erwartenden Eingriff, der der- zeit noch nicht beziffert werden kann, ist ein Ersatz erforderlich. Art und Umfang des ökologi- schen Ausgleichs ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzusetzen. Der (vorberei- tende) Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Regelungen. Rheinblick / Grundstückswert (lfd. Nr. 1.7) Die durch den neuen Gebäudekomplex entfallenden Sichtverbindungen von der Hohe Straße zum Rhein werden kritisiert. Das wirtschaftliche Verwertungsinteresse des Vorhabenträgers dominiere Belange der Allgemeinheit, hier der Nachbarschaft diesseits und jenseits der Hohe Straße. Obwohl eine Blickbeziehung zum Rhein der Anwohner*innen für diese als positiv anzusehen ist, besteht hierauf kein städtebaulicher Schutzanspruch. Bei der bestehenden Wohnungs- knappheit in Köln wird der Schaffung von neuem Wohnraum Vorrang vor einem gegebenen- falls bestehenden Rheinblick gegeben. Insofern stellt eine etwaige Entwicklung des Grund- stückswertes von Bestandsgebäuden keinen städtebaulichen Belang dar, welcher einer er- gänzenden Bebauung entgegengehalten werden könnte. Ruhender Verkehr (lfd. Nr. 1.8) Es bestehe die Sorge, dass die Neubebauung eine unzureichende Parkplatzsituation entlang der Hohen Straße und anderen unmittelbar angrenzenden Straßen unzumutbar mache. Es wird u. a. gefordert, dass bei den geplanten Größen der Wohneinheiten mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit in der grundstückseigenen Tiefgarage zu errichten sind. Der Forderung wird nicht entsprochen, da der FNP keine Regelungen zum ruhenden Verkehr trifft. Auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindli- chen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Die Anregungen zum konkreten Bauvorhaben, hier auf den ruhenden Verkehr, werden auf Ebene des verbindlichen Bauleitplanverfahrens geprüft und bis zur Veröffentlichung des Ent- wurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB vertiefend untersucht. Fließender Verkehr (lfd. Nr. 1.9) Aufgrund der Neubebauung und aufgrund des damit verbundenen Mehrverkehrs wird die Sorge vor einer sich verschärfenden Verkehrssituation geäußert. Die Bedenken werden nicht geteilt. Der FNP trifft an dieser Stelle keine Regelungen zum flie- ßenden Verkehr, da im Plangebiet und angrenzend keine gesamtstädtischen oder überörtli- chen Hauptrouten durch die Planung berührt sind. Auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindli- chen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. 5 Die Anregungen zum konkreten Bauvorhaben, hier bezogen auf den fließenden Verkehr, wer- den auf Ebene des verbindlichen Bauleitplanverfahrens geprüft und bis zur Offenlage mit der Fachdienststelle der Stadt Köln erneut erörtert und vertiefend untersucht. Bisherige politische Beratungen Vorgabenbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4237/2013 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2014 TOP 9.1 Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplan 0348/2013 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 06.06.2013 TOP 5.2 Bezirksvertretung 7, Porz 11.06.2013 TOP 7.2.2 Stadtentwicklungsausschuss 13.06.2013 TOP 10.1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt die bereits erfolgte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 237. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Sie dient der Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den aus der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Einwänden. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt über die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bauleitplans. Der nach den Vorgaben der politischen Gremien ausgearbeitete Planentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht. Der genaue Zeitraum kann derzeit noch nicht benannt werden. Über dies Veröffentlichung erfolgt daher eine Mitteilung an die politischen Gremien. Die Veröffentlichung des Entwurfs wird ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 237. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung erfolgt für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beim Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgesehen, telefonisch oder per E-Mail. Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen unter folgendem Link in das Internet eingestellt: http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat entscheidet. Über das Ergebnis der Ratsentscheidung erfolgt eine Mitteilung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
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FNP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung – Arbeitstitel: Hohe Straße in Köln-Porz -Ensen – eingegan- genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang jeweils im Bürgeramt Köln Porz sowie in der Außenstelle Ladenlokal 5 im Stadthaus Deutz vom 22.02.2024 bis zum 08.03.2024 . Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse- hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Flächennutzungsplan- entwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Fest- stellungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden in dem öffentlich zugänglichen Dokument keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 04.03.2024 Ziele der FNP-Änderung Als Ziel der geplanten FNP-Änderung werde u. a. be- nannt, „Grünflächen zu erhalten“. In der Stellungnahme wird weiter ausgeführt, dass das Gegenteil der Fall sei: Grünflächen würden nach dieser Planung vernichtet und Ja Die Kritik ist zutreffend. Durch die geplante FN P-Änderung wird ein Teilbereich der bisher als Grünfläche im FNP dargestellten Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt. Das formulierte Ziel, die Grünfläche zu erhalten, ist missverständlich formuliert und wird im weiteren Verfahren angepasst. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zu versiegeltem Baugrund gemacht. Das Ziel sei falsch benannt. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine zutref- fende Kurzbeschreibung des Planvorhabens zu formulie- ren. Hintergrund der Zielformulierung war es vielmehr, eine Auswei- tung der Wohnbaufläche vorzubereiten und dabei den Eingriff in den faktisch öffentlich zugänglichen Bereich der dargestellten Grünfläche so gering wie möglich zu halten. Der FNP- Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich der Grünflächendar- stellung, der aktuell privat genutzt wird. Die grundlegende Zielset- zung, den öffentlich zugänglichen Teil der Grünfläche langfristig zu sichern, behält deshalb seine Gültigkeit. 1.2 Grünversorgung im Stadtteil Porz-Ensen Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung zum aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan für den Siedlungs- raum zwischen Porz-Ensen/-Westhoven und Porz-Mitte ein Grün-Defizit festgestellt wurde. Der nun vorgesehene Wegfall der Grünfläche steht dem diametral gegenüber. Bei einem zu geringen Bestand an Grünflächen ist auch das Entfernen von kleineren Grünflächen kontraproduktiv. Das Bundesbaugesetz verpflichtet ausdrücklich dazu, die ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen (§ 1 (6) Ziffer 14 BauGB). Im Falle der Baurealisierung wäre die ausrei- chende Versorgung nicht gesichert, sondern im Gegenteil vermindert. Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Der durch d ie FNP-Änderung beanspruchte Teilbereich der Grünflächendarstellung ist Be- standteil eines Privatgrundstücks, das mit einem freistehenden Wohngebäude bebaut ist. Das Grundstück ist nicht öffentlich zu- gänglich. Daher hat dieser Teilbereich keinen Einfluss auf die öf- fentliche Grünversorgung. Die FNP-Änderung schafft somit keine Verminderung der öffentlichen Grünversorgung im Stadtteil Porz- Ensen. Der in § 1 Absatz 6 Ziffer 14 BauGB benannte Belang wird auf Ebene des FNP berücksichtigt, indem übergeordnete und öffent- lich zugängliche Grünverbindungen dargestellt und gesichert wer- den. Die öffentliche Zugänglichkeit der Grünfläche und ihre Ver- bindungsfunktion zum Rhein bleibt durch die geplante FNP- Änderung bestehen. Die Versorgung mit privaten Freiflächen wird auf Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung Rechnung getragen. 1.3 Umgang mit Bestandsgrün und Bäumen Es sei davon auszugehen, dass die auf dem Grundstück befindliche Baumreihe und die übrigen Bäume am Rande des Grundstücks für den geplanten Gebäudekomplex ent- fallen müssen. Kenntnisnahme Im verbindlichen Bauleitplanverfahren wird geprüft, welche Bäume beziehungsweise welche Baumstrukturen erhalten wer- den können. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand können die Bäume auf dem Grundstück im Zuge der Umsetzung des (ver- bindlichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht erhalten bleiben. Sie werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bewertet. Für den zu erwar- tenden Eingriff, der derzeit noch nicht beziffert werden kann, ist Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ein Ersatz erforderlich. Art und Umfang des ökologischen Aus- gleichs ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzusetzen. Der (vorbereitende) Flächennutzungsplan trifft hierzu keine Rege- lungen. 1.4 (Klein-)Klima Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung zum derzeit noch geltenden rechtskräftigen Bebauungsplan die Bedeutung der privaten Grünfläche mit dem Signet „Wiese/Obstgarten“ u. a. für die Verbesserung des Klein- klimas beschrieben werde. In dem Zusammenhang wird auf den Ratsbeschluss vom 09.07.2019 zur Erklärung des Klimanotstands verwiesen. Die vorgesehene FNP-Änderung, die folgende Bebau- ungsplanung und der neue Gebäudekomplex nähmen hie- rauf keinen Bezug, da sie auf einer ca. 20 Jahren alten Grundidee basierten („Wohnen am Strom“, 2007). Es wird angeregt, einen differenzierten Klimacheck durch- zuführen, in dem konkret Bezug zum Klimanotstand und dem geplanten Baugelände Bezug genommen wird. Der Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 2 BauGB ließe zu viel Interpretationsspielraum. Es wird gefordert, dass das Er- gebnis des Klimachecks der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Nein Der Forderung wird nicht entsprochen. Bei der Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche ist zwar mittelbar von Auswirkun- gen auf das Kleinklima auszugehen. Denn auf Ebene des (vorbe- reitenden) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Konkretisierung verbindlicher Vorgaben für den Woh- nungsbau auf Ebene des (verbindlichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Die Relevanz der umweltbezogenen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima wird jedoch gemäß § 2 Absatz 4 BauGB im Rah- men des Umweltberichts analysiert und bewertet. Regelmäßig stehen in der Bauleitplanung die Belange der Wohn- flächenentwicklung und der Bodenfunktion sowie der Freiraum- funktion insbesondere für das Klima nicht von vorneherein im Einklang. In der planerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima wird aufgrund der geringen Flä- chengröße der geplanten Wohnbaufläche an dieser Stelle ledig- lich eine geringfügige Beeinträchtigung der klimatischen Funktion erwartet. Der Entwicklung weiteren Wohnraums wird daher der Vorrang eingeräumt. Eine weitergehende Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgt auf Ebene des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes durch die Anwendung der städtischen Klimaleitli- nien, den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie den Maßnahmen zur Klimawandelanpassung. 1.5 Kaltluftschneise Es wird zu bedenken geben, dass das geplante Bauland im Bereich einer Kaltluftschneise (siehe Mitteilung 0365/2020) liege. Es wird die Standortauswahl in Frage Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Durch die p olitischen Gre- mien der Stadt Köln wurde mit dem Aufstellungsbeschluss 13.06.2013 (0348/2013) eine Grundsatzentscheidung zur Bebau- ung getroffen. Derzeit befinden sich innerhalb dieser im FNP dar- gestellten Grünzone auch heute schon bauliche Anlagen. Im Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung gestellt. Darüber hinaus sei das angrenzende Gebiet einer Übererwärmung ausgesetzt. In der Stellungnahme wird mehrfach auf die Bedeutung und den Erhalt der Kaltluftschneisen in ihrer Ausgleichs- funktion hingewiesen. Darüber hinaus wird angemerkt, dass der bauleitplanerischen Sicherung kleinräumiger kli- marelevanter Freiräume eine besondere Bedeutung zu- komme. Die geplante Bebauung stehe dem diametral ent- gegen. Durch die Bebauung würde die notwendige nächt- liche Abkühlung deutlich verringert. Für die Kaltluft- schneise und deren positive Klimaschutzwirkung gäbe es im fraglichen Gebiet keine Ersatzmöglichkeit, zumal für ein Gelände in der Nähe der hier in Rede stehenden ge- planten Bebauung ebenfalls eine neue zusätzliche Bebau- ung und Zubetonierung in der kommunalpolitischen Dis- kussion stehe. noch zu erstellenden Umweltbericht wird im weiteren Verfahren der Belang der Kaltluftversorgung dargestellt und bewertet. Die in der am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) bera- tene Sitzungsvorlage (0365/2020) beinhaltet eine Abbildung aus dem LANUV Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln aus 2018. Diese zeigt den nächtlichen Kaltluftvolumenstrom und die nächtliche Überwärmung des Siedlungsraumes. Das Plangebiet liegt ebenso wie die angrenzende Bebauung in einem Bereich „mäßiger nächtlicher Überwärmung (>18,5 bis 20 Grad). Es ist nicht als am Kaltluftvolumenstrom maßgeblich beteiligt ge- kennzeichnet. Es liegt im Nachtzeitraum im Kaltlufteinwirkungs- bereich dient jedoch nicht vordringlich der Kaltluftentstehung. Laut Gutachten sind erst größere zusammenhängende Flächen ab 4 ha (bzw. 200 x 200 m) relevant für die Kaltluftentstehung. Hierzu zählt der öffentlich zugängliche Grünzug in gewissem Maße. Jedoch liegt das Plangebiet, welches eine bislang private Freifläche umfasst, westlich, nördlich und östlich innerhalb einer bestehenden Bebauung, welche den Frischluftstrom bereits bremst. Insofern wird der Eingriff in das Frischluftsystem als ge- ringfügig bewertet und der Entwicklung weiteren Wohnraums der Vorrang eingeräumt. Die bisher gärtnerisch genutzte Fläche ist auch ohne die Planung einer Wohnnutzung in diesem Bereich nicht vor jeglicher Versie- gelung geschützt. Denn auch die gärtnerische Gestaltung kann mit erheblichen Versiegelungen durch befestigte Flächen und Ne- benanlagen verbunden sein. 1.6 Versiegelungsgrad/ Versickerung Die Eingriffe aufgrund der geplanten neuen Bebauung gingen mit einer Versiegelung des Bodens einher. Es wird dafür appelliert, im Rahmen der Bauleitplanung dafür zu sorgen, dass in städtischen Gebieten knapp vor- Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Es ist zwar davon auszuge- hen, dass es durch die Umwandelung der Grünfläche in Wohn- baufläche mittelbar zu einem höheren Versiegelungsgrad als im Bestand kommt. Denn auf Ebene des (vorbereitenden) FNP wer- den die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkreti- sierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungsbau auf Ebene Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung handene Versickerungsflächen erhalten und neue ge- schaffen werden. Ein Wegfall der Grünfläche „Wiese/Obstgarten“ stehe dem entgegen. des (verbindlichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans ge- schaffen. Die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Boden werden je- doch im weiteren Verfahren gemäß § 2 Absatz 4 BauGB im Rah- men des Umweltberichts dargestellt, analysiert und bewertet. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird das Thema Versickerung behandelt, um den Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser – auch im Falle von Starkregen – aufzuzei- gen. Der FNP trifft keine Regelungen zum Versiegelungsgrad o- der zur Versickerung. 1.7 Städtebauliches Planungskonzept In der Stellungnahme wird das städtebauliche Konzept hinsichtlich folgender Punkte kritisiert: Dichte, Maß der baulichen Nutzung: Die Erhöhung der Wohneinheiten auf ca. 20 wird als zu dicht bewertet. Die Neubebauung füge sich aufgrund der geplanten Viergeschossigkeit nicht in den dörflich gepräg- ten Kontext mit höchstens zwei Geschossen plus Dach ein. Das ehemalige Hofgut wird nicht berücksichtigt. Der*die Stellungnehmende beschreibt eine erschlagende Wirkung des geplanten Gebäudekomplexes insbesondere zur Hohe Straße. Es wird die bereits in der Öffentlichkeits- beteiligung im Jahr 2013 zum VEP vorgebrachte Kritik zum Abschottungs- und Festungscharakter des gesamten Baukomplexes wiederholt. Dieser sei in der aktuellen An- kündigung (vier Stockwerke, 20 Wohnungen) nochmals gesteigert. Die im VEP festgesetzten GRZ und GFZ- Werte werden im Vergleich zu den Festsetzungen im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan als zu hoch bewertet (bis- her 0,6; geplant 0,89 GRZ2 und 1,42 GFZ). Rheinblick/ Grundstückswert: Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Auf Ebene d es (vorbereiten- den) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungs- bau auf Ebene des (verbindlichen) vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans geschaffen. Die Anregungen zum konkreten Bauvorhaben, hier bezogen auf die Dichte und die Geschossigkeit, verbunden mit einem entfal- lenden Rheinblick, werden auf Ebene des verbindlichen Bauleit- planverfahrens geprüft. Die im Rahmen der stattgefundenen früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Flächennutzungsplan vor- gebrachten Anregungen werden bis zur Schlussabwägung im Rahmen des Feststellungsbeschlusses wie folgt in die Abwägung eingestellt: Dichte/ Maß der baulichen Nutzung: Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Umsetzung des Siegerentwurfes ermöglich werden. An der Zielsetzung in diesem Bereich Wohnen in der vorliegenden Dichte zu realisieren und somit der Wohnungsknappheit in Köln entgegen zu wirken, hält die Plangeberin fest. Die hohe Dichte war bereits Bestandteil der Auslobung des Wettbewerbes und soll weiterverfolgt werden. Denn sie dient insbesondere auch dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die durch den neuen Gebäudekomplex entfallenden Sichtverbindungen von der Hohe Straße zum Rhein wer- den kritisiert. Das wirtschaftliche Verwertungsinteresse des Vorhabenträgers dominiere Belange der Allgemein- heit, hier der Nachbarschaft diesseits und jenseits der Hohe Straße. Rheinblick/ Grundstückswert: Obwohl eine Blickbeziehung zum Rhein der Altanwohner*innen für diese als positiv anzusehen ist, besteht hierauf kein städte- baulicher Schutzanspruch. Bei der bestehenden Wohnungs- knappheit in Köln wird der Schaffung von neuem Wohnraum Vor- rang vor einem gegebenenfalls bestehenden Rheinblick gege- ben. Insofern stellt eine etwaige Entwicklung des Grundstücks- wertes von Bestandsgebäuden keinen städtebaulichen Belang dar, welcher einer ergänzenden Bebauung entgegengehalten werden könnte. 1.8 Ruhender Verkehr Es wird eine zu geringe Anzahl der in der Tiefgarage an- gebotenen Stellplätze kritisiert. Es bestehe die Sorge, dass die Neubebauung eine unzureichende Parkplatzsitu- ation entlang der Hohen Straße und anderen unmittelbar angrenzenden Straßen unzumutbar mache; nicht nur durch die zusätzliche Belastung, sondern auch durch den Wegfall bestehender Parkplätze zur Errichtung einer Zu- wegung zum geplanten Baugrundstück. Es wird gefordert, dass bei den geplanten Größen der Wohneinheiten mindestens zwei Stellplätze je Wohnein- heit in der grundstückseigenen Tiefgarage zu errichten sind. Das Argument, eine Erhöhung sei aus wirtschaftli- chen Gründen nicht zu realisieren, nähme ganz offen- sichtlich Rücksicht auf die Interessen des Vorhabenträ- gers und vernachlässige die Interessen der Allgemeinheit in unzulässiger Weise. Es wird darauf hingewiesen, dass eine rechtsverbindliche Vorgabe zur Errichtung der Stellplätze in einem vorhaben- bezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB festge- schrieben werden könne. Sollte dies anders gesehen wer- den, möchte man dazu gern ein entsprechendes Rechts- gutachten der Stadt sehen. Nein Der Forderung wird nicht entsprochen, da der F NP keine Rege- lungen zum ruhenden Verkehr trifft. Auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vor- gaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindlichen) vor- habenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Die Anregungen zum konkreten Bauvorhaben, hier auf den ru- henden Verkehr, werden auf Ebene des verbindlichen Bauleit- planverfahrens geprüft und bis zur Veröffentlichung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB vertiefend untersucht. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.9 Fließender Verkehr Es wird hingewiesen, die Hohe Straße werde als Schul- weg für die angrenzende Grundschule genutzt. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse sei die Verkehrssituation schon jetzt eine Herausforderung für alle Verkehrsteilneh- menden. Aufgrund der Neubebauung und aufgrund des damit verbundenen Mehrverkehrs wird die Sorge vor einer sich verschärfenden Verkehrssituation geäußert. Eine alternative Erschließung des Grundstücks von der Kölner Straße aus werde abgelehnt. Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Der FNP tri fft an dieser Stelle keine Regelungen zum fließenden Verkehr, da im Plangebiet und angrenzend keine gesamtstädtischen oder überörtlichen Haupt- routen durch die Planung berührt sind. Auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vor- gaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindlichen) vor- habenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Die Anregungen zum konkreten Bauvorhaben, hier bezogen auf den fließenden Verkehr, werden auf Ebene des verbindlichen Bauleitplanverfahrens geprüft und bis zur Offenlage mit der Fach- dienststelle der Stadt Köln erneut erörtert und vertiefend unter- sucht. 1.10 Fehlende Bezüge in den Unterlagen Es wird der fehlende inhaltliche Bezug zwischen den Un- terlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 237. FNP-Änderung und den Beschlusspunkten aus dem Vorgabenbeschluss des StEA und der BV 7 vom 06.02.2014 zum VEP bemängelt. Kenntnisnahme Die bemängelten Bezüge beruhen auf de m Umstand, dass der FNP einen geringeren Detaillierungsgrad aufweist als der vorha- benbezogene Bebauungsplan. Insbesondere trifft der FNP keine Regelungen zum ruhenden Verkehr, zum fließenden Verkehr (Ausnahme: gesamtstädtische und überörtliche Hauptrouten), zum Charakter der innerhalb der geplanten Wohnbaufläche mög- lichen Bebauung, zur bestehenden und geplanten Bäumen oder zum ökologischen Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt. 1.11 Verfahrensablauf/ Öffentliche Kommunikation In der Stellungnahme wird eine unzureichende und in- transparente Information der Öffentlichkeit über das Plan- vorhaben kritisiert. Insbesondere eine erneute Erhöhung der Wohneinheiten und ein Festhalten an dem Planungs- konzept von 2007 ohne Prüfung zu den Auswirkungen auf das Klima, lasse auf eine rein wirtschaftliche Ausrichtung im Sinne des Vorhabenträgers schließen. Nein Die Einschätzung wird nicht geteilt. Mit der D urchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB zur 237. FNP-Änderung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die geplante FNP-Änderung informiert und die Möglichkeit zur Stel- lungnahme eingeräumt. Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung trifft der FNP der Stadt Köln nicht. Da aus den Darstellungen des FNP kein unmit- telbares Baurecht entsteht, wird auf den klimatischen Auswirkun- gen in einer der Planungstiefe des FNP angemessenen Weise im Verfahren Rechnung getragen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.12 Ausweisung von Wohnbaufläche, Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände und Anregungen Die Ausweisung von Wohnbaufläche wird entschieden ab- gelehnt. Nein Die Ablehnung wird nicht geteilt. Durch die po litischen Gremien der Stadt Köln wurde eine Grundsatzentscheidung zur Bebauung getroffen. Weitere politische Entscheidungen oder Maßgaben werden aufgrund der im Verfahren fortschreitenden Untersu- chungsergebnisse und vorgebrachten Anregungen und Einwände getroffen. Dabei findet eine Abwägung zwischen dem Ziel, Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln und anderen öffentlichen und privaten Belangen statt. 1.13 Alternativenprüfung Alternativen würden in der gesamten Planung nicht be- nannt. Das Bundesbaugesetz verpflichte ausdrücklich dazu, in der Bauleitplanung solche zu benennen. Nein Der Einschätzung wird widersprochen. Im Vorfel d der vorberei- tenden und verbindlichen Bauleitplanverfahren wurde der Wett- bewerb :rhein-„wohnen am strom“ von der Stadt Köln in Koopera- tion mit der Regionale 2010 Agentur durchgeführt. Im Rahmen des Wettbewerbes lagen mehrere Alternativen für den Standort vor. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die Umsetzung des Siegerentwurfes ermöglich werden. An der Zielsetzung in diesem Bereich Wohnen in der vorliegenden Dichte zu realisieren und somit der Wohnungsknappheit in Köln entgegen zu wirken, hält die Plangeberin fest. 2 2.1 04.03.2024 Entfall Grünfläche Es wird der Wegfall der letzten Grünfläche im Bereich der gesamten Hohe Straße bis hin zur Westhovener Aue be- mängelt. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.2 verwiesen. 2.2 Fließender Verkehr Es wird die erhebliche Mehrbelastung durch weiteren Durchgangsverkehr und die Verschärfung der ohnehin schlechten Parksituation in der gesamten Hohe Straße auch durch das Bauvorhaben im nördlichen Bereich der Hohe Str. zur Kölner Str. hin kritisiert. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.8 und 1.9 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2.3 Maß der baulichen Nutzung Die geplante dreigeschossige Bauweise schränke die Sicht und den Sonneneinfall der Bestandsgebäude erheb- lich ein. Rheinblick/ Grundstückswert Hierdurch wird eine Minderung des Wiederverkaufswert befürchtet. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. 2.4 Lärmbelastung Die durch die Nutzungsänderung von Grün- in Wohnbau- fläche zu erwartende Anzahl und Dichte der geplanten neuen Wohneinheiten wird eine erhöhte Lärmbelastung der Nachbar*innen befürchtet. Prüfung im weite- ren Verfahren Es ist davon auszugehen, dass es durch die Umwandelung der Grünfläche in Wohnbaufläche mittelbar zu einer höheren Lärmbe- lastung kommen wird. Denn auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkre- tisierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindlichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Inwieweit die Lärmbelastung, die durch das geplante Baugebiet verursacht wird, als relevant einzustufen ist und welche Minde- rungsmaßnahmen zu treffen wären, ist auf Ebene des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans zu prüfen. Maßgeblich auf Ebene des FNP ist für die Ausweisung einer Wohnbaufläche, ob die Um- welteinwirkungen auf das Plangebiet grundsätzlich eine Wohn- nutzung zulassen. Dies ist durch das Lärmgutachten auf Grund- lage der gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz im Rahmen des Bebauungsplanes erfolgt mit dem Ergebnis, dass es im Um- feld der geplanten Wohnbebauung nicht zu erheblichen nachteili- gen Lärmauswirkungen kommen wird. Das Gutachten wird in den nächsten Beteiligungsschritten der Öffentlichkeit zugänglich ge- macht. 2.5 Auswirkungen auf Infrastruktur Die bestehende Infrastruktur sei für die geplante Flächen- nutzungsänderung in keiner Weise ausreichend und führe in der Folge für die aktuellen Bewohner zu weiteren Ein- schränkungen. Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Es ist zwar davon auszuge- hen, dass es durch die Umwandelung der Grünfläche in Wohn- baufläche mittelbar zu einer stärkeren Auslastung der bestehen- den technischen und Verkehrs-Infrastruktur kommen wird. Denn auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtli- Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung chen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vor- gaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindlichen) vor- habenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches werden die Auswirkungen jedoch als zumutbar eingeschätzt. Die fachliche Einschätzung erfolgt durch die Behörden und Trä- ger öffentlicher Belange, bisher im Rahmen ihrer frühzeitigen Be- teiligung gem. § 4 Absatz 1 BauGB. Im Beteiligungszeitraum wur- den keine grundsätzlichen Bedenken gegen die FNP-Änderung aufgrund von negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur vorge- bracht. 3 3.1 05.03.2024 Natur- und Klimaschutz Der FNP-Änderungsbereich wird als ökologisch hochwerti- ger, parkähnlicher Bereich mit altem Baumbestand, Fall- obst- und Wildwiese sowie als Rückzugsort für viele Vö- gel, Insekten und Kleintiere beschrieben, der positive Aus- wirkungen auf die Umgebung habe. Der Wegfall der Grün- fläche wird sehr bedauert und kritisiert. Prüfung im weite- ren Verfahren Es ist davon auszugehen, dass durch die Umwandelung der Grünfläche in Wohnbaufläche Auswirkungen auf Natur und Klima entstehen. Denn auf Ebene des (vorbereitenden) FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konkretisierung verbindlicher Vorgaben für den Wohnungsbau auf Ebene des (verbindlichen) vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaf- fen. Die konkreten naturräumlichen Auswirkungen werden im weite- ren Verfahren gemäß § 2 Absatz 4 BauGB im Rahmen des Um- weltberichts im Bebauungsplan dargestellt, analysiert und bewer- tet. Erforderliche Maßnahmen zur Kompensation werden konkre- tisiert und verbindlich festgesetzt. 3.2 Alternativenprüfung Es wird auf viele Baulücken und seit Jahren leerstehende Objekte in Porz verwiesen, die vorrangig zu betrachten und auszuschöpfen wären. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.13 verwiesen. 4 05.03.2024 Diese Stellungnahme ist inhaltlich identisch mit der Stel- lungnahme Nr. 1. Zu Thema unter 1.1: Ja; Zu Thema unter 1.2: Nein; Zu Thema unter 1.3: Kenntnis- nahme; Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.1 bis einschließlich 1.13 ver- wiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Zu Themen unter 1.4 bis 1.9: Nein; Zu Thema unter 1.10: Kenntnis- nahme; Zu Themen unter 1.11 bis 1.13: Nein 5 05.03.2024 Diese Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme Nr. 1. Zu Thema unter 1.1: Ja; Zu Thema unter 1.2: Nein; Zu Thema unter 1.3: Kenntnis- nahme; Zu Themen unter 1.4 bis 1.9: Nein; Zu Thema unter 1.10: Kenntnis- nahme; Zu Themen unter 1.11 bis 1.13: Nein Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.1 bis einschließlich 1.13 ver- wiesen. 6 6.1 06.03.2024 Ziel der FNP-Änderung Die Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche wird abgelehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Be- kanntmachungunter Anlass und Ziele der Planung u. a. das Ziel benannt wird, die vorhandene Grünfläche lang- fristig in ihrem Bestand zu sichern. Ja Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.1 verwiesen. 6.2 Rheinblick/ Grundstückswert Der/ die Stellungnehmende hat im Dezember 2009 eine Eigentumswohnung mit Rheinblick gegenüber der pla- nungsrelevanten Grünfläche erworben. Eine Nachfrage bei den Voreigentümern und mehreren Anwohnern, ob auf Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. Ergänzend wird klargestellt, dass im Jahre 2009 eine Bebauung der angesprochenen Grünfläche bereits in Planung war (Vorbe- Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der Grünfläche in absehbarer Zeit mit einer Wohnbebau- ung gerechnet werden muss, wurde von allen Befragten verneint bzw. ausgeschlossen. Zur Sicherstellung wurde im Oktober / November 2009 die zuständige Stadtverwal- tung aufgesucht und der Flächennutzungsplan eingese- hen. Von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sei mitge- teilt worden, dass es auf absehbare Zeit keinerlei Baupla- nung geben werde. Aus einem Zeitungsbericht am 02.07.2013 ginge hervor, dass eine Planung für die Fläche im Verfahren sei, diese Aussage wurde auf telefonische Nachfrage bestätigt. In einem anschließenden Telefonat mit einer namentlich be- nannten Mitarbeiterin der Stadtverwaltung sei zu erfahren gewesen, dass zum Zeitpunkt Oktober / November 2009 bereits eine Planung für das Gebiet vorlag. Nach Angaben eines Immobilienmaklers würde sich der Wert der Immobilie, bei der Realisierung des geplanten Vorhabens, um ca. 25 % verringern. Es wird angekündigt, bei Umsetzung des Vorhabens und Eintritt der befürchteten Wertminderung von rechtlichen Mitteln zur Erstattung des entstandenen Schadens Ge- brauch zu machen. reitung Wettbewerb seit 2007). Sollte die Aussage des/ der Mitar- beitenden der Stadt im Oktober / November 2009 wie geschildert getroffen worden sein, wird die Aussage bedauert. 6.3 Kaltluftschneise Es wird auf den politisch anerkannten Klimanotstand hin- gewiesen. Sinnvoll und dringend sei es daher, insbesondere in städ- tischen Bezirken, vorhandene Grünflächen zu erhalten, neue anzulegen. Hier sei das genaue Gegenteil geplant. Eine vorhandene Frischluftschneise solle zubetoniert wer- den, eine vorhandene Grünfläche mit einer Wohnbebau- ung versiegelt werden und die jetzt noch vorhanden Bäume an der Hohe Straße dürften einer Bebauung zum Opfer fallen. Das könne nicht mit einer lebenswerten Stadtentwicklung konformgehen. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.5 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.4 Ruhender Verkehr Die Hohe Straße sei eine Anliegerstraße mit einer Zu- fahrt/Zuwegung zur dortigen Grundschule. Die enge Straße sei beidseitig bebaut und mit zu wenig Parkplät- zen, sowohl links, als auch rechts ausgestattet. Die prekäre Parksituation, die heute schon gegeben sei, würde sich durch weitere Bewohner noch einmal zusätz- lich verschärfen, insbesondere, wenn bei einem Bauvor- haben nicht genügend Tiefgaragenstellplätze vorgesehen sind. Bei den proklamierten Wohnungsgrößen dürften 2 Pkw pro Wohnung zu erwarten sein. Seinerzeit sei von dem damaligen potenziellen Investor mitgeteilt worden, dass eine Tiefgaragenzahl über die Anzahl der Wohnun- gen hinaus, nicht wirtschaftlich realisierbar sei. D.h., sollte es ähnliche Planungen wie seinerzeit geben, würde ein erhebliches Aufkommen von weiteren Pkw hin- zukommen. Neben hier regelmäßig parkenden Spazier- gängern, Gassigehern und Anglern. Wenn die regelmäßig hier verkehrenden Paketzusteller noch zusätzlich einen Abstellort für ihre großen Fahr- zeuge suchten, komme es hier heute schon zu Verkehrs- behinderungen, Verkehrsstaus und Hupkonzerten. Für ein weiteres Parkaufkommen sei die Hohe Straße baulich nicht ausgelegt. Eher stehe zusätzlich zu befürchten, dass eine etwaige Tiefgaragenausfahrt zur Hohe Straße hin, den jetzt schon wenigen Parkraum weiter reduziere. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.8 verwiesen. 6.5 Ausweisung von Wohnbaufläche, Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände und Anregungen/ Ziele der FNP- Änderung Dieser Flächennutzungsplan solle in seiner jetzigen Form erhalten bleiben und keine Änderungen vorgenommen werden. Zu Thema Berück- sichtigung der vor- gebrachten Ein- wände und Anre- gungen unter 1.12: Nein; Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.12 sowie 1.1 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es hätten sich seinerzeit ca. 99 % der Anwohner/Interes- senten gegen ein solches Bauvorhaben ausgesprochen. Insbesondere die Größe eines solchen Betonklotzes passe nicht in die vorhandene Wohnbebauung. Nach Gesprächen mit Mitbewohnern und Nachbarn sei diese Ablehnung noch genauso vorhanden wie vor über 10 Jahren. Die Bezirksbürgermeisterin stehe in der Verantwortung, sich auch für die Interessen Ihrer Bürger einzusetzen und nicht nur für etwaige Investoren. Seinerzeit hätte sich der Eindruck verstärkt, dass die poli- tischen Entscheidungsträger nur unwillig oder gar nicht o- der falsch über die beabsichtigten Planungen informierten. Wenn heute in der öffentlichen Ausschreibung zu lesen sei, hier solle eine Grünfläche erhalten und gleichzeitig in ihrem Bestand gesichert werden (bereits oben erwähnt), und andererseits Planungen laufen, genau diese durch ein Betonmonster zu versiegeln, dann fühle der / die Stel- lungnehmende sich …… Zu Thema Ziele der FNP-Änderung unter 1.1: Ja 7 7.1 06.03.2 4 Ausweisung von Wohnbaufläche, Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände und Anregungen Bereits in der Vergangenheit habe es Beschlussvorgaben gegeben, zu denen die Öffentlichkeit gehört worden sei. Damals sei durchaus Kritik geübt worden an dem nach Änderung des Flächennutzungsplanes geplanten Vorha- bens zur anschließenden Bebauung. Diese damaligen Kri- tikpunkte schienen heute unter den Tisch zu fallen bzw. die Stadtverwaltung bzw. der Stadtentwicklungsaus- schuss erwähne es vorsichtshalber einfach nicht, vermut- lich in der Hoffnung, dass es dem Bürger gar nicht erst auffalle. Das geplante Bauvorhaben wird abgelehnt. Der Flächen- nutzungsplan sollte nicht geändert werden, die bisherige Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.12 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ausweisung „Grünfläche“ (bzw. „Private Grünfläche“) muss auch zukünftig erhalten bleiben. Es darf keine Um- widmung als Wohnbaufläche erfolgen. 7.2 Ziele der FNP-Änderung/ Umgang mit Bestandsgrün In der Bekanntmachung der Stadt werde u.a. benannt, dass dort durch die Umwidmung Grünflächen erhalten werden sollen. In Folge einer Bebauung und damit einer großflächigen Versiegelung der Fläche sei wohl eher das Gegenteil der Fall - Grünflächen entfallen und der beste- hende Baumbestand fällt einer Bebauung zum Opfer - evtl. Neuanpflanzungen würden wohl, wenn überhaupt, nur im sehr geringen Maße erfolgen – es werde ja schließlich alles bebaut. Zu Thema Ziele der FNP-Änderung unter 1.1: Ja; Zu Thema Um- gang mit Be- standsgrün unter 1.3: Kenntnis- nahme Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.1 und 1.3 verwiesen. 7.3 Kaltluftschneise Wegfall der wichtigen Kaltluftschneise: Das geplante Bau- land – derzeit Grünfläche – liege im Bereich einer Kaltluft- schneise. Diese sog. Kaltluftschneisen seien zwingend zu erhalten, zudem sie darüber hinaus auch für eine sog. Be- lüftung des „Hinterlandes“ sorgten. Vor dem Hintergrund steigender Temperaturen im Sommer und dies über durchaus längere Zeiträume sei diese Kaltluftschneise zwingend notwendig, um einen Ausgleich zu erhalten. Dies würde durch eine Bebauung deutlich verschlechtert werden. Für die Kaltluftschneise und deren positive Klima- schutzwirkung gäbe es im fraglichen Gebiet keine Ersatz- möglichkeit, zumal für ein Gelände in der Nähe der hier in Rede stehenden geplanten Bebauung ebenfalls eine neue zusätzliche Bebauung und Zubetonierung in der kommu- nalpolitischen Diskussion sei. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.5 verwiesen. 7.4 Versiegelungsgrad/ Versickerung Durch eine Bebauung würden weitere Flächen versiegelt. Dies führe dazu, dass für die Natur zwingend notwendige Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.6 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Versicherungsflächen entfielen. Dies sei insbesondere im städtischen Bereich kritisch zu sehen. 7.5 Ruhender Verkehr Die Parkplatznot und eine Zuspitzung der Situation des ruhenden Verkehrs in der Hohe Straße und angrenzenden Straßen werde verschärft: Es sei davon auszugehen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben von rd. 20 Woh- nungen der Bauträger mit nicht mehr als rd. 35 Stellplät- zen/Tiefgaragenplätzen entständen. Es sei bereits bei der früheren Anhörung im Jahr 2014 ein Argument gewesen, dass eine höhere Zahl an Tiefgaragenplätzen nicht wirt- schaftlich sei. In dem Preissegment, in dem man sich bei den jetzt geplanten Wohnungen/Einfamilienhäusern be- wege, sei davon auszugehen, dass selbst die doppelte Anzahl an Stellplätzen (in Bezug auf die Wohneinheiten) eher nicht ausreichend wären. Damit bürde man dem ru- henden Verkehr in der Hohe Straße und den angrenzen- den Straßen neue Belastungen auf. Die Hohe Straße habe im Teilstück der jetzigen Einbahnstraße von der Ein- fahrt des Hauses Hohe Straße 1 bis zur abknickenden Straßenführung vor dem Rhein insgesamt 13 auf der Straße gekennzeichnete PKW-Stellplätze. Diese Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum sei bereits heute, auch ohne die in Rede stehende Neubebauung, viel zu gering. Es sei davon auszugehen, dass durch die Bebau- ung und notwendige Zuwegung (sprich Tiefgaragenein- fahrt) sogar noch weitere Parkplätze wegfielen und sich die eh schon angespannte Parksituation weiter ver- schlechtere (Wegfall Parkplätze und zusätzliche Parker durch den neuen Gebäudekomplex). Insgesamt sei aber bereits jetzt die viel zu enge Hohe Straße für alle Ver- kehrsteilnehmer eine Herausforderung, insbesondere da Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.8 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die Hohe Straße auch Schulweg zur Grundschule sei. Zu- sätzlicher Verkehr würde diese Situation weiter verschär- fen. 7.6 (Klein-)Klima Der Rat der Stadt Köln habe im Jahr 2019 für das Gebiet der Stadt Köln den Klimanotstand erklärt und beschlos- sen, dass Abhilfemaßnahmen in der städtischen Politik hohe Priorität haben werden; Die geplante Bebauung dürfe diesen Plänen und der Vernichtung von Grünflächen entgegenstehen. Die ursprüngliche Idee der Bebauung aus dem Projekt „Wohnen am Strom“ sei dann beinahe 20 Jahre alt und hätte zum damaligen Zeitpunkt diese Klima- thematik noch nicht im Blick gehabt. Da ging es mehr um „schöner Wohnen“. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.4 verwiesen. 7.7 Städtebauliches Konzept Der angestrebte Gebäudekomplex solle im Zuge einer stark verdichteten Bebauung auf wenig Grund viel Wohn- raum schaffen. Aus der damaligen Visualisierung der Bau- idee ging eine viergeschossige Bebauung hervor, die na- hezu alles, was in unmittelbarer Nähe stehe, quasi er- schlage. Das Hofgelände selbst und auch die Bebauung in dem betreffenden Teil der Hohe Straße und der angrenzenden Straßen sei durchgängig niedriger. Der beinahe Festungscharakter des geplanten Gebäude- komplexes nehme den angrenzenden Gebäuden sowohl Sicht als auch Lichteinfall. Auf eine Optimierung für alle nehme die Planung keine Rücksicht. Aus den damaligen Planungsunterlagen ginge hervor, dass die sehr hohen Gebäudeteile sich insbesondere un- mittelbar angrenzend an die Hohe Straße und das derzei- tige Bestandsgebäude befänden. Die Optimierung von Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Sichtmöglichkeiten erfolge ausschließlich innerhalb des neuen Gebäudekomplexes, Sichtmöglichkeiten der nach- barschaftlichen Bestandsgebäude seien den Planern nicht einmal einen Hinweis wert. Das wirtschaftliche Verwer- tungsinteresse des Vorhabenträgers dominiert Belange der Allgemeinheit, hier der Nachbarschaf diesseits und jenseits der Hohe Straße. 8 8.1 07.03.24 Ziel der FNP-Änderung Mit dem Planentwurf für die Hohe Straße in Köln-Ensen sei der/ die Stellungnahmende keinesfalls einverstanden. Wie und wo Grünfläche gesichert werde, sei aus den vor- liegenden Unterlagen nicht zu erkennen. Ja Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.1 verwiesen. 8.2 Durchlüftung Durch den geplanten Monsterbau wird die Durchlüftung des Stadtteils erheblich beeinträchtigt. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.5 verwiesen. 8.3 Fließender Verkehr Es wird die Frage gestellt, ob bei der Errichtung auch be- rücksichtigt sei, dass die Hohe Straße eine Einbahnstraße UND eine Schulstraße ist? Schon jetzt sei die Straße durch sogenannte "Propellereltern", die ihre Zöglinge zur Schule bringen und nach Unterrichtsende wieder abhol- ten, durchgehend verstopft. Nicht nur dadurch entständen zusätzlich an den Vormittagen auch erhebliche Parkprob- leme. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.9 verwiesen. 9 07.03.24 Bei dem Planentwurf für die Hohe Straße in Köln-Ensen sei offenkundig vieles übersehen oder aus sonstigen Gründen nicht berücksichtigt worden. Kenntnisnahme Es wird nachfolgend jeweils zu den einzelnen Argumenten Stel- lung genommen: Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 9.1 Ziel der FNP-Änderung Wie und wo, wie behauptet, Grünfläche gesichert werde, sei aus den bereitgestellten Unterlagen nicht zu erkennen. Wenn man sich den Bebauungsplan ansehe, dränge sich genau das Gegenteil auf. Ja Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.1 verwiesen. 9.2 Durchlüftung Durch den geplanten Großbau werde die Durchlüftung des Stadtteils erheblich beeinträchtigt. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.5 verwiesen. 9.3 Fließender Verkehr Aus Sicht des/ der Stellungnehmenden fand ebenfalls keine Berücksichtigung, dass die Hohe Straße gleichzeitig eine EINBAHNSTRASSE UND EINE SCHULSTRASSE ist. Schon jetzt sei die Straße durch "Propellereltern", die ihre Zöglinge zur Schule bringen und nach Unter- richtsende wieder abholen, durchgehend verstopft. Durch zusätzlichen PKW-Verkehr wären auch Wohl und Ge- sundheit der Schüler vermehrt gefährdet. Man fahre auf der Stellplatzsuche vor allem abends immer wieder im weiten Kreis, oft ohne befriedigendes Ergebnis. Mögen für die Mieter oder Eigentümer des geplanten Großbaus für sich selbst auch einen Platz in der Tiefga- rage haben, ihre Besucher hätten ganz sicher keinen. Die Einfahrt zur Tiefgarage im zweiten 90°-Knick der Hohe Straße berge zusätzliche Gefahren für Fahrradfahrer, die in Gegenrichtung der Einbahnstraße fahren dürften. Es bliebe noch einiges hinzuzufügen, aber die oben aufge- führten Negativa sollten schon für eine erneute Überprü- fung ausreichend sein. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.9 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 10 10.1 07.03.24 Kaltluftschneise Die vorgesehene FNP mit dem Ziel der Schaffung von zu- sätzlicher Wohnbebauung (20 Wohneinheiten) schränke die vorhandene und im Bestand zu sichernde Luft- schneise erheblich ein. Dies könne aus Umweltgründen und zur Erhaltung des Klimas nicht hingenommen wer- den. Besonders in Betracht der zu erwartenden Klimaer- wärmung wären diese Luftschneisen enorm wichtig. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.5 verwiesen. 10.2 Wasserschutzzone Außerdem sei das Gebiet Wasserschutzzone! Kenntnisnahme Ja, der FNP-Änderungsbereich liegt am westlichen Rand der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage West- hoven der RheinEnergie AG. Die daraus resultierenden Auflagen zum Schutz des Grundwassers sind im Rahmen eines Bauan- tragsverfahrens zu beachten. 10.3 Ziel der FNP-Änderung Die betroffene Grünfläche solle langfristig in ihrem Be- stand gesichert bleiben. Bedeutung von Signets (Was bedeuten in diesem Zusammenhang die Signets „Post“ und „Parkanlage“?). Baurecht Ohne Beeinträchtigung der Grünfläche inklusive Fällen et- licher Bäume könne doch nicht gebaut werden, darin be- stehe ein Widerspruch. Ja Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.1 verwiesen. Bedeutung von Signets Ergänzend wird klargestellt, dass die betreffenden Signets auf eine im jeweiligen Bereich bei Planaufstellung vorhandene An- lage oder Einrichtung der Telekommunikation (ehemals Post) hin- weist sowie auf die beabsichtigte Hauptnutzung der Grünfläche als Parkanlage. Neben der Hauptnutzung als Parkanlage sind an- dere Nutzungen zulässig, sofern die Hauptnutzung in ihrer Funk- tion nicht beeinträchtigt wird. Baurecht Zudem wird klargestellt, dass mit der Durchführung der Verfahren zum vorbereitenden Bauleitplan (FNP) und verbindlichen Bauleit- plan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Baurecht geschaffen wird. Aufgabe des verbindlichen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans ist es, im Aufstellungsverfahren auch den Eingriff in Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den Naturhaushalt zu ermitteln und geeignete ökologische Er- satzmaßnahmen festzusetzen. 10.4 Rheinblick/ Grundstückswert Im Übrigen würde sich der Wert der Immobilien erheblich verringern durch den danach fehlenden Rheinblick. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. 11 11.1 07.03.24 Kaltluftschneise/ Wasserschutzzone/ Klein-)Klima/ Um- gang mit Bestandsgrün und Bäumen Vom Bauherren sei seinerzeit versichert worden, dass die gegenüberliegende Grünfläche kein Bauland werde, da diese Grünfläche im Bereich einer Kaltluftschneise liege und es sich außerdem um ein Wasserschutzgebiet han- dele. Für die positive Klimaschutzwirkung dieser Kaltluft- schneise gäbe es im fraglichen Gebiet keine Ersatzmög- lichkeit und sie würde durch die Bebauung deutlich ver- schlechtert. Vor dem Hintergrund steigender Temperatu- ren im Sommer sei die o.g. Kaltluftschneise dringend er- forderlich und müsse erhalten bleiben. Der Flächennutzungsplan solle nicht geändert werden. Die bisherige Ausweisung als Grünfläche (bzw. private Grünfläche) müsse auch zukünftig erhalten werden. Die geplante Bebauung bedeute Vernichtung von Grünflä- chen und wertvollem Baumbestand. Zu Themen Was- serschutzzone und Klima unter 1.4 so- wie Kaltluft- schneise unter 1.5; Nein; Zu Thema Um- gang mit Be- standsgrün und Bäumen unter 1.3: Kenntnisnahme Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.5, 1.4 und 1.3 verwiesen. Zu Thema Wasserschutzzone: Der FNP-Änderungsbereich liegt am westlichen Rand der Was- serschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Westhoven der RheinEnergie AG. Die daraus resultierenden Auflagen zum Schutz des Grundwassers sind im Rahmen eines Bauantragsver- fahrens zu beachten. 11.2 Ruhender Verkehr Die Parkplatznot und Zuspitzung der Situation des ruhen- den Verkehrs sei ebenfalls zu bedenken. Bei dem geplan- ten Bauvorhaben seien 20 Wohneinheiten vorgesehen. Es sei davon auszugehen das jeder Wohnungsbesitzer über einen Zweitwagen verfüge und dass die Anzahl der vorge- sehenen Stellplätze nicht ausreichend werde. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.8 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Parkplatzsituation in der Hohe Straße sei schon jetzt bei weitem nicht zufriedenstellend. 12 12.1 08.03.24 Maß der baulichen Nutzung/ weitere Bebauung des Grün- zugs Der Wettbewerbsentwurf aus 2013 sei bekannt. Er sehe eine massive Bebauung vor, der sämtliche anliegenden Häuser in Höhe und Massivität überbiete. Seinerzeit habe der Bauträger Kontakt aufgenommen und auf recht unan- genehme massive Art und Weise versucht, von seinem Konzept zu überzeugen. Ohne anwaltliche Beratung sei man seinerzeit außerstande gewesen, dem entgegen zu wirken. Zwischenzeitlich sei das o. g. Gelände an einen Bauträger verkauft worden und dieser habe bereits Bauvorschläge offenbart, die ebenfalls auf eine massive Bauweise hin- deuteten. Im Übrigen stehe zu befürchten, dass für das Gelände zur Kölner Straße hin das angrenzende Grundstück neben der Villa ebenfalls eine Änderung des Nutzungsflächen- plans durch die Stadt Köln in Erwägung gezogen werde. Die Eigentümerinnen hätten insofern schon Kontakte mit entsprechenden Bauträgern geknüpft. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. Weitere Bebauung des Grünzugs Ergänzend wird klargestellt, dass eine weitere Bebauung des Grünzugs in der politischen Diskussion ist, jedoch bis zur Vorbe- reitung des Beschlusses über die Vorgaben für die Weitere Aus- arbeitung des FNP durch den Stadtentwicklungsausschuss kein politischer Auftrag besteht zu Schaffung von Baurecht durch Bau- leitplanung. 12.2 Kaltluftschneise/ Umgang mit Bestandsgrün und Bäumen Die Änderung des Flächennutzungsplans in Bauland be- deute, dass die einzige Frischluftschneise für Ensen/ Westhoven vom Rhein bis über die Kölner Straße kom- plett verschwinde. Die nächste Frischluftschneise befände sich mit der Rheinaue am äußersten Rand von West- hoven. Der bedeutsame Baumwuchs auf dem Gelände mit zahl- reichen angesiedelten Vogelarten, Eichhörnchen und Fle- dermäusen werde ebenfalls verschwinden. Zu Thema Kaltluft- schneise unter 1.5: Nein; Zu Thema Um- gang mit Be- standsgrün und Bäumen unter 1.3: Kenntnisnahme Es wird auf die Berücksichtigung und jeweilige Stellungnahme der Verwaltung unter den Punkten 1.5 und 1.3 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die bereits vorhandene bauliche Verdichtung des Stadt- teils Ensen/Westhoven sei enorm und erfülle mit großer Sorge. Es bliebe kaum Raum mehr, um der schlechten Luft die Möglichkeit zu geben, zu entweichen. 12.3 Maß der baulichen Nutzung/ Rheinblick/ Grundst ückswert Der Bauträger habe Interesse daran, das „Filetstück“ mas- siv zu bebauen, um maximalen Gewinn zu erzielen. Dies gehe natürlich insgesamt zu Lasten der anliegenden Woh- nungseigentümer, deren Sicht zum Rhein verbaut werde und deren Wirkungswert mit großer Wahrscheinlichkeit sinke. Der/ die Stellungnehmende habe sich seinerzeit mit der Höhe und dem Dach an das Nebengebäude anpassen und das Dach mit dem Nebenhaus verbinden müssen. Und jetzt erwarte man die Duldung einer massiven Be- bauung, die weit über die Höhe des benachbarten Hauses rage. Es solle nicht der Eindruck vermittelt werden, gegen eine Bebauung zu sein. Es wird jedoch gebeten, bei der Ände- rung des Nutzungsplanes zu berücksichtigen bzw. festzu- legen, dass die Höhe des zu errichtenden Gebäudekom- plexes nicht die Höhe des Bachbarhauses und der Ne- bengebäude übersteige. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. 12.4 Grünversorgung Es wird außerdem gebeten, dass entsprechende Grünflä- chen und Bäume eingeplant werden. Man habe Verständ- nis dafür, dass Wohnungen gebaut werden müssen, aber dies dürfe nicht zu Lasten der Umwelt, der heimischen Fauna und der Nachbarn gehen. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.2 verwiesen. 13 13.1 08.03.24 Fließender Verkehr Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.9 verwiesen. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird die Sorge geäußert, dass durch den entstehenden Mehrverkehr des Bauvorhabens auf der Hohe Straße ein Sicherheitsrisiko entsteht. Dieses Risiko entstehe insbe- sondere für Fahrradfahrende, die die Einbahnstraße im Zweirichtungsverkehr befahren dürften und für die Grund- schulkinder, die die Hohe Straße als Schulweg nutzten. 13.2 Ruhender Verkehr Außerdem gäbe es nicht genügend Parkplätze, und der zusätzliche Verkehr durch die Wohnanlage würde die Si- tuation weiter verschärfen. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.8 verwiesen. 13.3 Umgang mit Bäumen Des Weiteren müssten viele Bäume gefällt werden, was nicht nur das Stadtbild beeinträchtigen würde, sondern auch negative Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Kenntnisnahme Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.3 verwiesen. 13.4 Alternativvorschlag Angesichts des Klimawandels sei es sinnvoller, aus dieser Fläche ein Naherholungsgebiet mit Spielplätzen zu ma- chen, anstatt weitere Wohnungen zu bauen. Dies werde nicht nur den Bewohnern zugutekommen, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt bei- tragen. Nein Der Anregung wird nicht gefolgt, u. a. da für das Plangebiet der Wettbewerb :rhein-„wohnen am strom“ im Rahmen der Regionale von der Stadt Köln in Kooperation mit der Regionale 2010 Agen- tur durchgeführt wurde. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die Umsetzung des Siegerentwurfes ermöglich werden. An der Zielsetzung in diesem Bereich Wohnen in der vorliegenden Dichte zu realisieren und somit der Wohnungsknappheit in Köln entgegen zu wirken, hält die Plangeberin fest. 14 08.03.24 Ausweitung des FNP-Änderungsbereiches Es wird höflich angeregt, dass die Änderung des Flächen- nutzungsplanes von Grünfläche in Wohnbaufläche auch auf das Projekt Chipperfield ausgedehnt wird, welches sich im Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes befin- det. Auf jenem Grundstück Hohe Straße 1 (Flurstücke 530 Nein Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Arbeitsauftrag für die Verwaltung zur Änderung des FNP ba- siert auf dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.06.2013 (0348/2013) mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu realisie- ren. Dieser umfasst nicht die in der Stellungnahme genannten Grundstücke des in Rede stehenden Projektes, welches sich zum Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme (nach Eingangsdatum bei der Verwal- tung) Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung und 141) sollen ca. 150 Wohneinheiten entstehen. Aus verwaltungsökonomischer Sicht wäre es sinnvoll, die 237. Flächennutzungsplanänderung von Grünfläche in Wohn- baufläche auch auf das Grundstück des Projektes Chip- perfield zu erweitern. Dies diene dann der Vorbereitung der Umsetzung des dringend benötigten Wohnungsbaus, auch von Seniorenwohnungen. Der Stellungnahme liegt ein Lageplan bei. Zeitpunkt der Vorbereitung des Beschlusses über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung des FNP noch in der politischen Dis- kussion befindet. 15 15.1 08.03.24 Rheinblick Der/ die Stellungnehmende äußert starken Widerspruch gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans. Man lebe seit geraumer Zeit in der Nachbarschaft zum Planvorhaben. Die Lage des Wohnsitzes sei dem/ der Stellungnehmenden besonders wichtig, da sie den Aus- blick auf den Rhein und die umliegende grüne Landschaft ermögliche. Nein Es wird auf die Berücksichtigung und Stellungnahme der Verwal- tung unter 1.7 verwiesen. 15.2 Auswirkungen auf die Gesundheit Wenn die neuen Gebäude die Aussicht auf den Rhein und die Landschaft blockieren, könnte dies sich negativ auf die körperliche und geistige Gesundheit auswirken und gleichzeitig die Lebensqualität der Betroffenen beeinträch- tigen. Nein Die Bedenken werden nicht geteilt. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass der fehlende Rheinblick vom eigenen Wohnhaus die Gesundheit be- einträchtige. Dies wird insbesondere bezweifelt, da dieser Um- stand für einen erheblichen Teil der Stadtbewohnenden gilt. Stand 13.05.2024
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2415 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/611/1
Vorlagen-Nummer
1511/2024
Stand: 15.01.2026
Sachstandsbericht
237. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz
Arbeitstitel: "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen
Anhörung der Bezirksvertretung BV 7 zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 237. Änderung des
Flächennutzungsplans
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 237. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis im weiteren Verfah-
ren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen;
2. verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Verfahren vorangetrieben und wei-
tere Beteiligungen sowie Beschlussfassungen vorbereitet.
Über die Veröffentlichung des Entwurfs erhielten (mit Mitteilungsvorlage 0034/2025)
die Bezirksvertretung Porz am 01.04.2025 unter TOP 10.2.6 und der Stadtentwick-
lungsausschuss am 27.03.2025 unter TOP 17.3 Kenntnis.
Nach Vorberatungen in der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2025 unter TOP 7.8 und
im Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2025 unter TOP 7.2 hat der Rat der Stadt
Köln in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 unter TOP 11.1 über die eingegangenen Stel-
lungnahmen beschlossen und die 237. Änderung des Flächennutzungsplans festge-
stellt (Beschlussvorlage 1275/2025).
Nach der Feststellung durch den Rat wurde die 237. Änderung des Flächennutzungs-
planes mit Antrag vom 26.08.2025 der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vor-
gelegt.
Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 22.09.2025 die Genehmigung
für dieses Verfahren.
Feststellung und Genehmigung der Änderung wurden am 05.11.2025 im Amtsblatt Nr.
2
45 der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht. Damit ist die Änderung des Flächennut-
zungsplanes wirksam.
Nächste Schritte:
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die 237. Änderung des FNP ist wirksam.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der Beschluss ist umgesetzt und ein weiterer Sachstandsbericht zu diesem Beschluss
nicht erforderlich.
Anlage 4 Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
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Anlage 4 zu 1511/2024 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bauleitplanverfahren Darstellung und Bewertung der 237. Flächennutzungsplanänderung – Arbeitstitel: Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 13.02.2024 bis zum 20.03.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 11 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Flächennutzungsplan- entwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Fest- stellungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 GVG Rhein-Erft GmbH vom 20.02.24 Köln-Porz liegt nicht im Konzessionsgebiet der GVG Rhein-Erft. Kenntnisnahme entfällt 2 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH vom 22.02.24 Es wird auf die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter (gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Kenntnisnahme Die Vorgaben und Hinweise werden im Rahmen des verbindli- chen Bauleitplanverfahrens geprüft. Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Köln) und die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsp re- chend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) hingewiesen. Der Bewegungsraum ist für ein dreiachsiges Müllfachzeug zu dimensionieren. 3 Thyssengas GmbH vom 27.02.24 Im Änderungsbereich liegen weder geplante noch vorhan- dene Anlagen von Thyssengas. Sofern die Planungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung im Verfahren nicht erforderlich. Kenntnisnahme Entfällt 4 4.1 Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt Rhein vom 28.02.24 In unmittelbarer Nähe zum Änderungsbereich befindet sich die Bundeswasserstraße Rhein. Die in den Europäi- schen Standards der technischen Vorschriften für Binnen- schiffe (ES-TRIN) festgelegten Dauerschallpegel, sind im Rahmen einer schalltechnischen Betrachtung zu berück- sichtigen. Kenntnisnahme Der Hinweis ist bereits in der Beteiligu ng zum städtebaulichen Planungskonzept zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan vor- getragen worden. Die Auswirkungen von Schifffahrtslärm wurde im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung (ADU cologne, März 2020) berücksichtigt. Die Untersuchung wird im Rahmen der weiteren Beteiligungsschritte öffentlich zugänglich gemacht. 4.2 Im Rahmen der Bebauungsplanung ist auf den Bestan d der Schifffahrt in der Form Rücksicht zu nehmen, dass keine Festsetzungen getroffen werden dürfen, die der Zweckbestimmung des Rheins als Verkehrsweg zuwider- laufen. Kenntnisnahme Der FNP trifft keine Festsetzungen. Di e beabsichtige Darstellung des FNP läuft der Zweckbestimmung des Rheins als Verkehrs- weg nicht zuwider. Der Hinweis wird im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanver- fahrens geprüft. 4.3 Es wird gebeten, den Hinweis zum Lärmimmissionsschutz in die Bebauungsplanurkunde aufzunehmen. Kenntnisnahme Der FNP stellt keine Hinweise zum Lärmi mmissionsschutz dar. Die Anregung wird im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanver- fahrens geprüft. 5 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR vom 06.03.24 Es bestehen keine Bedenken. Die bereits getroffenen vertraglichen Regelungen zwi- schen dem Bauherrn und der StEB im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens sind zu berücksichtigen. Kenntnisnahme entfällt Darstellung und Bewertung der zur 237. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitstitel Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6 Deutsche Flugsicherung GmbH vom 11.03.24 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 7 Industrie - und Handelskammer zu Köln vom 13.03.24 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 8 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen vom 18.03.24 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 9 9.1 Bezirksregierung Düsseldorf/ Dezernat 26 Luftverkehr vom 19.03.24 Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 9.2 Fluglärm Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Lage des Plangebiets zum Verkehrsflughafen Köln/Bonn zu Fluglärmeinwirkungen kommen kann, auch wenn der ge- setzlich festgesetzte Lärmschutzbereich nicht berührt ist. Kenntnisnahme Die Auswirkungen von Lärm wurden im Ra hmen der schalltechni- schen Untersuchung (ADU cologne, März 2020) berücksichtigt. Es bestehen keine Hinweise, welche die grundsätzliche Eignung der Fläche für die Wohnnutzung infrage stellen. 10 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH vom 20.03.24 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 11 Kölner Verkehrs -Betriebe AG vom 20.03.24 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt Stand 07.05.2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1511/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2024
- Erstellt
- 06.05.2024 12:14