2220/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 betreffend "Aktueller Sachstand Haus Fühlingen" (Session-Nr. 1344/2023)
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Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 1.3 StEA 31.08.2023.pdf.docx
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 1.3 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel (SPD) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 betreffend „Aktueller Sachstand Haus Fühlingen“ (Session-Nr. 1344/2023) 2220/2023 SB Frenzel (SPD) möchte wissen, welche Vertragsklauseln es gibt, um bei einer Veräußerung von städtischen Denkmälern deren Schutz zu sichern und inwiefern beim Verkauf des „Haus Fühlingen“ von dieser Praxis abgewichen wurde. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit mit erneuter Wiedervor- lage zur Kenntnis.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 15.08.2023 2220/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 betreffend „Aktueller Sachstand Haus Fühlingen„ (Session-Nr. 1344/2023) Frage von Herrn Frenzel: SB Frenzel (SPD) möchte wissen, wie seitens der Verwaltung bei einem Verkauf von Denk- mälern diese gesichert werden und aus welchem Grunde die Denkmalsicherung in diesem Falle nicht erfolgreich war. Antwort der Verwaltung: „Generell unterliegen alle Denkmäler einem substanziellen Erhalt, für den der/die aktuelle Ei- gentümer/in verantwortlich ist. Dieser Erhalt ist unter anderem durch § 7 des Denkmalschutz- gesetzes NRW gesichert. Grundsätzlich sieht dieses Gesetz auch die Möglichkeit vor, ein Vor- kaufsrecht auszuüben. Auf die Ausübung dieses verzichtet die Stadt Köln aktuell mit Allge- meinverfügung vom 12.12.2022. Im Falle des ‚Haus Fühlingen‘ hat die Stadt Köln das Objekt 2004 (Ratsbeschluss vom 16.12.2004 per Dringlichkeitsentscheidung) im Rahmen eines Auswahlverfahrens an ein Un- ternehmen verkauft, das eine Entwicklung des Objekts zugesagt hatte. Dieses Unternehmen hat - trotz mehrfacher Aufforderungen und einiger städtischer Maßnahmen - tatsächlich keine Maßnahmen zum Erhalt vorgenommen. Inzwischen ist aufgrund von Medienberichten be- kannt, dass das Unternehmen mit einer Vielzahl von vergleichbaren Immobilien in Deutsch- land in ähnlicher Weise umgegangen ist. Aktuell wird das Objekt von einem Insolvenzverwal- ter betreut. Gegenüber solchen Vorgehensweisen ist die Verwaltung nicht gefeit. Sie kann bei Veräußerungen weder die finanziellen Mittel, noch die (wahren) Absichten eines Kaufinteres- senten hinterfragen oder prüfen. Im Falle des Hauses Fühlingen ist trotz allem festzuhalten, dass diese Vorgehensweise fast schon einmalig ist und nicht dem Regelfall entspricht.“ Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2220/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.08.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 18:08