3364/2019
E-Mail-Anfrage Harald von der Stein vom 03.04.2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 30.09.2019 3364/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 E-Mail-Anfrage Harald von der Stein vom 03.04.2019 Mit E-Mail vom 03.04.2019 bittet Harald von der Stein die Verwaltung um Beantwortung mehrerer Fragen, die im Zusammenhang mit acht Widersprüchen stehen, die vom Träger der Landschaftspla- nung formuliert und in verschiedenen Beirats-Vorbesprechungen mitgeteilt wurden: Zu welchen Zeitpunkten wurde die BezReg als höhere Verwaltungsbehörde über die jeweili- gen Versagungsgründe zu diesen 8 Vorhaben informiert? Konnten die Versagungsgründe ausgeräumt werden? Wenn nein, welche räumlichen und sachlichen Teile der Flächennutzungspläne wurden von Genehmigungen ausgenommen? Wurden FNP- Änderungen trotz vorliegender Widersprüche oder nicht ausgeräumter Versa- gungsgründe genehmigt? Gibt es zwischenzeitlich weitere Planungskonzepte oder Verfahren, die diesen Zusammen- hang betreffen und zu denen der Träger der Landschaftsplanung bereits Stellung genommen oder noch zu nehmen hat? Im Übrigen möchte der Beirat - und da hat sich seine Erwartung aus 2016 nicht geändert - regelmä- ßig informiert werden über alle FNP-Änderungsverfahren, die den Landschaftsplan betreffen, auch über diejenigen, zu denen kein Widerspruch formuliert wurde. Der Verzicht auf einen Widerspruch ist zu begründen. Der Beirat schlägt quartalsweise ein Update in tabellarischer Form mit allen relevanten Angaben vor. Hier geht es insbesondere auch um die Termine, zu denen die höhere Verwaltungsbe- hörde über Widersprüche oder Teilwidersprüche des Trägers der Landschaftsplanung von der UNB in der Bauleitplanung oder vom Stadtplanungsamt informiert worden ist. Antwort der Verwaltung: Zur besseren Übersichtlichkeit werden zunächst die acht Bauleitplanaufgaben aufgelistet, zu denen der Träger der Landschaftsplanung (TdL) jeweils einen Widerspruch formuliert hat. Die Vorhaben sind um den aktuellen Verfahrensstand ergänzt wie ihn das Stadtplanungsamt am 15.07.2019 in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Amt für Landschaftsplanung und Grünflächen mitgeteilt hat: Vorbesprechung am 11.12.2017: städtebauliches Planungskonzept Rondorf-Nord-West in Köln-Rodenkirchen aktueller Stand: Vorhaben befindet sich im Verfahren, neben einer Änderung des Flächennutzungs- plans wird voraussichtlich auch ein regionalplanerisches Änderungsverfahren erforderlich sein; das Stadtplanungsamt bemüht sich, mit dem TdL das Benehmen herzustellen; die weiteren Verfahrens- schritte sind noch nicht terminiert. Vorbesprechung 15.05.2017: städtebauliches Planungskonzept Haus Rath in Köln-Widdersdorf 2 aktueller Stand: das Verfahren ruht, eine Änderung des Flächennutzungsplans ist derzeit nicht vorge- sehen. Vorbesprechung 20.03.2017: städtebauliches Planungskonzept Simonskaul in Köln-Weidenpesch aktueller Stand: der TdL wird seinen Widerspruch im weiteren Verfahren zurückziehen, da durch die Planfeststellung des Vorhabens „Abstellgleis KVB“ eine Raumveränderung erfolgt, wonach der Wi- derspruch sich nicht länger begründen lässt. Für den Planraum und darüber hinaus wird ein umfängli- ches Flächennutzungsplanänderungsverfahren angestrengt, welches auch die Trassenführung der Verlängerung der Inneren Kanalstraße bis zum Niehler Ei zum Thema haben wird. Vorbesprechung 23.01.2017: 216. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 9 Arbeitstitel: „Mülheimer Süden und Mül- heimer Hafen in Köln-Mülheim aktueller Stand: mit dem Stadtplanungsamt wurde ein Kompromiss gefunden, der die Rücknahme des Widerspruchs des TdL ermöglicht, für die F-Planänderung erfolgt in Kürze eine zweite Offenlage. städtebauliches Planungskonzept Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler aktueller Stand: das Bauleitplanverfahren befindet sich noch im Verfahren, als nächster Schritt steht die Offenlage an, eine Änderung des Flächennutzungsplans wird nicht erfolgen. Die Änderungswün- sche des TdL wurden vom Stadtplanungsamt im aktuellen städtebaulichen Entwurf überwiegend ein- gearbeitet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus aktueller Stand: mit dem Stadtplanungsamt wurde ein Kompromiss erarbeitet, auf dessen Grundlage eine Rücknahme des Widerspruchs möglich ist, Gegenstand des Kompromisses ist unter anderem eine Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel, die Signete Spielplatz und Kleingärten aus der angrenzenden Grünfläche zu streichen. Bebauungsplan Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind aktueller Stand: Die Schulbaureservefläche nördlich der Nibelungenstraße wird seitens der Verwal- tung nicht weiter benötigt und soll von daher aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs herausgenommen werden. Erfolgt dies im weiteren Verfahren, wird die Rücknahme des Wider- spruchs durch den TdL erfolgen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht angedacht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf aktueller Stand: Der Entwurf des Bebauungsplanentwurfs befand sich Juli/August 2019 in der Offen- lage, die Verfahrensschritte für die F-Planänderung sind noch nicht terminiert. Mit dem Stadtpla- nungsamt finden Gespräche statt, die das Ziel haben, einen qualitativ und quantitativ gleichwertigen Flächentausch für die in Anspruch genommene Landschaftsschutzgebietsfläche zu ermöglichen. Soll- te dies gelingen, kann der Widerspruch des TdL zurückgezogen werden. Darüber hinaus war die 209. F-Planänderung „Erweiterung Rheinenergie Sportpark“ Gegenstand der Sitzung des Naturschutzbeirates am 05.12.2016. Der Träger der Landschaftsplanung betrachtet die Planung mit den Vorgaben des Landschaftsplans für vereinbar und hat von daher keinen Wider- spruch formuliert. Die Offenlage zur F-Planänderung wurde im Juli/August 2019 durchgeführt. Zu folgenden Flächennutzungsplanänderungen, die sich noch im Verfahren befinden, hat der Träger der Landschaftsplanung dem Naturschutzbeirat nicht berichtet: 227. F-Planänderung „Deutzer Hafen“ Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung und formuliert kein Entwick- lungsziel, der Landschaftsplan ist folglich nicht betroffen. 218. F-Planänderung „Mertener Straße“ Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung und formuliert kein Entwick- lungsziel, der Landschaftsplan ist folglich nicht betroffen. 3 219. F-Planänderung „Parkstadt Süd“ Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung und formuliert kein Entwick- lungsziel. Die im F-Plan zukünftig dargestellten Grünflächen werden im Rahmen eines Landschafts- planänderungsverfahrens in den Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln neu aufgenommen werden. 228. F-Planänderung „Kalscheurer Weg“ Für die Änderung, die die Umwandlung einer kleinen Grünflächendarstellung nördlich des Kalscheu- rer Weges in eine Wohnbauflächendarstellung zum Thema hat, wurden noch keine Verfahrensschritte eingeleitet. Mit dem Träger der Landschaftsplanung fanden im Vorfeld Gespräche statt, in denen er seine Zustimmung in Aussicht gestellt hat. Zum Entwurf des VEP „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln-Zollstock wurde seitens des TdL keine Stellungnahme abgegeben. Begründung: Ein Widerspruch des TdL lässt sich nur dann formulieren, wenn durch die F- Planänderung eine Veränderung des Gebietscharakters zu attestieren ist oder die Änderung den Schutzzwecken des jeweils betroffenen Schutzgebietes zuwiderläuft. Für die 228. F-Planänderung lässt sich ein solcher Widerspruch nicht stichhaltig begründen. Die betroffene Grünfläche ist durch die unmittelbar angrenzende Bebauung siedlungstechnisch vorgeprägt, eine klare Zäsur stellt der östlich verlaufende Kalscheurer Weg dar. Eine Veränderung des Gebietscharakters kann durch die Planung nicht unterstellt werden. Bezüglich der Schutzzwecke ist auszuführen, dass in diesen insbesondere die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Nr. 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien- burg und verbindende Grünzüge“ als großer Erholungsraum für die stille, landschaftsbezogene und aktive Erholung betont wird. Die Überplanung einer ca. 6.300 m2 großen Freifläche für Wohnbauzwe- cke innerhalb des ca. 15,7 km2 großen Landschaftsschutzgebietes läuft den Schutzzwecken des ge- samten Gebietes nicht zuwider. 191. F-Planänderung „Frischezentrum Marsdorf“ Die Änderung dient der Verlagerung des Großmarktes in Raderberg nach Marsdorf. Hierzu soll Flä- che für die Landwirtschaft in Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Frischzentrum umge- wandelt sowie Gewerbefläche in Grünfläche umgewandelt werden. Das Verfahren ruht derzeit, die Offenlage ist nicht terminiert. Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung, er formuliert lediglich das Entwicklungsziel 4 „Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Land- schaftselementen unter Berücksichtigung bauleitplanerischer Vorhaben“. Der Träger der Land- schaftsplanung hat keinen Widerspruch formuliert, weil er sich mit dem „Flächentausch“ einverstan- den erklärt und keinen Widerspruch zu den Vorgaben des Landschaftsplans sieht. 215. F-Planänderung „Universitätsklinik zu Köln, Braunsfeld West“ Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung und formuliert kein Entwick- lungsziel, der Landschaftsplan ist folglich nicht betroffen. 184. F-Planänderung „Braunsfeld/Ehrenfeld“ Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung und formuliert kein Entwick- lungsziel, der Landschaftsplan ist folglich nicht betroffen. 200. F-Planänderung „Südlich Schmiedegasse“ Der Landschaftsplan trifft für den Änderungsbereich keine Festsetzung und formuliert kein Entwick- lungsziel, der Landschaftsplan ist folglich nicht betroffen. 4. Fortschreibung F-Plan „Teilraum Nordwest, Wohnbaufläche in Köln-Esch/Auweiler“ Die Fortschreibung wurde bis zur 2. Offenlage (26.04.2011 bis 25.05.2011) geführt und vom Feststel- lungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 ausgenommen, da die erforderliche Änderung des Regional- plans, die den Ortsteil von Auweiler als Allgemeinen Siedlungsbereich ausweist, zunächst zum Ab- schluss gebracht werden soll. Das Verfahren konnte zwischenzeitlich beendet werden. Der Feststel- lungsbeschluss für die korrespondierende Flächennutzungsplanänderung wird voraussichtlich im 3./4. Quartal 2019 erfolgen. Der Träger der Landschaftsplanung wurde im Verfahren nicht beteiligt. 208. F-Planänderung „Lindgens-Areal“ Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der 216. F-Plan-Änderung „Mülheim-Süd und Hafen“ 4 (siehe oben, Beiratsvorbesprechung vom 23.01.2017) 224. F-Planänderung „Bensberger Marktweg“ Die Änderung beabsichtigt eine Rücknahme von Wohnbaufläche zugunsten einer Walddarstellung. Der Einleitungsbeschluss ist in Vorbereitung, eine Beteiligung des TdL fand noch nicht statt. Das Vor- haben wird seitens des TdL begrüßt. Mit der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes NRW in 2016 hat der Gesetzgeber in § 20 Abs. 4 LNatSchG die zusätzliche Regelung aufgenommen, dass der Träger der Landschaftsplanung auch bei Berichtigungen von Flächennutzungsplanänderungen nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch einen Widerspruch formulieren kann. Das Stadtplanungsamt prüft derzeit, wie die ordnungsgemäße Beteiligung des Trägers der Landschaftsplanung verwaltungsintern sichergestellt werden kann. Bis dato erfolgte bei entsprechenden Verfahren keine Beteiligung. Zur Frage, wie das Stadtplanungsamt Widersprüche des Trägers der Landschaftsplanung im Rahmen von Flächennutzungsplanänderungen mit der Bezirksplanungsbehörde kommuniziert, füge ich die diesbezüglich seitens des Stadtplanungsamtes formulierte Antwort bei: „Das Stadtplanungsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Träger der Landschaftsplanung das Ziel, in allen Verfahren, in denen es zu einem Widerspruch des Trägers der Landschaftsplanung kommt, durch eine fachliche Lösung im Quartier oder mögliche Kompensation dem Träger der Landschafts- planung die Rücknahme des Widerspruchs zu ermöglichen. In dieser Weise werden Fälle, in denen es zum Widerspruch kommt, mit der Bezirksregierung Köln kommuniziert. Im Verfahren Rondorf Nord-West zum Beispiel wird eine fachliche Lösung angestrebt. Sobald diese gefunden ist, wird die landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens gestellt. Mögliche Konflikte werden somit nicht auf Ebene der Bezirksplanungsbehörde gelöst.“ Die Erstellung und regelmäßige Vorlage der gewünschten Tabelle mit Auflistung aller FNP- Änderungsverfahren, die den Landschaftsplan betreffen und Nennung der diesbezüglich relevanten Angaben sichert die Verwaltung zu. Aufgrund der vergleichsweise wenigen Verfahren und unter Be- rücksichtigung der erfahrungsgemäß anzusetzenden langen Verfahrensdauer erscheint eine quar- talsweise Berichterstattung nicht zielführend. Die Verwaltung empfiehlt hier eine jährliche Berichter- stattung. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3364/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.09.2019
- Erstellt
- 25.09.2019 10:17