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2779/2018

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.11.2018

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Anlage 1 Anhang 2017

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Ansehen

Anlage 2 Anlagenspiegel 2017

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Ansehen

Anlage 4 GuV_2017

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht 2017

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Ansehen

Anlage 3 Bilanz_2017

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Anhang 2017

39726 Zeichen

1 
 
Anhang zum Jahresabschluss 2017 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Ei-
genbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für 
große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord-
nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück-
sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. 
Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den 
Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 
2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- 
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und 
zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. 
Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. 
Die am KÖZU-FundMaster und den Immobilienfonds sowie der Infrastrukturbeteiligungen gehal-
tenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das Anlagevermögen geltenden 
Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Basis des von der jeweiligen Gesellschaft festge-
stellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. Dezember 2017 ermittelt. 
Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu 
dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden 
gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern 
es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so-
fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab-
schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos-
ten. 
Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei-
bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen 
Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode 
amortisiert. 
Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer-
tet. 
Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. 
Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. 
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die 
sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge-
gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. 
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin-
dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls 
außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden entsprechend 
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für 
Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen. 
In der Pflichtversicherung erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2010 die Umstellung auf neue biometri-
sche Rechnungsgrundlagen. Der Übergang erfolgt dabei in 10 Jahresschritten. Diese biometri-

2 
 
schen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse der bayeri-
schen Gemeinden und all ihrer Kooperationspartner abgeleitet. Zum 31.12.2017 sind bereits 
acht Schritte erfolgt. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe-
nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos-
ten berechnet. Zur Berechnung wurde der Garantiezins von 2,25 % verwendet. 
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver-
pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

3 
 
3 Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
A.  Immaterielle Vermögensgegenstände 
A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für das 
Einscannen von Unterlagen für die Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist.  
B.  Kapitalanlagen 
B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 
auf fremden Grundstücken 
Diese Kapitalanlage beinhaltet mit 44.181,47 Euro das Verwaltungsgebäude Jakor-
denstraße. 
Für diese Immobilie liegt ein Wertgutachten eines vom TÜV Rheinland zertifizierten 
Sachverständigen für Bewertungen von Häusern und Grundstücken mit Stand März 
2017 vor. 
Es wurden planmäßige Abschreibungen von 5.638,79 Euro vorgenommen. 
 
B.II. Sonstige Kapitalanlagen  
B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 
 Pflichtversicherung = PV, Freiwillige Versicherung = FV, alle Beträge in Euro 
 
KÖZU FundMaster 
Anteilspreis 30.12. 87,72 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 2.772.670 168.487 2.941.157 
Marktwert/Euro 243.212.208,37 14.779.290,49 257.991.498,86 
Buchwert/Euro 226.545.169,86 14.575.964,53 241.121.134,39 
Differenz/Euro 16.667.038,51 203.325,96 16.870.364,47 
Ausschüttung/Euro  3.016.685,21 183.314,79 3.200.000,00 
 
 
 Immobilienfonds 
Warburg HIH KOOP 
Anteilspreis 30.12. 105,30 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 531.429 32.238 563.667 
Marktwert/Euro 55.961.363,73 3.394.776,05 59.356.139,78 
Buchwert/Euro 53.858.203,88 3.287.721,96 57.145.925,84 
Differenz/Euro 2.103.159,85 107.054,09 2.210.213,94 
Ausschüttung/Euro  2.125.716,00 128.952,00 2.254.668,00

4 
 
Warburg HIH Deutschland TOP 5 Fonds 
Anteilspreis 30.12. 132,54 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 191.468 7.092 198.560 
Marktwert/Euro 25.377.168,72 939.973,68 26.317.142,40 
Buchwert/Euro 23.293.923,74 868.598,57 24.162.522,31 
Differenz/Euro 2.083.244,98 71.375,11 2.154.620,09 
Ausschüttung/Euro  3.352.301,00 124.172,00 3.476.473,00 
 
Aachener Grund Invest Fonds 
Anteilspreis 30.12. 120,60 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 37.409 10.618 48.027 
Marktwert/Euro 4.511.479,56 1.280.517,79 5.791.997,35 
Buchwert/Euro 4.532.032,61 1.277.915,62 5.809.948,23 
Differenz/Euro -20.553,05 2.602,17 -17.950,88 
Ausschüttung/Euro  228.354,67 50.662,16 279.016,83 
 
IntReal BEOS CREFG II 
Anteilspreis 30.12. 122,82 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 171.279 9.014 180.293 
Marktwert/Euro 21.037.257,91 1.107.140,06 22.144.397,97 
Buchwert/Euro 18.999.880,40 999.894,46 19.999.774,86 
Differenz/Euro 2.037.377,51 107.245,60 2.144.623,11 
Ausschüttung/Euro  1.313.957,30 69.159,68 1.383.116,98 
 
UI Real Estate 4 (Hofstatt) 
Anteilspreis 30.12. 106,94 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 193.638,32 10.225 203.863,32 
Marktwert/Euro 20.708.036,04 1.093.480,20 21.801.516,24 
Buchwert/Euro 18.997.331,18 1.000.005,00 19.997.336,18 
Differenz/Euro 1.710.704,86 93.475,20 1.804.180,06 
Ausschüttung/Euro  962.382,45 50.818,25 1.013.200,70 
 
CBRE Pan European Core Fund  
Anteilspreis 30.12. 1,2849 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 20.016.028,8246 872.408,2915 20.888.437,1161 
Marktwert/Euro 25.718.595,44 1.120.957,41 26.839.552,85 
Buchwert/Euro 24.019.326,46 1.006.348,72 25.025.675,18 
Differenz/Euro 1.699.268,98 114.608,69 1.813.877,67 
Ausschüttung/Euro  787.477,47 34.322,63 821.800,10

5 
 
Aberdeen Städte und Wohnen 
Anteilspreis 30.12. 54,42 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 653.065 18.854 671.919 
Marktwert/Euro 35.542.687,08 1.026.118,11 36.568.805,19 
Buchwert/Euro 34.576.945,77 1.000.016,16 35.576.961,93 
Differenz/Euro 965.741,31 26.101,95 991.843,26 
Ausschüttung/Euro  1.120.006,48 32.334,61 1.152.341,09 
 
Savills IM European Retail Fund FCP-SIF  
Anteilspreis 30.12. 1.225,68 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 17.390,940 913,784 18.304,724 
Marktwert/Euro 21.315.780,78 1.120.009,58 22.435.790,36 
Buchwert/Euro 19.000.000,00 1.000.000,00 20.000.000,00 
Differenz/Euro 2.315.780,78 120.009,58 2.435.790,36 
Ausschüttung/Euro  1.011.630,98 53.154,82 1.064.785,80 
 
Invesco Real Estate European Fund (IREEF) 
Anteilspreis 30.12. 117,905 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 231.930,4368 8.913,7682 222.844,2050 
Marktwert/Euro 25.223.468,15 1.050.977,84 26.274.445,99 
Buchwert/Euro 24.000.000,00 1.000.000,00 25.000.000,00 
Differenz/Euro 1.223.468,15 50.977,84 1.274.445,99 
Ausschüttung/Euro  811.908,78 33.829,54 845.738,32 
 
Art Invest MTC Urban Retail- Fund 
Anteilspreis 30.12. 106,34 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 86.427 9.785 96.212 
Marktwert/Euro 9.190.238,96 1.040.490,68 10.230.729,64 
Buchwert/Euro 8.522.359,64 1.000.049,60 9.522.409,24 
Differenz/Euro 667.879,32 40.441,08 708.320,40 
Ausschüttung/Euro  74.826,57 8.904,35 83.730,92

6 
 
Infrastrukturbeteiligungen 
Axa Infrastructure Fund III SCA SICAR 
Anteilspreis 30.12. 12,28 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 1.266.345 80.831 1.347.176 
Marktwert/Euro 15.556.569,48 992.972,52 16.549.542,00 
Buchwert/Euro 12.663.454,40 808.305,60 13.471.760,00 
Differenz/Euro 2.893.115,08 184.666,92 3.077.782,00 
Ausschüttung/Euro  2.076.732,37 132.557,38 2.209.289,75 
 
European Diversified Infrastructure Fund FDP-SIF (EDIF I) 
Anteilspreis 30.12. 1,1812 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 18.751.200 1.196.886 19.948.086 
Marktwert/Euro 22.148.917,44 1.413.761,74 23.562.679,18 
Buchwert/Euro 18.659.127,50 1.191.009,00 19.850.136,50 
Differenz/Euro 3.489.789,94 222.752,74 3.712.542,68 
Ausschüttung/Euro  930.403,42 59.387,49 989.790,91 
 
Antin Infrastructure Fund III SICAV FIAR 
Anteilspreis 30.12. 0,8287 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 1.162.780 74.220 1.237.000 
Marktwert/Euro 963.611,86 61.507,14 1.025.119,00 
Buchwert/Euro 1.162.780,00 74.220,00 1.237.000,00 
Differenz/Euro -199.168,14 -12.712,86 -211.881,00 
Ausschüttung/Euro  0,00 0,00    0,00 
 
EDIF II Feeder Fund SCA 
Anteilspreis 30.12. 0,9749 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 3.020.183 500.000 3.520.183 
Marktwert/Euro 2.944.376,34 487.450,00 3.431.826,34 
Buchwert/Euro 3.020.182,93 500.000,00 3.520.182,93 
Differenz/Euro -75.806,59 -12.550,00 -88.356,59 
Ausschüttung/Euro  51.004,29 8.443,91 59.448,20

7 
 
Private Debt 
Private Capital Pool SICAV-SIF- Teilfonds XIII Direct Lending Basket (HSBC) 
Anteilspreis 30.12. 200,165 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 75.014,320 5.008,446 80.022,766 
Marktwert/Euro 15.015.241,36 1.002.515,59 16.017.756,95 
Buchwert/Euro 14.809.999,92 990.000,08 15.800.000,00 
Differenz/Euro 205.241,44 12.515,51 217.756,95 
Ausschüttung/Euro  339.042,96 21.025,34 360.068,30 
 
Clareant EDL II Conduit S.A. (Alcentra) 
Anteilspreis 30.12. 1,0253 Euro 
 PV FV ZVK gesamt 
Anteile/Stück 5.474.226,00 500.000,00 5.974.226,00 
Marktwert/Euro 5.612.789,05 512.655,95 6.125.445,00 
Buchwert/Euro 5.474.226,00 500.000,00 5.974.226,00 
Differenz/Euro 138.563,05 12.655,95 151.219,00 
Ausschüttung/Euro  449.685,82 35.097,91 484.783,73 
 
 
Buchwerte der Fonds gesamt: Euro 
KÖZU FundMaster 241.121.134,39 
Immobilienfonds 242.240.553,77 
Infrastrukturbeteiligungen 38.079.079,43 
Private Debt Fonds 21.774.226,00 
Summe 543.214.993,59 
 
B.II.2.  Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 
Inhaberschuldverschreibungen 27.708.903,20 Euro 
Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 
18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend 
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. 
 
B.II.3. Sonstige Ausleihungen 
B.II.3.a  Namensschuldverschreibungen  
Namensschuldverschreibungen  115.150.000,00 Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 25.500.000,00 Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 20.900.000,00 Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 64.000.000,00 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 22.622.863,73 Euro 
Summe 248.172.863,73 Euro

8 
 
B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen 
Schuldscheinforderungen 185.666.054,91 Euro 
Darlehen an Mitglieder  
- Darlehen an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 0,00 Euro 
- Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro 
Summe 202.036.054,91 Euro 
 
B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten 
Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest-
geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung.

9 
 
 
Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen 
 
Kapitalanlagen 2017 Buchwert 
Euro 
Zeitwert 
Euro 
Bewertungs-
reserve 
Euro 
I. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf 
fremden Grundstücken 
   
 a) Verwaltungsgebäude 44.181,47 5.954.000,00 5.909.818,53 
II. Sonstige Kapitalanlagen    
1. Aktien, Investmentanteile und 
andere nicht festverzinsliche 
Wertpapiere 
   
 a) KÖZU-FundMaster 241.121.134,39 257.991.498,86 16.870.364,47 
 b) Immobilienspezialfonds 242.240.553,77 257.760.517,77 15.519.964,00 
 c) Infrastrukturbeteiligungen 38.079.079,43 44.569.166,52 6.490.087,09 
 d) Private Debt 21.774.226,00 22.143.201,96 368.975,96 
2. Inhaberschuldverschreibun-
gen und andere festverzinsli-
che Wertpapiere 
27.708.903,20 32.037.820,00 4.328.916,80 
3. Sonstige Ausleihungen    
 a) Namensschuldverschrei-
bungen    
 aa) Namensschuldverschrei-
bungen 115.150.000,00 124.190.202,22 9.040.202,22 
 ab) Öffentliche Namens-
pfandbriefe 25.500.000,00 30.887.982,40 5.387.982,40 
 ac) Namensschuldverschrei-
bungen von Mitgliedern 20.900.000,00 22.100.690,87 1.200.690,87 
 ad) Hypothekennamens-
pfandbriefe 64.000.000,00 64.674.233,20 674.233,20 
 ae) ABS-Namensschuldver-
schreibungen 22.622.863,73 22.622.863,73    0,00 
 b) Schuldscheinforderungen 
und Darlehen    
 ba) Schuldscheindarlehen 185.666.054,91 201.613.479,30 15.947.424,39 
 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00    0,00 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.985.501,36 20.985.501,36    0,00 
 Summe 1.042.162.498,26 1.123.901.158,19 81.738.659,93

10 
 
 
 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Pflichtversicherung auf 984.809.817,68 Euro, die der Zeitwerte auf 
1.063.115.390,44 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be-
trägt 78.305.572,76 Euro. 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Freiwilligen Versicherung auf 57.352.680,58 Euro, die der Zeitwerte auf 
60.785.767,74 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be-
trägt 3.433.087,16 Euro. 
 
C. Forderungen 
C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 
C.I.1. Versicherungsnehmer 
Hier sind Forderungen in Höhe von 34.689,51 Euro aus überzahlten Rentenleistungen 
der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich 
um Beitragszahlungen der Versicherten in Höhe von 420,26 Euro, die erst im Folgejahr 
eingegangen sind. 
C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2017 sowie 
sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 63.395,38 Euro, die am Bi-
lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Ebenso sind hier Beitragsforderungen ge-
gen die Arbeitgeber der Pflichtversicherten mit individuell vereinbarten Zusatzleistun-
gen in Höhe von 3.010,92 Euro enthalten, die zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen 
waren.

11 
 
C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen 
der Pflichtversicherung in Höhe von 422.594,69 Euro. Sie wurden im Januar 2018 voll-
ständig beglichen. 
 
C.II. Sonstige Forderungen 
Hier handelt es sich unter anderem um Zinsen aus einem Darlehen in Höhe von 
208.717,50 Euro sowie um einen Ertrag aus einem Fonds in Höhe von 11.734,42 Euro, 
der erst im Folgejahr eingegangen ist. 
 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
D.I. Sachanlagen und Vorräte 
Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt-
schaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand 33.896,19 Euro 
Zugang 8.727,85 Euro 
Planmäßige Abschreibungen/Abgänge -14.127,53 Euro 
Summe 28.496,51 Euro 
 
D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 
Es handelt sich um den Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn 
(SKB) sowie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2017. 
 
D.III. Andere Vermögensgegenstände 
Es handelt sich um die Rentenzahlungen für den Monat Januar 2018, die bereits im 
Dezember 2017 fällig waren und an die Rentenempfänger ausgezahlt wurden. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 
Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Mieten  10.570.578,28 Euro 
 
E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.733,35 Euro 
 
Passiva 
A. Eigenkapital 
A.I. Jahresüberschuss 
Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche-
rungstechnischen Rückstellungen gebucht.

12 
 
A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen 
In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der 
ZVK Satzung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 
2.963.359,50 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2017 wurde durch den Verantwortlichen 
Aktuar errechnet. 
 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
B.I. Deckungsrückstellung 
Pflichtversicherung 
- Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft 
den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie-
hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan 
nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 
602.991.323,62 Euro. Für das Jahr 2017 wurde nach der Berechnung des Verant-
wortlichen Aktuars 32.051.273,75 Euro zugeführt. 
- Rückstellung für Leistungsverbesserung gemäß § 58 Absatz 1 Satz 2 der ZVK-
Satzung 
Die Rückstellung für Leistungsverbesserung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 
Absatz 1 Satz 2 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapi-
talgedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die 
Gewährung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassen-
ausschuss beschlossen. 
Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. 
- Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung 
Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge-
wiesen. Das Vermögen beträgt 458.902.571,44 Euro. Dieses teilt sich auf in 
394,5 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 64,4 Mio. Euro der kol-
lektiven Kapitalstärkung. 
 
Freiwillige Versicherung 
- Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung 
Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt 
Köln für die freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem technischen Ge-
schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech-
nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb-
lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhängi-
ge Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Basis 
der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen ermit-
telt. 
Die Deckungsrückstellung beträgt 59.267.190,07 Euro. Die Zuführung für das Jahr 
2017 in Höhe von 5.362.150,82 Euro wurde durch den Verantwortlichen Aktuar er-
rechnet.

13 
 
B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 
Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be-
trag in Höhe von 116.834,20 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
16.964,42 Euro ausgewiesen. 
 
C. Andere Rückstellungen 
C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 
Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge-
genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamtinnen und Be-
amten der Stadt Köln in Höhe von 4.357.471,00 Euro (Vorjahr 3.826.011,00 Euro). 
Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versiche-
rungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfah-
ren. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor 
Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 
5,0 % zugrunde gelegt. Für Beamte mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden 
für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsver-
pflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 
01.01.1998. 
 
C.II. Sonstige Rückstellungen 
Bezeichnung Stand 
01.01.2017 
Inanspruch-
nahme 
Auflösung Zuführung Endstand 
31.12.2017 
 Euro Euro Euro Euro Euro 
Urlaubsansprüche 
der Mitarbeiter  
(-innen) 
87.589,09 87.589,09 0,00 89.097,06 89.097,06 
Beihilferückstel-
lung 
844.650,00 0,00 18.339,00 70.124,00 896.435,00 
Altersteilzeit 36.014,00 36.014,00 0,00 0,00    0,00 
Aufbewahrung 
Geschäftsunterla-
gen 
19.800,00 1.800,00 0,00 1.800,00 19.800,00 
Kosten Versiche-
rungsmathema-
tik/Aktuar 
19.040,00 19.040,00 0,00 20.230,00 20.230,00 
Interne Jahresab-
schlusskosten 
21.000,00 21.000,00 0,00 21.500,00 21.500,00 
Ext. Jahresab-
schluss- und Prüf-
kosten 
23.140,00 919,50 0,00 23.399,00 45.619,50 
Druck des Ge-
schäftsberichtes 
6.800,00 1.299,48 2.700,52 3.000,00 5.800,00 
Sonstiges  65.839,87 65.839,86 0,01 21.333,33 21.333,33 
Summe 1.123.872,96 233.501,93 21.039,53 250.483,39 1.119.814,89 
Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein 
entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für 
die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht.

14 
 
Für einige betriebliche Aufwendungen, die noch das Jahr 2017 betreffen, wurde eine 
Rückstellung „Sonstiges“ gebildet, da die entsprechenden Kostenabrechnungen der 
Dienstleister zum Jahresabschluss noch nicht vorlagen. 
 
D. Andere Verbindlichkeiten 
D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge-
genüber 
D.I.1. Versicherungsnehmern 
Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontenangaben des 
Versicherungsnehmers nicht ausgezahlt werden konnten und um Erstattungen von zu 
viel gezahlten Beiträgen. 
D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Es handelt sich um Rückzahlungsansprüche der Mitglieder. Sämtliche Verbindlichkei-
ten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich-
tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. 
Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2018 erfüllt. 
 
D.III. Sonstige Verbindlichkeiten 
Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu 
kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen 
Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al-
tersvermögensgesetz. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2018 erfüllt. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein-
gegangen sind.

15 
 
4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
I. Versicherungstechnische Rechnung 
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 
Pflichtversicherung 
Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 90.319.033,76 Euro sind gegenüber dem Vor-
jahr um 2.624.769,64 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des 
jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. 
Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili-
gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2017 
49.714.953,50 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 1.458.748,66 Euro gestie-
gen. 
 
In 2017 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entsprechen-
de Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 1.427.215,95 Euro für 
248 (Vorjahr 481) Fälle an die ZVK übergeleitet. 
Weiterhin sind in diesem Posten Einnahmen zur Abwendung der Rentenkürzung we-
gen eines Versorgungsausgleiches in Höhe von 36.865,16 Euro (9 Fälle) enthalten. 
Freiwillige Versicherung 
Hier sind die für das Jahr 2017 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung 
in Höhe von 4.239.075,33 Euro ausgewiesen. Diese stiegen gegenüber dem Vorjahr 
um 126.629,09 Euro (3,08 %). 
In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2017 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al-
tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula-
gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (208.898,36 Euro). Diese werden wie 
die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der 
Punktetabelle bewertet. 
I.2. Erträge aus Kapitalanlagen 
I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
Der Betrag in Höhe von 407.965,98 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen 
Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße. Im Geschäftsjahr 2017 
wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes eine kalkulatorische Miete in Höhe 
von 112.209,62 Euro gebucht. Diese kalkulatorische Miete wird durch einen entspre-

16 
 
chenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für 
eigene Rechnung kompensiert. 
I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen 
Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: 
Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 1.142.820,00 Euro 
Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 3.200.000,00 Euro 
Immobilienfonds 12.374.871,74 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen 3.258.528,86 Euro 
Private Debt 844.852,03 Euro 
Namensschuldverschreibungen 3.753.779,31 Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 923.830,00 Euro 
Schuldscheindarlehen 9.038.673,99 Euro 
Inhaberschuldverschreibungen 1.111.833,22 Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 1.284.524,56 Euro 
Termin- und Festgeldzinsen 227.591,66 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 955.337,82 Euro 
Auflösung Agien  -68.075,03 Euro 
Reduzierung Disagio 8.181,95 Euro 
Summe 38.891.620,11 Euro

17 
 
I.2.c Erträge aus Zuschreibungen 
Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr aufgrund der Verein-
nahmung von Zahlungen auf die Schuldscheinforderungen im Rahmen des Insolvenz-
verfahrens der ehemaligen Lehman Brothers Holdings Inc.; USA. 
I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Der Gewinn resultiert aus dem Teilverkauf eines Wertpapieres der Portigon AG. 
I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle 
Pflichtversicherung 
Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 94.216.314,58 Euro und sind ge-
genüber dem Vorjahr um 1,44 % (Vorjahr 1,61 %) gestiegen. Maßgeblich für die Stei-
gerung sind im Wesentlichen die zum 01.07.2017 vorgenommene Dynamisierung der 
Betriebsrenten sowie die Zunahme bei der Anzahl der Betriebsrentenempfängerinnen 
und Betriebsrentenempfänger von 20.179 auf 20.383. 
In 51 Fällen (Vorjahr 41) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK-
Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 149.951,32 Euro. 
In 43 Fällen (Vorjahr 50) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be-
ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (15.282,59 Euro).  
In 612 Fällen (Vorjahr 585) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie-
dene Rentenversicherungsträger überwiesen (490.595,69 Euro). 
In 169 Fällen (Vorjahr 284) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit 
denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar-
wertausgleich durchgeführt (1.621.553,86 Euro).  
 
Freiwillige Versicherung 
Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2017 eingetretenen Versicherungsfälle in 
der Freiwilligen Versicherung betrugen 623.506,22 Euro (Vorjahr 522.023,20 Euro). 
In 3 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge-
samt 14.264,88 Euro aufgewendet. 
Es wurden 16.943,01 Euro für Beitragsabfindungen an 5 (Vorjahr 6) Versicherungs-
nehmerinnen und Versicherungsnehmer nach Vertragskündigung gezahlt. In 2017 er-
folgte eine Abgabe von Altersvorsorgevermögen an einen anderen Anbieter 
(626,36 Euro).  
In einem Fall wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im 
Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (53,89 Euro). Rückzahlungen von Zu-
lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver-
sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 33.951,99 Euro. 
I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden vom Ver-
antwortlichen Aktuar nach Feststellung des Jahresabschlusses berechnet. 
I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen 
Die versicherungstechnischen Rückstellungen in der Pflicht- und in der Freiwilligen 
Versicherung werden ebenfalls nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den 
Verantwortlichen Aktuar berechnet.

18 
 
I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 
Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 
Besoldung der Beamten 477.490,00 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 448.619,69 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 87.649,08 Euro 
Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 329.794,58 Euro 
Beihilfen an Beamte 5.329,70 Euro 
Beihilfen an Beschäftigte 255,26 Euro 
Beihilfen an Versorgungsempfänger 55.762,40 Euro 
Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 41.364,58 Euro 
Aufwand für EDV 274.581,85 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 44.802,00 Euro 
Telefon- und Postgebühren 20.459,19 Euro 
Bürobedarf 7.975,31 Euro 
Sonstige Abschreibungen 11.029,97 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 186.601,40 Euro 
Sonstige Aufwendungen 10.066,41 Euro 
Summe 2.001.781,42 Euro 
 
- Personalkosten 
In den Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2017 nicht in Anspruch 
genommenen Erholungsurlaub, für Pensionsverpflichtungen sowie für Altersteilzeit 
berücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen 
werden von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. 
- Aufwand für EDV  
Der Posten beinhaltet mit 241.235,87 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut-
zung des dortigen Rechenzentrums sowie die anteiligen Kosten für Betrieb, Reparatur 
und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen und die Nutzung der vom Re-
chenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen. 
- Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten an Verwaltungskosten-, Betriebskosten- 
und Fallkostenerstattungen. 
- Sonstige Abschreibungen 
Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. 
- Sonstiger Verwaltungsaufwand 
Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon-
toführungsgebühren, Druckaufträge etc. 
- Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und 
kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband 
Nordrhein-Westfalen (KAV).

19 
 
I.5.b Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die 
nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf-
wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. 
Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er-
läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. 
Besoldung der Beamten 119.107,60 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 111.906,04 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 21.863,64 Euro 
Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 82.265,68 Euro 
Beihilfen an Beamte 1.329,47 Euro 
Beihilfen an Beschäftigte 63,67 Euro 
Beihilfen an Versorgungsempfänger 13.909,66 Euro 
Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 10.318,20 Euro 
Aufwand für EDV 8.195,20 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 11.010,66 Euro 
Telefon- und Postgebühren 5.028,11 Euro 
Bürobedarf 1.960,03 Euro 
Sonstige Abschreibungen 2.710,75 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 44.322,19 Euro 
Sonstige Aufwendungen 2.473,95 Euro 
Summe 436.464,85 Euro 
 
I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und 
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 
Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan-
lagen aufgeteilt: 
Besoldung der Beamten 143.330,00 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 134.663,89 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 26.309,96 Euro 
Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 98.995,70 Euro 
Beihilfen an Beamte 1.599,84 Euro 
Beihilfen an Beschäftigte 76,62 Euro 
Beihilfen an Versorgungsempfänger 16.738,41 Euro 
Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 12.416,56 Euro 
Aufwand für EDV 6.499,64 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 8.732,59 Euro 
Telefon- und Postgebühren 3.987,81 Euro 
Bürobedarf 1.554,51 Euro 
Sonstige Abschreibungen 2.149,91 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 35.152,08 Euro 
Aufwendungen Verwaltung der Kapitalanlagen 384.440,37 Euro 
Sonstige Aufwendungen 1.962,10 Euro 
Summe 878.609,99 Euro

20 
 
Der Betrag in Höhe von 384.440,37 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen 
enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten 
(249.868,34 Euro), für die Verwaltung der Direktanlagen (29.036,00 Euro) sowie 
für den Betrieb der Immobilie inklusive Nebenkosten, Versicherungsbeiträgen und 
Bauunterhaltungskosten (100.000,33 Euro). 
 
I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 
Es handelt sich um die planmäßige Abschreibung auf die Immobilie Jakorden-
straße 18-20 in Höhe von 5.638,79 Euro. 
 
I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Im Jahr 2017 gab es keine Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen. 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 
Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 
544.566,24 Euro aus.

21 
 
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 
II.1. Sonstige Erträge 
Verwaltungskostenerstattung 2.120,59 Euro 
Zinsen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen 708,88 Euro 
Sonstige betriebliche Erträge 2.081,41 Euro 
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 2.700,53 Euro 
Periodenfremde Erträge 93,37 Euro 
Summe 7.704,78 Euro 
 
II.2. Sonstige Aufwendungen 
Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 191.300,55 Euro 
Zinsaufwendungen Rückstellungen ATZ 1.800,70 Euro 
Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 42.232,50 Euro 
Gutachter – und Beratungskosten allgemein 20.587,00 Euro 
Kosten Jahresabschluss 23.899,00 Euro 
Kosten Kassenausschuss 17,91 Euro 
Kosten AKA-Tagungen 25,00 Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 4.300,82 Euro 
Summe 284.163,48 Euro 
II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 
268.107,54 Euro aus. 
II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
Im Jahr 2017 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. 
II.5. Sonstige Steuern 
Sonstige Steuern sind im Jahr 2017 nicht angefallen. 
II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
Der Jahresüberschuss beträgt 268.107,54 Euro. 
II.8. Einstellung in die Verlustrücklage 
Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
268.107,54 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. 
II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 
Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen.

22 
 
5 Mitglieder der Organe der ZVK 
I. Kassenausschuss 
Mitglieder des Kassenausschuss 
Stadtdirektor Dr. Stephan Keller Leiter der Kasse und Vorsitzender des  
Kassenausschusses  
  
Rolf Brief  
Sparkasse KölnBonn 
Stellvertretender Leiter der Kasse  
und Stellvertretender Vorsitzender des  
Kassenausschusses 
  
Mitgliedervertretung Stellvertretung 
Helmut Blömeke 
Stadt Köln 
Bernd Rosenberger 
Stadt Köln 
  
Christiane Weigand 
Sparkasse KölnBonn 
Dr.Isabell Nehmeyer-Srocke 
Stadt Köln 
  
Rainer Plaßmann 
Stadtwerke 
Karl-Heinz Böhle 
RheinEnergie AG 
  
Wolfgang Hüsken 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Dr. Bernhard Steinmetz 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
  
Versichertenvertretung Stellvertretung 
Jörg Dicken 
Vorsitzender Gesamtpersonalrat 
der Stadt Köln 
Wolfgang Heimes 
Gesamtpersonalrat der Stadt Köln  
 
  
Rolf Brief  
Vorsitzender Personalrat 
Sparkasse KölnBonn 
Marco Steinborn 
Betriebsrat 
Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG 
  
Valentin Pilz 
Betriebsrat 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Marion Krohn 
Betriebsrat 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
  
Gerhard Vollmer 
Betriebsrat 
RheinEnergie AG  
Peter Sterzl 
Betriebsratsvorsitzender 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
  
Gastsitze  
Beatrix Schmitz 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
 
Kai Kanscheit (bis 30.04.2017) 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
 
Iris Domernicht (ab 01.05.2017) 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
 
Klaus Mehren 
Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH

23 
 
 
II. Geschäftsführung 
Thomas Blaeser Geschäftsführer der ZVK 
  
Stefanie Grünert Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 
6  Ergänzende Angaben 
Personal 
Der Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, jedoch ohne 
Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihil-
fekasse am Jahresende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 
 2017 2016 
Beamtinnen und Beamte 16,15 15,88 
Beschäftigte 12,12 10,47 
Summe 28,27 26,35 
 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 188.082,93 Euro (Vorjahr 
184.370,26 Euro). Hiervon entfallen 92.738,08 Euro auf den Geschäftsführer und 
95.344,85 Euro auf die stellvertretende Geschäftsführerin. Eine anteilige Personalkos-
tenverrechnung des Geschäftsführers von 20,00 % zulasten der Beihilfekasse, deren 
Leitung dem Geschäftsführer zusätzlich obliegt, wurde berücksichtigt.  
Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 
41.676,87 Euro. 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per-
sonen wurden nicht getätigt. 
Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen 
Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2017 noch Verpflichtungen in Höhe von 
47,78 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 23,04 Mio. Euro und aus Private 
Debt 5,54 Mio. Euro. 
Abschlussprüferhonorar 
Die im Geschäftsjahr 2017 durch die RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
berechneten Honorare für die Abschlussprüfung 2016 betrugen 21.301,00 Euro (brut-
to). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde in Höhe von 
22.431,50 Euro gebildet. 
 
Köln, den 15.08.2018 
 
 
Thomas Blaeser  Stefanie Grünert 
Geschäftsführer  Stellvertretende Geschäftsführerin

Anlage 2 Anlagenspiegel 2017

2416 Zeichen

Anlagenspiegel zum 31.12.2017 
Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 
Vorjahr Geschäftsjahr 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterun g 
des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 26.446,56 0,00 0,00 0,00 1.763,10 24.683,46 
4. Summe A. 0,00 26.446,56 0,00 0,00 0,00 1.763,10 24.683,46 
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 49.820,26 0,00 0,00 0,00 0,00 5.638,79 44.181,47 
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen 
Unternehmen und Beteiligungen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00 
3.  Beteiligungen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00 
4. 
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
B.III. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen  
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 528.551.800,55 24.050.314,15 0,00 9.387.121,11 0,00 0,00 543.214.993,59 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 27.775.547,62 1.430,61 0,00 259.585,00 191.509,97 0,00 27.708.903,20 
3. Hypotheken-, Grundschuld- und  Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
4. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 203.488.386,31 47.938.000,00 0,00 3.253.522,58 0,00 0,00 248.172.863,73 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 210.029.303,57 6.751,34 0,00 8.000.000,00 0,00 0,00 202.036.054,91 
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf VS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Einlagen bei Kreditinstituten 6.000.000,00 15.000.000,00 0,00 14.498,64 0,00 0,00 20.985.501,36 
6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
7. Summe BIII. 975.845.038,05 86.996.496,10 0,00 20.914.727,33 191.509,97 0,00 1.042.118.316,79 
975.894.858,31 86.996.496,10 0,00 20.914.727,33 191.509,97 5.638,79 1.042.162.498,26 
Insgesamt 975.894.858,31 87.022.942,66 0,00 20.914.727,33 191.509 ,97 7.401,89 1.042.187.181,72 
Zwischensumme B.I.-III.

Anlage 4 GuV_2017

2109 Zeichen

2017 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 145.946.042,06 145.946.042,06 143.438.713,48
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 407.965,98 387.739,95
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 38.891.620,11 36.575.293,64
c) Erträge aus Zuschreibungen 191.509,97 306.939,27
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 322.566,00 39.813.662,06 19.347,90
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 97.183.044,39 97.146.568,63
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte 
    Versicherungsfälle 13.101,07 97.196.145,46 23.041,67
4.  Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
 Netto-Rückstellungen 84.696.497,37 84.696.497,37 80.077.873,25
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.001.781,42 1.782.514,52
b) Sonstige Aufwendungen 436.464,85 2.438.246,27 449.394,19
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-    
    aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 878.609,99 719.231,56
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 5.638,79 5.638,79
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 884.248,78 750,64
544.566,24 523.020,99
II.
1. Sonstige Erträge 7.704,78 7.567,71
2. Sonstige Aufwendungen 284.163,48 268.109,00
268.107,54 262.479,70
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
5. Sonstige Steuern 0,00 0,00
268.107,54 262.479,70
7. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00
8. Einstellungen in Gewinnrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 268.107,54 262.479,70
0,00 0,00
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
9. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Versicherungstechnische Rechnung
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Nichtversicherungstechnische Rechnung
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

Anlage 5 Lagebericht 2017

42366 Zeichen

1 
 
 
Lagebericht 2017 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
1 Allgemeines 
Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2017 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt 
Köln (ZVK) in der Fassung der 13. Änderung vom 07.12.2015. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung be-
trägt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert 
gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hinaus wird seit 
dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zu-
satzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen 
Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzversorgungspflichtigen 
Entgelte. In seiner Sitzung am 26.09.2016 hat der Kassenausschuss ZVK auf Empfehlung des 
Verantwortlichen Aktuars beschlossen, bis zum Jahr 2021 einschließlich, also für weitere fünf 
Jahre, die zuvor genannten Hebesätze in unveränderter Höhe beizubehalten. 
Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 
31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils 
gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 
5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im 
geschlossenen Bestand fortgeführt. 
Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 
01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je-
weils gültigen Fassung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-
Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassen-
ausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 
2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossen Bestand 
fortgeführt. 
Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi-
cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das 
MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 
genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 
13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das Ministerium für Inneres und 
Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. 
Zum 01.06.2017 ist nach der Landtagswahl in NRW infolge der Neuorganisation der Ministerien 
die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die Kasse vom MIK NRW auf das Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW übergegangen. 
Am 08.06.2017 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf die Eckpunkte 
für eine Neuregelung zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verständigt. Die Eck-
punkte der Neuregelung wurden im Anschluss durch den 7. Änderungstarifvertrag in das Tarif-
recht des Altersvorsorge-Tarifvertrages-Kommunal (ATV-K) umgesetzt. 
Der Jahresabschluss 2017 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu-
ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen 
(RechVersV) in der Fassung vom 17.07.2015 erstellt. 
 
2 Geschäftsverlauf 
In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen gegenüber dem Vorjahr von 
87.694.264,12 Euro auf 90.319.033,76 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen 
die tariflichen Vergütungssteigerungen im Jahr 2017 und Vergütungserhöhungen aufgrund der 
durchschnittlichen Alterssteigerung bei den Beschäftigten der Mitglieder. 
Zusatzbeiträge sind im Jahr 2017 in Höhe von 49.714.953,50 Euro (Vorjahr 48.256.204,84 Euro) 
eingegangen.

2 
 
Im Jahr 2017 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.239.075,33 Euro (Vor-
jahr 4.112.446,24 Euro) an Beiträgen sowie 208.898,36 Euro (Vorjahr 233.464,32 Euro) an sons-
tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. 
Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung 
sind 2017 inklusive Beitragsüberleitung und Beitragsrückgewähr insgesamt nur um 
36.475,76 Euro auf 97.183.044,39 Euro (Vorjahr 97.146.568,63 Euro) gestiegen. Der geringe 
Anstieg ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass aufgrund einer technischen Umstel-
lung bei der Rheinischen ZVK derzeit keine Beiträge dorthin übergeleitet werden konnten. Die 
Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2017 ist satzungsgemäß erfolgt. Die An-
zahl der Rentnerinnen und Rentner ist auch im Jahr 2017 gestiegen. 
Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier-
ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat 
sich im Berichtsjahr 2017 auf 38.929.413,28 Euro gegenüber 36.563.699,77 Euro im Jahr 2016 
erhöht. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass im Ergebnis 2017 im Gegensatz zum Vorjahr 
außerordentliche Erträge im Bereich der Immobilienspezialfonds durch den Verkauf von Objekten 
erzielt wurden.  
Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: 
 Auf Basis der Asset-Liability-Management (ALM)-Studie des Jahres 2016 wurde die weitere 
Kapitalanlagestrategie der Kasse fortgeführt. Als ein Ergebnis der Studie wurde ein Anpas-
sungsbedarf für das Konzept des Masterfonds (KÖZU-FundMaster) festgestellt. Da die neu-
en Rahmenbedingungen in den bestehenden Segmenten des KÖZU-FundMaster nicht um-
setzbar waren, wurden im Jahr 2017 neue Spezialisten (Asset Manager) für diese gesucht. 
Dies geschah in umfangreichen Auswahlprozessen. Im Ergebnis konnten bis zum Jahresen-
de 2017 neue Mandate vergeben und an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) 
angebunden werden. Darüber hinaus konnte ein Risiko-Overlay-Manager im Konzept etab-
liert werden, der zukünftig die Einhaltung des Risikobudgets für den KÖZU-FundMaster 
überwacht. 
 Das Jahr 2017 war trotz erheblicher politischer Gefahren überraschend ein weltweit konjunk-
turell erfolgreiches Jahr. Dies spiegelte sich auch an den Finanzmärkten wider. Insbesonde-
re zu Jahresbeginn bestanden erhebliche Sorgen vor politischen Störeinflüssen. Hierzu zähl-
ten vornehmlich die Unsicherheiten durch die neue US-Regierung, durch den Brexit und die 
Wahlen in Frankreich und den Niederlanden. Darüber hinaus wurde die Länge des Auf-
schwungs der Wirtschaft auch unterschätzt. In den USA geht dieser in sein neuntes Jahr, in 
Euroland ist es das fünfte und in Deutschland ist der Aufschwung seit dem Jahr 2013 der 
zweitlängste in der gesamtdeutschen Geschichte. Analysten der Kapitalmärkte haben ihre 
Prognosen im Jahresverlauf 2017 schrittweise angehoben. 
 Aufgrund der Umstrukturierung konnte der KÖZU-FundMaster im Jahr 2017 lediglich eine 
Rendite von 1,34 % erwirtschaften. Es wurde eine Ausschüttung in Höhe von 3,2 Millionen 
Euro vorgenommen. 
 Die hohe Qualität im Direktanlagenbereich wurde über beste Bonitäten der Emittenten bzw. 
entsprechender Besicherung beibehalten. Hier konnten im vergangenen Jahr 40 Millionen 
Euro für die Pflichtversicherung und 3 Millionen Euro für die Freiwillige Versicherung inves-
tiert werden. Die Kasse konnte in dieser Anlageklasse seit dem Jahresende 2016 eine leich-
te Renditeverbesserung bei Neuanlagen erzielen. 
 Analog zu den Vorjahren ist es auch im Jahr 2017 zu einer weiteren Verteuerung bei der An-
lageklasse Immobilien und in den Kernbereichen der Anlageklasse Infrastruktur gekommen. 
In der Anlageklasse Private Debt konnte ein neuer Spezialfonds gezeichnet werden. 
 Kapitalabrufe der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (9,6 Millionen 
Euro), Infrastruktur (10,2 Millionen Euro) und Private Debt (6,4 Millionen Euro) haben im We-
sentlichen plangemäß stattgefunden. 
 Auch in diesem Jahr trugen die Anlageklassen der Immobilien spürbar zum Kapitalanlageer-
gebnis bei. Hier wurde eine Rendite von 5,15% (GDV) erwirtschaftet.

3 
 
 Die Anlageklasse der Infrastrukturinvestments hat eine Rendite von 8,91 % (Brutto) auf das 
abgerufene Kapital erwirtschaftet. 
 Über die sich noch vornehmlich im Aufbau befindliche Anlageklasse von Private Debt konnte 
in 2017 eine Rendite von 4,37 % (Brutto) erwirtschaftet werden. 
 Die laufende Bruttoverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Ge-
samtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2017 insgesamt 
3,92 % (Vorjahr 3,94 %). Die Nettorendite (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen so-
wie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 3,86 % (Vorjahr 3,89 %). 
Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der 
Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) auch 
im Jahr 2017 nicht realisiert werden. Aufgrund von Minderaufwendungen und Mehreinnahmen an 
anderer Stelle erfolgte der Aufbau der Kapitaldeckung jedoch weiterhin planmäßig. 
Es ist ein leichter Rückgang der Bewertungsreserve von 82.295.038,57 Euro auf 
81.738.659,93 Euro festzustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen 
Reserven in Höhe von 90.687.552,47 Euro (Vorjahr 91.634.165,32 Euro) abzüglich der Stillen 
Lasten in Höhe von 8.948.891,54 Euro (Vorjahr 9.339.125,75 Euro). Die Bewertungsreserve des 
KÖZU-FundMaster betrug 16.870.364,47 Euro, die der Direktanlagen 36.579.449,88 Euro, der 
Immobilienfonds 15.519.964,00 Euro, der Infrastrukturbeteiligungen 6.490.087,09 Euro sowie der 
Gebäude im Direktbestand 5.909.818,53 Euro. Aus den in 2015 neu aufgelegten Private Debt 
Fonds ergibt sich eine Bewertungsreserve von 368.975,96 Euro. 
Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent-
sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber-
schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten 
Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die 
aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund-
sätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorge-
nannten „Buy and Hold“ Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direkt-
anlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden 
aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten 
bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab-
gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. 
 
Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2017: 
 Jahresabschluss 
Euro 
Wirtschaftsplan 
Euro 
Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Dotierung der 
versicherungstechnischen Rückstellungen 
79.273.905,54 71.528.200,00 
Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotie-
rung der versicherungstechnischen Rückstellungen 
und der Verlustrücklage 
5.703.800,44 4.997.600,00 
Jahresüberschuss vor Dotierung der versicherungs-
technischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 
84.977.705,98 76.525.800,00

4 
 
Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2017 und 2016 folgt eine zusammengefasste Be-
trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: 
 Ergebnis 2017 
Euro 
Ergebnis 2016 
Euro 
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 145.946.042,06 143.438.713,48 
Erträge aus Kapitalanlagen 39.813.662,06 37.289.320,76 
Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklusive Perso-
nal- und Sachkostenanteil) 884.248,78 725.620,99 
Aufwendungen für Versicherungsfälle (inklusive 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle) 
97.196.145,46 97.169.610,30 
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (ohne 
Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebe-
reichs) 
2.438.246,27 2.231.908,71 
Ergebnis der nichtversicherungstechnischen Rech-
nung -276.458,70 -260.541,29 
Jahresüberschuss vor Dotierung der versicherungs-
technischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 84.964.604,91 80.340.352,95 
 
Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2017 über den Werten des Wirtschaftsplans 
und über dem Ergebnis des Vorjahres liegt. Im Gegensatz zu 2016 waren in 2017 außerordentli-
che Erträge durch den Verkauf von Immobilien zu verbuchen. 
 
3 Lage der Kasse 
Kapitalanlagen und Vermögen  
Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 85.072.682,21 Euro (8,13 %) auf 
1.131.227.170,64 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2017 
betrugen 70.741.424,13 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 
66.267.639,95 Euro (6,79 %) auf 1.042.187.181,72 Euro an.  
Folgende Zugänge wurden im Jahr 2017 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: 
Anlageklasse Pflichtversicherung 
Betrag in Euro 
Freiwillige Versicherung 
Betrag in Euro 
Direktanlagen 40.000.000,00 3.000.000,00 
Immobilien Spezialfonds 8.623.003,46 991.461,20 
Infrastrukturbeteiligungen 4.251.545,33 578.597,60 
ABS-Namensschuldverschreibung 4.438.000,00 500.000,00 
Private Debt Fonds 5.684.181,32 721.576,68 
KÖZU-FundMaster 3.016.614,51 183.334,05 
Tages- und Termingelder 15.000.000,00 0,00 
 81.013.344,62 5.974.969,53 
 
Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen.

5 
 
Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä-
ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 18.856.677,78 Euro und bei der Freiwilligen 
Versicherung 1.798.464,55 Euro. 
 
Bestand 
Pflichtversicherung: 
In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentnerinnen und Rentner von 20.179 um 182 
(Vorjahr 286) auf 20.361 Fälle gestiegen. 
 
 
 
Gleichzeitig ist die Zahl der aktiv Pflichtversicherten um 432 auf 38.713 gewachsen. Die Zahl der 
beitragsfrei Versicherten stieg um 1.200 auf 39.447. Insgesamt ergibt sich damit ein Versicher-
tenbestand von 78.160. Gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern betreut die ZVK damit 
annähernd 100.000 Personen.

6 
 
Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 52,65 (Vorjahr 52,71) Betriebsrentner. Hier machen 
sich bereits geringfügig die Auswirkungen der demografischen Faktoren bemerkbar. 
 
 
Bei den Mitgliedschaften haben sich keine Veränderungen ergeben. Es sind im Berichtsjahr kei-
ne Zu- und Abgänge im Bestand zu verzeichnen. 
Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

7 
 
Freiwillige Versicherung: 
Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.248 (Vorjahr 3.212) 
Verträge. Hierin sind 570 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. 
 
 
Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: 
 
Zum Jahresende 2017 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 490 (Vorjahr 425) Rentenbe-
rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt.

8 
 
 
 
Liquidität 
Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. 
 
Personalentwicklung und Personalaufwand 
 Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 
Euro 
31.12.2017 28,27 2.241.160,23 Euro 
31.12.2016 26,35 1.911.896,84 Euro 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt 
Köln. Der Beschäftigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige 
Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im 
Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstat-
tet. Der Beschäftigtenstand ist im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Zufügung einer 
Stelle im Bereich der Kapitalverwaltung und Nachbesetzung einer Stelle im Bereich der Renten-
sachbearbeitung gestiegen. 
 
4 Organisation des Risikomanagements 
Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement sind in der Kasse etab-
liert und werden laufend weiter entwickelt. Das Risikohandbuch soll in Kürze finalisiert werden. 
Die Notfallpläne der Kasse wurden als Bestandteil des Gesamtrisikomanagements überarbeitet 
und unterliegen einer laufenden Anpassung im Zuge des anstehenden Umzuges der Kasse. 
Die Risikotragfähigkeit der Kasse für den jeweiligen Abrechnungsverband wird zum Jahresan-
fang ermittelt und in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar entsprechend den Zielen der 
Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehenden Risikobudgets erfolgt

9 
 
auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Das Risikobudget wird auf Jahressicht jeweils in der 
1. Sitzung des Kassenausschusses eines Jahres freigegeben. 
Die Kapitalanlage wurde im Berichtsjahr 2017 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des 
§ 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin-
dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie 
für die Vermögensanlage der ZVK vom 22.11.2016 durchgeführt. 
 
5 Risiken der künftigen Entwicklung 
Berichte des Verantwortlichen Aktuars 
Das letzte Finanzierungsgutachten ist vom Verantwortlichen Aktuar im Jahr 2016 erstellt worden. 
Die vom Verantwortlichen Aktuar in der 2. Sitzung des Kassenausschusses im Jahr 2016 am 
23.05.2016 präsentierten Ergebnisse sind weiter aktuell. Unter der Voraussetzung des bisherigen 
Finanzierungskonzepts ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes als solide und gesi-
chert zu bewerten. Alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen können 
mit dem derzeitigen Finanzierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft 
finanziert werden. 
Der Rechnungszins ist wie vom Verantwortlichen Aktuar empfohlen in beiden Abrechnungsver-
bänden auf 3,25 % reduziert worden. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung hat 
sich die Zinsanforderung aufgrund des Tarifes 2012 auf etwa 3,07 % reduziert. 
Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp-
fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei-
nen Kapitalisierungsgrad von 50 - 60% anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu 
erwartende Zahl der Rentnerinnen und Rentner in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch 
die folgende Graphik). 
 
Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 aufgrund der Empfehlung des Ver-
antwortlichen Aktuars beschlossen, bis einschließlich des Jahres 2021 die Höhe der Hebesätze 
von Umlage und Zusatzbeitrag unverändert beizubehalten. Bei weiterhin planmäßiger Entwick-
lung kann die Belastung für die Mitglieder ab dem Jahr 2030 voraussichtlich schrittweise redu-
ziert werden. Für die Jahre ab 2021 wird rechtzeitig ein neuer Beschluss in den Kassenaus-
schuss eingebracht. 
Die Berichte des Verantwortlichen Aktuars weisen bereits länger darauf hin, dass die in der 
Pflichtversicherung bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungs-

10 
 
grundlagen zu geringe Sicherheitsspannen enthalten. Da der Rechnungszins in der Leistungs-
phase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, sollte weiterhin die Deckungsrückstellung 
gestärkt werden. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Gewährung von Bo-
nuspunkten standen auch im Jahr 2017 nicht zur Verfügung. Darüber hinaus würde die Gewäh-
rung von Bonuspunkten den Aufbau der Kapitaldeckung konterkarieren. 
Der Rechnungszins 2. Ordnung ist aufgrund der bekannten Entwicklungen an den Kapitalmärk-
ten bereits im Jahr 2012 von den tariflichen Grundlagen (im Durchschnitt 4,8 %, 3,25 % in der 
Anwartschaftsphase und 6,3 % in der Leistungsphase) auf 3,75 % reduziert worden. Aus Grün-
den der Vergleichbarkeit innerhalb der AKA und mit den Vorjahren wird der Kapitaldeckungsgrad 
auf der Basis des Rechnungszinses der tariflichen Grundlagen weiterhin informatorisch ausge-
wiesen. 
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 
ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife 
ein Rechnungszins von 2,25 %. 
Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 war weiterhin positiv. Die Rechnungszinsen konnten er-
reicht werden. Das Jahresergebnis ermöglichte es, die Verlustrücklage auf ihren Sollwert von 
5 % der Deckungsrückstellung aufzufüllen. In der Rückstellung für Biometrie sind 1,8 Mio. Euro 
gepuffert, um den Tarif 2002 später auf aktuelle Rechnungsgrundlagen umzustellen. 
Die eingegangenen satzungsmäßigen Verpflichtungen (Garantieleistungen) sind nach den vorlie-
genden Kenntnissen daher weiterhin gesichert. Allerdings gibt der Verantwortliche Aktuar zu be-
denken, dass ein Rechnungszins von 3,25 % für die Freiwillige Versicherung keine Reserven 
enthält. Da der Tarif 2002 überproportional wächst, ist die Entlastung bei der Zinsanforderung ge-
ringer als erwartet. Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapital-
anlage wachse die Wahrscheinlichkeit, dass der Mischrechnungszins nicht erreicht werden kann, 
kontinuierlich. Aus diesem Grund sollten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um den dro-
henden Verlusten im Tarif 2002 zu begegnen. 
Zudem besteht in allen Tarifen der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen den 
Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten. So entfallen ca. 
37 % der Deckungsrückstellung auf die Arbeitgeberhöherversicherung, aber nur 6 % der Versi-
cherten. 
Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar-
beitgeberhöherversicherung ist rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8-mal so 
hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Frühzeitige Inanspruchnahmen der Leistungen z.B. 
durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente, könnten daher gege-
benenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. 
Dieses Ungleichgewicht steht im Gegensatz zu der bei der Tarifkonstruktion unterstellten An-
nahme der Homogenität des Bestandes. Die Verträge der Arbeitgeberhöherversicherung beinhal-
ten systematisch deutliche höhere Beiträge als im Durchschnitt in die Verträge der freiwilligen 
Versicherung eingezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, die Arbeitgeberhöherversicherung neu 
zu regeln. 
Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Freiwilligen Versicherung wurden von den beiden 
anderen Kassen in NRW, der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sowie dem Kommunalen 
Versorgungsverband Westfalen-Lippe, intensive Diskussionen mit der Aufsicht auf Landesebene 
geführt und verschiedene Ansätze erörtert. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die ZVK an 
den Gesprächen beteiligt. Ein abschließendes Ergebnis ist im Laufe des Jahres 2018 zu erwar-
ten. In Abhängigkeit hiervon wird die Kasse Maßnahmen entwickeln und den Gremien zur Ent-
scheidung vorlegen. 
Versicherungstechnische Risiken 
Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den 
Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in 
der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber-
stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi-
ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab.

11 
 
Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber 
den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor-
gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge-
genläufigen Effekt. 
Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak-
tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der 
Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite 
im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächli-
chen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulations-
grundlage bilden. 
Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver-
tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An-
wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Bei den biometrischen Rechnungs-
grundlagen wird seit dem Jahr 2009 sukzessive über einen Zeitraum von 10 Jahren auf Richtta-
feln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZVK) und 
eine höhere Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit 
den RTZVK wird ein ausreichender Sicherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Be-
standes gebildet. Die Umstellung befindet sich nach acht Jahren bereits in einem weit fortge-
schrittenen Stadium. 
Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009 und Tarif 2012) 
werden diese Richttafeln angewandt. Unter Berücksichtigung dieser Änderung in der Biometrie 
ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als ausreichend anzuse-
hen. 
Trotz der guten Ergebnisse ist es auch zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwick-
lung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge, die Entwicklung der Biometrie 
und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rech-
nungsgrundlagen vorzunehmen. 
Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der 
Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um 
spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür-
bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2017 bei 
38,8 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit konnten auch im Jahr 2017 die Planwerte für den Kapi-
taldeckungsgrades überschritten werden. 
Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin-
dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: 
 der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, 
 dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, 
 den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, 
 der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier 
insbesondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen 
und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. 
Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi-
talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: 
 die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, 
Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie 
 die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. 
Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangrei-
chen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2017 weiterhin keine wesentlichen 
Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenom-
mene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Re-
duktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung erkennbar.

12 
 
Mit seinem Urteil vom November 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Tarifvertragspar-
teien erstmalig aufgefordert, die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften zu überarbeiten. 
Rentenfern ist grundsätzlich, wer am 31.12.2001 schon und am 01.01.2002 noch pflichtversichert 
war und das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet hatte. 
Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30.05.2011 verständigten sich die Tarifvertragsparteien 
darauf, die bisherige Regelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften im Grundsatz 
beizubehalten. Die Berechnung wurde jedoch durch eine Vergleichsberechnung ergänzt, um eine 
Nachbesserung der rentenfernen Startgutschriften bei Versicherten mit langen Ausbildungszei-
ten, den so genannten „Späteinsteigern“, zu erreichen. Die Kasse hatte die Neuregelung mit der 
10. Änderungssatzung vom 26.01.2012 umgesetzt. 
Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 09.03.2016 entschieden, dass die Regelung zu den 
Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach dem Vergleichsmodell unwirksam ist. 
Wie bereits weiter oben ausgeführt, haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Diens-
tes auf eine Neuregelung der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verständigt und die-
se mit dem 7. Änderungstarifvertrag im Tarifrecht des ATV-K umgesetzt. Die satzungsrechtliche 
Umsetzung erfolgte mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 03.05.2018. Sofern die Aufsicht 
die Anzeige der Satzungsänderungen annimmt (Stand: 12.06.2018), werden die Regelungen an-
schließend bekannt gemacht. Die Neuberechnung der betroffenen rentenfernen Startgutschriften 
wird im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Nach neuester Berechnung durch den Verantwortlichen 
Aktuar ist davon auszugehen, dass der Kasse in den kommenden 100 Jahren abgezinst auf den 
31.12.2017 Mehrbelastungen in Höhe von 24 Mio. Euro (bei Gesamtbelastungen von ca. 2,7 
Mrd. Euro) entstehen. Diese können innerhalb des bestehenden Finanzierungssystems finanziert 
werden. 
Des Weiteren wird sich auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen 
Rentenversicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug erst allmählich spürbar auf die 
Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenhöhe auswirken. Die Höhe der durchschnitt-
lich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung, - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 
438,56 Euro auf 438,63 Euro gestiegen. 
Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis-
tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre-
ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorübergehen-
de Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die 
wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente 
sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. 
Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich 
erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch 
auch in 2017 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. 
Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Alters-
versorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente gelten-
den Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der 
Tarifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch 
offen. 
Beitragsentwicklung 
Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstellung 
vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei 
Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weni-
ger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Es ist vielmehr festzustel-
len, dass die Umlagen und Zusatzbeiträge weiter gestiegen sind. Auch der Tarifabschluss des 
Jahres 2018 wird tendenziell zu weiter steigenden Umlagen und Zusatzbeiträgen führen. 
Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2017 in der Summe kein Personalabbau festzustellen. Die 
Anfang des Jahres 2016 durchgeführte schriftliche Befragung der Mitglieder hat sich im Ergebnis 
bestätigt. Für den Zeitraum bis 2020 sind bei der weit überwiegenden Anzahl der Mitgliedsunter-
nehmen keine signifikanten Veränderungen im Versichertenbestand zu erwarten. Ausnahmen 
stellen die Sparkasse KölnBonn und die RheinEnergie dar. Hier ist mit einer weiteren, deutlich

13 
 
über den im Rahmen der bekannten Planungen zu erwartenden Stellen- und Personalabbau hin-
ausgehenden Reduktion des Versichertenbestandes zu rechnen. Personalgestellungen, denen 
mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, haben in keinem nennenswerten 
Umfang stattgefunden. Eine Ausgleichsverpflichtung hat sich auch im Jahr 2017 nicht ergeben. 
Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf-
ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt. Die Sparkasse 
KölnBonn führt seit Ende 2016 eine Reintegration der S-Rhein-Estate (SRE) in die Kernorganisa-
tion durch. In diesem Zusammenhang hätte es aufgrund der divergierenden Zugangsjahre zu ei-
ner ungleichen Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Zuordnung zur 
ZVK und der RZVK kommen können. Da sich das vereinbarte Verhältnis der Anzahl der Versi-
cherten wiederum deutlich zugunsten der ZVK entwickelt hat, wurde es der Sparkasse KölnBonn 
auf Ihren Wunsch hin im Sinne einer Ausnahmeregelung bereits im Jahr 2016 gestattet, die von 
der SRE integrierten Personen ausschließlich bei der RZVK anzumelden. Die Wahrscheinlichkeit, 
dass ein (für die ZVK nachteiliges) Korrekturjahr notwendig wird, sollte sich hierdurch deutlich re-
duzieren. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten. 
Des Weiteren ist die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien, bei-
spielsweise bei der Beendigung der ZVK-Mitgliedschaft oder einem Übergang von Unterneh-
mens- beziehungsweise Aufgabenbereichen auf Nicht-ZVK-Mitglieder hinsichtlich der Beitrags-
entwicklung, zu beachten. 
Die ZVK der Stadt Köln hatte ein Amortisations- und Erstattungsmodell hinsichtlich der Zahlung 
von Ausgleichsbeträgen in das ZVK-Satzungsrecht aufgenommen. Eine vergleichbare Neurege-
lung in der VBL-Satzung war Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) 
hat mit seinem Urteil IV 2R 172/13 vom 07.09.2016 entschieden, dass auch die Neuregelung in 
der VBL-Satzung unwirksam ist. Allerdings hat der BGH die Grundlagen eines reinen Erstat-
tungsmodells als rechtlich unbedenklich eingestuft. 
Mit der 14. Satzung zur Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt 
Köln vom 07.02.2018 wurden auf der Basis der oben genannten Entscheidung des BGH weitere 
Anpassungen hinsichtlich der Ausgleichsregularien vorgenommen. Ausgehend von dem Urteil 
des BGH wird zukünftig neben der Einmalzahlung nur noch ein Erstattungsmodell begrenzt auf 
20 Jahre mit anschließender Schlusszahlung angeboten. Alle Bestandteile, die das Amortisati-
onsmodell beinhaltete, wurden aus dem Satzungstext gestrichen. Darüber hinaus wurden Ände-
rungen aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbrau-
cherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.02.2016 sowie einige andere Än-
derungen von geringerer Bedeutung sowie redaktionelle Klarstellungen umgesetzt sowie zwi-
schenzeitlich obsolet gewordene Regelungen entfernt. 
Kapitalanlagerisiken 
Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan-
lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der 
Kasse umfasst im Wesentlichen 
 das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, 
 das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzinsphase), 
 das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschüttungsbestandteile, 
 das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwicklungen, 
 das Risiko von negativen Währungsschwankungen, 
 das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerhafter Illiquidität 
 das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und 
 das Risiko der Wiederanlage. 
Die Kapitalanlagestrategie basiert im Jahr 2017 auf den Berechnungen der im Jahr 2016 durch-
geführten ALM-Studie. Mit der ALM-Studie wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation 
verschiedener Anlageklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und 
den Rechnungszins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das aktuell weiter vor-

14 
 
herrschende Niedrigzinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher 
geltenden festverzinslichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erwirtschaftet werden. 
Die Kasse ist daher wie in den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit 
höheren Risiken zu investieren. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, 
um sukzessive in andere Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiqui-
den Anlageklassen konnten daher noch Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese 
weisen weiterhin einen moderaten Risikopuffer aus. Bei Neuinvestments im illiquiden Bereich 
wird dies analog zu den Vorjahren zunehmend schwieriger und auch die Risikopuffer für Invest-
ments mit moderaten Risiken reduzieren sich zunehmend. Die Gesamtliquidität der Kasse wird 
fortlaufend geplant und überwacht. Die vom Kassenausschuss genehmigten Risikobudgets wa-
ren im Jahr 2017 zu keiner Zeit gefährdet. 
Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird durch umfangreiche interne und 
externe Maßnahmen durch die Asset Manager und das Kapitalanlagencontrolling überwacht. 
Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. Die 
überwiegenden Investitionen im Rentenbereich des KÖZU-FundMaster dürfen grundsätzlich nicht 
schlechter als im Investmentgrade geratet sein. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds, 
Infrastrukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitäts-
anforderung bei Abschluss der Verträge begegnet. 
Dem Risiko der Wiederanlage kann sich die Kasse in dem aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht ent-
ziehen. Seit dem Jahr 2009 werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die Fälligkeiten 
der Kapitalanlagen laufzeitenkongruent zu verteilen und Klumpenrisiken zu vermeiden. Darüber 
hinaus werden, wie oben bereits dargestellt, alternative Anlageklassen erschlossen, um die Brei-
te an gesetzlich zulässigen und investierbaren Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Risiko-/ 
Renditeausprägungen auszunutzen. Diese Strategie stößt zunehmend an Grenzen und wird 
auch in den Folgejahren eine Herausforderung für die Kasse sein. 
Sonstige Risiken 
Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, 
Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen 
Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei-
tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. 
Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si-
cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die 
Beschaffung einer Wertpapierdatenbank ist weiterhin nicht vorgesehen. Derzeit werden die Ab-
bildung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich 
durch die Master-KVG und den Vermögensverwalter für die Direktanlagen zuverlässig gewähr-
leistet. Die Vorhaben auf der EU-Ebene, die Solvabilitätsanforderungen mittels einer Novellierung 
der Pensionsfondsrichtlinie (IORP-Richtlinie) auf die betriebliche Altersversorgung zu übertragen, 
haben sich auch im Jahr 2017 nicht konkretisiert. Bereits umgesetzt sind die bekannten Anforde-
rungen aus der 1. und 2. Säule von Solvency II (Risikomanagement und Informationspflichten). 
Eine Umsetzung der IORP-Richtlinie in nationales Recht ist bis 2019 vorgesehen. Es bleibt ab-
zuwarten, ob hieraus finanzielle Anforderungen resultieren. Die Kasse wird die Entwicklung auch 
unter Rückgriff auf den Verband, die Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Zusatzver-
sorgungskassen (AKA e. V.), weiter verfolgen. 
 
6 Künftige Entwicklung 
In den nächsten Geschäftsjahren wird das Ergebnis der Kasse wesentlich von den Beiträgen, 
Leistungen, Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbesondere 
von dem Ergebnis aus Kapitalanlagen geprägt. Es ist davon auszugehen, dass sich das Wachs-
tum der ZVK nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbesondere die Beitrags-
einzahlungen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden oder 
leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten deut-
lich übersteigen werden. 
Für das Ergebnis der ZVK ergeben sich darüber hinaus besondere Risiken und Chancen vor al-
lem aus dem Ergebnis der Kapitalanlagen. Zur Verringerung dieser Risiken wurde bereits eine

15 
 
Senkung des Rechnungszinses auf 3,25% vorgenommen. Aktuell werden an den Kapitalmärkten 
erste Zinsanhebungen durch die EZB für das Jahr 2019 erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob diese 
tatsächlich durchgeführt werden können und letztendlich einen signifikanten Einfluss auf die an-
haltende Niedrigzinsphase haben werden. Die Kasse ist durch eine breite Diversifikation der Ka-
pitalanlagen für die Zukunft gut aufgestellt und wird diese weiterhin anstreben. Unter Betrachtung 
der vorstehenden Einflussfaktoren ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Jahren 
stabile Jahresüberschüsse erzielt werden können. 
Eine weitere wichtige Entwicklung liegt in der geplanten räumlichen Veränderung der ZVK. Da 
die Unterbringung in dem zum Vermögen der ZVK gehöhrenden Jakordenhaus auf Dauer nicht 
optimal und die ZVK für die dauerhafte Bewirtschaftung des Gebäudes nicht aufgestellt ist, haben 
der Kassenausschuss und der Rat der Stadt Köln die Kassenleitung ermächtigt, Räumlichkeiten 
am Parkgürtel 24 auf dem Gelände der RheinEnergie anzumieten. Durch die Anmietung sind 
keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten. Die neuen Räumlichkeiten bieten funktionale Vortei-
le, die die weitere Entwicklung der ZVK insbesondere im Bereich der Digitalisierung unterstützen. 
Der Umzug ist derzeit für das 3. Quartal 2019 vorgesehen. Das im Eigentum der ZVK befindliche 
Jakordenhaus soll an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veräußert und weiter von städtischen 
Dienststellen genutzt werden. Mit dem Verkauf ist die Realisation Stiller Reserven zu erwarten. 
 
Köln, den 15.08.2018 
 
 
Thomas Blaeser Stefanie Grünert 
Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin

Anlage 3 Bilanz_2017

3278 Zeichen

2017 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. 
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.683,46 24.6 83,46 0,00 
B. 
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  
einschließlich der Bauten auf  fremden Grundstücken 44.181,47 49.820,26 
II. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 543.21 4.993,59 528.551.800,55 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 27.708.903,20 27.775.547 ,62 
3. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 248.172.863,73 203.488 .386,31 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 202.036.054, 91 210.029.303,57 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.985.501,36 1.042.1 62.498,26 6.000.000,00 
C. Forderungen 
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen 
Versicherungsgeschäft an: 
1. Versicherungsnehmer 35.109,77 40.142,36 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 66.406,30 76.275,7 6 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 422.594,69 573.984,3 7 
II. Sonstige Forderungen 225.708,12 749.818,88 273.620,08 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
I. Sachanlagen und Vorräte 28.496,51 33.896,19 
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, 
Schecks und Kassenbestand 70.741.424,13 52.377.930,72 
III. andere Vermögensgegenstände 6.941.937,77 77.711.858,4 1 6.812.152,08 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 10.570.578,28 10.066 .444,01 
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 7.733,35 10.57 8.311,63 5.184,55 
Summe der Aktiva 1.131.227.170,64 1.046.154.488,43 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
Kapitalanlagen 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln 
Jahresbilanz zum 31.12.2017 
Aktiva

2017 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. Eigenkapital 
I. Jahresüberschuss 
1. Verlustvortrag 0,00 0,00 
2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 
II. Verlustrücklagen 
Satzungsmäßige Rücklagen 2.963.359,50 2.963.359,50 2.695.251,96 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
I. Deckungsrückstellung 1.122.201.377,96 1.037.504.880,59 
II. Rückstellung für noch nicht  abgewickelte 
 Versicherungsfälle 133.798,62 1.122.335.176,58 120.697,55 
C. Andere Rückstellungen 
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.357.471,00 3.826.011,00 
II. Sonstige Rückstellungen 1.119.814,89 5.477.285,89 1.123.872,96 
D. Andere Verbindlichkeiten 
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen  
Versicherungsgeschäft gegenüber 
1. Versicherungsnehmern 8.066,70 14.468,32 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 9.243,55 25.194,09
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 267.259,45 632.372,1 5 
II. Sonstige Verbindlichkeiten 155.562,34 440.132,04 200.523,18 
davon: 
aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
im Rahmen der sozialen Sicherheit:  0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 11.216,63 11.216,63 11.216,63 
Summe der Passiva 1.131.227.170,64 1.046.154.488,43 
Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten 
Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. 
H. Maier 
Verantwortlicher Aktuar 
Jahresbilanz zum 31.12.2017 
Passiva 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln

Beschlussvorlage Rat

5012 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2779/2018 
Freigabedatum 
06.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der 
Stadt Köln 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. 
 
 
Kassenausschuss (ZVK) 13.11.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für 
die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss 
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht auf-
zustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem 
Anhang.  Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage 
der Kasse. 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. 
des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde durch die vom 
Kassenausschusses ZVK mit Beschluss vom 22.03.2018 dafür bestellte Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft Mazars GmbH &Co. KG geprüft. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW teilte mit, dass sie nach 
aktueller Rechtslage bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Zusatzversorgungkasse der Stadt 
Köln nicht mehr zu beteiligen ist.  
Der Bericht von Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell-
schaft vom 31.August 2018 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 enthält folgenden unein-
geschränkten Bestätigungsvermerk:  
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie 
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Zusatzversorgungs-
kasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 
2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach 
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (insbesondere der §§ 341ff. HGB und der 
RechVersV) und den ergänzenden Regelungen in der Satzung der Zusatzversorgungskasse 
liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Zusatzversorgungskasse. Unsere Aufga-
be ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den 
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. 
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-
tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten 
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse 
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kasse sowie 
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-
samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die 
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von 
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-
grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung 
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, 
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht 
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der 
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein 
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
der Zusatzversorgungskasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-

3 
mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Zusatzversorgungskasse und stellt die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Köln, den 31. August 2018 
 
Mazars GmbH &Co. KG  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
(Barndt) (Engelshove) 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Orte (3)

  • Jakordenstraße
  • Parkgürtel 24
  • Straße 18 20

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Details

Aktenzeichen
2779/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.08.2018 10:19